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DE19626981A1 - Geldautomat mit zentralem Geldspeicher - Google Patents

Geldautomat mit zentralem Geldspeicher

Info

Publication number
DE19626981A1
DE19626981A1 DE19626981A DE19626981A DE19626981A1 DE 19626981 A1 DE19626981 A1 DE 19626981A1 DE 19626981 A DE19626981 A DE 19626981A DE 19626981 A DE19626981 A DE 19626981A DE 19626981 A1 DE19626981 A1 DE 19626981A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
money
self
store
central
buffer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19626981A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Guenter Voss
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wincor Nixdorf International GmbH
Original Assignee
Siemens Nixdorf Informationssysteme AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Nixdorf Informationssysteme AG filed Critical Siemens Nixdorf Informationssysteme AG
Priority to DE19626981A priority Critical patent/DE19626981A1/de
Priority to PCT/DE1997/001395 priority patent/WO1998001832A1/de
Publication of DE19626981A1 publication Critical patent/DE19626981A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D11/00Devices accepting coins; Devices accepting, dispensing, sorting or counting valuable papers
    • G07D11/20Controlling or monitoring the operation of devices; Data handling
    • G07D11/24Managing the inventory of valuable papers
    • G07D11/245Replenishment
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D11/00Devices accepting coins; Devices accepting, dispensing, sorting or counting valuable papers
    • G07D11/20Controlling or monitoring the operation of devices; Data handling
    • G07D11/24Managing the inventory of valuable papers

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Geldausgabevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zu de­ ren Betrieb.
Es ist heute allgemein üblich, den Bedarf an Bargeld in Selbstbedienung an einem Geldautomaten zu decken. Um die Wartezeiten kurz zu halten, werden deshalb insbesondere in größeren Bankfilialen konventionelle Geldautomaten in größerer Zahl aufgestellt. Diese sind dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie unabhängig von einander benutzbar sind, d. h., in jedem wird eine solche Geldmenge bereitgehalten, daß eine Nachfüllung zumindest während der Hauptbetriebs­ zeiten nicht erforderlich ist. Da die Geldautomaten in einem allgemein zugänglichen Raum aufgestellt sind, ist das Geld in einem Tresor eingeschlossen.
Von Geldausgabevorrichtungen wird erwartet, daß sie Bank­ noten und eventuell auch Münzgeld in der Stückelung der Landeswährung und - insbesondere auf Flughäfen oder an grenznahen Aufstellungsorten - einiger gängiger Fremdwäh­ rungen bereit halten. Da jeder Wert schon aus Gründen der einfachen Vereinzelung und Bestandsführung in einem eige­ nen Geldbehälter untergebracht ist, erfordert ein konven­ tioneller Geldautomat einen großen Tresor und einen auf­ wendigen Vereinzelungs- und Transportmechanismus.
In der US-A-3 949 364 wurde bereits eine Geldausgabevor­ richtung vorgeschlagen, mit wenigstens einer Selbstbedie­ nungseinrichtung, welche ein Bedienfeld und ein Geldaus­ gabefach umfaßt, und mit einem getrennt davon an einem sicheren Ort angeordneten zentralen Geldspeicher für we­ nigstens eine Geldsorte. Eine als Rohrpostanlage ausge­ bildete Geld-Transporteinrichtung verbindet den zentralen Geldspeicher mit dem Geldausgabefach der wenigstens einen Selbstbedienungseinrichtung. Ein an einer Selbstbedie­ nungseinrichtung angeforderter Geldbetrag wird von dem zentralen Geldspeicher in einen Rohrpostbehälter geför­ dert, der darauf zu dem Geldausgabefach der anfordernden Selbstbedienungseinrichtung transportiert wird. Dort kann das Geld entnommen werden. Bei der Verwendung mehrerer Selbstbedienungseinrichtungen an dem zentralen Speicher ist ein Nachteil der genannten Geldausgabevorrichtung darin zu sehen, daß diese nicht unabhängig voneinander arbeiten. Geldanforderungen können an den Selbstbedie­ nungseinrichtungen zwar gleichzeitig eingegeben werden, am zentralen Geldspeicher kann aber nur ein Rohrpostbe­ hälter nach dem anderen befüllt werden. Für die Kunden entstehen dadurch lange Wartezeiten.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Geldausgabevor­ richtung vorzuschlagen, bei der beliebig viele Selbstbe­ dienungseinrichtungen zeitgleich Geld auszugeben vermö­ gen, den Geldvorrat im Kundenbereich aber - im Vergleich zu konventionellen Geldautomaten - gering zu halten.
Die Aufgabe wird, soweit sie eine Anordnung betrifft, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 und, soweit sie ein Betriebsverfahren betrifft, durch die Merkmale des Anspruchs 13 gelöst.
Die Geld-Transporteinrichtung enthält einen ersten Zwi­ schenspeicher und die wenigstens eine Selbstbedienungs­ einrichtung einen zweiten Zwischenspeicher. Jeder Zwi­ schenspeicher hat eine dem Geldmengenbedarf mehrerer Geldanforderungen entsprechende Speicherkapazität für we­ nigstens eine Geldsorte. In den ersten Zwischenspeicher ist aus dem zentralen Geldspeicher entnommenes Geld und in den zweiten Zwischenspeicher aus dem ersten Zwischen­ speicher entnommenes Geld einspeicherbar. Aus letzterem wird auf eine Geldanforderung hin eine gewünschte Geld­ menge entnommen und zu dem Geldausgabefach transportiert.
In dem in jeder Selbstbedienungseinrichtung befindlichen zweiten Zwischenspeicher ist ein Mehrfaches, z. B. das Zehnfache des für einen Selbstbedienungsvorgang maximal zugelassenen Geldbetrages gespeichert. Auf eine Geld­ anforderung an einer Selbstbedienungseinrichtung hin wird der angeforderte Betrag dem zugehörigen zweiten Zwischen­ speicher entnommen und dem Geldausgabefach zugeführt. In jeder Selbstbedienungseinrichtung ist eine Steuer- und Überwachungseinrichtung vorgesehen, die mit Unterschrei­ ten einer vorgegebenen Mindestgeldmenge im zweiten Zwi­ schenspeicher eine Geldanforderung mit Angabe der benö­ tigten Geldart und -Menge an die Steuerung des zentralen Speichers sendet. Dieser überträgt daraufhin das Gefor­ derte in den ersten Zwischenspeicher der Geld-Transport­ einrichtung. Zu einem günstigen Zeitpunkt, z. B. nach Ab­ schluß einer Kundentransaktion, wird das Geld aus dem er­ sten Zwischenspeicher in den zweiten Zwischenspeicher der anfordernden Selbstbedienungseinrichtung eingespeichert.
Durch die Verwendung eines zweiten Zwischenspeichers in jeder Selbstbedienungseinrichtung wird der Geldausgabe­ vorgang an einen Kunden von dem Geldübertragungsvorgang vom zentralen Speicher zu der Selbstbedienungseinrichtung zeitlich und mengenmäßig entkoppelt. Da die Nachfüllung des zweiten Zwischenspeichers bereits vor dessen voll­ ständiger Entleerung eingeleitet wird, entstehen keine durch diese verursachten Wartezeiten. Andererseits kann das Nachfüllen bereits nach Abschluß einer laufenden Transaktion erfolgen, so daß der Geldvorrat einer Selbst­ bedienungseinrichtung klein gehalten werden kann. Für Geldmengen der genannten Größenordnung sind aber nur Schutzmaßnahmen einer niedrigen Sicherheitsstufe vorge­ schrieben.
Als Zwischenspeicher für Banknoten ist die Verwendung ei­ nes sogenannter Wickelspeichers, wie er beispielsweise aus der DE-A-30 42 566 bekannt ist, besonders vorteil­ haft. In einem solchen Speicher lassen sich in einfacher Weise Banknoten der Reihe nach einspeichern und in umge­ kehrter Reihenfolge ausgeben. Die Vereinzelung der Bank­ noten kann also für alle Selbstbedienungseinrichtungen am zentralen Geldspeicher erfolgen. Sie bleibt im ersten und im zweiten Zwischenspeicher erhalten, so daß Fehler bei nachgeordneten Stapelbildungs- und erneuten Vereinze­ lungsvorgängen in den Zwischenspeichern von vornherein ausgeschlossen sind.
Ein weiterer Vorteil der Verwendung von Wickelspeichern als Zwischenspeicher ist, daß diese keine Anpassung an unterschiedliche Banknotenformate erfordern. Es ist also ohne irgendwelche Justagemaßnahmen möglich, beispiels­ weise bei Geldausgabevorrichtungen mit mehreren identisch aufgebauten Selbstbedienungseinrichtungen deren zweite Zwischenspeicher mit jeweils unterschiedlichen Notenwer­ ten und/oder Währungen zu bestücken, oder deren Bestüc­ kung abhängig von der Tageszeit oder dem Wochentag zu verändern. Eine Selbstbedienungseinrichtung kann auch mit mehreren zweiten, vorzugsweise wiederum als Wickelspei­ cher ausgebildeten Zwischenspeichern ausgestattet sein. Beispielsweise kann für jeden Notenwert einer Landeswäh­ rung ein eigener zweiter Zwischenspeicher vorgesehen sein.
Ein als Wickelspeicher ausgebildeter erster Zwischenspei­ cher ist in der Lage, jede beliebige Banknote zu jeder beliebigen Selbstbedienungseinrichtung zu transportieren. Auch eine gemischte Bestückung ist möglich, so daß Trans­ porte vom zentralen Geldspeicher zu mehreren Selbstbedie­ nungseinrichtungen in einem Transportvorgang durchgeführt werden können. Es ist auch möglich, die Geld-Transport­ einrichtung mit einem separaten ersten Zwischenspeicher für jeden Notenwert und/oder jede Landeswährung auszu­ statten.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Geldausgabe­ vorrichtung mit einer zusätzlichen Geldeingabemöglichkeit versehen. Hierzu ist die Selbstbedienungseinrichtung mit einem Geldeingabefach ausgestattet. Dieses kann als Ein­ gabefach für einzelne Banknoten oder auch als Stapelauf­ nahmefach ausgebildet sein. Im letzten Fall ist dem Ein­ gabefach eine Vereinzelungsvorrichtung zugeordnet. Die einzelnen Banknoten werden nach Durchlaufen einer Bankno­ tenprüfeinrichtung oder auch direkt einem in der Selbst­ bedienungseinrichtung angeordneten Annahmespeicher zuge­ führt, von wo aus sie mit Hilfe der - in diesem Fall bidi­ rektional arbeitenden - Geld-Transporteinrichtung in den zentralen Geldspeicher oder einen zentralen Geld- Annahmespeicher befördert werden. Die eingelieferten Banknoten können dabei in dem ersten oder auch einem zu­ sätzlichen dritten, in der Geld-Transporteinrichtung an­ geordneten Zwischenspeicher zwischengespeichert werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist (sind) die Selbstbedienungseinrichtung(en) hinter einer Wand so eingebaut, daß nur deren Bedienfeld, Geldausgabe­ fach und gegebenenfalls Geldeingabefach von einem durch die Wand begrenzten Kundenraum her zugänglich ist.
Dabei ist der wenigstens eine zentrale Geldspeicher oder auch der zentrale Geld-Annahmespeicher auf der dem Kun­ denraum abgewandten Seite der Wand mit einem vorgegebenen lichten Abstand zwischen dessen (deren) Vorderwand und der Hinterwand der Selbstbedienungseinrichtung(en) ange­ ordnet. In die Hinterwand jeder Selbstbedienungseinrich­ tung und in die Vorderwand des wenigstens einen zentralen Geldspeichers und ggf. auch des zentralen Geld-Annahme­ speichers ist jeweils eine Geldübergabe-Öffnung eingelas­ sen. Die Geld-Transporteinrichtung ist als Wagen ausge­ bildet, der auf der dem Kundenraum abgewandten Seite der Wand auf einer parallel zu dieser verlaufenden Transport­ bahn verschieblich ist.
Ferner ist in die der Hinterwand der Selbstbedienungsein­ richtung(en) zugewandte Seitenwand des Wagens und in die der Vorderwand des wenigstens einen zentralen Geldspei­ chers und ggf. auch des zentralen Geld-Annahmespeichers zugewandte Seitenwand des Wagens jeweils eine Geldüber­ gabe-Öffnung eingelassen. Die Ausrichtung der einander zugewandten Geldübergabe-Öffnungen und deren Höhe über der Transportbahn entsprechen dabei einander. Durch Ver­ schieben des Wagens sind somit die Geldübergabe-Öffnungen paarweise in Flucht bringbar. Somit ergeben sich jeweils durchgehende Geld-Transportkanäle von einem zentralen Geldspeicher oder auch dem zentralen Geld-Annahmespeicher in den Wagen bzw. von dort in eine Selbstbedienungsein­ richtung.
Wie bereits erwähnt, ist in den Selbstbedienungseinrich­ tungen nur eine oder wenige unterschiedliche Geldarten gespeichert. Soll trotzdem eine nicht gespeicherte Geld­ art oder eine selten angeforderte Währung an der Selbst­ bedienungseinrichtung ausgegeben werden, so ist es in Weiterbildung der Erfindung möglich, diese aus einem zen­ tralen Geldspeicher in einen in dem Wagen befindlichen ersten Zwischenspeicher einzuspeichern und von dort unter Umgehung eines zweiten Zwischenspeichers direkt in das Geldausgabefach der anfordernden Selbstbedienungseinrich­ tung zu transportieren. Dazu ist in der Selbstbedienungs­ einrichtung eine Weiche vorgesehen, welche das dem ersten Zwischenspeicher entnommene Geld direkt dem Geldausgabe­ fach zuleitet. In ihrer anderen Stellung leitet die Wei­ che dieses wie oben beschrieben einem zweiten Zwischen­ speicher zu.
Die durch das Herbeischaffen des Geldes aus einem zentra­ len Geldspeicher bedingte längere Bearbeitungszeit eines Geldwunsches ist bei der Bearbeitung der genannten Son­ derwünschen akzeptabel, da diese die Ausnahme darstellen. Andererseits ist die Zahl verschiedener Geldsorten nur von deren Zahl in dem zentralen Geldspeicher abhängig. Der Aufbau der erfindungsgemäßen Geldausgabevorrichtung läßt beliebig viele zentrale Geldspeicher zu.
Die Erfindungsgemäße Geldausgabevorrichtung verfügt über einen Rücknahmespeicher, in den aus dem Geldausgabefach nicht entnommenes Geld nach einer vorgegebenen Wartezeit zurückbefördert wird. Da in einen solchen Speicher nur relativ kleine Geldmengen gelangen, ist dieser in der Selbstbedienungseinrichtung unterbringbar, ohne die Geld­ menge im Kundenbereich wesentlich zu erhöhen. Der Rück­ nahmespeicher kann als Kassette ausgebildet sein, wie sie beispielsweise aus der DE 40 08 973 C1 bekannt ist. Es kann aber auch ein Wickelspeicher zum Einsatz kommen. Ein Wickelspeicher kann von Zeit zu Zeit oder abhängig von einer darin gespeicherten Geldmenge entleert und das Geld in der oben beschriebenen Weise in einen zentralen Geldspeicher oder zentralen Geld-Annahmespeicher beför­ dert werden. In Selbstbedienungseinrichtungen mit Geld­ eingabemöglichkeit kann in besonders vorteilhafter Weise der Annahmespeicher die Funktion des Rücknahmespeichers mit übernehmen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeich­ nung dargestellten Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Geldaus­ gabevorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Geldausgabevorrichtung in entlang der Linie II-II in Fig. 1 geschnittener Seitenan­ sicht,
Fig. 3 ein Bedienfeld einer Selbstbedienungseinrich­ tung in Vorderansicht.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Geldausgabevorrich­ tung 10 in Draufsicht schematisch dargestellt. Eine Wand 12 teilt den Aufstellungsort in einen Kundenraum 14 und einen für Kunden unzugänglichen Geräteraum 16. Hinter der Wand 12 sind nebeneinander zwei Selbstbedienungseinrich­ tungen 18, 18′ eingebaut, deren tubusförmiges Bedienfeld 20, 20′ durch die Wand 12 hindurchragt. Die Anzahl zwei ist beispielhaft zu verstehen, jede andere Anzahl von Selbstbedienungsgeräten ist nach der Erfindung möglich.
In Fig. 1 rechts neben jeder der Selbstbedienungseinrich­ tungen 18, 18′ verspringt die Wand 12 Z-förmig in Rich­ tung des Kundenraumes 14, so daß jedes Bedienfeld 20, 20′ in einer die Diskretion von Kundentransaktionen wahrenden Nische 22, 22′ angeordnet ist. In den schrägen Z- Mittelschenkel 24, 24′ jeder Nische 22, 22′ ist ein Selbstbedienungsterminal 26, 26′ für die selbstbediente Abwicklung unbarer Bankgeschäfte eingebaut. Die Wand 12 kann aber auch gestreckt sein, eine Nische mehrere Selbstbedienungseinrichtungen enthalten oder es können die Selbstbedienungsterminals fehlen. Es ist auch mög­ lich, einen runden Geräteraum vorzusehen, der mitten in einem Kundenraum angeordnet ist. Die Bedienfelder mehre­ rer Selbstbedienungseinrichtungen wären dann nebeneinan­ der in eine zylinderförmige Wand eingelassen.
Äquidistant zu den Hinterwänden 28, 28′ der Selbstbedie­ nungseinrichtungen 18, 18′ ist eine Reihe von zentralen Geldspeichern 30₁ bis 30₆ und ein zentraler Geld-Annahme­ speicher 32 unter Wahrung eines lichten Abstandes d auf­ gestellt. In der Gasse 34 zwischen den Selbstbedienungs­ einrichtungen 18, 18′ und den zentralen Geldspeichern 30 bzw. dem zentralen Geld-Annahmespeicher 32 ist eine Transportbahn in Gestalt eines Schienenpaares 36 angeord­ net, auf der eine Geld-Transporteinrichtung 38 in Rich­ tung der Pfeile +A, -A verschieblich geführt ist.
Fig. 2 zeigt die Geldausgabevorrichtung 10 in entlang der Linie II-II in Fig. 1 geschnittener Seitenansicht. In dem zentralen Geldspeicher 30₃ sind übereinander Banknoten­ kassetten 40₁ bis 40₆ für die unterschiedlichen Werte ei­ ner Währung angeordnet. Die anderen zentralen Geldspei­ cher 30 mögen gleich aufgebaut sein und Banknoten ver­ schiedener Werte anderer Währungen enthalten. Banknoten­ kassetten, Abzugsvorrichtungen sowie die Vereinzelung und der Transport von Banknoten aus den einzelnen Banknoten­ kassetten 40 sind z. B. aus der DE 27 17 345 A1 bekannt. Ordnungsgemäß vereinzelte Banknoten werden einzeln einem ersten Förderabschnitt 44 eines symbolisch als Trans­ portrichtungs-Pfeil dargestellten Banknotenförderweges übergeben und doppelt gegriffene Banknoten über einen Rückzugs-Förderabschnitt 42 in eine Rückgabekassette 46 befördert. Der erste Förderabschnitt 44 endet in einer schlitzförmigen ersten Geldübergabe-Öffnung 48, welche in die der Geld-Transporteinrichtung 38 zugewandte Seiten­ wand 50 des zentralen Geldspeichers 30₃ eingelassen ist.
In die dem zentralen Geldspeicher 30₃ zugekehrte Seiten­ wand 52 der Geld-Transporteinrichtung 38 ist eine zweite Geld-Übergabeöffnung 54 eingelassen, in dem ein zweiter, in das Innere der Geld-Transporteinrichtung 38 führender Förderabschnitt 56 beginnt. In der in Fig. 1 dargestell­ ten Position der Geld-Transporteinrichtung 38 relativ zu dem zentralen Geldspeicher 30₃ fluchtet die erste Geld- Übergabeöffnung 48 mit der zweiten Geld-Übergabeöffnung 54 und der erste Förderabschnitt 44 mit dem zweiten För­ derabschnitt 56, so daß Banknoten problemlos von dem zen­ tralen Geldspeicher 30₃ an die Geld-Transporteinrichtung 38 übergeben werden können.
Der zweite Förderabschnitt 56 endet an einer Umlenkein­ richtung 58, an der auf ersterem transportierte Banknoten in einen dritten, im Inneren der Geld-Transporteinrich­ tung 38 senkrecht verlaufenden Förderabschnitt 60 überge­ leitet werden. Rechts und links des dritten Förderab­ schnitts 60 sind übereinander mehrere erste Zwischenspei­ cher 62₁ bis 62₁₀ - in Fig. 2 sind es je fünf an sich be­ kannte Wickelspeicher - angeordnet, die über nicht darge­ stellte Weichen wahlfrei mit dem dritten Förderabschnitt 60 verbindbar sind. Zumindest in einen Teil von diesen sind aus den Banknotenkassetten 40₁ bis 40₆ entnommene Banknoten einspeicherbar.
Nach dem Befüllen der ersten Zwischenspeicher 62 ist die dazu mit Schienenrädern 64 versehene Geld-Transportein­ richtung 38 auf dem Schienenpaar 36 in Richtung der Pfei­ le +A oder -A (Fig. 1) hinter eine der Selbstbedienungs­ einrichtungen 18, 18′ verschiebbar (in Fig. 2 gestrichelt dargestellt). In dieser Stellung fluchtet eine in die an­ dere Seitenwand 68 der Geld-Transporteinrichtung 38 ein­ gebrachte dritte Geldübergabe-Öffnung 66 mit einer in die Hinterwand 70 der Selbstbedienungseinrichtung 18 einge­ brachten vierten Geldübergabe-Öffnung 72. In der dritten Geldübergabe-Öffnung 66 mündet ein in der Geld-Transport­ einrichtung 38 horizontal verlaufender, bidirektional an­ treibbarer vierter Förderabschnitt 74, welcher bei der Umlenkeinrichtung 58 beginnt. Aus einem der ersten Zwi­ schenspeicher 62 entnommene Banknoten werden von dem dritten Förderabschnitt 60 nach oben transportiert und von der Umlenkeinrichtung 58 in den vierten Förderab­ schnitt 74 geleitet.
Ein fünfter Förderabschnitt 76 beginnt in der vierten Geldübergabe-Öffnung 72 und endet an einer Weiche 78. In deren durchgezogen dargestellter erster Stellung werden an der Weiche 78 auf dem fünften Förderabschnitt 76 transportierte Banknoten in einen sechsten, im Inneren der Selstbedienungseinrichtung 18 senkrecht verlaufenden Förderabschnitt 80 übergeleitet. Rechts und links des sechsten Förderabschnitts 80 sind übereinander mehrere zweite Zwischenspeicher 82₁ bis 82₆ - in Fig. 2 sind es je drei Wickelspeicher - angeordnet, die über nicht darge­ stellte Weichen wahlfrei mit dem sechsten Förderabschnitt 80 verbindbar sind. In diese sind aus den ersten Zwi­ schenspeichern 62 entnommene Banknoten einspeicherbar.
Ein in der Selbstbedienungseinrichtung 18 ebenfalls hori­ zontal verlaufender, bidirektional antreibbarer siebenter Förderabschnitt 84, welcher bei der Weiche 78 beginnt, mündet in ein in Fig. 3 dargestelltes Geldausgabefach 100. Aus einem der zweiten Zwischenspeicher 82 entnommene Banknoten werden von dem dritten Förderabschnitt 60 nach oben transportiert und von der Weiche 78 in den siebenten Förderabschnitt 84 geleitet. Bei in die gestrichelt dar­ gestellte Position verstellter Weiche 78 werden von dem fünften Förderabschnitt 76 transportierte Banknoten di­ rekt in den siebenten Förderabschnitt 84 weitergeleitet.
Nicht aus dem Geldausgabefach 100 entnommenes Geld wird nach Ablauf einer Wartezeit von dem siebenten Förderab­ schnitt 84 zurück transportiert, bis es an der Weiche 78 in den sechsten Förderabschnitt 80 gelenkt und von dort in einen ebenfalls als Wickelspeicher ausgeführten Rück­ nahmespeicher 86 eingespeichert wird. Auf gleichem Weg können auch eingezahlte Banknoten von einem Geldeingabe­ fach 102 (Fig. 3) in einen ebenfalls als Wickelspeicher ausgeführten Annahmespeicher 88 eingespeichert werden. Es ist auch möglich, eingezahlte Banknoten in dem Rücknahme­ speicher 86 abzulegen. Da in einer die Geldausgabevor­ richtung 10 steuernden Datenverarbeitungsanlage die Rei­ henfolge von Transaktionen und damit die Position der da­ bei bewegten Banknoten in den einzelnen Wickelspeichern speichert werden kann, ist nachvollziehbar, welche Bank­ noten eingezahlt und welche aus dem Geldausgabefach 100 zurückgezogen worden sind, und bei welcher Transaktion dies geschehen ist. In dem Rücknahmespeicher 86 oder auch dem Annahmespeicher 88 enthaltenes Geld kann zeitgesteu­ ert oder auch abhängig vom Füllgrad des Speichers über den oben beschriebenen Förderweg in einen ersten Zwi­ schenspeicher 62 umgespeichert und nach Verfahren der Geld-Transporteinrichtung 38 zu dem zentralen Geld- Annahmespeicher 32 in letzteren übertragen werden.
Fig. 3 zeigt das Bedienfeld 20 der Selbstbedienungsein­ richtung 18 in Vorderansicht. In einem lotrechten Teilbe­ reich 90 sind ein Sichtgerät 92 mit in ihrer Funktion frei programmierbaren Tasten 94, sogenannten Soft Keys, an beiden Seiten, ein Ausgabeschlitz 96 eines Belegdruc­ kers und ein Eingabeschlitz 98 eines Kreditkartenlesers untergebracht. Unter dem Sichtgerät 92 befindet sich ein Geldausgabefach 100 und ein Geldeingabefach 102. In einen unter an den lotrechten Teilbereich 90 angrenzenden pult­ förmigen Teilbereich 104 des Bedienfeldes 20 ist eine Ta­ statur 106 eingelassen.

Claims (17)

1. Geldausgabevorrichtung mit wenigstens einer Selbstbe­ dienungseinrichtung, welche ein Bedienfeld und ein Geldausgabefach umfaßt, wenigstens einem getrennt da­ von angeordneten zentralen Geldspeicher für wenig­ stens eine Geldsorte und einer Geld-Transporteinrich­ tung, welche den Geldspeicher mit der wenigstens ei­ nen Selbstbedienungseinrichtung verbindet, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geld-Transporteinrichtung (38) einen ersten Zwischenspeicher (62) und die wenigstens eine Selbst­ bedienungseinrichtung (18) einen zweiten Zwischen­ speicher (82) enthält, deren jeder eine dem Geldmen­ genbedarf mehrerer Geldanforderungen entsprechende Speicherkapazität für wenigstens eine Geldsorte auf­ weist,
daß in den ersten Zwischenspeicher (62) aus dem zen­ tralen Geldspeicher (30) entnommenes und in den zwei­ ten Zwischenspeicher (82) aus dem ersten Zwischen­ speicher (62) entnommenes Geld einspeicherbar ist, aus dem eine gewünschte Geldmenge zu dem Geldausgabe­ fach (100) transportiert wird.
2. Anordnung nach Anspruch 1 mit mehreren ersten Zwi­ schenspeichern (62₁-62₁₀) in der Geld-Transportein­ richtung (38).
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2 mit mehreren zweiten Zwischenspeichern (82₁-82₆) in der Selbstbedienungs­ einrichtung (18), bei der die gewünschte Geldmenge nehmbar oder aus Teil-Geldmengen zusammenstellbar ist, welche verschiedenen zweiten Zwischenspeichern (82₁-82₆) entnommen werden.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der in der Selbstbedienungseinrichtung (18) eine Weiche (78) vorgesehen ist, welche einem ersten Zwi­ schenspeicher (62) entnommenes Geld entweder einem zweiten Zwischenspeicher (82) oder direkt dem Geld­ ausgabefach (100) zuleitet.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Rückzugseinrichtung (84) und einem Rücknahme­ speicher (86) für nicht entnommenes Geld in der we­ nigstens einen Selbstbedienungseinrichtung (18).
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem Geldeingabefach (102) für die Eingabe wenig­ stens einer Banknote, aus dem die wenigstens eine Banknote heraus und nach Durchlaufen einer Banknoten­ prüfeinrichtung oder direkt in einen in der Selbstbe­ dienungseinrichtung (18) angeordneten Annahmespeicher (88) transportierbar ist.
7. Anordnung nach den Ansprüchen 5 und 6, bei der der Annahmespeicher (88) mit dem Rücknahmespeicher iden­ tisch ist.
8. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, bei der die wenig­ stens eine eingegebene Banknote aus dem Annahmespei­ cher (88) in einen ersten Zwischenspeicher (62) oder einen dritten, in der Transporteinrichtung befindli­ chen Zwischenspeicher einspeicherbar und von dort in einen zentralen Geldspeicher (30) oder einen zentra­ len Geld-Annahmespeicher (32) transportierbar ist.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Selbstbedienungseinrichtung(en) (18, 18′) hinter einer Wand (12) so eingebaut ist (sind), daß nur deren Bedienfeld (20), Geldausgabefach (100) und gegebenenfalls Geldeingabefach (102) von einem durch die Wand (12) begrenzten Kundenraum (14) her für Kun­ den zugänglich ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, bei der
  • - der wenigstens eine zentrale Geldspeicher (30) oder auch der zentrale Geld-Annahmespeicher (32) auf der dem Kundenraum (14) abgewandten Seite der Wand (12) mit einem vorgegebenen lichten Abstand (d) zwischen dessen (deren) Vorderwand (50) und der Hinterwand (70) der Selbstbedienungseinrichtung(en) (18, 18′) angeordnet ist,
  • - in die Vorderwand (50) des wenigstens einen zentra­ len Geldspeichers (30) und ggf. auch des zentralen Geld-Annahmespeichers (32) eine erste Geldübergabe- Öffnung (48) eingelassen ist,
  • - in die Hinterwand jeder Selbstbedienungseinrichtung (18, 18′) eine vierte Geldübergabe-Öffnung (72) ein­ gelassen ist,
  • - die Geld-Transporteinrichtung als Wagen (38) ausge­ bildet ist, der auf einer Transportbahn (36) parallel zu der Wand (12) verschieblich ist, und der eine Breite hat, welche um ein geringes Maß kleiner als der lichte Abstand (d) ist,
  • - in die der Hinterwand (70) der Selbstbedienungsein­ richtung(en) (18, 18′) zugewandte Seitenwand (68) des Wagens (38) eine dritte Geldübergabe-Öffnung (66) eingelassen ist, deren Ausrichtung und Höhe über der Transportbahn (36) der der vierten Geldübergabe- Öffnung (72) entspricht,
  • - in die der Vorderwand (50) des wenigstens einen zentralen Geldspeichers (30) und ggf. auch des zen­ tralen Geld-Annahmespeichers (32) zugewandte Seiten­ wand (52) des Wagens (38) eine zweite Geldübergabe- Öffnung (54) eingelassen ist, deren Ausrichtung und Höhe über der Transportbahn (36) der der ersten Geld­ übergabe-Öffnung (48) entspricht,
  • - durch Verschieben des Wagens (38) die erste (48) mit der zweiten (54) oder die dritte (66) mit der vierten (72) Geldübergabe-Öffnung in Flucht bringbar ist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der wenigstens einer der Zwischenspeicher (62₁- 62₁₀, 82₁-82₆) für Banknoten ein Wickelspeicher ist.
12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der in dem wenigstens einen zentralen Geldspei­ cher (30) ein Banknotenvereinzler vorgesehen ist und die Banknoten unter Beibehaltung der Vereinzelung in einen ersten (62) und einen zweiten (82) Zwischen­ speicher eingespeichert werden.
13. Verfahren zum Betrieb einer Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
  • - in einem ersten Zwischenspeicher (62) ein vorgege­ benes Vielfaches eines für eine Geldanforderung maxi­ mal zulässigen Geldbetrages gespeichert wird,
  • - bei Unterschreiten einer Mindestspeichermenge in einem ersten Zwischenspeicher (62) eine Geldanforde­ rung mit Angabe der benötigten Geldart an den wenig­ stens einen zentralen Geldspeicher (30) gesendet wird,
  • - daraufhin wenigstens eine zur Erreichung des vorge­ gebenen Vielfachen in dem zweiten Zwischenspeicher (82) erforderliche Geldmenge von dem wenigstens einen zentralen Geldspeicher (30) in einen ersten Zwischen­ speicher (62) eingespeichert wird,
  • - nach Abschluß eines laufenden Geldausgabevorganges der zweite Zwischenspeicher (82) aus dem ersten Zwi­ schenspeicher (62) aufgefüllt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, bei dem eine für mehrere Selbstbedienungseinrichtungen (18, 18′) und/oder meh­ rere zweite Zwischenspeicher (82₁-82₆) einer Selbst­ bedienungseinrichtung (18) bestimmte Geldmenge in ei­ nen ersten Zwischenspeicher (62) eingespeichert wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, bei dem mehrere Geldsorten in beliebiger Abfolge in einen ersten Zwi­ schenspeicher (62) eingespeichert werden.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15 in Kom­ bination mit Anspruch 10, bei dem
  • - auf eine Geldanforderung hin der Wagen (38) auf der Transportbahn (36) zu einem zentralen Geldspeicher (30) transportiert wird, bis die erste Geldübergabe- Öffnung (48) mit der zweiten Geldübergabe-Öffnung (54) fluchtet,
  • - das Geld durch die genannten Geldübergabe-Öffnungen (48, 54) hindurch aus dem zentralen Geldspeicher (30) in einen ersten Zwischenspeicher (62) eingespeichert wird,
  • - der Wagen (38) auf der Transportbahn (36) zu einer Selbstbedienungseinrichtung (18, 18′) transportiert wird, bis die dritte Geldübergabe-Öffnung (66) mit der vierten Geldübergabe-Öffnung (72) fluchtet,
  • - auf ein Signal, welches meldet, daß kein Geldausga­ bevorgang an der Selbstbedienungseinrichtung (18, 18′) läuft, das Geld durch die letztgenannten Geld­ übergabe-Öffnungen (66, 72) hindurch aus dem ersten Zwischenspeicher (62) in einen zweiten Zwischenspei­ cher (82) der Selbstbedienungseinrichtung (18, 18′) eingespeichert wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16 in Kom­ bination mit Anspruch 4, bei der eine in keinem zwei­ ten Zwischenspeicher (82) gespeicherte Geldsorte auf deren Anforderung hin aus dem wenigstens einen zen­ tralen Geldspeicher (30) in einen ersten Zwischen­ speicher (62) eingespeichert und von dort unter Umge­ hung eines zweiten Zwischenspeichers direkt in das Geldausgabefach (100) der anfordernden Selbstbedie­ nungseinrichtung (18, 18′) transportiert wird.
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