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DE19624596A1 - Prädatorenschutz für Nützlingeier - Google Patents

Prädatorenschutz für Nützlingeier

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DE19624596A1
DE19624596A1 DE19624596A DE19624596A DE19624596A1 DE 19624596 A1 DE19624596 A1 DE 19624596A1 DE 19624596 A DE19624596 A DE 19624596A DE 19624596 A DE19624596 A DE 19624596A DE 19624596 A1 DE19624596 A1 DE 19624596A1
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predator
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DE19624596A
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DE19624596C2 (de
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Wilhelm Beitzen-Heineke
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BEITZEN HEINEKE WILHELM
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K67/00Rearing or breeding animals, not otherwise provided for; New or modified breeds of animals
    • A01K67/30Rearing or breeding invertebrates

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Prädatoren­ schutz zum gegen Eiräuber geschützten Ausbringen der Eier von Nützlingen im Rahmen der biologischen Schädlingsbekämpfung, insbesondere auf land- oder forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie im Gartenbau. Sie betrifft in gleicher Weise ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Prädatorenschutzes.
In der Land- und Forstwirtschaft besteht eine Tendenz zum biologischen Pflanzenschutz. Das gleiche gilt für den Gartenbau und weitere Gebiete, in denen Insekten oder andere Schädlinge Schäden verursachen. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß zunehmend nachteilige Auswirkungen von früher unbedenklich ausgebrachten chemischen Pflanzenschutzmitteln für das jeweilige Ökosystem bekannt werden. Hier spielt u. a. eine Rolle, daß viele Biozide nicht allein den jeweiligen zu bekämpfenden Schädling vernichten, sondern im allgemeinen auch Tiere zahlreicher anderer Arten schädigen. Überdies kann das jeweilige Biozid über die Nahrungskette von anderen Tieren, insbesondere auch von Nützlingen aufgenommen werden.
Ein Beispiel für derzeit praktizierten biologischen Pflanzenschutz ist die Bekämpfung des Maiszünslers durch Trichogramma, eine Schlupfwespenart. In Deutschland werden jährlich auf mehr als 5.000 ha Maisanbauflächen Eier von Trichogramma ausgebracht. Die sich hieraus entwickelnden Schlupfwespen legen ihrerseits ihre Eier in die Eier des Maiszünslers und stören auf diese Weise deren Entwicklung.
Das Ausbringen der Eier der Nützlinge (z. B. Tricho­ gramma) erfolgt unter Einsatz von Prädatorenschutzen, welche die Nützlingeier vor Eiräubern (Florfliegen, Marienkäfer, Vögel und dgl.) schützen. Nur ein zuver­ lässig arbeitender Prädatorenschutz stellt sicher, daß sich die zur biologischen Schädlingsbekämpfung eingesetzten Nützlinge entwickeln können.
Generell gilt, daß der biologische Pflanzenschutz teurer ist als der Einsatz chemischer Pflanzenschutz­ mittel. Es besteht somit ein beträchtlicher Kosten­ druck auf die Anbieter im Bereich des biologischen Pflanzenschutzes. Hieraus leitet sich die der vorlie­ genden Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung ab, einen kostengünstig herstellbaren Prädatoren­ schutz der eingangs genannten Art zu schaffen. Insbe­ sondere sollen dabei Prädatorenschutze, die je nach Kundenwunsch eine unterschiedliche Anzahl von Nütz­ lingeiern enthalten, kostengünstig herstellbar sein. Mit anderen Worten, der Anbieter von biologischem Pflanzenschutz soll bei Einhaltung möglichst geringer Herstellkosten für die mit Eiern gefüllten Prädato­ renschutze flexibel auf Kundenwünsche hinsichtlich der Bestückung der jeweiligen Prädatorenschutze reagieren können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Prädato­ renschutz nach Anspruch 1 gelöst. Zur Herstellung jenes Prädatorenschutzes eignet sich das in Anspruch 7 angegebene Verfahren. Der erfindungsgemäße Prädato­ renschutz zeichnet sich somit dadurch aus, daß er zwei flächige Deckelemente umfaßt, die durch zwei zwischen ihnen angeordnete Distanzleisten unter Ausbildung eines durch die beiden Deckelemente sowie die beiden Distanz leisten auf vier Seiten begrenzten Eihohlraumes auf Abstand zueinander gehalten werden, wobei zumindest eines der flächigen Deckelemente auf seiner dem Hohlraum zugewandten Oberfläche eine Haft­ beschichtung aufweist. Dieser Aufbau des Prädatoren­ schutzes gestattet seine kostengünstige Herstellung am langen Strang, wobei erst am Ende des Herstell­ verfahrens die einzelnen Prädatorenschutze von dem Strang (Streifen) abgeschnitten werden. Dabei können Kundenwünsche hinsichtlich der Anzahl der in jedem Prädatorenschutz enthaltenen Nützlingeier besonders einfach in der Weise berücksichtigt werden, daß unterschiedlich lange Abschnitte vom vorgefertigten Prädatorenschutzstrang abgeschnitten werden. Zwar ist unvermeidbar, daß beim Abschneiden der einzelnen Prädatorenschutze von dem vorgefertigten Prädatoren­ schutzstrang einige Nützlingeier zerstört werden; jedoch ist diese Einbuße bei weitem aufgewogen durch die konkurrenzlos preisgünstige Herstellung der einzelnen Prädatorenschutze.
Zur Herstellung eines derartigen Prädatorenschutzes eignet sich insbesondere ein die nachstehenden Schritte umfassendes Verfahren:
  • - Beschichten eines ersten streifenförmigen Flach­ materials zumindest auf einem Teil seiner Breite mit einem Haftmittel;
  • - Aufstreuen von zwei Distanzleisten auf das erste Streifenmaterial in der Weise, daß sie im Bereich der Haftbeschichtung einen Abstand zueinander aufweisen;
  • - Aufstreuen von Eiern eines Nützlings auf den die Haftbeschichtung aufweisenden Bereich des ersten Streifenmaterials zwischen den Distanzleisten;
  • - Abschütteln der nicht haftenden Nützlingeier;
  • - Aufbringen eines die an der Haftbeschichtung haftenden Nützlingeier abdeckenden zweiten streifenförmigen Flachmaterials auf die beiden Distanzleisten;
  • - Ablängen des einzelnen Prädatorenschutzes von dem auf diese Weise hergestellten Prädatorenschutz­ streifen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Breite der auf das erste Streifenmaterial aufgebrachten Haftbeschichtung so bemessen, daß sie der vorgesehenen Breite der Eifläche zuzüglich der Breite der beiden Distanzleisten entspricht. Das heißt, die Haftbeschichtung dient in gleicher Weise zunächst dem Aufbringen der beiden Distanzleisten auf das erste Streifenmaterial und anschließend dem Aufbringen der Nützlingeier in den Bereich zwischen den beiden Distanzleisten ("Eifläche"). Diese Ausge­ staltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich durch besonders günstige Herstellkosten aus.
Im Rahmen der Erfindung können die beiden Deck­ elemente dieselben Abmessungen besitzen. In diesem Falle weisen die beiden im Rahmen des Verfahrens nach Anspruch 7 eingesetzten streifenförmigen Flach­ materialien dieselbe Breite auf. Es ergibt sich dann ein Prädatorenschutz, der durch Auswerfen (auch aus der Luft) ausgebracht werden kann. Sollen hingegen die einzelnen Prädatorenschutze gezielt ausgebracht werden, indem sie an einzelnen Kulturpflanzen (z. B. an Zweigen oder Blättern) aufgehängt werden, so ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die beiden flächigen Deck­ elemente des Prädatorenschutzes unterschiedlich groß sind, wobei der Überstand des größeren flächigen Deckelements gegenüber dem kleineren eine Aufhängeöse umfaßt. Eine dementsprechende Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden streifenförmigen Flachmaterialien unterschiedliche Breiten aufweisen, wobei zweck­ mäßigerweise das breitere Flachmaterial im Bereich seines Überstands mit einer Teilung entsprechend der Länge der herzustellenden Prädatorenschutze gelocht wird. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn der den einzelnen Prädatorenschutz vom Strang abtrennende Schnitt das in dem Überstand hergestellte Loch rand­ seitig anschneidet, so daß die im Überstand vorgese­ hene Aufhängeöse ganz am Rand angeordnet und daselbst angeschnitten ist. Dies gestattet es, den einzelnen Prädatorenschutz mit einer Hand auf zuhängen.
Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Prädatoren­ schutzes ist Pappe besonders geeignet, die bei Bedarf je nach Einsatzumgebung einer besonderen Behandlung unterzogen werden kann. Vorteilhaft an Pappe oder vergleichbaren Materialien sind insbesondere die biologische Abbaubarkeit sowie die geringen Kosten. Jedoch kommen in gleicher Weise auch andere Werk­ stoffe in Betracht.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels, das einen zum Ausbringen der Eier von Trichogramma dimensionierten Prädatorenschutz betrifft, näher erläutert. Die Zeichnung erläutert dabei in gleicher Weise eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Prädatorenschutzes wie auch ein zu seiner Herstellung geeignetes Verfahren.
Auf einen 86 mm breiten Streifen 1 aus 0,8 mm starker Pappe wird auf einer Breite von 36 mm eine Haft­ beschichtung 2 aufgetragen. Im Bereich der beiden Ränder der Haftbeschichtung 2 werden anschließend zwei Distanzleisten 3 aufgebracht und angepreßt, so daß sie an dem Streifenmaterial 1 fest haften. Die Distanz leisten bestehen ebenfalls aus Pappe einer Stärke von 0,8 mm; sie weisen eine Breite von 11 mm auf. Sie begrenzen eine Eifläche 4 von 14 mm Breite.
Auf die Eifläche 4 werden nun Nützlingeier 5 aufge­ streut. Ein Teil von ihnen haftet an der Haft­ beschichtung 2 fest. Der nicht haftende Teil der Nützlingeier wird abgeschüttelt.
Nunmehr wird ein aus 0,8 mm starker Pappe beste­ hendes, 36 mm breites zweites Streifenmaterial 6 auf die beiden Distanzleisten 3 aufgebracht. Es deckt die Eier 5 ab und begrenzt zusammen mit den beiden Distanzleisten 3 sowie dem ersten Streifenmaterial 1 einen Eihohlraum mit rechteckigem Querschnitt. Zur Fixierung des zweiten Streifenmaterials 6 auf den Distanzleisten 3 kann entweder das zweite Streifen­ material randseitig eine Haftbeschichtung 8 aufweisen. Oder aber auf die Distanzleisten 3 wird vor dem Aufbringen des zweiten Streifenmaterials 6 eine Haftbeschichtung 9 aufgetragen. Das zweite Streifenmaterial 6 wird anschließend, um die Haftung zu den beiden Distanzleisten 3 zu verbessern, ange­ preßt. Das Ergebnis des vorstehend erläuterten Verfahrensschritte ist ein Prädatorenschutzstreifen 10, von dem einzelne Prädatoren 11 - je nach Kunden­ wunsch mit unterschiedlicher Länge L - abgetrennt werden können.
Der Überstand 12 des ersten Materials 1 gegenüber dem zweiten Streifenmaterial 6 wird pro Prädatorenschutz mit einem Loch 13 mit einem Durchmesser von 40 mm gelocht. Auf diese Weise entsteht eine Aufhängeöse, die das Aufhängen des Prädatorenschutzes an Zweigen, Ästen, Blättern oder dgl. ermöglicht. Der Schnitt, mit welchem der einzelne Prädatorenschutz 11 vom Prädatorenschutzstrang 10 abgetrennt wird, schneidet dabei das Loch 13 randseitig an, so daß zwei einander gegenüberstehende Zungen 14 gebildet werden. Durch seitliches Auseinanderbiegen der beiden Zungen 14 kann der Prädatorenschutz 11 mühelos mit einer Hand über einen Ast oder Zweig gehängt werden.
Der fertige Prädatorenschutz 11 umfaßt in seiner einfachsten Ausgestaltung zumindest zwei flächige Deckelemente 16, die durch zwei zwischen ihnen ange­ ordnete Distanzleisten 3 unter Ausbildung eines durch die beiden Deckelemente sowie die beiden Distanz­ leisten auf vier Seiten begrenzten Eihohlraumes 15 auf Abstand zueinander gehalten werden, wobei zumindest eines der beiden flächigen Deckelemente auf seiner dem Eihohlraum zugewandten Oberfläche eine Haftbeschichtung 2 aufweist.
Bei Bedarf kann der Eihohlraum 15 jedes einzelnen Prädatorenschutzes 11 im Bereich seiner beiden stirn­ seitigen Öffnungen mit einem Lack oder dgl. verschlossen werden, um einen vollständig geschlos­ senen Eihohlraum zu erhalten.

Claims (11)

1. Prädatorenschutz (11) zum gegen Eiräuber geschützten Ausbringen der Eier (5) von Nütz­ lingen im Rahmen der biologischen Schädlingsbekämpfung, insbesondere auf land- oder forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Gartenbau, umfassend zwei flächige Deckelemente (16), die durch zwei zwischen ihnen angeordnete Distanzleisten (3) unter Ausbildung eines durch die beiden Deckelemente sowie die beiden Distanz­ leisten auf vier Seiten begrenzten Eihohlraumes (15) auf Abstand zueinander gehalten werden, wobei zumindest eines der beiden flächigen Deck­ elemente auf seine dem Hohlraum zugewandten Ober­ fläche eine Haftbeschichtung (2) aufweist.
2. Prädatorenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden flächigen Deckelemente unter­ schiedlich groß sind, wobei der Überstand des größeren Deckelements eine Aufhängeöse (13) aufweist.
3. Prädatorenschutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeöse (13) unter Ausbildung zweier Zungen (14) im Überstand (12) randseitig ange­ schnitten in dem Überstand angeordnet ist.
4. Prädatorenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftbeschichtung (2) des einen Deck­ elements der Fixierung der beiden Distanzleisten (3) wie auch der Nützlingeier (5) dient.
5. Prädatorenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzleisten (3) einseitig eine Haft­ beschichtung (9) aufweisen.
6. Prädatotenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Deckelemente randseitig zwei streifenförmige Haftbeschichtungen (8) aufweist.
7. Verfahren zur Herstellung eines Prädatoren­ schutzes (11) zum gegen Eiräuber geschützten Ausbringen der Eier von Nützlingen im Rahmen der biologischen Schädlingsbekämpfung, umfassend die folgenden Schritte:
  • - Beschichten eines ersten streifenförmigen Flachmaterials (1) zumindest auf einem Teil seiner Breite mit einem Haftmittel (2);
  • - Aufbringen von zwei Distanzleisten (3) auf das erste Streifenmaterial (1) in der Weise, daß sie im Bereich der Haftbeschichtung (2) einen Abstand zueinander aufweisen;
  • - Aufstreuen von Eiern (5) eines Nützlings auf den die Haftbeschichtung aufweisenden Bereich des ersten Streifenmaterials (1) zwischen den Distanzleisten (3);
  • - Abschütteln der nicht an der Haftbeschichtung (2) haftenden Nützlingeier (5);
  • - Aufbringen eines die an der Haftbeschichtung (2) haftenden Nützlingeier (5) abdeckenden zweiten streifenförmigen Flachmaterials (6) auf die beiden Distanzleisten (3);
  • - Abtrennen des einzelnen Prädatorenschutzes (11) von dem auf diese Weise hergestellten Prädatorenschutzstreifen (10).
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftbeschichtung (2) auf das erste Strei­ fenmaterial (1) in einer Breite aufgetragen wird, die der vorherbestimmten Breite der Eifläche (4) zuzüglich der Breite der beiden Distanzleisten (3) entspricht.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite streifenförmige Flachmaterial (1 bzw. 6) unterschiedliche Breiten aufweisen.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das breitere der beiden Flachmaterialien im Bereich des Überstands (12) mit einer Teilung gelocht wird, welche der Länge (L) der herzu­ stellenden Prädatorenschutze (11) entspricht.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das beim Lochen des Überstands (12) gebildete Loch durch den den Prädatorenschutz (11) von dem Prädatorenschutzstreifen (10) abtrennenden Schnitt unter Ausbildung von zwei Zungen (14) im Überstand (12) randseitig angeschnitten wird.
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