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DE19648520A1 - Traghilfe - Google Patents

Traghilfe

Info

Publication number
DE19648520A1
DE19648520A1 DE1996148520 DE19648520A DE19648520A1 DE 19648520 A1 DE19648520 A1 DE 19648520A1 DE 1996148520 DE1996148520 DE 1996148520 DE 19648520 A DE19648520 A DE 19648520A DE 19648520 A1 DE19648520 A1 DE 19648520A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handle
aid according
carrying aid
passage
carrying
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1996148520
Other languages
English (en)
Inventor
Margret Flaschko
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996148520 priority Critical patent/DE19648520A1/de
Publication of DE19648520A1 publication Critical patent/DE19648520A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F5/00Holders or carriers for hand articles; Holders or carriers for use while travelling or camping
    • A45F5/10Handles for carrying purposes
    • A45F5/102Handles for carrying purposes with means, e.g. a hook, receiving a carrying element of the hand article to be carried
    • A45F5/1026Handles for carrying purposes with means, e.g. a hook, receiving a carrying element of the hand article to be carried the carrying element being flexible, e.g. plastic bag handle
    • A45F5/1046Handles for carrying purposes with means, e.g. a hook, receiving a carrying element of the hand article to be carried the carrying element being flexible, e.g. plastic bag handle and supported above the grip surface of the carrying handle

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Traghilfe in Form eines Handgriffs, insbesondere zur An­ wendung bei Einkaufstüten, Einkaufstaschen, Paketen oder dgl., wobei der Handgriff mit der Einkaufstüte, der Einkaufstasche, dem Paket oder dgl. über deren Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. verbindbar ist.
Traghilfen der hier in Rede stehenden Form sind bereits seit Jahrzehnten aus der Praxis bekannt. Solche Traghilfen dienen zum Tragen von geschnürten Paketen und umfassen eine hölzerne Rolle, deren Länge in etwa der Breite der Hand eines er­ wachsenen Menschen entspricht. Mittig durch diese Holzrolle ist eine Bohrung ge­ legt, durch die ein Drahtelement hindurchführt. Dieses Drahtelement ist beidseits an den Enden der Rolle in etwa um 90° abgewinkelt und weist an den jeweiligen Enden Haken auf, die zur Aufnahme der Schnüre und somit zum Einhängen des Pakets an den Schnüren dienen. Letztendlich handelt es sich dabei um einen einhängbaren Tragegriff mit drehbarer Holzrolle zur besseren Aufnahme durch die menschliche Hand. Dieser Tragegriff eignet sich jedoch ausschließlich zur Anwendung an ge­ schnürten Gegenständen bzw. Paketen, nicht jedoch zum Tragen von Gegenständen ohne Schnürung.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, daß handelsübliche Einkaufstüten, Einkaufsta­ schen, Pakete, etc. nur äußerst umständlich handhabbar sind. Wird bspw. eine Kunststofftasche mit schweren Gegenständen beladen, so reduzieren sich die dort vorgesehenen Handschlaufen zu äußerst dünnen Riemen, die aufgrund des hohen Gewichts massiv in die Handfläche einschneiden. Das Tragen schwerer Einkaufsta­ schen wird somit zur Qual.
Gleiches gilt für neuerdings in zunehmendem Maße - aus ökologischen Gründen - eingeführte Einkaufstaschen aus Stoff. Auch bei diesen Stofftaschen reduzieren sich die Handschlaufen zu dünnen Riemen, und zwar ebenfalls bei äußerst schwerer Be­ ladung. Solche Taschen sind somit ebenfalls in der Praxis problematisch und eignen sich zum Transport eines schweren Einkaufsgutes nur wenig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Traghilfe der ein­ gangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine bessere bzw. bequemere Handhabung der Einkaufstüte, Einkaufstasche, des Pakets oder dgl. insbesondere beim Tragen schwerer Lasten möglich ist.
Die erfindungsgemäße Traghilfe löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1. Danach ist die gattungsgemäße Traghilfe derart ausgebil­ det, daß der Handgriff einen sich vorzugsweise mittig längs hindurch erstreckenden Durchgang aufweist und daß der Durchgang über einen sich über die gesamte Länge des Handgriffs ebenfalls längs erstreckenden Schlitz zur Seite hin geöffnet ist.
Erfindungsgemäß ist hier erkannt worden, daß man eine Traghilfe durch einen ge­ eigneten Handgriff schaffen kann, in den sich die Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. einlegen lassen. Dazu weist der Handgriff einen sich vorzugsweise mittig längs hindurch erstreckenden Durchgang auf, wobei dieser Durchgang nach außen geöff­ net sein muß. Dazu ist ein sich über die gesamte Länge des Handgriffs - ebenfalls längs - erstreckender Schlitz vorgesehen, der zur Seite bzw. nach außen hin geöffnet ist. Der Schlitz ist derart zu dimensionieren, daß sich die Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. ungehindert in den Durchgang des Handgriffs einlegen lassen, so daß der Handgriff nach Drehung des Schlitzes nach oben im Sinne einer Traghilfe ver­ wendet werden kann. Zweckmäßigerweise wird der Handgriff ähnlich einem Fahrrad­ griff dimensioniert, wobei der Handgriff einen Durchmesser im Bereich zwischen zwei Zentimetern und vier Zentimetern aufweisen sollte.
Um nun eine schonende Handhabung der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. zu gewährleisten, öffnet der Durchgang an beiden Enden des Handgriffs mit jeweils ei­ nem sich nach außen erweiterenden Bereich, wobei dieser Bereich leicht gestuft oder abgerundet sein kann. Eine abgerundete Ausgestaltung der beidseitigen Öffnungen vermeidet jedenfalls eine allzu schnelle Abnutzung oder gar Beschädigung der Hen­ kel, Handschlaufen, Schnüre, etc., so daß ein Ausreißen wirksam vermieden ist. Im Rahmen einer weiteren alternativen Ausgestaltung könnte der Durchgang an beiden Enden des Handgriffs mit gefasten Bereich öffnen, der im Gegensatz zu einer scharfen Kante ebenfalls die Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. schont.
Um nun ein Verrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. innerhalb des Handgriffs zu vermeiden, könnte dieser entlang seiner inneren Wandung zumindest bereichsweise aufgerauht oder mit einem Oberflächenprofil versehen sein. Eine sol­ che Ausgestaltung ist zwar konstruktiv aufwendiger als bei einer glatten Innenwan­ dung, jedoch könnte bereits dadurch ohne weitere Maßnahmen eine quasi Fixierung des Henkels, der Handschlaufen, der Schnüre oder dgl. stattfinden.
Zum bequemen Einlegen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. in den Handgriff ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn der Schlitz als sich nach außen konisch erweiternder Einschnitt ausgeführt ist. Insoweit ist der Vorgang des Einlegens begün­ stigt, ein ungewolltes Herausrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. je­ doch zumindest weitestgehend vermieden. Im Hinblick auf eine besonders einfache konstruktive Ausgestaltung könnte der Schlitz auch mit parallelen Wandungen aus­ geführt sein, wobei der Schlitz eine Breite im Bereich zwischen 3 mm bis etwa 10 mm aufweisen sollte kann.
Des weiteren sollte der Schlitz nach außen hin, d. h. zur Oberfläche des Handgriffs hin, einen abgerundeten Bereich aufweisen, wodurch das Einlegen der Henkel Handschlaufen, Schnüre, etc. abermals begünstigt ist.
Die Oberfläche des Handgriffs kann derart ausgestaltet sein, daß eine gewisse Griffsicherheit für den Benutzer gewährleistet ist. Dazu könnte der Handgriff auf sei­ ner Oberfläche zumindest bereichsweise angerauht sein. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch eine ganz besondere Ausgestaltung dahingehend, daß der Handgriff auf seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer menschlichen Hand profiliert ist, ähnlich wie bei einem Fahrradgriff oder bei sonstigen Griffen. Im Rahmen einer weiteren Alternative könnte der Handgriff an der Oberfläche eine weiche Be­ schichtung zur Erhöhung des Tragkomforts aufweisen oder gar genoppt sein.
Hinsichtlich der Dimensionierung des Handgriffes ist es von Vorteil, wenn dieser eine Länge aufweist, die in etwa der Breite der Hand einer erwachsenen Person ent­ spricht.
Der Handgriff ist vorzugsweise in Form einer zumindest nahezu rotationssymmetri­ schen Rolle ausgeführt. Dabei kann der Handgriff zumindest weitgehend geradelinig ausgeführt sein oder entsprechend einer idealen Griffpositionierung zumindest ge­ ringfügig gebogen sein.
Der Handgriff läßt sich im Rahmen einer traditionellen Ausgestaltung aus Holz ferti­ gen, wobei es sich dabei um ein bearbeitetes Drehteil handeln kann. Im Rahmen ei­ ner besonders interessanten Ausgestaltung könnte der Handgriff aus verpreßtem Zellulosematerial, vorzugsweise aus verpreßtem Papier oder aus verpreßter Pappe hergestellt sein. Im konkreten könnte es sich dabei um Recyclingmaterial handeln.
Des weiteren könnte der Handgriff aus Gummi oder Kunststoff hergestellt sein. Dabei könnte es sich ebenfalls um Recyclingmaterial handeln, welches im Falle einer Aus­ gestaltung aus Kunststoff spritzgußtechnisch verarbeitbar oder preßbar ist.
Der Handgriff könnte in unterschiedlichsten Farben ausgestaltet sein.
Um nun ein ungewolltes Herausrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. vermeiden zu können, könnte eine besondere Verschlußlasche zum Verschließen des Schlitzes vorgesehen sein. Diese Verschlußlasche würde nach Einlegen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. den Schlitz insgesamt schließen, so daß die Handhabung der Traghilfe hinsichtlich ihrer Bequemlichkeit abermals begünstigt wird, zumal sich ein in sich geschlossener Griff besser und bequemer handhaben läßt.
Um ein Verrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. wirksam zu vermei­ den, könnte beidseits des Handgriffs eine Klemmeinrichtung zum Festlegen der Hen­ kel, Handschlaufen, Schnüre oder dgl. vorgesehen sein. Insoweit ließe sich - wenn gewollt - der Handgriff auch asymmetrisch an einem Henkel, einer Handschlaufe oder an Schnüren positionieren, wodurch sich ein bestimmter Tragekomfort ergeben kann.
Im Rahmen einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung könnte die Oberfläche des Handgriffs als Werbeträger dienen, so daß die Traghilfe bspw. auch im Sinne eines Werbegeschenks mit einer Firmenaufschrift oder als Geschenk zu Festtagen ver­ wendbar ist.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbei­ spiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Traghilfe,
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 von der Stirnseite her und
Fig. 3 den Gegenstand aus Fig. 1, verkleinert, bei eingelegten Henkeln einer Einkaufstasche.
Die Figuren zeigen gemeinsam eine Traghilfe in Form eines Handgriffs 1, und zwar zur Anwendung einer in Fig. 3 lediglich angedeuteten Einkaufstasche 2, wobei der Handgriff 1 mit der Einkaufstasche 2 über deren Handschlaufen 3 verbindbar ist.
Erfindungsgemäß weist der Handgriff 1 einen sich mittig längs hindurch erstrecken­ den Durchgang 4 auf. Dieser Durchgang 4 ist über einen sich über die gesamte Länge des Handgriffs 1 ebenfalls längs erstreckenden Schlitz 5 zur Seite hin geöff­ net.
Die Fig. 1 und 2 zeigen andeutungsweise, daß der Durchgang 4 an beiden En­ den des Handgriffs 1 mit einem sich nach außen erweiternden Bereich 6 öffnet. Die­ ser Bereich 6 kann abgerundet oder gefast sein. Bei dem hier gewählten Ausfüh­ rungsbeispiel ist die Innenwandung des Durchgangs 4 glatt ausgeführt.
Der Schlitz 5 ist bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel mit parallelen Wandun­ gen 7 ausgeführt. Nach außen hin weist der Schlitz 5 ebenfalls einen abgerundeten Bereich 8 auf, der hier ebenfalls lediglich angedeutet ist.
Der Handgriff 1 ist an seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer hier nicht gezeigten menschlichen Hand profiliert, weist nämlich in ringförmiger Aus­ führung Ausstülpungen 9 auf, die äquidistant zueinander angeordnet sind.
Der Handgriff 1 ist geradlinig ausgeführt und besteht aus einem spritzgußtechnisch geformten Kunststoff.
Abschließend sei hervorgehoben, daß das voranstehend lediglich beispielhaft ge­ nannte Ausführungsbeispiel die erfindungsgemäße Lehre lediglich erläutert, jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (24)

1. Traghilfe in Form eines Handgriffs (1), insbesondere zur Anwendung bei Einkauf­ stüten, Einkaufstaschen (2), Paketen oder dgl., wobei der Handgriff (1) mit der Ein­ kaufstüte, der Einkaufstasche (2), dem Paket oder dgl. über deren Henkel, Hand­ schlaufen, (3) Schnüre, etc. verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) einen sich vorzugs­ weise mittig längs hindurch erstreckenden Durchgang (4) aufweist und daß der Durchgang (4) über einen sich über die gesamte Länge des Handgriffs (1) ebenfalls längs erstreckenden Schlitz (6) zur Seite hin geöffnet ist.
2. Traghilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem sich nach außen erweiternden Bereich (6) öffnet.
3. Traghilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem abgerundeten Bereich öffnet.
4. Traghilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem angefasten Bereich öffnet.
5. Traghilfe nach einem der Absprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) entlang seiner Innenwandung (7) zumindest bereichsweise aufgerauht ist.
6. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) entlang seiner Innenwandung (7) zumindest bereichsweise mit einem Oberflächenprofil versehen ist.
7. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) als sich nach außen konische erweiternder Einschnitt ausgeführt ist.
8. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) mit parallelen Wandungen ausgeführt ist.
9. Traghilfe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5) nach außen hin einen abgerundeten Bereich (8) aufweist.
10. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) auf seiner Oberfläche zumindest bereichsweise aufgerauht ist.
11. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) auf seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer men­ schlichen Hand profiliert ist.
12. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) eine in etwa der Breite der Hand einer erwachsenen Person entspre­ chende Länge aufweist.
13. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) auf seiner Oberfläche zumindest bereichsweise weich ausgebildet ist oder eine weiche Beschichtung aufweist.
14. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) zumindest weitgehend geradlinig ausgeführt ist.
15. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) zumindest geringfügig gebogen ist.
16. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus Holz hergestellt ist.
17. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus verpreßtem Zellulosematerial, vorzugsweise aus verpreßtem Papier oder aus verpreßter Pappe, hergestellt ist.
18. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus Gummi hergestellt ist.
19. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus Kunststoff hergestellt ist.
20. Traghilfe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus Recycling-Kunststoff hergestellt ist.
21. Traghilfe nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) spritzgußtechnisch hergestellt ist.
22. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Handgriffs (1) als Werbeträger dient.
23. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verschlußlasche zum Schließen des Schlitzes (5) vorgesehen ist.
24. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß vor­ zugsweise beidseits des Handgriffs (1) Klemmeinrichtungen zum Festlegen der Hen­ kel, Handschlaufen (3), Schnüre oder dgl. vorgesehen sind.
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