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DE1962357A1 - Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit Armierungsgeweben - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit Armierungsgeweben

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Publication number
DE1962357A1
DE1962357A1 DE19691962357 DE1962357A DE1962357A1 DE 1962357 A1 DE1962357 A1 DE 1962357A1 DE 19691962357 DE19691962357 DE 19691962357 DE 1962357 A DE1962357 A DE 1962357A DE 1962357 A1 DE1962357 A1 DE 1962357A1
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DE
Germany
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foils
network
reinforcement
plastic
woven
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Pending
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DE19691962357
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Bruno Romanin
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Individual
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Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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Description

Dipi.*Phy«. MentzeJ, Patentanwalt
PAIt-NrANWALfE 196235
DIPL-ING. LUDEWIG · DIPL-PHYS. BUSE · 56 WUPPERTAL-B ARMEN
Kennwort: "Kunststoffolie"
Herr Bruno Romanin, Mailand/Italien, Via Vincenzo Monti 8
Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbahnen mit Ärmierungs-
geweben
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von wenigstens ein Armierungsgewebe aufweisenden Kunststoffbahnen in einer im wesentlichen gleichförmigen Stärke sowie die danach hergestellten Erzeugnisse* Dabei kommen Folien aus Kunststoffen, insbesondere aus Thermoplasten zur Verwendung, welche wenigstens ein Armierungsgewebe einschließen oder aber verstärkte plastische Walzmaterialien.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde zunächst, das Herstellungsverfahren derartiger Kunststoffbahnen zu verbessern. Dabei finden eine oder mehrere gleichartige Schichten oder Folien aus Kunststoffen Verwendung, wie aus Polyvenylchlorid, eventuell Polyäthylen oder \ ähnliche Werkstoffe. Die Verstärkung erfolgt durch ein gewebtes, reguläres und geordnetes Netzwerk, vorzugsweise aus Kunststoffäden, wie Polyamid, Polyester und Polynosiden.
Derartige verstärkte Kunststoffbahnen finden auf zahlreichen Gebieten der Technik großes AnwendungsInteresse, hauptsächlich in der Anfertigung von wasserdichten Planen. Ein wichtiges Anwendungsgebiet ist die Herstellung von druckbeständigen und wasserdichten Behältern, wie"z.B. faltbaren und bei Entleerung erschlaffenden Behältern für Gase und Flüssigkeiten, ferner Schlauchboote und Schwimmkörper. Die verstärkten Kunststoffhahnen bieten gegenüber
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den üblichen gummierten Geweben zahlreiche Vorteile. Ein Vorzug besteht darin, daß die Kunststoffbahnen sich mittels Hochfrequenz-Schweißung miteinander fest verbinden lassen. Diese Technik setzt u.a. eine im wesentlichen vollkommene Gleichartigkeit des Materials in seiner ganzen Stärke voraus.
Es ist bekannt, daß die Herstellung von Kunststoffbahnen mit Ver
Stärkungen zahlreiche Schwierigkeiten bietet, welche die Lösung zahlreicher technischer Probleme voraussetzt, die bisher noch nicht bewältigt werden konnten. Insbesondere sind bisher die Kunst-* stoffschichten mit dem Komponenten der Gewebefäden der Verstärkungen praktisch nicht verschweißbar gewesen.
So verhinderte beispielsweise die gegenseitige Aversion zwischen Polyvenylchlorid einerseits und Polyamiden andrerseits eine feste Verbindung der Merkstoffe aneinander. Dieser Unverträglichkeit kann nur teilweise durch eine vorherige, besondere chemische Überflächenbehandlung der zu verbindenden Bestandteile abgeholfen v/erden. Man erhält kein zufriedenstellendes Ergebnis bei der Herstellung von verstärkten Kunststoffbahnen, die durch Vereinigung von zwei separat gewalzten, vorzugsweise durch Kalandern erhaltenden Folien und einem Kunstfasergewebe erzeugt werden, sei es wegen der großen Gefahr einer "Delamimation", nämlich der Zersetzung der Bahn in ihre ursprünglichen Bestandteile, sei es auch, we'gen bestehender Durchgänge zwischen den zusammengefügten Bestandteilen, wenn auch nur in Form mikroskopisch kleiner kapillarer Vertiefungen. Diese Durchgänge sind selbst dann schädlich und beeinträchtigen die Dichtigkeit derartiger Kunststoffbahnen gegenüber Gasen, wenn die Durchgänge nicht an der Oberfläche des Erzeugnisses erscheinen.· Dies wirkt sich insbesondere an Verbindungsnähten oder freiliegenden Randteilen / von Kunststoffbahnen nachteilig aus.
Um die Nachteile wenigstens abzuschwächen werden die Verstärkungsschichten mit Lösungen aus plastischem Material beschichtet. Trotz des Ärbeits- und Zeitaufwandes ist eine solche aus synthetischem ■ : Material gebildete Beschichtung, selbst wenn sie durch wiederholtes Auftragen erhalten wird, in ihren physikalischen Eigenschaften dem
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Folienmaterial mit seiner Stärke unterlegen. Ferner ergeben sich damit eine Ungleichartigkeit des Erzeugnisses und Nachteile hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit und Abriebfestigkeit.
Es wird von der Fachwelt als nicht möglich beurteilt, eine feste und dauerhafte Verbindung von durch Kalandern gefertigter Kunststoffolien mit Armierungsgeweben zu erhalten, die aus einem Netzwerk mit orthogonal zueinander verlaufender Fadenscharen gebildet ist, insbesondere nach Art einer Dreherbindung gewebt ist, auch wenn dieses zweckmäßig behandelt und wasserdicht gemacht worden ist, z.B. mittels Isozyanat, Plastisol in Lösung, oder noch besser durch Dispersion der plastischen Werkstoffe. Diese Schwierigkeiten beruhen darin, daß eine wirkungsvolle Einverleibung der Gewebestrukturen in den beiden Kunststoffolien durch Verschmelzung unmöglich ist, weil bei Wärmezuführung von außen die zur Verschmelzung-der Folien erforderlichen Temperaturen zu einer Zerstörung der Kunststoffolien führen würden.
Die Aufgabe der Erfindung liegt also darin, eine Kunststoffbahn der eingangs genannten Art zu schaffen. Dabei kommen wenigstens zwei aus thermoplastischem Material bestehende Folien, die insbesondere aus Polyvenylchlorid, zur Anwendung, die zweckdienlich plastifiziert sind, je nach der gewünschten Biegsamkeit und den physikalischen Eigenschaften des Endproduktes, zwischen die eine verstärkende Gewebeschicht eingeschlossen wird, die insbesondere ein Wetzwerk aus in Dreherbindung gearbeiteten Fäden aus Kunststoffasern aufweist, die insbesondere aus Polyamiden, eventuell auch aus Polyestern hergestellt sind. Diese Fadenwerkstoffe sind zweckdienlich vorbehandelt. Das 2iel der Erfindung ist,eine feste und dauerhafte Vereinigung zwischen den Folien durch die Zwischenräume der Haschen des Netzwerkes zu erzielen und zudem an diesen Stellen die VJerkstoffbahn in ihrer Gesamtdicke einheitlich mache* als ob die fertige
Kunststoffbahn an diesen Stellen in einem Stück erzeugt und nicht aus mehreren Einzelfolien zusammengebaut worden wäre.
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Ein derartiges Produkt nach der Erfindung wird im wesentlichen . dann erhalten, wenn zur Herstellung der Folien Kunstharze verwendet werden, die eine innige und dauerhafte Verbindung der unter Druck kaschierten Folien zulassen, nachdem diese bis nahe unter ihre Schmelztemperatur erwärmt worden sind. Die Temperaturen werden in den Grenzen gehalten, die die Stabilität und die Handhabung der Folien nicht beeinträchtigen. Ferner wird dabei zur Bildung der Armierung ein Netzwerk aus synthetischen Fäden verwendet, die eine wesentliche höhere Schraelztemperatur als die Folienmaterialien aufweisen. Dabei soll es möglich bleiben, das verstärkende Netzwerk zeitweise . sogar ohne weiteres über die Schmelztemperatur der Folien hinauszuerwäriuen, ohne .'daß die Eigenschaften des Werkstoffes sich wesentlich verändern oder die viiderstandfähigkeit des Werkstoffes ■abnimmt. Schließlich wird die Kaschierung des Netzwerkes mit den Folien unter vorhergehender Erwärmung der Folien bei einer Temperatur vorgenommen, die in der Größe jener zur Verschweißung der Folien unter Druck und bei vorhergehender Erwärmung des ■ Netzwerkes über die Schmelztemperatur der Folien erforderlich ist.
Werden diese Bedingungen eingehalten, so gibt das Netzwerk des • Armierungsgewebes, das auf höhere Temperatur erwärmt ist, beim Zusammentreffen auf die demgegenüber geringer erwärmten Folien örtliche Wärme ab, so daß sich zeitweise eine tiefschichtige Plastifizierung des Kunststoffes vollzieht, der^zur-^polge unter Anwendung von außen wirkenden Druckes das Netzwerk in die Innenflächen der Folien eindringt und es zu einer großflächigen „ innigen Berührung in den freien Stellen zwischen den Haschen des Netzwerkes kommt, so daß hier eine Versiegelung bei der Folien erzielt wird. Durch die Auswirkung der hohen Betriebstemperatur ist es außerdem möglich, den plastifizieren Kunststoff der Folien zwischen die einzelnen Fttilamente des Armierungsgewebes eindringen zu lassen. Um eine überhitzung der Folien in ihren Außenschichten zu vermeiden und zugleich die endgültige Struktur des Produktesfoerbeizufuhren, wird nach der durch gegen-
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läufige Walzen erhaltenen Kaschierung mittels dieser gleichen 'Kalanderwalzen bereits eine energische Abkühlung des Produktes herbeigeführt.
Zur Erzielung der geschilderten Temperaturunterschiede und die Wirkungsweise der Komponenten beim Schmelz- und Versiegelungsvorgang, empfiehlt es sich , für die Folien bzw. für das Netzwerk Polyvenylchlorid und Polyairmidchlorid der sogenannten Art "Nylon" 6/6" {das Polymer des Adipat von Esamethyldiamin) zu verwenden.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, auf das diese aber nicht beschränkt ist. Es zeigen:
Fig. 1 in stark vergrößertem Maßstab die perspektivische Darstellung eines Stückes der Kunststoffbahn nach der Erfindung, die in der Ebene des Armierungsgewebes teilweise geschnitten gezeichnet ist,
Fig. 2 einen stark vergrößerten Querschnitt eines das Netzwerk des Armierungsgewebes bildenden Fadens nach dessen vorhergehender Behandlung,
Fig. 3 die einzelnen Bestandteile der Kunststoffbahn von Fig. 1 im Querschnitt vor deren Vereinigung,
Fig. 4 einen Querschnitt parallel zum Schuß des Armierungsgewebes einer erfindungsgemäß fertiggestellten Kunststoffbahn,
Fig. 5 ein bei der erfindungsgemäßen Kunststoffbahn nicht zu befürchtendes Phänomen der Delamination der in Fig. 1 bis 4 erkennbaren Bestandteile,
Fig. 6 in schematischer Darstellung eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kunststoffbahn,
Fig. 7 in demgegenüber vergrößertem Maßstab die kaschierungszone in der Vorrichtung von Fig. 6
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Die nach der Erfindung hergestellte armierte, aus synthetischem Werkstoff gebildete Bahn 10 ist eine im wesentlichen homogene . Schicht, die in ihrem Inneren ein Netzwerk als Armierungsgewebe aufweist, das insbesondere in Dreherbindung hergestellt worden ist. Der Kunststoff der Bahn 10 ist in den Zwischenräumen 12 der Maschen des Hetzwerkes fest miteinander verbunden, so daß an diesen Stellen praktisch keine Unterbrechungen des Werkstoffes feststellbar sind, dieses an den Stellen vielmehr wie ein einheitlicher Werkstoff geraäß Fig. 4 wirkt. Lediglich das netzwerk bildet einen von dem Kunststoff der beiden Folien sicher zu trennenden Bestandteil, der in den Folienkunststoff mitten eingelagert ist. D^e Bahn ist demzufolge praktisch nicht aufblätterbar in ihre Bestandteile. Die Gleichartigkeit der Bahn gestattet ein Verschweißen unter Anwendung von liochfrequenzstrom.
Die Fäden des Netzwerkes wie- auch dessen Knotensteilen werden durch Oberflächenbehandlung mit einem überzug z.B. aus Isozyanaten oder anderen bei Gewebestrukturen üblicherweise zur Anwendung kommenden Stoffen versehen. Fig. 2 stellt im Schnitt und stark vergrößert einen solchen Faden dar. Der die Fäden des Wetzwerkes allseitig umschließende überzug gewährleistet eine innige Verbindung zwischen ungleichen Komponenten und beseitigt Luftblasen oder andere Verunreinigungen in mikroskopisch kleinen Abmessungen.
In seiner einfachsten Gestalt besteht die Bahn gemäß Fig. 3 aus zwei Folien 10· und 1011, die vorzugsweise aus Polyvenylchlorid gebildet sind und gleiche Foliendicke S1 und S11 aufweisen, sowie aus einem gewebten Netzwerk der oben angegebenen Art. Die Bestandteile gemäß Fig. 3 werden zu dem in Fig. 4 gezeigten Endprodukt vereinigt, wo das Armierungsgewebe 11 vollständig in dem Kunst- ~f stoff der Folien eingelassen ist. Die entsthende Bahn 10 hat eine Schichtdicke S, die nur wenig von der Summe der Ausgangsdicken S1 und S'' der Folien abweicht, weil die Folienmasse nur um das geringe Volumen der Netzstrukturen angewachsen ist, Entsprechend den erwünschten Eigenschaften der fertigen Kunststoffbahn wählt man die WERKSTOFFE UND Maße, der Folien und der Armierungsgewebe aus. Die
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:- A Vi ''
Abriebsfestigkeit und die Durchschlagfestigkeit hängen im wesentlichen von den Folienmassen und damit von der Gesamtstärke des Produktes ab. Der dynamische Widerstand, wie auch die Zugfestigkeit sind dagegen im wesentlichen von der Dichte des Netzwerkgewebes sowie von der Fadendicke der Schuß- und Kettfäden abhängig, wie natürlich auch von der Art der sie bildenden Werkstoffe. Die Dichte des Hetzwerkes darf aber andrerseits nicht zu hoch sein, denn zur Bildung der die gegenseitige Vereinigung bewirkenden Stellen 12 der Folien muß ausreichend Platz gewahrt bleiben. Die zur Anwendung kommende Foliendicke muß eine vollständige überdeckung des Netzwerkes nach Verinigung garantieren, wie auch die Knotenstellen des Netzwerkes nicht in Erscheinung treten sollen. Wenn man auch dem Umstand Rechnung trägt, daß das Armierungsgewebe bei seiner Verarbeitung eine erhebliche Quetschung mit der Folge einer Abplattung der Fäden und der Knotenstellen erfährt, so ist es doch angebracht, die ursprüngliche Gewebestärke etwa 80% der Summe der ursprünglichen Folienstärken nicht übersteigen zu lassen. Nur bei besonders schweren Netzwerken erheblicher Dichte wird man diesen Wert übersteigen lassen.
Es lassen sich für Kunststoffbahnen hoher Zugfestigkeit auch zwei oder mehrere Armierungsgewebe anwenden, wobei außer den beiden äußeren Folien auch noch Zwischenfolien zwischen die einzelnen Armierungsgewebe eingelegt werden. Die Dicke der Zwischenfolie unterliegt nicht den vorerwähnten Beschränkungen, vielmehr kann diese aucli viel geringer sein, wenn sie nur dazu ausreicht, die Zwischenräume in den Maschen des Netzwerkes durch das Volumen des Kunststoffes der an dieser Stelle angreifenden Folien ganz auszufüllen.
In der nachfolgenden Tabelle sind einige Beispiele für die Ausbildung einer Kunststoffbahn nach der Erfindung erläutert. Die mit Großbuchstaben gekennzeichneten Spalten der Tabelle geben folgendes an: - .
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BAD ORIGINAL
A; ursprüngliche Foliendicke von Polyvenylchloridfolien, die durch Kalandern erzeugt worden sind,
B: Anzahl der Kettfäden pro Zentimeter Gewebebreite,
C: Zahl der Schußanschläge pro Zentimeter Warenvorschubs,
D: Garnstärke der Kettfäden (in "den")
Es Garnstärke der Schußfäden;(insgesamt, in "den") die Fäden sind z.B. aus mehreren fortlaufenden Fadenelementen von ca» 6 Denier, wie "Nylon 6/6" gebildet.
F: Gesamtdicke der fertigen Kunststoffbahn
G: Zugfestigkeit, in Richtungen von Kette und Schuß gleich/ ausgedrückt in Kilogramm pro 5 Zentimeter Gewebebreite.
Beispiel A B C D E
1 Of 2 mm 3,5 x 2 3,5 210 420 0,52 58
.2 O. 43 mm 5 χ 2 5 210 420 0.98 80
3 " o, 43 mm 4,5 χ 2 4,5 420 840 1.05 140
4 O, 43 mrri 3,75x 2 5 840 1260 1,2 235
5 0, 25 mm 3,75x 2 5 C40 1260 0.84 230
Wie ersichtlich, ist die Enddicke der Folienbahn im allgemeinen gleich der Summe der Dicken der einzelnen Folien zuzüglich etwa 50% der ursprünglichen Gewebestärke. Die Vierkstoffe der Beispiele 1,2 und 3 sind insbesondere zur Herstellung aufblähbarer Behälter für Flüssigkeiten öder dergleichen, Schlauchboot. kleiner und mittlerer Abmessungen od.dgl. geeignet. Die in Beispiel 4 angeführte Bahn ist für Schlauchboote großer Ausmaße und für Planen mit hoher Abriebfestigkeit besonders geeignet. Die BaIm nach Beispiel 5 entspricht hinsichtlich ihrer Festigkeit im wesentlichen derjenigen des Beispieles 4, es ist aber angezeigt, angesichts der geringen Stärke der Armierung : . und Folien für Gegenstände zu verwenden, die eine große Biegsamkeit bei geringer Abriebfestigkeit verlangen.
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_ 9 —
Jedes der mit den Bahnen nach der Erfindung herstellbare .Erzeugnis läßt sich im Hochfrequenzverfahren vollkommen versiegeln, indem er zur guten Schmelzbildung führt. Die Zugfestigkeit des Produktes ist größer als die Summe der-Festigkeiten der einzelnen Komponenten.
In den Zeichnungen ist in Fig. 6 und 7 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens näher erläutert.
Das Gewebe 11 wird von einem Wickel 111 kontinuierlich abgezogen. Die Geschwindigkeit seines Vorschubes wird durch die gegenläufigen Rollen 112 vorbestimmt, die mit der Fertigungsgeschwindigkeit der Kunststoffbahn übereinstimmt, so daß innere Spannungen vermieden sind und gleichzeitig ein glattes Anliegen des Armierungsgewebes gewährleistet ist. Oberhalb der Kaschierungszone , wo die einzelnen Bestandteile der Kunststoffbahn zusammenkommen, wird das Gewebe fortschreitend erwärmt, z.B. mittels der gezeigten Infrarotbestrahler 113. Das Armierungsgewebe wird dabei auf eine Temperatur über der Schmelztemperatur der Folien gebracht, während die Folien selbst bei einer Temperatur von 160° bis 170° C an den gegenläufigen Rollen 114' und 114' V geführt werden.
Die beiden kontinuierlichen Folien 10' und 10'' werden um die Leerlaufwalzen 120", 1201' herumgelegt und erfahren ihren Abzug durch den Walzensatz 121', 1221 und 123* bzw. 121", 122" und 123". Diese Walzen sind zweckmäßig erwärmt, um die Folien fortschreitend auf eine Temperatur zu bringen, die zwar nahe dem Schmelzpunkt, jedoch noch unterhalb dieser Temperatur liegt. Beispielsweise werden die Walzen 121', 122' und 123' über den Temperaturbereich von 90° bis 100° C, bzw. 110° bis 120° C und 130° bis 140° C erwärmt. Durch die Anordnung der Walzen wird eine Wärmeübertragung auf die Dicke der Folien gewährleistet, die als schlechte Wärmeleiter zu gelten haben. Eine Oberflächenüberhitzung der Folien unmittelbar vor Eingriff der Kaschierungswalzen 114', 114" v/ird durch zusätzliche Wärmestrahler 124', 124"
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vorgenommen..
Wie aus der Vergrößerung in Fig. 7 hervorgeht, werden die Folien 10', 10'' zwischen die Kaschierungswalzen mit einem kleinen Konvergenzwinkel eingelassen. Damit sind die Bögen der Berührung zwischen den Folien und den stark abgekühlten Walzen verringert und demzufolge eine zu frühzeitige Abkühlung des Kunststoffes vor der vollständigen Einverleibung der Armierungsgewebe 11 verhindert. Damit ist eine intensive Vereinigung der ursprünglich getrennten Folien gewährleistet, die zu der erwähnten einstückigen Erscheinung des Kunststoffes führt.
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Claims (12)

  1. - li '-■'
    Kennwort: "Kunststoffolie"
    Patentansprüche: .
    Verfahren zur Herstellung von wenigstens eine gewebte Armierung aufweisenden Kunststoffbahnen in einer im wesentlichen gleichartigen Stärke, dadurch gekennzeichnet , ' daß zunächst Folien aus thermoplastischera Material in mindestens zwei voneinander getrennten Lagen hergestellt werden und die Armierung als ein Netzwerk aus einem Fadenwerkstoff gewebt wird, der einer gegenüber der Schmelztemperatur der Folien höheren Temperatur standhalt, wonach das Netzwerk zwischen die Folien eingebracht und durch kombinierte Wärme- und Druckeinwirkung auf eine die Fäden des Netzwerkes mit den Folien substanziell versiegelnde Temperatur erwärmt wird, wobei die Folien, in den Maschenzwischenräumen des ihnen einverleibten Netzwerkes fugenlos, unter Werkstoffdurchgang fest miteinander versiegelt werden.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk der Armierung aus synthetischen Fäden gewebt wird, welche einen höheren Schmelzpunkt als das Folienmaterial aufweisen.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien aus platifiziertemlOlyvenylchlörid gebildet werden.
  4. 4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenwerkstoff des Armierungs-Netzwerkeö aus Polyamiden, insbesondere aus Polymeren desExamethylendiamminadepat, gebildet ist. .. ■
  5. 5. Verfahren nach einem oder meieren der Ansuche 1 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß das Armierungs-Netzwerk in Dreher-
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    bindung, insbesondere als sogenannter Zwirndreher, gewebt wird.
  6. 6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtdicke der für die Aüßenschicht der Kunststoffbahn bestimmten Folien größer als die Maximalstärke des gewebten Armierungs-Netzwerkes ausgebildet wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Maximalstärke des Armierungs-Netzwerkes 80% der Summe der Dicken der Außenfolien nicht übersteigt.
    : . ■-■■, ■." : -■■■
  8. 8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Armierüngs-Netzwerk durch die Folien beidseitig kaschiert wird. > ~ -
  9. 9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis .7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Armierungs-Netzwerke gewebt werden und zwischen diese eine Zwischenfolie eingelegt wird, wonach beidseitig die Außenfolien aufgebracht und durch die Zwischenräume der Netzwerke hindurch mit der Zwischenfolie homogen verschweißt werden,
  10. 10. Verfahren nach einem oder me%ieren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierung der A^oierungen mittels der Folien an gegenlaufenden, gekühlten- Walzen durchgeführt wird. "
  11. 11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in Durchzugsrichtung gesehen, vor der Kaschierung eine fortschreitende Erwärmung der Folien an Walzen stufenweise ansteigender Temperatur durchgeführt wird.
  12. 12. Kunststoffbahn nach einem oder mehreren der Ansprüche-1 bis 11/ gekennzeichnet durch einen an den Stellen der Maschenzwischenräume des Armierüngs-Hetzv/erkes über die Gesarutdicke der fertigen Bahnwerkstoffmäßig und strukturell durchgehend gleichartigen Aufbau des Materials. ·
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    L e e r s e i t e
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