DE19649024A1 - Rolladen - Google Patents
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- E06B9/02—Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
- E06B9/08—Roll-type closures
- E06B9/11—Roller shutters
- E06B9/15—Roller shutters with closing members formed of slats or the like
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- E06B2009/1577—Slat end pieces used for guiding shutter
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Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Architecture (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Rolladen für von der Rechteckform
abweichende, insbesondere trapez- oder dreieckförmige Gebäudeöffnungen
mit einer parallel zum oberen Öffnungsrand angeordneten Wickelwelle und
einem auf diese aufwickelbaren Panzer, dessen ebenfalls parallel zum
oberen Öffnungsrand angeordnete Lamellen, die im Bereich ihrer
Längskanten im Querschnitt klauenförmige, unter Bildung einer Gelenkver
bindung ineinander einhängbare Randprofilierungen aufweisen, im unteren
Panzerbereich als Kurzlamellen ausgebildet sind, die mit lediglich einem
Ende in einer lotrechten, im Bereich des längeren Seitenrands der
Gebäudeöffnung vorgesehenen Führungsschiene aufnehmbar sind und
andererseits im Bereich des unteren Rands des Panzers enden, wobei die
Kurzlamellen gegen Auslaufen aus der zugeordneten Führungsschiene ge
halten und zudem gegen Weglaufen von der oberen Stirnseite der Panzer
wicklung gesichert sind.
Ein Rolladen dieser Art ist aus der DE 27 31 771 C2 bekannt. Hierbei sind
die Kurzlamellen mit hinterschnittenen Nippeln versehen, die in einen zuge
ordneten, über den ganzen Hub- und Wickelweg sich erstreckenden
Führungskanal eingreifen. Hierbei ist es daher erforderlich, den
Führungskanal der längeren Führungsschiene über das obere Ende dieser
Führungsschiene hinaus bogenförmig zu verlängern. Dies ergibt eine auf
wendige und störanfällige Bauweise. Zudem ist dabei der maximale
Wickelweg auf zwei Panzerwicklungen beschränkt. Diese Anordnung ist
daher nicht zuverlässig und universell genug.
Eine weitere Anordnung gattungsgemäßer Art ist aus der DE 38 06 893 C2
bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind die Kurzlamellen und die im
aufgewickelten Zustand die innerste Wicklungen der Kurzlamellen
aufnehmenden, ungekürzten Lamellen an ihren oberen Enden mit in gegen
seitigen Eingriff bringbaren Verzahnungselementen versehen. Sofern hierbei
kein zuverlässiger Verzahnungseingriff erreicht wird, besteht die Gefahr,
daß die betroffene Lamelle in Längsrichtung abrutschen kann. Bei dieser be
kannten Anordnung wird daher ein Band bevorzugt, mittels dessen der auf
der Wickelwelle aufgenommene Lamellenwickel zusammengespant wird.
Dies ist jedoch umständlich und aufwendig.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Rolladen gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, daß die Kurzlamellen im aufgewickelten Zustand
zwangsläufig gegen Abrutschen gesichert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Bereich
zumindest eines Teils der Gelenkverbindungen, an denen jeweils
wenigstens eine Kurzlamelle beteiligt ist, beim Durchführen einer gegen
seitigen Knickbewegung der beteiligten Lamellen eine elastische Klemmung
erzeugbar ist.
Beim Aufwickeln des Panzers auf die Wickelwelle werden die auf den
Wickel auflaufenden Lamellen zwangsläufig um eine längskantenparallele
Achse gegeneinander geknickt. Die dabei erzeugte Klemmung ergibt eine
zuverlässige, kraftschlüssige Verbindung der jeweils zusammenwirkenden
Lamellen. Auf diese Weise ist es möglich, die in Lamellenlängsrichtung an
den Kurzlamellen angreifenden Kräfte auf die letzte bzw. die paar letzten
ungekürzten Lamellen zu übertragen. Hierdurch ergibt sich somit eine auto
matische, zuverlässige Lagesicherung der Kurzlamellen. Da hierbei in
vorteilhafter Weise in der Regel keine zusätzlichen seitlichen Haltemittel
benötigt werden, ergibt sich eine sehr einfache und robuste Anordnung, die
eine hohe Zuverlässigkeit gewährleistet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der überge
ordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So kann zweckmäßig im Bereich jeder bei gegenseitiger Knickbewegung der
Lamellen klemmenden Gelenkverbindung jeweils wenigstens eine Rand
profilierung mit einem elastischen Element versehen sein, mit welchem bei
der Knickbewegung die jeweils andere Randprofilierung zum Eingriff kommt.
Die Verwendung des elastischen Elements stellt sicher, daß die ineinander
eingreifenden Randprofilierungen nicht in direkten gegenseitigen Klemmein
griff kommen müssen, sondern durch das elastische Element gegeneinander
gepuffert werden, was eine schonende Betriebsweise gewährleistet und die
Funktionssicherheit weiter erhöht. Zudem verhindert die durch das
elastische Element bewirkte Pufferung auch die Entstehung von Lärm. Ein
weiterer Vorteil liegt in der einfachen Nachrüstbarkeit vorhandener Rolläden.
Auf diese Weise ist es möglich, vorhandene seitliche Haltemittel zu
entlasten bzw. zu ersetzen.
Eine weitere, besonders zu bevorzugende Maßnahme kann darin bestehen,
daß im Bereich aller Gelenkverbindungen, an denen jeweils wenigstens eine
Kurzlamelle beteiligt ist, wenigstens eine Randprofilierung mit einem
elastischen Element versehen ist. Hierbei können in vorteilhafter Weise
zusätzliche Maßnahmen um jeweils eine Gruppe von Kurzlamellen durch
gegenseitige Anschläge aneinander abzustützen, entfallen, was eine
besonders hohe Robustheit und Funktionssicherheit gewährleistet und die
Herstellung und Montage vereinfacht.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann das elastische
Element als aus Gummi oder gummielastischem Werkstoff bestehende
Schnur ausgebildet sein, die zweckmäßig in die jeweils obere, nach oben
geschlossene Randprofilierung der jeweils unteren Lamelle eingelegt ist.
Hierbei ergibt sich eine besonders einfache und kostengünstige Anordnung,
die sich ganz besonders für eine Nachrüstung bereits vorhandener Rolläden
eignet.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen
angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der
Zeichnung entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Trapezrolladens,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 1 mit
teilweise aufgewickeltem Panzer,
Fig. 3 die Einzelheit Y aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung und
Fig. 4 die Einzelheit Z aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung.
Der der Fig. 1 zugrundeliegende Trapezrolladen ist für eine trapezförmige
Gebäudeöffnung, wie ein sogenannte Atelierfenster etc., bestimmt, die zwei
unterschiedlich lange, seitliche Begrenzungen, eine untere horizontale
Begrenzung und eine obere, parallel zur Dachneigung verlaufende
Begrenzung aufweist. Der Rolladen besitzt zwei den seitlichen
Begrenzungen der Gebäudeöffnung zugeordnete, unterschiedlich lange,
vertikale Führungsschienen 1, 2, die an ihrem oberen Ende mit jeweils einer
zugeordneten Lagerschale 3, 4 verbunden sind. Die Lagerschalen 3, 4 sind
so gegenüber der Vertikalen geneigt, daß ihre einander zugewandten
Flächen rechtwinklig zur dachparallelen, oberen Begrenzung der Gebäude
öffnung verlaufen. Auf den Lagerschalen 3, 4 ist eine parallel zur oberen Be
grenzung der Gebäudeöffnung und dementsprechend ebenfalls parallel zur
Dachneigung verlaufende Wickelwelle 5 drehbar gelagert, die in an sich
bekannter Weise antreibbar ist. Die unteren Enden der Führungsschienen
1, 2 können durch eine hier nicht dargestellte Traverse miteinander ver
bunden sein. Die Lagerschalen 3, 4 sind zur Bildung eines Rolladenkastens
6 durch Mantelbleche miteinander verbunden.
An der Wickelwelle 5 ist das obere Ende eines aus gelenkig miteinander
verbundenen, parallel zur geneigten Wickelwelle 5 verlaufenden Lamellen
7a, b bestehenden Rolladenpanzers befestigt, der in Form einer spiral
förmigen Wicklung auf die Wickelwelle 5 aufwickelbar bzw. hiervon
abwickelbar ist. Der Fig. 1 liegt die abgewickelte Stellung zugrunde. Die
oberen Lamellen 7a des Panzers erstrecken sich über die ganze Öffnungs
breite und sind dementsprechend mit ihren beiden Enden in den Führungs
schienen 1, 2 und an den an diese angesetzten Lagerschalen 3, 4 geführt.
Unterhalb der letzten, über die ganze Breite reichenden Lamelle 7a ergibt
sich ein dreieckförmiger Zwickel, dem gekürzte Lamellen 7b zugeordnet
sind, die nur mit ihrem oberen Ende in die längere Führungsschiene 1 ein
greifen und mit ihrem unteren Ende im Bereich des unteren Rands des
Rolladenpanzers enden. Die gekürzten Lamellen 7b sind dementsprechend
am unteren Ende so abgeschrägt, daß sich ein horizontaler Verlauf der
Panzerunterkante ergibt.
An den beiden Enden der ungekürzten Lamellen 7a sind Gleiter 8
angebracht, die auf ihrem gesamten Hub- und Wickelweg an zugeordneten
Gleitbahnen der Führungsschienen 1, 2 bzw. an den hieran angesetzten
Lagerschalen 3, 4 entlang laufen. Im Bereich der oberen, in die längere
Führungsschiene 1 eingreifenden Enden der gekürzten Lamellen 7b sind
Gleiter 9 vorgesehen, die mit senkrecht zur Panzerebene vorspringenden
Nasen 10 versehen sind, die eine über die ganze Länge der zugeordneten,
längeren Führungsschiene 1 durchgehende Anschlagkante 11 formschlüssig
hintergreifen, wie Fig. 2 anschaulich zeigt.
Da die Lamellen 7a, b zur Horizontalen geneigt verlaufen greift an ihnen eine
aus der Schwerkraft resultierende, in Längsrichtung der Lamellen
verlaufende Hangabtriebskraft an. Bei den ungekürzten Lamellen 7a wird
diese Kraft dadurch aufgefangen, daß sich die unteren Lamellenenden an
der kürzeren Führungsschiene 2 bzw. an der hierauf aufgenommenen
Lagerschale 5 abstützen, wie Fig. 1 erkennen läßt. Die gekürzten Lamellen
7b werden über der Höhe der längeren Führungsschiene 1 durch die oben
erwähnten Nasen 10 entgegen der Hangabtriebskraft gestützt und so gegen
Auslaufen aus der Führungsschiene 1 gesichert. Oberhalb der
Führungsschiene 1 müssen die gekürzten Lamellen 7b durch andere
geeignete Maßnahmen gegen Abrutschen in Lamellenlängsrichtung
gesichert werden.
Hierzu ist zunächst, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, ein den Abstand
zwischen dem oberen Ende der längeren Führungsschiene 1 und der auf
der Wickelwelle 5 aufgenommenen Panzerwicklung überbrückender
Schwenkarm 12 vorgesehen, dessen eine Seitenflanke eine Fortsetzung der
Anschlagkante 11 der Führungsschiene 1 bildet, an welcher die Nasen 10
entlanglaufen und entgegen der Hangabtriebskraft abgestützt werden. Der
Schwenkarm 12 kann durch eine hier nicht näher dargestellte Schwenkein
richtung an die Panzerwicklung angeschwenkt werden, so daß er
automatisch der Durchmesservergrößerung bzw. Verkleinerung der Panzer
wicklung folgt. Um sicherzustellen, daß auch die Kurzlamellen 7b, deren
Nasen 10 den Schwenkarm 12 bereits passiert haben, nicht in Lamellen
längsrichtung abrutschen können, sind weitere, aus den Fig. 3 und 4
ersichtlichen Maßnahmen vorgesehen, die auf eine Klemmung der
Kurzlamellen 7b untereinander und zumindest mit der letzten der
ungekürzten Lamellen 7a abzielen.
Die gelenkig miteinander verbundenen Lamellen 7a, b sind, wie die Fig.
3 und 4 zeigen, im Bereich ihrer Längskanten mit im Querschnitt klauen
förmigen Randprofilierungen versehen. Jede Lamelle besitzt eine obere
Randklaue 13, die einen nach oben geschlossenen, an einer Seite offenen
Kanal 14 bildet, und eine untere Randklaue 15, die als Randabwinklung
einer seitlichen Lamellenwand ausgebildet und eine im Bereich der unteren
Längskante vorgesehene Nut 16 bis auf einen kleinen Schlitz verschließt.
Die einander zugewandten Randklauen 13, 15 einander benachbarter
Lamellen sind unter Bildung einer scharnierartigen Gelenkverbindung
ineinander eingehängt und können dementsprechend um eine längskanten
parallele Schwenkachse gegeneinander verschwenkt werden, so daß die
Lamellen 7a, b von der in einer Vertikalebene ausgerichteten Behangposition
im Bereich der Führungsschienen 1, 2 in die auf der Wickelwelle 5
aufgenommene, spiralförmige Wicklung überführbar sind und umgekehrt.
In den durch die obere Randklaue 13 aller gekürzten Lamellen 7b jeweils
gebildeten Kanal 14 ist eine aus gummielastischem Material bestehende,
nach Art einer Dichtung ausgebildete, über die jeweilige Lamellenlänge
durchgehende Schnur 17 eingelegt. Diese kann durch Kleben etc. befestigt
oder einfach lose eingelegt sein. Diese bildet ein elastisches Element, das
zusammengedrückt wird, wenn die beiden Randklauen 13, 15 tief ineinander
eingreifen, wie aus Fig. 4 erkennbar ist. Dabei werden die beiden
Randklauen 13, 15 gegeneinander verklemmt, womit die betreffenden
Lamellen kraftschlüssig aneinander festgelegt sind. In der der Fig. 3
zugrundeliegenden Behangstellung ist die untere Randklaue 15 außer Ein
griff mit der gummielastischen Schnur 17. Beim Überführen der Kurzlamellen
7b von der Behangstellung in die der Fig. 4 zugrundeliegende, eine spiral
förmige Wicklung bildende Position erfolgt, wie oben schon erwähnt, eine
gegenseitige Knickbewegung einander benachbarter Lamellen um die
längskantenparallele Gelenkachse, wobei die untere Randklaue 15 der
jeweils oberen Lamelle tiefer in den zugeordneten Kanal 14 der unteren
Lamelle eingreift und dabei zum Eingriff mit der gummielastischen Schnur 17
kommt, wie Fig. 4 anschaulich zeigt.
Auf diese Weise werden die letzte ungekürzte Lamelle 7a mit der obersten
Kurzlamelle 7b, diese mit der wieder benachbarten Kurzlamelle 7b und so
weiter, bis zur letzten auf dem Wickel sich befindenden Kurzlamelle 7b
verklemmt. Hierdurch ist sichergestellt, daß die aufgewickelten Kurzlamellen
nicht abrutschen können. Vielmehr werden die Hangabtriebskräfte auf die
letzte, ungekürzte Lamelle 7a übertragen, die ihrerseits an der unteren
Lagerschale 4 abgestützt ist. In manchen Fällen kann es zweckmäßig sein,
auch die letzte ungekürzte Lamelle 7a bzw. die paar letzten ungekürzten
Lamellen 7a mit elastischen Elementen oben genannter Art zu versehen, um
die Kräfte auf mehrere ungekürzte Lamellen 7a zu verteilen.
Im dargestellten Beispiel sollen alle Kurzlamellen 7b mit einem elastischen
Element 17 versehen sein. Es wäre aber auch denkbar, jeweils mehrere
Gruppen von Kurzlamellen vorzusehen, die jeweils durch innere Anschläge
aneinander abgestützt sind und jeweils nur die oberste Lamelle dieser
Gruppen mit einem elastischen Element oben erwähnter Art zu versehen.
Ebenso wäre es denkbar, die Randklauen 13, 15 jeweils so auszubilden, daß
sie in der Wickelstellung ohne Zwischenschaltung eines elastischen
Elements in direkten gegenseitigen Klemmeingriff kommen. Die dargestellte
Ausführung ist gegenüber diesen Varianten allerdings zu bevorzugen.
Claims (8)
1. Rolladen für von der Rechteckform abweichende, insbesondere
trapez- oder dreieckförmige Gebäudeöffnungen mit einer parallel zum
oberen Öffnungsrand angeordneten Wickelwelle (5) und einem auf
diese aufwickelbaren Panzer, dessen ebenfalls parallel zum oberen
Öffnungsrand angeordnete Lamellen (7a, 7b) die im Bereich ihrer
Längskanten im Querschnitt klauenförmige, unter Bildung einer
Gelenkverbindung ineinander einhängbare Randprofilierungen
(13, 15) aufweisen, im unteren Panzerbereich als Kurzlamellen (7b)
ausgebildet sind, die mit lediglich einem Ende in einer lotrechten, im
Bereich des längeren Seitenrands der Gebäudeöffnung vorge
sehenen Führungsschiene (1) aufnehmbar sind und andererseits im
Bereich des unteren Rands des Panzers enden, wobei die
Kurzlamellen (7b) gegen Auslaufen aus der zugeordneten Führungs
schiene (1) gehalten und zudem gegen Weglaufen von der oberen
Stirnseite der Panzerwicklung gesichert sind, dadurch gekennzeich
net, daß im Bereich zumindest eines Teils der Gelenkverbindungen,
an denen jeweils wenigsten eine Kurzlamelle (7b) beteiligt ist, beim
Durchführen einer gegenseitigen Knickbewegung der beteiligten
Lamellen (7a, 7b) eine elastische Klemmung erzeugbar ist.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich jeder bei gegenseitiger Knickbewegung der Lamellen (7a, 7b)
klemmenden Gelenkverbindung wenigstens eine Randprofilierung
(13) mit einem elastischen Element (17) versehen ist, mit dem bei der
Knickbewegung die jeweils andere Randprofilierung (15) zum Eingriff
kommt.
3. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß im Bereich aller Gelenkverbindungen, an denen
jeweils wenigstens eine Kurzlamelle (7b) beteiligt ist, eine elastische
Klemmung erzeugbar, vorzugsweise wenigstens eine
Randprofilierung (15) mit einem elastischen Element (17) versehen
ist.
4. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß jeweils in die nach oben geschlossene, obere
Randprofilierung (13) der jeweils unteren Lamelle ein elastisches
Element (17) eingelegt ist.
5. Rolladen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
elastische Element (17) über die Lamellenlänge durchgeht.
6. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element (17) als aus
Gummi oder gummielastischem Werkstoff bestehende Schnur ausge
bildet ist.
7. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine den Abstand zwischen dem oberen Ende
der im Bereich des längeren Seitenrands der Gebäudeöffnung vorge
sehenen Führungsschiene (1) und der auf der Wickelwelle (5) aufge
nommenen Panzerwicklung überbrückende Überbrückungseinrich
tung vorgesehen ist, die zumindest teilweise als Schwenkarm (12)
ausgebildet ist.
8. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß zumindest die Kurzlamellen (7b) jeweils einen an
einer Stützkante (11) der längeren Führungsschiene (1) und
gegebenenfalls des Schwenkarms (12) abstützbaren Halter (10) auf
weisen.
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