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DE19643527A1 - Behältnis mit einer Verzierung sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Behältnis mit einer Verzierung sowie Verfahren zu dessen Herstellung

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Publication number
DE19643527A1
DE19643527A1 DE1996143527 DE19643527A DE19643527A1 DE 19643527 A1 DE19643527 A1 DE 19643527A1 DE 1996143527 DE1996143527 DE 1996143527 DE 19643527 A DE19643527 A DE 19643527A DE 19643527 A1 DE19643527 A1 DE 19643527A1
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DE
Germany
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decoration
ornament
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container according
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DE1996143527
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English (en)
Inventor
Adelheid Ebert
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Publication date
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Publication of DE19643527A1 publication Critical patent/DE19643527A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • A47G19/2205Drinking glasses or vessels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47G19/2227Drinking glasses or vessels with means for amusing or giving information to the user

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  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Behältnis, insbesondere eine Schale, einen Becher, einen Teller, einen Gedeckteller, ein Glas oder eine Schüssel, mit einem Grundkörper und mit einer insbesondere über dem Grundkörper erhaben ausgebildeten Verzierung.
Die gattungsgemäßen Behältnisse werden häufig als Geschenkartikel verwendet. Darüber hinaus sind im Stand der Technik auch Gedeckteller bekannt, die eine auf dem Grundkörper ausgebildete Verzierung aufweisen.
Die im Stand der Technik bekannten, gattungsgemäßen Behältnisse sind nur mit großem Aufwand herzustellen. Wenn beispielsweise ein mit einer Verzierung ausgebildeter Gedeckteller aus Porzellan hergestellt werden soll, muß zunächst aus der Grundmasse ein Teller geformt werden. Danach wird mit der Grundmasse auf dem Tellerrand eine Verzierung ausgeformt. Dies kann z. B. dadurch geschehen, daß eine aus der Grundmasse hergestellte Verzierung auf den noch ungebrannten Teller aufgebracht und mit diesem verbunden wird. Dazu werden die Übergangsflächen miteinander verstrichen. Danach wird der so hergestellte Rohling gebrannt.
Bei den gattungsgemäßen Gedecktellern ist besonders von Nachteil, daß viel Platz von Nöten ist, um ein komplettes Sortiment Gedeckteller mit verschiedenen Motiven zum Verkauf auszustellen. Weiterhin ist von Nachteil, daß die Herstellung aufwendig und daher teuer ist.
Weiterhin sind im Stand der Technik Trinkgläser und Vasen bekannt, die eine Verzierung aus buntem Glas aufweisen. Die derartigen Verzierungen werden bei der Herstellung des Glases von einem Glasbläser aufgebracht. Dabei ist ein besonderes Geschick notwendig, um ansprechend verzierte Gläser herzustellen.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes Behältnis bereitzustellen, das sich einfach herstellen läßt und das bei der Ausstellung im Verkaufsraum nur wenig Platz benötigt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Grundkörper eine Öffnung zur Aufnahme der Verzierung aufweist und daß die Öffnung und die Verzierung so ausgebildet sind, daß die Verzierung in die Öffnung einsetzbar ist.
Gemäß dem Grundgedanken der Erfindung ist im fertiggestellten Zustand des Behältnisses ein wenigstens zunächst von der Verzierung getrennter Grundkörper vorgesehen. In diesen Grundkörper soll die Verzierung vor der Verwendung des Behältnisses eingesetzt werden. Dabei ist von Bedeutung, daß die Erfindung auch Verzierungen umfaßt, die nicht über den Grundkörper hinaus erhaben ausgebildet sind.
Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß Grundkörper und Verzierung voneinander getrennt aufbewahrt und ausgestellt werden können. Weiterhin ist es möglich, einen einzigen standardisierten Grundkörper mit verschiedenen Verzierungen auszuführen, ohne alle sich ergebenden Varianten nebeneinander ausstellen zu müssen. In einem solchen Fall kann nämlich ein einziger Grundkörper zusammen mit mehreren vom Grundkörper getrennten Verzierungen ausgestellt werden, wobei die Verzierungen alleine jeweils nur wesentlich weniger Platz beanspruchen, als dies im angebrachten Zustand an einem Grundkörper der Fall wäre. Dies ist gerade bei der Ausstellung auf Messen von Vorteil, auf denen für Hersteller ausgestellt wird. Für den Endverbraucher stellen sich die erfindungsgemäßen Behältnisse jedoch insbesondere dann als fertiggestelltes Erzeugnis dar, wenn Grundkörper und Verzierung beim Hersteller fest miteinander verbunden werden.
Die Verzierung selbst kann vorteilhafterweise auch aus Materialien bestehen, die sich von dem Material des Grundkörpers unterscheiden. Darüberhinaus kann auch die Verzierung selbst auch aus Teilen zusammengesetzt sein, die aus verschiedenen Materialien bestehen.
In Ausgestaltung der Erfindung kann zwischen Grundkörper und Verzierung eine Klemmvorrichtung zur Verbindung von Grundkörper und Verzierung vorsehbar sein. Eine derartige Klemmvorrichtung kann so ausgebildet sein, daß eine reibschlüssige Verbindung von Grundkörper und Verzierung entsteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Klemmvorrichtung als aus einem verformbaren Stoff hergestellter Mantel ausgebildet ist. Ein derartiger Mantel kann über einen Bereich der Verzierung gestülpt werden, wobei die Verzierung dann in eine im Grundkörper vorgesehene Öffnung eingeführt wird. Durch die Verformung des Mantels entsteht eine feste Verbindung zwischen Verzierung und Grundkörper.
Der Mantel ist vorteilhafterweise aus Gummi oder Kork ausgeführt, wobei der Mantel auch an der Verzierung befestigbar sein kann. Die derartigen Mäntel lassen sich besonders einfach herstellen und auf der Verzierung befestigen.
Abweichend von der vorgenannten Ausgestaltung kann auch ein in einer Öffnung im Grundkörper anzubringender Mantel vorgesehen sein. Dabei kann der Mantel auch in der Öffnung befestigbar sein. Dadurch ist gewährleistet, daß der Mantel nicht verloren gehen kann.
Abweichend von den vorgenannten Ausgestaltungen ist es auch möglich, eine stoffschlüssige Verbindung zwischen Grundkörper und Verzierung vorzusehen. Dabei kann die Klemmvorrichtung insbesondere als Klebeschicht ausgebildet sein, wobei der Kleber mit ultraviolettem Licht, mit Wärme- oder sonstiger Strahlung aushärtbar ist. Gerade aushärtbare Kleber haben den Vorteil, daß sie in fertiggestelltem Zustand nicht mehr sichtbar sind.
Bei der stoffschlüssigen Verbindung zwischen Grundkörper und Verzierung ist besonders von Vorteil, daß man nach der endgültigen Fertigstellung des Behältnisses nicht mehr sieht, daß dieses aus einer Kombination eines Grundkörpers einer standardisierten Form mit einer individuell gewählten Verzierung entstanden ist. Dadurch entsteht der Eindruck, daß ein auf herkömmliche Weise hergestelltes Behältnis vorliegt.
Besonders vorteilhaft lassen sich Verzierung und Grundkörper dann verbinden, wenn die Öffnung und die Verzierung so ausgebildet sind, daß zwischen Grundkörper und Verzierung eine formschlüssige Verbindung herstellbar ist. Dadurch wird insbesondere erreicht, daß die Verzierung nicht mehr gegen den Grundkörper verdreht werden kann, so daß sich ein besonders professionelles Erscheinungsbild ergibt.
Dabei kann die Öffnung als kreisrundes Loch ausgebildet sein und die Verzierung einen kreisscheibenartig ausgebildeten Abschnitt aufweisen, wobei die Radien von Kreisscheibe und Loch im wesentlichen übereinstimmen. Gerade bei einer derartigen Ausbildung von Öffnung und Verzierung ergibt sich der Vorteil, daß die Lage der Verzierung hinsichtlich des Grundkörpers in einer Ebene fixiert ist, wobei nur noch eine Verdrehung um eine Achse möglich ist. Weiterhin läßt sich eine derartig ausgebildete Verzierung besonders einfach in dem Grundkörper festkleben.
Die vorgenannten Öffnungen im Grundkörper können bei aus Glas oder Porzellan gefertigten Grundkörpern besonders einfach durch Herausschneiden oder Herausbohren hergestellt werden. Bei Porzellan in nicht-gebranntem Zustand lassen sich die so ausgebildeten Öffnungen auch auf einfache Weise ausstanzen.
In Ausbildung der Erfindung kann die Öffnung auch als richtiges Loch hergestellt sein, wobei die Verzierung einen entsprechend ausgebildeten rechteckigen Abschnitt aufweist. Damit Verzierung und Grundkörper dann genau miteinander verbunden werden können, müssen die Längen der Seitenkanten des Abschnitts und des Lochs im wesentlichen übereinstimmen.
Schließlich kann die Verzierung auch als mehrteilige Verzierung ausgebildet sein, wobei auch vorgesehen ist, die Verzierung so auszubilden, daß bei in den Grundkörper eingebautem Zustand der Verzierung sich je mindestens ein Teil der Verzierung auf unterschiedlichen Seiten des Grundkörpers befindet. Dadurch entsteht auf einfache Weise der Eindruck, daß die Verzierung den Grundkörper durchdringt, was besonders bei Trinkgläsern reizvolle Effekte ergibt. Dies kann man insbesondere dazu verwenden, um flache Behältnisse mit einer als Fuß oder Ständer dienenden Verzierung auszustatten. Ein solcher Ständer vermittelt dann den reizvollen Eindruck, den Grundkörper zu durchdringen.
Dabei ist zur Verbindung der Teile der Verzierung mindestens ein Verbindungsglied vorgesehen, wobei das Verbindungsglied derart als an einem Teil vorgesehener Stift ausgebildet sein kann, daß der Stift in ein in einem anderen Teil vorgesehenes Loch einsetzbar ist. Dadurch ergibt sich eine besonders innige Verbindung von Verzierung mit Grundkörper.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines Behältnisses mit einem Grundkörper und mit einem über dem Grundkörper erhaben ausgebildeten und mit einer insbesondere über dem Grundkörper erhaben ausgebildeten Verzierung.
Das erfindungsgemäße Verfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
  • - Bereitstellen eines fertiggestellten Grundkörpers mit einer Öffnung zur Aufnahme einer Verzierung,
  • - Bereitstellen einer fertiggestellten Verzierung, wobei die Öffnung und die Verzierung so ausgebildet sind, daß die Verzierung in die Öffnung einsetzbar ist,
  • - Einsetzen der Verzierung in die Öffnung
    Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren werden ausdrücklich fertiggestellte Grundkörper und fertiggestellte Verzierungen miteinander verbunden, und zwar durch Einsetzen der Verzierung in die im Grundkörper vorgesehene Öffnung. Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist dabei sichergestellt, daß die erfindungsgemäßen Gegenstände insbesondere erst kurz vor dem Verkauf an den Endverbraucher fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich Vorteile hinsichtlich der Lagerung und der Präsentation der erfindungsgemäßen Gegenstände.
In Ausbildung der Erfindung kann die Erfindung auch in der Öffnung befestigt werden, wobei vorgesehen ist, daß das Befestigen mit einem Klebstoff oder alternativ dazu mit einer wieder lösbaren Befestigungsvorrichtung erfolgt.
Weitere Ausgestaltung ergeben sich aus den Ansprüchen, wobei aus zum Vorsehen der in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen Sachmerkmale entsprechende Verfahrensmerkmale offenbart sind.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen Teil eines erfindungsgemäßen Behältnisses,
Fig. 2 zeigt einen Teil eines weiteren erfindungsgemäßen Behältnisses, nämlich einen Gedeckteller,
Fig. 3 zeigt vier verschiedene Ausführungsformen des Übergangsbereichs zwischen Verzierung und Grundkörper,
Fig. 4 zeigt ein weiteres erfindungsgemäßes Behältnis, und
Fig. 5 zeigt noch ein weiteres erfindungsgemäßes Behältnis.
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt eines erfindungsgemäßen Behältnisses 1, wobei ein Abschnitt eines Grundkörpers 2 sowie eine Verzierung 3 dargestellt ist. Die Verzierung 3 hat eine erste Halbperle 4 sowie eine zweite Halbperle 5. Von der zweiten Halbperle 5 aus erstreckt sich ein Durchgangsstift 6. In der ersten Halbperle 4 ist eine Aufnahmebohrung 7 vorgesehen. Die Aufnahmebohrung 7 und der Durchgangsstift 6 sind dabei so ausgebildet, daß sie sich gerade ineinander stecken lassen.
Im Grundkörper 2 ist weiterhin eine Durchgangsbohrung 8 vorgesehen. Der Durchmesser der Durchgangsbohrung 8 ist so gewählt, daß sich der Durchgangsstift 6 gerade einschieben läßt. Im gezeigten Zustand sind die Halbperle 5, die Halbperle 4 und der Grundkörper 2 zusammengebaut. Dazu wird die zweite Halbperle 5 an den Stellen, an denen sie mit dem Grundkörper 2 in Kontakt tritt, mit Klebstoff bestrichen und der Durchgangsstift 6 so weit in die Durchgangsbohrung 8 eingeführt, daß eine Innenfläche der zweiten Halbperle 5 an einer Außenfläche des Grundkörpers 2 anliegt. Danach wird die erste Halbperle 4 an ihren mit dem Grundkörper 2 in Kontakt tretenden Stellen mit Klebstoff bestrichen und auf den über den Grundkörper 2 überstehenden Teil des Durchgangsstifts 6 aufgesteckt, bis sie ganz am Grundkörper 2 anliegt. Danach wird das Behältnis 1 in fertiggestelltem Zustand einer UV-Behandlung unterzogen, so daß der Klebstoff aushärtet.
Fig. 2 zeigt einen Teil eines weiteren erfindungsgemäßen Behältnisses 10 in der Draufsicht. Das Behältnis 10 weist einen Teller 11 auf, der aus einer Tellerschale 12 sowie aus einem Tellerrand 13 besteht. Auf den Tellerrand 13 ist eine kreisrunde Verzierung 14 aufgesetzt.
Wie in dieser Ansicht nicht dargestellt ist, weist der Tellerrand 13 eine Öffnung auf, in die ein Bereich der Verzierung 14 einsteckbar ist.
Fig. 3 zeigt mehrere Verzierungen 14, die auf den Tellerrand 13 aus Fig. 2 aufgebracht werden können.
Wie man in dieser Ansicht besonders gut sieht, sind an einem Einsteckbereich 15 jeweils unterschiedliche Klemmvorrichtungen vorgesehen.
In Fig. 3a ist die Klemmvorrichtung als am Einsteckbereich 15 angeklebtes Kunststoffteil in der Form einer Hülle 16 vorgesehen. Beim Einführen des Einsteckbereichs 15 in eine Öffnung im Tellerrand 13 verformt sich die Hülle 16 und sichert so die Verzierung 14 gegen Verschieben auf dem Tellerrand 13.
Fig. 3b zeigt eine Verzierung 14 mit einem über den Einsteckbereich 15 übergestülpten Kunststoffteil 17. Beim Einstecken des Einsteckbereichs 15 in eine Öffnung im Tellerrand 13 verformt sich dieses Kunststoffteil, so daß eine feste Verbindung zwischen Verzierung 14 und Tellerrand 13 entsteht.
Fig. 3c zeigt einen als Kork oder Gummi ausgebildeten Einsteckbereich 15. Dazu ist in dem Oberteil der Verzierung 14 eine Öffnung vorgesehen, in die sich der Einsteckbereich 15 aus Kork oder Gummi einführen läßt. Beim Einstecken des Einsteckbereichs 15 verformt sich dieser in seiner Gesamtheit und stellt so eine sichere Verbindung zwischen Verzierung 14 und Tellerrand 13 sicher.
Schließlich ist noch eine Verzierung 14 gemäß Fig. 3d vorgesehen, bei der der Einsteckbereich 15 fest mit der Verzierung 14 verbunden ist, wobei der Einsteckbereich 15 mit einem separaten Klebstoff in einer Öffnung im Tellerrand 13 befestigt wird.
Fig. 4 zeigt ein weiteres erfindungsgemäßes Behältnis, nämlich eine Schüssel 20. Die Schüssel 20 gliedert sich in einen Grundkörper 21 und in eine Verzierung 22.
Im Boden des Grundkörpers 21 ist ein kreisrundes Loch 23 vorgesehen, das in fertiggestelltem Zustand des Grundkörpers 21 herausgeschnitten oder herausgebohrt werden kann.
Die Verzierung 22 weist einen kreisscheibenartig gestalteten Bereich 24 auf, der so ausgebildet ist, daß sich der kreisscheibenartige Bereich 24 genau in das Loch 23 einsetzen läßt. Vor dem Einsetzen des kreisscheibenartigen Bereichs 24 in das Loch 23 wird die Außenkante des kreisscheibenartigen Bereichs 24 mit Klebstoff versehen. Danach wird der kreisscheibenartige Bereich 24 in das Loch 23 eingesetzt und die Schüssel 20 einer UV-Behandlung ausgesetzt, worauf der Klebstoff aushärtet. Dadurch entsteht eine feste und dichte Verbindung zwischen Verzierung 22 und Grundkörper 21.
Fig. 5 zeigt einen Bereich eines weiteren erfindungsgemäßen Behältnisses 30 mit einem Grundkörper 31 sowie mit einer Verzierung 32.
Im Grundkörper 31 ist dabei eine Ausbuchtung 33 vorgesehen, in der die Verzierung 32 von einer Seite einsetzbar ist. Dazu ist die Ausbuchtung 33 auf ihrer Innenseite als zylindrische Öffnung 34 ausgeformt. In diese Öffnung 34 kann ein kreisscheibenartiger Bereich 35 der Verzierung 32 eingesetzt werden. Zur Verbindung zwischen Verzierung 32 und Grundkörper 31 sind verformbare Kunststoffteile eingesetzt, die in dieser Darstellung nicht gezeigt sind.

Claims (21)

1. Behältnis, insbesondere Schale, Becher, Teller, Gedeckteller, Glas oder Schüssel, mit einem Grundkörper und mit einer insbesondere über dem Grundkörper erhaben ausgebildeten Verzierung, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2, 11, 21, 31) eine Öffnung (8, 23, 34) zur Aufnahme der Verzierung (3, 14, 22, 32) aufweist und daß die Öffnung (8, 23, 34) und die Verzierung (3, 14, 22, 32) so ausgebildet sind, daß die Verzierung (3, 14, 22, 32) in die Öffnung (8, 23, 34) einsetzbar ist.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Grundkörper (11) und Verzierung (14) eine Klemmvorrichtung (15, 16, 17) zur Verbindung von Grundkörper (11) und Verzierung (14) vorsehbar ist.
3. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung (15, 16, 17) so ausgebildet ist, daß eine reibschlüssige Verbindung von Grundkörper (11) und Verzierung (14) vorsehbar ist.
4. Behältnis nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung als aus einem verformbaren Stoff hergestellten Mantel (16, 17) ausgebildet ist.
5. Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (16, 17) Gummi aufweist.
6. Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel Kork aufweist.
7. Behältnis nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (16, 17) an der Verzierung (14) befestigbar ist.
8. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung so ausgebildet ist, daß eine eine stoffschlüssige Verbindung von Grundkörper und Verzierung vorsehbar ist.
9. Behältnis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung als Kleberschicht ausgebildet ist.
10. Behältnis nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber mit ultraviolettem Licht härtbar ist.
11. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (8, 23, 34) und die Verzierung (8, 14, 22, 32) so ausgebildet sind, daß zwischen Grundkörper (2, 11, 21, 31) und Verzierung (3, 14, 22, 32) eine formschlüssige Verbindung herstellbar ist.
12. Behältnis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (8, 23, 34) als kreisrundes Loch ausgebildet ist und daß die Verzierung (3, 14, 22, 32) einen kreisscheibenartig ausgebildeten Abschnitt aufweist, wobei die Radien von Kreisscheibe und Loch im wesentlichen übereinstimmen.
13. Behältnis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung als rechteckiges Loch ausgebildet ist und daß die Verzierung einen rechteckig ausgebildeten Abschnitt aufweist, wobei die Länge der Seitenkanten von Abschnitt und Loch im wesentlichen übereinstimmen.
14. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzierung als mehrteilige Verzierung (3) ausgebildet ist.
15. Behältnis nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzierung (3) so ausgebildet ist, daß bei in den Grundkörper (2) eingebautem Zustand der Verzierung sich je mindestens ein Teil (4, 5) der Verzierung auf unterschiedlichen Seiten des Grundkörpers (2) befindet.
16. Behältnis nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Teile (4, 5) der Verzierung (3) mindestens ein Verbindungsglied (6) vorgesehen ist.
17. Behältnis nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsglied derart als an einem Teil (5) vorgesehener Stift (6) ausgebildet ist, daß der Stift (6) in ein in einem anderen Teil (4) vorgesehenes Loch (7) einsetzbar ist.
18. Verfahren zum Herstellen eines Behältnisses, insbesondere Schale, Becher, Teller, Gedeckteller, Glas oder Schüssel, mit einem Grundkörper und mit einer insbesondere über dem Grundkörper erhaben ausgebildeten Verzierung, mit den folgenden Schritten:
  • - Bereitstellen eines fertiggestellten Grundkörpers mit einer Öffnung zur Aufnahme einer Verzierung,
  • - Bereitstellen einer fertiggestellten Verzierung, wobei die Öffnung und die Verzierung so ausgebildet sind, daß die Verzierung in die Öffnung einsetzbar ist,
  • - Einsetzen der Verzierung in die Öffnung.
19. Verfahren zum Herstellen eines Behältnisses nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzierung in der Öffnung befestigt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigen mit einem Klebstoff erfolgt.
21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigen mit einer lösbaren Befestigungsvorrichtung erfolgt.
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