DE19626994A1 - Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen und Identifikationssystem für Fahrzeuge - Google Patents
Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen und Identifikationssystem für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen und ein Identifika
tionssystem für Fahrzeuge. Dabei ist das Identifikationssystem und -verfahren für Fahrzeuge
aller Art anwendbar, so beispielsweise für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrräder.
Zur Identifizierung eines Fahrzeugs sowie zur Erfassung und Speicherung der Daten des
Fahrzeugs und des Fahrzeugbesitzers sind verschiedene Möglichkeiten bekannt. Im Bereich
von Kraftfahrzeugen und Motorrädern werden Kraftfahrzeugscheine, Kraftfahrzeugbriefe und
Betriebserlaubnisscheine verwendet. Diese Unterlagen enthalten dabei typischerweise Ein
tragungen über eine amtliche Zulassung des Fahrzeugs (Stempel, Plaketten), die technischen
Daten und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, Angaben zu möglichen Sondergenehmigun
gen und gegebenenfalls zu Sonderausstattungen des Fahrzeugs sowie die persönlichen Daten
des Fahrzeugeigentümers (Name, Adresse usw.). Im Fall einer Kontrolle des Fahrzeugs,
beispielsweise im Rahmen einer technischen Überprüfung oder bei einer polizeilichen Kon
trolle, sowie bei einem Diebstahl des Fahrzeugs werden die genannten Unterlagen benötigt,
um die wesentlichen Daten des Fahrzeugs erfassen und ggfs. eine amtliche Zulassung über
prüfen zu können oder um eine Querverbindung von dem Fahrzeug zu einem berechtigten
oder unberechtigten Besitzer des Fahrzeugs herstellen zu können, d. h. um einen eindeutigen
Besitznachweis führen zu können. Bei den bekannten Fahrzeugpapieren besteht jedoch das
Problem, daß diese leicht gefälscht werden können. Außerdem ist nicht gewährleistet, daß der
betreffende Fahrzeugführer diese Papiere immer mitführt, wodurch eine eventuelle Kontrolle
oder Überprüfung erschwert oder behindert wird.
Im Bereich von Fahrrädern gibt es bisher kein ausreichend wirksames System zur Erfassung
der Daten des Fahrrads und der Daten des Besitzers des Fahrrads. Insbesondere im Fall eines
Verlusts oder Diebstahls des Fahrrads konnte ein berechtigter Besitzer einen Besitznachweis
daher bisher meistens nur schwer führen. Da es keine den Kraftfahrzeugscheinen vergleich
baren, gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente für Fahrräder gibt und da der einen Diebstahl
geltend machende Besitzer eines Fahrrads häufig keine Angaben über die Rahmennummer,
das Fabrikat, die Farbe oder eventuelle Sonderausstattungen des Fahrrads machen kann, bleibt
eine Fahndung nach dem gestohlenen Fahrrad häufig ohne Erfolg. Derzeit (Juli 1996) gibt es
in Deutschland etwa 90 Millionen Fahrräder, wobei etwa 500.000 Fahrräder pro Jahr gestoh
len werden. Dieses verursacht einen Versicherungsschaden in der Größenordnung von etwa
190 Millionen DM pro Jahr.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein Identifikationssystem für Fahrzeuge
aller Art zu schaffen, das bei einer Überprüfung, Kontrolle oder im Fall eines Verlusts oder
Diebstahls des Fahrzeugs eine unkomplizierte schnelle Ermittlung aller relevanten Daten,
beispielsweise hinsichtlich einer ordnungsgemäßen amtlichen Zulassung, sowie einen ein
deutigen Besitznachweis ermöglicht. Insbesondere bei der Anwendung mit Fahrrädern soll
dieses Identifikationssystem dabei einfach aufgebaut und billig, aber dennoch robust und
zuverlässig sein. Insgesamt soll durch das Fahrzeugidentifikationssystem ein Beitrag zur
Fahrzeugdiebstahlsicherung geleistet werden.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen gemäß Patent
anspruch 1 sowie durch ein Identifikationssystem für Fahrzeuge gemäß Patentanspruch 13
gelöst. Demnach ist an einem Fahrzeug eine erste elektronische Speichereinrichtung an
gebracht, in der eine Identifizierungs-Codenummer gespeichert ist. Zusätzlich oder alternativ
ist eine von dem Fahrzeug getrennte zweite elektronische Speichereinrichtung vorgesehen, in
der dieselbe Identifizierungs-Codenummer gespeichert ist. Die zweite elektronische Speicher
einrichtung ist dabei ein tragbarer Datenträger, der von dem Besitzer des zuvor genannten
Fahrzeugs eingesteckt und mitgenommen werden kann. Erfindungsgemäß werden eine oder
beide der in den Speichereinrichtungen gespeicherten Identifizierungs-Codenummern von
einem Lesegerät gelesen und anschließend in einer Computereinrichtung ausgewertet.
Um im Fall einer technischen Überprüfung oder einer polizeilichen Kontrolle des Fahrzeugs
oder bei einem Verlust oder Diebstahl das Fahrzeug identifizieren und den rechtmäßigen
Besitzer ermitteln zu können, wird die Identifizierungs-Codenummer derjenigen Speicherein
richtung gelesen, die bei der betreffenden Kontrolle, Überprüfung oder nach einem Diebstahl
zur Verfügung steht. Nach einem Diebstahl wird dieses die von dem Fahrzeug getrennte, in
dem tragbaren Datenträger untergebrachte Speichereinrichtung sein, wobei das Lesen und
Auswerten der dort gespeicherten Identifizierungs-Codenummer die Ermittlung der zu dieser
Nummer gehörenden Daten des betreffenden Fahrzeugs sowie der zu dieser Nummer gehören
den persönlichen Daten des Fahrzeugbesitzers gestattet, die in dem Computer abgespeichert
sind. Somit sind Rückschlüsse auf das gesuchte Fahrzeug möglich. Umgekehrt kann bei einer
polizeilichen oder technischen Kontrolle des Fahrzeugs die in der an dem Fahrzeug an
gebrachten Speichereinrichtung gespeicherte Identifizierungs-Codenummer gelesen werden,
wobei die Auswertung dieser Codenummer mittels der Computereinrichtung Rückschlüsse auf
den berechtigten Besitzer des Fahrzeugs zuläßt, dessen persönliche Daten zu der betreffenden
Identifizierungs-Codenummer in dem Computer gespeichert sind. Darüber hinaus kann
festgestellt werden, ob das überprüfte Fahrzeug als gestohlen gemeldet worden ist. Weitere
vergleichbare Fallkonstellationen sind denkbar.
Die Computer, die die eingelesenen Identifizierungs-Codenummern auswerten, können
einerseits bei den Fahrzeughändlern zur erstmaligen Aufnahme der Fahrzeugdaten und der
persönlichen Daten des Fahrzeugbesitzers beim Kauf des Fahrzeugs und andererseits stationär
bei Polizeidienststellen oder mobil in Polizeifahrzeugen stationiert sein. Durch eine Vernet
zung dieser Computer miteinander kann ein flächendeckendes und wirksames Identifikations
system für Fahrzeuge geschaffen werden, das zur Diebstahlsicherung und insgesamt zur
Sicherheit beiträgt. Jedes in diesem System aufgenommene Fahrzeug bzw. jeder Fahrzeug
besitzer hat dabei seine eigene Identifizierungs-Codenummer. Zu dieser Codenummer sind in
dem Computersystem die jeweiligen Daten des betreffenden Fahrzeugs sowie die persönlichen
Daten des Fahrzeugbesitzers abgespeichert. Jede Identifizierungs-Codenummer darf somit nur
ein einziges Mal in dem System vorhanden sein. Dabei erfolgt eine Vergabe einer Identifizie
rungs-Codenummer für ein bestimmtes Fahrzeug und den zugehörigen Fahrzeugbesitzer
beispielsweise beim Kauf des Fahrzeugs beim Fahrzeughändler oder bei einer nachträglichen
Installation des Identifikationssystems an dem Fahrzeug. Der Händler nimmt die Codenum
mer in den Computer auf und speichert zu dieser Codenummer die notwendigen Daten des
Fahrzeugs und des Fahrzeugbesitzers ab. Bei einem späteren Lesen der Identifizierungs-
Codenummer können dann die zu dieser Nummer abgespeicherten Daten des Fahrzeugs und
des Fahrzeugbesitzers in dem Computer ermittelt werden, beispielsweise also bei einer
Polizeikontrolle oder einer technischen Überprüfung des Fahrzeugs.
Das erfindungsgemäße Identifikationssystem und -verfahren ist bei allen üblichen Fahrzeugen
anwendbar, insbesondere also bei Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Mopeds und Fahrrädern.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be
schreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Zeichnung.
Die Figur zeigt schematisch ein Fahrzeug 10, das beispielsweise ein Kraftfahrzeug, ein
Motorrad oder ein Fahrrad sein kann. An oder in dem Fahrzeug 10 ist eine erste elektronische
Speichereinrichtung 12 angebracht, in der eine Identifizierungs-Codenummer N gespeichert
ist. Getrennt und unabhängig von dem Fahrzeug 10 ist eine zweite elektronische Speicherein
richtung 22 vorgesehen, in der dieselbe Identifizierungs-Codenummer N gespeichert ist. Die
zweite elektronische Speichereinrichtung 22 kann in einem tragbaren Datenträger 20 unterge
bracht sein, der beispielsweise in Form einer Scheckkarte oder eines Schlüsselanhängers
vorgesehen sein kann, damit er von dem Fahrzeugbesitzer unkompliziert eingesteckt und
mitgenommen werden kann. Wie die Figur zeigt, ist weiterhin ein Lesegerät 30 vorgesehen,
mit dem die Identifizierungs-Codenummern N der ersten und/oder der zweiten elektronischen
Speichereinrichtung 12, 22 gelesen werden können. An das Lesegerät 30 ist eine Computer
einrichtung 40 angeschlossen, in der die eingelesene Identifizierungs-Codenummer N ausge
wertet und weiterverarbeitet werden kann.
Für die an dem Fahrzeug 10 angebrachte erste elektronische Speichereinrichtung 12 und die
in dem tragbaren Datenträger 20 untergebrachte zweite elektronische Speichereinrichtung 22
kann ein sogenannter Transponder verwendet werden. Der englische Begriff "Transponder" ist
eine Kombination der beiden englischen Begriffe "to transmit" (senden, übertragen) und "to
respond" (antworten), und ein Transponder wird somit auch als Antwortgerät bezeichnet.
Besonders vorteilhaft ist es, einen Transponder zu verwenden, der ohne die Zufuhr elek
trischer Energie, also stromlos arbeitet. Typischerweise besteht ein derartiger Transponder aus
einer Folie, die einen winzigen elektronischen Chip enthält, in dem die Identifizierungs-
Codenummer N eingebrannt, also dauerhaft gespeichert ist. Da der Transponder ohne die
Zufuhr von elektrischem Strom arbeitet, benötigt er keine Batterie oder sonstige Spannungs
quelle. Die in ihm gespeicherte Codenummer kann somit nicht verändert und insbesondere
nicht gelöscht werden, und er ist immer einsatzbereit, da er beispielsweise nicht durch eine
leere Batterie funktionsunfähig sein kann. Jeder Transponder ist dabei ein Einzelstück, das als
einziges eine bestimmte Identifizierungs-Codenummer enthält, wobei technisch über vier
Milliarden verschiedene Codenummern möglich sind. Weitere Funktionen oder Daten sind in
einem derartigen Transponder nicht enthalten. Weil der Transponder keine Versorgungs
spannung benötigt, ist sein Einsatz insbesondere bei Fahrrädern problemlos möglich, da dort
in der Regel keine Energiequelle zur Verfügung steht.
Der Transponder 12, 22 besteht neben dem elektronischen Speicherchip aus einer Antenne,
die beispielsweise ein ringförmig oder spiralförmig angeordneter Kupferdraht sein kann. Beim
Lesen der Identifizierungs-Codenummer N des Transponders 12, 22 sendet das Lesegerät 30
ein Signal S zu dem Transponder 12, 22, beispielsweise ein Hochfrequenzsignal. Dieses
Signal S wird in der Transponderantenne empfangen, wobei die Antenne in elektronische
Schwingungen versetzt wird. Dadurch wird die in dem Transponder gespeicherte Codenum
mer N zu dem Lesegerät 30 gesendet. Insgesamt ist der Transponder also ein einfach aufge
bautes elektronisches Bauelement, das robust und unempfindlich ist, insbesondere gegenüber
Schmutz und Stößen. Auch dadurch ist er für einen Einsatz bei Fahrrädern besonders ge
eignet.
Ein erster Transponder 12 wird in oder an dem Fahrzeug angebracht, wobei er vorzugsweise
nicht mehr oder zumindest nur mit Gewalt ablösbar sein sollte. Bei Kraftfahrzeugen kann der
Transponder beispielsweise im Motorraum angebracht sein, während er bei Fahrrädern einfach
an dem Fahrradrahmen montiert werden kann. In letzterem Fall kann die biegsame Trans
ponderfolie ohne Probleme an das runde Rahmenrohr angelegt werden. In jedem Fall muß der
Transponder so an dem Fahrzeug angeordnet sein, daß er leicht mit dem Lesegerät zugänglich
ist, da die Übertragungsreichweite zwischen Transponder und Lesegerät typischerweise
maximal einen Meter beträgt. Allerdings kann der Lesevorgang ohne eine Berührung des
Transponders mit dem Lesegerät erfolgen.
Wenn das Fahrzeug-Identifikationssystem zusätzlich oder alternativ eine von dem Fahrzeug
getrennte zweite Transponder-Speichereinrichtung 22 vorsieht, kann dieser zweite Trans
ponder in einem tragbaren Datenträger 20 untergebracht sein. Hierfür bietet sich eine kleine
Kunststoffkarte an, wie sie von Scheck- oder Kreditkarten her bekannt ist. Dabei handelt es
sich insbesondere um eine sogenannte Transponderkarte, die lediglich den oben beschriebenen
Transponder mit der unveränderlichen Identifizierungs-Codenummer enthält, aber nicht einen
elektronischen Chip oder einen Magnetstreifen, deren gespeicherter Dateninhalt veränderlich
ist, wie es beispielsweise bei Telefonkarten erforderlich ist. Sofern für die an dem Fahrzeug
10 und in dem tragbaren Datenträger 20 untergebrachten ersten und zweiten elektronischen
Speichereinrichtungen 12, 22 allerdings keine Transponder verwendet werden sollen, sind
auch andere Speicher- und Leseeinrichtungen und -verfahren denkbar. Der von dem Fahr
zeug getrennte tragbare Datenträger kann dann einer bekannten Scheck-, Kredit- oder Tele
fonkarte ähnlich sein, die einen elektronischen Chip oder einen Magnetstreifen als Speicher
element hat.
Das erfindungsgemäße Identifikationssystem und das Verfahren zum Identifizieren von
Fahrzeugen arbeiten folgendermaßen:
Beim Kauf des Fahrzeugs bzw. bei der Installation des Identifikationssystems an dem Fahr
zeug wird zunächst die in der elektronischen Speichereinrichtung 12, 22 vorgegebene Identifi
zierungs-Codenummer N, die im Falle eines Transponders durch den Transponderhersteller
fest vorgegeben und nicht veränderlich ist, in die Computereinrichtung 40 eingelesen. Der
Identifizierungs-Codenummer N werden dann in der Computereinrichtung 40 die Daten des
betreffenden Fahrzeugs 10 (technische Daten, Fabrikat, Farbe, Sonderausstattungsmerkmale
usw.) und zusätzlich oder alternativ die persönlichen Daten des Fahrzeugeigentümers (Name,
Anschrift usw.) sowie weitere relevante Daten zugeordnet. Dabei kann nur eine einzige
elektronische Speichereinrichtung verwendet werden, nämlich entweder die Speicherein
richtung 12 an dem Fahrzeug 10 oder alternativ die Speichereinrichtung 22 in der Daten
trägerkarte 20. Um das Identifikationssystem und -verfahren aber sinnvoll und nutzbringend
einsetzen zu können, ist es zu bevorzugen, daß das Identifikationssystem zwei elektronische
Speichereinrichtungen 12, 22 umfaßt, wobei die erste elektronische Speichereinrichtung 12 an
dem Fahrzeug 10 angebracht ist und wobei die zweite elektronische Speichereinrichtung 22
in dem von dem Fahrzeug 10 getrennten, tragbaren Datenträger 20 untergebracht ist. In
diesem Fall müssen die in den beiden Speichereinrichtungen 12, 22 gespeicherten Identifizie
rungs-Codenummern N identisch sein.
Die in die Computereinrichtung 40 aufgenommenen Daten des Fahrzeugs und des Fahrzeug
besitzers werden mit der zugehörigen Identifizierungs-Codenummer N nach der Daten
erfassung bei dem Verkaufshändler mittels Datenfernübertragung an einen Zentralrechner
übertragen, wo sie für eine Abfrage über ein Computernetzwerk zur Verfügung stehen.
Nachdem das System so vorbereitet und installiert wurde, ist es einsatzbereit. Um im Rahmen
einer Kontrolle oder Überprüfung des Fahrzeugs oder im Rahmen einer polizeilichen Fahn
dung nach einem gestohlenen Fahrzeug das Fahrzeug und seinen rechtmäßigen Besitzer
identifizieren zu können, wird die in der jeweils vorliegenden elektronischen Speicherein
richtung 12, 22 gespeicherte Identifizierungs-Codenummer N mittels des Lesegeräts 30
gelesen. Hierbei kann es sich um die an dem Fahrzeug 10 angebrachte erste elektronische
Speichereinrichtung 12 und/oder um die unabhängige, von dem Fahrzeug 10 getrennte zweite
elektronische Speichereinrichtung 22 handeln. Die von dem Lesegerät 30 gelesene Identifizie
rungs-Codenummer N wird anschließend in der Computereinrichtung 40 ausgewertet. Dabei
werden mittels eines Computerprogramms in dem Computer 40 die zu der eingelesenen
Identifizierungs-Codenummer N gehörenden Daten eines Fahrzeugs und/oder persönlichen
Daten eines Fahrzeugbesitzers und/oder anderen relevanten Daten ermittelt. Hierbei sind
verschiedene Fallkonstellationen denkbar:
Bei einer technischen Überprüfung oder einer polizeilichen Kontrolle des Fahrzeugs wird die
Identifizierungs-Codenummer N der an dem Fahrzeug angebrachten ersten elektronischen
Speichereinrichtung 12 eingelesen. Über den Computer 40 werden anschließend die zu dieser
Codenummer N gehörenden Fahrzeugdaten und die persönlichen Daten des Fahrzeugbesitzers
ermittelt. Dabei müssen die ermittelten Fahrzeugdaten mit den Daten des überprüften Fahr
zeugs übereinstimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dies ein Hinweis darauf sein, daß
es sich um ein gestohlenes oder manipuliertes Fahrzeug handeln könnte. Die an dem Fahrzeug
10 abgelesene Identifizierungs-Codenummer N kann darüber hinaus mit den in einer polizeili
chen Fahndungsliste enthaltenen Identifizierungs-Codenummern verglichen werden, die
ebenfalls gestohlene Fahrzeuge kennzeichnen.
In einem zweiten praktischen Anwendungsfall des Identifikationssystems liegt lediglich die
Datenträgerkarte 20 vor. Die von dieser eingelesene Identifizierungs-Codenummer N gestattet
dann über den Computer 40 wiederum Rückschlüsse auf das zugehörige Fahrzeug 10 und den
Besitzer des Fahrzeugs. Beispielsweise im Fall des Verlusts oder Diebstahls des Fahrzeugs
kann der Besitzer somit bei der Polizei Angaben über sein Fahrzeug machen, indem mittels
der Identifizierungs-Codenummer N über den Computer 40 die Fahrzeugdaten ausgegeben
werden, die der Besitzer ansonsten auswendig häufig nicht vollständig wiedergeben kann. Bei
Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs kann die von der Datenträgerkarte 20 eingelesene
Identifizierungs-Codenummer darüber hinaus in eine polizeiliche Fahndungsliste aufgenom
men werden.
In einem weiteren Anwendungsfall sind sowohl das Fahrzeug 10 als auch die Datenträgerkar
te 20 vorhanden und die beiden Identifizierungs-Codenummern N können eingelesen und
ausgewertet werden. Im Normalfall müssen beide Nummern dabei identisch sein. Wenn die
Nummern sich hingegen unterscheiden, könnte dies wiederum ein Hinweis darauf sein, daß
es sich um ein gestohlenes oder widerrechtlich verändertes Fahrzeug handelt und daß die
betreffende kontrollierte Person nicht der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs ist.
Insgesamt schaffen das erfindungsgemäße Identifikationssystem und das zugehörige Verfahren
zum Identifizieren von Fahrzeugen eine einfache, unkomplizierte aber dennoch wirkungsvolle
und zuverlässige Möglichkeit der Datenerfassung, Identifizierung und Diebstahlsicherung
sowie des Besitznachweises von Fahrzeugen. Das System ist darüber hinaus fälschungssicher,
da in den elektronischen Speichereinrichtungen, jedenfalls im Fall der Verwendung von
Transpondern 12, 22, lediglich die Identifizierungs-Codenummer N unveränderlich dauerhaft
und damit fälschungssicher enthalten ist, wohingegen andere Daten nicht abgespeichert sind.
Ein Mißbrauch anderer Daten, wie Fahrzeugdaten und persönlichen Daten, ist damit ausge
schlossen. Auch die Fälschung der Datenträgerkarte ist nicht möglich. Damit eignet sich die
Datenträgerkarte als Ersatz für die herkömmlichen Kraftfahrzeug-Scheine oder als Ersatz von
Betriebserlaubnisscheinen für Fahrzeuge aller Art.
Claims (22)
1. Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- - Lesen einer in einer ersten elektronischen Speichereinrichtung (12) gespeicherten Identifizierungs-Codenummer (N) mittels eines Lesegeräts (30) und/oder Lesen einer in einer zweiten elektronischen Speichereinrichtung (20, 22) gespeicherten Identifizierungs-Codenummer (N) mittels eines Lesegeräts (30), wobei die erste Speichereinrichtung (12) an einem Fahrzeug (10) angebracht ist und wobei die zweite Speichereinrichtung (20, 22) von dem Fahrzeug (10) getrennt ist,
- - Auswerten der von dem Lesegerät (30) gelesenen Identifizierungs-Codenummern (N) mittels einer Computereinrichtung (40).
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei vor dem erstmaligen Lesen und Auswerten der
Identifizierungs-Codenummern (N) eine Aufnahme der Identifizierungs-Codenummern
(N) in die Computereinrichtung (40) und eine Zuordnung jeder Identifizierungs-Code
nummer (N) zu Daten eines Fahrzeugs (10) und/oder zu persönlichen Daten eines
Fahrzeugbesitzers in der Computereinrichtung (40) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Auswerten der gelesenen Identi
fizierungs-Codenummer (N) ein Ermitteln der zu dieser Nummer gehörenden Daten
eines Fahrzeugs (10) und/oder der zu dieser Nummer gehörenden persönlichen Daten
eines Fahrzeugbesitzers mittels eines Computerprogramms umfaßt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste und die zweite
Speichereinrichtung jeweils einen Transponder (12, 22) aufweisen, der ohne die Zufuhr
von elektrischem Strom arbeitet.
5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei die Schritte des Lesens der Identifizierungs-Code
nummern (N) jeweils folgende Schritte umfassen:
- - Senden eines Signals (S) von dem Lesegerät (30) zu dem Transponder (12, 22),
- - Empfangen des Signals (S) mittels einer Antenne in dem Transponder (12, 22),
- - Senden der in dem Transponder (12, 22) gespeicherten Identifizierungs-Code nummer (N) von dem Transponder (12, 22) zu dem Lesegerät (30).
6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Lesegerät (30) ein Hochfrequenz-Signal zu dem
Transponder (12, 22) sendet.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei die Identifizierungs-Codenummer
(N) dauerhaft in dem Transponder (12, 22) gespeichert ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, wobei der Transponder (12) der ersten
Speichereinrichtung vor dem erstmaligen Lesen und Auswerten seiner Identifizierungs-
Codenummer (N) unlösbar an dem Fahrzeug (10) angebracht wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 8, wobei der Transponder (22) der zweiten
Speichereinrichtung vor dem erstmaligen Lesen und Auswerten seiner Identifizierungs-
Codenummer (N) in einem tragbaren Datenträger (20) untergebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei der tragbare Datenträger (20) die Form einer
Scheckkarte hat und wobei er insbesondere eine Transponderkarte ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die in der ersten elektro
nischen Speichereinrichtung (12) gespeicherte Identifizierungs-Codenummer (N) iden
tisch ist mit der in der zweiten elektronischen Speichereinrichtung (22) gespeicherten
Identifizierungs-Codenummer (N).
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es zum Identifizieren
eines Kraftfahrzeugs, eines Motorrads oder eines Fahrrads angewendet wird.
13. Identifikationssystem für Fahrzeuge, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - eine an einem Fahrzeug (10) angebrachte erste elektronische Speichereinrichtung (12), in der eine Identifizierungs-Codenummer (N) gespeichert ist, und/oder eine von dem Fahrzeug (10) getrennte zweite elektronische Speichereinrichtung (20, 22), in der dieselbe Identifizierungs-Codenummer (N) gespeichert ist,
- - ein Lesegerät (30) zum Lesen einer oder beider der in der ersten und/oder der zweiten Speichereinrichtung (12, 22) gespeicherten Identifizierungs-Codenummern (N)
- - eine Computereinrichtung (40) zum Auswerten der von dem Lesegerät (30) gelesenen Identifizierungs-Codenummern (N).
14. Identifikationssystem nach Anspruch 13, wobei die erste und die zweite Speicherein
richtung jeweils einen Transponder (12, 22) aufweisen, der ohne die Zufuhr von
elektrischem Strom arbeitet.
15. Identifikationssystem nach Anspruch 14, wobei der Transponder (12, 22) eine Antenne
aufweist, über die ein von dem Lesegerät (30) gesendetes Signal (S) empfangen und die
in dem Transponder (12, 22) gespeicherte Identifizierungs-Codenummer (N) zu dem
Lesegerät (30) gesendet wird.
16. Identifikationssystem nach Anspruch 15, wobei das Lesegerät (30) ein Hochfrequenz-
Signal (S) zu dem Transponder (12, 22) sendet.
17. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 14 bis 16, wobei der Transponder (12,
22) aus einer Folie besteht, die einen elektronischen Chip enthält, in dem die Identifi
zierungs-Codenummer (N) dauerhaft gespeichert ist.
18. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 14 bis 17, wobei der Transponder (12)
der ersten Speichereinrichtung unlösbar an dem Fahrzeug (10) angebracht ist.
19. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 14 bis 18, wobei der Transponder (22)
der zweiten Speichereinrichtung in einem tragbaren Datenträger (20) untergebracht ist.
20. Identifikationssystem nach Anspruch 19, wobei der tragbare Datenträger (20) die Form
einer Scheckkarte hat und wobei er insbesondere eine Transponderkarte ist.
21. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 20, wobei die Computer
einrichtung (40) ein Computerprogramm zum Zuordnen der eingelesenen Identifizie
rungs-Codenummer (N) zu zugehörigen Daten des Fahrzeugs (10) und/oder persönli
chen Daten des Fahrzeugbesitzers aufweist.
22. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei das Fahrzeug (10) ein
Kraftfahrzeug, ein Motorrad oder ein Fahrrad ist.
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996126994 Withdrawn DE19626994A1 (de) | 1996-07-04 | 1996-07-04 | Verfahren zum Identifizieren von Fahrzeugen und Identifikationssystem für Fahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19626994A1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19743303A1 (de) * | 1997-09-30 | 1999-04-08 | Siemens Ag | System zur Ersatzbeschaffung von codierten Komponenten für ein Produkt, insbesondere von diebstahlcodierten Komponenten für ein Kraftfahrzeug |
| DE19815815A1 (de) * | 1998-04-08 | 1999-10-14 | Sommer Mischa | Zuordnung von beweglichen Sachen zu ihren Eigentümern |
| DE19836969A1 (de) * | 1998-08-14 | 2000-02-17 | Huf Huelsbeck & Fuerst Gmbh | Vorrichtung zum Identifizieren von Fahrzeugen mit einem am Fahrzeug integrierten elektronischen Datenspeicher |
| NL1017425C2 (nl) * | 2001-02-22 | 2002-08-23 | Dura Vermeer Infra B V | Elektronische voertuigidentificatie-inrichting en systeem voor het verschaffen van ten minste een telematicadienst gekoppeld aan de voertuigidentificatie. |
| FR2902385A1 (fr) * | 2006-06-16 | 2007-12-21 | Fabricauto Soc Par Actions Sim | Systeme d'identification pour vehicule automobile et methode de controle de l'identification d'un tel vehicule |
| CN107757532A (zh) * | 2017-09-21 | 2018-03-06 | 南京瑞贻电子科技有限公司 | 一种汽车车辆身份识别系统及识别方法 |
-
1996
- 1996-07-04 DE DE1996126994 patent/DE19626994A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| CN107757532A (zh) * | 2017-09-21 | 2018-03-06 | 南京瑞贻电子科技有限公司 | 一种汽车车辆身份识别系统及识别方法 |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |