DE19635483C2 - Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen - Google Patents
Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von GegenständenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen aus einem mit einem Verschluß
mittel gesicherten Vorrat.
Eine Überwachung einer Entnahme und Rückgabe von Gegenständen, bei denen
eine solche Überwachung auf ihren Verbleib erforderlich ist, erfolgt selbst
heutzutage noch weitgehend von Hand. Typische Einsatzgebiete einer solchen
Überwachung sind die Ausgabe von Schlüsseln, insbesondere die Herausgabe
von Schlüsseln zu Kundenräumen. Dies kann der Fall sein bei Gebäudereini
gungsunternehmen, Pflegediensten oder auch Sicherheits- und Wachdiensten.
Aber auch eine unternehmensinterne Schlüsselverwaltung kann so organisiert
sein, z. B. für Fahrzeugschlüssel und -papiere eines Fuhrparks.
Ein Nachweis des Verbleibs z. B. eines Schlüssels ist immer dann von Bedeu
tung, wenn wegen der möglichen Haftung für einen unbefugten Gebrauch eines
Schlüssels dargelegt werden können muß, wer wann welchen Schlüssel hatte.
Üblicherweise erfolgt die Überwachung durch eine besonders vertrauenswürdi
ge Person, die Zugang z. B. zu einem durch Verschlußmittel besonders gesi
cherten Schlüsselschrank mit den Schlüsseln oder einem Vorrat an vergleich
baren Gegenständen hat. Die Erkenunng einer Ausgabe und der Rückgabe an
eine bestimmte Person erfolgt jeweils durch Ausstellen einer Quittung. Um
dabei den Verwaltungsaufwand bei der Ablage der Quittungen zu vermindern,
ist es bekannt, sogenannte Schlüsselbücher zu verwenden, in denen die Aus
gabe und Rückgabe z. B. eines Schlüssels durch Unterschrift des jeweiligen
Empfängers festgehalten wird. Das System beruht dabei darauf, daß derjeni
ge, der zuletzt quittiert hat, prima facie im Besitz des Schlüssels ist und
daher die Verantwortung für die Verhinderung eines Mißbrauchs des Schlüs
sels trägt.
Diese bekannte Verfahrensweise ist seit vielen Jahrzehnten bewährt. Nach
teilig ist jedoch der damit verbundene Personalaufwand. Bei kleineren
Unternehmen, wie sie im Dienstleistungsbereich in den letzten beiden Jahr
zenhten verstärkt entstanden sind, ist der Aufwand für eine besondere per
sonelle Zuständigkeit nicht zu rechtfertigen. Dort erfolgt eine solche
Kontrolle über den Verbleib von Schlüsseln und dergl. meist über Mitarbei
ter, z. B. eine Sekretärin, die im wesentlichen andere Aufgaben wahrnehmen.
Daher kommt es immer wieder vor, daß der Verbleib einzelner Schlüssel nicht
geklärt werden kann. Häufig ist in kleinen Unternehmen die Schlüsselausgabe
auch als Selbstbedienung konzipiert, wobei es in erheblichem Maße von der
Disziplin und der Vertrauenswürdigkeit der Benutzer abhängt, ob der Ver
bleib von Schlüsseln oder dergl. zuverlässig erkennbar ist.
Schließlich ist aus der US-A 5,042,686 ein Warenausgabe- und Rücknahmegerät
insbesondere für Videokassetten bekannt, das ein trommelförmiges Warenmaga
zin und eine Rechnersteuerung aufweist, die nach Einlesen einer Magnetkarte
oder dergleichen sowie Eingabe eines Warenwunsches über eine Tastatur zu
nächst überprüft, ob der Kunde zum Empfang der Waren berechtigt ist (z. B.
bei Videos mit Altersbeschränkung). Die Ausgabe und Rückgabe eines Videos
wird auf einem Kundenkonto verbucht bzw. eine Guthabenkarte entsprechend
belastet. Dabei erhält der Kunde jedoch keinen Zugriff auf das Magazin,
eine Selbstbedienung ist ausgeschlossen. Der Kunde kann lediglich die von
einem Fördersystem an einem Ausgabeschlitz bereitgestellte Ware entnehmen.
Der Lagerbestand wird über ein Lagerverwaltungssystem anhand der verbuchten
Zu- und Abgänge ermittelt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige und ein
fach zu bedienende Vorrichtung bereitzustellen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung mit den
Merkmalen des Anspruches 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine zuverlässige Kontrolle über
entnommene und zurückgegebene Gegenstände sowie verhindert einen Zugriff
auf die Gegenstände ohne Erfassung eines Identifikationsmittels und damit
die Möglichkeit der Zuordnung zu einer Person.
Besonders vielseitig einsetzen läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung,
wenn der wenigstens eine Vorratsraum durch einen Schrankraum gebildet ist
und das wenigstens eine Verschlußmittel eine Schranktür mit wenigstens
einem Schloß oder dgl. umfaßt.
Für einen einfachen und zuverlässigen Aufbau ist es dabei zweckmäßig, wenn
das wenigstens eine Schloß ein elektromagnetisches Stellelement umfaßt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
diese dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einrichtung zur Er
fassung eines Identifikationsmittels einen Kartenleser umfaßt. Es kann aber
auch alternativ oder kumulativ vorteilhaft sein, wenn die wenigstens eine
Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels ein Codeschloß um
faßt. Besonders sicher ist ein erfindungsgemäßes Protokollierungssystem,
wenn die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines Identifikations
mittels einen Fingerabdruckleser umfaßt.
Für die Ordnung und Erfassung des Vorhandenseins der einzelnen Gegenstände
ist es vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Einrichtung zur Aufnahme der
Gegenstände eine Rasterwand umfaßt.
Besonders einfach realisieren läßt sich die Erfassung des Vorhandenseins
einzelner Gegenstände, wenn die Rasterwand eine Vielzahl von Sensoren um
faßt, insbesondere, wenn die Vielzahl von Sensoren durch eine Vielzahl von
elektrischen Buchsen gebildet ist. Ganz besonders zweckmäßig ist es dabei,
wenn je einem der der Sensoren ein Gegenstand zugeordnet ist.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform umfaßt die wenigstens eine Einrich
tung zur Erkennung des Vorhandenseins der Gegenstände in dem Vorratsraum
eine mit den Sensoren verbundene Erkennungsschaltung. Ferner ist es zweck
mäßig, wenn die wenigstens eine Auswerteeinrichtung zur Auswertung wenig
stens der Signale der Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der
Gegenstände in dem Vorratsraum eine Auswerteschaltung umfaßt. Dies gilt
insbesondere, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung zugleich mit der
wenigstens einen Einrichtung zur Erfassung eines Identifikationsmittels
verbunden ist und/oder, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung zugleich
mit dem wenigstens einen elektromagnetischen Stellelement verbunden ist.
Eine besonders gute Kontrolle des Verbleibs der Gegenstände läßt sich er
halten, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner mit einer
Schaltung zur Erzeugung eines Zeitsignals verbunden ist, insbesondere, wenn
die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner eine Speichereinrichtung um
faßt.
Für einen Anschluß an eine externe Datenverarbeitung sowie zur Information,
der Benutzer des erfindungsgemäßen Protokollierungssystems ist es besonders
zweckmäßig, wenn die wenigstens eine Auswerteschaltung ferner wenigstens
eine Ein-/Ausgabeeinrichtung umfaßt.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestell
ten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines Schlüssel
schrankes,
Fig. 2 einen Teil der Rasterwand eines Schlüsselschrankes gem. Fig. 1
in Schnittdarstellung, und
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Schlüsselschrankes.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Protokollierungssystem in Form eines
Schlüsselschrankes bei geöffneter Tür. Der Schlüsselschrank umfaßt einen
Korpus 1, der einen Schrankraum 2 als Vorratsraum umschließt. Der Schrank
raum 2 enthält eine Rasterwand 3 als Einrichtung zur Aufnahme einer Anzahl
von Gegenständen, hier Schlüsseln 4 (Fig. 2).
Der Schrankraum 2 ist durch eine Schranktür 5 als Verschlußmittel abge
schlossen. Die Schranktür 5 kann aus einer ersten geschlossenen Betriebs
stellung, der Schließstellung, in wenigstens eine zweite Betriebsstellung,
die Freigabestellung, geöffnet werden, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist.
In der Schließstellung ist die Schranktür 5 zweckmäßigerweise durch Schlös
ser 6, z. B. elektromagnetisch betriebene Zapfenschlösser, sicherbar. Es
kann statt dessen natürlich auch z. B. ein über einen Stellmotor betriebenes
Riegelschloß oder dergl. verwendet werden.
Der Schlüsselschrank umfaßt ferner einen Kartenleser 7, z. B. einen Magnet
karten- oder Chipkartenleser, als Einrichtung zur Erfassung eines Identifi
kationsmittels, hier einer nicht dargestellten Magnet- oder Chipkarte.
Anstelle oder zusätzlich zum Kartenleser 7 kann aber auch eine elektroni
sches Codeschloß oder ein Fingerabdruckleser vorgesehen werden, falls er
wünscht.
Die Rasterwand 3 weist eine Vielzahl von elektrischen Buchsen 8 auf, die
als Sensoren eine Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der Schlüs
sel 4 in dem Schrankraum 2 dienen. Jede Buchse 8 befindet sich in einem Ra
sterfeld 9 der Rasterwand 3. Jedem Rasterfeld 9 ist eine Schlüsselnummer
zugeordnet.
Jeder Schlüssel 4 ist fest mit einem Stecker 10 als Schlüsselanhänger ver
bunden. Der Stecker 10 kann z. B. als Kurzschlußstecker ausgebildet sein.
Jedoch ist natürlich auch eine andere Schaltung möglich, insbesondere kann
der Stecker 10 auch elektrisch oder magnetisch codiert sein. Jeder Stecker
10 kann mit dem daran befestigten Schlüssel 4 in die dazugehörige Buchse 8
gesteckt werden (Fig. 2). Durch eine beispielsweise auf der Rückseite der
Rasterwand 3 angeordnete Erkennungsschaltung 11 sind die Buchsen 8 mit
einer Auswerteschaltung 12 verbunden. Durch die Erkennungsschaltung 11 wird
die Belegung der Buchsen 8 mit Steckern 10 erkannt. Die Erkennungsschaltung
11 kann als übliche Schaltung zur Auslesung von Matrizen aufgebaut sein.
Die Auswerteschaltung 12 wertet die Signale der Erkennungsschaltung 11 aus.
Die Auswerteschaltung 12 ist zweckmäßigerweise zugleich mit dem Kartenleser
7 verbunden und umfaßt eine Treiberschaltung zur Betätigung der Schlösser
6. Um die Vorgänge der Entnähme und Rückgabe der Schlüssel 4 auch über
einen längeren Zeitraum und echtzeitbezogen erfassen zu können, enthält die
Auswerteschaltung noch einen Speicher und ist mit einer Schaltung zur Er
zeugung eines Zeitsignals verbunden, z. B. einem Funkuhrmodul 13. Das Funk
uhrmodul 13 kann natürlich auch direkt in die Auswerteschaltung 12 inte
griert sein.
Für die Auswertung der erfaßten Daten sowie auch zur Eingabe von Betriebs
daten, z. B. der Freigabe oder Sperrung von bestimmten Magnetkarten ist es
zweckmäßig, wenn die Auswerteschaltung 12 z. B. eine serielle Schnittstelle
14 als Ein-/Ausgabeeinrichtung umfaßt. Ferner kann auch eine weitere Aus
gabeeinrichtung vorgesehen sein, um die Benutzer des Schlüsselschrankes zu
informieren, z. B. ein Anzeigefeld oder eine Sprachausgabe 15.
Unter dem eigentlichen Korpus 1 des Schlüsselschrankes befindet sich ein
Sockel 16, über den der Schlüsselschrank z. B. fest mit dem Fußboden ver
bunden werden kann. Ferner kann der Sockel 16 zur Aufnahme der Auswerte
schaltung 12 sowie einer Netzstromversorgung 17 mit einer Netzausfallsiche
rung (Fig. 3) dienen.
Um an einen Schlüssel 4 innerhalb des geschlossenen Schlüsselschrankes zu
gelangen, muß zunächst eine Magnetkarte oder dergl. in den Kartenleser 7
eingeführt werden. Die Daten der Magnetkarte werden eingelesen und dienen
zur Identifikation des Benutzers der Magnetkarte. Die Daten werden durch
die Auswerteschaltung 12 mit gespeicherten Daten verglichen, um die
Zugangsberechtigung des Benutzers der Magnetkarte zu überprüfen. Fällt die
Überprüfung positiv aus, werden die Schlösser 6 angesteuert und die
Schranktür 5 kann geöffnet werden. Sobald ein Schlüssel 4 entnommen und
damit ein Stecker 10 aus einer Buchse 8 gezogen ist, wird dies durch die
Erkennungsschaltung 11 an die Auswerteschaltung 12 übermittelt. Wird nun
die Schranktür 5 wieder geschlossen, was z. B. über einen Endlagenschalter
erfaßt werden kann, und haben die Schlösser 6 die Schranktür 5 in ihrer
Schließstellung gesichert, wird die Entnahme des Schlüssels 4 dem Benutzer
der Magnetkarte zugeordnet und die Zuordnung zusammen mit dem Zeitpunkt der
Entnahme gespeichert. In gleicher Weise erfolgt die Erkennung und Erfas
sung, wenn der Schlüssel 4 wieder zurückgebracht und der. Stecker 10 wieder
in seine Buchse 8 gesteckt wird.
Wird der Stecker 10 des Schlüssels 4 in eine falsche Buchse 8 gesteckt,
wird dies durch die Auswerteschaltung 12 erkannt und der Benutzer über die
Sprachausgabe 15 entsprechend informiert. Die Rückgabe des Schlüssels 4
wird erst dem Benutzer zugeordnet, wenn der Schlüssel 4 mit derselben Buch
se 8 verbunden ist, aus der der Stecker 10 des Schlüssels 4 entnommen wur
de.
Durch eine entsprechende Codierung der Stecker 10 und entsprechendes Aus
lesen der Codierung kann natürlich auch ein Schlüsselschrank mit wahlfreier
Positionierung des Schlüssels 4 vorgesehen werden.
Die Erfindung läßt sich natürlich auch mit anderen Gegenständen nutzen,
z. B. Dienstwaffen eines Sicherheitsdienstes. Dazu muß die Erfindung auch
nicht unbedingt in Form eines Schrankes realisiert werden, sondern kann in
jeder zweckmäßigen Form ausgebildet sein.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Entnahme und/oder Rückgabe von Gegenständen aus einem
mit einem Verschlußmittel gesicherten Vorrat enthaltend:
wenigstens einen Vorratsraum (2) oder dgl. zur Aufnahme von Gegenständen (4),
wenigstens ein Verschlußmittel (5, 6) zum Abschluß des wenigstens einen Vorratsraumes (2),
wobei das wenigstens eine Verschlußmittel (5, 6) in einer ersten Betriebsstellung (Schließstellung) den wenigstens einen Vorratsraum (2) verschließt und in wenigstens einer weiteren Betriebsstellung (Freigabestellung) einen Zugang zu dem wenigstens einen Vorratsraum (2) zuläßt,
wenigstens eine Einrichtung (7) zur Erfassung eines Identifikationsmittels,
wenigstens eine Einrichtung (3) zur Aufnahme der Gegenstände (4),
wenigstens eine Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2), und
wenigstens eine Auswerteeinrichtung (12) zur Auswertung wenigstens der Signale der Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2).
wenigstens einen Vorratsraum (2) oder dgl. zur Aufnahme von Gegenständen (4),
wenigstens ein Verschlußmittel (5, 6) zum Abschluß des wenigstens einen Vorratsraumes (2),
wobei das wenigstens eine Verschlußmittel (5, 6) in einer ersten Betriebsstellung (Schließstellung) den wenigstens einen Vorratsraum (2) verschließt und in wenigstens einer weiteren Betriebsstellung (Freigabestellung) einen Zugang zu dem wenigstens einen Vorratsraum (2) zuläßt,
wenigstens eine Einrichtung (7) zur Erfassung eines Identifikationsmittels,
wenigstens eine Einrichtung (3) zur Aufnahme der Gegenstände (4),
wenigstens eine Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2), und
wenigstens eine Auswerteeinrichtung (12) zur Auswertung wenigstens der Signale der Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens eine Vorratsraum durch einen Schrankraum (2) gebildet ist und
das wenigstens eine Verschlußmittel eine Schranktür (5) mit wenigstens einem Schloß (6) oder dgl. umfaßt.
der wenigstens eine Vorratsraum durch einen Schrankraum (2) gebildet ist und
das wenigstens eine Verschlußmittel eine Schranktür (5) mit wenigstens einem Schloß (6) oder dgl. umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das wenigstens eine Schloß (6) ein elektromagnetisches Stellelement
umfaßt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines
Identifikationsmittels einen Kartenleser (7) umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines
Identifikationsmittels ein Codeschloß umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Einrichtung zur Erfassung eines
Identifikationsmittels einen Fingerabdruckleser umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Einrichtung zur Aufnahme der Gegenstände (4) eine
Rasterwand (3) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Rasterwand (3) eine Vielzahl von Sensoren (8) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vielzahl von Sensoren durch eine Vielzahl von elektrischen
Buchsen (8) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
je einem der Sensoren (8) ein Gegenstand zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Einrichtung zur Erkennung des Vorhandenseins der
Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2) eine mit den Sensoren (8)
verbundene Erkennungsschaltung (11) umfaßt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch
die wenigstens eine Auswerteeinrichtung zur Auswertung wenigstens der
Signale der Einrichtung (11) zur Überwachung der jeweiligen
Aufnahmeposition der Gegenstände (4) in dem Vorratsraum (2) eine
Auswerteschaltung (12) umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) zugleich mit
der wenigstens einen Einrichtung (7) zur Erfassung eines
Identifikationsmittels verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) zugleich mit dem
wenigstens einen elektromagnetischen Stellelement (6) verbunden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner mit einer Schaltung
(13) zur Erzeugung eines Zeitsignals verbunden ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner eine
Speichereinrichtung umfaßt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Auswerteschaltung (12) ferner wenigstens eine
Ein-/Ausgabeeinrichtung (14, 15) umfaßt.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20307936U1 (de) * | 2003-05-21 | 2004-09-23 | Tischlerteam Hoffmann + Jäger GmbH | Schlüsselschranksystem |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP0833283A3 (de) | 1999-12-08 |
| EP0833283A2 (de) | 1998-04-01 |
| DE19635483A1 (de) | 1998-03-05 |
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