DE19627971C2 - BNC-Stecker - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen BNC-Stecker, insbesondere für
abgeschirmte Koaxialkabel, nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Ein derartiger BNC-Stecker ist aus der
DE 90 01 226 U1 bekannt.
BNC-Stecker sind in einer Vielzahl bekannt. Sie werden
insbesondere dann eingesetzt, wenn abgeschirmte Leitungen
miteinander verbunden werden sollen, wobei auch an der
Kontaktstelle die Abschirmung erhalten bleiben soll, um den
Einfluß von elektromagnetischen Störungen auf das zu
übertragende Signal zu verhindern. Üblicherweise wird das
Kabelende an entsprechende, abgeschirmte Lötfahnen des
Steckers angelötet, wodurch eine optimale elektrische und
mechanische Verbindung zwischen Kabel und Stecker erzielt
wird. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß insbesondere auf
Baustellen der Lötvorgang entweder umständlich oder nicht
durchführbar ist, da insbesondere bei beengten
Platzverhältnissen ein Löten nicht möglich oder eine
Lötvorrichtung nicht zur Hand ist. In diesem Falle können
Stecker eingesetzt werden, bei denen das Kabelende mittels
einer Klemmverbindung im Stecker befestigt wird. Bei diesem
Stecker wird die zu befestigtende Ader lediglich zwischen zwei
V-förmig angeordnete, vorgespannte Halteplättchen
eingeschoben, wodurch eine selbstätige Klemmwirkung und ein
gewisser Halteeffekt erzielt wird. Zwar kann diese Verbindung
ohne Werkzeug durchgeführt werden, jedoch weist eine derartige
Verbindung extrem kleine Kontaktflächen zwischen den
Federplättchen und der anliegenden Ader auf, die bei einigen
Anwendungsgebieten nicht ausreicht. Insbesondere bei
Gleichspannungen zwischen 5 und 400 mV, mit denen sehr kleine
Signale übertragen werden, kann es hierbei zu
Übertragungsproblemen kommen. Außerdem läßt die mechanische
Festigkeit zu wünschen übrig.
Des Weiteren sind Stecker für Koaxialkabel aus der
DE-GM 19 55 473, der US 3,530,425 und der DE 23 42 427 A1
bekannt.
Das DE-Gbm 19 55 473 zeigt einen Winkelstecker für
Koaxialkabel, bei dem der Innenleiter selbstständig geklemmt
wird, da Lötverbindungen nicht überall herstellbar sind und
Schraubverbindungen zum Lockern neigen.
Aus der US 3,530,425 ist ein Stecker für Koaxialkabel bekannt,
bei dem der Innenleiter des Kabels zwischen der Kontaktfläche
des Kontaktstiftes und einem durch eine Schraube verstellbaren
Druckstück eingeklemmt wird.
Die DE 23 42 427 A1 offenbart einen Winkelstecker für
Koaxialkabel, der eine Einführfase für den Innenleiter des
Kabels aufweist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen BNC-
Stecker bereitzustellen, an den auf einfache Weise ein
Kabelende angeschlossen werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei
einem BNC-Stecker der eingangs genannten Art die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 vorgesehen sind.
Der erfindungsgemäße BNC-Stecker hat den wesentlichen Vorteil,
daß das Kabelende nicht mehr angelötet werden muß, sondern mit
einem Druckstück an die Kontaktfläche des Kontaktstiftes
angepreßt wird. Das Anpressen erfolgt durch Einschrauben einer
Schraube in das Gehäuse, wozu lediglich ein Schraubendreher
oder ein anderes geeignetes Werkzeug benötigt wird. Beim
Anpressen des Druckstücks wird die Ader geringfügig verformt,
wodurch die Kontaktfläche vergrößert wird. Insbesondere
schmiegt sich die Ader an die Kontaktfläche an. Da nach dem
Abisolieren des Kabelendes das von der Isolierung freigelegte
Ende der Ader lediglich durch die Aufnahmeöffnung hindurch
zwischen die Kontaktfläche und das Druckstück eingeschoben
werden muß, muß zum Verbinden nur noch die Schraube angezogen
werden. Mit dem erfindungsgemäßen BNC-Stecker kann also das
Kabelende wesentlich schneller und einfacher befestigt werden
als Lötstecker, wohingegen der Kontakt wesentlich besser ist,
als beim Stecker mit einer Klemmverbindung mittels
Federplättchen.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß die Kontaktfläche in einem
Isolationselement angeordnet ist und über das
Isolationselement mit dem Gehäuse verbunden ist, wobei das
Isolationselement eine in Richtung der Aufnahmeöffnung
zeigende erste Einführschräge aufweist, die im wesentlichen
die Aufnahmeöffnung mit der Kontaktfläche verbindet. Die
Einführschräge lenkt das freie Aderende beim Einschieben des
Kabelendes exakt über die Kontaktfläche, so daß ein Anpressen
der Ader auf die Kontaktfläche gewährleistet ist.
Vorteilhaft weist das Druckstück eine in Richtung der
Aufnahmeöffnung zeigende zweite Einführschräge auf, die im
wesentlichen die Aufnahmeöffnung mit der der Kontaktfläche
gegenüberliegenden Fläche des Druckstücks verbindet. Die
beiden Einführschrägen bilden also einen im wesentlichen
trichterförmigen Einführkanal, der das freie Aderende sicher
zwischen die Kontaktfläche und das Druckstück lenkt.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß die
Kontaktfläche sich parallel zur Achse, insbesondere mit
geringem Abstand zur Achse der Aufnahmeöffnung erstreckt. Beim
Einführen des Kabelendes in den erfindungsgemäßen BNC-Stecker
kommt also das freie Aderende ohne Verformung oder sonstige
Deformation direkt oberhalb der Kontaktfläche zu liegen.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Kontaktfläche in Richtung der Aufnahmeöffnung ansteigt oder
abfällt, d. h. die Ebene der Kontaktfläche eines von 90°
verschiedenen Winkel, insbesondere zwischen 0° und 45°, zur
Achse der Aufnahmeöffnung einschließt. Durch die geneigte
Anordnung der Kontaktfläche, die ein entsprechend geformtes
Druckstück bedingt, können höhere Druckkräfte beim Anziehen
der Schraube auf das freie Aderende einwirken, wodurch ein
besserer Kontakt erzielt wird.
Vorzugsweise ist die Kontaktfläche von einem in Richtung des
Druckstücks offenen Isolationskäfig, z. B. einer
Isolationshülse umgeben, der bzw. die die Kontaktfläche
überragt und im Bereich der Aufnahmeöffnung offen ist. Die
Isolationshülse hat den wesentlichen Vorteil, daß im Falle
einer sich aufspleißenden Litze die einzelnen Adern innerhalb
der Isolationshülse gehalten werden, so daß kein Kurzschluß zu
befürchten ist. Die Isolationshülse erstreckt sich dabei
koaxial zum Kontaktstift, wobei die Wand der Isolationshülse
im Bereich der Einlaufschräge offen ist.
Durch Ausgestaltung des Druckstücks aus Isolationsmaterial
wird auch hier ein Kurzschluß mit dem Gehäuse des
erfindungsgemäßen BNC-Steckers vermieden. Das freie Aderende
ist also bis auf die Kontaktfläche vollständig von
Isolationsmaterial umgeben.
Ein optimaler Anpreßdruck kann dadurch erzielt werden, daß das
Druckstück auf der der Kontaktfläche zugewandten Seite eine
harte Fläche, insbesondere einen Metalleinsatz aufweist.
Vorzugsweise besteht das Druckstück aus Kunststoff, in welchen
ein Metallplättchen eingesetzt ist. Dieses Metallplättchen
drückt beim Anziehen der Schraube auf das freie Aderende und
hält dieses zwischen der Kontaktfläche und dem Druckstück
fest. Eine Verformung des Metalleinsatzes bzw. der
Kontaktfläche ist nicht zu befürchten, da der einwirkende
Druck lediglich eine Verformung der Ader bewirkt.
Eine optimale Kompaktheit des erfindungsgemäßen BNC-Steckers
wird dadurch geschaffen, daß die Schraube versenkt im Gehäuse
angeordnet ist. Die Außenabmessungen entsprechen also denen
herkömmlicher BNC-Stecker.
Um beim Anziehen der Schraube ein Verdrehen des Druckstücks im
Gehäuse bzw. im Isolationselement zu verhindern, weist das
Druckstück eine Ausnehmung oder einen Vorsprung auf und ist
das Gehäuse oder das Isolationselement mit einem Vorsprung
oder einer Aufnahme zum formschlüssigen Verbinden des
Druckstücks versehen. Eine Verletzung der Ader durch Verdrehen
des Druckstücks beim Anziehen der Schraube ist somit
ausgeschlossen. Außerdem wird durch die Verdrehsicherung die
zweite Einführschräge des Druckstücks stets in Richtung der
Aufnahmeöffnung gehalten.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß der BNC-Stecker als
Winkelstecker ausgebildet ist. In diesem Falle sind der
Kontaktstift, das Druckstück und die Schraube achsparallel,
insbesondere koaxial hintereinander angeordnet.
Eine andere Variante sieht vor, daß der BNC-Stecker als T-
Stecker ausgebildet ist und zwei Aufnahmeöffnungen aufweist,
die auf die Kontaktfläche münden. Dieser Stecker dient z. B.
zur Aufnahme von zwei Kabelenden, wobei über die eine
Aufnahmeöffnung ein Sensor angeschlossen werden kann und über
die andere Aufnahmeöffnung das Signal für eine weitere
Verarbeitung oder ein Stellglied abgenommen werden kann.
Außerdem kann mit diesem T-Stecker ein Signal aus einem Netz
entnommen bzw. in dieses eingeleitet werden.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter
Bezugnahme auf die Zeichnung zwei besonders bevorzugte
Ausführungsbeispiele im einzelnen dargestellt sind. Dabei
können die in der Zeichnung dargestellten und in den
Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils
einzeln für sich oder in beliebiger Kombination
erfindungswesentlich sein. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erstes
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
BNC-Steckers;
Fig. 2 den Stecker gemäß Fig. 1 mit geöffneter
Schraube und abgehobenem Druckstück;
Fig. 3 den Stecker gemäß Fig. 2 mit eingesetztem
Kabelende; und
Fig. 4 einen Schnitt durch ein zweites
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen BNC-
Steckers, der als T-Stecker ausgeführt ist.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
eines insgesamt mit 1 bezeichneten BNC-Steckers dargestellt,
der als Winkelstecker ausgeführt ist. Dieser BNC-Stecker 1
weist ein Steckergehäuse 2 auf, an welches ein Kabel 3, z. B.
ein Koaxialkabel (Fig. 3) anschließbar ist. Hierfür ist das
Gehäuse 2 mit einer Aufnahmeöffnung 4 versehen, in welches das
freie Kabelende 5 eingeführt wird. Außerdem weist das
Steckergehäuse 2 einen eine BNC-Buchse (nicht dargestellt)
aufnehmenden Abschnitt 6 auf. Dieser Abschnitt 6 ist mit einem
zentralen Kontaktstift 7 versehen, der im Abschnitt 6 von
einem ersten Isolationselement 8 und im Gehäuse 2 von einem
zweiten Isolationselement 9 gehalten wird. Der Kontaktstift 7
schließt mit seinem der Stiftspitze 10 gegenüberliegenden Ende
bündig im Isolationselement 9 ab und bildet eine Kontaktfläche
11. Diese Kontaktfläche 11 liegt im wesentlichen in der Achse
12 der Aufnahmeöffnung 4 bzw. ist um das Maß der halben Dicke
der Mittelader 13 (Fig. 3) des Kabels 3 von der Achse 12
versetzt. An dieser Kontaktfläche 11 liegt (in der Fig. 1)
ein Druckstück 14 an, welches aus Kunststoff besteht und einen
Metalleinsatz 15 aufweist. Dieses Druckstück 14 wird von einer
Schraube 16 gehalten, die in eine entsprechende
Gewindeausnehmung in das Steckergehäuse 2 eingeschraubt ist.
Mittels der Schraube 16 kann das Druckstück 14 auf die
Kontatkfläche 11 aufgepreßt werden. Dabei liegen sich die
Kontaktfläche 11 und der Metalleinsatz 15 gegenüber.
Aus den Fig. 1 bis 3 ist außerdem deutlich erkennbar, daß
das Isolationselement 9 eine erste Einführschräge 17 und das
Druckstück 14 eine zweite Einführschräge 18 aufweisen. Die
beiden Einführschrägen 17 und 18 weisen in Richtung auf die
Aufnahmeöffnung 4 und bilden einen Einführtrichter für die
Mittelader 13 des Kabels 3 zwischen die Kontaktfläche 11 und
das Druckstück 14.
In den Fig. 2 und 3 ist deutlich erkennbar, daß die
Kontaktfläche 11 von einem in Richtung des Druckstücks 14
offenen Isolationskäfig, bzw. von einer Isolationshülse 19
umgeben ist, die die Kontaktfläche 11 überragt. Diese
Isolationshülse 19 weist Seitenwände 20 und 21 auf, wobei die
Seitenwand 21 der Aufnahmeöffnung 4 gegenüberliegt und die
Seitenwände 20 (nur eine Seitenwand sichtbar) die Seitenwand
21 mit der Einführschräge 17 verbindet. Die Isolationshülse 19
bzw. Seitenwände 20 und 21 haben den wesentlichen Vorteil,
daß, wie aus Fig. 3 ersichtlich, die Mittelader 13
ausschließlich mit der Kontaktfläche 11 in Berührung kommt
und, ausgenommen im Bereich der Aufnahmeöffnung 4, allseitig
von Isolationsmaterial, nämlich den Seitenwänden 20 und 21
umgeben ist. Somit können sich aufspleißende Litzen nicht mit
dem Steckergehäuse 2 in Berührung kommen und einen Kurzschluß
herbeiführen. Ferner ist aus der Zeichnung erkennbar, daß die
Seitenwand 21 höher ausgestaltet ist als die Seitenwand 20.
Entsprechend ist das Druckstück 14 mit einer Ausnehmung 22
bzw. an der der Seitenwand 21 zugewandten Seite mit einer
Abflachung versehen, so daß sich das Druckstück 14 nach dem
Einsetzen nicht mehr verdrehen kann. Auf diese Weise wird
sichergestellt, daß die zweite Einführschräge 18 stets in
Richtung der Aufnahmeöffnung 4 zeigt.
Wird das Kabel 3, wie in Fig. 3 dargestellt, abisoliert und
die Abschirmung 23 um den Haltekonus 24 gelegt, kann das Ende
des Kabels 3 in die Aufnahmeöffnung 4 eingefügt und mit der
Hohlschraube 25 befestigt werden. Beim Einführen des
Kabelendes in die Aufnahmeöffnung 4 fährt die abisolierte
Mittelader 13 in den von den beiden Einführschrägen 17 und 18
gebildeten Einführtrichter 26 ein, hebt das Druckstück 14 von
der Kontaktfläche 11 ab und kommt zwischen der Kontaktfläche
11 und dem Metalleinsatz 15 des Druckstücks 14 zu liegen.
Hierfür muß die Schraube 16 lediglich so weit gelöst werden,
daß das Druckstück 14 entsprechend weit von der Kontaktfläche
11 abgehoben werden kann. Ein vollständiges Lösen der Schraube
16 und Entfernen des Druckstücks 14, wie in den Fig. 2 und
3 lediglich zum besseren Verständnis dargestellt, ist nicht
erforderlich. Nachdem das Ende des Kabels 3, wie in Fig. 3
dargestellt, in die Aufnahmeöffnung 4 eingeschoben und die
Hohlschraube 25 angezogen worden ist, kann die Schraube 16
angezogen werden. Dabei wird das Druckstück 14 in Richtung auf
die Kontaktfläche 11 gepreßt, wodurch die Mittelader 13
verformt wird. Dies bewirkt eine flächige Anlage an der
Kontaktfläche 11, wodurch ein optimaler elektrischer Kontakt
hergestellt wird. Außerdem bewirkt das Anpressen des
Druckstücks 14 an die Kontaktfläche 11 einen zusätzlichen
mechanischen Halt des Kabels 3, so daß selbst bei sich ständig
bewegenden Kabeln 3 keine Lockerung der elektrischen
Verbindung zu befürchten ist.
Bei der in der Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist das
Gehäuse 2 des BNC-Steckers 1' mit zwei Aufnahmeöffnungen 4 und
4' versehen, so daß z. B. über die eine Aufnahmeöffnung 4, wie
in Fig. 3 dargestellt, ein Kabel 3 angeschlossen werden kann
und das Signal mittels eines über die Aufnahmeöffnung 4'
angeschlossenen Kabels (nicht dargestellt) für eine
zusätzliche Verarbeitung abgegriffen werden kann. Außerdem ist
dieser BNC-Stecker 1' geeignet, um in Netzwerken verwendet
werden zu können.
Bei diesem BNC-Stecker 1' ist das Isolationselement 9' mit
zwei Einführschrägen 17 und 17' und das Druckstück 14' mit
zwei zweiten Einführschrägen 18 und 18' versehen. Diese Paare
von Einführschrägen 17 und 18 bzw. 17' und 18' bilden zwei
Einführtrichter, durch welche die Enden der Mitteladern zweier
Kabelenden zwischen das Druckstück 14' und die Kontaktfläche
11 eingeführt werden können. Auch hier wird eine Berührung der
Mitteladern mit dem Steckergehäuse 2 durch Seitenwände 20
verhindert. Nach dem Einführen der Kabelenden, Festziehen der
Hohlschrauben 25 und 25' und Festziehen der Schraube 16' ist
der BNC-Stecker 1' sicher in ein Netzwerk eingebunden. Die
Signale können störungsfrei und ohne elektromagnetische
Einflüsse am Abschnitt 6 über den Kontaktstift 7 entnommen
werden.
Claims (10)
1. BNC-Stecker, insbesondere für abgeschirmte Koaxialkabel
(3), mit einem Steckergehäuse (2), welches eine
Aufnahmeöffnung (4) für ein Ende des Kabels (3) aufweist
und mit einem, die entsprechende BNC-Buchse aufnehmenden
Abschnitt (6), wobei in diesem Abschnitt (6) ein
zentraler Kontaktstift (7) vorgesehen ist, der an seiner
Rückseite eine Kontaktfläche (11) für eine Ader (13),
insbesondere für die Mittelader des Kabels (3) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktfläche (11) ein
Druckstück (14) gegenüberliegt, welches mittels einer
Schraube (16) in Richtung der Kontaktfläche (11)
verstellbar ist, daß die Kontaktfläche (11) derart im
Steckergehäuse (2) angeordnet ist, daß beim Einführen des
Kabels (3) in die Aufnahmeöffnung (4) die Ader (13)
zwischen der Kontaktfläche (11) und dem Druckstück (14)
zu liegen kommt, daß die Kontaktfläche (11) in einem
Isolationselement (9) angeordnet und über das
Isolationselement (9) mit dem Steckergehäuse (2)
verbunden ist, wobei das Isolationselement (9) eine in
Richtung der Aufnahmeöffnung (4) zeigende erste
Einführschräge (17) aufweist, die im wesentlichen die
Aufnahmeöffnung (4) mit der Kontaktfläche (11) verbindet
und daß das Druckstück (14) eine in Richtung der
Aufnahmeöffnung (4) zeigende zweite Einführschräge (18)
aufweist, die im wesentlichen die Aufnahmeöffnung (4) mit
der der Kontaktfläche (11) gegenüberliegenden Fläche des
Druckstücks (14) verbindet.
2. BNC-Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kontaktfläche (11) sich parallel zur Achse (12) der
Aufnahmeöffnung (4) erstreckt.
3. BNC-Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kontaktfläche (11) in Richtung der Aufnahmeöffnung
(4) ansteigt oder abfällt.
4. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfläche (11) von
einer Isolationshülse (19) umgeben ist, die die
Kontaktfläche (11) überragt und im Bereich der
Aufnahmeöffnung (4) offen ist.
5. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (14) aus
Isolationsmaterial besteht.
6. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (14) auf der
der Kontaktfläche zugewandten Seite eine harte Fläche,
insbesondere einen Metalleinsatz (15) aufweist.
7. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (16) versenkt im
Steckergehäuse (2) angeordnet ist.
8. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (14) eine
Ausnehmung (22) oder einen Vorsprung aufweist und das
Steckergehäuse (2) oder ein Isolationselement (9) mit
einem Vorsprung (Seitenwand 21) oder einer Ausnehmung zur
formschlüssigen Verbindung des Druckstücks (14) versehen
ist.
9. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er als Winkelstecker
ausgebildet ist.
10. BNC-Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er als T-Stecker ausgebildet
ist und zwei Aufnahmeöffnungen (4, 4') aufweist, die auf
die Kontaktfläche (11) münden.
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- 1996-07-11 DE DE1996127971 patent/DE19627971C2/de not_active Expired - Fee Related
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