DE19645202A1 - Verfahren zur Überwachung der Konvertierungsrate eines Abgaskatalysators für eine Brennkraftmaschine - Google Patents
Verfahren zur Überwachung der Konvertierungsrate eines Abgaskatalysators für eine BrennkraftmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der Konvertierungsrate eines einer
Brennkraftmaschine zugeordneten Abgaskatalysators.
Gattungsgemäße Verfahren sind beispielsweise aus DE 44 33 988 A1 und DE 42 11
092 A1 bekannt.
DE 44 33 988 A1 offenbart ein Katalysatorüberwachungsverfahren, welches Abgas
temperaturen stromauf und stromab des Katalysators erfaßt. Die Geschwindigkeit des
Wärmeübergangs vom Abgas zum Katalysatormaterial wird ständig errechnet, daraus die
Katalysatortemperatur und die Änderungsgeschwindigkeit dieser Katalysatortemperatur
ermittelt.
Aus der Geschwindigkeit des Wärmeübergangs und der Änderungsgeschwindigkeit der
Temperatur des Katalysators wird für eine bestimmte Zeitdauer der Quotient bestimmt,
wobei die Zeitdauer vom Kaltstart der Brennkraftmaschine bis zum Erreichen der Um
wandlungstemperatur des Katalysators gewählt ist. Aufgrund des zeitlichen Verlaufs des
Quotienten wird ständig ein Trend für die Zeit bis zum Erreichen der Umwandlungstem
peratur ermittelt. Die bis zum Erreichen der Umwandlungstemperatur verstrichene Zeit
wird mit einem Schwellwert für diese Zeitdauer verglichen und bei Überschreiten des
Schwellwerts ein Fehlersignal ausgegeben.
Eines der in DE 42 11 092 A1 offenbarten Verfahren basiert auf einer Temperaturab
schätzung für den Katalysator auf der Basis eines Temperaturmodells. Hierbei wird für
das Modell nach dem Erreichen der Umwandlungsbeginntemperatur und für die bei der
Konvertierung entstehende Wärme ein gerade noch brauchbarer Katalysator angesetzt.
Zur Nachbildung des Temperaturverhaltens des Katalysators wird hierbei zunächst die
Wärmekapazität des Katalysators als bekannt angenommen und weiterhin die dem Motor
zugeführte Wärmemenge abgeschätzt. Dies erfolgt durch Erfassen der dem Motor
zugeführten Kraftstoffmenge und Berechnen des Anteils von Verbrennungsenergie, die
dem Katalysator zugeführt wird. Hierbei hängt der Anteil an Verbrennungsenergie vom
jeweiligen Lastzustand und der Drehzahl des Motors ab. Für vergleichsweise kleine Zeit
einheiten wird somit aus Kraftstoffmenge, Last und Drehzahl die Wärmemenge erfaßt,
die dem Katalysator zugeführt wird. Diese Wärmemengen werden aufsummiert, um so
eine Gesamtwärmemenge zu erhalten, die der Katalysator ab dem Start des Verfahrens
erhält. Darüber hinaus wird noch die vom Katalysator an die Umgebung abgegebene
Wärmemenge abgeschätzt. Die mit diesem Wärmemengenmodell abgeschätzte Tempe
ratur wird abschließend mit seiner tatsächlichen Temperatur verglichen.
Dieses Verfahren, welches auch im Fahrbetrieb eines Fahrzeugs anwendbar sein soll,
wird nur dann gestartet, wenn der Katalysator zu Beginn des Verfahrens etwa Umge
bungstemperatur aufweist, welches beispielsweise durch die Abfrage ermittelt werden
kann, ob die Wasser- und die Öltemperatur der Brennkraftmaschine der Umgebungstem
peratur entspricht. Ab dem Start des Verfahrens wird mit Hilfe eines Temperaturmo
dellblocks unter Verwendung von Signalen der Last, Drehzahl, Einspritzzeiten, Luft
temperatur, Luftdruck und Oktanzahl des Kraftstoffs, eine Katalysatortemperatur
abgeschätzt. Diese wird mit einer abgespeicherten Vergleichstemperatur verglichen. An
schließend wird noch untersucht, ob die Umwandlungstemperatur des Katalysators be
reits erreicht ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Überwachungsverfahren
für die Konvertierungsrate eines Abgaskatalysators einer Brennkraftmaschine anzugeben,
welches eine erhöhte Diagnosegenauigkeit und eine Unabhängigkeit von der Kata
lysatorbeschichtung und deren Sauerstoffspeicherfähigkeit aufweist und darüber hinaus
unabhängig von der Betriebsweise der Brennkraftmaschine nach einem Kaltstart ist.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 oder des
Patenanspruches 3.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Verfahren sind in den abhängigen Ansprüchen benannt.
Ein erstes erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß nach einem Kaltstart der Brenn
kraftmaschine die stromab des Abgaskatalysators vorliegenden HC-Emissionen während
eines bestimmten Zeitfensters aufsummiert werden und dieser Summenwert mit einem
vorbestimmten Grenzwert verglichen wird.
Diesem Verfahren liegt die Erkenntnis zugrunde, daß sich ein brauchbarer Katalysator
von einem unbrauchbaren Katalysator während des bestimmten Zeitfensters dadurch
unterscheidet, daß der bessere Katalysator während der Dauer des Zeitfensters eine
geringere Menge Kohlenwasserstoffe emittiert als ein schlechterer Katalysator.
Das Verfahren nutzt die Erkenntnis aus, daß sich die beiden genannten Katalysatoren vor
Erreichen des Zeitfensters sowie nach Ablauf des Zeitfensters nicht signifikant von
einander unterscheiden und daher zur Auswertung das exakte Treffen des Zeitfensters
von äußerster Wichtigkeit ist. Wesentlich ist weiterhin der Startzeitpunkt für das Zeit
fenster, da ab diesem Zeitpunkt die HC-Emissionen kumuliert werden.
Nach jedem Kaltstart der Brennkraftmaschine wird der Beginn des Zeitfensters in
Abhängigkeit von der Betriebsweise der Brennkraftmaschine festgelegt, d. h. es wird
berücksichtigt, ob diese nahezu stationär oder vergleichsweise dynamisch betrieben
wird. Diese Betriebsweise hat einen erheblichen Einfluß auf die in das Abgas einge
brachte Wärmemenge, welche letztendlich den Zeitpunkt des Erreichens der Umwan
dlungstemperatur bestimmt.
Hierdurch wird der Startzeitpunkt des Zeitfensters sowie auch die zeitliche Dauer des
Zeitfensters betriebsweise abhängig festgelegt.
Ein zweites erfindungsgemäßes Verfahren nach Patentanspruch 3 unterscheidet sich
vom ersten Verfahren im wesentlichen dadurch, daß an Stelle der Bildung eines Sum
menwertes für die HC-Emissionen der aktuelle Wert dieser Emissionen ohne Sum
menwertbildung erfaßt wird und dieser aktuell verfaßte Wert ständig gegen einen
Schwellwertbereich für die HC-Emissionen verglichen wird. Dieser Schwellwertbereich
für die HC-Emissionen stellt den Referenzwert für eine mindestens notwendige
Konvertierungsrate eines betriebswarmen Katalysators dar, daher führt der ständige
Vergleich des aktuellen Wertes gegen den Schwellwert praktisch zu einer Erkennung des
Abfalles der HC-Emissionen, nachdem der Katalysator seine Umwandlung beginnt. Das
erfindungsgemäße Verfahren wird anschließend fortgesetzt mit dem Speichern des
Abgastemperaturwertes, der zu dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem der aktuelle HC-Wert
den Referenzwert unterschreitet. Dieser Abgastemperaturwert wird anschließend mit
einem Referenzwert der Abgastemperatur verglichen und abschließend ein Fehlersignal
ausgelöst, wenn dieser Vergleich das Erreichen eines bestimmten
Temperaturabweichungswertes ergibt. Dieser Referenzwert der Abgastemperatur gilt für
einen Grenzkatalysator, der sich genau am Übergang zwischen tolerierbarem und als
fehlerhaft anzuzeigendem Katalysator befindet.
Vorteilhafterweise ist dieses Verfahren in erhöhtem Maße von der Güte der verwendeten
HC-Sensorik unabhängig, da keine aktuell verfaßten Werte aufsummiert werden, sondern
der zeitliche Verlauf der HC-Emissionen beobachtet wird. Des weiteren wird die
Fehlerauslösung durch eine Korrelation mit der Abgastemperatur herbeigeführt, nicht
jedoch direkt aus HC-Werten.
In vorteilhafter Ausgestaltung wird auch bei diesem zweiten Verfahren der Beginn des
Zeitfensters durch verknüpfen der Abgastemperaturwerte mit den Katalysatortempe
raturwerten und einer Korrektur dieser Werte festgelegt.
Des weiteren können wiederum die Temperaturwerte absolut mittels Temperatur
sensoren oder alternativ mit Hilfe von Temperaturmodellen ermittelt werden.
Gemäß Anspruch 12 können zur Auslösung des Fehlersignales Temperaturdifferenzen
gebildet werden, wobei als unterer Temperaturreferenzpunkt die Abgastemperatur zu
Beginn des Zeitfensters herangezogen wird und anschließend eine aktuelle Temperatur
differenz aus diesem Wert und dem Abgastemperaturwert zum Zeitpunkt des Erreichens
des HC-Schwellwertes gebildet wird. Dieser wird dann gegen eine Referenztemperatur
differenz verglichen. Hierbei kann ein gealteter Katalysator sicher gegenüber einem
neuwertigen Katalysator erkannt werden, da seine Temperaturdifferenz deutlich größer
ist, d. h. er springt erst bei höheren Temperaturen an.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale ergeben sich aus dem anhand einer Zeich
nung nachfolgend näher erläuterten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine mit einem Abgasstrang
und einer elektronischen Kontrolleinrichtung,
Fig. 2 ein Diagramm des zeitlichen Verlaufs von stromab eines Abgaskatalysators
ermittelten HC-Emissionen und einer Abgastemperatur gemäß einem ersten
Verfahren,
Fig. 3 ein Diagramm des zeitlichen Verlaufs der kumulierten HC-Emissionen,
Fig. 4 eine schematische Übersicht über einen Teil der elektronischen Kontrolleinrich
tung und
Fig. 5 ein Diagramm des zeitlichen Verlaufs von stromab eines Abgaskatalysators
ermittelten HC-Emissionen und einer Abgastemperatur gemäß einem zweiten
Verfahren.
Eine Brennkraftmaschine 1 weist Einspritzdüsen 2, einen mit einer Drosselklappe 3 ver
sehenen Lufteinlaß 4 sowie einen mit einem Katalysator 5 versehenen Abgasstrang 6
auf.
Eine als Motorsteuergerät ausgebildete elektronische Kontrolleinrichtung 7 empfängt
Signale U1 einer zwischen Brennkraftmaschine 1 und Abgaskatalysator 5 eingesetzten
Sauerstoffsonde 8, sowie Signale U2 eines stromab des Katalysators 5 eingesetzten
HC-Sensors 9.
Ein Steuerblock 10 der Kontrolleinrichtung 7 empfängt das Signal U1, ein Drosselklap
penwinkelsignal ADK und gibt Einspritzzeitensignale TI sowie Zündwinkelsignale ZI an
die Brennkraftmaschine 1 ab.
Die Kontrolleinrichtung 7 enthält weiterhin einen Überwachungsblock 11, dem die
Signale U2 des HC-Sensors 9 zugeführt werden und welcher mit dem Steuerblock 10
kommuniziert und ggf. eine Störfallsignalleuchte 12 betätigt. Dieser Überwachungsblock
11 ist im Zusammenhang mit Fig. 4 näher erläutert.
Im Betrieb der Brennkraftmaschine wird den Einspritzdüsen 2 mittels einer Kraftstoff
pumpe 13 Kraftstoff aus einem Vorratsbehälter 14 zugeführt.
Der Überwachungsblock 11 besteht im Detail gemäß Fig. 4 aus einem Abgastemperaturmodell-Block
20, einem Katalysatortemperaturmodell-Block 21, einem Korrekturblock
22 und einem Auswerteblock 23.
Die den Blöcken 20 und 21 zugeführten Eingangsgrößen sind jeweils Signale für die
Wassertemperatur TW, Lufttemperatur TL, Sauerstoffkonzentration der Sauerstoffsonde
8 (U1), Kraftstoffmassenstrom MKS, Brennkraftmaschinendrehzahl N, Zündwinkelsignale
ZI sowie weitere Größen P1, P2 . . .
Ein erstes Verfahren läuft wie folgt ab:
Ein Kaltstart der Brennkraftmaschine 1 wird in an sich bekannter Weise durch Plausibili tätsüberprüfung von Werten für Kühlwassertemperatur und/oder Lufttemperatur oder Öltemperatur etc. festgestellt. Nach dem Feststellen dieses Kaltstarts wird mit Hilfe des Abgastemperaturmodell-Blocks 20 und des Katalysatortemperaturmodell-Blocks 21 unter Verwendung der vorbeschriebenen Parameter zunächst die Abgastemperatur TAB und anschließend die Katalysatortemperatur TKA abgeschätzt.
Ein Kaltstart der Brennkraftmaschine 1 wird in an sich bekannter Weise durch Plausibili tätsüberprüfung von Werten für Kühlwassertemperatur und/oder Lufttemperatur oder Öltemperatur etc. festgestellt. Nach dem Feststellen dieses Kaltstarts wird mit Hilfe des Abgastemperaturmodell-Blocks 20 und des Katalysatortemperaturmodell-Blocks 21 unter Verwendung der vorbeschriebenen Parameter zunächst die Abgastemperatur TAB und anschließend die Katalysatortemperatur TKA abgeschätzt.
Hierbei wird in dem Abgastemperaturmodell-Block 20 für den Beginn der Abschätzung
der Wert für TAB gleich dem Wert der Wassertemperatur TW und der Lufttemperatur TL
gesetzt. In vorbestimmten Zeitintervallen wird der zuvor ermittelte Wert von TAB ständig
um einen Temperaturdifferenzwert erhöht, wobei für diesen insbesondere die den λ-Wert
signalisierenden Größen U1, die erste Ableitung der Fahrgeschwindigkeit eines mit der
Brennkraftmaschine 1 ausgestatteten Kraftfahrzeugs, die Drehzahl N, die Zündwin
kelsignale ZI sowie die Kraftstoffqualität in Form der Oktanzahl eingeht.
Hierdurch wird bereits deutlich, daß die von diesem Abgastemperaturmodell-Block 20
abgeschätzte Abgastemperatur TAB ganz wesentlich vom Fahrzyklus, d. h. von der
Betriebsweise des Kraftfahrzeugs, abhängt.
Zur Korrelation mit einer im Abgaskatalysator 5 vorliegenden Katalysatortemperatur TKA
wird zeitgleich in dem Katalysatortemperaturmodell-Block 21 unter Verwendung der
bereits erwähnten Parameter und der Abgastemperatur TAB die Temperatur im Bereich
der Reaktionsfront des Substrats des Katalysators 5 abgeschätzt.
Der am Ausgang vorliegende Katalysatortemperaturwert TKA wird, ebenso wie der
Ausgang des Abgastemperaturmodell-Blocks 20, dem Korrektorblock 22 zugeführt. Die
ser nimmt eine Korrektur des Werts TAB unter Berücksichtigung vom Wert TKA zur Bil
dung eines Temperaturstartwerts TST vor.
Erreicht dieser ständig erneuerte Startwert TST einen vorgegebenen Temperatur
schwellwert TSW, löst der Korrekturblock 22 ein Startsignal AS aus, welches dem
Auswerteblock 23 zugeführt wird.
Der Temperaturschwellwert TSW ist ein empirisch ermittelter Temperaturwert, bei des
sen Erreichen angenommen werden kann, daß der Katalysator 5 zu konvertieren beginnt.
Der in der Kontrolleinrichtung 7 abgelegte Wert für TSW kann adaptiv um eine Größe
ergänzt werden, welche einen aktuell verbauten Katalysator 5 in dem Kraftfahrzeug
berücksichtigt.
Mit Anliegen des Startsignals AS am Auswerteblock 23 beginnt die Abarbeitung eines
Summieralgorithmus zur Erfassung einer Menge an Kohlenwasserstoffen, die während
eines vorbestimmten Zeitfensters stromab des Katalysators 5 durch den HC-Sensor 9
und weiterer Parameter ermittelt wird.
Unter Berücksichtigung der Signale U2 und U1 werden die HC-Werte in Gramm ermittelt,
wobei die hierfür notwendige Abgasmasse durch den Kraftstoffmassenstrom MKS sowie
die diesem zugeordneter Luftmasse bzw. Luftmenge bestimmt ist.
In vorbestimmten Zeitabständen werden ständig neue HC-Werte erfaßt und während
einer Zeitspanne dt des Zeitfensters zu einem Summenwert THC addiert.
Fig. 2 zeigt den Verlauf der vom HC-Sensor 9 erfaßten HC-Konzentration im Abgas über
der Zeit t und den zeitlichen Verlauf der Abgastemperatur T stromauf des Katalysators
5.
Eine Kurve 25 zeigt dabei den HC-Emissionsverlauf für einen neuen, voll funktionstüch
tigen Abgaskatalysator 5. Eine Kurve 26 zeigt einen entsprechenden Verlauf für einen
bereits gealterten Katalysator 5. Erkennbar ist, daß sich unmittelbar nach einem Kaltstart
bis zum Erreichen des Anfangszeitpunkts tA für das sich über die Zeitspanne dt
erstreckende Zeitfenster keine signifikanten Unterschiede zwischen den Kurvenverläufen
25 und 26 ergeben. Dieser Zeitbereich ist somit für eine sichere Erkennung eines evtl.
geschädigten Katalysators ungeeignet.
Eine Kurve 28 zeigt den zeitlichen Verlauf der Abgastemperatur T stromauf des Kataly
sators 5. Mit Erreichen des Temperaturschwellwerts TSW wird ab dem Anfangszeitpunkt
tA die HC-Emission während der Zeitspanne dt aufsummiert, wie in Fig. 2 für den neuen
Katalysator unterhalb der Kurve 25 gestrichelt dargestellt.
Ein nach dem erstmaligen Starten der Brennkraftmaschine 1 mit dem jeweils eingesetz
ten Katalysator 5 ermittelte Summenwert THC1 wird in der Kontrolleinrichtung 7 als
Referenzwert abgespeichert. Dieser kann zu Diagnosezwecken während eines Werk
stattaufenthalts ausgelesen und zur Beurteilung der Güte des verwendeten Katalysators
herangezogen werden.
Während der Lebensdauer der Kombination aus Brennkraftmaschine 1 und Abgaskataly
sator 5 verschlechtern sich dessen Umwandlungseigenschaften unter anderem dahinge
hend, daß die für die Umwandlung erforderliche Temperatur zunimmt, d. h. schädliche
Abgasemissionen nehmen zu.
Die Kurve 26 gemäß Fig. 2 zeigt den typischen Emissionsverlauf stromab eines solchen
gealterten Katalysators. Die dem Summenwert THC entsprechende Fläche unterhalb des
Kurvenverlaufs 26 im Rahmen des Zeitfensters ist signifikant größer als die unterhalb der
Kurve 25.
Das Aufsummieren der HC-Emissionen wird beendet, wenn der Korrekturblock 22 ein
Stopsignal ES an den Auswerteblock 23 abgibt. Das Ende des Zeitfensters wird be
stimmt vom Anfangszeitpunkt ta und der Zeitspanne dt. Diese wiederum setzt sich zu
sammen aus einem empirisch ermittelten voreingestellten Mittelwert tM sowie einem
von Parametern der Brennkraftmaschine 1 abhängigen Korrekturwert tK.
Die für die Ermittlung der Abgastemperaturwerte TAB, der Katalysatortemperaturwerte
TKA und des Korrekturwerts tk herangezogenen Parameter sind solche, die insbesondere
die Fahrweise, mit der das Kraftfahrzeug betrieben wird, berücksichtigen. Hierdurch wird
der individuelle Fahrzyklus auf einen normierten Fahrzyklus zurückgeführt und kann mit
solchen normierten Zyklen verglichen werden. Solche werden vom Gesetzgeber in
verschiedenen Ländern der Erde beispielsweise als sogenannter FTP- oder auch MVEG-Zyklus
vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Zyklen weisen ein genau definiertes
Geschwindigkeitsprofil über der Zeit auf, d. h. der Fahrzyklus ist exakt vorgegeben. Fig.
3 zeigt für einen solchen FTP-Zyklus über der Zeit kumulierte Werte von HC-Emissionen
für einen neuwertigen Katalysator mit dem Verlauf der Kurve 250, für einen bereits
gealterten Katalysator mit dem Verlauf der Kurve 260. Das hierbei vorgeschriebene
Geschwindigkeitsprofil ist in Form der Kurve 27 im Zusammenhang mit der rechts
gezeigten Ordinate für die Fahrgeschwindigkeit V erkennbar.
Der Einfluß der fahrzyklusabhängigen Parameter, wie beispielsweise dem Kraftstoffmas
senstrom MKS macht sich verfahrensgemäß dahingehend bemerkbar, daß mit zuneh
menden Werten für den Kraftstoffmassenstrom MKS pro Zeiteinheit die Zeitspanne dt
verkürzt wird. Dieses ist insofern vorteilhaft, als daß die durch den erhöhten Kraftstoff
massenstrom MKS eingebrachte Energie den Katalysator 5 schneller aufheizt und infolge
dessen der Kurvenverlauf 26 im Bereich des Zeitfensters in Fig. 2 nach links verschoben
wird, so daß sich bei Beibehaltung der ursprünglichen Zeitspanne dt zunehmend der sich
nicht signifikant unterscheidende Abschnitt der Kurvenverläufe 25 und 26 nach dem
Endzeitpunkt tE bemerkbar machen würde.
Für eine weitere Verbesserung der Genauigkeit des Verfahrens kann in Abhängigkeit der
fahrzyklusabhängigen Parameter beispielsweise mit zunehmendem Gradienten des Kraft
stoffmassenstromverlaufes MKS der Anfangszeitpunkt tA in Richtung früh verschoben
werden.
Im Auswerteblock 23 ist ein Grenzwert GHC für den Summenwert THC abgespeichert.
Dieser Grenzwert GHC kann beispielsweise länderspezifisch gesetzt werden und reprä
sentiert einen noch als tolerierbar erachteten Katalysator 5. Ergibt der Vergleich von THC
und GHC das Erreichen eines bestimmten Abweichungswerts DHC, wird ein Fehlersignal
ausgelöst, welches nach einmaligem oder mehrmaligem Auftreten die Störfallsignal
leuchte 12 ansteuert.
Vorteilhafterweise bietet das zuvor beschriebene Verfahren eine bessere Diagnosege
nauigkeit als bisher bekannte Verfahren und ist darüber hinaus unabhängig von der Kata
lysatorbeschichtung; des weiteren können auch bleivergiftete Katalysatoren erkannt
werden. Von entscheidender Bedeutung für das erfindungsgemäße Verfahren ist das
Setzen des Startsignals AS sowie die Dauer der Zeitspanne dt.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht notwendigerweise darauf angewiesen, die
Abgas- sowie die Katalysatortemperatur mittels der vorbeschriebenen Modellblöcke 20
und 21 abzuschätzen. Statt dessen können Temperaturen unter Zuhilfenahme von Sen
soren direkt vor Ort gemessen werden.
Ein zweites Verfahren wird anhand von Fig. 5 näher erläutert.
Dieses Verfahren ähnelt dem zuerstbeschriebenen Verfahren, beinhaltet jedoch nach
dem Kaltstart der Brennkraftmaschine 1 im nächsten Verfahrensschritt ein Erfassen des
jeweils aktuellen Wertes AHC der für die Dauer eines bestimmten Zeitfensters nach dem
Kaltstart stromab des Abgaskatalysators 5 vorliegenden HC-Emissionen. Dieser HC-Emissionsverlauf
ist wiederum durch die Kurve 26 repräsentiert. Gleichzeitig wird der Abgas
temperaturwert TAB stromauf des Katalysators 5 beobachtet, repräsentiert durch die
Kurve 28.
Parallel zur Zeitachse in Fig. 5 ist eine Linie SHC für einen Schwellwert der HC-Emissionen
eingezeichnet, wobei diese einen Mittelwert aus einem nur am linken Ende
angedeuteten Schwellwertbereich darstellt. Der Schwellwertbereich SHC ist in der
Kontrolleinrichtung 7 gespeichert und wurde anhand eines neuwertigen Katalysators
(Kurve 25) festgelegt. Das Verfahren vergleicht nun in einem weiteren Schritt den aktuell
erfaßten Wert AHC gegen den Schwellwertbereich SHC. Wird während des zeitlichen
Verlaufes des Verfahrens gemäß dem Kurvenverlauf 26 von dem aktuell verbauten
Katalysator 5 der Schwellwertbereich SHC erreicht, so wird der zu diesem Zeitpunkt
vorliegende Abgastemperaturwert TABSHC gespeichert.
Anschließend wird dieser Temperaturabgaswert TABSHC mit einem Referenzwert des
Abgastemperaturwertes TABRef verglichen. Dieser Referenzwert kann der Abgastem
peraturwert TAB sein, der bei einem neuwertigen Abgaskatalysator 5 gemäß
Kurvenverlauf 25 beim Erreichen des Schwellwertes SHC vorliegt. In einem ab
schließenden Verfahrensschritt werden diese beiden Abgastemperaturwerte TABSHC und
TABRef miteinander verglichen und ein Fehlersignal ausgelöst, wenn ein vorbestimmter
Temperaturabweichungswert DTA erreicht ist.
Auch bei diesem Verfahren können die Abgastemperaturwerte TAB mittels Temperatur
sensoren direkt ermittelt werden, so daß der Temperaturvergleich im letzten Verfahrens
schritt ein Absolutwertvergleich ist.
Alternativ können, ebenso wie im ersten Verfahren, die Abgastemperaturwerte TAB
bzw. Katalysatortemperaturwerte TKA mittels der Modellblöcke 20 bzw. 21 abgeschätzt
werden.
Während sich der Beginn der Zeitspanne dt des Zeitfensters zum Zeitpunkt tA bei diesem
Verfahren ebenso bestimmt wie im ersten Verfahren, ist die Zeitspanne dt selbst be
züglich ihres Endes durch das Erreichen des Schwellwertes SHC festgelegt, d. h. durch
die Schnittpunkte der Kurven 25 bzw. 26 mit dem Wert SHC.
Wie mit gestrichelten Hilfslinien dargestellt, kann der abschließende Vergleich der
Abgastemperaturwerte auch als Vergleich von Temperaturdifferenzen durchgeführt
werden. Hierzu wird zum Anfangszeitpunkt tA der dann vorliegende Abgastempe
raturwert TABtA gespeichert und im letzten Verfahrensschritt die Temperaturdifferenz DT
zwischen Abgastemperaturwert TABta und dem Abgastemperaturwert TABSHC gebildet.
Abschließend wird diese Temperaturdifferenz DT wiederum mit einem Referenzwert der
Abgastemperatur TABRef verglichen, wobei diese Referenz hierbei eine Temperatur
differenz DT des neuwertigen Abgaskatalysators 5 ist.
Wie aus Fig. 5 deutlich ersichtlich, ist die Temperaturdifferenz DT des bereits gealterten
Abgaskatalysators 5 größer als die Temperaturdifferenz DT des neuwertigen Kataly
sators; das bedeutet, daß die Konvertierung des gealterten Katalysators erst bei höheren
Temperaturen, d. h. später beginnt. Als Sonderfall können Abgaskatalysatoren gelten,
deren Anspringverhalten und Konvertierungsrate sich sprungartig verändert, d. h. nicht
über einen längeren Zeitraum beobachtbar. Aufgrund von unvorhersehbaren Einflüssen
kann sich beispielsweise zwischen zwei durch einen Stillstand getrennten Betriebsvor
gängen der Brennkraftmaschine der Katalysator derartig verschlechtern, daß der
Schwellwert SHC zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird. In solchen Sonderfällen wird
der jeweilige Abgaskatalysator ohne Bezug auf Temperaturwerte als defekt erkannt.
Dieses zweite Verfahren ersetzt somit die quantitative Beobachtung der HC-Emissionen
gemäß des ersten Verfahrens durch eine qualitative Beobachtung des zeitlichen Ver
laufes der HC-Emissionen. Die Auswertung erfolgt letztendlich über das zeitliche Ver
halten des Kurvenverlaufes 25, d. h. über die Auswertung des Flankenverlaufes nach
dem Erreichen der Katalysatoranspringtemperatur. Für das abschließende Auslösen eines
Fehlersignales wird jedoch dieser zeitliche Verlauf dieser HC-Emissionen nur indirekt
herangezogen, da die Temperaturwerte zu bestimmten Zeitpunkten beobachtet bzw.
gespeichert und anschließend ausgewertet werden.
Claims (12)
1. Verfahren zur Überwachung der Konvertierungsrate eines Abgaskatalysators (5) für
eine Brennkraftmaschine (1) mit einer elektronischen Kontrolleinrichtung (7), mit den
Schritten:
- a) Kaltstarten der Brennkraftmaschine (1),
- b) Aufsummieren der stromab des Abgaskatalysators (5) vorliegenden HC-Emissionen während eines bestimmten Zeitfensters nach dem Kaltstart und Speichern dieses Summenwerts (THC),
- c) Vergleichen dieses Summenwertes (THC) mit einem Grenzwert (GHC),
- d) Auslösen eines Fehlersignals, wenn der Vergleich unter c) das Erreichen eines be stimmten Abweichungswerts (DHC) ergibt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei im erstmaligen, gemeinsamen Betrieb von
Brennkraftmaschine (1) und Abgaskatalysator (5) der im Schritt b) ermittelte Sum
menwert (THC1) als Referenzwert abgespeichert wird.
3. Verfahren zur Überwachung der Konvertierungsrate eines Abgaskatalysators (5) für
eine Brennkraftmaschine (1) mit einer elektronischen Kontrolleinrichtung (7), mit den
Schritten:
- a) Kaltstarten der Brennkraftmaschine (1),
- b) Erfassen des stromab des Abgaskatalysators (5) vorliegenden, aktuellen Wertes (AHC) der HC-Emissionen für die Dauer eines bestimmten Zeitfensters nach dem Kaltstart und beobachten eines Abgastemperaturwertes (TAB),
- c) Vergleichen des aktuellen Wertes (AHC) der HC-Emissionen mit einem Schwell wertbereich (SHC),
- d) Speichern des Abgastemperaturwertes (TAB), wenn im Schritt c) der Wert (AHC) den Schwellwertbereich (SHC) erreicht und vergleichen dieses Abgastemperatur wertes (TABSHC) mit einem Referenzwert des Abgastemperaturwertes (TABRef),
- e) Auslösen eines Fehlersignales, wenn der Vergleich im Schritt d) das Erreichen eines bestimmten Temperaturabweichungswertes (DTA) ergibt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei im Schritt b) in der Kontroll
einrichtung (7) für den Beginn des Zeitfensters durch
- b1) Ermitteln eines Abgastemperaturwertes (TAB),
- b2) Ermitteln eines Katalysatortemperaturwerts (TKA),
- b3) Korrigieren des Abgastemperaturwerts (TAB) mit dem Katalysatortemperaturwert (TKA) zu einem Temperaturstartwert (TST) in einem Schritt,
- b4) ein Startsignal (AS) für den Anfangszeitpunkt (tA) ausgelöst wird, wenn der Temperaturstartwert (TST) einen vorgegebenen Temperaturschwellwert (TSW) erreicht hat.
5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei in den Schritten b1) bzw. b2) die Temperatur
werte (TAB) bzw. (TKA) mittels Temperatursensoren ermittelt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 4, wobei in Abhängigkeit von Parametern der Brennkraft
maschine (1)
- - der im Schritt b1) ermittelte Abgastemperaturwert (TAB) in einem Abgastemperaturmodell-Block (20) der Kontrolleinrichtung (7) und
- - der im Schritt b2) ermittelte Katalysatortemperaturwert (TKA) in einem Kataly satortemperaturmodell-Block (21) der Kontrolleinrichtung (7) abgeschätzt wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 5 oder 6, sofern nicht auf Anspruch 3 bezogen,
wobei während des Zeitfensters Signale (U2) eines HC-Sensors (9) in einen Aus
werteblock (23) der Kontrolleinrichtung (7) eingelesen und dort, umgerechnet auf
Gramm-Werte, zu dem Summenwert (THC) addiert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei im Schritt b) in der Kontrolleinrichtung (7) für das
Ende des Zeitfensters ein Stopsignal (ES) für den Endzeitpunkt (tE) ausgelöst wird,
wenn seit dem Anfangszeitpunkt (tA) eine Zeitspanne (dt) vergangen ist, welche
sich aus einem voreingestellten Mittelwert (tM) und einem von Parametern der
Brennkraftmaschine (1) abhängigen Korrekturwert (tK) zusammensetzt.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 6 oder 8 zur Anwendung in einem Kraftfahrzeug,
wobei als Parameter der Brennkraftmaschine (1) insbesondere vom Fahrzyklus ab
hängige Parameter, wie der Kraftstoffmassenstrom (MKS), erfaßt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, sofern nicht auf Anspruch 3 bezogen, wobei mit
zunehmenden Werten für den Kraftstoffmassenstrom (MKS) die Zeitspanne (dt)
verkürzt wird.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 4 oder 9, wobei mit zunehmenden Werten für einen
Kraftstoffmassenstrom (MKS) der Anfangszeitpunkt (tA) in Richtung früh ver
schoben wird.
12. Verfahren nach Anspruch 4, sofern nur auf Anspruch 3 bezogen, wobei zusätzlich
im Schritt c) der Abgastemperaturwert (TABtA) zum Anfangszeitpunkt (tA) ge
speichert wird und dann im Schritt d) die Temperaturdifferenz (DT) zwischen dem
Abgastemperaturwert (TABSHC) und dem Abgastemperaturwert (TABtA) gebildet und
diese mit einem Referenzwert des Abgastemperaturwerts (TABRef) verglichen wird.
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