DE19624642A1 - Gefäßprothese und zugehörige Applikationsvorrichtung - Google Patents
Gefäßprothese und zugehörige ApplikationsvorrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gefäßprothese und
eine zugehörige Applikationsvorrichtung, insbesondere zur
Ausschaltung von Arterienaussackungen (Aneurysmen) und zur
Überbrückung von erkrankten Gefäßabschnitten.
Erkrankte (arteriosklerotisch bedingt) Gefäßabschnitte wer
den heute zumeist durch ein sogenanntes "offenes" chirurgi
sches Verfahren behandelt. Es wird das erkrankte Gefäß durch
eine Gefäßprothese (gewebtes, gestricktes oder extrudiertes
Rohr) dadurch überbrückt, daß eine Verbindung dieses Rohrs
vor und nach der erkrankten Gefäßregion mit den Gefäßenden
durch Naht hergestellt wird. Dazu ist eine operative Freile
gung des Gefäßes notwendig. Bei Erkrankungen größerer Gefäße
wie der Bauch- oder Brustschlagader (Bauchaorta, thorakala
Aorta) handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um Aus
sackungen (Aneurysmen), die von einer mit hoher Letalität
gefolgten Zerreißung (Ruptur) bedroht sind (in Deutschland
sind ca. 220 000 Patienten Aneurysmaträger, davon sind ca.
45 000 unmittelbar rupturgefährdet). Die Ausschaltung dieser
Aneurysmen durch Ersatz der Aussackung mit einem wie oben
angegebenen Rohr ist heute die Therapie der Wahl.
In Fig. 9a ist am Beispiel einer Bauchaorta 1 ein Aneurysma
10 gezeigt. Wie dargestellt, weist die Aorta ein Aneurysma
10 auf, das zwischen der rechten und linken Nierenarterie 3,
5 einerseits und der rechten und linken Iliacalarterien 7, 9
vorhanden ist. Weiterhin ist schematisch ein proximaler
Aneurysmahals 12 und ein distaler Aneurysmahals 14 darge
stellt. Der proximale und distale Aneurysmahals sind je nach
dem Grad der Erkrankung sehr kurz oder unter Umständen gar
nicht vorhanden.
Diese operative Ausschaltung wird auch heute noch vorwiegend
"offen" durchgeführt, d. h. die Körperhöhle (Abdomen oder
Thorax) wird eröffnet, die Schlagader dargestellt, diese
proximal und distal der Aussackung abgeklemmt, die Aus
sackung längs eröffnet, sodann proximal und distal ein über
brückendes Rohr 16 eingenäht (Fig. 9b). Falls der Abgang der
Beckenarterien ebenfalls erkrankt ist (aneurysmatisch erwei
tert) wird eine sogenannte Bifurkationsprothese 18 ein
genäht, die die Aorta mit beiden Beckenarterien (Iliacalar
terien) verbindet (Fig. 9c). Diese chirurgische Therapie hat
folgende Gefahren und auch wirtschaftliche Nachteile.
Der chirurgische Eingriff (Eröffnung der großen Körperhöh
len) ist ein erheblicher Eingriff in den physiologischen
Normalzustand des Patienten durch die zugefügte große Wunde
mit Blutverlust, Unterkühlung, reaktiver Wasser- und Elek
trolytverschiebungen zwischen Zelle und Gefäßsystem.
Zur Ausschaltung des betroffenen Gefäßabschnitts, d. h. zur
Interposition des künstlichen Gefäßersatzes ist eine mehr
oder weniger lange Unterbrechung des Blutflusses im zu re
konstruierenden Gefäß notwendig. Durch den erhöhten Flußwi
derstand erfolgt dann eine erhebliche mechanische Belastung
für das Herz, welches nun gegen diesen erhöhten Widerstand
pumpen muß. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Sauerstoffver
brauch des Herzens, welcher durch eine erhöhte Durchblutung
der Herzkranzgefäße kompensiert wird. Da Patienten mit einer
Erkrankung der Gefäße in der oben beschriebenen Art an der
Grunderkrankung der Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) lei
den, sind auch ihre Herzkranzgefäße betroffen, so daß wäh
rend oder nach der Operation der oben beschriebenen Art
Herzinfarkte möglich sind.
Die Erholung des Patienten nach einer wie oben angegebenen
offenen Operation erfolgt zum Teil direkt nach der Operation
auf einer Intensivstation, bis sich ein stabiler körperli
cher Zustand eingestellt hat. Intensivmedizinische Überwa
chung, künstliche Nachbeatmung und medikamentöse Therapie
zur Herstellung eines stabilen Zustands sind erfahrungsgemäß
teuer. Auch nach Überstehen dieses akuten Zustands bedarf es
einer längeren postoperativen stationären Betreuung. Nach
diesem stationären Aufenthalt ist eine sofortige Reintegra
tion in das normale soziale Leben und in das Berufsleben
noch nicht möglich - Rehabilitierungsmaßnahmen längerer
Dauer können sich nach dieser großen Operation anschließen.
In der EP-A-0 461 791 wird ein System vorgeschlagen, um die
operative Freilegung zu vermeiden. Durch ein von der Läsion
des Gefäßes weiter entferntes, von außen durch Punktion er
reichbares Gefäß (z. B. in der Leiste) wird durch dieses Ge
fäß das zum Ersatz zu verwendende künstliche Rohr der oben
angegebenen Art eingebracht. Zum Einbringen dieses Gefäßer
satzes wird ein Schlauch (Katheter) benutzt, dessen Durch
messer weit geringer ist als der Durchmesser des zu über
brückenden Anteils des erkrankten Gefäßes. Eine radiale Kom
pression des einzubringenden Gefäßersatzes im Katheter ist
daher notwendig. Der Katheter mit dem in ihm enthaltenen
Rohr wird in die zu überbrückende Region vorgeschoben, das
Rohr im Katheter mit einer Anordnung festgehalten und der
Katheter über dem Gefäßersatz zurückgezogen. Dadurch wird
der Gefäßersatz im Gefäß freigesetzt. Nach oder während des
Freisetzens der beiden Enden des Gefäßersatzes aus dem Ka
theter werden diese Enden mit der Gefäßwand durch eine rohr
förmige expandierbare Klemmeinrichtung (Stent) durch radi
ären Druck, der mittels eines Ballons erzeugt wird, von in
nen verklemmt. Während dieses Vorgangs ist der Blutfluß
vollständig blockiert. Bei Gefäßerkrankungen, bei denen am
unteren Ende keine Verklemmung des Gefäßersatzes möglich
ist, muß eine Verbindung des Rohrs am unteren Ende mit aus
dem Gefäß abzweigenden kleineren Gefäßen (bei der Bauch
schlagader mit den 2 Beckengefäßen) hergestellt werden. Auch
in diesem Fall müssen sowohl Gefäßersatz "Rohr" als auch Ge
fäßersatz "Bein" mit ihren Anschlüssen an die Gefäße sicher
(blutdicht) verbunden, d. h. von innen mit einem Stent ver
klemmt werden.
Die EP-A-0 539 237 beschreibt eine weitere Möglichkeit zur
Befestigung eines Gefäßersatzes. Dabei besteht die Klemmein
richtung aus einem kreisförmig im Inneren eines Schlauchs
angeordneten zickzackförmigen Draht. Dieser hat eine
Eigenelastizität, so daß das ganze System nach Ausbringung
aus dem Katheter sich radiar entfalten kann und die Klemm
einrichtung durch diese radiäre Kraft den Schlauch gegen die
Gefäßwand blutdicht verklemmt.
Bei einem kurzen Hals, d. h. Abstand des Beginns des
Aneurysmas vom unteren Rand der Abgänge der Nierengefäße
können sowohl bei der Einbringung eines Rohrersatzes, als
auch bei Einbringung eines Ersatzes mit zwei Beinen (Bifur
kationsprothese) folgende Probleme auftreten.
Die Länge des zu ersetzenden Gefäßabschnitts wird vor dem
Einbringen des Gefäßersatzes durch Röntgenaufnahme (Angio
graphie, Computertomographie) versucht zu ermitteln. Erfah
rungsgemäß sind die ermittelten geometrischen Größen mit
einem erheblichen Fehler behaftet. Besonders Längenmessungen
zeigen wegen Schlängelung der Gefäße eine hohe Variations
breite bei der Messung durch verschiedene unabhängige Unter
sucher. Entweder ist in der Klinik die Vorhaltung einer öko
nomisch nicht vertretbaren Anzahl von verschieden langen Ge
fäßen oder ein auf jeden Patienten individuell zugeschnit
tenes System notwendig.
Systeme mit elastischen Klemmeinrichtungen öffnen sich durch
Federkraft sofort nach Ausstoß aus dem Katheter, mit dem sie
plaziert werden - die Folge ist eine weitgehende Blockierung
der Strombahn und unter Umständen Abschwemmung, d. h. Dislo
kation der Prothese nach distal, wodurch eine genaue Plazie
rung, die besonders bei einem kurzen Hals notwendig ist,
nicht erreicht werden kann. Ferner ist eine Korrektur der
Lage des proximalen Endes nach Verlassen des Gefäßersatzes
aus dem Katheter nicht mehr möglich.
Bei Anwendung eines Rohrersatzes in der Brustschlagader
kommt es bei diesen Systemen erst recht zur Abschwemmung, da
dort der Blutfluß sehr hoch ist - bei Anwendung in der tho
rakalen Aorta muß daher künstlich der Blutfluß (durch Senken
des Blutdrucks) reduziert werden, mit möglichen negativen
Auswirkungen auf die Herzfunktion.
Alle bisher bekannten Systeme haben insbesondere technische
Probleme, wenn der Hals des Aneurysma kurz ist.
Eine sichere Abdichtung am Hals des Aneurysmas kann nur er
reicht werden, wenn die Länge bzw. Maschenhöhe HM der ver
wendeten Halteeinrichtung kleiner ist als die Hals länge LP
bzw. LD. (Fig. 10). Bei kurzen Halslängen und damit notwen
dig werdender Verkürzung der Maschenhöhe ist eine Erhöhung
der Anzahl der Maschen notwendig, um einen ausreichenden
Durchmesser der Halteeinrichtung (der immer etwas größer
sein muß als der Durchmesser des Halses) zu erreichen.
Mit zunehmender Anzahl dieser Maschen reduziert sich aber
die radiäre Kraft aufgrund des Hooke′schen Gesetzes, da es
sich hier im Prinzip um in Serie angeordnete elastische Fe
dern handelt. Dieses zwingt konstruktiv zu einer Verdickung
des Materials (Vergrößerung des Drahtdurchmessers). Dadurch
erhöht sich aber auch der Durchmesser des komprimierten
Systems im Katheter, wodurch dickere Katheter notwendig wer
den, welche schwieriger durch das periphere Gefäß in die
Bauchaorta zu verbringen sind.
Ist der Aneurysmahals nur wenige mm lang, so können die zur
Zeit angewandten Systeme nicht mehr verwendet werden, da die
Gefahr besteht, daß die Nierenarterienabgänge vom System be
deckt und somit verschlossen werden. Zur Zeit können nur
solche Aneurysmen mit der oben angegebenen Methode behandelt
werden, deren Hals eine Länge LP bzw. LD von mindestens
15-20 mm beträgt.
Je kürzer der Hals ist, umso genauer muß die Plazierung er
folgen, welche nur von außen durch Röntgen kontrolliert wer
den kann. Ist das System einmal aus dem Katheter verbracht,
ist keine Korrektur möglich.
Während des Ausbringens wird die Strombahn okkludiert, es
besteht daher besonders in der thorakalen Aorta mit ihrem
hohen Blutfluß die Gefahr des Abschwemmens nach distal.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gefäßprothese
und eine zugehörige Applikationsvorrichtung bereitzustellen,
bei der die Halteeinrichtung eine ausreichende radiäre Kraft
erzeugt und die Blutdichtigkeit zwischen Gefäßwand und der
textilen Prothese sicherstellt und ein Abgleiten der Pro
these nach distal durch den Strömungswiderstand verhindert.
Gelöst wird das Problem durch eine Gefäßprothese mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung zum Einbrin
gen des Systems aus dem Katheter in die Strombahn mit den
Merkmalen des Anspruchs 19.
Die erfindungsgemäße Gefäßprothese weist einen Schlauchab
schnitt auf, der an einem oder an beiden Enden mit einem
elastisch verformbaren Ring verbunden ist. Mit Hilfe des
elastisch verformbaren Rings wird der Schlauchabschnitt an
die Innenwand eines Gefäßes gedrückt. Die radiäre Spannkraft
eines kreisförmigen Rings garantiert die Blutdichtigkeit
zwischen Gefäßwand und dem Schlauchabschnitt und verhindert
ein Abgleiten der Prothese nach distal durch den Strömungs
widerstand. Der Ring bietet hohe Stabilität bei geringem Ma
terialeinsatz. Die erfindungsgemäße Gefäßprothese ist insbe
sondere geeignet für Aneurysmen mit sehr kurzem Aneurysma
hals.
Die Größe des Klemmrings wird relativ zur Größe des Gefäßes
so gewählt, daß dieser an der Innenwand des Gefäßes voll
ständig anliegt.
Vorzugsweise ist der Durchmesser des Klemmrings so groß, daß
sich dieser an die Innenwand des Gefäßes anschmiegt und min
destens ein Bogen vorhanden ist, der sich im wesentlichen
parallel zu der Achse des Klemmrings erstreckt. Dies hat den
Vorteil, daß bei einer Durchmesservergrößerung des Halses
und bei der Pulsation des Gefäßes oder bei einer möglichen
späteren Gefäßerweiterung der Klemmring elastisch nachgeben
kann, d. h. seinen wirksamen Durchmesser vergrößern kann. Be
sonders bevorzugt schmiegt sich der Klemmring in jeweils
zwei gegenläufigen Bögen an die Innenseite des Gefäßes an.
Bezogen auf die Fließrichtung des Blutes weist der Klemmring
zwei proximale Bögen und zwei distale Bögen auf. Diese Ge
fäßprothese ist insbesondere vorteilhaft einsetzbar bei ei
nem Aneurysma der Bauchaorta mit sehr kurzem proximalen
Aneurysmahals. Dabei wird die Gefäßprothese so eingesetzt,
daß die distalen Bögen im Bereich der linken bzw. rechten
Nierenarterie am Aneurysmahals anliegen und die proximalen
Bögen sich in den Bereich der Aorta erstrecken, wobei und
die Abgänge der Nierenarterien freibleiben.
Vorzugsweise weist der Klemmring mehrere Ringe oder Windun
gen eines hochelastischen Drahtes auf. Abhängig von der ge
wünschten Klemmkraft und der elastischen Verformbarkeit des
Materials weist der Klemmring mindestens 2 und höchstens 100
Windungen auf. Weiterhin bevorzugt ist ein Durchmesser der
Einzeldrähte im Bereich von 0,05 bis 0,2 mm. Der Klemmring
besteht aus einem elastischem Material wie Metall oder
Kunststoff, besonders bevorzugt einer Gedächtnislegierung
wie Nitinol. Nitinol hat gegenüber Stahl eine 10-fach höhere
Flexibilität. Der minimale Biegungsdurchmesser, bevor eine
plastische Verformung des Drahtes entsteht, ist etwa 10-fach
höher als der Durchmesser des Drahtes. Ein Klemmring mit ei
nem Drahtdurchmesser von 0,1 mm kann auf einen Durchmesser
von ca. 1 mm komprimiert werden.
Andererseits ist die Klemmkraft größer wenn der Drahtdurch
messer größer ist. Für bestimmte Anwendungsfälle, bei der
eine hohe Klemmkraft erforderlich ist, wäre ein Drahtdurch
messer von ca. 1,5 mm notwendig. Ein solcher Klemmring ließe
sich auf einen Durchmesser von 15 mm komprimieren, ohne eine
bleibende plastische Verformung zu erreichen, welches eine
elastische Ausdehnung verhindern würde. Eine gleich hohe
Klemmkraft läßt sich dadurch erreichen, daß ein Klemmring
mehrere parallele Windungen eines dünnen hochelastischen
Drahtes aufweist, wobei ein solcher Klemmring entsprechend
stärker radiär komprimiert werden kann. Beispielsweise kann
eine solche Gefäßprothese mittels eines Katheters eingesetzt
werden, der nur einen geringen Durchmesser hat, d. h. einen
Innendurchmesser von beispielsweise 4 bis 6 mm.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist der Klemmring
der Gefäßprothese einen oder mehrere Halteabschnitte auf,
die vorzugsweise im Bereich der proximalen Bögen angeordnet
sind. Der Halteabschnitt besteht beispielsweise aus einem
schmalen Streifen aus starrem Kunststoff oder Metallblech.
Diese Halteabschnitte dienen zum Ausbringen der Gefäßpro
these aus dem Katheter mittels einer nachstehend näher be
schriebenen Applikationsvorrichtung.
Vorzugsweise sind an den Halteabschnitten eine oder mehrere
nach außen gerichtete Häkchen angeordnet, bevorzugt an der
Spitze des proximalen Endes des Halteabschnitts. Diese Wi
derhaken werden durch die Spannkraft des Klemmrings gegen die
Innenwand des Gefäßes gedrückt und bewirken eine erhöhte
Reibung bzw. eine Verankerung, wodurch ein Abschwemmen der
Gefäßprothese durch den Blutfluß nach distal sicher verhin
dert werden kann.
Vorzugsweise sind an dem Halteabschnitt eine Halteeinrich
tung in Form einer Längsbohrung oder einer Lasche vorgese
hen, vorzugsweise am distalen Ende des Halteabschnitts. In
diesen ragen Haltedrähte der nachfolgend näher beschriebenen
Applikationsvorrichtung hinein.
Vorzugsweise besteht der Schlauchabschnitt aus einem
flexiblen Material und ist beispielsweise ein gewebter oder
gestrickter Textilschlauch aus Dakron, Teflon oder einem an
deren körperverträglichen Material. Von Vorteil ist, wenn
der Schlauchabschnitt eine im wesentlichen unveränderliche
Umfangslänge aufweist, wobei diese an die Größe eines zu er
setzenden Gefäßes angepaßt ist.
Vorzugsweise ist der Klemmring mit dem Rand des Schlauchab
schnitts beispielsweise durch eine Naht oder Klebung verbun
den. Von Vorteil ist, wenn der Klemmring an der Innenseite
des Schlauchabschnitts angeordnet ist und damit der
Schlauchabschnitt zwischen dem Klemmring und der Gefäßinnen
wand zu liegen kommt.
Der Durchmesser des Klemmrings ist vorzugsweise größer als
der Durchmesser des Schlauchabschnitts. Dadurch ergibt sich
in vorteilhafterweise die vorstehend beschriebene Ausbildung
von zwei proximalen und zwei distalen Bögen beim Einsatz der
Gefäßprothese in ein Gefäß.
Die Gefäßprothese kann als sogenannte Bifurkationsprothese
mit einem proximalen Schlauchabschnitt und zwei damit ver
bundenen distalen Schlauchabschnitten ausgebildet sein. Da
bei ist mindestens am proximalen Ende des proximalen
Schlauchabschnitts ein Klemmring angeordnet. Vorzugsweise
sind an den Enden der distalen Schlauchabschnitte jeweils
ein weiterer Klemmring angeordnet.
Eine Applikationsvorrichtung zum Einsetzen einer Gefäßpro
these mittels eines Katheters weist mindestens einen Halte
draht auf, der lösbar mit der Gefäßprothese verbindbar ist
und mindestens eine Halteeinrichtung zum Festhalten des
Klemmrings in einer verbogenen Lage. Vorzugsweise sind der
oder die Haltedrähte mit dem Klemmring verbindbar und zwar
jeweils mit einer Halteeinrichtung an dem am Klemmring ange
ordneten Halteabschnitt. Beispielsweise wird der Haltedraht
in eine als Halteeinrichtung ausgebildete Längsbohrung oder
Lasche hineingeschoben und darin durch Formschluß und/oder
Reibschluß festgehalten. Jeder Haltedraht ist vorzugsweise
von einem Schlauch umgeben, der eine ausreichende Steifig
keit hat. Dies hat den Vorteil, daß nach dem Einsetzen der
Gefäßprothese der Haltedraht von dem Halteabschnitt am
Klemmring abgezogen werden kann und sich gleichzeitig der
Halteabschnitt am Schlauch abstützen kann.
Der Durchmesser des Haltedrahts ist an den Durchmesser der
Längsbohrung bzw. der Größe der Lasche am Halteabschnitt an
gepaßt. Vorzugsweise beträgt der Durchmesser des Haltedrahts
zwischen 0,3 und 1 mm.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Halteein
richtung eine größenveränderliche Schleife, die um den ra
dial komprimierten Ring gelegt ist. Dies hat den Vorteil,
daß durch Verändern der Größe der Schleife der wirksame
Durchmesser des Klemmrings in der verbogenen Lage kontrol
liert vergrößert und verkleinert werden kann. Vorzugsweise
besteht die Schleife aus einer Drahtschlaufe, die am freien
Ende der Schlaufe mittels einer lösbaren Blockiereinrichtung
feststellbar ist. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
weist die Blockiereinrichtung eine Öse auf, durch die das
Ende der Drahtschlaufe einführbar ist und ein durch die
Drahtschlaufe eingeschobener Blockierdraht verhindert das
Zurückziehen der Schlaufe. In einem Beispiel sind beide
Drähte der Kompressionsschleife und der Blockierdraht von
einer Bowdenzughülle umgeben, und am freien Ende der Bowden
zughülle ist die Öse angeordnet.
Die erfindungsgemäße Applikationsvorrichtung hat den Vor
teil, daß nach dem Ausbringen der Gefäßprothese aus dem Ka
theter eine genaue Positionierung der Gefäßprothese und eine
anschließende Korrektur der Position der Gefäßprothese mög
lich ist. Insbesondere ermöglicht die Halteeinrichtung ein
radiales Komprimieren des Klemmrings, wodurch der Klemmsitz
des Klemmrings an der Innenwand des Gefäßes kontrolliert
werden kann und die Haltedrähte ermöglichen ein Verschieben
und Drehen der Gefäßprothese in dem Gefäß.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Beispielen und der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen.
Fig. 1a und 1b eine schematische Ansicht eines erfindungsge
mäßen Klemmrings vor bzw. nach dem Einbringen
in ein Rohr (Arterie),
Fig. 2a eine schematische Darstellung einer erfin
dungsgemäßen Gefäßprothese vor dem Einbringen
in ein Gefäß,
Fig. 2b eine Vorderansicht der Gefäßprothese von Fig.
2a nach Einbringen in die Bauchaorta,
Fig. 2c eine Seitenansicht der Anordnung von Fig. 2b,
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Gefäßprothese
mit einer erfindungsgemäßen Applikationsein
richtung,
Fig. 4 eine schematische vergrößerte Seitenansicht
der Anordnung von Fig. 3,
Fig. 5 eine Schnittansicht der Anordnung von Fig. 4,
Fig. 6a eine schematische Ansicht einer Gefäßprothese
mit einer Halteeinrichtung,
Fig. 6b eine vergrößerte Ansicht der Halteeinrich
tung,
Fig. 7 eine schematische Ansicht eines Gefäßersatzes
mit zwei Gefäßprothesen,
Fig. 8 eine schematische Ansicht eines Gefäßersatzes
bestehend aus einer rohrförmigen Gefäßpro
these und einer Bifurkationsprothese,
Fig. 9a, 9b und 9c eine schematische Ansicht eines Aneurysma
im Bereich der Bauchaorta ohne und mit einer
Rohrprothese bzw. Bifurkationsprothese und
Fig. 10 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen
Gefäßprothese mit zickzackförmigem Stent.
In Fig. 1a ist schematisch ein kreisförmiger Klemmring 30
gezeigt, der aus einem hochelastischem Material besteht und
einen Durchmesser DK aufweist. Fig. 1a zeigt ferner ein Rohr
bzw. eine Arterie 1 mit einem Durchmesser DR, wobei DR klei
ner DK ist. In Fig. 1b ist der Klemmring 30 im Rohr 1 ange
ordnet. Die in Fig. 1a einander gegenüberliegenden Punkte A,
A weisen in Fig. 1b in axialer Richtung des Rohres nach oben
und die in Fig. 1a einander gegenüberliegenden Punkte B, B,
die gegenüber den Punkten A, A um 90° versetzt sind, weisen
in Fig. 1b nach unten. Es werden zwei proximale Bögen A, A
und zwei distale Bögen B, B gebildet und der Klemmring
schmiegt sich vollkommen an den Umfang des Rohres an. Die in
Fig. 1b angegebene Höhe H ist in erster Näherung eine qua
dratische Funktion der radialen Kompression. In Fig. 1b ist
ferner der Biegedurchmesser DB gezeigt. Beim Einbringen ei
ner Gefäßprothese wird der Klemmring 30 entsprechend dem In
nendurchmesser eines Katheters noch stärker radial kompri
miert. Der zulässige kleinste Biegedurchmesser DB ist abhän
gig von dem Material und der Dicke des Klemmrings bzw. der
Einzeldrähte, aus denen der Klemmring besteht.
In dem Beispiel besteht der Klemmring aus mehreren paral
lelen Windungen eines dünnen, ca. 0,1 mm dicken hochelasti
schen Drahtes (vorzugsweise Nitinol) (nicht dargestellt).
Wegen des Hooke′schen Gesetzes können diese Windungen als
parallel geschaltete Federn gesehen werden, deren Federkenn
größe sich addiert, deren einzelne geringe radiäre Spann
kraft sich zu einer großen Gesamtspannkraft addiert, die nur
noch von der Windungszahl abhängig ist. Gleichzeitig gilt
für jede einzelne Windung aus dem dünnen Material, daß diese
einzelne Windung bei der Kompression des Gesamtgebildes
einen Biegungsdurchmesser hat, der ungefähr dem minimalen
Biegungsdurchmesser DB der einzelnen Windung entspricht,
d. h. bei 0,1 mm Draht ein Biegungsdurchmesser von ca. 1 mm.
Es läßt sich somit ein solcher Klemmring mit hoher Spann
kraft aus den oben angegebenen Gründen zu einem kleinen kom
primierten Gebilde formen, welches nach Ausbringen aus dem
Katheter auch wieder die alte Form erreicht und mit ausrei
chender Spannkraft die Prothese gegen die Gefäßwand drückt.
Eine bevorzugte Ausführungsform einer Gefäßprothese ist in
Fig. 2a dargestellt. Diese weist einen Schlauchabschnitt 20
aus einem textilen Gewebe und einen an einem Ende angeordne
ten Klemmring 30 auf. Der Schlauchabschnitt weist einen
Durchmesser DP auf, der kleiner ist als der Durchmesser DK
des Klemmrings. Aufgrund der Verbindung des Klemmrings mit
dem Ende des Schlauchabschnitts ergibt sich ein Durchmesser
DKP an der Verbindungsstelle zwischen Klemmring und
Schlauchabschnitt. Der Klemmring spannt das Ende des
Schlauchabschnitts weitestmöglich aus. Durch eine entspre
chende Formgebung der Endkante des Schlauchabschnitts und
wegen Maschenverschiebungen im Gewebe kann sich der Klemm
ring entsprechend ausweiten.
In Fig. 2b und 2c ist die Anordnung dieser Gefäßprothese
in der Aorta 1 gezeigt. Der Klemmring 30 liegt an der Aorta
derart an, daß die distalen Bögen im Bereich der linken und
rechten Nierenarterie 3, 5 an dem proximalen Aneurysmahals
12 anliegen. Die proximalen Bögen des Klemmrings 30 reichen
in den Bereich der Aorta 1 hinein, der gegenüber den Abgän
gen der Nierenarterie 3, 5 im wesentlichen um 90° versetzt
ist. In der Seitenansicht von Fig. 2c ist deutlich erkenn
bar, daß der Abgang der Nierenarterie 5 frei ist. Somit
liegt die Gefäßprothese blutdicht an der Innenwand der Aorta
1 an und der Schlauchabschnitt 20 ragt in Fließrichtung des
Blutes in den Bereich des Aneurysmas 10 hinein.
Ein Vorteil dieser geometrischen Ausgestaltung ist, daß da
mit auch Aneurysmen behandelt werden können, deren Hals sehr
kurz ist, theoretisch könnte die Halslänge im Extremfall
gleich der Dicke des Klemmrings sein. Durch die doppelbogen
förmige Ausgestaltung wird erreicht, daß die Prothese zum
Teil oberhalb der Nierenarterie fixiert werden kann, wobei
durch die bogenförmige Ausgestaltung beide Nierenarterien
freibleiben. Ein zusätzlicher Vorteil der Ausgestaltung des
Klemmrings ist, daß dieser sich auch unregelmäßig konfigu
rierten Querschnitten des Aneurysmahalses (nicht kreisför
mig) durch die Flexibilität der Einzelwindungen anpaßt.
In Fig. 3 ist eine Gefäßprothese gezeigt, bei der am Klemm
ring 30 zwei Halteabschnitte 40 in Form von schmalen Strei
fen an den beiden proximalen Bögen angeordnet. Diese Halte
abschnitte 40 sind in Fig. 4 und 5 jeweils vergrößert in
der Seitenansicht und im Schnitt dargestellt. In dem gezeig
ten Beispiel erfolgt die Befestigung des Halteabschnitts 40
am Klemmring 30 mit Hilfe einer Lasche 42, die etwas ober
halb der Mitte vorhanden ist. In dem Halteabschnitt ist eine
Längsbohrung 44 vorgesehen, die sich vom distalen Ende bis
etwa in Höhe der Befestigungslasche 42 erstreckt. Am proxi
malen Ende sind insgesamt vier Widerhaken 46 angeordnet.
Diese Widerhaken sind in dem gezeigten Beispiel Drähte, die
in schräg verlaufenden Bohrungen im Halteabschnitt einge
setzt sind.
Die Längsbohrung 44 in jedem Halteabschnitt 40 dient zur
Aufnahme eines Haltedrahts 52, der von einem steifen
Schlauch 54 umgeben ist.
Mit den Haltedrähten wird die Gefäßprothese aus dem Katheter
50 herausgeschoben. Die Haltedrähte verlaufen innerhalb der
Gefäßprothese und innerhalb des Katheters und treten außer
halb des Patienten am Katheter aus.
Bei der Einbringung der Prothese mit dem Klemmring, welcher
in dem Katheter montiert ist, wird zuerst der Katheter pla
ziert, am Ende des Katheters, der sich außerhalb des Körpers
befindet, werden die Haltedrähte gefaßt und nun der Katheter
zurückgeschoben, so daß sich die Position der Anordnung aus
Klemmring und Prothese nach Ausbringung aus dem Katheter
nicht verändert. Nach Expansion des Klemmrings und Fixation
an der Arterienwand können die Haltedrähte durch Zug aus der
Bohrung oder der Lasche der Längsstreifen entfernt werden.
Für ein sicheres und reibungsfreies Entfernen der Halte
drähte 52 dient der starre dünnwandige Schlauch 54 über den
Haltedrähten. Dieser dünnwandige Schlauch wird außerhalb des
Körpers gehalten und die Haltedrähte zurückgezogen, so daß
die ziehenden Kräfte beim Herausziehen der Haltedrähte durch
Reibung in der Längsbohrung von dem starren Schlauch aufge
fangen werden, um eine Veränderung der Position zu verhin
dern (Fig. 4 und 5).
Nach der Positionierung werden die Widerhaken am Halteab
schnitt durch die Spannkraft des Klemmrings gegen die Arte
rienwand gedrückt und erhöhen somit die Reibung, um ein Ab
schwemmen der Anordnung durch den Blutfluß nach distal zu
verhindern.
Ein geeignetes Material für die Halteabschnitte ist starrer
Kunststoff oder auch Nitinolblech.
Andere Befestigungsmöglichkeiten der Haltedrähte an dem Hal
teabschnitt beispielsweise in Form einer Lasche sind mög
lich.
In Fig. 6a und 6b ist ein weiterer Teil der Applikations
vorrichtung gezeigt, mit der der Klemmring 30 beim Einbrin
gen in das Gefäß radial komprimierbar ist. Die Halteeinrich
tung 60 weist in dem gezeigten Beispiel eine Drahtschlaufe
62 auf, die um den Klemmring herumgelegt ist. Im Bereich der
Mitte des so verbogenen Klemmrings sind Halteschlaufen 32
vorgesehen, durch die Drahtschlaufe hindurchgezogen ist.
Dies hat den Vorteil, daß ein Abrutschen der beiden Drähte
der Kompressionsschleife 62 von Klemmring 30 vermieden wird.
Die beiden Drähte der Kompressionsschleife werden von einer
Bowdenzughülle 70 umgeben, an dessen Ende eine Öse 66 vorge
sehen ist. Durch diese Öse 66 wird zu Beginn das Schlau
fenende 64 hindurchgeschoben und mit einem Blockierdraht 68,
der ebenfalls durch die Bowdenzughülle geführt wird, gegen
ein Herausziehen gesichert.
Um eine exakte Positionierung zu gewährleisten und zu ver
hindern, daß bei der Ausbringung der Anordnung der Blutfluß
unterbrochen wird (der Teil der Prothese mit dem Klemmring
wäre schon geöffnet, die abhängige Prothese aber noch kom
primiert im Katheter) ist es vorteilhaft, die gesamte Anord
nung nach kompletter Ausbringung aus dem Katheter weiter im
Teil des Klemmrings komprimiert zu halten und erst nach ge
nauer Lagekontrolle den Klemmring kontrolliert zu öffnen.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn eine nicht suffiziente Posi
tion erreicht wurde, diese wieder rückgängig machen zu kön
nen, d. h. den Klemmring erneut zu komprimieren, eine bessere
Lage durch Rotation und durch Längsverschiebung zu finden
und danach erneut den Klemmring zu öffnen. Dieses wird fol
gendermaßen erreicht:
Der Klemmring wird im komprimierten Zustand von der hochfle
xiblen Drahtschleife (Nitinol) komprimiert gehalten. Die
Drahtschleife findet ihre Fortsetzung in der Bowdenzughülle
(Durchmesser ca. 1 mm). Die beiden zur Schleife gehörenden
Drähte durchlaufen die gesamte Bowdenzuglänge, die gesamte
Bowdenzuglänge durchläuft den gesamten Einführungskatheter
bis nach außen. Die Schleife umfängt den gesamten Umfang des
Klemmrings, die Spitze der Schleife ragt in die Öse an der
Spitze der Bowdenzughülle in Richtung des Lumens der Bowden
zughülle. Der Blockierdraht, der sich ebenfalls in der Bow
denzughülle befindet und ebenfalls außerhalb des Patienten
zugänglich ist (innerhalb des Katheters) verläuft durch die
Spitze der Schleife und blockiert zunächst die Schleifen
spitze in der Öse. Durch Zug mit Entlastung an den zwei
hochflexiblen dünnen Schleifendrähten kann der Klemmring
komprimiert und entlastet werden. Ist die definitive Posi
tion des Klemmrings gefunden, so wird der Blockierdraht,
welcher durch die Schleifenspitze verläuft, von außen ent
fernt, danach können durch Zug von außen die Schleifendrähte
in die Bowdenzughülle zurückgezogen werden, danach die Bow
denzughülle durch Zurückziehen entfernt werden. Durch die
während dieser Prozedur gehaltenen Haltedrähte wird ein Ab
rutschen der Klemmring-Prothesenkonstruktion verhindert. Die
Haltedrähte können ferner als Leitschiene für das Einfüh
rungsbesteck (Katheter) für ein 2. Rohr (Teleskop) dienen,
um die Stent-Prothesenkonstruktion nach distal zu verlängern.
Es verklemmt sich dann die zweite Gefäßprothese 20′, 30′ in
der ersten. Am Ende werden die Haltedrähte in der oben ange
gebenen Art entfernt (Fig. 7).
Im einzelnen wird zunächst eine erste Gefäßprothese 20, 30
im Bereich des proximalen Aneurysmahalses angeordnet. An
schließend wird eine zweite Gefäßprothese 20′, 30′ in das
freie Ende der ersten Gefäßprothese hineingeführt, wobei
sich der Klemmring 30′ der zweiten Gefäßprothese an der In
nenwandung des ersten Schlauchabschnitts 20 anschmiegt. Das
freie Ende des Schlauchabschnitts 20′ weist einen weiteren
Klemmring 35′ auf, mit dem die zweite Gefäßprothese am
distalen Aneurysmenhals festgeklemmt wird.
Das oben angegebene Vorgehen entspricht dem Vorgehen bei der
endovaskulären Einbringung einer Bifurkationsprothese. Zu
erst wird wie in Fig. 8 gezeigt eine proximale Gefäßprothese
20, 30 eingebracht, dieses sodann mit einer zweigeteilten
Gefäßprothese 20′, 30′ so verlängert, daß die beiden dista
len Öffnungen in die Nähe der Abgänge der Iliacalarterien zu
liegen kommen, danacherden in beide "Hosenbeine" von der
gleichen und der kontralateralen Seite kurze Gefäßprothesen
20′′, 30′′ und 20′′′, 30′′′ eingebracht, die einen geringeren
Durchmesser haben, deren Konstruktion identisch ist zu der
oben angegebenen Konstruktion.
An den jeweils anderen Enden der kurzen Gefäßprothese ist
ein Klemmring 35′′ bzw. 35′′′ angeordnet. Diese werden im Be
reich der Abgänge der Iliacalarterien eingesetzt.
In dem gezeigten Beispiel sind an dem distalen Ende der bei
den Beine der zweiten Gefäßprothese Ringe 37′, 38′ zum Auf
spannen angeordnet. Diese Ringe bestehen vorzugsweise wieder
aus mehreren Windungen z. B. von sehr dünnen Nitinoldraht.
Bevorzugt sind die Enden schräg angeschnitten wodurch ein
Abknicken der Beine verhindert wird. Außerdem sind beide
Beine durch eine Naht 39′ oder Klebung des Rohrs 30 in
Längsrichtung hergestellt.
Sowohl bei einem Ersatz durch Rohr, als auch bei einem Er
satz durch eine Bifurkation ist das System ein modulares Er
satzsystem, d. h. der betroffene Gefäßabschnitt wird nicht
durch ein geometrisch starr vorgefertigtes System ersetzt,
sondern durch "Module", d. h. einzelne Prothese, die in dem
zu ersetzenden oder zu überbrückenden Gefäß zusammengesetzt
(angeflanscht) werden, ohne daß während dieses Vorgangs der
Blutfluß unterbrochen wird. Ferner ist eine Lagekorrektur
der Gefäßersatze noch nach Ausbringen aus dem Katheter mög
lich.
Claims (25)
1. Gefäßprothese mit mindestens einem Schlauchabschnitt
(20) und mindestens einer an einem Ende des Schlauchab
schnitts angeordneten Klemmeinrichtung, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Klemmeinrichtung einen elastisch ver
formbaren Klemmring (30) aufweist, der nicht verformt im
wesentlichen kreisförmig ist.
2. Gefäßprothese nach Anspruch 1, wobei der Klemmring (30)
derart verformbar ist, daß er mindestens einen Bogen
aufweist, der sich im wesentlichen parallel zu einer
Achse des Rings erstreckt.
3. Gefäßprothese nach Anspruch 2, wobei der Klemmring (30)
derart verformbar ist, daß er zwei proximale Bögen auf
weist, die sich in eine erste Richtung erstrecken und
zwei distale Bögen aufweist, die sich in der der ersten
Richtung entgegengesetzten Richtung erstrecken.
4. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei
der Klemmring (30) mindestens zwei Windungen eines hoch
elastischen Drahtes aufweist.
5. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei
der Klemmring (30) höchstens 100 Windungen eines hoch
elastischen Drahtes aufweist.
6. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei
der Draht einen Durchmesser im Bereich von 0,05 bis 0,2
mm aufweist, besonders bevorzugt von etwa 0,1 mm auf
weist.
7. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei
der Klemmring (30) aus einem elastischen Material wie
Metall oder Kunststoff besonders bevorzugt einer Ge
dächtnislegierung wie Nitinol besteht.
8. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der
Klemmring (30) mindestens einen Halteabschnitt (40) auf
weist, der vorzugsweise an einem der proximalen Bögen
angeordnet ist.
9. Gefäßprothese nach Anspruch 8, wobei der Halteabschnitt
(40) einen schmalen Streifen, vorzugsweise aus starrem
Kunststoff oder Metallblech aufweist.
10. Gefäßprothese nach Anspruch 8 oder 9, wobei der Halteab
schnitt (40) mindestens ein nach außen gerichtetes Häk
chen (46) aus vorzugsweise Draht aufweist, das bevorzugt
an der Spitze des proximalen Endes des Halteabschnitts
angeordnet ist.
11. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei
an dem Halteabschnitt (40) vorzugsweise eine Längsbohrung
(44) oder Lasche vorgesehen ist, die vorzugsweise am di
stalen Ende des Halteabschnitts angeordnet ist.
12. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei
der Schlauchabschnitt (20) aus einem flexiblen Material
besteht, vorzugsweise ein gewebter oder gestrickter Tex
tilschlauch aus DACRON, Teflon oder einem anderen kör
perverträglichem Material ist.
13. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei
der Schlauchabschnitt (20) eine im wesentlichen unverän
derliche Umfangslänge aufweist, die vorzugsweise an die
Größe eines zu ersetzenden Gefäßes angepaßt ist.
14. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei
der Rand des Endes des Schlauchabschnitts (20) dem
Klemmring (30) folgt.
15. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei
der Klemmring (30) an der Innenseite des Schlauchab
schnitts (20) angeordnet ist.
16. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei
der Klemmring (30) mit dem Rand des Schlauchabschnitts
(20), vorzugsweise durch eine Naht oder Klebung verbun
den ist.
17. Gefäßprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei
der Durchmesser des Klemmrings (30) größer ist als der
Durchmesser des Schlauchabschnitts (20).
18. Gefäßprothese nach einem der Abschnitte 1 bis 17, mit
einem proximalen Schlauchabschnitt (20) und zwei damit
verbundenen distalen Schlauchabschnitten, wobei der
Durchmesser der distalen Schlauchabschnitte geringer ist
als der Durchmesser des proximalen Schlauchabschnitts.
19. Applikationsvorrichtung, insbesondere für eine Gefäßpro
these nach einem der Ansprüche 1 bis 18, mit mindestens
einem Haltedraht (52), der lösbar mit der Gefäßprothese
vorzugsweise am Klemmring (30) verbindbar ist und minde
stens einer Halteeinrichtung (60) zum Festhalten des
Klemmrings (30) in einer verbogenen Lage.
20. Applikationsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei der Hal
tedraht (52) von einem Schlauch (54) umgeben ist, der
vorzugsweise steif ist.
21. Applikationsvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, wobei
der Durchmesser des Haltedrahts (52) etwa 0,3 bis 1 mm
beträgt.
22. Applikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis
21, wobei die Halteeinrichtung (60) eine größenveränder
liche Schleife (62) zum kontrollierten Halten des Klemm
rings (30) in der verbogenen Lage aufweist.
23. Applikationsvorrichtung nach Anspruch 22, wobei die
Schleife (62) aus einer Drahtschlaufe gebildet wird, die
am freien Ende der Schlaufe (64) mittels einer lösbaren
Blockiereinrichtung (66, 68) feststellbar ist.
24. Applikationsvorrichtung nach Anspruch 23, wobei die
Blockiereinrichtung eine Öse (66) aufweist, durch die
das Ende der Drahtschlaufe (64) einführbar ist und ein
verschiebbarer Blockierdraht (68) das Zurückziehen der
Schlaufe verhindert.
25. Applikationsvorrichtung nach Anspruch 24, wobei die bei
den Drähte der Schleife (62) und der Blockierdraht (68)
von einer Bowdenzughülle (70) umgeben sind, an dessen
freiem Ende die Öse (66) angeordnet ist.
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