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DE19643112A1 - Gymnastisches Gerät - Google Patents

Gymnastisches Gerät

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Publication number
DE19643112A1
DE19643112A1 DE1996143112 DE19643112A DE19643112A1 DE 19643112 A1 DE19643112 A1 DE 19643112A1 DE 1996143112 DE1996143112 DE 1996143112 DE 19643112 A DE19643112 A DE 19643112A DE 19643112 A1 DE19643112 A1 DE 19643112A1
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DE
Germany
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ring
person
rings
clamping
innermost
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DE1996143112
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HAUSMANN RAINER
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HAUSMANN RAINER
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B19/00Hoop exercising apparatus
    • A63B19/04Hoop exercising apparatus movably supported on a framework or spheres or cylinders carrying the user inside
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B2208/00Characteristics or parameters related to the user or player
    • A63B2208/12Characteristics or parameters related to the user or player specially adapted for children

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein gymnastisches Gerät mit mindestens zwei, bevorzugt jedoch drei ineinander ver­ schachtelt angeordneten Ringen, von denen der äußerste, den größten Durchmesser aufweisende Ring in einem Gestell, ggf. der mittlere Ring mit demgegenüber geringerem Durchmesser im äußersten Ring und der innerste, den kleinsten Durchmesser aufweisende Ring im mittleren bzw. äußeren Ring drehbar gela­ gert ist, wobei die Drehachsen benachbarter Ringe jeweils be­ vorzugt senkrecht zueinander verlaufen, sowie mit am inner­ sten Ring vorgesehenen Fußrasten und Befestigungsmitteln für die Füße einer Person.
Ein derartiges gymnastisches Gerät ermöglicht einer auf den Fußrasten stehenden und befestigten Person, sich in beliebi­ ge Lagen im Raum zu bewegen oder bewegt zu werden, indem die sich mit den Händen am innersten Ring festhaltende Person ihr Gewicht verlagert oder indem ein Außenstehender die zwei oder drei ineinander verschachtelten Ringe in Drehbewegungen versetzt. Die Person ist dabei in Art einer kardanischen Auf­ hängung im innersten Ring gelagert, wobei sie zur Sicherheit mit Gurten zusätzlich am innersten Ring befestigt werden muß. Anstelle eines dritten Ringes können auch zwei Ringe in einem entsprechend dem dritten Ring drehbaren Gestell gela­ gert sein.
Derartige Geräte sind als Trainingsgeräte für Flugzeugpi­ loten und Raumfahrer entwickelt worden- werden aber auch all­ gemein als Spiel- und Gymnastikgerät verwendet. Nachteilig ist hierbei die zur Sicherheit erforderliche zusätzliche Be­ festigung der Person über Gurtkonstruktionen am innersten Ring, da deren Anlegen kompliziert ist und eine Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen bzw. Körperumfänge erforder­ lich macht. Außerdem entstehen Gefahren durch Abnutzung der Gurtsysteme, insbesondere aufgrund eines Scheuerns der Gurte an den Befestigungsstellen am innersten Ring. Auch ist stets eine Kontrolle erforderlich, ob der Gurt richtig angelegt wurde.
Es ist auch bereits versucht worden, derartige Geräte zu the­ rapeutischen Zwecken zu verwenden. Hierbei besteht zusätz­ lich das Problem, daß das Gerät nur für muskulär gut trai­ nierte Personen eingesetzt werden kann. Bei fehlender Muskel­ aktivität oder insuffizienter Muskulatur besteht die Gefahr gesundheitlicher Schäden. Bei einer zu starken Neigung der Person, die nur an den Händen und Füßen fixiert ist, kann es zu Überstreckungen der Wirbelsäule kommen. Aus einer solchen Lage kann sich die Person nicht mehr oder nur unter enormem Kraftaufwand wieder aufrichten. Eine Verwendung des Gerätes durch oder für Personen mit einer Bewegungseinschränkung der oberen Extremitäten oder mit einer fehlenden Gliedmaße oder Teillähmungen ist überhaupt nicht möglich, da sich die Per­ son nicht an den überkopf am innersten Ring angebrachten Haltegriffen festhalten kann.
Ein therapeutischer Einsatz derartiger Geräte ist daher bis­ her nur in Ausnahmefällen möglich. Aufgrund der Gurtsysteme fehlt zudem vielen Personen ein Sicherheitsgefühl, so daß sie eine Benutzung solcher Geräte ablehnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gymnastikgerät der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß diese Nach­ teile vermieden werden. Insbesondere soll die Benutzung des Gerätes vereinfacht und auch ein Einsatz für therapeutische Zwecke ohne wesentliche Einschränkungen ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der innerste Ring zu­ sätzlich eine Einspannvorrichtung aufweist, welche an einer auf den Fußrasten stehenden Person etwa im Hüftbereich an mindestens zwei, bevorzugt drei Punkten angreift.
Durch eine derartige Einspannvorrichtung wird eine das Gerät benutzende Person zusätzlich zu der Festlegung an den beiden Füßen auch im Hüftbereich fixiert. Anders als bei Gurtsyste­ men ist damit eine Bewegung der Person quer zu ihrer Längs­ achse zumindest vom Hüftbereich abwärts nicht mehr möglich. Die Person kann in eine beliebige Raumlage geneigt werden, ohne daß die Gefahr von gesundheitlichen Schäden oder Beein­ trächtigungen, beispielsweise Überdehnungen der Wirbelsäule besteht.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eines solchen Gerätes kann dieses nun auch in vielfältiger Weise zu thera­ peutischen Zwecken eingesetzt werden, und zwar auch bei Per­ sonen, die sich nicht selbst ausreichend stabil in dem Gerät halten können. Anders als bei Gurtsystemen ist die Person nicht durch Einschnürungen im Bereich der Beine und des Rump­ fes belastet und dennoch weitaus besser in dem Gerät fixiert und gesichert. Diese Sicherheit wirkt auch subjektiv, so daß die Benutzung eines solchen Gerätes weit weniger auf Ableh­ nung stößt. Desweiteren tritt auch nicht die Gefahr von Ab­ nutzungen der Gurtsysteme und einer mangelnden Sicher­ heitskontrolle auf.
Bevorzugt ist die Einspannvorrichtung in einer solchen Höhe angeordnet, daß sich der Schwerpunkt der eingespannten Per­ son zumindest annähernd im Schnittpunkt der Drehachsen der Ringe befindet. Die Ringe können dadurch sehr leicht in Rota­ tion versetzt werden, so daß die Bedienung des Gerätes insbe­ sondere durch die eingespannte Person selbst erleichtert ist.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung greift die Einspann­ vorrichtung in Bereichen oberflächlich liegender Knochen­ strukturen, insbesondere an den beiden Beckenkämmen und am Kreuzbein an. Hierdurch wird verhindert, daß die Einspann­ mittel Blutgefäße, Nerven, Muskeln oder andere Gewebe kompri­ mieren. Da an diesen Stellen vom Körper auch verhältnismäßig wenig Fettgewebe eingelagert wird, wird die Fixation der so eingespannten Person verbessert.
Die Einspannvorrichtung umfaßt bevorzugt ein gegen das Kreuz­ bein und das Gesäß der Person spannbares, bogenförmiges Ein­ spannelement und zwei gegen die beiden Beckenkämme der Per­ son spannbare, miteinander einen Winkel einschließende gera­ de Einspannelemente. Die Einspannelemente drücken also ein­ mal von schräg rechts und einmal schräg links vorne auf die Beckenkämme und von hinten auf das Kreuzbein und das Gesäß, wobei durch die bogenförmige Ausformung des rückwärtigen Ein­ spannelementes die Fixierung verbessert und die Bequemlich­ keit erhöht wird. Außerdem ergibt sich eine automatische An­ passung an unterschiedliche Hüftgrößen.
Durch Verwendung einer insbesondere ergonomisch ausgeformten Polsterung auf den Einspannelementen wird nicht nur die Be­ quemlichkeit weiter erhöht. Durch diese Ausgestaltung kann zudem vorteilhafterweise eine geringfügige Beweglichkeit der eingespannten Person in Richtung ihrer Längsachse einge­ stellt werden. Dadurch kann sich die eingespannte Person zur Verlagerung ihres Schwerpunktes etwas in Längsrichtung bewe­ gen. Dies kann beispielsweise dazu dienen, die Rotation der Ringe abzubremsen, indem die Person ihren Schwerpunkt aus dem Kreuzungsbereich der Drehachsen der Ringe herausbewegt.
Die Einspannelemente sind bevorzugt an einer im innersten Ring befestigten Halterung, insbesondere einem senkrecht zur Ringebene verlaufenden Innenring angeordnet, wobei das dem Rücken zugeordnete Einspannelement über ein insbesondere stu­ fenlos ausfahrbares Teleskopelement und die den beiden Bec­ kenkämmen zugeordneten Einspannelemente über insbesondere stufenlos verschwenkbare und gemeinsam betätigbare Schwenkhe­ bel am Innenring angeordnet sind. Diese bevorzugten Ausge­ staltungen ermöglichen ein schnelles und gleichzeitig siche­ res Einspannen einer Person, wobei zudem der Einstieg in das Gerät erleichtert wird.
Durch das Vorsehen von zwei Schwenkhebeln an jedem Einspann­ element, die an zwei voneinander beabstandeten Punkten dreh­ bar angelenkt sind, kann vorteilhafterweise bewirkt werden, daß sich der von den beiden Einspannelementen eingeschlosse­ ne Winkel beim Zusammenschwenken verkleinert. Beim Auseinan­ derschwenken der beiden Einspannelemente wird dadurch ein großer Raum zwischen diesen beiden Elementen freigegeben, so daß der Einstieg in das Gerät weiter erleichtert ist.
Durch eine wegschwenkbare Ausgestaltung mindestens eines Tei­ les der Einspannvorrichtung, beispielsweise des rückwärtigen Einspannelementes, kann das Einsteigen in das Gerät noch mehr erleichtert werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an der im innersten Ring vorgesehenen Halterung oberhalb der Ein­ spannelemente ein die Person mindestens vorne umgebender Hal­ tegriff angeordnet, der bevorzugt bogenförmig ausgebildet ist. Dieser Haltegriff kann als Einstieghilfe verwendet wer­ den oder auch als Haltegriff bei Benutzung des Gerätes durch Personen, die sich nicht überkopf halten können.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die drei Ringe jeweils als Doppelringe ausgebildet. Die Stabili­ tät der Ringe wird dadurch erhöht, was auch dazu ausgenutzt werden kann, die Einzelringe der drei Doppelringe ohne Stabilitätsverlust mit einem geringeren Querschnitt aus­ zubilden und dadurch die Herstellungskosten zu senken.
Der innerste Doppelring kann nach einer weiteren Ausgestal­ tung der Erfindung in seinem den Fußrasten abgewandten Endbe­ reich nach außen aufgebogen sein. Dieser aufgebogene Ab­ schnitt des innersten Ringes dient vorteilhafterweise zur Be­ festigung einer senkrecht zur Ringebene verlaufenden Schutz­ platte, durch welche verhindert wird, daß die das Gerät be­ nutzende Person mit den Händen über den innersten Ring hin­ ausgreift und dadurch bei übereinanderlaufenden Ringen ver­ letzt wird. Eine solche Befestigung der Schutzplatte ist nicht nur besonders stabil, sondern führt auch zu einer op­ tisch ansprechenden Form des Gerätes.
Das erfindungsgemäße Gerät wird bevorzugt für therapeutische Zwecke eingesetzt, beispielsweise zum orthopädischen Einsatz bei Wirbelsäulenproblemen, bei schwacher Rumpfmuskulatur, im neurologischen Bereich, beispielsweise bei Lähmungen sowie zum Herz-Kreislauftraining, Rumpfmuskeltraining und Gleichge­ wichtstraining. Neben dem therapeutischen Einsatz kann das erfindungsgemäße Gerät auch als Freizeit-, Fitness-, Unter­ haltungs- und allgemeines Trainingsgerät eingesetzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen je­ weils in schematischer Darstellung,
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsge­ mäßen gymnastischen Gerätes,
Fig. 2 eine um 90° gedrehte Seitenansicht des gymnastischen Gerätes von Fig. 1 und
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Teil des gym­ nastischen Gerätes der Fig. 1 und 2, in gegenüber diesen etwas vergrößertem Maßstab.
Das dargestellte gymnastische Gerät weist ein Gestell 1 auf, in welchem drei ineinander verschachtelt angeordnete Ringe 2, 3, 4 drehbar gelagert sind. Dabei ist der äußerste Ring 2 mit dem größten Durchmesser im Gestell 1 um eine horizontale Achse I, der mittlere Ring 3 im äußersten Ring 2 um eine zur Achse I senkrechte Achse II und der innerste Ring mit klein­ stem Durchmesser im mittleren Ring 3 um eine zur Achse II senkrechte Achse III drehbar gelagert. Die Drehlager können dabei in üblicher Weise, beispielsweise mit einem ein Rillen­ kugellager tragenden festen Lagerzapfen ausgebildet sein.
Wie man in Fig. 2 erkennt, sind die Ringe 2, 3 und 4 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Doppelringe 2a, 2b, 3a, 3b und 4a, 4b ausgebildet, die jeweils über Querstreben 5, 6 und 7 miteinander verbunden sind. Der innerste Ring 4 ist, wie sich aus Fig. 1 ergibt, in einem unteren, der Dre­ hachse III entfernten Bereich mit einer radial nach innen weisenden Strebe 8 versehen, an welcher eine Fußplatte 9 mit zwei schlaufenartigen Befestigungen 10 für die Füße einer Person radial verstellbar angeordnet ist. In dem gegenüber­ liegenden oberen Bereich des innersten Ringes 4 sind zudem zwei voneinander beabstandete Haltegriffe 11 angebracht.
Wie man ebenfalls in Fig. 2 erkennt, ist der innerste Dop­ pelring 4 in seinem der Fußplatte 9 gegenüberliegenden obe­ ren Abschnitt nach außen, das heißt senkrecht zur Ringebene IV aufgebogen. Die beiden Teilringe 4a und 4b weisen also einen etwa von der Höhe der Drehachse III nach oben anwach­ senden Abstand voneinander auf. In dem obersten Abschnitt des innersten Doppelringes 4 ist zwischen diesen beiden auf­ gebogenen Teilringen 4a und 4b eine dem Ringverlauf folgende Schutzplatte 12 angeordnet. Die Schutzplatte 12 kann bei­ spielsweise aus Plexiglas gebildet sein.
Am innersten Ring 4 ist desweiteren auf Höhe der Drehachse III ein Innenring 13 befestigt, dessen Ausbildung insbeson­ dere in Fig. 3 erkennbar ist. Der in Fig. 3 nur teilweise dargestellte Innenring 13 weist annähernd ovale Form auf, wobei die längere Achse des Ovals in der Ringebene IV des in­ nersten Rings 4 verläuft, während sich die kürzere Achse des Ovals senkrecht zur Ringebene IV erstreckt. Ebenfalls senk­ recht zur Ringebene IV verlaufen zwei am Innenring 13 vorge­ sehene Quertraversen 14, die über je zwei Abstandsstücke 15 einen ebenfalls senkrecht zur Ringebene TV verlaufenden, bogenförmigen Haltegriff 16 tragen. Der Haltegriff 16 um­ spannt dabei etwas weniger als einen Dreiviertel-Kreis und weist mit seiner Öffnung zu einer Längsseite des Innenrings 13.
In diesem Abschnitt des Innenrings 13 ist dieser als nach außen senkrecht zur Ringebene wegschwenkbare Stange 17 ausge­ bildet, die über einen Riegelmechanismus 18 mit dem benach­ barten Abschnitt des Innenrings 13 bzw. der benachbarten Quertraverse 14 im eingeschwenkten Zustand verriegelbar ist. An dieser Stange 17 ist ein nach innen weisender telesko­ pisch ausfahrbarer Ausleger 19 angeordnet, der an seiner in­ nenliegenden Stirnseite ein bogenförmiges, mit einem Polster versehenes Einspannelement 20 trägt. Der Krümmungsmittel­ punkt des bogenförmigen Einspannelementes 20 liegt dabei auf der der Stange 17 abgewandten Seite. Dieses Einspannelement 20, welches über einen Handgriff 21 und einen Spindelmecha­ nismus 22 stufenlos ein- und ausfahrbar ist, dient zur Anla­ ge an den Rücken einer im Gerät stehenden Person. Die Kontur­ en einer im Gerät befindlichen erwachsenen Person bzw. eines Kindes sind in Fig. 3 mit zwei Rechtecken 23 bzw. 24 schema­ tisch dargestellt. Wie man sieht, ist das Einspannelement 20 aufgrund der bogenförmigen Ausgestaltung automatisch an ver­ schiedene Hüftdurchmesser angepaßt.
Auf der dem Teleskopausleger 19 abgewandten Seite des Innen­ rings 13 weist dieser desweiteren einen ebenfalls nach innen weisenden Ausleger 25 auf, auf welchem ein Schlitten 26 über einen Spindelmechanismus 27, der über einen Handgriff 28 be­ tätigbar ist, hin- und her bewegbar ist. An dem Schlitten 26 sind zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Querlenker 29 angelenkt, von denen nur einer dargestellt ist. Dieser Querlenker 29 ist an einem Schwenkhebel 30 angelenkt, der mit seinem einen Ende an einer am Innenring 13 befestigten Halteplatte 31 und mit seinem anderen Ende an einem geraden Einspannelement 32 drehbar angelenkt ist. Ein zweiter Schwenkhebel 33, welcher eine gegenüber dem ersten Schwenkhe­ bel 30 größere Länge aufweist, ist ebenfalls mit seinem einen Ende an der Trägerplatte 31 und mit seinem anderen Ende an dem geraden Einspannelement 32 angelenkt, wobei die beiden Anlenkpunkte der beiden Schwenkhebel 30, 33 an der Trägerplatte 31 und dem Einspannelement 32 jeweils voneinan­ der beabstandet sind, so daß sich beim Verschwenken der bei­ den Hebel 30 und 33 eine Änderung des Neigungswinkels des Einspannelementes 32 zur Ebene IV des innersten Ringes 4 er­ gibt.
An dem zweiten, nicht dargestellten Querlenker sind ent­ sprechende Schwenkhebel angeordnet, die ebenfalls an der Trä­ gerplatte 31 und einem weiteren geraden Einspannelement dreh­ bar angelenkt sind. Die Ausgestaltung dieser Anordnung stimmt exakt spiegelbildlich mit der zuvor beschriebenen Aus­ gestaltung überein.
Die beiden Einspannelemente 32 schließen demnach einen Win­ kel miteinander ein, der durch Verschwenken der Schwenkhebel 30 und 32 veränderlich ist. Das Verschwenken der vier Schwenkhebel 30 und 32 erfolgt dabei gemeinsam über das Hand­ rad 28 und den Spindelmechanismus 27, durch den der Schlit­ ten 26 hin- und her bewegt wird. Bei diesem Hin- und Herbewe­ gen verschiebt sich nämlich der Anlenkpunkt beider Querlen­ ker 29, so daß sich die Querlenker 29 entsprechend verschwen­ ken. Durch die Anlenkung der beiden Querlenker 29 an den bei­ den Schwenkhebeln 30 werden auch diese und über die beiden Einspannelemente 32 auch die beiden Schwenkhebel 33 ver­ schwenkt.
Auf ihrer nach innen weisenden Seite sind die Einspann­ elemente 32 jeweils mit einem Polster 34 versehen, die an den beiden Beckenkämmen einer in dem Gerät stehenden Person bei entsprechender Schwenklage angreifen, wie dies in Fig. 3 für ein Kind bzw. eine erwachsene Person mit den bei­ den Rechtecken 23 und 24 dargestellt ist. Die gestrichelt dargestellte Position der Einspannvorrichtung entspricht dabei der Stellung bei Einspannung eines Kindes.
Die Einspannelemente 20 und 32 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel etwa auf Höhe der Drehachse III und damit etwas unterhalb des Haltegriffes 16 angeordnet. Ober­ halb der Betätigungselemente 25 bis 30 und 33 der Einspann­ elemente 32 ist zudem eine senkrecht zur Ringebene IV er­ streckte Schutzplatte 35 vorgesehen. Diese ist nur in Fig. 3 dargestellt. Hierdurch wird eine Verletzung durch die Ein­ spannmechanik verhindert.
Zur Benutzung des erfindungsgemäßen Gerätes wird die Stange 17 des Innenrings 13 mit dem Teleskopausleger 19 und dem bo­ genförmigen Einspannelement 20 nach außen weggeschwenkt. Ebenso werden die beiden Einspannelemente 32 durch Betäti­ gung des Spindelmechanismus 27 auseinandergeschwenkt. Nun kann eine Person problemlos in das Gerät einsteigen und sich auf die Fußplatte 9 stellen, wobei die Höhe der Fußplatte 9 bei Bedarf zuvor eingestellt werden kann. Nun werden die Füße mittels der Schlaufen 10 festgelegt und das Becken der Person eingespannt, indem die Stange 17 zugeschwenkt und über den Mechanismus 18 verriegelt, das bogenförmige Ein­ spannelement 20 ist zur Anlage an den Rücken der Person aus­ gefahren und die beiden geraden Einspannelemente 32 bis zur Anlage an den beiden Beckenkämmen der Person zusammenge­ schwenkt werden. Nun ist die Person sowohl an den Füßen als auch im Hüftbereich sicher fixiert, so daß sie bei beliebi­ ger Verdrehung im Raum sicher gehalten wird.
Zusätzlich kann sich die Person an den Haltegriffen 11 fest­ halten, wobei dies jedoch nicht unbedingt erforderlich ist. Alternativ sowie zum Einsteigen kann sich die Person auch am Haltebügel 16 festhalten.
Zur Benutzung des Gerätes wird dann entweder von der Person selbst durch Schwerpunktsverlagerung oder durch einen Außen­ stehenden das Gerät in Rotation versetzt, indem die Ringe 2, 3 und 4 einzeln oder gleichzeitig um ihre jeweiligen Dreh­ achsen I, II bzw. III verdreht werden. Wie man erkennt, kann die Person auf diese Weise beliebig im Raum um den Schnitt­ punkt der drei Achsen I, II und III bewegt werden.
Ein Stoppen des erfindungsgemäßen Gerätes erfolgt entweder wiederum durch eine außenstehende Person oder durch die das Gerät benutzende Person selbst, indem diese ihren Schwer­ punkt nach unten verlagert. Dies ist aufgrund der entspre­ chend ausgewählten Polsterung der Einspanneleinente 20 und 32 möglich. Durch Verschiebung des Schwerpunkts wird die Rota­ tion der Ringe 2, 3 und 4 abgebremst, bis das Gerät zum Stillstand kommt.
Das erfindungsgemäße gymnastische Gerät kann in dieser Weise sowohl zu therapeutischen Zwecken als auch als Trainings-, Freizeit-, Fitness- oder Unterhaltungsgerät eingesetzt wer­ den. Die Bedienung des Gerätes ist einfach und gleichzeitig sicher. Zudem können auch wenig trainierte oder behinderte Personen das Gerät benutzen.
Bezugszeichenliste
1
Gestell
2
äußerster Ring
3
mittlerer Ring
4
innerster Ring
5
Querstrebe
6
Querstrebe
7
Querstrebe
8
Strebe
9
Fußplatte
10
Schlaufe
11
Handgriff
12
Schutzplatte
13
Innenring
14
Quertraverse
15
Abstandsstück
16
Haltegriff
17
Stange
18
Riegelvorrichtung
19
Teleskopausleger
20
Einspannelement
21
Handgriff
22
Spindelmechanismus
23
Rechteck
24
Rechteck
25
Ausleger
26
Schlitten
27
Spindelmechanismus
28
Handgriff
29
Querlenker
30
Schwenkhebel
31
Halteplatte
32
Einspannelement
33
Schwenkhebel
34
Polster
35
Schutzplatte
I Drehachse
II Drehachse
III Drehachse
IV Ringebene von
4

Claims (15)

1. Gymnastisches Gerät mit mindestens zwei, bevorzugt drei ineinander verschachtelt angeordneten Ringen (2, 3, 4), von denen der äußerste, den größten Durchmesser aufwei­ sende Ring (2) in einem Gestell (1), ggf. der mittlere Ring (3) mit dem gegenüber geringeren Durchmesser im äu­ ßersten Ring (2) und der innerste, den kleinsten Durch­ messer aufweisende Ring (4) im mittleren bzw. äußeren Ring (3) drehbar gelagert ist, wobei die Drehachsen (I, II, III) benachbarter Ringe (2, 3, 4) jeweils bevorzugt senkrecht zueinander verlaufen, sowie mit am innersten Ring (4) vorgesehenen Fußrasten (9) und Befestigungsmit­ teln (10) für die Füße einer Person, dadurch gekennzeichnet, daß der innerste Ring (4) zusätzlich eine Einspannvor­ richtung (20, 32) aufweist, welche an einer auf den Fuß­ rasten (9) stehenden Person etwa im Hüftbereich an minde­ stens zwei, bevorzugt drei Stellen angreift.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (20, 32) in einer solchen Höhe angeordnet ist, daß sich der Schwerpunkt der einge­ spannten Person zumindest annähernd im Schnittpunkt der drei Drehachsen (I, II, III) der Ringe (2, 3, 4) befin­ det.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (20, 32) in Bereichen ober­ flächlich liegender Knochenstrukturen, insbesondere an den beiden Beckenkämmen und am Kreuzbein angreift.
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung ein gegen das Kreuzbein der Person spannbares, bogenförmiges Einspannelement (20) und zwei gegen die Beckenkämme der Person spannbare, ge­ rade Einspannelemente (32) umfaßt.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannelemente (20, 32) eine insbesondere ergo­ nomisch ausgeformte Polsterung (34) aufweisen.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (34) so gewählt ist, daß trotz Ein­ spannung eine geringfügige Beweglichkeit der Person in Richtung ihrer Längsachse beibehalten ist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannelemente (20, 32) an einer im innersten Ring (4) befestigten Halterung, insbesondere einem senk­ recht zur Ringebene (IV) verlaufenden Innenring (13) an­ geordnet sind.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Rücken zugeordnete Einspannelement (20) über ein insbesondere stufenlos ausfahrbares Teleskopelement (19) am Innenring (13) angeordnet ist.
9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden den Beckenkämmen zugeordneten Einspann­ eleinente (32) über insbesondere stufenlos verschwenkbare und gemeinsam betätigbare Schwenkhebel (30, 33) am Innen­ ring (13) angeordnet sind.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Einspannelement (32) zwei Schwenkhebel (30, 33) an zwei voneinander beabstandeten Punkten derart drehbar angelenkt sind, daß sich der von den beiden Ein­ spannelementen (32) eingeschlossene Winkel bei ihrem Zusammenschwenken verkleinert.
11. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Einspannvorrichtung (20, 32) wegschwenkbar ist.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der im innersten Ring (4) vorgesehenen Halterung (13) oberhalb der Einspannelemente (20, 32) ein die Per­ son mindestens vorne bevorzugt bogenförmig umgebender Haltegriff (16) angeordnet ist.
13. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei oder drei Ringe (2, 3, 4) jeweils als Dop­ pelringe (2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b) ausgebildet sind.
14. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der innerste Doppelring (4a, 4b) in seinem den Fußra­ sten (9) abgewandten Endbereich nach außen aufgebogen ist und in diesem Bereich eine quer zur Ringebene (IV) verlaufende Schutzplatte (12) trägt.
15. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche für therapeutische Zwecke.
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