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DE19631312C2 - Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich - Google Patents

Fahrbare Anlage zur Herstellung von Fließestrich

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DE19631312C2
DE19631312C2 DE1996131312 DE19631312A DE19631312C2 DE 19631312 C2 DE19631312 C2 DE 19631312C2 DE 1996131312 DE1996131312 DE 1996131312 DE 19631312 A DE19631312 A DE 19631312A DE 19631312 C2 DE19631312 C2 DE 19631312C2
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Germany
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sand
storage container
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mixer
water
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Claus Gonnermann
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28CPREPARING CLAY; PRODUCING MIXTURES CONTAINING CLAY OR CEMENTITIOUS MATERIAL, e.g. PLASTER
    • B28C9/00General arrangement or layout of plant
    • B28C9/04General arrangement or layout of plant the plant being mobile, e.g. mounted on a carriage or a set of carriages

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  • Road Paving Machines (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine auf einem Fahrzeug fahrbare Anlage zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich.
Eine bekannte Einrichtung dieser Art (DE 32 47 233 A1) umfaßt einen Mischer, an den Förderschnecken zur Zuführung von Sand und Bindemittel sowie eine Wasserleitung angeschlossen sind. Das Bindemittel wird von einem auf der Baustelle vorhandenen Silo zugeführt, an dem die entsprechende Förderschnecke anzuschließen ist. Entsprechend muß die Wasserleitung an die auf der Baustelle vorhandene Wasserversorgung angeschlossen werden. Zur Zuführung von Sand in den Mischer ist ein Vorratsbehälter vorgesehen, aus dem Sand durch eine Hub- Förderschnecke in den Mischer eingebracht wird. Der Vorratsbehälter wird seinerseits auf seinen Füllstand laufend überwacht, und Sand wird durch einen bereitstehenden Kipper nachgefüllt, sobald ein bestimmter Füllstand unterschritten wird. Wenn die Verlegung des Fließestrichs am Einsatzort beendet ist, kann der leere Vorratsbehälter für Sand aus seiner Betriebsstellung, in welcher er auf dem Boden abgestützt ist, in eine Transportstellung angehoben werden. Die Förderschnecken für die Zuführung von Sand und Bindemittel sowie die Wasserzuführung zum Mischer sind entsprechend der Rezeptur des Gemisches für den Fließestrich als steuerbare Dosiereinrichtungen ausgebildet und müssen durch die Bedienungsperson bezüglich der erforderlichen Durchsätze entsprechend eingestellt werden.
Diese bekannte Einrichtung zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich ist sehr weitgehend von der Versorgung mit Sand, Bindemittel und Wasser an der Baustelle selbst abhängig. Diesbezüglich können jedoch beträchtliche Schwierigkeiten auftreten. So muß für den Zeitpunkt der Verlegung des Fließestrichs an einer Baustelle durch eine entsprechende Logistik dafür gesorgt sein, daß ein das Bindemittel in ausreichender Menge enthaltender Silo vorhanden ist. Da das für die Herstellung des Fließestrichs erforderliche Anhydrit- Bindemittel nur von bestimmten Herstellern erhältlich ist und in der Regel große Entfernungen zu den entsprechenden Bezugsquellen bestehen, sind Versäumnisse in dieser Hinsicht nicht sofort behebbar. Weiterhin führt die auch anderweitige Beanspruchung der Wasserversorgung auf insbesondere großen Baustellen erfahrungsgemäß häufig zu einem Abfall des Wasserdruckes in der zur Verfügung stehenden Wasserleitung. Hierdurch kann die Herstellung der erforderlichen Mischkonsistenz des Fließestrichs im Mischer beträchtlich verzögert oder sogar unterbrochen werden, bis die richtige Zusammensetzung wieder eingestellt ist. Da bei der Korrektur der Zusammensetzung auf die im Mischer noch vorhandene Restmenge Rücksicht genommen werden muß, ist die Korrektur durch Einstellung der Dosier-Fördereinrichtungen zeitraubend. Die Versorgung von Baustellen mit Sand ist in der Regel unproblematisch, weil fast immer Sand aus relativ naher Umgebung antransportiert werden kann. Jedoch setzt die bekannte Einrichtung wegen der laufenden Füllung des Sand- Vorratsbehälters stets die Anwesenheit einer steuerbaren Kippvorrichtung oder eines LKW und gegebenenfalls einer Bedienungsperson voraus. Schließlich erfordert die bekannte Einrichtung stets eine Aufstellung nahe dem das Bindemittel enthaltenden Silo, um die Dosier-Förderschnecke für das Bindemittel daran anschließen zu können. Das setzt wiederum entsprechend Platz für die Aufstellung der den Sand zuliefernden Kippeinrichtung voraus.
Eine bekannte fahrbare Anlage zur Herstellung von Beton (EP 305 150 A2) weist als Transport-Vorratsbehälter für Sand einen langgestreckten offenen Trichter auf, der unmittelbar an die Fahrerkabine anschließt und sich bis zu dem am hinteren Ende des Fahrzeugs angeordneten geschlossenen Vorratsbehälter für Zement erstreckt. Hinter dem Zement-Vorratsbehälter ist eine Beton-Mischvorrichtung schwenkbar vorgesehen. Der Sand- Vorratsbehälter ist im Querschnitt dreieckförmig, und in dem dadurch gewonnenen freien Raum unterhalb des Sand- Vorratsbehälters sind Wasserbehälter untergebracht. Die Vorratsbehälter sollen zur Aufnahme von "geeigneten Mengen" an Grundstoffen ausgelegt sein, jedoch ist über die Größe dieser Mengen und insbesondere über deren Verhältnis zueinander nichts gesagt.
Bei einer anderen bekannten fahrbaren Anlage, die zur Herstellung und zum Aufbringen von Putz bestimmt ist (DE 82 29 938 U), sind die für die Herstellung des zu verarbeitenden Materials notwendigen Grundstoffe, z. B. Zement und Sand, in entsprechenden Vorratsbehältern aufgenommen. Diese Vorratsbehälter sind entweder für sich einzeln auf dem Fahrzeug angeordnet oder durch Unterteilung in einem einheitlichen Silo gebildet, wobei die gegenseitige Zuordnung der einzelnen Behälter bezüglich ihrer Lage auf dem Fahrzeug offen gelassen ist. Die trockenen pulverförmigen Stoffe werden einem unter dem Silo bzw. unter den Behältern angeordneten Mischer zugeführt, an dem ein Anschlußstutzen für Fremdwasser sitzt.
Schließlich sind bei einer weiteren bekannten fahrbaren Anlage zur Herstellung von Spritzbeton (US 42 98 288) die Vorratsbehälter für Zement, Sand und Kies konzentriert nebeneinander am hinteren Ende des Fahrzeugs angeordnet und stehen über Fördereinrichtungen mit einem Mischer in Verbindung. Das erforderliche Wasser wird aus dem am vorderen Ende des Fahrzeugs angeordneten Wasserbehälter zugeführt. Die zur Herstellung der gewünschten Konsistenz des Gemisches erforderlichen Anteile können durch den Durchsatz der Fördereinrichtungen voreingestellt werden. Auch bei dieser Anlage sind die Kapazitäten der Vorratsbehälter für die Grundkomponenten des Betons nicht in einer bestimmten Weise aufeinander abgestimmt, sondern sollen beliebig nachgefüllt oder durch gefüllte Behälter ersetzt werden.
Gemeinsam ist diesen bekannten Anlagen das Konzept, daß die erforderlichen Grundstoffe jederzeit und in entsprechend benötigter Menge unmittelbar an der Baustelle zur Verfügung stehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich so zu gestalten, daß sie weitgehend unabhängig von einer Versorgung seitens der Baustelle ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die Ausgestaltung nach dem Patentanspruch 1.
Die Erfindung geht dabei zunächst von der Überlegung aus, daß Unabhängigkeit von einem Zeitplan der Versorgung einer Baustelle mit Bindemittel und Sand bzw. von dem zur Verfügung stehenden Aufstellungsplatz an der Baustelle dadurch erzielbar ist, daß die entsprechenden Komponenten des Fließestrichs, nämlich Sand, Bindemittel, gegebenenfalls Zusätze und Wasser, in der zu einer Transporteinrichtung für diese Komponenten gestalteten fahrbaren Einrichtung mitgeführt werden müssen, um diese damit zu einer Herstellungs- und Verlegeanlage für Fließestrich zu gestalten. Da aber an die Mitnahme dieser Komponenten in beliebiger Menge aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht gedacht werden kann, weil die Länge eines entsprechenden Fahrzeugs auf maximal 16,50 m beschränkt ist und aufgrund von Unterführungen keine beliebige Höhe realisierbar ist, beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, daß es ausreicht, die Vorratsbehälter an mögliche Schwankungen der Verfügbarkeit der einzelnen Komponenten anzupassen. Folglich sind die Vorratsbehälter, die zugleich als Transportbehälter gestaltet sind, so ausgelegt, daß der Bedarf an Bindemittel durch den Vorrat für beispielsweise eine Tagesleistung voll gedeckt ist, während die Kapazität des Vorratsbehälters für Wasser so gewählt sein kann, daß die darin aufgenommene Wassermenge als Puffermenge bei auftretenden Versorgungs- oder Druckschwankungen in der Baustellen-Wasserleitung eingesetzt werden kann. Der Sand-Vorratsbehälter hingegen kann eine Kapazität aufweisen, die zur kontinuierlichen Herstellung des Fließestrichs während einer Zeitdauer ausreicht, in der nach den praktisch immer bestehenden Gegebenheiten aus der Umgebung per LKW eine erneute Ladung an Sand auf die Baustelle gebracht werden kann. Erst dann tritt eine dem Sandbehälter zugeordnete und ebenfalls vorzugsweise von der Anlage mitgeführte Füllvorrichtung in Funktion, die einer Füllstandsregelung nicht bedarf, da sie nur die Aufgabe hat, die angeförderte Sandmenge in den Sand-Vorratsbehälter einzubringen. Nur durch die geschilderte Abstimmung der Kapazitätsverhältnisse der einzelnen Vorratsbehälter ist es gelungen, erfindungsgemäß eine weitgehend von Versorgungseinrichtungen oder einer Logistik an der Baustelle unabhängige Anlage zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich auf einem straßengängigen Kraftfahrzeug, vorzugsweise einem Sattelschlepper, unterzubringen.
Da die Anlage weiterhin erfindungsgemäß einen Prozeßrechner enthält, in dem verschiedene Rezepturen für unterschiedliche Arten von Fließestrich programmiert sind und der den Ablauf des Herstellungsverfahrens überwacht, brauchen beim Anlaufen der Anlage zu Beginn des Herstellungsvorgangs durch eine Bedienungsperson nur noch anpassungsbedingte Parameter in den Prozeßrechner eingegeben zu werden. Dies gilt zum Beispiel für die Feuchtigkeit des erst auf der Baustelle angelieferten Sandes, die den Wasserbedarf zur Erzielung der erwünschten Fließestrich-Konsistenz beeinflußt. Nach einer solchen Einstellung kann die Anlage selbsttätig weiterlaufen, da in der Regel sich keine Parameteränderungen mehr ergeben.
Um auch die Funktion des Mischers selbst von eventuellen Schwankungen bei der Zufuhr der Grundstoffe für das Fließestrich-Gemisch auszugleichen, ist zweckmäßigerweise die Förderpumpe, die den Fließestrich von dem Mischer übernimmt und an den Einsatzort fördert, mit dem Mischer über einen Pufferbehälter für Fließestrich verbunden. Der Mischar kann somit chargenweise arbeiten und eine optimale Zusammensetzung und Konsistenz des Fließestrichs herstellen. Der Pufferbehälter für Fließestrich ist ausreichend groß, um eine kontinuierliche Förderung des Fließestrichs an den Einsatzort zu gewährleisten.
Die Vorratsbehälter sind auf dem Fahrzeug zweckmäßigerweise so angeordnet, daß die von ihnen ausgehenden und mit dem Mischer verbundenen Fördereinrichtungen etwa gleiche Abstände überbrücken müssen. Dar Vorratsbehälter für Sand ist im hinteren Endabschnitt des Fahrzeugs angeordnet. Das ermöglicht die Anordnung der Füllvorrichtung für Sand am hinteren Fahrzeugende, das für die geschilderte Nachfüllung leichter zugänglich ist.
Da die Länge und Höhe des Fahrzeuges straßenverkehrsrechtlich nicht überschritten werden dürfen, könnte der Platzbedarf der in der Anlage mitgeführten Füllvorrichtung für Sand die Kapazität des Sand-Vorratsbehälters auf einen Wert beschränken, der für einen sicheren kontinuierlichen Betrieb der Anlage bedenklich ist. Deshalb ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlage vorgesehen, daß die Füllvorrichtung, die in bekannter Weise aus einer ausladenden Betriebsstellung in eine eingezogene Transportstellung verbracht werden kann, zusätzlich in der Transportstellung auch noch verkürzt werden kann. Auf diese Weise kann die Füllvorrichtung in einer Nische des Sand-Vorratsbehälters als Stauraum für den Transport verstaut werden.
Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Anlage ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der beiliegenden Zeichnungen sowie aus weiteren Unteransprüchen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Eine Seitenansicht eines Sattelschleppers, der die erfindungsgemäße Anlage im Transportzustand aufnimmt;
Fig. 2: Eine Längsansicht des Sattel-Auflegers gemäß Fig. 1 mit abgenommener Seitenwand zur Veranschaulichung des Innenraums davon;
Fig. 3: Einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4: Einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5: Einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 2;
Fig. 6: Einen teilweise abgebrochenen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 2;
Fig. 7: Eine Seitenansicht analog zu Fig. 2 des Bedienungsraums;
Fig. 8: Eine Seitenansicht einer Füllvorrichtung für Sand in deren Betriebsstellung;
Fig. 9: Eine Detail-Seitenansicht des aufnahmeseitigen Endabschnitts der Füllvorrichtung gem. Fig. 8;
Fig. 10: Einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 9 mit gesondert längs geschnittener Gurttrommel;
Fig. 11: Einen Schnitt längs der Linie X-X in Fig. 9;
Fig. 12: Einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig. 9 und
Fig. 13: Eine schematische Ansicht der Füllvorrichtung gem. Fig. 8 von hinten.
Fig. 1 zeigt einen Sattelschlepper als Fahrzeug für eine erfindungsgemäße Anlage, die in bzw. an dem Aufleger 1 untergebracht ist. Der Aufleger 1 hat die maximal zulässige Länge, so daß das Gesamtfahrzeug auf üblichen Straßen bewegt werden kann.
Der Aufleger 1 ist im wesentlichen durch ein geschlossenes Gehäuse gebildet, das, wie nachfolgend näher erläutert wird, in einzelne Abteile oder Kammern unterteilt ist. Eines dieser Abteile, etwa in der Längsmitte des Auflegers 1, ist durch eine Schiebetüre 2 von außen zugänglich. Ein weiteres am vorderen Ende des Auflegers 1 angeordnetes Abteil 3 ist durch eine Tür betretbar und enthält ein nicht näher dargestelltes Aggregat zur Erzeugung der Energie, die zum Betrieb der einzelnen Komponenten der Anlage erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Dieselmotor mit einer Leistung von 150 PS und um drei hintereinander geschaltete Hydraulikpumpen, die mit unterschiedlichen Drücken arbeiten.
Dem Energieabteil 3 schließt sich eine etwa bis zur Längsmitte des Auflegers 1 reichende Kammer 4 an, die durch Rippen 40 ausgesteift und als Vorrats- und Transportbehälter für ein Anhydrit-Bindemittel gestaltet ist. Das hintere Ende der Kammer 4 ist durch eine Trennwand gegenüber einem anschließenden Raum 5 abgeschlossen, in dem ein Mischer 50 angeordnet ist. Der Raum 5 nimmt außerdem in Fig. 2 nicht dargestellte Behälter für Wasser und Zusätze (zum Beispiel Verflüssigungszusätze) auf. Nach hinten ist der Raum 5 wiederum durch eine Trennwand gegenüber einer Kammer 6 abgeschlossen, die zu einem Vorrats- und Transportbehälter für Sand gestaltet ist. Im hinteren Endabschnitt des Auflegers 1, anschließend an den Sand- Vorratsbehälter 6, ist ein Raum 7 vorgesehen, der zur Aufnahme einer in Fig. 2 nicht gezeigten Füllvorrichtung für Sand dient.
Fig. 3 zeigt mit Blick auf die hintere Trennwand 51 des Raumes 5, die diesen Raum 5 von dem Sand-Vorratsbehälter 6 abtrennt, schematisch, d. h. ohne Einzelheiten der Mischvorrichtung, einen Querschnitt des Mischers 50. Der Mischer 50 ist an seiner Oberseite geschlossen, jedoch ist sein Inneres über eine abgedichtet verschließbare Klappe 52 zugänglich. Der nach unten gewölbte Boden des Mischers 50 weist eine nicht näher dargestellte Austragsöffnung auf, die durch eine ebenfalls nicht dargestellte Klappe gesteuert geöffnet und verschlossen werden kann. Über diese Austragsöffnung steht der Mischer 50 mit einem Pufferbehälter 53 für Fließestrich in Verbindung, der im wesentlichen die Form einer im Querschnitt dreieckigen offenen Wanne hat. Ein Teil der offenen Oberseite des Pufferbehälters 53 ist von einem Rost 54 überbrückt, der das Hinzutreten zum Mischer 50 ermöglicht. Das untere Ende des Pufferbehälters 53 weist einen Auslaß 55 auf, der in nicht näher dargestellter Weise mit einer Fließestrich- Förderpumpe 9 (Fig. 1) verbunden ist. Die Förderpumpe 9 ist eine bezüglich der von ihr gelieferten Durchsatzmenge steuerbare Doppel-Kolbenpumpe. Die Aufgabe und die Funktionsweise derartiger Fließestrich-Förderpumpen sind bekannt und bedürfen an dieser Stelle deshalb keiner näheren Erläuterung.
Dem Mischer 50, der durch einen Hydraulikmotor angetrieben ist und der intermittierend (chargenweise) arbeitet, ist eine nicht gezeigte Wägeeinrichtung zugeordnet. Die Wägeeinrichtung unterbricht die weitere Zufuhr der das Gemisch des Fließestrichs ausmachenden Rohstoffe, sobald ein bestimmtes Gesamtgewicht des Mischers erreicht ist.
Die Zufuhr von Sand zu dem Mischer 50 erfolgt über ein Fallrohr 56, das die Trennwand 51 schräg durchsetzt (vgl. Fig. 2) und mit der Oberseite des Mischers 50 dicht verbunden ist. In entsprechender Weise mündet in den Mischer 50 von vorne her ein ebenfalls schräg verlaufendes Fallrohr 58, durch das aus dem Bindemittel-Vorratsbehälter 4 Bindemittel zugefördert wird.
Die Trennwand 51 enthält eine Revisionstür 57, durch die der Innenraum des Sand-Vorratsbehälters 6 zugänglich ist.
Fig. 4 zeigt von vorne her die Trennwand 41, die den Bindemittel-Vorratsbehälter 4 von dem Raum 5 mit dem Mischer 50 abtrennt. Aus Fig. 4 ist erkennbar, daß der Bindemittel-Vorratsbehälter 4, der über eine in der Trennwand 41 angeordnete Revisionstür 42 zugänglich ist, einen sich dreieckig nach unten verjüngenden Boden 43 aufweist. Der Boden 43 geht an seinem unteren Ende in eine Förderrinne 44 über, in der eine sich über die ganze Länge des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 erstreckende Zubring- Förderschnecke 45 angeordnet ist. Die Förderrinne 44 mit der darin angeordneten Zubring-Förderschnecke 45 verläuft von vorn nach hinten abfallend (Fig. 2) und mündet in den Einzugsbereich einer Hub-Förderschnecke 46 mit einem geschlossenen Schneckengehäuse. Die Förderschnecken 45 und 46 sind in nicht näher dargestellter Weise durch Hydraulikmotoren angetrieben, die mit Drucköl einer der in dem Abteil 3 befindlichen Hydraulikpumpen versorgt sind.
Die Hub-Förderschnecke 46 ist, wie aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, sowohl zur Längsmittelebene des Auflegers 1 als auch zu einer Querebene davon geneigt angeordnet und durchsetzt mit ihrem oberen Endabschnitt die Trennwand 41. Dort ist das obere Austragende der Hub-Förderschnecke 46 mit dem in den Mischer 50 mündenden Fallrohr 58 dicht verbunden.
Der Boden 43 des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 ist über eine Mehrzahl von Stützen 47 auf Längs-Rahmenträgern 11 des Auflegers 1 abgestützt.
Fig. 5 zeigt mit Blick nach vorn auf die Trennwand 51 die Ausbildung des Bodens 60 des Sand-Vorratsbehälters 6 mit einem dreieckigen, sich nach unten verjüngenden Querschnitt, der im unteren Bereich in eine Förderrinne 61 übergeht. In der Förderrinne 61 ist eine Zubring- Förderschnecke 62 angeordnet, die Sand in den Einzugsbereich des unteren Endes einer Hub-Förderschnecke 63 mit geschlossenem Schneckengehäuse fördert. Die Hub- Förderschnecke 63 ist ebenfalls, wie aus den Fig. 2 und 5 hervorgeht, zur Längsmittelebene des Auflegers 1 und zu einer Querebene davon sowie zur selben Seite wie die Hub- Förderschnecke 46 geneigt angeordnet. Das obere Austragsende der Hub-Förderschnecke 63 ist mit dem oberen Ende des die Trennwand 51 durchsetzenden Fallrohrs 56 dicht verbunden. Die Förderrinne 61 mit der darin angeordneten Zubring-Förderschnecke 62 verläuft horizontal. Auch die Förderschnecken 62, 63 in dem Sand-Vorratsbehälter 6 sind jeweils durch Hydraulikmotoren angetrieben, die durch eine der Hydraulikpumpen in dem Energie-Abteil 3 mit Drucköl versorgt sind.
Aus den Fig. 3 und 5 ist weiterhin erkennbar, daß unterhalb des dreieckförmigen Bodens des Sandbehälters 6 unter Ausnutzung des dadurch geschaffenen Raumes an dem Aufleger 1 zu beiden Längsseiten davon angenähert im Querschnitt trapezförmige Wasser-Vorratsbehälter 64 angeordnet sind. Diese sind in nicht näher gezeigter Weise mit dem Mischer 50 verbunden, wobei in der Zuleitung für die Prozeßsteuerung notwendige Meß- und Steuereinrichtungen vorgesehen sind. Die Wasser-Vorratsbehälter 64 haben zusammen eine Kapazität von etwa 2000 Liter. Fig. 4 zeigt einen weiteren Vorratsbehälter 48, der ein Verflüssigungsmittel als Zusatz aufnimmt und eine Kapazität von etwa 800 Liter aufweist. Er ist in dem Freiraum unter dem Boden 43 untergebracht und liefert das Zusatzmittel unmittelbar in die an den Mischer 50 angeschlossene Wasserleitung. Hierdurch ergibt sich eine einwandfreie Verteilung des Zusatzmittels in dem Fließestrich-Gemisch.
Gemäß Fig. 7 ist in dem Raum 5, über dem Mischer 50, ein weiterer Wasserbehälter 59 angeordnet, der mit den Wasser- Vorratsbehältern 64 in Verbindung steht und das Wasser über eine von einem Ventil 59a gesteuerte Leitung dem Mischer 50 in einem Fallstrom zuführt. Über eine nicht gezeigte Leitung steht ein Meßbehälter 59b mit dem Vorratsbehälter 48 für das Verflüssigungsmittel in Verbindung und erlaubt eine Zuführung des Verflüssigungsmittels gegebenenfalls unter Sichtkontrolle.
Die Fallrohre 56 für den Sand bzw. 58 für das Anhydrit- Bindemittel enthalten in ihrem Verlauf jeweils eine Verbindungsmanschette 56a bzw. 58a. Diese Manschetten entlasten die Klappe 52 des Mischers 50 von Kräften, die durch eventuelle Verformungen des Sattel-Auflegers 1 insbesondere im Fahrbetrieb entstehen können. Kontrollanschlüsse 58b gestatten Überprüfungen und gegebenenfalls die Beseitigung von Materialfluß- Behinderungen.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, verläuft die Rückwand 65 des Sand-Vorratsbehälters 6 in ihrem Mittelabschnitt schräg nach vorne und bildet auf diese Weise den Raum 7 zu einer Nische aus. In dem Raum 7 ist eine in Fig. 8 in der Seitenansicht dargestellte Füllvorrichtung 70 untergebracht, deren Breite einer Füllöffnung 66 (Fig. 13) des Sand-Vorratsbehälters 6 bzw. der durch den örtlichen Schrägverlauf der Rückwand 65 gebildeten Nische angepaßt ist. Die Füllvorrichtung 70 für Sand ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein in der Betriebsstellung Z-förmig gestaltetes Gurt-Becherwerk, dessen mit einer Vielzahl von Kunststoffbechern oder -Schaufeln 71 bestückter Gurt 72 um entsprechend gelagerte Rollen umläuft und geführt ist. Der mit den Bechern 71 bestückte Gurt 72 ist handelsüblich und bedarf hier keiner näheren Beschreibung. Von den Bechern 71 sind in Fig. 8 nur einige angedeutet, während im übrigen von diesen nur die Hüllinie dargestellt ist.
Zur Führung des endlosen Gurts 72 in dessen oberem Z- Schenkel sind an einem Paar von L-förmig nach vorn abgewinkelten Ständern 73 eine Antriebsrolle 74 und eine Umlenkrolle 75 sowie eine gekrümmte Rollenbahn 76 für das Fördertrum des Gurts 72 gelagert. Der untere Z-Schenkel des Gurts 72 verläuft in seinem Fördertrum über eine Umlenkeinrichtung 77 und mit seinem Leerlauftrum über zwei weitere Umlenkrollen 78, 79. Der untere Z-Schenkel ist insgesamt zu einer verstellbaren Einheit 80 ausgebildet, die über eine Verstellvorrichtung 81 zwischen der aus Fig. 8 erkennbaren Betriebsstellung und einer angehobenen und in die Nische des Sand-Vorratsbehälters 6 eingeführten Transportstellung schwenkbar ist. In Fig. 13 ist die Einheit 80 in deren Transportstellung strichpunktiert angedeutet.
Fig. 10 zeigt einen Axialschnitt der Antriebs- und Umlenkrolle 74 für den Gurt 72. Die Rolle ist durch einen Hydraulikmotor 74a angetrieben, der wieder mit Druckmedium von einer der Hydraulikpumpen beaufschlagt ist.
Fig. 11 zeigt einen Axialschnitt der Umlenkeinrichtung 77, die im wesentlichen aus zwei Umlenkscheiben 77a auf einer Achse 77b besteht. Die Umlenkscheiben 77a sind in einem solchen axialen Abstand voneinander auf der Achse 77b angeordnet, daß die Kunststoffbecher 71 des Gurts 72 dazwischen passieren können. Die Achse 77b ist in Seitenwangen 92 der Einheit 80 gelagert. An diesen Seitenwangen ist auch eine Abschirmung 77d befestigt (Fig. 9), die unkontrolliertes Hineinfallen von Sand in die Einheit 80 verhindern soll.
Die Verstellvorrichtung 81 besteht im wesentlichen aus drei Parallelogramm-Lenkerpaaren 82, 83 und 84, deren Lenker jeweils an gegenüberliegenden Seiten der Einheit 80 angelenkt sind, sowie aus einem Paar von hydraulischen Betätigungszylindern 85. Das untere Lenkerpaar 82 ist an Lagerböcken 86 über eine Welle 87 drehbar gelagert, an der drehfest auch ein Paar von Stellhebeln 88 befestigt ist. An den Enden der Stellhebel 88 greift jeweils die Kolbenstange der Hydraulikzylinder 85 an. Die Lenkerpaare 83 und 84 dienen für ausreichende Horizontal-Halterung und zur Parallelführung der Einheit 80 bei deren Verstellung.
Die Fig. 9 und 13 zeigen einen Auffangtrichter 89 der Einheit 80, der in nicht näher dargestellter Art aus einzelnen Blechplatten zusammengesetzt ist, die vor dem Einschwenken der Einheit 80 in die Transportstellung abmontiert werden. Der Auffangtrichter 89 nimmt von einem Kipper abfließenden Sand auf und leitet diesen über seinen unteren offenen Bereich in den Einzugsbereich des Gurt- Becherwerks 70 an der Einheit 80. Die Rückwand des Trichters 89 stützt sich an einer hinteren Stirnplatte 90 der Einheit 80 ab (Fig. 9), die mit einem Paar von Führungsplatten 91 verschweißt ist. Die Führungsplatten 91 sind, wie aus Fig. 12 hervorgeht, an ihren oberen und unteren Rändern aufeinander zu abgewinkelt und lagern die Achse 79a der Umlenkrolle 79. Mit ihren abgewinkelten Rändern sind sie in den in gleicher Weise abgewinkelten Seitenwangen 92 der Einheit 80 verschieblich geführt. Die Seitenwangen 92 weisen an ihrem hinteren Endabschnitt jeweils eine von der Hinterkante ausgehende langlochförmige Ausnehmung 93 auf, die zur Aufnahme der Achslagerung für die Achse 79a bei einem Einschieben der Führungsplatten 91 in die Seitenwangen 92 dient. An den Seitenwangen 92 ist oberhalb des Fördertrums des Gurts 72 jeweils ein Paar von Hydraulikzylindern 94 befestigt, deren Kolbenstangen 95 über Laschen 96 mit der hinteren Stirnplatte 90 verbunden sind.
In der in den Fig. 8 und 9 gezeigten Betriebsstellung der Einheit 80 stützt sich diese über Bügel 97 auf dem Boden ab, um die Tragkonstruktion des Gurt-Becherwerks 70 von dem Gewicht des eingefüllten Sandes zu entlasten. In diesem Zustand sind die Kolbenstangen 95 der Hydraulikzylinder 94 ausgefahren, so daß die Umlenkrolle 79 ihre am weitesten nach hinten verschobene Lage einnimmt und dadurch den Gurt 72 gespannt und in Kontakt mit der Antriebs- und Umlenkrolle 74 hält. Soll die Einheit 80 aus der Betriebsstellung in die Transportstellung überführt werden, so wird der Auffangtrichter 89 durch Lösen der ihn bildenden Blechplatten abmontiert und werden die Hydraulikzylinder 85 und 94 mit Druck beaufschlagt. Hierdurch werden die Kolbenstangen dieser Hydraulikzylinder eingezogen, so daß einerseits über die Stellhebel 88 die Verstellvorrichtung nach oben geschwenkt wird, andererseits die Führungsplatten 91 zusammen mit der Umlenkrolle 79 in die Seitenwangen 92 nach vorn eingefahren. Im Zuge dieses Einfahrens nehmen die Ausnehmungen 93 an den Seitenwangen 92 die Enden der Achse 79a bzw. deren Lagerung auf; entsprechende Ausnehmungen 93a am vorderen Ende der Führungsplatten 91 umfassen entsprechend die Achse bzw. deren Lagerung der Umlenkrolle 78. Hierdurch wird die Ausladung der Einheit 80 nach hinten erheblich verkürzt, so daß dadurch in der Transportstellung der beanspruchte Raum nach hinten minimal ist. Bei dem Verkürzungsvorgang ist die Antriebs- und Umlenkrolle 74 langsam angetrieben, so daß dadurch das lose werdende Fördertrum des Gurts 72 sukzessive in den Sand-Vorratsbehälter 6 eingefördert und dort für den Transport verstaut wird.
Für die Inbetriebnahme der Anlage sind zumindest die Vorratsbehälter für das Anhydrit-Bindemittel, Wasser und gegebenenfalls Zusatzmittel voll gefüllt, so daß die Menge an Anhydrit-Bindemittel zum Beispiel für eine Tagesleistung der Anlage (im Ausführungsbeispiel von 1000 m2) Fließestrich, in jedem Fall aber für die geplante Verlegung von Fließestrich ausreicht. Das Einfüllen des Anhydrit- Bindemittels kann aus einem Frachtwagen des Bindemittelherstellers oder einem Silo erfolgen. Bei dem Einfüllen wird der Bindemittel-Vorratsbehälter 4 über eine Entlüftungsleitung 98 und ein daran angeschlossenes Staubfilter 99 ins Freie entlüftet. Aufgrund der genannten Kapazität des Bindemittel-Vorratsbehälters 4 ist Gewähr gegeben, daß die zu erwartende Lieferzeit für eine eventuell erforderlich werdende weitere Bindemittelmenge nicht zu einer Unterbrechung des Verlegevorgangs führt.
Zweckmäßigerweise ist auch der Sand-Behälter 6 schon beim Anfahren der Anlage an die Baustelle voll gefüllt, d. h. im Ausführungsbeispiel für die Verlegung von 500 m2 Fließestrich. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da Sand auf der Haustelle in relativ kurzer Zeit (1 bis 2 Stunden) zur Verfügung stehen kann. Auf der Baustelle wird hierzu die Füllvorrichtung 70 für Sand in die Betriebsstellung verbracht. Dies erfolgt durch Ausschwenken der Einheit 80 in die in Fig. 7 gezeigte Betriebsstellung und durch Ausfahren nach hinten der hinteren Stirnplatte 90. Hierdurch wird der Gurt 72 in dem erforderlichen Maß gespannt. Anschließend wird der Auffangtrichter 89 aus miteinander zu verschraubenden Blechplatten auf der Einheit 80 montiert. In diesem Zustand ist die Anlage aufnahmebereit für in den Auffangtrichter 89 einzufüllenden Sand von einem LKW, falls der Sand-Vorratsbehälter 6 nicht von vornherein mit Sand gefüllt war.
Über die Schiebetür 2 wird der Raum 5, in dem der nicht gezeigte Prozeßrechner untergebracht ist, zugänglich gemacht, so daß das für den zu verlegenden Fließestrich bestimmte Programm gewählt werden kann. In Abhängigkeit von der Feuchtigkeit des zur Verfügung stehenden Sands kann an dem Prozeßrechner die zuzuführende Wassermenge eingestellt werden. Durch Starten des von dem Prozeßrechner gesteuerten Verfahrens beginnen die Förderschnecken bzw. die Pumpen für die Zuführung von Sand, Anhydrit-Bindemittel, Wasser und gegebenenfalls Verflüssigungsmittel zu dem Mischer 50 zu arbeiten. Das Erreichen einer bestimmten Menge an den einzelnen Komponenten in dem Mischer 50, die für eine Charge an Fließestrich ausreicht, wird durch nicht gezeigte Mengenmeß- und/oder Wägevorrichtungen überwacht und aufgrund von deren Signalen von dem Prozeßrechner der Betrieb der Fördervorrichtungen augenblicklich unterbrochen. Nach der Herstellung einer ersten Charge an Fließestrich, die ebenfalls durch den Prozeßrechner beispielsweise zeitlich bestimmt ist, kann diese Charge in den Pufferbehälter 53 geleert und von einer auf dem Rost 54 stehenden Bedienungsperson auf ihre Konsistenz hin überprüft und anschließend gegebenenfalls durch Änderung der Parameter an dem Prozeßrechner verändert werden. Von da ab kann nach erneutem Start der Anlage der Herstellungsprozeß vollautomatisch über den Prozeßrechner gesteuert ablaufen, wobei die Leistungsfähigkeit der Fördereinrichtungen und des Mischers so auf die Förderrate der Fließestrich-Förderpumpe 9 abgestimmt ist, daß in dem Pufferbehälter 53 für Fließestrich immer eine ausreichende Menge an Fließestrich zur Verfügung steht.

Claims (14)

1. Auf einem Fahrzeug fahrbare Anlage zur Herstellung und Verlegung von Fließestrich aus Sand, Anhydrit-Bindemittel, Wasser und gegebenenfalls weiteren Zusätzen, mit Transport- Vorratsbehältern (4, 6, 48, 64) für Bindemittel, Sand, Wasser und gegebenenfalls Zusätze, mit einem Mischer (50), mit den Mischer beaufschlagenden Fördereinrichtungen (45, 46, 58; 62, 63, 56) zur mengenmäßig gesteuerten Zuführung von Bindemittel, Sand und gegebenenfalls Zusätzen sowie Wasser aus den entsprechenden Vorratsbehältern und mit einem mit der Anlage mitgeführten Prozeßrechner, durch den die Fördereinrichtungen steuerbar sind, wobei der Bindemittel-Vorratsbehälter (4) im vorderen Abschnitt der fahrbaren Anlage angeordnet ist und seine Kapazität, bezogen auf die herzustellende Fließestrichmenge, die Kapazität des Sand-Vorratsbehälters (6) und des Wasser-Vorratsbehälters (64), jeweils bezogen auf die herzustellende Fließestrichmenge, erheblich übertrifft und wobei dem im hinteren Abschnitt der fahrbaren Anlage angeordneten Sand-Vorratsbehälter eine Füllvorrichtung (70) für Sand zugeordnet ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität des Bindemittelvorratsbehälters (4) etwa das Doppelte der Kapazität des Sand-Vorratsbehälters (6) beträgt.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratsbehälter (4, 6) als Kammern eines die Anlage aufnehmenden geschlossenen Gehäuses ausgebildet sind.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Raum (5) zwischen der vorderen und der hinteren Kammer der Mischer (50) und ein Bedienungspult für den Prozeßrechner angeordnet sind.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem von Vorratsbehältern nicht erfaßten Raum der vorderen und/oder hinteren Kammer (4, 6) der Vorratsbehälter (64) für Wasser und gegebenenfalls ein Vorratsbehälter (48) für Zusätze angeordnet sind.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Austragende des Mischers (50) ein Pufferbehälter (53) für Fließestrich angeordnet ist, der mit der Förderpumpe (9) verbunden ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Pufferbehälter (53) die Form einer nach oben offenen, im Querschnitt im wesentlichen dreieckigen Wanne hat und oberhalb der Förderpumpe angeordnet ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllvorrichtung (70) am hinteren Ende des Sand-Vorratsbehälters (6) angeordnet ist.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllvorrichtung zwischen einer Betriebsstellung und einer Transportstellung verstellbar ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllvorrichtung ein über an dem Fahrzeug gelagerte Rollen (74 bis 79) auf einer Z-förmigen Förderbahn geführtes Gurt-Becherwerk (70) ist, dessen oberer Z-Schenkel in den Sand-Vorratsbehälter (6) hineinragt und dessen unterer Z-Schenkel durch einen Sand-Auffangtrichter (89) beaufschlagbar ist.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Sand-Auffangtrichter auf dem unteren Z-Schenkel (80) des Gurt- Becherwerks abgestützt ist.
12. Anlage nach den Ansprüchen 9, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Z-Schenkel (80) des Gurt- Becherwerks aus seiner Betriebsstellung in die Transportstellung einschwenkbar ist.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Z-Schenkel als Einheit ausgebildet und in der Transportstellung in einer Nische des Sand-Vorratsbehälters (6) aufgenommen ist.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Z-Schenkel des Gurt-Becherwerks (70) aus seiner ausgefahrenen Betriebsstellung in eine verkürzte Außerbetriebsstellung einfahrbar ist.
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