DE19641151A1 - Weichbecher-Verpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben und anderer Verpackungen - Google Patents
Weichbecher-Verpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben und anderer VerpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Weichbecher-Verpackung für Ziga
retten oder dergleichen, bei der der Packungsinhalt - eine
Zigarettengruppe - von einem Innenzuschnitt aus Papier, Stan
niol oder dergleichen vollständig umgeben und ein so gebilde
ter Zigarettenblock in einem oben offenen Weichbecher aus
dünnem Verpackungsmaterial, insbesondere Papier, Aufnahme
findet, wobei der Weichbecher im Bereich mindestens einer
schmalen Seitenwand einander teilweise überdeckende und mit
einander verklebte Seitenlappen und im Bereich einer Boden
wand einander ebenfalls (teilweise) überdeckende und mitein
ander verklebte Bodenlappen aufweist. Weiterhin betrifft die
Erfindung Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derartiger
Weichbecher-Verpackungen, aber auch anderer Verpackungen aus
dünnem Verpackungsmaterial, zum Beispiel dünnem Karton.
Weichbecher-Verpackungen gehören zu den weitverbreiteten Ver
packungsformen für Zigaretten. Der üblicherweise aus Papier
bestehende (Weich-)Becher ist im Bereich einer schmalen, auf
rechten Seitenwand und im Bereich des Bodens aus einander
teilweise überdeckenden Faltlappen gebildet. Diese Faltlappen
sind durch Kleben miteinander verbunden. Bei den bisher be
kannten Verpackungen dieses Typs sind streifenförmige Leim
bilder auf die verklebten Faltlappen aufgetragen. Der Belei
mungsvorgang ist zeitaufwendig und deshalb ein Problem für
Verpackungsmaschinen mit hoher Leistungsfähigkeit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch eine verbes
serte Ausgestaltung von Verpackungen und durch besondere Maß
nahmen bei der Fertigung von Verpackungen die Leistungsfähig
keit der Verpackungsmaschine zu verbessern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Weichbe
cher-Verpackung dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlappen
und/oder Bodenlappen durch Leimpunkte miteinander verklebt
sind, insbesondere durch eine Anzahl von sich in Längsrich
tung der jeweiligen Faltlappen erstreckenden, mit Abstand
voneinander angeordneten Leimpunkten.
Die Verwendung von punktförmigen Leimbildern ermöglicht zum
einen eine präzise und daher leimsparende Positionierung der
Leimstellen. Darüber hinaus können die Leimpunkte mit hoher
Geschwindigkeit aufgebracht werden, nämlich durch Leimdüsen,
die die punktförmigen Leimbilder aufsprühen. Die Leimpunkte
sind dabei vorzugsweise in einer Reihe in Längsrichtung der
jeweiligen Faltlappen angeordnet.
Ein weiteres Thema der Erfindung sind Verfahrensschritte so
wie Einzelheiten einer Vorrichtung zum Fertigen von Ver
packungen aus faltbarem Material. Dabei wird ausgegangen von
einem Faltaggregat, insbesondere Faltrevolver, bei dem die
Zuschnitte für die Fertigung der Verpackung zunächst U-förmig
um einen Faltdorn herumgelegt werden, so daß Faltlappen, näm
lich Seitenlappen, zur Bildung einer Seitenwand der Ver
packung in Förderrichtung rückseitig über den Faltdorn hin
wegragen. Erfindungsgemäß wird der radial außenliegende Falt
lappen - Innenlappen - außen mit Leimpunkten versehen, vor
zugsweise während der kontinuierlichen Bewegung des Falt
dorns. Danach wird der mit Leimpunkten versehene Innenlappen
gegen die Rückseite des Faltdorns und sodann der radial in
nenliegende Außenlappen gegen den Innenlappen gefaltet und
durch die Leimpunkte mit diesem verbunden. Alle Leimpunkte
werden gleichzeitig durch ein Leimaggregat mit einer der An
zahl der Leimpunkte entsprechenden Anzahl von Leimdüsen auf
getragen.
Auch im Bereich einer Bodenwand bzw. einer Wand mit sich in
Bewegungsrichtung des Faltdorns erstreckenden Faltlappen wer
den Leimpunkte auf diesen aufgetragen, und zwar erfindungsge
mäß durch ein Leimaggregat mit einer Einzeldüse, die während
der vorzugsweise kontinuierlichen Bewegung des Faltdorns auf
einanderfolgend mehrmals betätigt wird und dadurch im Abstand
voneinander angeordnete Leimpunkte auf den Faltlappen auf
trägt.
Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Positio
nierung der Leimaggregate, auf die Stellung und Arbeitsweise
von Faltorganen sowie auf Führungsorgane für die teilweise
gefalteten Verpackungen bzw. Zuschnitte.
Einzelheiten der Verpackung sowie der Vorrichtung und des
Verfahrens werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 einen Faltdorn als Teil eines Faltrevolvers mit
Einzelheiten einer weicherbecher-Packung während
der Herstellung derselben, in Draufsicht,
Fig. 2 eine Darstellung analog zu Fig. 1 während eines
weiteren Fertigungsschritts,
Fig. 3 einen Faltdorn im Längsschnitt bei vergrößertem
Maßstab, und zwar in einer Schnittebene III-III der
Fig. 4,
Fig. 4 einen Umfangsbereich bzw. Ausschnitt eines Faltre
volvers mit einer Mehrzahl von Faltdornen in Sei
tenansicht,
Fig. 5 einen Teilbereich der Darstellung gemäß Fig. 4,
nämlich eine Beleimungsstation, in vergrößertem
Maßstab,
Fig. 6 die Beleimungsstation gemäß Fig. 5 in Queransicht
bzw. als Querschnitt in der Ebene VI-VI der Fig. 4,
Fig. 7 eine weitere Einzelheit der Darstellung gemäß Fig.
4, nämlich eine Faltstation, in vergrößertem Maß
stab,
Fig. 8 die Faltstation gemäß Fig. 7 in Queransicht bzw. im
Querschnitt VIII-VIII der Fig. 4,
Fig. 9 einen weiteren Teilbereich aus Fig. 4, nämlich eine
(zweite) Leimstation in vergrößertem Maßstab,
Fig. 10 die Leimstation gemäß Fig. 9 in Queransicht bzw. im
Querschnitt der Ebene X-X in Fig. 4.
Die in den Zeichnungen dargestellten Einzelheiten betreffen
vorrangig die Fertigung von weichbecher-Verpackungen für Zi
garetten oder andere Gegenstände. Dieser Verpackungstyp wird
unter Verwendung eines Faltdorns 10 hergestellt. Es handelt
sich dabei um ein hohles, rohrartiges Organ, welches einsei
tig an einem Träger 11 eines Faltrevolvers 12 befestigt ist.
Der Faltdorn 10 hat entsprechend dem Innenraum der Verpackung
im vorliegenden Falle einen rechteckigen Querschnitt. Mehrere
Faltdorne 10 sind mit gleichen Abständen voneinander längs
des Umfangs des Faltrevolvers 12 angeordnet. Die Faltdorne 10
sind so positioniert, daß eine großflächige Außenwand 13
radial nach außen, eine entsprechende Innenwand 14 in bezug
auf die Radialrichtung des Revolvers innen verläuft. Eine
schmale Vorderwand 15 und eine entsprechende Rückwand 16 sind
annähernd radial gerichtet.
Die die Verpackung bildenden Zuschnitte werden nacheinander
auf der Außenseite des Faltdorns 10 gefaltet. Zuerst wird
eine Innenumhüllung 17 gefaltet und danach - außen auf die
ser - die Außenumhüllung, nämlich ein (Papier-)Zuschnitt für
den Weichbecher 18. Die nachfolgend beschriebenen und in den
Zeichnungen dargestellten Einzelheiten befassen sich vorran
gig mit der Herstellung dieses Weichbechers 18, also der
Außenumhüllung der Verpackung. In den Zeichnungen ist ledig
lich in Fig. 3 und in Fig. 5 eine aus Faltlappen gebildete
Bodenwand der Innenumhüllung 17 gezeigt.
Ein Zuschnitt für den Weichbecher 18 wird in einer radial zum
Faltrevolver 12 gerichteten Position zwischen aufeinanderfol
genden Faltdornen 10 bereitgehalten und durch den in Förder
richtung nachfolgenden Faltdorn mitgenommen. Im Bereich
erster radial außen- und innenliegender, feststehender U-Faltorgane
19, 20 wird der Zuschnitt des Weichbechers 18 U-förmig
um den Faltdorn 10 herumgefaltet, und zwar durch die
Bewegung des Faltdorns 10 mit dem Zuschnitt relativ zu den
feststehenden U-Faltorganen 19, 20. Gleichzeitig wird in die
ser Station durch einen ortsfesten Faltfinger 21 ein boden
seitiger Randlappen 22 gegen die freie Fläche des Faltdorns
10 umgefaltet.
Der Zuschnitt für den Weichbecher 18 ist so bemessen und wird
so relativ zum Faltdorn 10 bereitgehalten, daß nach dem U-Falten
auf der in Transportrichtung rückwärtigen Seite des
Faltdorns, also im Bereich der Rückwand 16, Faltlappen zur
Bildung einer Seitenwand 23 des Weichbechers 18 hinwegragen.
Es handelt sich dabei im vorliegenden Falle um Seitenlappen,
nämlich einem (schmaleren) Innenlappen 24 und einem (brei
teren) Außenlappen 25. Der Innenlappen 24 liegt bei der fer
tiggefalteten Seitenwand 23 der Verpackung an der Innenseite
und wird mindestens teilweise überdeckt durch den Außenlappen
25.
Innenlappen 24 und Außenlappen 25 sind bei der fertigen Ver
packung durch Klebung miteinander verbunden. Diese Verbindung
wird durch Leimpunkte 26 bewirkt, die auf einen der Seiten
lappen aufgetragen sind, im vorliegenden Falle auf die Außen
seite des Innenlappens 24. Zur Herstellung der Seitenwand 23
wird nach dem Auftragen der Leimpunkte 26 der Innenlappen 24
gegen die Außenseite der Rückwand 16 des Faltdorns 10 umge
faltet und sodann der Außenlappen 25 durch eine in Radial
richtung nach außen geführte Faltbewegung gegen den Innenlap
pen 24 gefaltet.
Die Leimverbindung von Innenlappen 24 und Außenlappen 25 be
steht aus einer Reihe von in vorzugsweise gleichen Abständen
voneinander angeordneten Leimpunkten 26. Unter Berücksichti
gung der Abmessung der Verpackung sind sieben Leimpunkte
zweckmäßig. Diese erstrecken sich über die volle Längsabmes
sung des Zuschnitts bzw. des Innenlappens 24. Ein Leimpunkt
26 liegt auch im Bereich einer Bodenwand der Verpackung bzw.
des Weichbechers 18.
Die Leimpunkte 26 werden im Bereich einer Leimstation 27 auf
die radial nach außen gerichtete Seite des Innenlappens 24
aufgetragen, und zwar während kontinuierlicher Bewegung des
Faltrevolvers 12 und damit des Faltdorns 10. Im Bereich der
Leimstation 27 ist außerhalb des Bewegungsbereichs des Falt
revolvers 12 bzw. der am Außenrand desselben angeordneten
Faltdorne 10 ein Leimaggregat 28 ortsfest angeordnet. Dieses
besteht aus einer Mehrzahl von in Axialrichtung nebeneinander
angeordneten Leimdüsen 29. Bei dem vorliegenden Ausführungs
beispiel (Fig. 6) besteht das Leimaggregat 28 aus sieben
Leimdüsen 29, die je einen Leimpunkt 26 auf den Zuschnitt
übertragen. Die Leimdüsen 29 sind mit geringem Abstand von
der Bewegungsbahn der Faltdorne 10 positioniert, und zwar
derart, daß die Leimdüsen 29 in Radialrichtung weisen, also
quer zur Ebene des Innenlappens 24. Das Leimaggregat 28 bzw.
dessen Leimdüsen 29 sind in Abhängigkeit von der Bewegung des
Faltdorns 10 so gesteuert, daß während des Vorbeibewegens des
Innenlappens 24 gleichzeitig die (sieben) Leimpunkte 26 durch
die Leimdüsen 29 auf den Faltlappen übertragen werden.
Die durch Aufbringen der Leimpunkte 26 vorbereiteten und
teilweise gefalteten Weichbecher 18 werden durch den Faltdorn
10 einer Faltstation 30 zugeführt. Im Bereich derselben wird
durch ein ortsfestes, bewegbares Faltorgan, nämlich Faltrad
31, der mit den Leimpunkten 26 versehene Innenlappen 24
- während fortgesetzter Drehbewegung des Faltrevolvers 12 -
gegen die Rückseite des Faltdorns 10 gefaltet, also gegen die
Rückwand 16 desselben.
Etwa zeitgleich wird der in Radialrichtung innenliegende
Außenlappen 25 durch einen Falter 32 ebenfalls gegen die
Rückseite des Faltdorns 10 und damit gegen den unmittelbar
vorher gefalteten Innenlappen 24 gefaltet. Der Außenlappen 25
wird dabei über die Leimpunkte 26 mit dem Innenlappen 24 ver
bunden. Der Falter 32 ist am Faltrevolver 12 angeordnet. Je
dem Faltdorn 10 ist demnach ein mit diesem umlaufender Falter
32 zugeordnet.
Im Bereich der Faltstation 30 wird nach Falten von Innenlap
pen 24 und Außenlappen 25 ein weiterer Faltschritt vollzogen.
Im Bereich einer Bodenwand über den Faltdorn 10 hinwegste
hende Bereiche der aus Innenlappen 24 und Außenlappen 25 ge
bildeten Seitenwand 23 werden in die Ebene der Bodenwand ge
faltet, nämlich ein Randlappen 33 gegenüberliegend zum be
reits gefalteten Randlappen 22. Der Randlappen 33 wird durch
einen ortsfesten Lappenfalter 34 gefaltet, der einen um eine
etwa radial gerichtete Achse schwenkbaren Finger 35 aufweist.
Dieser wird so betätigt, daß in einer Überholbewegung der
Randlappen 33 aus der Strecklage umgefaltet wird bis in die
Ebene der Bodenwand bzw. an die Bodenwand der Innenumhüllung.
Im weiteren Verlauf der Förderbewegung wird ein ortsfestes
Faltorgan 36 wirksam, welches als Faltweiche ausgebildet ist
mit einer geschwungenen Faltkante 37. Diese erfaßt einen ra
dial außenliegenden, trapezförmigen Bodenlappen 38 des Weich
bechers 18 und faltet diesen in die Ebene der Bodenwand bzw.
gegen den Boden der Innenumhüllung. Der Bodenlappen 38 ragt
über das freie Ende des Faltdorns 10 hinweg (Fig. 6), bevor
das Faltorgan 36 infolge der Bewegung des Faltdorns 10 rela
tiv zu der feststehenden Faltkante 37 umgefaltet wird.
Ein unterer, radial innenliegender, jedoch bei der fertigen
Verpackung außenliegender Bodenlappen 39 befindet sich wäh
rend dieser Phase weiterhin in Strecklage, also in Verlänge
rung der Innenwand 14 des Faltdorns 10. In dieser Teilfalt
stellung gelangt der Weichbecher 18 mit dem Faltdorn 10 in
den Bereich einer weiteren (zweiten) Leimstation, nämlich in
den Bereich einer Bodenleimstation 40.
Im Bereich der Bodenleimstation 40 wird die Beleimung von bo
denseitigen Faltlappen des Weichbechers 18 durchgeführt. Kon
kret geht es um das Anbringen von Leimpunkten 41 an der In
nenseite des Bodenlappens 39. Es handelt sich hier um den
äußeren Bodenlappen 39, der nach dem Umfalten am inneren Bo
denlappen 38 anliegt und mit diesem durch Klebung verbunden
ist. Der Boden des Weichbechers 18 ist im vorliegenden Falle
als Kuvertfaltung ausgebildet. Die trapezförmigen Bodenlappen
38, 39 liegen seitlich an den zuerst gefalteten Randlappen
22, 33 an. Zwischen diesen und den Bodenlappen 38, 39 er
strecken sich dreieckförmige Faltzwickel 43. Die Leimpunkte
41 sind ausschließlich im Bereich zwischen den Faltzwickeln
43 des äußeren Bodenlappens 39 an der Innenseite desselben
angebracht. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Leimpunk
ten 41, wobei sich die Reihe parallel zur Bewegungsrichtung
des Faltdorns 10 erstreckt. Die Reihe besteht hier aus fünf
Leimpunkten 41.
Die Leimpunkte werden während der Bewegung des Faltdorns 10
und damit des Bodenlappens 39 durch ein Leimorgan 44 aufge
bracht, das aus lediglich einer Leimdüse 45 besteht. Diese
ist seitlich neben dem Faltrevolver 12 bzw. seitlich neben
der Bewegungsbahn des Faltdorns 10 positioniert, und zwar in
einer Ebene bzw. Achse schräg zur Ebene des gestreckten Bo
denlappens 39. Die Leimdüse 45 wird in Abstimmung mit der
Drehbewegung des Faltrevolvers 12 so betätigt, daß nacheinan
der die Leimpunkte 41 auf den Bodenlappen 39 aufgetragen wer
den. Durch das Verhältnis der Fördergeschwindigkeit des Falt
dorns 10 zur Taktgeschwindigkeit der Leimdüse 45 ergeben sich
die Abstände der Leimpunkte 41 voneinander.
Nach Beleimung des Bodenlappens 39 wird dieser bei fortge
setzter Förderbewegung durch einen Bodenfalter 46 aufgerich
tet und gegen den inneren Bodenlappen 38 gefaltet. Der Boden
falter 46 ist als ortsfeste Faltweiche ausgebildet mit einer
in Förderrichtung ansteigenden Faltkante 47, an der der Bo
denlappen 39 entlanggleitet.
Die fertiggestellte Faltung der Bodenwand wird im Anschluß an
den Bodenfalter stabilisiert durch ein Andrückorgan, nämlich
durch eine ortsfest gelagerte Andrückwalze 48. Diese ist
ortsfest seitlich neben der Bewegungsbahn der Faltdorne 10
gelagert. Der gefaltete Boden wird durch die Bewegung der
Faltdorne 10 an der Andrückwalze 48 vorbeibewegt, wobei diese
die Bodenlappen 38 und 39 in der Faltung und hinsichtlich der
Leimverbindung stabilisiert. Zur Verbesserung des Andrückef
fekts ist im vorliegenden Falle innerhalb des Faltdorns 10
ein Stößel 49 angeordnet, dessen Stößelplatte an der Innen
seite des Bodens des Weichbechers 18 bzw. der Innenumhüllung
17 anliegt und als Gegendruckorgan für die Andrückwalze 48
dient. Der Stößel 49 hat zugleich die Aufgabe, den Packungs
inhalt in den Faltdorn 10 einzuführen, also eine Gruppe von
Zigaretten (nicht gezeigt).
Für die Funktion der beschriebenen Organe sind Besonderheiten
des Faltrevolvers 12 vorteilhaft. So sind längs der Bewe
gungsbahn der Faltdorne 10 auf der in Radialrichtung äußeren
und inneren Seite Führungsorgane vorgesehen, die überwiegend
aus einer Mehrzahl von parallelen Rippen bzw. Stegen beste
hen. So ist das radial innenliegende U-Faltorgan 20 in der
Fortsetzung als radial innere Abstützung 50 ausgebildet. Der
innenliegende Schenkel des U-förmig gefalteten Zuschnitts
liegt an dieser Abstützung 50 an. Diese besteht aus mehreren
im Abstand voneinander angeordneten Stegen 51 (Fig. 6). Ein
außenliegender Steg 52 ist mit einer größeren Breite ausge
bildet als die übrigen Stege 51, um eine größere Auflage
fläche für den unteren bzw. radial innenliegenden Bodenlappen
39 zu bilden.
Das obere bzw. radial außenliegende U-Faltorgan 19 ist ent
sprechend ausgebildet, erstreckt sich allerdings nur über
einen kurzen Umfangsabschnitt des Faltrevolvers 12. Mit Ab
stand vom U-Faltorgan 19 folgt in Umfangsrichtung eine Außen
führung 53, die ebenfalls aus parallelen Stegen 54 gebildet
ist. Die Stege 54 sind in etwa mittig versetzten Ebenen zu
den Stegen 51, 52 der Abstützung 50 angeordnet. Im Bereich
einer Lücke zwischen U-Faltorgan 19 und Außenführung 53 ist
das Leimaggregat 28 positioniert.
Faltorgane sind in ihrer Ausgestaltung an die Abstützung 50
bzw. Außenführung 53 angepaßt. So ist der jedem Faltdorn 10
zugeordnete und mit dem Faltrevolver 12 umlaufende Falter 32
winkelförmig ausgebildet, nämlich mit einer radial innenlie
genden Stützfläche 55 und einem etwa in Radialrichtung wei
senden Faltschenkel 56. Letzterer erfaßt bei einer entspre
chenden Relativbewegung von innen nach außen den Außenlappen
25 und faltet diesen gegen die Rückseite des Faltdorns 10.
Der aus Stützfläche 55 und Faltschenkel 56 bestehende Falter
32 ist überwiegend kammartig ausgebildet, bestehend aus einer
Mehrzahl von Faltstegen 57. Diese erstrecken sich jeweils im
Bereich zwischen den Stegen 51, 52 der Abstützung 50. Der
Falter 32 kann so durch den Bereich der Abstützung 50 hin
durchbewegt werden.
Analog hierzu ist das auf der Außenseite des Faltrevolvers 12
positionierte Faltorgan ausgebildet, nämlich das Faltrad 31.
Dieses besteht aus im vorliegenden Falle vier Faltflügeln 58.
Diese in gleichen Umfangsabständen voneinander angeordneten
Faltmittel werden rotierend angetrieben um eine Achse paral
lel zur Achse des Faltrevolvers 12. Nacheinander tauchen die
Faltflügel 58 in den Bewegungsbereich der Faltdorne 10, wobei
durch Faltfinger 59 am Ende der Faltflügel 58 der Innenlappen
24 gefaltet wird. Der Endbereich der Faltflügel - unter Ein
schluß der Faltfinger 59 - ist ebenfalls winkelförmig ausge
bildet.
Ein in Radialrichtung außenliegender Bereich der Faltflügel
58 einschließlich der Faltfinger 59 ist ebenfalls kammartig
ausgebildet (Fig. 8). Die so gebildeten parallelen Faltstege
60 sind versetzt zu den Stegen 54 der Außenführung 53 ange
ordnet, treten bei der Drehbewegung des Faltrades 31 in die
Zwischenräume zwischen den Stegen 54 ein. Die Positionen sind
im vorliegenden Falle so gewählt, daß die Stege 54 etwa in
derselben Ebene liegen wie die Faltstege 57 des Falters 32.
Die Faltstege 60 des Faltrades 31 liegen in der Ebene der
Stege 51 der Abstützung 50.
Die radial innenliegende Abstützung 50 endet im Bereich der
Faltstation 30 bzw. am Ende derselben. Im Bereich der Boden
leimstation 40 ist eine Führung für den Zuschnitt des Weich
bechers 18 auf der radial innenliegenden Seite nicht vorgese
hen. Lediglich außen, neben der Bewegungsbahn der Faltdorne
10, bildet der Steg 52 eine Fortsetzung, und zwar als Boden
falter 46 für den Bodenlappen 39.
Im Anschluß an die Fertigstellung der Bodenwand des Weichbe
chers 18 wird in üblicher weise unter Einsatz des Stößels 49
die Zigaretten-Gruppe in den Faltdorn 10 und damit in die
Verpackung eingeführt.
Weitere Einzelheiten des Faltrevolvers können in geeigneter
Weise ausgebildet sein, beispielsweise nach Maßgabe der
DE 35 45 884. Des weiteren sind die beschriebenen Verfahrens
schritte und Vorrichtungseinzelheiten auch für die Fertigung
anderer Verpackungen geeignet, beispielsweise für die Ferti
gung von Verpackungen des Typs Klappschachtel aus (dünnem)
Karton.
Bezugszeichenliste
10 Faltdorn
11 Träger
12 Faltrevolver
13 Außenwand
14 Innenwand
15 Vorderwand
16 Rückwand
17 Innenumhüllung
18 Weichbecher
19 U-Faltorgan
20 U-Faltorgan
21 Faltfinger
22 Randlappen
23 Seitenwand
24 Innenlappen
25 Außenlappen
26 Leimpunkt
27 Leimstation
28 Leimaggregat
29 Leimdüse
30 Faltstation
31 Faltrad
32 Falter
33 Randlappen
34 Lappenfalter
35 Finger
36 Faltorgan
37 Faltkante
38 Bodenlappen
39 Bodenlappen
40 Bodenleimstation
41 Leimpunkt
43 Faltzwickel
44 Leimorgan
45 Leimdüse
46 Bodenfalter
47 Faltkante
48 Andrückwalze
49 Stößel
50 Abstützung
51 Steg
52 Steg
53 Außenführung
54 Steg
55 Stützfläche
56 Faltschenkel
57 Faltsteg
58 Faltflügel
59 Faltfinger
60 Faltsteg
11 Träger
12 Faltrevolver
13 Außenwand
14 Innenwand
15 Vorderwand
16 Rückwand
17 Innenumhüllung
18 Weichbecher
19 U-Faltorgan
20 U-Faltorgan
21 Faltfinger
22 Randlappen
23 Seitenwand
24 Innenlappen
25 Außenlappen
26 Leimpunkt
27 Leimstation
28 Leimaggregat
29 Leimdüse
30 Faltstation
31 Faltrad
32 Falter
33 Randlappen
34 Lappenfalter
35 Finger
36 Faltorgan
37 Faltkante
38 Bodenlappen
39 Bodenlappen
40 Bodenleimstation
41 Leimpunkt
43 Faltzwickel
44 Leimorgan
45 Leimdüse
46 Bodenfalter
47 Faltkante
48 Andrückwalze
49 Stößel
50 Abstützung
51 Steg
52 Steg
53 Außenführung
54 Steg
55 Stützfläche
56 Faltschenkel
57 Faltsteg
58 Faltflügel
59 Faltfinger
60 Faltsteg
Claims (13)
1. Weichbecher-Verpackung für Zigaretten oder dergleichen,
bei der der Packungsinhalt - eine Zigaretten-Gruppe - von
einer Innenumhüllung (17) aus Papier, Stanniol oder derglei
chen vollständig umgeben und ein so gebildeter Zigaretten
block in einem oben offenen Weichbecher (18) aus dünnem Ver
packungsmaterial, insbesondere Papier, Aufnahme findet, wobei
der Weichbecher (18) im Bereich mindestens einer schmalen
Seitenwand (23) einander überdeckende und miteinander ver
klebte Seitenlappen und im Bereich einer Bodenwand einander
ebenfalls überdeckende und miteinander verklebte Bodenlappen
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenlappen, näm
lich Innenlappen (24) und Außenlappen (25) und/oder Bodenlap
pen (38, 39) durch Leimpunkte (26, 41) miteinander verklebt
sind, insbesondere durch eine Anzahl von sich in Längsrich
tung des jeweiligen Faltlappens erstreckenden, mit Abstand
voneinander angeordneten Leimpunkten (26, 41).
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Innenlappen (24) und Außenlappen (25) der Seitenwand (23)
durch mindestens fünf, insbesondere sieben in gleichen Ab
ständen und in einer Reihe angeordnete Leimpunkte (26) mit
einander verbunden sind, einschließlich mindestens eines
Leimpunktes (26) im Bereich einer Bodenwand.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Bodenlappen (38, 39) durch mindestens drei, ins
besondere fünf Leimpunkte (41) miteinander verbunden sind,
wobei sich die Leimpunkte in einer Reihe in Längsrichtung der
Bodenlappen (38, 39) erstrecken, insbesondere ausschließlich
zwischen dreieckförmigen Faltzwickeln (43) der Bodenwand.
4. Verfahren zum Herstellen von Verpackungen aus faltbarem
Material, insbesondere Weichpackungen für Zigaretten oder
dergleichen, wobei Zuschnitte aus Papier, dünnem Karton oder
dergleichen durch Halterungen eines Faltrevolvers (12), näm
lich Faltdorne (10), vorzugsweise kontinuierlich transpor
tiert werden, derart, daß der Zuschnitt den Faltdorn (10)
(zunächst) in U-förmiger Stellung teilweise umgibt und Sei
tenlappen, nämlich ein kürzerer Innenlappen (24) und ein län
gerer Außenlappen (25) zur Bildung einer (schmalen) Seiten
wand (23) auf der in Förderrichtung rückwärtigen Seite des
Faltdorns (10) über diesen hinwegstehen, von denen der Innen
lappen (24) auf der radial außenliegenden Seite des Faltdorns
positioniert ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) der innere Seitenlappen - Innenlappen (24) - wird durch ein ortsfestes Leimaggregat (28) auf der nach außen wei senden Seite mit Leim versehen, insbesondere durch Auf sprühen von Leimpunkten (26) mittels Leimdüsen (29),
- b) der mit Leim versehene Innenlappen (24) wird sodann gegen die rückwärtige Seite des Faltdorns (10) gefaltet,
- c) danach wird der äußere, radial innenliegende Seitenlappen - Außenlappen (25) - gegen die Rückseite des Faltdorns und damit gegen den mit Leim versehenen Innenlappen (24) gefaltet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Leim, nämlich die Leimpunkte (26), während kontinuierli
chen Transports der Zuschnitte des Weichbechers (18) oder
dergleichen durch die Faltdorne (10) des Faltrevolvers (12)
durch ein ortsfestes Leimaggregat (28) mit Leimdüsen (29) auf
der Außenseite des Innenlappens (24) aufgebracht wird, und
zwar durch gleichzeitiges Betätigen aller in Reihe nebenein
ander angeordneten Leimdüsen (29) in Abstimmung mit der Bewe
gung des Faltrevolvers (12).
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit ihrer Längser
streckung in Bewegungsrichtung der Faltdorne (10) verlaufende
Faltlappen, insbesondere (äußere) Bodenlappen (39), durch
vorzugsweise eine einzelne Leimdüse (45) mit einer Reihe von
in Bewegungsrichtung aufeinanderfolgenden Leimpunkten (41)
versehen und sodann gefaltet werden, wobei die Taktfolge der
Leimdüse (45) an die Bewegung der Faltdorne (10) angepaßt
ist.
7. Vorrichtung zum Herstellen von Verpackungen aus faltba
rem Material, insbesondere von Weichpackungen für Zigaretten
oder dergleichen, wobei Zuschnitte aus Papier, dünnem Karton
oder ähnlichem Verpackungsmaterial durch Halterungen eines
Faltrevolvers (12), insbesondere durch Faltdorne (10) konti
nuierlich transportierbar und außerhalb der Bewegungsbahn des
Faltrevolvers (12) bzw. der Faltdorne (10) Faltorgane zum
Falten von Lappen der Zuschnitte angeordnet sind, dadurch ge
kennzeichnet, daß außerhalb der Bewegungsbahn des Faltrevol
vers (12) bzw. der Faltdorne (10) im Bereich einer Leimsta
tion (27) ein Leimaggregat (28) derart angeordnet ist, daß
Leimdüsen (29) zur Übertragung von Leimpunkten (26) auf Falt
lappen des Zuschnitts (annähernd) radial zum Faltrevolver
(12) gerichtet sind, derart, daß an dem Leimaggregat (28)
vorbeibewegte Faltlappen, insbesondere Innenlappen (24) eines
Weichbechers (18), auf der Außenseite mit Leimpunkten beauf
schlagbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Aufbringen einer quer zur Förderrichtung verlaufenden
Reihe von im Abstand voneinander angeordneten Leimpunkten
(26) auf einem Faltlappen, insbesondere Innenlappen (24) des
Weichbechers (18), das Leimaggregat (28) mehrere in Axial
richtung des Faltrevolvers (12) nebeneinanderliegende Leimdü
sen (29) aufweist, die gleichzeitig jeweils eine Leimportion
in Radialrichtung auf die Außenseite des vorbeibewegten Falt
lappens - Innenlappen (24) - übertragen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Auftragen von Leim
punkten (41) auf sich mit ihrer Längsausdehnung in Förder
richtung des Faltdorns (10) erstreckende Faltlappen, insbe
sondere Bodenlappen (39), neben der Bewegungsbahn des Faltre
volvers (12) bzw. des Faltdorns (10) im Bereich einer
(Boden-)Leimstation (40) ein Leimorgan (44) mit einer einzel
nen Leimdüse (45) angeordnet ist, wobei die Leimdüse mit kur
zen Taktzeiten aufeinanderfolgend Leimpunkte auf den vorbei
bewegten Faltlappen - Bodenlappen (39) - überträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leimdüse (45) des Leimorgans (44) für den Bodenlappen
(39) schräg zur Ebene des Bodenlappens (39) gerichtet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Falten und Verlei
men von Bodenlappen (38, 39) einer Bodenwand des Weichbechers
(18) die Faltlappen, insbesondere Bodenlappen (38, 39), durch
ein Andrückorgan, insbesondere durch eine ortsfeste, drehende
Andrückwalze (48), fixierbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltrevolver (12)
längs eines Teilbereichs des Umfangs bzw. der kreisförmigen
Bewegungsbahn der Faltdorne (10) mit radial außen und/oder
radial innen angeordneten Stützorganen für die auf den Falt
dornen (10) angeordneten Zuschnitte versehen ist, wobei die
Stützorgane aus mehreren in Axialrichtung im Abstand vonein
ander angeordneten Stegen (51, 54) bestehen und Falt- oder
Förderorgane kammartig ausgebildet sind, derart, daß die be
wegbaren Organe teilweise an den Abstützorganen vorbeibeweg
bar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Faltorgan für
rückseitig über Faltdorne (10) hinwegstehende, radial außen
liegende Innenlappen (24), insbesondere ein Faltrad (31) mit
mehreren, vorzugsweise vier verteilten Faltflügeln (58) mit
Faltfingern (59) am Ende derselben kammartig ausgebildet sind
und zum Ausführen von Faltbewegungen in die Abstände zwischen
Stegen (54) einer Außenführung (53) eintreten.
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