DE1962357A1 - Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit Armierungsgeweben - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit ArmierungsgewebenInfo
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Description
PAIt-NrANWALfE 196235
DIPL-ING. LUDEWIG · DIPL-PHYS. BUSE · 56 WUPPERTAL-B ARMEN
Kennwort: "Kunststoffolie"
Herr Bruno Romanin, Mailand/Italien, Via Vincenzo Monti 8
Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit Ärmierungs-
geweben
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
von wenigstens ein Armierungsgewebe aufweisenden Kunststoffbahnen
in einer im wesentlichen gleichförmigen Stärke sowie die danach
hergestellten Erzeugnisse* Dabei kommen Folien aus Kunststoffen, insbesondere aus Thermoplasten zur Verwendung, welche wenigstens
ein Armierungsgewebe einschließen oder aber verstärkte plastische Walzmaterialien.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde zunächst, das Herstellungsverfahren
derartiger Kunststoffbahnen zu verbessern. Dabei finden eine oder mehrere gleichartige Schichten oder Folien aus Kunststoffen
Verwendung, wie aus Polyvenylchlorid, eventuell Polyäthylen oder \
ähnliche Werkstoffe. Die Verstärkung erfolgt durch ein gewebtes, reguläres und geordnetes Netzwerk, vorzugsweise aus Kunststoffäden,
wie Polyamid, Polyester und Polynosiden.
Derartige verstärkte Kunststoffbahnen finden auf zahlreichen Gebieten
der Technik großes AnwendungsInteresse, hauptsächlich in
der Anfertigung von wasserdichten Planen. Ein wichtiges Anwendungsgebiet ist die Herstellung von druckbeständigen und wasserdichten
Behältern, wie"z.B. faltbaren und bei Entleerung erschlaffenden
Behältern für Gase und Flüssigkeiten, ferner Schlauchboote und Schwimmkörper. Die verstärkten Kunststoffhahnen bieten gegenüber
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den üblichen gummierten Geweben zahlreiche Vorteile. Ein Vorzug
besteht darin, daß die Kunststoffbahnen sich mittels Hochfrequenz-Schweißung
miteinander fest verbinden lassen. Diese Technik setzt u.a. eine im wesentlichen vollkommene Gleichartigkeit des Materials
in seiner ganzen Stärke voraus.
Es ist bekannt, daß die Herstellung von Kunststoffbahnen mit Ver
Stärkungen zahlreiche Schwierigkeiten bietet, welche die Lösung
zahlreicher technischer Probleme voraussetzt, die bisher noch nicht bewältigt werden konnten. Insbesondere sind bisher die Kunst-*
stoffschichten mit dem Komponenten der Gewebefäden der Verstärkungen
praktisch nicht verschweißbar gewesen.
So verhinderte beispielsweise die gegenseitige Aversion zwischen
Polyvenylchlorid einerseits und Polyamiden andrerseits eine feste
Verbindung der Merkstoffe aneinander. Dieser Unverträglichkeit kann nur teilweise durch eine vorherige, besondere chemische Überflächenbehandlung
der zu verbindenden Bestandteile abgeholfen v/erden. Man erhält kein zufriedenstellendes Ergebnis bei der Herstellung
von verstärkten Kunststoffbahnen, die durch Vereinigung von zwei separat gewalzten, vorzugsweise durch Kalandern erhaltenden Folien
und einem Kunstfasergewebe erzeugt werden, sei es wegen der großen
Gefahr einer "Delamimation", nämlich der Zersetzung der Bahn in ihre
ursprünglichen Bestandteile, sei es auch, we'gen bestehender Durchgänge
zwischen den zusammengefügten Bestandteilen, wenn auch nur in Form
mikroskopisch kleiner kapillarer Vertiefungen. Diese Durchgänge
sind selbst dann schädlich und beeinträchtigen die Dichtigkeit derartiger Kunststoffbahnen gegenüber Gasen, wenn die Durchgänge nicht
an der Oberfläche des Erzeugnisses erscheinen.· Dies wirkt sich insbesondere an Verbindungsnähten oder freiliegenden Randteilen /
von Kunststoffbahnen nachteilig aus.
Um die Nachteile wenigstens abzuschwächen werden die Verstärkungsschichten
mit Lösungen aus plastischem Material beschichtet. Trotz des Ärbeits- und Zeitaufwandes ist eine solche aus synthetischem ■ :
Material gebildete Beschichtung, selbst wenn sie durch wiederholtes
Auftragen erhalten wird, in ihren physikalischen Eigenschaften dem
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Folienmaterial mit seiner Stärke unterlegen. Ferner ergeben sich
damit eine Ungleichartigkeit des Erzeugnisses und Nachteile hinsichtlich
der Widerstandsfähigkeit und Abriebfestigkeit.
Es wird von der Fachwelt als nicht möglich beurteilt, eine feste
und dauerhafte Verbindung von durch Kalandern gefertigter Kunststoffolien mit Armierungsgeweben zu erhalten, die aus einem Netzwerk
mit orthogonal zueinander verlaufender Fadenscharen gebildet ist, insbesondere nach Art einer Dreherbindung gewebt ist, auch
wenn dieses zweckmäßig behandelt und wasserdicht gemacht worden ist,
z.B. mittels Isozyanat, Plastisol in Lösung, oder noch besser durch
Dispersion der plastischen Werkstoffe. Diese Schwierigkeiten beruhen darin, daß eine wirkungsvolle Einverleibung der Gewebestrukturen in
den beiden Kunststoffolien durch Verschmelzung unmöglich ist, weil
bei Wärmezuführung von außen die zur Verschmelzung-der Folien erforderlichen Temperaturen zu einer Zerstörung der Kunststoffolien
führen würden.
Die Aufgabe der Erfindung liegt also darin, eine Kunststoffbahn der
eingangs genannten Art zu schaffen. Dabei kommen wenigstens zwei
aus thermoplastischem Material bestehende Folien, die insbesondere aus Polyvenylchlorid, zur Anwendung, die zweckdienlich plastifiziert
sind, je nach der gewünschten Biegsamkeit und den physikalischen
Eigenschaften des Endproduktes, zwischen die eine verstärkende Gewebeschicht eingeschlossen wird, die insbesondere ein Wetzwerk aus
in Dreherbindung gearbeiteten Fäden aus Kunststoffasern aufweist,
die insbesondere aus Polyamiden, eventuell auch aus Polyestern hergestellt sind. Diese Fadenwerkstoffe sind zweckdienlich vorbehandelt.
Das 2iel der Erfindung ist,eine feste und dauerhafte Vereinigung zwischen den Folien durch die Zwischenräume der Haschen
des Netzwerkes zu erzielen und zudem an diesen Stellen die VJerkstoffbahn
in ihrer Gesamtdicke einheitlich mache* als ob die fertige
Kunststoffbahn an diesen Stellen in einem Stück erzeugt und nicht
aus mehreren Einzelfolien zusammengebaut worden wäre.
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19623S7 ■
Ein derartiges Produkt nach der Erfindung wird im wesentlichen .
dann erhalten, wenn zur Herstellung der Folien Kunstharze verwendet werden, die eine innige und dauerhafte Verbindung
der unter Druck kaschierten Folien zulassen, nachdem diese bis nahe unter ihre Schmelztemperatur erwärmt worden sind.
Die Temperaturen werden in den Grenzen gehalten, die die
Stabilität und die Handhabung der Folien nicht beeinträchtigen.
Ferner wird dabei zur Bildung der Armierung ein Netzwerk aus
synthetischen Fäden verwendet, die eine wesentliche höhere Schraelztemperatur als die Folienmaterialien aufweisen. Dabei
soll es möglich bleiben, das verstärkende Netzwerk zeitweise . sogar ohne weiteres über die Schmelztemperatur der Folien hinauszuerwäriuen,
ohne .'daß die Eigenschaften des Werkstoffes sich wesentlich verändern oder die viiderstandfähigkeit des Werkstoffes
■abnimmt. Schließlich wird die Kaschierung des Netzwerkes mit den
Folien unter vorhergehender Erwärmung der Folien bei einer Temperatur vorgenommen, die in der Größe jener zur Verschweißung
der Folien unter Druck und bei vorhergehender Erwärmung des ■
Netzwerkes über die Schmelztemperatur der Folien erforderlich ist.
Werden diese Bedingungen eingehalten, so gibt das Netzwerk des • Armierungsgewebes, das auf höhere Temperatur erwärmt ist, beim
Zusammentreffen auf die demgegenüber geringer erwärmten Folien örtliche Wärme ab, so daß sich zeitweise eine tiefschichtige
Plastifizierung des Kunststoffes vollzieht, der^zur-^polge unter
Anwendung von außen wirkenden Druckes das Netzwerk in die Innenflächen
der Folien eindringt und es zu einer großflächigen „
innigen Berührung in den freien Stellen zwischen den Haschen
des Netzwerkes kommt, so daß hier eine Versiegelung bei der Folien erzielt wird. Durch die Auswirkung der hohen Betriebstemperatur
ist es außerdem möglich, den plastifizieren Kunststoff
der Folien zwischen die einzelnen Fttilamente des Armierungsgewebes eindringen zu lassen. Um eine überhitzung der Folien
in ihren Außenschichten zu vermeiden und zugleich die endgültige
Struktur des Produktesfoerbeizufuhren, wird nach der durch gegen-
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läufige Walzen erhaltenen Kaschierung mittels dieser gleichen
'Kalanderwalzen bereits eine energische Abkühlung des Produktes
herbeigeführt.
Zur Erzielung der geschilderten Temperaturunterschiede und
die Wirkungsweise der Komponenten beim Schmelz- und Versiegelungsvorgang,
empfiehlt es sich , für die Folien bzw. für das
Netzwerk Polyvenylchlorid und Polyairmidchlorid der sogenannten
Art "Nylon" 6/6" {das Polymer des Adipat von Esamethyldiamin)
zu verwenden.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, auf das diese aber nicht beschränkt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 in stark vergrößertem Maßstab die perspektivische
Darstellung eines Stückes der Kunststoffbahn nach der Erfindung, die in der Ebene des Armierungsgewebes
teilweise geschnitten gezeichnet ist,
Fig. 2 einen stark vergrößerten Querschnitt eines das Netzwerk des Armierungsgewebes bildenden Fadens
nach dessen vorhergehender Behandlung,
Fig. 3 die einzelnen Bestandteile der Kunststoffbahn von
Fig. 1 im Querschnitt vor deren Vereinigung,
Fig. 4 einen Querschnitt parallel zum Schuß des Armierungsgewebes einer erfindungsgemäß fertiggestellten
Kunststoffbahn,
Fig. 5 ein bei der erfindungsgemäßen Kunststoffbahn nicht zu befürchtendes Phänomen der Delamination der in
Fig. 1 bis 4 erkennbaren Bestandteile,
Fig. 6 in schematischer Darstellung eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kunststoffbahn,
Fig. 7 in demgegenüber vergrößertem Maßstab die kaschierungszone
in der Vorrichtung von Fig. 6
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Die nach der Erfindung hergestellte armierte, aus synthetischem
Werkstoff gebildete Bahn 10 ist eine im wesentlichen homogene . Schicht, die in ihrem Inneren ein Netzwerk als Armierungsgewebe
aufweist, das insbesondere in Dreherbindung hergestellt worden ist. Der Kunststoff der Bahn 10 ist in den Zwischenräumen 12 der
Maschen des Hetzwerkes fest miteinander verbunden, so daß an
diesen Stellen praktisch keine Unterbrechungen des Werkstoffes feststellbar sind, dieses an den Stellen vielmehr wie ein einheitlicher
Werkstoff geraäß Fig. 4 wirkt. Lediglich das netzwerk bildet
einen von dem Kunststoff der beiden Folien sicher zu trennenden
Bestandteil, der in den Folienkunststoff mitten eingelagert ist. D^e Bahn ist demzufolge praktisch nicht aufblätterbar in ihre
Bestandteile. Die Gleichartigkeit der Bahn gestattet ein Verschweißen
unter Anwendung von liochfrequenzstrom.
Die Fäden des Netzwerkes wie- auch dessen Knotensteilen werden durch
Oberflächenbehandlung mit einem überzug z.B. aus Isozyanaten oder
anderen bei Gewebestrukturen üblicherweise zur Anwendung kommenden
Stoffen versehen. Fig. 2 stellt im Schnitt und stark vergrößert einen solchen Faden dar. Der die Fäden des Wetzwerkes allseitig
umschließende überzug gewährleistet eine innige Verbindung zwischen ungleichen Komponenten und beseitigt Luftblasen oder
andere Verunreinigungen in mikroskopisch kleinen Abmessungen.
In seiner einfachsten Gestalt besteht die Bahn gemäß Fig. 3 aus zwei Folien 10· und 1011, die vorzugsweise aus Polyvenylchlorid
gebildet sind und gleiche Foliendicke S1 und S11 aufweisen, sowie
aus einem gewebten Netzwerk der oben angegebenen Art. Die Bestandteile
gemäß Fig. 3 werden zu dem in Fig. 4 gezeigten Endprodukt vereinigt, wo das Armierungsgewebe 11 vollständig in dem Kunst- ~f
stoff der Folien eingelassen ist. Die entsthende Bahn 10 hat eine Schichtdicke S, die nur wenig von der Summe der Ausgangsdicken S1
und S'' der Folien abweicht, weil die Folienmasse nur um das geringe
Volumen der Netzstrukturen angewachsen ist, Entsprechend den erwünschten Eigenschaften der fertigen Kunststoffbahn wählt man die
WERKSTOFFE UND Maße, der Folien und der Armierungsgewebe aus. Die
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:- A Vi ''
Abriebsfestigkeit und die Durchschlagfestigkeit hängen im wesentlichen von den Folienmassen und damit von der Gesamtstärke
des Produktes ab. Der dynamische Widerstand, wie auch die Zugfestigkeit sind dagegen im wesentlichen von der Dichte
des Netzwerkgewebes sowie von der Fadendicke der Schuß- und Kettfäden abhängig, wie natürlich auch von der Art der sie
bildenden Werkstoffe. Die Dichte des Hetzwerkes darf aber andrerseits nicht zu hoch sein, denn zur Bildung der die
gegenseitige Vereinigung bewirkenden Stellen 12 der Folien muß ausreichend Platz gewahrt bleiben. Die zur Anwendung
kommende Foliendicke muß eine vollständige überdeckung des
Netzwerkes nach Verinigung garantieren, wie auch die Knotenstellen
des Netzwerkes nicht in Erscheinung treten sollen. Wenn man auch dem Umstand Rechnung trägt, daß das Armierungsgewebe bei
seiner Verarbeitung eine erhebliche Quetschung mit der Folge einer Abplattung der Fäden und der Knotenstellen erfährt, so
ist es doch angebracht, die ursprüngliche Gewebestärke etwa 80% der Summe der ursprünglichen Folienstärken nicht übersteigen
zu lassen. Nur bei besonders schweren Netzwerken erheblicher Dichte
wird man diesen Wert übersteigen lassen.
Es lassen sich für Kunststoffbahnen hoher Zugfestigkeit auch
zwei oder mehrere Armierungsgewebe anwenden, wobei außer den beiden
äußeren Folien auch noch Zwischenfolien zwischen die einzelnen
Armierungsgewebe eingelegt werden. Die Dicke der Zwischenfolie unterliegt nicht den vorerwähnten Beschränkungen, vielmehr
kann diese aucli viel geringer sein, wenn sie nur dazu ausreicht,
die Zwischenräume in den Maschen des Netzwerkes durch das Volumen
des Kunststoffes der an dieser Stelle angreifenden Folien ganz
auszufüllen.
In der nachfolgenden Tabelle sind einige Beispiele für die
Ausbildung einer Kunststoffbahn nach der Erfindung erläutert.
Die mit Großbuchstaben gekennzeichneten Spalten der Tabelle geben folgendes an: - .
82 9/1.3 87
A; ursprüngliche Foliendicke von Polyvenylchloridfolien,
die durch Kalandern erzeugt worden sind,
B: Anzahl der Kettfäden pro Zentimeter Gewebebreite,
C: Zahl der Schußanschläge pro Zentimeter Warenvorschubs,
D: Garnstärke der Kettfäden (in "den")
Es Garnstärke der Schußfäden;(insgesamt, in "den") die
Fäden sind z.B. aus mehreren fortlaufenden Fadenelementen
von ca» 6 Denier, wie "Nylon 6/6" gebildet.
F: Gesamtdicke der fertigen Kunststoffbahn
G: Zugfestigkeit, in Richtungen von Kette und Schuß gleich/
ausgedrückt in Kilogramm pro 5 Zentimeter Gewebebreite.
Beispiel A B C D E
| 1 | Of | 2 | mm | 3,5 x | 2 | 3,5 | 210 | 420 | 0,52 | 58 |
| .2 | O. | 43 | mm | 5 χ | 2 | 5 | 210 | 420 | 0.98 | 80 |
| 3 | " o, | 43 | mm | 4,5 χ | 2 | 4,5 | 420 | 840 | 1.05 | 140 |
| 4 | O, | 43 | mrri | 3,75x | 2 | 5 | 840 | 1260 | 1,2 | 235 |
| 5 | 0, | 25 | mm | 3,75x | 2 | 5 | C40 | 1260 | 0.84 | 230 |
Wie ersichtlich, ist die Enddicke der Folienbahn im allgemeinen
gleich der Summe der Dicken der einzelnen Folien zuzüglich etwa 50% der ursprünglichen Gewebestärke. Die Vierkstoffe der
Beispiele 1,2 und 3 sind insbesondere zur Herstellung aufblähbarer
Behälter für Flüssigkeiten öder dergleichen, Schlauchboot.
kleiner und mittlerer Abmessungen od.dgl. geeignet. Die in Beispiel
4 angeführte Bahn ist für Schlauchboote großer Ausmaße und
für Planen mit hoher Abriebfestigkeit besonders geeignet. Die
BaIm nach Beispiel 5 entspricht hinsichtlich ihrer Festigkeit
im wesentlichen derjenigen des Beispieles 4, es ist aber angezeigt, angesichts der geringen Stärke der Armierung : .
und Folien für Gegenstände zu verwenden, die eine große
Biegsamkeit bei geringer Abriebfestigkeit verlangen.
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_ 9 —
Jedes der mit den Bahnen nach der Erfindung herstellbare
.Erzeugnis läßt sich im Hochfrequenzverfahren vollkommen versiegeln, indem er zur guten Schmelzbildung führt.
Die Zugfestigkeit des Produktes ist größer als die Summe
der-Festigkeiten der einzelnen Komponenten.
In den Zeichnungen ist in Fig. 6 und 7 eine Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens näher
erläutert.
Das Gewebe 11 wird von einem Wickel 111 kontinuierlich abgezogen.
Die Geschwindigkeit seines Vorschubes wird durch die gegenläufigen Rollen 112 vorbestimmt, die mit der Fertigungsgeschwindigkeit
der Kunststoffbahn übereinstimmt, so daß innere Spannungen vermieden
sind und gleichzeitig ein glattes Anliegen des Armierungsgewebes gewährleistet ist. Oberhalb der Kaschierungszone , wo die
einzelnen Bestandteile der Kunststoffbahn zusammenkommen, wird das Gewebe fortschreitend erwärmt, z.B. mittels der gezeigten
Infrarotbestrahler 113. Das Armierungsgewebe wird dabei auf
eine Temperatur über der Schmelztemperatur der Folien gebracht, während die Folien selbst bei einer Temperatur von 160° bis 170° C
an den gegenläufigen Rollen 114' und 114' V geführt werden.
Die beiden kontinuierlichen Folien 10' und 10'' werden um die
Leerlaufwalzen 120", 1201' herumgelegt und erfahren ihren Abzug
durch den Walzensatz 121', 1221 und 123* bzw. 121", 122" und
123". Diese Walzen sind zweckmäßig erwärmt, um die Folien fortschreitend auf eine Temperatur zu bringen, die zwar nahe dem
Schmelzpunkt, jedoch noch unterhalb dieser Temperatur liegt. Beispielsweise werden die Walzen 121', 122' und 123' über den
Temperaturbereich von 90° bis 100° C, bzw. 110° bis 120° C und
130° bis 140° C erwärmt. Durch die Anordnung der Walzen wird
eine Wärmeübertragung auf die Dicke der Folien gewährleistet, die als schlechte Wärmeleiter zu gelten haben. Eine Oberflächenüberhitzung
der Folien unmittelbar vor Eingriff der Kaschierungswalzen
114', 114" v/ird durch zusätzliche Wärmestrahler 124', 124"
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vorgenommen..
Wie aus der Vergrößerung in Fig. 7 hervorgeht, werden die
Folien 10', 10'' zwischen die Kaschierungswalzen mit einem
kleinen Konvergenzwinkel eingelassen. Damit sind die Bögen der Berührung zwischen den Folien und den stark abgekühlten
Walzen verringert und demzufolge eine zu frühzeitige Abkühlung
des Kunststoffes vor der vollständigen Einverleibung der Armierungsgewebe 11 verhindert. Damit ist eine intensive
Vereinigung der ursprünglich getrennten Folien gewährleistet,
die zu der erwähnten einstückigen Erscheinung des Kunststoffes führt.
009829/1387
Claims (12)
- - li '-■'Kennwort: "Kunststoffolie"Patentansprüche: .Verfahren zur Herstellung von wenigstens eine gewebte Armierung aufweisenden Kunststoffbahnen in einer im wesentlichen gleichartigen Stärke, dadurch gekennzeichnet , ' daß zunächst Folien aus thermoplastischera Material in mindestens zwei voneinander getrennten Lagen hergestellt werden und die Armierung als ein Netzwerk aus einem Fadenwerkstoff gewebt wird, der einer gegenüber der Schmelztemperatur der Folien höheren Temperatur standhalt, wonach das Netzwerk zwischen die Folien eingebracht und durch kombinierte Wärme- und Druckeinwirkung auf eine die Fäden des Netzwerkes mit den Folien substanziell versiegelnde Temperatur erwärmt wird, wobei die Folien, in den Maschenzwischenräumen des ihnen einverleibten Netzwerkes fugenlos, unter Werkstoffdurchgang fest miteinander versiegelt werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk der Armierung aus synthetischen Fäden gewebt wird, welche einen höheren Schmelzpunkt als das Folienmaterial aufweisen.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien aus platifiziertemlOlyvenylchlörid gebildet werden.
- 4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenwerkstoff des Armierungs-Netzwerkeö aus Polyamiden, insbesondere aus Polymeren desExamethylendiamminadepat, gebildet ist. .. ■
- 5. Verfahren nach einem oder meieren der Ansuche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß das Armierungs-Netzwerk in Dreher-009829/1387bindung, insbesondere als sogenannter Zwirndreher, gewebt wird.
- 6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtdicke der für die Aüßenschicht der Kunststoffbahn bestimmten Folien größer als die Maximalstärke des gewebten Armierungs-Netzwerkes ausgebildet wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Maximalstärke des Armierungs-Netzwerkes 80% der Summe der Dicken der Außenfolien nicht übersteigt.: . ■-■■, ■." : -■■■
- 8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Armierüngs-Netzwerk durch die Folien beidseitig kaschiert wird. > ~ -
- 9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis .7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Armierungs-Netzwerke gewebt werden und zwischen diese eine Zwischenfolie eingelegt wird, wonach beidseitig die Außenfolien aufgebracht und durch die Zwischenräume der Netzwerke hindurch mit der Zwischenfolie homogen verschweißt werden,
- 10. Verfahren nach einem oder me%ieren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierung der A^oierungen mittels der Folien an gegenlaufenden, gekühlten- Walzen durchgeführt wird. "
- 11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in Durchzugsrichtung gesehen, vor der Kaschierung eine fortschreitende Erwärmung der Folien an Walzen stufenweise ansteigender Temperatur durchgeführt wird.
- 12. Kunststoffbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche-1 bis 11/ gekennzeichnet durch einen an den Stellen der Maschenzwischenräume des Armierüngs-Hetzv/erkes über die Gesarutdicke der fertigen Bahnwerkstoffmäßig und strukturell durchgehend gleichartigen Aufbau des Materials. ·009829/138 7L e e r s e i t e
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