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DE19634670A1 - Gurtanordnung zum Tragen eines handgeführten Arbeitsgerätes - Google Patents

Gurtanordnung zum Tragen eines handgeführten Arbeitsgerätes

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DE19634670A1
DE19634670A1 DE19634670A DE19634670A DE19634670A1 DE 19634670 A1 DE19634670 A1 DE 19634670A1 DE 19634670 A DE19634670 A DE 19634670A DE 19634670 A DE19634670 A DE 19634670A DE 19634670 A1 DE19634670 A1 DE 19634670A1
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belt
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belt arrangement
back plate
band
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Juergen Dipl Ing Haeberlein
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Andreas Stihl AG and Co KG
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Andreas Stihl AG and Co KG
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    • A45F3/14Carrying-straps; Pack-carrying harnesses
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Description

Die Erfindung betrifft eine Gurtanordnung zum Tragen eines handgeführten Arbeitsgerätes, insbesondere eines Frei­ schneidegerätes oder dgl. durch einen Benutzer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A 40 38 096 ist eine gattungsgemäße Gurtanord­ nung für eine Rodungssäge bekannt, bei der zur Verbindung der vorderen Enden der Schultergurte mit dem Seitengurt eine auf Höhe des Brustbeines des Benutzers liegende Schloßplatte vorgesehen ist, an der auch das eine Ende des Tragbandes der Tragplatte eingehängt ist. Die Gurtanordnung gewährleistet zwar einen festen, unverlierbaren Sitz, ver­ teilt die einseitig am Tragband angehängte Last aber un­ gleichmäßig auf die Schultern des Benutzers. Außerdem wird die unmittelbar zur Krafteinleitung in die Schultergurte vorgesehene Schloßplatte als einengend empfunden, da sie auf das Brustbein drückt und die Atmung des Benutzers be­ hindert; weiblichen Benutzern ist das Tragen einer der­ artigen Gurtanordnung nicht zuzumuten. Auch treten beim An­ legen der Gurtanordnung Probleme bei der Handhabung auf, da in der Schloßplatte mehrere Einstecköffnungen vorgesehen sind, die verwechselt werden können.
Aus der US-A 4,776,504 ist eine Trageeinrichtung bekannt, welche aus einer U-förmigen Kunststoffplatte besteht, deren Schenkel die Schultergurte bilden. Die freien Enden der Schenkel müssen vor dem Brustbein des Benutzers miteinander verbunden werden; das Tragband der Tragplatte ist zwischen dem Ende eines Schultergurtes und einem Rückenabschnitt der Kunststoffplatte befestigt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Benutzers ist ein Ausgleichsband vorgesehen. Da­ durch kann zwar die Last annähernd gleichmäßig auf die Schultern verteilt werden, jedoch wirkt das Ausgleichsband einseitig auf den Körper des Benutzers. Außerdem wird der Brustraum durch die auf Höhe des Brustbeines verbundenen Schultergurte eingeengt; weibliche Personen können aufgrund des Gurtverlaufes mit dieser bekannten Trageeinrichtung nicht arbeiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsge­ mäße Gurtanordnung zum Tragen eines handgeführten Arbeits­ gerätes derart weiterzubilden, daß im Brustbereich des Be­ nutzers keine unangenehmen Belastungen auftreten und eine gleichmäßige Lastverteilung auf die Schultern des Benutzers möglich ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Da die freien, vorderen Enden der Schultergurte von dem je­ weils vorderen Ende des Beckengurtes und des Seitengurtes getrennt liegen, also nicht mit anderen Gurtenden der Gurt­ anordnung verbunden sind, bleibt der Brustbereich des Be­ nutzers frei. Die Atmung des Benutzers ist nicht behindert, da im Brustbereich keine Kräfte eingeleitet werden; der Gurt eignet sich insbesondere für weibliche Benutzer, die ohne Einschränkung bei angelegtem Gurt bequem arbeiten kön­ nen.
Der zur Tragplatte offene Beckengurt wird aufgrund der Ver­ bindung mit dem Tragband der Tragplatte derart mit der Ge­ wichtskraft des Arbeitsgerätes beaufschlagt, daß der Beckengurt ähnlich einem angelegten Gürtel fest auf der Hüfte auf liegt, wodurch sich eine weitgehend gleichmäßige Lastverteilung im Hüftbereich ergibt.
Da die vorderen Enden der Schultergurte weder miteinander noch mit anderen Gurtenden, sondern nur über die Verbin­ dungsbänder mit der Rückenplatte verbunden sind, liegen sie ähnlich den Schultergurten eines Rucksackes am Körper des Benutzers an; das An- und Ablegen der Gurtanordnung ist be­ sonders einfach.
Vorteilhaft ist das vordere Ende des Seitengurtes mit dem vorderen Ende des Beckengurtes über ein Ausgleichsband ver­ bunden, an dem das Tragband befestigt ist. Über das Aus­ gleichsband erfolgt so eine Lastverteilung in den Becken­ gurt und den Seitengurt, wobei die in den Seitengurt ein­ geleitete Last über die Rückenplatte auf die Schultergurte abgeleitet wird. Bevorzugt ist am Ausgleichsband ein frei in Längsrichtung des Ausgleichsbandes verschiebbares Be­ festigungsglied eingehängt, an dem das Tragband angreift. Dadurch ist ohne Einstellarbeiten eine Anpassung der Gurt­ längen an die Größe und die Gestalt unterschiedlicher Be­ nutzer gegeben. Auch bei Körperbewegungen erfolgt über das verschiebbar am Ausgleichsband angreifende Befestigungs­ glied sogleich eine entsprechend angepaßte Lastaufteilung, so daß auch bei längerer Benutzung des Gurtes die optimale Lastverteilung auf den Beckengurt und die Schultergurte beibehalten bleibt.
Zweckmäßig ist das Befestigungsglied Teil einer Steck­ kupplung, deren Gegenstück an dem zugewandten Ende des Tragbandes festliegt. Das so ausgebildete Gurtschloß ist die einzige aufzutrennende Verbindung zum An- oder Ablegen der Gurtverbindung. Der so geschaffene einfache Aufbau ge­ währleistet, daß auch Erstbediener den Gurt ohne weitere Anweisung funktionsrichtig anlegen können, wobei die Rückenplatte die Lage des Gurtes vorbestimmt. Die Einzel­ gurte sind verwindungssteif mit der Rückenplatte verbunden, so daß die Gurtanordnung auch im abgelegten Zustand weit­ gehend die beim Anlegen erforderliche Lage beibehält und ein falsches Anlegen damit vermieden werden kann.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den wei­ teren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der ein nachfolgend im einzelnen beschriebenes Ausführungs­ beispiel der Erfindung dargestellt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung einen bekannten Gurt zum Tragen eines Arbeitsgerätes durch einen Benutzer,
Fig. 2 in schematischer räumlicher Darstellung eine erfin­ dungsgemäße Gurtanordnung zum Tragen eines handge­ führten Arbeitsgerätes,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf ein Gurtschloß,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf ein Längeneinstellglied für ein Tragband,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5.
In Fig. 1 ist ein einfacher Traggurt 3 gemäß dem Stand der Technik am Anmeldetag gezeigt. Der Traggurt 3 dient dem Tragen eines Arbeitsgerätes, das im gezeigten Ausführungs­ beispiel ein Freischneidegerät 1 bzw. eine Motorsense ist. Der Traggurt 3 wird über die linke Schulter des Benutzers 2 gelegt und weist eine auf der rechten Seite des Benutzers vorgesehene Einhängeöse 13, Karabinerhaken oder dgl. auf, in die das Arbeitsgerät mit einer Einhängevorrichtung 11 eingehängt wird. Die Einhängevorrichtung 11 ist etwa im Schwerpunkt des Arbeitsgerätes 1 vorgesehen.
Das Freischneidegerät 1 weist einen Antriebsmotor 4 auf, der im Ausführungsbeispiel ein Verbrennungsmotor, nämlich ein Zweitaktmotor ist. Der Antriebsmotor 4 treibt eine in einem gebogenen Führungsrohr 5 gelagerte Antriebswelle, die einen am unteren Endabschnitt 6 des Führungsrohres 5 gehal­ tenen Schneidkopf 7 antreibt. Im gezeigten Ausführungsbei­ spiel ist der Schneidkopf 7 ein Fadenschneider, der min­ destens einen radial vom Schneidkopf 7 abstehenden Fadenab­ schnitt 8 aufweist, der als Schneidwerkzeug dient. Anstelle des Fadenabschnittes 8 kann auch ein Schneidblatt, ein Kreissägeblatt oder dgl. eingesetzt werden. Oberhalb des Schneidkopfes 7 ist ein sich über einen Teilumfang er­ streckender Schutzschild 9 angeordnet, der mittels einer Manschette 10 am Endabschnitt 6 des Führungsrohres 5 be­ festigt ist. Ein am Führungsrohr 5 befestigter, lenker­ artiger Griff 12 dient zur Führung des Freischneidegerätes; an ihm sind eventuell notwendige Bedienungselemente für den Antriebsmotor 4 angeordnet.
Zur Erzielung einer symmetrischen Lastverteilung auf die Schultern des Benutzers 2 ist die erfindungsgemäße Gurtan­ ordnung 20 gemäß Fig. 2 vorgesehen. Die Gurtanordnung be­ steht aus einer Rückenplatte 21, die zur Übertragung von Schubkräften bevorzugt aus Kunststoff, insbesondere einem mäßig weichen Kunststoff, besteht. Im Bereich der Schulter­ blätter des Benutzers 2 sind im oberen Bereich 21a der Rückenplatte 21 Schultergurte 31, 32 befestigt. In dem Be­ festigungsbereich 30 der Schultergurte 31, 32 an der Rückenplatte 21 ist ferner das erste, hintere Ende 41 eines Seitengurtes 40 festgelegt, der vom oberen Bereich 21a der Rückenplatte 21 seitlich schräg abwärts nach vorne ver­ läuft, wobei das vordere Ende 42 des Seitengurtes 40 etwa im unteren Bereich des Brustkorbes des Benutzers 2 endet.
Unterhalb des Seitengurtes 40 ist ein in Richtung zu einer Tragplatte 19 offener Beckengurt 50 angeordnet, der im Be­ reich seines hinteren Endes 51 im Fußbereich 21b der Rückenplatte 21 festgelegt ist. Im gezeigten Ausführungs­ beispiel verjüngt sich die Rückenplatte 21 von dem oberen Befestigungsbereich 21a in Richtung der Hochachse 15 des Benutzers 2 nach unten zu ihrem Fußbereich. Das vordere En­ de 52 des Beckengurtes 50 endet etwa unterhalb des Brust­ korbes des Benutzers 2; im gezeigten Ausführungsbeispiel liegt das Ende 42 des Seitengurtes 40 nahe benachbart zu dem Ende 52 des Beckengurtes 50.
Gemäß der Erfindung ist das vordere Ende 42 des Seitengur­ tes 40 mit dem vorderen Ende 52 des Beckengurtes 50 über ein Ausgleichsband 45 verbunden. Das Ausgleichsband 45 hat eine fest vorgegebene, unveränderbare Länge und ist auf dem Ende 42 des Seitengurtes 40 bzw. dem Ende 52 des Beckengur­ tes 50 unlösbar befestigt, insbesondere aufgenäht.
An dem Ausgleichsband ist längenverstellbar das eine Ende 18 eines Tragbandes 17 angeordnet, welches in seinem mitt­ leren Bereich an der seitlich vom Benutzer 2 liegenden Tragplatte 19 befestigt und mit seinem anderen Ende 16 am hinteren Ende 51 des Beckengurtes längenverstellbar festge­ legt ist. Die Tragplatte 19 könnte auch längsverschiebbar an dem in diesem Fall durch sie durchgeschleiften ein­ teiligen Tragband 17 gehalten sein. Der Benutzer 2 kann also die Tragplatte 19 bei der dargestellten Ausführung durch Schnellverstellen der Tragbandenden 16 und 18 oder alternativ durch Verschieben entlang des Tragbandes 17 in die für ihn geeignete Position bringen. Die Tragplatte 19 besteht zweckmäßig aus einem elastischen, insbesondere weich elastischen Material, so daß sie sich an den Ober­ schenkel des Benutzers 2 anschmiegen kann. An der Trag­ platte 19 ist die Einhängeöse 13 für das Arbeitsgerät, näm­ lich das Freischneidegerät 1 vorgesehen (vgl. Fig. 1).
Der in Richtung zur Tragplatte 19 offene Beckengurt 50 wird zur Kraftübertragung durch das Tragband 17 geschlossen, wo­ bei die in Pfeilrichtung 14 wirkende Gewichtskraft des Ar­ beitsgerätes 1 ein festes Anliegen des Beckengurtes 50 an der Hüfte des Benutzers 2 sicherstellt. Der Beckengurt 50 liegt somit ähnlich einem Gürtel am Körper des Benutzers 2 an, so daß die Last über seine ganze Länge gleichmäßig ver­ teilt wird.
Das dem Ausgleichsband 45 zugewandte Ende 18 des Tragbandes 17 ist an einem Befestigungsglied 47 eingehängt, welches in Längsrichtung des Ausgleichsbandes 45 verschiebbar ist. Das Ausgleichsband 45 ist mit Spiel durch das Befestigungsglied durchgeschleift. Zweckmäßig ist das Befestigungsglied 47 als leicht zu öffnendes, rastbares Einsteckschloß ausgebil­ det, wie es in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist. Der am Ausgleichsband 45 längsverschiebbar gehaltene Teil 48 ist als Steckkupplung ausgebildet, deren Gegenstück 49 an dem Ende 18 des Tragbandes 17 festgelegt ist. Dabei ist das Tragband 17 zweckmäßig längenverstellbar an dem Gegenstück 49 befestigt. Wie Fig. 2 zeigt, trägt das Gegenstück 49 seitliche Rastklinken 44, die in seitliche Rastöffnungen 46 der Steckkupplung einschnappen. Das Steckschloß ist dann geschlossen. Werden die Rastklinken seitlich niederge­ drückt, kommen sie aus den Rastöffnungen 46 frei mit der Folge, daß das Tragband 17 vom Ausgleichsband 45 gelöst ist. Die erfindungsgemäße Gurtanordnung ist dadurch offen und kann angelegt bzw. abgelegt werden. Das Öffnen und Schließen der gesamten Gurtanordnung nur mittels der Steck­ kupplung 47 ist möglich, weil die freien, vorderen Enden 33 der Schultergurte 31 und 32 sowohl von dem vorderen Ende 52 des Beckengurtes 50 als auch von dem vorderen Ende 42 des Seitengurtes 40 getrennt liegen. Zwischen dem vorderen Ende 42 des Seitengurtes 40 und den Enden 33 der Schultergurte 31 und 32 besteht somit ebensowenig eine direkte Verbindung wie zwischen dem vorderen Ende 52 des Beckengurtes 50 und den vorderen Enden 33 der Schultergurte 31 und 32. Die vor­ deren Enden 33 der Schultergurte 31 und 32 sind lediglich über seitliche Verbindungsbänder 35 mit der Rückenplatte 21 verbunden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die hin­ teren Enden 36 der Verbindungsbänder 35 im Fußbereich 21b der Rückenplatte 21 befestigt; zweckmäßig sind die Enden 36 nahe der Rückenplatte 21 am Beckengurt 50 festgelegt. Die anderen, vorderen Enden 37 der Verbindungsbänder 35 sind über je ein Längeneinstellglied 25 jeweils an dem freien, vorderen Ende 33 der Schultergurte 31 und 32 befestigt. Das Längeneinstellglied 25 ist in den Fig. 5 und 6 darge­ stellt und besteht im wesentlichen aus einer Schnalle, wel­ che über eine Befestigungsschlaufe 23 an dem Ende 33 des Schultergurtes unverlierbar befestigt ist. Die Schlaufe 23 umschlingt einen Haltesteg 22 und ist mit ihren Enden auf dem Schultergurt festgenäht.
Das in das Längeneinstellglied 25 eingeschlaufte Ende 37 des Verbindungsbandes 35 umgreift einen Klemmsteg 24, wo­ durch das Verbindungsband 35 in einfacher Weise längenver­ stellbar an den Schultergurt angeschlossen ist.
Mit einem entsprechenden Längeneinstellglied 25 ist das Ende 16 des Tragbandes 17 mit dem Beckengurt 50 nahe dem Fußbe­ reich 21b der Rückenplatte 21 verbunden, wodurch das Trag­ band 17 an seinem Ende 16 längenverstellbar ist. Das Trag­ band 17 ist so an beiden Enden 16 und 18 längenverstellbar gehalten, wodurch eine optimale Einstellmöglichkeit an Ge­ stalt und Größe unterschiedlicher Benutzer 2 möglich ist.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Tragband 17 mit seinem der Rückenplatte zugewandten Ende 16 im Bereich des hinteren Endes 51 des Beckengurtes 50 an diesem festgelegt. Dabei kann das Längeneinstellglied 25 unmittelbar auf dem hinteren Ende 51 des Beckengurtes befestigt sein. Die An­ bindung des Tragbandes 17 an die Rückenplatte 21 erfolgt somit über einen Abschnitt des Beckengurtes 50. Im ge­ zeigten Ausführungsbeispiel überragt das Ende 51 des Beckengurtes 50 die Rückenplatte 21 in Richtung zur Trag­ platte 19. Um die Lastaufteilung zu optimieren ist vorge­ sehen zwischen dem hinteren Ende 51 des Beckengurtes 50 und dem Befestigungsbereich 30 der Schultergurte 31, 32 an der Rückenplatte 21 ein verbindendes Lastband 43 fester Länge vorzusehen. Bevorzugt ist das Lastband 43 dabei am hinteren Ende 41 des Seitengurtes 40 festgelegt, wobei das hintere Ende 41 des Seitengurtes 40 zweckmäßig im Be­ festigungsbereich 30 der Schultergurte 31 und 32 auf diesen festliegt. Dabei liegen das hintere Ende des Beckengurtes 50 und das hintere Ende 41 des Seitengurtes 40 in Richtung der Hochachse 15 des Benutzers mit Abstand zueinander an der Rückenplatte 21.
An dem Beckengurt 50 kann auch eine Werkzeugtasche be­ festigt werden (nicht dargestellt), wofür eine Schlaufe oder ein Karabinerhaken am Beckengurt angeordnet sein kann.
Die erfindungsgemäße Gurtanordnung gemäß Fig. 2 besteht ausschließlich aus flexiblen und/oder elastischen Teilen, so daß die Bewegungsfreiheit des Benutzers 2 kaum einge­ schränkt wird. Insbesondere der Brustbereich des Bedieners bleibt frei, so daß die Atmung nicht beeinträchtigt ist. Auch weiblichen Benutzern ist mit der erfindungsgemäßen Gurtanordnung ein ausreichender Tragkomfort geboten, wobei die seitlich angreifende Gewichtskraft des Arbeitsgerätes gleichmäßig auf die Schultern verteilt wird. Die Schultern werden also trotz der unsymmetrischen Krafteinleitung symmetrisch belastet.
Aufgrund der Anordnung der Verbindungsbänder 35 kreuzt auf der von Tragplatte 19 abgewandten Seite des Benutzers das eine Verbindungsband 35 den Seitengurt 40. Zweckmäßig liegt der Seitengurt am Körper des Benutzers 2 an und das Verbin­ dungsband 35 liegt auf dem Seitengurt 40 auf.

Claims (17)

1. Gurtanordnung zum Tragen eines handgeführten Arbeitsge­ rätes, insbesondere eines Freischneidegerätes oder dgl., durch einen Benutzer, mit einer Rückenplatte (21) und daran befestigten Schultergurten (31, 32) sowie einem von der Rückenplatte (21) seitlich nach vorne verlaufenden Seitengurt (40), der mit seinem vorderen Ende (42) etwa im unteren Bereich des Brustkorbes des Benutzers (2) endet, und mit einer seitlichen Tragplat­ te (19), die über ein Tragband (17) mit der Rücken­ platte (21) und dem Seitengurt (40) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Seitengurtes (40) ein in Richtung zur Tragplatte (19) offener Beckengurt (50) angeordnet ist, der im Bereich seines hinteren Endes (51) am Fußbereich (21b) der Rücken­ platte (21) festgelegt ist und dessen vorderes Ende (52) etwa unterhalb des Endes (42) des Seitengurtes (40) liegt und mit dem Tragband (17) der Tragplatte (19) verbunden ist, und daß die freien, vorderen Enden (33) der Schultergurte (31, 32) voneinander und von dem vorderen Ende (52) des Beckengurtes (50) und dem vor­ deren Ende (42) des Seitengurtes (40) getrennt liegen und über seitliche Verbindungsbänder (35) mit dem Fuß­ bereich (21b) der Rückenplatte (21) verbunden sind.
2. Gurtanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende (42) des Seitengurtes (40) und das vordere Ende (52) des Becken­ gurtes (50) über ein Ausgleichsband (45) miteinander verbunden sind, an dem das Tragband (17) befestigt ist.
3. Gurtanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Ausgleichsband (45) ein frei in dessen Längsrichtung verschiebbares Befesti­ gungsglied (47) eingehängt ist, an dem das Tragband (17) angreift.
4. Gurtanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsglied (47) Teil einer Steckkupplung (48) ist, deren Gegenstück (49) an dem Tragband (17) festliegt.
5. Gurtanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragband (17) längen­ verstellbar an dem Gegenstück (49) befestigt ist.
6. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragband (17) mit seinem der Rückenplatte (21) zugewandten Ende (16) im Bereich des hinteren Endes (51) des Beckengurtes (50) festliegt.
7. Gurtanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragband (17) über ein Längeneinstellglied (25) im Bereich des hinteren Endes (51) des Beckengurtes (50) gehalten ist.
8. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (19) mittels des vorzugsweise einteiligen Tragbandes (17) verstell­ bar gehalten ist.
9. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (19) aus einem elastischen, insbesondere weichelastischen Ma­ terial besteht.
10. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Verbindungs­ bänder (35) jeweils mit einem Längeneinstellglied (25) an dem zugehörigen vorderen Ende (33) des Schultergur­ tes (31, 32) festgelegt sind.
11. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Rückenplatte (21) das hintere Ende (51) des Beckengurtes (50) und das Befestigungsende (41) des Seitengurtes (40) in Hö­ henrichtung der Rückenplatte (21) mit Abstand zueinan­ der liegen.
12. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitengurt (40) im Be­ festigungsbereich (30) der Schultergurte (31, 32) an die Rückenplatte (21) anschließt.
13. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lastband (43) das hin­ tere Ende (51) des Beckengurtes (50) mit dem Befesti­ gungsbereich (30) der Schultergurte (31, 32) an der Rückenplatte (21) verbindet.
14. Gurtanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Lastband (43) am hin­ teren Ende (41) des Seitengurtes (40) befestigt ist.
15. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenplatte (21) elastisch, aber zur Stützung der Gurtanordnung genügend biegesteif ist.
16. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gurte (31, 32, 40, 50) weitgehend verwindungssteif sind.
17. Gurtanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Beckengurt (50) eine Werkzeugtasche zu haltern ist.
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