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DE19641151A1 - Weichbecher-Verpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben und anderer Verpackungen - Google Patents

Weichbecher-Verpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben und anderer Verpackungen

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Publication number
DE19641151A1
DE19641151A1 DE19641151A DE19641151A DE19641151A1 DE 19641151 A1 DE19641151 A1 DE 19641151A1 DE 19641151 A DE19641151 A DE 19641151A DE 19641151 A DE19641151 A DE 19641151A DE 19641151 A1 DE19641151 A1 DE 19641151A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
folding
glue
tabs
packaging
tab
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19641151A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Thomas Haefker
Hans-Juergen Bretthauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE19641151A priority Critical patent/DE19641151A1/de
Priority to DE59710953T priority patent/DE59710953D1/de
Priority to ES97114970T priority patent/ES2208796T3/es
Priority to EP97114970A priority patent/EP0835810B1/de
Priority to JP27304897A priority patent/JP3369927B2/ja
Priority to CN97120042A priority patent/CN1074732C/zh
Priority to US08/946,654 priority patent/US5946890A/en
Priority to BR9704985A priority patent/BR9704985A/pt
Publication of DE19641151A1 publication Critical patent/DE19641151A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular
    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B19/00Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
    • B65B19/02Packaging cigarettes
    • B65B19/22Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers
    • B65B19/24Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers using hollow mandrels through which groups of cigarettes are fed
    • B65B19/245Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers using hollow mandrels through which groups of cigarettes are fed carried by continuously driven endless conveyors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B51/00Devices for, or methods of, sealing or securing package folds or closures; Devices for gathering or twisting wrappers, or necks of bags
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Description

Die Erfindung betrifft eine Weichbecher-Verpackung für Ziga­ retten oder dergleichen, bei der der Packungsinhalt - eine Zigarettengruppe - von einem Innenzuschnitt aus Papier, Stan­ niol oder dergleichen vollständig umgeben und ein so gebilde­ ter Zigarettenblock in einem oben offenen Weichbecher aus dünnem Verpackungsmaterial, insbesondere Papier, Aufnahme findet, wobei der Weichbecher im Bereich mindestens einer schmalen Seitenwand einander teilweise überdeckende und mit­ einander verklebte Seitenlappen und im Bereich einer Boden­ wand einander ebenfalls (teilweise) überdeckende und mitein­ ander verklebte Bodenlappen aufweist. Weiterhin betrifft die Erfindung Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derartiger Weichbecher-Verpackungen, aber auch anderer Verpackungen aus dünnem Verpackungsmaterial, zum Beispiel dünnem Karton.
Weichbecher-Verpackungen gehören zu den weitverbreiteten Ver­ packungsformen für Zigaretten. Der üblicherweise aus Papier bestehende (Weich-)Becher ist im Bereich einer schmalen, auf­ rechten Seitenwand und im Bereich des Bodens aus einander teilweise überdeckenden Faltlappen gebildet. Diese Faltlappen sind durch Kleben miteinander verbunden. Bei den bisher be­ kannten Verpackungen dieses Typs sind streifenförmige Leim­ bilder auf die verklebten Faltlappen aufgetragen. Der Belei­ mungsvorgang ist zeitaufwendig und deshalb ein Problem für Verpackungsmaschinen mit hoher Leistungsfähigkeit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch eine verbes­ serte Ausgestaltung von Verpackungen und durch besondere Maß­ nahmen bei der Fertigung von Verpackungen die Leistungsfähig­ keit der Verpackungsmaschine zu verbessern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Weichbe­ cher-Verpackung dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlappen und/oder Bodenlappen durch Leimpunkte miteinander verklebt sind, insbesondere durch eine Anzahl von sich in Längsrich­ tung der jeweiligen Faltlappen erstreckenden, mit Abstand voneinander angeordneten Leimpunkten.
Die Verwendung von punktförmigen Leimbildern ermöglicht zum einen eine präzise und daher leimsparende Positionierung der Leimstellen. Darüber hinaus können die Leimpunkte mit hoher Geschwindigkeit aufgebracht werden, nämlich durch Leimdüsen, die die punktförmigen Leimbilder aufsprühen. Die Leimpunkte sind dabei vorzugsweise in einer Reihe in Längsrichtung der jeweiligen Faltlappen angeordnet.
Ein weiteres Thema der Erfindung sind Verfahrensschritte so­ wie Einzelheiten einer Vorrichtung zum Fertigen von Ver­ packungen aus faltbarem Material. Dabei wird ausgegangen von einem Faltaggregat, insbesondere Faltrevolver, bei dem die Zuschnitte für die Fertigung der Verpackung zunächst U-förmig um einen Faltdorn herumgelegt werden, so daß Faltlappen, näm­ lich Seitenlappen, zur Bildung einer Seitenwand der Ver­ packung in Förderrichtung rückseitig über den Faltdorn hin­ wegragen. Erfindungsgemäß wird der radial außenliegende Falt­ lappen - Innenlappen - außen mit Leimpunkten versehen, vor­ zugsweise während der kontinuierlichen Bewegung des Falt­ dorns. Danach wird der mit Leimpunkten versehene Innenlappen gegen die Rückseite des Faltdorns und sodann der radial in­ nenliegende Außenlappen gegen den Innenlappen gefaltet und durch die Leimpunkte mit diesem verbunden. Alle Leimpunkte werden gleichzeitig durch ein Leimaggregat mit einer der An­ zahl der Leimpunkte entsprechenden Anzahl von Leimdüsen auf­ getragen.
Auch im Bereich einer Bodenwand bzw. einer Wand mit sich in Bewegungsrichtung des Faltdorns erstreckenden Faltlappen wer­ den Leimpunkte auf diesen aufgetragen, und zwar erfindungsge­ mäß durch ein Leimaggregat mit einer Einzeldüse, die während der vorzugsweise kontinuierlichen Bewegung des Faltdorns auf­ einanderfolgend mehrmals betätigt wird und dadurch im Abstand voneinander angeordnete Leimpunkte auf den Faltlappen auf­ trägt.
Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Positio­ nierung der Leimaggregate, auf die Stellung und Arbeitsweise von Faltorganen sowie auf Führungsorgane für die teilweise gefalteten Verpackungen bzw. Zuschnitte.
Einzelheiten der Verpackung sowie der Vorrichtung und des Verfahrens werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Faltdorn als Teil eines Faltrevolvers mit Einzelheiten einer weicherbecher-Packung während der Herstellung derselben, in Draufsicht,
Fig. 2 eine Darstellung analog zu Fig. 1 während eines weiteren Fertigungsschritts,
Fig. 3 einen Faltdorn im Längsschnitt bei vergrößertem Maßstab, und zwar in einer Schnittebene III-III der Fig. 4,
Fig. 4 einen Umfangsbereich bzw. Ausschnitt eines Faltre­ volvers mit einer Mehrzahl von Faltdornen in Sei­ tenansicht,
Fig. 5 einen Teilbereich der Darstellung gemäß Fig. 4, nämlich eine Beleimungsstation, in vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 die Beleimungsstation gemäß Fig. 5 in Queransicht bzw. als Querschnitt in der Ebene VI-VI der Fig. 4,
Fig. 7 eine weitere Einzelheit der Darstellung gemäß Fig. 4, nämlich eine Faltstation, in vergrößertem Maß­ stab,
Fig. 8 die Faltstation gemäß Fig. 7 in Queransicht bzw. im Querschnitt VIII-VIII der Fig. 4,
Fig. 9 einen weiteren Teilbereich aus Fig. 4, nämlich eine (zweite) Leimstation in vergrößertem Maßstab,
Fig. 10 die Leimstation gemäß Fig. 9 in Queransicht bzw. im Querschnitt der Ebene X-X in Fig. 4.
Die in den Zeichnungen dargestellten Einzelheiten betreffen vorrangig die Fertigung von weichbecher-Verpackungen für Zi­ garetten oder andere Gegenstände. Dieser Verpackungstyp wird unter Verwendung eines Faltdorns 10 hergestellt. Es handelt sich dabei um ein hohles, rohrartiges Organ, welches einsei­ tig an einem Träger 11 eines Faltrevolvers 12 befestigt ist. Der Faltdorn 10 hat entsprechend dem Innenraum der Verpackung im vorliegenden Falle einen rechteckigen Querschnitt. Mehrere Faltdorne 10 sind mit gleichen Abständen voneinander längs des Umfangs des Faltrevolvers 12 angeordnet. Die Faltdorne 10 sind so positioniert, daß eine großflächige Außenwand 13 radial nach außen, eine entsprechende Innenwand 14 in bezug auf die Radialrichtung des Revolvers innen verläuft. Eine schmale Vorderwand 15 und eine entsprechende Rückwand 16 sind annähernd radial gerichtet.
Die die Verpackung bildenden Zuschnitte werden nacheinander auf der Außenseite des Faltdorns 10 gefaltet. Zuerst wird eine Innenumhüllung 17 gefaltet und danach - außen auf die­ ser - die Außenumhüllung, nämlich ein (Papier-)Zuschnitt für den Weichbecher 18. Die nachfolgend beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Einzelheiten befassen sich vorran­ gig mit der Herstellung dieses Weichbechers 18, also der Außenumhüllung der Verpackung. In den Zeichnungen ist ledig­ lich in Fig. 3 und in Fig. 5 eine aus Faltlappen gebildete Bodenwand der Innenumhüllung 17 gezeigt.
Ein Zuschnitt für den Weichbecher 18 wird in einer radial zum Faltrevolver 12 gerichteten Position zwischen aufeinanderfol­ genden Faltdornen 10 bereitgehalten und durch den in Förder­ richtung nachfolgenden Faltdorn mitgenommen. Im Bereich erster radial außen- und innenliegender, feststehender U-Faltorgane 19, 20 wird der Zuschnitt des Weichbechers 18 U-förmig um den Faltdorn 10 herumgefaltet, und zwar durch die Bewegung des Faltdorns 10 mit dem Zuschnitt relativ zu den feststehenden U-Faltorganen 19, 20. Gleichzeitig wird in die­ ser Station durch einen ortsfesten Faltfinger 21 ein boden­ seitiger Randlappen 22 gegen die freie Fläche des Faltdorns 10 umgefaltet.
Der Zuschnitt für den Weichbecher 18 ist so bemessen und wird so relativ zum Faltdorn 10 bereitgehalten, daß nach dem U-Falten auf der in Transportrichtung rückwärtigen Seite des Faltdorns, also im Bereich der Rückwand 16, Faltlappen zur Bildung einer Seitenwand 23 des Weichbechers 18 hinwegragen. Es handelt sich dabei im vorliegenden Falle um Seitenlappen, nämlich einem (schmaleren) Innenlappen 24 und einem (brei­ teren) Außenlappen 25. Der Innenlappen 24 liegt bei der fer­ tiggefalteten Seitenwand 23 der Verpackung an der Innenseite und wird mindestens teilweise überdeckt durch den Außenlappen 25.
Innenlappen 24 und Außenlappen 25 sind bei der fertigen Ver­ packung durch Klebung miteinander verbunden. Diese Verbindung wird durch Leimpunkte 26 bewirkt, die auf einen der Seiten­ lappen aufgetragen sind, im vorliegenden Falle auf die Außen­ seite des Innenlappens 24. Zur Herstellung der Seitenwand 23 wird nach dem Auftragen der Leimpunkte 26 der Innenlappen 24 gegen die Außenseite der Rückwand 16 des Faltdorns 10 umge­ faltet und sodann der Außenlappen 25 durch eine in Radial­ richtung nach außen geführte Faltbewegung gegen den Innenlap­ pen 24 gefaltet.
Die Leimverbindung von Innenlappen 24 und Außenlappen 25 be­ steht aus einer Reihe von in vorzugsweise gleichen Abständen voneinander angeordneten Leimpunkten 26. Unter Berücksichti­ gung der Abmessung der Verpackung sind sieben Leimpunkte zweckmäßig. Diese erstrecken sich über die volle Längsabmes­ sung des Zuschnitts bzw. des Innenlappens 24. Ein Leimpunkt 26 liegt auch im Bereich einer Bodenwand der Verpackung bzw. des Weichbechers 18.
Die Leimpunkte 26 werden im Bereich einer Leimstation 27 auf die radial nach außen gerichtete Seite des Innenlappens 24 aufgetragen, und zwar während kontinuierlicher Bewegung des Faltrevolvers 12 und damit des Faltdorns 10. Im Bereich der Leimstation 27 ist außerhalb des Bewegungsbereichs des Falt­ revolvers 12 bzw. der am Außenrand desselben angeordneten Faltdorne 10 ein Leimaggregat 28 ortsfest angeordnet. Dieses besteht aus einer Mehrzahl von in Axialrichtung nebeneinander angeordneten Leimdüsen 29. Bei dem vorliegenden Ausführungs­ beispiel (Fig. 6) besteht das Leimaggregat 28 aus sieben Leimdüsen 29, die je einen Leimpunkt 26 auf den Zuschnitt übertragen. Die Leimdüsen 29 sind mit geringem Abstand von der Bewegungsbahn der Faltdorne 10 positioniert, und zwar derart, daß die Leimdüsen 29 in Radialrichtung weisen, also quer zur Ebene des Innenlappens 24. Das Leimaggregat 28 bzw. dessen Leimdüsen 29 sind in Abhängigkeit von der Bewegung des Faltdorns 10 so gesteuert, daß während des Vorbeibewegens des Innenlappens 24 gleichzeitig die (sieben) Leimpunkte 26 durch die Leimdüsen 29 auf den Faltlappen übertragen werden.
Die durch Aufbringen der Leimpunkte 26 vorbereiteten und teilweise gefalteten Weichbecher 18 werden durch den Faltdorn 10 einer Faltstation 30 zugeführt. Im Bereich derselben wird durch ein ortsfestes, bewegbares Faltorgan, nämlich Faltrad 31, der mit den Leimpunkten 26 versehene Innenlappen 24 - während fortgesetzter Drehbewegung des Faltrevolvers 12 - gegen die Rückseite des Faltdorns 10 gefaltet, also gegen die Rückwand 16 desselben.
Etwa zeitgleich wird der in Radialrichtung innenliegende Außenlappen 25 durch einen Falter 32 ebenfalls gegen die Rückseite des Faltdorns 10 und damit gegen den unmittelbar vorher gefalteten Innenlappen 24 gefaltet. Der Außenlappen 25 wird dabei über die Leimpunkte 26 mit dem Innenlappen 24 ver­ bunden. Der Falter 32 ist am Faltrevolver 12 angeordnet. Je­ dem Faltdorn 10 ist demnach ein mit diesem umlaufender Falter 32 zugeordnet.
Im Bereich der Faltstation 30 wird nach Falten von Innenlap­ pen 24 und Außenlappen 25 ein weiterer Faltschritt vollzogen. Im Bereich einer Bodenwand über den Faltdorn 10 hinwegste­ hende Bereiche der aus Innenlappen 24 und Außenlappen 25 ge­ bildeten Seitenwand 23 werden in die Ebene der Bodenwand ge­ faltet, nämlich ein Randlappen 33 gegenüberliegend zum be­ reits gefalteten Randlappen 22. Der Randlappen 33 wird durch einen ortsfesten Lappenfalter 34 gefaltet, der einen um eine etwa radial gerichtete Achse schwenkbaren Finger 35 aufweist. Dieser wird so betätigt, daß in einer Überholbewegung der Randlappen 33 aus der Strecklage umgefaltet wird bis in die Ebene der Bodenwand bzw. an die Bodenwand der Innenumhüllung.
Im weiteren Verlauf der Förderbewegung wird ein ortsfestes Faltorgan 36 wirksam, welches als Faltweiche ausgebildet ist mit einer geschwungenen Faltkante 37. Diese erfaßt einen ra­ dial außenliegenden, trapezförmigen Bodenlappen 38 des Weich­ bechers 18 und faltet diesen in die Ebene der Bodenwand bzw. gegen den Boden der Innenumhüllung. Der Bodenlappen 38 ragt über das freie Ende des Faltdorns 10 hinweg (Fig. 6), bevor das Faltorgan 36 infolge der Bewegung des Faltdorns 10 rela­ tiv zu der feststehenden Faltkante 37 umgefaltet wird.
Ein unterer, radial innenliegender, jedoch bei der fertigen Verpackung außenliegender Bodenlappen 39 befindet sich wäh­ rend dieser Phase weiterhin in Strecklage, also in Verlänge­ rung der Innenwand 14 des Faltdorns 10. In dieser Teilfalt­ stellung gelangt der Weichbecher 18 mit dem Faltdorn 10 in den Bereich einer weiteren (zweiten) Leimstation, nämlich in den Bereich einer Bodenleimstation 40.
Im Bereich der Bodenleimstation 40 wird die Beleimung von bo­ denseitigen Faltlappen des Weichbechers 18 durchgeführt. Kon­ kret geht es um das Anbringen von Leimpunkten 41 an der In­ nenseite des Bodenlappens 39. Es handelt sich hier um den äußeren Bodenlappen 39, der nach dem Umfalten am inneren Bo­ denlappen 38 anliegt und mit diesem durch Klebung verbunden ist. Der Boden des Weichbechers 18 ist im vorliegenden Falle als Kuvertfaltung ausgebildet. Die trapezförmigen Bodenlappen 38, 39 liegen seitlich an den zuerst gefalteten Randlappen 22, 33 an. Zwischen diesen und den Bodenlappen 38, 39 er­ strecken sich dreieckförmige Faltzwickel 43. Die Leimpunkte 41 sind ausschließlich im Bereich zwischen den Faltzwickeln 43 des äußeren Bodenlappens 39 an der Innenseite desselben angebracht. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Leimpunk­ ten 41, wobei sich die Reihe parallel zur Bewegungsrichtung des Faltdorns 10 erstreckt. Die Reihe besteht hier aus fünf Leimpunkten 41.
Die Leimpunkte werden während der Bewegung des Faltdorns 10 und damit des Bodenlappens 39 durch ein Leimorgan 44 aufge­ bracht, das aus lediglich einer Leimdüse 45 besteht. Diese ist seitlich neben dem Faltrevolver 12 bzw. seitlich neben der Bewegungsbahn des Faltdorns 10 positioniert, und zwar in einer Ebene bzw. Achse schräg zur Ebene des gestreckten Bo­ denlappens 39. Die Leimdüse 45 wird in Abstimmung mit der Drehbewegung des Faltrevolvers 12 so betätigt, daß nacheinan­ der die Leimpunkte 41 auf den Bodenlappen 39 aufgetragen wer­ den. Durch das Verhältnis der Fördergeschwindigkeit des Falt­ dorns 10 zur Taktgeschwindigkeit der Leimdüse 45 ergeben sich die Abstände der Leimpunkte 41 voneinander.
Nach Beleimung des Bodenlappens 39 wird dieser bei fortge­ setzter Förderbewegung durch einen Bodenfalter 46 aufgerich­ tet und gegen den inneren Bodenlappen 38 gefaltet. Der Boden­ falter 46 ist als ortsfeste Faltweiche ausgebildet mit einer in Förderrichtung ansteigenden Faltkante 47, an der der Bo­ denlappen 39 entlanggleitet.
Die fertiggestellte Faltung der Bodenwand wird im Anschluß an den Bodenfalter stabilisiert durch ein Andrückorgan, nämlich durch eine ortsfest gelagerte Andrückwalze 48. Diese ist ortsfest seitlich neben der Bewegungsbahn der Faltdorne 10 gelagert. Der gefaltete Boden wird durch die Bewegung der Faltdorne 10 an der Andrückwalze 48 vorbeibewegt, wobei diese die Bodenlappen 38 und 39 in der Faltung und hinsichtlich der Leimverbindung stabilisiert. Zur Verbesserung des Andrückef­ fekts ist im vorliegenden Falle innerhalb des Faltdorns 10 ein Stößel 49 angeordnet, dessen Stößelplatte an der Innen­ seite des Bodens des Weichbechers 18 bzw. der Innenumhüllung 17 anliegt und als Gegendruckorgan für die Andrückwalze 48 dient. Der Stößel 49 hat zugleich die Aufgabe, den Packungs­ inhalt in den Faltdorn 10 einzuführen, also eine Gruppe von Zigaretten (nicht gezeigt).
Für die Funktion der beschriebenen Organe sind Besonderheiten des Faltrevolvers 12 vorteilhaft. So sind längs der Bewe­ gungsbahn der Faltdorne 10 auf der in Radialrichtung äußeren und inneren Seite Führungsorgane vorgesehen, die überwiegend aus einer Mehrzahl von parallelen Rippen bzw. Stegen beste­ hen. So ist das radial innenliegende U-Faltorgan 20 in der Fortsetzung als radial innere Abstützung 50 ausgebildet. Der innenliegende Schenkel des U-förmig gefalteten Zuschnitts liegt an dieser Abstützung 50 an. Diese besteht aus mehreren im Abstand voneinander angeordneten Stegen 51 (Fig. 6). Ein außenliegender Steg 52 ist mit einer größeren Breite ausge­ bildet als die übrigen Stege 51, um eine größere Auflage­ fläche für den unteren bzw. radial innenliegenden Bodenlappen 39 zu bilden.
Das obere bzw. radial außenliegende U-Faltorgan 19 ist ent­ sprechend ausgebildet, erstreckt sich allerdings nur über einen kurzen Umfangsabschnitt des Faltrevolvers 12. Mit Ab­ stand vom U-Faltorgan 19 folgt in Umfangsrichtung eine Außen­ führung 53, die ebenfalls aus parallelen Stegen 54 gebildet ist. Die Stege 54 sind in etwa mittig versetzten Ebenen zu den Stegen 51, 52 der Abstützung 50 angeordnet. Im Bereich einer Lücke zwischen U-Faltorgan 19 und Außenführung 53 ist das Leimaggregat 28 positioniert.
Faltorgane sind in ihrer Ausgestaltung an die Abstützung 50 bzw. Außenführung 53 angepaßt. So ist der jedem Faltdorn 10 zugeordnete und mit dem Faltrevolver 12 umlaufende Falter 32 winkelförmig ausgebildet, nämlich mit einer radial innenlie­ genden Stützfläche 55 und einem etwa in Radialrichtung wei­ senden Faltschenkel 56. Letzterer erfaßt bei einer entspre­ chenden Relativbewegung von innen nach außen den Außenlappen 25 und faltet diesen gegen die Rückseite des Faltdorns 10. Der aus Stützfläche 55 und Faltschenkel 56 bestehende Falter 32 ist überwiegend kammartig ausgebildet, bestehend aus einer Mehrzahl von Faltstegen 57. Diese erstrecken sich jeweils im Bereich zwischen den Stegen 51, 52 der Abstützung 50. Der Falter 32 kann so durch den Bereich der Abstützung 50 hin­ durchbewegt werden.
Analog hierzu ist das auf der Außenseite des Faltrevolvers 12 positionierte Faltorgan ausgebildet, nämlich das Faltrad 31. Dieses besteht aus im vorliegenden Falle vier Faltflügeln 58. Diese in gleichen Umfangsabständen voneinander angeordneten Faltmittel werden rotierend angetrieben um eine Achse paral­ lel zur Achse des Faltrevolvers 12. Nacheinander tauchen die Faltflügel 58 in den Bewegungsbereich der Faltdorne 10, wobei durch Faltfinger 59 am Ende der Faltflügel 58 der Innenlappen 24 gefaltet wird. Der Endbereich der Faltflügel - unter Ein­ schluß der Faltfinger 59 - ist ebenfalls winkelförmig ausge­ bildet.
Ein in Radialrichtung außenliegender Bereich der Faltflügel 58 einschließlich der Faltfinger 59 ist ebenfalls kammartig ausgebildet (Fig. 8). Die so gebildeten parallelen Faltstege 60 sind versetzt zu den Stegen 54 der Außenführung 53 ange­ ordnet, treten bei der Drehbewegung des Faltrades 31 in die Zwischenräume zwischen den Stegen 54 ein. Die Positionen sind im vorliegenden Falle so gewählt, daß die Stege 54 etwa in derselben Ebene liegen wie die Faltstege 57 des Falters 32. Die Faltstege 60 des Faltrades 31 liegen in der Ebene der Stege 51 der Abstützung 50.
Die radial innenliegende Abstützung 50 endet im Bereich der Faltstation 30 bzw. am Ende derselben. Im Bereich der Boden­ leimstation 40 ist eine Führung für den Zuschnitt des Weich­ bechers 18 auf der radial innenliegenden Seite nicht vorgese­ hen. Lediglich außen, neben der Bewegungsbahn der Faltdorne 10, bildet der Steg 52 eine Fortsetzung, und zwar als Boden­ falter 46 für den Bodenlappen 39.
Im Anschluß an die Fertigstellung der Bodenwand des Weichbe­ chers 18 wird in üblicher weise unter Einsatz des Stößels 49 die Zigaretten-Gruppe in den Faltdorn 10 und damit in die Verpackung eingeführt.
Weitere Einzelheiten des Faltrevolvers können in geeigneter Weise ausgebildet sein, beispielsweise nach Maßgabe der DE 35 45 884. Des weiteren sind die beschriebenen Verfahrens­ schritte und Vorrichtungseinzelheiten auch für die Fertigung anderer Verpackungen geeignet, beispielsweise für die Ferti­ gung von Verpackungen des Typs Klappschachtel aus (dünnem) Karton.
Bezugszeichenliste
10 Faltdorn
11 Träger
12 Faltrevolver
13 Außenwand
14 Innenwand
15 Vorderwand
16 Rückwand
17 Innenumhüllung
18 Weichbecher
19 U-Faltorgan
20 U-Faltorgan
21 Faltfinger
22 Randlappen
23 Seitenwand
24 Innenlappen
25 Außenlappen
26 Leimpunkt
27 Leimstation
28 Leimaggregat
29 Leimdüse
30 Faltstation
31 Faltrad
32 Falter
33 Randlappen
34 Lappenfalter
35 Finger
36 Faltorgan
37 Faltkante
38 Bodenlappen
39 Bodenlappen
40 Bodenleimstation
41 Leimpunkt
43 Faltzwickel
44 Leimorgan
45 Leimdüse
46 Bodenfalter
47 Faltkante
48 Andrückwalze
49 Stößel
50 Abstützung
51 Steg
52 Steg
53 Außenführung
54 Steg
55 Stützfläche
56 Faltschenkel
57 Faltsteg
58 Faltflügel
59 Faltfinger
60 Faltsteg

Claims (13)

1. Weichbecher-Verpackung für Zigaretten oder dergleichen, bei der der Packungsinhalt - eine Zigaretten-Gruppe - von einer Innenumhüllung (17) aus Papier, Stanniol oder derglei­ chen vollständig umgeben und ein so gebildeter Zigaretten­ block in einem oben offenen Weichbecher (18) aus dünnem Ver­ packungsmaterial, insbesondere Papier, Aufnahme findet, wobei der Weichbecher (18) im Bereich mindestens einer schmalen Seitenwand (23) einander überdeckende und miteinander ver­ klebte Seitenlappen und im Bereich einer Bodenwand einander ebenfalls überdeckende und miteinander verklebte Bodenlappen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlappen, näm­ lich Innenlappen (24) und Außenlappen (25) und/oder Bodenlap­ pen (38, 39) durch Leimpunkte (26, 41) miteinander verklebt sind, insbesondere durch eine Anzahl von sich in Längsrich­ tung des jeweiligen Faltlappens erstreckenden, mit Abstand voneinander angeordneten Leimpunkten (26, 41).
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Innenlappen (24) und Außenlappen (25) der Seitenwand (23) durch mindestens fünf, insbesondere sieben in gleichen Ab­ ständen und in einer Reihe angeordnete Leimpunkte (26) mit­ einander verbunden sind, einschließlich mindestens eines Leimpunktes (26) im Bereich einer Bodenwand.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Bodenlappen (38, 39) durch mindestens drei, ins­ besondere fünf Leimpunkte (41) miteinander verbunden sind, wobei sich die Leimpunkte in einer Reihe in Längsrichtung der Bodenlappen (38, 39) erstrecken, insbesondere ausschließlich zwischen dreieckförmigen Faltzwickeln (43) der Bodenwand.
4. Verfahren zum Herstellen von Verpackungen aus faltbarem Material, insbesondere Weichpackungen für Zigaretten oder dergleichen, wobei Zuschnitte aus Papier, dünnem Karton oder dergleichen durch Halterungen eines Faltrevolvers (12), näm­ lich Faltdorne (10), vorzugsweise kontinuierlich transpor­ tiert werden, derart, daß der Zuschnitt den Faltdorn (10) (zunächst) in U-förmiger Stellung teilweise umgibt und Sei­ tenlappen, nämlich ein kürzerer Innenlappen (24) und ein län­ gerer Außenlappen (25) zur Bildung einer (schmalen) Seiten­ wand (23) auf der in Förderrichtung rückwärtigen Seite des Faltdorns (10) über diesen hinwegstehen, von denen der Innen­ lappen (24) auf der radial außenliegenden Seite des Faltdorns positioniert ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) der innere Seitenlappen - Innenlappen (24) - wird durch ein ortsfestes Leimaggregat (28) auf der nach außen wei­ senden Seite mit Leim versehen, insbesondere durch Auf­ sprühen von Leimpunkten (26) mittels Leimdüsen (29),
  • b) der mit Leim versehene Innenlappen (24) wird sodann gegen die rückwärtige Seite des Faltdorns (10) gefaltet,
  • c) danach wird der äußere, radial innenliegende Seitenlappen - Außenlappen (25) - gegen die Rückseite des Faltdorns und damit gegen den mit Leim versehenen Innenlappen (24) gefaltet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Leim, nämlich die Leimpunkte (26), während kontinuierli­ chen Transports der Zuschnitte des Weichbechers (18) oder dergleichen durch die Faltdorne (10) des Faltrevolvers (12) durch ein ortsfestes Leimaggregat (28) mit Leimdüsen (29) auf der Außenseite des Innenlappens (24) aufgebracht wird, und zwar durch gleichzeitiges Betätigen aller in Reihe nebenein­ ander angeordneten Leimdüsen (29) in Abstimmung mit der Bewe­ gung des Faltrevolvers (12).
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit ihrer Längser­ streckung in Bewegungsrichtung der Faltdorne (10) verlaufende Faltlappen, insbesondere (äußere) Bodenlappen (39), durch vorzugsweise eine einzelne Leimdüse (45) mit einer Reihe von in Bewegungsrichtung aufeinanderfolgenden Leimpunkten (41) versehen und sodann gefaltet werden, wobei die Taktfolge der Leimdüse (45) an die Bewegung der Faltdorne (10) angepaßt ist.
7. Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungen aus faltba­ rem Material, insbesondere von Weichpackungen für Zigaretten oder dergleichen, wobei Zuschnitte aus Papier, dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial durch Halterungen eines Faltrevolvers (12), insbesondere durch Faltdorne (10) konti­ nuierlich transportierbar und außerhalb der Bewegungsbahn des Faltrevolvers (12) bzw. der Faltdorne (10) Faltorgane zum Falten von Lappen der Zuschnitte angeordnet sind, dadurch ge­ kennzeichnet, daß außerhalb der Bewegungsbahn des Faltrevol­ vers (12) bzw. der Faltdorne (10) im Bereich einer Leimsta­ tion (27) ein Leimaggregat (28) derart angeordnet ist, daß Leimdüsen (29) zur Übertragung von Leimpunkten (26) auf Falt­ lappen des Zuschnitts (annähernd) radial zum Faltrevolver (12) gerichtet sind, derart, daß an dem Leimaggregat (28) vorbeibewegte Faltlappen, insbesondere Innenlappen (24) eines Weichbechers (18), auf der Außenseite mit Leimpunkten beauf­ schlagbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufbringen einer quer zur Förderrichtung verlaufenden Reihe von im Abstand voneinander angeordneten Leimpunkten (26) auf einem Faltlappen, insbesondere Innenlappen (24) des Weichbechers (18), das Leimaggregat (28) mehrere in Axial­ richtung des Faltrevolvers (12) nebeneinanderliegende Leimdü­ sen (29) aufweist, die gleichzeitig jeweils eine Leimportion in Radialrichtung auf die Außenseite des vorbeibewegten Falt­ lappens - Innenlappen (24) - übertragen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Auftragen von Leim­ punkten (41) auf sich mit ihrer Längsausdehnung in Förder­ richtung des Faltdorns (10) erstreckende Faltlappen, insbe­ sondere Bodenlappen (39), neben der Bewegungsbahn des Faltre­ volvers (12) bzw. des Faltdorns (10) im Bereich einer (Boden-)Leimstation (40) ein Leimorgan (44) mit einer einzel­ nen Leimdüse (45) angeordnet ist, wobei die Leimdüse mit kur­ zen Taktzeiten aufeinanderfolgend Leimpunkte auf den vorbei­ bewegten Faltlappen - Bodenlappen (39) - überträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimdüse (45) des Leimorgans (44) für den Bodenlappen (39) schräg zur Ebene des Bodenlappens (39) gerichtet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Falten und Verlei­ men von Bodenlappen (38, 39) einer Bodenwand des Weichbechers (18) die Faltlappen, insbesondere Bodenlappen (38, 39), durch ein Andrückorgan, insbesondere durch eine ortsfeste, drehende Andrückwalze (48), fixierbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltrevolver (12) längs eines Teilbereichs des Umfangs bzw. der kreisförmigen Bewegungsbahn der Faltdorne (10) mit radial außen und/oder radial innen angeordneten Stützorganen für die auf den Falt­ dornen (10) angeordneten Zuschnitte versehen ist, wobei die Stützorgane aus mehreren in Axialrichtung im Abstand vonein­ ander angeordneten Stegen (51, 54) bestehen und Falt- oder Förderorgane kammartig ausgebildet sind, derart, daß die be­ wegbaren Organe teilweise an den Abstützorganen vorbeibeweg­ bar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Faltorgan für rückseitig über Faltdorne (10) hinwegstehende, radial außen­ liegende Innenlappen (24), insbesondere ein Faltrad (31) mit mehreren, vorzugsweise vier verteilten Faltflügeln (58) mit Faltfingern (59) am Ende derselben kammartig ausgebildet sind und zum Ausführen von Faltbewegungen in die Abstände zwischen Stegen (54) einer Außenführung (53) eintreten.
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