DE1963679B2 - Gelenkfahrzeug - Google Patents
GelenkfahrzeugInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gelenkfahrzeug entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein Gelenkfahrzeug dieser Art ist aus der DE-AS 13 469 bekannt Bei diesem Gelenkfahrzeug befindet
sich der Zwischenrahmen unterhalb der beiden Halbrahmen und bildet mit dem Fahrgestell eine Einheit. Da
bei einem solchen Gelenkfahrzeug bei Kurvenfahrt die Enden der Halbrahmen im Bereich des Gelenkes nach
außen versetzt werden, wird die ausnutzbare Ladebreite im mittleren Bereich des Fahrzeuges insbesondere unter
Berücksichtigung der bei Schienenfahrzeugen bestehenden Umgrenzungsprofilvorschriften vermindert. Eine
optimale Ausnutzung der Ladebreite im mittleren Bereich des Fahrzeuges ist daher nur bei Fahrzeugen
mit relativ geringer Länge möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine maximale Ladebreite über die gesamte Länge eines
Gelenkfahrzeuges großer Länge der eingangs genannten Art zu erzielen, so daß auch im mittleren Teil des
Fahrzeuges eine optimale Ausnutzung der Ladebreite erreicht werden kann; dabei soll bei möglichst großer
Länge des Fahrzeuges die Gesamtlast gleichmäßig auf die einzelnen Radachsen verteilt sein.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1
angegebenen Merkmale. Durch die Ausbildung des Zwischenrahmens als Zwischenbrücke können die
beiden Halbrahmen bezüglich der Umgrenzungsprofilvorschriften bei Schienenfahrzeugen wie ein Fahrzeug
mit zwei Radachsen und die Zwischenbrücke wie ein Fahrzeug mit einer Radachse berechnet werden, die
stets senkrecht zur Fahrtrichtung verläuft Gegenüber bekannten Fahrzeugen kann die Gesamtlänge verdoppelt
werden. Aufgrund der durch die Zwischenbrücke bewirkten Lastverteilung auf die Enden der Halbrahmen
kann eine gleichmäßige Lastverteilung auf alle Radachsen bewirkt werden.
is Zwischen der Zwischenbrücke und den Halbrahmen einerseits und zwischen den Halbrahmen und dem
Fahrgestell andererseits können Gleitstücke vorgesehen sein, wie dies aus der CH-PS 4 11 021 bekannt ist
Weitere Ausgestaltungen gemäß der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert Es
zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht des schematisch dargestellten Gelenkfahrzeuges,
F i g. 2 eine Aufsicht auf das Fahrzeug gemäß F i g. 1, aus der die relative Lage der einzelnen Fahrzeugelemento
bei Kurvenfahrt hervorgehen,
F i g. 3 eine Seitenansicht des mittleren Fahrzeugteiles,
F i g. 4 eine Draufsicht auf das mittlere Fahrzeugteil entsprechend F i g. 3,
Fig. 5und6,7 und 8,9und 10,11 und 12sowie 13und
14 jeweils den Fig.3 und 4 entsprechende Darstellungen
weiterer Ausführungsformen des Fahrzeuges, und
F i g. 15 eine geometrische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Fahrzeuges.
Das Gelenkfahrzeug hat drei Achsen 1,2 und 3, sowie zwei Halbrahmen 4 und 5, die durch ein Kugelgelenk 6
oder eine andere Gelenkverbindung mit zwei Freiheitsgraden verbunden sind.
Die Achse 2 ist mit dem Halbrahmen 4 über eine nicht dargestellte vertikale Aufhängung verbunden; in gleicher
Weise steht die Achse 3 mit dem Halbrahmen 5 in «5 Verbindung. Die kinematische Verbindung zwischen
den Halbrahmen 4 und 5 und der mittleren Achse 1 ist derart, daß sich die mittlere Achse 1 und infolgedessen
ihr Symmetriezentrum in den Kurven gegenüber dem Halbrahmen 4 um das momentane Drehzentrum / und
gegenüber dem Halbrahmen 5 um das momentane Drehzentrum /'bewegt Da diese kinematische Verbindung
verschieden ausgebildet sein kann, ist sie weder in F i g. 1 noch in den F i g. 3 bis 10 dargestellt. Ebenso wie
bei den äußeren Achsen 2 und 3 ist außerdem die zwischen der mittleren Achse 1 und dieser kinematischen
Verbindung vorgesehene vertikale Aufhängung nicht dargestellt.
Auf den Halbrahmen 4 und 5 sind Aufbauten 7 und 8
vorgesehen, die zusammen mit einem anderen, später beschriebenen Element eine Ladefläche zum Beispiel
zum Transport von Fahrzeugen oder anderen Gütern bilden.
Das Gelenkfahrzeug hat eine Zwischenbrücke 9, die sich auf den Halbrahmen 4 und 5 abstützt und mit diesen
Halbrahmen und/oder mit der Achse 1 über wenigstens ein Verbindungsorgan mit einem Freiheitsgrad verbunden
ist.
Die Abstützung der Zwischenbrücke ist derart, daß
ihre Bewegung relativ zum Halbrahmen 4 als momentanes Drehzentrum den Punkt 10 (F i g. 1 und 2) und
bezüglich des Halbrahmens 5 als momentanes Drehzentrum den Punkt 11 hat
In Fig.2 sind die Halbrahmen 4 und 5, die Zwischenbrücke 9 und die Achsen 1 bis 3 durch gerade
Linien dargestellt Die Kurve des Weges v, längs dem die Achsen 1 bis 3 geführt sind, wird durch einen
Kreisbogen dargestellt, der von Schienen, auf denen sich
das Gelenkfahrzeug bewegt, gleichen Abstand hat Der Radius dieses Kreisbogens ist wesentlich kleiner als der
bei Eisenbahnnetzen zulässige Minimalradius.
In F i g. 2 ist dargestellt, wie sich die äußeren Achsen 2
und 3 verhalten, wenn sie zu Fahrzeugen mit zwei Achsen gehören, die durch die tatsächlichen Achsen 2
und 3 und fiktive Achsen fund £' getragen werden, die an den Schnittpunkten der Halbrahmen 4 und 5 und der
Kurve ν vorgesehen sind. Da bei Eisenbahnnetzen der minimale Winkel einer Achse mit der Senkrechten auf
den Schienenweg durch einen maximalen Abstand definiert ist, sind die Abstände zwischen den Achsen 2
und E und zwischen den Achsen 3 und E' höchstens gleich diesem maximalen Achsabstand.
Die Mitte des Abschnittes 2-E des Halbrahmens 4 (oder des Abschnittes 3-F'des Halbrahmens 5) befindet
sich in einem Abstand e vom Weg v. Dieser Abstand ist das Maximum, wenn der Krümmungsradius des Weges
den zulässigen Mittelwert annimmt.
Die Breite der Beladung soll über die ganze Nutzlänge des Fahrzeuges (F i g. 2) gleich dem zulässigen
Maximum sein, so daß der Wagen mit einer Ladung auch im mittleren Bereich des Abschnittes 2-E (bzw.
3-E') noch durch den Ladequerschnitts-Prüfbogen
hindurchfahren kann Um diese Bedingung zu erfüllen, sind die Enden 12 und 13 der Aufbauten 7 und 8
gegenüber dem Weg ν um den Abstand e versetzt. In gleicher Weise sind die momentanen Drehzentren 10
und 11 der Zwischenbrücke 9 relativ zu den Halbrahmen
4 und 5 derart angeordnet, daß einerseits die Länge der Abschnitte £-10 und £-10 gleich der der Abschnitte
12-2 und 13-3 ist, wobei der Abstand der momentanen Drehzentren vom Weg ν dann gleich e ist, und daß
andererseits der Abstand der momentanen Drehzentren 10 und 11 auf der Zwischenbrücke 9 höchstens gleich
den Abständen dieser momentanen Drehzentren von den Enden 12 und 13 ist. Der Abstand der Zwischenbrücke
9 vom Weg ν ist dann höchstens gleich e. Man erkennt, daß die momentanen Drehzentren 10 und 11
den momentanen Drehzentren /und /'benachbart sind.
Da die Länge des Abschnittes 10-12 des Halbrahmens 4 ebenso wie die Länge des Abschnittes 11-13 des
Halbrahmens 5 gleich der maximalen Nutzlänge eines Fahrzeuges mit zwei Achsen und maximaler ?reite sein
kann, kann die Länge des beschriebenen Fahrzeuges den dreifachen Wert der maximalen Länge eines
Fahrzeuges mit zwei Achsen haben.
Die Schaffung eines Fahrzeuges mit drei Achsen, das dreimal so lang wie ein Fahrzeug mit zwei Achsen ist,
und dabei über seine gesamte Länge die maximale Ladebreite aufweist, stellt einen erheblichen Vorteil dar,
da ohne Verwendung der Zwischenbrücke das Fahrzeug mit drei Achsen in seiner Länge bei gleichen
Bedingungen auf die zweifache Länge eines Fahrzeuges mit zwei Achsen begrenzt ist, da in diesem Falle die
Punkte 10,6 und 11 zusammenfallen.
Wenn aus bestimmten Gründen das Gelenkfahrzeug nicht dreimal so lang wie ein Fahrzeug mit zwei Achsen
ausgebildet werden kann, sondern nur zweimal so lang, so ist die Lage der momentanen Drehzentren 10 und 11
nicht notwendigerweise wie vorher definiert Es müssen sich jedoch die momentanen Drehzentren 10 und 11
immer in der Nähe der momentanen Drehzentren /und /' der Halbrahmen 4 und 5, bezogen auf die Achse 1,
befinden, damit der Abstand der Zwischenbrücke 9 von der Bahn höchstens gleich e wird.
Es ist noch darauf hinzuweisen, daß zum leichteren Verständnis der Krümmungsradius des Weges ν sehr
gering ist so daß das Kugelgelenk 6 stark außerhalb des Weges ν zu liegen scheint; es bleibt jedoch tatsächlich
stets zwischen den Rädern der Achse 1.
In den Fig.3 und 4 ist eine Ausführungsform
dargestellt bei der im allgemeinsten Fall die momentanen Drehzentren 10 und 11 mit den momentanen
Drehzentren / und /' (F i g. 4) nicht zusammenfallen. Diese Ausführungsform ist auch anwendbar, wenn die
momentanen Drehzentren in der gestreckten Lage des Fahrzeuges zusammenfallen.
Zur Erleichterung des Verständnisses der Darstellung
in den F i g. 3 und 4 sind die Aufbauten 7 und 8 und die Zwischenbrücke 9 nur schematisch angedeutet Die
Brücke 9 stützt sich auf dem Halbrahmen 4 über zwei horizontale Gleitstücke 14 und auf dem Halbrahmen 5
über Gleitstücke 15 ab. Die Halbrahmen 4 und 5 stützen sich über Gleitstücke 16 und 17 auf einem Fahrgestell 18
des Fahrzeuges ab, das seinerseits durch eine Aufhängung von der Achse 1 getragen wird.
Die Brücke 9 hat an ihren beiden Enden und in ihrer senkrechten Längsmittelebene jeweils ein vertikales
Langloch 19 bzw. 20.
Die zu den Langlöchern korrespondierenden Enden der Halbrahmen 4 und 5 verbunden, die eine vertikale
Achse aufweisen und tragen vertikal gerichtete zylindrische Bolzen 21 bzw. 22, deren Durchmesser der
Breite der Langlöcher 19 bzw. 20 entspricht. Die Achsen der Bolzen 21 und 22 liegen auf den momentanen
Drehzentren 10 bzw. 11.
Die Länge der Langlöcher 19 und 20 sowie ihre Lage sind derart, daß sich die Brücke 9 nicht in Richtung der
Fahrzeugachse bewegen kann, wenn das Fahrzeug längs einer geraden Linie ausgerichtet ist oder den minimalen
Krümmungsradius einnimmt. In diesen beiden Grenzfällen stoßen die Bolzen 21 und 22 an die Enden der
Langlöcher 19 bzw. 20 an.
Die Bolzen 21 und 22 können auch mit der Brücke 9 verbunden sein, während die Langlöcher 19 bzw. 20 an
den beiden Halbrahmen 4 bzw. 5 ausgebildet sein können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig.5 und 6
besteht die Zwischenbrücke 9 nicht wie gemäß den F i g. 3 und 4 aus einer einzigen Einheit, sie ist vielmehr
aus zwei Teilen 23 und 24 zusammengesetzt, die um eine horizontale und senkrecht zur Symmetrielängsebene
verlaufende Achse schwenkbar sind. Die Schwenkverbindung der Teile 23 und 24 besteht aus zwei Paaren
Lageraugen 25 am Teil 23 und dazwischengreifenden Lageraugen 26 am Teil 24. Die Verbindungen zwischen
den Lageraugen und Teilen stellen Bundbolzen 27 her.
Die Teile 23 und 24 der Brücke 9 stützen sich auf dem Fahrgestell 18 über Gleitstücke 28 bzw. 29 ab, die auf
einem höheren Niveau als die beiden Halbrahmen 4 und 5 angeordnet sind.
Die seitliche Bewegung der Brücke 9 gegenüber dem Untergestell 18 ist sehr klein, da die momentanen
Drehzentren 10 und 11 den momentanen Drehzentren / und /'benachbart sind. Dagegen ist die Verstellung der
Enden der Halbrahmen 4 und 5 nahe dem Kugelgelenk 6
relativ zur Brücke 9 und zum Untergestell 18 erheblich, weshalb diese Enden eine konvergierende, schmale
Form haben. Aus diesem Grunde und da das Untergestell 18 maximal die durch den Ladequerschnittsprüfbogen
zugelassene Breite haben kann, sind die Gleitstücke 28 und 29 auf dem Untergestell 18
angeordnet. Die Gleitstücke 28 und 29 können auch auf den Halbrahmen 4 und 5 statt auf der Unterseite des
Untergestells 18 angeordnet sein; die Stabilität ist jedoch in diesem Falle geringer. Diese Anordnung kann
gewählt werden, wenn kein Untergestell 18 vorhanden ist.
Es ist nicht notwendig, daß die Teile 23 und 24 der Brücke 9 gelenkig miteinander verbunden sind, sondern
sie können auch mit einem Zwischenteil der Brücke gelenkig verbunden sein, der mit Anschlägen versehen
ist, die die Schwenkbewegung der beiden Teile begrenzt.
Die Ausführungsform, bei der die Brücke gelenkig ausgebildet ist, hat den Vorteil, daß sie eine leichtere
Konstruktion der Brücke ermöglicht und die Reaktionskräfte an den Gleitstücken 14 und 15 geringer sind.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig.7 und 8
sowie bei der der Fig.9 und 10 stimmen die momentanen Drehzentren 10 bzw. 11 und / bzw. /'
überein. Hierzu ist jeder Freiheitsgrad der Brücke 9 in einer horizontalen Ebene gegenüber dem Fahrgestell 18
mittels wenigstens eines Verbindungsorgans unterdrückt. Die Brücke 9 hat eine Länge, die etwa dem
Abstand zwischen den momentanen Drehzentren /-/' des Fahrgestells 18 gegenüber den beiden Halbrahmen
4 und 5 entspricht Das erwähnte Verbindungsorgan der Brücke 9 muß selbstverständlich einen vertikalen
Freiheitsgrad bezüglich des Fahrgestells ermöglichen, wenn sich die drei Achsen 1 bis 3 des Fahrzeuges nicht in
einer Ebene befinden.
Bei der Ausführungsform gemäß den F i g. 7 und 8 sind zwei Verbindungsorgane vorgesehen, die aus
Bolzen 30 und 31 mit vertikaler Achse bestehen, die mit der Brücke 9 fest verbunden sind und in Bohrungen
gleichen Durchmessers gleitbeweglich eingreifen, die in seitlichen Fächern 32 bzw. 33 am Fahrgestell 18
außerhalb der Achse 1 ausgebildet sind. Diese Anordnung kann auch umgekehrt werden, wobei dann
die Bolzen fest mit dem Fahrgestell verbunden sind und Bohrungen an der Brücke durchsetzen. Die Bolzen 30
und 31 können auch in Bohrungen der Brücke und des Fahrgestells zwischen Anschlägen gleitbeweglich angeordnet
sein.
In den Fig.9 und 10 ist dargestellt, daß die
momentanen Drehzentren /und /'sowie 10 und 11 in der gestreckten Lage des Fahrzeuges auf denselben
Vertikallinien liegen, die in der senkrechten Längsmittelebene der Brücke liegen. Bei dieser Ausführungsform
liegt die Brücke 9 auf den Gleitstücken 14 und 15 der Halbrahmen 4 und 5, die ihrerseits auf Gleitstücken 16
und 17 auf dem Fahrgestell 18 aufliegen.
In der Ausführungsform gemäß den F i g. 11 und 12 liegen die momentanen Drehzentren / und /' auf
derselben vertikalen Achse wie die momentanen Drehzentren 10 und U. Die Halbrahmen 4 und 5 sind
mit dem Fahrgestell 18 durch eine in Fig. 15 dargestellte Einrichtung verbunden, in der das Fahrge-.
stell 18 und das Kugelgelenk 6, das die beiden Halbrahmen 4 und 5 verbindet, vereinfacht wiedergegeben
sind. Mit O ist das Zentrum des Kugelgelenkes 6
bezeichnet; A und B stellen die vertikalen Achsen der Drehzapfen des Halbrahmens 4 sowie >4'und B' die
vertikalen Achsen der Drehzapfen des Halbrahmens 5 dar. P und Q sind die Ebenen des Fahrgestells 18, die
durch dessen Zentrum verlaufen und für die Gleitbewegung der Drehzapfen des Halbrahmens 4 vorgesehen
sind. P' und Q' sind die entsprechenden Ebenen der Drehzapfen des Halbrahmens 5. R und Ssowie R'xmA S'
sind die senkrecht zu den Ebenen P bzw. Q und P' bzw. Q' verlaufenden Ebenen, die durch die Achsen A und B
bzw. A'und B' verlaufen. In Fig. 15 ist der Fall eines
Ό gestreckten Fahrzeuges dargestellt; die Schnittgerade
der Ebenen Pund Q sowie der Ebenen fund Q' verläuft durch das Zentrum Odes Kugelgelenkes.
Bei dieser besonderen Ausführungsform fallen die Achsen B und B' mit der durch das Zentrum O des
Kugelgelenkes verlaufenden vertikalen Achse zusammen, während die Achsen A und A 'in gleichem Abstand
von den Achsen ßbzw. ß'in der Symmetrielängsebene des Fahrgestells 18 liegen.
Die Achsen A und A' verlaufen durch die Bolzen 21
bzw. 22, die die Halbrahmen 4 bzw. 5 mit der Brücke 9 verbinden. Die Anordnung ist dabei so, daß die Brücke 9
keinen horizontalen Freiheitsgrad bezüglich des Fahrgestells hat, und daß sie mit diesem über wenigstens ein
Verbindungsorgan, zum Beispiel die Bolzen 30 und 31 verbunden ist Die Schwenkverbindung zwischen den
Halbrahmen 4 und 5 und dem Fahrgestell 18 ist derart, daß ihre gemeinsame Achse B, B' mit der vertikalen
Achse durch das Zentrum O des Kugelgelenkes zusammenfällt.
Dabei fallen die Ebenen P und P' mit der Längssymmetrieebene des Fahrgestells 18 und der
Brücke 9 zusammen, die Ebenen <?und Q' fallen mit der Ebene zusammen, die senkrecht zu dieser Symmetrieebene
durch das Zentrum O des Kugelgelenkes 6 verläuft, die Achse A fällt mit dem momentanen
Drehzentrum 10 des Unterrahmens 4, bezogen auf die Brücke 9, zusammen, die Achse A'mit dem momentanen
Drehzentrum 11 des Halbrahmens 5 bezüglich der Brücke 9, und die Achsen B-B' fallen mit der durch das
Zentrum O des Kugelgelenkes 6 verlaufenden Vertikalen zusammen.
Die Ebene R verläuft senkrecht gemäß der Achse A (d. h. 10) zur Ebene fund die Ebene ^'senkrecht gemäß
der Achse A' (d.h. 11) zur Ebene P", die mit P
zusammenfällt Die Ebene S verläuft senkrecht gemäß der Achse B (d. h. O) zur Ebene Q und die Ebene S'
senkrecht gemäß der Achse Ä'(d n. O) zur Ebene Q', die
mit der Ebene Q zusammenfällt
Befindet sich das Fahrzeug in der gestreckten Stellung (Fig. 15), so fallen die Ebenen P-fund S-S'
zusammen. Die Schnittstellen der Ebenen R und 5 sowie
der Ebenen R'und S', die die momentanen Drehzentren / bzw. /' der Halbrahmen bezüglich des Fahrgestells
bilden, fallen mit den momentanen Drehzentren 10 bzw. 11 der Halbrahmen bezüglich der Brücke zusammen.
Die Anordnung gemäß der Fig. 15 ist bei den Ausführungsformen nach den Fig. 11 bis 14 verwirklicht
Gemäß den F i g. 11 und 12 durchsetzen die Bolzen 21 und 22 die Langlöcher 19 bzw. 20 und verbinden die Halbrahmen mit der Brücke. Ferner verbinden die Bolzen 30 und 31 die Brücke mit dem Fahrgestell Außerdem ist eine zentrale Gelenkverbindung der zuvor erläuterten Art zwischen den Halbrahmen 4 und 5 und dem Fahrgestell 18 vorgesehen. Diese Gelenkverbindung ist sehr einfach ausgebildet und enthält zwei zylindrische Flächen 36 und 37, die mit den Halbrahmen 4 bzw. 5 fest verbunden sind, sich nach unten erstrecken
Gemäß den F i g. 11 und 12 durchsetzen die Bolzen 21 und 22 die Langlöcher 19 bzw. 20 und verbinden die Halbrahmen mit der Brücke. Ferner verbinden die Bolzen 30 und 31 die Brücke mit dem Fahrgestell Außerdem ist eine zentrale Gelenkverbindung der zuvor erläuterten Art zwischen den Halbrahmen 4 und 5 und dem Fahrgestell 18 vorgesehen. Diese Gelenkverbindung ist sehr einfach ausgebildet und enthält zwei zylindrische Flächen 36 und 37, die mit den Halbrahmen 4 bzw. 5 fest verbunden sind, sich nach unten erstrecken
und konzentrisch zur vertikalen Achse liegen, die durch das Zentrum des Kugelgelenkes 6 verläuft, sowie zwei
ebene Flächen 38 und 39, die fest mit dem Fahrgestell 18 verbunden sind, senkrecht zur Längssymmetrieebene
des Fahrgestells verlaufen und sich vertikal im gleichen Abstand von der Mittelachse erstrecken, wobei die
zylindrischen Flächen 36 und 37 ohne Spiel an den ebenen Flächen 38 bzw. 39 anliegen.
Die zylindrischen Flächen sind Abschnitte eines Zylindermantels; der Abstand der ebenen Flächen 38
und 39 voneinander ist gleich dem äußeren Durchmesser des Zylinders. Es ist auch möglich, einen
vollständigen Ring einzusetzen.
In den F i g. 13 und 14 verbinden die beiden Bolzen 21
und 22 in den Langlöchern 19 bzw. 20 die Halbrahmen mit der Brücke. Außerdem sind Schwenkbolzen 34 und
35 auf Lagerböcken 32 und 33 vorgesehen, die die Brücke mit dem Fahrgestell verbinden (siehe auch
F i g. 9 und 10). Weiterhin ist eine zentrale Schwenk verbindung
36 bis 39 zwischen den Halbrahmen 4 und 5 und dem Fahrgestell 18 im oben erläuterten Sinne
vorhanden.
Die Ausführungsformen gemäß den Fig. 11 bis 14 sind bei gerader Ausrichtung sowie in den Kurven mit
minimalem Radius statisch überbestimmt; um sie isostatisch zu gestalten, kann die Schwenkverbindung 36
bis 39 weggelassen werden, sofern sie durch wenigstens ein Element ersetzt wird, das die Wirkungen des
Längsspieles zwischen der Brücke 9 und den Halbrahmen 4 und 5 unterdrückt, wenn dieses Spiel in den
Kurven auftritt.
Solche Elemente können zum Beispiel Elemente aus Federn oder Gummi sein, die zwischen den Bolzen 21
und 22 der Halbrahmen 4 bzw. 5 und an der Brücke 9 vorgesehenen Anschlägen angeordnet werden.
Der Einfluß des Längsspieles kann auch dadurch unterdrückt werden, daß das eine Langloch 19 bzw. 20
durch eine Bohrung desselben Durchmessers wie der der Bolzen 21 bzw. 22 ersetzt und das andere Langloch
verlängert wird.
Die zuletzt genannte Ausführungsform hat den Vorteil der Vereinfachung der Konstruktion, die zu
einer merklichen Verminderung des Leergewichtes im Bereich der Fahrzeugmitte führt, wodurch die Nutzlast
vergrößert wird. Allgemein kann die Lastverteilung verbessert werden, wenn die Brücke 9 aus einem Teil
besteht. Bei der letztgenannten Ausführungsform kann ein günstiges Ergebnis dadurch erzielt werden, daß das
Fahrgestell 18 aufgrund der nachstehend beschriebenen Einrichtung leicht ausgebildet wird, wobei dies nur zu
einer geringen Erhöhung des Brückengewichtes führt. Diese Einrichtung besteht im wesentlichen darin, daß
die Achse 1 bei ihrer Vertikalbewegung direkt mit der Brücke 9 und nicht mit dem Fahrgestell 18 verbunden
wird. Die Führungselemente der Achse werden somit von der Brücke 9 getragen. Die in seitlicher Richtung
und in Längsrichtung wirkenden Beanspruchungen werden auf die Achse übertragen, ohne das Fahrgestell
18 oder die Bolzen 30, 31 zu beanspruchen. Das Fahrgestell 18 verbindet somit nur die Halbrahmen 4
und 5 und die Aufhängung der Achse 1, was eine Vereinfachung und Gewichtsverminderung ermöglicht.
Diese Einrichtung verkleinert außerdem auch das seitliche Spiel der Brücke 9 bezüglich der Achse 1, da
zwischen der Brücke 9 und der Achse 1 das gleiche Spiel auftritt, das zwischen der Achse 1 und dem Fahrgestell
18 vorgesehen werden muß. Die Verminderung des seitlichen Spieles vergrößert die Nutzbreite der Ladung
und verbessert die Stabilität des Fahrzeuges auf der Schiene.
Die vorstehende Beschreibung bezieht sich auf verschiedene Ausführungsformen von Fahrzeugen mit
drei Achsen, sie ist jedoch auch für Fahrzeuge gültig, die in der Mitte ein Drehgestell aufweisen, wobei außen
entweder Radachsen oder Drehgestelle vorhanden sind.
Bei der vorstehenden Beschreibung wurde eine einzige Ladeebene des Fahrzeuges angenommen, es
können jedoch auch zwei oder mehr Ladeebenen vorhanden sein, zum Beispiel für den Transport von
Kraftfahrzeugen. In diesem Falle sind die Aufbauten 7 und 8 in bekannter Weise mit Streben verbunden, die
das Gerüst der oberen Ladeebene tragen. Zwischen den oberen Gerüstteilen ist eine obere Brücke angeordnet,
die in verschiedener Weise abgestützt sein kann. Eine Möglichkeit besteht darin, daß die obere Brücke einfach
durch seitliche Streben starr mit der unteren Brücke verbunden ist. Die obere Brücke kann auch mit den
oberen Gerüstteilen und mit dem Fahrgestell oder einer Verlängerung in Höhe dieses Fahrgestells in der
beschriebenen Weise verbunden sein. Die Ausführung der oberen Verbindung kann dabei gleich der unteren
sein. Unabhängig von der gewählten Ausführung kann die obere Brücke entweder einteilig oder gelenkig
ausgebildet sein.
Hierzu 8 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Gelenkfahrzeug mit zwei durch ein Gelenk gekuppelten Halbrahmen und einem Zwischenrahmen
sowie einem tragenden Fahrgestell im Bereich des Gelenkes, wobei der Zwischenrahmen im
Bereich des momentanen Drehzentrums eines Halbrahmens endet und durch Gelenkverbindungen
die Enden des Zwischenrahmens auf dem Schnittpunkt der Längsachsen des Zwischenrahmens und
der Halbrahmen gehalten werden, gekennzeichnet
durch eine die beiden Halbrahmen (4 und 5} teilweise überdeckende Zwischenbrücke (9)
als Zwischenrahmen und die Anordnung der Gelenkverbindungen (10 und 11 bzw. 30 und 31 bzw.
34 und 35) zwischen der Zwischenbrücke (9) und den Halbrahmen (4 und 5) oder zwischen der Zwischenbrücke
und dem Fahrgestell (18).
2. Gelenkfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Gleitstücke einerseits zwischen
der Zwischenbrücke (9) und den Halbrahmen und andererseits zwischen den Halbrahmen und dem
Fahrgestell vorgesehen sind.
3. Gelenkfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindungen
zwischen der Zwischenbrücke und den Halbrahmen jeweils als Bolzen- und Langlochverbindungen
ausgebildet sind.
4. Gelenkfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenbrücke aus wenigstens
zwei Teilen besteht, die miteinander über wenigstens ein Kippgelenk (27) verbunden sind.
5. Gelenkfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenbrücke
(9) mit dem Fahrgestell durch wenigstens eine vertikale Bolzenverbindung zusammenwirkt, wobei
der bzw. die Bolzen fest mit einem der zusammenwirkenden Teile verbunden ist/sind.
6. Gelenkverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Kippgelenk(e) auf
dem Fahrgestell gelagert ist/sind.
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