DE19632264A1 - Vorrichtung zum Garen von Speisen - Google Patents
Vorrichtung zum Garen von SpeisenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Garen von Speisen und insbesondere eine Vorrichtung, mit der
Speisen energiesparend und auf eine für den Benutzer
komfortablen Weise gegart werden können.
Werden Speisen mit Temperaturen von deutlich über 100°C
zubereitet, wie dies beispielsweise beim Braten in der
Backröhre oder beim Kurzbraten in einer Pfanne geschieht,
werden wichtige Inaltsstoffe der Speisen, insbesondere
Vitamine zerstört. Weiterhin besteht die Gefahr, daß auch
beim nur kurzfristigen Überschreiten der erforderlichen
Garzeit die Konsistenz und der Geschmack der Speisen
beeinträchtigt wird, bzw., daß die Speisen sogar anbrennen
und damit ungenießbar werden. Werden die Speisen mit Wasser
zubereitet, so ist zwar gewährleistet, daß die Temperatur,
solange ausreichend Wasser vorhanden ist, nicht über 100°C
ansteigt. Diese Zubereitungs-methode hat jedoch bei vielen
Produkten den Nachteil, daß sich wichtige Geschmacks- und
Inhaltsstoffe der Speisen im Wasser lösen und daß dadurch
ebenfalls Geschmack, Konsistenz und die Qualität der Speisen
in ernährungsphysiologischer Hinsicht abnehmen.
Werden mehrere Speisen gleichzeitig zubereitet ergibt sich
das weitere Problem, daß jede Speise eine eigene Heizplatte
benötigt, wodurch der Zubereitungsvorgang insgesamt
unwirtschaftlich wird.
Zur Lösung des Problemes wurde bereits wiederholt
vorgeschlagen, sogenannte Turmkochgefäße zu verwenden, bei
welchen mehrere in einem entsprechenden Kochgefäß
übereinander angeordnete Speisen gleichzeitig durch Dampf
erwärmt werden.
So zeigt beispielsweise die DE 28 06 017 B2 eine
Turmkochvorrichtung, bei der ein Dampfentwicklungstopf
verwendet wird, auf den ein gelochter Dämpftopf aufgesetzt
wird. In den Dampfentwicklungstopf und in dem Dämpftopf
werden Töpfe eingesetzt, die in ihrem oberen Bereich eine
Reihe von Schlitzen aufweisen, durch die Dampf, der im
Dampfentwickler erzeugt wird, in den Einhängetopf eintreten
und die darin befindlichen Speisen erwärmen kann. Vom
Einhängetopf strömt der Dampf dann durch einen gelochten
Boden in den darüber angeordneten Dämpftopf und tritt durch
entsprechend geformte Schlitze in den zweiten Einhängetopf
ein.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE-GM 74 39 312 zeigt eine
Turmkochvorrichtung, bei welcher ein Topf vorgesehen ist, in
den ein Gestell eingeschweißt oder eingeschraubt ist,
welches mehrere übereinander angeordnete Schüsseln aufnimmt.
Beim Betrieb dringt der Dampf in die Schüsseln ein und
bewirkt so eine Garung der darin befindlichen Speisen.
Mit dem deutschen Gebrauchsmuster DE-GM 78 04 592 ist ein
Turmkochvorrichtung bekannt geworden, welche einen
Dampferzeuger und wenigstens zwei Kochgefäße aufweist, wobei
diese Kochgefäße einstückig aus Kunststoff gefertigt und
doppelwandig mit einer inneren Seitenwand und einer äußeren
Seitenwand ausgeführt sind, die durch einen gemeinsamen
oberen Rand verbunden sind. Dieser obere Rand ist mit einer
Kondensatrinne und Dampfdurchtritts- und
Kondensatsrückflußöffnungen versehen.
Die vorbeschriebenen Gestaltungen von derartigen
Kochvorrichtungen haben sich auf dem Markt nicht durchsetzen
können, obwohl allen der Vorteil gemein ist, daß sie die
Speisen mit weniger Energie zubereiten können, als dies der
Fall wäre, wenn die Speisen in verschiedenen Töpfen auf
verschiedenen Kochstellen gegart werden würden. Der Grund
für die mangelnde Akzeptanz dieser Vorrichtungen ist daran
zu sehen, daß die bekannten Vorrichtungen zum Teil sehr
teuer in der Herstellung sind, so daß auch entsprechend
teure Verkaufspreise gefordert werden müssen und daß sie
hinsichtlich der Bedienung zum Teil sehr unflexibel sind.
Von besonderem Nachteil bei den bekannten Vorrichtungen ist
jedoch, daß die Qualität der darin zubereiteten Speisen den
Ansprüchen der Verbraucher bezüglich Geschmack, Konsistenz
und ernährungsphysiologischer Zusammensetzung nicht genügt,
so daß die Verbraucher trotz der möglichen
Energieeinsparungen weiterhin herkömmliche
Kochvorrichtungen, insbesondere herkömmliche Töpfe benutzen.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung zum Garen von Speisen zu schaffen, welche
einfach in der Herstellung und flexibel in der Handhabung
ist und welche es insbesondere ermöglicht, die Speisen mit
hoher Qualität bezüglich des Geschmackes, der Konsistenz und
des ernährungsphysiologischen Wertes herzustellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des
Anspruches 1 gelöst.
Zu bevorzugende Weiterbildung der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Garen von Speisen, im
folgenden auch kurz als Kochvorrichtung bezeichnet, weist
einen ersten Topf auf, welcher dafür vorgesehen ist, durch
eine Wärmequelle mit Wärmeenergie beheizt zu werden, wobei
dieser Topf einen im wesentlichen geschlossenen Boden
aufweist.
Im allgemeinen ist dieser Topf vorzugsweise als üblicher
Kochtopf ausgebildet, der vorzugsweise mit einer gut
wärmeleitenden Bodenplatte versehen ist, die beispielsweise
aus Edelstahl oder sandwichartig aus Edelstahl und Kupfer
besteht, so daß er energiesparend auf entsprechende
Kochstellen, wie eine Elektroplatte, ein Ceramfeld, ein
Gaskochfeld oder dergleichen aufgesetzt werden kann.
Bei einer bevorzugten alternativen Ausführungsform ist die
Wärmequelle Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung und z. B.
als Induktionskocheinrichtung ausgestattet. In diesem Fall
wird der erste Topf so gestaltet, daß er durch Induktion die
entsprechende Wärme erzeugen kann.
Der erste Topf kann auch mit einer anderen Wärmequelle
ausgestattet sein, beispielsweise mit einer konventionellen
elektrischen Widerstandsbeheizung. In diesem Fall kann
zusätzlich eine im Stand der Technik an und für sich
bekannte Trockengeh-Schutzeinrichtung vorgesehen werden,
welche die Beheizung des ersten Topfes ausschaltet, wenn
eine vorbestimmte Temperatur überschritten wird.
Auf diesen ersten Topf ist ein zweiter Topf aufsetzbar,
dessen Boden eine Öffnung aufweist, die den Übertritt von
Dampf vom ersten Topf in diesen zweiten Topf erlaubt.
Vorzugsweise ist der zweite Topf mit einem Boden versehen,
der aus dem gleichen Material besteht, wie die Seitenwand
des Topfes und in welchem geeignete Öffnungen z. B. Löcher in
erforderlicher Anzahl und Querschnitt eingestanzt sind.
Auf diesen zweiten Topf wird vorzugsweise ein Ring
aufgesetzt, welcher mit einer Halteeinrichtung für eine
Gargutschale versehen ist. Diese Halteeinrichtung ist
vorzugsweise eine nach innen weisende Abkantung des Ringes,
wobei die Garschale dann mit einem entsprechenden, nach
außen weisenden Rand versehen ist, durch welchen die
Gargutschale auf der nach innen weisenden Abkanntung des
Ringes gehalten ist. Der erste Topf, der Ring und die
Gargutschale sind so bemessen, daß die Gargutschale einen
Abstand zum Boden des zweiten Topfes sowie zu dessen
Seitenwand aufweist.
Vorzugsweise wird die Kochvorrichtung mit einem Deckel
verschlossen, der auf diesen Ring oder auf einen der Töpfe
aufsetzbar ist. Der Deckel weist weiterhin vorzugsweise eine
Einrichtung auf, um zu signalisieren, wenn Dampf aus der
Vorrichtung austritt, beispielsweise eine Dampfflöte oder
dergleichen.
Der zweite Topf und der Aufsatzring sind vorzugsweise so
beschaffen, daß ein dritter Topf und ein zweiter Aufsatzring
usw. auf den zweiten Topf und den ersten Aufsatzring
aufgestellt werden kann. Damit ist es möglich, die
gewünschte und erforderliche Anzahl von Töpfen und
Gargutschalen zur Verfügung zu stellen, um zwei, drei, vier,
fünf oder mehr Speisen gleichzeitig zubereiten zu können.
Die Anordnungsreihenfolge der Töpfe kann vom Benutzer nach
den jeweiligen Anforderungen frei gewählt werden. So ist es
auch möglich, den zweiten, oder den (in der Reihenfolge von
unten gezählt) dritten oder vierten Topf ohne Gargutschale
zu belassen, so daß die darin befindlichen Speisen
unmittelbar durch Zutritt von Dampf gegart werden. Dies kann
z. B. bei Speisen wie Kartoffeln, Teigwaren oder Reis von
Vorteil sein. Je nach den gewünschten Garbedingungen kann
ein solcher nach unten offener Topf unmittelbar über dem
Dämpftopf eingesetzt werden, in diesem Fall findet ein sehr
starker Zutritt von Dampf statt, es ist aber auch möglich,
einen solchen Topf als Zwischentopf insbesondere als
obersten Topf einzusetzen, wobei dann der Zutritt von Dampf
sehr viel geringer ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat wesentliche Vorteile
gegenüber dem Stand der Technik.
Durch die Vorrichtung wird die Möglichkeit geschaffen,
Speisen auf komfortable und energiesparende Weise mit hoher
Qualität bezüglich Geschmack, Konsistenz und
ernährungsphysiologischem Wert zuzubereiten. Dies wird
dadurch erzielt, daß bezüglich der Wasseraufnahme und der
Temperatur empfindlichen Speisen, z. B. Gemüse, im
wesentlichen ohne Zutritt von Wasser bei nur geringen
Temperaturen gegart werden. Beim Betrieb der Kochvorrichtung
stellt sich ein Temperaturgleichgewicht ein, bei welchem die
durch die Wärmequelle zugeführte Wärmeleistung gleich der
Wärmeleistung ist, die durch die Erzeugung von Dampf und
durch die Wärmeübertragung an den Außenwandungen der Töpfe
abgeführt wird. Dieses Wärmegleichgewicht führt dazu, daß im
unteren Bereich der Vorrichtung eine Temperatur von ca.
100°, abhängig vom Luftdruck und der Höhenlage, erzielt
wird, die nach oben hin auf eine Temperatur abnimmt, die je
nach Topfhöhe, Topfdurchmesser und sonstigen Gegebenheiten,
z. B. 90° oder 80° betragen kann. Um diese Temperatur
aufrecht zu erhalten, ist nur eine geringe Menge von Dampf
erforderlich, die durch die besondere Gestaltung der
Garschalen und der Halteeinrichtung entlang der Wand des
ersten, des zweiten und gegebenenfalls des dritten und jeden
weiteren Topfes strömt. Da die Seitenwand der Töpfe im
Wärmegleichgewicht durch die Wärmeübertragung an die kältere
Raumluft die niedrigste Temperatur aufweist, kondensiert der
Dampf dann praktisch ausschließlich an den Behälterwänden
und am Deckel. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der
Halteeinrichtung läuft das kondensierte Wasser an der
Behälterinnenwand entlang nach unten in den ersten Topf und
wird im Kreislauf erneut in Dampf umgewandelt und steigt
nach oben.
Da die Gargutschalen nach unten ganz geschlossen sind, wird
das Gargut im Unterschied zu den Turmkochvorrichtungen im
Stand der Technik nicht vom Dampf selbst durchströmt. Damit
ist die Menge an Dampf bzw. Wasser, die vom Gargut
aufgenommen wird, sehr gering. Die Speisen werden also im
wesentlichen im eigenen Saft gegart, was dazu führt, daß der
Eigengeschmack der Speisen nicht durch Wasser oder
dergleichen beeinträchtigt wird. Da außerdem die
Gartemperatur geringer ist als 100°, werden die Aromastoffe,
Vitamine usw. weit besser erhalten, als dies bei höheren
Temperaturen der Fall ist. Die niedrige Gartemperatur
bewirkt weiterhin, daß eine Verlängerung der Garzeit den
Geschmack, die Konsistenz und die Inhaltsstoffe des Gargutes
in ernährungsphysiologischer Hinsicht praktisch nicht
verändert. Dadurch entfällt zum einen die Notwendigkeit, das
Gargut zu einem vorbestimmten Zeitpunkt vom Herd zu nehmen.
Zum anderen wird es möglich, Produkte gemeinsam zu garen,
die beim Garen in separaten Kochvorrichtungen erheblich
unterschiedliche Garzeiten aufweisen.
Die Wärmeeinbringung in die zu garenden Speisen ist
weiterhin gleichmäßiger, als dies bei herkömmlichen
Kochvorrichtungen der Fall ist. Dies trägt ebenfalls zur
Verbesserung der Qualität bei und bewirkt eine weitere
Energieeinsparung, da die Garzeiten gegenüber dem Kochen in
Einzelvorrichtungen erheblich verkürzt werden können.
Da außerdem nur noch eine Kochstelle benötigt wird, um
verschiedene Speisen zuzubereiten, wird die zum Kochen
benötigte Energie auf einen Bruchteil des üblichen Wertes
reduziert.
Wie Versuche gezeigt haben, ist die erfindungsgemäße
Gestaltung, bei der der Dampf an den Außenseiten der
Kochvorrichtung entlang den Gargutschalen geführt wird,
weiterhin dazu geeignet, Aromaübertragungen zwischen den
Speisen vollständig zu verhindern. Damit wird es möglich,
Speisen mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, selbst
süße und salzige Speisen, gleichzeitig in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zuzubereiten.
Wie vorstehend ausgeführt, ist der zweite Topf so gestaltet,
daß ein dritter, ein vierter Topf und dergleichen aufgesetzt
werden kann, wobei die Reihenfolge, in der diese Töpfe
aufsetzbar sind, beliebig ist. Dadurch wird es dem Benutzer
möglich, die Vorrichtung individuell zusammenzustellen, ohne
auf eine bestimmte Reihenfolge, wie sie bei den
Vorrichtungen im Stand der Technik teilweise erforderlich
ist, Rücksicht nehmen zu müssen. Weiterhin ist es durch
diese Gestaltung möglich, unterschiedlich hohe Gefäße zu
verwenden, so daß die Größe der Gargutschale bzw. des
dazugehörigen Topfes, optimal auf die Menge der jeweils
benötigten Speise abgestimmt werden kann.
Um eine hohe Qualität der Speisen zu erzielen, spielt das
für die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendete Material
eine wesentliche Rolle. Die Erfindung schlägt deshalb vor,
als Material für die Töpfe Stahl zu verwenden, und zwar
entweder emaillierter Stahl, oder Edelstahl.
Emaillierter Stahl und Edelstahl haben gegenüber Kunststoff,
wie dies in der DE-GM 78 04 592 vorgeschlagen wird oder
gegenüber Aluminium, wie er für Kochvorrichtungen früher
öfters verwendet worden ist, erhebliche Vorteile bezüglich
der Formbeständigkeit, insbesondere aber bezüglich der
Geschmacksneutralität. Dem steht jedoch als Nachteil
entgegen, daß Stahl erheblich schwieriger zu verformen ist
als Aluminium und daß einfache Formvorgänge, wie z. B. das
Spritzgießen von Kunststoff, für Stahl nicht in Frage
kommen.
Um die sich daraus ergebenden Probleme zu lösen, schlägt die
Erfindung eine besondere Gestaltung der Töpfe und der
Gargutschalen vor, die es möglich macht, die Töpfe und die
Schalen kostengünstig zu fertigen und die darüber hinaus
auch den Gebrauchsnutzen erhöht. Die Erfindung schlägt vor,
daß der erste, der zweite und jeder weitere Topf zylindrisch
ausgebildet ist, wobei der untere Bereich jedes Topfes, der
den Boden und einen Teil der unteren Seitenwand umfaßt,
einen etwas geringeren Außendurchmesser aufweist, als der
Innendurchmesser der oberen Seitenwandung des Bodens und daß
zwischen diesem unteren Bereich mit geringerem Durchmesser
und dem oberen zylindrischen Bereich mit größeren
Durchmesser eine nach außen weisende Sicke vorgesehen ist.
Diese Gestaltung hat den Vorteil, daß sie ohne großen
zusätzlichen Aufwand bezüglich der Werkzeuge und bezüglich
des Preßdruckes auf herkömmlichen Produktionsanlagen
gefertigt werden kann. Weiterhin hat diese Gestaltung den
Vorteil, daß sie eine sehr stabile Verbindung zwischen den
einzelnen Töpfen ermöglicht und daß die Reinigung der Töpfe
in der gleichen Weise vonstatten gehen kann, wie dies bei
herkömmlichen Töpfen der Fall ist. Auch dies ist ein
wesentlicher Vorteil gegenüber dem Stand der Technik, da
eine hygienisch einwandfreie Reinigung von doppelwandigen
Töpfen oder Töpfen, die komplizierte Preßformen aufweisen,
in der Regel gar nicht oder nur mühsam zu bewerkstelligen
ist.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung dieser Gestaltung ist
der obere zylindrische Bereich nach oben hin durch eine
geringfügig nach außen kragende abgerundete Kante, die
vorzugsweise umgebördelt ist, gebildet.
Durch diese nach außen kragende Kante wird zum einen das
Aufsetzen der Sicke des nachfolgenden Topfes auf den unteren
Topf erleichtert. Insbesondere hat diese auskragende Kante
jedoch den Vorteil, daß sie gleichzeitig einen Gießrand
bildet und, insbesondere bei umgebördelter Form, der
Kochvorrichtung ein gefälliges Aussehen verleiht.
Besonders vorteilhaft ist diese Gestaltung beim ersten Topf,
der einen geschlossenen Boden aufweist. Dieser Topf ist dann
wie ein üblicher Kochtopf zu verwenden, so daß er auch
unabhängig von den übrigen Töpfen eingesetzt werden kann.
Um die Notwendigkeit einer übermäßigen Dampferzeugung zu
verhindern, sollte in jedem Fall ein Deckel vorgesehen
werden, der die Kochvorrichtung nach oben abschließt. Der
Deckel ist vorzugsweise gewölbt, das bedeutet, daß der
Abstand des zentralen Bereiches höher ist, als der
Randbereich, wodurch am Deckel kondensierendes Wasser zu den
Seitenwänden des Topfes geleitet wird und dort an den
Seitenwänden zurück in den ersten Topf fließt, ohne in die
Gargutschalen einzutreten.
Der Deckel ist vorzugsweise aus Edelstahl oder emailliertem
Stahl gefertigt, statt dessen ist aber auch ein Deckel aus
kochfestem Glas möglich, dessen Rand dann vorzugsweise mit
einem Stahlmaterial, insbesondere mit Edelstahl, eingefaßt
ist.
In den Deckel ist vorzugsweise eine Einrichtung eingebaut,
die signalisiert, wann ausreichend Dampf erzeugt worden ist,
so daß dann die Wärmezufuhr gedrosselt werden kann. Bei
einer ersten Ausführungsform ist diese Einrichtung eine
sogenannte Flöte, welche ein oder mehrere Elemente aufweist,
die beim Durchtritt des Dampfes zum Schwingen angeregt
werden, so daß ein Flötenton oder ähnliches erzeugt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die sich
insbesondere dazu eignet, mit einer separaten Energiequelle,
wie einer Induktionsplatte oder einer separaten
Widerstandsbeheizung kombiniert zu werden, ist eine
elektrische oder eine elektromechanische Einrichtung
vorgesehen, welche bei Erreichen eines bestimmten
Dampfdruckes die zugeführte Wärmemenge automatisch
herabsetzt. Eine solche Einrichtung kann in der gleichen
Weise gestaltet sein, wie sie im Stand der Technik bei
Wasserkochern bekannt ist, bei welchen die Energiezufuhr bei
Erreichen des Siedepunktes automatisch abgeschaltet wird. Im
Unterschied zu diesen Gestaltungen wird bei dieser
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die
Energiezufuhr jedoch nicht vollständig abgeschaltet, sondern
auf einen vorbestimmten, ggf. änderbaren Betrag reduziert.
Durch diese Einrichtung ist es möglich, den Ankochvorgang
ebenfalls automatisch und unbeaufsichtigt durchführen zu
lassen, was den Komfort für den Benutzer weiter erhöht.
Die zur Aufnahme der Gargutschalen verwendeten Ringe sind in
ihrer Außengestaltung vorzugsweise entsprechend gestaltet
wie der erste und der zweite Topf. In der zu bevorzugenden
Ausführungsform, bei der der Topf mit erster und zweiter
zylindrischer Seitenwand und einer dazwischen angeordneten
Sicke versehen ist, weist der Ring ebenfalls eine erste
Seitenwand mit diesem verringerten zylindrischen
Durchmesser, eine daran sich anschließende Sicke und eine
zylindrische Seitenwand mit größerem Durchmeser, an
welche sich ebenfalls vorzugsweise eine auskragende,
vorzugsweise gebördelte, Kante anschließt. Diese Gestaltung
hat zum einen den Vorteil, daß sich der Ring sowohl vom
Technischen als auch vom Ästhetischen her problemlos in das
Topfensemble einfügt. Der weitere Vorteil ist darin zu
sehen, daß der Ring in gleicher Weise wie die übrigen Töpfe
mit Griffen versehen werden können, so daß der Ring mit der
Gargutschale problemlos vom jeweiligen Topf abgehoben werden
kann.
Gemäß einer bevorzugten Gestaltung des Ringes, die auch bei
der bevorzugten Ausführung unter Verwendung von Stahl
verwendbar ist, ist anschließend an die untere zylindrische
Seitenwand mit kleinerem Durchmesser eine nach innen
weisende, umlaufende Abkantung vorgesehen, an welche sich
ein zylindrischer Ring anschließt, der konzentrisch zur
unteren zylindrischen Seitenwand angeordnet ist und dessen
Durchmesser um einige Millimeter geringer ist, all der
Durchmesser der unteren zylindrischen Seitenwand. An diese
zylindrische Ringwand schließt sich vorzugsweise eine zweite
Abkantung an, die ebenfalls im wesentlichen (in
Gebrauchslage) horizontal nach innen weist. Auf diese Ab
kantung wird im Betrieb die Gargutschale aufgesetzt. Die
letztgenannte zweite Abkantung und die zylindrische Ringwand
bilden gemeinsam die Halteeinrichtung, um die Gargutschale
im Topf zu halten. Da der zylindrische Ring und die zweite
Abkantung konzentrisch zum Topf verlaufen, ist
sichergestellt, daß die Gargutschale, die vorzugsweise
ebenfalls im wesentlichen zylindrisch gestaltet ist, überall
den gleichen Abstand zu den Seitenwänden der Töpfe aufweist.
Die Gargutschale ist vorzugsweise zylindrisch mit
geschlossenem Boden gestaltet und weist in ihrem oberen
Bereich einen nach außen kragenden Rand auf, der
beispielsweise in einem Winkel von ca. 45° zur zylindrischen
Außenwand angeordnet sein kann, und welcher beim Gebrauch
des Topfes auf der zweiten Abkantung aufliegt. Dadurch ist
sichergestellt, daß die Gargutschale praktisch unverrückbar
im jeweiligen Topf angeordnet ist.
Besonders bevorzugt sind in der zweiten Abkantung in
Umfangsrichtung mehrere nach oben weisende Einprägungen
vorgesehen, die bewirken, daß die Abkantung an dieser Stelle
um einen geringen Betrag, beispielsweise 2 mm, in der Höhe
gegenüber dem Basisbereich der zweiten Abkantung erhöht ist.
Diese geringe Höhe reicht aus, um einen Zwischenraum
zwischen dem nach außen kragenden Rand der Gargutschale und
der zweiten Abkantung zu bilden, der ausreicht, um den
Durchtritt von Dampf einerseits und Kondenswasser
andererseits zu ermöglichen.
Statt dieser nach oben weisenden Einprägungen sind auch
andere Einrichtungen denkbar, um den gewünschten Abstand
herzustellen, wie beispielsweise Schweißpunkte od. dgl. Statt
am Ring selbst können die Abstandshalter auch an der
Gargutschale angeordnet werden.
Die Gargutschale ist vorzugsweise mit einem gewölbten Boden
ausgestattet, der im Mittelbereich gegenüber den
Randbereichen erhöht ist. Dies hat, wie beim bereits
erwähnten Deckel den Vorteil, daß kondensierendes Wasser in
die Randbereiche abgelenkt wird und nicht in die
Gargutschale fließt.
Als Material für die Gargutschale wird vorzugsweise
ebenfalls Edelstahl oder emaillierter Stahl verwendet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wird eine
oder mehrere Gargutschalen verwendet, die aus feuerfestem
Glas bestehen.
Eine oder mehrere der Gargutschalen können sowohl bei der
Ausführung aus feuerfestem Glas als auch bei der Ausführung
mit Edelstahl oder emailliertem Stahl derart gestaltet sein,
daß sie unmittelbar auf eine Kochplatte aufsetzbar ist.
Dadurch wird es möglich, die Gargutschale zum Anbraten oder
dgl. von Speisen zu verwenden, die anschließend in der
erfindungsgemäßen Kochvorrichtung fertig zubereitet werden
sollen. Im übrigen ist es dann selbstverständlich auch
möglich, ,die Gargutschalen einzeln und unabhängig von der
Kochvorrichtung zum Zubereiten von Speisen zu verwenden.
Vorzugsweise wird jeder Topf und, wie bereits erwähnt, auch
die Ringe mit zwei Griffen versehen, die das Abnehmen und
Aufsetzen der Töpfe vereinfachen. Bei der bevorzugten
Ausführung aus Edelstahl oder emailliertem Stahl können die
Griffe auf einfache und kostengünstige Weise durch
Punktschweißen oder dergleichen angebracht werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit
der Zeichnung. Darin zeigen in schematisierter Weise:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
Ausführungsbeispiels einer Kochvorrichtung gemäß
der Erfindung;
Fig. 2 den ersten Topf des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1 in teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 3 den zweiten Topf des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1 in teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 4 der zweite Topf des Ausführbeispiels gemäß Fig. 1
in der Draufsicht;
Fig. 5 den Ringaufsatz des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1 in teilweise geschnittener Ansicht;
Fig. 6 den Ringaufsatz gemäß Fig. 5 in der Draufsicht;
Fig. 6a ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 5;
Fig. 7 eine Gargutschale des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1;
Fig. 7a ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 1; und
Fig. 8 einen Deckel des Ausführungsbeispiels gemäß Fig.
1.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Kochvorrichtung wird nun in bezug auf die Fig. 1 bis 8
beschrieben.
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt die Kochvorrichtung, die
insgesamt mit 1 bezeichnet ist, und die einen ersten Topf 10
aufweist, einen zweiten Topf 12, der auf diesen ersten Topf
10 aufgesetzt ist, einen ersten Ring oder Ringaufsatz 14,
der auf den zweiten Topf 12 aufgesetzt ist, einen dritten
Topf 16, der auf diesen ersten Ringaufsatz 14 aufgesetzt
ist, einen zweiten Ringaufsatz 18, der auf diesen Topf 16
aufgesetzt ist, sowie einen vierten Topf 20. Der zweite Topf
12, der dritte Topf 16 und der vierte Topf 20 sind im
wesentlichen identisch. Auch der Ringaufsatz 14 und der
Ringaufsatz 18 sind im wesentlichen gleich gestaltet. Auf
dem vierten Topf 20 ist ein Deckel 22 aufgesetzt.
Erster, zweiter, dritter und vierter Topf, sowie erster und
zweiter Ringaufsatz und Deckel 22 weisen im wesentlichen
einen kreisförmigen Querschnitt auf.
Weiterhin bestehen erster, zweiter, dritter und vierter
Topf, sowie erster und zweiter Ringaufsatz aus Edelstahl.
Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, ist der erste Topf 10 im
wesentlichen zylindrisch gestaltet, wobei die zylindrische
Seitenwand 30 mit einer Rundung 31 in einen Bodenbereich 32
übergeht. Auf dem Boden 32 ist eine Bodenplatte 33
befestigt, welche sandwichartig aus einer ersten
kreisförmigen Lage Edelstahl 35 besteht, einer Zwischenlage
36 aus Kupfer oder einem anderen gut leitenden Metall und
aus einer unteren Lage Edelstahl 37.
Im oberen Bereich weist die zylindrische Seitenwand 30 eine
Umbördelung 38 auf, welche zu einen im wesentlichen vollen
Kreisringquerschnitt ausgeformt ist. Durch die Umbördelung
entsteht ein nach außen sich erweiternder Randbereich 38a.
An den ersten Topf 10 sind durch Punktschweißen symmetrisch
zueinander ein erster Griff 39 und ein zweiter Griff 40
befestigt. Diese Griffe bestehen aus einem rohrförmigen
Metallmaterial, welches aufgrund eines geringen
Querschnittes die Wärme nur schlecht leitet.
Der zweite Topf 12 ist ebenfalls aus Edelstahl gestaltet und
weist eine obere zylindrische Seitenwand 42 auf, die nach
oben hin durch eine nach außen weisende kreisförmige
Bördelung 44 abgeschlossen ist. Diese Bördelung entspricht
im wesentlichen der Bördelung beim ersten Topf 10.
An den unteren Bereich der oberen zylindrischen Seitenwand
42 schließt sich eine umlaufende Sicke 47 an, die, wie die
Fig. 3 zeigt, einen im wesentlichen halbkreisförmigen
Querschnitt hat und nach außen weist.
An diese Sicke schließt sich die untere zylindrische
Seitenwand 46 an, deren Außendurchmesser geringfügig kleiner
ist, als der Innendurchmesser der zylindrischen Seitenwand
des ersten Topfes 10, bzw. als der Innendurchmesser der
oberen zylindrischen Seitenwand 42.
Die untere zylindrische Seitenwand geht mit einen Radius 47
in den Bodenbereich 48 über. Der Bodenbereich besteht aus
einem nach unten weisenden Wulst 49, an welchen sich eine
kreisförmige Platte 50 anschließt, die einen geringfügigen
nach oben weisenden Abstand zur untersten Kante des Wulstes
49 aufweist. Wie die Darstellung gemäß Fig. 4 zeigt, sind in
diese Bodenplatte eine Vielzahl von kreisringförmigen
Öffnungen eingestanzt, und zwar eine erste Anordnung von
Öffnungen 52 auf einem Teilkreis 53, der einen Radius
aufweist, der deutlich kleiner ist, als der Radius des
Topfes selbst. Vorzugsweise liegt der Radius dieses
Teilkreises bei 20 bis 75% des Innenradius des unteren
zylindrischen Bereiches 46. Besonders bevorzugt ist ein
Bereich in der Größenordnung zwischen 35 und 65% des
Innenradius des zylindrischen Seitenwandabschnittes 46.
Wie die Fig. 4 zeigt, sind auf diesem Teilkreis 53 relativ
viele Öffnungen 52 angeordnet, und zwar vorzugsweise
zwischen 10 und 30, besonders bevorzugt zwischen 15 und 25
Stück.
Zweite Öffnungen 55 sind auf einem Teilkreis 56 angeordnet,
dessen Durchmesser deutlich größer ist als der Durchmesser
des Teilkreises 53. Vorzugsweise beträgt der Durchmesser des
Teilkreises 56 in der Größenordnung zwischen 70 und 95% des
Innendurchmessers des unteren zylindrischen Abschnittes 46,
besonders bevorzugt liegt er zwischen 75 und 85%. Auf dem
Teilkreis 56 sind nur wenige Öffnungen 55 angeordnet,
vorzugsweise weniger als 10 derartige Öffnungen. Der
Teilkreis 56 entspricht dem Kreis, den der Wulst 49 bildet,
so daß die Öffnungen 55 im tiefsten Punkt des Wulstes 49
angeordnet sind.
Besonders bevorzugt sind die Öffnungen nur auf eine Hälfte
des Teilkreises verteilt, d. h. daß eine Hälfte der
kreisförmigen Platte 50 keine Bohrungen oder keine Öffnungen
auf dem Teilkreis 56 aufweist.
Auch der zweite Topf 12 weist, wie in Fig. 3 und 4 zu
erkennen ist, mit Punktschweißen befestigte rohrförmige
Griffe 58 auf.
Der dritte Topf 16 und der vierte Topf 20 weisen im
wesentlichen die gleiche Gestaltung auf, wie der gerade
beschriebene zweite Topf 12. Alle Töpfe haben eine
entsprechende untere zylindrische Seitenwand mit kleinerem
Durchmesser, eine sich daran anschließende Sicke und eine
sich daran anschließende obere Seitenwand, wobei der
Außendurchmesser der unteren Seitenwand immer dem
Außendurchmesser der unteren Seitenwand 46 entspricht, und
der Innendurchmesser der oberen Seitenwand immer dem
Innendurchmesser der oberen Seitenwand 42 beim zweiten Topf.
Der Abstand der Sicke (Sicke 45 beim zweiten Topf 12) zum
Bodenbereich kann sich ändern, so daß die Töpfe mehr oder
weniger weit in den unteren Topf eingeschoben werden.
Weiterhin kann auch die Höhe der Töpfe unterschiedlich
gestaltet werden, um beispielsweise die später beschriebenen
Gargutschalen in unterschiedlicher Höhe ausführen zu können.
Wie weiterhin in bezug auf die Fig. 3 zu erkennen ist, sind
die Öffnungen 48 nach oben hin gestanzt, so daß sich eine
kleine Seitenwand 48a ergibt, die etwas nach oben über die
Innenseite der Bodenplatte 50 hinausragt.
Bei den Bohrungen 55 ist eine solche nach oben gerichtete
Kante nicht vorgesehen.
Der Ringaufsatz 14 bzw. 18, die beiden Teile sind
vollständig identisch, sind in Fig. 5 und in Fig. 6 näher
dargestellt.
Der Ringaufsatz 14 weist eine obere zylindrischen Seitenwand
70 auf, deren Innendurchmesser dem Innendurchmesser der
oberen zylindrischen Seitenwand 42 beim zweiten Topf 12
entspricht. Wie beim Topf 12 ist dieser obere zylindrische
Bereich 70 durch eine nach außen weisende Bördelnaht 72
abgeschlossen.
An die obere zylindrische Seitenwand 70 schließt sich eine
nach außen weisende umlaufende Sicke 74 an, welche die
gleichen Abmessungen aufweist, wie die Sicke beim zweiten
Topf 12.
Die Sicke 74 geht in die untere zylindrische Seitenwand 76
über, deren Außendurchmesser gleich dem Außendurchmesser der
unteren zylindrischen Seitenwand 46 beim Topf 12 ist.
An die untere zylindrische Seitenwand 76 schließt sich eine
erste nach innen weisende Abkantung 77 an, die im
wesentlichen horizontal und nach innen gerichtet angeordnet
ist, d. h. im wesentlichen senkrecht zu unteren zylindrischen
Seitenwand ist.
An die nach innen weisende Abkantung 77 schließt sich eine
innere zylindrische Ringwand 78 an, die im wesentlichen
parallel und konzentrisch zur unteren zylindrischen
Seitenwand 74 ist, und an die sich nach unten hin eine
zweite nach innen weisende Abkantung 80 anschließt, die
senkrecht zur inneren zylindrischen Ringwand 78 und damit
auch parallel zur ersten Abkantung 77 ist.
Die Länge der ersten nach innen weisenden Abkantung 77 in
radialer Richtung liegt vorzugsweise zwischen 5 und 15 mm,
besonders bevorzugt zwischen 8 und 12 mm. Die Erstreckung
des inneren zylindrischen Ringes 78 parallel zur Erstreckung
der Seitenwand 70 bzw. 76 beträgt vorzugsweise zwischen 5
und 15, besonders bevorzugt ebenfalls zwischen 8 und 12 mm.
Die Erstreckung der zweiten Abkantung 80 in radialer
Richtung beträgt vorzugsweise zwischen 2 und 10 mm,
besonders bevorzugt zwischen 4 und 6 mm.
Wie insbesondere in der Aufsicht gemäß Fig. 6 ersichtlich,
sind (beim Ausführungsbeispiel im Abstand von 60°) um den
Umfang verteilte Einprägungen 82 vorgesehen, die, wie Fig.
6a zeigt, in Gebrauchslage des Ringes nach oben weisen und
die einen Abstand zur Ringfläche der zweiten nach innen
weisenden Abkantung 80 von h aufweisen.
In den Ringaufsatz 14 bzw. 18 ist, wie in Fig. 1
ersichtlich, jeweils eine Gargutschale 13 bzw. 15
eingesetzt. Die Gargutschale 13, die in Fig. 7 näher
dargestellt ist (die Gargutschale 15 ist identisch dazu),
besteht beim Ausführungsbeispiel aus feuerfestem Glas und
weist ,eine zylindrische Seitenwand 90 auf, die über eine
Rundung 93 in den Bodenbereich 95 übergeht. Beim gezeigten
Ausführungsbeispiel ist der Bodenbereich 95 leicht gewölbt.
Fig. 7a zeigt das Zusammenwirken des oberen Randes 91 der
Gargutschale mit dem Ringaufsatz 14. Wie in der vergrößerten
Ansicht zu erkennen ist, wird die Gargutschale 90 am oberen
Rand 91 durch die (gestrichelt gezeichneten) Einprägungen 82
im Abstand h zur zweiten nach innen weisenden Abkantung 80
gehalten. Der äußere Durchmesser des Randes an der
Gargutschale 90 ist geringfügig kleiner als der
Innendurchmesser des zweiten zylindrischen Ringes 78.
Dadurch entsteht, in radialer Richtung gemessen, ein Abstand
d zwischen dem äußeren Rand der Gargutschale 91 und dem
inneren zylindrischen Ring 78.
Die in Fig. 7 dargestellte Gargutschale besteht aus
feuerfestem Glas, das eine relativ geringe Wandstärke von
ca. 2 bis 3 mm aufweist.
Alternativ zu dieser Gestaltung kann auch eine Gargutschale
aus emailliertem Stahl oder Edelstahl verwendet werden,
wobei Edelstahl besonders bevorzugt ist.
In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 kann die
Gargutschale auch mit einem im wesentlichen ebenen Boden
ausgestattet ,werden, der dann insbesondere so beschaffen
sein kann, daß die Gargutschale zum Anbraten von Speisen
od. dgl. auf eine Kochplatte aufgesetzt werden kann.
Fig. 8 zeigt den Deckel der Kochvorrichtung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht
der Deckel 22 aus einer gewölbten Schale 101 aus feuerfestem
Glas. Im Seitenbereich der Schale ist eine Edelstahlaufnahme
102, die einem umgebördelten Rand 103 aufweist, der die
Glasschale aufnimmt, sowie eine im wesentlichen radial und
(in Gebrauchslage) horizontal nach innen weisenden Abkantung
105, an welche sich ein zylindrischer Ring 107 anschließt.
Der Außendurchmesser des Rings 107 ist geringfügig kleiner
als der Innendurchmesser des zweiten Topfes in dessen oberen
zylindrischen Seitenwandbereich.
In den Deckel ist eine Öffnung 108 eingelassen, in die eine
Schraube 109 eingesetzt ist, die mit einem Griff 110
verschraubt ist.
Der Deckel 22 weist weiterhin eine Öffnung auf, in die eine
sog. Flöte 112 eingesetzt ist. Diese Flöte 112 enthält
Elemente, die ab einer bestimmten
Dampfdurchströmungsgeschwindigkeit zum Schwingen angeregt
werden und damit einen Ton erzeugen.
Die Funktion dieses Ausführungsbeispiels ist wie folgt:
Die Kochvorrichtung wird zusammengesetzt, wie dies beispielsweise in Fig. 1 dargestellt ist. Bei dieser Darstellung werden ein erster Topf 10 und drei Töpfe 12, 16, 18 verwendet, wobei in zwei Töpfe ein Ringaufsatz 14, 16 mit Gargutschalen 13, 15 eingesetzt ist.
Die Kochvorrichtung wird zusammengesetzt, wie dies beispielsweise in Fig. 1 dargestellt ist. Bei dieser Darstellung werden ein erster Topf 10 und drei Töpfe 12, 16, 18 verwendet, wobei in zwei Töpfe ein Ringaufsatz 14, 16 mit Gargutschalen 13, 15 eingesetzt ist.
In den ersten Topf 10 wird eine vorbestimmte Menge Wasser
(es wird relativ wenig Wasser benötigt) eingegeben und die
Gargutschalen 13, 15 mit Speisen, beispielsweise mit einem
Fleischstück, und einem Gemüse gefüllt. Der oberste Topf 20
ist bei dieser Zusammenstellung für Produkte vorgesehen, die
unter Zutritt von Dampf gegart werden sollen, wie
beispielsweise Kartoffeln, Reis, Teigwaren und dergleichen.
Nur am Rande sei angemerkt, daß der Topf 20 zur Aufnahme
derartiger Speisen auch in besonderer Weise gestaltet werden
kann, so können insbesondere der Durchmesser die Anzahl und
die Verteilungen der Bohrungen gegenüber dem gezeigten
Ausführungsbeispiel für den Topf 12 abweichen.
Die Vorrichtung wird in der gezeigten Weise auf einen Herd
gestellt und Wärme zugeführt, bis das Wasser im ersten Topf
10 siedet. Der sich dadurch bildende Dampf tritt durch den
gelochten Boden des Topfes 12 in den zweiten Topf 12 ein,
kommt dabei aber nicht mit den Speisen in der Gargutschale
13 in Berührung, da die Gargutschale 13 nach unten und an
den Seiten vollständig geschlossen ist. Der Dampf tritt dann
durch die gemäß Fig. 7a entstehenden Ringspalte mit der
Höhe h bzw. d in dem Bereich zwischen Ringaufsatz 14 und dem
dritten Topf 16 ein, strömt durch die Bohrungen an der
Unterseite des Topfes 16 an der Gargutschale 15 entlang und
tritt in gleicher Weise dann durch die Ringspalte in den
Bereich des zweiten Ringaufsatzes 18 ein. Von dort
durchströmt der Dampf den Topf 20 und sammelt sich zunächst
unter dem Deckel 22 wo er durch die Flöte 112 nach außen
austreten kann. Zu Beginn des Kochvorganges ist die
entweichende Dampfmenge relativ gering und reicht nicht dazu
aus, die Schwingungselemente der Flöte 112 anzuregen. Mit
zunehmender Aufnahme von Wärmeenergie erhöht sich jedoch die
Dampferzeugung bis schließlich die Flöte einen hörbaren Ton
erzeugt. In dieser Phase wird die Wärmezufuhr durch den
Benutzer gedrosselt, so daß ein Gleichgewicht zwischen der
erzeugten Dampfmenge und einer sehr geringen am Deckel 22
austretenden Dampfmenge besteht.
Da die Gargutschalen am Anfang und die Seitenwände während
des gesamten Kochprozesses eine geringere Temperatur
aufweisen als der Dampf, kondensiert der Dampf an den
Gargutschalen und an den Seitenwänden. Der an den
Gargutschalen kondensierende Dampf wird durch den gewölbten
Boden abgeführt und tropft in den Boden des Topfes 16 bzw. 12.
In diesem radialen Bereich des Topfes sind, wie
vorstehend beschrieben, nur relativ wenig Bohrungen mit
kleinem Durchmesser angeordnet. Das Wasser verteilt sich
somit entlang dem Wulst 49 und tropft durch diese Öffnungen
im Wesentlichen auf die erste nach innen weisende Abkantung
77 des Ringaufsatzes 14. Von dort strömt das Wasser weiter
durch den Spalt zwischen dem oberen Rand der Gargutschale
mit der Spaltweite d sowie dem darauffolgenden Spalt mit der
Spaltweite h und strömt dann entlang der Gargutschale in den
nächste Topf bzw. zurück in den ersten Topf 10, wo er dann
wieder in Dampf umgewandelt wird. Das kondensierte Wasser
gelangt somit nicht, oder nur in sehr geringem Ausmaß in die
Gargutschale. Der Übertritt von Wasser aus dem Topf 12 bzw.
18 in die darunter befindliche Gargutschale wird weiterhin
dadurch erschwert, daß die Bohrungen 48 mit einem Rand 48a
nach oben ausgestanzt sind, so daß sich eventuell auf dem
Boden 48 ansammelndes Wasser nicht über die Kante 48a durch
die Öffnung 48 in die darunter befindliche Gargutschale
strömen kann.
Während des Kochvorganges erwärmen sich die äußeren Flächen
der Gargutschalen 14, 15 immer mehr, so daß die Menge des
daran kondensierenden Dampfes abnimmt. Im
Temperaturgleichgewicht kondensiert der Dampf dann nur noch
an den Seitenwänden der verschiedenen Töpfe, und fließt an
den Seitenwänden entlang zurück in den Dampferzeuger.
Durch die vorbeschriebene Gestaltung wird somit erreicht,
daß die Speisen in den Gargutschalen nur wenig oder
praktisch gar nicht mit dem Dampf in Berührung kommen. Damit
wird verhindert, daß sich Aromastoffe im Dampf bzw. im
Wasser lösen können und das Garen im eigenen Saft der
jeweiligen Speisen bewirkt und es ist sichergestellt, daß
der Eigengeschmack der Speisen weitestgehend erhalten wird.
Wird gewünscht, daß die Speisen mit Dampf gegart werden, so
genügt es, den Garguteinsatz 13 oder 15 wegzulassen bzw.
einen entsprechend gestalteten Topf ohne Garguteinsatz zu
verwenden, um einen ausreichenden Kontakt zwischen dem Dampf
und der damit zu garenden Speise zu erzielen.
Claims (39)
1. Vorrichtung zum Garen von Speisen mit:
einem ersten Topf, der eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei dieser erste Topf dafür vorgesehen ist, durch eine Wärmequelle mit Wärmeenergie beheizt zu werden,
wenigstens einem zweiten Topf, welcher auf diesen ersten Topf aufsetzbar ist, und der eine Seitenwand und einen damit verbundenen Boden aufweist, wobei dieser Boden in der Weise gestaltet ist, daß Wasserdampf, welcher in diesem ersten Topf erzeugt wird, in diesen zweiten Topf eindringen kann;
einer zur Aufnahme der Speisen bestimmten Gargutschale, welche eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei diese Gargutschale in diesen zweiten Topf einsetzbar ist; und
mit einer Halteeinrichtung durch welche diese Gargutschale derart in diesem zweiten Topf gehalten ist, daß zwischen der Seitenwand des Topfes und der Gargutschale sowie zwischen dieser Halteinrichtung und der Gargutschale ein definierter Zwischenraum für den Durchtritt von Dampf geschaffen ist.
einem ersten Topf, der eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei dieser erste Topf dafür vorgesehen ist, durch eine Wärmequelle mit Wärmeenergie beheizt zu werden,
wenigstens einem zweiten Topf, welcher auf diesen ersten Topf aufsetzbar ist, und der eine Seitenwand und einen damit verbundenen Boden aufweist, wobei dieser Boden in der Weise gestaltet ist, daß Wasserdampf, welcher in diesem ersten Topf erzeugt wird, in diesen zweiten Topf eindringen kann;
einer zur Aufnahme der Speisen bestimmten Gargutschale, welche eine Seitenwand und einen damit verbundenen im wesentlichen geschlossenen Boden aufweist, wobei diese Gargutschale in diesen zweiten Topf einsetzbar ist; und
mit einer Halteeinrichtung durch welche diese Gargutschale derart in diesem zweiten Topf gehalten ist, daß zwischen der Seitenwand des Topfes und der Gargutschale sowie zwischen dieser Halteinrichtung und der Gargutschale ein definierter Zwischenraum für den Durchtritt von Dampf geschaffen ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein dritter Topf vorgesehen ist, wobei
dieser dritte Topf wahlweise auf diesen zweiten Topf
oder auf diesen ersten Topf aufsetzbar ist, und wobei
dieser zweite Topf ebenfalls auf diesen dritten Topf
aufsetzbar ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser erste, dieser zweite und
dieser dritte Topf sowie alle weiteren dritten Töpfe
sowie die Gargutschale im wesentlichen zylindrisch
gestaltet sind.
4. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Halteeinrichtung einen Ringaufsatz umfaßt, welcher auf
diesen zweiten Topf aufsetzbar ist, wobei dieser
Ringaufsatz wenigstens eine nach innen weisende
Abkantung aufweist, durch welche diese Gargutschale
gehalten ist.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß diese Gargutschale einen nach außen kragenden Rand
aufweist, mit dem diese Gargutschale auf dieser
wenigstens einen Abkantung dieses Ringaufsatzes
aufliegt.
6. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und
jeder dritte Topf eine obere zylindrische Seitenwand
aufweist, sowie eine untere zylindrische Seitenwand und
daß der Außendurchmesser dieser unteren zylindrischen
Seitenwand geringfügig kleiner ist, als der
Innendurchmesser dieser oberen zylindrischen
Seitenwand.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dieser oberen und dieser unteren
Seitenwand eine nach außen weisende Sicke vorgesehen
ist.
8. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Seitenkante
dieses ersten Topfes nach außen umgebördelt ist.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Rand der oberen zylindrischen Seitenwand
dieses zweiten Topfes und jedes dritten Topfes nach
außen gebördelt ist.
10. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite
Topf und jeder dritte Topf Öffnungen im Boden zum
Durchtritt des Wasserdampfes aufweist.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß dieser zweite Topf und jeder dritte Topf eine
Anzahl von ausgestanzten ersten Öffnungen aufweist, die
entlang eines ersten Teilkreises angeordnet sind, wobei
dieser Teilkreis einen Durchmesser aufweist, der
kleiner ist, als 80% des Innendurchmessers des
zylindrischen Topfes.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß diese ersten Öffnungen einen nach oben weisenden,
leicht erhöhten Rand aufweisen.
13. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß in diesem Boden eine Anzahl von
zweiten Öffnungen auf einem Teilkreis angeordnet worden
sind, wobei dieser Teilkreis größer als 75% des
Innendurchmessers dieses zweiten Topfes ist.
14. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß dieser zweite Topf und
jeder dritte Topf im Randbereich des Bodens einen, in
Umfangsrichtung umlaufenden, nach unten vorspringenden
Wulst aufweist.
15. Vorrichtung gemäß Anspruch 14 und Anspruch 10 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß diese zweiten Öffnungen in
diesem Wulst angeordnet sind.
16. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 4 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß Abstandsmittel
vorgesehen sind, welche einen vorbestimmten Abstand
zwischen diesem Ringaufsatz und dem Rand der
Gargutschale gewährleisten.
17. Vorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß diese Abstandsmittel als nach oben ragende
Einprägungen in dieser wenigsten einen Abkantung
ausgebildet sind.
18. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Deckel vorgesehen
ist, der diese Vorrichtung nach oben abschließt und der
vorzugsweise derart gewölbt ist, daß sein zentraler
Bereich einen größeren Abstand vom Boden des darunter
befindlichen Topfes aufweist, als seine Seitenkante.
19. Vorrichtung gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Signalerzeugungseinrichtung vorgesehen ist,
welche ein Schallsignal erzeugt, wenn die
Dampfdurchströmungsgeschwindigkeit durch diese
Signaleinrichtung größer ist als ein vorbestimmter
Wert.
20. Vorrichtung gemäß Anspruch 19 und Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß diese Signaleinrichtung in diesem
Deckel angeordnet ist.
21. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 4 bis
20, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Ringaufsatz eine
obere zylindrische Seitenwand aufweist, sowie eine
untere zylindrische Seitenwand, wobei der
Innendurchmesser der oberen zylindrischen Seitenwand
gleich ist dem Innendurchmesser der oberen
zylindrischen Seitenwand dieses zweiten Topfes und
wobei der Außendurchmesser dieser unteren zylindrischen
Seitenwand gleich ist dem Außendurchmesser dieser
unteren zylindrischen Seitenwand des zweiten Topfes und
wobei weiterhin eine nach außen weitende Sicke zwischen
dieser oberen zylindrischen Seitenwand und dieser
unteren zylindrischen Seitenwand vorgesehen ist.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Rand dieser oberen zylindrischen
Seitenwand nach außen umgebördelt ist.
23. Vorrichtung gemäß Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß diese untere zylindrische
Seitenwand nach unten hin durch in eine nach innen
ragende, in Gebrauchslage im wesentlichen horizontal
ausgerichtete erste Abkantung übergeht.
24. Vorrichtung gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß sich an diese erste Abkantung in Gebrauchslage nach
unten hin eine zylindrische Ringwand anschließt, die im
wesentlichen konzentrisch zu dieser zylindrischen
Innenwand angeordnet ist, aber einen geringeren Innen-
und Außendurchmesser aufweist und daß eine zweite in
Gebrauchslage im wesentlichen horizontal nach innen
weisende Abkantung an dieser zylindrischen Ringwand
vorgesehen ist, auf welche im Gebrauchszustand der
obere Rand dieser Gargutschale aufliegt.
25. Vorrichtung gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser dieses oberen äußeren Randes
dieser Gargutschale und der Innendurchmesser dieser
inneren zylindrischen Rindwand derart gestaltet ist,
daß zwischen dem Rand der Gargutschale und der
zylindrischen Ringwand ein vorbestimmter Abstand d für
den Durchtritt von Dampf geschaffen ist.
26. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser erste
Topf, dieser zweite Topf und jeder dritte Topf mit
zwei, 180° versetzt zueinander am Außenumfang
angeordneten Griffen versehen ist.
27. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
Topf, aus der Gruppe von Töpfen, welche den ersten
Topf, den zweiten Topf und jeden dritten Topf umfaßt,
aus Edelstahl gefertigt ist.
28. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
Topf, aus der Gruppe von Töpfen, welche den ersten
Topf, den zweiten Topf und jeden dritten Topf umfaßt,
aus emailliertem Stahl gefertigt ist.
29. Vorrichtung gemäß Anspruch 27 oder 28, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Topf, der zweite Topf und
jeder dritte Topf, sowie der Ringaufsatz aus dem
gleichen Material gefertigt sind.
30. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Gargutschale aus feuerfestem Glas gefertigt ist.
31. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Gargutschale aus Edelstahl gefertigt ist.
32. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Gargutschale aus emailliertem Stahl gefertigt ist.
33. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese
Gargutschale einen gewölbten Boden aufweist, wobei der
Zentralbereich des Bodens gegenüber dem Boden des
darunter befindlichen Topfes einen etwas größeren
Abstand aufweist, als der Seitenbereich dieses Bodens.
34. Vorrichtung gemäß mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser erste
Topf einen wärmeleitenden Boden aufweist, der derart
gestaltet ist, daß er zum Aufsetzen auf eine
Wärmequelle geeignet ist, welche aus einer Gruppe von
Wärmequellen ausgewählt ist, die ein Ceramfeld, eine
Elektrokochplatte, ein Gaskochfeld und das Kochfeld
eines mit foxilen Brennstoffen beheizten Herdes umfaßt.
35. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis
33, dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle
elektrische Energie in Wärmeenergie umwandelt und Teil
der Kochvorrichtung ist.
36. Vorrichtung gemäß Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Sensoreinrichtung vorgesehen ist, welche die
Menge des in der Vorrichtung befindlichen Dampfes
erkennt und welches ein Signal ausgibt, wenn die pro
Zeiteinheit erzeugte Dampfmenge über einem
vorbestimmten Grenzwert liegt, und daß eine
Schalteinrichtung vorgesehen ist, welche diese
Wärmequelle von einem ersten Zustand höherer
Wärmeleistung in einen zweiten Zustand geringerer
Wärmeleistung umschaltet.
37. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle eine
elektrische Widerstandsbeheizung ist.
38. Vorrichtung gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet,
daß diese Beheizung in diesen ersten Topf integriert
ist.
39. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet, daß diese Wärmequelle eine
Induktionswärmequelle ist, wobei zumindest der induktiv
erwärmte Teil teilweise in diesen ersten Topf
integriert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19632264A DE19632264A1 (de) | 1995-08-11 | 1996-08-09 | Vorrichtung zum Garen von Speisen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Cited By (4)
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| US5974953A (en) * | 1997-01-02 | 1999-11-02 | Sigg Ag Haushaltgerate | Kitchen and table-ware for steam cooking |
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