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DE19624797A1 - Verfahren und Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen

Info

Publication number
DE19624797A1
DE19624797A1 DE1996124797 DE19624797A DE19624797A1 DE 19624797 A1 DE19624797 A1 DE 19624797A1 DE 1996124797 DE1996124797 DE 1996124797 DE 19624797 A DE19624797 A DE 19624797A DE 19624797 A1 DE19624797 A1 DE 19624797A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
money
currency
symbolizing
revaluation
data carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996124797
Other languages
English (en)
Inventor
Lutz Bernhard Albrecht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bally Wulff Holding GmbH and Co KG
Original Assignee
BALLY-WULFF AUTOMATEN GMBH 12045 BERLIN DE
Bally Wulff Automaten GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BALLY-WULFF AUTOMATEN GMBH 12045 BERLIN DE, Bally Wulff Automaten GmbH filed Critical BALLY-WULFF AUTOMATEN GMBH 12045 BERLIN DE
Priority to DE1996124797 priority Critical patent/DE19624797A1/de
Publication of DE19624797A1 publication Critical patent/DE19624797A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F5/00Coin-actuated mechanisms; Interlocks
    • G07F5/24Coin-actuated mechanisms; Interlocks with change-giving
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen, insbesondere von DM in Euro und Euro in DM, für die Inanspruchnahme von zahlungspflichtigen Leistungen, insbesondere die Benutzung von Geldspielgeräten, Parkautoma­ ten, Fahrkartenautomaten und sonstigen durch Zahlungsmittel betätigbaren Vorrichtungen.
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Einsatzgebieten für Vor­ richtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen bekannt. Beispielhaft sollen hier nur Geldspielgeräte, Verkaufsautomaten für Fahrkar­ ten oder andere Waren, münzbetätigte Dienstleistungsautomaten und Park­ automaten genannt werden.
Bei all diesen Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Lei­ stungen ist es erforderlich, Geld in der für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Währung zu verwenden. Werden diese Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen an Orten betrieben, wo die Nutzer selbiger Vorrichtungen über unterschiedlichen Währungen verfügen oder sich die jeweils gültige Währung am Aufstellort durch eine Währungs­ umstellung, wie beispielsweise die Umstellung nationaler Währungen auf EURO verändert, macht sich entweder der Einsatz unterschiedlicher Vor­ richtungen zur Annahme, Prüfung und Verarbeitung dieser Währungen oder eine Umstellung der Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung und Verarbeitung auf neue Zahlungsmittel erforderlich.
Nachteilig ist hierbei, daß einerseits in einem möglichst kurzen Zeitraum eine derartige Umstellung erfolgen muß oder unterschiedlich ausgerüstete Vor­ richtungen zur Annahme, Prüfung und Verarbeitung verschiedener Zah­ lungsmittel für einen Übergangszeitraum bereitgestellt werden müssen, um den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Vorrichtungen zur Inanspruchnahme der zahlungspflichtigen Leistungen zu gewährleisten.
Beides ist sowohl mit einem sehr hohen materiellen als auch personellen Aufwand verbunden.
Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der vorhandenen Bezifferung von Preis, Leistung, Gewinn und ähnlichem. So ist beispielsweise bei Geldspiel­ automaten auf den Frontscheiben angegeben, wie hoch der Einsatz und der maximal mögliche pro Spiel ist. Weiterhin sind die Wertigkeiten von gewinn­ baren Frei-, Sonder-, Multi- oder ähnlichen Spielen auf das Gewinn- und Auszahlverhalten in der entsprechenden Währung, mit welcher der Automat betrieben werden soll abgestimmt. Somit würden Währungsumstellungen oder die Akzeptanz verschiedener Währung auch eine Anpassung in der Darstellung von Einsatz und Gewinn sowie eine Anpassung im mathemati­ schen Verhalten bedingen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß jeder Nutzer einer solchen Vorrich­ tung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtigen Leistungen vor deren Benutzung überprüfen muß, ob er die erforderlichen Zahlungsmittel in aus­ reichender Menge zur Verfügung hat. Dies kann beispielsweise bei der Benutzung eines Park- oder Fahrkartenautomaten in einem anderen Land mit anderer Währung zu Beeinträchtigungen bei deren Benutzung führen.
Ausgehend von der tendenziellen Entwicklung, kleiner Geldbeträge, insbe­ sondere Münzgeldbeträge, durch die Nutzung von geldwertsymbolisierenden Mitteln (Telefonkarte, Kleingeldkarte) zu ersetzen. Auch in einem solchen Fall sind Umstellungen im Bereich von Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtigen Leistungen auf diese Zahlungsmittel, die ebenfalls noch in unterschiedlichen Währungen vorliegen können, erforderlich um deren umfassenden Einsatz zu gewährleisten.
Ausgehend von diesen Nachteilen des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Anordnung vorzu­ schlagen, die die Benutzung von Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtigen Leistungen unter Verwendung von Zahlungsmitteln unter­ schiedlicher Währungen und/oder den Einsatz von geldwertsymbolisieren­ den Mitteln ermöglichen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Haupt- und des Nebenanspruches in Verbindung mit dem jeweiligen Oberbegriff gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen sind gemäß der Unteransprüche möglich.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich gegenüber dem Stand der Technik dadurch aus, daß einer Geld annehmenden, prüfenden und verarbei­ tenden Vorrichtung das Geld in einer ersten Währung zugeführt und auf den geldwertsymbolisierende Datenträger übertragen und dieser geldwertsymbo­ lisierende Datenträger mit einer Vorrichtung, welche zumindest zum Lesen der in der ersten Währung auf dem geldwertsymbolisierenden Datenträger gespeicherten Geldbeträge ausgebildet ist, in eine Wirkbeziehung gebracht wird. Nachfolgend wird die von dem geldwertsymbolisierenden Datenträger ausgelesene Geldwertinformation über eine elektronische Umbewertungs­ vorrichtung aus der ersten Währung in eine zweite Währung umbewertet und der Vorrichtung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen zuge­ führt, so daß in dieser Vorrichtung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen alle weiteren Funktionsabläufe auf der Basis der Geldwertinfor­ mation in der zweiten Währung erfolgen.
Eine erste vorteilhafte Weiterbildung diese Verfahrens sieht vor, daß die Vorrichtung zum Lesen und Beschreiben des geldwertsymbolisierenden Datenträger ausgebildet ist.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung dieses Verfahrens sieht vor, daß aus- oder zurückzuzahlende Geldbeträge der zweiten Währung von der Vor­ richtung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen über die elektronische Umbewertungsvorrichtung wieder in eine Geldwertinformation in der ersten Währung umbewertet und nachfolgend über die Vorrichtung, welche zum Lesen und Beschreiben des geldwertsymbolisierenden Datenträ­ gers ausgebildet ist, übertragen werden.
Nachfolgend kann vorgesehen sein, daß der, auf dem geldwertsymbolisieren­ den Datenträger gespeicherte Geldbetrag der ersten Währung wieder der Vorrichtung zum Annehmen, Prüfen und Verarbeiten von Geld zugeführt, hier erneut ausgelegen und der entsprechende Geldbetrag in der ersten Währung ausgezahlt wird.
Die erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich gegenüber dem Stand der Technik dadurch aus, daß die Vorrichtungen zur Inanspruchnahme von zah­ lungspflichtigen Leistungen mit einer Vorrichtung, welche zumindest zum Lesen der in einer ersten Währung auf dem geldwertsymbolisierenden Daten­ träger gespeicherten Geldbeträge ausgebildet ist, über eine zwischengeschal­ tete elektronische Umbewertungsvorrichtung zur Umbewertung dieser Wert­ information aus der ersten Währung in eine zweite Währung in Wirkverbin­ dung steht, so daß alle weiteren Funktionsabläufe der Vorrichtung zur Inan­ spruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen auf der Basis der Geldwertin­ formation der zweiten Währung erfolgen.
Eine erste vorteilhafte Weiterbildung dieser Anordnung sieht vor, daß die Vorrichtung zum Lesen von Wertinformationen bei einer Aus- oder Rückzah­ lung von Geldbeträgen der zweiten Währung als eine Vorrichtung zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger ausgebildet ist, über welche die mittels elektronischer Umbewertungsvorrichtung aus der zweiten Währung in die erste Währung umgewerteten Geldbeträge wieder auf den geldwertsymbolisierenden Datenträger übertragbar sind. Hierdurch besteht nunmehr die Möglichkeit, daß beispielsweise an einem Geldspielau­ tomaten gewonnene Geldbeträge in der zweiten Währung nach deren Umrechnung in der ersten Währung ausbezahlt werden können. Gleiches trifft auf die Aus- und Rückgabe von Rest- bzw. Wechselgeld zu.
Weitere vorteilhafte Gestaltungsvarianten der erfindungsgemäßen Anord­ nung sehen vor, daß die Vorrichtungen zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger sowie die elektroni­ sche Umbewertungsvorrichtung in die Vorrichtung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen integriert sind, wobei die Vorrichtungen zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Daten­ träger sowie die elektronische Umbewertungsvorrichtung als eine kompakte Zusatzbaugruppe ausgebildet ist, die in direkter Zuordnung mit der Vorrichtung zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen in Verbindung steht.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtungen zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger sowie die elektronische Umbewertungsvorrichtung als eine kompakte Zusatzbaugruppe ausgebildet ist, und einen in die Vorrichtung zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtiger Leistungen integrierten Geldscheinakzeptor ersetzen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung kann darin bestehen, daß die Vor­ richtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen zusätzlich Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung, Speicherung und Ausgabe von Geld in der zweiten Währung aufweist.
Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand eines Ausführungs­ beispiels und den Figuren näher beschrieben werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1: eine Geld annehmende, prüfende, verarbeitende und Vorrichtung, welche über einen geldwertsymbolisierenden Datenträger mit einer Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen in Verbindung steht;
Fig. 2: die Integration einer Vorrichtung, welche zumindest zum Lesen der Informationen des geldwertsymbolisierenden Datenträgers ausgelegt ist, in eine Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtiger Leistungen;
Fig. 3: die Zuordnung einer Vorrichtung, welche zumindest zum Lesen der Informationen des geldwertsymbolisierenden Datenträgers ausgelegt ist, zu einer Vorrichtungen zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtiger Leistungen.
Zunächst soll das erfindungsgemäße Verfahren mittels der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Anordnung beschrieben werden.
In die Geld 2 annehmende, prüfende und verarbeitende Vorrichtung 1 nach Fig. 1 ist über die Geldannahmevorrichtungen 8 Geld 2 in einer ersten Wäh­ rung, beispielsweise EURO, in Papier- und 1 oder Münzform zuführbar. Nach der erfolgreichen Akzeptanz diese Geldes 2 wird der Geldwert auf einen geldwertsymbolisierenden Datenträger 3 übertragen und selbiger geldwert­ symbolisierender Datenträger 3 über die Ausgabevorrichtung 7 ausgegeben. Sollte dieser geldwertsymbolisierende Datenträger 3 bereits im Besitz eines Benutzers sein, so kann selbstverständlich dieser geldwertsymbolisierende Datenträger 3 auch über die Öffnung 7 der Geld 2 annehmenden, prüfenden und verarbeitenden Vorrichtung 1 zugeführt, ein eingegebener Geldwert übertragen und der geldwertsymbolisierende Datenträger 3 wieder ausgege­ ben werden.
Nachfolgen kann nun dieser geldwertsymbolisierende Datenträger 3 gemäß Fig. 2 einer entsprechenden Vorrichtung 10, 11, welche zumindest zum Lesen (= Übernahme und Löschen von Geldwertinformationen) der in der ersten Währung (EURO) auf dem geldwertsymbolisierenden Datenträger 3 gespei­ cherten Geldbeträge ausgebildet und in die Vorrichtung 6 zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen integriert ist, zugeführt werden. Hierzu wird der geldwertsymbolisierende Datenträger 3 über den Eingabeschlitz 10 in die Aufnahmevorrichtung 11 gesteckt, wodurch die gespeicherten Geld­ wertinformationen ausgelesen und gleichzeitig eine Wirkverbindung zu der elektronischen Umbewertungsvorrichtung 12 hergestellt wird. Durch diese elektronische Umbewertungsvorrichtung 12 wird nun der ausgelesene Geld­ wert aus der ersten Währung (EURO) in die zweite Währung (beispielsweise D-Mark) umgerechnet und dieser Geldwert in der zweiten Währung (DM) als elektrische Signale an die Vorrichtung 6 zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtiger Leistungen weitergeleitet. Im vorliegenden Beispiel ist die Vorrichtung 6 zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen als Geld­ spielautomat ausgebildet. Selbstverständlich könnte selbiger auch durch einen Fahrkartenautomaten, einen Parkautomaten, einem Verkaufsautomaten oder ähnliches ersetzt werden.
Nachdem der Vorrichtung 6 zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Lei­ stungen der Geldwert in der zweiten Währung (DM) zugeführt wurde, laufen alle internen Vorgänge auf der Basis dieser zweiten Währung (DM) ab.
Da es sich im dargestellten Beispiel bei der Vorrichtung 6 zur Inanspruch­ nahme der zahlungspflichtigen Leistung um einen auf D-Mark ausgerichteten Geldspielautomaten der nun auch in all seinen Funktionen in D-Mark betrie­ ben wird, machen sich keinerlei Umstellungen oder Veränderungen in der Darstellung von Spielpreis, Gewinn oder Gewinnverhalten erforderlich.
Weiterhin wird aus der Fig. 2 ersichtlich, daß hier nur der an Geldspielauto­ maten 6 üblicherweise vorhandene Geldscheinakzeptor gegen die Vorrich­ tung 10, 11 zur Aufnahme des geldwertsymbolisierenden Datenträgers 3 ersetzt wurde. Da hierdurch die Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung und Verarbeitung von Münzen in dem Geldspielautomaten 6 bzw. der Vorrich­ tung 6 zur Inanspruchnahme der zahlungspflichtigen Leistung verbleiben, können derartige Vorrichtungen 6 auch weiterhin über noch im Umlauf befindliche D-Mark-Münzen betrieben werden. Dies bietet den Vorteil, daß Münzen, die bei einer allgemeinen Währungsumstellung nur schwer voll­ ständig in die neue Währung umtauschbar sind, aufgebraucht und ggf. auch umgetauscht werden können. Dies geschieht in der Art, daß Münzen in der alten (zweiten) Währung (= DM) in den Geldspielautomaten 6 über die Annahmevorrichtung 13 eingegeben werden. Durch Betätigung der übli­ cherweise vorhandenen Auszahltaste 14 wird nun der zur Auszahlung anste­ hende DM- Geldbetrag der elektronischen Umbewertungsvorrichtung 12 zugeführt, in dieser in einen Geldbetrag der neuen (ersten) Währung (= EURO) umgerechnet und auf den geldwertsymbolisierenden Datenträger 3 übertragen. In diesem Fall, und auch bei einer vorgesehenen Rück- oder Auszahlung von Gewinnen und 1 oder Restbeträgen, muß die Vorrichtung 10, 11 zum Lesen und Beschreiben des geldwertsymbolisierenden Datenträ­ gers 3 ausgebildet sein. Nun kann der geldwertsymbolisierende Datenträger 3 wieder über die Öffnung 7 in die Geld 2 annehmenden, prüfenden und verar­ beitenden Vorrichtung 1 eingegeben und der gespeicherte Geldwert in der ersten Währung (EURO) in eine Geldentnahmeöffnung 4 ausgezahlt werden. Zur Quittierung aller Geldeingabe-, Wechsel- und Geldausgabevorgänge kann die Geld 2 annehmenden, prüfenden und verarbeitenden Vorrichtung 1 zusätzlich mit einem Belegdrucker 5 ausgerüstet sein, so daß die besagten Vorgängen transparent und nachvollziehbar werden. Insbesondere für den Fall, daß hierbei Unstimmigkeiten auftreten, kann der Einsatz eines solchen Belegdruckers von Bedeutung sein.
Eine andere Variante der oben beschriebenen Vorrichtungen ist in Fig. 3 dar­ gestellt. Hier wurden die Vorrichtungen 10, 11 und die elektronische Umbe­ wertungsvorrichtung 12 in einem separaten Gehäuse an der Vorrichtung 6 zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen angeordnet. In diesem Fall können Vorrichtungen 13 zur Annahme, Prüfung und Verarbeitung von Zahlungsmitteln in der zweiten Währung (DM) in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben. Hier wäre nun auch die übliche Handhabung von Geld­ scheinen der zweiten Währung (DM) in der oben beschriebenen Art und Weise möglich. Zusätzlich kann diese externe Baugruppe neben den Vorrich­ tungen 10 und 11 zur Aufnahme, Lesen bzw. Lesen und Beschreiben des geld­ wertsymbolisierende Datenträgers 3 und der elektronischen Umbewertungs­ vorrichtung 12 eine Tastatur und ein Display 9 zur Eingabe und Anzeige von spezifischen Daten (Identifikationsnummer, Limitierung des zu verwenden­ den Geldbetrages usw.) aufweisen.

Claims (10)

1. Verfahren zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen, insbesondere von DM in Euro und Euro in DM, für die Inanspruch­ nahme von zahlungspflichtigen Leistungen, insbesondere die Benut­ zung von Geldspielgeräten, Parkautomaten, Fahrkartenautomaten und sonstigen mittels Geld betätigbaren Vorrichtungen, wobei der Zah­ lungsverkehr für die zahlungspflichtigen Leistungen bargeldlos über geldwertsymbolisierende Datenträger erfolgt,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer Geld (2) annehmenden, prüfenden und verarbeitenden Vor­ richtung (1) das Geld in einer ersten Währung zugeführt und auf den geldwertsymbolisierende Datenträger (3) übertragen wird,
daß dieser geldwertsymbolisierende Datenträger (3) mit einer Vorrich­ tung (10, 11), welche zumindest zum Lesen der in der ersten Währung auf dem geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) gespeicherten Geld­ beträge ausgebildet ist, in eine Wirkbeziehung gebracht wird,
daß die von dem geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) ausgele­ sene Geldwertinformation nachfolgend über eine elektronische Umbe­ wertungsvorrichtung (12) aus der ersten Währung in eine zweite Wäh­ rung umbewertet und der Vorrichtung (6) zur Inanspruchnahme zah­ lungspflichtiger Leistungen zugeführt wird, so daß in dieser Vorrich­ tung (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen alle wei­ teren Funktionsabläufe auf der Basis der Geldwertinformation in der zweiten Währung erfolgen.
2. Verfahren zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (10, 11) zum Lesen und Beschreiben des geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) ausgebildet ist.
3. Verfahren zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß aus- oder zurückzuzahlende Geldbeträge der zweiten Währung von der Vorrichtungen (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen über die elektronische Umbewertungsvorrichtung (12) wie­ der in eine Geldwertinformation in der ersten Währung umbewertet und nachfolgend über die Vorrichtung (10, 11), welche zum Lesen und Beschreiben des geldwertsymbolisierenden Datenträgers (3) ausgebildet ist, übertragen werden.
4. Verfahren zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der, auf dem geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) gespei­ cherte Geldbetrag der ersten Währung wieder der Vorrichtung (1) zum Annehmen, Prüfen und Verarbeiten von Geld zugeführt wird,
daß selbiger geldwertsymbolisierender Datenträger (3) hier erneut aus­ gelegen und der entsprechende Geldbetrag in der ersten Währung aus­ gezahlt wird.
5. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen, insbesondere von DM in Euro und Euro in DM, für die Inan­ spruchnahme von zahlungspflichtigen Leistungen, insbesondere die Benutzung von Geldspielgeräten, Parkautomaten, Fahrkartenautoma­ ten und sonstigen mittels Geld betätigbaren Vorrichtungen, wobei der Zahlungsverkehr für die zahlungspflichtigen Leistungen bargeldlos über geldwertsymbolisierende Datenträger erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungen (6) zur Inanspruchnahme von zahlungspflichtigen Leistungen mit einer Vorrichtung (10, 11), welche zumindest zum Lesen der in einer ersten Währung auf dem geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) gespeicherten Geldbeträge ausgebildet ist, über eine zwischengeschaltete elektronische Umbewertungsvorrichtung (12) zur Umbewertung dieser Wertinfoimation aus der ersten Währung in eine zweite Währung in Wirkverbindung steht, so daß alle weiteren Funk­ tionsabläufe der Vorrichtung (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflich­ tiger Leistungen auf der Basis der Geldwertinfoimation der zweiten Währung erfolgen.
6. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (10, 11) zum Lesen von Wertinformationen bei einer Aus- oder Rückzahlung von Geldbeträgen der zweiten Währung als eine Vorrichtung (10, 11) zum Lesen und Beschreiben der geldwert­ symbolisierenden Datenträger (3) ausgebildet ist, über welche die mit­ tels elektronischer Umbewertungsvorrichtung (12) aus der zweiten Währung in die erste Währung umgewerteten Geldbeträge wieder auf den geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) übertragbar sind.
7. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach mindestens einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungen (10, 11) zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) sowie die elektronische Umbewertungsvorrichtung (12) in die Vorrichtung (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen integriert sind.
8. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungen (10, 11) zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) sowie die elektronische Umbewertungsvorrichtung (12) als eine kompakte Zusatzbaugruppe ausgebildet ist, die in direkter Zuordnung mit der Vorrichtung (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen in Verbindung steht.
9. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungen (10, 11) zum Lesen oder zum Lesen und Beschreiben der geldwertsymbolisierenden Datenträger (3) sowie die elektronische Umbewertungsvorrichtung (12) als eine kompakte Zusatzbaugruppe ausgebildet ist, und einen in die Vorrichtung (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen integrierten Geld­ scheinakzeptor ersetzen.
10. Anordnung zur Umbewertung von Geld unterschiedlicher Währungen nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtungen (6) zur Inanspruchnahme zahlungspflichtiger Leistungen zusätzlich Vorrichtungen (13) zur Annahme, Prüfung, Speicherung und Ausgabe von Geld in der zweiten Währung aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US6577733B1 (en) 1999-12-03 2003-06-10 Smart Card Integrators, Inc. Method and system for secure cashless gaming

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US6577733B1 (en) 1999-12-03 2003-06-10 Smart Card Integrators, Inc. Method and system for secure cashless gaming
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Legal Events

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8130 Withdrawal