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DE19645203A1 - Verfahren zur Inbetriebnahme von aufblasbaren Rettungsinseln und Rettungsinsel zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Inbetriebnahme von aufblasbaren Rettungsinseln und Rettungsinsel zur Durchführung dieses Verfahrens

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Publication number
DE19645203A1
DE19645203A1 DE19645203A DE19645203A DE19645203A1 DE 19645203 A1 DE19645203 A1 DE 19645203A1 DE 19645203 A DE19645203 A DE 19645203A DE 19645203 A DE19645203 A DE 19645203A DE 19645203 A1 DE19645203 A1 DE 19645203A1
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DE
Germany
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hoses
shaped
floating body
life raft
procedure
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19645203A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernd Schulze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Schlauchbootfabrik Hans Scheibert GmbH and Co KG
Original Assignee
Deutsche Schlauchbootfabrik Hans Scheibert GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Deutsche Schlauchbootfabrik Hans Scheibert GmbH and Co KG filed Critical Deutsche Schlauchbootfabrik Hans Scheibert GmbH and Co KG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Inbetriebnahme von aufblasbaren Rettungsinseln mit einem ringförmigen, ggfs. aus zwei oder mehreren aufblähbaren Tragschläuchen bestehenden Schwimmkörper und oberhalb des Schwimmkörpers befindlichen, bogen- oder v-förmigen, mit ihren Enden am Schwimmkörper befestigten, ebenfalls aufblähbaren Schläuchen, die vorzugsweise als Träger für eine Dachhaut dienen, wobei die Tragschläuche und die anderen Schläuche eine oder mehrere Einfüllöffnungen für ein Blähmittel aufweisen.
Bei den bekannten Rettungsinseln der obigen Art werden die v- oder bogenförmigen Schläuche über die Tragschläuche mit dem Blähmittel beschickt; wenn die Tragschläuche gefüllt werden, kann das Blähmittel in die v- bzw. bogenförmigen Schläuche überströmen, nachdem in den Tragschläuchen ein bestimmter, geforderter Innendruck entstanden ist. Diese Ausführung hat sich zwar bewährt, sie kann jedoch dann sehr nachteilig sein, wenn die Rettungsinsel im Einsatzfall vor dem Aufblähen eine Über-Kopf-Stellung eingenommen hat. Die sich zunächst aufblähenden Tragschläuche führen dazu, daß sie die Rettungs­ insel - zunächst flach auf dem Wasser liegend und sich dort gewissermaßen festsaugend - nicht mehr bzw. nur sehr schwer durch Umklappen in die Gebrauchslage bringen läßt.
Aufgrund der Erfindung sollen diese Nachteile vermieden werden; es soll erreicht werden, daß die Rettungsinsel sich selbsttätig von der Über-Kopf-Stellung aus in die Gebrauchslage verschwenkt, zumindest aber von der Über- Kopf-Stellung aus ohne größere Schwierigkeiten in die Gebrauchslage kippen läßt.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden erfindungsgemäß zuerst die v- bzw. bogenförmigen Schläuche, zumindest werden aber die v- oder bogenförmigen Schläuche einerseits und der Schwimmkörper bzw. deren Tragschläuche andererseits praktisch gleichzeitig aufgebläht.
Demgemäß werden somit nicht die an sich lebensnotwendigen Tragschläuche zuerst gefüllt, vielmehr wird die Priorität dieser Schläuche aufgehoben, indem vorzugsweise die v- bzw. bogenförmigen Schläuche zuerst gebläht und dann erst - nachdem die v- bzw. bogenförmigen Schläuche eine ausreichende Hüllsteifigkeit erlangt haben - die Tragschläuche gefüllt werden bzw. den Rest einer Füllung bekommen.
Zur Durchführung dieses Verfahrens kann für jeden Schlauch (Trag- und v- bzw. bogenförmiger Schlauch) eine Druckmittelflasche mit einem entsprechenden Anschluß an dem Schlauch vorgesehen sein, jedoch kann auch nur eine Druckmittelflasche installiert sein, die über entsprechende Leitungen mit den Schläuchen verbunden sein kann. Besonders vorteilhaft ist ferner eine Ausbildung, bei der den v- bzw. bogenförmigen Schläuchen eine Druckmittelflasche zugeordnet ist und das Druckmittel über ein Ventil in die Trarschläuche bzw. in den oben gelegenen Tragschlauch überströmen kann. In diesem Falle würde einem zweiten, unten gelegenen Tragschlauch (beim Vorhandensein von zwei übereinander liegenden Tragschläuchen) eine weitere Druckmittelflasche zugeordnet, wobei jedoch die oben erwähnte verfahrensmäßige Vorschrift einzuhalten ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert, in der Ausführungsbeispiele für den Aufbau einer Rettungsinsel dargestellt sind. Es zeigen
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch eine schematisch wiedergegebene aufblasbare Rettungsinsel und
Fig. 2 und 3 je senkrechte Teilschnitte durch eine Rettungsinsel in unterschiedlicher Ausbildung.
Die Rettungsinsel besteht im wesentlichen aus dem Schwimmkörper mit zwei übereinander angeordneten, kreisringförmigen, ggfs. polygonartigen Tragschläuchen 1, 2 mit einem Boden 3 und einem Schutzdach mit einer eine Einsteigöffnung aufweisenden Dachhaut 4 und einem Traggestell aus im wesentlichen v-förmigen Schläuchen 5, wobei die Spitze des V die Dachspitze bildet und die Schenkelenden 6 ggfs. über einen senkrechten Abschnitt 7 oben auf dem Schwimmkörper enden und dort mit dem Schwimmkörper bzw. dem Tragschlauch 1 fest verbunden sind. Alle diese Teile bestehen aus einem biegsamen, folienartigen Werkstoff z. B. einem mit Kunststoff oder Gummi beschichteten Gewebe.
Die Rettungsinsel befindet sich bei Nichtgebrauch in einem Behälter; sie wird im Einsatzfall nach Entfernen aus dem Behälter aufgebläht, um so der Rettungsinsel eine ausreichende Hüllsteifigkeit bzw. Stabilität zu verleihen.
Um die Rettungsinsel aufblähen zu können, sind Druckmittelquellen in Form von Flaschen 8, 9, 10, 11, 12 und 13 vorgesehen, die meist an der Außenseite der Rettungsinsel montiert sind. Sie enthalten ein vorgespanntes gasförmiges Druckmittel z. B. Kohlendioxyd.
Gemäß Fig. 1 steht die Flasche 8 über eine Leitung 14 mit den Schläuchen 5 in Verbindung, der durch sie bestimmte Hohlraum seinerseits über ein Rückschlagventil 15 mit dem Tragschlauch 1. Der Tragschlauch 2 hat eine eigene Flasche 9 mit Zuleitung 16. Soll die Rettungsinsel gemäß Fig. 1 in Betrieb genommen werden, so wird das Blähmittel über die Leitung dem Schlauch 5 zugeführt, wobei erst nach einer bestimmten Füllung der Schläuche 5 - wenn diese eine bestimmte Steifigkeit bekommen haben - über das Rückschlagventil 15 der Tragschlauch 1 gefüllt wird. Mit dem Füllen des Schlauches 5, vorzugsweise aber mit einer zeitlichen Verzögerung wird dann über die Leitung 16 der untere Tragschlauch 2 gefüllt.
Durch die Füllung der Schläuche 5 und deren Biegesteifigkeit wird erreicht, daß die Rettungsinsel ungewollt und in nachteiliger Weise flach auf dem Kopf liegend auf der Wasseroberfläche verbleibt. Die Schläuche 5 sorgen vielmehr für eine Schräglage der Rettungsinsel, die im allgemeinen ausreicht, um ein automatisches Kippen der Rettungsinsel in die Gebrauchslage zu bewirken.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind drei Zufuhrleitungen 17, 18 und 19 vorgesehen, wobei vorzugsweise die Leitung 17 im Durchmesser größer zu bemessen ist oder aber - wie dargestellt - in die Leitungen 18, 19 Drosseln bzw. Ventile 20 einzubauen sind, um den Schläuchen 5 blähmäßig das Primat einzuräumen.
Gemäß Fig. 3 sind drei Flaschen 11, 12, 13 installiert, die über Speiseleitungen 21, 22 und 23 zu ihren Schlauchkörpern (1, 2 und 5) führen. In diesem Falle ist es angebracht, die Speisung zeitlich z. B. durch Verzögerungsschalter od. dgl. zu beeinflussen und/oder die Speiseleitungen 21-23 entsprechend zu dimensionieren. Zweckmäßig ist es auch hier, zuerst die Schläuche 5, dann den Schlauch 1 und schließlich den Schlauch 2 formsteif zu blähen.
Wenngleich auch die beschriebenen v- oder bogenförmigen Schläuche mit Vorteil ein Traggestell für eine Dachhaut bilden, so können sie dennoch Vorteile bieten, wenn sie sich oberhalb der Dachhaut befinden und das Traggestell für die Dachhaut von anderen Schläuchen od. dgl. gebildet wird.
Es sei bemerkt, daß bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 anstelle der beiden Flaschen 8, 9 nur eine Flasche benutzt werden kann, indem die beiden Zuleitungen 14, 16 an eine Einzelflasche herangeführt sind. Ahnlich kann auch die Ausführungsform gemäß Fig. 3 geändert werden, die beiden Flaschen 12, 13 werden dann durch eine Flasche ersetzt. Dies bedeutet, daß die Zuleitungen 22, 23 zu dieser Einzelflasche verlegt werden müssen. Es versteht sich, daß auch diese Verwirklichungen der Erfindungen von Drosseln, Verzögerungsgliedern und dgl. Gebrauch machen können, um dem Erfindungsgedanken zu entsprechen.

Claims (8)

1. Verfahren zur Inbetriebnahme von Rettungsinseln mit einem ringartigen, aufblähbaren Schwimmkörper und oberhalb des Schwimmkörpers befindlichen, bogen- oder v-förmigen, mit ihren Enden oben am Schwimmkörper gelagerten, aufblähbaren Schläuchen, die vorzugsweise als Träger für eine Dachhaut dienen, wobei der Schwimmkörper und die darüber befindlichen Schläuche eine oder mehrere Einfüllöffnungen für das Blähmittel aufweisen und die Inbetriebnahme der Rettungsinsel durch Aufblähen erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß zuerst die v- bzw. bogenförmigen Schläuche, zumindest aber diese Schläuche einerseits und der Schwimmkörper bzw. ein Schlauchkörper des Schwimmkörpers andererseits praktisch gleichzeitig aufgebläht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die v- bzw. bogenförmigen Schläuche zuerst, dann der darunter befindliche Tragschlauch und schließlich die dann noch weiter vorhandenen, darunter befindlichen Tragschläuche formsteif gebläht werden.
3. Rettungsinsel zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß den v- bzw. bogenförmigen Schläuchen (5) eine Druckmittelquelle (Flasche 8) zugeordnet ist.
4. Rettungsinsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere unterhalb der V- bzw. bogenförmigen Schläuche (5) befindliche Tragschläuche (1) des Schwimmkörpers über eine Drossel oder ein Rückschlagventil (15) mit den Schläuchen (5) in Verbindung stehen.
5. Rettungsinsel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei zwei Tragschläuchen dem unten gelegenen Tragschlauch (2) eine Druckmittelquelle (9) zugeordnet ist.
6. Rettungsinsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß allen Schläuchen (5, 1, 2) je zumindest eine Druckmittelquelle (11-13) zugeordnet ist, wobei sich deren Zuleitungen (21-23) zu den Schläuchen durch ihre Bemessung und/oder Drosseln unterscheiden können.
7. Rettungsinsel nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhr zu den Schläuchen (5, 1, 2) zeitlich gesteuert ist.
8. Rettungsinsel mit einem Traggestell für die Dachhaut und mit zusätzlichen v- oder bogenförmigen Schläuchen (5), die sich oberhalb der Dachhaut (4) befinden nach den Ansprüchen 3-7.
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