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DE19637307A1 - Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen - Google Patents

Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen

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Publication number
DE19637307A1
DE19637307A1 DE19637307A DE19637307A DE19637307A1 DE 19637307 A1 DE19637307 A1 DE 19637307A1 DE 19637307 A DE19637307 A DE 19637307A DE 19637307 A DE19637307 A DE 19637307A DE 19637307 A1 DE19637307 A1 DE 19637307A1
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DE
Germany
Prior art keywords
seat
seating furniture
particular according
seating
furniture according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19637307A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegfried Deutschmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eichenauer Umformtechnik & Co Kg 42553 Vel GmbH
Original Assignee
Eichenauer & Co Kg 42553 Velbert De GmbH
Eichenauer & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE29514742U external-priority patent/DE29514742U1/de
Application filed by Eichenauer & Co Kg 42553 Velbert De GmbH, Eichenauer & Co KG GmbH filed Critical Eichenauer & Co Kg 42553 Velbert De GmbH
Priority to DE19637307A priority Critical patent/DE19637307A1/de
Publication of DE19637307A1 publication Critical patent/DE19637307A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
    • A47C1/12Theatre, auditorium or similar chairs
    • A47C1/124Separate chairs, connectible together into a row
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C11/00Benches not otherwise provided for
    • A47C11/005Benches not otherwise provided for having multiple separate seats
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
    • A47C7/56Parts or details of tipping-up chairs, e.g. of theatre chairs
    • A47C7/60Use of locks or ledges for limiting the seat movement

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Special Chairs (AREA)
  • Toilet Supplies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen, mit Sitz- und Rückenflächen inbesondere selbsttragender Sitzschalen aus gelochten Stahlblechen mit in eine Nichtgebrauchslage verschwenk­ baren Sitzflächen.
Derartige Sitzmöbel, insbesondere auch mit klappbaren Sitzflächen für eine geringen Platzbedarf bei Nichtge­ brauch, finden in Wartebereichen beispielsweise von Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden und derglei­ chen Verwendung, wobei die Anzahl der Sitzplätze eines Sitzmöbels zwischen einem und etwa fünf Sitzplätzen schwankt. Üblicherweise sind diese Sitzmöbel weiter als Systemmöbel ausgebildet, d. h. in einer linearen Anein­ anderreihung nahezu beliebig bezüglich der Sitzplatz­ zahl ausbaubar. Entsprechend ihrem Verwendungszweck sind derartige Sitzmöbel sehr stabil auszuführen. Insbe­ sondere auch deshalb, da die Sitze regelmäßig uner­ wünscht als Schlafstätte oder als Ablage für Gepäck zweckentfremdet und hierdurch erheblich belastet wer­ den. So hat man versucht, durch spezielle Sitzgeometri­ en und Zwischenräume zwischen den Sitzen solches zu vermeiden, jedoch haben diese Maßnahmen in der Regel nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Andererseits finden solche Sitzmöbel häufig auch in repräsentativen Bereichen Verwendung, wo ein ansprechendes Design gefor­ dert ist. Ein hierfür häufig verwendetes gestalteri­ sches Mittel ist die Verwendung von gelochten Stahlble­ chen insbesondere auch bei selbsttragenden Sitzschalen. Hierbei wird jedoch durch die Lochung eine Schwächung des Materials für die Sitze, Rückenlehnen oder einstück­ ig ausgebildeten Sitzschalen in Kauf genommen. Diese sind entsprechend dann in der Materialstärke zu dimen­ sionieren bzw. durch einen Tragrahmen abzustützen.
Hier setzt die Erfindung an, das eingangs genannte Sitzmöbel derart weiterzubilden, daß dieses auch einen unerwünschten Gebrauch weitestgehend verhindert, jedoch auch bei unerwünschtem Gebrauch von ausreichender Stabi­ lität ist. Insbesondere ist an eine Weiterbildung der genannten Sitzmöbel dahingehend gedacht, daß für diese kein aufwendiger Tragrahmen erforderlich ist und die Materialstärke für Bleche insbesondere selbsttragender Sitzschalen vergleichsweise gering gehalten werden kann und/oder eine unbefugte Nutzung verhindert wird.
Dieses technische Problemstellung ist durch Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2 und insbesondere in deren Kombination gelöst, wobei der Anspruch 1 zunächst darauf abstellt, daß die Sitz- und/oder Rückenflächen der Sitzplätze mit zur Rückseite hin durchgestellten Lö­ chern versehen sind. Hierdurch wird zunächst der geloch­ te Charakter der Sitz- und/oder Rückenflächen gewahrt. Das mittels Drücken, Pressen oder dergleichen hervorge­ rufene Durchstellen der Löcher bewirkt jedoch eine erhebliche Versteifung der hierfür verwendeten Bleche. Anspruch 2 stellt darauf ab, daß die wenigstens eine Sitzfläche in der Nichtgebrauchslage schloßgesperrt ist. Infolgedessen bedarf es eines Schlüsselelementes, welches den berechtigten Personen zugänglich ist, um die Sitzfläche in der Nichtgebrauchslage zu entsperren und in eine Gebrauchslage zu bringen. In Kombination der Maßnahmen gemäß den Ansprüchen 1 und 2 ist insbeson­ dere auch durch das Durchstellen der Löcher die Rücksei­ te der Sitz- und/oder Rückenfläche eines jeden Sitzplat­ zes aufgerauht und gegebenenfalls sogar scharfkantig. In der abgeklappten Lage der Nichtgebrauchsstellung sind dann Unterseite der Sitzfläche bzw. Rückseite der Rückenlehne zum Abstellen von beispielsweise einem Gepäck­ stück oder gar zu einem Daraufsitzen wenig geeignet. Sollte dennoch in der Nichtgebrauchslage eine solche Unter- oder Rückseite als Abstellfläche Verwendung finden, ist diese gleichwohl von hierfür ausreichender Stabilität, insbesondere dann, wenn vorgesehen ist, daß die Löcher als sich quer zur Sitzrichtung erstreckende Schlitze ausgebildet sind, welche in regelmäßiger Anord­ nung Sitz- und Rückenfläche einer Sitzschale durchset­ zen, bevorzugt nach Art eines Lochblechs über deren gesamte flächenhafte Erstreckung. Eine solche Sitzscha­ le erhält gewöhnlich durch ihre räumliche Ausbildung in Sitzrichtung bereits erhebliche Stabilität. Quer hierzu jedoch erfolgt üblicherweise eine Abstützung durch einen Tragrahmen. Eine solche Abstützung kann jeden­ falls dann punktförmig erfolgen, wenn in dieser Quer­ richtung die Sitzschale formstabil und selbsttragend ausgebildet ist. Dies wird durch die quer zur Sitzrich­ tung angeordneten durchgestellten Schlitze erreicht. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, daß die Schlitze rundumlaufen und unterbrechungsfrei einen um jeden Schlitz umlaufenden und rückseitig der Sitzschale vor­ stehenden Kragen ausbildend durchgestellt sind. Ein solcher wie eine Abwinklung eines Bleches wirkender Kragen erhöht die Biegesteifigkeit eines solchen Ble­ ches quer zur Abwinklung erheblich. Weiter ist in Ausge­ staltung vorgesehen, den Kragen gegenüber der Blechebe­ ne um 30 Grad bis 90 Grad, bevorzugt 45 Grad, scharfkan­ tig abzuwinkeln. Dabei ist vorgesehen, daß die Höhe des Kragens 1,5 mm bis 5 mm, bevorzugt 2 mm, über dem Blech beträgt. Hierdurch wird bereits eine ausreichende Stei­ figkeit für Bleche einer Stärke zwischen ca. 1 mm und 2 mm erreicht. In Ausgestaltung der Erfindung sind Langlö­ cher von bevorzugt ca. 30 mm × 5 mm insbesondere eines Lochblechs einer bevorzugten Stärke von ca. 1,5 mm zur Rückseite der Sitzschale hin durchgestellt. Bei diesen Maßen wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Materi­ alstärke des Blechs einerseits und ausreichender Stabili­ tät andererseits erreicht. Erhöht wird die Stabilität noch durch die Maßnahme, daß randseitig, gegebenenfalls schlitzübergreifend Abwinklungen des Sitzschalenbleches vorgesehen sind, welche von einem bevorzugt druckgefüg­ ten Profil überdeckt sind. Ausgangsmaterial einer sol­ chen Sitzschale ist demnach ein Blech, nach Art eines Lochblechs, bei dem gleichmäßig die Schlitze durchge­ stellt sind. Hieraus erfolgt der Zuschnitt des eigentli­ chen Sitzschalenbleches, unabhängig von der Lochung. Ein sauberer randseitiger Abschluß, der gleichzeitig einer Festigkeitserhöhung dient, wird durch die Abwink­ lung und das aufgesetzte Profil erreicht. Dieses ist beispielsweise mit dem Sitzschalenblech verschweißt oder verklebt, jedoch bevorzugt druckgefügt, wodurch eine besonders innige Verbindung erreicht ist. Ein derartiges Sitzmöbel insbesondere mit einer selbsttra­ genden Sitzschale nach der Erfindung weist ein einzel­ nes, sich quer zur Sitzrichtung erstreckendes Tragrohr auf, von welchem gesonderte Winkelträger bevorzugt aus einem Stahlblech abragen, deren freie Schenkel jeweils endseitig, bevorzugt nur endseitig, die Sitzschale punktförmig abstützen. Ein solches Tragrohr mit Winkel­ trägern erspart die aufwendige Konstruktion eines Trag­ rahmens. Hierbei ist vorgesehen, die Winkelträger im Bereich ihrer zusammenlaufenden Winkelbereiche an das Tragrohr anzubinden. Eine solche Anbindung durch bei­ spielsweise schrauben, schweißen oder dergleichen ist von ausreichender Stabilität. Dies insbesondere dann, wenn in Ausgestaltung der Erfindung eine der Sitzschale zugewandte Abschrägung des Tragrohrs zumindest im Be­ reich der Winkelträger vorgesehen ist, auf der die Winkelträger jeweils schmalseitig mit einer Gegenfläche aufsitzen. Hierdurch ist eine sehr günstige Einleitung der Kräfte in das Tragrohr erreicht. Für die Anbindung kann dann insbesondere vorgesehen sein, daß die Winkel­ träger für eine solche Befestigung an der Abschrägung des Tragrohres Aufnahmen für eine Verriegelung mit beispielsweise Schrauben, Nieten oder Bolzen aufweisen. Diese können an den Breitseiten des Winkelträgers aus Stahlblech beispielsweise in Form von Ösen angeschweißt oder durch Abwinklung des Winkelträgers mit entsprechen­ den Durchbrüchen ausgebildet sein. Es wird jedoch bevor­ zugt, daß Ausnehmungen in den Gegenflächen, in welchen die von den Winkelträgern überdeckten Aufnahmen gehal­ ten sind, vorgesehen sind. Durch diese Maßnahme wird bei einer flachen Überdeckung die Manipulation der Verriegelung erheblich erschwert. Insbesondere auch dann, wenn beispielsweise Schrauben mit solchen Köpfen verwendet werden, deren Verwendung Spezialwerkzeuge erfordert. Hierbei kann derart vorgegangen werden, daß die Winkelträger in den Gegenflächen senkrecht hierzu geschlitzt sind und in diesen Schlitzen Ösen als Aufnah­ men beispielsweise eingeschweißt sind. Eine derartige Ausgestaltung eines Sitzmöbels nach der Erfindung er­ laubt bei zwei nebeneinanderliegenden Sitzschalen, daß in Längserstreckung des Tragrohres ein Winkelträger etwa mittig zwischen den Sitzschalen von diesem abragt und daß die freien Enden der Schenkel etwa T-förmig auslaufen, wobei die freien Enden den Sitzschalen je­ weils zugewandt sind und endseitig die Sitzschalen punktförmig unterstützen. Hierdurch wird ein Winkelträ­ ger eingespart und ist eine äußerst leicht und grazil wirkende Bauform erreicht, die andererseits jedoch sehr stabil ist. Bei einem Sitzmöbel, insbesondere nach der Erfindung, welches durch im wesentlichen vertikale Stützen getragen ist, ist letztlich ein an jede Stütze angeschlossenes, vertikal orientiertes Fußblech vorgese­ hen, mit wenigstens einem freien Ende, welches um eine vertikale Achse gerollt als Auge ausgebildet ein Fuß­ teil, beispielsweise einen Möbelgleiter, eine Rolle oder dergleichen aufnimmt. Hierdurch ist eine sehr stabile Fußkonstruktion erreicht, die bei einer linea­ ren Anordnung von Stützen einen sicheren Stand des Möbels gewährleistet. Damit ist ein Sitzmöbel konzi­ piert, welches bis auf das Tragrohr aus Blechteilen besteht, welche entsprechend zugeschnitten oder ausge­ stanzt sein können. Letztlich ist noch eine Endkappe vorgesehen, welche stirnseitig das Tragrohr verschließt und dessen Mantel überdeckt. Ist bei einem derartigen Sitzmöbel eine schloßgesperrte Nichtgebrauchslage der Sitzfläche vorgesehen, kann ein geeignetes Schlüsselele­ ment zum Entsperren des Schlosses tatsächlich ein Schlüssel sein, jedoch auch ein Geldstück bzw. Geldstücke, Marken oder auch eine Schlüsselkarte nach Art von Kreditkarten. Für solche Schlüsselelemente geeignete Schlösser sind in vielen Varianten bekannt, aus denen je nach Einsatzzweck des Sitzmöbels ausgewählt werden. Insbesondere ist hier ein Pfand-, Kassier- und derartig kombinierte Schlösser auch gedacht. Es kann bei Sitzmö­ bel, insbesondere Reihensitzmöbel mit mehreren nebenein­ anderliegenden Sitzflächen vorgesehen sein, daß die Sitzflächen gemeinsam schloßgesperrt sind. Derartige Sitzmöbel nach Art einer Bank mit gemeinsam oder auch einzelnen Sitzflächen sind beispielsweise in der Gastro­ nomie zweckmäßig, wenn über Nacht eine unerwünschte Benutzung derselben verhindert werden soll. Bevorzugt wird jedoch, daß bei Sitzmöbel, insbesondere Reihensitz­ möbel mit mehreren nebeneinanderliegenden Einzelsitzflä­ chen die einzelnen Sitzfläche individuell schloßge­ sperrt sind. Hierbei wird üblicherweise jedem einzelnen Sitzplatz ein eigenes Schloß zugeordnet sein, zumindest jedoch eine jeweils einer Sitzfläche zugeordnete Sper­ re, welche die Sitzfläche in der Nichtgebrauchslage sperrt. Derartige Sitzmöbel sind insbesondere für öf­ fentlich zugängliche Wartebereiche geeignet, wenn eine Entsperrung durch den Einwurf einer Münze in ein Münz­ schloß erfolgt. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei­ spielsweise im Kino oder im Zirkus, wo Reihensitzmöbel mit mehreren nebeneinanderliegenden Einzelsitzflächen verwendet werden, kann ein Schloß vorgesehen sein, welches in Abhängigkeit eines zugehörigen Schlüsselele­ mentes eine durch dieses festgelegte Anzahl von Sitzflä­ chen entsperrt. Geeignete Schlösser erkennen hierfür beispielsweise den Wert einer eingeworfenen Münze oder die Form eines speziellen käuflich erworbenen Chips, woraufhin das Schloß beispielsweise zwei oder drei Sitzflächen eines Reihensitzmöbels mit beispielsweise fünf Sitzflächen entsperrt. Die verbleibenden beiden Sitzflächen werden durch weitere, in das Schloß einzu­ führende Schlüsselelemente entsperrt. Alternativ können auch Master/Slave-Schlösser vorgesehen sein, wo das Masterschloß die Slaveschlösser übersteuert. In Ausge­ staltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Sitzfläche bzw. Sitzflächen an einem Tragrahmen und/oder Tragrohr angelenkt ist. Das Tragrohr bzw. der Tragrahmen und deren Abstützung beispielsweise im Erd­ reich nach Art einer Parkbank, über Stützen auf Glei­ tern oder horizontalen, an einer Wand befestigten Trä­ gern ist je nach Verwendungszweck des Sitzmöbels auszu­ wählen. Es ist damit das Tragrohr bzw. der Tragrahmen ein feststehendes Element, welches in vorteilhafter Weise zur verschwenkbaren Lagerung herangezogen werden kann. Eine Anlenkung in einer Wand ist beispielsweise alternativ möglich. Es wird zweckmäßigerweise vorgese­ hen, daß die Sitzfläche im Bereich ihres rückwärtigen Endes um eine Achse bevorzugt nach unten in die Nichtge­ brauchslage verschwenkbar ist. Dies ist insbesondere bei einem Verschwenkungswinkel von 45 Grad dann von Vor­ teil, wenn Sitz- und Rückenlehnenfläche einstückig als Schalensitz ausgebildet sind. Dann ist in der Nichtge­ brauchslage auch keine Sitzkante beispielsweise vorhan­ den, auf der Gegenstände abgesetzt werden können. Wei­ ter ist vorgesehen, daß eine Welle innerhalb des Trag­ rohres bzw. des Tragrahmens angeordnet ist, um deren Achse die Schwenkung erfolgt. Für die Schwenkmechanik ist so eine sichere Lage gegeben. Ebenso ist bevorzugt, eine die Sitzfläche in der Nichtgebrauchslage haltende Sperre des Schlosses in dem Tragrohr bzw. Tragrahmen anzuordnen sowie eine die Sitzfläche in Gebrauchslage haltende Falle des Schlosses ebenda anzuordnen. Eine derartige Anordnung bietet nicht nur Schutz vor einer Verschmutzung oder dergleichen, sondern auch vor dem heute üblichen Vandalismus. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist im Bereich des rückwärtigen Endes der Sitzfläche wenigstens ein in Seitenansicht U-förmiger Bügel angeordnet, dessen freie Schenkel in das Tragrohr eintauchen, wobei ein Schenkel um eine Achse schwenkbar in dem Tragrohr gelagert ist und der zweite Schenkel in Zusammenwirkung mit der Falle die Sitzfläche in der Gebrauchslage verriegelt. Hierbei ist bevorzugt, daß die Falle nach Art eines Espagnolette- oder Schnappver­ schluß mit dem zweiten Schenkel verriegelt. Für eine Verriegelung der Sitzfläche in der Nichtgebrauchslage und/oder Gebrauchslage kann vorgesehen sein, daß die Welle wenigstens einen Abschnitt von unrundem Quer­ schnitt aufweist, der von einer zurückziehbaren Sperrga­ bel umgriffen wird derart, daß eine Drehbewegung der Welle in der Nicht- und/oder Gebrauchslage verhindert ist. Ein Entsperren erfolgt hier durch ein Zurückziehen der Sperrgabel, wonach die Welle für eine Drehbewegung frei ist. Es kann diese Welle schenkelfest drehbar in dem Tragrohr gelagert sein oder alternativ tragrohrfest den ersten Schenkel durchsetzen, wobei diesem beispiels­ weise dann die Sperrgabel zugeordnet oder dieser selbst als Sperrgabel ausgebildet sein kann. Nach einem weite­ ren Merkmal der Erfindung werden bevorzugt seitlich des Sitzmöbels weiter bevorzugt an oder in dem Tragrohr oder einem Tragrahmen Bedienelemente des Schlosses angeordnet. Eine alternativ mögliche rückseitige Anord­ nung hat den Nachteil, daß sich die Sitzmöbel nach der Erfindung nicht mehr Rückenlehne an Rückenlehne aufstel­ len lassen. Insbesondere für öffentliche Bereiche ist ein Sitzmöbel geeignet, welches ein Kassier-Pfandschloß aufweist. Für dessen Entsperren ist die Verwendung zweier Schlüsselelemente notwendig, bevorzugt zweier Geldmünzen. Ein Geldstück wird hierbei einbehalten, das andere zurückgegeben. Dies hat den Vorteil, daß neben dem Abverlangen einer Gebühr auch sichergestellt wird, daß nur bei Verbringen der Sitzfläche in Nichtgebrauchs­ lage die Pfandmünze beispielsweise zurückgegeben wird. Hierbei kann so vorgegangen werden, daß nach Einwurf eine der Münzen einen Riegel-Zuhalter aus einer Sperr­ funktion hebt. Dieser Riegel kann nunmehr - mechanisch oder elektrisch - verschoben werden, wodurch die Welle entriegelt wird. Ein Benutzer kann nun manuell die Sitzfläche in die Gebrauchslage, beispielsweise gegen Federdruck bringen, in der die Falle einrastet. Hier­ durch ist die Gebrauchslage auch gesichert. Nach der Nutzung wird die Falle von dem Nutzer beispielsweise manuell zurückgezogen, die Sitzschale federt hoch und kippt in die Ausgangslage zurück. Daraufhin wird der Riegel-Zuhakter in seine Sperrfunktion gefahren, wo­ durch die Welle wieder gesperrt wird. Dabei fällt die eine Münze in die Geldkassette und die zweite Münze in die Geldrückgabemulde. In dieser Position rastet der Riegel-Zuhalter ein und sperrt die neuerliche Betäti­ gung ohne Geldeinwurf. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß nach Entsperren des Schlosses in der Nichtgebrauchslage der Sitz selbsttä­ tig die Gebrauchslage einnimmt. Hierzu kann beispiels­ weise ein elektrischer Antrieb verwendet werden, wel­ cher durch den Münzeinwurf gesteuert wird. Insbsondere, wenn jeder Sitzplatz mit einem individuellen Schloß ausgestattet ist, welches beispielsweise zwischen den Rückenlehnen jeweils zugänglich ist, kann eine Kulissen­ steuerung für den Schwenkvorgang vorgesehen werden. Eine solche Kulissensteuerung weist eine erste Lage auf, in welcher die Sitzfläche in der Nichtgebrauchsla­ ge durch die Kulisse gegen Verschwenken verriegelt und die schloßgesperrt ist, weiter eine nach Schloßentsperr­ ung einnehmbare zweite Lage, aus welcher ein Verschwen­ ken der Sitzfläche durch die Kulisse gesteuert in eine dritte Lage erlaubt wird, in welcher die Sitzfläche in die Gebrauchslage verschwenkt ist und mit einer vierten Lage, in welcher die Sitzfläche in der Gebrauchslage gegen Verschwenken verriegelt ist und aus der in rück­ wärts gerichteten Schritten die erste Lage wieder er­ reichbar ist, in der das Schloß die erste Lage wieder sperrt. Betätigt wird eine solche Kulissensteuerung beispielsweise durch einen Schieber des Schlosses, welcher nach Einwurf zweier Geldstücke, nämlich einer Kassier- und einer Pfandmünze frei gegeben wird. Infol­ ge der Kulissensteuerung ist dann ein exaktes Verschwen­ ken der Sitzfläche, gegebenenfalls der aus Sitzfläche mit Rückenlehne gebildeten Sitzschale aus der Nichtge­ brauchslage in die Gebrauchslage und wieder zurück gege­ ben. Hierbei kann, in Abhängigkeit des Schloßschiebers, die Kulisse als Nut von vertikal ausgerichteter Z-förmi­ ger oder hierzu quergerichteter U-förmiger Gestalt sein, in welche ein mit dem Schieber verbundener Stift eingreift. Hierbei kann die Nut unmittelbar in der Rückseite der Rückenlehne eingebracht sein oder bei­ spielsweise in einem darauf aufgesetzten bügelartigen Blech. Da insbesondere in der Gebrauchslage große Kräf­ te die Verriegelung belasten können, kann weiter vorge­ sehen sein, daß eine Schiebervorrichtung von der Kulis­ sensteuerung mitgenommen die Sitzfläche in der Ge­ brauchs- und Nichtgebrauchslage kraftschlüssig ab­ stützt. Infolge einer solchen Maßnahme kann beispiels­ weise innerhalb des Tragrohres eine solche Schiebervor­ richtung ausgebildet werden, welche sich dort auch abstützt. Es kann dann darauf verzichtet werden, die Kulisse überdimensioniert kräftig auszubilden. Als letz­ te Maßnahme ist vorgesehen, daß insbesondere ein im wesentlichen rückseitig des Stuhls angeordnetes Schloß von einer Schutz-Schürze überdeckt ist. Es ist damit das Schloß, verständlicherweise außerhalb des Bereichs des Münzeinwurfs, der Münzrückgabe und gegebenenfalls eines Schiebers, nicht mehr frei zugänglich und entspre­ chend gegen Vandalismus auch geschützt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläu­ tert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 in einer isometrischen Darstellung die Front­ seite eines Sitzmöbels nach der Erfindung,
Fig. 2 in isometrischer Darstellung dessen Rückenan­ sicht,
Fig. 3 eine Seitenansicht gemäß Pfeil III in Fig. 1,
Fig. 4 eine alternative Wandbefestigung eines Sitzmö­ bels nach der Erfindung,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungs­ beispieles,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 in Einzeldarstellung ein Tragrohr mit Winkel­ trägern gemäß des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1,
Fig. 8 eine erste Befestigung der Winkelträger an dem Tragrohr,
Fig. 9 eine zweite Befestigung der Winkelträger an dem Tragrohr,
Fig. 10 den endseitigen Abschluß eines Tragrohres mit einer Endkappe,
Fig. 11 ausschnittsweise eine Sitzfläche mit durchge­ stellten Löchern,
Fig. 12 einen Schlitz gemäß der Linie XII-XII in Fig. 11,
Fig. 13 eine Ansicht gemäß Pfeil XIII in Fig. 12,
Fig. 14 einen Schnitt gemäß der Linie XIV-XIV in Fig. 11,
Fig. 15 einen Schnitt gemäß der Linie XV-XV in Fig. 14,
Fig. 16 ein Reihensitzmöbel nach der Erfindung mit zwei Sitzplätzen,
Fig. 17 eine Variante des Sitzmöbels nach Fig. 16 in Seitenansicht, bei der die vordere Sitzfläche in die Nichtgebrauchslage geschwenkt ist,
Fig. 18 in Seitenansicht eine weitere Variante,
Fig. 19 die Sitzschale des Ausführungsbeispieles nach Fig. 17 in Seitenansicht,
Fig. 20 den Fuß für die Sitzschale nach Fig. 19, Fig. 21 ein Münzschloß,
Fig. 22 in vergrößerter Darstellung den Schwenkmecha­ nismus
Fig. 23 schematisiert eine Sperre,
Fig. 24 die Funktion einer Falle,
Fig. 25 eine Frontansicht, teilweise, gebrochen, einer weiteren Ausführungsvariante,
Fig. 26 eine Seitenansicht der Ausführungsvariante nach Fig. 25,
Fig. 27 einen Schnitt gemäß XXVII-XXVII in Fig. 25 und
Fig. 28 einen Schnitt gemäß der Linie XXVIII-XXVIII in Fig. 25.
Das in Fig. 1 bis Fig. 3 dargestellte Sitzmöbel weist vier Sitzplätze 1 auf. Nahezu jede beliebige andere Anzahl von Sitzplätzen ist gleichfalls möglich. Jeder Sitzplatz weist eine selbsttragende Sitzschale 2 aus einem gelochten Stahlblech auf. Sitzfläche 3 und Rücken­ fläche 4 jedes Sitzplatzes bzw. hier jeder Sitzschale 2 sind mit zur Rückseite 5, vgl. Fig. 2, hin durchgestell­ ten Löchern 6 versehen, vgl. hierzu auch die Fig. 11 bis 13.
In einer alternativen Ausführungsform könnten Sitz- und Rückenfläche gleichermaßen als selbsttragende Einzeltei­ le und nicht als durchgängige Sitzschale gestaltet sein.
Die gezeigte Anordnung der Schlitze 6 ist von regelmäßi­ ger Art und über die gesamte flächenhafte Erstreckung der Sitzschale 2 nach Art eines Lochbleches ausgeführt. Hierbei erstrecken sich die Löcher 6 in Schlitzform quer zur Sitzrichtung, d. h. sie erstrecken sich paral­ lel des Übergangs der Sitzfläche 3 zur Rückenlehne der Sitzschale 2.
In gleicher Richtung, quer zur Sitzrichtung, erstreckt sich ein einzelnes Tragrohr 7 durchgängig über die Breite des Sitzmöbels, vgl. hierzu Fig. 7. Von dem Tragrohr 7 ragen gesonderte Winkelträger 8, 8′ ab. Diese Winkelträger 8, 8′ bestehen jeweils aus einem Stahl­ blech, welches mit seiner flächigen Erstreckung verti­ kal angeordnet ist. Die freien Schenkel 9, 10 bzw. 9′, 10′ tragen hier endseitig die Sitzschalen 2, welche punktförmig abgestützt werden.
Die Winkelträger 8, 8′ sind im Bereich 15, 15′ ihrer zusammenlaufenden Schenkel 9, 10 bzw. 9′, 10′ an das Tragrohr 7 angebunden. Hierzu weist das Tragrohr 7 eine der Sitzschale 2 zugewandte Abschrägung 11 hier durch­ gängig oder alternativ nur im Bereich der Befestigung der Winkelträger 8, 8′ auf, auf der die Winkelträger 8, 8′ jeweils schmalseitig mit einer Gegenfläche 12 aufsitzen, vgl. auch die Fig. 8 und 9. Wie die Fig. 2 und 7 erkennen lassen, sind bei nebeneinanderliegenden Sitzschalen 2, 2 in Längserstreckung des Tragrohres 7 je­ weils ein Winkelträger 8′ etwa mittig zwischen den Sitz­ schalen 2, 2 von dem Tragrohr 7 abragend angeordnet. Diese sind von den randseitigen Winkelträgern 8 dadurch unterschieden, daß die freien Enden 13′, 14′ der Schen­ kel 9′, 10′ etwa T-förmig auslaufen, vgl. Fig. 7, wobei die freien Enden 13′, 14′ der Winkelträger 8′ den Sitz­ schalen 2 jeweils zugewandt sind und diese punktförmig unterstützen.
Die Winkelträger 8, 8′ können beispielsweise mit dem Tragrohr 7 verschweißt sein. Bevorzugt wird jedoch eine lösbare, jedoch verdeckte Verriegelung durch beispiels­ weise Schrauben. Bevorzugte Ausführungsbeispiele einer solchen Verriegelung zeigen die Fig. 8 und 9. In Fig. 8 sind in dem Bereich 15 der zusammenlaufenden Schenkel 9, 10 Ausnehmungen 16, 17 vorgesehen, deren Längserstreck­ ung senkrecht zu der Gegenfläche 12 bzw. der Abschrä­ gung 11 des Tragrohres 7 ausgebildet ist. Mit der Gegen­ fläche 12 eben abschließend sind in die Ausnehmungen 16, 17 Aufnahmen 18, 19 in Form von Ösen jeweils einge­ schweißt. In axialer Erstreckung der Ösenbohrungen 20, 21 ist der freie Raum der Ausnehmungen 16, 17 so groß zu wählen, daß die Überdeckung durch den Winkelträger 8 eine Verschraubung beispielsweise erlaubt.
Fig. 9 zeigt alternativ ein stirnrandseitiges Einschwei­ ßen einer Platte 22, welche entsprechende Bohrungen 23, 24 aufweist. Hierzu ist der Mittelsteg 25 zwischen den Ausnehmungen 16′, 17′ entsprechend verkürzt der Materialstärke der Platte 22 auszubilden.
Der Sitzmöbel gemäß Fig. 1 ist im wesentlichen durch vertikale Stützen 26 getragen, welche beispielsweise in einem Boden einbetoniert sein können. Fig. 4 zeigt eine alternative Anordnung, bei der Stützen 26′ für eine Wandbefestigung horizontal angeordnet sind. Die Stützen 26, 26′ sind in einer linearen Anordnung vorgesehen, welche der Erstreckung des Tragrohres 7 entspricht. Für eine solche lineare Stützenanordnung ist für ein orts­ veränderliches Sitzmöbel ein Fuß 27 nach Fig. 5, teil­ weise im Schnitt, beispielsweise vorzusehen. Hierbei handelt es sich um ein vertikal orientiertes Fußblech 28, welches beispielsweise schlitzgeführt die Stütze 26 durchsetzt. Vertikal orientiert heißt hier, daß bei einer streifenförmigen Ausbildung des Fußblechs 28 eine flächige Erstreckung in vertikaler Richtung vorgesehen ist. In horizontaler Erstreckung endet das Fußblech 28 jeweils in einem um eine vertikale Achse 29, 30 geroll­ ten Auge 31, 32, vgl. Fig. 6. Einem solchen Auge 31, 32 kommt neben einer versteifenden Wirkung die Funktion der Aufnahme eines Fußteils beispielsweise des darge­ stellten Bodengleiters 33 zu. Rollen wären beispielswei­ se alternativ möglich. Nach oben ist jedes Auge 31, 32 durch einen Blindstopfen 34 abgedeckt.
Sitze, Rückenlehne und insbesondere Sitzschalen 2 nach der Erfindung sind selbsttragend ausgebildet, wobei in vorteilhafter Weise deren punktweise Abstützung über die Winkelträger 8, 8′ auf einem Tragrohr 7 ermöglicht ist. Hierzu sind, wie eingangs erwähnt, die Sitz- 3 sowie hier die Rückenflächen 4 der Sitzplätze 1 mit zur Rückseite 5 hin durchgestellten Löchern 6 versehen, welche Schlitzform aufweisen. In vergrößerter Darstellung zeigt Fig. 11 die Draufsicht auf solch ein Blech nach Art eines Lochblechs. In regelmäßiger Anordnung durchsetzen die Schlitze 6 das Blech 35 beispielsweise der Sitzfläche 3 einer Sitzschale 2. Die Schlitze sind derart durchgestellt, daß randumlaufend und unterbre­ chungsfrei ein um jeden Schlitz 36 umlaufender und rückseitig der Sitzschale 2 vorstehender Kragen 37 ausgebildet ist, vergl. Fig. 12. Dieser Kragen 37 ist gegenüber der Blechebene 38 hier um einen Winkel alpha = 45 Grad scharfkantig abgewinkelt bzw. als Wechselwin­ kel gegenüber der Rückseite 5 der ausgeformten Sitz- 3 und/oder Rückenfläche 4 einer Sitzschale 2. Andere Winkel zwischen beispielsweise 30 und 90 Grad sind gleichfalls möglich. Die Höhe H des Kragens 37 über der Rückseite 5 beträgt hier 2 mm, wobei die Höhe H etwa wenigstens 1,5 bis maximal 5 mm betragen sollte.
Die Schlitze 36 werden bevorzugt aus Langlöchern von ca. 30 mm × 5 mm ausgebildet, was in Verbindung insbe­ sondere mit den bereits angegebenen Daten für eine ausreichende Verstärkung eines Bleches von bevorzugt 1,5 mm ausreicht.
Ein Blech 35 kann nach Art eines Lochbleches in Doppel­ pfeilrichtung 39 sich "endlos" erstrecken. Insbesondere dann kann es im Bereich der sich quer zur Pfeilrichtung 39 erstreckenden Enden 40 zu einem Durchtrennen der Langlöcher 36 kommen. Um dennoch einen glatten Rand zu erhalten, ist zunächst, hier schlitzübergreifend, das Blech 35 abgewinkelt, vgl. hierzu den Schnitt gemäß Fig. 14, wobei die Abwinklung 180 Grad bevorzugt gegen die Rückseite 5 beträgt. Durch diese Maßnahme wird gleichfalls der Randbereich verstärkt ausgebildet. Zusätzlich ist ferner vorgesehen, diesen Randbereich durch ein zusätzliches Profil 42 von im wesentlichen U-förmigen Querschnitt einzufassen und zu überdecken. Bevorzugt handelt es sich hierbei um ein druckgefügtes Profil, womit eine besonders innige Verhaftung erreicht wird. Eine solche, insbesondere auch eine in Profil­ längsrichtung wirkende Verhaftung ist dann gegeben, wenn das druckgefügte Profil 42 auch zumindest teilwei­ se in überdeckte Schlitze bzw. Teilschlitze 43 gemäß Fig. 15 eingreift.
Letztlich weist das Sitzmöbel mit einem Tragrohr für dessen endseitigen Abschluß eine Endklappe 50 noch auf, vergl. Fig. 10. Diese greift stirnseitig mit einem Rand 51 bevorzugt paßgenau in das Tragrohr 7 ein. Von einer Aufweitung 52 wird der Mantel 53 des Tragrohres 7 noch überdeckt. Die Befestigung kann beispielsweise durch Kleben, oder, wie hier gezeigt, mittels eines Niets 54 erfolgen.
Fig. 16 zeigt ein Reihensitzmöbel mit zwei Sitzen 101, 102 in Gebrauchslage, deren Sitzflächen 103, 104 in Nichtgebrauchslagen abklappbar und dort schloßgesperrt sind, vgl. auch hierzu Fig. 17. Zwar könnten beide Sitz­ flächen gemeinsam schloßgesperrt sein, jedoch sind hier für die individuelle Sperrung der einzelnen Sitzflächen 103, 104 zwei Schlösser 105, 106 jeweils vorgesehen. Je nach Verwendung eines Schlüsselelementes könnte hierbei auch vorgesehen sein, daß ein oder beide Schlösser 105, 106 auch beide Sitzflächen entsperren könnten. Bei den ersten beiden Ausführungsformen des Sitzmöbels nach der Erfindung bildet einstückig eine Schale 107, 108 die Sitzfläche 103, 104 und Rückenfläche 109, 110 aus. Über Winkelträger 114 sind die Sitzflächen 103, 104 an einem sich quer zu den Sitzflächen 103, 104 erstreckenden Tragrohr 111 angelenkt. Aus der in Fig. 16 gezeigten Gebrauchslage können gemäß Fig. 17 die Schalen 107, 108 und damit deren Sitzflächen 103, 104 um 45 Grad in die Nichtgebrauchslage nach vorn verschwenkt werden.
Anstelle des Tragrohres könnte ein Tragrahmen auch vorgesehen sein, in dem die Sitzflächen beispielsweise um eine mittige Achse und nicht, wie hier gezeigt, um eine Achse im Bereich des rückwärtigen Endes der Sitz­ fläche verschwenkt werden können.
Fig. 16 zeigt eine Aufstellung des Sitzmöbels auf zwei Einzelfüßen 112, 112, welche beispielsweise in den Untergrund einbetoniert oder mit diesem verschraubt sein können. Fig. 17 zeigt eine alternative Fußform für ein ortsveränderliches Aufstellen mit Gleitfüßen 113.
Fig. 18 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei wel­ chem lediglich der eigentliche Sitz 120 mit Sitzfläche 121 in einer Nichtgebrauchslage schloßgesperrt ist. Das Lehnenteil 122 ist von der Verschwenkbarkeit des Sitzes 120 unberührt. Gelöst wird die Schloßsperrung durch Betätigung eines Schlosses 123 mit geeignetem Schlüssel­ element.
Fig. 19 zeigt vergrößert und für sich in Seitenansicht die Schale 107 des Sitzmöbels nach Fig. 16 bzw. 17. Jede Schale ist selbsttragend und wird von dem Winkel­ träger 114 lediglich an zwei Stellen nur gehalten. Um die Sitzfläche 103 im Bereich ihres rückwärtigen Endes um eine Achse 125 zu verschwenken, ist bei dem Ausfüh­ rungsbeispiel eine Welle 126 vorgesehen, welche inner­ halb des hohl ausgeführten Tragrohrs 111 drehbar gela­ gert wird, vgl. Fig. 22 und 23. Die Welle 126 ist fest mit einem ersten freien Schenkel 127 eines in Seitenan­ sicht im wesentlichen U-förmigen Bügels 128 verbunden. Dieser oder diese Bügel sind im Bereich des rückwärti­ gen Endes der Sitzfläche 103 angeordnet, hier an dem Winkelträger 114 im Bereich des Übergangs von der Sitz­ fläche 103 zur Rückenfläche 109. In der Gebrauchslage taucht auch der zweite freie Schenkel 129 des Bügels 128 in das Tragrohr ein, wozu geeignete Ausschnitte 130 vorzusehen sind, vgl. Fig. 22. Der zweite Schenkel 129 wirkt innerhalb des Tragrohrs 111 mit einer Falle 131, vgl. Fig. 24, zusammen, damit die Sitzfläche 103 bzw. die Schale 107 auch in der Gebrauchslage sicher verrie­ gelt ist. Hierzu weist der zweite Schenkel 129 einen Durchbruch 132 auf, in der die Falle 131 nach Art eines an sich bekannten Espagnolette- oder Schnappverschlus­ ses innerhalb des Tragrohrs 111 verriegelt.
Das Schloß 105 nach Fig. 21 greift von der offenen Stirnseite 133 des Tragrohrs 111 in dieses ein. Bei dem in Fig. 21 gezeigten Schloß handelt es sich um ein Münz­ schloß mit einem Geldeinwurfschlitz 134, einem Geldrück­ gabeknopf 135, einem Geldrückgabeschacht 136 und einem Bedienhebel 137, hier einem Drehknopf. Für eine gute Bedienbarkeit ist das Tragrohr 111 derart weit verlän­ gert, daß die eben angesprochenen Bedienelemente des Schlosses 105 seitlich des Sitzmöbels positioniert sind.
Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen erfolgt die Schloßverriegelung in der Nichtgebrauchslage nach Fig. 23 über die Welle 126. Hierfür weist die Welle 126 einen Abschnitt von unrundem Querschnitt 138 auf, der von einer zurückziehbaren Sperrgabel 139, hier nur angedeutet, des Schlosses 105 umgriffen wird. Hierdurch ist eine Drehbewegung in der Nichtgebrauchslage unmög­ lich gemacht. Eine derartige Verriegelung der Welle kann auch in der Gebrauchslage alternativ oder in Ergän­ zung zu dem bereits beschriebenen Schnappverschluß vorgesehen sein.
Geeignete Schlösser - mit mechanischem oder auch elek­ trischem Antrieb - wurden eingangs beschrieben. Ist das Schloß 105 als Kassier-Pfandschloß ausgebildet, so sind zwei Münzen, nämlich eine Gebühren- und eine Pfandmün­ ze, in den Einwurfschlitz 134 des Schlosses 105 einzu­ werfen. Eine der beiden Münzen hebt einen Riegel-Zuhal­ ter aus seiner Sperrfunktion - nicht gezeigt - und bei­ spielsweise durch die Betätigung des nun freien Betäti­ gungshebels 137 wird die Sperrgabel 139 von der Welle 138 verfahren und hiermit die Welle entriegelt. Die Schale 107 kann nun manuell um ca. 45 Grad nach vorn bzw. der Sitz 120 um 90 Grad oben geklappt werden, wobei bevorzugt eine Feder gespannt wird, die beispiels­ weise als Ringfeder auf der Welle 126 angeordnet ist. In der Gebrauchslage rastet die Falle 131 in dem Durch­ bruch 132 des zweiten Schenkels 129 ein, wodurch die Sitzposition gesichert ist. Zur Beendigung der Nutzung wird die Falle 131 beispielsweise durch den selben Betätigungshebel 137 oder einen weiteren manuell zurück­ gezogen, wonach die Sitzschale aufgrund der gespeicher­ ten Federkraft hochfedert und in die Nichtgebrauchslage zurückkippt. Alternativ könnte dies auch aufgrund einer besonderen Gewichtsverteilung beispielsweise erreicht werden. Durch einen Anschlag ausgelöst oder auch wieder­ um manuell wird in der Nichtgebrauchslage der Riegel-Zu­ halter und die Sperrgabel wieder zurückgeschoben, wo­ durch eine Drehbewegung ausgeschlossen ist. Hierbei fällt eine der Münzen in eine Geldkassette 140, welche hier unterhalb des Tragrohres 111 angeordnet ist. Durch Einrasten des Riegel-Zuhalters ist dann endgültig eine neuerliche Betätigung ohne Geldeinwurf ausgeschlossen.
Anhand der Fig. 25 bis 28 wird ein weiteres Ausführungs­ beispiel näher erläutert. Fig. 25 zeigt einen Sitzplatz 300 in einer teilweise gebrochenen Darstellung mit einer mit durchgestellten Löchern 301 versehenen Rücken­ lehne 302. Rückenlehne 302 und die jeweils selbsttragen­ de Sitzschale 303, vgl. Fig. 26, sind einstückig ausge­ bildet und über Träger 304 verschwenkbar in einem Trag­ rohr 305 um eine Drehachse 314 gelagert. In der gezeig­ ten Nichtgebrauchslage ist eine Kulissensteuerung 306 durch ein Schloß 307 in einer ersten Lage gesperrt und verriegelt. Durch den Eingriff eines Stiftes 308 in einem vertikalen Abschnitt einer Z-förmigen Nut 309 wird eine Schwenkbewegung verhindert. Nach Einwurf zweier Münzen 310, 311 gibt beispielsweise durch Anhe­ ben einer Sperrklinke - nicht gezeigt - durch eine Münze das Schloß 307 einen Schieber 312 frei und kann dieser in der Darstellung nach der Fig. 25 nach links bewegt werden. Durch diese Bewegung mitgenommen gelangt dann beispielsweise die Münze 310, durch den Pfeil angedeutet, in eine Geldkassette. Gleichfalls wird über ein Gestänge 313 der Stift 308 mitgenommen, bis er an der linken, vertikalen Wand der Nut 309 anschlägt. In dieser zweiten Lage der Kulissensteuerung kann der Sitz mit Rückenlehne 302 und Sitzschale 303 aus der in Fig. 26 dargestellten Nichtgebrauchslage in eine übliche Gebrauchslage mit im wesentlichen horizontaler Erstreck­ ung der Sitzschale 303 verschwenkt werden. In dieser Stellung schlägt der Stift 308 an der oberseiten Wan­ dung der Nut 309 an und begrenzt damit die Verschwenk­ bewegung. Die weitere Betätigung des Schiebers 312 nach links bringt aus dieser dritten Lage der Kulissensteue­ rung den Stift 308 gleichfalls weiter nach links in die oberen horizontalen Abschnitt der Nut 309, in welcher der Sitz dann in der Gebrauchslage verriegelt ist.
In umgekehrter Reihenfolge wird der Sitz auch wieder in seine Nichtgebrauchslage gebracht, in welcher dann das Schloß 307 die erste Lage der Kulissensteuerung 306 wieder verriegelt und die Pfandmünze 311 hier freigibt.
Je nach Gestaltung des Schlosses 307 und inbesondere der Bewegungsmöglichkeit des Schiebers 312 kann die Nut der Kulissensteuerung 306 beispielsweise auch querlie­ gend U-förmig ausgebildet sein.
Damit der verriegelnde Eingriff von Nut 309 und Stift 308 sowohl in der Gebrauchs- als auch in der Nichtge­ brauchslage des Sitzes nicht übermäßig belastet werden, ist eine Schiebervorrichtung 315 noch vorgesehen. Diese wird von dem Gestänge 313 mitgenommen, welches in einer Gabel 316 ausläuft, vgl. Fig. 28. Die Schiebervorrich­ tung 315 besteht im wesentlichen aus einer hier im Querschnitt ruhenden Schieberstange 317, die für den Eingriff der Gabel 316 auf einen rechteckigen Quer­ schnitt geschwächt ist.
Über das Gestänge 313 und den Eingriff der Gabel 316 führt die Schieberstange 317 eine durch die Kulisse 306 vorgegebene Bewegung aus. In der in Fig. 25 gezeigten Lage ist die Schieberstange 317 endseitig in Durchbre­ chungen 318 von Querversteifungen 319 kraftschlüssig abgestützt. Wie Fig. 27 zeigt, besteht eine solche Durchbrechung 318 aus übereinanderliegenden, vergrößer­ ten Bereichen, die dem Querschnitt der Schieberstange 317 angepaßt sind. Verbunden sind diese der Schieber­ stange 317 im Querschnitt angepaßten Bereiche durch einen Durchbrechungsbereich, welcher einen verkleiner­ ten Querschnitt demgegenüber aufweist. Infolgedessen ist die Schieberstange 317 in der gezeigten unteren Lage und auch in der oberen Lage kraftschlüssig jeweils abgestützt.
Durch Verschieben des Gestänges 313 in die zweite Lage der Kulissensteuerung wird nunmehr auch die Schieber­ stange 317 mitgenommen, d. h. in eine nach links ver­ schobene Lage in Fig. 25. Es kommen dann im Querschnitt geschwächte Zonen 320 der Schieberstange 317 innerhalb der Durchbrechungen 318 zu liegen, womit bei einem Verschwenken des Sitzplatzes die Schieberstange 317 aus dem unteren, in Fig. 27 gezeigten Bereich in den oberen Bereich der Durchbrechung 318 auswandern kann. Dies entspricht dann der dritten Lage der Kulissensteuerung. Mit einem Verschieben in die vierte Lage der Kulissen­ steuerung füllt dann auch die Schieberstange 317 wieder den oberen Bereich der Durchbrechung 318 mit ihrem vollen Querschnitt aus und ist damit geeignet, auch diese Gebrauchslage kraftschlüssig abzustützen.
Letztlich kann noch vorgesehen sein, den lehnenrückseiti­ gen Bereich des Schlosses 307 mit einer Schürze 307 zu überdecken. Frei bleiben dann im wesentlichen nur die randseitigen Bedienelemente. Neben einen Schutz insbe­ sondere einer dem Schloß zu geordneten Geldkassette vor Vandalismus verhindert eine solche Schürze 307 auch eine Verschmutzung beweglicher Teile wie auch beispiels­ weise einer in Längserstreckung des Gestänges 313 ausge­ richteten Führung des Schlosses gegenüber der Rückenleh­ ne 302 selbst.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird der hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) voll­ inhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (34)

1. Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen, mit Sitz- und Rückenflächen insbesondere selbsttragender Sitzschalen aus gelochten Stahlblechen, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitz- und/oder Rückenflächen (3, 4) der Sitzplätze (1) mit zur Rückseite (5) hin durchge­ stellten Löchern (6) versehen sind.
2. Sitzmöbel, insbesondere Reihensitzmöbel, mit wenig­ stens einer in eine Nichtgebrauchslage bringbaren Sitz­ fläche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Sitzfläche (103) in der Nichtgebrauchslage schloßge­ sperrt ist.
3. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Löcher als sich quer zur Sitzrichtung erstreckende Schlitze (36) ausgebildet sind, welche in regelmäßiger Anordnung Sitz- und Rückenfläche (3, 4) einer Sitzschale (2) durchsetzen, bevorzugt nach Art eines Lochblechs (35) über deren gesamte flächenhafte Erstreckung.
4. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schlitze (36) randumlaufend und unter­ brechungsfrei einen um jeden Schlitz (36) umlaufenden und rückseitig der Sitzschale (2) vorstehenden Kragen (37) ausbildend durchgestellt sind.
5. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen gegenüber der Blechebene (38) um einen Winkel (alpha) von 30 Grad bis 90 Grad, bevorzugt 45 Grad, scharfkantig abgewinkelten Kragen (37).
6. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Höhe (H) des Kragens (37) 1,5 mm bis 5 mm, bevorzugt 2 mm, beträgt.
7. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Langlöcher von bevorzugt ca. 30 mm × 5 mm insbesondere eines Lochblechs (35) einer bevorzugten Stärke von ca. 1,5 mm zur Rückseite (5) der Sitzschale (2) hin durchgestellt sind.
8. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch randseitige, gegebenenfalls schlitzübergreifende Abwinklungen (41) des Sitzschalenblechs (35), welche von einem bevorzugt druckgefügten Profil (42) überdeckt sind.
9. Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen, wel­ che gelochte, selbsttragende Sitzschalen insbesondere aus einem Stahlblech aufweisen, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeich­ net durch ein einzelnes, sich quer zur Sitzrichtung erstreckendes Tragrohr (7), von welchem gesonderte Winkelträger (8, 8′) bevorzugt aus einem Stahlblech, abragen, deren freie Schenkel (9, 9′, 10, 10′) jeweils endseitig, bevorzugt nur endseitig, eine Sitzschale (2) punktförmig abstützen.
10. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Anbindung der Winkelträger (8, 8′) im Bereich (15, 15′) ihrer zusammenlaufenden Schenkel (9, 10; 9′, 10′) an das Tragrohr (7).
11. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine der Sitzschale (2) zugewandten Abschrägung (11) des Tragrohres (7) zumindest im Bereich der Winkel­ träger (8, 8′), auf der die Winkelträger (8, 8′) jeweils schmalseitig mit einer Gegenfläche (12, 12′) aufsitzen.
12. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Winkelträger (8, 8′) für eine Befesti­ gung, bevorzugt an der oder den Abschrägungen (11) des Tragrohres (7), Aufnahmen (18, 19; 23, 24) für eine Ver­ riegelung mit beispielsweise Schrauben, Nieten oder Bolzen aufweisen.
13. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch Ausnehmungen (16, 17) in den Gegenflächen (12), in welchen die von den Winkelträgern (8) überdeckten Auf­ nahmen (18, 19) gehalten sind.
14. Sitzmöbel mit wenigstens zwei nebeneinanderliegen­ den, selbsttragenden Sitzschalen (2) insbesondere aus einem Stahlblech, nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in Längserstreckung des Tragrohrs (7) ein Winkelträger (8′) etwa mittig zwischen den Sitzschalen (2, 2) von diesem abragt und das die freien Enden (13′, 14′) der Schenkel (9′, 10′) etwa T-förmig auslaufen, wobei die freien Enden (13′, 14′) den Sitz­ schalen (2, 2) jeweils zugewand sind und endseitig die Sitzschalen (2, 2) punktförmig unterstützen.
15. Sitzmöbel mit einem oder mehreren Sitzplätzen, welches von im wesentlichen vertikale Stützen in einer Linie getragen ist, insbesondere nach einem oder mehre­ ren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein an jede Stütze (26) angeschlossenes, vertikal orien­ tiertes Fußblech (28), mit wenigstens einem Ende, wel­ ches um eine vertikale Achse (29) gerollt als Auge (31) ausgebildet ein Fußteil, beispielsweise einen Möbelglei­ ter (33), eine Rolle oder dergleichen aufnimmt.
16. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Endkappe (50), welche stirnseitig das Trag­ rohr (7) verschließt und dessen Mantel (53) überdeckt.
17. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitzflächen gemeinsam schloßgesperrt sind.
18. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitzflächen (103, 104) individuell schloßgesperrt sind.
19. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch ein Schloß, welches in Abhängigkeit eines zugehö­ rigen Schlüsselelementes eine durch dieses festgelegte Anzahl von Sitzflächen entsperrt.
20. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitzfläche an einem Tragrahmen, bevor­ zugt an einem sich quer zur Sitzfläche (103) erstrecken­ den Tragrohr (111), angelenkt ist.
21. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitzfläche (103) im Bereich ihres rückwärtigen Endes um eine Achse (125) bevorzugt um 45 Grad nach unten in die Nichtgebrauchslage verschwenkbar ist.
22. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Welle (126) innerhalb des Tragrohres (111) bzw. des Tragrahmens angeordnet ist, um deren Achse (125) die Schwenkung erfolgt.
23. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine die Sitzfläche (103) in der Nichtge­ brauchslage haltende Sperre (139) des Schlosses (105) in dem Tragrohr (111) bzw. Tragrahmen angeordnet ist.
24. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine die Sitzfläche (103) in Gebrauchsla­ ge haltende Falle (131) des Schlosses (5) in dem Trag­ rohr (111) bzw. Tragrahmen angeordnet ist.
25. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich des rückwärtigen Endes der Sitzfläche (103) wenigstens ein in Seitenansicht im wesentlichen U-förmiger Bügel (128) angeordnet ist, daß die freien Schenkel (127, 129) in der Gebrauchslage in das Tragrohr (111) eintauchen, wobei ein Schenkel (127) um eine Achse (125) schwenkbar in dem Tragrohr (111) gelagert ist und der zweite Schenkel (129) in Zusammen­ wirkung mit der Falle (131) die Sitzfläche (103) in der Gebrauchslage verriegelt.
26. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Falle (131) nach Art eines Espa­ gnoletten- oder Schnappverschluß mit dem zweiten Schen­ kel (129) verriegelt.
27. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Welle (126) wenigstens einen Ab­ schnitt von unrundem Querschnitt (138) aufweist, der von einer zurückziehbaren Sperrgabel (139) umgriffen wird derart, daß eine Drehbewegung der Welle (126) in der Nichtgebrauchslage und/oder Gebrauchslage verhin­ dert ist.
28. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch seitlich des Sitzmöbels, bevorzugt an oder im Tragrohr (111) bzw. Tragrahmen angeordnete Bedienelemen­ te (134-137) des Schlosses (105)
29. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch ein Kassier-Pfandschloß (105).
30. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sitzfläche (103) gegen die Kraft einer Feder in die Gebrauchslage geklappt wird.
31. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß nach Entsperren des Schlosses in der Nichtgebrauchslage der Sitz selbsttätig die Gebrauchsla­ ge einnimmt.
32. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schloß nach gezielter Betätigung durch einen Benutzer den Sitz in der Gebrauchslage entriegelt und eine Pfandmarke oder Kreditkarte erst nach Verbringen des Sitzes in die Nichtgebrauchslage und dortigem Sperren freigibt.
33. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Kulissensteuerung (306) mit einer ersten Lage, in welcher die Sitzfläche (303) in der Nichtge­ brauchslage durch die Kulisse gegen Verschwenken verrie­ gelt ist und die schloßgesperrt ist, mit einer nach Schloßentsperrung einnehmbaren zweiten Lage, aus wel­ cher ein Verschwenken der Sitzfläche (303) durch die Kulisse gesteuert in eine dritte Lage erlaubt wird, in welcher die Sitzfläche (303) in die Gebrauchslage ver­ schwenkt ist und mit einer vierten Lage, in welcher die Sitzfläche (303) in der Gebrauchslage gegen Verschwen­ ken verriegelt ist und aus der in rückwärts gerichteten Schritten die erste Lage wieder erreichbar ist, in der das Schloß (307) die erste Lage wieder sperrt.
34. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Schiebervorrichtung (315), welche von der Kulissensteuerung (306) mitgenommen die Sitzfläche (303) jeweils in der Nichtgebrauchslage und der Ge­ brauchslage kraftschlüssig abstützt.
35. Sitzmöbel nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet dadurch, daß das Schloß (307) von einer Schutz-Schürze (321) überdeckt ist.
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