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DE19647461A1 - Einrichtung und Verfahren für ein Fahrzeugortungs-, Auswerte- und Informationssystem - Google Patents

Einrichtung und Verfahren für ein Fahrzeugortungs-, Auswerte- und Informationssystem

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DE19647461A1
DE19647461A1 DE19647461A DE19647461A DE19647461A1 DE 19647461 A1 DE19647461 A1 DE 19647461A1 DE 19647461 A DE19647461 A DE 19647461A DE 19647461 A DE19647461 A DE 19647461A DE 19647461 A1 DE19647461 A1 DE 19647461A1
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    • B61RAILWAYS
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    • B61L25/02Indicating or recording positions or identities of vehicles or trains
    • B61L25/025Absolute localisation, e.g. providing geodetic coordinates
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61LGUIDING RAILWAY TRAFFIC; ENSURING THE SAFETY OF RAILWAY TRAFFIC
    • B61L2205/00Communication or navigation systems for railway traffic
    • B61L2205/04Satellite based navigation systems, e.g. global positioning system [GPS]
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01SRADIO DIRECTION-FINDING; RADIO NAVIGATION; DETERMINING DISTANCE OR VELOCITY BY USE OF RADIO WAVES; LOCATING OR PRESENCE-DETECTING BY USE OF THE REFLECTION OR RERADIATION OF RADIO WAVES; ANALOGOUS ARRANGEMENTS USING OTHER WAVES
    • G01S19/00Satellite radio beacon positioning systems; Determining position, velocity or attitude using signals transmitted by such systems
    • G01S19/38Determining a navigation solution using signals transmitted by a satellite radio beacon positioning system
    • G01S19/39Determining a navigation solution using signals transmitted by a satellite radio beacon positioning system the satellite radio beacon positioning system transmitting time-stamped messages, e.g. GPS [Global Positioning System], GLONASS [Global Orbiting Navigation Satellite System] or GALILEO
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung und ein Verfahren zur Positions­ bestimmung von Eisenbahnfahrzeugen weiterhin mit elektronischen Einrichtungen auf diesen Fahrzeugen zur Speicherung von Fahrzeug- und Zusatzdaten, mindestens einer Auswerte-, Steuer- und Mobil­ kommunikationseinrichtung sowie mindestens einer zentralen Einsatz­ stelle, die ebenfalls eine Mobilkommunikations- und auch mindestens eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung aufweist.
Eine Eisenbahngesellschaft besitzt viele Fahrzeuge. Für bestimmte Kategorien dieser Fahrzeuge kann es wichtig sein, wenn die spezielle Art und der momentane Ort in sehr kurzer Zeit für eine oder mehrere Einsatzstellen erfahrbar ist.
Nach DE PS 21 43 336 ist eine automatische Identifizierung bekannt. Diese benutzt Farbstreifen zur Informationsübertragung. Das beschrie­ bene System ist jedoch sehr aufwendig und wegen der optischen Erkennung auf gleichmäßig gute Witterungsbedingungen angewiesen.
Außerdem ist nach DE OS 27 36 217 eine Einrichtung zur automa­ tischen Wagenidentifizierung bekannt. Diese benutzt ortsfeste Anlagen an der Strecke, die mit Gegeneinrichtungen an Wagen optisch kommu­ nizieren, wobei sich die Kommunikation auf die Abfrage der Wagen­ nummer beschränkt. Positionsbestimmungen von Fahrzeugen machen eine größere Anzahl solcher Abfragestellen erforderlich und sind somit sehr aufwendig.
In DE OS 38 05 810 ist ein Kommunikationssystem beschrieben welches Positionsbestimmungen von Fahrzeugen zu läßt und in der Lage ist, Fahrzeugidentifikationscodes per Funk an Leitzentralen ab­ zugeben. Das beschriebene System weist jedoch den Nachteil auf, daß es sich an vorgegebenen im Fahrzeug gespeicherten Straßenkarten orientiert und die Positionsbestimmung anhand registrierter Lenkbe­ wegungen und über die per Wegsensoren erfaßte Fahrstrecke erfolgt. Daraus resultiert, daß Einrichtungen erforderlich werden, die zur Kontrolleichung des Systems benötigt werden. Weiterhin benutzt zwar das System einen Fahrzeugidentifikationscode beim Absetzen der Meldungen an die Leitzentralen, dieser ist jedoch durch den Fahrzeug­ führer mittels Einlesen von Datenträgern, z. B. Magnetkarten, manuell zu ergänzen. Diese Ergänzungsinformationen stellen Informationen zur Ladung bzw. zum Fahrer dar. Aufgrund des systembedingten Eingriffs des Steuerungssystems, z. B. auf die Höchstgeschwindigkeit ent­ sprechend der Ladung, wird der Fahrzeugführer nicht immer freiwillig alle Datenträger einlesen.
DE OS 40 10 194 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur individuellen elektronischen Kennung von Kraftfahrzeugen. Diese Ein­ richtung weist jedoch nur den Effekt auf, daß es zu einer nur in eine Richtung verlaufenden Informationsübermittlung, nämlich an den Fahr­ zeugführer kommt.
Des weiteren ist nach DE OS 40 26 207 ein Verfahren bekannt, wel­ ches mittels Satelliten Positionsbestimmungen von militärischen Fahr­ zeugen realisiert. Über eine Datenanpassungsbaugruppe erfolgt die Zusammenführung der Positionsdaten mit Gefechtsfelddaten. Dieses beschriebene Verfahren benutzt jeweils in sich geschlossene Fahr­ zeuge, Kupplungen mit weiteren Fahrzeugen sind nicht vorgesehen.
Ein Verfahren zur Transportüberwachung ist nach DE OS 40 32 198 bekannt geworden. Positionsdaten werden mit fahrt- und transport­ spezifischen Daten kombiniert. Dieses Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, daß sich Fahrzeuge jeweils nur in territorial begrenzten Überwachungsgebieten lokalisieren lassen. Das Übergehen eines Fahrzeuges von einem auf ein anderes Überwachungsgebiet macht diverse An- und Abmeldungen erforderlich und bedeutet Aufwand. Des weiteren wird auch in diesem Verfahren von einzelnen, in sich geschlossenen, Fahrzeugen ausgegangen.
In DE OS 41 23 632 ist ein Informationssystem beschrieben, welches z. B. in Güterwagen integrierte Fahrzeugrechner mit Prozessoren auf­ weist, die über optische Kabel und Kupplungen mit anderen gleich aus­ gestatteten Güterwagen sowie auch mit einer Lok, die mit einem Leit­ rechner bestückt ist, gekuppelt wird. Die Fahrzeugrechner der Güter­ wagen sind mit ladungs- und transportabhängigen Daten vom Absen­ der versehen, die beim Wechseln der Ladung bzw. am Zielbahnhof erneut geändert werden müssen. Ziel der Einrichtung ist offensichtlich die Sendungsverfolgung von einer Verkehrsleitzentrale. Dieses System weist jedoch mehrere Nachteile auf, die neben dem hohen technischen Aufwand pro Güterwagen (Stromversorgung, Fahrzeugrechner, Trans­ ceiver) in einer hohen Störanfälligkeit optischer Kupplungen bei Ver­ schmutzung liegt. Ein fortlaufendes Trennen und das Abstellen einzel­ ner Wagen stellt das System generell in Frage. Ursache dafür ist die fehlende Energieversorgung und verschmutzte optische Kupplungen.
Nach DE OS 44 08 261 ist eine Einrichtung und ein Verfahren zur Überwachung von Schienenfahrzeugen bekannt. Dieses besitzt Fahrzeugeinrichtungen, die die Fahrzeugzustandsdiagnose sowie eine visuelle Streckenbeobachtung zulassen. Die Fahrzeugeinrichtung gibt selbsttätig die Ergebnisse der Zustandsdiagnose und der Strecken­ beobachtung über eine Mobilkommunikationseinheit an eine Leitstelle weiter. Die Nutzung dieses Systems setzt ein in sich geschlossenes Fahrzeug voraus, Kupplungsmöglichkeiten mit anderen Fahrzeugen, die Informationen in die Fahrzeugeinrichtung einspeisen, sind nicht vor­ gesehen.
In DE OS 44 28 261 wird ein Ortungssystem für spurgeführte Fahr­ zeuge beschrieben. Dieses System sorgt durch die Verknüpfung der bei der Eisenbahn bekannten Linienzugbeeinflussung mit Ortungs­ systemen geographischer Koordinaten für eine Verbesserung des Steuerungssystems bezüglich der Genauigkeit zu geographischen Punkten, z. B. Signalen. Das System ist ausschließlich auf die Infor­ mationsrichtung zum Fahrzeug ausgebildet und nicht zu einer Leit- oder Steuerzentrale.
DE PS 195 08 730 beschreibt ein System, welches vorgegebene Daten mit Fahrzeugverbänden vergleicht und Entscheidungen zur Gültigkeit der Daten zu diesem Fahrzeugverband mit einzelnen identifizierten Wagen dieses Fahrzeugverbandes trifft. Dieses System setzt jedoch das Festlegen bzw. Zusammenstellen von Dateneinheiten vor dem Vergleich voraus, es kann nicht selbsttätig Dateneinheiten bilden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung und ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Eisenbahnfahrzeuge geortet, Informationen mit den Ortungsdaten verknüpft und ausgewertet sowie diversen Personen zugänglich gemacht werden kann.
Diese Aufgabe wird derart gelöst, daß Zugfahrzeuge eine elektronische Einrichtung aufweisen, die eine satellitengestützte Fahrzeugortung er­ möglicht und diese Information in den elektronischen Datenverarbei­ tungsteil einspeisen kann. Des weiteren ist der elektronische Daten­ verarbeitungsteil mit einer Mobilkommunikationseinrichtung sowie mit Datenein- und -ausgabegeräten verbunden. Die Energieversorgung der gesamten Einrichtung erfolgt von der Bordspannungsanlage. An den beiden Stirnseiten des Zugfahrzeugs sind in vorhandene Kupplungs­ steckdosen Anschlüsse für die Kupplung von Anhängefahrzeugen an diese Einrichtung integriert, die wiederum mit dem elektronischen Datenverarbeitungsteil elektrisch verbunden sind. Die kuppelbaren Anhängefahrzeuge besitzen an den Stirnseiten ebenfalls Steckdosen, die an die Codeeinrichtung des Anhängers angeschlossen sind.
Weiterhin benutzen zentrale Einsatzstellen elektronische Daten­ verarbeitungseinrichtungen, die über Mobilkommunikationsein­ richtungen mit den Zugfahrzeugen Datenaustausch realisieren können.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Einrichtung ist es möglich, in zentralen Einsatzstellen neben einer Ortung von Fahrzeugen außer­ dem Informationen zur Art und Ausrüstung von Zugfahrzeugen und ge­ kuppelten Anhängefahrzeugen zu erhalten sowie auch Informationen an diese zurückzusenden. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 zeigt den Aufbau der Einrichtung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht ein Zugfahrzeug mindestens aus einem Fahrwerk 1, einem Laufwerk 2 und einer Kabine 3. Als zentraler Verknüpfungsbaustein für die Fahrzeugortungselektronik 8, des Daten­ eingabegerätes 11, des Datenausgabegerätes 12 sowie der Mobil­ kommunikationseinrichtung Zugfahrzeug 13 fungiert die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung des Zugfahrzeuges 9, die mit den genannten Einrichtungsteilen über elektrische Verbindungsleitungen 16 verbunden ist. Diese wird von der Bordspannungsanlage 10 über eine elektrische Verbindungsleitung 16 mit Energie versorgt. Die Fahrzeug­ ortungselektronik 8 ist über eine elektrische Verbindungsleitung 16 mit der Antenne für die Fahrzeugortung 7 verbunden. Des weiteren ist die Mobilkommunikationseinrichtung 13 des Zugfahrzeugs ebenfalls über eine elektrische Verbindungsleitung 16 mit der Antenne der Mobil­ kommunikationseinrichtung 14 des Zugfahrzeugs verbunden. Die an den Stirnseiten des Zugfahrzeugs befindlichen elektrischen Steckdosen für die Anhängerkupplung 15 sind jeweils an die Anschlußleitung Signalbeleuchtung Zugfahrzeug 17 angeschlossen. Weiterhin ist ein Anschluß der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung des Zugfahrzeugs 9 über elektrische Verbindungsleitungen 16 an die genannten elektrischen Steckdosen für Anhängerkupplung 15 realisiert.
Ein Anhänger, der mindestens aus einem Fahrwerk 4 und einem Lauf­ werk 5 besteht, weist an den beiden Stirnseiten jeweils mindestens eine elektrische Steckdose 19 auf. Diese besitzen über elektrische Verbindungsleitungen 21 jeweils einen Anschluß an die Signalbeleuch­ tung Anhänger. Des weiteren besteht von den stirnseitigen Anhänger­ steckdosen 19 über elektrische Verbindungsleitungen 20 der Anschluß an die Codeeinrichtung Anhänger 18.
Die stirnseitigen elektrischen Steckdosen für Anhängerkupplung 15 des Zugfahrzeugs sind mit den stirnseitigen elektrischen Anhängersteck­ dosen 19 des Anhängers über eine elektrische Verbindungsleitung 22 zum Anhänger kuppelbar.
Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 23 der zentralen Ein­ satzstelle ist über elektrische Verbindungsleitungen 26 mit der Mobil­ kommunikationseinrichtung 24 Anschluß zentrale Einsatzstelle ver­ bunden. Diese Mobilkommunikationseinrichtung 24 Anschluß zentrale Einsatzstelle besitzt über die elektrische Verbindungsleitung 26 einen Anschluß an die Antenne 25 Mobilkommunikationseinrichtung An­ schluß zentrale Einsatzstelle.
In der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahr­ zeugs sind feste fahrzeugspezifische Daten gespeichert. Diese können durch variable Daten über das Dateneingabegerät 11 ergänzt werden. Diese variablen Daten ergeben sich z. B. aus der Art transportabler mit­ geführter Arbeitsgeräte. Somit ergibt sich in der elektronischen Daten­ verarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs eine abrufbare Daten­ menge, die über den momentanen Ausstattungsgrad des Zugfahr­ zeuges Auskunft gibt.
Die Codeeinrichtung 18 des Anhängers ist derart ausgeführt, daß ein Fahrzeugcode abgelegt ist, der Auskunft über den Ausstattungsgrad des Anhängers gibt. Dieser ist über das Dateneingabegerät 11 des Zugfahrzeugs bezüglich variabler Ausstattungen im gekuppelten Zustand mit dem Zugfahrzeug veränderbar. Der Code bleibt ohne Hilfsenergie erhalten und kann beliebig oft abgefragt werden.
Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 23 der zentralen Einsatzstelle sendet, sofern sie eingeschaltet ist, selbsttätig innerhalb bestimmter Zeitabstände bzw. auf Wunsch des Bedienungspersonals der zentralen Einsatzstelle Datentelegramme ab. Diese beinhalten eine Abfrageaufforderung der Fahrzeugdaten, sowie der Position einzelner oder aller zur Fahrzeugflotte gehörenden Fahrzeuge.
Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs erhält über die Antenne 14 und die Mobilkommunikationseinrichtung 13 des Zugfahrzeugs dieses Aufforderung. Ohne Zutun des Bedienungs­ personals des Zugfahrzeugs sorgt die elektronische Datenverarbei­ tungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs selbständig für die Ausführung der eingegangenen Aufforderung. Die Fahrzeugortungselektronik 8 sorgt in Verbindung mit der Antenne 7 der Fahrzeugortung für die Positionsbestimmung anhand von Positionen von Satelliten 6 im Orbit.
Die ermittelten Daten werden an die elektronische Datenverarbeitungs­ einrichtung 9 des Zugfahrzeugs übertragen.
Weiterhin fragt die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs über die stirnseitigen elektrischen Steckdosen 15 und 19 des Zugfahrzeugs bzw. des Anhängers sowie die elektrischen Verbin­ dungen 16, 20 und 22 alle Codeeinrichtungen 18 der gekuppelten An­ hänger zum abgelegten Code ab. Die Codes der Anhänger werden ebenfalls an die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs übertragen.
Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 9 des Zugfahrzeugs bildet aus allen gesammelten Daten zur Ausrüstung und Position des Zugfahrzeugs sowie zur Ausrüstung der gekuppelten Anhänger ein Datentelegramm. Das gebildete Datentelegramm wird über die Mobil­ kommunikationseinrichtung 13 des Zugfahrzeugs und dessen Antenne 14 an die anfordernde Stelle gesandt. Dies ist deshalb erforderlich, weil es mehrere zentrale Einsatzstellen und Zugfahrzeuge geben kann, jedoch nicht jede zentrale Einsatzstelle von allen Zugfahrzeugen alle Daten benötigt.
Die elektronische Datenverarbeitungseinrichtung 23 der zentralen Ein­ satzstelle speichert die empfangenen Daten ab und erneuert diese selbständig nach Erhalt eines neuen Datentelegrammes. Auf diese Art wird sichergestellt, daß auch Fahrzeugpositionen ermittelbar sind von Fahrzeugen, die längere Zeit in Tunneln arbeiten und somit wegen Unterbrechung der Mobilkommunikationsverbindung sonst nicht mehr erfaßbar wären.
Auf Wunsch des Bedienungspersonals der zentralen Einsatzsstelle können die übermittelten Daten zur Fahrzeugausrüstung des Zugfahr­ zeugs und der bzw. des Anhängers sowie deren Position von der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung 23 der zentralen Einsatz­ stelle auch angezeigt werden.
Des weiteren können die zentralen Einsatzstellen auch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung 23 der zentralen Einsatz­ stelle über die jeweiligen Mobilkommunikationseinrichtungen 24, 13 und deren Antennen 25, 14 sowie die dazu gehörigen elektrischen Ver­ bindungsleitungen 26, 16 Informationen an die elektronische Datenver­ arbeitungseinrichtung 9 eines oder mehrerer Zugfahrzeuge übertragen. Diese Informationen können über das Datenausgabegerät 12 an das Bedienpersonal des Zugfahrzeugs ausgegeben werden. Dabei kann es sich um Einsatzanweisungen, Fahrpläne oder ähnlichem handeln. Die ausgegebenen Informationen enthalten eine zusätzliche Kennung, die Aufschluß über die absendende Stelle gibt.
Eine Nutzung der Mobilkommunikationseinrichtung der Zugfahrzeuge sowie der zentralen Einsatzstellen zur sprachlichen Kommunikation ist ebenfalls möglich.
Bezugszeichenliste
1
Fahrwerk Zugfahrzeug
2
Laufwerk Zugfahrzeug
3
Kabine Zugfahrzeug
4
Fahrwerk Anhänger
5
Laufwerk Anhänger
6
Satelliten zur Positionsbestimmung
7
Antenne für Fahrzeugortung
8
Fahrzeugortungselektronik
9
elektronische Datenverarbeitungseinrichtung des Zugfahrzeugs
10
Bordspannungsanlage
11
Dateneingabegerät
12
Datenausgabegerät
13
Mobilkommunikationseinrichtung Zugfahrzeug
14
Antenne Mobilkommunikationseinrichtung Zugfahrzeug
15
Steckdose für Anhängerkupplung
16
elektrische Verbindungsleitung
17
Anschlußleitung Signalbeleuchtung Zugfahrzeug
18
Codeeinrichtung Anhänger
19
Anhängersteckdose
20
elektrische Verbindungsleitung
21
Anschlußleitung Signalbeleuchtung Anhänger
22
elektrische Verbindung zum Anhänger
23
elektronische Datenverarbeitungseinrichtung zentrale Einsatzstelle
24
Mobilkommunikationseinrichtung Anschluß zentrale Einsatzstelle
25
Antenne Mobilkommunikationseinrichtung Anschluß zentrale Einsatzstelle
26
elektrische Verbindungsleitung

Claims (12)

1. Einrichtung zur Erfassung von Eisenbahnfahrzeugen, vorzugsweise Zugfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich ihrer Position, Art und Aus­ rüstung, der Datenübertragung per Mobilkommunikationseinrichtung an mindestens eine zentrale Einsatzstelle, die über Einrichtungen zur Auswertung und Darstellung der übermittelten Daten verfügt, ge­ kennzeichnet durch eine Fahrzeugeinrichtung, bestehend aus einer elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung, einer Fahrzeug­ ortungselektronik mit Antenne, einer Mobilkommunikationseinrich­ tung mit Antenne, Datenein- und -ausgabegeräten sowie dazuge­ hörenden elektrischen Verbindungungsleitungen, die neben der Positionsbestimmung, bezogen auf geographische Koordinaten, und der Verknüpfung mit festen fahrzeugspezifischen Daten Kupplungs­ möglichkeiten zur freizügigen Ankupplung mit mindestens einem weiteren Eisenbahnfahrzeug, vorzugsweise Anhänger, und der Mög­ lichkeit des Auslesens von fahrzeugspezifischen Daten aller ge­ kuppelten Eisenbahnfahrzeuge besitzt, die Anhänger Codeeinrich­ tungen besitzen, die Fahrzeugdaten, insbesondere zur Art des Fahrzeugs, in Form eines Codes besitzen, der ohne Energie­ versorgung bestehen bleibt, unbegrenzt abgefragt werden kann und veränderbar ist, die Datenein- und -ausgabegeräte des Zugfahr­ zeugs zur Eingabe von Zusatzdaten zu den festen fahrzeugspezi­ fischen Daten des Zugfahrzeuges sowie im gekuppelten Zustand auch der Anhänger und zur Weitergabe von Informationen der zentralen Einsatzstelle auf dem Zugfahrzeug geeignet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil der Zugfahrzeugseinrichtung zur Fahrzeugortung auf einem satel­ litengestützten System basiert und somit eine uneingeschränkte Fahrzeugortung möglich ist.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einrichtung des Zugfahrzeugs von der Bord­ spannungsanlage des Zugfahrzeugs mit Energie versorgt wird.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung des Zugfahrzeugs zur freizügigen Ankupplung weiterer Eisenbahnfahrzeuge sowie die Datenein- und -ausgabe­ geräte einschließlich der Mobilkommunikationseinrichtung von der elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung verwaltet und ge­ steuert wird.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Codeeinrichtung der Anhänger über elektrische Verbin­ dungsleitungen sowie Kupplungsmöglichkeiten an ein Zugfahrzeug anschließbar ist und vorhandene Kupplungsmöglichkeiten sowie ohnehin zu benutzende Verbindungsleitungen zum Anhänger ohne Mehraufwand genutzt werden.
6. Verfahren zur Erfassung von Eisenbahnfahrzeugen, welche Ein­ richtungen nach den Ansprüchen 1 bis 5 aufweisen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die elektronischen Datenverarbeitungseinrich­ tungen einer oder mehrerer zentralen Einsatzstellen selbsttätig in periodischen Zeitabständen Telegramme über die Mobilkommunika­ tionseinrichtungen an Fahrzeugeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Zugfahrzeugen absenden zur Sammlung von Fahrzeug­ daten.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ richtung des Zugfahrzeugs nach Erhalt des Telegramms der zen­ tralen Einsatzstelle die Codes der gekuppelten Anhänger abfragt, diese auswertet, mit den Fahrzeugdaten des Zugfahrzeugs und den Positionsdaten des Satellitenortungssystems verknüpft und selbst­ tätig dieses Datentelegramm über die Mobilkommunikationsein­ richtung an die zentralen Einsatzstellen zurücksendet.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Datenverarbeitungseinrichtungen der zen­ tralen Einsatzstellen in der Lage sind, die rückgemeldeten Daten der Zugfahrzeuge so lange zu speichern, bis auf ein Datensammlungs­ telegramm der zentralen Einsatzstellen ein neues Datentelegramm der jeweiligen Zugfahrzeuge eingeht.
9. Verfahren nach dem Anspruch 6 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Datenverarbeitungseinrich­ tungen der zentralen Einsatzstellen in der Lage sind, die Positionen der Fahrzeuge, die Art der Fahrzeuge sowie Zusatzinformationen anzuzeigen.
10. Verfahren nach dem Anspruch 6 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronischen Datenverarbeitungseinrich­ tungen der zentralen Einsatzstellen auch Informationen an einzelne oder mehrere Zugfahrzeuge weitergeben können, wie z. B. Einsatz­ anweisungen oder Fahrpläne.
11. Verfahren nach dem Anspruch 6 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenausgabeeinrichtung des Zugfahr­ zeugs in der Lage ist, von einer zentralen Einsatzstelle übermittelte Informationen auszugeben unter Angabe einer Kennung der absen­ denden Stelle.
12. Verfahren nach dem Anspruch 6 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobilkommunikationseinrichtungen des Zugfahrzeugs und der zentralen Einsatzstelle auch für sprachliche Kommunikation geeignet sind.
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