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DE19631848A1 - Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut - Google Patents

Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut

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Publication number
DE19631848A1
DE19631848A1 DE1996131848 DE19631848A DE19631848A1 DE 19631848 A1 DE19631848 A1 DE 19631848A1 DE 1996131848 DE1996131848 DE 1996131848 DE 19631848 A DE19631848 A DE 19631848A DE 19631848 A1 DE19631848 A1 DE 19631848A1
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DE
Germany
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skin
light
motif
carrier
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1996131848
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Martin Wess
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WESS TRANSPORTE
Original Assignee
WESS TRANSPORTE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WESS TRANSPORTE filed Critical WESS TRANSPORTE
Priority to DE1996131848 priority Critical patent/DE19631848A1/de
Publication of DE19631848A1 publication Critical patent/DE19631848A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C1/00Processes, not specifically provided for elsewhere, for producing decorative surface effects
    • B44C1/005Processes, not specifically provided for elsewhere, for producing decorative surface effects by altering locally the surface material
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/02Mobile visual advertising by a carrier person or animal
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Accounting & Taxation (AREA)
  • Marketing (AREA)
  • Cosmetics (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablone sowie ein eine solche Schablone verwendendes Verfahren zum Erzeugen eines Motives auf der menschlichen Haut.
Derartige Verfahren sind allgemein bekannt.
So werden zum Beispiel für Kinder selbstklebende Abziehbilder, häufig im Zusammenhang mit Süßigkeiten, angeboten. Diese Abziehbilder können z. B. nach Befeuchten mit Wasser auf beliebige Stellen der Haut aufgeklebt werden. Oft sind diese Abziehbilder mit einer Trägerfolie versehen, auf der die farbigen Motive angeordnet sind. Nach dem Befeuchten und Aufbringen auf der Haut kleben die Motive auf der Haut fest, während die Trägerfolie wieder abgezogen werden kann.
Weiterhin ist es bekannt, Körperbemalung in Form von Tätowierungen anzubringen, die dauerhaft auf der Haut verbleiben. Andererseits werden derartige Körperbemalungen auch mit Wasser- oder sonstwie löslicher Farbe angebracht, können also nachträg­ lich wieder entfernt werden.
Bei der dauerhaften Tätowierung ist von Nachteil, daß neben der äußerst schmerzhaften und zeitaufwendigen Herstellung der Tätowierung diese nachträglich auch nur noch operativ rückgängig gemacht werden kann.
Bei den selbstklebenden Abziehbildern sowie der Körperbemalung ist von Nachteil, daß diese insbesondere am Strand durch Sonne, Wasser und Wind zerstört werden kann, also nicht dauerhaft genug ist.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine dabei zu verwendende Schablone zu schaffen, bei dem bzw. mit der ein zwar dauerhaftes, aber entfernbares Motiv auf der menschlichen Haut erzeugt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe einerseits gelöst durch eine Schablone zur Fixierung auf der menschlichen Haut, mit zumindest einem für UV-Licht undurchlässigen Bereich in Form eines auf der Haut zu erzeugenden Motives.
Andererseits wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Erzeugen eines Motives auf der menschlichen Haut, mit den Schritten:
  • a) Auf der Haut wird eine Schablone fixiert, die zumindest einen für UV-Licht undurchlässigen Bereich in Form eines Motives aufweist, und
  • b) die Schablone und die diese umgebende Haut wird einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt, so daß ein ver­ gängliches Motiv erzeugt wird.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
Die Schablone kann z. B. mit dünnen Fäden auf dem Oberarm, dem Oberschenkel, dem Rücken oder dem Bauch der Person befestigt werden, die danach einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt wird. Diese Bestrahlung kann z. B. in einem Solarium oder aber auch durch Sonnenlicht erfolgen. Andererseits kann die Schablone aber auch dauerhaftes Teil eines Badeanzuges sein.
Die neue Schablone sowie das neue Verfahren können z. B. gewerbs­ mäßig in Sonnenstudios angeboten bzw. eingesetzt werden. Insbesondere bei dem zwischen verschiedenen Sonnenstudios bestehenden Verdrängungswettbewerb könnte das Anbieten des neuen Verfahrens bzw. der neuen Schablone dem entsprechenden Sonnen­ studio wegen des Werbeeffektes einen Wettbewerbsvorteil ver­ schaffen.
Die neue Schablone könnte aber auch z. B. als Packungsbeigabe zu Sonnencremes etc. eingesetzt werden, also allgemein als verkaufsfördernde Maßnahme verwendet werden.
Es ist vorstellbar, daß derartige Schablonen speziell für Jugendgruppen etc. gefertigt und angeboten werden, die "ihr" Motiv insbesondere im Urlaub, beim Sport oder am Strand als Identifizierungs- und Zugehörigkeitskennzeichen verwenden.
Weil die Schablone für UV-Licht undurchlässige Bereiche umfaßt, bleibt der Teil der Haut, der von diesen Bereichen abgedeckt wird, bei einer Bestrahlung mit UV-Licht unbeeinflußt, also hell, während die umgebende Haut durch das UV-Licht in der üblichen Weise in der Farbe verändert wird. Je nach Bestrahlungs­ dauer und/oder -häufigkeit kann somit ein geringerer oder ein stärkerer Kontrast des Motives zur umgebenden Haut gewählt werden. Die so erzeugte Körperbemalung ist insofern dauerhaft, als sie durch Sonne, Wasser, Wind oder übliche "Reinigung" nicht entfernt werden kann. Andererseits ist sie entfernbar, da sie insofern vergänglich ist, als sie bei dem normalen Aufhellen der umgebenden Haut allmählich wieder verschwindet, wenn die Bestrahlung oder die Verwendung der Schablone eingestellt werden.
In einer Weiterbildung ist es bevorzugt, wenn die Schablone selbstklebend ist.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone auf einfache Weise auf der Haut angebracht werden kann.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Schablone aus Heftpflaster­ material gefertigt ist.
Hier ist von Vorteil, daß ein auf seine Hautverträglichkeit seit langem untersuchtes Material verwendet wird, um die Schablone zu fertigen. Derartiges Heftpflastermaterial kann z. B. acht Tage auf der Haut verbleiben, ohne daß irreversible Schädigungen verursacht werden.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Schablone auf einem flächigen Träger angeordnet ist.
Hier ist von Vorteil, daß empfindliche Teile des Motives, wie z. B. Zacken oder kleine Durchbrüche während des Transportes der Schablone geschützt werden. Nach dem Aufbringen der Schablone kann der Träger z. B. wieder abgezogen werden.
Andererseits ist es aber bevorzugt, wenn der Träger selbstklebend und für UV-Licht durchlässig ist.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone auf der Haut bleiben kann, so daß das Motiv auch während der Bestrahlung vor Beschädigungen geschützt wird.
Insgesamt ist es bevorzugt, wenn an dem Träger oder der Schablone zumindest zwei Referenzpunkte zur Ausrichtung der Schablone auf der Haut vorgesehen sind.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone und/oder der Träger aus hygienischen oder sonstigen Gründen mehrfach ausgetauscht werden können, daß aber beim erneuten Fixieren der Schablone das Motiv lagerichtig wieder angebracht wird. Die beiden Referenzpunkte können die Schablone z. B. zu auf der Haut zu diesem Zweck angebrachten Markierungen (Farbtupfer) ausrichten.
Dabei ist es jedoch besonders bevorzugt, wenn die Referenzpunkte außerhalb des das Motiv bildenden Bereiches liegen und für UV-Licht undurchlässig sind.
Hier ist von Vorteil, daß die Markierungen sich sozusagen beim ersten Aufbringen der Schablone selbst erzeugen, im Bereich der Referenzpunkte wird die Haut nämlich nicht gebräunt.
Andererseits ist es von Vorteil, wenn die Referenzpunkte Durchgangslöcher in dem Träger- und/oder in dem das Motiv bildenden Bereich sind.
Hier ist von Vorteil, daß auf der Haut die hellen Punkte vermieden werden, die mit sich selbst erzeugenden Markierungen verbunden sind. Nach dem ersten Anbringen der Schablone werden z. B. durch Farbstifte Markierungen durch die Durchgangslöcher hindurch auf der Haut erzeugt, bevor die Schablone zum ersten Mal ausgewechselt wird. Beim Anbringen einer neuen Schablone auf der Haut müssen dann die hier als Durchgangslöcher vorliegen­ den Referenzpunkte lediglich mit diesen Markierungen zur Deckung gebracht werden. Wenn die neue Schablone auf der Haut angebracht worden ist, können die Referenzpunkte wieder entfernt werden, um den ggf. störenden optischen Effekt zu vermeiden.
Bei dem eingangs genannten Verfahren ist es insgesamt von Vorteil, wenn die neue Schablone eingesetzt wird.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach­ stehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der angegebenen Kombination, sondern auch für sich oder in anderer Kombination verwendbar sind.
Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der beigefüg­ ten Zeichnung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel der neuen Schablone.
In der Figur ist mit 10 eine Schablone bezeichnet, die einen für UV-Licht undurchlässigen Bereich 12 in Form eines Motives 13 aufweist, das in dem gezeigten Fall ein Tier ist.
In dem Bereich 12 sind Durchlässe 15, 16 vorgesehen, die für UV-Licht durchlässig sind.
Die insoweit beschriebene Schablone 10 kann aus einem selbst­ klebenden Material, vorzugsweise aus einem Heftpflastermaterial gefertigt sein, so daß sie ohne weiteres auf der menschlichen Haut angebracht werden kann. Wird die Schablone so wie der diese umgebende Hautbereich nun in einem Solarium, einem Sonnenstudio oder auch durch die Sonne mit UV-Licht bestrahlt, so wird sowohl die umgebende Haut als auch die unter den Durchlässen 15 und 16 befindliche Haut gebräunt, während der Teil der Haut, der von dem Motiv 13 abgedeckt wird, hell bleibt.
Durch die Wahl der Bestrahlungsdauer kann der Kontrast zwischen dem auf der Haut so erzeugten, vergänglichen Motiv und der umgebenden Haut eingestellt werden. Werden die Schablonen nicht mehr verwendet, so verschwindet der Kontrast zwischen dem Motiv und der umgebenden Haut allmählich wieder.
In dem in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Bereich 12 von unten auf einen flächigen Träger 17 aufgeklebt, der selbst für UV-Licht durchlässig ist. Dieser Träger 17 schützt die Bereiche 15, 16 sowie äußere spitze Bereiche des Motives 13 während des Transportes sowie der Fixierung auf der Haut vor mechanischen Beschädigungen.
Der Träger 17 kann nach dem Anbringen der Schablone 10 auf der Haut entweder entfernt werden, was bedeutet, daß der Bereich 12 selbstklebend sein muß. Andererseits kann aber auch der Träger 17 selbstklebend sein, so daß er auf der Haut verbleibt. Dies ist für die zu erzeugende Körperbemalung unschädlich, da der Träger 17 ja für UV-Licht durchlässig ist.
Aus hygienischen oder sonstigen Gründen kann es erforderlich sein, die Schablone 10 nach einer ersten Bestrahlungsdauer wieder von der Haut zu entfernen und bei einer erneuten Bestrahlung eine neue Schablone auf der Haut anzubringen. Dies wird z. B. immer dann erfolgen, wenn ein Sonnenstudio seinen Kunden die Erzeugung einer derartigen, vergänglichen Körperbemalung anbietet. Nach der Benutzung der Sonnenbank wird der Kunde aus Gründen der Bequemlichkeit und des Komforts die Schablone 10 wieder entfernen wollen.
Damit jetzt bei dem erneuten Anbringen einer Schablone 10 das Motiv 13 lagerichtig zu dem bereits auf der Haut erzeugten Motiv ausgerichtet werden kann, weisen der Träger 17 und/oder der Bereich 12 Referenzpunkte 19, 21 und/oder 22 auf. Die Referenz­ punkte 19 sind Durchgangslöcher, durch die hindurch nach dem Anbringen der Schablone auf der Haut farbige Markierungen gesetzt werden können, mit denen dann beim erneuten Anbringen einer Schablone 10 die Durchgangslöcher 19 zur Deckung gebracht werden müssen.
Das Durchgangsloch 22 erzeugt genauso wie die Durchlässe 15 und 16 einen gebräunten Hautbereich im Inneren des für UV-Licht undurchlässigen Bereiches 12, kann also ebenfalls zur Ausrichtung verwendet werden.
Die Referenzpunkte 21 schließlich sind für UV-Licht undurch­ lässig. Sie kommen im Zusammenhang mit einem für UV-Licht durchlässigen Träger 17 zum Einsatz, der nach dem Anbringen der Schablone 10 auf der Haut verbleibt. Durch die Referenzpunkte 21 werden sozusagen selbsttätig Markierungen auf der Haut erzeugt, die unter den Referenzpunkten 21 befindliche Haut wird nämlich nicht gebräunt. Nach dem Entfernen der Schablone 10 kann eine neue Schablone 10 dadurch lagerichtig ausgerichtet werden, daß die Referenzpunkte 21 mit den hellen Hautbereichen zur Deckung gebracht werden.

Claims (10)

1. Schablone (10) zur Fixierung auf der menschlichen Haut, mit zumindest einem für UV-Licht undurchlässigen Bereich (12) in Form eines auf der Haut zu erzeugenden Motives (13).
2. Schablone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie selbstklebend ist.
3. Schablone nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Heftpflastermaterial gefertigt ist.
4. Schablone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf einem flächigen Träger (17) angeordnet ist.
5. Schablone nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (17) selbstklebend und für UV-Licht durchlässig ist.
6. Schablone nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an dem Träger (17) oder dem Bereich (12) zumindest zwei Referenzpunkte (19, 21, 22) zur Ausrichtung der Schablone (10) auf der Haut vorgesehen sind.
7. Schablone nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Referenzpunkte (21) für UV-Licht undurchlässig sind.
8. Schablone nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Referenzpunkte (19) Durchgangslöcher in dem Träger (17) sind.
9. Verfahren zum Erzeugen eines Motives (13) auf der Haut, mit den Schritten:
  • a) Auf der Haut wird eine Schablone (10) fixiert, die zumindest einen für UV-Licht undurchlässigen Bereich (12) in Form des Motives (13) aufweist, und
  • b) die Schablone (10) und die diese umgebende Haut wird einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt, so daß ein vergängliches Motiv (13) erzeugt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone (10) die Schablone (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 ist.
DE1996131848 1996-08-07 1996-08-07 Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut Withdrawn DE19631848A1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2362576A (en) * 2000-05-24 2001-11-28 Helen Millward A natural alternative to a tattoo
WO2004110323A1 (de) * 2003-06-02 2004-12-23 Beatrice Pfister Pflaster-vorrichtung
AT505148B1 (de) * 2007-05-25 2008-11-15 Robert Dr Strohal Verfahren zum anbringen von sichtbaren mustern auf der menschlichen haut
FR3019834A1 (fr) * 2014-04-15 2015-10-16 Aurelien David Procede de decoration du cuir

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