DE19638337A1 - Verfahren zum Bestimmen des Aufenthaltsortes einer mobilen Funkstation und Feststation zur Aussendung von Ortsinformationen - Google Patents
Verfahren zum Bestimmen des Aufenthaltsortes einer mobilen Funkstation und Feststation zur Aussendung von OrtsinformationenInfo
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Description
Die Erfindung geht von einem Verfahren zum Bestimmen des
Aufenthaltsortes einer mobilen Funkstation nach der Gattung
des unabhängigen Anspruchs 1 und von einer Feststation zur
Aussendung von Ortsinformationen nach der Gattung des
unabhängigen Anspruchs 6 aus.
Aus der EP 0 290 725 B1 ist bereits ein Verfahren zum
Bestimmen des ungefähren Aufenthaltsortes einer mobilen
Funkstation in einem zellularen Funktelephonnetz mit mobilen
Funkstationen und mit einer Feststation je Funkzelle
bekannt. Die individuellen Feststationsnummern der
Feststationen werden mittels Datentelegrammen den im
Funkbereich der Feststationen operierenden mobilen
Funkstationen mitgeteilt. Dabei dient die Feststationsnummer
als Ortsinformation. Eine in dem von der Feststation an die
mobile Funkstation ausgesendeten Datentelegramm enthaltene
Feldstärkeinformation, die ein Maß für die bei der
Feststation empfangene Feldstärke der mobilen Funkstation
ist, dient als zusätzliche Standortinformation.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des
unabhängigen Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß
von der Feststation mindestens zwei unterschiedlich kodierte
Signale von jeweils einer Antenne in unterschiedliche
Richtungen abgestrahlt werden, so daß der Strahlungsbereich
der Feststation in entsprechende nicht nennenswert
überlappende Strahlungsfelder aufgeteilt wird, wobei je nach
Standort der mobilen Funkstation im Strahlungsfeld einer der
Antennen das von der entsprechenden Antenne abgestrahlte
Signal von der mobilen Funkstation empfangen wird. Auf diese
Weise läßt sich auch die Richtung bestimmen, in der sich die
mobile Funkstation bezüglich der Feststation befindet, wobei
keine zusätzlichen Stationen erforderlich sind, sondern
lediglich eine vorhandene Feststation mit entsprechenden
Richtantennen auszustatten ist.
Durch die in den Ansprüchen 2 bis 5 aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
unabhängigen Anspruch 1 angegebenen Verfahrens möglich.
Vorteilhaft ist die Weiterleitung des in der mobilen
Funkstation empfangenen Signals an die Station. Auf diese
Weise ist in der mobilen Funkstation keine
Signalverarbeitung erforderlich, so daß dort Hard- und
Softwareaufwand und damit Kosten eingespart werden.
Besonders vorteilhaft ist die Ermittlung der Bewegung der
mobilen Funkstation im Strahlungsbereich der Feststation,
wenn innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes unterschiedlich
kodierte Signale in der mobilen Funkstation empfangen
werden. Auf diese Weise ist zusätzlich zur statischen
Lokalisierung auch eine dynamische Lokalisierung und damit
eine verbesserte Bestimmung des Aufenthaltsortes der mobilen
Funkstation möglich.
Eine weitere Verbesserung der Lokalisierung der mobilen
Funkstation ergibt sich in vorteilhafter Weise dadurch, daß
auch die Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation im
Strahlungsbereich der Feststation in Abhängigkeit des
zeitlichen Eintreffens der unterschiedlich kodierten Signale
in der mobilen Funkstation ermittelt wird.
Vorteilhaft ist auch die Auslösung eines Alarms, wenn eine
ermittelte Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation nicht
einer vorgegebenen Bewegungsrichtung entspricht. Auf diese
Weise kann das Verfahren auch für Überwachungszwecke
eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Feststation mit den Merkmalen des
unabhängigen Anspruchs 6 hat den Vorteil, daß mindestens
zwei Antennen vorgesehen sind, die Funksignale in
unterschiedliche Richtungen so abstrahlen, daß der
Strahlungsbereich der Feststation in entsprechende nicht
nennenswert überlappende Strahlungsfelder aufgeteilt ist,
daß die Antennen mit einem Code-Erzeugungsmittel verbunden
sind und daß das Code-Erzeugungsmittel an die Antennen
Funksignale mit jeweils unterschiedlicher Kodierung abgibt.
Auf diese Weise kann der Aufenthaltsort einer mobilen
Funkstation in einem der Strahlungsfelder und die Bewegung
der mobilen Funkstation von einem Strahlungsfeld in ein
anderes Strahlungsfeld ermittelt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigt die einzige Figur den Strahlungsbereich
einer Feststation und die Übertragung von Signalen zwischen
der Feststation, einer mobilen Funkstation und einer
weiteren Station.
In der Figur kennzeichnet 10 eine Feststation, die ein Code-
Erzeugungsmittel 40 umfaßt. An das Code-Erzeugungsmittel 40
ist eine erste Sendeantenne 15 und eine zweite
Sendeantenne 20 angeschlossen. Die beiden Sendeantennen 15
und 20 sind dabei in entgegengesetzte Richtung gerichtet,
wobei die erste Sendeantenne 15 ein erstes Strahlungsfeld 25
und die zweite Sendeantenne 20 ein zweites Strahlungsfeld 30
versorgen. Die beiden Strahlungsfelder 25 und 30 überlappen
sich nicht nennenswert und bilden zusammen den
Strahlungsbereich 5 der Feststation 10. Eine mobile
Funkstation 1 befindet sich im zweiten Strahlungsfeld 30,
wobei die mobile Funkstation 1 eine Bewegung vom ersten
Strahlungsfeld 25 in das zweite Strahlungsfeld 30
durchführt. Im ersten Strahlungsfeld 25 ist die mobile
Funkstation 1 daher gestrichelt dargestellt, und die
Bewegung der mobilen Funkstation 1 vom ersten
Strahlungsfeld 25 in das zweite Strahlungsfeld 30 ist durch
einen durchgezogenen Pfeil dargestellt. Die mobile
Funkstation 1 ist mit einer Sende-/Empfangsantenne 45
verbunden, die im ersten Strahlungsfeld 25 Funksignale von
der ersten Sendeantenne 15 und im zweiten Strahlungsfeld 30
Funksignale von der zweiten Sendeantenne 20 empfängt. Die
mobile Funkstation 1 wiederum sendet sowohl vom ersten
Strahlungsfeld 25 als auch vom zweiten Strahlungsfeld 30 aus
Funksignale an eine Station 35 außerhalb des
Strahlungsbereichs 5 der Feststation 10. Die Übertragung der
Funksignale ist in der Figur durch gestrichelte Pfeile
dargestellt. Zum Empfang der Funksignale von der mobilen
Funkstation 1 ist die Station 35 mit einer
Empfangsantenne 50 versehen.
Das Code-Erzeugungsmittel 40 erzeugt Funksignaie mit einer
ersten Kodierung und Funksignale mit einer zweiten
Kodierung, die von der ersten Kodierung verschieden ist. Das
Code-Erzeugungsmittel 40 gibt die Funksignaie mit der ersten
Kodierung an die erste Sendeantenne 15 und die Funksignale
mit der zweiten Kodierung an die zweite Sendeantenne 20
jeweils zur Abstrahlung ab. Die Funksignale mit der ersten
Kodierung sind dabei im ersten Strahlungsfeld 25 und die
Funksignale mit der zweiten Kodierung sind im benachbarten
zweiten Strahlungsfeld 30 der Feststation 10 empfangbar. Die
Kodierung stellt somit bereits eine Ortsinformation dar, so
daß unterschiedliche Strahlungsfelder durch unterschiedliche
Kodierung gekennzeichnet sind. Bewegt sich die mobile
Funkstation 1 durch das erste Strahlungsfeld 25, so empfängt
es Funksignale mit der ersten Kodierung. Über ihre Sende-/Empfangs
antenne 45 sendet die mobile Funkstation 1
daraufhin in Abhängigkeit von der Kodierung des empfangenen
Signals eine Nachricht an die Station 35. Dabei kann in der
mobilen Funkstation 1 aus der Kodierung des empfangenen
Signals die Ortsinformation über den Aufenthalt in dem
ersten Strahlungsfeld 25 abgeleitet werden, so daß die an
die Station 35 gesendete Nachricht bereits diese
Ortsinformation enthält. Es ist jedoch auch möglich, daß die
mobile Funkstation 1 das empfangene Signal unverarbeitet an
die Station 35 weiterleitet, so daß in der Station 35 die
Ortsinformation aus der Kodierung dieses Signals abgeleitet
werden muß. Die Station 35 ist dabei vorzugsweise ortsfest
und stellt in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel die
Zentrale eines Überwachungssystems dar. Es ist jedoch auch
möglich, die Station 35 mobil auszuführen, um auf diese
Weise eine nicht ortsgebundene Kontrolle über die mobile
Funkstation 1 ausüben zu können. In der Station 35 wird
jedenfalls anhand der von der mobilen Funkstation 1
übermittelten Nachricht der Aufenthaltsort der mobilen
Funkstation 1 in einem der beiden Strahlungsfelder 25 und 30
ermittelt. Enthält also die Nachricht beispielsweise Signale
mit der ersten Kodierung, so wird in der Station 35 als
Aufenthaltsort der mobilen Funkstation 1 das erste
Strahlungsfeld 25 ermittelt. Für den Fall, daß in der
mobilen Funkstation 1 aus dem empfangenen Signal mit der
ersten Kodierung bereits entsprechende Ortsinformationen
abgeleitet und an die Station 35 als Nachricht gesendet
wurden, ermittelt die Station 35 aus diesen
Ortsinformationen ebenfalls als Aufenthaltsort der mobilen
Funkstation 1 das erste Strahlungsfeld 25.
Entsprechendes gilt für den Empfang von Funksignalen mit der
zweiten Kodierung in der mobilen Funkstation 1 bei
Aufenthalt im zweiten Strahlungsfeld 30.
Aufgrund der unterschiedlichen Kodierung der über die erste
Sendeantenne 15 und über die zweite Sendeantenne 20
abgestrahlten Funksignale läßt sich neben dem Aufenthaltsort der
mobilen Funkstation 1 in einem der beiden Strahlungsfelder 25
und 30 des Strahlungsbereichs 5 auch eine Bewegung der mobilen
Funkstation 1 im Strahlungsbereich 5 der Feststation 10
ermitteln, wenn die mobile Funkstation 1 das Strahlungsfeld
wechselt. In diesem Fall werden innerhalb eines vorgegebenen
Zeitraums in der mobilen Funkstation 1 unterschiedlich kodierte
Signale empfangen. Bewegt sich die mobile Funkstation 1 vom
ersten Strahlungsfeld 25 in das zweite Strahlungsfeld 30, so
werden zunächst Funksignale mit der ersten Kodierung und
anschließend Funksignale mit der zweiten Kodierung empfangen.
Werden daher innerhalb des vorgegebenen Zeitraums in der
Station 35 für die mobile Funkstation 1 beide
Strahlungsfelder 25 und 30 als Aufenthaltsort ermittelt, so
stellt die Station 35 eine Bewegung der mobilen Funkstation 1 im
Strahlungsbereich 5 der Feststation 10 während des vorgegebenen
Zeitraums fest. In dem in der Figur dargestellten Beispiel
handelt es sich dabei um eine Bewegung vom ersten
Strahlungsfeld 25 in das zweite Strahlungsfeld 30. Werden in der
Station 35 auch die Zeitpunkte des Eintreffens der
unterschiedlich kodierten Signale in der mobilen Funkstation 1
erfaßt und berücksichtigt, so läßt sich auch die
Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation 1 im
Strahlungsbereich 5 der Feststation 10 ermitteln. In dem in der
Figur dargestellten Beispiel erhält die Station 35 zunächst die
Nachricht von der mobilen Funkstation 1 über deren Aufenthalt im
ersten Strahlungsfeld 25 und anschließend eine entsprechende
Nachricht über ihren Aufenthalt im zweiten Strahlungsfeld 30.
Daraus kann die Station 35 dann die Bewegung der mobilen
Funkstation 1 vom ersten Strahlungsfeld 25 ins zweite
Strahlungsfeld 30 ableiten. Zur Kontrolle der Bewegungsrichtung
der mobilen Funkstation 1 kann die ermittelte Bewegungsrichtung
in der Station 35 mit einer vorgegebenen Bewegungsrichtung
verglichen werden. Entspricht dabei die Bewegungsrichtung der
mobilen Funkstation 1 nicht der vorgegebenen Bewegungsrichtung,
so wird von der Station 35 ein Alarm ausgelöst.
Das Verfahren kann somit besonders vorteilhaft in
Überwachungssystemen eingesetzt werden, bei denen eine
Wachperson mit einem mobilen Funkgerät 1 ausgerüstet ist und
beispielsweise einen vorgegebenen Rundgang durch ein zu
bewachendes Gebäude durchführt. Dabei werden an den zu
passierenden Türen oder Durchgängen Feststationen 10
installiert, so daß in der Station 35, die in einer Wachzentrale
untergebracht sein kann, neben dem Aufenthaltsort auf einer der
beiden Seiten des entsprechenden Durchgangs auch die Richtung
kontrolliert werden kann, in der die Wachperson den
entsprechenden Durchgang passiert. Entspricht diese Richtung
nicht der vorgegebenen Richtung, so wird in der Station 35 Alarm
ausgelöst. Sollte eine der beiden Sendeantennen 15 und 20
ausfallen, so besteht immer noch eine eingeschränkte Möglichkeit
zur Bestimmung des Aufenthaltsorts der mobilen Funkstation 1 in
dem Strahlungsfeld der noch intakten Sendeantenne. Allerdings
kann in der Station 35 keine Bewegungsrichtung mehr ermittelt
werden. Dies kann dann als Anzeichen dafür verwendet werden, daß
ein Fehler im Überwachungssystem aufgetreten ist, so daß auf
diese Weise eine Kontrolle über die Funktionsfähigkeit der im
System installierten Feststationen 10 möglich ist. Bei der
Verwendung von mehreren Feststationen 10 beispielsweise in dem
beschriebenen Überwachungssystem unterscheiden sich die
Kodierungen der von den Sendeantennen 15 und 20 abzustrahlenden
Funksignale nicht nur untereinander, sondern auch zwischen den
einzelnen Feststationen 10. Auf diese Weise sind Aufenthaltsort
und Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation 1 von der
Station 35 eindeutig ermittelbar.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel können auch mehr als zwei
Sendeantennen für die Feststation 10 vorgesehen sein, die
ebenfalls jeweils unterschiedlich kodierte Funksignale so in
unterschiedlicher Richtung abstrahlen, daß der
Strahlungsbereich 5 der Feststation 10 in entsprechende nicht
nennenswert überlappende Strahlungsfelder aufgeteilt wird. Auf
diese Weise lassen sich Aufenthaltsort, Bewegung und
Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation 1 im
Strahlungsbereich 5 der Feststation 10 noch genauer ermitteln.
Claims (6)
1. Verfahren zum Bestimmen des Aufenthaltsortes einer
mobilen Funkstation (1) im Strahlungsbereich (5) mindestens
einer Feststation (10), dadurch gekennzeichnet, daß von der
Feststation (10) mindestens zwei unterschiedlich codierte
Signale von jeweils einer Antenne (15, 20) in
unterschiedliche Richtung abgestrahlt werden, so daß der
Strahlungsbereich (5) der Feststation (10) in entsprechende
nicht nennenswert überlappende Strahlungsfelder (25, 30)
aufgeteilt wird, daß je nach Standort der mobilen
Funkstation (1) im Strahlungsfeld (25, 30) einer der
Antennen (15, 20) das von der entsprechenden Antenne (15,
20) abgestrahlte Signal von der mobilen Funkstation (1)
empfangen wird, daß in Abhängigkeit von der Codierung des
empfangenen Signals eine Nachricht an eine vorzugsweise
ortsfeste Station (35) weitergesendet wird und daß in der
Station (35) der Aufenthaltsort der mobilen Funkstation (1)
in Abhängigkeit von der Nachricht ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das in der mobilen Funkstation (1) empfangene Signal an die
Station (35) weitergeleitet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Bewegung der mobilen Funkstation (1) im
Strahlungsbereich (5) der Feststation (10) ermittelt wird,
wenn innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes unterschiedlich
codierte Signale in der mobilen Funkstation (1) empfangen
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bewegungsrichtung der mobilen Funkstation (1) im
Strahlungsbereich (5) der Feststation (10) in Abhängigkeit
des zeitlichen Eintreffens der unterschiedlich codierten
Signale in der mobilen Funkstation (1) ermittelt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
bei Ermittlung einer Bewegungsrichtung der mobilen
Funkstation (1), die nicht einer vorgegebenen
Bewegungsrichtung entspricht, von der Station (35) Alarm
ausgelöst wird.
6. Feststation (10) zur Aussendung von Ortsinformationen in
einem Strahlungsbereich (5), dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Antennen (15, 20) vorgesehen sind, die
Funksignale in unterschiedliche Richtungen so abstrahlen,
daß der Strahlungsbereich (5) der Feststation (10) in
entsprechende nicht nennenswert überlappende
Strahlungsfelder (25, 30) aufgeteilt sind, daß die Antennen
(15, 20) mit einem Code-Erzeugungsmittel (40) verbunden sind
und daß das Code-Erzeugungsmittel (40) an die Antennen
(15, 20) Funksignale mit jeweils unterschiedlicher Codierung
abgibt.
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SIEMENS AG, 80333 MUENCHEN, DE |
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| 8141 | Disposal/no request for examination |