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DE19633234C2 - Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen - Google Patents

Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen

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DE19633234C2
DE19633234C2 DE19633234A DE19633234A DE19633234C2 DE 19633234 C2 DE19633234 C2 DE 19633234C2 DE 19633234 A DE19633234 A DE 19633234A DE 19633234 A DE19633234 A DE 19633234A DE 19633234 C2 DE19633234 C2 DE 19633234C2
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Germany
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lever
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Klaus Peters
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INGBUERO PETERS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen gemäß der Gattung der Patentansprüche. Sie ist insbesondere bestimmt für Behälter und Container zum Sammeln und Transportieren von Müll, wenn es darauf ankommt, Müll portioniert, artgerecht und sozialverträglich zu entsorgen.
Aus der DE 44 07 690 A1 ist ein Müllbehälter mit Schloß bekannt, dessen Verriegelung manuell mit Hilfe eines Schlüssels oder mechanisch mit Hilfe eines Anschlagbauteils eines Müllfahrzeuges über zwei Führungsbolzen lösbar ist. Eine Betätigungsleiste wird durch das Schloß oder die beiden Führungsbolzen von einem Verriegelungshaken entfernt und gibt dadurch die Verriegelung des Müllbehälterdeckels frei. Abgesehen davon, daß für den Schlüssel eine mehr oder weniger komplizierte Einführ- und Dreh-Schließbewegung notwendig ist, kann im Bedarfsfall manuell kaum die Schubkraft zum Verschieben der Führungsbolzen aufgebracht werden.
Eine einteilige Verschlußeinrichtung mit Schloß und Riegel ist für Entsorgungsbehälter aus der DE 295 06 173 U1 bekannt. Schloß und Riegel sind am behälterseitigen Ende eines torsionsfesten Verbindungsteils angeordnet, an dem deckelseitig ein einen Griff umgreifender Haken vorgesehen ist. In der Schließstellung hintergreift der Riegel einen Teil des nach unten gebogenen Behälterrandes. Mit einem einsteckbaren Schlüssel ist der Riegel aus der Hintergriffsstellung herausschwenkbar und damit die Verriegelung lösbar. Auch in diesem Fall ist eine Einführ- sowie eine Dreh-Schließbewegung für den Schlüssel erforderlich; außerdem muß die Verschlußeinrichtung entfernt und während der Befüllung des Behälters getrennt gelagert werden.
Die EP 0 619 245 A1 beinhaltet einen Abfallbehälter, der mit einem Schloß und einem dazu passenden drehbaren Griffschlüssel an einen Halter anschließbar ist. Der Griff kann nur dann aus einer bajonettartigen Verbindung mit dem Schloß herausgenommen werden, wenn der Abfallbehälter an den Halter angeschlossen ist. Dieser für die Leerung öffentlicher Papierkörbe und Müllbehälter geeignete Griffschlüssel ist für Container zum Sammeln und Transportieren von Müll kaum geeignet. Er ist auch für den privaten Gebrauch wenig geeignet, weil er eine beträchtliche Größe haben dürfte und unbequem zu handhaben ist.
Schließlich ist aus der DE 93 09 922 U1 ein Pfandschloß für Einkaufswagen bekannt, bei dem eine eingeführte Münze oder besonders gestaltete Karte ein Kopplungsglied, bspw. zu einem benachbarten Einkaufswagen, freigibt. Die Karte muß so gestaltet sein, daß sie an ihrem eingeführten Ende zumindest teilweise deformierbar ist, wodurch ihrem Gebrauch, ihrer Anwendbarkeit und ihrer Haltbarkeit Grenzen gesetzt sind.
Sofern die bisher genannten bekannten technischen Lösungen Verriegelungen von großen Müllbehältern betreffen, sind sie nicht nur unbequem zu bedienen und zu handhaben. Insgesamt enthalten diese bekannten Lösungen auch keine Möglichkeit der Entwertung von Chips, die aber für die gerechte Müllentsorgung von erheblicher Bedeutung ist.
Auch ist bereits eine Vorrichtung zur Müllentsorgung bekannt (DE 42 02 208 A1), bei der eine Müllschleuse mit Hilfe eines Schließteils, bspw. einer Chipkarte oder einer Wertmarke, benutzbar ist, der/die auf ein vorhandenes Schloßteil abgestimmt ist. Dadurch ist es unbefugten Personen nahezu unmöglich, über die Schleuse Müll in einen Container einzufüllen, wenn diese Person kein geeignetes Schließteil besitzt. Von besonderer Bedeutung ist diese Vorrichtung, wenn Sondermüll zu entsorgen ist. Die Verriegelung des Schlosses kann auf rein mechanischem oder elektrisch/elektronischem Wege geschehen. Die in der DE 42 02 208 A1 angebotene mechanische Lösung ist wegen der Vielzahl und Kompliziertheit der erforderlichen Teile und der Größe des zu benutzenden Schließteils nicht nur aufwendig in der Herstellung, sondern auch störanfällig und unbequem zu bedienen. Die elektrisch/elektronische Lösung ist an das Vorhandensein einer elektrischen Energiequelle gebunden. Beide Lösungsvarianten sind den robusten Anforderungen der Praxis und den Beeinflussungen durch Witterung und manchmal wenig pflegliche Behandlung durch die Benutzer nicht gewachsen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Schloßteil so auszubilden, daß es funktionssicher, robust, möglichst wenig verunreinigbar ist und nur dem Schließteil Zugang in eine vorhandene Öffnung gewährt, das auf diese Öffnung abgestimmt ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Schließteil so zu gestalten, daß es leicht und einfach zu handhaben ist, die Vorteile von Chipkarte und Schlüssel zu kombinieren gestattet, ohne ihre Nachteile zu übernehmen. Durch eine einfache lineare Schubbewegung des Schließteils soll der Schließvorgang durchgeführt werden können, wobei das Schließteil mehrfach benutzbar sein soll. Insgesamt soll die Anordnung unabhängig von Energiequellen funktionieren.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des ersten Patentanspruchs angegebenen Merkmale gelöst. Die erfindungsgemäße Ausbildung des Schloßteils ermöglicht durch einfaches lineares Einschieben des Schließteils in das Schloßteil einen Deckel, eine Tür oder eine Schleuse in einen öffenbaren oder geöffneten Zustand zu versetzen. Andrerseits läßt sich das Schließteil ohne weiteres wieder aus dem Schloßteil entfernen, wenn von dem öffenbaren Zustand kein Gebrauch gemacht worden ist. Vorteilhaft befindet sich im Schloßteil ein im wesentlichen rechtwinklig zur Schließteilführung bewegbares Sperrstück, das mit einer Ausnehmung im Schließteil korrespondiert, in die es hineinragt, wenn sich der Anschlag in der anderen der beiden Endlagen befindet. Sperrstück und Ausnehmung sind in der Nähe des Anschlags bzw. des Anschlagendes oder aber in der Nähe des Einführungsendes bzw. Griffendes angeordnet. Wird der bewegliche Anschlag in seiner Endlage festgehalten, die sich in einem Abstand vom Anschlagende der Schließteilführung befindet, so verbleibt das Sperrstück in der Ausnehmung des Schließteils und hält dieses in der eingeschobenen Lage fest. Das Sperrstück ist vorteilhaft an einem Ende eines im wesentlichen zur Schließteilführung parallelen zweiarmigen Hebels angeordnet, der an seinem anderen Ende mit einem Anschlag versehen und um eine zur Führungsrichtung rechtwinklig gerichtete sowie zur Führungsebene parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Das Schließteil wird durch einen schmalen Schlitz in der Einführseite in das Schloßteil eingeschoben, überwindet dabei vermöge einer Profilierung in seinem Anschlagende im Schlitz befindliche Formelemente und drückt den zweiarmigen Hebel über eine zwischen seiner Schwenkachse und dem Anschlagstück am Hebel angeordnete schräge Gleitfläche in eine Stellung, in der sich das Sperrstück in der Ausnehmung des Schließteils befindet. Dabei hält das Anschlagstück den Anschlag in der Nähe des Anschlagendes, sofern das Schließteil des Hebel nicht über die schräge Gleitfläche um seine Achse schwenkt. Eine Feder, vorzugsweise eine Torsionsfeder, ist bestrebt, den zweiarmigen Hebel so zu schwenken, daß sich das Sperrstück außerhalb der Ausnehmung des Schließteils befindet. Der Anschlag ist mit einem Verbindungstück zu einem Deckel, einer Tür oder einer Schleuse versehen, über das er bei seiner Auslenkung in die Endlage, die sich in einem Abstand vom Anschlagende befindet, in dieser Endlage gehalten wird. Vorteilhaft ist der Anschlag an einem U-förmigen Hebel befestigt, der an seinen Schenkelenden um eine Achse schwenkbar gelagert ist, die rechtwinklig zur Führungsrichtung des Schließteils gerichtet ist, wobei eine Feder bestrebt ist, den U-förmigen Hebel mit dem Anschlag in die Endlage am Anschlagende der Schließteilführung zu drücken. Die erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich dadurch aus, daß im wesentlichen parallel zur Schließteilführung eine Schlittenführung für einen Schlitten angeordnet ist, dessen Ausgangslage sich in der Nähe des Einführendes befindet und an dem drei Hebel um drei zueinander zumindest annähernd parallele, vorzugsweise koinzidierende Achsen schwenkbar gelagert sind, wobei die drei Hebel parallel zur Schlittenführungsrichtung nebeneinander liegen. Dabei sind die Achsen der drei Hebel vorzugsweise parallel zu den Achsen des zweiarmigen Hebels und des U-förmigen Hebels angeordnet. Die drei Hebel sind an der dem Einführende abgewandten Seite seitlich am Schlitten zum Anschlagende hin gelagert, erstrecken sich parallel zum Schlitten in Richtung des Einführendes und bewegen sich mit ihren freien Enden im wesentlichen rechtwinklig zur Schlittenführung. Vorteilhaft hat der erste der drei Hebel an seinem freien Ende eine sich parallel zum dritten Hebel erstreckende V-förmige Auflauffläche für das Schließteil und ein zumindest annähernd parallel zur Hebelschwenkachse gerichtetes, erstes Querstück. Die Auflauffläche und das erste Querstück befinden sich in der Höhe der Schließteilführung. Das erste Querstück ist gegenüber dem Scheitel der V-förmigen Auflauffläche innerhalb des vertikalen Bereichs dieser Auflauffläche zurückgesetzt. Weiterhin weist das erste Querstück vorzugsweise an seinem freien Ende eine Stützlasche für das Schließteil auf. Außerdem hat der erste Hebel an seinem dem ersten Querstück entgegengesetzten Ende einen Ansatz, der mit seinem freien Ende um eine am Schlitten befindliche Lasche gekröpft ist, an der einerseits eine Feder befestigt ist, die sich im wesentlichen parallel zur Schlittenführung erstreckend andererseits von einem feststehenden Geräteteil, der Einführseite, gehalten wird. Von Vorteil ist es, wenn der zweite der drei Hebel aus zwei Schenkeln besteht, die durch ein erstes Joch miteinander verbunden sind und von denen sich jeder auf einer Seite des Schlittens befindet, wobei am freien Ende des einen Schenkels ein zweites Querstück im wesentlichen parallel und in einem Abstand zum ersten Querstück und auf der dem Schlitten abgewandten Seite des ersten Querstücks befestigt ist. Am freien Ende des anderen Schenkels sind ein Führungsansatz und ein Druckansatz quer zu diesem Schenkel befestigt, von denen der Führungsansatz mit einer Ablaufschräge und der Druckansatz mit einem Bügel zusammenwirkt. Der dritte der drei Hebel ist vorteilhaft an seinem freien Ende mit einer Schneideinrichtung und einem Druckstück versehen, wobei sich die Schneideinrichtung in ihrer Ausgangslage unter der Wirkung einer Feder oberhalb und in ihrer Endlage unterhalb der Schließmittelführung befindet. Der dritte der drei Hebel kann aus zwei Schenkeln bestehen, die zu beiden Seiten des Schlittens angeordnet und durch ein zweites Joch miteinander verbunden sind, das parallel neben dem ersten Joch angeordnet ist und als Druckstück dient. Mit dem Druckstück wirkt über den gesamten Bereich der Schlittenführung eine Druckplatte zusammen, die um eine gerätefeste, zur Schlittenführung parallel Achse entgegen einer Feder schwenkbar gelagert ist. Zur Erhöhung der Funktionssicherheit des Schloßteils ist ein sich quer zur Schließteilführung erstreckender Bügel um eine Achse schwenkbar gelagert, die parallel zur Schlittenführung gerichtet ist. Der Bügel steht mit dem Druckansatz in Kontakt und weist in einem Abstand von seiner Schwenkachse am Anschlagende einen Anschlagstreifen für den U-förmigen Hebel auf, der beim Schwenken des Bügels nach Maßgabe der Ablaufschräge die Schwenkungen des U-förmigen Hebels freigibt oder sperrt.
Damit das Schloßteil vor äußeren Einflüssen geschützt ist, ist es von einem Gehäuse umgeben, in dem die Schließteilführung und die Schlittenführung fest angeordnet und der U-förmige Hebel, der zweiarmige Hebel, die Druckplatte und der Bügel schwenkbar gelagert sind. Das Gehäuse weist eine Einführungsöffnung für das Schließteil und zwei Verbindungsöffnungen auf, von denen sich die eine Verbindungsöffnung in der Nähe des Verbindungsstückes und die andere Verbindungsöffnung in der Nähe der Druckplatte befindet. Durch die Verbindungsöffnung in der Nähe des Verbindungsstückes erfolgt über dieses Verbindungstück die Freigabe eines außerhalb des Gehäuses sich vollziehenden Bewegungsablaufs. Durch die andere Verbindungsöffnung wirkt ein Druckmittel von außen über die Druckplatte und den dritten Hebel auf die Schneideinrichtung ein, die ein Stück des Schließteils abtrennt und entwertet. Um dies vorteilhaft zu ermöglichen, ist die Schlittenführung derart über der Schließteilführung angeordnet, daß das Schließteil bei seiner Bewegung in der Schließteilführung den Schlitten auf der Schlittenführung verschiebt. Zur leichten Einführbarkeit des Schließteils erweitert sich der Querschnitt der Einführungsöffnung vom Gehäuseinneren nach außen zu trichterförmig. Darüber hinaus ist außen am Gehäuse in unmittelbarer Nähe der Einführungsöffnung eine Einführungshilfe für das Schließteil, bspw. in Form einer Konsole, vorgesehen. Damit das Schließteil in der zugehörigen Führung an jeder Stelle eine stabile Lage einnimmt, ist ein rechtwinklig zur Schließteilführung wirkendes Reibmittel vorhanden, das gegen das Schließteil drückt. Das Reibmittel kann als unter Federdruck stehende Kugel oder Kugelkalotte gestaltet sein, die aus der Führungsebene in den Führungsraum bis zu einem Anschlag hinein wirkt.
Schließteil und Schloßteil sind aufeinander abgestimmt, so daß nur spezifische Schließteile entlang der Schließteilführung im Schloßteil bewegt werden können. Der Abstimmung dienen nicht nur die Formelemente in der Einführungsöffnung, sondern auch eine quer zur Schließteilführung, vorzugsweise zwischen dem Reibmittel und der schrägen Gleitfläche vorgesehene, auswechselbare Maske, deren Öffnungsprofil dem Querschnitt des Schließteils gleicht.
Das Schließteil selbst ist vorteilhaft als Papp- oder Kunststoffkarte ausgebildet, die einen schmalen Schlitz als Einführungsöffnung ermöglicht, der schwerlich tiefergehend verstopft werden kann. Die Karte weist innerhalb eines Rahmens mindestens eine Ausnehmung auf, in die von mindestens einer Seite des Rahmens her abtrennbare Materialvorsprünge (Wertmarken) in regelmäßiger Anordnung und Ausbildung hineinragen. Beispielsweise hat die Einfüllung einer bestimmten Müllmenge die Abtrennung eines Materialvorsprungs zur Folge; bei der doppelten Müllmenge werden zwei Materialvorsprünge abgetrennt. Der Abstand der Materialvorsprünge ist gleich dem Abstand des ersten vom zweiten Querstück. Am dem Griffende gegenüberliegenden Anschlagende besitzt die Karte rechtwinklig zur Ebene der Schließteilführung eine Profilierung (Codierung), die der der Maske entspricht und die sich zumindest in einem Seitenteil der Karte fortsetzt. Vorteilhaft weist die Ausnehmung in der Karte in der Nähe von Griffende und Anschlagende von den Materialvorsprüngen freie Bereiche auf, deren Längen durch den Abstand der Querstücke von der äußeren Fläche des Gehäuses am Einführende der Schließteilführung bedingt sind. Während in den Bereich der Ausnehmung am Griffende das Sperrstück des zweiarmigen Hebels eingreifen kann, ragt in den Bereich der Ausnehmung am Anschlagende das Querstück des zweiten Hebels hinein. Eine stabile Karte mit leicht abzuschneidenden Materialvorsprüngen ergibt sich, wenn die Dicke der Materialvorsprünge kleiner ist, als die Dicke des Kartenrahmens. Dabei ist die Dicke und Länge der Materialvorsprünge dem Profil der Karte am Anschlagende und den Eingriffstiefen der Querstücke sowie des Sperrstückes angepaßt. Bei bis zum Anschlag am U-förmigen Hebel eingeschobener Karte sind die Eingriffstiefen gleich. Das Schließteil, bzw. die Karte kann wendbar ausgebildet sein, d. h. sie ist doppelseitig derart ausgebildet, daß sie bei Drehung um ihre in der Schließteilführung liegende Längsachse gleichwirkend verwendbar ist. Voraussetzungen hierfür sind, daß der Schlitz, die Schließteilführung und das Schließteil selbst die doppelte Breite haben und die Querstücke nur halb so breit sind wie das Schließteil. Entsprechend bemißt sich auch die Breite des Schlittens mit den drei einarmigen Hebeln. Die Anordnung soll so getroffen sein, daß die Materialvorsprünge jeder Seite der Karte nur bis zu etwa 1/4 bis 1/3 der Breite in die Ausnehmung hineinragen. Damit die Karte bzw. ein entsprechendes Schließteil soweit in das Schloßteil einführbar ist, daß der U-förmige Hebel in seine vom Anschlagende entfernt liegende Endlage gedrückt wird, weist die Karte am Griffende mit der Ausnehmung in Verbindung stehende Einführungsrillen auf, die der Profilierung am Anschlagende und den Formelementen in der Einführungsöffnung entsprechen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Anordnung tlw. in aufgerissenem Zustand,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 1, ohne Schlitten,
Fig. 3 einen Schlitten mit an ihm gelagerten drei Hebeln in Frontansicht,
Fig. 4 den ersten und zweiten Hebel in Seitenansicht,
Fig. 5 den dritten Hebel in Seitenansicht,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Schlitten gemäß Fig. 3,
Fig. 7 einen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Schloßteil,
Fig. 8 ein kartenförmiges Schließteil in Draufsicht,
Fig. 9 ein kartenförmiges Schließteil in Seitenansicht,
Fig. 10 das Schließteil gemäß Fig. 8 in Frontansicht,
Fig. 11a bis e Querschnitte A-A bis E-E des erfindungsgemäßen Schließteils und
Fig. 12a bis b Längsschnitte F-F und G-G des erfindungsgemäßen Schließteils.
Die Erfindung umfaßt gemäß Fig. 1 ein Gehäuse (Schloßteil) 1, das Träger und Lager für die in seinem Inneren befindlichen Funktionselemente ist bzw. aufweist und ein Schließteil (Chip oder Karte) 2, das durch eine Öffnung (Schlitz) 3 in der Einführungsseite 4 in das Gehäuse 1 einführbar ist. Der Schlitz 3 kann zur leichteren Einführung der Karte 2 vom Inneren zum Äußeren des Gehäuses 1 in einer Richtung oder in zwei zueinander rechtwinkligen Richtungen Erweiterungen aufweisen. Ebenso können außen am Gehäuse 1 in der Umgebung der Schlitzmitte eine Griffmulde und unterhalb des Schlitzes 3 eine Auflage für das Schließteil 2 vorgesehen sein. Im Schlitz 3 und/oder im Inneren des Gehäuses 1 sind Formelemente 5 vorgesehen, von denen eines sichtbar ist, die einerseits die Oberflächenform bzw. das Profil der Karte 2 erfassen und damit nur geeignete Karten in den Schlitz 3 einzuschieben gestatten und andererseits der Führung der Karte 2 dienen.
Im Gehäuse 1 ist ein Schlitten 6 entlang mindestens einer Führung 17 entgegen der Kraft einer Feder 6 im wesentlichen rechtwinklig zu der den Schlitz 3 enthaltenden Einführungsseite (Einführungswand) 4 verschiebbar angeordnet. Die Führung 17 besteht aus zwei Stäben, die an der Einführungswand 4 und einer ihr gegenüber liegenden Anschlagseite (Anschlagwand) 14 gelagert sind und die Führungsebene des Schlitten 6 bestimmen. Die als Schraubenfeder gestaltete Feder 7 ist einerseits an der Führungsseite 4 und andrerseits an einem Hebel 8 des Schlitten 6 befestigt. Der Schlitten 6 besitzt an seinem der Anschlagseite 14 zugewandten Ende einseitig eine Lasche 13 mit einer Ausnehmung 15 für einen Stab der Führung 17. An dem Schlitten 6 ist der erste einarmige Hebel 8 um eine im wesentlichen zum Schlitz 3 parallele Achse X-X schwenkbar und an seinem dem Schlitz zugewandten Ende mit einer abgerundeten Nase 10 (Fig. 3 bis 6) versehen, die vorzugsweise V-förmig gestaltet ist und sich in ihrer Grundstellung in der Nachbarschaft des Schlitzes 3 befindet, wobei sich die V-förmige oder abgerundete Fläche (Auflauffläche) 9 in der Höhe des Schlitzes 3 befindet. An der Nase 10 ist rechtwinklig zu ihr, gegenüber ihrer Abrundung etwas zurückgesetzt, parallel zum Schlitz 3 ein erstes Querstück 11 angesetzt, das an seinem freien Ende eine Stützlasche 12 aufweist, die durch Abbiegen eines Teiles des Querstücks 11 hergestellt sein kann. Am der Nase 10 entgegengesetzten Ende des Hebels 8 ist ein seitlicher Ansatz 16 vorgesehen, dessen freies Ende eine Kröpfung 18 um das Ende der Lasche 13 herum aufweist, wobei die Kröpfung 18 genügend Spiel gegenüber der Lasche 13 aufweist, um einen gewünschten Schwenkbereich des Hebels 8 um die Achse X-X zu ermöglichen bzw. festzulegen. Die Zugfeder 7 ist bestrebt, den Hebel 8 in einer Vorzugslage zu halten und den Schlitten 6 gegen einen einführungsseitigen Anschlag 19 an einen Stab der Führung 17 zu ziehen.
Am Schlitten 6 ist ein zweiter einarmiger Hebel 20 um eine Achse schwenkbar gelagert, die vorteilhaft mit der Achse X-X zusammenfällt. Dieser Hebel 20 weist zwei Schenkel 201, 202 auf, die durch ein Joch 203 miteinander verbunden sind und von denen jeder auf einer Seite des Schlittens 6 angeordnet ist. Am freien Ende des Schenkels 201 befindet sich parallel zum Schlitz 3 ein zweites Querstück 21, wobei der Abstand der Querstücke 11 und 21 parallel zur Führungsebene des Schlittens 6 durch einen auf der Karte 2 gegebenen Abstand, der später noch anzugeben ist, bestimmt ist. Am freien Ende des Schenkels 202 befinden sich oberhalb der Führungsebene des Schlittens 6 ein im wesentlichen parallel zur Führungsebene gerichteter Führungsansatz 22, der mit einer Schrägführung 23 im Inneren des Gehäuses 1, in der Nähe der Einführungsseite 4, zusammenwirkt, und ein Druckansatz 24 für einen später noch zu beschreibenden, parallel zur Führungsebene im Gehäuse 1 angeordneten, schwenkbar gelagerten Bügel 25.
Schließlich ist am Schlitten 6 ein dritter einarmiger Hebel 27 um eine Achse schwenkbar gelagert, die ebenfalls mit der Achse X-X koinzidiert. Der Hebel 27 weist wieder durch eine Joch 273 verbundene, zu beiden Seiten des Schlittens 6 angeordnete Hebelschenkel 271, 272 auf, die durch eine in den Schlitten 6 eingespannte gekrümmte kräftige Feder 28 in einer Endlage gehalten sind, so daß sich das Joch 273 in einem größtmöglichen Abstand vom Schlitten 6 befindet. Am freien Ende des Schenkels 272 ist eine Schneideinrichtung 29 vorgesehen, die rechtwinklig zur Führungsebene des Schlittens 6 bewegbar ist. In der anderen Endlage kommt das Joch 273 entgegen dem Druck der Feder 28, die als Bügel oder Blattfeder ausgebildet sein kann, zur Anlage an den Schlitten 6.
Im Gehäuse 1 ist gemäß Fig. 2 weiterhin auf einer Abdeckplatte 30 seitlich ein zweiarmiger Hebel 31 um eine Achse Y-Y schwenkbar gelagert, die im wesentlichen parallel zur Achse X-X angeordnet ist, wobei der Hebel 31 sich zumindest angenähert parallel zur Führung 17 über die gesamte Gehäuselänge erstreckt und in einer Ausgangslage durch eine um seine Schwenkachse gelegte Torsionsfeder 32 auf der dem Schlitz 3 entgegengesetzten Seite gegen die Abdeckplatte 30 gedrückt wird. Der Hebel 31 weist an seinem Ende in der Nähe des Schlitzes 3 ein sich rechtwinklig zur Abdeckplatte 30 bewegendes Sperrstück 33 auf, wozu die Abdeckplatte 30 eine durch die Breiten des Schlittens 6 mit den Hebeln 8, 20 und 27 und den Verschiebungsbereich des Schlittens 6 im wesentlichen bestimmte Ausnehmung 34 besitzt. Am anderen Ende des Hebels 31 erstreckt sich rechtwinklig zum Hebel 31 und zur Führung des Schlittens 6 ein an ihm befestigtes Anschlagstück 35, dem in einem Abstand eine Auflaufnase 36 vorgeordnet ist.
Das Gehäuse (Schloßteil) 1 weist unterhalb der Abdeckplatte 30 eine Basis 37 auf, wobei sich zwischen beiden in Fortsetzung des Schlitzes 3 eine Führung 38 für die Karte 2 befindet; Abdeckplatte 30 und Basis 37 bilden also zur Führung der Karte einen Zwischenraum, der im wesentlichen durch die Dicke der Karte 2 bestimmt ist. Die Auflaufnase 36 ragt durch die Abdeckplatte 30 hindurch und wirkt mit dem seitlichen Rand der Karte 2 zusammen, um den zweiarmigen Hebel 31 um die Achse Y-Y entgegen der Wirkung der Torsionsfeder 32 in Richtung der Pfeile 43 zu schwenken. Auch die Basis 37 hat im Bereich der Schlittenführung eine der Ausnehmung 34 entsprechende Ausnehmung. Die Abdeckplatte 30 endet in einem gewissen Abstand von der Anschlagseite 14, und die Basis 37 hat über den gleichen Abstand eine über die Breite des Gehäuses 1 reichende Vertiefung 39, in der sich eine Verbindungsöffnung 40 für ein in das Gehäuse 1 hineinragendes Anschlußteil 41 befindet. In der Vertiefung 39 ist ein U-förmiger Hebel 42 um eine Achse Z-Z an den Seitenwänden des Gehäuses 1 schwenkbar gelagert, die zu den Achsen X-X und Y-Y im wesentlichen parallel gerichtet ist. Der zweiarmige Hebel 31 arbeitet über sein Anschlagstück 35 mit dem U-förmigen Hebel 42 zusammen, der mit seinen freien Schenkelenden oberhalb der Führung 17 des Schlittens 6 um die Achse Z-Z zwischen der Vertiefungsfläche der Basis 37 und der Anschlagseite 14 als Anschläge entgegen der Kraft einer um ein Achsstück 44 angeordneten Torsionsfeder 45, die sich gegen das Gehäuse 1 abstützt, gelagert ist. Mit seinem Jochende, an dem ein in die Höhe der Kartenführung reichender Anschlag 46 befestigt ist und an dem sich ein Verbindungsstück 47 befindet, ragt der Hebel 42 in die Vertiefung 39 hinein. Der Anschlag 46 ist mit dem U-förmigen Hebel 42 zwischen zwei Endlagen 46' und 46" um die Achse Z-Z schwenkbar. Über das Verbindungsstück 47 und das Anschlußteil 41 arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einen Behälter oder Raum verschließenden nicht dargestellten Mitteln zusammen. Zur Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Behälter oder einer Tür 49 kann eine Schraubverbindung 48 zur Basis 37 dienen.
In der Basis 37 ist in der Führung 38 seitlich ein Reib- und Rastmittel 50 vorgesehen, das durch eine mehr und eine weniger geneigte Auflauffläche 501 bzw. 502 ein leichtes Einschieben und ein Halten der Karte 2 bis zur Ausübung einer größeren Kraft ermöglicht. Rechtwinklig zur Bewegungsrichtung und parallel zur Führung 38 der Karte 2 ist in der Nähe der Vertiefung 39 der Basis 37 eine Führungsöffnung 51 für eine auswechselbare Maske 57 vorgesehen, mit der die Karte 2 in Breite, Höhe und Profil übereinstimmen muß, um entsprechende Vorgänge des Auf- und Verschließens in Gang zu setzen.
In der Einführungsseite 4 und der Anschlagseite 14 des Gehäuses 1 ist gemäß den Fig. 1 und 2 außermittig ein Bügel 25 gelagert, der unter der Wirkung der Schwerkraft oder einer Federkraft bestrebt ist um eine parallel zur Ebene der Führung 17 gerichtete Achse U-U zur Basis 37 bin zu kippen. Daran wird er durch den Druckansatz 24 gehindert, so daß ein am Bügel 25 befestigter Anschlagstreifen 52 ein Schwenken des U-Hebels 42 verhindert.
In Fig. 7 sind ebenfalls außermittig und über der Führungsebene des Schlittens 6 parallel zur Achse U-U Achsstücke 53 angeordnet, um die eine Druckplatte 54 entgegen einer auf den Achsstücken 53 befindlichen, sich gegen das Gehäuse 1 und die Druckplatte 54 abstützenden Torsionsfeder 55 schwenkbar ist, die in jeder Schlittenstellung auf das Joch 273 und damit auf die Schneideinrichtung 29 wirken kann und, wenn auf sie im unveränderten Druckpunkt 56 ein Druck durch eine Verbindungsöffnung 26 im Gehäuse 1 von außen wirkt, die Schneideinrichtung 29 nach unten, unter die Führung 38 der Karte 2 drückt.
Die in den Schlitz 3 und die anschließende Führung 38 einsteckbare Karte 2 (Fig. 8 bis 12) weist ein Griffende 211 mit einem Griffloch 220 sowie eine Führungsrille 219 für ein in der Nähe der Schlitzmitte vorgesehenes Formelement 5 (Fig. 1) und ein Anschlagende (Codeende) 212 auf. Das Anschlagende 212 muß dasselbe Profil haben, wie die Maske 57 in der Führungsöffnung 51. Die Karte 2 besitzt einen freien Innenraum 213 mit rechenartig angeordneten Materialvorsprüngen (Wertmarken) 214, die auf die Codierung am Anschlagende 212 abgestimmt sind. Desgleichen sind die Abstände (Freiräume, Bereiche) 215, 216 im Innenraum 213 vor und hinter den Wertmarken 214 auf die erfindungsgemäße Vorrichtung abgestimmt. Die Karte 2 ist doppelseitig, symmetrisch, als Wendekarte aufgebaut; wenn also die Wertmarken 214 entlang einer Seitenfläche (Rahmenseite) 217 bzw. 218 der Karte 2 durch die als Wertmarkenschloß verwendbare erfindungsgemäße Vorrichtung verbraucht sind, können durch Wenden der Karte 2 die Wertmarken der anderen Seite 218 bzw. 217 verwendet werden. Die Einführungsrillen 219 am Griffende ermöglichen die Überwindung der Formelemente 5. Auch können durch die Schneideinrichtung 29 bei geeigneter Ausbildung mehr als eine Wertmarke auf einmal abgeschnitten werden.
Durch entsprechend gekrümmte oder winklige Gestaltungen des Profils am Anschlagende 212 in der Ebene der Karte 2 und durch bewegliche Anordnung der gesamten Maske 57 bzw. einzelner Elemente dieser Maske ist es möglich, Generalkarten bzw. -Schließteile zu schaffen, die die Öffnungs- und Schließvorgänge auch ohne Entwertung ermöglichen.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende: Die Karte 2 wird in den Schlitz 3 des Gehäuses 1 eingeführt. Das ist nur möglich, wenn die Führungsrillen 219 und die Codierung am Anschlagende 212 der Karte 2 der Anordnung der Formelemente 5 und der Maske 57 entsprechen. Die Karte 2 schiebt die abgerundete Nase 10 und damit das sperrende Querstück 11 von der Führung 38 weg, so daß der Beginn der Kartenführung 38 freigegeben ist. Ist das Anschlagende 212 der Karte 2 unter der Nase durchgeschoben, schwenkt der Hebel 8 wieder in Richtung der Führung 38, so daß das Querstück 11 in den Freiraum 215 gelangt und gegen den ersten Materialvorsprung, die erste Wertmarke 214 drückt. Unter diesem Druck beginnt sich der Schlitten 6 zu bewegen, der Führungsansatz 22 gleitet auf der Schrägführung 23 ab, das Querstück 21 legt sich auf die andere Seite (im o. g. Abstand) der durch das Querstück 11 gedrückten Wertmarke 214, gibt damit gleichzeitig über den Druckansatz 24 den Bügel 25 zur Schwenkung in Richtung der Basis 37 frei und entfernt den den U-Hebel 42 an einer Schwenkung um seine Achse Z-Z hindernden Anschlagstreifen 52. Beim weiteren Einschieben der Karte 2 in die Führung 38 zwischen der Abdeckplatte 30 und der Basis 37 passiert die Karte 2 bei Übereinstimmung des profilierten Anschlagendes (Codeendes) 212 mit der Maske 57 diese Maske und schwenkt den zweiarmigen Hebel 31 über die Auflaufnase 36 um die Achse Y-Y, so daß das Anschlagstück 35 ebenfalls den U-Hebel 42 zur Schwenkung um die Achse Z-Z freigibt. Die Schwenkung des U-Hebels 42 kann somit unter der Wirkung der Karte 2 und des Anschlags 46 zwischen den beiden Endlagen 46' und 46" erfolgen. Gleichzeitig mit der Freigabe dieser Schwenkung wird die Entnahme der Karte 2 dadurch gesperrt, daß das Sperrstück 33 in den Freiraum 216 einschwenkt. Von außerhalb des Gehäuses 1 wird der U-Hebel 42 über den Anschlag 46, das Verbindungsstück 47 und das Anschlußteil 41 in der geschwenkten Stellung der Endlage 46", gehalten und durch Ausübung eines Druckes auf die Druckplatte 54 im Druckpunkt 56 die Schneideinrichtung 29 betätigt. Da die Wertmarke 214 zwischen den Querstücken 11 und 21 nicht ausweichen kann und von der Stützlasche 12 unterstützt wird, erfolgt ein sauberes Abschneiden der Wertmarke. Erst danach kann der U-Hebel 42 und damit der zweiarmige Hebel 31 in die dargestellte Ausgangslage zurückschwenken, das Sperrstück 33 aus dem Freiraum 216 herausgeführt und damit die Karte 2 ohne die entwertete Marke entnommen werden. Mit dem Herausziehen der Karte 2 aus der Führung 38 schwenkt auch der U-Hebel 42 in die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausgangslage zurück, die im wesentlichen mit der Endlage 46' übereinstimmt. Gleichzeitig gelangen das Anschlagstück 35 aus seiner gehobenen Stellung und der Anschlagstreifen 52 aus seiner gesenkten Stellung in ihre Ausgangslagen, in denen sie ein Schwenken des U-Hebels 42 verhindern. Diese doppelte Sperrung der Schwenkung des U-Hebels 42 ist notwendig, weil die Hebelschwenkung über das Öffnen oder Verschließen eines Behälters oder Raumes entscheidet.
Anstatt einer mechanisch kodierten Karte 2 kann auch eine magnetisch kodierte Karte Verwendung finden. Auch ist die Erfindung nicht an eine bestimmte Hebelform bzw. Hebelart oder an andere Einzelheiten der Ausführung gebunden. Ebenso könnte bspw. die kinematische Verbindung zwischen dem Verbindungsstück 47 und dem Sperrstück 33 über ein Radgetriebe erfolgen. Das Sperrstück 33 kann auch in der Nähe der Anschlagseite 14 angeordnet sein und mit dem Freiraum 215 des Schließteils 2 zusammenwirken. In dem Fall würde der zweiarmige Hebel 31 mit seinen Anbauten entfallen. Wesentlich ist, daß durch eine einfache Linearbewegung auf mechanischem Wege der Öffnungs- bzw. Schließvorgang leichtgängig eingeleitet und durchgeführt werden kann, ohne daß andere Energiequellen benötigt werden.
Bezugszeichenliste
1
Gehäuse (Schloßteil)
2
Schließteil (Karte)
3
Einführungsöffnung (Schlitz)
4
Einführungsseite
5
Formelemente
6
Schlitten
7
Zugfeder
8
erster einarmiger Hebel
9
Auflauffläche
10
Nase
11
erstes Querstück
12
Stützlasche
13
Lasche
14
Anschlagseite
15
Ausnehmung
16
Ansatz
17
Schlittenführung
18
Kröpfung
19
,
46
Anschlag
20
zweiter einarmiger Hebel
21
zweites Querstück
22
Führungsansatz
23
Schrägführung
24
Druckansatz
25
Bügel
26
,
40
Verbindungsöffnungen
27
dritter einarmiger Hebel
28
Feder
29
Schneideinrichtung
30
Abdeckplatte
31
zweiarmiger Hebel
32
,
45
,
55
Torsionsfedern
33
Sperrstück
34
Ausnehmung
35
Anschlagstück
36
Auflaufnase
37
Basis
38
Schließteilführung (Kartenführung)
39
Vertiefung
41
Anschlußstück
42
U-(förmiger) Hebel
43
Pfeile
44
,
53
Achsstücke
46
',
46
'' Endlagen
47
Verbindungsstück
48
Schraubverbindung
49
Tür
50
Reib- und Rastmittel
51
Öffnung
52
Anschlagstreifen
54
Druckplatte
56
Druckpunkt
57
Maske
201
,
202
Schenkel
203
,
273
Joche
211
Griffende
212
Anschlagende
213
Innenraum (Ausnehmung)
214
Materialvorsprünge (Wertmarken)
215
,
216
Abstände (Bereiche)
217
,
218
Seitenflächen
219
Führungsrillen
220
Griffloch
271
,
272
Hebelschenkel
501
,
502
Auflaufflächen
X-X, Y-Y,
Z-Z, U-U,
V-V Schwenkachsen

Claims (33)

1. Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen, die aus einem Schloßteil (1) und einem Schließteil (2) besteht, das an einer Einführseite in das Schloßteil (1) einführbar und entlang einer Schließteilführung (38) im Schloßteil (1) bis zu einem Anschlag (46) verschiebbar ist, wobei das Schließteil (2) ein Griffende (211) und ein Anschlagende (212) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (46) am der Einführseite (4) gegenüberliegenden Ende der Schließteilführung (38) zwischen zwei Endlagen (46', 46") bewegbar ist, die in Verlängerung der Schließteilführung (38) in unterschiedlichen Abständen zur Schließteilführung (38) liegen, von denen die eine Endlage (46') sich an der Schließteilführung (38) und die andere Endlage (46") sich in einem Abstand vorn anschlagseitigen Ende der Schließteilführung (38) befindet.
2. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Schloßteil (1) ein im wesentlichen rechtwinklig zur Schließteilführung (38) bewegbares Sperrstück (33) angeordnet ist und daß das Schließteil (2) eine Ausnehmung (214 oder 216) aufweist, in die das Sperrstück (33) hineinragt, wenn sich der Anschlag (46) in seiner anderen Endlage (46") befindet.
3. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrstück (33) an einem Ende eines im wesentlichen zur Schließteilführuung (38) parallelen zweiarmigen Hebels (31) angeordnet ist, der an seinem anderen Ende mit einem Anschlagstück (35) versehen und um eine zur Führungsrichtung des Schließteils (2) rechtwinklig gerichtete sowie zu seiner Führungsebene parallele Achse (Y-Y) schwenkbar gelagert ist.
4. Anordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiarmige Hebel (31) zwischen seiner Schwenkachse (Y-Y) und dem Anschlagstück (35) eine Auflaufnase (36) für das Schließteil (2) aufweist.
5. Anordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagstück (35) bestrebt ist, den Anschlag (46) in der Nähe des anschlagseitigen Endes der Schließteilführung (38) zu halten.
6. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (46) mit einem Verbindungstück (47) versehen ist, über das er bei seiner Auslenkung in die sich in einem Abstand vom anschlagseitigen Ende der Schließteilführung (38) befindlichen Endlage in dieser Endlage (46') gehalten wird.
7. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (46) an einem um eine Achse (Z-Z) schwenkbar gelagerten U-förmigen Hebel (42) befestigt ist, der rechtwinklig zur Führungsrichtung des Schließteils (2) gerichtet ist, wobei eine Feder (7) bestrebt ist, den U-förmigen Hebel (42) in die Endlage (46') am anschlagseitigen Ende des Schließteils (38) zu drücken.
8. Anordnung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Torsionsfeder (32) vorgesehen ist, die bestrebt ist, den zweiarmigen Hebel (31) so zu schwenken, daß sich das Sperrstück (33) außerhalb der Ausnehmung (216) des Schließteils (2) befindet.
9. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen parallel zur Schließteilführung (38) eine Schlittenführung (17) für einen Schlitten (6) angeordnet ist, dessen Ausgangslage sich in der Nähe des Einführendes (4) befindet und an dem drei Hebel (8, 20, 27) um drei zueinander zumindest annähernd parallele, vorzugsweise koinzidierende Achsen (X-X) schwenkbar gelagert sind, wobei die drei Hebel (8, 20, 27) in Richtung der Achse (X-X) nebeneinander liegen.
10. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (X-X) der drei Hebel (8, 20, 27) im wesentlichen parallel zu den Achsen (Y-Y, Z-Z) des zweiarmigen Hebels (31) und des U-förmigen Hebels (42) angeordnet ist.
11. Anordnung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Hebel (8, 20, 27) an der dem Einführende (4) abgewandten Seite seitlich am Schlitten (6) einseitig gelagert sind, sich parallel zum Schlitten (6) in Richtung der Einführseite (4) erstrecken und mit ihren freien Enden sich quer zur Schlittenführung (17) bewegen.
12. Anordnung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste (8) der drei Hebel an seinem feien Ende eine sich parallel zum dritten Hebel (27) erstreckende V-förmige Auflauffläche (9) für das Schließteil (2) und ein zumindest annähernd parallel zur Hebelschwenkachse (X-X) gerichtetes erstes Querstück (11) aufweist, wobei sich die Auflauffläche (9) und das erste Querstück (11) in der Höhe der Schließteilführung (38) befinden und das erste Querstück (11) gegenüber dem Scheitel der V-förmigen Auflauffläche (9) innerhalb des vertikalen Bereichs dieser Auflauffläche zurückgesetzt ist.
13. Anordnung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Querstück (11) eine Stützlasche (12) für das Schließteil (2) aufweist.
14. Anordnung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Hebel (8) an seinem dem ersten Querstück (11) entgegengesetzten Ende einen Ansatz (16) besitzt, der um eine am Schlitten (6) befindliche Lasche (13) gekröpft und an dem einerseits eine Feder (7) befestigt ist, die sich im wesentlichen parallel zur Schlittenführung (38) erstreckend andrerseits von einem feststehenden Geräteteil (4) gehalten wird.
15. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite (20) der drei Hebel aus zwei Schenkeln (201, 202) besteht, die durch ein erstes Joch (203) miteinander verbunden sind und von denen sich jeder auf einer Seite des Schlittens (6) befindet, wobei am freien Ende des einen Schenkels (201) ein zweites Querstück (21) im wesentlichen parallel und in einem Abstand zum ersten Querstück (11) und auf der dem Schlitten (6) abgewandten Seite zum ersten Querstück (11) befestigt ist und wobei am feien Ende des anderen Schenkels (202) ein Führungsansatz (22) und ein Druckansatz (24) quer zu diesem Schenkel befestigt sind, von denen der Führungsansatz (22) mit einer Ablaufschräge (23) und der Druckansatz (24) mit einem Bügel (25) zusammenwirkt.
16. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte (27) der drei Hebel an seinem freien Ende eine Schneideinrichtung (29) und ein Druckstück aufweist, wobei sich die Schneideinrichtung (29) in ihrer Ausgangslage unter der Wirkung einer Feder (28) oberhalb und in ihrer Endlage unterhalb der Schließteilführung (38) befindet.
17. Anordnung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Hebel (27) aus zwei Schenkeln (271, 272) besteht, die zu beiden Seiten des Schlittens (6) angeordnet und durch ein zweites Joch (273) miteinander verbunden sind, das parallel neben dem ersten Joch (203) angeordnet ist und als Druckstück dient, und daß mit dem Druckstück über den gesamten Bereich der Schlittenführung (17) eine Druckplatte (54) zusammenwirkt, die um eine gerätefeste, zur Schlittenführung (17) parallele Achse (V-V) entgegen einer Feder (55) schwenkbar gelagert ist.
18. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein sich quer zur Schließteilführung (38) erstreckender Bügel (25) um eine Achse (U-U) schwenkbar gelagert ist, die parallel zur Schlittenführung (17) gerichtet ist, mit dem Druckansatz (24) in Kontakt steht und in einem Abstand von seiner Schwenkachse (U-U) in der Nähe der Anschlagseite (14) einen Anschlagstreifen (52) für den U-förmigen Hebel (42) aufweist, der beim Schwenken des Bügels (25) nach Maßgabe der Ablaufschräge (23) die Schwenkungen des U-förmigen Hebels (42) freigibt bzw. sperrt.
19. Anordnung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßteil von einem Gehäuse (1) umgeben ist, in dem die Schließteilführung (38) und die Schlittenführung (17) fest angeordnet sowie der U-förmige Hebel (42), der zweiarmige Hebel (31), die Druckplatte (54) und der Hügel (25) schwenkbar gelagert sind.
20. Anordnung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) eine Einführungsöffnung (3) für das Schließteil (2) und zwei Verbindungsöffnungen (26, 40) aufweist, von denen sich die eine Verbindungsöffnung (26) in der Nähe der Druckplatte (54) und die andere Verbindungsöffnung (40) in der Nähe des Verbindungsstücks (47) befindet.
21. Anordnung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlittenführung (17) derart über der Schließteilführung (38) angeordnet ist, daß das Schließteil (2) bei seiner Bewegung in der Schließteilführung (38) den Schlitten (6) auf der Schlittenführung (17) verschiebt.
22. Anordnung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführungsöffnung (3) sich von innen nach außen im Querschnitt erweitert.
23. Anordnung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einführungsöffnung (3) mindestens ein Formelement (5) für das Schließteil (2) vorgesehen ist.
24. Anordnung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß außen am Gehäuse (1) in unmittelbarer Nähe der Einführungsöffnung (3) eine Einführhilfe für das Schließteil (2) vorgesehen ist.
25. Anordnung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schließteilführung (38), vorzugsweise zwischen der Einführungsöffnung (3) und der Auflaufnase (36) ein Reib- und Rastmittel (50) für das Schließteil (2) vorgesehen ist.
26. Anordnung gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß quer zur Schließteilführung (38), vorzugsweise zwischen dem Reib- und Rastmittel (50) und der Auflaufnase (36), eine Maske (57) vorgesehen ist, deren Öffnungsprofil dasselbe ist wie das Profil des Schließteils (2) im Anschlagende (212).
27. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (2) als Karte ausgebildet ist, die innerhalb eines Rahmens mindestens eine Ausnehmung (213) aufweist, in die von mindestens einer Seite des Rahmens her abtrennbare Materialvorsprünge (214) in regelmäßiger Anordnung und Ausbildung hineinragen.
28. Anordnung gemäß Anspruch 15 und 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Materialvorsprünge (214) gleich dem Abstand der Querstücke (11, 21) voneinander ist.
29. Anordnung gemäß Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (2) an seinem dem Griffende (211) gegenüberliegenden Anschlagende (212) eine Profilierung aufweist, die sich zumindest in einem Seitenteil (217, 218) fortsetzt.
30. Anordnung gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (2) in der Nähe von Griffende (211) und Anschlagende (212) von den Materialvorsprüngen (214) freie Bereiche (215, 216) aufweist, deren Längen durch den Abstand der Querstücke (11, 21) von der äußeren Fläche des Gehäuses (1) am Einführende (4) bedingt ist.
31. Anordnung gemäß mindestens einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Materialvorsprünge (214) kleiner ist als die Dicke des Rahmens.
32. Anordnung gemäß Anspruch 27 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (2) als Wendekarte ausgebildet ist.
33. Anordnung gemäß Anspruch 1 und 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließteil (2) am Griffende (211) mindestens eine Einführungsrille (219) aufweist, die der Profilierung am Anschlagende (212) und dem Formelement (5) in der Einführungsöffnung (3) entspricht.
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