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DE19644620A1 - Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial - Google Patents

Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial

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Publication number
DE19644620A1
DE19644620A1 DE19644620A DE19644620A DE19644620A1 DE 19644620 A1 DE19644620 A1 DE 19644620A1 DE 19644620 A DE19644620 A DE 19644620A DE 19644620 A DE19644620 A DE 19644620A DE 19644620 A1 DE19644620 A1 DE 19644620A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
markings
laser
information carrier
carrier material
coating
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19644620A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Kuntze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Compact Laser Solutions GmbH
Original Assignee
CHROMATRON LASER SYS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CHROMATRON LASER SYS GmbH filed Critical CHROMATRON LASER SYS GmbH
Priority to DE19644620A priority Critical patent/DE19644620A1/de
Publication of DE19644620A1 publication Critical patent/DE19644620A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K26/00Working by laser beam, e.g. welding, cutting or boring
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung aus einem beschich­ teten oder bedampften Trägermaterial nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung gemäß Anspruch 12.
Es sind Informationsträger in Form von mit Metall bedampf­ ten oder beschichteten Folien, Glas-Diapositiven oder Compact Discs (CD) bekannt, bei denen die Informationen in einer dünnen, optisch abtastbaren Schicht gespeichert sind.
Derartige Informationsträger dienen beispielsweise der Speicherung von Hologrammen, Texten, Grafiken, Fotos oder anderen Effekten.
Bei der Holographie wird ein dreidimensionaler Gegenstand in einer flachen Schicht auf einer Folie oder einer anderen Unterlage so abgebildet, daß er für einen Betrachter räum­ lich erscheint. Meist werden die Hologramme in den dünnen Schichten durch rillenartige Vertiefungen codiert. Mit holo­ graphischen Verfahren ist auch eine Datenspeicherung mit hoher Datendichte möglich.
In großem Umfang werden heute Compact Discs zur Datenspei­ cherung eingesetzt. Eine Compact Disc besteht in der Regel aus einer transparente Scheibe aus Polycarbonat, die eine metallische Beschichtung aufweist. Die Daten (z. B. Musik, Computerprogramme, Videos etc.) sind in digitaler Form als mikroskopisch kleine Vertiefungen (Pits; Länge 0,8 bis 4,6 µm, Breite 0,5 µm, Spurabstand 1,6 µm) in der metallischen Beschichtung der Compact Disc gespeichert. Bei Musikaufnah­ men stellen diese Pits die digitalen Abbilder der akusti­ schen, analogen Signale dar. Neben den akustischen Daten sind auf einer Musik-CD u. a. Informationen über die Tren­ nung der Stereokanäle sowie Kennzeichnungen der einzelnen Musikstücke vorhanden, so daß auf ein bestimmtes Musikstück direkt zugegriffen werden kann.
Anders als bei Schallplatten, werden die Daten einer Com­ pact Disc von innen nach außen gelesen, wobei eine Compact Disc typischerweise mit 200-500 U/min rotiert. Dabei werden die in den Pits gespeicherten digitalen Informatio­ nen von einem Laserstrahl eines Halbleiterlasers abgeta­ stet. Der Lichtstrahl wird dabei über ein System aus Spie­ geln, Linsen und Prismen auf die Compact Disc gerichtet. Die auf der Compact Disc gespeicherten Information werden über die Reflexion des Abtastlaserstrahls an der metalli­ schen Beschichtung ausgelesen. Der reflektierte Laserstrahl wird an den Pits anders reflektiert, als an den Zwischenräu­ men zwischen den Pits. Somit entsteht in dem reflektierten Laserstrahl ein moduliertes Muster, das wieder in digitale Daten umgewandelt werden kann. Bei der berührungslosen Abtastung der digital gespeicherten Daten einer Compact Disc stellt eine Servoschaltung sicher, daß der Laserstrahl genau die Spur der Pits trifft. Die maximale Spieldauer einer heute üblichen Compact Disc beträgt ca. 75 Minuten. Als Datenspeicher kann eine Compact Disc in der Regel 650 Megabyte aufnehmen.
In einem ersten Herstellungsschritt einer Compact Disc wird eine ebene Glasscheibe mit einer lichtempfindlichen Schicht versehen. Durch die Belichtung mit einem Laser wird dann ein Muster für die Pits aufgebracht. Die belichteten Stellen der Glasscheibe werden anschließend weggeätzt, so daß die Pits als Vertiefungen in der Glasscheibe vorliegen. Aus der geätzten Glasscheibe wird in mehreren Schritten ein Metallabdruck angefertigt, der als Matrize für die Pressung der eigentlichen Compact Disc dient. Nach der Pressung der Compact Disc liegen die Pits im Kunststoffträ­ germaterial vor, das mit einer opaken, reflektierenden Metallschicht (z. B. aus Aluminium) bedampft wird. Zum Schutz der Metallschicht wird diese noch mit einer Schutz­ schicht überzogen.
Eine typische Compact Disc besteht somit aus einem Kunst­ stoffträger, einer darauf aufgebrachten metallischen Be­ schichtung und einer Schutzschicht für die Beschichtung.
Bei den heute üblichen beschichteten Informationsträgern ist es u. a. üblich, Informationen über die gespeicherten In­ formationen oder einen Hinweis auf ein Urheberrecht anzuge­ ben. Dies erfolgt durch den Aufdruck einer Beschriftung auf den Informationsträger. Nachteilig ist dabei, daß der Aufdruck auf dem Informationsträger nicht dauerhaft ist und sich leicht entfernen läßt. Auch lassen sich mit einem Aufdruck nur begrenzte ästhetische Effekte erzielen, so daß die Gestaltungsmöglichkeiten für die Informationsträger eingeengt sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabenstellung zugrunde, einen Informationsträger, eine Betrachtungsein­ richtung, Wafer oder Mikrochip, Sehhilfe oder dergleichen zu schaffen, die dauerhaft und fälschungssicher gekennzeich­ net sind, flexible Möglichkeiten für ästhetische Gestaltun­ gen bieten oder optische Korrekturen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einem Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst.
Der Informationsträger, die Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe weist dabei in Teilbereichen transparente Markie­ rungen auf, die mit einem Trägermaterial, mit einer Be­ schichtung des Trägermaterials und/oder mit einer Schutz­ schicht des Informationsträgers, der Betrachtungseinrich­ tung, des Wafers, Mikrochips oder der Sehhilfe verbunden sind, so daß die Markierungen ein integraler Bestandteil der Vorrichtung sind. Eine Manipulation an einer Markierung führt somit zwangsläufig zu einer Zerstörung der Vorrich­ tung. Durch die Transparenz der Markierungen lassen sich verschiedenste ästhetische Effekte erzielen, die mit einer bedruckten Aufschrift nicht möglich sind. Als Trägermateri­ al eines Informationsträgers, einer Betrachtungseinrich­ tung, eines Wafers, Mikrochips oder einer Sehhilfe kommen z. B. starre Kunststoffe, Kunststoffolien, Glasscheiben (Dia­ positive) oder geschliffene oder ungeschliffene optische Gläser in Frage.
In einer vorteilhaften Ausführungsform bestehen die Markie­ rungen aus Texten, Symbolen, Graphiken, Hologrammen, Effek­ ten (z. B. Lichteffekten) oder anderen graphischen Zeichen. Prinzipiell ist somit jedes graphisch darstellbares Muster zur Markierung des Informationsträgers, der Betrachtungs­ einrichtung oder Sehhilfe geeignet, so daß eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht. Eine Markierung eines Informationsträgers, einer Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe durch ein Hologramm führt zu einer besonders hohen Sicherheit gegenüber Fälschungen und ermöglicht optische Korrekturen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist minde­ stens eine Markierung auf der Oberfläche eines Informations­ trägers, einer Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe ange­ bracht. Eine solche Markierung läßt sich in besonders einfacher Weise aufbringen.
Mit Vorteil ist an dem erfindungsgemäßen Informationsträ­ ger, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mindestens eine Markierung in der Beschichtung und/oder dem Trägerma­ terial selbst angebracht, so daß diese Markierungen vor Außeneinflüssen besonders gut geschützt sind.
In einer besonders vorteilhaft ausgestalteten Ausführungs­ form ist die Beschichtung des Informationsträgers, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mindestens im Bereich einer Markierung unter- und/oder durchbrochen, so daß Licht an dieser Stelle weitgehend ungehindert durchtreten kann. Die Markierung erscheint in diesem Bereich dann besonders hell. So sind z. B. beschichtete Glas-Dias (Gobos) an den Stellen für das Licht eines Projektors durchlässig, an denen die Beschichtung abgetragen ist.
In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist mindestens eine Markierung aus einer Vielzahl mikrosko­ pisch kleiner Einschlüsse (z. B. Blasen, Partikel o. ä.) im Trägermaterial, der Beschichtung oder einer Schutzschicht gebildet. Die Lichtdurchlässigkeit der Einschlüsse weicht dabei von der des umgebenden Materials ab, so daß die Mar­ kierung durch die unterschiedliche Transparenz erkennbar ist. Durch die sehr kleinen Einschlüsse lassen sich auch komplexe Markierungen mit einer hohen Auflösung in den In­ formationsträger einbringen.
In einer ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform ist das Trägermaterial des erfindungsgemäßen Informationsträgers, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mit einer metalli­ schen Beschichtung versehen, wie es z. B. von Compact Discs (CD) bekannt ist. Somit können z. B. die weitverbreiteten CDs dauerhaft mit Markierungen oder Urheberrechtsangaben versehen werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Trägermaterial und/oder die Beschichtung mit einer be­ schichteten Folie versehen. Insbesondere Hologramme werden häufig in Folien abgebildet, so daß diese in einfacher Weise mit dem Informationsträger, der Betrachtungseinrich­ tung, dem Wafer, Mikrochip oder der Sehhilfe verbunden werden können.
Mit besonderem Vorteil sind die Markierungen im äußeren Randbereich des Informationsträgers, Wafers, Mikrochips, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe angebracht. Da in der Regel bei Informationsträgern, Betrachtungseinrichtun­ gen oder Sehhilfen im Randbereich keine Daten gespeichert werden, können die Markierungen hier angebracht werden, ohne die Speicherkapazität zu beeinträchtigen.
Vorzugsweise kann für eine Sehhilfe mit optischen oder ungeschliffenen zumindest auf einer Teilfläche der Gläser eine Vielzahl vorzugsweise gleichmäßig verteilter Markierun­ gen in der Beschichtung oder Bedampfung der Gläser, insbe­ sondere aus Kreuz- oder Schlitzmuster vorgesehen werden, die als Fokushilfe für das Auge des Benutzers dienen und gegebenenfalls ein Linsenglas überflüssig machen. Außerdem können spezielle Korrekturen von Sehfehlern mit Hilfe der Schlitz- oder Kreuzmuster durchgeführt werden.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren erzeugt mit einem Laser­ strahl transparente Markierungen in Teilbereichen des Infor­ mationsträgers, Wafers, Mikrochips, der Betrachtungseinrich­ tung oder Sehhilfe. Mit dem Laserstrahl können feinste Strukturen einer punkt-, linien- und/oder flächenförmigen Markierung erzeugt werden. Da ein Laserstrahl sehr genau und schnell gesteuert werden kann, können auch komplexe Mar­ kierungen sehr schnell auf dem Informationsträger, Wafer, Mikrochip, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe ange­ bracht werden.
Mit Vorteil wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren ein Impulslaser oder ein Dauerstrichlaser zur Anbringung der Markierungen verwendet. Der Laserimpuls bzw. -strahl wird durch ein Linsensystem fokussiert bzw. gestreut und durch einen beweglichen Scanner-Spiegel so auf den Information­ sträger gesteuert, daß die Markierungen im Informationsträ­ ger entstehen. Auf diese Weise können mit dem erfindungsge­ mäßen Verfahren auch sehr feine Strukturen als Markierungen verwendet werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfah­ rens ist im Strahlengang zwischen einer Laserquelle und dem Informationsträger eine Maske, insbesondere eine program­ mierbare Flüssigkeitskristallmaske angeordnet. Durch das Hindurchtreten des Laserstrahls durch die Maske wird die Richtung, die Farbe oder eine sonstige Eigenschaft des Laserlichtes so beeinflußt, daß mit dem Laserstrahl unter­ schiedliche Informationen in einer Markierung des Informati­ onsträgers angebracht werden. Durch die Maske lassen sich eine Vielzahl von Mustern für die Markierungen auf einfache Weise erzeugen.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht durch eine Compact Disc als Informationsträger;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Compact Disc mit daraufangebrachten transparenten Markierun­ gen und einer Bilddarstellung;
Fig. 3 eine prinzipielle Darstellung des erfindungsgemä­ ßen Verfahrens zur Markierung von Informationsträ­ gern;
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Sehhilfe mit markierten Gläsern.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittansicht durch eine Compact Disc als Informationsträger 1. Dargestellt sind drei Schichten, aus denen eine Compact Disc im wesentlichen besteht: eine Schutzschicht 10, eine metallische Beschich­ tung 11 und ein Trägermaterial 12. Im Regelfall ist eine un­ beschichtete Compact Disc 1 aus Polycarbonat vollständig transparent. Durch die metallische Beschichtung 11 erhält die Compact Disc 1 ihr typisch opakes, silbriges Aussehen.
Im normalen Gebrauch der Compact Disc 1 zeigt die Schutz­ schicht 10 nach unten. Ein hier nicht dargestellter Ab­ tastlaser, liest dabei von dieser Seite die auf der Compact Disc 1 gespeicherten Informationen ab.
Die digitalen Daten sind auf der Compact Disc 1 in Form von Pits 4 gespeichert, die in das Trägermaterial 12 einge­ bracht sind. Das Trägermaterial 12 ist mit der metallischen Beschichtung 11 überzogen. Meistens besteht diese metalli­ sche Beschichtung 11 aus einer aufgedampften Aluminium­ schicht. Der Laserstrahl des Abtastlasers fährt die Pits 4 ab, wodurch durch die Reflexionen an den Pits 4 ein modu­ liertes Signal entsteht, das die von der Compact Disc 1 abgetasteten Daten enthält. Diese Daten können z. B. ein Musikstück, ein Computerprogramm oder ein Video darstellen.
Die in Fig. 1 nicht dargestellten erfindungsgemäßen Markie­ rungen 2a, 2b gemäß Fig. 2 können in der Schutzschicht 10, der metallischen Beschichtung 11 oder dem Trägermaterial 12 angebracht werden. Auch sind Kombinationen der Markierungen 2a, 2b in mehreren der Schichten möglich.
In alternativen Ausführungsformen weist der Informationsträ­ ger 1 eine Folie, eine Glasscheibe oder ein Papierblatt als Trägermaterial 12 auf. Mit diesem ist dann z. B. ein Holo­ gramm auf einer Folie oder einer Glasscheibe verbunden. Dabei werden die Markierungen 2a, 2b sinngemäß in ähnlicher Weise angebracht wie bei der Compact Disc 1 gemäß Fig. 1.
Fig. 2 zeigt verschiedene Möglichkeiten der Markierungen 2a, 2b und deren Anordnung auf einer Compact Disc 1.
Die Markierung 2a besteht aus einer Reihe von Symbolen, die am äußeren Rand der Compact Disc 1 angebracht sind. Dabei können die Markierungen 2a dadurch erzeugt werden, daß die metallische Beschichtung 11 mit einem Laserstrahl angeritzt wird, so daß Licht durch die geritzten Markierungen 2a hin­ durchscheint.
Die Markierung 2b besteht aus einem Bild, das ebenfalls am äußeren Rand der Compact Disc 1 angebracht ist. Hierbei ist die metallische Beschichtung 11 nur an einigen Stellen entfernt bzw. teilweise abgetragen, so daß die transparen­ te Markierung 2b aus dem Zusammenwirken von Bereichen unterschiedlicher Helligkeit entsteht. Die einzelnen Bild­ punkte der Markierung 2b haben dabei eine Ausdehnung im Mi­ krometerbereich.
Da Compact Discs 1 beim Lesen durch den hier nicht darge­ stellten Abtastlaser von innen nach außen gelesen werden, ist es vorteilhaft die Markierungen 2a, 2b im äußeren Randbereich anzubringen, da so die Speicherkapazität gar nicht oder nur wenig beeinflußt wird. Es ist auch möglich, Markierungen 2a, 2b bewußt in einem bestimmten oder im gesamten Speicherbereich anzubringen, um ein teilweises oder gesamtes Auslesen der auf einer Compact Disc 1 gespei­ cherten Daten zu verhindern. Dies kann aus Sicherheitsgrün­ den notwendig sein.
Die Markierungen 2a, 2b können rein dekorativen Charakter haben, wenn Sie z. B. bei Kunstobjekten oder in der Werbung eingesetzt werden. Die Markierungen 2a, 2b können aber auch lesbare Informationen enthalten. Dabei kann die lesbare Information z. B. in einem Strichcode bestehen, der nur für Maschinen lesbar ist. Die Markierungen 2a, 2b können auch einen Hinweis auf einen Urheber des Informationsträgers 1 enthalten, wobei der Hinweis aufgrund der Einbettung der Markierung 2a, 2b in die Compact Disc 1 nicht ohne deren Zerstörung entfernt werden kann.
Neben den Markierungen 2a, 2b, kann die Compact Disc 1 auch noch eine Beschriftung 3 in der an sich bekannten Form eines Aufdrucks aufweisen.
In Fig. 3 ist in schematischer Weise das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Informationsträgern mit Markierungen dargestellt.
Ein von einem Laser 20 abgegebener Laserstrahl 19 durch­ läuft ein opto-elektronisches System 21, 22, 23 und trifft auf dem Informationsträger 1 auf. Im dargestellten Fall handelt es sich bei dem Informationsträger um eine Compact Disc 1, auf der Markierungen 2a, 2b angebracht werden sollen.
Der Laser 20 kann wahlweise aus einem Impulslaser oder eine Dauerstrichlaser bestehen.
Der Laserstrahl 19 wird durch optische Linsen 21 fokussiert bzw. gestreut, zwischen denen eine steuer- und/oder program­ mierbare Flüssigkristallmaske 22 angeordnet ist. In der Flüssigkristallmaske 22 entsteht durch eine Aktivierung bzw. Deaktivierung von Bildpunkten (z. B. helle und dunkle Bildpunkte) ein Muster, durch das der Laserstrahl 19 dringt bzw. ausgeblendet wird. Das so abgetastete Muster wird in Form der Markierungen 2a, 2b auf der Compact Disc 1 ange­ bracht. Durch die programmierbare Flüssigkristallmaske 22 können Informationen, über die Form der Markierungen 2a, 2b, in einem Laserimpuls untergebracht werden.
In der dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Flüssigkristallmaske 22 zwischen den optischen Linsen 21 angeordnet. In anderen Ausführungsfor­ men kann die Flüssigkristallmaske 22 aber an einer beliebi­ gen Stelle im Strahlengang des Laserstrahls 19 angeordnet sein.
Nach den Linsen 21 und der Flüssigkristallmaske 22 trifft der Laserstrahl 19 auf einen beweglichen Scanner-Spiegel 23, der den Laserstrahl 19 in Richtung auf die Compact Disc 1 umlenkt. Durch eine hier nicht dargestellte Steuerung des Scanner-Spiegels 23 wird der Laserstrahl 19 so über die Compact Disc 1 geführt, daß die Markierungen 2a, 2b auf der Compact Disc 1 entstehen.
Der Laserstrahl 19 bearbeitet dabei die metallische Be­ schichtung 11 in der Compact Disc 1, so daß durch die vollständige oder teilweise Entfernung der Beschichtung 11, transparente Markierungen 2a, 2b in der Compact Disc 1 erzeugt werden. In einer alternativen Ausführungsform werden durch den Laserstrahl 19 mikroskopisch kleine Ein­ schlüsse erzeugt, aus denen die Markierungen 2a, 2b zusam­ mengesetzt sind.
Fig. 4 zeigt ein Brillengestell 30, an dessen Vorderseite beschichtete, strahlenablenkende oder ungeschliffene Gläser 1 als Informationsträger bzw. Sehhilfe mit Markierungen 2c, 2d angeordnet sind.
Die Markierungen 2c auf der rechten Brillenseite weisen ein regelmäßiges Muster auf, das als Fokussierhilfe für ein Auge oder beide Augen verwendbar ist. Durch verschiedene Helligkeitsabstufungen der Markierungen 2c (z. B. durch unterschiedliche Dichte von kleinen Einschlüssen oder Punk­ ten) können die Markierungen 2c auch in der Art einer Son­ nenbrille oder als Mehrstärkenbrille eingesetzt werden.
Insbesondere können die Markierungen 2c aus kleinen Schlit­ zen, Kreuzen oder Punkten bestehen, die in dem Informations­ träger 1 eingearbeitet sind.
Durch eine geeignete Anordnung von Markierungen 2c kann insbesondere geschliffenes Brillenglas ersetzt werden. Da die Bearbeitung eines Informationsträgers 1 mit einem Laser 20 schneller möglich ist als das bisher übliche Schleifen von Brillenglas, können erhebliche Kosten eingespart wer­ den.
Auch ist mit einem Laser 20 die Bearbeitung des Informati­ onsträgers 1 mit hoher Genauigkeit möglich, so daß auch komplexe Sehstörungen (z. B. sehr unterschiedliche Sehkraft im Blickfeld, Astigmatismus) einfach ausgleichbar sind.
Die Markierungen 2d auf der linken Brillenseite sind als graphische Darstellungen ausgebildet. Dies kann insbesonde­ re für die Erzielung eines ästhetischen Effektes sinnvoll sein. Selbstverständlich können Markierungen 2d auch vor beiden Augen angeordnet sein.
Die Informationsträger 1 sind hier an der Front des Brillen­ gestells 30 angeordnet. In einer anderen Ausführungsform können die Informationsträger 1 auch seitlich am Brillenge­ stell 30 angeordnet sein, so wie es z. B. bei Schnee- oder Skibrillen üblich ist.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispie­ le. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Informationsträger und dem Verfahren zu seiner Herstellung auch bei grundsätzlich anders gearte­ ten Ausführungen Gebrauch machen.

Claims (15)

1. Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial, insbesondere einem Informationsträ­ ger, Wafer, Mikrochip, einer Betrachtungseinrich­ tung oder Sehhilfe, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einem Teilbereich des Trägermaterials (12), einer Beschichtung oder Bedampfung (11) des Trägermaterials (12) und/oder einer Schutz­ schicht (10) der Vorrichtung punkt-, linien- und/oder flächenförmige transparente Markierungen (2a, 2b) angebracht sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Markierungen (2a, 2b) aus Texten, Sym­ bolen, Graphiken, Hologrammen, Effekten oder ande­ ren graphischen Zeichen bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens eine Markierung (2a, 2b) auf der Oberfläche des Informationsträgers (1) ange­ bracht ist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Markierung (2a, 2b) im Trägermaterial (12) an­ gebracht ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschich­ tung (11) im Bereich mindestens einer Markierungen (2a, 2b) unter- und/oder durchbrochen ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Markierung (2a, 2b) aus einer Vielzahl mikro­ skopisch kleiner Einschlüsse im Trägermaterial (12), der Beschichtung oder Bedampfung (11) und/oder der Schutzschicht (10) besteht.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerma­ terial (12) eine metallische Beschichtung (11) aufweist.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Trägermaterial (12) und/oder der Beschichtung oder Bedampfung (11) eine beschichtete Folie (11), insbesondere eine Folie mit ein Hologramm angebracht ist.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Markierung (2a, 2b) im äußeren Randbereich des Informationsträgers (1) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche für eine Sehhilfe mit optischen oder ungeschliffenen Gläsern, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest auf einer Teilfläche der Gläser (1) eine Vielzahl vorzugsweise gleichmäßig verteilter Markierungen in der Beschichtung oder Bedampfung (11) der Gläser (1) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Markierungen aus Kreuz- oder Schlitzmu­ ster (2c, 2d) bestehen.
12. Verfahren zur Herstellung von Vorrichtungen aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem Laser (20) mindestens in einem Teilbe­ reich des Informationsträgers, Wafers, Mikrochips, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1) punkt-, linien- und/oder flächenförmige transparen­ te Markierungen (2a, 2b) angebracht werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Laser (20) ein Impulslaser (20) ist, dessen Laserimpulse (19) durch Linsen (21) fokussiert bzw. gestreut werden, und durch einen beweglichen Scanner-Spiegel (23) auf den Informationsträger, die Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1) umgelenkt wird, wobei durch die Bewegung des Scan­ ner-Spiegels (23) die Form der Markierungen (2a, 2b) bestimmt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Laser (20) ein Dauerstrichlaser ist, dessen Laserstrahlen (19) durch Linsen (21) fokussiert bzw. gestreut werden, und durch einen beweglichen Scanner-Spiegel (23) auf den Informationsträger, die Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1) umgelenkt wird, wobei durch die Bewegung des Scan­ ner-Spiegels (23) die Form der Markierungen (2a, 2b) bestimmt wird.
15. Verfahren mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Laserstrahl (19) zwischen dem Laser (20) und dem Informationsträger, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1) durch eine Maske (22), insbesondere eine programmierbare Flüssigkeitskristallmaske (22) hindurch tritt, wobei die Maske (22) die Richtung, Färbung und/oder eine sonstige Eigenschaft des Laserstrahls (19) beeinflußt, so daß der Laserstrahl (19) unter­ schiedliche Informationen in einer Markierung (2a, 2b) des Informationsträgers, der Betrachtungsein­ richtung oder Sehhilfe (1) anbringt.
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