DE19638703A1 - Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr - Google Patents
Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im StraßenverkehrInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft in einem ersten Aspekt ein Verfahren zur War
nung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl. im Verkehr, insbesondere
im Straßenverkehr.
Die Erfindung betrifft in einem zweiten Aspekt eine Vorrichtung zur Positions
bestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr.
Im Schiffs-, Flug- und Straßenverkehr kommt es häufig vor, daß sich ein Fahrzeug
einem Hindernis annähert, ohne daß der Führer oder Fahrer des Fahrzeugs bemerkt,
daß sich das Fahrzeug dem Hindernis nähert. Das Hindernis kann beispielsweise ein
Unfallort, ein Verkehrsstau, eine Baustelle, eine Straßensperrung, eine Geschwin
digkeitsbegrenzung, Bereiche witterungsbedingter Störungen, eine Glatteiszone
o. dgl. sein.
Im Flug- und Schiffsverkehr kann die Position eines solchen Hindernisses beispiels
weise mit Hilfe von Radar ermittelt und dem Führer des Fahrzeugs auf einem
Bildschirm angezeigt werden. Mit Hilfe eines Radargerätes kann der Führer so
vor einigen Hindernissen gewarnt werden. Eine genaue Angabe der Positionsdaten
des Hindernisses erfolgt jedoch nicht. Nachteilig ist ferner, daß einige Hindernisse
mittels Radar überhaupt nicht erfaßt werden können, beispielsweise relativ kleine
Hindernisse, Hindernisse, die unterhalb der Erdoberfläche liegen, Glatteiszonen,
Baustellen u. dgl. Im Straßenverkehr kann Radar praktisch gar nicht eingesetzt
werden, weil in Bodennähe zu viele störende Objekte vorhanden sind, die eine
Erzeugung eines aufschlußreichen Radarbildes behindern.
Zur Erleichterung der Navigation im Straßenverkehr sind in der jüngsten Zeit
Navigationseinrichtungen oder -systeme entwickelt worden und im Einsatz, die
häufig Ortungssysteme zur Ermittlung der Position des eigenen Fahrzeugs, bei
spielsweise ein globales Satelliten-Ortungssystem (GPS = Global Positioning
System), einen im Fahrzeug angeordneten Navigationsrechner sowie ein Display
und Bedienteil verwenden. Ein Beispiel für ein solches Navigationssystem ist ein
von Blaupunkt unter den Bezeichnungen TravelPilot angebotenes System, beispiels
weise das System TravelPilot RG 05/RGS 05. Bei diesem System wird auf dem
Display eine Landkarte aus Daten erzeugt, die in einem eine große Speicherka
pazität aufweisenden sogenannten Massespeicher, beispielsweise einer CD-ROM,
gespeichert sind. Die Positionsdaten des eigenen Fahrzeugs werden mit Hilfe des
Ortungssystems ermittelt und in den Navigationsrechner übertragen, so daß die
aktuelle Fahrzeugposition ebenfalls auf der Landkarte angezeigt wird. Die Naviga
tion mit Hilfe dieser elektronisch erzeugten Landkarte ist gegenüber einer Naviga
tion mit einer herkömmlichen Landkarte deutlich verbessert. Eine Warnung vor
störenden Hindernissen im Verkehr kann mit diesem bekannten Gerät nicht vor
genommen werden.
Unter der Bezeichnung "James Cook" wird ein ähnliches System von der Firma TC
Transport Consulting GmbH angeboten, welches auf dem Bildschirm eines Rech
ners eine elektronische Landkarte erzeugt, in die Positionsdaten eines Fahrzeugs
eingeblendet werden können. Mit Hilfe dieses Systems kann beispielsweise eine
LKW-Flotte einer Spedition überwacht werden. Hierzu werden die Positionsdaten
einzelner LKWs mittels GPS ermittelt und an eine Zentrale der Spedition über
tragen. Diese Vorgehensweise wird gelegentlich als Flottenmanagement bezeich
net.
Eine weitere Navigationsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug ist aus der DE-38 28 745 C2
sowie der DE-38 28 858 C2 bekannt. Bei den beschriebenen Vorrichtungen
werden an Bord des Fahrzeugs Landkarten auf einem Anzeigeschirm erzeugt. Die
beschriebenen Navigationsvorrichtungen betreffen insbesondere eine sparsame
elektrische Energieversorgung.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der deutschen Offenlegungs
schrift DE 42 04 164 A1 bekannt, in der ein Positionsdatengerät mit GPS-gestütz
tem Display für die allgemeine Luftfahrt beschrieben ist. Auf dem Display wird eine
elektronische Flugkarte erzeugt, auf der die Position des Flugzeugs, in dem das
Positionsdatengerät untergebracht ist, dargestellt wird, wobei die Karte stationär
bleibt und die vom GPS ermittelte Position auf der Karte wandert, so daß die
tatsächliche Flugroute mit einer geplanten Flugstrecke verglichen werden kann.
Keines der zuvor beschriebenen Systeme trägt dem im Straßenverkehr immer
wieder vorkommenden Problem Rechnung, daß sich ein Fahrzeug einem Hindernis
nähert, ohne hierüber informiert bzw. vor dem Hindernis gewarnt zu werden. So
kommt es beispielsweise vor, daß ein Fahrzeug in einen Verkehrsstau gerät, da der
Fahrer des Fahrzeugs keine Kenntnis von dem Verkehrsstau hatte. Hätte er diese
Kenntnis gehabt, so hätte er möglicherweise auf alternativen Fahrstrecken den
Verkehrsstau oder ein sonstiges Hindernis umfahren können. Ist ein Fahrzeug erst
in einen Stau hineingeraten, so besteht häufig - wie etwa auf Autobahnen - keine
Möglichkeit mehr, umzukehren und dadurch den Stau zu meiden oder über Ab
zweigungen oder Abfahrten aus dem Verkehrsstau herauszufahren. In diesem Fall
muß dann abgewartet werden, bis sich der Verkehrsstau aufgelöst hat, was ggf.
lange dauert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Warnung
eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis wie etwa einem Verkehrsstau o. dgl.
sowie eine Vorrichtung zu diesem Zweck bereitzustellen, so daß sich der Führer so
im Verkehr verhalten kann, daß eine minimale Behinderung entsteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses unter Ver
wendung einer Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden und Positionsdaten
des Fahrzeugs unter Verwendung einer weiteren, im Fahrzeug angeordneten Posi
tionsermittlungseinrichtung ermittelt werden, daß in einer elektronischen Auswerte
einrichtung aus den Positionsdaten des Hindernisses und den Positionsdaten des
Fahrzeugs die Distanz zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis ermittelt wird
und daß der Wert der ermittelten Distanz mittels einer mit der Auswerteeinrichtung
verbundenen Anzeigeeinrichtung im Fahrzeug angezeigt wird.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem Fahrer erstmals der Wert
der Distanz eines Fahrzeugs vom Hindernis angezeigt. Durch Kenntnis der Distanz
wird der Fahrer rechtzeitig vor dem Hindernis gewarnt, so daß er diesem aus
weichen kann. Dadurch wird eine Störung sowie ein Zeitverlust deutlich minimiert
wird. Ist das Hindernis ein Verkehrsstau, so kann vor Erreichen des Endes des
Verkehrsstaus eine den Verkehrsstau umgehende Fahrstrecke gewählt werden.
Dadurch kann ein lästiges Warten im Stau vermieden werden.
Handelt es sich bei dem Hindernis um ein stationäres Hindernis, dessen Positions
daten unverändert bleiben, wie beispielsweise die Positionsdaten einer Baustelle,
so können die Positionsdaten dieses Hindernisses mit Hilfe der Positionsermitt
lungseinrichtung ermittelt werden und beispielsweise in einem Speicher in der
elektronischen Auswerteeinrichtung eingespeichert werden. Durch Vergleich dieser
eingespeicherten Positionsdaten des Hindernisses mit den aktuellen Positionsdaten
des Fahrzeugs kann dann ein aktueller, sich während der Fahrt ggf. ändernder Wert
der Distanz zwischen Fahrzeug und Hindernis berechnet und angezeigt werden.
Aus der jeweiligen Änderung des Wertes der Distanz kann der Fahrer erkennen, ob
er sich dem Hindernis nähert, sich von diesem entfernt oder der Abstand etwa
gleich bleibt, und er kann auf Grundlage der jeweiligen Information entscheiden, ob
er beispielsweise seine geplante Fahrstrecke ändert, wenn der Abstand vom
Hindernis abnimmt, seine geplante Fahrstrecke beibehält, wenn der Abstand nicht
abnimmt, oder vor einer Entscheidung noch abwartet, wie sich die Distanz bei
Beibehaltung seiner geplanten Fahrstrecke während der Fahrt ändert.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich
dadurch aus, daß ein akustisches und/oder optisches Signal im Fahrzeug ausge
sendet wird, wenn der Wert der ermittelten Distanz einen Mindest-Wert unter
schreitet. Der Fahrer braucht bei dieser Ausführungsform nicht in regelmäßigen Ab
ständen den angezeigten Wert der ermittelten Distanz durch Blick zur Anzeigeein
richtung zu kontrollieren, um sicherzustellen, daß das Fahrzeug sich keinem Hinder
nis zu sehr annähert, sondern der Fahrer wird automatisch durch das akustische
und/oder optische Signal alarmiert, wenn ein Mindest-Wert der Distanz vom
Fahrzeug zum Hindernis unterschritten wird. Vorzugsweise wird das Signal nicht
kontinuierlich, sondern nur kurz ausgesendet. Zweckmäßigerweise ist der Mindest-Wert
einstellbar. Durch Einstellung auf einen gewünschten Wert kann der Fahr
zeug-Führer vorgeben, bei welcher Distanz er durch das Signal alarmiert wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus,
daß die Positionsdaten des Hindernisses und des Fahrzeugs mit Hilfe eines Global
Positioning Systems (GPS) ermittelt werden. GPS ist ein weit verbreitetes und
kostengünstiges System zur Ermittlung von Positionsdaten. Die Genauigkeit dieses
Systems ist dabei verhältnismäßig hoch. Darüber hinaus nehmen GPS-Empfangs
geräte wenig Raum ein und weisen ein geringes Gewicht auf.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung werden die Positionsdaten des Hindernis
ses per Funk an die im Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung übertragen. Auf
diese Weise ergibt sich der Vorteil, daß die Positionsdaten des Hindernisses wäh
rend der Fahrt zur Auswerteeinrichtung im Fahrzeug übertragen werden können.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung werden Positionsdaten
mindestens eines Hindernisses in einer Speichereinrichtung gespeichert und von
dieser an die Auswerteeinrichtung übertragen. Diese Ausführungsform eignet sich
besonders für den Fall, daß die Positionsdaten eines Hindernisses für eine längere
Zeit konstant sind, wie dies beispielsweise bei einer Baustelle, einem Bereich mit
beschränkter Geschwindigkeit o. dgl. der Fall ist. Die Positionsdaten eines Hinder
nisses müssen einmal ermittelt werden und werden dann gespeichert.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebil
det, daß die Positionsdaten eines Hindernisses unter Verwendung einer in einem
weiteren Fahrzeug angeordneten Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden
und per Funk an die Auswerteeinrichtung eines anderen Fahrzeugs übertragen
werden. Auf diese Weise kann ein Fahrer des weiteren Fahrzeugs, welches mit
einer Positionsermittlungseinrichtung ausgestattet ist, die Positionsdaten eines
Hindernisses an die in einem anderen Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung
übermitteln, so daß in der Auswerteeinrichtung des anderen Fahrzeugs die Distanz
dieses Fahrzeugs von dem Hindernis, an dem sich das weitere Fahrzeug befindet,
ermittelt werden kann und der Fahrer vor diesem Hindernis gewarnt werden kann.
Die Positionsdaten des Hindernisses können auch an mehrere Auswerteeinrichtun
gen, die in mehreren Fahrzeugen angeordnet sind, per Funk übertragen werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeichnet sich dadurch aus, daß die Positionsdaten eines Hindernisses per Funk an
eine Zentralrechnereinrichtung übertragen werden und von dieser per Funk an
mehrere, in verschiedenen Fahrzeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen über
tragen werden. Zweckmäßigerweise ist die Zentralrechnereinrichtung stationär
etwa in einem Gebäude angeordnet. Bei dieser Ausführungsform werden die
Positionsdaten eines Hindernisses nicht direkt an verschiedene, in mehreren Fahr
zeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen übertragen, sondern zunächst an die
Zentralrechnereinrichtung. Es können von mehreren Fahrzeugen Positionsdaten an
die Zentralrechnereinrichtung übermittelt werden. In der Zentralrechnereinrichtung
werden die Positionsdaten des jeweiligen Hindernisses gespeichert. Bevor die
Positionsdaten des Hindernisses an die Auswerteeinrichtungen übertragen werden,
kann in der Zentralrechnereinrichtung überprüft werden, ob die neu eingegangenen
Positionsdaten bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Zentralrechnereinrich
tung empfangen wurden und bereits an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen
wurden. Ist letzteres der Fall, so brauchen die neu ermittelten Positionsdaten nicht
erneut zu den Auswerteeinrichtungen ausgesendet werden. Auf diese Weise läßt
sich ein besonders ökonomischer Betrieb eines Systems zur Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens verwirklichen. Die Zentralrechnereinrichtung kann
für eine bestimmte Region Positionsdaten von Hindernissen empfangen und weiter
verbreiten. Sie kann auch mobil, beispielsweise innerhalb eines Fahrzeugs angeord
net sein.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß
Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in einer mit der Auswerteeinrichtung
verbundenen Speichereinrichtung gespeichert werden und jederzeit von der Aus
werteeinrichtung abrufbar sind. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß die Positions
daten nicht per Funk oder auf andere Weise von der Positionsermittlungseinrich
tung zur Ermittlung der Positionsdaten des Hindernisses zu der Auswerteeinrich
tung übertragen werden müssen, sondern die Positionsdaten sind in die Speicher
einrichtung eingespeichert worden und können jederzeit von der Auswerteein
richtung abgerufen werden und mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs
verglichen werden. Die in der Speichereinrichtung gespeicherten Positionsdaten des
Hindernisses oder mehrerer Hindernisse können in regelmäßigen Abständen neu in
die Speichereinrichtung eingegeben werden und auf diese Weise aktualisiert
werden. Hierzu kann die mit der Auswerteeinrichtung verbundene Speichereinrich
tung beispielsweise an einen Personalcomputer angeschlossen werden, von dem
die Positionsdaten der Hindernisse übertragen werden. Einrichtungen zur
Funk-Übertragung von Daten wie Sende- und Empfangseinrichtungen können bei dieser
Ausführungsform weitgehend vermieden werden. Die Ausführungsform ist beson
ders geeignet zur Berücksichtigung von stationären Hindernissen wie beispiels
weise Baustellen, Straßensperrungen, Bereichen, in denen Geschwindigkeitsbe
schränkungen zu beachten sind, o. dgl. Die Speichereinrichtung kann auf einfache
Weise zusammen mit der Auswerteeinrichtung in einem Gerät angeordnet sein,
welches auf einfache Weise im Innern des Fahrzeugs befestigt und von diesem
gelöst werden kann.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Positionsdaten eines Hindernis
ses mit einer Kennung versehen werden und daß aktualisierte, mit der Kennung
versehene Positionsdaten des Hindernisses unmittelbar nach der Aktualisierung
oder in vorgebbaren Zeitintervallen an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen
werden können. Durch die Kennung der Positionsdaten kann gewährleistet werden,
daß nicht mehr aktuelle, frühere Positionsdaten nach der Aktualisierung nicht mehr
berücksichtigt werden.
In besonders bevorzugter Weise werden die Positionsdaten per Funktelefon über
tragen. Zu diesem Zweck kann einerseits die Positionsermittlungseinheit zur Ermitt
lung der Positionsdaten des Hindernisses an ein Funktelefon angeschlossen werden
oder dauerhaft angeschlossen sein, so daß die ermittelten Positionsdaten entweder
zu der Zentralrechnereinrichtung übermittelt werden und/oder direkt zu der Aus
werteeinrichtung eines Fahrzeugs von einem anderen Fahrzeug übermittelt werden.
Viele Fahrzeuge sind ohnehin mit einem Funktelefon ausgestattet, so daß diese in
mehrfacher Hinsicht genutzt werden können.
Gemäß des zweiten Aspekts der Erfindung wird die Aufgabe ferner bei einer
Vorrichtung der eingangs genannten Art durch eine mit der Auswerteeinrichtung
verbundene Empfangseinrichtung zum Empfangen von Positionsdaten eines Hinder
nisses tragenden Funk-Signalen gelöst, so daß in der Auswerteeinrichtung zur
Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl. aus den Positionsdaten
des Hindernisses und des Fahrzeugs dessen Abstand zum Hindernis ermittelt und
der Abstandswert auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden kann.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung können erstmals Positionsdaten
empfangen werden und im Fahrzeug dem Fahrer angezeigt werden, um diesen vor
dem jeweiligen Hindernis unter Anzeige des genauen Abstands des Hindernisses
vom Fahrzeug zu warnen. Auf Grundlage der angezeigten Distanz-Werte kann der
Führer des Fahrzeugs entscheiden, welche Fahrstrecke ereinlegt, um das Hindernis
zu meiden. Die Warnung erfolgt mit verhältnismäßig geringem apparativen Auf
wand, insbesondere ist kein Massespeicher erforderlich, wie bei einigen bekannten
Systemen zur Erzeugung einer elektronischen Landkarte erforderlich ist. Statt
dessen braucht die Datenspeichereinrichtung der Auswerteeinrichtung nur eine
relativ geringe Speicherkapazität aufzuweisen, denn nur eine geringe Datenmenge
muß gespeichert werden. Beispielsweise können in der Speichereinrichtung Posi
tionsdaten mehrerer Hindernisse fest eingespeichert werden, insbesondere wenn
sich die Position der Hindernisse nicht mit der Zeit ändert, wie dies bei Baustellen,
Straßensperrungen u. dgl. der Fall ist. Die Positionsdaten eines Hindernisses können
jederzeit mit Hilfe der mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Empfangsein
richtung aktualisiert und ausgewertet werden, um aktuelle Distanz-Werte auf der
Anzeigeeinrichtung anzeigen zu können, um den Fahrer auf Grundlage von aktuel
len Daten warnen zu können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die
Empfangseinrichtung zum Empfangen von alphanumerischen Daten tragenden Si
gnalen ausgebildet. Eine solche Empfangseinrichtung ist verhältnismäßig einfach
gestaltet und somit kostengünstig. Eine zusätzliche Sendeeinrichtung ist für die
Funktion der Vorrichtung nicht erforderlich. Beispielsweise kann die Empfangsein
richtung ein Empfänger sein, die unter der Marke Quix angeboten wird. Dieser
Empfänger ist besonders geeignet für eine sogenannte Sammelruffunktion, bei der
von einer Sendeeinrichtung Signale ausgesendet werden, die von allen
Quix-Empfängern empfangen werden können. Bei dieser Ausführungsform kann die Idee
verwirklicht werden, daß ein bestimmter Personenkreis, deren Mitglieder in einem
Verein o. dgl. organisiert sein können, mit aktuellen Positionsdaten von Hindernis
sen versorgt werden. Weiterhin können die Mitglieder des Personenkreises gegen
Zahlung einer Gebühr mit aktuellen Positionsdaten versorgt werden, während
andere Personen das System nicht nutzen können. Zur Unterscheidung zwischen
Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern können die ausgesendeten Signale, die die Posi
tionsdaten von Hindernissen tragen, mit einer Kennung versehen oder kodiert sein,
so daß sichergestellt ist, daß nur Mitglieder die ausgesendeten, aktuelle Positions
daten tragenden Signale empfangen können.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die
Positionsermittlungseinrichtung als Empfänger eines Global Positioning Systems
(GPS) ausgebildet ist. GPS-Empfänger sind kostengünstig und erlauben eine präzise
Positionsermittlung mit einer Abweichung von weniger als 15 m.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird ferner weitergebildet durch ein im Fahr
zeug lösbar anbringbares Gehäuse zur Aufnahme mindestens der Positionsermitt
lungs-, Auswerte, Anzeige- und Empfangseinrichtung. Auf diese Weise ist die
gesamte Vorrichtung geschützt und bildet eine kompakte Einheit. Das Gehäuse
kann auf einfache Weise vom Fahrzeug gelöst und bei Nichtbenutzung mitgenom
men werden, um sie beispielsweise vor Diebstahl zu sichern. Darüber hinaus kann
sie an einen Personalcomputer angeschlossen werden, von dem aktuelle Positions
daten in die Speichereinrichtung der Auswerteeinrichtung übertragen werden
können, um die Positionsdaten der Hindernisse zu aktualisieren.
Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekenn
zeichnet durch eine im Fahrzeug angeordnete, mit der Auswerteeinrichtung ver
bundene Sendeeinrichtung zum Senden von Signalen, die aus der Positionsermitt
lungseinrichtung stammende Positionsdaten eines Hindernisses tragen. Mit Hilfe
der Sendeeinrichtung können aktuelle Positionsdaten eines Hindernisses entweder
direkt an Auswerteeinrichtungen, die in anderen Fahrzeugen angeordnet sind, oder
an eine Zentrale übermittelt werden, von der aus die aktuellen Positionsdaten dann
an weitere Auswerteeinrichtungen in anderen Fahrzeugen übertragen werden. Wird
von einem Fahrer ein bislang nicht identifiziertes Hindernis entdeckt oder von einem
bereits bekannten Hindernis erkannt, daß sich dessen Position geändert hat, wie
beispielsweise ein Ende eines Staus, so kann der Fahrer mit Hilfe der Sendeeinrich
tung die Positionsdaten des neuen Hindernisses bzw. die aktualisierten Positions
daten des bekannten Hindernisses weitergeben. Erreicht beispielsweise ein solcher
Fahrer ein Stauende, so ermittelt er die Position mit Hilfe der Positionsermittlungs
einrichtung und überträgt die Positionsdaten des Stauendes unverzüglich an andere
Auswerteeinrichtungen in anderen Fahrzeugen, so daß die Fahrer der anderen Fahr
zeuge mit Hilfe einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gewarnt werden können.
Diese Ausführungsform trägt insbesondere zur Weiterbildung der Idee bei, daß
Mitglieder eines Vereins o. dgl. von solchen Mitgliedern, deren Vorrichtung mit einer
Sendeeinrichtung ausgestattet ist, aktuelle Positionsdaten von Hindernissen emp
fangen können. Diese Ausführungsform wird weitergebildet, indem die Positions
ermittlungseinrichtung zusammen mit der Sendeeinrichtung mittels eines Betäti
gungselements manuell aktivierbar ist, wenn ein neues Hindernis erkannt worden
ist oder sich die Position eines an sich bekannten Hindernisses geändert hat.
In bevorzugter Weise ist die Sendeeinrichtung als Funktelefon ausgebildet, denn
viele Personen sind heute mit Funktelefonen oder Autotelefonen ausgestattet.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch
eine mit der Auswerteeinrichtung verbundene Signaleinrichtung zum Erzeugen
eines akustischen und/oder optischen Signals im Fahrzeug, denn mit der Signal
einrichtung kann der Fahrer rechtzeitig gewarnt werden, beispielsweise wenn ein
einstellbarer Mindest-Abstand zwischen Hindernis und Fahrzeug unterschritten
wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch
eine vom Fahrzeug unabhängige, stationäre Zentralrechnereinrichtung, die minde
stens einen Prozessor, mindestens eine Massenspeichereinrichtung, einen Bild
schirm und eine Funk-Sende- und Empfangseinrichtung für eine Datenfernüber
tragung von bzw. zu der im Fahrzeug angeordneten Empfangs- und Sendeeinrich
tung aufweist. Die stationäre Zentralrechnereinrichtung kann beispielsweise für
eine bestimmte Region Positionsdaten von Hindernissen verwalten und nach dem
Empfang derartiger Positionsdaten diese an einen bestimmten Personenkreis,
beispielsweise an Mitglieder eines Vereins, übertragen. Mit Hilfe der Zentralrechner
einrichtung kann auch eine bestimmte Selektion dahingehend vorgenommen
werden, daß überprüft wird, ob in dem Fall, daß neue Positionsdaten eines Hinder
nisses empfangen werden, diese Positionsdaten mit früheren Positionsdaten
verglichen werden, um festzustellen, ob die aktuelle Position von der früheren
Position abweicht. Dann kann entschieden werden, ob eine Aussendung der neuen
Positionsdaten zweckmäßig ist oder unterbleiben kann. Die Ausführungsform wird
weitergebildet, indem die Sende- und Empfangseinrichtung der Zentralrechner
einrichtung an ein Funktelefonnetz anschließbar ist. Auf diese Weise kann die
Übertragung von Positionsdaten auf besonders einfache Weise vorgenommen
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die erfindungsgemäße Vorrichtung werden
nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beilie
genden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs, eines Hin
dernisses sowie einer Zentrale, von der Positionsdaten min
destens eines Hindernisses empfangen, verwaltet und aus
gesendet werden können;
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Warnung vor
einem Hindernis;
Fig. 3 die Vorrichtung aus Fig. 2 in einer Ansicht der Rückseite
des Gehäuses; und
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt ein mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattetes Fahrzeug
2 auf einer Fahrstrecke zwischen einer Stadt A und einer Stadt B in Richtung auf
ein Hindernis 4, das beispielsweise ein Verkehrsstau, eine Baustelle o. dgl. sein
kann. Zusätzlich ist eine Zentrale in Form eines Gebäudes abgebildet, in dem eine
stationäre Zentralrechnereinrichtung 6 untergebracht ist. Die Bestandteile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung einschließlich der Zentralrechnereinrichtung 6 sind
im einzelnen anhand der Fig. 2 bis 4 beschrieben.
Fig. 2 zeigt in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung. In einem
lösbar im Fahrzeug befestigbaren Gehäuse 8 sind die wesentlichen Komponenten
der Vorrichtung untergebracht. Die in dem Gehäuse 8 untergebrachten Komponen
ten sind mittels einer Leitung 12 mit einem Funktelefon 14 verbunden, das als
Autotelefon ausgebildet ist. Auf einer Anzeigeeinrichtung in Form eines
LED-Displays bzw. auf einer Anzeigeeinrichtung 18 des Funktelefons 14 können al
phanumerische Daten und/oder Bildelemente angezeigt werden.
Fig. 3 zeigt das Gehäuse 8 aus Fig. 2 in einer Rückansicht. Ein GPS-Empfänger
32 in Form einer einsteckbaren GPS-Platine ist in die Rückseite des Gehäuses 8
eingeschoben und bildet die Positionsermittlungseinrichtung.
In Fig. 4 sind die einzelnen Komponenten der Vorrichtung schematisch dargestellt.
Der linke Abschnitt 20 entspricht dem in Fig. 2 dargestellten Teil der Vorrichtung,
während der rechte Abschnitt die Zentralrechnereinrichtung 6 (vgl. Fig. 1) zeigt.
Eine Auswerteeinrichtung 24 weist einen Prozessor 26 und eine Datenspeicher
einrichtung 28 auf. Die Auswerteeinrichtung 24 ist mit der Anzeigeeinrichtung 16
verbunden, die ebenfalls in Fig. 2 dargestellt ist. Eine Signaleinrichtung 30 ist
ebenfalls mit der Auswerteeinrichtung 24 verbunden und dient zum Erzeugen eines
akustischen Signals im Fahrzeug. Zusätzlich zum akustischen Signal kann auf der
Anzeigeeinrichtung 24 ein optisches Signal angezeigt werden, wenn von der
Auswerteeinrichtung 24 ein entsprechendes Steuersignal an die Anzeigeeinrichtung
16 übertragen wird.
Eine Positionsermittlungseinrichtung zur Ermittlung von Positionsdaten des Fahr
zeugs 2 in Form eines GPS-Empfängers 32 ist ebenfalls mit der Auswerteeinrich
tung 24 verbunden, um Positionsdaten zu der Auswerteeinrichtung 24 zu über
tragen. Mit Hilfe des GPS-Empfängers 32 kann die Position des Fahrzeugs 2 mit
einer Genauigkeit von etwa ± 15 m ermittelt werden.
Eine Empfangseinrichtung 34 zum Empfangen von Funk-Signalen ist mit der
Auswerteeinrichtung 24 verbunden, so daß Positionsdaten, die von den empfange
nen Funk-Signalen getragen werden, von der Empfangseinrichtung 34 zu der
Auswerteeinrichtung 24 übertragen werden können. Die Empfangseinrichtung 34
ist ausgebildet zum Empfang von Signalen, die alphanumerische Daten tragen. Eine
derartige Empfangseinrichtung 34 wird unter der Bezeichnung "Quix" angeboten.
Der GPS-Empfänger 32, die Auswerteeinrichtung 34, die Anzeigeeinrichtung 16,
die Signaleinrichtung 30 und die Empfangseinrichtung 34 sind innerhalb des in
Fig. 2 dargestellten Gehäuses 8 angeordnet. Die einzelnen Komponenten sind
miteinander durch Verbindungsleitungen verbunden oder sind teilweise mittels
Steckverbindungen miteinander verbunden. In nicht dargestellter Weise sind der
GPS-Empfänger 32 und die Empfangseinrichtung 34 mit Antennen verbunden, die
zweckmäßigerweise außerhalb des Fahrzeugs 2 angeordnet sind.
Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
zusätzlich zu der Empfangseinrichtung 34 eine Sendeeinrichtung vorgesehen, um
Signale, die Positionsdaten tragen, welche von dem GPS-Empfänger 32 ermittelt
worden sind, auszusenden. Die Sendeeinrichtung kann zusammen mit der Emp
fangseinrichtung 34 als einheitliche Komponente ausgebildet sein. Alternativ ist die
Sendeeinrichtung als Funktelefon 14 ausgebildet, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Mit
Hilfe des Funktelefons kann eine Verbindung zum sogenannten D- oder E-Telefon
netz hergestellt werden, um Positionsdaten mit Hilfe von Signalen übertragen
werden können. In nicht dargestellter Weise ist ein Betätigungselement vorgese
hen, mittels dessen der GPS-Empfänger 32 aktiviert werden kann, um die aktuelle
Position zu ermitteln, und die Positionsdaten können mit Hilfe der Sendeeinrichtung
übertragen werden.
Im rechten Abschnitt der Fig. 4 sind wesentliche Komponenten der Zentralrech
nereinrichtung 6, vgl. Fig. 1, dargestellt. Die Zentralrechnereinrichtung 6 ist
stationär und weist im wesentlichen einen Rechner 36, der einen Prozessor 38 und
einen Massenspeicher 40 enthält, einen mit dem Rechner 36 verbundenen Bild
schirm 42 sowie eine ebenfalls mit dem Rechner 36 verbundene Sende- und
Empfangseinrichtung 44 auf. Zwischen der stationären Zentralrechnereinrichtung
6 und dem in einem Fahrzeug angeordneten Vorrichtungs-Abschnitt 20 der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung können Positionsdaten mit Hilfe von Funksignalen
übertragen werden, die von der Sende- und Empfangseinrichtung 44 ausgesendet
und von der Empfangseinrichtung 34 empfangen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nachfolgend unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 4 beschrieben. Das beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft den
Straßenverkehr.
Bewegt sich, wie in Fig. 1 dargestellt ist, ein Fahrzeug 2, das mit einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet ist, auf einer Fahrstrecke zwischen zwei
Städten A und B, so kann es sich während der Fahrt dem Hindernis 4 nähern. Mit
Hilfe des GPS-Empfängers 32 wird in bestimmten Zeitintervallen die aktuelle
Position des Fahrzeugs 2 während der Fahrt ermittelt. Die ermittelten Positions
daten werden zur Auswerteeinrichtung 24 übertragen und dort in der Speicher
einrichtung 28 dauerhaft und/oder in dem Prozessor 26 vorübergehend gespei
chert. Die gespeicherten Positionsdaten werden mit Hilfe des Prozessors 26 unter
Anwendung eines Programms zur Datenverarbeitung mit Positionsdaten des
Hindernisses 4 verglichen, um die aktuelle Distanz zwischen dem Fahrzeug 2 und
dem Hindernis 4 zu ermitteln.
Die Positionsdaten des Hindernisses 4 können auf die nachfolgend beschriebenen
Weisen zur Verfügung gestellt werden:
Einerseits können die Positionsdaten des Hindernisses 4, wenn es sich bei diesem Hindernis um ein weitgehend stationäres, d. h. ortsfestes Hindernis handelt, in dem Datenspeicher 28 vor dem Beginn der Fahrt des Fahrzeugs 2 eingespeichert wor den sein. Von dem Datenspeicher 28 können die Daten dann zu dem Prozessor 26 übertragen und dort mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs 2 verglichen werden. Die Positionsdaten des Hindernisses 4 und weitere (nicht dargestellte) Hindernisse können in regelmäßigen Zeitabständen in den Datenspeicher 28 aktualisiert werden.
Einerseits können die Positionsdaten des Hindernisses 4, wenn es sich bei diesem Hindernis um ein weitgehend stationäres, d. h. ortsfestes Hindernis handelt, in dem Datenspeicher 28 vor dem Beginn der Fahrt des Fahrzeugs 2 eingespeichert wor den sein. Von dem Datenspeicher 28 können die Daten dann zu dem Prozessor 26 übertragen und dort mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs 2 verglichen werden. Die Positionsdaten des Hindernisses 4 und weitere (nicht dargestellte) Hindernisse können in regelmäßigen Zeitabständen in den Datenspeicher 28 aktualisiert werden.
Alternativ können die Positionsdaten des Hindernisses 4 von der Zentralrechner
einheit 6 mittels der Sende- und Empfangseinrichtung 44 und der Empfangsein
richtung 34 zu der Auswerteeinrichtung 24 per Funk übertragen werden. Hierzu
werden Positionsdaten des Hindernisses 4 und möglicher weiterer Hindernisse, die
in dem Massespeicher 40 gespeichert sind, zu der Sende- und Empfangseinrichtung
44 übertragen, in dieser verschlüsselt und auf ein Signal übertragen, welches
ausgesendet wird, wie durch den Pfeil 46 in den Fig. 1 und 4 angedeutet ist.
Die ausgesendeten, Positionsdaten tragenden Funksignale werden von der Emp
fangseinrichtung 34 in dem Fahrzeug 2 empfangen, in ein elektrisches Signal
umgewandelt und an die Auswerteeinrichtung 24 übermittelt. In dem Prozessor 26
kann dann die weitere Verarbeitung der Positionsdaten vorgenommen werden. Von
der Zentralrechnereinrichtung 6 können Signale immer dann ausgesendet werden,
wenn sie aktualisiert worden sind, d. h. wenn Positionsdaten eines Hindernisses
sich geändert haben und neue Positionsdaten von der Empfangseinrichtung 44
empfangen worden sind. Einzelheiten über die Ermittlung der neuen Positionsdaten
sind unten im Detail beschrieben.
Schließlich können Positionsdaten eines Hindernisses 4 auch von einem weiteren,
nicht dargestellten Fahrzeug ohne Zwischenschaltung einer Zentralrechnereinrich
tung 6 o. dgl. zu dem Fahrzeug 2 übertragen werden. Hierzu muß das weitere
Fahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet sein, mindestens
jedoch mit einer Positionsermittlungseinrichtung, vorzugsweise einem GPS-Empfän
ger, und mit einer Sende-Einrichtung zum Aussenden von Signalen, die die mit der
Positionsermittlungseinrichtung ermittelten Positionsdaten tragen. Die ermittelten
Positionsdaten können mit Hilfe eines Funktelefons von dem weiteren Fahrzeug
ausgesendet werden und zu dem Fahrzeug 2 übertragen werden.
Alternativ werden die Positionsdaten des Hindernisses 4 von einem weiteren
Fahrzeug zunächst zu der Zentralrechnereinrichtung 6 übertragen, wie durch den
Pfeil 48 in Fig. 1 bzw. in Fig. 4 angedeutet ist. In diesem Fall ist die Auswerte
einrichtung 24 mit einer Sendeeinrichtung verbunden, mittels derer die die Posi
tionsdaten des Hindernisses 4 tragenden Signale ausgesendet werden können. Die
Signale werden dann von der Sende- und Empfangseinrichtung 44 der Zentralrech
nereinrichtung 6 empfangen. Bevor die Daten von der Zentralrechnereinrichtung 6
zu dem Fahrzeug 2 und weiteren Fahrzeugen (nicht dargestellt) übertragen werden
mittels Funk, können die empfangenen Positionsdaten in der Zentralrechnereinrich
tung 6 analysiert werden, beispielsweise dahingehend, ob die neu empfangenen
Positionsdaten tatsächlich verändert sind gegenüber zuvor übermittelten Positions
daten eines bestimmten Hindernisses. Zu diesem Zweck können die Positionsdaten
eines bestimmten Hindernisses mit einer Kennung versehen sein, so daß eine
Zuordnung von Positionsdaten zu einem bestimmten Hindernis möglich ist.
Die Positionsdaten eines Hindernisses können alternativ an die Zentralrechner
einrichtung 6 übertragen werden, indem ein Fahrer eines Fahrzeugs, der ein Hinder
nis wahrgenommen hat, mit Hilfe seines GPS-Empfängers die aktuelle Position
seines eigenen Fahrzeugs ermittelt und die Positionsdaten mit Hilfe eines Funktele
fons an die Zentralrechnereinrichtung 6 übermittelt. Hierzu kann das Funktelefon an
die Auswerteeinrichtung 24 und den GPS-Empfänger 32 angeschlossen sein. Ggf.
können die Positionsdaten von dem Fahrer an eine Person übertragen werden, die
dann die übertragenen Positionsdaten in den Computer 36 der Zentralrechner
einrichtung 6 manuell eingibt, bevor sie an einen bestimmten Personenkreis per
Funk übertragen werden.
Die ausgesendeten Signalen von der Zentralrechnereinrichtung 6, vgl. Pfeil 46 in
Fig. 1 und 4, können ebenfalls mit einer speziellen Kennung versehen sein, so daß
sie nur von solchen Empfangseinrichtungen 34 entschlüsselt werden können, die
zu einem bestimmten Personenkreis gehören.
Die von der Empfangseinrichtung 34 in dem Fahrzeug 2 empfangenen aktuellen
Positionsdaten des Hindernisses 4 (und weiterer Hindernisse) werden in dem
Prozessor 26 der Auswerteeinrichtung 24 zusammen mit den aktuellen Positions
daten des Fahrzeugs 2 ausgewertet, indem die Distanz zwischen dem Fahrzeug 2
und dem Hindernis 4 berechnet wird und der Wert der Distanz auf dem Display der
Anzeigeeinrichtung 16 dargestellt wird, wie in Fig. 2 dargestellt ist. In Fig. 2 ist
auf dem Display die Art des Hindernisses, namentlich ein Stauende, die aktuelle
Distanz von 12,52 km zum Hindernis sowie die Positionsdaten und Uhrzeit ange
zeigt.
Die Auswerteeinrichtung 24 kann derart programmiert sein, daß ein akustisches
Signal von der Signaleinrichtung 30 ausgesendet wird, wenn der aktuelle Wert der
Distanz einen voreingestellten Mindest-Wert unterschreitet. In diesem Fall kann
zusätzlich mittels der Anzeigeeinrichtung 16 ein optisches Signal gegeben werden,
um den Führer des Fahrzeugs 2 rechtzeitig zu warnen.
Claims (23)
1. Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl.
im Verkehr, insbesondere im Straßenverkehr,
dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses unter
Verwendung einer Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden und Positions
daten des Fahrzeugs unter Verwendung einer weiteren, im Fahrzeug angeordneten
Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden, daß von einer elektronischen
Auswerteeinrichtung aus den Positionsdaten des Hindernisses und den Positions
daten des Fahrzeugs die Distanz zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis
ermittelt wird und daß der Wert der ermittelten Distanz mittels einer mit der Aus
werteeinrichtung verbundenen Anzeigeeinrichtung im Fahrzeug angezeigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß ein akustisches und/oder optisches Signal im Fahr
zeug ausgesendet wird, wenn der Wert der ermittelten Distanz einen Mindest-Wert
unterschreitet.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Mindest-Wert einstellbar ist.
4. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten des Hindernisses und des Fahr
zeugs mit Hilfe eines Global Positioning Systems (GPS) ermittelt werden.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten des Hindernisses per Funk an die
im Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung übertragen werden.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in
einer Speichereinrichtung gespeichert werden und von dieser an die Auswerte
einrichtung übertragen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 und/oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses unter Ver
wendung einer in einem weiteren Fahrzeug angeordneten Positionsermittlungsein
richtung ermittelt werden und per Funk an die Auswerteeinrichtung übertragen
werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses per Funk an
eine Zentralrechnereinrichtung übertragen werden und von dieser per Funk an
mehrere, in verschiedenen Fahrzeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen über
tragen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralrechnereinrichtung stationär ist.
10. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in
einer mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Speichereinrichtung gespeichert
werden und jederzeit von der Auswerteeinrichtung abrufbar sind.
11. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses mit einer
Kennung versehen werden und daß aktualisierte, mit der Kennung versehene
Positionsdaten des Hindernisses unmittelbar nach der Aktualisierung oder in
vorgebbaren Zeitintervallen an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen werden.
12. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten per Funktelefon übertragen
werden.
13. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten mittels eines mit einer Kennung
versehenen Signals an einen definierten Empfängerkreis übertragen werden.
14. Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses (4), insbesondere
im Straßenverkehr und zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vor
stehenden Ansprüche, mit einer in einem Fahrzeug (2) angeordneten Positions
ermittlungseinrichtung zur Ermittlung von Positionsdaten des Fahrzeugs (2), einer
mit dieser verbundenen, einen Prozessor (26) und eine Datenspeichereinrichtung
(28) aufweisenden Auswerteeinrichtung (24) und einer mit der Auswerteeinrich
tung (24) verbundenen Anzeigeeinrichtung (16) zur Anzeige von Daten, gekenn
zeichnet durch eine mit der Auswerteeinrichtung (24) verbundene Empfangsein
richtung (34) zum Empfangen von Positionsdaten eines Hindernisses (4) tragenden
Funk-Signalen, so daß in der Auswerteeinrichtung (24) zur Warnung eines Fahr
zeug-Führers vor dem Hindernis (2) o. dgl. aus den Positionsdaten des Hindernisses
(4) und des Fahrzeugs (4) dessen Abstand zum Hindernis (4) ermittelt und der
Abstandswert auf der Anzeigeeinrichtung (16) angezeigt werden kann.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinrichtung (34) zum Empfangen von al
phanumerischen Daten tragenden Signalen ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsermittlungseinrichtung als Empfänger
(32) eines sogenannten Global Positioning Systems (GPS) ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14,
gekennzeichnet durch ein im Fahrzeug (2) lösbar anbringbares Gehäuse (8) zur Auf
nahme mindestens der Positionsermittlungs-, Auswerte, Anzeige- und Empfangs
einrichtung.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 17,
gekennzeichnet durch eine im Fahrzeug (2) angeordnete, mit der Auswerteein
richtung (24) verbundene Sendeeinrichtung zum Senden von Signalen, die aus der
Positionsermittlungseinrichtung stammende Positionsdaten eines Hindernisses (4)
tragen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsermittlungseinrichtung zusammen mit
der Sendeeinrichtung mittels eines Betätigungselements manuell aktivierbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 und/oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung als Funktelefon ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 20,
gekennzeichnet durch eine mit der Auswerteeinrichtung (24) verbundene Signal
einrichtung (30) zum Erzeugen eines akustischen und/oder optischen Signals im
Fahrzeug (2).
22. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 21,
gekennzeichnet durch eine vorn Fahrzeug unabhängige, stationäre Zentralrechner
einrichtung (6), die mindestens einen Prozessor (38), mindestens eine Massen
speichereinrichtung (40), einen Bildschirm (42) und eine Funk- Sende- und Emp
fangseinrichtung (44) für eine Datenfernübertragung von bzw. zu der im Fahrzeug
angeordneten Empfangs- und/oder Sendeeinrichtung aufweist.
23. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sende- und Empfangseinrichtung (44) der Zentral
rechnereinrichtung an ein Funktelefonnetz anschließbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996138703 DE19638703A1 (de) | 1996-09-21 | 1996-09-21 | Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996138703 DE19638703A1 (de) | 1996-09-21 | 1996-09-21 | Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19638703A1 true DE19638703A1 (de) | 1998-04-02 |
Family
ID=7806422
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996138703 Ceased DE19638703A1 (de) | 1996-09-21 | 1996-09-21 | Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr |
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| Country | Link |
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