DE29700289U1 - Flächenmuster - Google Patents
FlächenmusterInfo
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Description
297 OO 289.9 ; Lcwadi s · & jGy* ·.··*.·'
Die Erfindung betrifft ein Flächenmuster der im Oberbegriff der Anspruchs 1 genannten Art.
Solche Flächenmuster weisen in der Flächenform strukturlose, optisch diffraktive Bildelemente auf, die
in ihrer Gesamtheit ein Muster bilden, und dienen als Sicherheitselemente zur Beglaubigung der
Echtheit eines Gegenstandes.
Flächenmuster sind aus der europäischen Patentanmeldung EP-537'439 Al bekannt, welche allerdings
einen Bildaufbau aus visuell erkennbaren, geometrischen Formen mit optisch diffraktiven
Reliefstrukturen aufweisen. Die in der europäischen Patentanmeldung EP- 375'833 Al beschriebenen
Flächenmuster sind aus strukturlosen Bildelementen aufgebaut. Allen Flächenmustern mit
Beugungsgittern ist die Eigenschaft gemeinsam, dass die Flächenmuster je nach Betrachtungsrichtung
ein unterschiedliches, sich durch seine Lichtintensität von der Umgebung abhebendes Muster erkennen
lassen.
Aus der britischen Anmeldung GB-A 2136352 ist ein Verfahren zur Herstellung eines
semitransparenten, optischen Sicherheitselements bekannt. Nach dem Prägen von Reliefstrukturen in
eine Oberfläche einer Kunststofffolie und dem vollflächigen Metallisieren der geprägten Oberfläche
werden Teile der Metallschicht mit einem Schutzlack überzogen und mit einem Aetzmittel die
ungeschützten Teile der Metallschicht entfernt. Die Teilflächen des Sicherheitselements ohne
Metallschicht sind transparent, während in den übrigen Teilen die Metallschicht auf den
Reliefstrukturen einfallendes Licht beugt und reflektiert.
Ausgehend von einem Zwischenprodukt, das eine Kunststofffolie mit eingeprägten und vollflächig
metallisierten Reliefstrukturen ist, beschreibt die Schweizer Anmeldung 20 299/95-6 das direkte
drucktechnische Auftragen des Aetzmittels auf die Metallschicht in vorbestimmten Flächen. Das
Aetzmittel entfernt die reflektierende Metallschicht in diesen Flächen, die dadurch transparent werden
und nicht mehr fähig sind, Licht zu beugen. Auf den nicht mit dem Aetzmittel behandelten Flächen
bleibt das Vermögen erhalten, Licht an den Reliefstrukturen zu beugen oder an glatten Flächen zu
spiegeln. Schliesslich wird die Kunststofffolie mit einem transparenten Schutzlack vollflächig so
überzogen, dass die Teile der Reflexionsschicht im Kunststofflaminat des Sicherheitselements
eingebettet smd.
Die europäische Patentanmeldung EP - 201 323 A2 enthält eine Zusammenstellung von allen bekannten
Materialien, die für die Herstellung von Kunststofflaminaten mit beugungsoptischen Reliefstrukturen
geeignet sind. Die Angaben umfassen insbesondere auch den Brechungsindex.
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Die Sicherheitselemente der genannten Art sind kostengünstig nur in grossen Stückzahlen herzustellen,
für Unikate oder Kleinserien ist der Aufwand prohibitiv.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement mit einem teilmetallisierten
Flächenmuster zu schaffen, das auch für Unikate in der Herstellung kostengünstig ist.
Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegeben
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen dargestellt und näher
beschrieben.
Es zeigen
Figur 1: ein Zwischenprodukt,
Figur 2: eine Anordnung von Transparentflächen und Bildelementen mit
Reliefstrukturen,
Figur 3: ein Sicherheitselement im Querschnitt,
Figur 4: die Erzeugung eines Musters,
Figur 5: eine Sicherheitsmarke und
Figur 6: ein Flächenmuster.
Die Figur 1 zeigt in einem vergrösserten Ausschnitt eine mit einer transparenten Lackschicht 1
beschichtete bandförmige Trägerfolie 2. Die freie Oberfläche der Lackschicht 1 ist mit einer
Reflexionsschicht 3 überzogen. Die Lackschicht 1 und die Trägerfolie 2 können eine Zwischenschicht 5
einschliessen. Die Trägerfolie 2 verleiht den aufgetragenen Schichten eines Laminats 4 die für die
Ausführung der weiteren Herstellungsschritte notwendige mechanische Festigkeit. Im Handel sind
solche beschichtete Trägerfolien 2 als Rollen in verschiedenen Breiten mit oder ohne
Reflexionsschicht 3 erhältlich, die als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Flächenmustem dienen
können.
Die Trägerfolie 2, beispielsweise ein 10 bis 50 Mikrometer dickes Polyesterband, wird zunächst
einseitig mit der Zwischenschicht 5 aus einer wachsartigen Substanz von 0,1 bis 0,4 Mikrometer Dicke
beschichtet. Die Zwischenschicht 5 wird anschliessend mit wenigstens einer Lackschicht 1 von einer
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Dicke im Bereich von 1 bis 5 Mikrometern überzogen. Mit Vorteil wird ein Lack auf Acrylbasis
verwendet. Wie weiter unten ausgeführt ist, ermöglicht eine solche Zwischenschicht 5 eine leichtes
Ablösen der Trägerfolie 2 von der Lackschicht 1.
Für den Schichtaufbau des Laminats 4 sind viele Varianten bekannt. Soll beispielsweise die Trägerfolie
2 als transparenter Schutz mit der Lackschicht 1 fest verbunden bleiben, ist die wachsartige Substanz
der Zwischenschicht 5 durch einen transparenten Haftvermittler ersetzt, der zum Beispiel ein aus
Polyurethan aufgebauter Lack sein kann. Bei guter Haftung der Lackschicht 1 auf der Trägerfolie 2
kann die Zwischenschicht 5 auch weggelassen werden. Bei Ausweis- und Wertkarten kann die
Trägerfolie 2 als Kartensubstrat dienen, dessen Dicke typisch im Bereich 0,1 mm bis 1 mm liegt. Die
Trägerfolie 2 selbst kann als Schichtverbund ausgeführt sein, um eine gute Formstabilität der Karte zu
erreichen.
In die Lackschicht 1 sind mikroskopisch feine, beugungsoptisch wirksame Reliefstrukturen 6 mit
Höhenunterschieden bis zu einem Mikrometer abgeformt. Die Reflexionsschicht 3 weist eine Dicke im
Bereich von 10 bis 100 nm auf, die vor oder nach dem Abformen der Reliefstrukturen 6 aufgebracht
werden kann. Für die Reflexionsschicht 3 eignen sich beispielsweise chemisch oder thermisch durch
Aufdampfen abgeschiedene Schichten aus Aluminium, Chrom, Tellur, Kupfer usw. Unter den Begriff
Reliefstruktur 6 sind abformbare Beugungsgitter aller Art, diffus streuende Mattstrukturen und auch
hochglänzende, spiegelnde Oberflächen zu verstehen.
Beispielsweise sind in der Zeichnung der Figur 1 drei sich voneinander unterscheidende
Reliefstrukturen 6 in parallelen Streifen 7, 8 und 9 abgeformt, wie durch das zeichnerische Mittel der
Schraffur angedeutet wird. Jeder Streifen 7, 8 oder 9 weist gleiche Abmessungen auf und ist mit Vorteil
quer bzw. längs zur Bandlaufrichtung 10 angeordnet. Die Streifen 7, 8 und 9 wiederholen sich zyklisch
(7, 8, 9; 7, 8, 9; 7, 8, 9; usw.) längs bzw. quer zur Bandlaufrichtung 10 und bilden Streifenzyklen 11.
Die Streifen 7 und 8, 8 und 9 sowie 9 und 7 können sich paarweise mit ihrer Längsseite berühren oder
sind duch einen schmalen Zwischenraum getrennt. Das so erhaltene Zwischenprodukt ist für ein erstes
Fertigungsverfahren wiederum auf Rollen gewickelt zwischengelagert, bis es zu den letzten
Verarbeitungsschritten zur Herstellung der beugungsoptisch aktiven Flächenmuster benötigt wird.
Für ein zweites Fertigungsverfahren wird nach dem Abformen der Reliefstrukturen 6 ein transparenter
oder in einem vorbestimmten Spektralbereich absorbierender Decklack, z.B. auf Akrylbasis, einige
Mikrometer dick als Deckschicht 12 auf die Reflexionsschicht 3 aufgetragen und die Reliefstrukturen
ausgeebnet, um sie vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Das so erhaltene Zwischenprodukt
für das zweite Fertigungsverfahren der Flächenmuster wird wiederum auf Rollen gewickelt
zwischengelagert.
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Das Harz der Deckschicht 12 kann als Heisskleber formuliert sein, der ein Aufkleben eines aus dem
Laminat 4 abgetrennten Abschnitts auf die Oberfläche eines zu schützenden oder die Echtheit zu
beglaubigenden Gegenstands ermöglicht. Der Abschnitt dient somit als optisches Sicherheitselement.
Die Figur 2 zeigt ein einfaches Beispiel mit nur zwei Streifen 8 und 9, die den Streifenzyklus 11 bilden
und sich durch zwei verschiedene Reliefstrukturen 6 (Figur 1) unterscheiden. Das Flächenmuster des
beispielhaft gezeigten Sicherheitselementes umfasst zwei ineinander verschachtelte Muster, die aus
kleinen strukturlosen Bildelementen 13 bzw. 14, sogenannte Pixel zusammengesetzt sind. Die Flächen
der Biidelemente 13 und 14 sind als Rechtecke gezeichnet und mit dem zeichnerischen Mittel des
Schraffierens unterschieden. Die Bildelemente 13 liegen alle auf den parallelen Streifen 8 mit der einen
Reliefstruktur 6 und bilden ein erstes Muster, den Buchstaben "B". Die Bildelemente 14 sind auf den
parallelen Streifen 9 mit der anderen Reliefstruktur 6 angeordnet und fugen sich zum zweiten Muster,
dem Buchstaben "A", zusammen. In Wirklichkeit sind die Flächen der Bildelemente 13, 14 nicht auf
Rechtecke beschränkt und nicht mit Linien berandet, wie dies aus der Zeichnung zu erwarten wäre. In
den von den beiden Mustern belegten Flächen sind die Reliefstrukturen 6 von der Reflexionsschicht 3
bedeckt. Mittels einer Lupe kann beobachtet werden, dass die Flächen der Bildelemente 13, 14 nur
durch das Vorhandensein der Reflexionsschicht 3 (Figur 1) und durch die Reliefstruktur 6 definiert sind
und beliebig geformt sein können. Ebenso sind die Reliefstrukturen 6 mikroskopisch feine,
lichtbeugende optische Gitter und keine drucktechnisch erzeugten Schraffuren. Auf die als Gitter
ausgebildeten Reliefstrukturen 6 der Bildelemente 13, 14 einfallendes Licht wird, entsprechend den
Gitterparametern (Spatialfrequenz, Relieftiefe, Orientierung in der Gitterebene {Azimut &thgr;} und
Profilform) reflektierend gebeugt. Die Gesamtheit der Bildelemente 13 bzw. 14 erzeugt wegen der
Interferenz des am zugeordneten Gitter gebeugten Lichtes ein brilliantes Farbmuster, das sich für den
Beobachter von der Umgebung markant abhebt, sobald das gebeugte Licht einer der
Beugungsordnungen des entsprechenden Gitters der Bildelemente 13 bzw. 14 in das Auge des
Beobachters fällt.
Ausserhalb der von den Bildelementen 13 und 14 der beiden Muster eingenommenen Flächen fehlt die
Reflexionsschicht 3 auf Reliefstruktur 6, d.h. diese Flächen bilden aus ganzen Pixeleinheiten 15
zusammengesetzte, von der Art des Decklacks der Deckschicht 12 abhängige Färb- oder
Transparentflächen. Bei der Verwendung eines transparenten Decklacks sind derartige Flächenmuster
semitransparent, da die Gesamtheit der Transparentflächen, die sich fast gleichmässig über das
Flächenmuster verteilen, meist mehr als die Hälfte des Flächenmusters umfassen. Für einen Beobachter
sind hinter dem Sicherheitselement angeordnete Strukturen durch die Transparentflächen hindurch
erkennbar. Die Strukturen sind in der Regel grosser als das Flächenmuster und umfassen auch Gebiete
innerhalb der Muster.
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Die beleuchteten optischen Gitter des Flächenmusters des Sicherheitselements erzeugen ihre Muster
nur in der ihnen durch die Gitterparameter der Reliefstruktur 6 der Bildelemente 13 bzw. 14
vorbestimmten Richtung. Je nach der Beleuchtungs- und Betrachtungsbedingung erkennt der
Beobachter entweder das erste Muster "A" oder das zweite Muster "B" auf dem Sicherheitselement.
Ausserhalb dieser Betrachtungsrichtungen erscheint das Sicherheitselement im wesentlichen
transparent, wobei die Transparentflächen von den metallisch schimmernden Teilflächen der
Bildelemente 13 und 14 getrennt sind.
Aus Gründen der zeichnerischen Darstellung sind in der Figur 2 die beiden Muster "A" und "B" stark
vergrössert. In Wirklichkeit weist der Streifenzyklus 11, bestehend aus zwei oder mehr verschiedenen
Streifen 7 (Figur 1) bis 9 eine Höhe h von weniger als 0,5 mm auf. Im Beispiel der Figur 2 weist der
Streifenzyklus 11 nur die zwei Streifen 8 und 9 auf, wobei die Breite der Streifen 8 und 9 weniger als
0,3 mm beträgt. Die Abmessung der Bildelemente 13, 14 in Längsrichtung der Streifen 8 und 9 ist
gleich der Breite B der Streifen 8 und 9 oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. Die Höhe des
Buchstabens "A" im Beispiel der Figur 2 wäre rund 4 mm. In der normalen Sehdistanz sind solche
Bildelemente 13 bzw. 14 visuell nicht mehr getrennt wahrnehmbar und verschmelzen zu dem unter der
Betrachtungsrichtung sichtbaren ersten bzw. zweiten Muster. Für jedes Muster werden Bildelemente
bzw. 14 wenigstens einen der Streifen 7 bis 9 in jedem Streifenzyklus 11 benötigt. Die Anzahl N der
unter verschiedenen Blickrichtungen sichtbaren Muster ist daher höchstens gleich der Anzahl M der
Streifen 7 bis 9. Die Anzahl M ist einerseits durch das Abformen und die Wirksamkeit des Gitters
begrenzt, wobei die Streifen 7 bis 9 eine minimale Breite von etwa 20 &mgr;&idiagr;&eegr; aufweisen müssen, und
andererseits ist die Genauigkeit entscheidend, mit der die schmalen Streifen 7 bis 9 bei den nachstehend
beschriebenen Fertigungsverfahren lokalisiert werden können.
Im Gegensatz zu den bekannten zweidimensionalen Flächenmustern mit optischen Beugungsgittern
liegen die gleichzeitig sichtbaren Bildelemente 13 bzw. 14 auf einem der parallelen Streifen 7 bis 9,
weil zur Erzeugung der sichtbaren Muster lediglich die Reflektivität des Materials in der
Reflexionsschicht 3 in den für die Muster nicht benötigten Transparentflächen vermindert wird.
Das Zerstören der hohen Reflektivität des Materials in der Reflexionsschicht 3 kann durch das
vollständige chemische oder thermische Entfernen der freiliegenden Reflexionsschicht 3 in den für
Färb- oder Transparentflächen vorbestimmten Pixelelementen 15 erfolgen. Die Färb- oder
Transparentflächen können auch entstehen, indem mittels thermischer Energie durch die Lackschicht
hindurch die innere Struktur des reflektiven Materials zwischen der Lackschicht 1 und der Deckschicht
12 in den Pixelelementen 15 verändert wird.
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Die Figur 3 zeigt ein Sicherheitselement im Querschnitt. Die für die Muster benötigten Bildelemente
bzw. 14 (Figur 1) mit der Reliefstruktur 6 eines jeden Streifens 7 (Figur 1) bis 9 (Figur 1) sind mit
einem Schutzlack 16 abgedeckt. In den für die Muster nicht benötigten Pixeleinheiten 15 ist die
Reflexionsschicht 3 chemisch entfernt, während an den mit einem Schutzlack 16 geschützten Stellen
die Reflexionsschicht 3 erhalten ist. In den Pixeleinheiten 15 verbindet sich die Deckschicht 12 mit dem
Material der Lackschicht 1. Die optisch aktive Grenzschicht zwischen der Lackschicht 1 und der
Deckschicht 12 verschwindet völlig, wenn das Material der Lackschicht 1 und der Deckschicht 12 fast
denselben Brechungsindex aufweisen. Damit bleiben auch die Beugungseffekte an der nicht mit der
Reflexionsschicht 3 bedeckten Reliefstruktur 6 für das unbewaffnete Auge praktisch unsichtbar. In der
Figur 3 ist daher die Grenzschicht mit einer gestrichelten Linie eingezeichnet. Die Streifenzyklen 11
(Figur 1) sind mit zehn verschiedenen Streifen 7 (Figur 1) bis 9 (Figur 1) von 0,05 mm Breite
herstellbar, ohne die Höhe h (Figur 2) von 0,5 mm zu überschreiten. Erreicht die Höhe h einen Wert
über 0,5 mm, wird der Raster der Bildelemente 13, 14 zu grob und für den Beobachter sichtbar. Aus
künstlerischen Erwägungen könnten solche groben Raster zur Anwendung gelangen.
Unterscheiden sich die Reliefstrukturen 6 in den Streifen 7 bis 9 des Laminats 4 nur im Azimut &thgr;, so
sind je nach Orientierung des Laminats 4 in seiner Ebene nur die der Streifen 7 bis 9 sichtbar, deren
Reliefstruktur 6 im wesentlichen quer zur Blickrichtung orientiert ist. Zwei oder mehr der Streifen 7 bis
9 des Streifenzyklus 11 können Reliefstrukturen 6 mit dem gleichen Azimut &thgr; aufweisen und sich in
andern Gitterparametern unterscheiden. Beispielsweise sind die monochromatisch beleuchteten
Bildelemente 13, 14 dieser Streifen 7 bis 9 nacheinander beim Kippen um eine Achse senkrecht zur
Blickrichtung sichtbar, wenn die Reliefstruktur 6 der Bildelemente 13, 14 nur verschiedene
Spatialfrequenzen besitzen.
In der Figur 4 ist eine aus dem Laminat 4 (Figur 1) geschnittene Sicherheitsmarke 33 auf eine ebene
Oberfläche 34 eines zu sichernden Substrats 35 aufgeklebt. Die Sicherheitsmarke 33 ist zunächst ein
Abschnitt des Laminats 4, dessen Reflexionsschicht 3 bereits im Zwischenprodukt noch vor der
Ausgestaltung der Bildelemente ganzflächig mit der Deckschicht 12 überzogen worden ist. Mit der
Deckschicht 12 ist die Sicherheitsmarke 33 mit der Oberfläche 34 verbunden und anschliessend die
Trägerfolie 2 (Figur 1) entfernt worden. Weil die parallelen Streifen 7 (Figur 1) der
aufeinanderfolgenden Streifenzyklen 11 (Figur 1) gleiche Gitterparameter in den Reliefstrukturen 6
aufweisen und in einem Abstand von nur etwa 0,45 mm angeordnet sind, vermag das Auge die stark
leuchtenden Streifen 7 nicht getrennt wahrzunehmen. Das völlig flache Laminat 4 der Sicherheitsmarke
33 kann dem Beobachter als einheitlich leuchtende Farbfläche erscheinen. Wird die
Beobachtungsrichtung durch Drehen oder Kippen des Laminats 4 geändert, sind andere Farben sichtbar
oder die Oberfläche des Laminats 4 ist unauffällig und metallisch schimmernd. Solcherart markierte
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Substrate 35 sind zu einem späteren Zeitpunkt individualisierbar, d.h. die einzelne Sicherheitsmarke 33
erhält das ihr eigene Flächenmuster.
Die dazu notwendige Einrichtung richtet den mit einem optischen Element 36 fokussierten Lichtstrahl
37 eines Farbstofflasers auf die Pixeleinheit 15 aus, so dass die Lackschicht 1 durchstrahlt und die
Reflexionsschicht 3 lokal im Brennpunkt des optischen Elements 36 aufgeheizt wird, bis das Material
der Reflexionsschicht 3 in der Pixeleinheit 15 aufschmilzt oder verdampft und beim Abkühlen
mikroskopisch kleine Sphäroide anstelle der gleichmässigen optisch hochwertigen Reflexionsschicht 3
bildet. An diesen Stellen wird die Sicherheitsmarke 33 wegen des Fehlens der Reflexionsschicht 3
durchsichtig, d.h. die Transparentflächen entstehen. Von der Reflexionsschicht 3 bleibt höchstens ein ;
schwacher Grauschleier visuell sichtbar. Gleichzeitig verbindet sich das Material der Lackschicht 1 mit
dem transparenten Material der Deckschicht 12 in einem dem Verschweissen ähnlichen Vorgang.
Mittels des vom Personalcomputer gesteuerten Lichtstrahls 37 können die Pixeleinheiten 15 der
Transparentflächen individuell in die Sicherheitsmarke 33 eingeschrieben werden. Der Lichtstrahl 37
tastet zunächst die Reliefstruktur 6 mit geringer Lichtleistung ab und stellt die Ausrichtung der
Streifenzyklen 11 (Figur 1) sowie die Lage der einzelnen Streifen 7 (Figur 1) bis 9 (Figur 1) im
Streifenzyklus 11 fest. Anschliessend steuert der Lichtstrahl 37 die Pixeleinheiten 15 der
Transparentflächen an und zerstört bei hoher Lichtleistung die Reflexionsschicht 3. Uebrig bleiben die
Teilflächen der Reflexionsschicht 3 in den vom Flächenmuster vorbestimmten Bildelemente 13,14. Da
die Referenz der aufeinanderfolgenden Streifen 7 bis 9 und der Streifenzyklen 11 zerstört ist, können
nur mit grossem Aufwand einzelne Bildelemente 13,14 zusätzlich entfernt werden, um das
Flächenmuster zu verändern.
Die Figur 5 zeigt beispielhaft die Sicherheitsmarke 33, die als Abschnitt aus dem Vorprodukt für das
zweite Fertägungsverfahren auf dem Substrat 35 aufgeklebt ist. Das zu erzeugende Flächenmuster
basiert auf dem Streifenzyklus 11 (Figur 1) mit den drei Streifen 7, 8 und 9 (Figur 1), deren
Reliefstrukturen 6 (Figur 1) sich lediglich durch das Azimut &thgr; unterscheiden. Bevor die
Sicherheitsmarke 33 individualisiert wird, zeigt die unter der Richtung 39 mit polychromatischem Licht
beleuchtete Sicherheitsmarke 33 dem Auge 40 des Beobachters unter der Richtung 41 der Betrachtung
ein diesen Bedingungen gemässes, einheitliches Aussehen, z.B. mit einer intensiven Farbe oder wie
eine metallisch schimmernde, Fläche, falls kein gebeugtes reflektiertes Licht in das Auge 40 fällt. Beim
Drehen um eine zum Flächenmuster senkrechte Achse Z können sich die intensive Farbe mit der
metallisch schimmernden, matten Farbe abwechseln, während sich beim Kippen um eine zur Achse Z
senkrechte Achse die Farbe ändert bevor ein Wechsel zum metallisch schimmernden, matten Aussehen
erfolgt.
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• : &iacgr; · i &igr; ;· &mgr;: :
Durch das Individualisieren werden die Pixelelemente 15 des Flächenmusters der Sicherheitsmarke 33
erzeugt, wobei in den Pixelelementen 15 die Reflektivität der Reflexionsschicht 3 (Figur 4) zerstört
wird. In den Bildelementen 13, 14 bleibt die Reflektivität erhalten. Infolge dieses Verfahrens sind die
Bildelemente 13 bzw. 14 mit den gleichen Reliefstrukturen 6 (Figur 4) auf den parallelen Streifen 7
bzw. 8 angeordnet. Unter der vorbestimmten Betrachtungsbedingung sind für das Auge 40 alle
Bildelemente 13 des ersten Musters mit den Reliefstrukturen 6 des Azimuts &thgr;&igr; auf allen parallelen
Streifen 7 gleichzeitig sichtbar. Beim Drehen der Sicherheitsmarke 33 um die Achse Z erscheint das
zweite Muster der Bildelemente 14 mit den Reliefstrukturen 6 des Azimuts S2 auf den parallelen
Streifen 8 nach einem Drehwinkel &agr;, der gleich der Differenz der beiden Azimute ist, also &agr; = &i - &thgr;2.
Das Flächenmuster der Figur 6 umfasst drei einfache Muster, die je aus einem unterschiedlich
orientierten Rechteckrahmen 42 bzw. 43 bzw. 44 bestehen. Im hier gezeigten Beispiel fallen die
Mittelpunkte der ineinander verschachtelten Rechteckrahmen 42 bis 44 zusammen. Der
Rechteckrahmen 42 bzw. 43 bzw. 44 jedes Musters ist aus den den Mustern zugeordneten
Bildelementen 13 (Figur 5) bzw. 14 (Figur 5) bzw. hier nicht gezeigten dritten Bildelementen gebildet.
In der Darstellung der Figur 6 sind die Rechteckrahmen 42 bis 44 als einfache Linien gezeichnet,
obwohl sie aus den Bildelementen 13 bzw. 14 zusammengesetzt sind und beispielsweise eine Breite
von 1,5 mm aufweisen. Nach dem Individualisieren ist die Sicherheitsmarke 33, ausser in den von den
Bildelementen 13, 14 der Rechteckrahmen 42 bis 44 beanspruchten Flächen, transparent. Wird bei
gleichen Beleuchtungsbedingungen das Substrat 35 in seiner Ebene 34 um die Achse Z in der Richtung
des Azimuts &thgr; gedreht, leuchtet für den Beobachter nacheinander einer der drei Rechteckrahmen 42 bis
44 in einer Farbe hell auf. Drehen und Kippen verändern zusätzlich noch die Farbe des gerade
sichtbaren Rechteckrahmens, falls weisses Licht auf die Sicherheitsmarke 33 fallt. Dieser kinematische
Effekt ist der gleiche wie der im europäischen Patent EP-105'099 Bl beschriebene.
Gemäss Figur 4 sind durch die Transparentflächen der Pixelelemente 15 hindurch Strukturen 38 auf der
Oberfläche 34, wie Druckbilder oder Buchstaben usw., erkennbar und zwar besonders gut, wenn die
Reflexionsstrukturen 6 dunkel erscheinen, da kein gebeugtes Licht in das Auge 40 (Figur 5) des
Beobachters fällt. Ist hingegen der Deckschicht 12 oder die Oberfläche 34 farbig absorbierend, sind die
Muster des beleuchteten Flächenmusters vor diesem Hintergrund sichtbar.
Unterscheiden sich die M verschiedenen Reliefstrukturen 6 in mehr als nur einem der Gitterparameter,
sind weitere Flächenmuster herstellbar, deren Erscheinungsbild durch das Beugungsverhalten der
Bildelemente 13, 14 bestimmt ist.
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Mit Vorteil wird das Zwischenprodukt des zweiten Fertigungsverfahren, wie in der Figur 1 gezeigt,
längsweise in Streifen in Bänder 45 geschnitten und aufgerollt. Die Breite der Bänder 45 entspricht der
Breite der Sicherheitsmarke 33 (Figur 4).
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Claims (8)
1. Flächenmuster mit N visuell erkennbaren Mustern (42; 43; 44) zusammengesetzt aus durch
Pixelelemente (15) getrennten Bildelementen (13; 14) mit mikroskopisch feinen Reliefstrukturen (6),
deren optische Wirksamkeit durch eine Reflexionsschicht (3) auf den Reliefstrukturen (6) bestimmt ist
und die in einem Laminat (4) aus Kunststoff eingebettet sind, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes der Bildelemente (13; 14) eine einzige von M verschiedenen Reliefstrukturen (6)
aufweist,
dass sich die M verschiedenen Reliefstrukturen (6) in wenigstens einem der Gitterparameter
unterscheiden und
dass die Bildelemente (13 bzw. 14), deren Reliefstruktur (6) gleiche Gitterparameter besitzen,
auf parallelen Streifen (7 bzw. 8 bzw. 9) angeordnet sind.
2. Flächenmuster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl M der verschiedenen
Reliefstrukturen (6) grosser oder gleich der Anzahl N der visuell erkennbaren Muster (42; 43; 44) ist,
die beim Drehen um eine Achse Z senkrecht zur Ebene einer Sicherheitsmarke (33) oder beim Kippen
um eine zur Achse Z senkrechte Achse nacheinander sichtbar sind.
3. Flächenmuster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Streifenzyklus (11) eine
Gruppe der M benachbarten Streifen (7 bis 9) umfasst, die je eine der M verschiedenen Reliefstrukturen
(6) aufweisen und dass der Streifenzyklus (11) eine Höhe h von weniger als 0,5 mm aufweist.
4. Flächenmuster nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das
Laminat (4) wenigstens eine transparente Lackschicht (1) und eine transparente Deckschicht (12)
umfasst, zwischen denen die Reflexionsschicht (3) der Bildelemente (13 bzw. 14) eingebettet ist.
5. Flächenmuster nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Laminat (4)
wenigstens eine transparente Lackschicht (1) und eine sichtbares Licht absorbierende Deckschicht (12)
umfasst, zwischen denen die Reflexionsschicht (3) der Bildelemente (13 bzw. 14) eingebettet ist.
6. Flächenmuster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die von der
Gesamtheit der Pixelflächen (15) gebildete transparente Fläche grosser ist als die gesamte Fläche der
Bildelemente (13; 14).
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7. Flächenmuster nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verbinden
eines mit einem zu sichernden Substrat (35) das Laminat (4) einen Kleber als Decklack der Deckschicht
(12) aufweist.
8. Flächenmuster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der auf dem zu sichernden Substrat
(35) aufgeklebte Abschnitt des Laminats (4) individualisierbar ist, wobei jedes der vorbestimmten
Pixelelemente (15) nach dem Einwirken eines fokussierten Lichtstrahls (37) durch die Lackschicht (1)
hindurch nicht mehr reflektierend sondern transparent ist, so dass im Pixelelement (15) die Deckschicht
(12) bzw. eine Struktur (38) auf der Oberfläche (34) des Substrats (35) durch die Deckschicht (12)
hindurch sichtbar ist.
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Family Applications (1)
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: OVD KINEGRAM AG, CH Free format text: FORMER OWNER: LANDIS & GYR TECHNOLOGY INNOVATION AG, ZUG, CH Effective date: 20000503 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000519 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20021105 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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| R071 | Expiry of right |