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DE19629387A1 - Anhänger für Personenkraftwagen - Google Patents

Anhänger für Personenkraftwagen

Info

Publication number
DE19629387A1
DE19629387A1 DE1996129387 DE19629387A DE19629387A1 DE 19629387 A1 DE19629387 A1 DE 19629387A1 DE 1996129387 DE1996129387 DE 1996129387 DE 19629387 A DE19629387 A DE 19629387A DE 19629387 A1 DE19629387 A1 DE 19629387A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaped
side walls
chassis
directed
leg
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996129387
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Heinemann
Michael Heinemann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996129387 priority Critical patent/DE19629387A1/de
Publication of DE19629387A1 publication Critical patent/DE19629387A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D63/00Motor vehicles or trailers not otherwise provided for
    • B62D63/06Trailers
    • B62D63/062Trailers with one axle or two wheels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D21/00Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted
    • B62D21/18Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted characterised by the vehicle type and not provided for in groups B62D21/02 - B62D21/17
    • B62D21/20Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted characterised by the vehicle type and not provided for in groups B62D21/02 - B62D21/17 trailer type, i.e. a frame specifically constructed for use in a non-powered vehicle

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Anhänger für Personenkraftwagen, mit einem Wagenkasten, der einen rechteckigen Boden an einem Chassis mit einem an diesem angeordneten Fahrgestell und einer Zugdeichsel aufweist und mit vertikal gerichteten, aus Holz, Strangpreß- oder Walzprofilen bestehenden Bordwänden ausgerüstet ist, von denen mindestens die hintere Bordwand abklappbar ist.
Aus DE 32 29 062 C2 ist ein Anhänger mit einem Wagenkasten bekannt, der einen rechteckigen Boden und von den Bodenkanten sich erhebende, aus einem Stück bestehende Bordwände aufweist, die aus doppelwandigen Strangpreßprofilen bestehen. Dabei sind die seitlichen Bordwände und mindestens eine quer dazu verlaufende Bordwand unmittelbar mit dem Boden verschraubt. Die Gesamtheit aus Boden, Seitenwänden und Querwand bildet unter Verzicht auf Längsträger eine selbsttragende Einheit.
Dieser bekannte Anhänger hat den Nachteil, daß der Boden im Bereich der denselben durchdringenden Schrauben sehr leicht unter Belastung verformt wird bzw. daß der Boden dort einreißt. Außerdem ist der Arbeitsaufwand zur Herstellung der selbsttragenden Einheit, d. h. durch die aufwendige Einzelteilfertigung, die Anzahl der benötigten Einzelteile, den Montageaufwand usw. sehr hoch, was sich natürlich auch auf die Herstellkosten negativ auswirkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Anhänger der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei dem die Gesamtheit aus Boden, seitlicher Bordwände und vorderer Bordwand eine selbsttragende Einheit bildet, ohne daß irgendwelche Verformungen im Bereich der umlaufenden Ränder des Bodens entstehen, bei dem die Bordwände so ausgeführt sind, daß dieselben bei verschiedenen Ausführungen von Anhängern Anwendung finden und bei dem die Fertigungs- und Lagerhaltungskosten weiter reduziert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Um dem Wagenkasten die notwendige Steifigkeit zu geben, wird die besondere Ausführung der Bordwände aus Holz, Strangpreß- oder Walzprofilen und deren Festigkeit ausgenutzt. Dazu wird die Steifigkeit durch das Einlassen bzw. Einspannen des Bodens in die Bordwände weiter erhöht. Somit wird unterhalb der Bordwände kein Versteifungsrahmen aus Längs- und/oder Querträgern notwendig, was wesentlich zur Verringerung der Herstellkosten beiträgt.
Auf eine Verschraubung des Bodens kann weitestgehend verzichtet werden, da der Boden zwischen den Bordwänden fest eingespannt ist. Dadurch reduziert sich die Einzelteilanzahl weiter, so daß dies sich ebenfalls auf die Herstellkosten günstig auswirkt, da auch beispielsweise bei der Fertigung keine oder nur wenige Bohrungen in den Boden eingebracht werden müssen.
Die besondere Ausbildung der Bordwände ermöglicht die Verwendung derselben auch bei einem Anhänger, wie er in DE 94 17 386 U1 beschrieben ist. Bei dieser Ausführung kann die Einformung in den Bordwänden für eine Verzurreinrichtung genutzt werden.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Anhängers dargestellt. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Anhängers,
Fig. 2 eine verkleinerte Draufsicht in Richtung des Pfeiles II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Teilschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels wie Fig. 3,
Fig. 5 einen Teilschnitt wie Fig. 3, die ein erstes Ausführungsbeispiel der Verwendung der Bordwände an Längs- bzw. Querträgern darstellt und
Fig. 6 einen Teilschnitt wie Fig. 3, die ein zweites Ausführungsbeispiel der Verwendung der Bordwände an Längs- bzw. Querträgern darstellt.
Ein Anhänger 1 für Personenkraftwagen mit einem Wagenkasten 2, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, weist einen rechteckigen Boden 3 an einem Chassis 4 mit an diesem angeordneten Kotflügeln 5, einem Fahrgestell 6 und einer Zugdeichsel 7 auf und ist mit vertikal gerichteten, aus Holz, Strangpreß- oder Walzprofilen bestehenden Bordwänden 8 mit zwei seitlichen Bordwänden 8a, 8b, einer vorderen Bordwand 8c und einer hinteren Bordwand 8d ausgerüstet. Dabei ist mindestens die hintere Bordwand 8d klappbar ausgebildet.
Am hinteren Ende des Anhängers 1 bzw. des Chassis 4 sind die für einen verkehrssicheren Betrieb notwendigen bzw. vorgeschriebenen Einrichtungen, wie Begrenzungsleuchten 9, Kennzeichenschild, Rückstrahler usw. vorgesehen.
Das Chassis 4 wird im wesentlichen aus den seitlichen Bordwänden 8a, 8b, der vorderen Bordwand 8c und dem Boden 3 gebildet. Dabei sind im unteren Bereich der Bordwände 8a-8d horizontal gerichtete, über die gesamte Länge der Bordwände 8a-8d verlaufende Erformungen 10 vorgesehen, die die seitlichen Ränder 11 des Bodens 3 aufnehmen (siehe insbesondere Fig. 3 und 4).
Die Einformungen 10, deren Öffnungen 12 ins Innere des Wagenkastens 2 gerichtet sind, können, wie in Fig. 3 dargestellt, T-nutenförmig ausgebildet sein. Dabei ist der Boden 3 zwischen den seitlichen Wänden 13 der schmaleren Bereiche der T-nutenförmigen Einformungen 10 eingespannt und stützt sich mit seinen seitlichen Rändern 11 am Grund 14 der Einformungen 10 ab.
In der unteren Wand 15 der Bordwände 8a-8d ist ein längsverlaufender Schlitz 16 vorgesehen. Oberhalb des Schlitzes 16 sind in einem Hohlraum 17 der Bordwände 8a-8d U-förmige Scheiben 18 mit in denselben verdrehsicher gehaltenen Köpfen 19 von Befestigungsschrauben 20 angeordnet. Dabei durchdringen die Befestigungsschrauben 20 mit ihren Schäften 21 Achswinkelbleche 22 des Fahrgestells 6 und sind mit Muttern 23 gesichert.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 werden die Einformungen 10 von C-förmigen, nach außen gerichteten Abkantungen 24 gebildet, an deren Enden bzw. deren unteren kurzen Schenkeln 25 eine L-förmige Abkantung 26 einstückig angeformt ist. Der erste, an die C-förmige Abkantung 24 anschließende Schenkel 27 ist in das Innere der C-förmigen Abkantung 24 gerichtet. Der zweite, sich an den ersten Schenkel 27 anschließende Schenkel 28 ist von dem Inneren der C-förmigen Abkantung 24 weggerichtet. Dabei ist der Boden 3 zwischen dem oberen kurzen Schenkel 29 der C-formigen Abkantung 24 und dem zweiten Schenkel 28 der L-förmigen Abkantung 26 eingespannt.
Zur Stabilisierung der unteren Bereiche der Bordwände 8 sind in einem Hohlraum 30 der C-förmigen Abkantungen 24, unterhalb der seitlichen Ränder 11 des Bodens 3 U-förmige Distanzstücke 31 eingesetzt.
Hierbei ragen die Befestigungsschrauben 20 mit ihren Schäften 21 durch deckungsgleiche Bohrungen der C-förmigen Abkantung 24, des Bodens 3 und der Distanzstücke 31. Die Schäfte 21 der Befestigungsschrauben 20 durchdringen unterhalb der C-förmigen Abkantung 24 die Achswinkelbleche 22 des Fahrgestells 6 und sind mit den Muttern 23 gesichert.
Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel, das im wesentlichen den Stand der Technik nach DE 94 17 386 U1 bildet, ist das Chassis 4 im wesentlichen aus einem aus zwei seitlichen Längsträgern 32 und einem mit den Längsträgern 32 verbundenen vorderen Querträger 33 und einem hinteren Querträger 34 bestehenden Rahmen 35 gebildet. Dabei stützt sich der Boden 3 auf einem abgewinkelten Rand 36 der Längs- 32 und Querträger 33, 34 ab, und die Oberseite 37 des Bodens 3 bildet mit den oberen Stegen 38 der Längs- 32 und Querträger 33, 34 eine Ebene.
Die seitlichen Bordwände 8a, 8b sind unmittelbar mit den Längsträgern 32 verschraubt, und die vordere Bordwand 8c ist unmittelbar mit dem vorderen Querträger verschraubt, wobei die Bordwände 8a-8d aus mindestens zwei aufeinandersetzbaren Einzelprofilen 17 gebildet sein können.
Auch hier finden die Bordwände 8, wie bereits in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 beschrieben, Anwendung. Die T-nutenförmige Einformung 10 ist dabei für eine Verzurreinrichtung 39, die aus einer in die Einformung 10 einsetzbaren und in derselben verdrehsicher gehaltenen Mutter 40 und einer Ringschraube 41 besteht.
In Fig. 6 weisen die Längs- 32 und Querträger 33, 34 die Einformung 10 auf, in die die seitlichen Ränder 11 des Bodens 3 einsetzbar sind.
Die Einformung 10 in den Bordwänden 8 ist, wie bereits oben beschrieben, für eine Verzurreinrichtung vorgesehen (hier nicht dargestellt).
Bezugszeichenliste
1 Anhänger
2 Wagenkasten von 1
3 Boden in 2
4 Chassis für 2
5 Kotflügel an 2 bzw. 4
6 Fahrgestell von 1
7 Zugdeichsel an 4
8 Bordwände von 2
8a seitliche Bordwand
8b seitliche Bordwand
8c vordere Bordwand
8d hintere Bordwand
9 Begrenzungsleuchten
10 Einformungen in 8
11 Ränder von 3
12 Öffnungen von 10
13 seitliche Wände von 10
14 Grund von 10
15 untere Wand von 8
16 Schlitz in 15
17 Hohlraum in 8
18 Scheiben in 17
19 Köpfe von 20
20 Befestigungsschraube für 6
21 Schäfte von 20
22 Achswinkelbleche von 6
23 Muttern auf 20
24 C-förmige Abkantungen von 8
25 unterer kurzer Schenkel von 24
26 L-förmige Abkantung von 8
27 Schenkel von 26
28 Schenkel von 26
29 oberer kurzer Schenkel von 24
30 Hohlraum in 24
31 Distanzstücke in 30
32 Längsträger von 4
33 vorderer Querträger von 4
34 hinterer Querträger von 4
35 Rahmen aus 32, 33 und 34
36 abgewinkelter Rand an 32, 33 und 34
37 Oberseite von 3
38 obere Stege von 32, 33 und 34
39 Verzurreinrichtung
40 Mutter in 10
41 Ringschraube in 40

Claims (6)

1. Anhänger für Personenkraftwagen mit einem Wagenkasten, der einen rechteckigen Boden an einem Chassis mit einem an diesem angeordneten Fahrgestell und einer Zugdeichsel aufweist und mit vertikal gerichteten, aus Holz, Strangpreß- oder Walzprofilen bestehenden Bordwänden ausgerüstet ist, von denen mindestens die hintere Bordwand abklappbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (4) im wesentlichen aus den beiden seitlichen Bordwänden (8a, 8b), der vorderen Bordwand (8c) und dem Boden (3) gebildet ist und daß im unteren Bereich der Bordwände (8) horizontal gerichtete, über die gesamte Länge der Bordwände (8) verlaufende Einformungen (10) zur Aufnahme der seitlichen Ränder (11) des Bodens (3) vorgesehen sind.
2. Anhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einformungen (10), deren Öffnungen (12) ins Innere des Wagenkastens (2) gerichtet sind, T-nutenförmig ausgebildet sind, wobei der Boden (3) zwischen den seitlichen Wänden (13) der schmaleren Bereiche der T-nutenförmigen Einformungen (10) eingespannt ist und sich mit seinen seitlichen Rändern (11) am Grund (14) der Einformung (10) abstützt.
3. Anhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Wand (15) der Bordwände (8) ein längsverlaufender Schlitz (16) vorgesehen ist und daß oberhalb des Schlitzes (16) in einem Hohlraum (17) der Bordwände (8) U-förmige Scheiben (18) mit in denselben verdrehsicher gehaltenen Köpfen (19) von Befestigungsschrauben (20) angeordnet sind, die mit ihren Schäften (21) Achswinkelbleche (22) des Fahrgestells (6) durchdringen und mit Muttern (23) gesichert sind.
4. Anhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einformungen (10) von C-förmigen, nach außen gerichteten Abkantungen (24) gebildet sind, an deren Enden bzw. unteren kurzen Schenkeln (25) eine L-förmige Abkantung (26) einstückig angeformt ist, deren erster Schenkel (27) in das Innere der C-förmigen Abkantung (24) gerichtet und deren zweiter Schenkel (28) von dem Inneren der C-förmigen Abkantung (24) weggerichtet ist, wobei der Boden (3) zwischen dem oberen kurzen Schenkel (29) der C-förmigen Abkantungen (24) und dem zweiten Schenkel (28) der L-förmigen Abkantungen (26) eingespannt ist.
5. Anhänger nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Hohlraum (30) der C-förmigen Abkantungen (24) unterhalb des Bodens (3) U-förmige Distanzstücke (31) eingesetzt sind.
6. Anhänger nach Anspruch 1, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungsschrauben (20) mit ihren Schäften (21) durch deckungsgleiche Bohrungen der C-förmigen Abkantungen (24), des Bodens (3) und der Distanzstücke (31) ragen, wobei die Schäfte (21) der Befestigungsschrauben (20) unterhalb der C-förmigen Abkantungen (24) Achswinkelbleche (22) des Fahrgestells (6) durchdringen und mit Muttern (23) gesichert sind.
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