DE19644620A1 - Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial - Google Patents
Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften TrägermaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung aus einem beschich
teten oder bedampften Trägermaterial nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung der
Vorrichtung gemäß Anspruch 12.
Es sind Informationsträger in Form von mit Metall bedampf
ten oder beschichteten Folien, Glas-Diapositiven oder
Compact Discs (CD) bekannt, bei denen die Informationen in
einer dünnen, optisch abtastbaren Schicht gespeichert sind.
Derartige Informationsträger dienen beispielsweise der
Speicherung von Hologrammen, Texten, Grafiken, Fotos oder
anderen Effekten.
Bei der Holographie wird ein dreidimensionaler Gegenstand
in einer flachen Schicht auf einer Folie oder einer anderen
Unterlage so abgebildet, daß er für einen Betrachter räum
lich erscheint. Meist werden die Hologramme in den dünnen
Schichten durch rillenartige Vertiefungen codiert. Mit holo
graphischen Verfahren ist auch eine Datenspeicherung mit
hoher Datendichte möglich.
In großem Umfang werden heute Compact Discs zur Datenspei
cherung eingesetzt. Eine Compact Disc besteht in der Regel
aus einer transparente Scheibe aus Polycarbonat, die eine
metallische Beschichtung aufweist. Die Daten (z. B. Musik,
Computerprogramme, Videos etc.) sind in digitaler Form als
mikroskopisch kleine Vertiefungen (Pits; Länge 0,8 bis
4,6 µm, Breite 0,5 µm, Spurabstand 1,6 µm) in der metallischen
Beschichtung der Compact Disc gespeichert. Bei Musikaufnah
men stellen diese Pits die digitalen Abbilder der akusti
schen, analogen Signale dar. Neben den akustischen Daten
sind auf einer Musik-CD u. a. Informationen über die Tren
nung der Stereokanäle sowie Kennzeichnungen der einzelnen
Musikstücke vorhanden, so daß auf ein bestimmtes Musikstück
direkt zugegriffen werden kann.
Anders als bei Schallplatten, werden die Daten einer Com
pact Disc von innen nach außen gelesen, wobei eine Compact
Disc typischerweise mit 200-500 U/min rotiert. Dabei
werden die in den Pits gespeicherten digitalen Informatio
nen von einem Laserstrahl eines Halbleiterlasers abgeta
stet. Der Lichtstrahl wird dabei über ein System aus Spie
geln, Linsen und Prismen auf die Compact Disc gerichtet.
Die auf der Compact Disc gespeicherten Information werden
über die Reflexion des Abtastlaserstrahls an der metalli
schen Beschichtung ausgelesen. Der reflektierte Laserstrahl
wird an den Pits anders reflektiert, als an den Zwischenräu
men zwischen den Pits. Somit entsteht in dem reflektierten
Laserstrahl ein moduliertes Muster, das wieder in digitale
Daten umgewandelt werden kann. Bei der berührungslosen
Abtastung der digital gespeicherten Daten einer Compact
Disc stellt eine Servoschaltung sicher, daß der Laserstrahl
genau die Spur der Pits trifft. Die maximale Spieldauer
einer heute üblichen Compact Disc beträgt ca. 75 Minuten.
Als Datenspeicher kann eine Compact Disc in der Regel 650
Megabyte aufnehmen.
In einem ersten Herstellungsschritt einer Compact Disc wird
eine ebene Glasscheibe mit einer lichtempfindlichen Schicht
versehen. Durch die Belichtung mit einem Laser wird dann
ein Muster für die Pits aufgebracht. Die belichteten
Stellen der Glasscheibe werden anschließend weggeätzt, so
daß die Pits als Vertiefungen in der Glasscheibe vorliegen.
Aus der geätzten Glasscheibe wird in mehreren Schritten
ein Metallabdruck angefertigt, der als Matrize für die
Pressung der eigentlichen Compact Disc dient. Nach der
Pressung der Compact Disc liegen die Pits im Kunststoffträ
germaterial vor, das mit einer opaken, reflektierenden
Metallschicht (z. B. aus Aluminium) bedampft wird. Zum
Schutz der Metallschicht wird diese noch mit einer Schutz
schicht überzogen.
Eine typische Compact Disc besteht somit aus einem Kunst
stoffträger, einer darauf aufgebrachten metallischen Be
schichtung und einer Schutzschicht für die Beschichtung.
Bei den heute üblichen beschichteten Informationsträgern
ist es u. a. üblich, Informationen über die gespeicherten In
formationen oder einen Hinweis auf ein Urheberrecht anzuge
ben. Dies erfolgt durch den Aufdruck einer Beschriftung
auf den Informationsträger. Nachteilig ist dabei, daß der
Aufdruck auf dem Informationsträger nicht dauerhaft ist
und sich leicht entfernen läßt. Auch lassen sich mit einem
Aufdruck nur begrenzte ästhetische Effekte erzielen, so daß
die Gestaltungsmöglichkeiten für die Informationsträger
eingeengt sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabenstellung
zugrunde, einen Informationsträger, eine Betrachtungsein
richtung, Wafer oder Mikrochip, Sehhilfe oder dergleichen
zu schaffen, die dauerhaft und fälschungssicher gekennzeich
net sind, flexible Möglichkeiten für ästhetische Gestaltun
gen bieten oder optische Korrekturen ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einem Verfahren zur
Herstellung der Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
12 gelöst.
Der Informationsträger, die Betrachtungseinrichtung oder
Sehhilfe weist dabei in Teilbereichen transparente Markie
rungen auf, die mit einem Trägermaterial, mit einer Be
schichtung des Trägermaterials und/oder mit einer Schutz
schicht des Informationsträgers, der Betrachtungseinrich
tung, des Wafers, Mikrochips oder der Sehhilfe verbunden
sind, so daß die Markierungen ein integraler Bestandteil
der Vorrichtung sind. Eine Manipulation an einer Markierung
führt somit zwangsläufig zu einer Zerstörung der Vorrich
tung. Durch die Transparenz der Markierungen lassen sich
verschiedenste ästhetische Effekte erzielen, die mit einer
bedruckten Aufschrift nicht möglich sind. Als Trägermateri
al eines Informationsträgers, einer Betrachtungseinrich
tung, eines Wafers, Mikrochips oder einer Sehhilfe kommen
z. B. starre Kunststoffe, Kunststoffolien, Glasscheiben (Dia
positive) oder geschliffene oder ungeschliffene optische
Gläser in Frage.
In einer vorteilhaften Ausführungsform bestehen die Markie
rungen aus Texten, Symbolen, Graphiken, Hologrammen, Effek
ten (z. B. Lichteffekten) oder anderen graphischen Zeichen.
Prinzipiell ist somit jedes graphisch darstellbares Muster
zur Markierung des Informationsträgers, der Betrachtungs
einrichtung oder Sehhilfe geeignet, so daß eine Vielzahl
von Gestaltungsmöglichkeiten besteht. Eine Markierung eines
Informationsträgers, einer Betrachtungseinrichtung oder
Sehhilfe durch ein Hologramm führt zu einer besonders hohen
Sicherheit gegenüber Fälschungen und ermöglicht optische
Korrekturen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist minde
stens eine Markierung auf der Oberfläche eines Informations
trägers, einer Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe ange
bracht. Eine solche Markierung läßt sich in besonders
einfacher Weise aufbringen.
Mit Vorteil ist an dem erfindungsgemäßen Informationsträ
ger, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mindestens
eine Markierung in der Beschichtung und/oder dem Trägerma
terial selbst angebracht, so daß diese Markierungen vor
Außeneinflüssen besonders gut geschützt sind.
In einer besonders vorteilhaft ausgestalteten Ausführungs
form ist die Beschichtung des Informationsträgers, der
Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mindestens im Bereich
einer Markierung unter- und/oder durchbrochen, so daß
Licht an dieser Stelle weitgehend ungehindert durchtreten
kann. Die Markierung erscheint in diesem Bereich dann
besonders hell. So sind z. B. beschichtete Glas-Dias (Gobos)
an den Stellen für das Licht eines Projektors durchlässig,
an denen die Beschichtung abgetragen ist.
In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist
mindestens eine Markierung aus einer Vielzahl mikrosko
pisch kleiner Einschlüsse (z. B. Blasen, Partikel o. ä.) im
Trägermaterial, der Beschichtung oder einer Schutzschicht
gebildet. Die Lichtdurchlässigkeit der Einschlüsse weicht
dabei von der des umgebenden Materials ab, so daß die Mar
kierung durch die unterschiedliche Transparenz erkennbar
ist. Durch die sehr kleinen Einschlüsse lassen sich auch
komplexe Markierungen mit einer hohen Auflösung in den In
formationsträger einbringen.
In einer ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform ist das
Trägermaterial des erfindungsgemäßen Informationsträgers,
der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe mit einer metalli
schen Beschichtung versehen, wie es z. B. von Compact Discs
(CD) bekannt ist. Somit können z. B. die weitverbreiteten
CDs dauerhaft mit Markierungen oder Urheberrechtsangaben
versehen werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das
Trägermaterial und/oder die Beschichtung mit einer be
schichteten Folie versehen. Insbesondere Hologramme werden
häufig in Folien abgebildet, so daß diese in einfacher
Weise mit dem Informationsträger, der Betrachtungseinrich
tung, dem Wafer, Mikrochip oder der Sehhilfe verbunden
werden können.
Mit besonderem Vorteil sind die Markierungen im äußeren
Randbereich des Informationsträgers, Wafers, Mikrochips,
der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe angebracht. Da in
der Regel bei Informationsträgern, Betrachtungseinrichtun
gen oder Sehhilfen im Randbereich keine Daten gespeichert
werden, können die Markierungen hier angebracht werden,
ohne die Speicherkapazität zu beeinträchtigen.
Vorzugsweise kann für eine Sehhilfe mit optischen oder
ungeschliffenen zumindest auf einer Teilfläche der Gläser
eine Vielzahl vorzugsweise gleichmäßig verteilter Markierun
gen in der Beschichtung oder Bedampfung der Gläser, insbe
sondere aus Kreuz- oder Schlitzmuster vorgesehen werden,
die als Fokushilfe für das Auge des Benutzers dienen und
gegebenenfalls ein Linsenglas überflüssig machen. Außerdem
können spezielle Korrekturen von Sehfehlern mit Hilfe der
Schlitz- oder Kreuzmuster durchgeführt werden.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren erzeugt mit einem Laser
strahl transparente Markierungen in Teilbereichen des Infor
mationsträgers, Wafers, Mikrochips, der Betrachtungseinrich
tung oder Sehhilfe. Mit dem Laserstrahl können feinste
Strukturen einer punkt-, linien- und/oder flächenförmigen
Markierung erzeugt werden. Da ein Laserstrahl sehr genau
und schnell gesteuert werden kann, können auch komplexe Mar
kierungen sehr schnell auf dem Informationsträger, Wafer,
Mikrochip, der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe ange
bracht werden.
Mit Vorteil wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren ein
Impulslaser oder ein Dauerstrichlaser zur Anbringung der
Markierungen verwendet. Der Laserimpuls bzw. -strahl wird
durch ein Linsensystem fokussiert bzw. gestreut und durch
einen beweglichen Scanner-Spiegel so auf den Information
sträger gesteuert, daß die Markierungen im Informationsträ
ger entstehen. Auf diese Weise können mit dem erfindungsge
mäßen Verfahren auch sehr feine Strukturen als Markierungen
verwendet werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfah
rens ist im Strahlengang zwischen einer Laserquelle und dem
Informationsträger eine Maske, insbesondere eine program
mierbare Flüssigkeitskristallmaske angeordnet. Durch das
Hindurchtreten des Laserstrahls durch die Maske wird die
Richtung, die Farbe oder eine sonstige Eigenschaft des
Laserlichtes so beeinflußt, daß mit dem Laserstrahl unter
schiedliche Informationen in einer Markierung des Informati
onsträgers angebracht werden. Durch die Maske lassen sich
eine Vielzahl von Mustern für die Markierungen auf einfache
Weise erzeugen.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die
Figuren der Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht durch eine
Compact Disc als Informationsträger;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Compact Disc
mit daraufangebrachten transparenten Markierun
gen und einer Bilddarstellung;
Fig. 3 eine prinzipielle Darstellung des erfindungsgemä
ßen Verfahrens zur Markierung von Informationsträ
gern;
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Sehhilfe mit
markierten Gläsern.
Fig. 1 zeigt eine schematische Schnittansicht durch eine
Compact Disc als Informationsträger 1. Dargestellt sind
drei Schichten, aus denen eine Compact Disc im wesentlichen
besteht: eine Schutzschicht 10, eine metallische Beschich
tung 11 und ein Trägermaterial 12. Im Regelfall ist eine un
beschichtete Compact Disc 1 aus Polycarbonat vollständig
transparent. Durch die metallische Beschichtung 11 erhält
die Compact Disc 1 ihr typisch opakes, silbriges Aussehen.
Im normalen Gebrauch der Compact Disc 1 zeigt die Schutz
schicht 10 nach unten. Ein hier nicht dargestellter Ab
tastlaser, liest dabei von dieser Seite die auf der Compact
Disc 1 gespeicherten Informationen ab.
Die digitalen Daten sind auf der Compact Disc 1 in Form von
Pits 4 gespeichert, die in das Trägermaterial 12 einge
bracht sind. Das Trägermaterial 12 ist mit der metallischen
Beschichtung 11 überzogen. Meistens besteht diese metalli
sche Beschichtung 11 aus einer aufgedampften Aluminium
schicht. Der Laserstrahl des Abtastlasers fährt die Pits 4
ab, wodurch durch die Reflexionen an den Pits 4 ein modu
liertes Signal entsteht, das die von der Compact Disc 1
abgetasteten Daten enthält. Diese Daten können z. B. ein
Musikstück, ein Computerprogramm oder ein Video darstellen.
Die in Fig. 1 nicht dargestellten erfindungsgemäßen Markie
rungen 2a, 2b gemäß Fig. 2 können in der Schutzschicht 10,
der metallischen Beschichtung 11 oder dem Trägermaterial 12
angebracht werden. Auch sind Kombinationen der Markierungen
2a, 2b in mehreren der Schichten möglich.
In alternativen Ausführungsformen weist der Informationsträ
ger 1 eine Folie, eine Glasscheibe oder ein Papierblatt als
Trägermaterial 12 auf. Mit diesem ist dann z. B. ein Holo
gramm auf einer Folie oder einer Glasscheibe verbunden.
Dabei werden die Markierungen 2a, 2b sinngemäß in ähnlicher
Weise angebracht wie bei der Compact Disc 1 gemäß Fig. 1.
Fig. 2 zeigt verschiedene Möglichkeiten der Markierungen
2a, 2b und deren Anordnung auf einer Compact Disc 1.
Die Markierung 2a besteht aus einer Reihe von Symbolen, die
am äußeren Rand der Compact Disc 1 angebracht sind. Dabei
können die Markierungen 2a dadurch erzeugt werden, daß die
metallische Beschichtung 11 mit einem Laserstrahl angeritzt
wird, so daß Licht durch die geritzten Markierungen 2a hin
durchscheint.
Die Markierung 2b besteht aus einem Bild, das ebenfalls am
äußeren Rand der Compact Disc 1 angebracht ist. Hierbei ist
die metallische Beschichtung 11 nur an einigen Stellen
entfernt bzw. teilweise abgetragen, so daß die transparen
te Markierung 2b aus dem Zusammenwirken von Bereichen
unterschiedlicher Helligkeit entsteht. Die einzelnen Bild
punkte der Markierung 2b haben dabei eine Ausdehnung im Mi
krometerbereich.
Da Compact Discs 1 beim Lesen durch den hier nicht darge
stellten Abtastlaser von innen nach außen gelesen werden,
ist es vorteilhaft die Markierungen 2a, 2b im äußeren
Randbereich anzubringen, da so die Speicherkapazität gar
nicht oder nur wenig beeinflußt wird. Es ist auch möglich,
Markierungen 2a, 2b bewußt in einem bestimmten oder im
gesamten Speicherbereich anzubringen, um ein teilweises
oder gesamtes Auslesen der auf einer Compact Disc 1 gespei
cherten Daten zu verhindern. Dies kann aus Sicherheitsgrün
den notwendig sein.
Die Markierungen 2a, 2b können rein dekorativen Charakter
haben, wenn Sie z. B. bei Kunstobjekten oder in der Werbung
eingesetzt werden. Die Markierungen 2a, 2b können aber auch
lesbare Informationen enthalten. Dabei kann die lesbare
Information z. B. in einem Strichcode bestehen, der nur für
Maschinen lesbar ist. Die Markierungen 2a, 2b können auch
einen Hinweis auf einen Urheber des Informationsträgers 1
enthalten, wobei der Hinweis aufgrund der Einbettung der
Markierung 2a, 2b in die Compact Disc 1 nicht ohne deren
Zerstörung entfernt werden kann.
Neben den Markierungen 2a, 2b, kann die Compact Disc 1 auch
noch eine Beschriftung 3 in der an sich bekannten Form
eines Aufdrucks aufweisen.
In Fig. 3 ist in schematischer Weise das erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung von Informationsträgern mit
Markierungen dargestellt.
Ein von einem Laser 20 abgegebener Laserstrahl 19 durch
läuft ein opto-elektronisches System 21, 22, 23 und trifft
auf dem Informationsträger 1 auf. Im dargestellten Fall
handelt es sich bei dem Informationsträger um eine Compact
Disc 1, auf der Markierungen 2a, 2b angebracht werden
sollen.
Der Laser 20 kann wahlweise aus einem Impulslaser oder eine
Dauerstrichlaser bestehen.
Der Laserstrahl 19 wird durch optische Linsen 21 fokussiert
bzw. gestreut, zwischen denen eine steuer- und/oder program
mierbare Flüssigkristallmaske 22 angeordnet ist. In der
Flüssigkristallmaske 22 entsteht durch eine Aktivierung
bzw. Deaktivierung von Bildpunkten (z. B. helle und dunkle
Bildpunkte) ein Muster, durch das der Laserstrahl 19 dringt
bzw. ausgeblendet wird. Das so abgetastete Muster wird in
Form der Markierungen 2a, 2b auf der Compact Disc 1 ange
bracht. Durch die programmierbare Flüssigkristallmaske 22
können Informationen, über die Form der Markierungen 2a,
2b, in einem Laserimpuls untergebracht werden.
In der dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist die Flüssigkristallmaske 22 zwischen den
optischen Linsen 21 angeordnet. In anderen Ausführungsfor
men kann die Flüssigkristallmaske 22 aber an einer beliebi
gen Stelle im Strahlengang des Laserstrahls 19 angeordnet
sein.
Nach den Linsen 21 und der Flüssigkristallmaske 22 trifft
der Laserstrahl 19 auf einen beweglichen Scanner-Spiegel
23, der den Laserstrahl 19 in Richtung auf die Compact Disc
1 umlenkt. Durch eine hier nicht dargestellte Steuerung
des Scanner-Spiegels 23 wird der Laserstrahl 19 so über die
Compact Disc 1 geführt, daß die Markierungen 2a, 2b auf der
Compact Disc 1 entstehen.
Der Laserstrahl 19 bearbeitet dabei die metallische Be
schichtung 11 in der Compact Disc 1, so daß durch die
vollständige oder teilweise Entfernung der Beschichtung 11,
transparente Markierungen 2a, 2b in der Compact Disc 1
erzeugt werden. In einer alternativen Ausführungsform
werden durch den Laserstrahl 19 mikroskopisch kleine Ein
schlüsse erzeugt, aus denen die Markierungen 2a, 2b zusam
mengesetzt sind.
Fig. 4 zeigt ein Brillengestell 30, an dessen Vorderseite
beschichtete, strahlenablenkende oder ungeschliffene Gläser
1 als Informationsträger bzw. Sehhilfe mit Markierungen 2c,
2d angeordnet sind.
Die Markierungen 2c auf der rechten Brillenseite weisen ein
regelmäßiges Muster auf, das als Fokussierhilfe für ein
Auge oder beide Augen verwendbar ist. Durch verschiedene
Helligkeitsabstufungen der Markierungen 2c (z. B. durch
unterschiedliche Dichte von kleinen Einschlüssen oder Punk
ten) können die Markierungen 2c auch in der Art einer Son
nenbrille oder als Mehrstärkenbrille eingesetzt werden.
Insbesondere können die Markierungen 2c aus kleinen Schlit
zen, Kreuzen oder Punkten bestehen, die in dem Informations
träger 1 eingearbeitet sind.
Durch eine geeignete Anordnung von Markierungen 2c kann
insbesondere geschliffenes Brillenglas ersetzt werden. Da
die Bearbeitung eines Informationsträgers 1 mit einem Laser
20 schneller möglich ist als das bisher übliche Schleifen
von Brillenglas, können erhebliche Kosten eingespart wer
den.
Auch ist mit einem Laser 20 die Bearbeitung des Informati
onsträgers 1 mit hoher Genauigkeit möglich, so daß auch
komplexe Sehstörungen (z. B. sehr unterschiedliche Sehkraft
im Blickfeld, Astigmatismus) einfach ausgleichbar sind.
Die Markierungen 2d auf der linken Brillenseite sind als
graphische Darstellungen ausgebildet. Dies kann insbesonde
re für die Erzielung eines ästhetischen Effektes sinnvoll
sein. Selbstverständlich können Markierungen 2d auch vor
beiden Augen angeordnet sein.
Die Informationsträger 1 sind hier an der Front des Brillen
gestells 30 angeordnet. In einer anderen Ausführungsform
können die Informationsträger 1 auch seitlich am Brillenge
stell 30 angeordnet sein, so wie es z. B. bei Schnee- oder
Skibrillen üblich ist.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf
die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispie
le. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Informationsträger und dem Verfahren
zu seiner Herstellung auch bei grundsätzlich anders gearte
ten Ausführungen Gebrauch machen.
Claims (15)
1. Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften
Trägermaterial, insbesondere einem Informationsträ
ger, Wafer, Mikrochip, einer Betrachtungseinrich
tung oder Sehhilfe,
dadurch gekennzeichnet, daß
in mindestens einem Teilbereich des Trägermaterials
(12), einer Beschichtung oder Bedampfung (11)
des Trägermaterials (12) und/oder einer Schutz
schicht (10) der Vorrichtung punkt-, linien- und/oder
flächenförmige transparente Markierungen (2a,
2b) angebracht sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Markierungen (2a, 2b) aus Texten, Sym
bolen, Graphiken, Hologrammen, Effekten oder ande
ren graphischen Zeichen bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens eine Markierung (2a, 2b)
auf der Oberfläche des Informationsträgers (1) ange
bracht ist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Markierung (2a, 2b) im Trägermaterial (12) an
gebracht ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschich
tung (11) im Bereich mindestens einer Markierungen
(2a, 2b) unter- und/oder durchbrochen ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Markierung (2a, 2b) aus einer Vielzahl mikro
skopisch kleiner Einschlüsse im Trägermaterial
(12), der Beschichtung oder Bedampfung (11) und/oder
der Schutzschicht (10) besteht.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerma
terial (12) eine metallische Beschichtung (11)
aufweist.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem
Trägermaterial (12) und/oder der Beschichtung
oder Bedampfung (11) eine beschichtete Folie
(11), insbesondere eine Folie mit ein Hologramm
angebracht ist.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Markierung (2a, 2b) im äußeren Randbereich des
Informationsträgers (1) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche für eine Sehhilfe mit optischen oder
ungeschliffenen Gläsern, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest auf einer Teilfläche der Gläser (1)
eine Vielzahl vorzugsweise gleichmäßig verteilter
Markierungen in der Beschichtung oder Bedampfung
(11) der Gläser (1) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß die Markierungen aus Kreuz- oder Schlitzmu
ster (2c, 2d) bestehen.
12. Verfahren zur Herstellung von Vorrichtungen aus
einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial
nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
mit einem Laser (20) mindestens in einem Teilbe
reich des Informationsträgers, Wafers, Mikrochips,
der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1)
punkt-, linien- und/oder flächenförmige transparen
te Markierungen (2a, 2b) angebracht werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Laser (20) ein Impulslaser (20) ist, dessen
Laserimpulse (19) durch Linsen (21) fokussiert
bzw. gestreut werden, und durch einen beweglichen
Scanner-Spiegel (23) auf den Informationsträger,
die Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1)
umgelenkt wird, wobei durch die Bewegung des Scan
ner-Spiegels (23) die Form der Markierungen (2a,
2b) bestimmt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Laser (20) ein Dauerstrichlaser ist, dessen
Laserstrahlen (19) durch Linsen (21) fokussiert
bzw. gestreut werden, und durch einen beweglichen
Scanner-Spiegel (23) auf den Informationsträger,
die Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1)
umgelenkt wird, wobei durch die Bewegung des Scan
ner-Spiegels (23) die Form der Markierungen (2a,
2b) bestimmt wird.
15. Verfahren mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Laserstrahl (19)
zwischen dem Laser (20) und dem Informationsträger,
der Betrachtungseinrichtung oder Sehhilfe (1) durch
eine Maske (22), insbesondere eine programmierbare
Flüssigkeitskristallmaske (22) hindurch tritt,
wobei die Maske (22) die Richtung, Färbung und/oder
eine sonstige Eigenschaft des Laserstrahls
(19) beeinflußt, so daß der Laserstrahl (19) unter
schiedliche Informationen in einer Markierung (2a,
2b) des Informationsträgers, der Betrachtungsein
richtung oder Sehhilfe (1) anbringt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19644620A DE19644620A1 (de) | 1996-10-18 | 1996-10-18 | Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19644620A DE19644620A1 (de) | 1996-10-18 | 1996-10-18 | Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19644620A1 true DE19644620A1 (de) | 1998-04-23 |
Family
ID=7810129
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19644620A Withdrawn DE19644620A1 (de) | 1996-10-18 | 1996-10-18 | Vorrichtung aus einem beschichteten oder bedampften Trägermaterial |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: COMPACT LASER SOLUTIONS GMBH, 10783 BERLIN, DE |
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