DE19631465A1 - Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer Halsöffnung - Google Patents
Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer HalsöffnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kopfschutzhelm mit einem
Sichtfenster und einer Halsöffnung, die mit Abstand
oberhalb des Schulterbereichs des Helmträgers
ausgebildet ist und dem Hals und dem Genickbereich des
Helmträgers im wesentlichen uneingeschränkten
Bewegungsspielraum läßt.
Kopfschutzhelme gewinnen zunehmend an Bedeutung, nicht
nur in den altbekannten Einsatzgebieten wie Motorsport,
sondern beispielsweise auch beim Fahrradfahren,
Bergsteigen, Ski fahren, Rollschuhlaufen,
Schlittschuhlaufen u.v.m. Sie sind vor allen Dingen zu
dem Zweck konstruiert, den Kopf, insbesondere die
Schädeldecke gegen Prellungen und Brüche zu schützen.
Gleichzeitig sollen sie die Bewegungsfreiheit des
Helmträgers im Kopf- und Halsbereich so wenig wie
möglich beeinträchtigen, da eine derartige
Beeinträchtigung die Unfallgefahr wieder vergrößern
würde. Aus diesem Grund enden die allermeisten
Kopfschutzhelme mehr oder weniger im Bereich der
Kinnpartie und lassen den Hals- Nacken- und
Genickbereich weitgehend frei. Aber auch diese
Körperbereiche sind bei Stürzen und anderen Unfällen
stark verletzungsgefährdet. Durch die bei Stürzen und
Unfällen entstehende abrupte Abklappbewegung der
Halswirbelsäule (der Kopf wird schlagartig nach hinten,
zur Seite oder nach vorn gerissen) stellen sich
Schmerzen im Nacken und in der Halsmuskulatur ein. Die
häufigste Verletzung ist das Halswirbelsäulen-Syndrom
(HWS), das auch als Schleudertrauma oder
Peitschenschlag-Phänomen bekannt ist, und auf einer
Überdehnung und Zerrung der Halswirbelsäule beruht. Die
Folge sind starke Schmerzen, die von Nacken- und
Kopfschmerzen über Schwindelgefühle und "Nackenstarre"
bis hin zur vollständigen Bewegungsunfähigkeit führen
können und oftmals nicht nur die Hals-und Nackenpartie
betreffen, sondern den gesamten Rücken- bis
Lendenbereich. Vor Verletzungen dieser Art bieten die
bekannten Helme keinen wirksamen Schutz.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Kopfschutzhelm zu schaffen, der auch den Hals-
und Genickbereich gegen Verletzungen, insbesondere
gegen Zerrungen, Überdehnungen, Verdrehungen und
letztendlich natürlich auch gegen Abknicken, d. h. gegen
Genickbruch, schützt.
Eine Lösung dieser Aufgabe besteht in der
Bereitstellung eines Kopfschutzhelms der eingangs
genannten Art, bei dem an der Halsöffnung eine Airbag-
Vorrichtung, d. h. eine aufblasbare Polsterung,
vorgesehen ist, die im aufgeblasenen Zustand den Helm
gegen die Schultern des Helmträgers abstützt und den
Hals- und Genickbereich des Helmträgers gegen Verdrehen
und/oder Verknicken stabilisiert bzw. schützt.
Noch einmal zur Verdeutlichung der Wirkungsweise: Bei
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein
aufblasbares Sicherheitsluftkissen, das bei einem
Sturz/Unfall die Wirkung der Trägheit und die damit
fatale Beschleunigung des Kopfes mit Auswirkung auf den
Halswirbelbereich erheblich mindert. Die Airbag-
Vorrichtung soll die katapultartige
Bewegung/Beschleunigung möglichst augenblicklich
abbremsen und den Bewegungsradius des Kopfes im
Halswirbelbereich eindämmen. Dazu legt sich das
Sicherheitsluftkissen im aktivierten/aufgeblasenen
Zustand eng und im wesentlichen ringförmig um den Hals
und stützt dabei den Kopf auf die Schultern, den
Brustkorb und den Schultergürtel ab. Der Kopf wird
durch die/das den anatomischen Gegebenheiten
angeglichene/n in ihrer Formgebung entsprechend
gestalteten Luftkissen in seiner Ruhestellung gehalten.
Das/die Luftkissen ist/sind in vorzugsweiser Ausbildung
bogenförmig an den Schulter-/Nacken-Bereich angepaßt.
Der Kopf wird letztlich automatisch in eine
einheitliche Ebene - Gesichtsfront mit Körperfront -
ausgerichtet, wodurch die Gefahr eines Verdrehens des
Kopfes und der Halswirbelsäule relativ zum Rumpf um die
vertikale Körperachse verringert wird. Es wird eine
aufrechte Kopfhaltung erzielt, die der natürlichen
Stellung des Kopfes und der Halswirbelsäule entspricht;
eine Torsionsbewegung und ein Kippen des Kopfes wird so
auf ein Minimum vermindert.
Die bei einem Unfall auftretende Energie wird vom
Halswirbelbereich auf eine größere Körperfläche im
Rumpfbereich übertragen beziehungsweise abgeleitet.
Somit entsteht ein geringerer spezifischer Druck,
wodurch die Verletzungsgefahr im allgemeinen und im
Halswirbelbereich im besonderen ganz wesentlich
verringert wird.
Die Airbag-Vorrichtung, die als Präventivmaßnahme gegen
schwerste Unfallverletzungen insbesondere im Kopf- und
Nackenbereich zu betrachten ist, kann als Ein- oder als
Mehrkammersystem ausgebildet und gesteuert sein.
Grundsätzlich ist es auch möglich die Airbag-
Vorrichtung durch eine Kombination einzeln miteinander
verbindbarer und auch aktivierbarer Luftkissen zu
realisieren.
Sie sollte mit einer Sensor-Steuerung gekoppelt sein,
über die die Airbag-Vorrichtung aktivierbar ist. Die
Sensoren ihrerseits registrieren dabei bestimmte
Signale, die dann seitens der Steuerung verarbeitet
werden und bei Vorliegen eines bestimmten Grenzwerts,
d. h. im Bedarfsfall, den Aufblasvorgang der Airbag-
Vorrichtung auslösen.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die
Sensoren zur Registrierung von Beschleunigungs- bzw.
Bremskräften geeignet.
Insbesondere bei Verwendung solcher Sensoren wird
vorgeschlagen, die Sensoren und/oder die Steuerung an
dem Kopfschutzhelm anzuordnen. Damit geht der Vorteil
einher, daß der Helmträger zum Anlegen bzw. Einrichten
der Airbag-Vorrichtung keine speziellen Maßnahmen zur
Verbindung bzw. Verschaltung von Helm und übriger
Schutzkleidung und/oder dem "fahrbaren" Untersatz
(Motorrad u.ä.) vornehmen muß. Derartige Handgriffe
werden oftmals als lästig empfunden und häufig
vergessen (wie von den Anschnallgurten in Autos
allgemein bekannt). Dem Aufsetzen und Anpassen des
Helms wird dagegen von vornherein mehr Aufmerksamkeit
gewidmet, - allein schon deshalb, weil nur bei
paßgenauem Sitz des Helms das Gesichtsfeld minimal
eingeschränkt ist und kein unangenehmer Druck auf
irgendwelche Kopfpartien ausgeübt wird. Die Einrichtung
bzw. das Einschalten einer zusätzlichen Airbag-
Vorrichtung wird beim Anlegen des Helms nicht
vergessen, sondern mit der gebotenen Sorgfalt
vorgenommen werden.
Bei einer anderen Variante der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Sensoren zur Registrierung von
Berührungskontakten, insbesondere Bodenkontakt,
geeignet sind.
Insbesondere im Fall solcher Sensoren ist
vorgeschlagen, daß sie im Bereich von Körperteilen
angeordnet sind, die im ordnungsgemäßen Zustand Kontakt
mit dem "fahrbaren" Untersatz haben und im Falle eines
Schutzbedürfnisses diesen Kontakt verlieren.
Bei diesen Körperteilen handelt es sich insbesondere um
die Handflächen, Fußsohlen und - insbesondere bei
Motoradfahrern - die Sitzfläche. Im Fall eines Unfalls
wird der Helmträger durch den Aufprall von seinem
"fahrbaren" Untersatz gelöst; Hände, Füße und Gesäß
verlieren den Kontakt zu den entsprechenden Griff-,
Stand- oder Sitzflächen, und dieses Los lösen wird über
die Sensoren registriert und an die Steuerung
übertragen, die letztendlich die Airbag-Vorrichtung
aktiviert. Diese Variante der Erfindung hat somit den
Vorteil, daß die Airbag-Vorrichtung nur dann ausgelöst
wird, wenn es tatsächlich zu einem schwerwiegenden
Unfall kommt, bei dem der Helmträger von seinem "fahrbaren" Untersatz - insbesondere seinem Motorrad abgehoben bzw. weggeschleudert wird.
Unfall kommt, bei dem der Helmträger von seinem "fahrbaren" Untersatz - insbesondere seinem Motorrad abgehoben bzw. weggeschleudert wird.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
die Airbag-Vorrichtung als separates Bauteil
ausgebildet, das an einen vorgefertigten Kopfschutzhelm
montiert werden kann.
Diese Ausführungsvariante hat den Vorteil, daß bereits
vorhandene Kopfschutzhelme nachgerüstet werden können.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Sensitivität der
Steuerung so einzustellen, daß die Airbag-Vorrichtung
im Zweifel eher einmal zu früh oder zuviel ausgelöst
wird als zu spät bzw. zu wenig - beispielsweise bei
einem plötzlichen starken Bremsmanöver -, wodurch
vorrübergehende Schädigungen der Halswirbelsäule,
insbesondere die sog. Schleudertrauma, vermieden
werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer
Prinzipskizze näher erläutert. Diese zeigt einen
Motorradhelm von vorne (A), von der Seite (B) und und
von hinten (C). Der Motorradhelm 1 weist an seiner
Halsöffnung 2 Luftkissen 3 einer Airbag-Vorrichtung
auf. Diese Airbag-Vorrichtung ist hier als
Mehrkammersystem dargestellt.
Zur Erläuterung der Funktionsweise bedarf es an sich
nur der Erläuterung der Funktion einer Airbag-
Vorrichtung:
Eine Airbag-Vorrichtung umfaßt grundsätzlich die folgenden Bauteile:
Eine Airbag-Vorrichtung umfaßt grundsätzlich die folgenden Bauteile:
- - Das elektronische Auslösegerät, das bei einem
Unfall den Airbag an sich aktiviert.
Es hat die Aufgabe, die Schwere des Unfalls zu erkennen und ggf. die Vorrichtung zeitrichtig auszulösen; außerdem dient es zur Überwachung der elektrischen bzw. elektronischen Komponenten, sowie zur Sicherung gegen Fehlauslösung. Das Auslösegerät setzt die Airbag-Vorrichtung erst bei Überschreitung eines vorbestimmten - unfallträchtigen- Grenzwerts in ihre bestimmungsgemäße Funktion. - - Ein Diagnosegerät, das bei Benutzung des Helms ständig sämtliche Elemente der Airbag-Vorrichtung auf elektronische Fehler überwacht. Durch Aufleuchten einer Kontrollampe oder Ertönen eines Signaltons wird der Helmträger über den Ablauf des Prüfprogramms bzw. über eventuelle Mängel informiert:
- - Der Airbag, d. h. die einzelne(n) Kammer(n) selbst besteht/en aus einem gummibeschichteten Polyamidgewebe. Er ist im Ruhezustand eng zusammengefaltet und durch ein Polster o.a. verdeckt. Kommt er zum Einsatz, so klappt das Polster an Sollbruchstellen auf und gibt den Airbag frei.
- - Der Gasgenerator - beispielsweise in Form von Gaspatronen - ist mit dem Auslösegerät elektrisch verbunden. Sobald dieses einen entsprechenden Impuls empfängt, wird ein elektrischer Zünder ausgelöst und das Füllgas wird freigegeben. Dieses Füllgas (beispielsweise Stickstoff) ist für Mensch und Umwelt unschädlich.
Die Funktionsfähigkeit aller Airbagkomponenten muß im
(Fahr-)Betrieb bei Temperaturen von -35°C bis +85°C,
bei Feuchtigkeit, bei Vibrationen und auch bei Einfluß
starker magnetischer Felder für eine Mindestlebensdauer
von zehn Jahren gewährleistet sein.
Claims (8)
1. Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer
Halsöffnung, die mit Abstand oberhalb des
Schulterbereichs des Helmträgers ausgebildet ist
und dem Hals und dem Genickbereich des Helmträgers
im wesentlichen uneingeschränkten
Bewegungsspielraum läßt, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Halsöffnung eine Airbag-Vorrichtung
(aufblasbare Polsterung) vorgesehen ist, die im
aufgeblasenen Zustand den Helm gegen die Schultern
des Helmträgers abstützt und den Hals- und
Genickbereich des Helmträgers gegen Verdrehen
und/oder Verknicken stabilisiert bzw. schützt.
2. Kopfschutzhelm nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Airbag-Vorrichtung als Mehrkammersystem
ausgebildet ist.
3. Kopfschutzhelm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Airbag-Vorrichtung mit einer Steuerung
gekoppelt ist, die mit Hilfe von Sensoren eine
Aktivierung der Airbag-Vorrichtung initiiert.
4. Kopfschutzhelm nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Sensoren zur Registrierung von
Beschleunigungs- bzw. Bremskräften geeignet sind.
5. Kopfschutzhelm nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Sensoren und/oder die Steuerung an dem
Kopfschutzhelm angeordnet sind.
6. Kopfschutzhelm nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Sensoren zur Registrierung von
Berührungskontakten geeignet sind.
7. Kopfschutzhelm nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Sensoren im Bereich solcher Körperteile
angeordnet sind, die im ordnungsgemäßen Zustand
Kontakt mit dem "fahrbaren′ Untersatz haben und im
Falle eines Schutzbedürfnisses (Unfalls) diesen
Kontakt verlieren.
8. Kopfschutzhelm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, d
dadurch gekennzeichnet,
daß die Airbag-Vorrichtung als separates Bauteil
ausgebildet ist, das an einem vorgefertigten
Kopfschutzhelm montierbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996131465 DE19631465A1 (de) | 1996-08-03 | 1996-08-03 | Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer Halsöffnung |
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|---|---|---|---|
| DE1996131465 DE19631465A1 (de) | 1996-08-03 | 1996-08-03 | Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer Halsöffnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19631465A1 true DE19631465A1 (de) | 1998-02-05 |
Family
ID=7801752
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996131465 Withdrawn DE19631465A1 (de) | 1996-08-03 | 1996-08-03 | Kopfschutzhelm mit einem Sichtfenster und einer Halsöffnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19631465A1 (de) |
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Legal Events
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