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DE19638703A1 - Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr - Google Patents

Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl., sowie Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr

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DE19638703A1
DE19638703A1 DE1996138703 DE19638703A DE19638703A1 DE 19638703 A1 DE19638703 A1 DE 19638703A1 DE 1996138703 DE1996138703 DE 1996138703 DE 19638703 A DE19638703 A DE 19638703A DE 19638703 A1 DE19638703 A1 DE 19638703A1
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DE
Germany
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obstacle
vehicle
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transmitted
Prior art date
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DE1996138703
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English (en)
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Manfred Schmidtke
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MOECOM HANDELSGESELLSCHAFT FUE
Original Assignee
MOECOM HANDELSGESELLSCHAFT FUE
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Publication date
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Publication of DE19638703A1 publication Critical patent/DE19638703A1/de
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft in einem ersten Aspekt ein Verfahren zur War­ nung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl. im Verkehr, insbesondere im Straßenverkehr.
Die Erfindung betrifft in einem zweiten Aspekt eine Vorrichtung zur Positions­ bestimmung eines Hindernisses, insbesondere im Straßenverkehr.
Im Schiffs-, Flug- und Straßenverkehr kommt es häufig vor, daß sich ein Fahrzeug einem Hindernis annähert, ohne daß der Führer oder Fahrer des Fahrzeugs bemerkt, daß sich das Fahrzeug dem Hindernis nähert. Das Hindernis kann beispielsweise ein Unfallort, ein Verkehrsstau, eine Baustelle, eine Straßensperrung, eine Geschwin­ digkeitsbegrenzung, Bereiche witterungsbedingter Störungen, eine Glatteiszone o. dgl. sein.
Im Flug- und Schiffsverkehr kann die Position eines solchen Hindernisses beispiels­ weise mit Hilfe von Radar ermittelt und dem Führer des Fahrzeugs auf einem Bildschirm angezeigt werden. Mit Hilfe eines Radargerätes kann der Führer so vor einigen Hindernissen gewarnt werden. Eine genaue Angabe der Positionsdaten des Hindernisses erfolgt jedoch nicht. Nachteilig ist ferner, daß einige Hindernisse mittels Radar überhaupt nicht erfaßt werden können, beispielsweise relativ kleine Hindernisse, Hindernisse, die unterhalb der Erdoberfläche liegen, Glatteiszonen, Baustellen u. dgl. Im Straßenverkehr kann Radar praktisch gar nicht eingesetzt werden, weil in Bodennähe zu viele störende Objekte vorhanden sind, die eine Erzeugung eines aufschlußreichen Radarbildes behindern.
Zur Erleichterung der Navigation im Straßenverkehr sind in der jüngsten Zeit Navigationseinrichtungen oder -systeme entwickelt worden und im Einsatz, die häufig Ortungssysteme zur Ermittlung der Position des eigenen Fahrzeugs, bei­ spielsweise ein globales Satelliten-Ortungssystem (GPS = Global Positioning System), einen im Fahrzeug angeordneten Navigationsrechner sowie ein Display und Bedienteil verwenden. Ein Beispiel für ein solches Navigationssystem ist ein von Blaupunkt unter den Bezeichnungen TravelPilot angebotenes System, beispiels­ weise das System TravelPilot RG 05/RGS 05. Bei diesem System wird auf dem Display eine Landkarte aus Daten erzeugt, die in einem eine große Speicherka­ pazität aufweisenden sogenannten Massespeicher, beispielsweise einer CD-ROM, gespeichert sind. Die Positionsdaten des eigenen Fahrzeugs werden mit Hilfe des Ortungssystems ermittelt und in den Navigationsrechner übertragen, so daß die aktuelle Fahrzeugposition ebenfalls auf der Landkarte angezeigt wird. Die Naviga­ tion mit Hilfe dieser elektronisch erzeugten Landkarte ist gegenüber einer Naviga­ tion mit einer herkömmlichen Landkarte deutlich verbessert. Eine Warnung vor störenden Hindernissen im Verkehr kann mit diesem bekannten Gerät nicht vor­ genommen werden.
Unter der Bezeichnung "James Cook" wird ein ähnliches System von der Firma TC Transport Consulting GmbH angeboten, welches auf dem Bildschirm eines Rech­ ners eine elektronische Landkarte erzeugt, in die Positionsdaten eines Fahrzeugs eingeblendet werden können. Mit Hilfe dieses Systems kann beispielsweise eine LKW-Flotte einer Spedition überwacht werden. Hierzu werden die Positionsdaten einzelner LKWs mittels GPS ermittelt und an eine Zentrale der Spedition über­ tragen. Diese Vorgehensweise wird gelegentlich als Flottenmanagement bezeich­ net.
Eine weitere Navigationsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug ist aus der DE-38 28 745 C2 sowie der DE-38 28 858 C2 bekannt. Bei den beschriebenen Vorrichtungen werden an Bord des Fahrzeugs Landkarten auf einem Anzeigeschirm erzeugt. Die beschriebenen Navigationsvorrichtungen betreffen insbesondere eine sparsame elektrische Energieversorgung.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der deutschen Offenlegungs­ schrift DE 42 04 164 A1 bekannt, in der ein Positionsdatengerät mit GPS-gestütz­ tem Display für die allgemeine Luftfahrt beschrieben ist. Auf dem Display wird eine elektronische Flugkarte erzeugt, auf der die Position des Flugzeugs, in dem das Positionsdatengerät untergebracht ist, dargestellt wird, wobei die Karte stationär bleibt und die vom GPS ermittelte Position auf der Karte wandert, so daß die tatsächliche Flugroute mit einer geplanten Flugstrecke verglichen werden kann.
Keines der zuvor beschriebenen Systeme trägt dem im Straßenverkehr immer wieder vorkommenden Problem Rechnung, daß sich ein Fahrzeug einem Hindernis nähert, ohne hierüber informiert bzw. vor dem Hindernis gewarnt zu werden. So kommt es beispielsweise vor, daß ein Fahrzeug in einen Verkehrsstau gerät, da der Fahrer des Fahrzeugs keine Kenntnis von dem Verkehrsstau hatte. Hätte er diese Kenntnis gehabt, so hätte er möglicherweise auf alternativen Fahrstrecken den Verkehrsstau oder ein sonstiges Hindernis umfahren können. Ist ein Fahrzeug erst in einen Stau hineingeraten, so besteht häufig - wie etwa auf Autobahnen - keine Möglichkeit mehr, umzukehren und dadurch den Stau zu meiden oder über Ab­ zweigungen oder Abfahrten aus dem Verkehrsstau herauszufahren. In diesem Fall muß dann abgewartet werden, bis sich der Verkehrsstau aufgelöst hat, was ggf. lange dauert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis wie etwa einem Verkehrsstau o. dgl. sowie eine Vorrichtung zu diesem Zweck bereitzustellen, so daß sich der Führer so im Verkehr verhalten kann, daß eine minimale Behinderung entsteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses unter Ver­ wendung einer Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden und Positionsdaten des Fahrzeugs unter Verwendung einer weiteren, im Fahrzeug angeordneten Posi­ tionsermittlungseinrichtung ermittelt werden, daß in einer elektronischen Auswerte­ einrichtung aus den Positionsdaten des Hindernisses und den Positionsdaten des Fahrzeugs die Distanz zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis ermittelt wird und daß der Wert der ermittelten Distanz mittels einer mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Anzeigeeinrichtung im Fahrzeug angezeigt wird.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem Fahrer erstmals der Wert der Distanz eines Fahrzeugs vom Hindernis angezeigt. Durch Kenntnis der Distanz wird der Fahrer rechtzeitig vor dem Hindernis gewarnt, so daß er diesem aus­ weichen kann. Dadurch wird eine Störung sowie ein Zeitverlust deutlich minimiert wird. Ist das Hindernis ein Verkehrsstau, so kann vor Erreichen des Endes des Verkehrsstaus eine den Verkehrsstau umgehende Fahrstrecke gewählt werden. Dadurch kann ein lästiges Warten im Stau vermieden werden.
Handelt es sich bei dem Hindernis um ein stationäres Hindernis, dessen Positions­ daten unverändert bleiben, wie beispielsweise die Positionsdaten einer Baustelle, so können die Positionsdaten dieses Hindernisses mit Hilfe der Positionsermitt­ lungseinrichtung ermittelt werden und beispielsweise in einem Speicher in der elektronischen Auswerteeinrichtung eingespeichert werden. Durch Vergleich dieser eingespeicherten Positionsdaten des Hindernisses mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs kann dann ein aktueller, sich während der Fahrt ggf. ändernder Wert der Distanz zwischen Fahrzeug und Hindernis berechnet und angezeigt werden. Aus der jeweiligen Änderung des Wertes der Distanz kann der Fahrer erkennen, ob er sich dem Hindernis nähert, sich von diesem entfernt oder der Abstand etwa gleich bleibt, und er kann auf Grundlage der jeweiligen Information entscheiden, ob er beispielsweise seine geplante Fahrstrecke ändert, wenn der Abstand vom Hindernis abnimmt, seine geplante Fahrstrecke beibehält, wenn der Abstand nicht abnimmt, oder vor einer Entscheidung noch abwartet, wie sich die Distanz bei Beibehaltung seiner geplanten Fahrstrecke während der Fahrt ändert.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß ein akustisches und/oder optisches Signal im Fahrzeug ausge­ sendet wird, wenn der Wert der ermittelten Distanz einen Mindest-Wert unter­ schreitet. Der Fahrer braucht bei dieser Ausführungsform nicht in regelmäßigen Ab­ ständen den angezeigten Wert der ermittelten Distanz durch Blick zur Anzeigeein­ richtung zu kontrollieren, um sicherzustellen, daß das Fahrzeug sich keinem Hinder­ nis zu sehr annähert, sondern der Fahrer wird automatisch durch das akustische und/oder optische Signal alarmiert, wenn ein Mindest-Wert der Distanz vom Fahrzeug zum Hindernis unterschritten wird. Vorzugsweise wird das Signal nicht kontinuierlich, sondern nur kurz ausgesendet. Zweckmäßigerweise ist der Mindest-Wert einstellbar. Durch Einstellung auf einen gewünschten Wert kann der Fahr­ zeug-Führer vorgeben, bei welcher Distanz er durch das Signal alarmiert wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Positionsdaten des Hindernisses und des Fahrzeugs mit Hilfe eines Global Positioning Systems (GPS) ermittelt werden. GPS ist ein weit verbreitetes und kostengünstiges System zur Ermittlung von Positionsdaten. Die Genauigkeit dieses Systems ist dabei verhältnismäßig hoch. Darüber hinaus nehmen GPS-Empfangs­ geräte wenig Raum ein und weisen ein geringes Gewicht auf.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung werden die Positionsdaten des Hindernis­ ses per Funk an die im Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung übertragen. Auf diese Weise ergibt sich der Vorteil, daß die Positionsdaten des Hindernisses wäh­ rend der Fahrt zur Auswerteeinrichtung im Fahrzeug übertragen werden können.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung werden Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in einer Speichereinrichtung gespeichert und von dieser an die Auswerteeinrichtung übertragen. Diese Ausführungsform eignet sich besonders für den Fall, daß die Positionsdaten eines Hindernisses für eine längere Zeit konstant sind, wie dies beispielsweise bei einer Baustelle, einem Bereich mit beschränkter Geschwindigkeit o. dgl. der Fall ist. Die Positionsdaten eines Hinder­ nisses müssen einmal ermittelt werden und werden dann gespeichert.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebil­ det, daß die Positionsdaten eines Hindernisses unter Verwendung einer in einem weiteren Fahrzeug angeordneten Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden und per Funk an die Auswerteeinrichtung eines anderen Fahrzeugs übertragen werden. Auf diese Weise kann ein Fahrer des weiteren Fahrzeugs, welches mit einer Positionsermittlungseinrichtung ausgestattet ist, die Positionsdaten eines Hindernisses an die in einem anderen Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung übermitteln, so daß in der Auswerteeinrichtung des anderen Fahrzeugs die Distanz dieses Fahrzeugs von dem Hindernis, an dem sich das weitere Fahrzeug befindet, ermittelt werden kann und der Fahrer vor diesem Hindernis gewarnt werden kann. Die Positionsdaten des Hindernisses können auch an mehrere Auswerteeinrichtun­ gen, die in mehreren Fahrzeugen angeordnet sind, per Funk übertragen werden.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß die Positionsdaten eines Hindernisses per Funk an eine Zentralrechnereinrichtung übertragen werden und von dieser per Funk an mehrere, in verschiedenen Fahrzeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen über­ tragen werden. Zweckmäßigerweise ist die Zentralrechnereinrichtung stationär etwa in einem Gebäude angeordnet. Bei dieser Ausführungsform werden die Positionsdaten eines Hindernisses nicht direkt an verschiedene, in mehreren Fahr­ zeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen übertragen, sondern zunächst an die Zentralrechnereinrichtung. Es können von mehreren Fahrzeugen Positionsdaten an die Zentralrechnereinrichtung übermittelt werden. In der Zentralrechnereinrichtung werden die Positionsdaten des jeweiligen Hindernisses gespeichert. Bevor die Positionsdaten des Hindernisses an die Auswerteeinrichtungen übertragen werden, kann in der Zentralrechnereinrichtung überprüft werden, ob die neu eingegangenen Positionsdaten bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Zentralrechnereinrich­ tung empfangen wurden und bereits an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen wurden. Ist letzteres der Fall, so brauchen die neu ermittelten Positionsdaten nicht erneut zu den Auswerteeinrichtungen ausgesendet werden. Auf diese Weise läßt sich ein besonders ökonomischer Betrieb eines Systems zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwirklichen. Die Zentralrechnereinrichtung kann für eine bestimmte Region Positionsdaten von Hindernissen empfangen und weiter­ verbreiten. Sie kann auch mobil, beispielsweise innerhalb eines Fahrzeugs angeord­ net sein.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in einer mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Speichereinrichtung gespeichert werden und jederzeit von der Aus­ werteeinrichtung abrufbar sind. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß die Positions­ daten nicht per Funk oder auf andere Weise von der Positionsermittlungseinrich­ tung zur Ermittlung der Positionsdaten des Hindernisses zu der Auswerteeinrich­ tung übertragen werden müssen, sondern die Positionsdaten sind in die Speicher­ einrichtung eingespeichert worden und können jederzeit von der Auswerteein­ richtung abgerufen werden und mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs verglichen werden. Die in der Speichereinrichtung gespeicherten Positionsdaten des Hindernisses oder mehrerer Hindernisse können in regelmäßigen Abständen neu in die Speichereinrichtung eingegeben werden und auf diese Weise aktualisiert werden. Hierzu kann die mit der Auswerteeinrichtung verbundene Speichereinrich­ tung beispielsweise an einen Personalcomputer angeschlossen werden, von dem die Positionsdaten der Hindernisse übertragen werden. Einrichtungen zur Funk-Übertragung von Daten wie Sende- und Empfangseinrichtungen können bei dieser Ausführungsform weitgehend vermieden werden. Die Ausführungsform ist beson­ ders geeignet zur Berücksichtigung von stationären Hindernissen wie beispiels­ weise Baustellen, Straßensperrungen, Bereichen, in denen Geschwindigkeitsbe­ schränkungen zu beachten sind, o. dgl. Die Speichereinrichtung kann auf einfache Weise zusammen mit der Auswerteeinrichtung in einem Gerät angeordnet sein, welches auf einfache Weise im Innern des Fahrzeugs befestigt und von diesem gelöst werden kann.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Positionsdaten eines Hindernis­ ses mit einer Kennung versehen werden und daß aktualisierte, mit der Kennung versehene Positionsdaten des Hindernisses unmittelbar nach der Aktualisierung oder in vorgebbaren Zeitintervallen an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen werden können. Durch die Kennung der Positionsdaten kann gewährleistet werden, daß nicht mehr aktuelle, frühere Positionsdaten nach der Aktualisierung nicht mehr berücksichtigt werden.
In besonders bevorzugter Weise werden die Positionsdaten per Funktelefon über­ tragen. Zu diesem Zweck kann einerseits die Positionsermittlungseinheit zur Ermitt­ lung der Positionsdaten des Hindernisses an ein Funktelefon angeschlossen werden oder dauerhaft angeschlossen sein, so daß die ermittelten Positionsdaten entweder zu der Zentralrechnereinrichtung übermittelt werden und/oder direkt zu der Aus­ werteeinrichtung eines Fahrzeugs von einem anderen Fahrzeug übermittelt werden. Viele Fahrzeuge sind ohnehin mit einem Funktelefon ausgestattet, so daß diese in mehrfacher Hinsicht genutzt werden können.
Gemäß des zweiten Aspekts der Erfindung wird die Aufgabe ferner bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art durch eine mit der Auswerteeinrichtung verbundene Empfangseinrichtung zum Empfangen von Positionsdaten eines Hinder­ nisses tragenden Funk-Signalen gelöst, so daß in der Auswerteeinrichtung zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl. aus den Positionsdaten des Hindernisses und des Fahrzeugs dessen Abstand zum Hindernis ermittelt und der Abstandswert auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden kann.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung können erstmals Positionsdaten empfangen werden und im Fahrzeug dem Fahrer angezeigt werden, um diesen vor dem jeweiligen Hindernis unter Anzeige des genauen Abstands des Hindernisses vom Fahrzeug zu warnen. Auf Grundlage der angezeigten Distanz-Werte kann der Führer des Fahrzeugs entscheiden, welche Fahrstrecke ereinlegt, um das Hindernis zu meiden. Die Warnung erfolgt mit verhältnismäßig geringem apparativen Auf­ wand, insbesondere ist kein Massespeicher erforderlich, wie bei einigen bekannten Systemen zur Erzeugung einer elektronischen Landkarte erforderlich ist. Statt dessen braucht die Datenspeichereinrichtung der Auswerteeinrichtung nur eine relativ geringe Speicherkapazität aufzuweisen, denn nur eine geringe Datenmenge muß gespeichert werden. Beispielsweise können in der Speichereinrichtung Posi­ tionsdaten mehrerer Hindernisse fest eingespeichert werden, insbesondere wenn sich die Position der Hindernisse nicht mit der Zeit ändert, wie dies bei Baustellen, Straßensperrungen u. dgl. der Fall ist. Die Positionsdaten eines Hindernisses können jederzeit mit Hilfe der mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Empfangsein­ richtung aktualisiert und ausgewertet werden, um aktuelle Distanz-Werte auf der Anzeigeeinrichtung anzeigen zu können, um den Fahrer auf Grundlage von aktuel­ len Daten warnen zu können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Empfangseinrichtung zum Empfangen von alphanumerischen Daten tragenden Si­ gnalen ausgebildet. Eine solche Empfangseinrichtung ist verhältnismäßig einfach gestaltet und somit kostengünstig. Eine zusätzliche Sendeeinrichtung ist für die Funktion der Vorrichtung nicht erforderlich. Beispielsweise kann die Empfangsein­ richtung ein Empfänger sein, die unter der Marke Quix angeboten wird. Dieser Empfänger ist besonders geeignet für eine sogenannte Sammelruffunktion, bei der von einer Sendeeinrichtung Signale ausgesendet werden, die von allen Quix-Empfängern empfangen werden können. Bei dieser Ausführungsform kann die Idee verwirklicht werden, daß ein bestimmter Personenkreis, deren Mitglieder in einem Verein o. dgl. organisiert sein können, mit aktuellen Positionsdaten von Hindernis­ sen versorgt werden. Weiterhin können die Mitglieder des Personenkreises gegen Zahlung einer Gebühr mit aktuellen Positionsdaten versorgt werden, während andere Personen das System nicht nutzen können. Zur Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern können die ausgesendeten Signale, die die Posi­ tionsdaten von Hindernissen tragen, mit einer Kennung versehen oder kodiert sein, so daß sichergestellt ist, daß nur Mitglieder die ausgesendeten, aktuelle Positions­ daten tragenden Signale empfangen können.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Positionsermittlungseinrichtung als Empfänger eines Global Positioning Systems (GPS) ausgebildet ist. GPS-Empfänger sind kostengünstig und erlauben eine präzise Positionsermittlung mit einer Abweichung von weniger als 15 m.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird ferner weitergebildet durch ein im Fahr­ zeug lösbar anbringbares Gehäuse zur Aufnahme mindestens der Positionsermitt­ lungs-, Auswerte, Anzeige- und Empfangseinrichtung. Auf diese Weise ist die gesamte Vorrichtung geschützt und bildet eine kompakte Einheit. Das Gehäuse kann auf einfache Weise vom Fahrzeug gelöst und bei Nichtbenutzung mitgenom­ men werden, um sie beispielsweise vor Diebstahl zu sichern. Darüber hinaus kann sie an einen Personalcomputer angeschlossen werden, von dem aktuelle Positions­ daten in die Speichereinrichtung der Auswerteeinrichtung übertragen werden können, um die Positionsdaten der Hindernisse zu aktualisieren.
Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekenn­ zeichnet durch eine im Fahrzeug angeordnete, mit der Auswerteeinrichtung ver­ bundene Sendeeinrichtung zum Senden von Signalen, die aus der Positionsermitt­ lungseinrichtung stammende Positionsdaten eines Hindernisses tragen. Mit Hilfe der Sendeeinrichtung können aktuelle Positionsdaten eines Hindernisses entweder direkt an Auswerteeinrichtungen, die in anderen Fahrzeugen angeordnet sind, oder an eine Zentrale übermittelt werden, von der aus die aktuellen Positionsdaten dann an weitere Auswerteeinrichtungen in anderen Fahrzeugen übertragen werden. Wird von einem Fahrer ein bislang nicht identifiziertes Hindernis entdeckt oder von einem bereits bekannten Hindernis erkannt, daß sich dessen Position geändert hat, wie beispielsweise ein Ende eines Staus, so kann der Fahrer mit Hilfe der Sendeeinrich­ tung die Positionsdaten des neuen Hindernisses bzw. die aktualisierten Positions­ daten des bekannten Hindernisses weitergeben. Erreicht beispielsweise ein solcher Fahrer ein Stauende, so ermittelt er die Position mit Hilfe der Positionsermittlungs­ einrichtung und überträgt die Positionsdaten des Stauendes unverzüglich an andere Auswerteeinrichtungen in anderen Fahrzeugen, so daß die Fahrer der anderen Fahr­ zeuge mit Hilfe einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gewarnt werden können. Diese Ausführungsform trägt insbesondere zur Weiterbildung der Idee bei, daß Mitglieder eines Vereins o. dgl. von solchen Mitgliedern, deren Vorrichtung mit einer Sendeeinrichtung ausgestattet ist, aktuelle Positionsdaten von Hindernissen emp­ fangen können. Diese Ausführungsform wird weitergebildet, indem die Positions­ ermittlungseinrichtung zusammen mit der Sendeeinrichtung mittels eines Betäti­ gungselements manuell aktivierbar ist, wenn ein neues Hindernis erkannt worden ist oder sich die Position eines an sich bekannten Hindernisses geändert hat.
In bevorzugter Weise ist die Sendeeinrichtung als Funktelefon ausgebildet, denn viele Personen sind heute mit Funktelefonen oder Autotelefonen ausgestattet.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch eine mit der Auswerteeinrichtung verbundene Signaleinrichtung zum Erzeugen eines akustischen und/oder optischen Signals im Fahrzeug, denn mit der Signal­ einrichtung kann der Fahrer rechtzeitig gewarnt werden, beispielsweise wenn ein einstellbarer Mindest-Abstand zwischen Hindernis und Fahrzeug unterschritten wird.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch eine vom Fahrzeug unabhängige, stationäre Zentralrechnereinrichtung, die minde­ stens einen Prozessor, mindestens eine Massenspeichereinrichtung, einen Bild­ schirm und eine Funk-Sende- und Empfangseinrichtung für eine Datenfernüber­ tragung von bzw. zu der im Fahrzeug angeordneten Empfangs- und Sendeeinrich­ tung aufweist. Die stationäre Zentralrechnereinrichtung kann beispielsweise für eine bestimmte Region Positionsdaten von Hindernissen verwalten und nach dem Empfang derartiger Positionsdaten diese an einen bestimmten Personenkreis, beispielsweise an Mitglieder eines Vereins, übertragen. Mit Hilfe der Zentralrechner­ einrichtung kann auch eine bestimmte Selektion dahingehend vorgenommen werden, daß überprüft wird, ob in dem Fall, daß neue Positionsdaten eines Hinder­ nisses empfangen werden, diese Positionsdaten mit früheren Positionsdaten verglichen werden, um festzustellen, ob die aktuelle Position von der früheren Position abweicht. Dann kann entschieden werden, ob eine Aussendung der neuen Positionsdaten zweckmäßig ist oder unterbleiben kann. Die Ausführungsform wird weitergebildet, indem die Sende- und Empfangseinrichtung der Zentralrechner­ einrichtung an ein Funktelefonnetz anschließbar ist. Auf diese Weise kann die Übertragung von Positionsdaten auf besonders einfache Weise vorgenommen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die erfindungsgemäße Vorrichtung werden nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beilie­ genden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs, eines Hin­ dernisses sowie einer Zentrale, von der Positionsdaten min­ destens eines Hindernisses empfangen, verwaltet und aus­ gesendet werden können;
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Warnung vor einem Hindernis;
Fig. 3 die Vorrichtung aus Fig. 2 in einer Ansicht der Rückseite des Gehäuses; und
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt ein mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattetes Fahrzeug 2 auf einer Fahrstrecke zwischen einer Stadt A und einer Stadt B in Richtung auf ein Hindernis 4, das beispielsweise ein Verkehrsstau, eine Baustelle o. dgl. sein kann. Zusätzlich ist eine Zentrale in Form eines Gebäudes abgebildet, in dem eine stationäre Zentralrechnereinrichtung 6 untergebracht ist. Die Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung einschließlich der Zentralrechnereinrichtung 6 sind im einzelnen anhand der Fig. 2 bis 4 beschrieben.
Fig. 2 zeigt in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung. In einem lösbar im Fahrzeug befestigbaren Gehäuse 8 sind die wesentlichen Komponenten der Vorrichtung untergebracht. Die in dem Gehäuse 8 untergebrachten Komponen­ ten sind mittels einer Leitung 12 mit einem Funktelefon 14 verbunden, das als Autotelefon ausgebildet ist. Auf einer Anzeigeeinrichtung in Form eines LED-Displays bzw. auf einer Anzeigeeinrichtung 18 des Funktelefons 14 können al­ phanumerische Daten und/oder Bildelemente angezeigt werden.
Fig. 3 zeigt das Gehäuse 8 aus Fig. 2 in einer Rückansicht. Ein GPS-Empfänger 32 in Form einer einsteckbaren GPS-Platine ist in die Rückseite des Gehäuses 8 eingeschoben und bildet die Positionsermittlungseinrichtung.
In Fig. 4 sind die einzelnen Komponenten der Vorrichtung schematisch dargestellt. Der linke Abschnitt 20 entspricht dem in Fig. 2 dargestellten Teil der Vorrichtung, während der rechte Abschnitt die Zentralrechnereinrichtung 6 (vgl. Fig. 1) zeigt. Eine Auswerteeinrichtung 24 weist einen Prozessor 26 und eine Datenspeicher­ einrichtung 28 auf. Die Auswerteeinrichtung 24 ist mit der Anzeigeeinrichtung 16 verbunden, die ebenfalls in Fig. 2 dargestellt ist. Eine Signaleinrichtung 30 ist ebenfalls mit der Auswerteeinrichtung 24 verbunden und dient zum Erzeugen eines akustischen Signals im Fahrzeug. Zusätzlich zum akustischen Signal kann auf der Anzeigeeinrichtung 24 ein optisches Signal angezeigt werden, wenn von der Auswerteeinrichtung 24 ein entsprechendes Steuersignal an die Anzeigeeinrichtung 16 übertragen wird.
Eine Positionsermittlungseinrichtung zur Ermittlung von Positionsdaten des Fahr­ zeugs 2 in Form eines GPS-Empfängers 32 ist ebenfalls mit der Auswerteeinrich­ tung 24 verbunden, um Positionsdaten zu der Auswerteeinrichtung 24 zu über­ tragen. Mit Hilfe des GPS-Empfängers 32 kann die Position des Fahrzeugs 2 mit einer Genauigkeit von etwa ± 15 m ermittelt werden.
Eine Empfangseinrichtung 34 zum Empfangen von Funk-Signalen ist mit der Auswerteeinrichtung 24 verbunden, so daß Positionsdaten, die von den empfange­ nen Funk-Signalen getragen werden, von der Empfangseinrichtung 34 zu der Auswerteeinrichtung 24 übertragen werden können. Die Empfangseinrichtung 34 ist ausgebildet zum Empfang von Signalen, die alphanumerische Daten tragen. Eine derartige Empfangseinrichtung 34 wird unter der Bezeichnung "Quix" angeboten.
Der GPS-Empfänger 32, die Auswerteeinrichtung 34, die Anzeigeeinrichtung 16, die Signaleinrichtung 30 und die Empfangseinrichtung 34 sind innerhalb des in Fig. 2 dargestellten Gehäuses 8 angeordnet. Die einzelnen Komponenten sind miteinander durch Verbindungsleitungen verbunden oder sind teilweise mittels Steckverbindungen miteinander verbunden. In nicht dargestellter Weise sind der GPS-Empfänger 32 und die Empfangseinrichtung 34 mit Antennen verbunden, die zweckmäßigerweise außerhalb des Fahrzeugs 2 angeordnet sind.
Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zusätzlich zu der Empfangseinrichtung 34 eine Sendeeinrichtung vorgesehen, um Signale, die Positionsdaten tragen, welche von dem GPS-Empfänger 32 ermittelt worden sind, auszusenden. Die Sendeeinrichtung kann zusammen mit der Emp­ fangseinrichtung 34 als einheitliche Komponente ausgebildet sein. Alternativ ist die Sendeeinrichtung als Funktelefon 14 ausgebildet, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Mit Hilfe des Funktelefons kann eine Verbindung zum sogenannten D- oder E-Telefon­ netz hergestellt werden, um Positionsdaten mit Hilfe von Signalen übertragen werden können. In nicht dargestellter Weise ist ein Betätigungselement vorgese­ hen, mittels dessen der GPS-Empfänger 32 aktiviert werden kann, um die aktuelle Position zu ermitteln, und die Positionsdaten können mit Hilfe der Sendeeinrichtung übertragen werden.
Im rechten Abschnitt der Fig. 4 sind wesentliche Komponenten der Zentralrech­ nereinrichtung 6, vgl. Fig. 1, dargestellt. Die Zentralrechnereinrichtung 6 ist stationär und weist im wesentlichen einen Rechner 36, der einen Prozessor 38 und einen Massenspeicher 40 enthält, einen mit dem Rechner 36 verbundenen Bild­ schirm 42 sowie eine ebenfalls mit dem Rechner 36 verbundene Sende- und Empfangseinrichtung 44 auf. Zwischen der stationären Zentralrechnereinrichtung 6 und dem in einem Fahrzeug angeordneten Vorrichtungs-Abschnitt 20 der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung können Positionsdaten mit Hilfe von Funksignalen übertragen werden, die von der Sende- und Empfangseinrichtung 44 ausgesendet und von der Empfangseinrichtung 34 empfangen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschrieben. Das beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft den Straßenverkehr.
Bewegt sich, wie in Fig. 1 dargestellt ist, ein Fahrzeug 2, das mit einer erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet ist, auf einer Fahrstrecke zwischen zwei Städten A und B, so kann es sich während der Fahrt dem Hindernis 4 nähern. Mit Hilfe des GPS-Empfängers 32 wird in bestimmten Zeitintervallen die aktuelle Position des Fahrzeugs 2 während der Fahrt ermittelt. Die ermittelten Positions­ daten werden zur Auswerteeinrichtung 24 übertragen und dort in der Speicher­ einrichtung 28 dauerhaft und/oder in dem Prozessor 26 vorübergehend gespei­ chert. Die gespeicherten Positionsdaten werden mit Hilfe des Prozessors 26 unter Anwendung eines Programms zur Datenverarbeitung mit Positionsdaten des Hindernisses 4 verglichen, um die aktuelle Distanz zwischen dem Fahrzeug 2 und dem Hindernis 4 zu ermitteln.
Die Positionsdaten des Hindernisses 4 können auf die nachfolgend beschriebenen Weisen zur Verfügung gestellt werden:
Einerseits können die Positionsdaten des Hindernisses 4, wenn es sich bei diesem Hindernis um ein weitgehend stationäres, d. h. ortsfestes Hindernis handelt, in dem Datenspeicher 28 vor dem Beginn der Fahrt des Fahrzeugs 2 eingespeichert wor­ den sein. Von dem Datenspeicher 28 können die Daten dann zu dem Prozessor 26 übertragen und dort mit den aktuellen Positionsdaten des Fahrzeugs 2 verglichen werden. Die Positionsdaten des Hindernisses 4 und weitere (nicht dargestellte) Hindernisse können in regelmäßigen Zeitabständen in den Datenspeicher 28 aktualisiert werden.
Alternativ können die Positionsdaten des Hindernisses 4 von der Zentralrechner­ einheit 6 mittels der Sende- und Empfangseinrichtung 44 und der Empfangsein­ richtung 34 zu der Auswerteeinrichtung 24 per Funk übertragen werden. Hierzu werden Positionsdaten des Hindernisses 4 und möglicher weiterer Hindernisse, die in dem Massespeicher 40 gespeichert sind, zu der Sende- und Empfangseinrichtung 44 übertragen, in dieser verschlüsselt und auf ein Signal übertragen, welches ausgesendet wird, wie durch den Pfeil 46 in den Fig. 1 und 4 angedeutet ist. Die ausgesendeten, Positionsdaten tragenden Funksignale werden von der Emp­ fangseinrichtung 34 in dem Fahrzeug 2 empfangen, in ein elektrisches Signal umgewandelt und an die Auswerteeinrichtung 24 übermittelt. In dem Prozessor 26 kann dann die weitere Verarbeitung der Positionsdaten vorgenommen werden. Von der Zentralrechnereinrichtung 6 können Signale immer dann ausgesendet werden, wenn sie aktualisiert worden sind, d. h. wenn Positionsdaten eines Hindernisses sich geändert haben und neue Positionsdaten von der Empfangseinrichtung 44 empfangen worden sind. Einzelheiten über die Ermittlung der neuen Positionsdaten sind unten im Detail beschrieben.
Schließlich können Positionsdaten eines Hindernisses 4 auch von einem weiteren, nicht dargestellten Fahrzeug ohne Zwischenschaltung einer Zentralrechnereinrich­ tung 6 o. dgl. zu dem Fahrzeug 2 übertragen werden. Hierzu muß das weitere Fahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet sein, mindestens jedoch mit einer Positionsermittlungseinrichtung, vorzugsweise einem GPS-Empfän­ ger, und mit einer Sende-Einrichtung zum Aussenden von Signalen, die die mit der Positionsermittlungseinrichtung ermittelten Positionsdaten tragen. Die ermittelten Positionsdaten können mit Hilfe eines Funktelefons von dem weiteren Fahrzeug ausgesendet werden und zu dem Fahrzeug 2 übertragen werden.
Alternativ werden die Positionsdaten des Hindernisses 4 von einem weiteren Fahrzeug zunächst zu der Zentralrechnereinrichtung 6 übertragen, wie durch den Pfeil 48 in Fig. 1 bzw. in Fig. 4 angedeutet ist. In diesem Fall ist die Auswerte­ einrichtung 24 mit einer Sendeeinrichtung verbunden, mittels derer die die Posi­ tionsdaten des Hindernisses 4 tragenden Signale ausgesendet werden können. Die Signale werden dann von der Sende- und Empfangseinrichtung 44 der Zentralrech­ nereinrichtung 6 empfangen. Bevor die Daten von der Zentralrechnereinrichtung 6 zu dem Fahrzeug 2 und weiteren Fahrzeugen (nicht dargestellt) übertragen werden mittels Funk, können die empfangenen Positionsdaten in der Zentralrechnereinrich­ tung 6 analysiert werden, beispielsweise dahingehend, ob die neu empfangenen Positionsdaten tatsächlich verändert sind gegenüber zuvor übermittelten Positions­ daten eines bestimmten Hindernisses. Zu diesem Zweck können die Positionsdaten eines bestimmten Hindernisses mit einer Kennung versehen sein, so daß eine Zuordnung von Positionsdaten zu einem bestimmten Hindernis möglich ist.
Die Positionsdaten eines Hindernisses können alternativ an die Zentralrechner­ einrichtung 6 übertragen werden, indem ein Fahrer eines Fahrzeugs, der ein Hinder­ nis wahrgenommen hat, mit Hilfe seines GPS-Empfängers die aktuelle Position seines eigenen Fahrzeugs ermittelt und die Positionsdaten mit Hilfe eines Funktele­ fons an die Zentralrechnereinrichtung 6 übermittelt. Hierzu kann das Funktelefon an die Auswerteeinrichtung 24 und den GPS-Empfänger 32 angeschlossen sein. Ggf. können die Positionsdaten von dem Fahrer an eine Person übertragen werden, die dann die übertragenen Positionsdaten in den Computer 36 der Zentralrechner­ einrichtung 6 manuell eingibt, bevor sie an einen bestimmten Personenkreis per Funk übertragen werden.
Die ausgesendeten Signalen von der Zentralrechnereinrichtung 6, vgl. Pfeil 46 in Fig. 1 und 4, können ebenfalls mit einer speziellen Kennung versehen sein, so daß sie nur von solchen Empfangseinrichtungen 34 entschlüsselt werden können, die zu einem bestimmten Personenkreis gehören.
Die von der Empfangseinrichtung 34 in dem Fahrzeug 2 empfangenen aktuellen Positionsdaten des Hindernisses 4 (und weiterer Hindernisse) werden in dem Prozessor 26 der Auswerteeinrichtung 24 zusammen mit den aktuellen Positions­ daten des Fahrzeugs 2 ausgewertet, indem die Distanz zwischen dem Fahrzeug 2 und dem Hindernis 4 berechnet wird und der Wert der Distanz auf dem Display der Anzeigeeinrichtung 16 dargestellt wird, wie in Fig. 2 dargestellt ist. In Fig. 2 ist auf dem Display die Art des Hindernisses, namentlich ein Stauende, die aktuelle Distanz von 12,52 km zum Hindernis sowie die Positionsdaten und Uhrzeit ange­ zeigt.
Die Auswerteeinrichtung 24 kann derart programmiert sein, daß ein akustisches Signal von der Signaleinrichtung 30 ausgesendet wird, wenn der aktuelle Wert der Distanz einen voreingestellten Mindest-Wert unterschreitet. In diesem Fall kann zusätzlich mittels der Anzeigeeinrichtung 16 ein optisches Signal gegeben werden, um den Führer des Fahrzeugs 2 rechtzeitig zu warnen.

Claims (23)

1. Verfahren zur Warnung eines Fahrzeug-Führers vor einem Hindernis o. dgl. im Verkehr, insbesondere im Straßenverkehr, dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses unter Verwendung einer Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden und Positions­ daten des Fahrzeugs unter Verwendung einer weiteren, im Fahrzeug angeordneten Positionsermittlungseinrichtung ermittelt werden, daß von einer elektronischen Auswerteeinrichtung aus den Positionsdaten des Hindernisses und den Positions­ daten des Fahrzeugs die Distanz zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis ermittelt wird und daß der Wert der ermittelten Distanz mittels einer mit der Aus­ werteeinrichtung verbundenen Anzeigeeinrichtung im Fahrzeug angezeigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein akustisches und/oder optisches Signal im Fahr­ zeug ausgesendet wird, wenn der Wert der ermittelten Distanz einen Mindest-Wert unterschreitet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mindest-Wert einstellbar ist.
4. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten des Hindernisses und des Fahr­ zeugs mit Hilfe eines Global Positioning Systems (GPS) ermittelt werden.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten des Hindernisses per Funk an die im Fahrzeug angeordnete Auswerteeinrichtung übertragen werden.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in einer Speichereinrichtung gespeichert werden und von dieser an die Auswerte­ einrichtung übertragen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 und/oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses unter Ver­ wendung einer in einem weiteren Fahrzeug angeordneten Positionsermittlungsein­ richtung ermittelt werden und per Funk an die Auswerteeinrichtung übertragen werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses per Funk an eine Zentralrechnereinrichtung übertragen werden und von dieser per Funk an mehrere, in verschiedenen Fahrzeugen angeordnete Auswerteeinrichtungen über­ tragen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralrechnereinrichtung stationär ist.
10. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Positionsdaten mindestens eines Hindernisses in einer mit der Auswerteeinrichtung verbundenen Speichereinrichtung gespeichert werden und jederzeit von der Auswerteeinrichtung abrufbar sind.
11. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten eines Hindernisses mit einer Kennung versehen werden und daß aktualisierte, mit der Kennung versehene Positionsdaten des Hindernisses unmittelbar nach der Aktualisierung oder in vorgebbaren Zeitintervallen an die Auswerteeinrichtung(en) übertragen werden.
12. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten per Funktelefon übertragen werden.
13. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsdaten mittels eines mit einer Kennung versehenen Signals an einen definierten Empfängerkreis übertragen werden.
14. Vorrichtung zur Positionsbestimmung eines Hindernisses (4), insbesondere im Straßenverkehr und zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vor­ stehenden Ansprüche, mit einer in einem Fahrzeug (2) angeordneten Positions­ ermittlungseinrichtung zur Ermittlung von Positionsdaten des Fahrzeugs (2), einer mit dieser verbundenen, einen Prozessor (26) und eine Datenspeichereinrichtung (28) aufweisenden Auswerteeinrichtung (24) und einer mit der Auswerteeinrich­ tung (24) verbundenen Anzeigeeinrichtung (16) zur Anzeige von Daten, gekenn­ zeichnet durch eine mit der Auswerteeinrichtung (24) verbundene Empfangsein­ richtung (34) zum Empfangen von Positionsdaten eines Hindernisses (4) tragenden Funk-Signalen, so daß in der Auswerteeinrichtung (24) zur Warnung eines Fahr­ zeug-Führers vor dem Hindernis (2) o. dgl. aus den Positionsdaten des Hindernisses (4) und des Fahrzeugs (4) dessen Abstand zum Hindernis (4) ermittelt und der Abstandswert auf der Anzeigeeinrichtung (16) angezeigt werden kann.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinrichtung (34) zum Empfangen von al­ phanumerischen Daten tragenden Signalen ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsermittlungseinrichtung als Empfänger (32) eines sogenannten Global Positioning Systems (GPS) ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch ein im Fahrzeug (2) lösbar anbringbares Gehäuse (8) zur Auf­ nahme mindestens der Positionsermittlungs-, Auswerte, Anzeige- und Empfangs­ einrichtung.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 17, gekennzeichnet durch eine im Fahrzeug (2) angeordnete, mit der Auswerteein­ richtung (24) verbundene Sendeeinrichtung zum Senden von Signalen, die aus der Positionsermittlungseinrichtung stammende Positionsdaten eines Hindernisses (4) tragen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionsermittlungseinrichtung zusammen mit der Sendeeinrichtung mittels eines Betätigungselements manuell aktivierbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 und/oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung als Funktelefon ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 20, gekennzeichnet durch eine mit der Auswerteeinrichtung (24) verbundene Signal­ einrichtung (30) zum Erzeugen eines akustischen und/oder optischen Signals im Fahrzeug (2).
22. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 21, gekennzeichnet durch eine vorn Fahrzeug unabhängige, stationäre Zentralrechner­ einrichtung (6), die mindestens einen Prozessor (38), mindestens eine Massen­ speichereinrichtung (40), einen Bildschirm (42) und eine Funk- Sende- und Emp­ fangseinrichtung (44) für eine Datenfernübertragung von bzw. zu der im Fahrzeug angeordneten Empfangs- und/oder Sendeeinrichtung aufweist.
23. Vorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende- und Empfangseinrichtung (44) der Zentral­ rechnereinrichtung an ein Funktelefonnetz anschließbar ist.
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