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DE2521304A1 - Verfahren zur herstellung eines kuenstlichen gebisses und vorrichtung zur durchfuehrung desselben - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines kuenstlichen gebisses und vorrichtung zur durchfuehrung desselben

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Publication number
DE2521304A1
DE2521304A1 DE19752521304 DE2521304A DE2521304A1 DE 2521304 A1 DE2521304 A1 DE 2521304A1 DE 19752521304 DE19752521304 DE 19752521304 DE 2521304 A DE2521304 A DE 2521304A DE 2521304 A1 DE2521304 A1 DE 2521304A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shell
teeth
patient
acrylic resin
mouth
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19752521304
Other languages
English (en)
Inventor
John A Stempel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Engelhard Minerals and Chemicals Corp
Original Assignee
Engelhard Minerals and Chemicals Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Engelhard Minerals and Chemicals Corp filed Critical Engelhard Minerals and Chemicals Corp
Publication of DE2521304A1 publication Critical patent/DE2521304A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

Patentanwälte
Dr. Ing. Waiter Abitz
Dr. Dieier R Morf
Dr. Hans-Α. B.^uns
8 München 86, Pie.t-^aiiarslr. 28.
13. Mai 1975 75-54
ENGELHARD MINERALS & CHEMICALS CORPORATION 430 Mountain Avenue, Murray Hill, New Jersey 07974, V. St. A,
Verfahren zur Herstellung eines künstlichen Gebisses und Vorrichtung zur Durchführung desselben
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein zugeordnetes Verfahren zur Herstellung eines künstlichen Gebisses und insbesondere eine neuartige Schale zur Herstellung eines Gebisses mittels eines besonderen Verfahrens .
In der US-PS 3 460 252 werden verschiedene Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung eines Gebisses unmittelbar
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im Mund des Patienten beschrieben. Die US-PS 3 621 575 betrifft verschiedene Verbesserungen bei unmittelbar im Mund des Patienten hergestellten Gebissen, gemäss welchen ein rillenartiges Zwischenstück oder rillenartige Zwischenstücke verwendet werden, welche einen Rillenabschnitt aufweisen und/oder welche mittels verschiedener härtbarer Stoffe zur Herstellung des Gebisses erhalten werden. Ferner werden in der inzwischen fallengelassenen amerikanischen Patentanmeldung Nr. 126 507 der Anmelderin Vorrichtungen und Verfahren beschrieben, um im Munde des Patienten ein Gebiss herzustellen, wobei eine Form oder eine angepasste Schale unter Verwendung eines Druckmaterials verwendet wird, in welches ein Abdruck des Zahnfleisches des Patienten in solcher Weise vorgenommen wurde, dass ein Abdruck durch ein Abstandsstück in einer Schale abgenommen wurde, welche falsche Zähne sowie ein Abdruckmaterial enthielt.
Der Stand der Technik beschreibt verschiedene Möglichkeiten, ein brauchbares Gebiss durch Anpassung oder Formung im Munde des Patienten herzustellen. Die vorliegende Erfindung ist auf eine neuartige Schale und ein Verfahren zur Herstellung eines verbesserten Gebisses abgestellt.
Durch die vorliegende Erfindung werden die Vorrichtung und das Verfahren zur Herstellung eines Gebisses entweder unmittelbar im Munde des Patienten oder abhängig von einem Modell des Zahnfleisches geschaffen. Die Vorrichtung zur Herstellung des Gebisses besteht aus einer Schale oder Form, welche eine öffnung zur Befestigung einer Halterung für eine Anzahl künstlicher Zähne aufweist, wobei die Zähne durch die öffnung hindurchragen. Insbesondere besteht die-erfin-.
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dungsgemässe Schale zur Herstellung eines Gebisses aus einer Basisschale, welche einen inneren Wandabschnitt sowie einen damit einteilig ausgebildeten äusseren Wandabschnitt aufweist und welche einen Trog bildet, der das Zahnfleisch aufnimmt. Die Basissehale besitzt eine öffnung, die zwischen dem inneren und äusseren Wandabschnitt verläuft. Eine Halterung zur Befestigung einer Anzahl künstlicher Zähne ist im Trogabschnitt vorgesehen, wobei die Halterung einen Flanschabschnitt aufweist, welcher die öffnung im Trog zwischen dem inneren und äusseren Wandabschnitt überbrückt, so dass die künstlichen Zähne durch die öffnung vorstehen.
Gemäss dem erfindungsgemässen Verfahren zur Herstellung eines Gebisses unter Verwendung eines Trogs, welcher einen Flansch zur Halterung einer Anzahl künstlicher Zähne aufweist, werden die verformbaren Abschnitte der Schale gegen den entsprechenden Teil des Munds des Patienten angelegt, um die Schale entweder dem oberen oder unteren Mundabschnitt anzupassen. Anschliessend wird die geformte Schale aus dem Munde genommen, und es wird ein gebissformendes Harz aus formbarem Acrylmaterial in die Schale eingelegt, worauf die das Harz enthaltende Schale gegen den Mund des Patienten gepresst wird, bis das Harz aushärtet. Die Schale und das ausgehärtete Harz werden aus dem Munde entnommen und die Schale wird vom gehärteten Harz gelöst. Der Flansch und die künstlichen Zähne sind unter Ausbildung des Gebisses dauernd mit dem gehärteten Harz verbunden. Ein Zwischenstück kann in das verformbare Harz eingelegt werden, bevor die Schale gegen den Mund gepresst wird, was ein bevorzugtes Verfahren zur Formung des erfindungsgemässen Gebisses darstellt.
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75-54 .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von Gebissen und insbesondere von im Munde des Patienten geformten Gebissen zu verbessern.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine neue und verbesserte Vorrichtung bei der Herstellung der Gebisse zu schaffen sowie ein neues und verbessertes Verfahren für die Herstellung der Gebisse und schliesslich eine neue und verbesserte Vorrichtung zur Herstellung einer Schale, die für die Herstellung der Gebisse benötigt wird.
Insbesondere wird durch die Erfindung auch ein verbessertes Verfahren für die Herstellung eines Gebisses durch Formgebung im Munde des Patienten geschaffen.
Die Erfindung wird anschliessend an Hand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer formbaren oberen Schale ohne Zähne,
Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer formbaren oberen Schale mit den darin angeordneten Zähnen,
Figur 3 eine perspektivische Ansicht einer unteren Schale ohne Zähne,
Figur 4 einen Querschnitt längs der Linie 4-4 der Figur 2, und
Figur 5a bis Figur 5o eine Darstellung des erfindungsgemässen Verfahrens.
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Gemäss der vorliegenden Erfindung wird eine Schale unter Verwendung einer Folie aus formbarem Material hergestellt, welche mittels einer geeigneten Form oder Dentalform an entweder den oberen oder unteren Mundabschnitt eines Patienten angepasst wird. Vorzugsweise wird in die Schale zum Einsetzen einer Halterung für künstliche Zähne eine U~förmige öffnung eingeschnitten. Die künstlichen Zähne entsprechen näherungsweise einem Zahnsatz, wie er im unteren Abschnitt des Mundes vorhanden ist, und sind einzeln an einem Halteflansch befestigt. Der Plansch besteht vorzugsweise aus pigmentiertem dentalen Acrylharz, welches mit dentalem Acrylharz verbunden werden kann, so dass die künstlichen Zähne in einfacher Weise erhalten werden.
Die Schale wird vorzugsweise aus einem Folienmaterial gebildet, welches ohne Schwierigkeiten geformt werden kann und nach dieser Formung seine Gestalt beibehält. Eine derartige Folie kann entweder bei Raumtemperatur oder bei etwas erhöhter Temperatur geformt werden. In diesem Sinne sind die Ausdrücke "formbar" oder "Formung", wie sie in der Beschreibung gebraucht werden, zu verstehen.
In Figur 1 ist eine flache Folie 12 aus einem zur Bildung der Schale geeigneten Material dargestellt, die im wesentlichen halbkreisförmig ist und einen flachen Abschnitt 14, gekrümmte Abschnitte 16 und einen Vorderabschnitt 18 aufweist, wobei die beiden letztgenannten Abschnitte ineinander übergehen und entweder bei Raumtemperatur oder bei geringfügig erhöhter Temperatur verformt werden können und ihre neue Gestalt beibehalten. Ein bevorzugtes Material für die Schale ist dentales Basisplattenwachs, welches im Han-
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• to .
del in Folienform erhältlich ist. Ein derartiges Wachs kann aus einer Mischung von Paraffinwachs und Bienenwachs hergestellt werden. Dieses in Polienform verfügbare Material kann bei Raumtemperatur geformt werden, ohne dabei zu zerbröckeln. Die Wachsfolie kann eine beliebige Stärke aufweisen, jedoch hat sich eine Stärke im Bereich zwischen 1,5 und 2,2 mm (O,O6O bis 0,085 inches) als besonders vorteilhaft erwiesen. Bei Herstellung der flachen Wachsfolie wird mittels eines Stempels eine U-förmige öffnung eingeschnitten, welche in ihrer Ausdehnung der Anordnung einer Zahnreihe entspricht. Eine Reihe einzelner künstlicher Zähne 22, die in einem Plansch 24 befestigt sind und in ihrer Form, ihrer Anzahl und ihrem Aussehen einem Zahnsatz entsprechen, wie er entweder im Ober- oder Unterkiefer eines Patienten vorhanden ist, wird anschliessend durch die öffnung 20 eingesetzt, wobei die Zähne durch die öffnung an einer Seite derselben vorstehen, und die Seiten des Flansches 24 an der anderen Seite der Folie neben der öffnung aufliegen. Die flache Wachsfolie wird mit den darin angeordneten Zähnen in eine dentale Kastenform eingelegt, d. h. in eine Presse, wie sie vom Zahntechniker verwendet wird, und die flache Schale wird dabei derart verformt, dass sie entweder dem oberen oder unteren Mundabschnitt entspricht· Bevor die Wachsfolie in die dentale Kastenform eingelegt wird, wird die Folie vorzugsweise bei einer geringfügig erhöhten Temperatur von etwa 49° C (120° F) erweicht. Nach der Entnahme aus der Kastenform besitzt die Schale ihre funktionsfähige Gestalt, wie sie in den Figuren 2 und 3 dargestellt ist.
Die Figur 2 zeigt eine Schale 26, die sich zur Herstellung
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eines Gebisses fUr den oberen Abschnitt des Mundes eignet. Die Schale weist eine Aussenwand 28 auf, welche längs der Seiten 16 und der Vorderseite 18 der Folie nach oben absteht, um sich an die Aussenseite des Zahnfleisches des Patienten anzupassen. Die innere Fläche der Folie wird durch die dentale Kastenform derart geformt, um mittels einer Innenwand 30, die unter Ausbildung eines Trogs 32 nach oben steht, der Innenseite des Zahnfleisches zu entsprechen, wobei der Trog 32 zur Aufnahme der im Flansch angeordneten Zähne dient. Der sich an die innere, nach oben gerichtete Wand 32 der Schale anschliessende Abschnitt entspricht dem Gaumen des Patienten und wird als Gaumenabschnitt 34 der Schale bezeichnet. Der Flansch 24, welcher die einzelnen künstlichen Zähne 22 aufnimmt, ist ein einsttickiges Element, welches gemäss dem erfindungsgeraässen Verfahren schliesslich Teil des fertigen Gebisses wird.
Der zur Halterung der Zähne dienende Flansch wird in der folgenden Weise hergestellt. Die einzelnen Zähne 22, welche in Üblicher und wohlbekannter Weise erhalten oder hergestellt werden, werden in eine Kunststoff-Einspannvorrichtung oder Form eingesetzt. Die einzelnen künstlichen Zähne können aus beliebigem geeignetem Material hergestellt werden. Gegenwärtig sind Zähne aus Porzellan oder Kunststoff im Handel erhältlich. Vorzugsweise sind die erfindungsgemäss verwendeten Zähne aus Kunststoff hergestellt und insbesondere aus dentalem Zahn-Acrylkunststoff. Die Zähne sind in der normalen Folge der 14 künstlichen menschlichen Zähne angeordnet, d. h. 4 Schneidezähne, 2 Eckzähne, 4 Prämolare und 4 Molare. Die Einspannvorrichtung besteht aus einer
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Kunststoffform, welche aus einer geeigneten, verhältnisniässig steifen Kunststofffolie, beispielsweise aus Ä'thylen/Vinylacetat-Copolymeren (EVA), hergestellt ist und welche derart geformt ist, um die Zähne in ihrer richtigen relativen Stellung zueinander zu halten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird die Formplatte auf einer Basis aus dentalem Gips oder Silikon-Kautschuk gehalten· Die Einspannvorrichtung hält die Zahnreihe in solcher Weise, dass ihre Unterseite nach oben gerichtet ist und sich um einen bestimmten Betrag in den Trog hineinerstreckt. Der nächste Schritt nach dem Einsetzen der Zähne besteht darin, dass im Handel erhältliches, rosa gefärbtes dentales Acrylharz in den Trog und über die Zähne in eine Höhe bis zu etwa 1,6 - 3,2 mm (1/16 - 1/8 inch) gegossen wird. Anschliessend wird eine Formplatte über den Trog gelegt, damit Druck auf das eingegossene Harz ausgeübt werden kann, während die Zähne in ihrem Platz befestigt werden. Durch die Druckanwendung wird das Harz veranlasst, in die verfügbaren Hohlräume einzutreten, wobei gleichzeitig der Einschluss von Luft und die Entstehung von Luftblasen auf ein Mindestmass verringert wird. Nachdem das dentale Acrylharz vollständig ausgehärtet ist, wird die Formplatte abgehoben und der geformte Flansch 21, der zur Halterung der künstlichen Zähne dient, aus der Einspannvorrichtung entnommen. Die im Flansch angeordneten Zähne werden anschliessend in Verbindung mit der vorausgehend beschriebenen flachen Wachsfolie verwendet, um die erfindungsgemässe Schale zu liefern. Die in den Figuren 2 und 3 dargestellte Schale eignet sich nunmehr zur Herstellung des Gebisses nach dem erfindungsgemässen Verfahren.
Zur Herstellung des Gebisses wird ein dentaler Abdruck
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entweder des oberen Gaumens und Zahnfleischabschnitts oder des unteren Zahnfleischabschnitts in üblicher Weise unter Verwendung von Alginat oder einem anderen Abdruckmaterial hergestellt. Anschliessend wird ein negatives Modell, ausgehend von dem erhaltenen Abdruck, aus Dentalraaterial angefertigt. Die erfindungsgemässe Schale wird dann zuerst in warmem Wasser, beispielsweise bei einer Temperatur von etwa 49° C (120° F) erweicht. Gleichzeitig wird ein Abstandsstück in Gestalt einer flachen Wachsfolie, weichesaus dem gleichen Material wie die Schale besteht, und welches ebenfalls in warmem Wasser erweicht wurde, über das Negativmodell gelegt und an dieses angepasst. Die erweichte Schale wird dann über das angepasste Abstandsstück gelegt, worauf auf die Schale ein manueller Druck ausgeübt wird. Nach diesem ersten Anpassen der Schale an das Negativmodell des Abdrucks des Gaumens bzw. Zahnfleischabschnitts des Patienten wird die Schale entfernt und das Abstandsstück weggeworfen. Der Zweck dieses Anpassungsvorgangs besteht darin, die Schale im wesentlichen an den Mund desvPatienten anzupassen, während durch die Verwendung des Abstandsstücks genügend Raum verbleibt, damit innerhalb der Schale ein Platz vorhanden ist, in welchem das Gebiss in situ gebildet werden kann.
Nach der Abnahme der angepassten Schale vom Negativmodell wird das Material zur Herstellung des Gebisses zubereitet. Insbesondere wird ein "hartes" dentales (rosa gefärbtes) Acrylharz aus im Handel erhältlichen dentalen Harzen hergestellt, indem die flüssigen und Pulveranteile des Harzes vermischt werden. Zuerst wird ein gewebtes, aus Acrylkunststoff bestehendes Zwischenstück in einem Acrylmonomeren
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getränkt bzw. benetzt. Anschliessend wird ein geringer Anteil des harten Harzgemisches, welches aus Flüssigkeit und Pulver erhalten wurde, über die auf der Schale angeordneten Zähne aufgetragen. Dann wird das benetzte Zwischenstück über die Gipsform gelegt. Schliesslich wird der Rest des Harzgemisches (Flüssigkeit und Pulver) gleichmassig über die Oberseite des Zwischenstücks aufgetragen, während dieses auf der Gipsform liegt. Das Zwischenstück und die Gipsform werden dann mit geringem Druck an die Schale angepasst, welche einen geringen Anteil des gemischten harten Harzes enthält. Die Gipsform wird entfernt, sobald das Zwischenstück in die Schale eingesetzt ist. Ein "halbhartes" dentales Acrylharz, welches ebenfalls rosa gefärbt ist, wird zur Verwendung vorbereitet, indem das Acrylharzpulver und das flüssige Monomere vermischt werden (zuerst wird das Gewebezwischenstück zugeschnitten, damit es den Innenabmessungen der Schale entspricht und über die im Flansch gehaltenen Zähne passt. Anschliessend wird das "harte" Acrylharz in die Schale gegossen. Unmittelbar darauf wird das Zwischenstück über die harte, nicht-ausgehärtete Acrylharzschicht gelegt). Das "halbharte" dentale Acrylharz wird über das Zwischenstück in die Schale eingegossen. Anschliessend wird die Schale in den Mund des Patienten gebracht und gegen die entsprechenden Mundbereiche angepasst, wobei die "halbharte" Harzschicht in Berührung mit den Zahnfleisch- und Mundflächen gelangt. Die Schale wird in dieser Weise im Munde des Patienten etwa 6 Minuten lang gehalten, damit das Harz aushärtet und in seiner angepassten Gestalt verbleibt. Dann wird die Schale aus dem Mund entnommen und während einer ausreichenden Zeitspanne gelagert, damit das Harz vollständig polymerisiert (aushärtet). Diese Zeitspanne muss mindestens weitere 2 Minuten
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betragen, Jedoch ist selbstverständlich nach oben keine Grenze gesetzt· Anschliessend kann die Schale entfernt werden, damit das halbbearbeitete Gebiss erhalten wird.
Zum Entfernen der Schale bzw. jenes Teils der Schale, welcher nicht im Gebiss verbleibt, werden die Schale und das halbbearbeitete Gebiss in warmem Wasser von etwa 60° C (140° F) getränkt. Nach diesem Erwärmen kann der Wachsteil der Schale leicht vom halbbearbeiteten Gebiss abgezogen werden. Nach dem Abziehen des Wachses wird im wesentlichen ein vollständig geformtes und halbbearbeitetes Gebiss erhalten. Die Endbearbeitung des Gebisses erfolgt durch Polieren der Oberflächen des geformten Gebisses in üblicher Weise.
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Claims (10)

  1. 75-54
    Patentansprüche
    Schale zur Verwendung bei der Herstellung eines Gebisses, gekennzeichnet durch eine Basisschale (12), welche sich in ihrer Formgebung der Zahnfleischfläche eines Patienten annähert und welche eine öffnung (20) aufweist, und durch einen Plansch (24), welcher eine Anzahl künstlicher Zähne (22) trägt, wobei der Flansch an der Basisschale über der genannten öffnung befestigt ist und sich die Zähne durch die öffnung erstrecken.
  2. 2. Schale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einer Folie aus formbarem Material besteht und eine Aussenwand (28) aufweist, welche an der Aussenseite des Zahnfleischabschnitts eines Patienten anliegt, sowie eine Innenwand (30), die einteilig mit der Aussenwand ausgebildet ist und damit einen Trog bildet, welcher das Zahnfleisch aufnimmt, wobei die genannte öffnung (20) in dem das Zahnfleisch aufnehmenden Abschnitt angeordnet ist und der Flansch (24) in der öffnung befestigt ist.
  3. J>. Schale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwände (30) vollständig miteinander durch einen Abschnitt der Folie verbunden sind, die als Gaumen geformt ist, so dass sich die Schale zur Herstellung eines Gebisses für den oberen Mundabschnitt eignet.
  4. 4. Schale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
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    -n.
    die Folie aus einem dentalen Wachs für eine Basisplatte besteht·
  5. 5. Schale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Plansch (24) dentales Acrylharz aufweist, welches um eine Anzahl von Zähnen gegossen ist.
  6. 6. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Plansch (24) ein dentales Acrylharz aufweist, welches um die Basisabschnitte einer Anzahl künstlicher Zähne gegossen ist.
  7. 7· Schale nach den Ansprüchen 2 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwände (j50) miteinander durch einen Abschnitt der Folie verbunden sind, welcher als Gaumen geformt ist, so dass die Schale zur Herstellung eines Gebisses für den oberen Mundabschnitt geeignet ist.
  8. 8, Verfahren zur Herstellung eines künstlichen Gebisses, unter Verwendung einer Schale, welche aus einer Basisschale näherungsweise mit der Form der Zahnfleischfläche besteht, die mit einer öffnung und mit einem Flansch zur Befestigung einer Anzahl künstlicher Zähne versehen ist, der an der Schale befestigt ist, wobei die Zähne durch die öffnung ragen, gekennzeichnet durch Abnahme eines Abdrucks der Zahnfleischbereiche eines Patienten, Herstellung eines Negativmodells dieses Abdrucks, Anordnung einer verformbaren Folie als Abstandsstück über die Schale, Anordnung der Schale mit eingelegtem Abstandsstück über dem Negativmodell, Druckanwendung auf
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    die Schale, um diese an das Negativmodell anzupassen, wobei das Abstandsstück zwischen den Flächen der Schale und des Negativmodells liegt, Eingiessen einer ausreichenden Menge eines dentalen Acrylharzes in die Schale, Einbringen der Schale in den Mund des Patienten, wobei das dentale Acrylharz neben den Zahnfleischabschnitten des Patienten liegt, Andrücken der Schale gegen die Zahnfleischbereiche des Patienten, während gleichzeitig das dentale Acrylharz aushärtet, Entnahme der Schale aus dem Munde des Patienten und Trennung der Schale vom gehärteten Acrylharz, so dass der Flansch und das gehärtete Acrylharz ein einheitliches Gebiss bilden.
  9. 9· Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein Zwischenstück in den Raum der Schale eingelegt wird, v/elcher von dem dentalen Acrylharz ausgefüllt wird, bevor die Schale in den Mund des Patienten gebracht wird.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 9* dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenstück aus gewebten Acrylfäden besteht, und dass das Zwischenstück in einer Lösung des Acrylmonomeren getränkt wird.
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    Leerseite
DE19752521304 1974-05-14 1975-05-13 Verfahren zur herstellung eines kuenstlichen gebisses und vorrichtung zur durchfuehrung desselben Pending DE2521304A1 (de)

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