DE19643502A1 - Verfahren zur Decodierung eines digitalen Signals, Bussystem und Peripheriegerät hierfür - Google Patents
Verfahren zur Decodierung eines digitalen Signals, Bussystem und Peripheriegerät hierfürInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Decodierung
eines digitalen Signals sowie einem Bussystem und einem
Peripheriegerät hierfür nach der Gattung der unabhängigen
Ansprüche.
Es ist schon ein Verfahren zur Decodierung eines digitalen
Signals bekannt. Bei dem digitalen Signal handelt es sich
hierbei um ein pulsweitenmoduliertes Signal. Das Signal kann
zwei Zustände, einen hohen Signalpegel und einen niedrigen
Signalpegel, annehmen. Bei der Pulsweitenmodulation ist für
jedes zu übertragende Bit eine bestimmte Zeit, die
Gesamtpulsweite, vorgesehen. Während der Gesamtpulsweite
nimmt das Signal zuerst den niedrigen und dann den hohen
Signalpegel ein, wobei die Dauer des hohen Signalpegels
entweder ein Drittel oder zwei Drittel der Gesamtpulsweite
umfaßt. Andere Teilungen sind natürlich ebenso denkbar. Der
erste Fall entspricht einer codierten binären Null, der
zweite Fall einer 1. Die Decodierung dieses Bits erfolgt
durch Messung des Signalpegels etwa zur Hälfte der
Gesamtpulsweite. Zu diesem Zweck ist der Decoder mit einem
Oszillator versehen, um die Mitte der Gesamtpulsweite
zuverlässig zu messen.
Die Notwendigkeit, den Decoder mit einem Oszillator zu
versehen, verteuert allerdings diesen Decoder. Sollen
längere Bitströme decodiert werden, muß einerseits der
Oszillator im Decoder hochgenau sein, andererseits müssen
auch die Gesamtpulsweiten der einzelnen Bits hochgradig
reproduzierbar sein. Diese Anforderung bedingt den Einsatz
von hochgenauen und exakt abgeglichenen Oszillatoren sowohl
im Decoder als auch im Codierer.
Weiterhin ist aus der bisher unveröffentlichten deutschen
Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 196 162 93.9 ein
Bussystem für die Übertragung von Nachrichten zwischen einem
Steuergerät und einer Peripherieeinheit bekannt, wobei das
Steuergerät Nachrichten hoher Dringlichkeit und Nachrichten
geringer Dringlichkeit an die Peripherieeinheit sendet. Die
Nachrichten mit hoher Dringlichkeit weisen eine größere
Amplitude und Datenübertragungsrate auf als die Nachrichten
geringer Dringlichkeit. Die Nachrichten bestehen aus
digitalen Signalen, wobei eine binäre 0 einem niedrigen
Signalpegel und eine binäre 1 einem hohen Signalpegel
entspricht.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß
bei Benutzung dieses Verfahrens zur Decodierung des
digitalen Signals kein Oszillator im Decoder benötigt wird.
Durch die integrale Auswertung des gesamten Signals anstelle
des Signals an einem diskreten Punkt wird auch das
Signal/Rauschverhältnis besser und die Störanfälligkeit der
Datenübertragung geringer. Außerdem wird die Decodierung
unabhängig von der Gesamtpulsweite und somit auch von der
Datenübertragungsrate.
Das Bussystem mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 6, sowie die Peripherieeinheit mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12, sowie das Gerät
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 22 haben
demgegenüber den Vorteil, daß sie einfacher und demzufolge
auch billiger aufzubauen sind. Die Peripherieenheit hat
weiterhin den Vorteil, daß ein einziger Decoder für die
verschiedenen Datenübertragungsraten vorzusehen ist.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen der in den unabhängigen Ansprüchen
angegebenen Verfahren und Einrichtungen möglich.
Insbesondere ist es vorteilhaft, das Eingangssignal des
Komparators so zu manipulieren, daß die binäre Null und die
Eins sich durch unterschiedliche Vorzeichen unterscheiden.
Dieses Kriterium ist selbstnormalisierend in dem Sinne, daß
es von der Gesamtpulsweite unabhängig ist. Somit kann der
Decoder nicht nur digitale Wörter unabhängig von der
Datenübertragungsrate decodieren, sondern kann sogar Wörter
dann decodieren, wenn die Gesamtpulsweite von bit zu bit
variiert.
Es ist weiterhin vorteilhaft, das zu decodierende Signal mit
einem vierten Signal zu beaufschlagen, so daß das mit dem
dritten Signal beaufschlagte zu decodierende Signal während
der Gesamtpulsweite eines Bits die Polarität beibehält, da
somit kein Vorzeichenbit in Volt zu Frequenzwandler
vorgesehen sein muß.
Es ist besonders vorteilhaft, in dem Bussystem Nachrichten
hoher und niedriger Dringlichkeit zu übertragen, wobei die
ersteren eine höhere Amplitude aufweisen als die letzteren,
da somit die Nachrichten höherer Dringlichkeit automatisch
die Nachrichten geringerer Dringlichkeit überschreiben.
Es ist vorteilhaft, die Gesamtpulsweite der Nachrichten
höherer Dringlichkeit geringer zu halten, da somit eine
höhere Übertragungsrate für die Nachrichten mit großer
Dringlichkeit erreicht wird. Gleichzeitig wird für die
Nachrichten geringer Dringlichkeit durch die größeren
Gesamtpulsweiten eine bessere EMV-Verträglichkeit
gewährleistet.
Die Ausbildung des Bussystems als Zündbus für ein
Airbagsystem, wobei die Nachrichten niedriger Dringlichkeit
Diagnoseanfragen und die Nachrichten höherer Dringlichkeit
Zündbefehle darstellen ist vorteilhaft, da ein so
aufgebautes Airbagsystem flexibel im Aufbau ist und leicht
erweiterbar und/oder reparierbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein digitales Signal mit pulsweitenmodulierten Bits,
Fig. 2 eine erste Schaltung zur Decodierung eines digitalen
Signals mit pulsweitenmodulierten Bits,
Fig. 3a ein Signal mit einem PWM modulierten Bit, welches
mit einem zweiten Signal beaufschlagt wurde,
Fig. 3b das Integral über das Signal aus Fig. 3a,
Fig. 3c ein erstes Triggersignal,
Fig. 3d ein zweites Triggersignal,
Fig. 4 eine zweite Schaltung zur Decodierung eines
digitalen Signals mit pulsweitenmodulierten Bits,
Fig. 5 ein Bussystem.
Fig. 1 zeigt ein digitales Signal 50 mit
pulsweitenmodulierten Bits, das die Binärzahl 10010100
umfaßt, wie im folgenden erläutert wird. Das letzte bit des
digitalen Signals 50, eine "0", ist ein Stopbit 49. Das
digitale Signal 50 kann zwischen zwei Signalpegeln, einem
hohen Signalpegel 52 und einem niedrigen Signalpegel 53
wechseln. Der Unterschied zwischen den beiden Signalpegeln
ist hinreichend groß, daß störende Effekte wie Rauschen,
Drifts oder kleine Abweichungen vom idealen Signalpegel
vernachlässigt werden können. Diese Effekte sind deshalb
auch in Fig. 1 nicht gezeigt. Das Signal 50 ist eine
Abfolge von 8 Bits 51. Die zeitliche Dauer aller Bits ist
gleich, sie umfaßt die Gesamtpulsweite 54. Werden keine
Daten übertragen, nimmt das Signal 50 den niedrigen
Signalpegel 53 an. Ein Bit beginnt mit einem steilen Anstieg
100 auf einen hohen Signalpegel 52, welcher im ersten Bit
beispielsweise über zwei Drittel der Gesamtpulsweite
unverändert gehalten wird. Danach folgt ein steiler Abfall
auf den niedrigen Signalpegel 53, welcher dann für den Rest
der Gesamtpulsweite unverändert bleibt. Das zweite Bit in
Fig. 1 beginnt beispielsweise wiederum mit einem steilen
Anstieg 100 auf den hohen Signalpegel 52, welcher über ein
Drittel der Gesamtpulsweite unverändert gehalten wird,
gefolgt von einem steilen Abfall auf den niedrigen
Signalpegel 53, welcher über zwei Drittel der
Gesamtpulsweite unverändert gehalten wird.
Die Dauer des niedrigen Signalpegels in einem Bit 51
entscheidet über den Wert des Bits 51. Ist der Signalpegel
vorwiegend niedrig, so handelt es sich um ein Bit mit dem
Wert 0, im entgegengesetzten Fall um ein Bit mit dem Wert 1.
Das digitale Signal 50 aus Fig. 1 umfaßt also die Bitfolge
10010100.
Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild einer Einrichtung, welche
zur Decodierung eines pulsweitenmodulierten (PWM)-Signals
eingesetzt wird. Die Busleitungen 3 und 4 seien Leitungen,
welche zur Verbreitung des Signals 50 benutzt werden.
Hierbei sei die Busleitung 3 die Masseleitung, die
Busleitung 4 die Signalleitung. Die Signalleitung 4 ist mit
einem Eingang eines Addierers 11 verbunden. Der zweite
Eingang des Addierers 11 ist mit dem Ausgang eines zweiten
Signalgenerators 10 verbunden, welcher somit ein zweites
Signal 56 an den Addierer 11 aussenden kann. Der Ausgang des
Addierers 11, an welchem die Summe der beiden
Eingangssignale anliegt, ist mit dem Signaleingang eines
triggerbaren Integrators 12 verbunden. Der Triggereingang
des triggerbaren Integrators 12 ist über eine erste
Triggerleitung 25 mit dem Ausgang der Triggersteuerung 17
verbunden. Ein Eingang eines Komparators 14 wird mit dem
Ausgangssignal des Integrators 12 beaufschlagt, der zweite
Eingang des Komparators 14 ist mit einem Speicher 13
verbunden. Der Ausgang des Komparators 14 ist mit dem
Eingang eines zweiten Speichers 15 verbunden. Der
Triggereingang des zweiten Speichers 15 ist über die zweite
Triggerleitung 26 mit einem Ausgang der Triggersteuerung 17
verbunden. In der ersten Triggerleitung 25 fließt das erste
Triggersignal 60, in der zweiten Triggerleitung 26 fließt
das zweite Triggersignal 61.
Fig. 3a und 3b zeigen ein Signal 58, welches ebenfalls
ein pulsweitenmoduliertes Bit enthält.
Fig. 3a zeigt ein Signal 58, welches eine
pulsweitenmodulierte 1 enthält. Das Signal 58 entsteht
beispielsweise aus Beaufschlagung des zu decodierenden
Signals 50 mit einem zweiten Signal 56, welches im hier
gewählten Ausführungsbeispiel ein konstantes Signal ist.
Signal 58 kann zwei Signalpegel annehmen, einen hohen
Signalpegel 52 und einen niedrigen Signalpegel 53. Weiterhin
ist in Fig. 3a der Nullpegel 59 als gestrichelte Linie
dargestellt. Es ist sichtbar, daß im hier gewählten
Ausführungsbeispiel der hohe Signalpegel 52 und der niedrige
Signalpegel 53 des Signals 58 betragsmäßig gleich sind,
jedoch unterschiedliche Vorzeichen aufweisen. Weiterhin ist
in Fig. 3a das Integral 57 über das Signal 58 gezeigt.
Hierbei ist die untere Integrationsgrenze für die
Integration des Signals 58 der steile Anstieg 100 des
Signals 58, das Integrationsintervall ist die
Gesamtpulsweite 54 des pulsweitenmodulierten Bits des
Signals 58.
In Fig. 3b ist nochmals ein Signal 58 mit einem
pulsweitenmodulierten Bit gezeigt, das Signal in Fig. 3b
weist jedoch eine pulsweitenmodulierte Null auf. Gleiche
Größen wie in Fig. 3a wurden mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
Fig. 3c zeigt ein erstes Triggersignal 60, wie es von der
Triggersteuerung 17 erzeugt wird. Das erste Triggersignal 60
weist einen Triggerpuls 62 auf, dessen Anstieg kurz nach dem
steilen Anstieg 100 des digitalen Signals 50 erfolgt.
Fig. 3d zeigt ein zweites Triggersignal 61, wie es
ebenfalls von der Triggersteuerung 17 erzeugt wird. Das
zweite Triggersignal 60 weist einen Triggerpuls 62 auf,
dessen Anstieg zeitlich mit dem steilen Anstieg 100 des
digitalen Signals 50 zusammenfällt.
Das Verfahren soll nun anhand von Fig. 2 und Fig. 3a bis
3d erläutert werden. Zusätzlich zum Signal 50, welches
decodiert werden soll, wird vom zweiten Signalgenerator 10
ein zweites Signal 56 zur Verfügung gestellt. Das zweite
Signal 56 ist im hier gewählten Ausführungsbeispiel als
konstantes Signal ausgeführt. Das zu decodierende Signal 50
und das zweite Signal 56 werden im Addierer 10 addiert. Das
Ausgangssignal dieses Addierers ist das in Fig. 3a und
Fig. 3b mit dem Bezugszeichen 58 gekennzeichnete Signal,
welches einem triggerbaren Integrator 12 zugeführt wird. Der
triggerbare Integrator 12 ist so ausgebildet, daß er bei
Erhalt eines Triggersignals sein Ausgangssignal auf Null
setzt, und eine neue Integration beginnt, wobei das am
Eingang anliegende Signal integriert wird. Das
Integrationsergebnis liegt am Ausgang des triggerbaren
Integrators 12 an. Als Triggersignal für den triggerbaren
Integrator wird das erste Triggersignal 60 gewählt, welches
die Triggersteuerung 17 erzeugt. Der Triggerpuls des ersten
Triggersignals 60 erfolgt etwa kurz nach dem steilen Anstieg
100 des zu decodierenden Signals 50. Das Triggersignal wird
dem triggerbaren Integrator 12 über die erste Triggerleitung
25 zugeführt.
In den Fig. 3a und 3b ist das Integrationsergebnis
jeweils für eine pulsweitenmodulierte Null und eine
pulsweitenmodulierte Eins gezeigt. Bei der hier getroffenen
Wahl des zweiten Signals 56 weist das Integrationsergebnis
am Ende des bits für die Null und die Eins den gleichen
Betrag, jedoch unterschiedliches Vorzeichen auf. Dieses
Vorzeichen kann mit dem Komparator 14 durch Vergleich mit
einem im Speicher 13 abgespeicherten Nullsignal gemessen
werden. Am Ende des bits wird das Ausgangssignal des
Komparators 14 als Ergebnis in den zweiten Speicher 15
geschrieben und steht von dort zur weiteren Verarbeitung zur
Verfügung. Hierfür ist das zweite Triggersignal 61, das etwa
zeitgleich mit dem steilen Anstieg 100 einen Triggerpuls
aufweist, vorgesehen.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, daß das Signal über
die gesamte Gesamtpulsweite 54 ausgewertet wird. Somit ist
das Signal sehr viel weniger empfindlich auf Rauschen oder
einmalige fehlerhafte Auswertungen. Es entfallen somit auch
aufwendige Zusatzschaltungen zum mehrfachen Auslesen des
Signals in der Nähe der Signalmitte das
Signal/Rauschverhältnis zu verbessern.
Es ist jedoch ebenso vorstellbar und vorgesehen, ein
beliebiges Signal 56 zuzulassen. In diesem Fall liegen am
Ausgang des triggerbaren Integrators 12 verschiedene
Ergebnisse für eine pulsweitenmodulierte Eins und eine
pulsweitenmodulierte Null vor, sie müssen sich jedoch nicht
notwendigerweise im Vorzeichen unterscheiden. Die
Unterscheidung zwischen der pulsweitenmodulierten Eins und
der pulsweitenmodulierten Null wird dadurch getroffen, daß
das Ausgangssignal des triggerbaren Integrators 12 ebenso
wie der Inhalt eines Speichers 13, in dem eine vorgegebene
Zahl gespeichert wurde, einem Komparator zugeführt wird. Im
Gegensatz zum oben geschilderten Verfahren muß unter
Umständen ein endlicher Wert im Speicher 13 abgelegt werden.
Durch passende Wahl des zweiten Signals 56, insbesondere
durch die Wahl aus den Fig. 3a und 3b, bleibt das
Unterscheidungskriterium zwischen Null und Eins - nämlich der
Vorzeichenwechsel - auch bei einer Änderung der
Gesamtpulsweite, oder äquivalenterweise der
Datenübertragungsrate, erhalten. Wird das zweite Signal so
gewählt, daß die im Speicher 13 abzulegende Zahl eine
endliche Zahl ist, so sind Vorkehrungen zu treffen, bei
einer Änderung der Datenübertragungsrate diese Zahl zu
ändern.
Ebenso sind Abwandlungen in der Synchronisation der
Triggersignale 60, 61 vorstellbar. Es ist jedoch wesentlich,
daß das Integral über einen großen Teil des digitalen
Signals 50 als Maß für die Wertigkeit des bits herangezogen
wird.
Ein weiteres schaltungstechnisches Ausführungsbeispiel ist
in Fig. 4 dargestellt. Wiederum wird das zu decodierende
Signal 50 über die Busleitungen 3, 4 transportiert, wobei
die Busleitung 3 die Masseleitung, die Busleitung 4 die
Signalleitung darstellt. Das Signal aus der Signalleitung 4
wird einem Volt zu Frequenzconverter (VFC) 40 zugeführt. Der
Ausgang des VFC 40 ist mit dem Eingang eines triggerbaren
Zählers 41 verbunden. Zwei Eingänge eines zweiten
Komparators 24 sind mit dem Ausgang des triggerbaren Zählers
41 einerseits und einem Speicher 42 andererseits verbunden.
Der Ausgang des Komparators 24 stellt den Ausgang 16 des
Decodierers dar.
Ein Volt zu Frequenzconverter wandelt ein Signal mit einer
bestimmten Spannung in ein periodisches Signal mit einer
bestimmten Frequenz um. Hierbei ist in der Regel die
Frequenz des periodischen Signals proportional zur Spannung
des Eingangssignal. Es sind jedoch auch nichtlineare Volt zu
Frequenzconverter vorstellbar, welche hier auch eingesetzt
werden können. Das Ausgangssignal des Volt zu
Frequenzconverters 40 wird dem triggerbaren Zähler 41
zugeführt. Der triggerbare Zähler 41 ist so ausgebildet, daß
er bei Erhalt eines Triggersignals an seinem Triggereingang
das Ausgangssignal auf Null setzt und danach am Eingang
anliegende Pulse oder Signalspitzen zählt. Die Zahl der
Signalspitzen liegt am Ausgang des triggerbaren Zählers 41
an. Vorteilhafter Weise wird als Triggersignal für den
triggerbaren Zähler 41 der steile Anstieg 100 des zu
decodierenden Signals 50 herangezogen. Dieses Triggersignal
wird dem triggerbaren Zähler 41 über die Triggerleitung 25
zugeführt. Am Ausgang des triggerbaren Zählers 41 liegt also
ein Signal an, welches die Zahl der Pulse, welche vom VFC
seit dem letzten steilen Anstieg 100 erzeugt wurden,
darstellt, wobei die Frequenz der momentan erzeugten Pulse
immer proportional zum momentanen Signalpegel des Signals 50
ist. Das Ausgangssignal des triggerbaren Zählers 41 stellt
somit ebenfalls eine Art Integral über das zu decodierende
Signal 50 dar. Das Ausgangssignal des triggerbaren Zählers
41 wird wiederum mit dem Inhalt eines Speichers 42, welcher
eine vorgegebene Zahl enthält, verglichen. Diese geschieht
im zweiten Komparator 24. Übersteigt das Ausgangssignal des
triggerbaren Zählers 41 einen bestimmten, vorgegebenen Wert,
so muß es sich bei dem zu decodierenden Bit des Signals 50
um eine pulsweitenmodulierte Eins handeln, welche der
Komparator dann am Ausgang 16 des Decoders zur Verfügung
stellt.
Es ist vorteilhaft, und auch vorgesehen, das zu decodierende
Signal 50 vor der Zuführung zum VFC 40 mit einem vierten
Signal zu beaufschlagen. Das vierte Signal könnte so
ausgebildet sein, daß das zu decodierende Signal 50 nach
Beaufschlagung mit dem vierten Signal seine Polarität nicht
mehr ändert. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin,
daß am Ausgang des VFC 40 kein Polaritätsbit vorgesehen sein
muß. Hierdurch kann der Schaltungsaufwand verringert werden.
Ebenso ist es möglich und vorgesehen, das vierte Signal oder
auch das zweite Signal 56 als periodisches Signal
auszubilden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die
Periodizität die der Gesamtpulsweite 54 ist. In diesem Fall
ist das Integral eine konstante Zahl, deren Wert bei der
Bemessung des vorgegebenen Werts Speicher 42 oder im
Speicher 13 berücksichtigt werden kann.
Eine Anwendung für das erfindungsgemäße Verfahren wird in
Fig. 6 gezeigt. In Fig. 6 wird ein Steuergerät 1 gezeigt,
welches über Busleitungen 3, 4 mit mehreren
Peripherieeinheiten 2 verbunden ist. Das Steuergerät 1,
welches im folgenden auch vereinfacht als Gerät bezeichnet
wird, weist einen Prozeßrechner 5 und ein Businterface 6
auf. Die Busleitungen 3 und 4 sind mit dem Businterface 6
verbunden.
Durch die Busleitungen 3, 4 wird ein Zweidrahtbus
geschaffen, durch den Nachrichten zwischen dem Steuergerät 1
und den Peripherieeinheiten 2 ausgetauscht werden können. Da
für einen derartigen Bus nur zwei Leitungen erforderlich
sind, wird der Aufwand an Verkabelung zwischen Steuergerät 1
und Peripherieeinheiten 2 besonders gering gehalten. Der
Austausch von Nachrichten über den Bus erfolgt dadurch, daß
die jeweils sendende Station elektrische Signale, sowohl
Stromsignale als auch Spannungssignale, auf die Busleitungen
3, 4 gibt, die dann von der empfangenden Station ausgewertet
werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Leitung
3 die Masseleitung und die Leitung 4 wird mit dem Signal
beaufschlagt. Die Nachrichten bestehen dabei aus einer Folge
von Bits, wobei jedes Bit pulsweitenmoduliert ist. Eine
solche Abfolge von Bits wurde schon in der Fig. 1
dargestellt.
Die Amplitude des Spannungssignals, d. h. der Unterschied
zwischen dem niedrigen und dem hohen Signalpegel wird für
eine erste Anwendung niedrig gewählt. Außerdem sei die
Gesamtpulsweite 54 relativ groß. Vorteilhaft ist an einer
derartigen Übertragung von Nachrichten, daß die durch den
Bus verursachten elektromagnetischen Störungen besonders
gering sind. Bedingt durch die geringe Übertragungsrate ist
eine derartige Übertragung von Nachrichten in besonderem
Maße geeignet, wenn die Nachrichten nicht von großer
zeitlicher Dringlichkeit sind.
Auf dem Bus 4 kann jedoch gleichermaßen ein Signal mit
pulsweitenmodulierten Bits übertragen werden, welches eine
sehr große Amplitude aufweist, sowie eine sehr kleine
Gesamtpulsweite. Die Übertragung dieses Signals bewirkt
stärkere elektromagnetische Störungen, jedoch ist, bedingt
durch die geringere Gesamtpulsweite 54, eine sehr viel
höhere Übertragungsrate erzielbar.
Aufgrund der unterschiedlich großen Amplitude können somit
Nachrichten großer Amplitude jederzeit von den Nachrichten
kleiner Amplitude überschrieben werden.
Bei dem in der Fig. 6 gezeigten System von Steuergerät 1,
Peripherieeinheiten 2 und Busleitungen 3, 4 wird
insbesondere an ein Airbagsystem gedacht. Dieses weist ein
Zentralsteuergerät 1 auf und Peripherieeinheiten 2, die
jeweils einen Airbag, einen Seitenairbag, einen Gurtstraffer
oder andere Elemente aufweisen. Bei einem derartigen
Airbagsystem müssen die Befehle zum Auslösen der einzelnen
Peripherieeinheiten 2 mit großer Dringlichkeit übertragen
werden, wobei dabei keinerlei Verzögerung geduldet werden
kann. Weiterhin sollte ein derartiges System in der Lage
sein, die Funktionsfähigkeit der einzelnen
Peripherieeinheiten 2 konstant zu überprüfen. Es ist daher
vorgesehen, daß das Steuergerät 1 Diagnoseanforderungen an
die Peripherieeinheiten 2 sendet, die dann durch ein
Rücksignal die Funktionstüchtigkeit bestätigen können. Im
Vergleich zu den Befehlen zum Auslösen der
Peripherieeinheiten 2 sind die Diagnoseanforderungen von
geringer Dringlichkeit. Das erfindungsgemäße Bussystem läßt
sich somit besonders vorteilhaft für ein Airbagsystem
einsetzen, bei dem zwischen dem Steuergerät 1 und den
dazugehörigen Peripherieeinheiten 2 konstante
Diagnoseinformationen über die Betriebsbereitschaft der
einzelnen Peripherieeinheiten 2 ausgetauscht werden und dann
mit hoher Dringlichkeit Befehle von dem Steuergerät 1 an die
Peripherieeinheiten 2 übermittelt werden müssen, die zum
Auslösen der Funktionen der einzelnen Peripherieeinheiten 2
führen.
Claims (29)
1. Verfahren zur Decodierung eines digitalen Signals (50)
mit Pulsweiten-modulierten Bits mit einem hohen (52) und
einem niedrigen (53) Signalpegel, wobei jedes Bit eine
unbekannte Gesamtpulsweite (54) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Decodierung eines Bits
- a) der Signalpegel des Signals (50) über die Gesamtpulsweite (54) des Bits bis zum Beginn des nächsten Bits integriert wird,
- b) das Ergebnis der Integration einem Komparator (14) zugeführt wird.
2. Verfahren zur Decodierung eines digitalen Signals (50)
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) ein zweites Signal (56) erzeugt wird,
- b) das Signal (50) vor der Integration mit dem zweiten Signal (56) beaufschlagt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
als zweites Signal (56) ein konstantes Signal verwendet
wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
dem Integrationsergebnis vor der Zuführung zum Komparator
(14) eine Konstante dazuaddiert wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Signal (56) und/oder die
Konstante so bestimmt werden, daß das Eingangssignal des
Komparators (14) je nach Wertigkeit eines Bits über eine
unterschiedliche Polarität verfügt, und daß der Komparator
(14) als Polaritätsdiskriminator ausgebildet wird.
6. Verfahren zur Decodierung eines digitalen Signals (50)
mit Pulsweiten-modulierten Bits mit einem hohen (52) und
einem niedrigen (53) Signalpegel, wobei ein Bit eine
unbekannte Gesamtpulsweite (54) umfaßt, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) ein drittes, periodisches Signal erzeugt wird, dessen Frequenz proportional zur Amplitude des Signals ist, daß
- b) die Zahl der Perioden des dritten Signals gezählt wird, wobei das Zählen für jedes zu decodierende Bit neu gestartet wird, daß
- c) das Resultat des zweiten Zählens einem Komparator (24) zugeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Signal mit einem vierten Signal beaufschlagt wird,
vorzugsweise in einer Weise, daß das Signal während der
Gesamtpulsweite eines Bits die Polarität beibehält.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zu dem Zählresultat eine festgelegte Zahl hinzuaddiert
wird, bevor es dem Komparator zugeführt wird.
9. Bussystem für die Übertragung von Nachrichten zwischen
einem Gerät (1) und mindestens einer Peripherieeinheit (2),
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachrichten jeweils in Form
eines digitalen Signals mit einer Folge von Pulsweiten-
modulierten Bits übertragen werden, wobei jedes Bit einen
hohen und einen niedrigen Signalpegel aufweist, und daß die
pulsweitenmodulierten Bits in der Peripherieeinheit (2) nach
einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche
decodierbar sind.
10. Bussystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
von dem Gerät (1) Nachrichten hoher Dringlichkeit und
Nachrichten geringer Dringlichkeit an die mindestens eine
Peripherieeinheit (2) sendbar sind, wobei die Nachrichten
hoher Dringlichkeit eine größere Differenz zwischen dem
hohen und dem niedrigen Signalpegel aufweisen als die
Nachrichten geringer Dringlichkeit.
11. Bussystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gesamtpulsweite eines einzelnen Bits der Nachrichten mit
großer Dringlichkeit geringer ist als die Gesamtpulsweite
(54) eines einzelnen Bits der Nachrichten geringer
Dringlichkeit.
12. Bussystem nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Peripherieeinheit (2) zur Auslösung
eines Airbags ausgebildet ist, daß die Nachrichten geringer
Dringlichkeit als Diagnoseanforderungen über die
Betriebsbereitschaft des Airbags ausgebildet sind, und daß
die Nachrichten mit hoher Dringlichkeit als Auslösebefehle
für den Airbag ausgebildet sind.
13. Bussystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Peripherieeinheiten (2) mit den Busleitungen (3, 4)
verbunden sind, daß die Diagnoseanforderung eine Adresse
einer der Peripherieeinheiten (2) enthält und daß die
Peripherieeinheit mit der Adresse eine Rückantwort an das
Steuergerät sendet, mit der die Betriebsbereitschaft der
Peripherieeinheit (2) erkennbar ist.
14. Bussystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückantwort aus einer Belastung der Busleitungen
besteht.
15. Peripherieeinheit (2) für ein Bussystem, für den Empfang
von digitalen Signalen (50), dadurch gekennzeichnet, daß
digitale Signale, die aus einer Abfolge von Pulsweite-
modulierten Bits bestehen, wobei jedes Bit einen hohen (52)
und einen niedrigen (53) Signalpegel aufweist, und jedes Bit
eine Gesamtpulsweite (54) aufweist, empfangbar sind, daß ein
zweiter Signalgenerator (10) vorhanden ist, daß das Signal
mit einem zweiten, konstanten Signal (56) beaufschlagbar
ist, daß ein Integrator (12) vorgesehen ist, durch welchen
das beaufschlagte Signal integrierbar ist, daß ein
Komparator (14) vorgesehen ist, durch welchen das
Integrationsergebnis mit einer vorgegebenen Zahl
vergleichbar ist, daß der Integrator zu Beginn jedes Bits
zurücksetzbar ist.
16. Peripherieeinheit (2) für ein Bussystem, für den Empfang
von digitalen Signalen (50), dadurch gekennzeichnet, daß
digitale Signale, die aus einer Abfolge von Pulsweite-
modulierten Bits bestehen, wobei jedes Bit einen hohen (52)
und einen niedrigen (53) Signalpegel aufweist, und jedes Bit
eine Gesamtpulsweite (54) aufweist, empfangbar sind, daß ein
VFC (Volt-Frequenz-Converter) (40) vorgesehen ist, der mit
dem Signal (50) beaufschlagbar ist, daß ein Zähler (41)
vorgesehen ist, der mit dem Ausgangssignal des VFC (40)
beaufschlagbar ist und der zu Beginn jedes Bits zu Null
setzbar ist, daß ein zweiter Komparator (24) vorgesehen ist,
durch welchen das Ausgangssignal des Zählers (41) mit einer
vorgegebenen Zahl vergleichbar ist.
17. Peripherieeinheit nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß ein vierter Signalgenerator zur
Erzeugung eines vierten Signals vorgesehen ist und, daß das
Signal (50) mit dem vierten Signal vor Zuführung zum VFC
(40) beaufschlagbar ist.
18. Peripherieeinheit (2) nach einem der Ansprüche 15 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schaltungsanordnung zur
Erkennung von empfangenen Signalen, welche eine vorgegebene
Differenz zwischen hohem und niedrigem Pegel überschreiten,
vorgesehen ist, so daß Signale hoher und niedriger Amplitude
trennbar sind.
19. Peripherieeinheit (2) nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß durch Empfang von Nachrichten hoher
Amplitude die Bearbeitung von Nachrichten niedriger
Amplitude abgebrochen wird.
20. Peripherieeinheit (2) nach einem der Ansprüche 18 oder
19, dadurch gekennzeichnet, daß Signale niedriger Amplitude
Signale niedriger Dringlichkeit, insbesondere
Diagnoseanforderungen, sind, und daß Mittel zur Aussendung
einer Rückantwort vorgesehen sind.
21. Peripherieeinheit nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückantwort durch Belastung
zweier Busleitungen des Bussystems signalisierbar ist.
22. Peripherieeinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung über das
Bussystem erfolgt.
23. Peripherieeinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß ihr eine Adresse zugeordnet ist,
daß empfangbare Nachrichten mit einer Zieladresse versehen
sind, und daß in der Peripherieeinheit Mittel vorgesehen
sind, die Zieladresse mit der Adresse der Peripherieeinheit
zu vergleichen.
24. Peripherieeinheit nach einem der Ansprüche 15 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß das Peripheriegerät als
Auslöseeinheit für ein Airbag und/oder Gurtstraffersystem
ausgebildet ist.
25. Gerät (1) zur Aussendung von Nachrichten an mindestens
eine Peripherieeinheit (2), dadurch gekennzeichnet, daß die
Nachrichten als digitale Signale (50), die aus einer Abfolge
von Pulsweite-modulierten Bits ausgebildet sind, wobei jedes
Bit eine Gesamtpulsweite (54) mit einem hohen (52) und einem
niedrigen (53) Signalpegel aufweist, daß Nachrichten hoher
Dringlichkeit mit einer größeren Differenz zwischen hohem
und niedrigem Signalpegel und Nachrichten niedriger
Dringlichkeit mit einer kleineren Differenz zwischen hohem
und niedrigem Signalpegel aussendbar sind.
26. Gerät (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nachrichten hoher Dringlichkeit aus Bits kürzerer
Gesamtpulsweite bestehen als die Nachrichten niedriger
Dringlichkeit.
27. Gerät (1) nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch
gekennzeichnet, daß Nachrichten hoher Dringlichkeit vor
Beendigung des Absendens von Nachrichten niedriger
Dringlichkeit und/oder vor Beendigung des Empfangs von
Nachrichten von einem Peripheriegerät (2) absendbar sind.
28. Gerät (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die aussendbaren Nachrichten niedriger
Dringlichkeit als Diagnoseanforderungen über die
Betriebsbereitschaft an die Peripheriegeräte (2) ausgebildet
sind, und daß die aussendbaren Nachrichten hoher
Dringlichkeit als Auslösebefehle für mindestens ein
bestimmtes Peripheriegerät (2) ausgebildet sind.
29. Gerät (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum Empfang von
Nachrichten von einer Peripherieeinheit (2) vorhanden sind.
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