DE19648520A1 - Traghilfe - Google Patents
TraghilfeInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
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Description
Die Erfindung betrifft eine Traghilfe in Form eines Handgriffs, insbesondere zur An
wendung bei Einkaufstüten, Einkaufstaschen, Paketen oder dgl., wobei der Handgriff
mit der Einkaufstüte, der Einkaufstasche, dem Paket oder dgl. über deren Henkel,
Handschlaufen, Schnüre, etc. verbindbar ist.
Traghilfen der hier in Rede stehenden Form sind bereits seit Jahrzehnten aus der
Praxis bekannt. Solche Traghilfen dienen zum Tragen von geschnürten Paketen und
umfassen eine hölzerne Rolle, deren Länge in etwa der Breite der Hand eines er
wachsenen Menschen entspricht. Mittig durch diese Holzrolle ist eine Bohrung ge
legt, durch die ein Drahtelement hindurchführt. Dieses Drahtelement ist beidseits an
den Enden der Rolle in etwa um 90° abgewinkelt und weist an den jeweiligen Enden
Haken auf, die zur Aufnahme der Schnüre und somit zum Einhängen des Pakets an
den Schnüren dienen. Letztendlich handelt es sich dabei um einen einhängbaren
Tragegriff mit drehbarer Holzrolle zur besseren Aufnahme durch die menschliche
Hand. Dieser Tragegriff eignet sich jedoch ausschließlich zur Anwendung an ge
schnürten Gegenständen bzw. Paketen, nicht jedoch zum Tragen von Gegenständen
ohne Schnürung.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, daß handelsübliche Einkaufstüten, Einkaufsta
schen, Pakete, etc. nur äußerst umständlich handhabbar sind. Wird bspw. eine
Kunststofftasche mit schweren Gegenständen beladen, so reduzieren sich die dort
vorgesehenen Handschlaufen zu äußerst dünnen Riemen, die aufgrund des hohen
Gewichts massiv in die Handfläche einschneiden. Das Tragen schwerer Einkaufsta
schen wird somit zur Qual.
Gleiches gilt für neuerdings in zunehmendem Maße - aus ökologischen Gründen -
eingeführte Einkaufstaschen aus Stoff. Auch bei diesen Stofftaschen reduzieren sich
die Handschlaufen zu dünnen Riemen, und zwar ebenfalls bei äußerst schwerer Be
ladung. Solche Taschen sind somit ebenfalls in der Praxis problematisch und eignen
sich zum Transport eines schweren Einkaufsgutes nur wenig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Traghilfe der ein
gangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine bessere
bzw. bequemere Handhabung der Einkaufstüte, Einkaufstasche, des Pakets oder
dgl. insbesondere beim Tragen schwerer Lasten möglich ist.
Die erfindungsgemäße Traghilfe löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale
des Patentanspruches 1. Danach ist die gattungsgemäße Traghilfe derart ausgebil
det, daß der Handgriff einen sich vorzugsweise mittig längs hindurch erstreckenden
Durchgang aufweist und daß der Durchgang über einen sich über die gesamte Länge
des Handgriffs ebenfalls längs erstreckenden Schlitz zur Seite hin geöffnet ist.
Erfindungsgemäß ist hier erkannt worden, daß man eine Traghilfe durch einen ge
eigneten Handgriff schaffen kann, in den sich die Henkel, Handschlaufen, Schnüre,
etc. einlegen lassen. Dazu weist der Handgriff einen sich vorzugsweise mittig längs
hindurch erstreckenden Durchgang auf, wobei dieser Durchgang nach außen geöff
net sein muß. Dazu ist ein sich über die gesamte Länge des Handgriffs - ebenfalls
längs - erstreckender Schlitz vorgesehen, der zur Seite bzw. nach außen hin geöffnet
ist. Der Schlitz ist derart zu dimensionieren, daß sich die Henkel, Handschlaufen,
Schnüre, etc. ungehindert in den Durchgang des Handgriffs einlegen lassen, so daß
der Handgriff nach Drehung des Schlitzes nach oben im Sinne einer Traghilfe ver
wendet werden kann. Zweckmäßigerweise wird der Handgriff ähnlich einem Fahrrad
griff dimensioniert, wobei der Handgriff einen Durchmesser im Bereich zwischen zwei
Zentimetern und vier Zentimetern aufweisen sollte.
Um nun eine schonende Handhabung der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. zu
gewährleisten, öffnet der Durchgang an beiden Enden des Handgriffs mit jeweils ei
nem sich nach außen erweiterenden Bereich, wobei dieser Bereich leicht gestuft oder
abgerundet sein kann. Eine abgerundete Ausgestaltung der beidseitigen Öffnungen
vermeidet jedenfalls eine allzu schnelle Abnutzung oder gar Beschädigung der Hen
kel, Handschlaufen, Schnüre, etc., so daß ein Ausreißen wirksam vermieden ist. Im
Rahmen einer weiteren alternativen Ausgestaltung könnte der Durchgang an beiden
Enden des Handgriffs mit gefasten Bereich öffnen, der im Gegensatz zu einer
scharfen Kante ebenfalls die Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. schont.
Um nun ein Verrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. innerhalb des
Handgriffs zu vermeiden, könnte dieser entlang seiner inneren Wandung zumindest
bereichsweise aufgerauht oder mit einem Oberflächenprofil versehen sein. Eine sol
che Ausgestaltung ist zwar konstruktiv aufwendiger als bei einer glatten Innenwan
dung, jedoch könnte bereits dadurch ohne weitere Maßnahmen eine quasi Fixierung
des Henkels, der Handschlaufen, der Schnüre oder dgl. stattfinden.
Zum bequemen Einlegen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. in den Handgriff
ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn der Schlitz als sich nach außen konisch
erweiternder Einschnitt ausgeführt ist. Insoweit ist der Vorgang des Einlegens begün
stigt, ein ungewolltes Herausrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. je
doch zumindest weitestgehend vermieden. Im Hinblick auf eine besonders einfache
konstruktive Ausgestaltung könnte der Schlitz auch mit parallelen Wandungen aus
geführt sein, wobei der Schlitz eine Breite im Bereich zwischen 3 mm bis etwa 10
mm aufweisen sollte kann.
Des weiteren sollte der Schlitz nach außen hin, d. h. zur Oberfläche des Handgriffs
hin, einen abgerundeten Bereich aufweisen, wodurch das Einlegen der Henkel
Handschlaufen, Schnüre, etc. abermals begünstigt ist.
Die Oberfläche des Handgriffs kann derart ausgestaltet sein, daß eine gewisse
Griffsicherheit für den Benutzer gewährleistet ist. Dazu könnte der Handgriff auf sei
ner Oberfläche zumindest bereichsweise angerauht sein. Ein weiterer Vorteil ergibt
sich durch eine ganz besondere Ausgestaltung dahingehend, daß der Handgriff auf
seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer menschlichen Hand
profiliert ist, ähnlich wie bei einem Fahrradgriff oder bei sonstigen Griffen. Im Rahmen
einer weiteren Alternative könnte der Handgriff an der Oberfläche eine weiche Be
schichtung zur Erhöhung des Tragkomforts aufweisen oder gar genoppt sein.
Hinsichtlich der Dimensionierung des Handgriffes ist es von Vorteil, wenn dieser eine
Länge aufweist, die in etwa der Breite der Hand einer erwachsenen Person ent
spricht.
Der Handgriff ist vorzugsweise in Form einer zumindest nahezu rotationssymmetri
schen Rolle ausgeführt. Dabei kann der Handgriff zumindest weitgehend geradelinig
ausgeführt sein oder entsprechend einer idealen Griffpositionierung zumindest ge
ringfügig gebogen sein.
Der Handgriff läßt sich im Rahmen einer traditionellen Ausgestaltung aus Holz ferti
gen, wobei es sich dabei um ein bearbeitetes Drehteil handeln kann. Im Rahmen ei
ner besonders interessanten Ausgestaltung könnte der Handgriff aus verpreßtem
Zellulosematerial, vorzugsweise aus verpreßtem Papier oder aus verpreßter Pappe
hergestellt sein. Im konkreten könnte es sich dabei um Recyclingmaterial handeln.
Des weiteren könnte der Handgriff aus Gummi oder Kunststoff hergestellt sein. Dabei
könnte es sich ebenfalls um Recyclingmaterial handeln, welches im Falle einer Aus
gestaltung aus Kunststoff spritzgußtechnisch verarbeitbar oder preßbar ist.
Der Handgriff könnte in unterschiedlichsten Farben ausgestaltet sein.
Um nun ein ungewolltes Herausrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc.
vermeiden zu können, könnte eine besondere Verschlußlasche zum Verschließen
des Schlitzes vorgesehen sein. Diese Verschlußlasche würde nach Einlegen der
Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. den Schlitz insgesamt schließen, so daß die
Handhabung der Traghilfe hinsichtlich ihrer Bequemlichkeit abermals begünstigt wird,
zumal sich ein in sich geschlossener Griff besser und bequemer handhaben läßt.
Um ein Verrutschen der Henkel, Handschlaufen, Schnüre, etc. wirksam zu vermei
den, könnte beidseits des Handgriffs eine Klemmeinrichtung zum Festlegen der Hen
kel, Handschlaufen, Schnüre oder dgl. vorgesehen sein. Insoweit ließe sich - wenn
gewollt - der Handgriff auch asymmetrisch an einem Henkel, einer Handschlaufe
oder an Schnüren positionieren, wodurch sich ein bestimmter Tragekomfort ergeben
kann.
Im Rahmen einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung könnte die Oberfläche des
Handgriffs als Werbeträger dienen, so daß die Traghilfe bspw. auch im Sinne eines
Werbegeschenks mit einer Firmenaufschrift oder als Geschenk zu Festtagen ver
wendbar ist.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung
zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbei
spiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung eine perspektivische Ansicht eines
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Traghilfe,
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 von der Stirnseite her und
Fig. 3 den Gegenstand aus Fig. 1, verkleinert, bei eingelegten Henkeln einer
Einkaufstasche.
Die Figuren zeigen gemeinsam eine Traghilfe in Form eines Handgriffs 1, und zwar
zur Anwendung einer in Fig. 3 lediglich angedeuteten Einkaufstasche 2, wobei der
Handgriff 1 mit der Einkaufstasche 2 über deren Handschlaufen 3 verbindbar ist.
Erfindungsgemäß weist der Handgriff 1 einen sich mittig längs hindurch erstrecken
den Durchgang 4 auf. Dieser Durchgang 4 ist über einen sich über die gesamte
Länge des Handgriffs 1 ebenfalls längs erstreckenden Schlitz 5 zur Seite hin geöff
net.
Die Fig. 1 und 2 zeigen andeutungsweise, daß der Durchgang 4 an beiden En
den des Handgriffs 1 mit einem sich nach außen erweiternden Bereich 6 öffnet. Die
ser Bereich 6 kann abgerundet oder gefast sein. Bei dem hier gewählten Ausfüh
rungsbeispiel ist die Innenwandung des Durchgangs 4 glatt ausgeführt.
Der Schlitz 5 ist bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel mit parallelen Wandun
gen 7 ausgeführt. Nach außen hin weist der Schlitz 5 ebenfalls einen abgerundeten
Bereich 8 auf, der hier ebenfalls lediglich angedeutet ist.
Der Handgriff 1 ist an seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer
hier nicht gezeigten menschlichen Hand profiliert, weist nämlich in ringförmiger Aus
führung Ausstülpungen 9 auf, die äquidistant zueinander angeordnet sind.
Der Handgriff 1 ist geradlinig ausgeführt und besteht aus einem spritzgußtechnisch
geformten Kunststoff.
Abschließend sei hervorgehoben, daß das voranstehend lediglich beispielhaft ge
nannte Ausführungsbeispiel die erfindungsgemäße Lehre lediglich erläutert, jedoch
nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.
Claims (24)
1. Traghilfe in Form eines Handgriffs (1), insbesondere zur Anwendung bei Einkauf
stüten, Einkaufstaschen (2), Paketen oder dgl., wobei der Handgriff (1) mit der Ein
kaufstüte, der Einkaufstasche (2), dem Paket oder dgl. über deren Henkel, Hand
schlaufen, (3) Schnüre, etc. verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) einen sich vorzugs
weise mittig längs hindurch erstreckenden Durchgang (4) aufweist und daß der
Durchgang (4) über einen sich über die gesamte Länge des Handgriffs (1) ebenfalls
längs erstreckenden Schlitz (6) zur Seite hin geöffnet ist.
2. Traghilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an
beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem sich nach außen erweiternden Bereich (6)
öffnet.
3. Traghilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an
beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem abgerundeten Bereich öffnet.
4. Traghilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (4) an
beiden Enden des Handgriffs (1) mit einem angefasten Bereich öffnet.
5. Traghilfe nach einem der Absprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchgang (4) entlang seiner Innenwandung (7) zumindest bereichsweise aufgerauht
ist.
6. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchgang (4) entlang seiner Innenwandung (7) zumindest bereichsweise mit einem
Oberflächenprofil versehen ist.
7. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (5) als sich nach außen konische erweiternder Einschnitt ausgeführt ist.
8. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (5) mit parallelen Wandungen ausgeführt ist.
9. Traghilfe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (5)
nach außen hin einen abgerundeten Bereich (8) aufweist.
10. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) auf seiner Oberfläche zumindest bereichsweise aufgerauht ist.
11. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) auf seiner Oberfläche entsprechend den greifenden Fingern einer men
schlichen Hand profiliert ist.
12. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) eine in etwa der Breite der Hand einer erwachsenen Person entspre
chende Länge aufweist.
13. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) auf seiner Oberfläche zumindest bereichsweise weich ausgebildet ist
oder eine weiche Beschichtung aufweist.
14. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) zumindest weitgehend geradlinig ausgeführt ist.
15. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) zumindest geringfügig gebogen ist.
16. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) aus Holz hergestellt ist.
17. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) aus verpreßtem Zellulosematerial, vorzugsweise aus verpreßtem Papier
oder aus verpreßter Pappe, hergestellt ist.
18. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) aus Gummi hergestellt ist.
19. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Handgriff (1) aus Kunststoff hergestellt ist.
20. Traghilfe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (1) aus
Recycling-Kunststoff hergestellt ist.
21. Traghilfe nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff
(1) spritzgußtechnisch hergestellt ist.
22. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Oberfläche des Handgriffs (1) als Werbeträger dient.
23. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Verschlußlasche zum Schließen des Schlitzes (5) vorgesehen ist.
24. Traghilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß vor
zugsweise beidseits des Handgriffs (1) Klemmeinrichtungen zum Festlegen der Hen
kel, Handschlaufen (3), Schnüre oder dgl. vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996148520 DE19648520A1 (de) | 1996-11-23 | 1996-11-23 | Traghilfe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996148520 DE19648520A1 (de) | 1996-11-23 | 1996-11-23 | Traghilfe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19648520A1 true DE19648520A1 (de) | 1998-05-28 |
Family
ID=7812545
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996148520 Ceased DE19648520A1 (de) | 1996-11-23 | 1996-11-23 | Traghilfe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19648520A1 (de) |
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| DE20007975U1 (de) | 2000-05-03 | 2000-07-27 | Tang & Jagusch Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 40212 Düsseldorf | Flaschenkastentraghilfe |
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| US7861380B2 (en) | 2004-05-07 | 2011-01-04 | Tubular Fabricators Industry, Inc. | Replaceable hand grip |
| DE202011107116U1 (de) | 2011-10-25 | 2012-01-02 | Radomir Babic | Tragevorrichtung zum Tragen von mindestens einem Gegenstand |
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- 1996-11-23 DE DE1996148520 patent/DE19648520A1/de not_active Ceased
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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