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DE19626435A1 - Doppelparker-Garage sowie Bausatz und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Doppelparker-Garage sowie Bausatz und Verfahren zu ihrer Herstellung

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Publication number
DE19626435A1
DE19626435A1 DE1996126435 DE19626435A DE19626435A1 DE 19626435 A1 DE19626435 A1 DE 19626435A1 DE 1996126435 DE1996126435 DE 1996126435 DE 19626435 A DE19626435 A DE 19626435A DE 19626435 A1 DE19626435 A1 DE 19626435A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
garage
vehicle
roof
platform
cutout
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996126435
Other languages
English (en)
Inventor
Harry Haase
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996126435 priority Critical patent/DE19626435A1/de
Priority to EP97250189A priority patent/EP0814220A3/de
Publication of DE19626435A1 publication Critical patent/DE19626435A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/02Small garages, e.g. for one or two cars
    • E04H6/06Small garages, e.g. for one or two cars with means for shifting or lifting vehicles
    • E04H6/065Small garages, e.g. for one or two cars with means for shifting or lifting vehicles using tiltable floors or ramps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)
  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft allgemein eine Garage zum Abstellen zweier Fahrzeuge übereinander und im Speziellen eine im we­ sentlichen auf bzw. über Bodenniveau angeordnete Doppelpar­ ker-Garage zur Aufnahme zweier Personenkraftfahrzeuge über­ einander mit Hilfe einer in ihr angeordneten Hebeeinrichtung, und einer von dieser betätigbaren, ein oberes Fahrzeug auf­ nehmenden schwenkbaren Fahrzeugbühne oder -plattform.
Derartige Garagen sind allgemein bekannt. Angesichts des steigenden Bedarfs an Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge aufgrund deren zahlenmäßiger Zunahme besteht die Notwendig­ keit für Vorschläge zur besseren Ausnutzung vorhandener Grundstücksflächen zwecks Erweiterung des entsprechend knap­ per werdenden Parkraumes.
So ist in dem DE-GM 84 08 131 eine transportable Garage zur Aufnahme mehrerer Kraftfahrzeuge übereinander beschrieben, die eine nach Art eines Lifts hebbare Fahrzeugbühne für ein oben zu parkendes Fahrzeug aufweist und als Fertiggarage mit praktisch doppelter Fahrzeughöhe ausgebildet ist.
Indessen ist es nicht nur wünschenswert, die vorhandene Grundfläche möglichst optimal zu nutzen; vielmehr ist es in vielen Fällen auch erstrebenswert, die Garage nicht unnötig hoch über den Erdboden herausragen zu lassen. Um dieses Pro­ blem zu lösen, beschreibt die DE-OS 35 38 521 eine weitere Doppelparker-Garage in Fertigbauart und mit den oben darge­ legten, gattungsgemäßen Merkmalen, die teilweise in den Erd­ boden eingelassen ist. Dieses Einlassen der Garage stellt jedoch einen Nachteil dar, weil ein größerer baulicher Auf­ wand die Folge ist.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen ist des weiteren nachteilig, daß sie entweder das Vorhandensein einer ausreichend hohen Garage oder sogar den Neubau einer speziell für das Übereinanderparken zweier Fahrzeuge geeigneten Garage erfordern, da viele der typischen Einfahrzeug-Garagen keinen ausreichenden Spielraum in der Höhe aufweisen, um zwei Fahr­ zeuge übereinander anzuordnen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, Möglichkei­ ten vorzuschlagen, mit denen bereits vorhandene Einfahrzeug-Garagen unter Zuhilfenahme möglichst einfacher Mittel für die Aufnahme eines zweiten Fahrzeuges, insbesondere eines Kleinwagens, nachgerüstet werden können. Vor allem sollen dabei starke bauliche Veränderungen vermieden und die damit verbundenen Kosten in vernünftigem Rahmen gehalten werden können.
Die Aufgabe wird für eine Garage der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß gelöst durch
  • a) eine Einfahrzeug-Garage mit in deren Dach angebrachtem Ausschnitt und
  • b) einen haubenförmigen Aufsatz zur Befestigung am Garagen­ dach und Abdeckung des Ausschnitts zur Aufnahme des Fahr­ gastzellenaufbaus des oberen der beiden geparkten Fahr­ zeuge.
Damit kann man also vorhandene Garagen hinsichtlich der von ihnen eingenommenen Grundfläche quasi doppelt nutzen und mit einem Minimum an technisch-konstruktivem Aufwand zusätzlichen Parkraum bereitstellen, der auch in der Höhe ein Optimum an Raumnutzung bietet bzw. ermöglicht.
Eine konstruktiv besonders sinnfällige Anordnung ergibt sich, wenn man die Fahrzeugbühne bzw. -plattform in einem im Be­ reich der Rückwand der Garage vorgesehenen Lager einseitig schwenkbar lagert. Dabei können als Schwenklagerung Lager­ böcke vorgesehen sein, die eine die Fahrzeugbühne tragende Schwenkstange schwenkbar aufnehmen. So erhält man eine sta­ bile, den Umständen einer auf Erdoberflächenniveau angeord­ neten Garage angepaßte Lagerkonstruktion, und mit Hilfe der an der Fahrzeugbühne, und zwar an dem der Schwenklagerung gegenüberliegenden freien Ende hinsichtlich ihres Angriffs­ punktes anzuordnenden Hebeeinrichtung wird das Ganze zu einer leicht zu montierenden und günstig zu wartenden Einheit auf­ gebaut. Die Hebeeinrichtung kann in zweckmäßiger Weise als motorgetriebene Winde ausgebildet sein, jedoch kann speziell aus Sicherheitsgründen und zu Einstellzwecken, nämlich z. B. zur Genaueinstellung der Höhe der Plattform, ein separater bzw. kombinierter Handantrieb vorgesehen werden, während die Hebeeinrichtung zugleich ein mehrfach umgelenktes Zugseil­ system umfassen kann. Damit ist es möglich, die Winde an einer der beiden Garagenseitenwände zu lagern, während der zweite, als Fixpunkt ausgebildete Anlenkpunkt des Zugseilsy­ stems sich an der gegenüberliegenden Garagenseitenwand befin­ den sollte.
Die mögliche und zweckmäßige Neigung der Fahrzeugbühne zum Einparken des zusätzlich in der Garage aufzunehmenden Fahr­ zeugs als auch dessen beschädigungsfreies Anheben in die Doppelpark-Position bestimmen im wesentlichen die Winkelver­ hältnisse der Plattformneigung. Dabei muß beachtet werden, daß der Einfahrwinkel nicht zu groß bzw. steil wird, wo­ hingegen der Anhebewinkel sich im wesentlichen nach der Größe des in dem Dach vorzusehenden Ausschnitts wie auch der Größe der in der Garage aufzunehmenden beiden Fahrzeuge richten wird. Insgesamt sollte die Fahrzeugbühne einen Gesamt-Schwenkbereich von zwischen 20 und 35° zwischen der Einfahr­ position für das obere Fahrzeug und der Parkposition dessel­ ben aufweisen. Als bevorzugt hat sich ein Winkel von 26° her­ ausgestellt, um einerseits genügend Platz für eine beschädi­ gungsfreie Unterbringung des unteren Fahrzeugs und anderer­ seits vernünftige Verhältnisse für die Lagerung des oberen über dem Kühlerbereich des unteren und in dem zusätzlichen Aufsatzraum zu gewährleisten. In diesen Größenordnungen las­ sen sich auch vernünftige Dimensionen für die Hebeeinrichtung realisieren. Dabei wird man den Einfahrwinkel der Bühne in der Regel etwas geringer vorsehen als den gegenüber der Hori­ zontalen in der entgegengesetzten Richtung vorzusehenden Parkwinkel. Für ersteren haben sich Werte von zwischen 10 und 15° als zweckmäßig herausgestellt, für den zweiten zwischen etwa 10 und 20°, wobei ein vorteilhafter Einfahrwinkel bei 12° und ein bevorzugter Parkwinkel bei 14° liegen können.
Um die Plattform einerseits so leicht wie möglich zu machen, also an Gewicht und Material zu sparen, ihren Einsatzbereich aber zugleich über den reinen Parkzweck hinaus zu erweitern, kann sie vorteilhaft zweigeteilt derart ausgebildet sein, daß sie zwei seitliche, durch einen freien Zwischenraum zueinan­ der beabstandete Tragflächen umfaßt, also in ihrem Boden eine Ausnehmung aufweist. Damit wird es möglich, bei angehobener Fahrzeugbühne von unten Zugang zu einem darauf befindlichen Fahrzeug zu erlangen, um gewisse Inspektions-, Reparatur- und Wartungsarbeiten ausführen zu können. Folglich läßt sich die Rampe so als "Hobby-Hebebühne" nutzen. Um zu verhindern, daß beim Parken von dem oberen Fahrzeug Schmutz, Regen- oder Tau­ wasser auf das untere Fahrzeug gelangt, kann der Zwischenraum vorzugsweise durch eine Abdeckung wie ein Blech, eine Plane oder ähnliches verschließbar sein.
Insbesondere sieht die Erfindung einen Bausatz zum Nachrüsten einer Garage zu einer Doppelparker-Garage mit Hilfe einer im wesentlichen auf bzw. über Bodenniveau angeordneten Einfahr­ zeug-Garage vor, umfassend einen haubenförmigen Dachaufsatz zur partiellen Erweiterung des Garagendaches mit Mitteln zur Befestigung entlang des Randes eines Ausschnitts im Gara­ gendach sowie eine schwenkbar lagerfähige Fahrzeugrampe mit Hebeeinrichtung zur Lagerung eines weiteren Fahrzeugs über dem ersten derart, daß der Fahrgastzellenaufbau des weiteren Fahrzeugs in dem Aufsatz aufgenommen wird.
In der mit dem erfindungsgemäßen Bausatz nachgerüsteten Gara­ ge wird der vorhandene Garageninnenraum in bestmöglicher Wei­ se ausgenutzt; der Bausatz erfordert keine übermäßigen bauli­ chen Arbeiten, da die Fahrzeugrampe in die Garage eingescho­ ben werden kann und für die Raumerweiterung lediglich das Schaffen eines Ausschnittes im Garagendach erforderlich ist.
Es ist von Vorteil, die Fahrzeugrampe aus Beton auszubilden. Dadurch erhält die Oberfläche der Rampe eine ausreichende Rauhigkeit; es ist somit für hohe Rutschsicherheit gesorgt. Andere vorteilhafte Materialien für die Rampe sind Holz, Metall, Kunststoff, insbesondere glasfaserverstärkter Kunst­ stoff, Metallwerkstoff oder Holzwerkstoff. Auch eine Mischung verschiedener dieser Materialien kann sowohl aus Herstel­ lungs- und Kostengründen als auch im Hinblick auf die ange­ strebten Gewichts- und Festigkeitsverhältnisse vorteilhaft sein. Zu denken ist auch an recyceltes Kunstharzmaterial bzw. Mischungen damit, so daß man einen neuen Einsatzbereich für zunehmend im Recycling von Abfällen anfallende Stoffe er­ hielte. Wichtig ist, daß die Materialien statisch für eine Rampe geeignet sind, ohne die Garage unnötig mit zu hohem Gewicht zu belasten.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Fahrzeugrampe Mittel zum Festsetzen des Fahrzeuges umfaßt, damit ein Wegrollen des parkenden Fahrzeuges und eine dadurch mögliche Beschädigung der Garage und des PKW verhindert werden.
Für eine besonders bequeme Bedienung kann der Rampe eine Steuerschaltung zum Heben und Senken zugeordnet sein, die natürlich in geeigneter Weise mit der weiter oben dargelegten Hebeeinrichtung zu schalten ist. Auch kann vorteilhafterweise der Mechanismus zum Öffnen des Garagentores mit der Rampe geschaltet sein. Durch eine derartige Abhängigkeitsschaltung wird vermieden, daß das Garagentor unbeabsichtigt geöffnet wird, wenn die Rampe sich in einer Position befindet, in der das Garagentor beim Öffnen beschädigt würde.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfin­ dung umfassen die Mittel zur Befestigung des Dachaufsatzes einen am Garagendach befestigbaren statischen Rahmen. Dabei ist der statische Rahmen, der in besonders geeigneter Weise aus Stahl gearbeitet ist, derart ausgebildet, daß er das sta­ tische Gleichgewicht der Garage sicherstellt. Dieser Rahmen kann auf dem Dach, aber auch seitlich daran oder von unten am Dach angebracht sein. Er ermöglicht es weiterhin, daß ein Teil der Belastung durch die montierte Parkebene aufgenommen und somit auf die gesamte Garage verteilt wird. So können beispielsweise die Umlenkrollen für die Senk- und Hebevor­ richtung der Rampe an dem Garagendach befestigt werden. Des weiteren dient der Rahmen zur Aussteifung von horizontalen Lasten bzw. Beanspruchungen.
Zur Befestigung und einfachen Aufnahme des Aufsatzes am Gara­ gendach können die Befestigungsmittel einen mit dem Dachauf­ satz verbundenen Montagerahmen umfassen, da sich ein solcher Rahmen beispielsweise durch Dübeln problemlos und sicher so­ wohl auf dem Dach als auch am Aufsatz befestigen läßt. Ein derartiger Rahmen bewirkt weiterhin, daß eine verläßliche Ab­ dichtung zwischen Aufsatz und Dach möglich wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung ist der Aufsatz als Lichtkuppel, insbesondere aus licht­ durchlässigem Kunststoffmaterial, ausgebildet. Dieses sorgt zum einen für eine natürliche Beleuchtung in der Garage und bewirkt des weiteren eine ästhetische Verschönerung solcher sonst zumeist nüchtern gehaltener Garagen, in der Regel Fer­ tiggaragen. Die Verwendung von Kunststoffmaterial ist auf­ grund der Stabilität und Haltbarkeit von Vorteil. Besonders geeignet ist dabei ein mattes bzw. opakes Material, das zwar Lichtdurchlässigkeit ermöglicht, aber gleichzeitig eine Ein­ sichtnahme in die Garage verhindert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Nachrüstsatzes kann der haubenförmige Aufsatz als Sheddach ausgebildet sein. Ein derartiges ungleichschenk­ liges Spitzdach kann, wenn aufgrund der Lage der vorhandenen Garage eine entsprechende Ausrichtung möglich ist, hinsicht­ lich der Sonneneinstrahlung und Belüftung in Kombination mit der Raumausnutzung besonders zweckmäßig sein. Außerdem können an einem solchen Dach Sonnenkollektoren angebracht werden, um die durch den Aufsatz entstandene zusätzliche Fläche aktiv zur Energiegewinnung zu nutzen.
Die Montage mit Hilfe des Nachrüstbausatzes vor Ort wird zu­ sätzlich vereinfacht, wenn der haubenförmige Aufsatz als vor­ gefertigter ein- oder mehrteiliger Bausatz ausgebildet ist. Der Aufsatz, beispielsweise als Kuppel ausgebildet, kann in diesem Fall einfach angebracht werden, ohne daß auf dem Gara­ gendach noch einzelne Scheiben in eine Rahmenkonstruktion eingefügt werden müssen. Besonders günstig ist dabei eine ein- oder zweiteilige Ausbildung, so daß der Aufsatz als Gan­ zes oder in zwei Hälften auf dem Dach angebracht werden kann.
Die Dimensionen des Nachrüstbausatzes können so gewählt sein, daß die in der Garage parkenden Fahrzeuge von unterschiedli­ cher Größe sein können. So ist es durch einen erfindungsgemä­ ßen Bausatz möglich, eine Garage für den Zweitwagen zu schaf­ fen, indem der Platz für das obere Kraftfahrzeug dem Raumbe­ darf eines Kleinwagens entspricht.
Weiterhin sieht die Erfindung ein Verfahren zum Nachrüsten einer vorhandenen Garage, insbesondere einer Ein-Fahrzeug-Garage, zur Schaffung von Parkraum für ein weiteres Fahrzeug vor, wobei
  • a) in dem Dach einer vorhandenen Garage ein Ausschnitt geschaffen wird,
  • b) über diesen Ausschnitt ein haubenförmiger Aufsatz zur partiellen Erweiterung des Garagendaches mit Mitteln zur Befestigung entlang des Randes eines Ausschnitts im Ga­ ragendach angebracht wird und
  • c) eine schwenkbar lagerbare, anhebbare Fahrzeugrampe zur Lagerung eines weiteren Fahrzeugs über dem ersten in der Garage derart montiert wird, daß die Fahrgastraumerhöhung des weiteren Fahrzeugs in dem Aufsatz aufgenommen wird.
Durch ein solches Verfahren läßt sich in einfacher Weise ins­ besondere im Privatbereich, d. h. für bei Einfamilienhäusern vorhandene Einfahrzeug-Garagen, aber auch für Reihengaragen, wie sie in vielen in den 50er und 60er Jahren entstandenen Reihenhaussiedlungen üblich sind, schnell und komplikations­ los im Do-it-yourself-Verfahren eine Nachrüstung vollziehen. So kann preiswert Parkraum geschaffen werden, was im übrigen hilft, die Zahl der Straßenparker zu reduzieren.
Eine derartige Nachrüstung kann, wie angedeutet, verhältnis­ mäßig einfach erfolgen, da die Dächer von Einfahrzeug-Garagen üblicherweise mit bituminösen Deckschichten abgedichtet sind. Mittels einer entsprechenden Säge läßt sich der erforderliche Ausschnitt aussägen. Es sind keine Aushebearbeiten erforder­ lich wie beispielsweise bei den aus dem Stand der Technik bekannten Garagen, bei denen sich der Garagenboden unterhalb der Erdoberfläche befindet.
Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Nachrüstung für Flachdachgaragen; jedoch ist eine partielle Dacherweiterung auch bei anderen Dachtypen denkbar.
Eine spezielle, für schnelle Komplettnachrüstung geeignete Vorgehensweise sieht nach einem weiteren Gedanken der Erfin­ dung im Zuge deren praktischer Realisierung vor, daß die zur Nachrüstung erforderlichen Bauteile in Form eines Nachrüst­ bausatzes auf einem Montagefahrzeug angeliefert werden, das mit den notwendigen Hebe- und Stützeinrichtungen zum Aus­ schneiden der Decke, Aufnehmen des Deckenausschnitts in Ver­ bindung mit dem Vormontieren der Fahrzeugbühne sowie zum unmittelbaren Abtransport des Ausschnitts ausgerüstet ist.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele hervor. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungs­ gemäß ausgebildete Garage beim Einführen des ersten Fahrzeugs;
Fig. 2 die Garage der Fig. 1 mit zwei eingepark­ ten Fahrzeugen in End-Parkposition;
Fig. 3 einen Querschnitt durch Fig. 2;
Fig. 4A-M 13 verschiedene Zustände bei der Umwand­ lung einer vorhandenen Einfahrzeug-Garage in eine erfindungsgemäße Doppelparker-Ga­ rage, wobei die Zustände 12 und 13 im wesentlichen den in Fig. 1 und 2 darge­ stellten Situationen entsprechen; und
Fig. 5A-D 4 verschiedene Zustände einer Variante bei der Umwandlung gegenüber Fig. 4.
In Fig. 1 bis 3 erkennt man den Grundaufbau einer herkömmli­ chen Garage 1 für ein einzelnes Fahrzeug mit der üblichen Quaderform einer Fertiggarage, umfassend eine Einfahrt 11, die üblicherweise durch ein - nicht gezeigtes - heb- und senkbares Tor verschließbar ist, einen Boden 12, eine der Einfahrt gegenüberliegende Rückwand 13, ein Dach bzw. eine Decke 14 sowie zwei Seitenwände 15. Solche Fertiggaragen sind hinreichend bekannt und bedürfen an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterung.
Die erfindungsgemäße Garage weist einen in dem Dach 14 anzu­ bringenden Ausschnitt 2 auf. Dieser Ausschnitt ist mittels eines haubenförmigen Aufsatzes 21 abgedeckt. Die Art der Be­ festigung dieses Aufsatzes 21 ist letztlich ebenso in das Belieben des Anwenders entsprechend den spezifischen Umstän­ den des Einsatzfalles gestellt wie die Detailausbildung des Aufsatzes. So kann man einerseits, je nach vorhandenem Gara­ gendachmaterial, den Ausschnitt mit einem die Dachstärke um- bzw. übergreifenden Rahmen auskleiden, an dem sich bereits vorgefertigte Löcher zum Verschrauben eines Flansches entlang des Unterrandes des Aufsatzes befinden, aber es ist ebenso gut ein Verschweißen oder Verkleben möglich. Auch können daran erforderliche Vorkehrungen für eine ausreichende Ab­ dichtung vorgesehen sein. Man kann den Aufsatz aus transpa­ rentem, transluzentem oder lichtundurchlässigem Material herstellen, was sich im wesentlichen nach den gewünschten Lichtverhältnissen in der Garage, Abschattungserfordernissen od. dgl. richtet. Man wird insofern ohne Schwierigkeiten allen baulichen Anforderungen, insbesondere behördlichen Auflagen, leicht Rechnung tragen können. Es ist auch möglich, dem Aufsatz Sheddach-Form zu geben. Dabei ist es sogar denkbar, die der Haupteinstrahlrichtung der Sonne zugewandte Fläche nach Art eines Solardaches vorzusehen.
Um in einer bezüglich ihres Innenraumes erfindungsgemäß durch den Ausschnitt 2 und den Aufsatz 21 vergrößerten Garage ein zweites Fahrzeug mit seinem Fahrgastzellenaufbau 44 im we­ sentlichen in dem so geschaffenen Zusatzraum aufnehmen zu können, ist eine schwenkbare Plattform oder Fahrzeugbühne 3 für das zweite Fahrzeug vorgesehen.
Diese Bühne 3 ist, wie insbesondere aus Fig. 3 erkennbar, in zwei seitliche Tragflächen 30a, 30b unterteilt, die zueinan­ der beabstandet sind. Der Zwischenraum zwischen ihnen kann durch ein abdeckbares Blech verschlossen werden. Auf diese Weise wird es möglich, diese Plattform 3 zum Heben eines Fahrzeuges zwecks Zugang zum Chassis von unten zu verwenden, also als Montagebühne für den "Hobby"-Kfz-Mechaniker. Diese Fahrzeugbühne ist in einem aus zwei seitlichen Lagerböcken 311 aufgebauten Lager 31 mittels einer Schwenkstange 312 gelagert. Sie wird mit Hilfe einer Hebeeinrichtung 32 aus ihrer in Fig. 1 gezeigten Einfahrposition für ein oberes Fahrzeug 41 in eine in Fig. 2 erkennbare Parkposition angeho­ ben. Dabei können die Neigungen der Plattform zwischen den beiden Positionen, wie angedeutet, in der Größenordnung von 10 bis 15° liegen, so daß von der Hebeeinrichtung insgesamt ein Schwenkwinkel von bis zu höchstens 30° zu durchfahren ist. Die in der Zeichnung wiedergegebenen Winkelangaben von 12° in der Einfahrt- und 14° in der Parkposition stellen besonders zweckmäßige Größen für eine Standardisierung dieser Hebeeinrichtung in bezug auf eine große Zahl der vorhandenen Fahrzeugtypen dar.
Für die Hebeeinrichtung 32 läßt sich ein Seilsystem einset­ zen, das, von einer an einer Seitenwand 15 befestigten Winde 321 ausgehend, ein Zugseil 322 umfaßt. Dieses wird über eine Umlenkrolle 323 zu einer Umlenkstelle 324 auf der gegenüber­ liegenden Garagenseite nach Durchlaufen eines unter der Plattform angeordneten Rohres 325 und dann von hier zum An­ lenkpunkt 326 an der der Winde 321 gegenüberliegenden Gara­ genwand, natürlich jeweils unter Anordnung erforderlicher Führungs- und Lenkrollen, z. B. bei 323a angedeutet, und unter Vermeidung überflüssiger Reibungsauswirkungen, geführt. Das Zugseil 322 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nur teil­ weise dargestellt. Die Winde 321 ist üblicherweise motorge­ trieben, kann aber auch Einrichtungen für einen Handbetrieb im Falle des Ausfalls des Motors bzw. zur Feineinstellung dann, wenn man, wie angedeutet, die Rampe zum Zugang zur Unterseite des aufgesetzten Fahrzeuges zu Wartungszwecken nutzen will, verwendet werden.
Wie aus der schematischen Zeichnung erkennbar, lassen sich zu Umrüstungszwecken bestehender Einfahrzeug-Garagen die notwen­ digen Bauteile in Form eines Umrüstsatzes anliefern, der im wesentlichen den Aufsatz 21 mit allen erforderlichen Verbin­ dungs- und Dichtungselementen, die Fahrzeugbühne/-plattform 3, das Lager 31 mit den Lagerböcken 311 und der Schwenkstange 312 sowie die Hebeeinrichtung 32 mit ihren vorstehend skiz­ zierten Bauelementen umfaßt.
In Fig. 4 ist ein besonders einfaches und schnelles Verfahren zum Nachrüsten bestehender Einfahrzeug-Garagen entsprechend der Erfindung in 13 verschiedenen Stufen wiedergegeben.
Danach kann der beschriebene Nachrüstbausatz komplett auf einem Montage-Anhänger 43 angeordnet und mit Hilfe dieses Anhängers in die bestehende Garage 1 eingebracht werden (Fig. 4A). Dort wird - Position 1 - als erstes das Lager 31 durch Befestigung der hier nicht näher bezeichneten Lagerböcke er­ richtet. In Stufe 2 (Fig. 4B) wird an einer Seitenwand 15 die Winde 321 montiert. Die übrigen Teile der Hebeeinrichtung 32 können sich im vormontierten Zustand an der mit dem Hänger 43 angelieferten Fahrzeugbühne 3 befinden. Es brauchen somit le­ diglich die Umlenkrolle 323 ebenfalls an der Wand 15 und, was hier nicht erkennbar ist, der Anlenkpunkt an der gegenüber­ liegenden Wand befestigt zu werden. Nach Einsetzen der Schwenkstange 312 in das Lager 31 und durch Spannen bzw. leichtes Anheben der Plattform 3 mittels der Winde 321 (Fig. 4B) wird der Hänger darunter freigegeben. Er kann aus der Garage entfernt werden (Position 3). Die Fahrzeugbühne bzw. -plattform 3 befindet sich jetzt im abgesenkten bzw. Einfahr­ zustand (Fig. 4C). Der Anhänger 43 wird darauf gefahren (Po­ sition 4, Fig. 4D) und in geeigneter Weise arretiert, worauf­ hin man die Hebeeinrichtung betätigt und die Bühne 3 in die in Fig. 4E gezeigte horizontale Position 5 verfährt. Wie er­ kennbar, kann man durch unterschiedliche Neigungen der Platt­ form 3 in gewissen Grenzen eine Anpassung an gegebenenfalls vorhandene unterschiedliche Dachneigungen erzielen.
Gemäß Position 6 wird mittels an dem Anhänger angebrachter Hebevorrichtungen, bei denen es sich um an den Ecken angeord­ nete Hydraulikzylinder handeln kann, der gesamte Anhänger an­ gehoben, so daß eine auf ihm angebrachte Stützrahmenanordnung 431 gegen die Decke 14 zur satten Anlage gelangt. Man erkennt auch hier, daß durch unterschiedliche Ausfahrgrade der Hebe­ einrichtung in gewissen Grenzen Anpassungen an unterschiedli­ che Dachneigungen oder sonstige Ungleichmäßigkeiten möglich sind. Diese Rahmenanordnung ist mit die Länge des vorzusehen­ den Ausschnitts überragenden Längsbalken ausgerüstet, wohin­ gegen der Abstand zwischen letzteren schmaler als die Breite des Ausschnitts sein sollte. Wie in Position 7 (Fig. 4G) er­ kennbar, wird mit Hilfe eines Schneidegerätes 433 von außen her das Dach 14 eingeschnitten, und der Rahmen 431 nimmt auf­ grund seiner die Länge des Ausschnitts überspannenden Länge, jedoch schmaleren Breite den Ausschnitt als ganzes auf. Die ausgeschnittene Platte 141, üblicherweise aus Beton, bleibt zunächst als Arbeitsbühne liegen. Sodann wird gemäß Position 8 (Fig. 4H) der haubenförmige Aufsatz 21 zur Abdeckung des Ausschnitts aufgesetzt und, nach Anbringung der erforderli­ chen Dichtungen, an dem Dach in geeigneter Weise befestigt, woraufhin (siehe Position 9 = Fig. 4I), die Hebevorrichtung 432 abgesenkt wird, so daß dann der Anhänger 43, nach Absen­ ken mittels der Winde wie in Fig. 4J und K gezeigt, zusammen mit dem ausgeschnittenen Dachteil 141 aus der Garage entfernt werden kann (Positionen 10 und 11). Die Garage ist damit nut­ zungsbereit und kann zwei Fahrzeuge, wie in Fig. 4L und M dargestellt (Positionen 12 und 13), aufnehmen.
In Fig. 4M ist strichpunktiert noch die Möglichkeit zur Shed­ dachausbildung des haubenförmigen Aufsatzes angedeutet.
Die in Fig. 5A bis D gezeigte Variante ist beispielsweise speziell für niedrigere Erstgaragen geeignet, indem hier ge­ genüber der Methode der Fig. 4 der Anhänger 43 auf dem Boden stehen bleibt und eine Abstützung des Hängers 43 insgesamt gegen den Boden 12 mittels Bodenstützen 432a und gegen die Decke 14 mittels Deckenstützen 432b erfolgt. Es wird hier zu­ nächst das Ausschneiden der Platte 141 bewerkstelligt (Posi­ tion 2; Fig. 5B) und diese nach Anbringen des Aufsatzes 21 (Position 3; Fig. 5C) entfernt, bevor die Fahrzeugplattform 3 mit ihrem Lager 31 und die Hebeeinrichtung 32, wie in Posi­ tion 4 gezeigt, montiert werden.

Claims (22)

1. Im wesentlichen auf bzw. über Bodenniveau angeordnete Doppelparker-Garage zur Aufnahme zweier Personenkraft­ fahrzeuge übereinander mit Hilfe einer in ihr angeordne­ ten Hebeeinrichtung und einer von dieser betätigbaren, ein oberes Fahrzeug aufnehmenden schwenkbaren Fahrzeug­ bühne oder -plattform, gekennzeichnet durch
  • a) eine Einfahrzeug-Garage (1) mit in deren Dach (14) angebrachtem Ausschnitt (2) und
  • b) einen haubenförmigen Aufsatz (21) zur Befestigung am Garagendach und Abdeckung des Ausschnitts zur Aufnah­ me des Fahrgastzellenaufbaus (411) bzw. der -erhöhung des oberen (41) der geparkten Fahrzeuge (4).
2. Garage nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fahrzeugbühne bzw. -plattform (3) in einem im Bereich der Rückwand (13) der Garage (1) vorgesehenen Lager (31) einseitig schwenkbar gelagert ist.
3. Garage nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als Schwenklagerung (31) Lager­ böcke (311) vorgesehen sind, die eine die Fahrzeugbühne (3) tragende Schwenkstange (312) schwenkbar aufnehmen.
4. Garage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Hebeeinrichtung (32) an der Fahrzeugbühne (3) an deren der Schwenklagerung (31) gegenüberliegendem freien Ende angreift.
5. Garage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeeinrichtung (32) eine motor- und/oder handgetriebene Winde (321) mit einem Zugseilsystem (322, 323, 324, 325) umfaßt.
6. Garage nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Winde (321) an einer der bei­ den Garagenseitenwände (15) gelagert ist, während ein Fixpunkt (326) des Zugseilsystems sich an der gegenüber­ liegenden Garagenseitenwand (15) befindet.
7. Garage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzeugbühne (3) einen Schwenkbereich von 20 bis 35°, bevorzugt 26°, zwi­ schen der Einfahrposition für das obere Fahrzeug und der Parkposition desselben aufweist.
8. Garage nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fahrzeugbühne (3) in der Einfahrposition für das obere Fahrzeug einen Winkel von 10 bis 15°, vorzugsweise 12°, gegen die Horizontale bildet, während der Winkel in Parkposition zur Horizonta­ len, in entgegengesetzter Richtung gemessen, etwa 10 bis 20°, vorzugsweise 14°, beträgt.
9. Garage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzeugbühne bzw. -plattform (3) zweigeteilt ausgebildet ist derart, daß sie zwei seitliche, durch einen freien Zwischenraum (301) zueinander beabstandete Tragflächen (30a, 30b) umfaßt.
10. Garage nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zwischenraum (301) durch eine Abdeckung wie ein Blech, eine Plane o. ä. verschließbar ist.
11. Bausatz zum Nachrüsten einer Garage zu einer Doppelpar­ ker-Garage mit Hilfe einer im wesentlichen auf bzw. über Bodenniveau angeordneten Einfahrzeug-Garage, umfassend einen haubenförmigen Dachaufsatz (21) zur partiellen Er­ weiterung des Garagendaches (14) mit Mitteln zur Befesti­ gung entlang des Randes eines Ausschnitts (2) im Garagen­ dach sowie eine schwenkbar lagerbare Fahrzeugrampe oder -plattform (3 bzw. 30a, b) mit Hebeeinrichtung (32) zur Lagerung eines weiteren Fahrzeugs (41) über einem ersten (42) derart, daß der Fahrgastzellenaufbau (44) dieses weiteren Fahrzeugs in dem haubenförmigen Aufsatz aufge­ nommen wird.
12. Nachrüstbausatz nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Fahrzeugrampe aus Be­ ton, Holz, Metall, Kunststoff, insbesondere glasfaserver­ stärktem Kunststoff, Metallwerkstoff oder Holzwerkstoff oder einer Mischung dieser Stoffe besteht.
13. Nachrüstbausatz nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzeugrampe Mit­ tel zum Festsetzen des Fahrzeuges umfaßt.
14. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Steuerschaltung zum Heben und Senken der Rampe um­ faßt.
15. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Mechanismus zum Öffnen des Garagentores auch mit der Rampe schaltbar ist.
16. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Befestigung des Dachaufsatzes einen am Garagendach befestigbaren statischen Rahmen umfassen.
17. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel einen mit dem Dachaufsatz verbundenen Montagerahmen umfassen.
18. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der haubenförmige Aufsatz als Lichtkuppel, insbesondere aus lichtdurchlässigem Kunststoffmaterial, ausgebildet ist.
19. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der haubenförmige Aufsatz als Sheddach ausgebildet ist.
20. Nachrüstbausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der haubenförmige Aufsatz als vorgefertigter ein- oder mehr­ teiliger Bausatz ausgebildet ist.
21. Verfahren zum Nachrüsten einer vorhandenen Garage, insbe­ sondere einer Einfahrzeug-Garage, zur Schaffung von Park­ raum für ein weiteres Fahrzeug darin, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) in dem Dach einer vorhandenen Garage ein Ausschnitt geschaffen wird,
  • b) über diesen Ausschnitt ein haubenförmiger Aufsatz zur partiellen Erweiterung des Garagendaches mit Mitteln zur Befestigung entlang des Randes eines Ausschnitts im Garagendach angebracht wird, und
  • c) eine schwenkbar lagerbare, anhebbare Fahrzeugrampe zur Lagerung eines weiteren Fahrzeugs über dem ersten in der Garage montiert wird derart, daß der Fahrgast­ zellenaufbau dieses weiteren Fahrzeugs in dem hauben­ förmigen Aufsatz aufgenommen wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die zur Nachrüstung erfor­ derlichen Bauteile in Form eines Nachrüstbausatzes auf einem Montagefahrzeug angeliefert werden, das mit den notwendigen Hebe- und Stützeinrichtungen zum Ausschneiden der Decke, Aufnehmen des Deckenausschnitts in Verbindung mit dem Vormontieren der Fahrzeugbühne sowie zum unmit­ telbaren Abtransport des Ausschnitts ausgerüstet ist.
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