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DE19638590C1 - Zweiteilige elektrische Verbindung, insbesondere für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Zweiteilige elektrische Verbindung, insbesondere für Kraftfahrzeuge

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Publication number
DE19638590C1
DE19638590C1 DE19638590A DE19638590A DE19638590C1 DE 19638590 C1 DE19638590 C1 DE 19638590C1 DE 19638590 A DE19638590 A DE 19638590A DE 19638590 A DE19638590 A DE 19638590A DE 19638590 C1 DE19638590 C1 DE 19638590C1
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
seal
carrier
coupling part
connection according
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19638590A
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English (en)
Inventor
Peter Schekalla
Waldemar Jorroch
Mario Dipl Ing Luebstorf
Uwe Dipl Ing Hoffmann
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Delphi Automotive Systems Deutschland GmbH
Original Assignee
Delphi Automotive Systems Deutschland GmbH
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Publication date
Application filed by Delphi Automotive Systems Deutschland GmbH filed Critical Delphi Automotive Systems Deutschland GmbH
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Priority to ES97202558T priority patent/ES2148897T3/es
Priority to EP97202558A priority patent/EP0831560B1/de
Priority to DE69702645T priority patent/DE69702645T2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19638590C1 publication Critical patent/DE19638590C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5219Sealing means between coupling parts, e.g. interfacial seal

Landscapes

  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

Die Erfindung richtet sich auf eine elektrische Verbindung der im Oberbe­ griff des Anspruches 1 angegebenen Art. Eine solche Verbindung ist aus der US 5,389,005 bekannt.
Ein wasserdichter elektrischer Verbinder ist ferner aus der US 5,240,433 bekannt, bei dem ein Halteelement gleichzeitig zur Aufnahme von Dich­ tungsstopfen dient, die einzeln in entsprechende Aufnahmezylinder an ei­ nem Stecker einführbar sind.
Ferner ist aus der US 5,100,335 ein abgedichteter elektrischer Steckver­ binder bekannt, der eine Dichtung mit U-förmigen Querschnitt aufweist.
Eine weitere bekannte Verbindung besteht aus einem jeweils ein Gehäuse aufweisenden Kupplungsteil und aus einem Gegenkupplungsteil. Das Ge­ häuse des Kupplungsteils besitzt eine Aufnahme zum Einstecken des zum Gegenkupplungsteil gehörenden Gehäuses, weshalb das erste Gehäuse nachfolgend kurz "Aufnahmegehäuse" und das zweite Gehäuse "Einsteckgehäuse" bezeichnet werden sollen. Beide Gehäuse besitzen an elektrische Leitungen angeschlossene Kontaktteile bzw. Gegenkontakttei­ le, die im Kupplungsfall miteinander in Eingriff stehen. Zwischen den bei­ den Gehäusen befindet sich eine ringförmige Dichtung, die im Kupp­ lungsfall die ineinandergreifenden Kontaktteile wasserdicht in den inein­ andergesteckten Gehäusen abschließt.
Bei dieser bekannten Verbindung wird ein Dichtungsring lose auf die ra­ diale Umfangsfläche des Einsteckgehäuses geschoben, der im Kupp­ lungsfall abdichtend mit der radialen Innenfläche des Aufnahmegehäuses zusammenwirkt. Bei der Anwendung im Kraftfahrzeugbau werden die bei­ den Gehäuse des Kupplungs- und Gegenkupplungsteil mit dem Dichtring vom Hersteller geliefert, um beim Fahrzeughersteller mit zwei anderweitig hergestellten Kabelsätzen jeweils bestückt zu werden, an welchen einer­ seits die Kontaktteile und andererseits die Gegenkontaktteile sitzen. Dabei kann die lose Ringdichtung verloren gehen. Das Aufschieben der Dichtung auf das Einsteckgehäuse ist ein verhältnismäßig zeitaufwendiger Vorgang. Bei dem rauhen Montagebetrieb des Fahrzeugherstellers können sich Un­ genauigkeiten in der Lage der Dichtung ergeben, zumal dann, wenn die beiden Gehäuse durch einen Durchbruch hindurch beidseitig einer Wand der Karosserie montiert werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässig abgedichtete Verbindung durch die in Anspruch 1 genannte Art zu entwickeln, die sich aus ihren Bestandteilen schnell und bequem zusammenbauen läßt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 aufge­ führten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zu­ kommt.
Bei der Erfindung wird die Dichtung zunächst mit einem Träger vormontiert und bildet eine Baueinheit, die nachfolgend kurz "Dichtungsträger" bezeich­ net werden soll. Dieser Dichtungsträger wird im Inneren des Aufnahmegehäu­ ses fixiert und nimmt daher dort von vornherein eine definierte Position ein. Weil die Dichtung fester Bestandteil des im Inneren des Aufnahmege­ häuses sitzenden Trägers ist, kann sie herstellerseitig vormontiert werden und im Vollzug der weiteren Montagearbeiten des Kupplungsteils und Gegen­ kupplungsteils nicht mehr verlorengehen. Besonders vorteilhaft ist es da­ bei, die Dichtung am Träger nicht im äußeren Bereich der Trennfuge zwi­ schen den beiden Gehäuseteilen vorzusehen, sondern am inneren Ende, im Fußbereich des Ringspalts zwischen der radialen Umfangsfläche vom Einsteckgehäuse und der radialen Innenfläche vom Aufnahmegehäuse.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt, wobei die Fig. 1 bis 5 das erfindungsgemäße Bauprinzip verdeutlichen, während die Fig. 6 bis 8 ein konkretes Ausführungsbeispiel zeigen. Es zei­ gen:
Fig. 1, in Explosionsdarstellung und im Längsschnitt, das Bauprinzip der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindung mit seinen diversen Teilen, zu der eine besondere vormontierte Baueinheit, nämlich der genannte Dichtungsträger gehört,
Fig. 2, in weiterer Explosionsdarstellung und im Längsschnitt, die beiden Bestandteile des Dichtungsträgers von Fig. 1,
Fig. 3, in Vergrößerung und im Längsschnitt, die zusammengebauten Bestandteile des erfindungsgemäßen einen Kupplungsteils der Verbindung,
Fig. 4, in weiterer Vergrößerung, das mit IV gekennzeichnete Detail der Fig. 3,
Fig. 5 in einer der Fig. 1 entsprechenden, aber vergrößerten Darstellung, den Kupplungsteil von Fig. 3 im Kupplungsfall mit einem aus weiteren Bestandteilen zusammengebauten Gegenkupplungsteil der erfindungsgemäßen Verbindung,
Fig. 6, in Draufsicht, eine der Fahrzeugelektrifizierung dienende konkrete Ausführung eines Kupplungsteils der erfindungsgemäßen Verbindung, dessen Gehäuse an der einen Seite einer Karosseriewand eines Kraftfahrzeugs im Bereich eines Durchbruchs zu montieren ist,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch den Kupplungsteil von Fig. 6 längs der dortigen, versprungenen Schnittlinie VII-VII, wo die Lage der Wand zur Montage des Kupplungsteils strichpunktiert angedeu­ tet ist, und das Gehäuse, in Ergänzung von Fig. 6, mit einer Schutzkappe provisorisch abgedeckt ist, und
Fig. 8 in einer zu Fig. 7 analogen Schnittansicht, allerdings längs der in Fig. 6 gezeigten weiteren versprungenen Schnittlinie VIII-VIII, sowohl diesen Kupplungsteil als auch den damit gekuppelten Gegen­ kupplungsteil an der ebenfalls strichpunktiert angedeuteten Karos­ seriewand des Kraftfahrzeugs.
Ausweislich des in Fig. 1 bis 5 gezeigten prinzipiellen Aufbaus der erfin­ dungsgemäßen elektrischen Verbindung sind zwei miteinander kuppelbare Teile vorgesehen, die aus einem Kupplungsteil 10 und einem Gegenkupplungs­ teil 20 bestehen, die in Fig. 5 im endgültigen Kupplungsfall gezeigt sind. Ausweislich der Fig. 1 umfassen die beiden Teile 10, 20 zwei Gehäuse 11, 12, deren besonderer Aufbau aus Fig. 1 zu erkennen ist. Das Gehäuse 11 umfaßt eine Aufnahme 12, die zum Einstecken eines Gehäusekerns 22 des anderen Gehäuses 21 bestimmt ist. Aus diesem Grunde soll das eine Gehäuse 11, wie bereits eingangs erwähnt wurde, als "Aufnahmegehäu­ se" und das andere Gehäuse 21 dementsprechend als "Einsteckgehäuse" bezeichnet werden.
Beide Gehäuse 11, 21 besitzen zahlreiche Kammern 13 bzw. 23, in welchen einerseits Kontaktteile 14 und andererseits Gegenkontaktteile 24 durch an sich bekannte, ggf. verriegelbare Verrastungen festlegbar sind. Im vorlie­ genden Fall bestehen die Kontaktteile 14 aus Steckern, die an einem Satz von Leitungen 15 angeschlossen sind. Deswegen sind die Gegenkontaktteile 24 als komplementäre Buchsen gestaltet, die an weiteren elektrischen Lei­ tungen 25 angeschlossen sind.
Die elektrische Verbindung umfaßt, wie am besten aus Fig. 1 zu ersehen ist, als weiteren Bestandteil eine Baueinheit 30, die ihrerseits aus den beiden in Fig. 2 erkennbaren Bestandteilen vormontiert ist, nämlich einer ringförmigen Dichtung 31 und einem die Dichtung aufnehmenden Träger 32. Diese Baueinheit soll nachfolgend kurz "Dichtungsträger" benannt werden, deren Montagefall in Fig. 1 zu erkennen ist. Dieser Dichtungsträger 30 hat folgenden Aufbau.
Der Träger 32 ist, wie am besten aus Fig. 2 zu erkennen ist, ringförmig gestaltet und umfaßt an seinem inneren Ende 33 eine Hülse 34, die zur Halterung der Dichtung 31 dient. Dazu besitzt die Dichtung 31 einen U-för­ migen Querschnitt und ist in einen U-Steg 37 mit zwei davon ausgehenden U-Schenkeln in 35, 36 gegliedert. Dazwischen befindet sich eine U-Nut 38, in welche, wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, bei der Vormontage des Dich­ tungsträgers 30 die Hülse eingreift, wobei der U-Steg 37 das Stirnende 39 der Hülse 34 überdeckt. Der Montagefall ist auch aus der Detailansicht von Fig. 4 zu erkennen, wo die beiden U-Schenkel 35, 36 jeweils eine Dichtungslage auf den voneinander wegweisenden Innen- und Außenseiten 45, 46 der Hülse 34 erzeugen. Der baueinheitliche Dichtungsträger 30 wird zunächst im Sinne des Pfeils 40 von Fig. 1 in der Aufnahme 12 des Aufnahmegehäuses eingesteckt und dort durch Schnappelemente 41, 42 gemäß Fig. 3 fixiert. Dazu besitzt der Träger 32 ein hier doppelwandig ausgebildetes Rohr 43, an dessen äußerer Mantelfläche 44 ein als Schnapp­ element fungierender Zahn 41 sitzt. Dieser greift im Montagefall, von der radialen Innenfläche 16 des Aufnahmegehäuses 11 aus, in einen dort vorgesehenen Ausbruch 42, der das Gegenschnappelement 42 bildet.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist der Dichtungsring an seiner nach außen weisenden Umfangsfläche mit Dichtungslippen 47 versehen, von denen dieje­ nige des U-Schenkels 36 an der erwähnten radialen Innenfläche 16 im Auf­ nahmegehäuse 11 dichtwirksam zur Anlage kommt. Die am U-Steg 37 be­ findlichen Dichtlippen 47 stützen sich an einer axialen Schulter 17 im Inneren des Aufnahmegehäuses 11 ab, die hier vom Gehäuseboden gebildet ist. Zur Sicherung der Lage der Dichtung 31 am Träger 32 sind in ihrem Umrißbereich komplementäre Profile vorgesehen. Dazu dient eine konische umlaufende Rinne 48 im Fußbereich der Hülse 34, in welche der innere U-Schenkel 35 der Dichtung 31 mit einem entsprechenden konischen Endpro­ fil eingreift. Dadurch ist beim später erfolgenden Kuppeln des Gegenkupp­ lungsteils 20 ein Wegdrücken der Dichtung verhindert. Weitere nicht darge­ stellte Umrißprofile zwischen der Hülse 34 und den Innenflächen der U- Nut 38, wie Nocken und Aussparungen, können für einen zusätzlichen axialen Zusammenhalt der beiden Bauteile 31, 32 in der vormontierten Baueinheit 30 dienen.
Vom Hersteller wird das Aufnahmegehäuse 11 mit dem über die Schnapp­ kupplung 41, 42 darin sitzenden Dichtungsträger 30 geliefert. Diese Bau­ gruppe wird dann, an einem anderen Ort, mit einem Kabelsatz bestückt, wie in Fig. 3 anhand eines einzelnen, an eine Leitung 15 angeschlossenen Kontaktteils 14 zu erkennen ist. Die ursprüngliche Aufnahme 12 des Gehäu­ ses 11 ist durch das erwähnte doppelwandige Rohr 43 verkleidet und das Rohrinnere 49 steht zur Aufnahme des Einsteckgehäuses 21 zur Verfügung.
Der fertig gekuppelte Zustand ist in Fig. 5 dargestellt. Nachdem die bereits erwähnten weiteren Leitungen 25 mit ihren Gegenkontaktteilen 24 im Einsteckgehäuse 21 montiert worden sind, wird der Gehäusekern 22 des Gegenkupplungsteils 20 ins Rohrinnere 49 durch eine einfache Ein­ steckbewegung im Sinne des Pfeils 50 von Fig. 1 eingeführt. Das Einsteckge­ häuse 21 besitzt eine Außenschale 27, die im Kupplungsfall von Fig. 5 das Aufnahmegehäuse 11 umfangsmäßig überdeckt. Das Aufnahmegehäuse 11 besitzt an seiner Umfangsfläche 19 einen radial nach außen weisenden Haltehaken 18, der in diesem Ausführungsbeispiel der elektrischen Verbindung für einen Zusammenhalt der beiden Kupplungsteile 10, 20 sorgt. Entscheidend ist, daß im Kupplungsfall der innere U-Schenkel 35 der Dichtung 31 sich an der radialen Umfangsfläche 26 vom Gehäusekern 22 des Einsteckgehäuses 21 abstützt. Beim Entkuppeln des Gegenkupplungsteils 20 aus dem Kupp­ lungsteil 10 im Sinne des Pfeils 50′ von Fig. 5 bleibt der Dichtungsträger 30 aufgrund der in Eingriff stehenden Elemente 41, 42 im Aufnahmegehäuse 11 zurück.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine konkrete Ausführung der elektrischen Verbin­ dung, die nach dem vorbeschriebenen Bauprinzip von Fig. 1 bis 5 gestaltet ist. Deswegen sind zur Bezeichnung entsprechender Bauteile die gleichen Bezugszeichen verwendet. Insoweit gilt die bisherige Beschreibung. Es ge­ nügt, lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
Wie aus Fig. 8 hervorgeht, werden die beiden Kupplungsteile 10, 20 beidsei­ tig einer dort strichpunktiert angedeuteten Wand 60 montiert, welche eine Karosseriewand ist, die den Motorraum 52 eines Kraftfahrzeugs vom Fahrgastraum 51 scheidet. Die Wand 60 hat einen Durchbruch 63, der, wie aus Fig. 7 hervorgeht, vom Kupplungsteil 10 durchgriffen wird. Sein Aufnahmegehäuse 11 wird von der dem Fahrgastraum 51 zugekehrten Seite 61 der Wand 60 durch einfaches Einstecken montiert. Dabei schnappen die vorbeschriebenen Haltehaken 18 des Aufnahmegehäuses um den zum Motorraum 52 hin umbördelten Rand des Durchbruchs 63. Dadurch ist das Aufnahmegehäuse 11 bereits in einer Vormontagestellung an der Wand 60 befestigt und ragt auf der gegenüberliegenden Seite 62 mit seinem Gehäuseende 53 auf der gegenüberliegenden Wandseite 62 heraus. Das Auf­ nahmegehäuse 11 besitzt einen Flansch 54, auf dem ein ringförmiges Dich­ tungsmittel 55 ruht. Dieses stützt sich im Montagefall an der einen Wand­ seite 61 ab.
Der Aufbau des Kupplungsteils 10 ist aus der in Fig. 6 gezeigten Draufsicht erkennbar. Man sieht das obere Stirnende vom strichpunktiert eingezeichne­ ten bereichsweise doppelwandigen Rohr 43 des Dichtungsträgers 30. Es sind drei Haltehaken 18 vorgesehen, welche mit ihren Hakenenden jeweils in einer Aussparung der äußeren Wand der Rohrwand 43 radial nach außen ragen und, gemäß Fig. 7, den umbördelten Durchbruchsrand 63 hintergreifen.
Die Haltehaken 18 sind in einem Ausbruch der äußeren Rohrwand 43 vom Träger angeordnet. Bei der Montage des Kupplungsteils 10 deckt eine Schutzkappe 56 vorübergehend das Innere vom Aufnahmegehäuse 11 ab und schützt damit auch die dort sitzenden, vorbeschriebenen Kontaktteile, die am Ende der in Fig. 7 lediglich strichpunktiert eingezeichneten elektri­ schen Leitungen 15 sitzen. Diese Schutzkappe 56 ist mit dem Aufnahmege­ häuse 11 durch Rastelemente verbunden, von denen nur das eine Rastele­ ment 57 in Fig. 8 zu erkennen ist. Dort ist allerdings bereits die Schutzkap­ pe 56 wieder entfernt worden. Dieses Rastelement 57 besteht aus einer Aussparung, die sich im vormontierten Dichtungsträger 30 befindet, und zwar als Durchbruch in der inneren Rohrwand 43 vom Träger 31. Das Gegenrastelement, das nicht näher gezeigt ist, sitzt an einem ins Rohrinnere 49 greifenden rohrförmigen Ansatz 58 und besteht aus einem radial nach außen weisenden Vorsprung. Nach der beschriebenen Vormontage des Kupp­ lungsteils 10 an der Wand 60 kann die Schutzkappe 56 aufgrund der elasti­ schen Verbindung über die Rastelemente 57 abgezogen werden, bevor der Gegenkupplungsteil 20 axial eingesteckt wird.
Fig. 8 zeigt den Kupplungsfall der beiden Teile 10, 20. Das Einsteckgehäuse 21 des Gegenkupplungsteils 20 umgreift, wie schon beim vorausgehenden Ausführungsbeispiel erläutert wurde, mit einer Außenschale 27 die aus dem Kupplungsteil 10 mit dem darin integrierten Dichtungsträger 30 verse­ hene, bereits vormontierte Baugruppe. Die Außenschale 27 überdeckt das vorbeschriebene herausragende Gehäuseende 53 und kommt, nach endgültig vollzogener Kupplung, mit seiner Schalenstirnkante 28 an der dem Motor­ raum 52 zugekehrten Wandseite 62 zu liegen. Die beiden Gehäuse 11, 21 werden durch eine zentrale Schraube 29 gegeneinander gepreßt. Dabei kommt es zu einer definierten Pressung des vorbeschriebenen Dichtungsmit­ tels 55.
Dazu besitzt der das Dichtungsmittel 55 tragende Gehäuseflansch 54 eine umlaufende axiale Rippe 59 mit einer definierten Rippenhöhe 69. Diese Rippenhöhe 69 ist so bemessen, daß beim Zusammenpressen der beiden Gehäuse 11, 21 das Dichtungsmittel 55 in diesem Ausmaß zusammengedrückt wird. Die Stirnkante 68 der Flanschrippe 59 stützt sich nämlich an der Wandseite 61 ab, während die Stirnkante 28 der zum Gegenkupplungsteil 20 gehörenden Außenschale 27 an der gegenüberliegenden Wandseite 62 sich andrückt.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß, wie aus Fig. 7 hervorgeht, der im Aufnahmegehäuse 11 montierte Dichtungsträger 30 auch zur Lagesi­ cherung des am Flansch 54 vorgesehenen Dichtungsmittels 55 dient. Dazu besitzt nämlich die Außenwand des doppellagigen Rohres 43 Radialvorsprünge 64, welche stets die ordnungsgemäße Lage des Dichtungsmittels 55 auf dem Flansch 54 sichern. Es ist daher bei der Handhabung des Kupplungsteils 10 während seiner Montage an der Wand 60 auch dieses Dichtungsmittel 55 gesichert. Der Träger 31 hat also im Montagefall am Aufnahmegehäuse 11 eine Doppelfunktion zu erfüllen; er sichert nicht nur die von ihm einge­ führte innere Dichtung 31, sondern auch das äußere Dichtungsmittel 55. Auch diese Bauteile können daher bei der Montage des Kupplungsteils 10 nicht mehr verlorengehen.
Die zu den beidseitigen Kontakt- und Gegenkontaktteilen 14, 24 gehörenden elektrischen Leitungen 15, 25 werden, nach der Befestigung durch die Schraube 29 durch jeweils eine Endkappe 65, 66 abgedeckt. Beide Gehäuse 11, 21 sind in sich aus mehreren Gehäuseelementen zusammengesetzt. Zwischen den Gehäuseelementen befindet sich ein sogenannter Verriegelungs­ schieber 67, der die montierten Kontaktteile 14 bzw. Gegenkontaktteile 24 in den beiden Gehäusen 11 bzw. 21 verriegelt, nachdem diese vorher in die Kammern 13, 33 axial eingesteckt und durch Zungen verrastet worden sind.
Bezugszeichenliste
10 Kupplungsteil
11 Aufnahmegehäuse
12 Aufnahme von 11
13 Kammer in 11
14 Kontaktteil in 13
15 Leitung für 14
16 radiale Innenfläche von 12
17 Axialschulter in 12
18 Haltehaken für 11
19 Umfangsfläche von 11
20 Gegenkupplungsteil
21 Einsteckgehäuse von 20
22 Gehäusekern von 21
23 Kammer in 21
24 Gegenkontaktteil in 23
25 Leitung für 24
26 radiale Umfangsfläche von 21 bzw. 22
27 Außenschale
28 axiale Stirnkante von 27
29 Befestigungsschraube zwischen 11, 21
30 Baueinheit aus 31, 32, Dichtungsträger
31 ringförmige Dichtung
32 Träger für 31
33 inneres Ende von 32
34 Hülse
35 innerer U-Schenkel von 31
36 äußerer U-Schenkel von 31
37 U-Steg von 31
38 U-Nut in 31
39 Stirnende von 34
40 Pfeil der Steckmontage von 30 in 12
41 Schnappelement zwischen 30, 11, Zahn
42 Gegenschnappelement zwischen 30, 11, Ausbruch
43 doppelwandiges Rohr
44 äußere Mantelfläche von 43
45 Hülseninnenseite von 34
46 Hülsenaußenseite von 34
47 Dichtlippe
48 konische Rinne in 32, (Fig. 4)
49 Rohrinneres von 43
50 Pfeil der Kupplungsbewegung von 21 in 11
50′ Pfeil der Entkupplungsbewegung (Fig. 5)
51 Fahrgastraum
52 Motorraum
53 Gehäuseende von 11
54 Flansch an 11
55 Dichtungsmittel bei 54
56 Schutzkappe für 11
57 Rastelement an 43 für 56
58 rohrförmiger Ansatz an 56
59 umlaufende Flanschrippe von 54
60 Karosseriewand
61 erste Seite von 60
62 gegenüberliegende Seite von 60
63 Durchbruch in 60
64 Radialvorsprung an 31 für 55
65 Endkappe von 11
66 Endkappe von 21
67 Verriegelungsschieber in 11 bzw. 21 für 14 bzw. 24
68 Stirnkante von 59
69 Rippenhöhe von 59

Claims (15)

1. Zweiteilige elektrische Verbindung, bestehend aus Kupplungsteil (10) und aus einem damit kuppelbaren Gegenkupplungsteil (20),
mit einem zum Kupplungsteil (10) gehörenden Aufnahmegehäuse (11), das an elektrische Leitungen (15) angeschlossene Kontaktteile (14) beinhaltet,
wobei das Aufnahmegehäuse (11) eine Aufnahme (12) zum Einstec­ ken eines Einsteckgehäuses (21) besitzt, das zum Gegenkupp­ lungsteil (20) gehört und das an andere elektrische Leitungen (25) angeschlossene Gegenkontaktteile (24) haltert,
und mit einer zwischen der radialen Umfangsfläche (26) des Ein­ steckgehäuses (21) des Gegenkupplungsteils (20) und der radialen Innenfläche des Aufnahmegehäuses des Kupplungsteils (10) ange­ ordneten ringförmigen Dichtung (31),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtung (31) in einem Träger (32) aufgenommen ist und mit diesem baueinheitlich verbunden einen Dichtungsträger (30) bildet,
der im Kupplungsfall im Ringspalt zwischen der Umfangsfläche (26) des Einsteckgehäuses (21) und der Innenfläche (16) des Aufnahme­ gehäuses (11) angeordnet ist, und der im Inneren des Aufnahmege­ häuses (11) fixiert (41, 42) ist.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (32) eine Hülse (34) aufweist, die sowohl auf ihrer der radia­ len Innenfläche (16) des Aufnahmegehäuses (11) zugekehrten Hül­ senaußenseite (46) als auch auf ihrer zur radialen Umfangsfläche (26) des Einsteckgehäuses (21) gerichteten Hülseninnenseite (45) mit jeweils einer elastischen Lage (35, 36) der Dichtung (31) verse­ hen ist.
3. Verbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmige Dichtung (31) einen U-förmigen Querschnitt besitzt, in dessen U-Nut (38) die Hülse (34) des Trägers (32) eingreift und des­ sen beide U-Schenkel (35, 36) auf der Hülsenaußen- und Hülsenin­ nenseite (46, 45) einander gegenüberliegende Dichtungslagen bil­ den.
4. Verbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (34) sich am Innenende (33) des im Aufnahmegehäuse (11) fi­ xierten Dichtungsträgers (30) befindet, und daß der zwischen den beiden U-Schenkeln (35, 36) liegende U-Steg (37) der Dichtung das Stirnende (39) der Hülse (34) überdeckt und sich im Montagefall an einer axialen Schulter (17) im Inneren des Aufnahmegehäuses (11) abstützt.
5. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die in Berührung stehenden Umrißlinien der Dichtung (31) und des Trägers (32) zueinander komplementär profiliert sind, um die Lage und den Zusammenhalt der Bauteile im Dichtungsträger (30) zu sichern.
6. Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger im Fußbereich der die U-Dichtung (31) aufnehmenden Hülse (34) eine umlaufende konische Rinne (48) mindestens an der dem Einsteckgehäuse (21) zugekehrten Hülseninnenseite (45) aufweist, und daß der zugehörige U-Schenkel (35) der Dichtung mit einem konischen Gegenprofil in die Rinne (48) eingreift.
7. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Dichtung (31) an ihrer radial inneren und radial äußeren und ggf. auch an ihrer axialen Umrißfläche umlaufende Dichtungslippen (47) aufweist.
8. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger (31) außer der die Dichtung (32) aufnehmenden Hülse (34) ein ggf. doppelwandiges Rohr (43) be­ sitzt und daß an der äußeren Mantelfläche (44) des Rohres (43) Schnappelemente (41) sitzen, die im Montagefall mit an der Ra­ dialinnenfläche (16) des Aufnahmegehäuses (11) befindlichen Ge­ genschnappelementen (42) in Eingriff stehen und den Dichtungsträ­ ger (30) am Kupplungsteil (10) fixieren.
9. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kupplungs- und Gegenkupplungsteil (10, 20) beidseitig einer mit einem Durchbruch (63) versehenen Wand (60) angeordnet sind, insbesondere einer den Motorraum (52) vom Fahrgastraum (51) eines Kraftfahrzeugs trennenden Karosse­ riewand (60).
10. Verbindung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil (10) durch an seinem Aufnahmegehäuse (11) ange­ formte Haltehaken (18) am Durchbruch (63) der Wand (60) vormon­ tierbar ist, wobei die Haltehaken (18) mit ihren Hakenenden den Durchbruch (63) hintergreifen, und daß die beiden Gehäuse (11, 21) der ineinandergekuppelten Kupplungs- und Gegenkupplungsteile (10, 20) unter Zwischenschaltung der mit dem Durchbruch (63) ver­ sehenen Wand (60) aneinander durch wenigstens eine Schraube (29) verbindbar sind.
11. Verbindung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß - während der Montage des Kupplungsteils (10) - eine Schutz­ kappe (56) das Innere des Aufnahmegehäuses (11) mit den dort sit­ zenden Kontaktteilen (14) abdeckt und die Schutzkappe (56) mit dem Aufnahmegehäuse (11) rastbar (57) verbunden ist.
12. Verbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (43) von dem im Kupplungsteil (10) montierten Dichtungsträ­ ger (30) Rastelemente (57) aufweist, die über Gegenrastelemente die Schutzkappe (56) haltern.
13. Verbindung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmegehäuse (11) einen mit einem Dichtungsmittel (55) versehenen Flansch (54) aufweist, der im Kupplungsfall sich an der einen Seite (61) der Wand (60) abstützt,
daß das vormontierte Aufnahmegehäuse (11) mit seinem Gehäuse­ ende (53) auf der gegenüberliegenden Seite (62) der Wand (60) aus dem Durchbruch (53) herausragt,
und daß das Einsteckgehäuse (21) eine Außenschale (27) besitzt, die im Kupplungsfall das herausragende Gehäuseende (53) vom Auf­ nahmegehäuse (11) überdeckt und sich an der gegenüberliegenden Seite (62) der Wand (60) abstützt.
14. Verbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (53) eine das Dichtungsmittel (55) umschließende axiale Rippe (59) trägt, die im Kupplungsfall sich an der einen Seite (61) der Wand abstützt, und daß die Rippenhöhe (69) das Ausmaß der Pressung des Dich­ tungsmittels (55) beim Festziehen der die beiden Gehäuse (11, 21) verbindenden Schraube (29) begrenzt.
15. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß der Träger (31) an seiner äußeren Man­ telfläche (44) einen Radialvorsprung (64) besitzt, der bei im Auf­ nahmegehäuse (11) fixierten Dichtungsträger (30) das Dichtungs­ mittel (55) an einem Gehäuseflansch (54) festhält.
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