DE19643320A1 - System zur kontaminationsfreien Bearbeitung von thermischen Reaktionsprozessen - Google Patents
System zur kontaminationsfreien Bearbeitung von thermischen ReaktionsprozessenInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein System zur kontaminationsfreien Bearbeitung von thermi
schen Reaktionsprozessen sowie ein Verfahren zur Durchführung von Flüssigkeitstransport
prozessen in Gefäße hinein und aus Gefäßen heraus.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in analytischen Verfahren verwendet werden, bei
denen Verfälschungen durch Ein- oder Austrag von Störsubstanzen stattfinden können.
Besonders für die Durchführung molekulardiagnostischer Analysen mit Probenvorbereitung
(Sample preparation) und Amplifikation (z. B. PCR gemäß EP-B-0 201184) werden auf
grund der Kontaminationsproblematik verschlossene Reaktionsgefäße benötigt. Bei einer
automatischen Durchführung einer solchen Analyse müssen diese Gefäße jedoch mehrmals
geöffnet und geschlossen werden. Weiterhin werden bei diesem Prozeß Temperaturen von 4-95°C
angewendet, die erhöhte Anforderungen an die Verschlußsicherheit der Gefäße
stellen.
In WO 95/11083 wird besonders für die PCR ein Reaktionsgefäß mit geschlossenem
Septum beschrieben, das sich jedoch nur für die automatische Entnahme aus einem Reak
tionsgefäß, nicht jedoch für die automatische Beschickung, eignet. Zur Beschickung des
Gefäßes mit der Probe muß der Schnappdeckel vollständig manuell geöffnet werden.
Darüber hinaus ist diese Ausführungsform nur bedingt für die Verwendung von Einmal
pipettenspitzen einsetzbar, da zum Durchstoßen des Septums eine erhebliche Kraft benötigt
wird, die übliche Kunststoffpipettenspitzen nicht aufbringen können. Darüber hinaus läßt
sich eine gewünschte Deckelgegenheizung wegen der thermischen Labilität des Septums nur
bedingt anwenden. Beide Effekte laufen parallel, d. h. je dünner das Septum, desto leichter
durchstoßbar, desto höher die Thermolabilität.
In EP-A-0 642 828 ist ein System mit gleichen Komponenten beschrieben, welches die
selben Nachteile aufweist.
In WO 83/01912 ist ein Gefäß zur Bestimmung von Hämoglobin mit Hilfe von Kalium
cyanid beschrieben, welches einen ersten Stopfen mit einem Kanal und einen Deckel zur
Vermeidung des Austritts von gelöstem Kaliumcyanid enthält. Dieses Gefäß ist zur Durch
führung von Temperaturbehandlungen nicht gedacht und geeignet.
In WO 94/05425 ist ein Deckel für einen Container beschrieben, der ein Ventil enthält, das
durch Druck auf den Deckel geöffnet werden kann, so daß Flüssigkeit, die sich in dem
Deckel befindet, in den Container einfließen kann.
In US-A-4,362,698 ist ein Verschluß für Probengefäße beschrieben, der aus zwei Teil
elementen besteht, die jedoch weder druckdicht schließen, noch ohne Vernichtung ihrer
Funktion vom Probengefäß und voneinander getrennt werden können.
In DE-A-44 12 286 ist ein System mit Deckel, Reaktionsgefäß und Deckelhandler beschrie
ben, das ein vollständig automatisierbares Abarbeiten eines solchen Prozesses ermöglicht.
Es hat allerdings den Nachteil, daß eine zusätzliche Gerätekomponente als Deckelhandler
benötigt wird. Dies gilt auch für die in DE 29 50 5707 beschriebene Ausführungsform. Wei
terhin sind diese Ausführungsformen durch den separaten Deckelöffnungsmechanismus
langsam.
US-5,282,543 beschreibt eine Verdeckelung von Reaktionsröhrchen, wobei die Verschlüsse
als ein einzelnes Dichtelement in einem Verbund angeordnet sind. Diese Anordnung ist für
ein direktes, automatisches Pipettieren in die Reaktionsgefäße ungeeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein System zu Verfügung zu stellen, in dem der
Flüssigkeitstransport mit Hilfe üblicher Kunststoffpipettenspitzen vorgenommen werden
kann, und welches dennoch einen so dichten Verschluß der Gefäße ermöglicht, daß von der
Flüssigkeit im Innern der Gefäße beim Erhitzen keine störende Menge nach außen dringen
kann.
Kernstück der vorliegenden Erfindung ist eine 2-Komponenten-Dichtung auf einem Reak
tionsgefäß, wobei ein erstes, inneres Dichtelement das Gefäß flüssigkeitsdicht, aber nicht
druckdicht, und ein abnehmbares zweites, äußeres Dichtelement das Gefäß druckdicht ver
schließt.
Fig. 1 Ablaufschema eines Pipettiervorgangs mit den erfindungsgemäßen Elementen;
Fig. 2 Reaktionsgefäß mit den Dichtelementen;
Fig. 3 Reaktionsgefäß mit Dichtelementen und eingeführter Pipettenspitze;
Fig. 4 Anordnung in einem Heizblock mit Deckelgegenheizblock;
Fig. 5 Device zum Arretieren mehrerer Reaktionsgefäße und beweglichem Dichtele
ment 2;
Fig. 6 Anordnung des Device in Abb. 5 in einem Heizblock mit Deckelgegenheizblock;
Fig. 7 Formen der Öffnungen im Dichtelement 1;
Fig. 8 Ausführungsform für Verbindung von Dichtelement 1 mit Reaktionsgefäß;
Fig. 9 Obenaufsicht einer Vorrichtung enthaltend 16 Reaktionsgefäße;
Fig. 10 Querschnitt/Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß Abb. 9 verbunden über
Kunststoffstegen;
Fig. 11 Oberaufsicht eines Mehrfachdichtelements für die Vorrichtung gemäß Abb. 9;
Fig. 12 Querschnitt/Seitenansicht eines Mehrfachdichtelements;
Fig. 13 Seitenansicht eines in einen Automaten eingelegten Mehrfachelements gemäß
Fig. 5.
Gegenstand der Erfindung ist ein System zur Bearbeitung von thermischen Reaktions
prozessen in Flüssigkeiten, enthaltend eine Vielzahl von Gefäßen, eine Vielzahl von ersten
Verschlüssen für einzelne dieser Gefäße und einen oder mehrere zweite Verschlüsse, die
eine Vielzahl von Gefäßen gleichzeitig verschließen können. Ebenfalls Gegenstand der
Erfindung ist ein Verfahren zum Transport einer Flüssigkeit in ein Gefäß oder aus einem
Gefäß, welches mit einem ersten und zweiten Dichtelement verschlossen ist, hinein bzw.
heraus mit Hilfe einer Pipettiereinheit.
Unter einem Reaktionsgefäß im Sinne der Erfindung wird ein Gefäß (1) verstanden, in wel
chem eine Flüssigkeit aufbewahrt werden kann. Es ist daher verschließbar oder ver
schlossen. Das Gefäß hat jedoch mindestens eine Öffnung, welche mit dem ersten und
zweiten Verschluß verschlossen werden kann. Darüber hinaus weist das Gefäß bevorzugt
keine nicht flüssigkeits- und druckdicht verschlossene oder verschließbare Öffnung auf. Das
Gefäß ist darüber hinaus bevorzugt thermostabil, insbesondere im Hinblick auf Form und
Inertheit gegenüber der aufzubewahrenden Flüssigkeit, insbesondere bei Temperaturen bis
zu 110°C. Bevorzugte Materialien für Reaktionsgefäße sind bevorzugt thermisch-formbare
Kunststoffe, wie Polystyrol, Polyethylen oder Polypropylen. Sie können mit Hilfe der
Spritzgußtechnologie auf einfache Weise hergestellt werden. Sie sind insbesondere zum
einmaligen Gebrauch bestimmt. Ein besonders geeignetes Material für Gefäße ist Poly
propylen, da es Temperaturen bis 110°C ohne Deformationen toleriert. Das Reaktionsgefäß
weist bevorzugt eine besonders dünne Wandstärke auf, bevorzugt zwischen 0,15 und
0,45 mm, besonders bevorzugt ca. 0,3 mm, und hat bevorzugt eine konische Form, die nach
unten hin verjüngt ist. Die Gefäße fassen bevorzugt ein Volumen von zwischen 0,05 und
50 ml, bevorzugt 0,2 bis 2 ml. Die äußere Form des Gefäßes wird meist bestimmt durch die
Tatsache, daß es einer Temperiereinheit, z. B. einem Hitzeblock, in der Form möglichst gut
angepaßt ist. Dies verbessert den Wärmedurchgang von der Temperiereinheit durch die
Wand des Gefäßes in das Innere des Gefäßes und die gegebenenfalls darin befindliche
Flüssigkeit. Solche Reaktionsgefäße sind kommerziell erhältlich.
Mehrere Reaktionsgefäße können auch miteinander verbunden sein. So hat es sich beispiels
weise als zweckmäßig erwiesen, 16 Reaktionsgefäße, die mit geschwungenen Stegen in
zwei Reihen zu je 8 Positionen miteinander verbunden sind, einzusetzen. Die Gefäße sind
bevorzugt so miteinander verbunden, daß sie in übliche Thermocycler, z. B. für die Durch
führung einer PCR, passen. Mehrere dieser zusammengefügten Gefäße können nebenein
ander behandelt werden, z. B. im 96-Well-Mikrotitrationsplattenformat. Wenn im folgenden
von einer Vielzahl von Gefäßen gesprochen wird, so handelt es sich bevorzugt um 4 bis 96,
besonders bevorzugt 8 bis 16 Gefäße.
Ein innerer Verschluß (Dichtelement 2) für dieses Gefäß hat die Funktion, den ungewollten
Austritt von Flüssigkeiten aus der Öffnung des Gefäßes zu verhindern. Bevorzugt ist der
innere Verschluß aus einem elastischen Dichtmaterial hergestellt, z. B. Latex oder Silikon
kautschuk. Die Härte des Materials beträgt bevorzugt 20 bis 100 shore, bevorzugt 30 bis
60 shore. Als besonders bevorzugtes Material wurde Elastosil LR 3003/40 (Wacker Chemie
GmbH, BRD) eingesetzt, das eine Elastizität von 40 shore besitzt. Der innere Verschluß hat
eine Dicke von 0,1 bis 20 mm, besonders bevorzugt 0,5 bis 1,2 mm. Dies ist so zu ver
stehen, daß diese Dicke sich auf die nach außen hin dünnste Stelle bezieht. So sind z. B. zur
Gesamtversteifung des Verschlusses oder zur Anpassung des Dichtelements an die Öffnung
des Gefäßes (z. B. als Dichtring 15) am Rand größere Dicken möglich. Zur Erleichterung
des Einführens einer Pipettiereinheit, z. B. einer Kunststoffpipettenspitze, ist in dem inneren
Verschluß eine weitere Verdünnung oder eine Öffnung (4) vorgesehen. Diese Öffnung kann
unterschiedliche geometrische Formen aufweisen (siehe Fig. 7a-7d). So kann z. B. ein
Schlitz mit einer Länge von 1 bis 15 mm, bevorzugt 1 bis 10 mm, vorgesehen werden. Es ist
auch möglich, die Öffnung als Kreuzschlitz oder in Sternform vorzusehen. Wichtig ist, daß
die Öffnung so verschlossen ist, daß keine Flüssigkeit von selbst nach außen treten kann.
Solche Schlitze können beispielsweise mit Messern in den ersten Verschluß geschnitten oder
gestanzt werden. Sie können gewünschtenfalls auch schon während des Gießprozesses als
Ausnehmungen freigehalten werden.
Bei dem inneren Verschluß handelt es sich um einen Verschluß, der für jedes Gefäß getrennt
aufgesetzt werden kann (Einzelverschluß). Es ist jedoch ein Mehrfachverschluß ent
sprechend der Anzahl der Reaktionsgefäße möglich. Die Fixierung des Mehrfachver
schlusses (2) erfolgt über Paßelement am Reaktionsgefäß oder/und dem Verschluß, bevor
zugt aber über Dichtringe (15) des Verschlusses, der in die Öffnung des Gefäßes (1) hinein
ragt. Der innere Verschluß verbleibt bevorzugt auf dem Gefäß und verschließt das Gefäß
während des gesamten Behandlungsvorgangs und wird bevorzugt auch danach nicht ent
fernt. Der innere Verschluß überdeckt bevorzugt die gesamte Öffnung und besonders be
vorzugt auch die oberen Kanten des Gefäßes, kann jedoch auch teilweise in das Gefäß ein
geführt sein. Bevorzugt ist der innere Verschluß nicht druckdicht.
Ein äußerer Verschluß (Dichtelement 3) soll dazu dienen, eventuell gewollt oder ungewollt
erzeugte Undichtigkeiten im inneren Verschluß nach außen hin druckdicht abzudichten. Er
überdeckt daher auf alle Fälle alle Öffnungen im inneren Verschluß, die beispielsweise als
Schlitz schon vorgeformt waren oder (mit Hilfe der Pipettierspitze) erzeugt wurden. Dieser
äußere Verschluß kann prinzipiell aus beliebigen Materialien bestehen, wenn sie sich nur fest
genug auf die Gefäßöffnung oder/und den inneren Verschluß aufpressen lassen. Bevorzugt
sind daher für den äußeren Verschluß wiederum elastische Materialien, wie sie oben für den
ersten Verschluß beschrieben waren. Da der äußere Verschluß nicht für das Vorsehen oder
die Erzeugung einer Öffnung geeignet sein muß, bevorzugt nicht von der Pipettiereinheit
durchstoßen werden muß, sind im Hinblick auf die Dicke größere Grenzen möglich,
insbesondere nach oben. Allerdings sind Dicken von mehr als 20 mm dann unzweckmäßig,
wenn eine separate Deckelheizung vorgesehen werden soll. Bevorzugte Dicken liegen
zwischen 0,1 und 10 mm. Die Deckelheizung, welche die Verdampfung eventuell sich am
inneren Verschluß niederschlagenden Kondenswassers bewirken soll, kann in den äußeren
Verschluß integriert sein. Die Deckelheizung kann jedoch auch in einem unabhängigen
Bauelement untergebracht sein. Besonders bevorzugt ist der Fall daß der äußere Verschluß
als eine dünne, ablösbare Schicht aus elastischem Dichtmaterial, z. B. eine Matte, auf einem
beheizbaren Bauelement vorgesehen wird, welches in seiner Gesamtheit auf das
Reaktionsgefäß mit dem ersten Verschluß aufgedrückt wird. Der äußere Verschluß ist
bevorzugt für den Verschluß einer Vielzahl von Gefäßen gleichzeitig geeignet, z. B. von 4
bis 96, bevorzugt 8 bis 16, solcher Gefäße (entsprechend der Anzahl der Gefäße oder
inneren Verschlüsse). Ein Merkmal eines besonders bevorzugten äußeren Verschlusses ist
es, daß er vollständig vom inneren Verschluß getrennt werden kann. Dies geschieht, wenn
eine Flüssigkeit mit Hilfe einer Pipettiereinheit durch den inneren Verschluß in das Gefäß
hinein oder aus dein Gefäß heraus transportiert werden soll. Für diesen Vorgang wird der
äußere Verschluß vom Gefäß und dem inneren Verschluß entfernt, so daß die Pipettiernadel
beim Durchtritt durch die Öffnung des inneren Verschlusses nicht durch den äußeren Ver
schluß durchtreten muß.
Flüssigkeitsdicht im Sinne der Erfindung bedeutet insbesondere, daß Flüssigkeiten nicht
ohne Einwirkung zusätzlicher Kräfte, wie Druck (z. B. durch Erhitzen) oder bewußte Er
zeugung oder Weitung einer Öffnung austreten können.
Druckdicht bedeutet, daß der Verschluß Drucke bis zu 2,5 bar, bevorzugt bis zu 1,2 bar,
aushält, ohne Gas oder Flüssigkeit aus eingeschlossenem Raum, z. B. dem Gefäß, austreten
zu lassen.
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Transport einer Flüssigkeit mit
Hilfe einer Pipettiereinheit in ein Gefäß oder aus einem Gefäß, welches mit einem ersten und
zweiten Verschluß verschlossen ist, enthaltend die Schritte Entfernung eines äußeren
Dichtelements (3) von dem Gefäß und einem inneren Dichtelement (2), Einführung der
Pipettiereinheit in das Gefäß durch das innere Dichtelement (2) und Aufnahme der Flüssig
keit in die Pipetten aus dem Gefäß oder Abgabe der Flüssigkeit aus der Pipettiereinheit in
das Gefäß.
Flüssigkeiten, die transportiert werden können, sind beispielsweise Probenflüssigkeiten oder
davon abgeleitete Flüssigkeiten, in denen die Anwesenheit von Inhaltsstoffen nachgewiesen
werden soll, z. B. Serum, bufly coat, Plasma und davon abgeleitete Flüssigkeiten, Flüssig
keiten, die Resultat eines Nukleinsäureamplifikationsverfahrens sind, aber auch Flüssig
keiten, die Reagenzien zum Nachweis, zur Vorbereitung oder Amplifikation von Inhalts
stoffen von Probenflüssigkeiten enthalten.
Unter einer Pipettiereinheit wird ein Gerät oder eine Vorrichtung verstanden, in welche
Flüssigkeit aufgenommen und wieder abgegeben werden kann. Dies geschieht bevorzugt
durch Einsaugen und Ausstoßen der Flüssigkeit in einen Aufnahmebereich der Pipettierein
heit. Dies können prinzipiell auch wiederverwertbare Aufnahmeeinheiten, wie Metallnadeln,
sein. Besonders bevorzugt im Sinne der Erfindung ist jedoch die Verwendung von Kunst
stoffpipettenspitzen (5), die nur einmal zum Flüssigkeitstransport verwendet werden. Diese
sind üblicherweise aus Materialien, z. B. Polypropylen, die eine mechanische Belastung nur
sehr begrenzt aushalten. Ferner sind sie nicht sehr spitz, so daß ein selbständiges
Durchstoßen von herkömmlichen Deckeln mit ihnen nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist
es im Sinne der Erfindung bevorzugt, wenn der innere Verschluß eine vorgestanzte
Öffnung, z. B. in Form eines Schlitzes, aufweist.
Die Einführung der Pipettiereinheit in das Gefäß durch den inneren Verschluß wird bevor
zugt automatisch vorgenommen, z. B. mit Hilfe eines handelsüblichen Pipettierautomaten.
Prinzipiell ist jedoch auch die manuelle Bearbeitung der Einführung der Pipettiereinheit
möglich, z. B. mit einer Handpipette. Hierbei wird die Öffnung im inneren Verschluß, z. B.
die Schlitze, so weit erweitert, daß die Pipettiereinheit durch den Verschluß ins Innere des
Gefäßes eindringen kann.
Als weiteren Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird entweder eine bereits in dem
Gefäß befindliche Flüssigkeit in die Pipettiereinheit aufgenommen oder eine in der
Pipettiereinheit enthaltene Flüssigkeit in das Gefäß abgegeben. So ist beispielsweise mög
lich, Reagenzien für die Durchführung einer Reaktion in dem Gefäß zu einer Probenflüssig
keit zuzugeben. Es ist jedoch auch möglich, einer bereits bearbeiteten Probenflüssigkeit eine
bestimmte Menge zu entnehmen und in die Pipettiereinheit aufzunehmen.
Besondere Vorteile hat das erfindungsgemäße System in Verfahren, bei denen eine Flüssig
keit in dem Gefäß erhitzt werden soll. Während Heizschritten ist das Gefäß bevorzugt
sowohl durch den inneren als auch den äußeren Verschluß verschlossen, so daß praktisch
weder Flüssigkeit noch Gas aus dem Gefäß entweichen können. Dazu wird der äußere
Verschluß mit einer bestimmten Kraft abhängig von der Anzahl der Reaktionsgefäße
niedergehalten. Diese Kraft beträgt 0,1 bis 10 N pro Reaktionsgefäß, bevorzugt 1 bis 5 N.
Dieser Druck wird bevorzugt durch vertikales Aufdrücken des Verschlusses, z. B. mit einer
Halterung (12), wie einer Metallplatte, die auch die Deckelheizung enthalten kann, erzeugt.
Hierzu ist es bevorzugt die Halterung möglichst gleichmäßig und senkrecht in Richtung des
Gefäßverschlusses zu bewegen. Für den Fall des Einsatzes von Mehrfachvorrichtungen ist
der gleichzeitige Verschluß aller Gefäße unter gleichen Andruckverhältnissen bevorzugt.
Für diesen Fall verhindert der äußere Verschluß das Ausdringen von gasförmigen Flüssig
keitsbestandteilen (z. B. Wasserdampf oder Aerosolen) in die Umgebung außerhalb des
Gefäßes, entgegen dem Gasdruck. Verfahren, bei denen die Flüssigkeit im Inneren des Ge
fäßes mehrfach erhitzt und abgekühlt wird, sind beispielsweise die Verfahren zur Amplifika
tion von Nukleinsäuren z. B. der Polymerasekettenreaktion. Aber auch einfache Denatu
rierungen und Hybridisierungsreaktionen können Erhitzungsschritte enthalten.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Systems sind mehrere bevorzugte Ausführungsformen von
Verfahren durchführbar. In einer ersten Ausführungsphase wird eine Probenflüssigkeit
durch den inneren Verschluß in das Gefäß, welches dann als Reaktionsgefäß dient, ein
pipettiert. Ebenso werden die für die Durchführung der gewünschten Reaktion(en) er
forderlichen Reagenzien entweder vorgelegt oder zu der Probenflüssigkeit zupipettiert.
Während dieser Pipettierschritte ist der äußere Verschluß geöffnet, d. h. das Dichtelement
(3) entfernt. Vor Durchführung von Heiz- oder/und Abkühlschritten wird zunächst der
äußere Verschluß geschlossen. Nach Beendigung der Temperaturschritte und bevorzugt
nach erneuter Einstellung eines Gasdruckes im Gefäß, der dem Außendruck entspricht, kann
der äußere Verschluß wieder entfernt werden. Falls gewünscht oder erforderlich, werden
weitere Pipettier- oder/und Temperaturschritte ausgeführt, analog dem oben beschriebenen
Vorgehen. Soll z. B. nach einem Temperaturschritt Flüssigkeit aus dem Gefäß entnommen
werden, so wird nach Druckausgleich der äußere Verschluß geöffnet, die Pipettiereinheit
durch den inneren Verschluß eingeführt und die gewünschte Menge an Flüssigkeit aus dem
Gefäß in die Pipettiereinheit aufgenommen. Danach wird die Pipettiereinheit durch den
inneren Verschluß entfernt und die Flüssigkeit wie gewünscht weitertransportiert, z. B. in
eine Meßzelle (bei analytischen Verfahren) oder in ein weiteres Reaktionsgefäß.
Bevorzugt enthält das erfindungsgemäße Verfahren in einem weiteren Schritt nach Ab
schluß jedes Flüssigkeitstransportes durch den inneren Verschluß den Wiederverschluß des
Gefäßes mit dem äußeren Verschluß. Danach können weitere Temperaturbehandlungs
reaktionen durchgeführt werden.
In Fig. 1 ist das bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren zum Transport von Flüssigkeiten
schematisch gezeigt. Ein Gefäß (1) ist mit Hilfe eines inneren Verschlusses (2) verschlossen,
der eine Öffnung (4), z. B. in Form eines Schlitzes, aufweist. Beim Einführen der Pipetten
spitze (5) ist der äußere Verschluß (3) vom inneren Verschluß getrennt. Nach Einführen der
Pipettiereinheit kann Flüssigkeit in sie hinein aufgenommen oder aus ihr heraus abgegeben
werden.
Auch hierzu ist der äußere Verschluß offen. Nach Entnahme der Pipettenspitze wird das
Gefäß mit Hilfe des äußeren Dichtelements (3) verschlossen und steht zur Temperaturbe
handlung zur Verfügung.
Fig. 2 zeigt ein Reaktionsgefäß, wie es in Fig. 1 eingesetzt werden kann, in Vergrößerung.
Neben den bei Fig. 1 beschriebenen Elementen ist auch ein Dichtring (15) zu erkennen, der
Bestandteil des inneren Verschlusses (2) ist.
Fig. 3 zeigt in Vergrößerung den Zustand, wenn eine Pipettenspitze (5) durch den inneren
Verschluß (2) in das Gefäß (1) eingeführt ist. Deckel (3) ist entfernt.
Das erfindungsgemäße System läßt sich bevorzugt in Anordnungen von mehreren mitein
ander verbundenen Reaktionsgefäßen (1) (Fig. 4) einsetzen, wobei Dichtelement (3) dann
als "Matte" für eine Reihe von Reaktionsgefäßen dient. Die Dichtelemente (2) mit Einzel
öffnungen (4) können ebenfalls miteinander eine verbundene Einheit bilden. Anordnungen
im 96-well Mikrotitrationsplatten-Format sind bevorzugt.
Das Dichtelement (3) ist bevorzugt, wie in Fig. 4 dargestellt, als leicht austauschbares Ele
ment des Deckelgegenheizungblocks (7) angeordnet. Hierzu sind Halterungen (8) für die
Matte vorgesehen. Heizelement (7) mit der Matte kann mit Hilfe eines Scharniers
(Drehpunkt 9) auf die Gefäße (1) geklappt werden.
Fig. 5 zeigt eine Variante der Ausführungsform. Hier ist eine Halterung (12) für die Reakti
onsgefäße so ausgeformt, daß das Dichtelement (3) gleichzeitig über ein Scharnier (11) und
einen Rahmen (10) integriert ist und entsprechend geöffnet werden kann, so daß dann eine
Pipettierung, wie in Fig. 1 gezeigt, erfolgen kann.
Fig. 6 zeigt die Anordnung der Variante von Fig. 5 in einem Heizblock (6) mit Deckel
gegenheizblock (7) und Drehpunkt (9).
Fig. 7 zeigt einige erfindungsgemäße geometrische Varianten der Öffnung (4) für das Ein
führen einer Pipettenspitze. 7a und 7b sind Schlitze, in 7c und 7d sind außerdem kleine
Ausnehmungen im Material enthalten.
Die Dichtelemente bestehen bevorzugt aus Silikon, das Reaktionsgefäß aus Polypropylen.
Diese Materialien sind für ihre schlechten Verbindungseigenschaften bekannt. Fig. 8 zeigt
eine Möglichkeit, durch Ausbildung von Verbreiterungen (14) des Randes der Reaktionsge
fäße ("Ohren") mit entsprechenden Löchern (13) die Silikondichtung (2/nicht gezeigt) zu
vernieten. Zur Dichtigkeit wird darüber hinaus der Dichtring (15/nicht gezeigt) benutzt, der
in das Reaktionsgefäß hineinragt (siehe Fig. 2).
Fig. 9 und 10 zeigen Reaktionsgefäße für die Durchführung einer PCR. Es handelt sich um
16 Reaktionsgefäße, die durch geschwungene Stege in 2 Reihen mit je 8 Positionen ver
bunden sind. Die Stege sind so ausgeformt, daß eine höhere Temperaturbelastung keine
Verformung ergibt. Die Reaktionsgefäße besitzen Verbreiterungen (Ohren) (14, siehe
Fig. 8) zur Verschweißung mit dem Dichtelement (2) (siehe Fig. 11).
In Fig. 11 ist eine Matte als Dichtungselement (2) gezeigt. Sie enthält an den zu den einzel
nen Gefäßen gehörigen Positionen Schlitze (4). Über Verbreiterungen (13) kann das Dicht
element auf die Gefäßplatte (oben) aufgeschweißt werden.
In Fig. 12 ist ein Dichtelement (2) im Schnitt dargestellt. Man erkennt die in die Gefäße
hineinragenden Dichtringe (15) und die Schlitze (4) (im Längsschnitt).
In Fig. 13 ist ein Mehrfach-Device nach Fig. 5 im aufgeklappten Zustand gezeigt. Es ist
möglich, z. B. über einen Barcode, auf der Klappe eine Identifizierung des Device anzu
bringen.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung sind, daß neben den üblicherweise vorhandenen
Modulen, z. B. einer Pipettiereinheit, keine besonderen Automatisierungsmodule notwendig
sind, so daß z. B. direkte Anwendbarkeit in Automaten wie Elecsys 1010 oder in TECAN-Pipettier
stationen zur Applikation von molekulardiagnostischen Bestimmungen gegeben ist.
Bei Anwendung als Dichtung für PCR-cups sind alle Reaktionsgefäße beim Pipettieren von
Probe und PCR-Mix verschlossen. Ein Aerosoleintrag ist daher nicht möglich. Dies gilt
auch für alle weiteren Verarbeitungsschritte. Dies ist eine erhebliche Vereinfachung der
manuellen PCR-Pipettierung, da kein Deckelöffnen mehr erforderlich ist. Ein Einsatz als
Reaktionsgefäß in Probenvorbereitungsverfahren ist mit Vorteil möglich. Eine Zugänglich
keit für Pipettierungen mit Stahlnadeln oder Einmalpipettenspitzen ist gegeben. Mikro
titrationsplattenformate sind möglich und kostengünstig herstellbar. Im Gegensatz zum
Stand der Technik ist mindestens einer der Verschlüsse selbstschließend. Ein riesiger Vorteil
des erfindungsgemäßen Systems ist, daß eine kontaminationsarme Mehrfachentnahme von
Flüssigkeit aus dem Gefäß selbst nach PCR möglich ist.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung weiter erläutern:
In diesem Beispiel werden die Materialien für ein System enthaltend Elemente gemäß den
Fig. 6, 9, 10, 11 und 12 beschrieben.
Im vorliegenden Beispiel wird Polypropylen (Novolen 1100 UCX mit einem Zusatz 11
NU 10 in einer Konzentration von 3,5%) als Material für die Reaktionsgefäße benutzt. Das
Additiv, das bis max. 10%, zugesetzt werden kann, vermittelt eine verbesserte Wärme
leitung, so daß die Beheizung des Reaktionsgutes besonders schnell in einem Thermoblock
erfolgen kann. Dies wird durch die besonders dünne Wandstärke des Reaktionsgefäßes von
0,3 mm, und die konische Form unterstützt.
Die Reaktionsgefäße fassen ein Volumen von 0,25 ml.
Das Dichtelement (2) besteht bevorzugt aus elastischem Silikonkautschuk mit einer Dicke
von 1 mm, Elastosil LR 3003/40 (Wacker Chemie GmbH), das eine Elastizität von 40 shore
(DIN 53 505) besitzt.
Zur Erleichterung des Entnehmens oder Zupipettierens ist in diesem Fall ein Schlitz von
4 mm vorgesehen.
Das Dichtelement (3) besteht aus dem gleichen Material, ebenfalls mit einer Dicke von
1 mm.
Ein analoges Reaktionsgefäß mit einem höheren Volumen z. B. 1,5 ml und dem erfindungs
gemäßen System kann auch zur Probenvorbereitung bei einer Nukleinsäureanalyse benutzt
werden. Nach einem Protokoll von B. Vogelstein und D. Gillespie (Proceedings of Natl.
Acad. Sci. USA, February 1979, Vol. 76, No. 2, pp 615-619) sind zur Isolierung von
Nukleinsäure aus Agarosegele nach Methode 11 verschiedene Temperierschritte bei 25°C
und 37°C notwendig. Zur Reduktion des Kontaminationsrisikos läßt sich das erfindungs
gemäße System bevorzugt für eine Automatisierung des Protokolls einsetzen. In R. Boom
et al. (J. of Clinical Microbiology, March 1990, pp. 495-503) und bei P.M. Lizardi et al.
(Analytical Chemistry Vol. 98, pp 116-122 (1979)) werden vergleichbare Protokolle mit
Inkubationen bei 56°C bzw. 50°C beschrieben, die mit erfindungsgemäßem System mit
vermindertem Kontaminationsrisiko durchgeführt werden können. Hierbei können die
Pipettierschritte mit Hilfe eines x,y,z-Pipettierroboters (Fa. TECAN, Fa. Canberra Packard)
automatisch durchgeführt werden. Nach Entfernen des zweiten Dichtelementes (3) und
einer festen Plazierung der Reaktionsgefäße auf der Arbeitsfläche des Pipettiergerätes, kann
ohne weitere geräteseitige Zusatzelemente eine kontaminationsfreie Pipettierung erfolgen.
Besonders vorteilhaft ist, daß alle Gefäße mittels Dichtelement (2) verschlossen sind und
somit keine Aerosole in die Reaktionsgefäße gelangen können.
1
Reaktionsgefäß
2
Dichtelement
1
3
Dichtelement
2
4
Öffnung im Dichtelement
1
5
Pipettenspitze
6
Heizblock
7
Deckelgegenheizblock
8
Halterung für Dichtelement
2
9
Drehpunkt für Deckelgegenheizblock zum Öffnen
10
Rahmen zur Halterung von Dichtelement
2
11
Scharnier zum Öffnen
12
Rahmen zum Arretieren von mehreren Reaktionsgefäßen
13
Verbreiterung zum Aufschweißen von Dichtelement I
14
Nietstelle zum Verschweißen von Dichtelement
1
mit Reaktionsgefäß
15
Dichtring am Dichtelement
2
.
Claims (9)
1. System zur thermischen Behandlung von Flüssigkeiten, enthaltend
- - ein oder mehrere Gefäße,
- - einen oder mehrere innere flüssigkeitsdichte Verschlüsse für diese Gefäße,
- - einen oder mehrere äußere Verschlüsse, die ein oder mehrere Gefäße druckdicht verschließen können.
2. Verfahren zum Transport einer Flüssigkeit mit Hilfe einer Pipettiereinheit in ein Ge
fäß oder aus einem Gefäß, welches mit einem inneren flüssigkeitsdichten und
äußeren druckdichten Verschluß verschlossen werden kann, enthaltend die Schritte:
- - gegebenenfalls Entfernen des äußeren Verschlusses von dem Gefäß und dem inneren Verschluß,
- - Einführen der Pipettiereinheit in das Gefäß durch den inneren Verschluß,
- - Entnahme einer Flüssigkeit aus dem Gefäß in die Pipettiereinheit oder Abgabe einer Flüssigkeit aus der Pipettiereinheit in das Gefäß.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pipettiereinheit eine
Pipettenspitze aus Kunststoff ist oder enthält.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Ver
schluß eine vorgeformte flüssigkeitsdichte Eindringstelle für die Pipettiereinheit auf
weist.
5. Verfahren gemäß Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit im
Gefäß vor oder nach Entnahme oder Abgabe von Flüssigkeit im Gefäß erhitzt wird.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Verschluß
während des Erhitzens gegen das Gefäß gepreßt wird, so daß der Verschluß gas
dicht ist.
7. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pipettiereinheit nach
Abschluß des Flüssigkeitstransports durch den inneren Verschluß aus dem Gefäß
entnommen und das Gefäß mit dem inneren Verschluß gasdicht verschlossen wird.
8. Verfahren gemäß Anspruch 6 dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Verschluß
während des Erhitzens der Flüssigkeit mit Hilfe einer Deckelheizung erhitzt wird.
9. System zur thermischen Behandlung von Flüssigkeiten, enthaltend
- - eine Vielzahl von miteinander zu einer einzigen Vorrichtung verbundenen Ge fäßen,
- - ein erstes Verschlußelement, mit welchem diese Vielzahl von Gefäßen gemeinsam verschlossen werden kann,
- - ein davon körperlich trennbares zweites Verschlußelement, mit dem das erste Verschlußelement überdeckt wird und die Gefäße verschlossen werden.
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