DE19631312C2 - Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich - Google Patents
Fahrbare Anlage zur Herstellung von FließestrichInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine auf einem Fahrzeug fahrbare Anlage
zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich.
Eine bekannte Einrichtung dieser Art (DE 32 47 233 A1) umfaßt
einen Mischer, an den Förderschnecken zur Zuführung von Sand
und Bindemittel sowie eine Wasserleitung angeschlossen sind.
Das Bindemittel wird von einem auf der Baustelle vorhandenen
Silo zugeführt, an dem die entsprechende Förderschnecke
anzuschließen ist. Entsprechend muß die Wasserleitung an die
auf der Baustelle vorhandene Wasserversorgung angeschlossen
werden. Zur Zuführung von Sand in den Mischer ist ein
Vorratsbehälter vorgesehen, aus dem Sand durch eine Hub-
Förderschnecke in den Mischer eingebracht wird. Der
Vorratsbehälter wird seinerseits auf seinen Füllstand laufend
überwacht, und Sand wird durch einen bereitstehenden Kipper
nachgefüllt, sobald ein bestimmter Füllstand unterschritten
wird. Wenn die Verlegung des Fließestrichs am Einsatzort
beendet ist, kann der leere Vorratsbehälter für Sand aus
seiner Betriebsstellung, in welcher er auf dem Boden
abgestützt ist, in eine Transportstellung angehoben werden.
Die Förderschnecken für die Zuführung von Sand und Bindemittel
sowie die Wasserzuführung zum Mischer sind entsprechend der
Rezeptur des Gemisches für den Fließestrich als steuerbare
Dosiereinrichtungen ausgebildet und müssen durch die
Bedienungsperson bezüglich der erforderlichen Durchsätze
entsprechend eingestellt werden.
Diese bekannte Einrichtung zur Herstellung und Verlegung von
Fließestrich ist sehr weitgehend von der Versorgung mit Sand,
Bindemittel und Wasser an der Baustelle selbst abhängig.
Diesbezüglich können jedoch beträchtliche Schwierigkeiten
auftreten. So muß für den Zeitpunkt der Verlegung des
Fließestrichs an einer Baustelle durch eine entsprechende
Logistik dafür gesorgt sein, daß ein das Bindemittel in
ausreichender Menge enthaltender Silo vorhanden ist. Da das
für die Herstellung des Fließestrichs erforderliche Anhydrit-
Bindemittel nur von bestimmten Herstellern erhältlich ist und
in der Regel große Entfernungen zu den entsprechenden
Bezugsquellen bestehen, sind Versäumnisse in dieser Hinsicht
nicht sofort behebbar. Weiterhin führt die auch anderweitige
Beanspruchung der Wasserversorgung auf insbesondere großen
Baustellen erfahrungsgemäß häufig zu einem Abfall des
Wasserdruckes in der zur Verfügung stehenden Wasserleitung.
Hierdurch kann die Herstellung der erforderlichen
Mischkonsistenz des Fließestrichs im Mischer beträchtlich
verzögert oder sogar unterbrochen werden, bis die richtige
Zusammensetzung wieder eingestellt ist. Da bei der Korrektur
der Zusammensetzung auf die im Mischer noch vorhandene
Restmenge Rücksicht genommen werden muß, ist die Korrektur
durch Einstellung der Dosier-Fördereinrichtungen zeitraubend.
Die Versorgung von Baustellen mit Sand ist in der Regel
unproblematisch, weil fast immer Sand aus relativ naher
Umgebung antransportiert werden kann. Jedoch setzt die
bekannte Einrichtung wegen der laufenden Füllung des Sand-
Vorratsbehälters stets die Anwesenheit einer steuerbaren
Kippvorrichtung oder eines LKW und gegebenenfalls einer
Bedienungsperson voraus. Schließlich erfordert die bekannte
Einrichtung stets eine Aufstellung nahe dem das Bindemittel
enthaltenden Silo, um die Dosier-Förderschnecke für das
Bindemittel daran anschließen zu können. Das setzt wiederum
entsprechend Platz für die Aufstellung der den Sand
zuliefernden Kippeinrichtung voraus.
Eine bekannte fahrbare Anlage zur Herstellung von Beton (EP
305 150 A2) weist als Transport-Vorratsbehälter für Sand einen
langgestreckten offenen Trichter auf, der unmittelbar an die
Fahrerkabine anschließt und sich bis zu dem am hinteren Ende
des Fahrzeugs angeordneten geschlossenen Vorratsbehälter für
Zement erstreckt. Hinter dem Zement-Vorratsbehälter ist eine
Beton-Mischvorrichtung schwenkbar vorgesehen. Der Sand-
Vorratsbehälter ist im Querschnitt dreieckförmig, und in dem
dadurch gewonnenen freien Raum unterhalb des Sand-
Vorratsbehälters sind Wasserbehälter untergebracht. Die
Vorratsbehälter sollen zur Aufnahme von "geeigneten Mengen" an
Grundstoffen ausgelegt sein, jedoch ist über die Größe dieser
Mengen und insbesondere über deren Verhältnis zueinander
nichts gesagt.
Bei einer anderen bekannten fahrbaren Anlage, die zur
Herstellung und zum Aufbringen von Putz bestimmt ist (DE 82 29
938 U), sind die für die Herstellung des zu verarbeitenden
Materials notwendigen Grundstoffe, z. B. Zement und Sand, in
entsprechenden Vorratsbehältern aufgenommen. Diese
Vorratsbehälter sind entweder für sich einzeln auf dem
Fahrzeug angeordnet oder durch Unterteilung in einem
einheitlichen Silo gebildet, wobei die gegenseitige Zuordnung
der einzelnen Behälter bezüglich ihrer Lage auf dem Fahrzeug
offen gelassen ist. Die trockenen pulverförmigen Stoffe werden
einem unter dem Silo bzw. unter den Behältern angeordneten
Mischer zugeführt, an dem ein Anschlußstutzen für Fremdwasser
sitzt.
Schließlich sind bei einer weiteren bekannten fahrbaren Anlage
zur Herstellung von Spritzbeton (US 42 98 288) die
Vorratsbehälter für Zement, Sand und Kies konzentriert
nebeneinander am hinteren Ende des Fahrzeugs angeordnet und
stehen über Fördereinrichtungen mit einem Mischer in
Verbindung. Das erforderliche Wasser wird aus dem am vorderen
Ende des Fahrzeugs angeordneten Wasserbehälter zugeführt. Die
zur Herstellung der gewünschten Konsistenz des Gemisches
erforderlichen Anteile können durch den Durchsatz der
Fördereinrichtungen voreingestellt werden. Auch bei dieser
Anlage sind die Kapazitäten der Vorratsbehälter für die
Grundkomponenten des Betons nicht in einer bestimmten Weise
aufeinander abgestimmt, sondern sollen beliebig nachgefüllt
oder durch gefüllte Behälter ersetzt werden.
Gemeinsam ist diesen bekannten Anlagen das Konzept, daß die
erforderlichen Grundstoffe jederzeit und in entsprechend
benötigter Menge unmittelbar an der Baustelle zur Verfügung
stehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zur Herstellung
und Verlegung von Fließestrich so zu gestalten, daß sie
weitgehend unabhängig von einer Versorgung seitens der
Baustelle ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die
Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 1.
Die Erfindung geht dabei zunächst von der Überlegung aus, daß
Unabhängigkeit von einem Zeitplan der Versorgung einer
Baustelle mit Bindemittel und Sand bzw. von dem zur Verfügung
stehenden Aufstellungsplatz an der Baustelle dadurch erzielbar
ist, daß die entsprechenden Komponenten des Fließestrichs,
nämlich Sand, Bindemittel, gegebenenfalls Zusätze und Wasser,
in der zu einer Transporteinrichtung für diese Komponenten
gestalteten fahrbaren Einrichtung mitgeführt werden müssen, um
diese damit zu einer Herstellungs- und Verlegeanlage für
Fließestrich zu gestalten. Da aber an die Mitnahme dieser
Komponenten in beliebiger Menge aus straßenverkehrsrechtlichen
Gründen nicht gedacht werden kann, weil die Länge eines
entsprechenden Fahrzeugs auf maximal 16,50 m beschränkt ist
und aufgrund von Unterführungen keine beliebige Höhe
realisierbar ist, beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, daß
es ausreicht, die Vorratsbehälter an mögliche Schwankungen der
Verfügbarkeit der einzelnen Komponenten anzupassen. Folglich
sind die Vorratsbehälter, die zugleich als Transportbehälter
gestaltet sind, so ausgelegt, daß der Bedarf an Bindemittel
durch den Vorrat für beispielsweise eine Tagesleistung voll
gedeckt ist, während die Kapazität des Vorratsbehälters für
Wasser so gewählt sein kann, daß die darin aufgenommene
Wassermenge als Puffermenge bei auftretenden Versorgungs- oder
Druckschwankungen in der Baustellen-Wasserleitung eingesetzt
werden kann. Der Sand-Vorratsbehälter hingegen kann eine
Kapazität aufweisen, die zur kontinuierlichen Herstellung des
Fließestrichs während einer Zeitdauer ausreicht, in der nach
den praktisch immer bestehenden Gegebenheiten aus der Umgebung
per LKW eine erneute Ladung an Sand auf die Baustelle gebracht
werden kann. Erst dann tritt eine dem Sandbehälter zugeordnete
und ebenfalls vorzugsweise von der Anlage mitgeführte
Füllvorrichtung in Funktion, die einer Füllstandsregelung
nicht bedarf, da sie nur die Aufgabe hat, die angeförderte
Sandmenge in den Sand-Vorratsbehälter einzubringen. Nur durch
die geschilderte Abstimmung der Kapazitätsverhältnisse der
einzelnen Vorratsbehälter ist es gelungen, erfindungsgemäß
eine weitgehend von Versorgungseinrichtungen oder einer
Logistik an der Baustelle unabhängige Anlage zur Herstellung
und Verlegung von Fließestrich auf einem straßengängigen
Kraftfahrzeug, vorzugsweise einem Sattelschlepper,
unterzubringen.
Da die Anlage weiterhin erfindungsgemäß einen Prozeßrechner
enthält, in dem verschiedene Rezepturen für
unterschiedliche Arten von Fließestrich programmiert sind
und der den Ablauf des Herstellungsverfahrens überwacht,
brauchen beim Anlaufen der Anlage zu Beginn des
Herstellungsvorgangs durch eine Bedienungsperson nur noch
anpassungsbedingte Parameter in den Prozeßrechner
eingegeben zu werden. Dies gilt zum Beispiel für die
Feuchtigkeit des erst auf der Baustelle angelieferten
Sandes, die den Wasserbedarf zur Erzielung der erwünschten
Fließestrich-Konsistenz beeinflußt. Nach einer solchen
Einstellung kann die Anlage selbsttätig weiterlaufen, da in
der Regel sich keine Parameteränderungen mehr ergeben.
Um auch die Funktion des Mischers selbst von eventuellen
Schwankungen bei der Zufuhr der Grundstoffe für das
Fließestrich-Gemisch auszugleichen, ist zweckmäßigerweise
die Förderpumpe, die den Fließestrich von dem Mischer
übernimmt und an den Einsatzort fördert, mit dem Mischer
über einen Pufferbehälter für Fließestrich verbunden. Der
Mischar kann somit chargenweise arbeiten und eine optimale
Zusammensetzung und Konsistenz des Fließestrichs herstellen.
Der Pufferbehälter für Fließestrich ist ausreichend groß, um
eine kontinuierliche Förderung des Fließestrichs an den
Einsatzort zu gewährleisten.
Die Vorratsbehälter sind auf dem Fahrzeug zweckmäßigerweise so
angeordnet, daß die von ihnen ausgehenden und mit dem Mischer
verbundenen Fördereinrichtungen etwa gleiche Abstände
überbrücken müssen. Dar Vorratsbehälter für Sand ist im
hinteren Endabschnitt des Fahrzeugs angeordnet. Das ermöglicht
die Anordnung der Füllvorrichtung für Sand am hinteren
Fahrzeugende, das für die geschilderte Nachfüllung leichter
zugänglich ist.
Da die Länge und Höhe des Fahrzeuges straßenverkehrsrechtlich
nicht überschritten werden dürfen, könnte der Platzbedarf der
in der Anlage mitgeführten Füllvorrichtung für Sand die
Kapazität des Sand-Vorratsbehälters auf einen Wert
beschränken, der für einen sicheren kontinuierlichen Betrieb
der Anlage bedenklich ist. Deshalb ist nach einer bevorzugten
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlage vorgesehen, daß die
Füllvorrichtung, die in bekannter Weise aus einer ausladenden
Betriebsstellung in eine eingezogene Transportstellung
verbracht werden kann, zusätzlich in der Transportstellung
auch noch verkürzt werden kann. Auf diese Weise kann die
Füllvorrichtung in einer Nische des Sand-Vorratsbehälters als
Stauraum für den Transport verstaut werden.
Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Anlage ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der beiliegenden
Zeichnungen sowie aus weiteren Unteransprüchen. In den
Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Eine Seitenansicht eines Sattelschleppers, der die
erfindungsgemäße Anlage im Transportzustand aufnimmt;
Fig. 2: Eine Längsansicht des Sattel-Auflegers gemäß Fig.
1 mit abgenommener Seitenwand zur Veranschaulichung des
Innenraums davon;
Fig. 3: Einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4: Einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5: Einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 2;
Fig. 6: Einen teilweise abgebrochenen Schnitt längs der
Linie VI-VI in Fig. 2;
Fig. 7: Eine Seitenansicht analog zu Fig. 2 des
Bedienungsraums;
Fig. 8: Eine Seitenansicht einer Füllvorrichtung für Sand
in deren Betriebsstellung;
Fig. 9: Eine Detail-Seitenansicht des aufnahmeseitigen
Endabschnitts der Füllvorrichtung gem. Fig. 8;
Fig. 10: Einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 9
mit gesondert längs geschnittener Gurttrommel;
Fig. 11: Einen Schnitt längs der Linie X-X in Fig. 9;
Fig. 12: Einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig. 9 und
Fig. 13: Eine schematische Ansicht der Füllvorrichtung
gem. Fig. 8 von hinten.
Fig. 1 zeigt einen Sattelschlepper als Fahrzeug für eine
erfindungsgemäße Anlage, die in bzw. an dem Aufleger 1
untergebracht ist. Der Aufleger 1 hat die maximal zulässige
Länge, so daß das Gesamtfahrzeug auf üblichen Straßen
bewegt werden kann.
Der Aufleger 1 ist im wesentlichen durch ein geschlossenes
Gehäuse gebildet, das, wie nachfolgend näher erläutert
wird, in einzelne Abteile oder Kammern unterteilt ist.
Eines dieser Abteile, etwa in der Längsmitte des Auflegers
1, ist durch eine Schiebetüre 2 von außen zugänglich. Ein
weiteres am vorderen Ende des Auflegers 1 angeordnetes
Abteil 3 ist durch eine Tür betretbar und enthält ein nicht
näher dargestelltes Aggregat zur Erzeugung der Energie, die
zum Betrieb der einzelnen Komponenten der Anlage
erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen
Dieselmotor mit einer Leistung von 150 PS und um drei
hintereinander geschaltete Hydraulikpumpen, die mit
unterschiedlichen Drücken arbeiten.
Dem Energieabteil 3 schließt sich eine etwa bis zur
Längsmitte des Auflegers 1 reichende Kammer 4 an, die durch
Rippen 40 ausgesteift und als Vorrats- und
Transportbehälter für ein Anhydrit-Bindemittel gestaltet
ist. Das hintere Ende der Kammer 4 ist durch eine Trennwand
gegenüber einem anschließenden Raum 5 abgeschlossen, in dem
ein Mischer 50 angeordnet ist. Der Raum 5 nimmt außerdem in
Fig. 2 nicht dargestellte Behälter für Wasser und Zusätze
(zum Beispiel Verflüssigungszusätze) auf. Nach hinten ist
der Raum 5 wiederum durch eine Trennwand gegenüber einer
Kammer 6 abgeschlossen, die zu einem Vorrats- und
Transportbehälter für Sand gestaltet ist. Im hinteren
Endabschnitt des Auflegers 1, anschließend an den Sand-
Vorratsbehälter 6, ist ein Raum 7 vorgesehen, der zur
Aufnahme einer in Fig. 2 nicht gezeigten Füllvorrichtung
für Sand dient.
Fig. 3 zeigt mit Blick auf die hintere Trennwand 51 des
Raumes 5, die diesen Raum 5 von dem Sand-Vorratsbehälter 6
abtrennt, schematisch, d. h. ohne Einzelheiten der
Mischvorrichtung, einen Querschnitt des Mischers 50. Der
Mischer 50 ist an seiner Oberseite geschlossen, jedoch ist
sein Inneres über eine abgedichtet verschließbare Klappe 52
zugänglich. Der nach unten gewölbte Boden des Mischers 50
weist eine nicht näher dargestellte Austragsöffnung auf,
die durch eine ebenfalls nicht dargestellte Klappe
gesteuert geöffnet und verschlossen werden kann. Über diese
Austragsöffnung steht der Mischer 50 mit einem
Pufferbehälter 53 für Fließestrich in Verbindung, der im
wesentlichen die Form einer im Querschnitt dreieckigen
offenen Wanne hat. Ein Teil der offenen Oberseite des
Pufferbehälters 53 ist von einem Rost 54 überbrückt, der
das Hinzutreten zum Mischer 50 ermöglicht. Das untere Ende
des Pufferbehälters 53 weist einen Auslaß 55 auf, der in
nicht näher dargestellter Weise mit einer Fließestrich-
Förderpumpe 9 (Fig. 1) verbunden ist. Die Förderpumpe 9 ist
eine bezüglich der von ihr gelieferten Durchsatzmenge
steuerbare Doppel-Kolbenpumpe. Die Aufgabe und die
Funktionsweise derartiger Fließestrich-Förderpumpen sind
bekannt und bedürfen an dieser Stelle deshalb keiner
näheren Erläuterung.
Dem Mischer 50, der durch einen Hydraulikmotor angetrieben
ist und der intermittierend (chargenweise) arbeitet, ist
eine nicht gezeigte Wägeeinrichtung zugeordnet. Die
Wägeeinrichtung unterbricht die weitere Zufuhr der das
Gemisch des Fließestrichs ausmachenden Rohstoffe, sobald
ein bestimmtes Gesamtgewicht des Mischers erreicht ist.
Die Zufuhr von Sand zu dem Mischer 50 erfolgt über ein
Fallrohr 56, das die Trennwand 51 schräg durchsetzt (vgl.
Fig. 2) und mit der Oberseite des Mischers 50 dicht
verbunden ist. In entsprechender Weise mündet in den
Mischer 50 von vorne her ein ebenfalls schräg verlaufendes
Fallrohr 58, durch das aus dem Bindemittel-Vorratsbehälter
4 Bindemittel zugefördert wird.
Die Trennwand 51 enthält eine Revisionstür 57, durch die
der Innenraum des Sand-Vorratsbehälters 6 zugänglich ist.
Fig. 4 zeigt von vorne her die Trennwand 41, die den
Bindemittel-Vorratsbehälter 4 von dem Raum 5 mit dem
Mischer 50 abtrennt. Aus Fig. 4 ist erkennbar, daß der
Bindemittel-Vorratsbehälter 4, der über eine in der
Trennwand 41 angeordnete Revisionstür 42 zugänglich ist,
einen sich dreieckig nach unten verjüngenden Boden 43
aufweist. Der Boden 43 geht an seinem unteren Ende in eine
Förderrinne 44 über, in der eine sich über die ganze Länge
des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 erstreckende Zubring-
Förderschnecke 45 angeordnet ist. Die Förderrinne 44 mit
der darin angeordneten Zubring-Förderschnecke 45 verläuft
von vorn nach hinten abfallend (Fig. 2) und mündet in den
Einzugsbereich einer Hub-Förderschnecke 46 mit einem
geschlossenen Schneckengehäuse. Die Förderschnecken 45 und
46 sind in nicht näher dargestellter Weise durch
Hydraulikmotoren angetrieben, die mit Drucköl einer der in
dem Abteil 3 befindlichen Hydraulikpumpen versorgt sind.
Die Hub-Förderschnecke 46 ist, wie aus den Fig. 2 und 4
hervorgeht, sowohl zur Längsmittelebene des Auflegers 1 als
auch zu einer Querebene davon geneigt angeordnet und
durchsetzt mit ihrem oberen Endabschnitt die Trennwand 41.
Dort ist das obere Austragende der Hub-Förderschnecke 46
mit dem in den Mischer 50 mündenden Fallrohr 58 dicht
verbunden.
Der Boden 43 des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 ist über
eine Mehrzahl von Stützen 47 auf Längs-Rahmenträgern 11 des
Auflegers 1 abgestützt.
Fig. 5 zeigt mit Blick nach vorn auf die Trennwand 51 die
Ausbildung des Bodens 60 des Sand-Vorratsbehälters 6 mit
einem dreieckigen, sich nach unten verjüngenden
Querschnitt, der im unteren Bereich in eine Förderrinne 61
übergeht. In der Förderrinne 61 ist eine Zubring-
Förderschnecke 62 angeordnet, die Sand in den
Einzugsbereich des unteren Endes einer Hub-Förderschnecke
63 mit geschlossenem Schneckengehäuse fördert. Die Hub-
Förderschnecke 63 ist ebenfalls, wie aus den Fig. 2 und 5
hervorgeht, zur Längsmittelebene des Auflegers 1 und zu
einer Querebene davon sowie zur selben Seite wie die Hub-
Förderschnecke 46 geneigt angeordnet. Das obere
Austragsende der Hub-Förderschnecke 63 ist mit dem oberen
Ende des die Trennwand 51 durchsetzenden Fallrohrs 56 dicht
verbunden. Die Förderrinne 61 mit der darin angeordneten
Zubring-Förderschnecke 62 verläuft horizontal. Auch die
Förderschnecken 62, 63 in dem Sand-Vorratsbehälter 6 sind
jeweils durch Hydraulikmotoren angetrieben, die durch eine
der Hydraulikpumpen in dem Energie-Abteil 3 mit Drucköl
versorgt sind.
Aus den Fig. 3 und 5 ist weiterhin erkennbar, daß unterhalb
des dreieckförmigen Bodens des Sandbehälters 6 unter
Ausnutzung des dadurch geschaffenen Raumes an dem Aufleger
1 zu beiden Längsseiten davon angenähert im Querschnitt
trapezförmige Wasser-Vorratsbehälter 64 angeordnet sind.
Diese sind in nicht näher gezeigter Weise mit dem Mischer
50 verbunden, wobei in der Zuleitung für die
Prozeßsteuerung notwendige Meß- und Steuereinrichtungen
vorgesehen sind. Die Wasser-Vorratsbehälter 64 haben
zusammen eine Kapazität von etwa 2000 Liter. Fig. 4 zeigt
einen weiteren Vorratsbehälter 48, der ein
Verflüssigungsmittel als Zusatz aufnimmt und eine Kapazität
von etwa 800 Liter aufweist. Er ist in dem Freiraum unter
dem Boden 43 untergebracht und liefert das Zusatzmittel
unmittelbar in die an den Mischer 50 angeschlossene
Wasserleitung. Hierdurch ergibt sich eine einwandfreie
Verteilung des Zusatzmittels in dem Fließestrich-Gemisch.
Gemäß Fig. 7 ist in dem Raum 5, über dem Mischer 50, ein
weiterer Wasserbehälter 59 angeordnet, der mit den Wasser-
Vorratsbehältern 64 in Verbindung steht und das Wasser über
eine von einem Ventil 59a gesteuerte Leitung dem Mischer 50
in einem Fallstrom zuführt. Über eine nicht gezeigte
Leitung steht ein Meßbehälter 59b mit dem Vorratsbehälter
48 für das Verflüssigungsmittel in Verbindung und erlaubt
eine Zuführung des Verflüssigungsmittels gegebenenfalls
unter Sichtkontrolle.
Die Fallrohre 56 für den Sand bzw. 58 für das Anhydrit-
Bindemittel enthalten in ihrem Verlauf jeweils eine
Verbindungsmanschette 56a bzw. 58a. Diese Manschetten
entlasten die Klappe 52 des Mischers 50 von Kräften, die
durch eventuelle Verformungen des Sattel-Auflegers 1
insbesondere im Fahrbetrieb entstehen können.
Kontrollanschlüsse 58b gestatten Überprüfungen und
gegebenenfalls die Beseitigung von Materialfluß-
Behinderungen.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, verläuft die Rückwand 65 des
Sand-Vorratsbehälters 6 in ihrem Mittelabschnitt schräg
nach vorne und bildet auf diese Weise den Raum 7 zu einer
Nische aus. In dem Raum 7 ist eine in Fig. 8 in der
Seitenansicht dargestellte Füllvorrichtung 70
untergebracht, deren Breite einer Füllöffnung 66 (Fig. 13)
des Sand-Vorratsbehälters 6 bzw. der durch den örtlichen
Schrägverlauf der Rückwand 65 gebildeten Nische angepaßt
ist. Die Füllvorrichtung 70 für Sand ist in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel ein in der Betriebsstellung Z-förmig
gestaltetes Gurt-Becherwerk, dessen mit einer Vielzahl von
Kunststoffbechern oder -Schaufeln 71 bestückter Gurt 72 um
entsprechend gelagerte Rollen umläuft und geführt ist. Der
mit den Bechern 71 bestückte Gurt 72 ist handelsüblich und
bedarf hier keiner näheren Beschreibung. Von den Bechern 71
sind in Fig. 8 nur einige angedeutet, während im übrigen
von diesen nur die Hüllinie dargestellt ist.
Zur Führung des endlosen Gurts 72 in dessen oberem Z-
Schenkel sind an einem Paar von L-förmig nach vorn
abgewinkelten Ständern 73 eine Antriebsrolle 74 und eine
Umlenkrolle 75 sowie eine gekrümmte Rollenbahn 76 für das
Fördertrum des Gurts 72 gelagert. Der untere Z-Schenkel des
Gurts 72 verläuft in seinem Fördertrum über eine
Umlenkeinrichtung 77 und mit seinem Leerlauftrum über zwei
weitere Umlenkrollen 78, 79. Der untere Z-Schenkel ist
insgesamt zu einer verstellbaren Einheit 80 ausgebildet,
die über eine Verstellvorrichtung 81 zwischen der aus Fig.
8 erkennbaren Betriebsstellung und einer angehobenen und in
die Nische des Sand-Vorratsbehälters 6 eingeführten
Transportstellung schwenkbar ist. In Fig. 13 ist die
Einheit 80 in deren Transportstellung strichpunktiert
angedeutet.
Fig. 10 zeigt einen Axialschnitt der Antriebs- und
Umlenkrolle 74 für den Gurt 72. Die Rolle ist durch einen
Hydraulikmotor 74a angetrieben, der wieder mit Druckmedium
von einer der Hydraulikpumpen beaufschlagt ist.
Fig. 11 zeigt einen Axialschnitt der Umlenkeinrichtung 77,
die im wesentlichen aus zwei Umlenkscheiben 77a auf einer
Achse 77b besteht. Die Umlenkscheiben 77a sind in einem
solchen axialen Abstand voneinander auf der Achse 77b
angeordnet, daß die Kunststoffbecher 71 des Gurts 72
dazwischen passieren können. Die Achse 77b ist in
Seitenwangen 92 der Einheit 80 gelagert. An diesen
Seitenwangen ist auch eine Abschirmung 77d befestigt (Fig.
9), die unkontrolliertes Hineinfallen von Sand in die
Einheit 80 verhindern soll.
Die Verstellvorrichtung 81 besteht im wesentlichen aus drei
Parallelogramm-Lenkerpaaren 82, 83 und 84, deren Lenker
jeweils an gegenüberliegenden Seiten der Einheit 80
angelenkt sind, sowie aus einem Paar von hydraulischen
Betätigungszylindern 85. Das untere Lenkerpaar 82 ist an
Lagerböcken 86 über eine Welle 87 drehbar gelagert, an der
drehfest auch ein Paar von Stellhebeln 88 befestigt ist. An
den Enden der Stellhebel 88 greift jeweils die Kolbenstange
der Hydraulikzylinder 85 an. Die Lenkerpaare 83 und 84
dienen für ausreichende Horizontal-Halterung und zur
Parallelführung der Einheit 80 bei deren Verstellung.
Die Fig. 9 und 13 zeigen einen Auffangtrichter 89 der
Einheit 80, der in nicht näher dargestellter Art aus
einzelnen Blechplatten zusammengesetzt ist, die vor dem
Einschwenken der Einheit 80 in die Transportstellung
abmontiert werden. Der Auffangtrichter 89 nimmt von einem
Kipper abfließenden Sand auf und leitet diesen über seinen
unteren offenen Bereich in den Einzugsbereich des Gurt-
Becherwerks 70 an der Einheit 80. Die Rückwand des
Trichters 89 stützt sich an einer hinteren Stirnplatte 90
der Einheit 80 ab (Fig. 9), die mit einem Paar von
Führungsplatten 91 verschweißt ist. Die Führungsplatten 91
sind, wie aus Fig. 12 hervorgeht, an ihren oberen und
unteren Rändern aufeinander zu abgewinkelt und lagern die
Achse 79a der Umlenkrolle 79. Mit ihren abgewinkelten
Rändern sind sie in den in gleicher Weise abgewinkelten
Seitenwangen 92 der Einheit 80 verschieblich geführt. Die
Seitenwangen 92 weisen an ihrem hinteren Endabschnitt
jeweils eine von der Hinterkante ausgehende langlochförmige
Ausnehmung 93 auf, die zur Aufnahme der Achslagerung für
die Achse 79a bei einem Einschieben der Führungsplatten 91
in die Seitenwangen 92 dient. An den Seitenwangen 92 ist
oberhalb des Fördertrums des Gurts 72 jeweils ein Paar von
Hydraulikzylindern 94 befestigt, deren Kolbenstangen 95
über Laschen 96 mit der hinteren Stirnplatte 90 verbunden
sind.
In der in den Fig. 8 und 9 gezeigten Betriebsstellung der
Einheit 80 stützt sich diese über Bügel 97 auf dem Boden
ab, um die Tragkonstruktion des Gurt-Becherwerks 70 von dem
Gewicht des eingefüllten Sandes zu entlasten. In diesem
Zustand sind die Kolbenstangen 95 der Hydraulikzylinder 94
ausgefahren, so daß die Umlenkrolle 79 ihre am weitesten
nach hinten verschobene Lage einnimmt und dadurch den Gurt
72 gespannt und in Kontakt mit der Antriebs- und
Umlenkrolle 74 hält. Soll die Einheit 80 aus der
Betriebsstellung in die Transportstellung überführt werden,
so wird der Auffangtrichter 89 durch Lösen der ihn
bildenden Blechplatten abmontiert und werden die
Hydraulikzylinder 85 und 94 mit Druck beaufschlagt.
Hierdurch werden die Kolbenstangen dieser Hydraulikzylinder
eingezogen, so daß einerseits über die Stellhebel 88 die
Verstellvorrichtung nach oben geschwenkt wird, andererseits
die Führungsplatten 91 zusammen mit der Umlenkrolle 79 in
die Seitenwangen 92 nach vorn eingefahren. Im Zuge dieses
Einfahrens nehmen die Ausnehmungen 93 an den Seitenwangen
92 die Enden der Achse 79a bzw. deren Lagerung auf;
entsprechende Ausnehmungen 93a am vorderen Ende der
Führungsplatten 91 umfassen entsprechend die Achse bzw.
deren Lagerung der Umlenkrolle 78. Hierdurch wird die
Ausladung der Einheit 80 nach hinten erheblich verkürzt, so
daß dadurch in der Transportstellung der beanspruchte Raum
nach hinten minimal ist. Bei dem Verkürzungsvorgang ist die
Antriebs- und Umlenkrolle 74 langsam angetrieben, so daß
dadurch das lose werdende Fördertrum des Gurts 72
sukzessive in den Sand-Vorratsbehälter 6 eingefördert und
dort für den Transport verstaut wird.
Für die Inbetriebnahme der Anlage sind zumindest die
Vorratsbehälter für das Anhydrit-Bindemittel, Wasser und
gegebenenfalls Zusatzmittel voll gefüllt, so daß die Menge
an Anhydrit-Bindemittel zum Beispiel für eine Tagesleistung
der Anlage (im Ausführungsbeispiel von 1000 m2)
Fließestrich, in jedem Fall aber für die geplante Verlegung
von Fließestrich ausreicht. Das Einfüllen des Anhydrit-
Bindemittels kann aus einem Frachtwagen des
Bindemittelherstellers oder einem Silo erfolgen. Bei dem
Einfüllen wird der Bindemittel-Vorratsbehälter 4 über eine
Entlüftungsleitung 98 und ein daran angeschlossenes
Staubfilter 99 ins Freie entlüftet. Aufgrund der genannten
Kapazität des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 ist Gewähr
gegeben, daß die zu erwartende Lieferzeit für eine
eventuell erforderlich werdende weitere Bindemittelmenge
nicht zu einer Unterbrechung des Verlegevorgangs führt.
Zweckmäßigerweise ist auch der Sand-Behälter 6 schon beim
Anfahren der Anlage an die Baustelle voll gefüllt, d. h. im
Ausführungsbeispiel für die Verlegung von 500 m2
Fließestrich. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich,
da Sand auf der Haustelle in relativ kurzer Zeit (1 bis 2
Stunden) zur Verfügung stehen kann. Auf der Baustelle wird
hierzu die Füllvorrichtung 70 für Sand in die
Betriebsstellung verbracht. Dies erfolgt durch Ausschwenken
der Einheit 80 in die in Fig. 7 gezeigte Betriebsstellung
und durch Ausfahren nach hinten der hinteren Stirnplatte
90. Hierdurch wird der Gurt 72 in dem erforderlichen Maß
gespannt. Anschließend wird der Auffangtrichter 89 aus
miteinander zu verschraubenden Blechplatten auf der Einheit
80 montiert. In diesem Zustand ist die Anlage
aufnahmebereit für in den Auffangtrichter 89 einzufüllenden
Sand von einem LKW, falls der Sand-Vorratsbehälter 6 nicht
von vornherein mit Sand gefüllt war.
Über die Schiebetür 2 wird der Raum 5, in dem der nicht
gezeigte Prozeßrechner untergebracht ist, zugänglich
gemacht, so daß das für den zu verlegenden Fließestrich
bestimmte Programm gewählt werden kann. In Abhängigkeit von
der Feuchtigkeit des zur Verfügung stehenden Sands kann an
dem Prozeßrechner die zuzuführende Wassermenge eingestellt
werden. Durch Starten des von dem Prozeßrechner gesteuerten
Verfahrens beginnen die Förderschnecken bzw. die Pumpen für
die Zuführung von Sand, Anhydrit-Bindemittel, Wasser und
gegebenenfalls Verflüssigungsmittel zu dem Mischer 50 zu
arbeiten. Das Erreichen einer bestimmten Menge an den
einzelnen Komponenten in dem Mischer 50, die für eine
Charge an Fließestrich ausreicht, wird durch nicht gezeigte
Mengenmeß- und/oder Wägevorrichtungen überwacht und
aufgrund von deren Signalen von dem Prozeßrechner der
Betrieb der Fördervorrichtungen augenblicklich
unterbrochen. Nach der Herstellung einer ersten Charge an
Fließestrich, die ebenfalls durch den Prozeßrechner
beispielsweise zeitlich bestimmt ist, kann diese Charge in
den Pufferbehälter 53 geleert und von einer auf dem Rost 54
stehenden Bedienungsperson auf ihre Konsistenz hin
überprüft und anschließend gegebenenfalls durch Änderung
der Parameter an dem Prozeßrechner verändert werden. Von da
ab kann nach erneutem Start der Anlage der
Herstellungsprozeß vollautomatisch über den Prozeßrechner
gesteuert ablaufen, wobei die Leistungsfähigkeit der
Fördereinrichtungen und des Mischers so auf die Förderrate
der Fließestrich-Förderpumpe 9 abgestimmt ist, daß in dem
Pufferbehälter 53 für Fließestrich immer eine ausreichende
Menge an Fließestrich zur Verfügung steht.
Claims (14)
1. Auf einem Fahrzeug fahrbare Anlage zur Herstellung und
Verlegung von Fließestrich aus Sand, Anhydrit-Bindemittel,
Wasser und gegebenenfalls weiteren Zusätzen, mit Transport-
Vorratsbehältern (4, 6, 48, 64) für Bindemittel, Sand, Wasser
und gegebenenfalls Zusätze, mit einem Mischer (50), mit den
Mischer beaufschlagenden Fördereinrichtungen (45, 46, 58; 62,
63, 56) zur mengenmäßig gesteuerten Zuführung von Bindemittel,
Sand und gegebenenfalls Zusätzen sowie Wasser aus den
entsprechenden Vorratsbehältern und mit einem mit der Anlage
mitgeführten Prozeßrechner, durch den die Fördereinrichtungen
steuerbar sind, wobei der Bindemittel-Vorratsbehälter (4) im
vorderen Abschnitt der fahrbaren Anlage angeordnet ist und
seine Kapazität, bezogen auf die herzustellende
Fließestrichmenge, die Kapazität des Sand-Vorratsbehälters (6)
und des Wasser-Vorratsbehälters (64), jeweils bezogen auf die
herzustellende Fließestrichmenge, erheblich übertrifft und
wobei dem im hinteren Abschnitt der fahrbaren Anlage
angeordneten Sand-Vorratsbehälter eine Füllvorrichtung (70)
für Sand zugeordnet ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kapazität des Bindemittelvorratsbehälters (4) etwa das
Doppelte der Kapazität des Sand-Vorratsbehälters (6) beträgt.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorratsbehälter (4, 6) als Kammern eines die Anlage
aufnehmenden geschlossenen Gehäuses ausgebildet sind.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in
einem Raum (5) zwischen der vorderen und der hinteren Kammer
der Mischer (50) und ein Bedienungspult für den Prozeßrechner
angeordnet sind.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in
einem von Vorratsbehältern nicht erfaßten Raum der vorderen
und/oder hinteren Kammer (4, 6) der Vorratsbehälter (64) für
Wasser und gegebenenfalls ein Vorratsbehälter (48) für Zusätze
angeordnet sind.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß unter dem Austragende des Mischers (50)
ein Pufferbehälter (53) für Fließestrich angeordnet ist, der
mit der Förderpumpe (9) verbunden ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Pufferbehälter (53) die Form einer nach oben offenen, im
Querschnitt im wesentlichen dreieckigen Wanne hat und oberhalb
der Förderpumpe angeordnet ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Füllvorrichtung (70) am hinteren Ende
des Sand-Vorratsbehälters (6) angeordnet ist.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Füllvorrichtung zwischen einer Betriebsstellung und einer
Transportstellung verstellbar ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Füllvorrichtung ein über an dem
Fahrzeug gelagerte Rollen (74 bis 79) auf einer Z-förmigen
Förderbahn geführtes Gurt-Becherwerk (70) ist, dessen oberer
Z-Schenkel in den Sand-Vorratsbehälter (6) hineinragt und
dessen unterer Z-Schenkel durch einen Sand-Auffangtrichter
(89) beaufschlagbar ist.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sand-Auffangtrichter auf dem unteren Z-Schenkel (80) des Gurt-
Becherwerks abgestützt ist.
12. Anlage nach den Ansprüchen 9, 10 und 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere Z-Schenkel (80) des Gurt-
Becherwerks aus seiner Betriebsstellung in die
Transportstellung einschwenkbar ist.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
untere Z-Schenkel als Einheit ausgebildet und in der
Transportstellung in einer Nische des Sand-Vorratsbehälters
(6) aufgenommen ist.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere Z-Schenkel des Gurt-Becherwerks
(70) aus seiner ausgefahrenen Betriebsstellung in eine
verkürzte Außerbetriebsstellung einfahrbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996131312 DE19631312C2 (de) | 1996-08-02 | 1996-08-02 | Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996131312 DE19631312C2 (de) | 1996-08-02 | 1996-08-02 | Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19631312A1 DE19631312A1 (de) | 1998-02-05 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1996131312 Expired - Fee Related DE19631312C2 (de) | 1996-08-02 | 1996-08-02 | Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich |
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|---|---|
| DE (1) | DE19631312C2 (de) |
Cited By (1)
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| DE102016000962A1 (de) | 2015-06-18 | 2016-12-22 | Marko Czaplinski | Vorrichtung zur Nachladung von Zuschlagstoffen an einer mobilen Estrich- oder Betonmischmischmaschine insbesondere Kran 3, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie am hinteren Ende, hinter den Vorratsbehältern 1 und Mischereinheit 2 angebracht ist. |
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- 1996-08-02 DE DE1996131312 patent/DE19631312C2/de not_active Expired - Fee Related
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