DE19628945A1 - Verfahren zum Unterbrechen der Antriebstätigkeit einer Handwerkzeugmaschine, sowie nach diesem Verfahren arbeitende Handwerkzeugmaschine - Google Patents
Verfahren zum Unterbrechen der Antriebstätigkeit einer Handwerkzeugmaschine, sowie nach diesem Verfahren arbeitende HandwerkzeugmaschineInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Unterbrechen
der Antriebstätigkeit einer Handwerkzeugmaschine nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. von einer
Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
Es ist schon ein derartiges Verfahren bzw. eine
Handwerkzeugmaschine bekannt (WO 88/06508), bei dem bzw. der
die Drehantriebstätigkeit dann unterbrochen wird, wenn ein
Wert einer die räumliche Bewegung der Handwerkzeugmaschine
als Ganzes kennzeichnenden Bewegungsgröße einen
vorbestimmten Schwellwert überschreitet. Zwar läßt sich mit
dem bekannten Verfahren bzw. mit der bekannten
Handwerkzeugmaschine bereits auf einfache Weise das
Eintreten eines vom Bediener der Handwerkzeugmaschine nicht
oder nur schwer zu beherrschenden Betriebszustandes
erkennen. Je nach Art der als Kriterium verwendeten
Bewegungsgröße und der Höhe des festgelegten Schwellwertes
kann es jedoch auch im Normalbetrieb zu einer Auslösung der
Antriebsunterbrechung kommen, was zu vermeiden ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 bzw. die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine
mit den Merkmalen des Anspruchs 5 hat den Vorteil, daß eine
sichere Erkennung des unbeherrschten Blockierfalls
gewährleistet ist und Fehlauslösungen der
Antriebsunterbrechung im Normalbetrieb weitgehend vermieden
werden.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Verfahrens bzw.
der im Anspruch 5 angegebenen Handwerkzeugmaschine möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, die Schwellwerte der
jeweiligen Bewegungsgröße, bei deren Erreichen oder
Überschreiten ein Auslösesignal erzeugt wird, nach einem
Fuzzy-Algorithmus festzulegen.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine prinzipielle
Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der
erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine mit einer ersten
Auswerteeinrichtung, Fig. 2 eine Darstellung des zeitlichen
Verlaufs verschiedener Bewegungsgrößen und des zugehörigen
Auslösesignals und Fig. 3 eine prinzipielle Darstellung des
erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen
Handwerkzeugmaschine mit einer zweiten Auswerteeinrichtung.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Handwerkzeugmaschine bezeichnet,
welche von einem Gehäuse 11 umgeben ist. In dem Gehäuse 11
ist eine in Fig. 1 nicht dargestellte Antriebseinrichtung
untergebracht, welche zum drehenden Antrieb eines mit 12
bezeichneten, gestrichelt angedeuteten Werkzeugs um eine
Drehachse 13 dient. Eine derartige Handwerkzeugmaschine ist
beispielsweise bereits in der WO 88/06508 beschrieben, so
daß hier auf eine Darstellung verzichtet werden kann.
Die Handwerkzeugmaschine 10 weist ferner Mittel 15 zum
Unterbrechen der Drehantriebstätigkeit auf das Werkzeug 12
auf. Die Mittel 15 umfassen eine Vorrichtung 16 zum Erfassen
von Meßwerten bestimmter Bewegungsgrößen, die die räumliche
Bewegung der Handwerkzeugmaschine 10 als Ganzes
kennzeichnen. Darüber hinaus umfassen die Mittel 15 eine
Vergleichseinrichtung 17 zum Vergleichen von durch die
Vorrichtung 16 erfaßten Meßwerten mit vorbestimmten
Schwellwerten, einen Operator 18, mittels dessen die
Vergleichsergebnisse der Vergleichseinrichtung 17 logisch
verknüpfbar sind und einen Aktor 19 der die
Drehantriebstätigkeit der Handwerkzeugmaschine 10
gegebenenfalls unterbricht. Die Vergleichseinrichtung 17 und
der Operator 18 bilden eine Auswerteeinrichtung zur
Erzeugung eines Auslösesignals zur Aktivierung des Aktors
19.
Im Beispielsfall ist die Vorrichtung 16 zum Erfassen der
räumlichen Bewegung der Handwerkzeugmaschine 10 als Ganzes,
also ihres Gehäuses 11, derart ausgebildet, daß sowohl ein
Weg s, den die Handwerkzeugmaschine 10 als Ganzes
zurücklegt, als auch eine Geschwindigkeit v, mit der sich
die Handwerkzeugmaschine 10 bewegt, erfaßbar ist. Die
Erfassung der jeweiligen Werte der Bewegungsgrößen s, v
erfolgt fortlaufend mittels eines Sensors 20 der Vorrichtung
16, der als Beschleunigungsaufnehmer ausgebildet ist und ein
Beschleunigungssignal a erzeugt. Werden die Meßwerte jeweils
nach bestimmten Zeitintervallen ermittelt, kann durch die
Wahl hinreichend kleiner Zeitintervalle ein
quasikontinuierliches Meßsignal erzeugt werden, das für die
Zwecke der Sicherheitsabschaltung geeignet ist.
Mit dem Sensor 20 kann sowohl die translatorische
Beschleunigung, als auch die rotatorische Beschleunigung der
Handwerkzeugmaschine 10 um die Drehachse 13 erfaßt werden.
Für die Zwecke der Sicherheitsabschaltung im Falle des
unbeherrschten Blockierfalles ist in erster Linie die
rotatorische Beschleunigung des Gehäuses 11 der
Handwerkzeugmaschine 10 um die Drehachse 13 von Bedeutung.
Aus diesem Grund ist der Sensor 20 im Abstand r zur
Drehachse 13 angeordnet. Aus dem jeweils ermittelten
Beschleunigungswert a wird durch zeitabhängige Integration
das Geschwindigkeitssignal v und das Wegsignal s erzeugt.
Die Vorrichtung 16 enthält hierzu einen ersten Integrator 21
für das Geschwindigkeitssignal v und einen zweiten
Integrator 22 für das Wegsignal s. Beide Integratoren 21, 22
sind dazu mit dem Ausgang des Sensors 20 verbunden.
Die Signale v und s stellen jeweils die Werte der
entsprechenden Bewegungsgröße Geschwindigkeit und Weg zu
einem bestimmten Zeitpunkt t dar. Die Signale s und v werden
an die Vergleichseinrichtung 17 weitergeleitet, wo sie mit
entsprechenden Schwellwerten s′ und v′ verglichen werden.
Die Schwellwerte s′ und v′ sind vorbestimmt und orientieren
sich an für den jeweiligen Benutzer zumutbaren Grenzwerten,
innerhalb derer ein beherrschbarer Betriebszustand der
Handwerkzeugmaschine 10 üblicherweise vorliegt. Kommt es
beim Betrieb der Handwerkzeugmaschine zu einem Blockieren
des Werkzeugs 12, so wird das Gehäuse 11 im wesentlichen um
die Drehachse 13 beschleunigt und es besteht die Gefahr, daß
die Handwerkzeugmaschine 10 dem Bediener aus der Hand
geschleudert wird. Die Beschleunigung, die die
Handwerkzeugmaschine 10 dabei erfährt, wird durch den Sensor
20 erfaßt und mittels der Integratoren 21 und 22 in das
Geschwindigkeitssignal v und das Wegsignal s umgeformt.
Im Normalbetrieb kann es durchaus vorkommen, daß der
Bediener die Handwerkzeugmaschine 10 bewußt um die Drehachse
13 schwenkt. Insbesondere im Hammerbetrieb kann es auch zu
betriebsbedingten Beschleunigungen kommen. Es muß also ein
verläßliches Kriterium für die Erkennung des unbeherrschten
Blockierfalles gefunden werden, das bewußte bzw.
betriebsbedingt normale Bewegungen von kritischen Bewegungen
unterscheidet. Aus diesem Grund ist vorgesehen, daß die
Sicherheitsabschaltung nur dann ausgelöst wird, wenn
wenigstens zwei Bedingungen erfüllt sind, d. h. im
Beispielsfall wenn sowohl die Wegstrecke s den zugehörigen
Schwellwert s′ erreicht oder überschreitet und wenn die
Geschwindigkeit v den zugehörigen Schwellwert v′ erreicht
oder überschreitet. Die Erfüllung beider Kriterien wird
durch den Operator 18 erkannt, der eine logische "und"-
Verknüpfung der Vergleichssignale s s′ und v v′ zu einem
Auslösesignal A vornimmt. Erst bei Vorliegen beider
Bedingungen wird der Aktor 19 vom Operator 18 aktiviert. Der
Aktor 19 kann beispielsweise als Trennkupplung im
Antriebsstrang und/oder als Schalter zum Abschalten des
Motors und/oder als Kupplung zur schlagartigen Verbindung
des Gehäuses 11 mit dem Antriebsstrang ausgebildet sein.
Eine besonders vorteilhafte Sicherheitsabschaltung zum
Stoppen der beginnenden Drehbewegung des Gehäuses 11 der
Handwerkzeugmaschine 10 wird durch das Vorsehen aller drei
Aktorfunktionen erzielt. Die Schwellwerte s′, v′ und a′
können auch vom Bediener festlegbar sein, so daß
beispielsweise für bestimmte Anwendungsfälle ein höherer
Schwellwert wählbar ist.
In Fig. 2 ist in den Diagrammen I und II der zeitliche
Verlauf der Werte der Bewegungsgrößen v und s und im
Diagramm III der zugehörige Verlauf des vom Operator 18
erzeugten Auslösesignals A beispielhaft dargestellt. In den
Diagrammen I und II sind die jeweiligen Schwellwerte v′, s′
eingetragen, die den als beherrschbar angesehenen
Betriebsbereich der Handwerkzeugmaschine 10 begrenzen. Die
Schwellwerte v′, s′ sind hier lediglich einseitig, d. h. für
eine in einer bestimmten Laufrichtung betriebene
Handwerkzeugmaschine dargestellt. Sind unterschiedliche
Laufrichtungen möglich, so können entsprechende Grenzwerte
auch für die andere Laufrichtung festgelegt werden. Im
Diagramm I wird zum Zeitpunkt t = t₂ der Schwellwert v′
erreicht. Der Aktor 19 wird zu diesem Zeitpunkt t₂ jedoch
nicht aktiviert, da der Wert der Bewegungsgröße s noch
innerhalb des unkritischen Bereichs liegt. Erst zum
Zeitpunkt t = t₃ erreicht der Wert der Bewegungsgröße s den
für sie geltenden Grenzwert s′. Zu diesem Zeitpunkt t = t₃
sind beide Bedingungen für das Auslösen der
Sicherheitsabschaltung erfüllt, so daß der Operator 18 das
Auslösesignal A erzeugt und den Aktor 19 aktiviert. Die
Sicherheitsabschaltung wird dadurch in Gang gesetzt.
Das zweite Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 unterscheidet
sich vom ersten Ausführungsbeispiel lediglich hinsichtlich
der Signalverarbeitung. Es ist eine Auswerteeinrichtung 18′
vorgesehen, in der in Abhängigkeit wenigstens zweier Werte
der Bewegungsgrößen v, s und/oder a ein Auslösesignal nach
einem Fuzzy-Algorithmus erzeugt wird. Fuzzy-Algorithmen sind
allgemein bekannt, so daß sie hier nicht näher beschrieben
werden müssen. Zum Zwecke der Offenbarung wird statt dessen
auf die einschlägige Literatur, beispielsweise die Bücher
"Fuzzy-Logic" von Constantin von Altrock, Verlag Oldenbourg
und "Fuzzy-Logik" von Lilli, Francis-Verlag, verwiesen.
Im vorliegenden Beispiel sind die Schwellwerte s′, v′, a′
für die jeweilige Bewegungsgröße s, v, a, bei deren
Erreichen oder Überschreiten die Auslösung des Aktors 19
erfolgt, in Abhängigkeit der jeweils anderen Größe(n)
festlegbar. So ist es beispielsweise möglich, bei Verwendung
der beiden Bewegungsgrößen s und v wie beim ersten
Ausführungsbeispiel, die Auslösung der Antriebs
unterbrechung bei einem relativ hohen Wert von v schon bei
einem niedrigen Schwellwert s′ zu aktivieren und bei relativ
kleinen Werten für v dagegen einen höheren Schwellwert s′
festzulegen. Analog dazu kann dann der Schwellwert v′
abhängig vom jeweiligen Wert der Bewegungsgröße s sein. Die
Auswerteeinrichtung 18′ wird dabei durch einen
Microcontroller gebildet. Insgesamt ergibt sich so eine die
Vielzahl möglicher Bewegungszustände der
Handwerkzeugmaschine berücksichtigende
Antriebsunterbrechung.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten
Ausführungsbeispiele beschränkt. So können auch andere oder
alle Bewegungsgrößen zur Bildung des Auslösesignals A
herangezogen werden. Die Erfindung kann bei allen
Handwerkzeugmaschinen vorteilhaft Anwendung finden, bei
denen ein Werkzeug drehend antreibbar ist und außerdem die
Gefahr besteht, daß beim Blockieren des Werkzeugs die
Handwerkzeugmaschine dem Bediener aus der Hand gerissen
wird.
Claims (10)
1. Verfahren zum Unterbrechen der Antriebstätigkeit einer
Handwerkzeugmaschine (10) mit drehender Antriebsbewegung,
insbesondere einer Bohr- bzw. Schlagbohrmaschine oder eines
Bohrhammers, bei dem beim Betrieb der Handwerkzeugmaschine
(10) der Wert einer die räumliche Bewegung der
Handwerkzeugmaschine als Ganzes kennzeichnenden
Bewegungsgröße erfaßt wird, wobei als Bewegungsgröße eine
Beschleunigung (a), die die Handwerkzeugmaschine (10)
erfährt, oder eine Geschwindigkeit (v), mit der sie sich
bewegt, oder eine Wegstrecke (s), die sie zurücklegt,
herangezogen wird und bei dem in Abhängigkeit des Wertes der
Bewegungsgröße die Drehantriebstätigkeit der
Handwerkzeugmaschine (10) bei Erreichen oder Überschreiten
eines bestimmten Schwellwertes (s′, v′, a′) unterbrochen
wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Werte von
verschiedenen Bewegungsgrößen erfaßt werden und die
Drehantriebstätigkeit der Handwerkzeugmaschine (10) nur dann
unterbrochen wird, wenn wenigstens zwei Werte verschiedener
Bewegungsgrößen einen für die jeweilige Bewegungsgröße
vorbestimmten Schwellwert (v′, s′ oder a′) erreicht oder
überschritten haben.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Werte der Bewegungsgrößen Wegstrecke (s) und
Geschwindigkeit (v) erfaßt werden und daß die
Drehantriebstätigkeit dann unterbrochen wird, wenn beide
zugehörigen Schwellwerte (s′ und v′) erreicht oder
überschritten wurden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterbrechung der
Drehantriebstätigkeit durch Auskuppeln im Antriebsstrang der
Handwerkzeugmaschine (10) und/oder durch Abschalten eines
Antriebsmotors der Handwerkzeugmaschine (10) und/oder durch
schlagartiges Verbinden eines Gehäuses (11) der
Handwerkzeugmaschine (10) mit dem Antriebsstrang
herbeigeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwellwerte (v′, s′ und/oder a′)
der jeweiligen Bewegungsgröße (v, s und/oder a) nach einem
Fuzzy-Algorithmus festgelegt werden.
5. Handwerkzeugmaschine mit drehender Antriebsbewegung,
insbesondere Bohr- bzw. Schlagbohrmaschine oder Bohrhammer,
welche mit Mitteln (15) zum Unterbrechen der
Drehantriebstätigkeit ausgestattet ist, die eine Vorrichtung
(16) zum Erfassen einer die räumliche Bewegung der
Handwerkzeugmaschine (10) als Ganzes kennzeichnenden
Bewegungsgröße und eine Vergleichseinrichtung (17) zum
Vergleichen des jeweiligen Wertes der Bewegungsgröße mit
einem vorgegebenen Schwellwert (s′, v′ oder a′) umfassen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (16) zum
Erfassen des jeweiligen Wertes von verschiedenen
Bewegungsgrößen (s, v oder a) ausgebildet ist und die
Vergleichseinrichtung (17) zum Vergleichen dieser Werte mit
zugehörigen Schwellwerten (s′, v′ oder a′) eingerichtet ist,
und daß ein Operator (18) vorgesehen ist, der nach Erreichen
oder Überschreiten von wenigstens zwei der Schwellwerte (s′,
v′ oder a′) einen Aktor (19) zum Unterbrechen der
Antriebstätigkeit aktiviert.
6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aktor (19) als Trennkupplung im
Antriebsstrang der Handwerkzeugmaschine (10) und/oder als
Schalter zum Abschalten des Motors und/oder als Kupplung zur
schlagartigen Verbindung eines Gehäuses (11) der
Handwerkzeugmaschine mit dem Antriebsstrang ausgebildet ist.
7. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (16) zum Erfassen des
jeweiligen Meßwertes der Bewegungsgröße einen Sensor (20)
aufweist, der als Beschleunigungsaufnehmer ausgebildet ist
und der Erzeugung eines Beschleunigungssignals dient, und
daß darüber hinaus Integrationsglieder (21, 22) zur
Bestimmung weiterer Bewegungsgrößen vorgesehen sind.
8. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (16) einen ersten
Integrator (21) für das Geschwindigkeitssignal (v) und einen
zweiten Integrator (22) für das Wegsignal (s) aufweist.
9. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Auswerteeinrichtung (18′)
vorgesehen ist, in der die Schwellwerte (s′, v′ und/oder a′)
für die Bewegungsgrößen (v, s und/oder a) nach einem Fuzzy-Algorithmus
festlegbar sind.
10. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (18′) durch
einen Mikrocontroller gebildet wird.
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