DE19631848A1 - Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut - Google Patents
Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen HautInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablone sowie ein
eine solche Schablone verwendendes Verfahren zum Erzeugen eines
Motives auf der menschlichen Haut.
Derartige Verfahren sind allgemein bekannt.
So werden zum Beispiel für Kinder selbstklebende Abziehbilder,
häufig im Zusammenhang mit Süßigkeiten, angeboten. Diese
Abziehbilder können z. B. nach Befeuchten mit Wasser auf beliebige
Stellen der Haut aufgeklebt werden. Oft sind diese Abziehbilder
mit einer Trägerfolie versehen, auf der die farbigen Motive
angeordnet sind. Nach dem Befeuchten und Aufbringen auf der
Haut kleben die Motive auf der Haut fest, während die Trägerfolie
wieder abgezogen werden kann.
Weiterhin ist es bekannt, Körperbemalung in Form von
Tätowierungen anzubringen, die dauerhaft auf der Haut verbleiben.
Andererseits werden derartige Körperbemalungen auch mit Wasser-
oder sonstwie löslicher Farbe angebracht, können also nachträg
lich wieder entfernt werden.
Bei der dauerhaften Tätowierung ist von Nachteil, daß neben
der äußerst schmerzhaften und zeitaufwendigen Herstellung der
Tätowierung diese nachträglich auch nur noch operativ rückgängig
gemacht werden kann.
Bei den selbstklebenden Abziehbildern sowie der Körperbemalung
ist von Nachteil, daß diese insbesondere am Strand durch Sonne,
Wasser und Wind zerstört werden kann, also nicht dauerhaft genug
ist.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine dabei zu
verwendende Schablone zu schaffen, bei dem bzw. mit der ein
zwar dauerhaftes, aber entfernbares Motiv auf der menschlichen
Haut erzeugt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe einerseits gelöst durch eine
Schablone zur Fixierung auf der menschlichen Haut, mit zumindest
einem für UV-Licht undurchlässigen Bereich in Form eines auf
der Haut zu erzeugenden Motives.
Andererseits wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum
Erzeugen eines Motives auf der menschlichen Haut, mit den
Schritten:
- a) Auf der Haut wird eine Schablone fixiert, die zumindest einen für UV-Licht undurchlässigen Bereich in Form eines Motives aufweist, und
- b) die Schablone und die diese umgebende Haut wird einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt, so daß ein ver gängliches Motiv erzeugt wird.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise
vollkommen gelöst.
Die Schablone kann z. B. mit dünnen Fäden auf dem Oberarm, dem
Oberschenkel, dem Rücken oder dem Bauch der Person befestigt
werden, die danach einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt
wird. Diese Bestrahlung kann z. B. in einem Solarium oder aber
auch durch Sonnenlicht erfolgen. Andererseits kann die Schablone
aber auch dauerhaftes Teil eines Badeanzuges sein.
Die neue Schablone sowie das neue Verfahren können z. B. gewerbs
mäßig in Sonnenstudios angeboten bzw. eingesetzt werden.
Insbesondere bei dem zwischen verschiedenen Sonnenstudios
bestehenden Verdrängungswettbewerb könnte das Anbieten des neuen
Verfahrens bzw. der neuen Schablone dem entsprechenden Sonnen
studio wegen des Werbeeffektes einen Wettbewerbsvorteil ver
schaffen.
Die neue Schablone könnte aber auch z. B. als Packungsbeigabe
zu Sonnencremes etc. eingesetzt werden, also allgemein als
verkaufsfördernde Maßnahme verwendet werden.
Es ist vorstellbar, daß derartige Schablonen speziell für
Jugendgruppen etc. gefertigt und angeboten werden, die "ihr"
Motiv insbesondere im Urlaub, beim Sport oder am Strand als
Identifizierungs- und Zugehörigkeitskennzeichen verwenden.
Weil die Schablone für UV-Licht undurchlässige Bereiche umfaßt,
bleibt der Teil der Haut, der von diesen Bereichen abgedeckt
wird, bei einer Bestrahlung mit UV-Licht unbeeinflußt, also
hell, während die umgebende Haut durch das UV-Licht in der
üblichen Weise in der Farbe verändert wird. Je nach Bestrahlungs
dauer und/oder -häufigkeit kann somit ein geringerer oder ein
stärkerer Kontrast des Motives zur umgebenden Haut gewählt
werden. Die so erzeugte Körperbemalung ist insofern dauerhaft,
als sie durch Sonne, Wasser, Wind oder übliche "Reinigung" nicht
entfernt werden kann. Andererseits ist sie entfernbar, da sie
insofern vergänglich ist, als sie bei dem normalen Aufhellen
der umgebenden Haut allmählich wieder verschwindet, wenn die
Bestrahlung oder die Verwendung der Schablone eingestellt werden.
In einer Weiterbildung ist es bevorzugt, wenn die Schablone
selbstklebend ist.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone auf einfache Weise auf
der Haut angebracht werden kann.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Schablone aus Heftpflaster
material gefertigt ist.
Hier ist von Vorteil, daß ein auf seine Hautverträglichkeit
seit langem untersuchtes Material verwendet wird, um die
Schablone zu fertigen. Derartiges Heftpflastermaterial kann
z. B. acht Tage auf der Haut verbleiben, ohne daß irreversible
Schädigungen verursacht werden.
Ferner ist es bevorzugt, wenn die Schablone auf einem flächigen
Träger angeordnet ist.
Hier ist von Vorteil, daß empfindliche Teile des Motives, wie
z. B. Zacken oder kleine Durchbrüche während des Transportes
der Schablone geschützt werden. Nach dem Aufbringen der Schablone
kann der Träger z. B. wieder abgezogen werden.
Andererseits ist es aber bevorzugt, wenn der Träger selbstklebend
und für UV-Licht durchlässig ist.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone auf der Haut bleiben
kann, so daß das Motiv auch während der Bestrahlung vor
Beschädigungen geschützt wird.
Insgesamt ist es bevorzugt, wenn an dem Träger oder der Schablone
zumindest zwei Referenzpunkte zur Ausrichtung der Schablone
auf der Haut vorgesehen sind.
Hier ist von Vorteil, daß die Schablone und/oder der Träger
aus hygienischen oder sonstigen Gründen mehrfach ausgetauscht
werden können, daß aber beim erneuten Fixieren der Schablone
das Motiv lagerichtig wieder angebracht wird. Die beiden
Referenzpunkte können die Schablone z. B. zu auf der Haut zu
diesem Zweck angebrachten Markierungen (Farbtupfer) ausrichten.
Dabei ist es jedoch besonders bevorzugt, wenn die Referenzpunkte
außerhalb des das Motiv bildenden Bereiches liegen und für
UV-Licht undurchlässig sind.
Hier ist von Vorteil, daß die Markierungen sich sozusagen beim
ersten Aufbringen der Schablone selbst erzeugen, im Bereich
der Referenzpunkte wird die Haut nämlich nicht gebräunt.
Andererseits ist es von Vorteil, wenn die Referenzpunkte
Durchgangslöcher in dem Träger- und/oder in dem das Motiv
bildenden Bereich sind.
Hier ist von Vorteil, daß auf der Haut die hellen Punkte
vermieden werden, die mit sich selbst erzeugenden Markierungen
verbunden sind. Nach dem ersten Anbringen der Schablone werden
z. B. durch Farbstifte Markierungen durch die Durchgangslöcher
hindurch auf der Haut erzeugt, bevor die Schablone zum ersten
Mal ausgewechselt wird. Beim Anbringen einer neuen Schablone
auf der Haut müssen dann die hier als Durchgangslöcher vorliegen
den Referenzpunkte lediglich mit diesen Markierungen zur Deckung
gebracht werden. Wenn die neue Schablone auf der Haut angebracht
worden ist, können die Referenzpunkte wieder entfernt werden,
um den ggf. störenden optischen Effekt zu vermeiden.
Bei dem eingangs genannten Verfahren ist es insgesamt von
Vorteil, wenn die neue Schablone eingesetzt wird.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur
in der angegebenen Kombination, sondern auch für sich oder in
anderer Kombination verwendbar sind.
Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der beigefüg
ten Zeichnung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel der neuen
Schablone.
In der Figur ist mit 10 eine Schablone bezeichnet, die einen
für UV-Licht undurchlässigen Bereich 12 in Form eines Motives
13 aufweist, das in dem gezeigten Fall ein Tier ist.
In dem Bereich 12 sind Durchlässe 15, 16 vorgesehen, die für
UV-Licht durchlässig sind.
Die insoweit beschriebene Schablone 10 kann aus einem selbst
klebenden Material, vorzugsweise aus einem Heftpflastermaterial
gefertigt sein, so daß sie ohne weiteres auf der menschlichen
Haut angebracht werden kann. Wird die Schablone so wie der diese
umgebende Hautbereich nun in einem Solarium, einem Sonnenstudio
oder auch durch die Sonne mit UV-Licht bestrahlt, so wird sowohl
die umgebende Haut als auch die unter den Durchlässen 15 und
16 befindliche Haut gebräunt, während der Teil der Haut, der
von dem Motiv 13 abgedeckt wird, hell bleibt.
Durch die Wahl der Bestrahlungsdauer kann der Kontrast zwischen
dem auf der Haut so erzeugten, vergänglichen Motiv und der
umgebenden Haut eingestellt werden. Werden die Schablonen nicht
mehr verwendet, so verschwindet der Kontrast zwischen dem Motiv
und der umgebenden Haut allmählich wieder.
In dem in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Bereich
12 von unten auf einen flächigen Träger 17 aufgeklebt, der selbst
für UV-Licht durchlässig ist. Dieser Träger 17 schützt die
Bereiche 15, 16 sowie äußere spitze Bereiche des Motives 13
während des Transportes sowie der Fixierung auf der Haut vor
mechanischen Beschädigungen.
Der Träger 17 kann nach dem Anbringen der Schablone 10 auf der
Haut entweder entfernt werden, was bedeutet, daß der Bereich
12 selbstklebend sein muß. Andererseits kann aber auch der
Träger 17 selbstklebend sein, so daß er auf der Haut verbleibt.
Dies ist für die zu erzeugende Körperbemalung unschädlich, da
der Träger 17 ja für UV-Licht durchlässig ist.
Aus hygienischen oder sonstigen Gründen kann es erforderlich
sein, die Schablone 10 nach einer ersten Bestrahlungsdauer wieder
von der Haut zu entfernen und bei einer erneuten Bestrahlung
eine neue Schablone auf der Haut anzubringen. Dies wird z. B.
immer dann erfolgen, wenn ein Sonnenstudio seinen Kunden die
Erzeugung einer derartigen, vergänglichen Körperbemalung
anbietet. Nach der Benutzung der Sonnenbank wird der Kunde aus
Gründen der Bequemlichkeit und des Komforts die Schablone 10
wieder entfernen wollen.
Damit jetzt bei dem erneuten Anbringen einer Schablone 10 das
Motiv 13 lagerichtig zu dem bereits auf der Haut erzeugten Motiv
ausgerichtet werden kann, weisen der Träger 17 und/oder der
Bereich 12 Referenzpunkte 19, 21 und/oder 22 auf. Die Referenz
punkte 19 sind Durchgangslöcher, durch die hindurch nach dem
Anbringen der Schablone auf der Haut farbige Markierungen gesetzt
werden können, mit denen dann beim erneuten Anbringen einer
Schablone 10 die Durchgangslöcher 19 zur Deckung gebracht werden
müssen.
Das Durchgangsloch 22 erzeugt genauso wie die Durchlässe 15
und 16 einen gebräunten Hautbereich im Inneren des für UV-Licht
undurchlässigen Bereiches 12, kann also ebenfalls zur Ausrichtung
verwendet werden.
Die Referenzpunkte 21 schließlich sind für UV-Licht undurch
lässig. Sie kommen im Zusammenhang mit einem für UV-Licht
durchlässigen Träger 17 zum Einsatz, der nach dem Anbringen
der Schablone 10 auf der Haut verbleibt. Durch die Referenzpunkte
21 werden sozusagen selbsttätig Markierungen auf der Haut
erzeugt, die unter den Referenzpunkten 21 befindliche Haut wird
nämlich nicht gebräunt. Nach dem Entfernen der Schablone 10
kann eine neue Schablone 10 dadurch lagerichtig ausgerichtet
werden, daß die Referenzpunkte 21 mit den hellen Hautbereichen
zur Deckung gebracht werden.
Claims (10)
1. Schablone (10) zur Fixierung auf der menschlichen Haut,
mit zumindest einem für UV-Licht undurchlässigen Bereich
(12) in Form eines auf der Haut zu erzeugenden Motives
(13).
2. Schablone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sie selbstklebend ist.
3. Schablone nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
sie aus Heftpflastermaterial gefertigt ist.
4. Schablone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sie auf einem flächigen Träger (17)
angeordnet ist.
5. Schablone nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (17) selbstklebend und für UV-Licht durchlässig
ist.
6. Schablone nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß an dem Träger (17) oder dem Bereich (12)
zumindest zwei Referenzpunkte (19, 21, 22) zur Ausrichtung
der Schablone (10) auf der Haut vorgesehen sind.
7. Schablone nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Referenzpunkte (21) für UV-Licht undurchlässig sind.
8. Schablone nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Referenzpunkte (19) Durchgangslöcher in dem Träger
(17) sind.
9. Verfahren zum Erzeugen eines Motives (13) auf der Haut,
mit den Schritten:
- a) Auf der Haut wird eine Schablone (10) fixiert, die zumindest einen für UV-Licht undurchlässigen Bereich (12) in Form des Motives (13) aufweist, und
- b) die Schablone (10) und die diese umgebende Haut wird einer Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt, so daß ein vergängliches Motiv (13) erzeugt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schablone (10) die Schablone (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis 8 ist.
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| DE1996131848 DE19631848A1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19631848A1 true DE19631848A1 (de) | 1998-02-12 |
Family
ID=7802008
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996131848 Withdrawn DE19631848A1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Schablone und Verfahren zum Erzeugen eines vergänglichen Motives auf der menschlichen Haut |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19631848A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2362576A (en) * | 2000-05-24 | 2001-11-28 | Helen Millward | A natural alternative to a tattoo |
| WO2004110323A1 (de) * | 2003-06-02 | 2004-12-23 | Beatrice Pfister | Pflaster-vorrichtung |
| AT505148B1 (de) * | 2007-05-25 | 2008-11-15 | Robert Dr Strohal | Verfahren zum anbringen von sichtbaren mustern auf der menschlichen haut |
| FR3019834A1 (fr) * | 2014-04-15 | 2015-10-16 | Aurelien David | Procede de decoration du cuir |
-
1996
- 1996-08-07 DE DE1996131848 patent/DE19631848A1/de not_active Withdrawn
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| FR3019835A1 (fr) * | 2014-04-15 | 2015-10-16 | Aurelien David | Procede de decoration du cuir |
| WO2015159212A1 (fr) * | 2014-04-15 | 2015-10-22 | Aurelien David | Procede de decoration du cuir |
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Legal Events
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