DE19626982C1 - Elektromagnetisches Relais und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Elektromagnetisches Relais und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches Relais,
welches eine Spule mit einer Wicklung und einem Kern, einen
Anker und ein von dem Anker betätigtes Kontaktsystem umfaßt,
wobei die Spule in einer wannenförmigen Gehäusekappe
nächstliegend zum - oben liegenden - Kappenboden angeordnet
und mit erstarrtem Gießharz befestigt ist, während sich der
Anker sowie das Kontaktsystem unterhalb der Spule in der Nähe
der offenen Seite der Kappe befinden. Außerdem betrifft die
Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Relais.
Ein Relais mit dem oben allgemein angegebenen Aufbau ist
beispielsweise aus der DE 26 22 133 A1 bekannt. Dort ist das
Relaissystem in einem zweiteiligen Gehäuse angeordnet, wobei
die beiden Gehäuseteile so ineinander verschachtelt sind, daß
der Rand des inneren Gehäuseteiles in eine den Boden des
äußeren Gehäuseteiles bedeckende Vergußmasse eintaucht.
Dadurch wird der Spalt zwischen beiden Gehäuseteilen
abgedichtet. Zugleich kann dort mit der Vergußmasse am Boden
auch das Magnetsystem fixiert werden.
Bei diesem bekannten Relais ist wie auch sonst in ähnlich
aufgebauten Relais die Spulenwicklung gegenüber dem
Kontaktsystem offen, so daß kontaktschädigende Ausgasungen
aus der Spule die Kontaktoberflächen beeinträchtigen können.
Während aber bei Starkstromrelais gewisse Kontaktbeläge durch
den Schaltstrom weggebrannt werden können, ist dies bei
Miniaturrelais zum Schalten sehr kleiner Ströme nicht der
Fall. Bei solchen Relais, etwa gemäß WO 94/22156, sind
deshalb die Spulenausgasungen besonders gefährlich. Bei der
Fertigung derartiger Relais ist es deshalb bisher
erforderlich, die Spulen nach dem Wickeln aus der
Fertigungslinie auszuschleusen und auf speziellen Magazinen
bzw. Horden in Vakuum-Temperöfen auszuheizen, wobei
Ausheizzeiten bis zu 20 Stunden erforderlich sind. Diese
Maßnahme erfordert also einen hohen zusätzlichen
Fertigungsaufwand und kann immer noch die kontaktschädigenden
Ausgasungen nicht völlig beseitigen.
Aus der DE 38 05 562 C2 ist ein Haltemagnetauslöser mit einem
zweiteiligen Gehäuse bekannt, bei dem die Spule mittels einer
elastomeren Vergußmasse in einem wannenartigen Gehäuseunter
teil befestigt ist. Die Vergußmasse dichtet dort zugleich die
Trennfuge zwischen den beiden Gehäuseteilen ab. Allerdings
taucht dort die Spulenwicklung nicht vollständig in die Ver
gußmasse ein.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, bei Relais der
eingangs genannten Art ohne Änderung der Konstruktion durch
eine einfache und kostengünstige Maßnahme die
kontaktschädigenden Ausgasungen aus der Spule gegenüber den
Kontakten zu beseitigen.
Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das
Gießharz innerhalb der Kappe zumindest die Spulenwicklung
vollständig umschließt. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung eines solchen Relais besteht entsprechend darin,
daß im Fertigungsablauf die Kappe mit ihrer Öffnung nach oben
zugeführt und mit einer vorgegebenen Menge an flüssigem
Gießharz gefüllt wird, daß dann eine vormontierte, die Spule
enthaltende Baugruppe mit der Spule nach unten in die Kappe
eingesetzt und auf den Kappenboden gedrückt wird, wobei das
Gießharz die Spule vollständig umfließt, und daß schließlich
das Gießharz ausgehärtet wird.
Im Gegensatz zu der herkömmlichen Methode, nach der Montage
des Relaissystems die Gehäusekappe von oben aufzusetzen, wird
bei der Erfindung die Kappe umgedreht und zu einem derartigen
Teil mit flüssigem Gießharz gefüllt, daß bei dem dann von
oben umgekehrt eingesetzten Magnetsystem die Spule völlig in
das Gießharz eintaucht. Dieser Vorgang kann in der normalen
Fertigungslinie durchgeführt werden, so daß die Relais nicht
aus der Linie ausgeschleust zu werden brauchen. Auch das hier
erforderliche Aushärten des Gießharzes benötigt allenfalls
wenige Stunden, so daß die gesamte Durchlaufzeit des Relais
in der Fertigungslinie sich auf einen Bruchteil der bisher
benötigten Zeit vermindert, beispielsweise von 30 Stunden auf
weniger als 5 Stunden.
Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Vergießen der Spule
innerhalb der Kappe wird also die Wicklung nicht nur von dem
Kontaktsystem isoliert, sondern es werden auch sämtliche
kontaktschädigenden Ausgasungen verhindert. Als zusätzlicher
Vorteil dieser Maßnahme ergibt sich die Wirkung, daß die
Kappe mit der in ihr vergossenen Spule eine hohe mechanische
Stabilität und auch eine hohe thermische Belastbarkeit
erhält. Dies ist besonders wichtig bei Miniaturrelais, wie
sie eingangs angesprochen wurden, da deren geringe Luftspalt- und
Kontaktabstände sehr empfindlich gegen einen Verzug des
Systems sind. Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung können
derartige Relais deshalb auch mit Anschlüssen für
Oberflächenmontage (SMT) oder auch für Einpreßtechnik
vorgesehen werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung können die Kappe
und/oder ein Sockel so gestaltet sein, daß das die Wicklung
umhüllende Gießharz zusätzlich durch Kapillarwirkung die
verbleibenden Gehäusespalte im Sockelbereich ganz oder
zumindest teilweise abdichtet, so daß ein zusätzlicher
Abdichtvorgang unter Umständen entbehrlich ist.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in fünf Verfahrensstadien die erfindungsgemäße
Zusammenfügung eines Relaissystems mit einer Kappe,
wobei das Stadium 1a ein fertigmontiertes Relaissystem
in Vorderansicht, das Stadium 1b eine Kappe im Schnitt,
das Stadium 1c eine umgedrehte und teilweise mit
Gießharz gefüllte Kappe, das Stadium 1d den
Einsetzvorgang des Relaissystems in die Kappe und das
Stadium 1e das fertig montierte Relais in einem
Querschnitt zeigt,
Fig. 2 eine mit Kapillarkanälen versehene Kappe,
Fig. 3 eine Kappe gemäß Fig. 2 mit eingesetztem
Magnetsystem und
Fig. 4 eine Darstellung ähnlich Fig. 3, aber mit
abgeändertem Sockel.
Die in der Zeichnung dargestellten Relais sind lediglich
schematisch gezeigt. Der Aufbau des Relaissystems im
einzelnen, der für die vorliegende Erfindung nicht maßgebend
ist, ergibt sich beispielsweise aus der WO 94/22156 A1.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, wird zunächst das Relaissystem in
bekannter Weise montiert. In Fig. 1a ist ein solches
Relaissystem grundsätzlich in einer Vorderansicht gezeigt,
wobei ein als Grundkörper dienender Spulenkörper 1 eine
Wicklung 2 sowie einen axial angeordneten Kern 3 trägt.
Unterhalb der Wicklung ist ein nur in Fig. 1e sichtbarer
Dauermagnet 4 angeordnet, der zwischen zwei Jochschenkeln 5
liegt und mit einem Anker 6 zusammenwirkt. Der Anker trägt
hier nicht dargestellte Kontaktfedern, die wiederum mit
ebenfalls nicht sichtbaren Festkontakten in einem Sockel 7
zusammenwirkt. Aus dem Relaissystem gehen nach unten
Anschlußstifte 8 für die Kontakte und die Spulenwicklung ab.
Nach der Montage des Relaissystems wird eine gemäß Fig. 1b
aus Kunststoff geformte Kappe 9 zugeführt. Diese wird gemäß
Fig. 1c umgedreht, so daß der an sich die obere Abschlußwand
des Relais bildende Kappenboden 9a unten liegt und in die
Kappe eine vorgegebene Menge an flüssigem Gießharz 10
eingefüllt werden kann. In diese Kappe wird dann gemäß Fig. 1d
das ebenfalls umgedrehte Relaissystem gemäß Fig. 1a von
oben her eingesteckt und mit einer geeigneten Vorrichtung in
Richtung des Pfeiles 11 eingedrückt, bis das Gießharz die
Spulenwicklung vollständig umflossen hat. Dieser Zustand ist
in der Schnittdarstellung von Fig. 1e gezeigt. In dieser
Position wird das Gießharz ausgehärtet, indem es
beispielsweise unter entsprechende Wärmeeinwirkung gesetzt
wird. Der Spalt 12 zwischen der Kappe 9 und dem Sockel 7 kann
dabei nachträglich oder auch gleichzeitig abgedichtet werden.
Wie in Fig. 1e außerdem mit gestrichelten Linien angedeutet
ist, können die Anschlußstifte 8 auch abgewinkelt werden, so
daß sie SMT-Anschlüsse 8a bilden.
Die Fig. 3 zeigt eine etwas abgewandelte Gehäusekappe 19,
bei der über den Umfang verteilt senkrecht zum Boden
gerichtete Kapillarkanäle 20 eingeformt sind. Wie in Fig. 4
gezeigt ist, fließt das Gießharz 10 durch Kapillarwirkung
über die Kanäle 20 nach oben und dichtet den Gehäusespalt 21
zwischen der Kappe 19 und einem Sockel 17 ab. Die
Kapillarkanäle können auch nur in den Gehäuseecken vorgesehen
werden, was nicht im einzelnen dargestellt ist.
Eine weitere Abwandlung zeigt Fig. 5. In diesem Fall ist ein
Sockel 27 verwendet, der mit einem umlaufenden Rand 28 in das
die Wicklung umhüllende Gießharz 10 eintaucht. Zwischen dem
Rand 28 und der Kappe 29 wird so ein Kapillarspalt 30
gebildet, durch den das Gießharz nach oben gesaugt wird und
so den Gehäusespalt abdichtet. Außerdem sind an der
Sockelaußenseite weitere Kapillarkanäle 31 vorgesehen, die
das Gießharz zu Durchstecköffnungen 32 für
Spulenanschlußstifte 33 oder zu sonstigen Sockelöffnungen
führen. Auf diese Weise ist es möglich, bereits durch das
Einstecken des Magnetsystems und des Sockels das
Relaisgehäuse vollständig abzudichten.
Claims (10)
1. Elektromagnetisches Relais, welches eine Spule (1, 2) mit
einer Wicklung (2) und einem Kern (3), einen Anker (6) und
ein von dem Anker betätigtes Kontaktsystem umfaßt, wobei die
Spule (1, 2) in einer wannenförmigen Gehäusekappe (9)
nächstliegend zum - oben liegenden - Kappenboden (9a)
angeordnet und mit erstarrtem Gießharz befestigt ist, während
sich der Anker (6) sowie das Kontaktsystem unterhalb der
Spule (1, 2) in der Nähe der offenen Seite der Kappe (9)
befinden,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gießharz (10) den Raum zwischen der Spule (2) und der
Umfangswand der Kappe (9) ausfüllt und zumindest die Wicklung
(2) vollständig umschließt.
2. Relais nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Relais
Anschlußelemente (8a) für Oberflächenmontage-Technik (SMT)
aufweist.
3. Relais nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Relais
Anschlußstifte für Einpreßtechnik aufweist.
4. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anker
(6) und das Kontaktsystem auf einem Sockel (7) angeordnet
sind, der zusammen mit der Kappe (9) ein geschlossenes
Gehäuse bildet.
5. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Kappe und/oder in
einem Sockel (17, 27) Kapillarkanäle (20) senkrecht zur
Bodenseite vorgesehen sind, durch die das Gießharz in
Gehäusespalte (21, 30, 32) geleitet wird.
6. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein an einem Sockel (27)
angeformter Rand in das die Spulenwicklung umhüllende
Gießharz eintaucht und daß dieser Rand mit der
gegenüberliegende Wand der Kappe (29) einen Kapillarspalt
bildet.
7. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Oberfläche eines
Sockels (27) weitere Kapillarkanäle (31) eingeformt sind, die
das Gießharz (10) zu weiteren Gehäuseöffnungen (32) führen.
8. Verfahren zur Herstellung eines Relais gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Fertigungsablauf die Kappe (9) mit ihrer Öffnung nach oben
zugeführt und mit einer vorgegebenen Menge an flüssigem
Gießharz (10) gefüllt wird, daß dann eine vormontierte, die
Spule (1, 2) enthaltende Baugruppe mit der Spule nach unten in
die Kappe (9) eingesetzt und auf den Kappenboden (9a)
gedrückt wird, wobei das Gießharz die Spulenwicklung (2)
vollständig umfließt und daß schließlich das Gießharz (10)
ausgehärtet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die vormontierte Baugruppe bereits das
vollständige Relaissystem mit der Spule (1, 2), dem Anker (6)
und der Kontaktanordnung umfaßt.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß auf einem
mit Festkontaktelementen bestückten Sockel (7) der Anker (6)
mit beweglichen Kontaktfedern gelagert und justiert wird, daß
der Sockel (7) mit der Spule (1, 2) verbunden wird und daß die
so gebildete Baugruppe mit der Spule voran in die mit
Gießharz (10) teilweise gefüllte Kappe (9) eingesetzt wird.
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