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DE19635236C1 - Gewichtsausgleichsvorrichtung, insbesondere für eine medizinische Röntgeneinrichtung - Google Patents

Gewichtsausgleichsvorrichtung, insbesondere für eine medizinische Röntgeneinrichtung

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DE19635236C1
DE19635236C1 DE19635236A DE19635236A DE19635236C1 DE 19635236 C1 DE19635236 C1 DE 19635236C1 DE 19635236 A DE19635236 A DE 19635236A DE 19635236 A DE19635236 A DE 19635236A DE 19635236 C1 DE19635236 C1 DE 19635236C1
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Germany
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drum
weight
rope
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spring
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Rolf Dipl Ing Reimann
Thomas Dipl Ing Schmitt
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Siemens AG
Siemens Corp
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Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4429Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units
    • A61B6/447Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit or the detector unit being mounted to counterpoise or springs

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Description

Die Erfindung betrifft eine Gewichtsausgleichsvorrichtung, insbesondere für eine medizinische Röntgeneinrichtung, mit einer von einem Gehäuse zumindest teilweise gekapselten, in diesem an einer feststehenden Welle drehbar gelagerten Trom­ mel mit einem integrierten, die Trommel vorspannenden ersten Federelement, und einem mit einem Gewicht belasteten, in ei­ ner trommelseitigen Nut geführten und auf- oder abwickelbaren ersten Seil.
Derartige Gewichtsausgleichsvorrichtungen werden beispiels­ weise auf dem Medizinsektor dafür verwendet, um einen an ei­ ner deckenseitig geführten Teleskopsäule angeordneten Rönt­ genstrahler hinsichtlich seines Eigengewichts derart aus zu­ gleichen, daß er manuell oder mit geringem Aufwand maschinell höhenverstellbar ist. Eine solche Vorrichtung ist in DE 43 11 702 A1 beschrieben. Die Funktion der Vorrichtung ist dabei derart, daß bedingt durch die Vorspannung des Federele­ ments eine der Gewichtskraft entgegenwirkende Kraft am Seil angreift, was zu einem Eigengewichtsausgleich führt. Hiermit ist ein relativ einfaches und nur einen geringen Kraftaufwand erforderndes Bewegen des Gewichts möglich. Dabei sind an eine derartige Gewichtsausgleichsvorrichtung insbesondere in si­ cherheitstechnischer Hinsicht eine Reihe von Voraussetzungen zu stellen. Denn es soll ausgeschlossen sein, daß bei einem etwaigen Defekt der Vorrichtung das Gewicht unkontrolliert und ungebremst absinkt und so einerseits das Gewicht selbst bzw. die dieses aufweisende Einrichtung zu Schaden kommen kann, gleichermaßen aber natürlich auch ein beispielsweise unterhalb des Gewichts liegender Patient. Ein Defekt kann da­ bei sowohl am Federelement wie auch am Seil auftreten. Eine Gewichtsausgleichsvorrichtung, die diesen Sicherheitsanforde­ rungen vollumfänglich gerecht wird, ist im Stand der Technik aber nicht bekannt.
Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Ge­ wichtsausgleichsvorrichtung anzugeben, die bei einem etwaigen Defekt ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.
Dieses Problem wird bei einer Gewichtsausgleichsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Gewichtsausgleichsvorrichtung zeichnet sich vorteilhaft durch jeweils zweifaches Vorsehen der erfor­ derlichen Elemente, nämlich der Federelemente und der Seile aus. Das Vorsehen eines zweiten Federelements, das zum ersten parallel arbeitet, ist dahingehend vorteilhaft, daß bei einem etwaigen Defekt eines Federelements das andere voll wirksam ist und die hängende fast zumindest teilweise ausgleicht, so daß diese nur mit ca. 0,5 g nach unten sinken kann. Bei le­ diglich einem Federelement würde das Gewicht dagegen unge­ bremst absinken. Durch die Zuordnung einer eigenen Siche­ rungseinrichtung wird dabei dieses Absinken mit besonderem Vorteil wegmäßig begrenzt, nämlich so lange, bis die Siche­ rungseinrichtung greift. Das heißt, daß mit der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung bei einem Federelementbruch es gewährlei­ stet ist, daß ein vergleichsweise langsames und wegstrecken­ mäßig sehr kurzes Absinken sichergestellt ist, so daß etwaige Beschädigungen der Einrichtung oder eines Patienten od. dgl. hierdurch vorteilhaft vermieden sind.
Gleiches gilt hinsichtlich des erfindungsgemäß vorgesehenen zweiten Seiles, welches ebenfalls die bei Defekt beispiels­ weise des ersten Seils fallende Last abfängt. Da dieses zwei­ te, als Fangseil ausgebildete Seil in der Regel etwas länger bemessen ist als das die Last tragende Seil, z. B. durch Bil­ dung einer Schlaufe, die sich im Falle eines Defekts des er­ sten Seils löst, wobei ihre Länge den maximalen Fallweg be­ grenzt, ist mit der Sicherungseinrichtung, die bei Bruch des ersten Seiles tätig wird, es gewährleistet, daß das Seil ei­ nerseits um den Differenzbetrag der Seillängen absinkt und dann vom zweiten Seil getragen wird, andererseits aber bei hinreichend schnellem Zugriff der Sicherungseinrichtung diese ein weiteres Absinken als um den Längendifferenzbetrag vor­ teilhaft verhindert. Die erfindungsgemäße Gewichtsausgleichs­ vorrichtung stellt damit ein vollumfängliches Sicherheitssy­ stem dar, das bei jedwedem Defekt eine hinreichende Sicherung gegen ein gefährdendes Absinken des Gewichts bietet.
Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, daß die Siche­ rungseinrichtungen als an der Trommel angeordnete Rastein­ richtungen ausgeführt sind und federbeaufschlagte, zwischen einer eingefahreren Nichtarbeitsstellung und einer am Trom­ melaußenmantel vorspringenden Arbeitsstellung bewegbare Rast­ mittels aufweisen, die mit an der im wesentlichen zylinderför­ migen Gehäuseinnenwandung ausgebildeten, vorzugsweise rippen­ förmigen Rastvorsprüngen zusammenwirken, wobei sie über das jeweilige intakte Federelement bzw. Seil in der Nichtarbeits­ stellung gehalten und bei Defekt desselben freigegeben wer­ den. Durch die erfindungsgemäße Verwendung von federbeauf­ schlagten Rasteinrichtungen ist einerseits mit besonderem Vorteil ein rasches Eingreifen der Sicherungseinrichtung rea­ lisiert. Zum anderen ist dies dadurch gewährleistet, daß die jeweilige Sicherungseinrichtung direkt mit dem jeweiligen Fe­ derelement bzw. Seil gekoppelt ist, so daß ein Defekt unmit­ telbar und ohne Zwischenschaltung etwaiger weiterer Elemente zum Betätigung der Sicherungseinrichtung führt.
Vor allem dann, wenn beispielsweise bei einer Röntgeneinrich­ tung der Röntgenstrahler bis knapp oberhalb des Patienten herabgefahren ist, ist es erforderlich, zur Bergung des Pati­ enten nach einem etwaigen Defekt, wenn also die Sicherungs­ einrichtung greift, das Gewicht wieder nach oben fahren zu können, so daß der Patient beispielsweise von dem Tisch stei­ gen kann. Um dies zu gewährleisten, kann erfindungsgemäß fer­ ner vorgesehen sein, daß die Rastmittel und Rastvorsprünge derart ausgebildet sind, daß bei ihrem Zusammenwirken die Trommel bezüglich des Gehäuses lediglich in eine Richtung drehbar ist. Vorteilhaft bewirkt ein Eingreifen also ein Sperren in lediglich eine Richtung, nämlich in die das Absin­ ken des Gewichts verhindernde Richtung. In der anderen Rich­ tung ist die Trommel innerhalb des Gehäuses aber beweglich, so daß sie nach oben gefahren werden kann, wobei vorteilhaft bedingt durch die Anordnung mehrerer Rastvorsprünge ein kon­ tinuierliches Einrasten bei weiterem Nach-oben-Schieben und damit ein Sichern gewährleistet ist. Da unabhängig von der Art des Defekts das das Gewicht tragende Seil stets durch Wirkung zumindest eines Federelements nachgezogen wird, bleibt das Gewicht damit vorteilhaft in der angehobenen Posi­ tion stehen.
Das einem Federelement zugeordnete Rastmittel kann erfin­ dungsgemäß als Rastklinke ausgebildet sein, die in die Nicht­ arbeitsstellung in die Trommel durch ein am Federelement an­ geordnetes Eingriffsmittel, das beim Vorspannen des Federele­ ments in ein an der Rastklinke vorgesehenes Gegenstück ein­ greift, einklappbar ist. Das einem Seil zugeordnete Rastmit­ tel kann erfindungsgemäß ebenfalls als Rastklinke ausgebildet sein, an der ein in die das Seil führende Nut ragender feder­ beaufschlagter Stift od. dgl. angeordnet ist, der vom intakten Seil in den Nutgrund gedrückt wird, dabei die Rastklinke ein­ fahrend. Neben den sicherheitstechnischen Vorteilen der Rast­ mittel kommt diesen zugleich mit besonderem Vorteil eine Hin­ weisfunktion zu, da dann, wenn ein Rastmittel bei Defekt be­ tätigt ist, bei einer Bewegung des Gewichts nach oben, die dann als einzige noch zulässig ist, ein deutliches Geräusch ähnlich einer Ratsche durch das Überfahren der verschiedenen Rastvorsprünge hörbar ist, so daß ein Defekt signalisiert wird. Im übrigen zeigt sich ein Defekt dadurch, daß sich das Gewicht nicht mehr nach unten ziehen läßt.
Ein weiteres Problem bei derartigen Gewichtsausgleichsvor­ richtungen liegt in der Geräuschentwicklung bei Betätigung derselben. Diese wird einerseits durch das Laufen der Seile in den Nuten bedingt, andererseits durch das Arbeiten der Fe­ dern. Um dem hinsichtlich der Seilarbeit entgegenzuwirken, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die Nuten zur Dreh­ achse unter einem Winkel, ausgerichtet auf einen Fixpunkt, vorzugsweise den Auflagepunkt des jeweiligen Seils auf einer nachgeschalteten Umlenkrolle verlaufen. Bei dieser Ausfüh­ rungsform kann das Seil damit aus der Nut ohne allzu große Reibung an den Nutwänden laufen, da diese hinsichtlich des Fluchtpunktes, der beispielsweise von einer nachgeschalteten Umlaufrolle gebildet wird, ausgerichtet sind, was zu einer deutlichen Geräuschminderung führt.
Um auch eine Geräuschdämpfung bei Betätigung der Federelemen­ te zu erzielen, kann auf Basis der Erfindung vorgesehen sein, daß ober- und/oder unterseitig der Federelemente und/oder zwischen den Federelementen reibungsmindernde Scheiben aus Kunststoff angeordnet sind, die verhindern, daß die einzelnen Windungen der bandförmigen Federelemente aneinander kanten­ seitig reiben oder miteinander verhaken bzw. an der Trommel reiben. Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß zwischen den Windungen jedes Federelements ein Kunststoffband angeordnet ist, das die Reibung der einzelnen Windungen aneinander vor­ teilhaft dämpft. Alternativ oder zusätzlich hierzu kann jedes Federelement ferner erfindungsgemäß eine reibungsmindernde Beschichtung, insbesondere mit Gleitlack oder Teflon aufwei­ sen.
Um einen exakten, den tatsächlichen Gegebenheiten entspre­ chenden Gewichtsausgleich realisieren zu können, kann im Rah­ men der Erfindung ferner vorgesehen sein, daß der Verlauf (Kennlinie) zumindest der das erste Seil führenden Nut in Ab­ hängigkeit der Kennlinie der Federelemente und des Gewichts gewählt wird, so daß mit einer derartigen Nutführung bedingt durch die von ihr vorgegebenen Hebel in Verbindung mit dem von den Federelementen ausgeübten Drehmoment ein sehr präzi­ ser Ausgleich möglich ist.
Um die Verwendung ein und derselben Gewichtsausgleichsvor­ richtung zum Ausgleich unterschiedlicher Lasten in gewissen Grenzbereichen zu ermöglichen, kann auf Basis der Erfindung ferner vorgesehen sein, daß die Nuten auf zur Drehachse un­ terschiedlich beabstandeten Bahnen verlaufen. Da der Abstand des Nutgrundes zur Drehachse für den letztlich gegebenen He­ bel ursächlich ist, der wiederum in die Ausgleichswirkung eingeht, ist es bedingt durch einen entsprechend höhenmäßig unterschiedlichen Nutverlauf möglich, unterschiedliche Ge­ wichte ausgleichen zu können. Das das Gewicht tragende erste Seil wird vorteilhaft einfach in die entsprechende Nut einge­ legt, die für den Ausgleich eines bestimmten Gewichtes ausge­ legt ist, das zweite Seil läuft dann in der jeweils anderen Nut. Die Sicherheitsfunktion wird hierdurch nicht beeinträch­ tigt, da die Lage der Nut für die Sicherheitsfunktion nicht von Bedeutung ist.
Um unabhängig von einem etwaigen Defekt ein Feststellen des Gewichts in einer bestimmten Lage zu ermöglichen, ohne daß dieses weiter bewegbar ist, z. B. für einen Servicetechniker, kann am Gehäuse ein mit der Trommel in Wirkungsverbindung bringbares Feststellmittel, insbesondere ein in wenigstens eine trommelseitig ausgebildete Ausnehmung eingreifender Bol­ zen od. dgl. vorgesehen sein, der erfindungsgemäß manuell und/oder automatisch insbesondere elektromagnetisch betätig­ bar ist.
Um neben einem manuellen Betrieb auch einen automatischen Verfahrbetrieb des Gewichts zu gewährleisten, kann ein Mit­ tel, insbesondere in Form von gehäuseseitigen Gewindebohrun­ gen zum direkten Ankoppeln einer motorischen Hubeinrichtung vorgesehen sein. Das direkte Ankoppeln ermöglicht es, auf die bis dahin erforderliche externe Umlenkrolle, über die das Seil geführt wird und an der die Hubeinrichtung angreift, zu verzichten, vielmehr ist auf diese Weise ein direkter Angriff an der Trommel ermöglicht, so daß auch kein wie im nachteili­ gen Stand der Technik gegebener Seilschlupf mehr auftritt.
Erfindungsgemäß kann eine automatische Bremseinrichtung vor­ gesehen sein, umfassend einen elektromagnetisch lüftbaren Permanentmagneten, der derart angeordnet ist, daß er im stromlosen Zustand an der Trommel, diese bremsend, angreift, und im bestromten Zustand eigengewichtsbedingt von der Trom­ mel gelöst ist, wobei diese Anordnung insbesondere dahinge­ hend zweckmäßig ist, als zum Trennen des Gewichts einerseits lediglich ein die Entmagnetisierung bewirkender geringer Strom anzulegen ist, so daß der Magnet vorteilhaft selbstän­ dig von der Trommel abfällt und hierzu keine weiteren Mittel mehr nötig sind. Zum anderen ist gewährleistet, daß bei et­ waigem Stromausfall vorteilhaft der Magnet sofort an der Trommel angreift. Die Trommel selbst kann erfindungsgemäß aus Kunststoff oder einer Metallegierung, insbesondere einer Magnesiumlegierung gebildet sein. Weiterhin kann die Trommel an der Welle fliegend gelagert sein, d. h. lediglich in einem Punkt, was im Vergleich zu der Zwei-Stellen-Lagerung des Standes der Technik insbesondere im Hinblick auf die nicht mehr erforderliche höchst genaue Toleranzeinhaltung etc. von Vorteil ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung er­ geben sich aus dem im folgenden beschriebenen Beispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrich­ tung mit nur teilweise angedeutetem Gehäuse,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Vorrichtung aus Fig. 1 in Richtung des Pfeils II in Fig. 1, und
Fig. 3 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Gewichts­ ausgleichsvorrichtung in Richtung des Pfeils III in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine Gewichtsausgleichsvorrichtung 1 bestehend aus einer im wesentlichen zylinderförmigen Trommel 2, an de­ ren einem, kegelstumpfförmigen Ende zwei Nuten 3, 4 einge­ fräst sind. In diesen werden zwei Seile 5, 6 geführt, von de­ nen eines das eigentliche Tragseil ist, das andere das Fangseil, das bei einem etwaigen Bruch des ersteren greift. Die Nuten 3, 4 verlaufen auf einer schneckenförmigen Bahn. Im Trommelinneren sind zwei Federelemente 7, 8 aus bandförmigen Federstahl vorgesehen. Die Elemente werden umfangsmäßig von jeweils einer Bride 9 zusammengehalten. Der gesamte Trommel­ apparat ist mittels zweier Kugellager 10 an einer feststehen­ den Welle 11, die in einem nur strichpunktiert dargestellten Gehäuse 12 befestigt ist, drehbar gelagert. Das heißt, daß bei etwaigem Zug auf ein Seil die Trommel 2 um die Welle 11 dreht. Die zylindrische Trommelausnehmung ist oberseitig mit einem Deckel 13 gekapselt. Zwischen den Federelementen 7, 8 und an den Übergängen zur Trommel 2 bzw. zum Deckel 13 sind reibungsmindernde Scheiben 14 aus Kunststoff angeordnet, auf denen die sich bei Drehung der Trommel 2 bewegenden Kanten der einzelnen Federwindungen bewegen.
Fig. 1 zeigt ferner eine Sicherungseinrichtung 15, die in Fig. 1 dem Federelement 8 zugeordnet ist. Eine dem Federele­ ment 7 eigene Sicherungseinrichtung 15, die auf der gegen­ überliegenden Seite angeordnet ist, ist Fig. 2 zu entnehmen. Jede Sicherungseinrichtung 15 besteht aus einer Rastklinke 16, die mittels eines Bolzens 17 schwenkbar am zylindrischen Trommelbereich 18 angeordnet ist, wie insbesondere Fig. 3 zu entnehmen. Die Rastklinke 16 ist mittels einer Schenkelfeder 19 zwischen einer Nichtarbeitsstellung, in welcher sie in den Trommelbereich 18 eingeschwenkt ist, und einer Arbeitsstel­ lung, in welcher sie von diesem vorspringt, federbeaufschlagt verschwenkbar. Die Rastklinke 16 greift in ihrer Arbeitsstel­ lung, in die sie dann bewegt wird, wenn das ihr zugeordnete Federelement gebrochen ist, in an der in Fig. 2 ausschnitts­ weise dargestellten Gehäuseinnenwandung 20 ausgebildete Rast­ vorsprünge 21 ein. Sowohl die Rastklinke 16 als auch die Rastvorsprünge 21 sind dabei derart ausgebildet, daß eine Drehung der Trommel 2 in Richtung des Pfeils A in Fig. 2, die dann erfolgt, wenn das Gewicht absinkt, gesperrt ist. Eine Bewegung in entgegengesetzter Richtung (Pfeil B in Fig. 2), die beim Anheben des Gewichts vollzogen wird, ist hingegen möglich, da die konkrete Ausbildung der Rastvorsprünge 21 ein ratschenmäßiges Vorbeibewegen der Rastklinke 16 ermöglicht.
Um die Rastklinke 16 in die Nichtarbeitsstellung zu bringen, ist an dem jeweiligen Federelement im Bereich der Bride 9 ein vorderseitig keilförmig angeschrägtes Eingriffsmittel 22 vor­ gesehen. Nach Einsetzen der Federelemente 7, 8 und nach Befe­ stigen ihrer inneren Enden 23 an der Welle 11 wird diese mit­ tels eines nicht gezeigten Schneckengetriebes letztlich in Richtung des Pfeiles B gedreht, um die Federelemente vorzu­ spannen. Diese Vorspannung ist erforderlich, damit in jeder Stellung des Gewichts von den Federelementen eine auf dieses übertragene Kraft wirkt. Die Drehung der Welle 11 führt zu eine Bewegung des Eingriffsmittels 22 in Richtung des Pfeils C, so daß dieses in Richtung der Rastklinke 16 wandert. An dieser ist ein ebenfalls keilförmig angeschrägtes Gegenstück 24 ausgebildet, in das das Eingriffsmittel 22 eingreift, was dazu führt, daß die Rastklinke 16 ins Trommelinnere gezogen wird, sich also in der Nichtarbeitsstellung befindet.
Die Sicherungsfunktion der Rastklinke 16 ist nun derart, daß sie bei einem etwaigen Bruch des Federelements bedingt durch die Wirkung der Schenkelfeder 19 wieder in die in Fig. 2 ge­ zeigte Arbeitsstellung gedrückt wird. Denn bei einem Feder­ bruch entspannt sich das Federelement in Sekundenbruchteilen, was dazu führt, daß das Eingriffsmittel 22 in die zum Pfeil C entgegengesetzte Richtung bewegt wird. Hierdurch wird die Rastklinke 16 freigegeben. Da jedem Federelement 7, 8 eine eigene Sicherungseinrichtung zugeordnet ist, ist ein Absinken der Last in jedem Defektfall verhindert.
Fig. 1 zeigt ferner eine einem Seil zugeordnete Sicherungs­ einrichtung 25, wobei auch hier für jedes Seil jeweils eine eigene vorgesehen ist, vgl. Fig. 2. Diese besteht aus einer Rastklinke 26, die in der ausgefahrenen Stellung ebenfalls in die Rastvorsprünge 21 eingreift und eine Bewegung sperrt. Die Rastklinke 26 ist mit einem Stift 27 verbunden, der über eine Druckfeder 28 federbeaufschlagt in die jeweilige Nut 3, 4 ragt, wie in Fig. 1 gezeigt. Ein in der Nut geführtes, intak­ tes Seil drückt diesen Stift in den Nutgrund, was dazu führt, daß auch die Rastklinke 26 eingefahren wird. Ist nun das Seil gerissen, wird der Stift 27 freigegeben, so daß er, wie durch den Doppelpfeil D in Fig. 1 angegeben ist, nach außen in die Nut gedrückt wird, was ebenfalls zu einem Ausfahren der Rast­ klinke 26 und damit zu einem Eingriff mit den Rastvorsprüngen 21, dabei die Trommel sperrend, führt. Da auch diese Siche­ rungseinrichtung entsprechend ausgebildet ist, ist auch bei Eingriff dieser in die Rastvorsprünge 21 ein Verschieben in Richtung des Pfeils B nach wie vor möglich, da ein Vorbeira­ sten längs der Rastvorsprünge gewährleistet ist. Das heißt, es ist möglich, bei einem etwaigen Seilbruch das Gewicht zur Bergung eines Patienten nach oben zu schieben.
Fig. 2 zeigt ferner an der Trommelunterseite 29 ausgebildete Gewindebohrungen 30, die gleichmäßig beabstandet vorgesehen sind. Diese dienen zum Ankoppeln einer motorischen Hubein­ richtung direkt an die Trommel 2, um diese und damit das Ge­ wicht motorisch zu bewegen. In der Einbaustellung wird die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Gewichtsausgleichsvorrichtung in zur gezeigten Lage um 180° gedrehter Stellung angeordnet, so daß der Deckel 13, an den der nicht gezeigte Permanentmagnet angreift, den unteren Trommelabschluß bildet.

Claims (17)

1. Gewichtsausgleichsvorrichtung, insbesondere für eine me­ dizinische Röntgeneinrichtung, mit einer von einem Gehäuse zumindest teilweise gekapselten, in diesem an einer festste­ henden Welle drehbar gelagerten Trommel mit einem integrier­ ten, die Trommel vorspannenden ersten Federelement, und einem mit einem Gewicht belasteten, in einer trommelseitigen Nut geführten und auf- oder abwickelbaren ersten Seil, ge­ kennzeichnet durch ein zum ersten Federelement (7) parallelgeschaltetes, unabhängiges zweites Federelement (8) und ein in einer weiteren trommelseitigen Nut (4) geführ­ tes, mit dem Gewicht verbundenes zweites Seil (6), wobei je­ dem Federelement (7, 8) und jedem Seil (5, 6) eine bei de­ fektbedingtem Ausfall desselben selbständig wirkende separate Sicherungseinrichtung (15, 25) zum Verhindern eines Absinkens des Gewichts zugeordnet ist.
2. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Siche­ rungseinrichtungen (15, 25) als an der Trommel (2) angeordne­ te Rasteinrichtungen ausgeführt sind und federbeaufschlagte, zwischen einer eingefahrenen Nichtarbeitsstellung und einer am Trommelaußenmantel vorspringenden Arbeitsstellung bewegba­ re Rastmittel aufweisen, die mit an der im wesentlichen zy­ linderförmigen Gehäuseinnenwandung (20) ausgebildeten, vor­ zugsweise rippenförmigen Rastvorsprüngen (21) zusammenwirken, wobei sie über das jeweilige intakte Federelement (7, 8) be­ ziehungsweise Seil (5, 6) in der Nichtarbeitsstellung gehal­ ten und bei Defekt desselben freigegeben werden.
3. Gewichtsausgleichvorrichtung nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Rastmit­ tel und die Rastvorsprünge (21) derart ausgebildet sind, daß bei ihrem Zusammenwirken die Trommel (2) bezüglich des Gehäu­ ses lediglich in eine Richtung drehbar ist.
4. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das einem Federelement (7, 8) zugeordnete Rastmittel als Rastklinke (16) ausgebildet ist, die in die Nichtarbeitsstellung in die Trommel (2) durch ein am Federelement (7, 8) angeordnetes Eingriffsmittel (22), das beim Vorspannen des Federelements (7, 8) in ein an der Rastklinke (16) vorgesehenes Gegenstück (24) eingreift, einklappbar ist.
5. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das einem Seil (5, 6) zugeordnete Rastmittel als Rast­ klinke (26) ausgebildet ist, an der ein in die das Seil (5, 6) führende Nut (3, 4) ragender federbeaufschlagter Stift (27) o. dgl. angeordnet ist, der vom intakten Seil (3, 4) in den Nutgrund gedrückt wird, dabei die Rastklinke (26) einfah­ rend.
6. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Nuten zur Drehachse unter einem Winkel, ausgerichtet auf einen Fixpunkt, vorzugsweise den Auflage­ punkt des jeweiligen Seils auf einer nachgeschalteten Um­ lenkrolle verlaufen.
7. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Nuten auf zur Drehachse unterschiedlich be­ abstandeten Bahnen verlaufen.
8. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüchen, dadurch gekennzeich­ net, daß der Verlauf (Kennlinie) zumindest der das erste Seil führenden Nut in Abhängigkeit der Kennlinien der Federe­ lemente und des Gewichts gewählt ist.
9. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß ober- und/oder unterseitig der Federelemente (7, 8) und/oder zwischen den Federelementen (7, 8) reibungs­ mindernde Scheiben aus Kunststoff angeordnet sind.
10. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen den Windungen jedes Federelements ein Kunststoffband angeordnet ist.
11. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Federelement eine reibungsmindernde Be­ schichtung, insbesondere mit Gleitlack oder Teflon aufweist.
12. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß am Gehäuse ein mit der Trommel in Wirkungsver­ bindung bringbares Feststellmittel, insbesondere ein in we­ nigstens eine trommelseitig ausgebildete Ausnehmungen ein­ greifender Bolzen o. dgl. vorgesehen ist.
13. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach Anspruch 12, da­ durch gekennzeichnet, daß das Fest­ stellmittel manuell und/oder automatisch, insbesondere elek­ tromagnetisch betätigbar ist.
14. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß Mittel, insbesondere in Form von gehäuseseiti­ gen Gewindebohrungen (30) zum direkten Ankoppeln einer moto­ rischen Hubeinrichtung vorgesehen sind.
15. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß eine automatische Bremseinrichtung vorgesehen ist, umfassend einen elektromagnetisch betätigbaren Perma­ nentmagneten, der derart angeordnet ist, daß er im stromlosen Zustand an der Trommel, diese bremsend, angreift, und im stromführenden Zustand eigengewichtsbedingt von der Trommel gelöst ist.
16. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Trommel aus Kunststoff oder einer Metalle­ gierung, insbesondere einer Magnesiumlegierung gebildet ist.
17. Gewichtsausgleichsvorrichtung nach einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Trommel (2) an der Welle (11) nur an einem Trommelende gelagert ist.
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