DE19633234C2 - Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen - Google Patents
Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und RäumenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Aufschließen und
Verschließen von Behältern und Räumen gemäß der Gattung der
Patentansprüche. Sie ist insbesondere bestimmt für Behälter und
Container zum Sammeln und Transportieren von Müll, wenn es darauf
ankommt, Müll portioniert, artgerecht und sozialverträglich zu entsorgen.
Aus der DE 44 07 690 A1 ist ein Müllbehälter mit Schloß bekannt,
dessen Verriegelung manuell mit Hilfe eines Schlüssels oder mechanisch
mit Hilfe eines Anschlagbauteils eines Müllfahrzeuges über zwei
Führungsbolzen lösbar ist. Eine Betätigungsleiste wird durch das Schloß
oder die beiden Führungsbolzen von einem Verriegelungshaken entfernt
und gibt dadurch die Verriegelung des Müllbehälterdeckels frei.
Abgesehen davon, daß für den Schlüssel eine mehr oder weniger
komplizierte Einführ- und Dreh-Schließbewegung notwendig ist, kann im
Bedarfsfall manuell kaum die Schubkraft zum Verschieben der
Führungsbolzen aufgebracht werden.
Eine einteilige Verschlußeinrichtung mit Schloß und Riegel ist für
Entsorgungsbehälter aus der DE 295 06 173 U1 bekannt. Schloß und
Riegel sind am behälterseitigen Ende eines torsionsfesten
Verbindungsteils angeordnet, an dem deckelseitig ein einen Griff
umgreifender Haken vorgesehen ist. In der Schließstellung hintergreift
der Riegel einen Teil des nach unten gebogenen Behälterrandes. Mit
einem einsteckbaren Schlüssel ist der Riegel aus der Hintergriffsstellung
herausschwenkbar und damit die Verriegelung lösbar. Auch in diesem
Fall ist eine Einführ- sowie eine Dreh-Schließbewegung für den Schlüssel
erforderlich; außerdem muß die Verschlußeinrichtung entfernt und
während der Befüllung des Behälters getrennt gelagert werden.
Die EP 0 619 245 A1 beinhaltet einen Abfallbehälter, der mit einem
Schloß und einem dazu passenden drehbaren Griffschlüssel an einen
Halter anschließbar ist. Der Griff kann nur dann aus einer bajonettartigen
Verbindung mit dem Schloß herausgenommen werden, wenn der
Abfallbehälter an den Halter angeschlossen ist. Dieser für die Leerung
öffentlicher Papierkörbe und Müllbehälter geeignete Griffschlüssel ist für
Container zum Sammeln und Transportieren von Müll kaum geeignet. Er
ist auch für den privaten Gebrauch wenig geeignet, weil er eine
beträchtliche Größe haben dürfte und unbequem zu handhaben ist.
Schließlich ist aus der DE 93 09 922 U1 ein Pfandschloß für
Einkaufswagen bekannt, bei dem eine eingeführte Münze oder besonders
gestaltete Karte ein Kopplungsglied, bspw. zu einem benachbarten
Einkaufswagen, freigibt. Die Karte muß so gestaltet sein, daß sie an
ihrem eingeführten Ende zumindest teilweise deformierbar ist, wodurch
ihrem Gebrauch, ihrer Anwendbarkeit und ihrer Haltbarkeit Grenzen
gesetzt sind.
Sofern die bisher genannten bekannten technischen Lösungen
Verriegelungen von großen Müllbehältern betreffen, sind sie nicht nur
unbequem zu bedienen und zu handhaben. Insgesamt enthalten diese
bekannten Lösungen auch keine Möglichkeit der Entwertung von Chips,
die aber für die gerechte Müllentsorgung von erheblicher Bedeutung ist.
Auch ist bereits eine Vorrichtung zur Müllentsorgung bekannt
(DE 42 02 208 A1), bei der eine Müllschleuse mit Hilfe eines
Schließteils, bspw. einer Chipkarte oder einer Wertmarke, benutzbar ist,
der/die auf ein vorhandenes Schloßteil abgestimmt ist. Dadurch ist es
unbefugten Personen nahezu unmöglich, über die Schleuse Müll in einen
Container einzufüllen, wenn diese Person kein geeignetes Schließteil
besitzt. Von besonderer Bedeutung ist diese Vorrichtung, wenn
Sondermüll zu entsorgen ist. Die Verriegelung des Schlosses kann auf
rein mechanischem oder elektrisch/elektronischem Wege geschehen. Die
in der DE 42 02 208 A1 angebotene mechanische Lösung ist wegen der
Vielzahl und Kompliziertheit der erforderlichen Teile und der Größe des
zu benutzenden Schließteils nicht nur aufwendig in der Herstellung,
sondern auch störanfällig und unbequem zu bedienen. Die
elektrisch/elektronische Lösung ist an das Vorhandensein einer
elektrischen Energiequelle gebunden. Beide Lösungsvarianten sind den
robusten Anforderungen der Praxis und den Beeinflussungen durch
Witterung und manchmal wenig pflegliche Behandlung durch die
Benutzer nicht gewachsen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Schloßteil so auszubilden, daß es
funktionssicher, robust, möglichst wenig verunreinigbar ist und nur dem
Schließteil Zugang in eine vorhandene Öffnung gewährt, das auf diese
Öffnung abgestimmt ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein
Schließteil so zu gestalten, daß es leicht und einfach zu handhaben ist,
die Vorteile von Chipkarte und Schlüssel zu kombinieren gestattet, ohne
ihre
Nachteile zu übernehmen. Durch eine einfache lineare Schubbewegung
des Schließteils soll der Schließvorgang durchgeführt werden können,
wobei das Schließteil mehrfach benutzbar sein soll. Insgesamt soll die
Anordnung unabhängig von Energiequellen funktionieren.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des
ersten Patentanspruchs angegebenen Merkmale gelöst. Die erfindungsgemäße
Ausbildung des Schloßteils ermöglicht durch einfaches lineares
Einschieben des Schließteils in das Schloßteil einen Deckel, eine Tür oder
eine Schleuse in einen öffenbaren oder geöffneten Zustand zu versetzen.
Andrerseits läßt sich das Schließteil ohne weiteres wieder aus dem
Schloßteil entfernen, wenn von dem öffenbaren Zustand kein Gebrauch
gemacht worden ist. Vorteilhaft befindet sich im Schloßteil ein im
wesentlichen rechtwinklig zur Schließteilführung bewegbares Sperrstück,
das mit einer Ausnehmung im Schließteil korrespondiert, in die es
hineinragt, wenn sich der Anschlag in der anderen der beiden Endlagen
befindet. Sperrstück und Ausnehmung sind in der Nähe des Anschlags
bzw. des Anschlagendes oder aber in der Nähe des Einführungsendes
bzw. Griffendes angeordnet. Wird der bewegliche Anschlag in seiner
Endlage festgehalten, die sich in einem Abstand vom Anschlagende der
Schließteilführung befindet, so verbleibt das Sperrstück in der
Ausnehmung des Schließteils und hält dieses in der eingeschobenen Lage
fest. Das Sperrstück ist vorteilhaft an einem Ende eines im wesentlichen
zur Schließteilführung parallelen zweiarmigen Hebels angeordnet, der an
seinem anderen Ende mit einem Anschlag versehen und um eine zur
Führungsrichtung rechtwinklig gerichtete sowie zur Führungsebene
parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Das Schließteil wird durch einen
schmalen Schlitz in der Einführseite in das Schloßteil eingeschoben,
überwindet dabei vermöge einer Profilierung in seinem Anschlagende im
Schlitz befindliche Formelemente und drückt den zweiarmigen Hebel über
eine zwischen seiner Schwenkachse und dem Anschlagstück am Hebel
angeordnete schräge Gleitfläche in eine Stellung, in der sich das
Sperrstück in der Ausnehmung des Schließteils befindet. Dabei hält das
Anschlagstück den Anschlag in der Nähe des Anschlagendes, sofern das
Schließteil des Hebel nicht über die schräge Gleitfläche um seine Achse
schwenkt. Eine Feder, vorzugsweise eine Torsionsfeder, ist bestrebt, den
zweiarmigen Hebel so zu schwenken, daß sich das Sperrstück außerhalb
der Ausnehmung des Schließteils befindet. Der Anschlag ist mit einem
Verbindungstück zu einem Deckel, einer Tür oder einer Schleuse
versehen, über das er bei seiner Auslenkung in die Endlage, die sich in
einem Abstand vom Anschlagende befindet, in dieser Endlage gehalten
wird. Vorteilhaft ist der Anschlag an einem U-förmigen Hebel befestigt,
der an seinen Schenkelenden um eine Achse schwenkbar gelagert ist, die
rechtwinklig zur Führungsrichtung des Schließteils gerichtet ist, wobei
eine Feder bestrebt ist, den U-förmigen Hebel mit dem Anschlag in die
Endlage am Anschlagende der Schließteilführung zu drücken. Die
erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich dadurch aus, daß im
wesentlichen parallel zur Schließteilführung eine Schlittenführung für
einen Schlitten angeordnet ist, dessen Ausgangslage sich in der Nähe des
Einführendes befindet und an dem drei Hebel um drei zueinander
zumindest annähernd parallele, vorzugsweise koinzidierende Achsen
schwenkbar gelagert sind, wobei die drei Hebel parallel zur
Schlittenführungsrichtung nebeneinander liegen. Dabei sind die Achsen
der drei Hebel vorzugsweise parallel zu den Achsen des zweiarmigen
Hebels und des U-förmigen Hebels angeordnet. Die drei Hebel sind an
der dem Einführende abgewandten Seite seitlich am Schlitten zum
Anschlagende hin gelagert, erstrecken sich parallel zum Schlitten in
Richtung des Einführendes und bewegen sich mit ihren freien Enden im
wesentlichen rechtwinklig zur Schlittenführung. Vorteilhaft hat der erste
der drei Hebel an seinem freien Ende eine sich parallel zum dritten Hebel
erstreckende V-förmige Auflauffläche für das Schließteil und ein
zumindest annähernd parallel zur Hebelschwenkachse gerichtetes, erstes
Querstück. Die Auflauffläche und das erste Querstück befinden sich in
der Höhe der Schließteilführung. Das erste Querstück ist gegenüber dem
Scheitel der V-förmigen Auflauffläche innerhalb des vertikalen Bereichs
dieser Auflauffläche zurückgesetzt. Weiterhin weist das erste Querstück
vorzugsweise an seinem freien Ende eine Stützlasche für das Schließteil
auf. Außerdem hat der erste Hebel an seinem dem ersten Querstück
entgegengesetzten Ende einen Ansatz, der mit seinem freien Ende um eine
am Schlitten befindliche Lasche gekröpft ist, an der einerseits eine Feder
befestigt ist, die sich im wesentlichen parallel zur Schlittenführung
erstreckend andererseits von einem feststehenden Geräteteil, der
Einführseite, gehalten wird. Von Vorteil ist es, wenn der zweite der drei
Hebel aus zwei Schenkeln besteht, die durch ein erstes Joch miteinander
verbunden sind und von denen sich jeder auf einer Seite des Schlittens
befindet, wobei am freien Ende des einen Schenkels ein zweites
Querstück im wesentlichen parallel und in einem Abstand zum ersten
Querstück und auf der dem Schlitten abgewandten Seite des ersten
Querstücks befestigt ist. Am freien Ende des anderen Schenkels sind ein
Führungsansatz und ein Druckansatz quer zu diesem Schenkel befestigt,
von denen der Führungsansatz mit einer Ablaufschräge und der
Druckansatz mit einem Bügel zusammenwirkt. Der dritte der drei Hebel
ist vorteilhaft an seinem freien Ende mit einer Schneideinrichtung und
einem Druckstück versehen, wobei sich die Schneideinrichtung in ihrer
Ausgangslage unter der Wirkung einer Feder oberhalb und in ihrer
Endlage unterhalb der Schließmittelführung befindet. Der dritte der drei
Hebel kann aus zwei Schenkeln bestehen, die zu beiden Seiten des
Schlittens angeordnet und durch ein zweites Joch miteinander verbunden
sind, das parallel neben dem ersten Joch angeordnet ist und als
Druckstück dient. Mit dem Druckstück wirkt über den gesamten Bereich
der Schlittenführung eine Druckplatte zusammen, die um eine gerätefeste,
zur Schlittenführung parallel Achse entgegen einer Feder schwenkbar
gelagert ist. Zur Erhöhung der Funktionssicherheit des Schloßteils ist ein
sich quer zur Schließteilführung erstreckender Bügel um eine Achse
schwenkbar gelagert, die parallel zur Schlittenführung gerichtet ist. Der
Bügel steht mit dem Druckansatz in Kontakt und weist in einem Abstand
von seiner Schwenkachse am Anschlagende einen Anschlagstreifen für
den U-förmigen Hebel auf, der beim Schwenken des Bügels nach
Maßgabe der Ablaufschräge die Schwenkungen des U-förmigen Hebels
freigibt oder sperrt.
Damit das Schloßteil vor äußeren Einflüssen geschützt ist, ist es von
einem Gehäuse umgeben, in dem die Schließteilführung und die
Schlittenführung fest angeordnet und der U-förmige Hebel, der
zweiarmige Hebel, die Druckplatte und der Bügel schwenkbar gelagert
sind. Das Gehäuse weist eine Einführungsöffnung für das Schließteil und
zwei Verbindungsöffnungen auf, von denen sich die eine
Verbindungsöffnung in der Nähe des Verbindungsstückes und die andere
Verbindungsöffnung in der Nähe der Druckplatte befindet. Durch die
Verbindungsöffnung in der Nähe des Verbindungsstückes erfolgt über
dieses Verbindungstück die Freigabe eines außerhalb des Gehäuses sich
vollziehenden Bewegungsablaufs. Durch die andere Verbindungsöffnung
wirkt ein Druckmittel von außen über die Druckplatte und den dritten
Hebel auf die Schneideinrichtung ein, die ein Stück des Schließteils
abtrennt und entwertet. Um dies vorteilhaft zu ermöglichen, ist die
Schlittenführung derart über der Schließteilführung angeordnet, daß das
Schließteil bei seiner Bewegung in der Schließteilführung den Schlitten
auf der Schlittenführung verschiebt. Zur leichten Einführbarkeit des
Schließteils erweitert sich der Querschnitt der Einführungsöffnung vom
Gehäuseinneren nach außen zu trichterförmig. Darüber hinaus ist außen
am Gehäuse in unmittelbarer Nähe der Einführungsöffnung eine
Einführungshilfe für das Schließteil, bspw. in Form einer Konsole,
vorgesehen. Damit das Schließteil in der zugehörigen Führung an jeder
Stelle eine stabile Lage einnimmt, ist ein rechtwinklig zur
Schließteilführung wirkendes Reibmittel vorhanden, das gegen das
Schließteil drückt. Das Reibmittel kann als unter Federdruck stehende
Kugel oder Kugelkalotte gestaltet sein, die aus der Führungsebene in den
Führungsraum bis zu einem Anschlag hinein wirkt.
Schließteil und Schloßteil sind aufeinander abgestimmt, so daß nur
spezifische Schließteile entlang der Schließteilführung im Schloßteil
bewegt werden können. Der Abstimmung dienen nicht nur die
Formelemente in der Einführungsöffnung, sondern auch eine quer zur
Schließteilführung, vorzugsweise zwischen dem Reibmittel und der
schrägen Gleitfläche vorgesehene, auswechselbare Maske, deren
Öffnungsprofil dem Querschnitt des Schließteils gleicht.
Das Schließteil selbst ist vorteilhaft als Papp- oder Kunststoffkarte
ausgebildet, die einen schmalen Schlitz als Einführungsöffnung
ermöglicht, der schwerlich tiefergehend verstopft werden kann. Die Karte
weist innerhalb eines Rahmens mindestens eine Ausnehmung auf, in die
von mindestens einer Seite des Rahmens her abtrennbare
Materialvorsprünge (Wertmarken) in regelmäßiger Anordnung und
Ausbildung hineinragen. Beispielsweise hat die Einfüllung einer
bestimmten Müllmenge die Abtrennung eines Materialvorsprungs zur
Folge; bei der doppelten Müllmenge werden zwei Materialvorsprünge
abgetrennt. Der Abstand der Materialvorsprünge ist gleich dem Abstand
des ersten vom zweiten Querstück. Am dem Griffende
gegenüberliegenden Anschlagende besitzt die Karte rechtwinklig zur
Ebene der Schließteilführung eine Profilierung (Codierung), die der der
Maske entspricht und die sich zumindest in einem Seitenteil der Karte
fortsetzt. Vorteilhaft weist die Ausnehmung in der Karte in der Nähe von
Griffende und Anschlagende von den Materialvorsprüngen freie Bereiche
auf, deren Längen durch den Abstand der Querstücke von der äußeren
Fläche des Gehäuses am Einführende der Schließteilführung bedingt sind.
Während in den Bereich der Ausnehmung am Griffende das Sperrstück
des zweiarmigen Hebels eingreifen kann, ragt in den Bereich der
Ausnehmung am Anschlagende das Querstück des zweiten Hebels hinein.
Eine stabile Karte mit leicht abzuschneidenden Materialvorsprüngen
ergibt sich, wenn die Dicke der Materialvorsprünge kleiner ist, als die
Dicke des Kartenrahmens. Dabei ist die Dicke und Länge der
Materialvorsprünge dem Profil der Karte am Anschlagende und den
Eingriffstiefen der Querstücke sowie des Sperrstückes angepaßt. Bei bis
zum Anschlag am U-förmigen Hebel eingeschobener Karte sind die
Eingriffstiefen gleich. Das Schließteil, bzw. die Karte kann wendbar
ausgebildet sein, d. h. sie ist doppelseitig derart ausgebildet, daß sie bei
Drehung um ihre in der Schließteilführung liegende Längsachse
gleichwirkend verwendbar ist. Voraussetzungen hierfür sind, daß der
Schlitz, die Schließteilführung und das Schließteil selbst die doppelte
Breite haben und die Querstücke nur halb so breit sind wie das
Schließteil. Entsprechend bemißt sich auch die Breite des Schlittens mit
den drei einarmigen Hebeln. Die Anordnung soll so getroffen sein, daß
die Materialvorsprünge jeder Seite der Karte nur bis zu etwa 1/4 bis 1/3
der Breite in die Ausnehmung hineinragen. Damit die Karte bzw. ein
entsprechendes Schließteil soweit in das Schloßteil einführbar ist, daß der
U-förmige Hebel in seine vom Anschlagende entfernt liegende Endlage
gedrückt wird, weist die Karte am Griffende mit der Ausnehmung in
Verbindung stehende Einführungsrillen auf, die der Profilierung am
Anschlagende und den Formelementen in der Einführungsöffnung
entsprechen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der schematischen Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Anordnung tlw. in aufgerissenem Zustand,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 1, ohne
Schlitten,
Fig. 3 einen Schlitten mit an ihm gelagerten drei Hebeln in
Frontansicht,
Fig. 4 den ersten und zweiten Hebel in Seitenansicht,
Fig. 5 den dritten Hebel in Seitenansicht,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Schlitten gemäß Fig. 3,
Fig. 7 einen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Schloßteil,
Fig. 8 ein kartenförmiges Schließteil in Draufsicht,
Fig. 9 ein kartenförmiges Schließteil in Seitenansicht,
Fig. 10 das Schließteil gemäß Fig. 8 in Frontansicht,
Fig. 11a bis e Querschnitte A-A bis E-E des erfindungsgemäßen
Schließteils und
Fig. 12a bis b Längsschnitte F-F und G-G des erfindungsgemäßen
Schließteils.
Die Erfindung umfaßt gemäß Fig. 1 ein Gehäuse (Schloßteil) 1, das
Träger und Lager für die in seinem Inneren befindlichen
Funktionselemente ist bzw. aufweist und ein Schließteil (Chip oder Karte)
2, das durch eine Öffnung (Schlitz) 3 in der Einführungsseite 4 in das
Gehäuse 1 einführbar ist. Der Schlitz 3 kann zur leichteren Einführung der
Karte 2 vom Inneren zum Äußeren des Gehäuses 1 in einer Richtung oder
in zwei zueinander rechtwinkligen Richtungen Erweiterungen aufweisen.
Ebenso können außen am Gehäuse 1 in der Umgebung der Schlitzmitte
eine Griffmulde und unterhalb des Schlitzes 3 eine Auflage für das
Schließteil 2 vorgesehen sein. Im Schlitz 3 und/oder im Inneren des
Gehäuses 1 sind Formelemente 5 vorgesehen, von denen eines sichtbar
ist, die einerseits die Oberflächenform bzw. das Profil der Karte 2
erfassen und damit nur geeignete Karten in den Schlitz 3 einzuschieben
gestatten und andererseits der Führung der Karte 2 dienen.
Im Gehäuse 1 ist ein Schlitten 6 entlang mindestens einer Führung 17
entgegen der Kraft einer Feder 6 im wesentlichen rechtwinklig zu der den
Schlitz 3 enthaltenden Einführungsseite (Einführungswand) 4
verschiebbar angeordnet. Die Führung 17 besteht aus zwei Stäben, die an
der Einführungswand 4 und einer ihr gegenüber liegenden Anschlagseite
(Anschlagwand) 14 gelagert sind und die Führungsebene des Schlitten 6
bestimmen. Die als Schraubenfeder gestaltete Feder 7 ist einerseits an der
Führungsseite 4 und andrerseits an einem Hebel 8 des Schlitten 6
befestigt. Der Schlitten 6 besitzt an seinem der Anschlagseite 14
zugewandten Ende einseitig eine Lasche 13 mit einer Ausnehmung 15 für
einen Stab der Führung 17. An dem Schlitten 6 ist der erste einarmige
Hebel 8 um eine im wesentlichen zum Schlitz 3 parallele Achse X-X
schwenkbar und an seinem dem Schlitz zugewandten Ende mit einer
abgerundeten Nase 10 (Fig. 3 bis 6) versehen, die vorzugsweise
V-förmig gestaltet ist und sich in ihrer Grundstellung in der Nachbarschaft
des Schlitzes 3 befindet, wobei sich die V-förmige oder abgerundete
Fläche (Auflauffläche) 9 in der Höhe des Schlitzes 3 befindet. An der
Nase 10 ist rechtwinklig zu ihr, gegenüber ihrer Abrundung etwas
zurückgesetzt, parallel zum Schlitz 3 ein erstes Querstück 11 angesetzt,
das an seinem freien Ende eine Stützlasche 12 aufweist, die durch
Abbiegen eines Teiles des Querstücks 11 hergestellt sein kann. Am der
Nase 10 entgegengesetzten Ende des Hebels 8 ist ein seitlicher Ansatz 16
vorgesehen, dessen freies Ende eine Kröpfung 18 um das Ende der
Lasche 13 herum aufweist, wobei die Kröpfung 18 genügend Spiel
gegenüber der Lasche 13 aufweist, um einen gewünschten
Schwenkbereich des Hebels 8 um die Achse X-X zu ermöglichen bzw.
festzulegen. Die Zugfeder 7 ist bestrebt, den Hebel 8 in einer Vorzugslage
zu halten und den Schlitten 6 gegen einen einführungsseitigen Anschlag
19 an einen Stab der Führung 17 zu ziehen.
Am Schlitten 6 ist ein zweiter einarmiger Hebel 20 um eine Achse
schwenkbar gelagert, die vorteilhaft mit der Achse X-X zusammenfällt.
Dieser Hebel 20 weist zwei Schenkel 201, 202 auf, die durch ein Joch
203 miteinander verbunden sind und von denen jeder auf einer Seite des
Schlittens 6 angeordnet ist. Am freien Ende des Schenkels 201 befindet
sich parallel zum Schlitz 3 ein zweites Querstück 21, wobei der Abstand
der Querstücke 11 und 21 parallel zur Führungsebene des Schlittens 6
durch einen auf der Karte 2 gegebenen Abstand, der später noch
anzugeben ist, bestimmt ist. Am freien Ende des Schenkels 202 befinden
sich oberhalb der Führungsebene des Schlittens 6 ein im wesentlichen
parallel zur Führungsebene gerichteter Führungsansatz 22, der mit einer
Schrägführung 23 im Inneren des Gehäuses 1, in der Nähe der
Einführungsseite 4, zusammenwirkt, und ein Druckansatz 24 für einen
später noch zu beschreibenden, parallel zur Führungsebene im Gehäuse 1
angeordneten, schwenkbar gelagerten Bügel 25.
Schließlich ist am Schlitten 6 ein dritter einarmiger Hebel 27 um eine
Achse schwenkbar gelagert, die ebenfalls mit der Achse X-X koinzidiert.
Der Hebel 27 weist wieder durch eine Joch 273 verbundene, zu beiden
Seiten des Schlittens 6 angeordnete Hebelschenkel 271, 272 auf, die
durch eine in den Schlitten 6 eingespannte gekrümmte kräftige Feder 28 in
einer Endlage gehalten sind, so daß sich das Joch 273 in einem
größtmöglichen Abstand vom Schlitten 6 befindet. Am freien Ende des
Schenkels 272 ist eine Schneideinrichtung 29 vorgesehen, die
rechtwinklig zur Führungsebene des Schlittens 6 bewegbar ist. In der
anderen Endlage kommt das Joch 273 entgegen dem Druck der Feder 28,
die als Bügel oder Blattfeder ausgebildet sein kann, zur Anlage an den
Schlitten 6.
Im Gehäuse 1 ist gemäß Fig. 2 weiterhin auf einer Abdeckplatte 30
seitlich ein zweiarmiger Hebel 31 um eine Achse Y-Y schwenkbar
gelagert, die im wesentlichen parallel zur Achse X-X angeordnet ist,
wobei der Hebel 31 sich zumindest angenähert parallel zur Führung 17
über die gesamte Gehäuselänge erstreckt und in einer Ausgangslage durch
eine um seine Schwenkachse gelegte Torsionsfeder 32 auf der dem
Schlitz 3 entgegengesetzten Seite gegen die Abdeckplatte 30 gedrückt
wird. Der Hebel 31 weist an seinem Ende in der Nähe des Schlitzes 3 ein
sich rechtwinklig zur Abdeckplatte 30 bewegendes Sperrstück 33 auf,
wozu die Abdeckplatte 30 eine durch die Breiten des Schlittens 6 mit den
Hebeln 8, 20 und 27 und den Verschiebungsbereich des Schlittens 6 im
wesentlichen bestimmte Ausnehmung 34 besitzt. Am anderen Ende des
Hebels 31 erstreckt sich rechtwinklig zum Hebel 31 und zur Führung des
Schlittens 6 ein an ihm befestigtes Anschlagstück 35, dem in einem
Abstand eine Auflaufnase 36 vorgeordnet ist.
Das Gehäuse (Schloßteil) 1 weist unterhalb der Abdeckplatte 30 eine
Basis 37 auf, wobei sich zwischen beiden in Fortsetzung des Schlitzes 3
eine Führung 38 für die Karte 2 befindet; Abdeckplatte 30 und Basis 37
bilden also zur Führung der Karte einen Zwischenraum, der im
wesentlichen durch die Dicke der Karte 2 bestimmt ist. Die Auflaufnase
36 ragt durch die Abdeckplatte 30 hindurch und wirkt mit dem seitlichen
Rand der Karte 2 zusammen, um den zweiarmigen Hebel 31 um die
Achse Y-Y entgegen der Wirkung der Torsionsfeder 32 in Richtung der
Pfeile 43 zu schwenken. Auch die Basis 37 hat im Bereich der
Schlittenführung eine der Ausnehmung 34 entsprechende Ausnehmung.
Die Abdeckplatte 30 endet in einem gewissen Abstand von der
Anschlagseite 14, und die Basis 37 hat über den gleichen Abstand eine
über die Breite des Gehäuses 1 reichende Vertiefung 39, in der sich eine
Verbindungsöffnung 40 für ein in das Gehäuse 1 hineinragendes
Anschlußteil 41 befindet. In der Vertiefung 39 ist ein U-förmiger Hebel
42 um eine Achse Z-Z an den Seitenwänden des Gehäuses 1 schwenkbar
gelagert, die zu den Achsen X-X und Y-Y im wesentlichen parallel
gerichtet ist. Der zweiarmige Hebel 31 arbeitet über sein Anschlagstück
35 mit dem U-förmigen Hebel 42 zusammen, der mit seinen freien
Schenkelenden oberhalb der Führung 17 des Schlittens 6 um die Achse
Z-Z zwischen der Vertiefungsfläche der Basis 37 und der Anschlagseite
14 als Anschläge entgegen der Kraft einer um ein Achsstück 44
angeordneten Torsionsfeder 45, die sich gegen das Gehäuse 1 abstützt,
gelagert ist. Mit seinem Jochende, an dem ein in die Höhe der
Kartenführung reichender Anschlag 46 befestigt ist und an dem sich ein
Verbindungsstück 47 befindet, ragt der Hebel 42 in die Vertiefung 39
hinein. Der Anschlag 46 ist mit dem U-förmigen Hebel 42 zwischen zwei
Endlagen 46' und 46" um die Achse Z-Z schwenkbar. Über das
Verbindungsstück 47 und das Anschlußteil 41 arbeitet die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit einen Behälter oder Raum
verschließenden nicht dargestellten Mitteln zusammen. Zur Befestigung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Behälter oder einer Tür 49
kann eine Schraubverbindung 48 zur Basis 37 dienen.
In der Basis 37 ist in der Führung 38 seitlich ein Reib- und Rastmittel 50
vorgesehen, das durch eine mehr und eine weniger geneigte Auflauffläche
501 bzw. 502 ein leichtes Einschieben und ein Halten der Karte 2 bis zur
Ausübung einer größeren Kraft ermöglicht. Rechtwinklig zur
Bewegungsrichtung und parallel zur Führung 38 der Karte 2 ist in der
Nähe der Vertiefung 39 der Basis 37 eine Führungsöffnung 51 für eine
auswechselbare Maske 57 vorgesehen, mit der die Karte 2 in Breite,
Höhe und Profil übereinstimmen muß, um entsprechende Vorgänge des
Auf- und Verschließens in Gang zu setzen.
In der Einführungsseite 4 und der Anschlagseite 14 des Gehäuses 1 ist
gemäß den Fig. 1 und 2 außermittig ein Bügel 25 gelagert, der unter
der Wirkung der Schwerkraft oder einer Federkraft bestrebt ist um eine
parallel zur Ebene der Führung 17 gerichtete Achse U-U zur Basis 37 bin
zu kippen. Daran wird er durch den Druckansatz 24 gehindert, so daß ein
am Bügel 25 befestigter Anschlagstreifen 52 ein Schwenken des
U-Hebels 42 verhindert.
In Fig. 7 sind ebenfalls außermittig und über der Führungsebene des
Schlittens 6 parallel zur Achse U-U Achsstücke 53 angeordnet, um die
eine Druckplatte 54 entgegen einer auf den Achsstücken 53 befindlichen,
sich gegen das Gehäuse 1 und die Druckplatte 54 abstützenden
Torsionsfeder 55 schwenkbar ist, die in jeder Schlittenstellung auf das
Joch 273 und damit auf die Schneideinrichtung 29 wirken kann und, wenn
auf sie im unveränderten Druckpunkt 56 ein Druck durch eine
Verbindungsöffnung 26 im Gehäuse 1 von außen wirkt, die
Schneideinrichtung 29 nach unten, unter die Führung 38 der Karte 2
drückt.
Die in den Schlitz 3 und die anschließende Führung 38 einsteckbare Karte
2 (Fig. 8 bis 12) weist ein Griffende 211 mit einem Griffloch 220
sowie eine Führungsrille 219 für ein in der Nähe der Schlitzmitte
vorgesehenes Formelement 5 (Fig. 1) und ein Anschlagende (Codeende)
212 auf. Das Anschlagende 212 muß dasselbe Profil haben, wie die
Maske 57 in der Führungsöffnung 51. Die Karte 2 besitzt einen freien
Innenraum 213 mit rechenartig angeordneten Materialvorsprüngen
(Wertmarken) 214, die auf die Codierung am Anschlagende 212
abgestimmt sind. Desgleichen sind die Abstände (Freiräume, Bereiche)
215, 216 im Innenraum 213 vor und hinter den Wertmarken 214 auf die
erfindungsgemäße Vorrichtung abgestimmt. Die Karte 2 ist doppelseitig,
symmetrisch, als Wendekarte aufgebaut; wenn also die Wertmarken 214
entlang einer Seitenfläche (Rahmenseite) 217 bzw. 218 der Karte 2 durch
die als Wertmarkenschloß verwendbare erfindungsgemäße Vorrichtung
verbraucht sind, können durch Wenden der Karte 2 die Wertmarken der
anderen Seite 218 bzw. 217 verwendet werden. Die Einführungsrillen 219
am Griffende ermöglichen die Überwindung der Formelemente 5. Auch
können durch die Schneideinrichtung 29 bei geeigneter Ausbildung mehr
als eine Wertmarke auf einmal abgeschnitten werden.
Durch entsprechend gekrümmte oder winklige Gestaltungen des Profils
am Anschlagende 212 in der Ebene der Karte 2 und durch bewegliche
Anordnung der gesamten Maske 57 bzw. einzelner Elemente dieser
Maske ist es möglich, Generalkarten bzw. -Schließteile zu schaffen, die
die Öffnungs- und Schließvorgänge auch ohne Entwertung ermöglichen.
Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende:
Die Karte 2 wird in den Schlitz 3 des Gehäuses 1 eingeführt. Das ist nur
möglich, wenn die Führungsrillen 219 und die Codierung am
Anschlagende 212 der Karte 2 der Anordnung der Formelemente 5 und
der Maske 57 entsprechen. Die Karte 2 schiebt die abgerundete Nase 10
und damit das sperrende Querstück 11 von der Führung 38 weg, so daß
der Beginn der Kartenführung 38 freigegeben ist. Ist das Anschlagende
212 der Karte 2 unter der Nase durchgeschoben, schwenkt der Hebel 8
wieder in Richtung der Führung 38, so daß das Querstück 11 in den
Freiraum 215 gelangt und gegen den ersten Materialvorsprung, die erste
Wertmarke 214 drückt. Unter diesem Druck beginnt sich der Schlitten 6
zu bewegen, der Führungsansatz 22 gleitet auf der Schrägführung 23 ab,
das Querstück 21 legt sich auf die andere Seite (im o. g. Abstand) der
durch das Querstück 11 gedrückten Wertmarke 214, gibt damit
gleichzeitig über den Druckansatz 24 den Bügel 25 zur Schwenkung in
Richtung der Basis 37 frei und entfernt den den U-Hebel 42 an einer
Schwenkung um seine Achse Z-Z hindernden Anschlagstreifen 52. Beim
weiteren Einschieben der Karte 2 in die Führung 38 zwischen der
Abdeckplatte 30 und der Basis 37 passiert die Karte 2 bei
Übereinstimmung des profilierten Anschlagendes (Codeendes) 212 mit
der Maske 57 diese Maske und schwenkt den zweiarmigen Hebel 31 über
die Auflaufnase 36 um die Achse Y-Y, so daß das Anschlagstück 35
ebenfalls den U-Hebel 42 zur Schwenkung um die Achse Z-Z freigibt.
Die Schwenkung des U-Hebels 42 kann somit unter der Wirkung der
Karte 2 und des Anschlags 46 zwischen den beiden Endlagen 46' und 46"
erfolgen. Gleichzeitig mit der Freigabe dieser Schwenkung wird die
Entnahme der Karte 2 dadurch gesperrt, daß das Sperrstück 33 in den
Freiraum 216 einschwenkt. Von außerhalb des Gehäuses 1 wird der
U-Hebel 42 über den Anschlag 46, das Verbindungsstück 47 und das
Anschlußteil 41 in der geschwenkten Stellung der Endlage 46", gehalten
und durch Ausübung eines Druckes auf die Druckplatte 54 im Druckpunkt
56 die Schneideinrichtung 29 betätigt. Da die Wertmarke 214 zwischen
den Querstücken 11 und 21 nicht ausweichen kann und von der
Stützlasche 12 unterstützt wird, erfolgt ein sauberes Abschneiden der
Wertmarke. Erst danach kann der U-Hebel 42 und damit der zweiarmige
Hebel 31 in die dargestellte Ausgangslage zurückschwenken, das
Sperrstück 33 aus dem Freiraum 216 herausgeführt und damit die Karte 2
ohne die entwertete Marke entnommen werden. Mit dem Herausziehen
der Karte 2 aus der Führung 38 schwenkt auch der U-Hebel 42 in die in
den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausgangslage zurück, die im
wesentlichen mit der Endlage 46' übereinstimmt. Gleichzeitig gelangen
das Anschlagstück 35 aus seiner gehobenen Stellung und der
Anschlagstreifen 52 aus seiner gesenkten Stellung in ihre Ausgangslagen,
in denen sie ein Schwenken des U-Hebels 42 verhindern. Diese doppelte
Sperrung der Schwenkung des U-Hebels 42 ist notwendig, weil die
Hebelschwenkung über das Öffnen oder Verschließen eines Behälters
oder Raumes entscheidet.
Anstatt einer mechanisch kodierten Karte 2 kann auch eine magnetisch
kodierte Karte Verwendung finden. Auch ist die Erfindung nicht an eine
bestimmte Hebelform bzw. Hebelart oder an andere Einzelheiten der
Ausführung gebunden. Ebenso könnte bspw. die kinematische
Verbindung zwischen dem Verbindungsstück 47 und dem Sperrstück 33
über ein Radgetriebe erfolgen. Das Sperrstück 33 kann auch in der Nähe
der Anschlagseite 14 angeordnet sein und mit dem Freiraum 215 des
Schließteils 2 zusammenwirken. In dem Fall würde der zweiarmige Hebel
31 mit seinen Anbauten entfallen. Wesentlich ist, daß durch eine einfache
Linearbewegung auf mechanischem Wege der Öffnungs- bzw.
Schließvorgang leichtgängig eingeleitet und durchgeführt werden kann,
ohne daß andere Energiequellen benötigt werden.
1
Gehäuse (Schloßteil)
2
Schließteil (Karte)
3
Einführungsöffnung (Schlitz)
4
Einführungsseite
5
Formelemente
6
Schlitten
7
Zugfeder
8
erster einarmiger Hebel
9
Auflauffläche
10
Nase
11
erstes Querstück
12
Stützlasche
13
Lasche
14
Anschlagseite
15
Ausnehmung
16
Ansatz
17
Schlittenführung
18
Kröpfung
19
,
46
Anschlag
20
zweiter einarmiger Hebel
21
zweites Querstück
22
Führungsansatz
23
Schrägführung
24
Druckansatz
25
Bügel
26
,
40
Verbindungsöffnungen
27
dritter einarmiger Hebel
28
Feder
29
Schneideinrichtung
30
Abdeckplatte
31
zweiarmiger Hebel
32
,
45
,
55
Torsionsfedern
33
Sperrstück
34
Ausnehmung
35
Anschlagstück
36
Auflaufnase
37
Basis
38
Schließteilführung (Kartenführung)
39
Vertiefung
41
Anschlußstück
42
U-(förmiger) Hebel
43
Pfeile
44
,
53
Achsstücke
46
',
46
'' Endlagen
47
Verbindungsstück
48
Schraubverbindung
49
Tür
50
Reib- und Rastmittel
51
Öffnung
52
Anschlagstreifen
54
Druckplatte
56
Druckpunkt
57
Maske
201
,
202
Schenkel
203
,
273
Joche
211
Griffende
212
Anschlagende
213
Innenraum (Ausnehmung)
214
Materialvorsprünge (Wertmarken)
215
,
216
Abstände (Bereiche)
217
,
218
Seitenflächen
219
Führungsrillen
220
Griffloch
271
,
272
Hebelschenkel
501
,
502
Auflaufflächen
X-X, Y-Y,
Z-Z, U-U,
V-V Schwenkachsen
X-X, Y-Y,
Z-Z, U-U,
V-V Schwenkachsen
Claims (33)
1. Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und
Räumen, die aus einem Schloßteil (1) und einem Schließteil (2)
besteht, das an einer Einführseite in das Schloßteil (1) einführbar und
entlang einer Schließteilführung (38) im Schloßteil (1) bis zu einem
Anschlag (46) verschiebbar ist, wobei das Schließteil (2) ein Griffende
(211) und ein Anschlagende (212) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (46) am der Einführseite (4) gegenüberliegenden
Ende der Schließteilführung (38) zwischen zwei Endlagen (46', 46")
bewegbar ist, die in Verlängerung der Schließteilführung (38) in
unterschiedlichen Abständen zur Schließteilführung (38) liegen, von
denen die eine Endlage (46') sich an der Schließteilführung (38) und
die andere Endlage (46") sich in einem Abstand vorn anschlagseitigen
Ende der Schließteilführung (38) befindet.
2. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Schloßteil (1) ein im wesentlichen rechtwinklig zur Schließteilführung
(38) bewegbares Sperrstück (33) angeordnet ist und daß das
Schließteil (2) eine Ausnehmung (214 oder 216) aufweist, in die das
Sperrstück (33) hineinragt, wenn sich der Anschlag (46) in seiner
anderen Endlage (46") befindet.
3. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sperrstück (33) an einem Ende eines im wesentlichen zur
Schließteilführuung (38) parallelen zweiarmigen Hebels (31)
angeordnet ist, der an seinem anderen Ende mit einem Anschlagstück
(35) versehen und um eine zur Führungsrichtung des Schließteils (2)
rechtwinklig gerichtete sowie zu seiner Führungsebene parallele Achse
(Y-Y) schwenkbar gelagert ist.
4. Anordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweiarmige Hebel (31) zwischen seiner Schwenkachse (Y-Y) und dem
Anschlagstück (35) eine Auflaufnase (36) für das Schließteil (2)
aufweist.
5. Anordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Anschlagstück (35) bestrebt ist, den Anschlag (46) in der Nähe des
anschlagseitigen Endes der Schließteilführung (38) zu halten.
6. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlag (46) mit einem Verbindungstück (47) versehen ist, über das
er bei seiner Auslenkung in die sich in einem Abstand vom
anschlagseitigen Ende der Schließteilführung (38) befindlichen Endlage
in dieser Endlage (46') gehalten wird.
7. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlag (46) an einem um eine Achse (Z-Z) schwenkbar gelagerten
U-förmigen Hebel (42) befestigt ist, der rechtwinklig zur
Führungsrichtung des Schließteils (2) gerichtet ist, wobei eine Feder (7)
bestrebt ist, den U-förmigen Hebel (42) in die Endlage (46') am
anschlagseitigen Ende des Schließteils (38) zu drücken.
8. Anordnung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Torsionsfeder (32) vorgesehen ist, die bestrebt ist, den zweiarmigen
Hebel (31) so zu schwenken, daß sich das Sperrstück (33) außerhalb
der Ausnehmung (216) des Schließteils (2) befindet.
9. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
wesentlichen parallel zur Schließteilführung (38) eine Schlittenführung
(17) für einen Schlitten (6) angeordnet ist, dessen Ausgangslage sich in
der Nähe des Einführendes (4) befindet und an dem drei Hebel (8, 20,
27) um drei zueinander zumindest annähernd parallele, vorzugsweise
koinzidierende Achsen (X-X) schwenkbar gelagert sind, wobei die drei
Hebel (8, 20, 27) in Richtung der Achse (X-X) nebeneinander liegen.
10. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse
(X-X) der drei Hebel (8, 20, 27) im wesentlichen parallel zu den
Achsen (Y-Y, Z-Z) des zweiarmigen Hebels (31) und des U-förmigen
Hebels (42) angeordnet ist.
11. Anordnung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die drei
Hebel (8, 20, 27) an der dem Einführende (4) abgewandten Seite
seitlich am Schlitten (6) einseitig gelagert sind, sich parallel zum
Schlitten (6) in Richtung der Einführseite (4) erstrecken und mit ihren
freien Enden sich quer zur Schlittenführung (17) bewegen.
12. Anordnung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
(8) der drei Hebel an seinem feien Ende eine sich parallel zum dritten
Hebel (27) erstreckende V-förmige Auflauffläche (9) für das Schließteil
(2) und ein zumindest annähernd parallel zur Hebelschwenkachse
(X-X) gerichtetes erstes Querstück (11) aufweist, wobei sich die
Auflauffläche (9) und das erste Querstück (11) in der Höhe der
Schließteilführung (38) befinden und das erste Querstück (11)
gegenüber dem Scheitel der V-förmigen Auflauffläche (9) innerhalb des
vertikalen Bereichs dieser Auflauffläche zurückgesetzt ist.
13. Anordnung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Querstück (11) eine Stützlasche (12) für das Schließteil (2) aufweist.
14. Anordnung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Hebel (8) an seinem dem ersten Querstück (11) entgegengesetzten
Ende einen Ansatz (16) besitzt, der um eine am Schlitten (6)
befindliche Lasche (13) gekröpft und an dem einerseits eine Feder (7)
befestigt ist, die sich im wesentlichen parallel zur Schlittenführung (38)
erstreckend andrerseits von einem feststehenden Geräteteil (4) gehalten
wird.
15. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweite (20) der drei Hebel aus zwei Schenkeln (201, 202) besteht, die
durch ein erstes Joch (203) miteinander verbunden sind und von denen
sich jeder auf einer Seite des Schlittens (6) befindet, wobei am freien
Ende des einen Schenkels (201) ein zweites Querstück (21) im
wesentlichen parallel und in einem Abstand zum ersten Querstück (11)
und auf der dem Schlitten (6) abgewandten Seite zum ersten Querstück
(11) befestigt ist und wobei am feien Ende des anderen Schenkels
(202) ein Führungsansatz (22) und ein Druckansatz (24) quer zu
diesem Schenkel befestigt sind, von denen der Führungsansatz (22) mit
einer Ablaufschräge (23) und der Druckansatz (24) mit einem Bügel
(25) zusammenwirkt.
16. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte
(27) der drei Hebel an seinem freien Ende eine Schneideinrichtung (29)
und ein Druckstück aufweist, wobei sich die Schneideinrichtung (29) in
ihrer Ausgangslage unter der Wirkung einer Feder (28) oberhalb und in
ihrer Endlage unterhalb der Schließteilführung (38) befindet.
17. Anordnung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
dritte Hebel (27) aus zwei Schenkeln (271, 272) besteht, die zu beiden
Seiten des Schlittens (6) angeordnet und durch ein zweites Joch (273)
miteinander verbunden sind, das parallel neben dem ersten Joch (203)
angeordnet ist und als Druckstück dient, und daß mit dem Druckstück
über den gesamten Bereich der Schlittenführung (17) eine Druckplatte
(54) zusammenwirkt, die um eine gerätefeste, zur Schlittenführung (17)
parallele Achse (V-V) entgegen einer Feder (55) schwenkbar gelagert
ist.
18. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein sich
quer zur Schließteilführung (38) erstreckender Bügel (25) um eine
Achse (U-U) schwenkbar gelagert ist, die parallel zur Schlittenführung
(17) gerichtet ist, mit dem Druckansatz (24) in Kontakt steht und in
einem Abstand von seiner Schwenkachse (U-U) in der Nähe der
Anschlagseite (14) einen Anschlagstreifen (52) für den U-förmigen
Hebel (42) aufweist, der beim Schwenken des Bügels (25) nach
Maßgabe der Ablaufschräge (23) die Schwenkungen des U-förmigen
Hebels (42) freigibt bzw. sperrt.
19. Anordnung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schloßteil von einem Gehäuse (1) umgeben
ist, in dem die Schließteilführung (38) und die Schlittenführung (17)
fest angeordnet sowie der U-förmige Hebel (42), der zweiarmige Hebel
(31), die Druckplatte (54) und der Hügel (25) schwenkbar gelagert
sind.
20. Anordnung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (1) eine Einführungsöffnung (3) für das Schließteil (2) und
zwei Verbindungsöffnungen (26, 40) aufweist, von denen sich die eine
Verbindungsöffnung (26) in der Nähe der Druckplatte (54) und die
andere Verbindungsöffnung (40) in der Nähe des Verbindungsstücks
(47) befindet.
21. Anordnung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schlittenführung (17) derart über der Schließteilführung (38)
angeordnet ist, daß das Schließteil (2) bei seiner Bewegung in der
Schließteilführung (38) den Schlitten (6) auf der Schlittenführung (17)
verschiebt.
22. Anordnung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einführungsöffnung (3) sich von innen nach außen im Querschnitt
erweitert.
23. Anordnung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Einführungsöffnung (3) mindestens ein Formelement (5) für das
Schließteil (2) vorgesehen ist.
24. Anordnung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß außen
am Gehäuse (1) in unmittelbarer Nähe der Einführungsöffnung (3) eine
Einführhilfe für das Schließteil (2) vorgesehen ist.
25. Anordnung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Schließteilführung (38), vorzugsweise zwischen der
Einführungsöffnung (3) und der Auflaufnase (36) ein Reib- und
Rastmittel (50) für das Schließteil (2) vorgesehen ist.
26. Anordnung gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß quer zur
Schließteilführung (38), vorzugsweise zwischen dem Reib- und
Rastmittel (50) und der Auflaufnase (36), eine Maske (57) vorgesehen
ist, deren Öffnungsprofil dasselbe ist wie das Profil des Schließteils (2)
im Anschlagende (212).
27. Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schließteil (2) als Karte ausgebildet ist, die innerhalb eines Rahmens
mindestens eine Ausnehmung (213) aufweist, in die von mindestens
einer Seite des Rahmens her abtrennbare Materialvorsprünge (214) in
regelmäßiger Anordnung und Ausbildung hineinragen.
28. Anordnung gemäß Anspruch 15 und 27, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand der Materialvorsprünge (214) gleich dem Abstand der
Querstücke (11, 21) voneinander ist.
29. Anordnung gemäß Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schließteil (2) an seinem dem Griffende (211) gegenüberliegenden
Anschlagende (212) eine Profilierung aufweist, die sich zumindest in
einem Seitenteil (217, 218) fortsetzt.
30. Anordnung gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schließteil (2) in der Nähe von Griffende (211) und Anschlagende
(212) von den Materialvorsprüngen (214) freie Bereiche (215, 216)
aufweist, deren Längen durch den Abstand der Querstücke (11, 21) von
der äußeren Fläche des Gehäuses (1) am Einführende (4) bedingt ist.
31. Anordnung gemäß mindestens einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dicke der Materialvorsprünge (214) kleiner ist
als die Dicke des Rahmens.
32. Anordnung gemäß Anspruch 27 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließteil (2) als Wendekarte ausgebildet ist.
33. Anordnung gemäß Anspruch 1 und 32, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließteil (2) am Griffende (211) mindestens eine Einführungsrille
(219) aufweist, die der Profilierung am Anschlagende (212) und dem
Formelement (5) in der Einführungsöffnung (3) entspricht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19633234A DE19633234C2 (de) | 1995-09-01 | 1996-08-17 | Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19532414 | 1995-09-01 | ||
| DE19633234A DE19633234C2 (de) | 1995-09-01 | 1996-08-17 | Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19633234A1 DE19633234A1 (de) | 1997-03-06 |
| DE19633234C2 true DE19633234C2 (de) | 1999-03-04 |
Family
ID=7771101
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19633234A Expired - Fee Related DE19633234C2 (de) | 1995-09-01 | 1996-08-17 | Anordnung zum Aufschließen und Verschließen von Behältern und Räumen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19633234C2 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE4202208A1 (de) * | 1991-02-15 | 1992-08-20 | Kummer Heinz | Vorrichtung zur muellentsorgung |
| DE9309922U1 (de) * | 1993-06-04 | 1993-12-23 | Vendoret Holding S.A., Hesperange | Pfandschloß für Einkaufswagen |
| EP0619245A1 (de) * | 1993-03-09 | 1994-10-12 | Gebr. OTTO KG | An einem Halter angeschlossener Abfallbehälter |
| DE29506173U1 (de) * | 1995-04-18 | 1995-06-14 | Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, 06844 Dessau | Verschlußeinrichtung für Entsorgungsbehälter |
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-
1996
- 1996-08-17 DE DE19633234A patent/DE19633234C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19633234A1 (de) | 1997-03-06 |
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