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DE19632264A1 - Vorrichtung zum Garen von Speisen - Google Patents

Vorrichtung zum Garen von Speisen

Info

Publication number
DE19632264A1
DE19632264A1 DE19632264A DE19632264A DE19632264A1 DE 19632264 A1 DE19632264 A1 DE 19632264A1 DE 19632264 A DE19632264 A DE 19632264A DE 19632264 A DE19632264 A DE 19632264A DE 19632264 A1 DE19632264 A1 DE 19632264A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pot
side wall
food
cylindrical
pan
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19632264A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegfried Lapawa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SILAG METALLWAREN AG
Original Assignee
SILAG METALLWAREN AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SILAG METALLWAREN AG filed Critical SILAG METALLWAREN AG
Priority to DE19632264A priority Critical patent/DE19632264A1/de
Publication of DE19632264A1 publication Critical patent/DE19632264A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J27/00Cooking-vessels
    • A47J27/12Multiple-unit cooking vessels
    • A47J27/13Tier cooking-vessels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J27/00Cooking-vessels
    • A47J27/04Cooking-vessels for cooking food in steam; Devices for extracting fruit juice by means of steam ; Vacuum cooking vessels
    • A47J27/05Tier steam-cookers, i.e. with steam-tight joints between cooking-vessels stacked while in use

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • General Preparation And Processing Of Foods (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Garen von Speisen und insbesondere eine Vorrichtung, mit der Speisen energiesparend und auf eine für den Benutzer komfortablen Weise gegart werden können.
Werden Speisen mit Temperaturen von deutlich über 100°C zubereitet, wie dies beispielsweise beim Braten in der Backröhre oder beim Kurzbraten in einer Pfanne geschieht, werden wichtige Inaltsstoffe der Speisen, insbesondere Vitamine zerstört. Weiterhin besteht die Gefahr, daß auch beim nur kurzfristigen Überschreiten der erforderlichen Garzeit die Konsistenz und der Geschmack der Speisen beeinträchtigt wird, bzw., daß die Speisen sogar anbrennen und damit ungenießbar werden. Werden die Speisen mit Wasser zubereitet, so ist zwar gewährleistet, daß die Temperatur, solange ausreichend Wasser vorhanden ist, nicht über 100°C ansteigt. Diese Zubereitungs-methode hat jedoch bei vielen Produkten den Nachteil, daß sich wichtige Geschmacks- und Inhaltsstoffe der Speisen im Wasser lösen und daß dadurch ebenfalls Geschmack, Konsistenz und die Qualität der Speisen in ernährungsphysiologischer Hinsicht abnehmen.
Werden mehrere Speisen gleichzeitig zubereitet ergibt sich das weitere Problem, daß jede Speise eine eigene Heizplatte benötigt, wodurch der Zubereitungsvorgang insgesamt unwirtschaftlich wird.
Zur Lösung des Problemes wurde bereits wiederholt vorgeschlagen, sogenannte Turmkochgefäße zu verwenden, bei welchen mehrere in einem entsprechenden Kochgefäß übereinander angeordnete Speisen gleichzeitig durch Dampf erwärmt werden.
So zeigt beispielsweise die DE 28 06 017 B2 eine Turmkochvorrichtung, bei der ein Dampfentwicklungstopf verwendet wird, auf den ein gelochter Dämpftopf aufgesetzt wird. In den Dampfentwicklungstopf und in dem Dämpftopf werden Töpfe eingesetzt, die in ihrem oberen Bereich eine Reihe von Schlitzen aufweisen, durch die Dampf, der im Dampfentwickler erzeugt wird, in den Einhängetopf eintreten und die darin befindlichen Speisen erwärmen kann. Vom Einhängetopf strömt der Dampf dann durch einen gelochten Boden in den darüber angeordneten Dämpftopf und tritt durch entsprechend geformte Schlitze in den zweiten Einhängetopf ein.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE-GM 74 39 312 zeigt eine Turmkochvorrichtung, bei welcher ein Topf vorgesehen ist, in den ein Gestell eingeschweißt oder eingeschraubt ist, welches mehrere übereinander angeordnete Schüsseln aufnimmt. Beim Betrieb dringt der Dampf in die Schüsseln ein und bewirkt so eine Garung der darin befindlichen Speisen.
Mit dem deutschen Gebrauchsmuster DE-GM 78 04 592 ist ein Turmkochvorrichtung bekannt geworden, welche einen Dampferzeuger und wenigstens zwei Kochgefäße aufweist, wobei diese Kochgefäße einstückig aus Kunststoff gefertigt und doppelwandig mit einer inneren Seitenwand und einer äußeren Seitenwand ausgeführt sind, die durch einen gemeinsamen oberen Rand verbunden sind. Dieser obere Rand ist mit einer Kondensatrinne und Dampfdurchtritts- und Kondensatsrückflußöffnungen versehen.
Die vorbeschriebenen Gestaltungen von derartigen Kochvorrichtungen haben sich auf dem Markt nicht durchsetzen können, obwohl allen der Vorteil gemein ist, daß sie die Speisen mit weniger Energie zubereiten können, als dies der Fall wäre, wenn die Speisen in verschiedenen Töpfen auf verschiedenen Kochstellen gegart werden würden. Der Grund für die mangelnde Akzeptanz dieser Vorrichtungen ist daran zu sehen, daß die bekannten Vorrichtungen zum Teil sehr teuer in der Herstellung sind, so daß auch entsprechend teure Verkaufspreise gefordert werden müssen und daß sie hinsichtlich der Bedienung zum Teil sehr unflexibel sind. Von besonderem Nachteil bei den bekannten Vorrichtungen ist jedoch, daß die Qualität der darin zubereiteten Speisen den Ansprüchen der Verbraucher bezüglich Geschmack, Konsistenz und ernährungsphysiologischer Zusammensetzung nicht genügt, so daß die Verbraucher trotz der möglichen Energieeinsparungen weiterhin herkömmliche Kochvorrichtungen, insbesondere herkömmliche Töpfe benutzen.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Garen von Speisen zu schaffen, welche einfach in der Herstellung und flexibel in der Handhabung ist und welche es insbesondere ermöglicht, die Speisen mit hoher Qualität bezüglich des Geschmackes, der Konsistenz und des ernährungsphysiologischen Wertes herzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Zu bevorzugende Weiterbildung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Garen von Speisen, im folgenden auch kurz als Kochvorrichtung bezeichnet, weist einen ersten Topf auf, welcher dafür vorgesehen ist, durch eine Wärmequelle mit Wärmeenergie beheizt zu werden, wobei dieser Topf einen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist.
Im allgemeinen ist dieser Topf vorzugsweise als üblicher Kochtopf ausgebildet, der vorzugsweise mit einer gut wärmeleitenden Bodenplatte versehen ist, die beispielsweise aus Edelstahl oder sandwichartig aus Edelstahl und Kupfer besteht, so daß er energiesparend auf entsprechende Kochstellen, wie eine Elektroplatte, ein Ceramfeld, ein Gaskochfeld oder dergleichen aufgesetzt werden kann.
Bei einer bevorzugten alternativen Ausführungsform ist die Wärmequelle Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung und z. B. als Induktionskocheinrichtung ausgestattet. In diesem Fall wird der erste Topf so gestaltet, daß er durch Induktion die entsprechende Wärme erzeugen kann.
Der erste Topf kann auch mit einer anderen Wärmequelle ausgestattet sein, beispielsweise mit einer konventionellen elektrischen Widerstandsbeheizung. In diesem Fall kann zusätzlich eine im Stand der Technik an und für sich bekannte Trockengeh-Schutzeinrichtung vorgesehen werden, welche die Beheizung des ersten Topfes ausschaltet, wenn eine vorbestimmte Temperatur überschritten wird.
Auf diesen ersten Topf ist ein zweiter Topf aufsetzbar, dessen Boden eine Öffnung aufweist, die den Übertritt von Dampf vom ersten Topf in diesen zweiten Topf erlaubt. Vorzugsweise ist der zweite Topf mit einem Boden versehen, der aus dem gleichen Material besteht, wie die Seitenwand des Topfes und in welchem geeignete Öffnungen z. B. Löcher in erforderlicher Anzahl und Querschnitt eingestanzt sind.
Auf diesen zweiten Topf wird vorzugsweise ein Ring aufgesetzt, welcher mit einer Halteeinrichtung für eine Gargutschale versehen ist. Diese Halteeinrichtung ist vorzugsweise eine nach innen weisende Abkantung des Ringes, wobei die Garschale dann mit einem entsprechenden, nach außen weisenden Rand versehen ist, durch welchen die Gargutschale auf der nach innen weisenden Abkanntung des Ringes gehalten ist. Der erste Topf, der Ring und die Gargutschale sind so bemessen, daß die Gargutschale einen Abstand zum Boden des zweiten Topfes sowie zu dessen Seitenwand aufweist.
Vorzugsweise wird die Kochvorrichtung mit einem Deckel verschlossen, der auf diesen Ring oder auf einen der Töpfe aufsetzbar ist. Der Deckel weist weiterhin vorzugsweise eine Einrichtung auf, um zu signalisieren, wenn Dampf aus der Vorrichtung austritt, beispielsweise eine Dampfflöte oder dergleichen.
Der zweite Topf und der Aufsatzring sind vorzugsweise so beschaffen, daß ein dritter Topf und ein zweiter Aufsatzring usw. auf den zweiten Topf und den ersten Aufsatzring aufgestellt werden kann. Damit ist es möglich, die gewünschte und erforderliche Anzahl von Töpfen und Gargutschalen zur Verfügung zu stellen, um zwei, drei, vier, fünf oder mehr Speisen gleichzeitig zubereiten zu können.
Die Anordnungsreihenfolge der Töpfe kann vom Benutzer nach den jeweiligen Anforderungen frei gewählt werden. So ist es auch möglich, den zweiten, oder den (in der Reihenfolge von unten gezählt) dritten oder vierten Topf ohne Gargutschale zu belassen, so daß die darin befindlichen Speisen unmittelbar durch Zutritt von Dampf gegart werden. Dies kann z. B. bei Speisen wie Kartoffeln, Teigwaren oder Reis von Vorteil sein. Je nach den gewünschten Garbedingungen kann ein solcher nach unten offener Topf unmittelbar über dem Dämpftopf eingesetzt werden, in diesem Fall findet ein sehr starker Zutritt von Dampf statt, es ist aber auch möglich, einen solchen Topf als Zwischentopf insbesondere als obersten Topf einzusetzen, wobei dann der Zutritt von Dampf sehr viel geringer ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat wesentliche Vorteile gegenüber dem Stand der Technik.
Durch die Vorrichtung wird die Möglichkeit geschaffen, Speisen auf komfortable und energiesparende Weise mit hoher Qualität bezüglich Geschmack, Konsistenz und ernährungsphysiologischem Wert zuzubereiten. Dies wird dadurch erzielt, daß bezüglich der Wasseraufnahme und der Temperatur empfindlichen Speisen, z. B. Gemüse, im wesentlichen ohne Zutritt von Wasser bei nur geringen Temperaturen gegart werden. Beim Betrieb der Kochvorrichtung stellt sich ein Temperaturgleichgewicht ein, bei welchem die durch die Wärmequelle zugeführte Wärmeleistung gleich der Wärmeleistung ist, die durch die Erzeugung von Dampf und durch die Wärmeübertragung an den Außenwandungen der Töpfe abgeführt wird. Dieses Wärmegleichgewicht führt dazu, daß im unteren Bereich der Vorrichtung eine Temperatur von ca. 100°, abhängig vom Luftdruck und der Höhenlage, erzielt wird, die nach oben hin auf eine Temperatur abnimmt, die je nach Topfhöhe, Topfdurchmesser und sonstigen Gegebenheiten, z. B. 90° oder 80° betragen kann. Um diese Temperatur aufrecht zu erhalten, ist nur eine geringe Menge von Dampf erforderlich, die durch die besondere Gestaltung der Garschalen und der Halteeinrichtung entlang der Wand des ersten, des zweiten und gegebenenfalls des dritten und jeden weiteren Topfes strömt. Da die Seitenwand der Töpfe im Wärmegleichgewicht durch die Wärmeübertragung an die kältere Raumluft die niedrigste Temperatur aufweist, kondensiert der Dampf dann praktisch ausschließlich an den Behälterwänden und am Deckel. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Halteeinrichtung läuft das kondensierte Wasser an der Behälterinnenwand entlang nach unten in den ersten Topf und wird im Kreislauf erneut in Dampf umgewandelt und steigt nach oben.
Da die Gargutschalen nach unten ganz geschlossen sind, wird das Gargut im Unterschied zu den Turmkochvorrichtungen im Stand der Technik nicht vom Dampf selbst durchströmt. Damit ist die Menge an Dampf bzw. Wasser, die vom Gargut aufgenommen wird, sehr gering. Die Speisen werden also im wesentlichen im eigenen Saft gegart, was dazu führt, daß der Eigengeschmack der Speisen nicht durch Wasser oder dergleichen beeinträchtigt wird. Da außerdem die Gartemperatur geringer ist als 100°, werden die Aromastoffe, Vitamine usw. weit besser erhalten, als dies bei höheren Temperaturen der Fall ist. Die niedrige Gartemperatur bewirkt weiterhin, daß eine Verlängerung der Garzeit den Geschmack, die Konsistenz und die Inhaltsstoffe des Gargutes in ernährungsphysiologischer Hinsicht praktisch nicht verändert. Dadurch entfällt zum einen die Notwendigkeit, das Gargut zu einem vorbestimmten Zeitpunkt vom Herd zu nehmen. Zum anderen wird es möglich, Produkte gemeinsam zu garen, die beim Garen in separaten Kochvorrichtungen erheblich unterschiedliche Garzeiten aufweisen.
Die Wärmeeinbringung in die zu garenden Speisen ist weiterhin gleichmäßiger, als dies bei herkömmlichen Kochvorrichtungen der Fall ist. Dies trägt ebenfalls zur Verbesserung der Qualität bei und bewirkt eine weitere Energieeinsparung, da die Garzeiten gegenüber dem Kochen in Einzelvorrichtungen erheblich verkürzt werden können.
Da außerdem nur noch eine Kochstelle benötigt wird, um verschiedene Speisen zuzubereiten, wird die zum Kochen benötigte Energie auf einen Bruchteil des üblichen Wertes reduziert.
Wie Versuche gezeigt haben, ist die erfindungsgemäße Gestaltung, bei der der Dampf an den Außenseiten der Kochvorrichtung entlang den Gargutschalen geführt wird, weiterhin dazu geeignet, Aromaübertragungen zwischen den Speisen vollständig zu verhindern. Damit wird es möglich, Speisen mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, selbst süße und salzige Speisen, gleichzeitig in der erfindungsgemäßen Vorrichtung zuzubereiten.
Wie vorstehend ausgeführt, ist der zweite Topf so gestaltet, daß ein dritter, ein vierter Topf und dergleichen aufgesetzt werden kann, wobei die Reihenfolge, in der diese Töpfe aufsetzbar sind, beliebig ist. Dadurch wird es dem Benutzer möglich, die Vorrichtung individuell zusammenzustellen, ohne auf eine bestimmte Reihenfolge, wie sie bei den Vorrichtungen im Stand der Technik teilweise erforderlich ist, Rücksicht nehmen zu müssen. Weiterhin ist es durch diese Gestaltung möglich, unterschiedlich hohe Gefäße zu verwenden, so daß die Größe der Gargutschale bzw. des dazugehörigen Topfes, optimal auf die Menge der jeweils benötigten Speise abgestimmt werden kann.
Um eine hohe Qualität der Speisen zu erzielen, spielt das für die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendete Material eine wesentliche Rolle. Die Erfindung schlägt deshalb vor, als Material für die Töpfe Stahl zu verwenden, und zwar entweder emaillierter Stahl, oder Edelstahl.
Emaillierter Stahl und Edelstahl haben gegenüber Kunststoff, wie dies in der DE-GM 78 04 592 vorgeschlagen wird oder gegenüber Aluminium, wie er für Kochvorrichtungen früher öfters verwendet worden ist, erhebliche Vorteile bezüglich der Formbeständigkeit, insbesondere aber bezüglich der Geschmacksneutralität. Dem steht jedoch als Nachteil entgegen, daß Stahl erheblich schwieriger zu verformen ist als Aluminium und daß einfache Formvorgänge, wie z. B. das Spritzgießen von Kunststoff, für Stahl nicht in Frage kommen.
Um die sich daraus ergebenden Probleme zu lösen, schlägt die Erfindung eine besondere Gestaltung der Töpfe und der Gargutschalen vor, die es möglich macht, die Töpfe und die Schalen kostengünstig zu fertigen und die darüber hinaus auch den Gebrauchsnutzen erhöht. Die Erfindung schlägt vor, daß der erste, der zweite und jeder weitere Topf zylindrisch ausgebildet ist, wobei der untere Bereich jedes Topfes, der den Boden und einen Teil der unteren Seitenwand umfaßt, einen etwas geringeren Außendurchmesser aufweist, als der Innendurchmesser der oberen Seitenwandung des Bodens und daß zwischen diesem unteren Bereich mit geringerem Durchmesser und dem oberen zylindrischen Bereich mit größeren Durchmesser eine nach außen weisende Sicke vorgesehen ist.
Diese Gestaltung hat den Vorteil, daß sie ohne großen zusätzlichen Aufwand bezüglich der Werkzeuge und bezüglich des Preßdruckes auf herkömmlichen Produktionsanlagen gefertigt werden kann. Weiterhin hat diese Gestaltung den Vorteil, daß sie eine sehr stabile Verbindung zwischen den einzelnen Töpfen ermöglicht und daß die Reinigung der Töpfe in der gleichen Weise vonstatten gehen kann, wie dies bei herkömmlichen Töpfen der Fall ist. Auch dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Stand der Technik, da eine hygienisch einwandfreie Reinigung von doppelwandigen Töpfen oder Töpfen, die komplizierte Preßformen aufweisen, in der Regel gar nicht oder nur mühsam zu bewerkstelligen ist.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung dieser Gestaltung ist der obere zylindrische Bereich nach oben hin durch eine geringfügig nach außen kragende abgerundete Kante, die vorzugsweise umgebördelt ist, gebildet.
Durch diese nach außen kragende Kante wird zum einen das Aufsetzen der Sicke des nachfolgenden Topfes auf den unteren Topf erleichtert. Insbesondere hat diese auskragende Kante jedoch den Vorteil, daß sie gleichzeitig einen Gießrand bildet und, insbesondere bei umgebördelter Form, der Kochvorrichtung ein gefälliges Aussehen verleiht.
Besonders vorteilhaft ist diese Gestaltung beim ersten Topf, der einen geschlossenen Boden aufweist. Dieser Topf ist dann wie ein üblicher Kochtopf zu verwenden, so daß er auch unabhängig von den übrigen Töpfen eingesetzt werden kann.
Um die Notwendigkeit einer übermäßigen Dampferzeugung zu verhindern, sollte in jedem Fall ein Deckel vorgesehen werden, der die Kochvorrichtung nach oben abschließt. Der Deckel ist vorzugsweise gewölbt, das bedeutet, daß der Abstand des zentralen Bereiches höher ist, als der Randbereich, wodurch am Deckel kondensierendes Wasser zu den Seitenwänden des Topfes geleitet wird und dort an den Seitenwänden zurück in den ersten Topf fließt, ohne in die Gargutschalen einzutreten.
Der Deckel ist vorzugsweise aus Edelstahl oder emailliertem Stahl gefertigt, statt dessen ist aber auch ein Deckel aus kochfestem Glas möglich, dessen Rand dann vorzugsweise mit einem Stahlmaterial, insbesondere mit Edelstahl, eingefaßt ist.
In den Deckel ist vorzugsweise eine Einrichtung eingebaut, die signalisiert, wann ausreichend Dampf erzeugt worden ist, so daß dann die Wärmezufuhr gedrosselt werden kann. Bei einer ersten Ausführungsform ist diese Einrichtung eine sogenannte Flöte, welche ein oder mehrere Elemente aufweist, die beim Durchtritt des Dampfes zum Schwingen angeregt werden, so daß ein Flötenton oder ähnliches erzeugt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die sich insbesondere dazu eignet, mit einer separaten Energiequelle, wie einer Induktionsplatte oder einer separaten Widerstandsbeheizung kombiniert zu werden, ist eine elektrische oder eine elektromechanische Einrichtung vorgesehen, welche bei Erreichen eines bestimmten Dampfdruckes die zugeführte Wärmemenge automatisch herabsetzt. Eine solche Einrichtung kann in der gleichen Weise gestaltet sein, wie sie im Stand der Technik bei Wasserkochern bekannt ist, bei welchen die Energiezufuhr bei Erreichen des Siedepunktes automatisch abgeschaltet wird. Im Unterschied zu diesen Gestaltungen wird bei dieser Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Energiezufuhr jedoch nicht vollständig abgeschaltet, sondern auf einen vorbestimmten, ggf. änderbaren Betrag reduziert. Durch diese Einrichtung ist es möglich, den Ankochvorgang ebenfalls automatisch und unbeaufsichtigt durchführen zu lassen, was den Komfort für den Benutzer weiter erhöht.
Die zur Aufnahme der Gargutschalen verwendeten Ringe sind in ihrer Außengestaltung vorzugsweise entsprechend gestaltet wie der erste und der zweite Topf. In der zu bevorzugenden Ausführungsform, bei der der Topf mit erster und zweiter zylindrischer Seitenwand und einer dazwischen angeordneten Sicke versehen ist, weist der Ring ebenfalls eine erste Seitenwand mit diesem verringerten zylindrischen Durchmesser, eine daran sich anschließende Sicke und eine zylindrische Seitenwand mit größerem Durchmeser, an welche sich ebenfalls vorzugsweise eine auskragende, vorzugsweise gebördelte, Kante anschließt. Diese Gestaltung hat zum einen den Vorteil, daß sich der Ring sowohl vom Technischen als auch vom Ästhetischen her problemlos in das Topfensemble einfügt. Der weitere Vorteil ist darin zu sehen, daß der Ring in gleicher Weise wie die übrigen Töpfe mit Griffen versehen werden können, so daß der Ring mit der Gargutschale problemlos vom jeweiligen Topf abgehoben werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Gestaltung des Ringes, die auch bei der bevorzugten Ausführung unter Verwendung von Stahl verwendbar ist, ist anschließend an die untere zylindrische Seitenwand mit kleinerem Durchmesser eine nach innen weisende, umlaufende Abkantung vorgesehen, an welche sich ein zylindrischer Ring anschließt, der konzentrisch zur unteren zylindrischen Seitenwand angeordnet ist und dessen Durchmesser um einige Millimeter geringer ist, all der Durchmesser der unteren zylindrischen Seitenwand. An diese zylindrische Ringwand schließt sich vorzugsweise eine zweite Abkantung an, die ebenfalls im wesentlichen (in Gebrauchslage) horizontal nach innen weist. Auf diese Ab­ kantung wird im Betrieb die Gargutschale aufgesetzt. Die letztgenannte zweite Abkantung und die zylindrische Ringwand bilden gemeinsam die Halteeinrichtung, um die Gargutschale im Topf zu halten. Da der zylindrische Ring und die zweite Abkantung konzentrisch zum Topf verlaufen, ist sichergestellt, daß die Gargutschale, die vorzugsweise ebenfalls im wesentlichen zylindrisch gestaltet ist, überall den gleichen Abstand zu den Seitenwänden der Töpfe aufweist.
Die Gargutschale ist vorzugsweise zylindrisch mit geschlossenem Boden gestaltet und weist in ihrem oberen Bereich einen nach außen kragenden Rand auf, der beispielsweise in einem Winkel von ca. 45° zur zylindrischen Außenwand angeordnet sein kann, und welcher beim Gebrauch des Topfes auf der zweiten Abkantung aufliegt. Dadurch ist sichergestellt, daß die Gargutschale praktisch unverrückbar im jeweiligen Topf angeordnet ist.
Besonders bevorzugt sind in der zweiten Abkantung in Umfangsrichtung mehrere nach oben weisende Einprägungen vorgesehen, die bewirken, daß die Abkantung an dieser Stelle um einen geringen Betrag, beispielsweise 2 mm, in der Höhe gegenüber dem Basisbereich der zweiten Abkantung erhöht ist. Diese geringe Höhe reicht aus, um einen Zwischenraum zwischen dem nach außen kragenden Rand der Gargutschale und der zweiten Abkantung zu bilden, der ausreicht, um den Durchtritt von Dampf einerseits und Kondenswasser andererseits zu ermöglichen.
Statt dieser nach oben weisenden Einprägungen sind auch andere Einrichtungen denkbar, um den gewünschten Abstand herzustellen, wie beispielsweise Schweißpunkte od. dgl. Statt am Ring selbst können die Abstandshalter auch an der Gargutschale angeordnet werden.
Die Gargutschale ist vorzugsweise mit einem gewölbten Boden ausgestattet, der im Mittelbereich gegenüber den Randbereichen erhöht ist. Dies hat, wie beim bereits erwähnten Deckel den Vorteil, daß kondensierendes Wasser in die Randbereiche abgelenkt wird und nicht in die Gargutschale fließt.
Als Material für die Gargutschale wird vorzugsweise ebenfalls Edelstahl oder emaillierter Stahl verwendet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wird eine oder mehrere Gargutschalen verwendet, die aus feuerfestem Glas bestehen.
Eine oder mehrere der Gargutschalen können sowohl bei der Ausführung aus feuerfestem Glas als auch bei der Ausführung mit Edelstahl oder emailliertem Stahl derart gestaltet sein, daß sie unmittelbar auf eine Kochplatte aufsetzbar ist. Dadurch wird es möglich, die Gargutschale zum Anbraten oder dgl. von Speisen zu verwenden, die anschließend in der erfindungsgemäßen Kochvorrichtung fertig zubereitet werden sollen. Im übrigen ist es dann selbstverständlich auch möglich, ,die Gargutschalen einzeln und unabhängig von der Kochvorrichtung zum Zubereiten von Speisen zu verwenden.
Vorzugsweise wird jeder Topf und, wie bereits erwähnt, auch die Ringe mit zwei Griffen versehen, die das Abnehmen und Aufsetzen der Töpfe vereinfachen. Bei der bevorzugten Ausführung aus Edelstahl oder emailliertem Stahl können die Griffe auf einfache und kostengünstige Weise durch Punktschweißen oder dergleichen angebracht werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit der Zeichnung. Darin zeigen in schematisierter Weise:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Kochvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 den ersten Topf des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 in teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 3 den zweiten Topf des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 in teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 4 der zweite Topf des Ausführbeispiels gemäß Fig. 1 in der Draufsicht;
Fig. 5 den Ringaufsatz des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 in teilweise geschnittener Ansicht;
Fig. 6 den Ringaufsatz gemäß Fig. 5 in der Draufsicht;
Fig. 6a ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 5;
Fig. 7 eine Gargutschale des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1;
Fig. 7a ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 1; und
Fig. 8 einen Deckel des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kochvorrichtung wird nun in bezug auf die Fig. 1 bis 8 beschrieben.
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt die Kochvorrichtung, die insgesamt mit 1 bezeichnet ist, und die einen ersten Topf 10 aufweist, einen zweiten Topf 12, der auf diesen ersten Topf 10 aufgesetzt ist, einen ersten Ring oder Ringaufsatz 14, der auf den zweiten Topf 12 aufgesetzt ist, einen dritten Topf 16, der auf diesen ersten Ringaufsatz 14 aufgesetzt ist, einen zweiten Ringaufsatz 18, der auf diesen Topf 16 aufgesetzt ist, sowie einen vierten Topf 20. Der zweite Topf 12, der dritte Topf 16 und der vierte Topf 20 sind im wesentlichen identisch. Auch der Ringaufsatz 14 und der Ringaufsatz 18 sind im wesentlichen gleich gestaltet. Auf dem vierten Topf 20 ist ein Deckel 22 aufgesetzt.
Erster, zweiter, dritter und vierter Topf, sowie erster und zweiter Ringaufsatz und Deckel 22 weisen im wesentlichen einen kreisförmigen Querschnitt auf.
Weiterhin bestehen erster, zweiter, dritter und vierter Topf, sowie erster und zweiter Ringaufsatz aus Edelstahl.
Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, ist der erste Topf 10 im wesentlichen zylindrisch gestaltet, wobei die zylindrische Seitenwand 30 mit einer Rundung 31 in einen Bodenbereich 32 übergeht. Auf dem Boden 32 ist eine Bodenplatte 33 befestigt, welche sandwichartig aus einer ersten kreisförmigen Lage Edelstahl 35 besteht, einer Zwischenlage 36 aus Kupfer oder einem anderen gut leitenden Metall und aus einer unteren Lage Edelstahl 37.
Im oberen Bereich weist die zylindrische Seitenwand 30 eine Umbördelung 38 auf, welche zu einen im wesentlichen vollen Kreisringquerschnitt ausgeformt ist. Durch die Umbördelung entsteht ein nach außen sich erweiternder Randbereich 38a.
An den ersten Topf 10 sind durch Punktschweißen symmetrisch zueinander ein erster Griff 39 und ein zweiter Griff 40 befestigt. Diese Griffe bestehen aus einem rohrförmigen Metallmaterial, welches aufgrund eines geringen Querschnittes die Wärme nur schlecht leitet.
Der zweite Topf 12 ist ebenfalls aus Edelstahl gestaltet und weist eine obere zylindrische Seitenwand 42 auf, die nach oben hin durch eine nach außen weisende kreisförmige Bördelung 44 abgeschlossen ist. Diese Bördelung entspricht im wesentlichen der Bördelung beim ersten Topf 10.
An den unteren Bereich der oberen zylindrischen Seitenwand 42 schließt sich eine umlaufende Sicke 47 an, die, wie die Fig. 3 zeigt, einen im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt hat und nach außen weist.
An diese Sicke schließt sich die untere zylindrische Seitenwand 46 an, deren Außendurchmesser geringfügig kleiner ist, als der Innendurchmesser der zylindrischen Seitenwand des ersten Topfes 10, bzw. als der Innendurchmesser der oberen zylindrischen Seitenwand 42.
Die untere zylindrische Seitenwand geht mit einen Radius 47 in den Bodenbereich 48 über. Der Bodenbereich besteht aus einem nach unten weisenden Wulst 49, an welchen sich eine kreisförmige Platte 50 anschließt, die einen geringfügigen nach oben weisenden Abstand zur untersten Kante des Wulstes 49 aufweist. Wie die Darstellung gemäß Fig. 4 zeigt, sind in diese Bodenplatte eine Vielzahl von kreisringförmigen Öffnungen eingestanzt, und zwar eine erste Anordnung von Öffnungen 52 auf einem Teilkreis 53, der einen Radius aufweist, der deutlich kleiner ist, als der Radius des Topfes selbst. Vorzugsweise liegt der Radius dieses Teilkreises bei 20 bis 75% des Innenradius des unteren zylindrischen Bereiches 46. Besonders bevorzugt ist ein Bereich in der Größenordnung zwischen 35 und 65% des Innenradius des zylindrischen Seitenwandabschnittes 46.
Wie die Fig. 4 zeigt, sind auf diesem Teilkreis 53 relativ viele Öffnungen 52 angeordnet, und zwar vorzugsweise zwischen 10 und 30, besonders bevorzugt zwischen 15 und 25 Stück.
Zweite Öffnungen 55 sind auf einem Teilkreis 56 angeordnet, dessen Durchmesser deutlich größer ist als der Durchmesser des Teilkreises 53. Vorzugsweise beträgt der Durchmesser des Teilkreises 56 in der Größenordnung zwischen 70 und 95% des Innendurchmessers des unteren zylindrischen Abschnittes 46, besonders bevorzugt liegt er zwischen 75 und 85%. Auf dem Teilkreis 56 sind nur wenige Öffnungen 55 angeordnet, vorzugsweise weniger als 10 derartige Öffnungen. Der Teilkreis 56 entspricht dem Kreis, den der Wulst 49 bildet, so daß die Öffnungen 55 im tiefsten Punkt des Wulstes 49 angeordnet sind.
Besonders bevorzugt sind die Öffnungen nur auf eine Hälfte des Teilkreises verteilt, d. h. daß eine Hälfte der kreisförmigen Platte 50 keine Bohrungen oder keine Öffnungen auf dem Teilkreis 56 aufweist.
Auch der zweite Topf 12 weist, wie in Fig. 3 und 4 zu erkennen ist, mit Punktschweißen befestigte rohrförmige Griffe 58 auf.
Der dritte Topf 16 und der vierte Topf 20 weisen im wesentlichen die gleiche Gestaltung auf, wie der gerade beschriebene zweite Topf 12. Alle Töpfe haben eine entsprechende untere zylindrische Seitenwand mit kleinerem Durchmesser, eine sich daran anschließende Sicke und eine sich daran anschließende obere Seitenwand, wobei der Außendurchmesser der unteren Seitenwand immer dem Außendurchmesser der unteren Seitenwand 46 entspricht, und der Innendurchmesser der oberen Seitenwand immer dem Innendurchmesser der oberen Seitenwand 42 beim zweiten Topf. Der Abstand der Sicke (Sicke 45 beim zweiten Topf 12) zum Bodenbereich kann sich ändern, so daß die Töpfe mehr oder weniger weit in den unteren Topf eingeschoben werden. Weiterhin kann auch die Höhe der Töpfe unterschiedlich gestaltet werden, um beispielsweise die später beschriebenen Gargutschalen in unterschiedlicher Höhe ausführen zu können.
Wie weiterhin in bezug auf die Fig. 3 zu erkennen ist, sind die Öffnungen 48 nach oben hin gestanzt, so daß sich eine kleine Seitenwand 48a ergibt, die etwas nach oben über die Innenseite der Bodenplatte 50 hinausragt.
Bei den Bohrungen 55 ist eine solche nach oben gerichtete Kante nicht vorgesehen.
Der Ringaufsatz 14 bzw. 18, die beiden Teile sind vollständig identisch, sind in Fig. 5 und in Fig. 6 näher dargestellt.
Der Ringaufsatz 14 weist eine obere zylindrischen Seitenwand 70 auf, deren Innendurchmesser dem Innendurchmesser der oberen zylindrischen Seitenwand 42 beim zweiten Topf 12 entspricht. Wie beim Topf 12 ist dieser obere zylindrische Bereich 70 durch eine nach außen weisende Bördelnaht 72 abgeschlossen.
An die obere zylindrische Seitenwand 70 schließt sich eine nach außen weisende umlaufende Sicke 74 an, welche die gleichen Abmessungen aufweist, wie die Sicke beim zweiten Topf 12.
Die Sicke 74 geht in die untere zylindrische Seitenwand 76 über, deren Außendurchmesser gleich dem Außendurchmesser der unteren zylindrischen Seitenwand 46 beim Topf 12 ist.
An die untere zylindrische Seitenwand 76 schließt sich eine erste nach innen weisende Abkantung 77 an, die im wesentlichen horizontal und nach innen gerichtet angeordnet ist, d. h. im wesentlichen senkrecht zu unteren zylindrischen Seitenwand ist.
An die nach innen weisende Abkantung 77 schließt sich eine innere zylindrische Ringwand 78 an, die im wesentlichen parallel und konzentrisch zur unteren zylindrischen Seitenwand 74 ist, und an die sich nach unten hin eine zweite nach innen weisende Abkantung 80 anschließt, die senkrecht zur inneren zylindrischen Ringwand 78 und damit auch parallel zur ersten Abkantung 77 ist.
Die Länge der ersten nach innen weisenden Abkantung 77 in radialer Richtung liegt vorzugsweise zwischen 5 und 15 mm, besonders bevorzugt zwischen 8 und 12 mm. Die Erstreckung des inneren zylindrischen Ringes 78 parallel zur Erstreckung der Seitenwand 70 bzw. 76 beträgt vorzugsweise zwischen 5 und 15, besonders bevorzugt ebenfalls zwischen 8 und 12 mm.
Die Erstreckung der zweiten Abkantung 80 in radialer Richtung beträgt vorzugsweise zwischen 2 und 10 mm, besonders bevorzugt zwischen 4 und 6 mm.
Wie insbesondere in der Aufsicht gemäß Fig. 6 ersichtlich, sind (beim Ausführungsbeispiel im Abstand von 60°) um den Umfang verteilte Einprägungen 82 vorgesehen, die, wie Fig. 6a zeigt, in Gebrauchslage des Ringes nach oben weisen und die einen Abstand zur Ringfläche der zweiten nach innen weisenden Abkantung 80 von h aufweisen.
In den Ringaufsatz 14 bzw. 18 ist, wie in Fig. 1 ersichtlich, jeweils eine Gargutschale 13 bzw. 15 eingesetzt. Die Gargutschale 13, die in Fig. 7 näher dargestellt ist (die Gargutschale 15 ist identisch dazu), besteht beim Ausführungsbeispiel aus feuerfestem Glas und weist ,eine zylindrische Seitenwand 90 auf, die über eine Rundung 93 in den Bodenbereich 95 übergeht. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Bodenbereich 95 leicht gewölbt.
Fig. 7a zeigt das Zusammenwirken des oberen Randes 91 der Gargutschale mit dem Ringaufsatz 14. Wie in der vergrößerten Ansicht zu erkennen ist, wird die Gargutschale 90 am oberen Rand 91 durch die (gestrichelt gezeichneten) Einprägungen 82 im Abstand h zur zweiten nach innen weisenden Abkantung 80 gehalten. Der äußere Durchmesser des Randes an der Gargutschale 90 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des zweiten zylindrischen Ringes 78. Dadurch entsteht, in radialer Richtung gemessen, ein Abstand d zwischen dem äußeren Rand der Gargutschale 91 und dem inneren zylindrischen Ring 78.
Die in Fig. 7 dargestellte Gargutschale besteht aus feuerfestem Glas, das eine relativ geringe Wandstärke von ca. 2 bis 3 mm aufweist.
Alternativ zu dieser Gestaltung kann auch eine Gargutschale aus emailliertem Stahl oder Edelstahl verwendet werden, wobei Edelstahl besonders bevorzugt ist.
In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 kann die Gargutschale auch mit einem im wesentlichen ebenen Boden ausgestattet ,werden, der dann insbesondere so beschaffen sein kann, daß die Gargutschale zum Anbraten von Speisen od. dgl. auf eine Kochplatte aufgesetzt werden kann.
Fig. 8 zeigt den Deckel der Kochvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht der Deckel 22 aus einer gewölbten Schale 101 aus feuerfestem Glas. Im Seitenbereich der Schale ist eine Edelstahlaufnahme 102, die einem umgebördelten Rand 103 aufweist, der die Glasschale aufnimmt, sowie eine im wesentlichen radial und (in Gebrauchslage) horizontal nach innen weisenden Abkantung 105, an welche sich ein zylindrischer Ring 107 anschließt. Der Außendurchmesser des Rings 107 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des zweiten Topfes in dessen oberen zylindrischen Seitenwandbereich.
In den Deckel ist eine Öffnung 108 eingelassen, in die eine Schraube 109 eingesetzt ist, die mit einem Griff 110 verschraubt ist.
Der Deckel 22 weist weiterhin eine Öffnung auf, in die eine sog. Flöte 112 eingesetzt ist. Diese Flöte 112 enthält Elemente, die ab einer bestimmten Dampfdurchströmungsgeschwindigkeit zum Schwingen angeregt werden und damit einen Ton erzeugen.
Die Funktion dieses Ausführungsbeispiels ist wie folgt:
Die Kochvorrichtung wird zusammengesetzt, wie dies beispielsweise in Fig. 1 dargestellt ist. Bei dieser Darstellung werden ein erster Topf 10 und drei Töpfe 12, 16, 18 verwendet, wobei in zwei Töpfe ein Ringaufsatz 14, 16 mit Gargutschalen 13, 15 eingesetzt ist.
In den ersten Topf 10 wird eine vorbestimmte Menge Wasser (es wird relativ wenig Wasser benötigt) eingegeben und die Gargutschalen 13, 15 mit Speisen, beispielsweise mit einem Fleischstück, und einem Gemüse gefüllt. Der oberste Topf 20 ist bei dieser Zusammenstellung für Produkte vorgesehen, die unter Zutritt von Dampf gegart werden sollen, wie beispielsweise Kartoffeln, Reis, Teigwaren und dergleichen.
Nur am Rande sei angemerkt, daß der Topf 20 zur Aufnahme derartiger Speisen auch in besonderer Weise gestaltet werden kann, so können insbesondere der Durchmesser die Anzahl und die Verteilungen der Bohrungen gegenüber dem gezeigten Ausführungsbeispiel für den Topf 12 abweichen.
Die Vorrichtung wird in der gezeigten Weise auf einen Herd gestellt und Wärme zugeführt, bis das Wasser im ersten Topf 10 siedet. Der sich dadurch bildende Dampf tritt durch den gelochten Boden des Topfes 12 in den zweiten Topf 12 ein, kommt dabei aber nicht mit den Speisen in der Gargutschale 13 in Berührung, da die Gargutschale 13 nach unten und an den Seiten vollständig geschlossen ist. Der Dampf tritt dann durch die gemäß Fig. 7a entstehenden Ringspalte mit der Höhe h bzw. d in dem Bereich zwischen Ringaufsatz 14 und dem dritten Topf 16 ein, strömt durch die Bohrungen an der Unterseite des Topfes 16 an der Gargutschale 15 entlang und tritt in gleicher Weise dann durch die Ringspalte in den Bereich des zweiten Ringaufsatzes 18 ein. Von dort durchströmt der Dampf den Topf 20 und sammelt sich zunächst unter dem Deckel 22 wo er durch die Flöte 112 nach außen austreten kann. Zu Beginn des Kochvorganges ist die entweichende Dampfmenge relativ gering und reicht nicht dazu aus, die Schwingungselemente der Flöte 112 anzuregen. Mit zunehmender Aufnahme von Wärmeenergie erhöht sich jedoch die Dampferzeugung bis schließlich die Flöte einen hörbaren Ton erzeugt. In dieser Phase wird die Wärmezufuhr durch den Benutzer gedrosselt, so daß ein Gleichgewicht zwischen der erzeugten Dampfmenge und einer sehr geringen am Deckel 22 austretenden Dampfmenge besteht.
Da die Gargutschalen am Anfang und die Seitenwände während des gesamten Kochprozesses eine geringere Temperatur aufweisen als der Dampf, kondensiert der Dampf an den Gargutschalen und an den Seitenwänden. Der an den Gargutschalen kondensierende Dampf wird durch den gewölbten Boden abgeführt und tropft in den Boden des Topfes 16 bzw. 12.
In diesem radialen Bereich des Topfes sind, wie vorstehend beschrieben, nur relativ wenig Bohrungen mit kleinem Durchmesser angeordnet. Das Wasser verteilt sich somit entlang dem Wulst 49 und tropft durch diese Öffnungen im Wesentlichen auf die erste nach innen weisende Abkantung 77 des Ringaufsatzes 14. Von dort strömt das Wasser weiter durch den Spalt zwischen dem oberen Rand der Gargutschale mit der Spaltweite d sowie dem darauffolgenden Spalt mit der Spaltweite h und strömt dann entlang der Gargutschale in den nächste Topf bzw. zurück in den ersten Topf 10, wo er dann wieder in Dampf umgewandelt wird. Das kondensierte Wasser gelangt somit nicht, oder nur in sehr geringem Ausmaß in die Gargutschale. Der Übertritt von Wasser aus dem Topf 12 bzw. 18 in die darunter befindliche Gargutschale wird weiterhin dadurch erschwert, daß die Bohrungen 48 mit einem Rand 48a nach oben ausgestanzt sind, so daß sich eventuell auf dem Boden 48 ansammelndes Wasser nicht über die Kante 48a durch die Öffnung 48 in die darunter befindliche Gargutschale strömen kann.
Während des Kochvorganges erwärmen sich die äußeren Flächen der Gargutschalen 14, 15 immer mehr, so daß die Menge des daran kondensierenden Dampfes abnimmt. Im Temperaturgleichgewicht kondensiert der Dampf dann nur noch an den Seitenwänden der verschiedenen Töpfe, und fließt an den Seitenwänden entlang zurück in den Dampferzeuger.
Durch die vorbeschriebene Gestaltung wird somit erreicht, daß die Speisen in den Gargutschalen nur wenig oder praktisch gar nicht mit dem Dampf in Berührung kommen. Damit wird verhindert, daß sich Aromastoffe im Dampf bzw. im Wasser lösen können und das Garen im eigenen Saft der jeweiligen Speisen bewirkt und es ist sichergestellt, daß der Eigengeschmack der Speisen weitestgehend erhalten wird.
Wird gewünscht, daß die Speisen mit Dampf gegart werden, so genügt es, den Garguteinsatz 13 oder 15 wegzulassen bzw. einen entsprechend gestalteten Topf ohne Garguteinsatz zu verwenden, um einen ausreichenden Kontakt zwischen dem Dampf und der damit zu garenden Speise zu erzielen.

Claims (39)

1. Vorrichtung zum Garen von Speisen mit:
einem ersten Topf, der eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei dieser erste Topf dafür vorgesehen ist, durch eine Wärmequelle mit Wärmeenergie beheizt zu werden,
wenigstens einem zweiten Topf, welcher auf diesen ersten Topf aufsetzbar ist, und der eine Seitenwand und einen damit verbundenen Boden aufweist, wobei dieser Boden in der Weise gestaltet ist, daß Wasserdampf, welcher in diesem ersten Topf erzeugt wird, in diesen zweiten Topf eindringen kann;
einer zur Aufnahme der Speisen bestimmten Gargutschale, welche eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei diese Gargutschale in diesen zweiten Topf einsetzbar ist; und
mit einer Halteeinrichtung durch welche diese Gargutschale derart in diesem zweiten Topf gehalten ist, daß zwischen der Seitenwand des Topfes und der Gargutschale sowie zwischen dieser Halteinrichtung und der Gargutschale ein definierter Zwischenraum für den Durchtritt von Dampf geschaffen ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein dritter Topf vorgesehen ist, wobei dieser dritte Topf wahlweise auf diesen zweiten Topf oder auf diesen ersten Topf aufsetzbar ist, und wobei dieser zweite Topf ebenfalls auf diesen dritten Topf aufsetzbar ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß dieser erste, dieser zweite und dieser dritte Topf sowie alle weiteren dritten Töpfe sowie die Gargutschale im wesentlichen zylindrisch gestaltet sind.
4. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese Halteeinrichtung einen Ringaufsatz umfaßt, welcher auf diesen zweiten Topf aufsetzbar ist, wobei dieser Ringaufsatz wenigstens eine nach innen weisende Abkantung aufweist, durch welche diese Gargutschale gehalten ist.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß diese Gargutschale einen nach außen kragenden Rand aufweist, mit dem diese Gargutschale auf dieser wenigstens einen Abkantung dieses Ringaufsatzes aufliegt.
6. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und jeder dritte Topf eine obere zylindrische Seitenwand aufweist, sowie eine untere zylindrische Seitenwand und daß der Außendurchmesser dieser unteren zylindrischen Seitenwand geringfügig kleiner ist, als der Innendurchmesser dieser oberen zylindrischen Seitenwand.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dieser oberen und dieser unteren Seitenwand eine nach außen weisende Sicke vorgesehen ist.
8. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Seitenkante dieses ersten Topfes nach außen umgebördelt ist.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand der oberen zylindrischen Seitenwand dieses zweiten Topfes und jedes dritten Topfes nach außen gebördelt ist.
10. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und jeder dritte Topf Öffnungen im Boden zum Durchtritt des Wasserdampfes aufweist.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und jeder dritte Topf eine Anzahl von ausgestanzten ersten Öffnungen aufweist, die entlang eines ersten Teilkreises angeordnet sind, wobei dieser Teilkreis einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist, als 80% des Innendurchmessers des zylindrischen Topfes.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß diese ersten Öffnungen einen nach oben weisenden, leicht erhöhten Rand aufweisen.
13. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in diesem Boden eine Anzahl von zweiten Öffnungen auf einem Teilkreis angeordnet worden sind, wobei dieser Teilkreis größer als 75% des Innendurchmessers dieses zweiten Topfes ist.
14. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und jeder dritte Topf im Randbereich des Bodens einen, in Umfangsrichtung umlaufenden, nach unten vorspringenden Wulst aufweist.
15. Vorrichtung gemäß Anspruch 14 und Anspruch 10 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß diese zweiten Öffnungen in diesem Wulst angeordnet sind.
16. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß Abstandsmittel vorgesehen sind, welche einen vorbestimmten Abstand zwischen diesem Ringaufsatz und dem Rand der Gargutschale gewährleisten.
17. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese Abstandsmittel als nach oben ragende Einprägungen in dieser wenigsten einen Abkantung ausgebildet sind.
18. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Deckel vorgesehen ist, der diese Vorrichtung nach oben abschließt und der vorzugsweise derart gewölbt ist, daß sein zentraler Bereich einen größeren Abstand vom Boden des darunter befindlichen Topfes aufweist, als seine Seitenkante.
19. Vorrichtung gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine Signalerzeugungseinrichtung vorgesehen ist, welche ein Schallsignal erzeugt, wenn die Dampfdurchströmungsgeschwindigkeit durch diese Signaleinrichtung größer ist als ein vorbestimmter Wert.
20. Vorrichtung gemäß Anspruch 19 und Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß diese Signaleinrichtung in diesem Deckel angeordnet ist.
21. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Ringaufsatz eine obere zylindrische Seitenwand aufweist, sowie eine untere zylindrische Seitenwand, wobei der Innendurchmesser der oberen zylindrischen Seitenwand gleich ist dem Innendurchmesser der oberen zylindrischen Seitenwand dieses zweiten Topfes und wobei der Außendurchmesser dieser unteren zylindrischen Seitenwand gleich ist dem Außendurchmesser dieser unteren zylindrischen Seitenwand des zweiten Topfes und wobei weiterhin eine nach außen weitende Sicke zwischen dieser oberen zylindrischen Seitenwand und dieser unteren zylindrischen Seitenwand vorgesehen ist.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand dieser oberen zylindrischen Seitenwand nach außen umgebördelt ist.
23. Vorrichtung gemäß Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß diese untere zylindrische Seitenwand nach unten hin durch in eine nach innen ragende, in Gebrauchslage im wesentlichen horizontal ausgerichtete erste Abkantung übergeht.
24. Vorrichtung gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß sich an diese erste Abkantung in Gebrauchslage nach unten hin eine zylindrische Ringwand anschließt, die im wesentlichen konzentrisch zu dieser zylindrischen Innenwand angeordnet ist, aber einen geringeren Innen- und Außendurchmesser aufweist und daß eine zweite in Gebrauchslage im wesentlichen horizontal nach innen weisende Abkantung an dieser zylindrischen Ringwand vorgesehen ist, auf welche im Gebrauchszustand der obere Rand dieser Gargutschale aufliegt.
25. Vorrichtung gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser dieses oberen äußeren Randes dieser Gargutschale und der Innendurchmesser dieser inneren zylindrischen Rindwand derart gestaltet ist, daß zwischen dem Rand der Gargutschale und der zylindrischen Ringwand ein vorbestimmter Abstand d für den Durchtritt von Dampf geschaffen ist.
26. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser erste Topf, dieser zweite Topf und jeder dritte Topf mit zwei, 180° versetzt zueinander am Außenumfang angeordneten Griffen versehen ist.
27. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Topf, aus der Gruppe von Töpfen, welche den ersten Topf, den zweiten Topf und jeden dritten Topf umfaßt, aus Edelstahl gefertigt ist.
28. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Topf, aus der Gruppe von Töpfen, welche den ersten Topf, den zweiten Topf und jeden dritten Topf umfaßt, aus emailliertem Stahl gefertigt ist.
29. Vorrichtung gemäß Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Topf, der zweite Topf und jeder dritte Topf, sowie der Ringaufsatz aus dem gleichen Material gefertigt sind.
30. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese Gargutschale aus feuerfestem Glas gefertigt ist.
31. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese Gargutschale aus Edelstahl gefertigt ist.
32. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese Gargutschale aus emailliertem Stahl gefertigt ist.
33. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese Gargutschale einen gewölbten Boden aufweist, wobei der Zentralbereich des Bodens gegenüber dem Boden des darunter befindlichen Topfes einen etwas größeren Abstand aufweist, als der Seitenbereich dieses Bodens.
34. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser erste Topf einen wärmeleitenden Boden aufweist, der derart gestaltet ist, daß er zum Aufsetzen auf eine Wärmequelle geeignet ist, welche aus einer Gruppe von Wärmequellen ausgewählt ist, die ein Ceramfeld, eine Elektrokochplatte, ein Gaskochfeld und das Kochfeld eines mit foxilen Brennstoffen beheizten Herdes umfaßt.
35. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle elektrische Energie in Wärmeenergie umwandelt und Teil der Kochvorrichtung ist.
36. Vorrichtung gemäß Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sensoreinrichtung vorgesehen ist, welche die Menge des in der Vorrichtung befindlichen Dampfes erkennt und welches ein Signal ausgibt, wenn die pro Zeiteinheit erzeugte Dampfmenge über einem vorbestimmten Grenzwert liegt, und daß eine Schalteinrichtung vorgesehen ist, welche diese Wärmequelle von einem ersten Zustand höherer Wärmeleistung in einen zweiten Zustand geringerer Wärmeleistung umschaltet.
37. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle eine elektrische Widerstandsbeheizung ist.
38. Vorrichtung gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß diese Beheizung in diesen ersten Topf integriert ist.
39. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle eine Induktionswärmequelle ist, wobei zumindest der induktiv erwärmte Teil teilweise in diesen ersten Topf integriert ist.
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