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DE19635483C2 - Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen

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DE19635483C2
DE19635483C2 DE1996135483 DE19635483A DE19635483C2 DE 19635483 C2 DE19635483 C2 DE 19635483C2 DE 1996135483 DE1996135483 DE 1996135483 DE 19635483 A DE19635483 A DE 19635483A DE 19635483 C2 DE19635483 C2 DE 19635483C2
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Germany
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Torsten Reuter
Michael Gelbke
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BECKER, HANSJUERGEN, 63906 ERLENBACH, DE
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05B35/08Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor operable by a plurality of keys
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen aus einem mit einem Verschluß­ mittel gesicherten Vorrat.
Eine Überwachung einer Entnahme und Rückgabe von Gegenständen, bei denen eine solche Überwachung auf ihren Verbleib erforderlich ist, erfolgt selbst heutzutage noch weitgehend von Hand. Typische Einsatzgebiete einer solchen Überwachung sind die Ausgabe von Schlüsseln, insbesondere die Herausgabe von Schlüsseln zu Kundenräumen. Dies kann der Fall sein bei Gebäudereini­ gungsunternehmen, Pflegediensten oder auch Sicherheits- und Wachdiensten. Aber auch eine unternehmensinterne Schlüsselverwaltung kann so organisiert sein, z. B. für Fahrzeugschlüssel und -papiere eines Fuhrparks.
Ein Nachweis des Verbleibs z. B. eines Schlüssels ist immer dann von Bedeu­ tung, wenn wegen der möglichen Haftung für einen unbefugten Gebrauch eines Schlüssels dargelegt werden können muß, wer wann welchen Schlüssel hatte.
Üblicherweise erfolgt die Überwachung durch eine besonders vertrauenswürdi­ ge Person, die Zugang z. B. zu einem durch Verschlußmittel besonders gesi­ cherten Schlüsselschrank mit den Schlüsseln oder einem Vorrat an vergleich­ baren Gegenständen hat. Die Erkenunng einer Ausgabe und der Rückgabe an eine bestimmte Person erfolgt jeweils durch Ausstellen einer Quittung. Um dabei den Verwaltungsaufwand bei der Ablage der Quittungen zu vermindern, ist es bekannt, sogenannte Schlüsselbücher zu verwenden, in denen die Aus­ gabe und Rückgabe z. B. eines Schlüssels durch Unterschrift des jeweiligen Empfängers festgehalten wird. Das System beruht dabei darauf, daß derjeni­ ge, der zuletzt quittiert hat, prima facie im Besitz des Schlüssels ist und daher die Verantwortung für die Verhinderung eines Mißbrauchs des Schlüs­ sels trägt.
Diese bekannte Verfahrensweise ist seit vielen Jahrzehnten bewährt. Nach­ teilig ist jedoch der damit verbundene Personalaufwand. Bei kleineren Unternehmen, wie sie im Dienstleistungsbereich in den letzten beiden Jahr­ zenhten verstärkt entstanden sind, ist der Aufwand für eine besondere per­ sonelle Zuständigkeit nicht zu rechtfertigen. Dort erfolgt eine solche Kontrolle über den Verbleib von Schlüsseln und dergl. meist über Mitarbei­ ter, z. B. eine Sekretärin, die im wesentlichen andere Aufgaben wahrnehmen. Daher kommt es immer wieder vor, daß der Verbleib einzelner Schlüssel nicht geklärt werden kann. Häufig ist in kleinen Unternehmen die Schlüsselausgabe auch als Selbstbedienung konzipiert, wobei es in erheblichem Maße von der Disziplin und der Vertrauenswürdigkeit der Benutzer abhängt, ob der Ver­ bleib von Schlüsseln oder dergl. zuverlässig erkennbar ist.
Schließlich ist aus der US-A 5,042,686 ein Warenausgabe- und Rücknahmegerät insbesondere für Videokassetten bekannt, das ein trommelförmiges Warenmaga­ zin und eine Rechnersteuerung aufweist, die nach Einlesen einer Magnetkarte oder dergleichen sowie Eingabe eines Warenwunsches über eine Tastatur zu­ nächst überprüft, ob der Kunde zum Empfang der Waren berechtigt ist (z. B. bei Videos mit Altersbeschränkung). Die Ausgabe und Rückgabe eines Videos wird auf einem Kundenkonto verbucht bzw. eine Guthabenkarte entsprechend belastet. Dabei erhält der Kunde jedoch keinen Zugriff auf das Magazin, eine Selbstbedienung ist ausgeschlossen. Der Kunde kann lediglich die von einem Fördersystem an einem Ausgabeschlitz bereitgestellte Ware entnehmen. Der Lagerbestand wird über ein Lagerverwaltungssystem anhand der verbuchten Zu- und Abgänge ermittelt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige und ein­ fach zu bedienende Vorrichtung bereitzustellen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine zuverlässige Kontrolle über entnommene und zurückgegebene Gegenstände sowie verhindert einen Zugriff auf die Gegenstände ohne Erfassung eines Identifikationsmittels und damit die Möglichkeit der Zuordnung zu einer Person.
Besonders vielseitig einsetzen läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung, wenn der wenigstens eine Vorratsraum durch einen Schrankraum gebildet ist und das wenigstens eine Verschlußmittel eine Schranktür mit wenigstens einem Schloß oder dgl. umfaßt.
Für einen einfachen und zuverlässigen Aufbau ist es dabei zweckmäßig, wenn das wenigstens eine Schloß ein elektromagnetisches Stellelement umfaßt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Er­ fassung eines Identifikationsmittels einen Kartenleser umfaßt. Es kann aber auch alternativ oder kumulativ vorteilhaft sein, wenn die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels ein Codeschloß um­ faßt. Besonders sicher ist ein erfindungsgemäßes Protokollierungssystem, wenn die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikations­ mittels einen Fingerabdruckleser umfaßt.
Für die Ordnung und Erfassung des Vorhandenseins der einzelnen Gegenstände ist es vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Einrichtung zur Aufnahme der Gegenstände eine Rasterwand umfaßt.
Besonders einfach realisieren läßt sich die Erfassung des Vorhandenseins einzelner Gegenstände, wenn die Rasterwand eine Vielzahl von Sensoren um­ faßt, insbesondere, wenn die Vielzahl von Sensoren durch eine Vielzahl von elektrischen Buchsen gebildet ist. Ganz besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn je einem der der Sensoren ein Gegenstand zugeordnet ist.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform umfaßt die wenigstens eine Einrich­ tung zur Erkennung des Vorhandenseins der Gegenstände in dem Vorratsraum eine mit den Sensoren verbundene Erkennungsschaltung. Ferner ist es zweck­ mäßig, wenn die wenigstens eine Auswerteeinrichtung zur Auswertung wenig­ stens der Signale der Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der Gegenstände in dem Vorratsraum eine Auswerteschaltung umfaßt. Dies gilt insbesondere, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung zugleich mit der wenigstens einen Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels verbunden ist und/oder, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung zugleich mit dem wenigstens einen elektromagnetischen Stellelement verbunden ist.
Eine besonders gute Kontrolle des Verbleibs der Gegenstände läßt sich er­ halten, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner mit einer Schaltung zur Erzeugung eines Zeitsignals verbunden ist, insbesondere, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner eine Speichereinrichtung um­ faßt.
Für einen Anschluß an eine externe Datenverarbeitung sowie zur Information, der Benutzer des erfindungsgemäßen Protokollierungssystems ist es besonders zweckmäßig, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner wenigstens eine Ein-/Ausgabeeinrichtung umfaßt.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestell­ ten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines Schlüssel­ schrankes,
Fig. 2 einen Teil der Rasterwand eines Schlüsselschrankes gem. Fig. 1 in Schnittdarstellung, und
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Schlüsselschrankes.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Protokollierungssystem in Form eines Schlüsselschrankes bei geöffneter Tür. Der Schlüsselschrank umfaßt einen Korpus 1, der einen Schrankraum 2 als Vorratsraum umschließt. Der Schrank­ raum 2 enthält eine Rasterwand 3 als Einrichtung zur Aufnahme einer Anzahl von Gegenständen, hier Schlüsseln 4 (Fig. 2).
Der Schrankraum 2 ist durch eine Schranktür 5 als Verschlußmittel abge­ schlossen. Die Schranktür 5 kann aus einer ersten geschlossenen Betriebs­ stellung, der Schließstellung, in wenigstens eine zweite Betriebsstellung, die Freigabestellung, geöffnet werden, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist. In der Schließstellung ist die Schranktür 5 zweckmäßigerweise durch Schlös­ ser 6, z. B. elektromagnetisch betriebene Zapfenschlösser, sicherbar. Es kann statt dessen natürlich auch z. B. ein über einen Stellmotor betriebenes Riegelschloß oder dergl. verwendet werden.
Der Schlüsselschrank umfaßt ferner einen Kartenleser 7, z. B. einen Magnet­ karten- oder Chipkartenleser, als Einrichtung zur Erfassung eines Identifi­ kationsmittels, hier einer nicht dargestellten Magnet- oder Chipkarte. Anstelle oder zusätzlich zum Kartenleser 7 kann aber auch eine elektroni­ sches Codeschloß oder ein Fingerabdruckleser vorgesehen werden, falls er­ wünscht.
Die Rasterwand 3 weist eine Vielzahl von elektrischen Buchsen 8 auf, die als Sensoren eine Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der Schlüs­ sel 4 in dem Schrankraum 2 dienen. Jede Buchse 8 befindet sich in einem Ra­ sterfeld 9 der Rasterwand 3. Jedem Rasterfeld 9 ist eine Schlüsselnummer zugeordnet.
Jeder Schlüssel 4 ist fest mit einem Stecker 10 als Schlüsselanhänger ver­ bunden. Der Stecker 10 kann z. B. als Kurzschlußstecker ausgebildet sein. Jedoch ist natürlich auch eine andere Schaltung möglich, insbesondere kann der Stecker 10 auch elektrisch oder magnetisch codiert sein. Jeder Stecker 10 kann mit dem daran befestigten Schlüssel 4 in die dazugehörige Buchse 8 gesteckt werden (Fig. 2). Durch eine beispielsweise auf der Rückseite der Rasterwand 3 angeordnete Erkennungsschaltung 11 sind die Buchsen 8 mit einer Auswerteschaltung 12 verbunden. Durch die Erkennungsschaltung 11 wird die Belegung der Buchsen 8 mit Steckern 10 erkannt. Die Erkennungsschaltung 11 kann als übliche Schaltung zur Auslesung von Matrizen aufgebaut sein.
Die Auswerteschaltung 12 wertet die Signale der Erkennungsschaltung 11 aus. Die Auswerteschaltung 12 ist zweckmäßigerweise zugleich mit dem Kartenleser 7 verbunden und umfaßt eine Treiberschaltung zur Betätigung der Schlösser 6. Um die Vorgänge der Entnähme und Rückgabe der Schlüssel 4 auch über einen längeren Zeitraum und echtzeitbezogen erfassen zu können, enthält die Auswerteschaltung noch einen Speicher und ist mit einer Schaltung zur Er­ zeugung eines Zeitsignals verbunden, z. B. einem Funkuhrmodul 13. Das Funk­ uhrmodul 13 kann natürlich auch direkt in die Auswerteschaltung 12 inte­ griert sein.
Für die Auswertung der erfaßten Daten sowie auch zur Eingabe von Betriebs­ daten, z. B. der Freigabe oder Sperrung von bestimmten Magnetkarten ist es zweckmäßig, wenn die Auswerteschaltung 12 z. B. eine serielle Schnittstelle 14 als Ein-/Ausgabeeinrichtung umfaßt. Ferner kann auch eine weitere Aus­ gabeeinrichtung vorgesehen sein, um die Benutzer des Schlüsselschrankes zu informieren, z. B. ein Anzeigefeld oder eine Sprachausgabe 15.
Unter dem eigentlichen Korpus 1 des Schlüsselschrankes befindet sich ein Sockel 16, über den der Schlüsselschrank z. B. fest mit dem Fußboden ver­ bunden werden kann. Ferner kann der Sockel 16 zur Aufnahme der Auswerte­ schaltung 12 sowie einer Netzstromversorgung 17 mit einer Netzausfallsiche­ rung (Fig. 3) dienen.
Um an einen Schlüssel 4 innerhalb des geschlossenen Schlüsselschrankes zu gelangen, muß zunächst eine Magnetkarte oder dergl. in den Kartenleser 7 eingeführt werden. Die Daten der Magnetkarte werden eingelesen und dienen zur Identifikation des Benutzers der Magnetkarte. Die Daten werden durch die Auswerteschaltung 12 mit gespeicherten Daten verglichen, um die Zugangsberechtigung des Benutzers der Magnetkarte zu überprüfen. Fällt die Überprüfung positiv aus, werden die Schlösser 6 angesteuert und die Schranktür 5 kann geöffnet werden. Sobald ein Schlüssel 4 entnommen und damit ein Stecker 10 aus einer Buchse 8 gezogen ist, wird dies durch die Erkennungsschaltung 11 an die Auswerteschaltung 12 übermittelt. Wird nun die Schranktür 5 wieder geschlossen, was z. B. über einen Endlagenschalter erfaßt werden kann, und haben die Schlösser 6 die Schranktür 5 in ihrer Schließstellung gesichert, wird die Entnahme des Schlüssels 4 dem Benutzer der Magnetkarte zugeordnet und die Zuordnung zusammen mit dem Zeitpunkt der Entnahme gespeichert. In gleicher Weise erfolgt die Erkennung und Erfas­ sung, wenn der Schlüssel 4 wieder zurückgebracht und der. Stecker 10 wieder in seine Buchse 8 gesteckt wird.
Wird der Stecker 10 des Schlüssels 4 in eine falsche Buchse 8 gesteckt, wird dies durch die Auswerteschaltung 12 erkannt und der Benutzer über die Sprachausgabe 15 entsprechend informiert. Die Rückgabe des Schlüssels 4 wird erst dem Benutzer zugeordnet, wenn der Schlüssel 4 mit derselben Buch­ se 8 verbunden ist, aus der der Stecker 10 des Schlüssels 4 entnommen wur­ de.
Durch eine entsprechende Codierung der Stecker 10 und entsprechendes Aus­ lesen der Codierung kann natürlich auch ein Schlüsselschrank mit wahlfreier Positionierung des Schlüssels 4 vorgesehen werden.
Die Erfindung läßt sich natürlich auch mit anderen Gegenständen nutzen, z. B. Dienstwaffen eines Sicherheitsdienstes. Dazu muß die Erfindung auch nicht unbedingt in Form eines Schrankes realisiert werden, sondern kann in jeder zweckmäßigen Form ausgebildet sein.

Claims (17)

1. Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen aus einem mit einem Verschlußmittel gesicherten Vorrat enthaltend:
wenigstens einen Vorratsraum (2) oder dgl. zur Aufnahme von Gegenständen (4),
wenigstens ein Verschlußmittel (5, 6) zum Abschluß des wenigstens einen Vorratsraumes (2),
wobei das wenigstens eine Verschlußmittel (5, 6) in einer ersten Betriebsstellung (Schließstellung) den wenigstens einen Vorratsraum (2) verschließt und in wenigstens einer weiteren Betriebsstellung (Freigabestellung) einen Zugang zu dem wenigstens einen Vorratsraum (2) zuläßt,
wenigstens eine Einrichtung (7) zur Erfassung eines Identifikationsmittels,
wenigstens eine Einrichtung (3) zur Aufnahme der Gegenstände (4),
wenigstens eine Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2), und
wenigstens eine Auswerteeinrichtung (12) zur Auswertung wenigstens der Signale der Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens eine Vorratsraum durch einen Schrankraum (2) gebildet ist und
das wenigstens eine Verschlußmittel eine Schranktür (5) mit wenigstens einem Schloß (6) oder dgl. umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Schloß (6) ein elektromagnetisches Stellelement umfaßt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels einen Kartenleser (7) umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels ein Codeschloß umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels einen Fingerabdruckleser umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Aufnahme der Gegenstände (4) eine Rasterwand (3) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwand (3) eine Vielzahl von Sensoren (8) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vielzahl von Sensoren durch eine Vielzahl von elektrischen Buchsen (8) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß je einem der Sensoren (8) ein Gegenstand zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2) eine mit den Sensoren (8) verbundene Erkennungsschaltung (11) umfaßt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch die wenigstens eine Auswerteeinrichtung zur Auswertung wenigstens der Signale der Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2) eine Auswerteschaltung (12) umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) zugleich mit der wenigstens einen Einrichtung (7) zur Erfassung eines Identifikationsmittels verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) zugleich mit dem wenigstens einen elektromagnetischen Stellelement (6) verbunden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner mit einer Schaltung (13) zur Erzeugung eines Zeitsignals verbunden ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner eine Speichereinrichtung umfaßt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner wenigstens eine Ein-/Ausgabeeinrichtung (14, 15) umfaßt.
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