DE19634475A1 - Vorrichtung zur Bildstandsicherung bei Mehrfachbelichtung - Google Patents
Vorrichtung zur Bildstandsicherung bei MehrfachbelichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bildstandsicherung bei
Mehrfachbelichtung eines Films in einer fotografischen Kamera mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Vorrichtungen zur Bildstandsicherung sind bekannt. Ein Aufzugshebel
betätigt ein Verschluß-Spanngetriebe und ein Film-Transportgetriebe. Beide
Getriebe sind im Normalbetrieb miteinander gekuppelt und werden z. B. beim
Schwenken eines manuell betätigbaren Aufzugshebels gleichzeitig in der
Weise angetrieben, daß der Verschluß gespannt und der Film um genau eine
Aufnahme weitertransportiert wird. Über die Kupplung der Getriebe wird ein
Rücklaufen des Films verhindert, so daß er in der Aufnahmeposition
stehen bleibt. Teilweise wird das Film-Transportgetriebe in der
Aufzugsstellung zusätzlich arretiert.
Es ist weiterhin bekannt, die beiden genannten Getriebe zum Rückspulen
des belichteten Films voneinander zu trennen. Dazu ist eine Entriegelungs-Ein
richtung vorgesehen, die über einen im Kameragehäuse eingelassenen
Rückspul-Freigabeknopf ausgelöst wird. Mit dem Freigabeknopf wird die
Kupplung zwischen den beiden Getrieben aus ihrer Wirkstellung ausgerückt.
Ein der Kupplung zugeordneter Rasthebel greift unter Federspannung
automatisch in die Ausrückstellung ein und hält die Kupplung in dieser
Stellung. Nach Beendigung des Rückspulvorganges wird durch einen
erneuten Transportvorgang der Rasthebel gelöst und die Kupplung zwischen
den beiden Getrieben wieder eingerückt.
Die Rückspulfreigabe wird auch für eine Mehrfachbelichtung genutzt, indem
vor dem nächsten Aufzug des Verschluß-Spanngetriebes der Freigabeknopf
der Entriegelungs-Einrichtung gedrückt wird. Der Film wird beim
Verschlußaufzug nicht transportiert und bleibt in der vorher erreichten
Belichtungsstellung stehen. Wegen eines immer vorhandenen geringen
Spiels im Film-Transportgetriebe ist jedoch nicht zu verhindern, daß bereits
leichte Erschütterungen und Stöße am Kameragehäuse zu
Lageveränderungen des Films führen, die bei der zweiten und weiteren
Belichtung unerwünschte Bildverschiebungen nach sich ziehen.
Da die Entriegelung mit der Verschlußauslösung aufgehoben wird, muß bei
jeder weiteren Belichtung derselben Filmstelle der Freigabeknopf erneut
gedrückt werden. Das ist zum einen lästig und erlaubt zum anderen keine
Mehrfachbelichtung im automatischen Aufzugsbetrieb über einen
Motorwinder.
Häufig befindet sich der Freigabeknopf an der Unterseite des
Kameragehäuses, so daß er bei Montage der Kamera auf einem Stativ nicht
oder nur schwer zugänglich ist. Um eine unbeabsichtigte Entriegelung zu
verhindern, ist der Freigabeknopf flächenbündig in das Kameragehäuse
eingelassen. Sollte durch ein ungeschicktes Aufsetzen der Kamera oder eine
unbedachte Manipulation der Freigabeknopf doch einmal unbeabsichtigt
eingedrückt werden, so läßt sich dieser Zustand wegen des automatischen
Einspringens des Rasthebels nicht rückgängig machen. Es muß erst eine
Verschlußauslösung erfolgen, so daß im allgemeinen eine Aufnahme
verloren ist.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Entriegelung des Filmtransports für eine Mehrfachbelichtung zu schaffen, die
jederzeit rückgängig gemacht werden kann, die einfach zu bedienen ist, die
unabhängig von der Verschlußauslösung ist und die einen sicheren Bildstand
auch bei Erschütterung des Kameragehäuses gewährleistet. Dabei sollten
die für die Rückspulfreigabe benötigten Bedienelemente weiterhin mitbenutzt
werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Merkmalen der
Unteransprüche.
Erfindungsgemäß wird der Freigabeknopf so angeordnet, daß er aus dem
Kameragehäuse hervorsteht. Er kann in üblicher Weise in das
Kameragehäuse hineingedrückt werden und löst dabei den Rasthebel aus,
der in die Kupplung der Entriegelungs-Einrichtung eingreift. Es kann die
Rückspulung ausgeführt werden und durch eine neue Verschlußauslösung
der Rasthebel gelöst werden.
Zusätzlich ist dem Freigabeknopf jedoch ein Schieber zugeordnet, der z. B.
eine keilförmig ansteigende Fläche aufweist, mit der der Freigabeknopf
ebenfalls in das Kameragehäuse hineingedrückt werden kann. Der Schieber
ist dabei mit einer Exzenterachse gekuppelt, die mit der Schieberbewegung
gedreht wird. Der Rasthebel liegt unter Federspannung an dieser
Exzenterachse derart an, daß er in der Endstellung des Schiebers aus seiner
Eingriffsstellung mit der Kupplung herausgehoben ist.
An der Exzenterachse liegt ebenfalls federnd eine Klinke an, die bei
vollständig eingedrücktem Freigabeknopf in eine Zahnung eines an der Film-Trans
portwalze angebrachten Zahnkranzes eingreift und auf diese Weise für
einen absolut sicheren Bildstand sorgt. Wenn die Klinke als zweiarmiger
Hebel ausgebildet ist, dessen einer Arm eine Feder bildet, die an der
Exzenterachse anliegt, dann kann die Klinke bei kräftiger Drehung der Film-Trans
portwalze, z. B. über den Rückspulhebel, aus der Zahnung
herausspringen. Dadurch wird eine Beschädigung des Films bei
unsachgemäßer Ausnutzung des Entriegelungszustandes vermieden.
Die Entriegelung der Film-Transportwalze von der Zahnradwelle erfolgt
ausschließlich über den vom Schieber eingedrückt gehaltenen Freigabeknopf
und nur solange sich der Schieber in dieser Stellung befindet. Es sind daher
beliebig viele Verschlußauslösungen ohne Unterbrechung möglich. Der
Betrieb mit einem Motorwinder ist uneingeschränkt gewährleistet.
Vorteilhafterweise steht die Kupplung der Entriegelungs-Einrichtung unter
Federdruck gegen ein als Doppelwippe ausgebildetes Hebelgetriebe, das
vom Freigabeknopf betätigt wird. Wenn dann der Schieber aus der Stellung
für die Mehrfachbelichtung in die Normalstellung zurückgeschoben wird,
schiebt sich der Freigabeknopf unter dem Federdruck wieder aus dem
Kameragehäuse heraus. Die Steuerflächen für den Rasthebel und die Klinke
auf der Exzenterachse sind so ausgebildet, daß der Rasthebel solange auf
Abstand zur Kupplung gehalten wird, bis seine Eingriffsstellung an ihm
vorbeigelaufen ist und die Klinke vollständig aus dem Zahnkranz an der Film-Trans
portwalze herausgehoben ist, wenn die Kupplung zwischen
Zahnradwelle und Film-Transportwalze wieder hergestellt ist.
Es ist ersichtlich, daß ein unbeabsichtigtes Hineindrücken des
Freigabeknopfes und Einrücken des Rasthebels in die Kupplung durch
einfaches Hin- und Herbewegen des Schiebers zwischen seinen
Endstellungen über die damit verbundene Funktion der Exzenterachse
wieder aufgehoben werden kann. Eine Verschlußauslösung und damit ein
möglicher Bildverlust sind nicht erforderlich.
Mit Vorteil wird der Freigabeknopf in der Nähe eines manuelle betätigbaren
Aufzugshebels angeordnet und der Schieber koaxial zur Achse des
Aufzugshebels gelagert. Der Schieber kann dann mit demselben Finger
betätigt werden, der auch den Verschluß-Auslöseknopf betätigt, der
üblicherweise auf der Achse des Verschlußaufzugs liegt. Die Kupplung
zwischen Schieber und Exzenterachse erfolgt über ein übersetztes
Zahnradgetriebe, so daß mit einer Drehung des Schiebers um etwa 60° eine
Drehung der Exzenterachse um z. B. 180° erreicht werden kann. Das wirkt
sich günstig auf den Hub der Steuerflächen für den Rasthebel und die Klinke
aus.
Sowohl dem Rasthebel als auch der Klinke können ein elektrischer Schalter
zugeordnet sein, der ein Signal für die jeweilige Funktionsstellung auslöst.
Der Schieber kann darüber hinaus mit einem Sichtfenster versehen sein, das
die Stellung der Mehrfachbelichtung deutlich anzeigt.
In der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung schematisch dargestellt und anhand der Figuren näher
beschrieben. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Schnittdarstellung der Wirkungskette mit allen
Funktionselementen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf Klinke und Film-Transportwalze,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Getriebe zwischen Schieber und
Exzenterachse und
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Rasthebel.
Fig. 1 zeigt im Schnitt die Deckkappe 1 eines Kameragehäuses. Auf eine
Achse 2 ist ein Aufzugshebel 3 für ein nicht weiter dargestelltes Verschluß-Spann
getriebe aufgesetzt. Koaxial zur Achse 2 ist in der Deckkappe 1 ein
Schieber 4 drehbar gelagert. Der Schieber 4 weist in einer Öffnung 5 eine
keilförmig nach hinten abfallende Fläche auf.
Ebenfalls in der Deckkappe 1 verschiebbar gelagert ist ein Freigabeknopf 6.
Dieser liegt auf einer Hebelfläche 7 auf, die Teil einer Doppelwippe 8 ist. Am
anderen Ende der Doppelwippe liegt ein Hebelarm 9 auf einer Kupplung 10,
die in einer Zahnradwelle 14 längsverschieblich und gegen den Druck einer
Feder 12 gelagert ist.
Die Kupplung enthält eine Klaue 13, die in eine Film-Transportwalze 11
eingreift und außerdem in einer Längsnut 15 in der Innenwandung der
Zahnradwelle 14 geführt wird. Die Zahnradwelle 14 ist mit dem nicht
dargestellten Verschluß-Spanngetriebe getrieblich verbunden. Die Kupplung
10 weist im oberen Teil außerdem einen Einstich 16 auf.
Die Film-Transportwalze 11 enthält einen äußeren Zahnkranz 17 und steht im
übrigen im kraftschlüssigen Eingriff mit einer Film-Transporttrommel 18.
Innerhalb der Deckkappe 1 ist als Teil des Getriebes für die Funktion der
Mehrfachbelichtung auch eine Exzenterachse 19 drehbar gelagert. Ein
Rasthebel 20 ist unter Federspannung schwenkbar geführt. Auf einer Achse
21 ist außerdem eine Klinke 22 schwenkbar gelagert. Die Klinke 22 ist über
die Achse 21 hinaus als Blattfeder 23 weitergeführt. Die Klinke 22 und die
Blattfeder 23 liegen gleichzeitig an unterschiedlichen Steuerflächen der
Exzenterachse 19 an (Fig. 2).
Für die Funktion der Rückspulung wird der Freigabeknopf 6 in die Deckkappe
1 hineingedrückt. Dabei wird die Hebelfläche 7 nach unten gedrückt und das
Verbindungsgelenk der Doppelwippe 8 wird angehoben. Damit drückt der
Hebelarm 9 die Kupplung 10 gegen den Druck der Feder 12 in die
Zahnradwelle 14 hinein. Die Klaue 13 wird aus dem Eingriff mit der Film-Trans
portwalze 11 gelöst und trennt daher die Film-Transportwalze 11 vom
Verschluß-Spanngetriebe. Der Einstich 16 in der Kupplung 10 liegt in dieser
Stellung dem Rasthebel 20 gegenüber, so daß dieser in den Einstich 16
hineinspringen kann und die getriebliche Entriegelung für die Dauer der
Rückspulung aufrechterhält.
Für die Funktion der Mehrfachbelichtung wird der Schieber 4 um die Achse 2
gedreht. Dabei schiebt sich die keilförmige Fläche in der Öffnung 5 über den
Freigabeknopf 6 und drückt diesen in die Deckkappe 1 hinein. Die
Wirkungskette über die Doppelwippe 8 läuft in derselben Weise ab wie bei
der Rückspulfunktion. Zusätzlich wird jetzt jedoch auch die Exzenterachse 19
angetrieben, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Der Schieber 4 greift dazu in eine Nut 24 einer Kurvenscheibe 25 ein, die
über einen Teil ihres Umfangs eine Zahnung 26 aufweist und mit einem
Zahnkranz 27 im Eingriff steht, der auf die Exzenterachse 19 aufgesetzt ist.
An der Kurvenscheibe 25 liegt außerdem ein elektrischer Schalter 28. Das
Übersetzungsverhältnis des Zahnradgetriebes ist so, daß bei einer Drehung
der Kurvenscheibe 25 um etwa 60° die Exzenterachse 19 um ca. 180°
gedreht wird. Das Kurventeil 29 auf der Kurvenscheibe 25 schließt dabei den
Schalter 28. Der dabei erzeugte Schaltimpuls kann zur elektrischen Anzeige
des Modus für Mehrfachbelichtung und z. B. auch zum Sperren eines
motorischen Rückspulantriebs verwendet werden, um eine Zerstörung des
Zahnkranzes 17 durch den Eingriff der Klinke 22 auszuschließen.
Fig. 4 zeigt die Lagerung des Rasthebels 20. Er ist um eine Achse 36
schwenkbar gelagert und in einem Schlitz 30 geführt. Vom Rasthebel 20 geht
ein Stützfuß 31 aus, der in Richtung auf die Exzenterachse 19 weist. Bei
eingeschalteter Kupplung 10 liegt der Rasthebel 20 unter der Zugkraft einer
Feder 32 an der Kupplung 10. Im Rückspulmodus springt er in den Einstich
16 und der Stützfuß 31 liegt gleichzeitig in einer Ausnehmung 33 in der
Exzenterachse 19. Im Modus der Mehrfachbelichtung ist dagegen die
Exzenterachse 19 um 180° gedreht, so daß der Stützfuß 31 am äußeren
Umfang der Exzenterachse 19 anliegt und damit den Rasthebel 20 außerhalb
des Einstichs 16 hält. Gleichzeitig ist die Steuerfläche für die Klinke 22 so
gedreht, daß die Klinke 22 mit dem Zahnkranz 17 an der Film-Transportwalze
11 in Eingriff kommt.
Dem Rasthebel 20 ist ebenfalls ein elektrischer Schalter 34 zugeordnet, der
an einer Nase 35 am Rasthebel 20 anliegt. Er wird ausgelöst, wenn der
Rasthebel 20 in den Einstich 16 zur Sicherung des Rückspulmodus
eingesprungen ist.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Bildstandsicherung bei Mehrfachbelichtung eines Films in
einer fotografischen Kamera, bei der die Kamera einen Aufzug für ein
Verschluß-Spanngetriebe enthält, das getrieblich über eine Zahnradwelle
(14) mit einer Film-Transportwalze (11) gekoppelt ist, und wobei eine
Entriegelungs-Einrichtung für die Film-Rückspulung vorgesehen ist, die
einen im Kameragehäuse gelagerten Freigabeknopf (6), eine Kupplung
(10) zwischen Zahnradwelle (14) und Film-Transportwalze (11) sowie
einen der Kupplung (10) zugeordneten Rasthebel (20) enthält, dadurch
gekennzeichnet, daß der Freigabeknopf (6) unter Federdruck aus dem
Kameragehäuse herausragt und dem Freigabeknopf (6) ein Schieber (4)
zugeordnet ist, wobei mit dem Schieber (4) der Freigabeknopf (6) in das
Kameragehäuse hineingedrückt und dabei die Kupplung (10) der
Entriegelungs-Einrichtung betätigt wird, sowie eine Exzenterachse (19)
gedreht wird, die den der Kupplung (10) zugeordneten Rasthebel (20)
außer Funktion bringt und eine Klinke (22) mit einem an der Film-Trans
portwalze (11) angebrachten Zahnkranz (17) in Eingriff bringt.
2. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kupplung (10) der Entriegelungs-Einrichtung
unter dem Druck einer Feder (12) steht, der über ein Hebelgetriebe (7, 9)
auf den Freigabeknopf (6) wirkt.
3. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hebelgetriebe eine Doppelwippe (8) ist.
4. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rasthebel (20) und die Klinke (22) an der
Exzenterachse (19) federnd anliegen und die Exzenter derart
gegeneinander versetzt sind, daß entweder der Rasthebel (20) oder die
Klinke (22) in Wirkstellung sind.
5. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Rasthebel (20) ein elektrischer Schalter (34)
zugeordnet ist.
6. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Schieber (4) ein elektrischer Schalter (28)
zugeordnet ist.
7. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klinke (22) als zweiarmiger Hebel auf einer
Drehachse (21) gelagert ist, wobei der eine Arm die Klinke (22) und der
andere ein Federelement (23) bildet, die beide an der Exzenterachse (19)
an liegen.
8. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1 dadurch
gekennzeichnet, daß der Freigabeknopf (6) in der Nähe eines manuell
betätigbaren Aufzugshebels (3) angeordnet und der Schieber (4) drehbar
um die Achse (2) des Aufzugshebels (3) gelagert ist.
9. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (4) eine keilförmige Fläche aufweist,
die bei Drehung des Schiebers (4) um die Achse (2) des Aufzugshebels
(3) den Freigabeknopf (6) in das Kameragehäuse hineindrückt.
10. Vorrichtung zur Bildstandsicherung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (4) und die Exzenterachse (19) über
ein Zahnradgetriebe (26, 27) miteinander gekoppelt sind.
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