DE19645553C2 - Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Prüfen und Sortieren von Paletten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Prüfen und Sortieren von PalettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen Prüfen und Sortieren
von aus Deckbrettern, Laufbrettern und dazwischen angeordneten Klötzen gebilde
ten Paletten, bei dem aufeinanderfolgend zugeführte Paletten hinsichtlich der Ab
messungen, der Bauart, der Vollständigkeit der Bauteile und der Tragfähigkeit ge
prüft und als mangelhaft eingestufte Paletten ausgemustert werden.
Ein solches Verfahren ist aus der DE 195 09 800 C1 bekannt.
Die nahezu in sämtlichen Industrien vertretene Palette aus Holz wirft beim
Transport auf horizontalen Förderstrecken, in Aufzügen oder in Hochregallagern oft
erhebliche Probleme auf, wenn ihre Qualität hinsichtlich der Geometrie, der Stabilität
und der Bauart nicht gesichert ist. Viele Betriebe haben aber keine eigenen Paletten,
sondern benützen solche aus einem Palettenpool (zum Beispiel Euro-Pool-Palette
nach DIN 15146). Die Qualität der rücklaufenden Paletten ist gerade dann nicht
vorhersehbar, und die Paletten sind wegen kleinerer oder größerer Schäden oft für
einen automatischen Transport nicht mehr geeignet.
Zudem findet seit einiger Zeit eine erhebliche Leistungssteigerung mit der
Folge einer Erhöhung der Transportgeschwindigkeiten statt. Durch neuartige Fla
schenkästen beziehungsweise durch eine erhöhte Ausnutzung der Ladekapazität
von Lastkraftwagen kommt es auch zu einer Zunahme der Stapelhöhe auf der
Palette. Dadurch ergibt sich neben der Gefahr von Maschinenstörungen auch eine
Erweiterung der Gefährdung des Bedienungspersonals, wenn Ladungen auf ange
brochenen oder beschädigten Paletten auf den Förderwegen oder in den Block- oder
Hochregallagern zusammenstürzen. Somit hat das Problem der Palettenprüfung eine
ganz außerordentliche Bedeutung erlangt.
Bei der Prüfung der Paletten sind folgende Kriterien wichtig:
- 1. Abmessungen. Sie müssen innerhalb eines vorgegebenen Toleranzfeldes liegen.
- 2. Vollständigkeit der Bauteile, wie zum Beispiel Deckbretter, Laufbretter, Querbretter und Klötze.
- 3. Die Tragfähigkeit. Sie muß größer sein als die durch die Last und die För dermittel bedingten Beanspruchungen.
- 4. Die Bauart der Palette, wie zum Beispiel 3-Holm, Rahmen, Kreuzrahmen.
Je nach Aufgabenstellung sind einige oder auch alle diese Kriterien zu prüfen.
Derzeit sind folgende Prüfverfahren bekannt:
- a) Abtasten mit Kontakten, mechanisch oder über Lichtschranken, zur Prüfung der Kriterien 1, 2, und 4 (vgl. DE 195 09 800 C1).
- b) Optische Prüfung über Kameras für die Kriterien 1, 2 und 4.
- c) Mechanische Prüfung durch Aufbringen einer Prüflast. Bei einem aus der DE 34 17 181 C2 bzw. der DE 195 09 800 C1 bekannten Verfahren dieser Art wer den an mehreren Stellen der Palette gegensinnige Prüflasten aufgebracht, und es wird gemessen, in welchem Umfang sich die Höhenabmessung der Palette unter der aufgebrachten Druckkraft ändert. Mit diesem bekannten Verfahren lassen sich zwar die vorstehend genannten Kriterien 2 und 3 prüfen. Durch das Aufbringen reiner Druckkräfte läßt sich aber der Zustand der Verbindung der verschiedenen Bretter mit den Klötzen der Palette nicht ermitteln. Wenn bei einer genagelten oder ge schraubten Palette aus Holz die Verbindung zwischen den Brettern und einem Klotz fehlerhaft ist, dann wird dieser Fehler bei einer reinen Druckbelastung der Palette nicht festgestellt, weil der Klotz die aufgebrachten Druckkräfte einwandfrei aufnimmt. Das gleiche Problem tritt bei einer einstückigen Palette aus Kunststoff auf, wenn im Klotz ein zu den Deck oder Laufbrettern näherungsweise paralleler Riß vorhanden ist. Zur Ermittlung derartiger Fehler ist gemäß einer älteren Erfindung der Anmelderin (DE 196 07 713 A1) vorgesehen, daß die Palette an einer Randseite oder an drei Ecken eingespannt und auf die gegenüberliegende freie Randseite bzw. auf die vierte Ecke eine Querkraft ausgeübt wird und daß die Auslenkung der Palette an der freien Randseite bzw. an der freien vierten Ecke gemessen wird. Die Größe der Durchbiegung im freien Teil der Palette ist nicht nur ein Maß für die Fehlerfreiheit der einzelnen Bauteile der Palette, wie Deckbretter, Klötze und Laufbretter, sondern sie ist auch ein Maß für die Festigkeit der Verbindung dieser Bauteile miteinander.
Nach den vorstehend genannten Prüfkriterien 1 bis 4 als fehlerhaft erkannte
Paletten können automatisch aus dem Kreislauf der Verpackungslinie entfernt wer
den. Die nach verschiedenen Kriterien geprüften Paletten werden in einem sog.
Defektpalettenmagazin gesammelt und dann entweder dem anliefernden Unterneh
men, einem Transportunternehmen oder der eigenen Reparaturwerkstatt zugesandt.
Nun ist es aber in diesen Stellen sehr ungünstig, den Mängeln nochmals nachzuge
hen, die im übrigen oft kaum von außen festzustellen sind. Das Problem bei einer
Palette ist nämlich, daß sie flächenmäßig ziemlich groß ist und daß die Mängel auf
allen Seiten auftreten können, die durch ein übliches in Augenschein Nehmen gar
nicht überblickt werden können. Verschiedene Mängel, wie angebrochene Deck-
oder Laufbretter, geringe geometrische Abweichungen, die innere Stabilität u. s. w.
sind im übrigen mit dem Auge überhaupt nicht erkennbar. Es stellt sich daher die
Frage, wie an der Stelle, wo über eine Weiterverwendung bzw. Reparatur dieser
Palette zu entscheiden ist, verfahren werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, der es
einem Benutzer, Verwerter oder Reparateur ermöglicht, ohne weiteres zu erkennen,
aus welchem Grund eine Palette ausgemustert wurde, bzw. mit welchem speziellen
Mangel die jeweilige Palette behaftet ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die als mangelhaft
eingestuften Paletten mit einer die besondere Art des ermittelten Mangels bezeich
nenden Kennzeichnung versehen werden.
Durch diese Kennzeichnung erhält der Benutzer eine umfassende Information,
die es ihm ermöglicht, an Ort und Stelle ohne zeitliche Verzögerung die erforderliche
Entscheidung zu treffen, ob und gegebenenfalls was mit der ausgemusterten Palette
geschehen soll.
Diese Kennzeichnung der ausgemusterten Paletten erleichtert nicht nur das
Sortieren im Hinblick auf den ermittelten Mangel nach einem der ein
gangs genannten Prüfkriterien, sondern es kann auch unschwer festgestellt werden,
welche Mängel am häufigsten auftreten. Es kann daher rasch und einfach beurteilt
werden, welche Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Diese Gegenmaßnahmen
können darin bestehen, daß die Konstruktion der Palette geändert oder der Herstel
ler gewechselt wird. Die übermäßig hohe Anzeige eines bestimmten Mangels kann
ihre Ursache aber auch in einer zu großen Empfindlichkeit der Prüfeinrichtung
haben. Falls sich herausstellen sollte, daß die als mangelhaft ausgeworfenen Pa
letten tatsächlich fehlerfrei sind, dann kann die Empfindlichkeit der den angeblichen
Mangel feststellenden Prüfeinrichtung verringert werden.
Mit der Erfindung wird ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfah
rens geschaffen, umfassend einen Zuführförderer zum Zuführen der zu prüfenden
Paletten, eine Prüfeinrichtung zum optischen und/oder mechanischen Überprüfen
der zugeführten Paletten hinsichtlich bestimmter Merkmale und Eigenschaften, eine
Einrichtung zum Markieren der Paletten mit einer die Art des ermittelten Mangels
bezeichnenden Kennzeichnung, eine Auswerfeinrichtung zum Ausschleusen der
fehlerhaften Paletten und einen Abführförderer zum Abführen der fehlerfreien Pa
letten.
Der Prüfeinrichtung ist vorzugsweise eine Verteileinrichtung zum Sortieren
defekter Paletten nach Mängeln bzw. Mängelgruppen nachgeordnet.
Ferner ist es zweckmäßig, daß der Prüfeinrichtung ein Rechner zugeordnet
ist, der eine statistische Auswertung der ermittelten Fehler ermöglicht.
Die an den fehlerhaften Paletten angebrachte Kennzeichnung kann löschbar
sein, so daß die Markierung nach erfolgter Reparatur der Palette beseitigt werden
kann.
Die an einer fehlerhaften Palette angebrachte Kennzeichnung kann mit einem
die erfolgte Reparatur anzeigenden Hinweis ergänzbar sein. Aus diese Weise kann
jederzeit festgestellt werden, welche Mängel an der betreffenden Palette in der Ver
gangenheit aufgetreten sind.
Die Markiereinrichtung kann beispielsweise einen Drucker zum Bedrucken
der Paletten oder eines an den Paletten anbringbaren Etiketts oder einen Magnet
kopf zum Beschriften einer an den Paletten angebrachten Magnetkarte umfassen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dar
gestellt.
Die zu prüfenden leeren Paletten werden nacheinander mit einem Zuführför
derer 1 einer Prüfeinrichtung 2 zugeführt. Diese Prüfeinrichtung 2 umfaßt optische
und mechanische Geräte zum Überprüfen einer zugeführten Palette hinsichtlich
bestimmter Merkmale und Eigenschaften gemäß den eingangs erwähnten Kriterien 1
bis 4. Der Prüfeinrichtung 2 ist eine Markiereinrichtung 3 nachgeschaltet, in der die
geprüften Paletten gegebenenfalls mit einer die Art des ermittelten Mangels be
zeichnenden Kennzeichnung versehen werden. Zu diesem Zweck kann die Mar
kiereinrichtung 3 einen Drucker zum Bedrucken der Paletten oder eines an den Pa
letten anbringbaren Etiketts umfassen. Ein solches Etikett kann nach erfolgter Repa
ratur von der Palette beseitigt werden, wogegen bei einem unmittelbaren Bedrucken
der Palette die Art des festgestellten Mangels auch nach erfolgter Reparatur fest
gestellt werden kann. Eine wesentlich größere Informationsdichte hinsichtlich der
Anzahl und des Ergebnisses der Prüfvorgänge ist jedoch möglich, wenn die Mar
kiereinrichtung einen Magnetkopf zum Beschriften einer an den Paletten dauerhaft
angebrachten Magnetkarte umfaßt.
An die Markiereinrichtung 3 schließt sich eine mit einer Leseeinrichtung 4
kombinierte Auswerfeinrichtung 5 an. Diejenigen Paletten, die in der Prüfeinrichtung
2 als fehlerfrei erkannt und nicht markiert wurden, werden mit einem Abführförderer
6 abgeführt. Die als mangelhaft erkannten und mit einer entsprechenden Kenn
zeichnung versehenen Paletten werden von der Leseeinrichtung identifiziert und von
der Auswerfeinrichtung 5 ausgemustert und an eine Sortiereinrichtung 7 abgegeben.
Die Sortiereinrichtung 7 wird durch entsprechende Signale der Leseeinrichtung 4
gesteuert, so daß fehlerhafte Paletten entsprechend dem ermittelten Mangel auf
verschiedenen Bahnen 8a, 8b und 8c zu entsprechenden Magazinen überführt wer
den. In jedem Magazin befinden sich daher Paletten, die mit dem gleichen Mangel
behaftet sind.
Der Prüfeinrichtung 2 oder der Leseeinrichtung 4 kann ein Rechner zugeord
net sein, der eine statistische Auswertung der ermittelten Mängel ermöglicht.
Abweichend von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel kann
auf die Leseeinrichtung auch verzichtet werden. In diesem Fall wird ein Ausschleu
sen von defekten Paletten unmittelbar nach der Prüfeinrichtung vorgenommen.
Dabei werden die Informationen aus der Prüfeinrichtung ausgewertet und über
Materialverfolgung unvermittelt an die Auswerfeinrichtung übertragen. Eine derartige
Materialverfolgung kann allerdings Schwierigkeiten bereiten, wenn das Ausschleu
sen von defekten Paletten in sehr großem Abstand von der Prüfeinrichtung erfolgt.
In einem solchen Fall ist eine Leseeinrichtung zur Identifizierung der mit einer Mar
kierung versehenen Paletten zweckmäßig.
Claims (8)
1. Verfahren zum automatischen Prüfen und Sortieren von aus Deckbrettern,
Laufbrettern und dazwischen angeordneten Klötzen gebildeten Paletten, bei dem
aufeinanderfolgend zugeführte Paletten hinsichtlich der Abmessungen, der Bauart,
der Vollständigkeit der Bauteile und der Tragfähigkeit geprüft und als mangelhaft
eingestufte Paletten ausgemustert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die als
mangelhaft eingestuften Paletten mit einer die besondere Art des ermittelten
Mangels bezeichnenden Kennzeichnung versehen werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, umfas
send: einen Zuführförderer (1) zum Zuführen der zu prüfenden Paletten, eine Prüf
einrichtung (2) zum optischen und/oder mechanischen Überprüfen der zugeführten
Paletten hinsichtlich bestimmter Merkmale und Eigenschaften, eine Einrichtung (3)
zum Markieren der Paletten mit einer die Art des ermittelten Mangels bezeichnenden
Kennzeichnung, eine Auswerfeinrichtung (5) zum Ausschleusen der fehlerhaften
Paletten und einen Abführförderer (6) zum Abführen der fehlerfreien Paletten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfein
richtung (2) eine Verteileinrichtung (7, 8a, 8b, 8c) zum Sortieren defekter Paletten
nach Mängeln bzw. Mängelgruppen nachgeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Prüfeinrichtung (2) ein Rechner zugeordnet ist, der eine statistische Auswertung der
ermittelten Fehler ermöglicht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die an den fehlerhaften Paletten angebrachte Kennzeichnung löschbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die an einer fehlerhaften Palette angebrachte Kennzeichnung mit einem die
erfolgte Reparatur anzeigenden Hinweis ergänzbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Markiereinrichtung (3) einen Drucker zum Bedrucken der Paletten oder
eines an den Paletten anbringbaren Etiketts umfaßt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Markiereinrichtung (3) einen Magnetkopf zum Beschriften einer an den
Paletten angebrachten Magnetkarte umfaßt.
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