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Die Erfindung bezieht sich auf Geldautomaten (ATMs.).
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In üblichen Geldautomaten werden Stapel von Banknoten in
Kassetten gestapelt, aus denen sie nach Eingabe einer gültigen
Anforderung durch einen Kunden herausgezogen werden. Bekannte
Mechanismen zum Herausziehen von Banknoten aus Kassetten und
Weiterleitung an einer Entnahmestelle enthalten vakuumbetriebene
bewegliche Saugkissen und ein Förderband. Die Noten müssen einzeln
von der Oberseite des Stapels abgehoben werden, und ein
mechanischer Antrieb bewegt die Saugkissen von einer Kassette zum
Förderband. Unvermeidbar entsteht eine Zeitverzögerung zwischen der
kundenseitigen Eingabe eines gültigen Auszahlungsbefehls und der
Beförderung der davon betroffenen Banknoten zu der
Entnahmestelle. Im Hinblick auf die mechanische Komplexität der Entnahme von
Banknoten aus einer Kassette und ihrem anschließenden Transport
reicht die Verzögerungszeit aus, um vom Kunden bemerkt zu
werden. Eine solche Zeitverzögerung ist ein begrenzender Faktor bei
der Arbeitsgeschwindigkeit eines ATM und daher auch bezüglich
der maximalen Anzahl von Transaktionen, welche innerhalb einer
bestimmten Zeit von einem ATM durchgeführt werden kann. Infolge
der weltweiten Akzeptanz von Geldautomaten ist es jedoch
erwünscht, die einzelnen Transaktionszeiten minimal zu machen und
die Anzahl von Transaktionen, welche ein Geldautomat zu einer
gegebenen Zeit durchführen kann, zu vergrößern und damit die
eingesetzten Kapitalkosten wieder hereinzuholen.
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In der EP 0 644 511 ist ein automatisches Geldsystem mit einer
wandmontierten Bedienungstafel beschrieben, welche über eine
Schiene mit einem entfernten Modulsystem gekoppelt ist. Eine
beweglich auf den Schienen montierte Kassette transportiert Medien
zwischen dem entfernten Modulsystem, Geldaufnahmebehältern und
der wandmontierten Bedienungstafel.
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Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Verringerung der Zeit,
die ein Geldautomat zur Durchführung einer Transaktion benötigt.
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Gemäß der Erfindung ist ein Geldautomat vorgesehen mit einem
Hauptspeicher zum Speichern mindestens eines Stapels von
Banknoten, mit einer Transportvorrichtung zum Entnehmen von Banknoten
aus dem Hauptspeicher und Transportieren der Banknoten zu einem
vorgesehenen Bestimmungsort, einer externen Entnahmestelle für
Banknoten, mindestens einem Hilfsspeicher zum Speichern von
Banknoten, wobei die Transportvorrichtung so ausgebildet ist,
dass sie Banknoten vom Hauptspeicher zum Hilfsspeicher und vom
Hilfsspeicher zur Entnahmestelle transportiert, einer
Annahmevorrichtung zur Annahme von Banknoten, die von einem Kunden
eingegeben werden, wobei die Transportvorrichtung so arbeitet, dass
sie den Hilfsspeicher unter Verwendung von Banknoten, die der
Kunde eingegeben hat, wieder auffüllt; das kennzeichnende
Merkmal besteht darin, dass der Hilfsspeicher so eingerichtet ist,
dass er Banknoten mit einer größeren Geschwindigkeit als der
Hauptspeicher ausgibt.
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Bei der Ausführung der Erfindung kann der Hilfsspeicher so
ausgebildet sein, dass er Banknoten, wenn sie angefordert werden,
vorzugsweise an den Hauptspeicher ausgibt.
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Bei Ausführungsformen der Erfindung kann eine Mehrzahl von
Hilfsspeichern vorgesehen sein, welche Banknoten jeweils
unterschiedlicher Werte aufnehmen. Banknoten gleichen oder
unterschiedlichen Wertes können in verschiedenen Kassetten
gespeichert werden.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung sei nun auf die
beiliegenden Zeichnungen verwiesen, in denen
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Fig. 1 eine perspektivische Außenansicht auf einen
Geldautomaten, und
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Fig. 2 eine schematische Darstellung der Hauptbetriebsteile
eines erfindungsgemäßen Geldautomaten
zeigen.
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Gemäß Fig. 1 ist die Vorderfront eines Geldautomaten als
Konsole 10 gezeigt, welche für die Benutzung seitens des Kunden
zugänglich ist. Die Konsole 10 hat ein Tastenfeld 14, einen
Sichtschirm 16, einen Schlitz 12 zur Eingabe einer geeignet codierten
Karte, üblicherweise eine persönliche Karte des Kontoinhabers,
und einer Entnahmestelle 18, von dem der Kunde Banknoten
entnehmen kann, wenn sie dort ausgegeben werden. Für den Kunden ist
der Betrieb des Geldautomaten so einfach und narrensicher wie
möglich gestaltet. Er führt seine Karte in den Schlitz 12 ein,
damit die darauf codierte Information gelesen werden kann. Auf
dem Bildschirm 16 werden dann Befehle angezeigt. Der Kunde wird
gebeten, seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) auf der
Tastatur einzugeben. Diese Nummer wird geprüft, üblicherweise an
einer zentralen Stelle entfernt von der Konsole 10, und wenn sie
sich als richtig bezüglich der von der eingegebenen Kundenkarte
abgelesenen Information erweist, dann erscheint auf dem
Bildschirm 16 ein Menü von Möglichkeiten, die er an der Konsole 10
zur Verfügung hat. Hierzu gehört die Möglichkeit einer
Geldentnahme. Die gewünschte Summe wird vom Kunden auf der Tastatur
oder auf zusätzlichen Tasten seitlich am Bildschirm eingegeben.
Von diesem Moment an soll der Mechanismus hinter der Konsole
tätig werden, um den gewünschten Befehl so schnell wie möglich
auszuführen. Die hierfür erforderlichen erfindungsgemäßen Mittel
sind in Fig. 2 veranschaulicht.
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In Fig. 2 ist ein Mechanismus zur schnellen Auslieferung von
Banknoten an der Entnahmestelle 18 gezeigt. Stapel von Banknoten
werden in Kassetten 38, 40, 42 44, 46 and 48 gehalten. Die
verschiedenen Kassetten können Banknoten des selben oder unterschledlichen
Wertes enthalten, wie es bei Erwartung der
Anforderung geeignet ist. Bekannte Aufnahmevorrichtungen (die hier
nicht dargestellt sind) dienen der Herausnahme von Banknoten aus
den Kassetten. Diese Vorrichtungen können vakuumbetriebene
bewegliche Saugkissen sein, die von einem Motor 32 angetrieben
werden. Ein Transportmechanismus mit einem zusammenhängenden
Satz von Förderbändern mit drei miteinander verknüpften
Abschnitten 1, 2 und 3 transportiert Banknoten von den
Aufnahmevorrichtungen zu ihrem Bestimmungsort. Bei einem üblichen
Geldautomaten ist dieser Bestimmungsort die Entnahmestelle 18.
Jedoch ist die mechanische Komplexität der Entnahme von Banknoten
aus den Kassetten und ihr Transport zum Transportmechanismus ein
begrenzender Faktor bezüglich der Transportgeschwindigkeit und
führt zu einer vom Kunden bemerkbaren Verzögerung. Um diese
Verzögerung zu verringern, sind zwei zusätzliche Hilfsspeicher 4
und 5 vorgesehen.
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Die Speicher 4 und 5 können verschiedene räumliche Formen haben
und sind so gewählt, dass sie Banknoten schneller auf ein
Förderband abgeben als die den Kassetten zugeordneten
Aufnahmevorrichtungen. Beispiele sind Speicherstapel, ein rotierender
Speicher wie ein Gurt oder eine Trommel, oder eine Vorrichtung mit
einem oder mehreren Spiralriemen. Es kann eine praktikable
Anzahl solcher Hilfsspeicher vorgesehen werden. Jeder ist dafür
vorgesehen, einen bestimmten Wert von Banknoten aufzunehmen,
dessen Anforderung wahrscheinlich ist. Zwei solcher
Hilfsspeicher 4 und 5 sind am wahrscheinlichsten und im Vereinigten
Königreich können sie 10 -Noten bzw. 20 -Noten enthalten, da
diese am häufigsten verlangt werden. Jedoch kann auch eine
größere oder kleinere Anzahl von Hilfsspeichern gleichermaßen
vorgesehen sein. Die Hilfsspeicher 4 und 5 werden vorzugsweise so
gewählt, dass sie weniger träge als der Hauptspeicher arbeiten,
so dass sie Banknoten schneller als der Hauptspeicher ausgeben
und so die Gesamttransaktionszeiten verringern. Die
Hilfsspeicher können solche sein, welche die zuletzt eingegebenen Banknoten
als erste ausgeben (LIFO) oder die zuerst eingegebenen auch
zuerst ausgeben (FIFO).
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Ein Merkmal des in Fig. 2 gezeigten Geldautomaten sind die drei
miteinander verknüpften Förderbandabschnitte 1, 2 und 3. Aus den
Kassetten entnommene Banknoten werden vom Abschnitt 2
aufgenommen und sie können vom Abschnitt 2 entweder zur Entnahmestelle
18 oder auch an den geeigneten der beiden Hilfsspeicher 4 und 5
gebracht werden. Banknoten können auch von einem der Speicher 4
oder 5 entnommen und auf dem Abschnitt 1 des Förderbandes
abgelegt werden. Vom Abschnitt 1 des Förderbandes abgelegt werden.
Vom Abschnitt 1 werden die Banknoten dann zur Entnahmestelle 18
transportiert.
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Wenn im Betrieb ein Kunde eine bestimmte Aufforderung gültig
eingegeben hat, ist der Geldautomat programmiert, zunächst zu
versuchen, diesen Auftrag aus einem oder beiden der
Hilfsspeicher 4 und 5 zu erfüllen. Sind mindestens einige der
angeforderten Banknoten in einem dieser Speicher verfügbar, dann werden
sie entnommen und auf Abschnitt 1 des Förderbandes gegeben, um
zur Entnahmestelle 18 transportiert zu werden. Dieser
Transportvorgang geht bemerkenswert schneller vor sich als ein
äquivalenter Transportvorgang aus den Kassetten zur Entnahmestelle 18.
Ist es nicht möglich, den Auftrag aus den Speichern 4 oder 5
vollständig abzuwickeln, sind jedoch Banknoten für den Auftrag
in den Kassetten im Hauptspeicher vorhanden, dann wird der Rest
des Auftrags durch Entnahme aus den Kassetten erfüllt, und in
diesem Fall werden die Banknoten auf dem Abschnitt 2 des
Förderbandes abgelegt und zur Entnahmestelle 18 transportiert.
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Ein erwünschtes Merkmal des in den Figuren veranschaulichten
Gerätes besteht darin, dass die Hilfsspeicher 4 und 5 so weit wie
möglich nachgefüllt werden, und dieses Nachfüllen erfolgt
unabhängig von Kundenanforderungen. Bei dem Nachfüllvorgang werden
geeignete Banknote aus den Kassetten immer entnommen, wenn einer
der Hilfsspeicher 4 oder 5 leer ist. Die Banknoten werden auf
Abschnitt 2 des Förderbandes abgelegt und zum Abschnitt 1
gebracht und dann zum jeweiligen Hilfsspeicher 4 oder 5, welcher
für diese Banknoten bestimmt ist. Dieser Auffüllvorgang stellt
sicher, dass die schnelleren Hilfsspeicher maximal genutzt
werden.
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Außer der oben beschriebenen Bargeldausgabevorrichtung zeigt
Fig. 2 auch eine Eingabevorrichtung, über welche Banknote und
Schecks von einem Kunden eingegeben werden können. Einzugebendes
wird in einen Eingabetrichter 20 getan und von dort zu einer
Sortier- und Sichtvorrichtung 22 gebracht, wobei Banknoten und
Schecks getrennt werden und die Banknoten zu einem
Banknotenspeicher 24, die Schecks dagegen zu einem Scheckspeicher 26
gelangen. Der dritte Abschnitt 3 des Förderbandes dient dem
Transport von Banknoten geeigneten Werts, was von der Vorrichtung 22
bestimmt wird, zu den Hilfsspeichern 4 und 5, wenn in diesen
Platz ist. Es kann bevorzugt sein, einen solchen Transport der
Entnahme von Banknoten aus dem Hauptspeicher vorzuziehen. Eine
weitere Sichtvorrichtung 28 dient einer genaueren Überprüfung
von Schecks, die sich im Scheckspeicher 26 befinden.
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Es ist ferner ein weiterer Speicher 30 vorgesehen, der ein
Behälter mit mehreren Abteilen sein kann und vom Abschnitt 1 des
Förderbandes versorgt wird. Eine Verwendung dieses Speichers 30
besteht in der Benutzung als Sammelbehälter für falsch
aufgenommene Banknoten.