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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeuginsassensicherheitsvorrichtung.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung
zum Einsatz zwischen einer Seite eines Fahrzeugs und dem Kopf eines
Fahrzeuginsassen, beispielsweise einen Airbag, welcher mehrere nicht ausdehnbare
Bereiche aufweist, um die Form des Airbags beim Aufblasen oder im
aufgeblasenen Zustand zu steuern.
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Eine
aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung
wie beispielsweise ein Airbag wird dazu verwendet, um einen Fahrzeuginsassen
im Falle einer Fahrzeugkollision, die eine derartige Rückhaltung
oder einen Schutz erfordert zurückzuhalten
oder zu schützen.
Ein typischer Airbag weist Stoffzuschnitte oder Stoffbahnen auf,
die ein Aufblasströmungsmittelvolumen
definieren. Wenn unter Druck stehendes Aufblasströmungsmittel
an den Airbag geliefert wird, so bewegen sich die Zuschnitte voneinander
weg, wenn der Airbag den aufgeblasenen Zustand annimmt.
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Es
ist bekannt Haltemittel zu verwenden, die sich zwischen den Teilen
eines Airbags erstrecken, um die Form und Größe eines aufgeblasenen Airbags
(Gassacks) zu steuern. Die Haltemittel sind Fangbänder aus Stoffmaterial,
die innerhalb des Airbags angeordnet sind, wobei entgegengesetzt
liegende Enden der Fangbänder
an den Stoffzuschnitten angenäht
sind. Wenn der Airbag vollständig
aufgeblasen ist, so sind die Fangbänder vollständig gestreckt oder auf ihre
volle Länge
gebracht, und sie stoppen die weitere Bewegung der Stoffzuschnitte
weg voneinander.
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Ein
Airbag zum Schutze eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Seitenaufpralls
am Fahrzeug bläst sich
in den relativ schmalen Raum auf, der zwischen dem Insassen und
der Fahrzeugseitenstruktur besteht. Mehrfache Haltemittel sind erforderlich,
um eine schmale aufgeblasene Dimension über die Erstreckung eines aufgeblasenen
Seitenairbag aufrechtzuerhalten. Es kann relativ schwierig und teuer
sein, einen Airbag herzustellen, welcher mehrfache Haltemittel aufweist,
die als Fangbänder
aus Stoffmaterial gebildet sind und sich zwischen den Airbagteilen
oder Stoffzuschnitten erstrecken.
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DE 39 10 007 A1 offenbart
ein aufblasbares Sicherheitsluftkissen zum Schutz eines Fahrzeuginsassen
durch Aufnahme des Sekundärstoßes, den
der Fahrzeuginsasse beim Vorwärtsschleudern
unter der Wirkung der Trägheit
erleidet. Das Luftkissen weist folgendes auf: ein erstes Befestigungsteil
auf der Gaseinströmseite,
ein zweites Befestigungsteil auf der Auftreffseite, und eine Vielzahl
von füllungssteuernden
Bauteilen, die zwischen den Befestigungsteilen an Verbindungsstellen
mit ihnen angeordnet und mit ihnen verbunden sind. Wenigstens diejenigen
Abschnitte des ersten Befestigungsteils, welche die Verbindungsstellen
mit den füllungssteuernden
Bauteilen bilden, sind elastisch, derart, daß sie Energie absorbieren und
die Stoßkräfte herabsetzen,
welche auf die füllungssteuernden
Bauteile ausgeübt
werden, wenn diese die Bewegung der Auftreffseite des Luftkissens
beim Füllen
stoppen. Die füllungssteuernden
Bauteile sind als vier Fangbänder
ausgebildet.
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In
der
DE 40 33 835 A1 wird
ein Luftsack angegeben, der eine Haltelitze aufweist, die zwischen
einem Grundgewebe auf der dem Fahrgast im Fahrzeug zugewandten Seite
und der mit dem festen Teil der Fahrzeugkarosserie zu verbindenden
Grundgewebe oder zwischen dem erstgenannten Grundgewebe und dem festen
Teil der Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist. Wenn der Luftsack aufgeblasen
wird, behält
der Luftsack eine vorbestimmte Form durch die Haltelitze bei. Die
Haltelitze umfaßt
eine Mehrzahl von Einzellitzen, und diese Einzellitzen haben genähte Teile,
die an dem Grundgewebe auf der dem Fahrgast im Fahrzeug zugewandten
Seite anzunähen
sind, und alle oder nahezu alle genähten Teile der Einzellitzen überlappen
sich miteinander. Diese sind mit dem Grundgewebe auf der dem Fahrgast
im Fahrzeug zugewandten Seite zusammengenäht. Hierdurch wird ermöglicht,
daß sich
die Festigkeit der genähten
Teile steigern läßt und daß man das Grundgewebe
zuverlässig
zuschneiden kann.
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DE 44 43 027 A1 offenbart
einen Seitenaufprall-Gassack für
ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, der
aus einer Wandung mit einer Einlaßöffnung sowie einer Trennwand
im Inneren des Gassackes versehen ist, welche den Innenraum des
Gassackes in zwei benachbarte Kammern unterteilt, die durch eine
in der Trennwand ausgebildete Verbindungsöffnung miteinander in Verbindung
stehen können.
Der Gassack ist so ausgebildet, daß die beiden Kammern länglich sind
und ihre Längsrichtung
mit der bevorzugten Entfaltungsrichtung übereinstimmt, daß die Einlaßöffnung an
einem ersten Längsende
und die Verbindungsöffnung
an einem zweiten Längsende
der ersten Kammer angeordnet ist und daß die Verbindungsöffnung im
zusammengelegten Zustand der Wandung durch darüberliegende Wandungsteile verschlossen
ist sowie bei der Entfaltung der Wandung erst bei Erreichen der
Nähe des
zweiten Längsendes
der ersten Kammer freigegeben wird.
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Schließlich wird
auf
EP 0 653 335 A2 verwiesen,
die einen Gassack zeigt, bei dem durch Abnäher Ober- und Unterteil des
Gassacks zusammengenäht
sind. Bei diesem Gassack wird jedoch der Gassack durch die geraden
Nähte der
Abnäher
in verschiedene Kammern geteilt, die sodann mehr oder weniger unabhängig voneinander
aufgeblasen werden. Ein freies Strömen von Strömungsmittel innerhalb des gesamten
Airbags ist nicht möglich.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Airbag zum
Schutze eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Seitenaufpralls am
Fahrzeug vorzusehen, welcher einfach herzustellen ist und beim Aufblasen
zuverlässig
in eine flächige
Form gebracht wird.
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Zusammenfassung der Erfindung.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden
Erfindung gelöst
durch eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Weitere
Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
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1 eine
schematische Vorderansicht einer Fahrzeugsicherheitsvorrichtung
mit einer erfindungsgemäßen aufblasbaren
Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung,
und zwar angebracht in einem Fahrzeugsitz;
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2 eine
Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung gemäß 1 in
einem entfalteten Zustand;
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3 einen
Schnitt längs
Linie 3-3 in 2;
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4 einen
Schnitt längs
Linie 4-4 in 2;
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5 einen
Schnitt längs
Linie 5-5 in 2;
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6 einen
Schnitt längs
Linie 6-6 der 2;
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7 eine
Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung der 1,
wobei ein erster Schritt eines Verfahrens zum Falten der aufblasbaren
Rückhaltevorrichtung
dargestellt ist;
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8 einen
Schnitt längs
Linie 8-8 der 7;
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9 eine
Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung gemäß 1,
wobei ein weiterer Schritt im Verfahren zum Falten der aufblasbaren
Rückhaltevorrichtung
dargestellt ist;
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10 eine
Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung der 1,
wobei ein weiterer Schritt im Verfahren des Faltens der aufblasbaren
Rückhaltevorrichtung
dargestellt ist;
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11 eine
Rückansicht
der Fahrzeugsicherheitsvorrichtung der 1;
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12 einen
Schnitt der Fahrzeugsicherheitsvorrichtung der 1;
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13 eine
Ansicht ähnlich 2,
wobei die aufblasbare Rückhaltevorrichtung
in einem aufgeblasenen Zustand gezeigt ist;
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14 einen
Schnitt längs
Linie 14-14 in 13;
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15 eine
Ansicht ähnlich 5,
und zwar von einem Teil einer aufblasbaren Rückhaltevorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung; und
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16 eine
Schnittansicht längs
Linie 16-16 der 15.
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Es
sei nunmehr ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben. Die vorliegende Erfindung sieht eine
Fahrzeuginsassensicherheitsvorrichtung vor, und insbesondere eine
aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung
wie beispielsweise einen Airbag. Die vorliegende Erfindung ist bei
verschiedenen aufblasbaren Rückhaltevorrichtungskonstruktionen
anwendbar. 1 veranschaulicht repräsentativ
für die
vorliegende Erfindung eine aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung
oder einen Airbag 10.
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Der
Airbag 10 ist Teil eines Airbagmoduls 12 (1).
Der Airbagmodul 12 der im folgenden im einzelnen unter
Bezugnahme auf die 11 und 12 beschrieben
wird, weist eine Aufblasvorrichtung 14 auf, und zwar zum
Aufblasen des Airbags 10. Ein Befestigungsbügel oder
ein Befestigungsteil 16 und eine Basisplatte 18 befestigen
den Airbag 10 und die Aufblasvorrichtung 14 an
einem Sitzrahmenglied 20 eines Fahrzeugsitzes 22.
Das Airbagmodul 12 weist auch einen Trichter oder Führungsmittel 24,
um das Aufblasen des Airbag 10 zu führen, ferner weist das Modul 12 einen
Diffuser 26 und ein Klemm- oder Befestigungsglied oder
eine Scheibe 28 auf.
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Der
Fahrzeugsitz 22 (1) ist als
vorderer Passagiersitz eines Fahrzeugs 40 dargestellt und
weist einen Sitzbodenteil 42 und ein Sitzrückenteil 44 auf.
Der Sitzrückenteil 44 besitzt
eine Innenbord oder eine Innenseite 46 und eine Außenbord
oder Außenseite 48.
Der Sitz 22 kann auch eine (nicht gezeigte) Kopfstütze aufweisen,
die von dem Fahrzeugsitzrückteil 44 getragen
oder von diesem gebildet wird.
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Der
Sitz 22 wird durch Schienen 50 an einem Körperteil 52 des
Fahrzeugs 40 getragen oder abgestützt. Der Fahrzeugkörper 52 besitzt
auch eine im ganzen als 54 bezeichnete Seitenstruktur.
In der dargestellten Ausbildung oder Konfiguration weist die Fahrzeugseitenstruktur 54 eine
Tür 56 und
ein Fenster 58 auf, die benachbart zum Fahrzeugsitz 22 angeordnet
sind. Es sei bemerkt, daß die
Erfindung auf Fahrzeuge anwendbar ist, die andere Arten von Seitenstrukturen
besitzen, beispielsweise ist die Erfindung anwendbar bei einem Van
(Lieferwagen oder Campingwagen), wo benachbart zum Sitz 22 kein
Fenster oder keine Tür
vorgesehen sind.
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Das
Sitzrahmenglied 20 ist im Sitzrückenteil 44 des Fahrzeugsitzes 22 angeordnet.
Das Sitzrahmenglied 20 besitzt einen rohrförmigen Querschnitt
und hat eine im ganzen L-förmige
Konfiguration. Die L-förmige Konfiguration
des Sitzrahmenglieds 20 ist mit einem ersten Schenkel 64 versehen,
der sich im ganzen vertikal im Sitzrückenteil 44 erstreckt
und mit einem zweiten Schenkel 66, der sich im ganzen horizontal
im Sitzrücken oder
Sitzrückenteil 44 erstreckt.
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Der
Airbag 10 ist in den 2 bis 6 in
einem nicht aufgeblasenen Zustand dargestellt (in den 3 bis 6 sind
die verschiedenen Schichten oder Lagen aus Stoffmaterial im Airbag
aus Gründen
der Klarheit beabstandet voneinander gezeigt).
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Der
Airbag 10 weist ein Innenteil oder eine Innenpanele 70 (2)
auf und ferner eine Außenpanele oder
ein Außenteil 80,
wobei jede dieser Panele aus einem Stoffmaterial hergestellt ist,
und wobei ferner diese Panelen miteinander vernäht sind, um einen Körperteil 82 und
einen Halsteil 84 des Airbags zu bilden. Die Panele 86 definieren
zusammen ein Aufblasströmungsmittelvolumen 86 zur
Aufnahme von Aufblasströmungsmittel
von der Aufblasvorrichtung 14. Der Airbag 10 weist
auch eine innere partielle Panele (Innenteilpanele) 90 auf
und eine äußere partielle
Panele (Außenteilpanele) 92 (3)
auf, die beschichtet oder überzogen
sind, und die sich über
den Halsteil 84 des Airbags erstrecken, und über nur
einen kleinen Teil des Körperteils 82, wie
dies mit gestrichelten Linien in 2 gezeigt
ist. Der Airbag 10 weist ferner eine Vielzahl von Haltemitteln 100 und 102 auf,
und zwar zur Steuerung der Bewegung der inneren und äußeren Panele 70 und 80 weg
voneinander.
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Die
Innenpanele 70 (2) ist ein einziges Teil oder
Stück aus
Stoffmaterial, vorzugsweise nicht beschichtetem gewebten Nylon,
welches eine Innenseitenoberfläche 104 (6)
und eine entgegengesetzt liegende Außenseitenoberfläche 106 besitzt.
Eine Außenumfangskante 128 der
Innenpanele 70 erstreckt sich zwischen den Innenund Außenseitenoberflächen 104 und 106.
Die Innenpanele 70 weist einen schmalen Halsteil 108 (2)
auf, in dem eine Aufblasvorrichtungsöffnung 110 ausgeformt
ist. Sechs Befestigungsöffnungen 112 in
der Form von rechteckigen Schlitzen sind in einer Kreisanordnung
um die Aufblasvorrichtungsöffnung 110 herum angeordnet, um den Airbag 10 an
dem Modul 12 in der unten beschriebenen Art und Weise zu
befestigen.
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Der
Halsteil 108 der Innenpanele 70 vereinigt sich
oder geht über
in einen im allgemeinen rechteckigen Körperteil 114 der Innenpanele.
Der Körperteil 114 weist
einen Mittelteil 116 auf, mit dem die acht Haltemittel 100, 102 verbunden
sind. Ein C-förmiger äußerer Umfangsteil 120 des
Körperteils 114 umgibt
den Mittelteil 116. Der C-förmige Außenumfangsteil 120 weist
einen oberen Seitenabschnitt 122, der über den Haltemitteln 100 und 102,
wie in 2 gezeigt, angeordnet ist, ferner einen unteren
Seitenabschnitt 124, angeordnet unterhalb der Haltemittel,
wie in 2 gezeigt, und einen äußeren Endabschnitt 126,
angeordnet am linken oder äußeren Ende
des Airbags 10, wie in 2 zu sehen.
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Die äußere Panele 80 (nicht
in 2 zu sehen, aber teilweise in den 3 bis 6)
weist keine Aufblasvorrichtungsöffnung
oder Befestigungsöffnungen
auf, ist aber ansonsten identisch zur Innenpanele 70. Die Außenpanele 80 kann
eine oder mehrere (nicht gezeigt) Ablässe aufwei sen, um Aufblasströmungsmittel
aus dem Aufblasströmungsmittelvolumen 86 in
bekannter Weise abzulassen. Die Außenpanele 80 besitzt
eine Innnenseitenoberfläche 130 (6),
die zur Innenseitenoberfläche 104 der
Innenpanele hinweist. Eine Außenumfangskante 132 der
Außenpanele 180 erstreckt
sich zwischen der Innenseitenoberfläche 130 und einer
entgegengesetzt liegenden Außenoberfläche 134 der
Außenpanele.
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Die
Innenteilpanele 90 (2) ist aus
einem einzigen Stück
oder Teil aus Stoffmaterial hergestellt, und zwar mit einer Innenseitenoberfläche 140 (3)
und einer Außenseitenoberfläche 142.
Die Innenteilpanele 80 besteht vorzugsweise aus gewebtem
Nylon. Ein Überzug
oder eine Schicht 144 aus einem strömungsmittelundurchlässigen Material
wie beispielsweise Neopren ist auf der Innenseitenoberfläche 140 der
Innenteilpanele 90 angebracht oder angeordnet.
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Ein
Halsteil 146 (2) der Innenteilpanele 90 erstreckt
sich gemeinsam mit dem Halsteil 108 der Innenpanele 70.
Der Halsteil 146 der Innenteilpanele 90 besitzt
eine Aufblasvorrichtungsöffnung
und Befestigungsöffnungen,
die sich in gleicher Weise erstrecken wie diejenigen an der Innenpanele 70.
Ein Körperteil 148 der
Innenteilpanele 90 erstreckt über nur einen Teil des Körperteils 82 der
Innenpanele 70. Der Körperteil 148 der
Innenteilpanele 90 ist im allgemeinen durch eine Reihe
von geraden Kanten 150, 152, 154 und 156 definiert.
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Die
Außenteilpanele 92 (3)
liegt unter und ist im wesentlichen identisch zu der Innenteilpanele 90, aber
weist nicht eine Aufblasvorrichtungsöffnung oder Befestigungsöffnungen
auf. Die Außenteilpanele 92 besitzt
eine Innenseitenoberfläche 160 und
eine Außenseitenoberfläche 166.
Die Innenseitenoberfläche 160 der Außenteilpanele 92 weist
zu der Innenseitenoberfläche 140 der
Innenteilpanele 90 hin. Ein Überzug 162 aus strömungsmittelundurchlässigem Material
wie beispielsweise Neopren ist auf der Innenseitenoberfläche 160 der
Außenteilpanele 92 angeordnet.
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Eine äußere Nahtlinie 170 (2 und 3)
verbindet die Innenpanele 70, die Außenpanele 80, die Innenteilpanele 90 und
die Außenteilpanele 92.
Die Außennaht
oder Stichlinie 170 weist eine Reihe von Stichen oder Nahtteilen
auf, die sich vollständig
um den Außenumfang
des Airbags 10 erstrecken. Da die Außennahtlinie 170 genäht wird,
wenn die Panele umgedreht sind oder mit der Innenseite nach außen weisen,
und zwar gegenüber
dem Zustand, der in den Zeichnungen gezeigt ist, liegen die Außenumfangskanten 120 und 132 der
Panele 70 bzw. 80 zwischen den Innenseitenoberflächen 104 und 132 der
Panele, wenn sie nach dem Nähen
umgedreht werden.
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Der
Körperteil 82 (2)
des Airbags 10 weist den Körperteil 114 der Innenpanele 70 und
auch den Körperteil
der Außenpanele 80 auf.
Der Körperteil 82 des
Airbags 10 besitzt ein Außenumfangsteils 180,
der den C-förmigen
Außenumfangsteil 120 der
Innenpanele 70 und den C-förmigen Außenumfangsteil der Außenpanele 80 aufweist.
Der Körperteil 82 des
Airbags 10 weist ferner ein Mittelteil 182, der
den Mittelteil 116 in Panele 70 und den Mittelteil
der Außenpanele 80 aufweist,
und auch die am weitesten links gelegenen (vergleiche 2)
der Innen- und Außenteilpanele 90 und 92.
Der Halsteil 84 des Airbags 10 weist den Halsteil 108 der
Innenpanele 70 und den Halsteil der Außenpanele 80 auf und
auch die Halsteile der Innen- und Außenteilpanele 90 und 92.
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Die
Haltemittel 100 und 102 sind innerhalb der Außennahtlinie 170 umschlossen
und sind in dem Mittelteil 182 des Körperteils 82 des Airbags 10 angeordnet.
Die Haltemittel 100 und 102 verbinden die Innenpanele 70 und
die Außenpanele 80,
um die Bewegung der Panele 70 und 80 weg voneinander
zu steuern. In dem dargestellten Airbag 10 verbinden die
sechs Haltemittel 100, die identisch zueinander sind, die
Innen- und Außenpanele 70 und 80,
aber verbinden nicht die Innen- und Außenteilpanele 90 und 92.
Die zwei Haltemittel 102, die identisch zueinander sind,
verbinden die Innen- und Außenteilpanele 90 und 92 und
auch die Innen- und Außenpanele 70 und 80.
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Ein
beispielhaftes Haltemittel 100, welches man am besten in
den 2 und 5 sieht, weist einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt
der Innenpanele 70, einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 202 der
Außenpanele 80,
zwei Stoffstärkungskissen
oder -flächen 204 und 206 und
mehrere Anheft- oder Nahtabschnitte, welche die verschiedenen Stoffteile
verbinden.
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Das
Innenverstärkungskissen 204 (2 und 5)
ist von kreisförmiger
Gestalt und weist entgegengesetzt liegende erste und zweite Seitenoberflächen 208 und 210 (5)
auf und eine kreisförmige
Außenumfangskante 212.
Das Innenverstärkungskissen 204 ist
zwischen den Innenund Außenpanelen 70 und 80 angeordnet,
und zwar an einer Stelle benachbart zur Innenpanele 70.
Die erste Seitenoberfläche 208 des
inneren Verstärkungskissens 204 liegt über und
steht in anstoßendem
Eingriff mit der Innenseitenoberfläche 104 der Innenpanele 70.
Ein kreisförmiger
Naht- oder Anheftabschnitt 214 am Außenumfang des Innenverstärkungskissens 204 verbindet
das Innenverstärkungskissen
mit der Innenpanele 70.
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Das
Außenverstärkungskissen 206 ist
identisch zum Innenverstärkungskissen 204.
Auf diese Weise ist das Außenverstärkungskissen 206 kreisförmig in
seiner Gestalt und besitzt entgegengesetzt liegende erste und zweite
Seitenoberflächen 220 und 222 und
eine kreisförmige
Außenumfangskante 224.
Das Außenverstärkungskissen 206 ist
zwischen den Innen- und Außenpanelen 70 und 80 angeordnet,
und zwar an einer Stelle benachbart zur Außenpanele 80. Die
erste Seitenoberfläche 220 des
Außenverstärkungskissens 206 liegt über und
ist in anstoßendem
Eingriff oder in Berührung
mit der Innenseitenoberfläche 130 der
Außenpanele 80.
Das Außenverstärkungskissen 206 ist
an seinem Außenumfang
mit der Außenpanele 80 vernäht, und
zwar mit einem kreisförmigen
Anheft- oder Nähabschnitt 226.
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Die
Verstärkungskissen 204 und 206 sind
an die Innen- bzw. Außenpanele 70 bzw. 80 angenäht, wenn die
Panele 70 und 80 umgedreht sind oder mit der Innenseite
außen
vorgesehen sind, und zwar gegenüber dem
in der Zeichnung dargestellten Zustand. Nachdem die Innenpanele
und die Außenpanele 80 mit
der Außennahtlinie 170 vernäht sind,
werden die Innen- und Außenpanele
umgedreht oder mit der richtigen Seite nach außen gedreht, und zwar in den
in der Zeichnung gezeigten Zustand. Die Innen- und Außenpanele 70 und 80 werden
sodann mit den Innen- und Außenverstärkungskissen 204 und 206 miteinander
vernäht,
und zwar mit einem kreisförmigen
Näh- oder
Abheftabschnitt 230 zur Bildung der Haltemittel 100.
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Der
Näh- oder
Anheftabschnitt 230 weist eine Reihe von Nähten oder
Stichen auf, die in einem kreisförmigen
Muster angeordnet sind, und die sich durch die Innenpanele 70,
das Innenverstärkungskissen,
das Außenverstärkungskissen 206 und
Außenpanele 80 erstrecken.
Der Nähab schnitt 230 umschließt und definiert
den kreisförmigen
Haltemittelabschnitt 200 der Innenpanele 70. Der
Anheftoder Nähabschnitt 230 umschließt in ähnlicher
Weise und definiert den kreisförmigen
Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80.
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Der
kreisförmige
Haltemittelabschnitt 200 der Innenpanele 70 liegt über dem
kreisförmigen
Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80. Die
zweite Seitenoberfläche 210 des
Innenverstärkungskissens 204 liegt über und
ist in berührendem
Eingriff mit der zweiten Seitenoberfläche 222 des Außenverstärkungskissens 206. Der
kreisförmige
Stich- oder Anheft- oder auch Nähabschnitt 230 blockiert
den Fluß von
Aufblasströmungsmittel
von dem Aufblasströmungsmittel 86 zu
einer Stelle zwischen dem Haltemittelabschnitt 200 der
Innenpanele 70 und dem Haltemittelabschnitt 202 der
Außenpanele 80.
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Jedes
der sechs Haltemittel 100 weist einen identischen kreisförmigen Nahtabschnitt 230 auf.
Jedes Haltemittel 100 ist von den anderen der Haltemittel 100 beabstandet.
Auf diese Weise ist jeder der Nahtabschnitte 230 von den
anderen der Nahtabschnitte 230 beabstandet.
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Jedes
Haltemittel 102 (2 und 4)
weist einen kreisförmigen
Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele 70 auf
und ferner einen kreisförmigen
Haltemittelabschnitt 242 der Außenpanele 80. Jedes
Haltemittel 102 weist auch einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 244 der
Innenteilpanele 90, einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 246 der
Außenteilpanele 92,
und zwei Stoffverstärkungskissen 248 und 250.
Eine Vielzahl von Nahtabschnitten verbinden miteinander diese verschiedenen
Stoffteile.
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Das
Innenverstärkungskissen 248 (4)
ist identisch zu den Verstärkungskissen 204 und 206,
die in 5 gezeigt sind. Eine erste Seitenoberfläche 254 des
Innenverstärkungskissens 248 liegt über und
ist in berührendem
Eingriff mit der nicht beschichteten Außenseitenoberfläche 142 der
Innenpanele 90. Das Innenverstärkungskissen 248 ist
angenäht
zwischen der Innenpanele und der Innenteilpanele 90 mit
einem kreisförmigen
Nahtabschnitt 252, der sich um den Außenumfang des Kissens 248 herum
erstreckt.
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Das
Außenverstärkungskissen 250 ist
identisch zum Innenverstärkungskissen 248.
Eine erste Seitenoberfläche 256 des
Außenverstärkungskissens 250 liegt über und
ist in Anstoß-
oder Berührungseingriff
mit der nicht beschichteten Seitenoberfläche 166 der Außenteilpanele 92.
Das Außenverstärkungskissen 250 ist genäht zwischen
die Außenpanele 90 und
die Außenteilpanele 92,
und zwar mit einem kreisförmigen
Naht- oder Stichabschnitt 258, der sich um den Außenumfang
des Kissens 250 herum erstreckt.
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Ein
kreisförmiger
Naht- oder Stichabschnitt 260 verbindet die inneren und äußeren Panele 70 und 80, die
inneren und äußeren Teilpanele 90 und 92 und
die Verstärkungskissen 248 und 250.
Der Nahtabschnitt 260 umschließt und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 240 der
Innenpanele 70 und umschließt und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 242 der
Außenpanele 80.
Der Stich- oder Nahtabschnitt 260 blockiert den Fluß von Aufblasströmungsmittel
von dem Aufblasströmungsmittelvolumen 86 zu
einer Stelle zwischen dem Haltemittelabschnitt 240 der
Innenpanele und dem Haltemittel 242 der Außenpanele 80.
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Der
Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele 70 liegt über dem
Haltemittelabschnitt 242 der Außenpanele 80. Der Überzug oder
die Beschichtung 144 auf der Innenoberfläche 140 der
Innenteilpanele 90 liegt über und steht in Berührungseingriff
mit dem Überzug 162 auf
der Innenseitenoberfläche 160 der
Außenteilpanele 92.
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Nachdem
der Airbag 10 vollständig
genäht
und zusammengebaut ist, wird der Airbag mit den anderen Teilen des
Airbagmoduls 12, wie in den 11 und 12 gezeigt,
zusammengebaut. (In 12 ist der Airbag 10 aus
Gründen
der Klarheit aus nur einer Schicht eines nicht beschichteten Stoffmaterials
dargestellt).
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Die
Basisplatte 18 (11 und 12)
des Airbagmoduls 12 ist ein im ganzen ebenes Teilblechstanzteil.
Die Basisplatte 18 weist zwei radial vorspringende Befestiungsohren 270 und 272 (11)
auf, deren jedes eine entsprechende Befestiungsöffnung besitzt. Eine ringförmige sich
axial erstreckende Innenkantenoberfläche 274 (12)
der Basisplatte 18 definiert eine kreisförmige Mittelöffnung in
der Basisplatte 18. Die Mittelöffnung ist auf einer Achse 276 zentriert.
Sechs identische Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte 18 sind
in einer kreisförmigen
Anordnung zentriert auf der Achse 276 mit gleichem Abstand
angeordnet. Die Schlitze 278 besitzen die gleiche Konfiguration
wie die Befestigungsöffnung 112 in
dem Halsteil 108 der Innenplatte oder Innenpanele 70 des
Airbags 10.
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Der
Trichter oder die Führungsmittel 24 sind
an die Basisplatte 18 angeschweißt, könnten aber auch in anderer
Weise als ein Teil mit der Basisplatte 18 ausgebildet sein.
Der Trichter 24 besitzt eine breite, flache, rohrförmige Gestalt
und weist eine Innenseitenwand 248 und eine Außenseitenwand 286 auf.
Die Wände
des Trichters 24 definieren eine Einlaßöffnung 288 und eine
Auslaßöffnung 290 des
Trichters. Eine Kammer oder ein Durchlaß 292 wird umschlossen
innerhalb und definiert durch die Wände des Trichters 24,
erstreckt sich zwischen der Einlaßöffnung 288 und der
Auslaßöffnung 290 des
Trichters 24. Der Trichter 24 besitzt eine Mittelachse 294,
die sich parallel zu den Trichterwänden 284 und 286 erstreckt.
Die Trichterachse 294 erstreckt sich zwischen der Einlaßöffnung 288 und
der Auslaßöffnung 290 mit
einem Winkel gegenüber
der Ebene der Basisplatte 18.
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Der
Diffuser 26 ist ein einstückiges, im ganzen napfförmiges Glied
und weist eine zylindrische, sich axial erstreckende Seitenwand 300 auf,
die auf der Achse 276 des Moduls 10 zentriert
ist. Eine Vielzahl von beabstandeten Strömungsmittelflußöffnungen 302 (12)
sind in der Seitenwand des Diffusers 26 ausgebildet, und
zwar zwischen der Aufblasvorrichtung 14 und dem Trichter 24.
Ein ringförmiger
Befestigungsflansch 304 des Diffusers 26 erstreckt
sich radial von der Diffuserseitenwand 300 nach außen. Sechs
identische Befestigungsansätze
oder Loppen 306 ragen axial vom Befestigungsflansch 304 des
Diffusers 26 weg. Die Befestigungsansätze 306 sind mit gleichem
Abstand in einer kreisförmigen
Anordnung zentriert auf der Achse 276 angeordnet. Jeder
Befestigungsansatz 306 besitzt eine rechteckige Konfiguration
derart bemessen, daß er
durch die Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte 18 paßt und durch
die Befestigungsöffnungen 112 im Airbag 10.
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Die
Scheibe 28 (3 bis 5) ist ein
flaches ringförmiges
Teil aus Metall mit parallelen, sich radial erstreckenden Innen-
und Außenseitenoberflächen. Sechs
identische Befestigungsschlitze (12) (nicht
nume riert) in der Scheibe 28 ist gleichmäßig beabstandet
in einer kreisförmigen
Anordnung zentriert auf der Achse 276 vorgesehen, und zwar
zur Aufnahme der Befestigungsansätze 306 am
Diffuser 26. Jeder Befestigungsschlitz in der Scheibe 28 besitzt
die gleiche rechteckige Konfiguration wie die Befestigungsschlitze 278 in
der Basisplatte 18.
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Der
Befestigungsbügel
oder das Befestigungsteil 16 (9 und 10)
ist ein einziges Teil aus Metallblech, und zwar gestanzt und formt
mit einer allgemeinen Jförmigen
Gestalt, wie man am besten in 11 erkennt.
Der Befestigungsbügel 16 ist
im ganzen eben oder Planar und weist einen ersten Endteil 310 und
einen zweiten Endteil 312 auf, die jeweils eine Befestigungsöffnung besitzen.
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Die
Aufblasvorrichtung 14 (3 und 4)
ist eine bekannte pyrotechnische Airbagaufblasvorrichtung mit einer
Vielzahl von Gasauslaßöffnungen 320.
Ein sich radial erstreckender Befestigungsflansch der Aufblasvorrichtung 14 besitzt
parallele innere und äußere Seitenoberflächen. Zuleitungsdrähte (nicht
gezeigt) erstrecken sich von der Aufblasvorrichtung 14 aus.
Die Zuleitungsdrähte
sind mit einer (nicht gezeigten) elektrischen Schaltung verbunden,
und zwar einer Schaltung des Fahrzeugs, die einen Kollisionssensor
und eine Leistungsquelle wie beispielsweise die Fahrzeugbatterie
aufweist.
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Das
Airbagmodul 10 wird dadurch zusammengebaut, daß man zuerst
den Diffuser 26 und die Scheibe 28 durch die Aufblasvorrichtungsöffnung 110 im
Halsteil 108 der Innenpanele 70 des Airbags 10 in
eine Position innerhalb des Airbags schiebt oder bewegt. Der Diffuser 26 ist
mit der Scheibe 28 derart in Eingriff, daß die Befestigungsansätze 306 am
Diffuser sich durch die (nicht numerierten) Befestigungssschlitze
in der Scheibe erstrecken. Der Diffuser 26 und die Scheibe 28 sind
innerhalb des Airbags 10 derart positioniert, daß die Befestigungsansätze 306 am
Diffuser sich auch durch die Befestigungsöffnungen 112 im Halsteil 24 des
Airbags erstrecken. Die Scheibe 28 ist somit angeordnet
zwischen dem Befestigungsflansch 304 des Diffusers 12 und
dem Airbag 10. Die Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26 erstrecken
sich nur axial und sind noch nicht radial nach innen gebogen, wie
dies in den 11 und 12 gezeigt
ist.
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Die
Aufblasvorrichtung 14 wird axial in den Airbag 10 durch
die Aufblasvorrichtungsöffnungen 110 eingesetzt,
und zwar in eine Position innerhalb der Seitenwand 300 des
Diffusers 26. Der Befestigungsflansch an der Aufblasvorrichtung 14 kommt
mit einem Teil der Scheibe 28 in Eingriff oder Berührung. Der
Basisteil 18 wird als nächstes
an dem Airbag 10 und der Aufblasvorrichtung 14 derart
positioniert, daß die
Befestigungsansätze 306 am
Diffuser 26 sich durch die Befestigungsschlitze 278 in
der Basisplatte erstrecken. Die wegragenden Endteile der Befestigungsansätze 306 am
Diffuser 26 werden sodann radial nach innen gebogen, um so über der
Basisplatte 18 zu liegen, wie man dies in 12 erkennt.
Die Befestigungsansätze 306 am
Diffuser 26 klammern die folgenden Bauteile zusammen oder
befestigen sie aneinander: die Basisplatte 18, den Airbag 10,
die Scheibe 28, die Aufblasvorrichtung 14 und
den Diffuser 26.
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Der
Airbag 10 ist zusammengefaltet und aufbewahrt in der Kammer 292 im
Trichter 24 in der Art und Weise, wie das schematisch in
den 7. bis 10 gezeigt
ist. Eine Reihe von Faltungen 330, 332, 334, 336 sind
im Körperteil 82 des
Airbags 10 gebildet. Die Faltungen oder Falten 330 bis 336 werden
dadurch gebildet, daß man
das Material der Innenpanele 70 weg vom Material der Außenpanele 80 bewegt,
wie man dies am besten in 8 erkennt.
Die Faltungen 330 bis 336 werden zwischen den
Haltemitteln 100, 102 gebildet und erstrecken
sich von dem Oberseitenteil 122 des Airbags 10 zum
Unterseitenteil 124 des Airbags.
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Der
Körperteil 82 des
Airbags 10 wird daraufhin in den Halsteil 84 des
Airbags, wie in den 9 und 10 gezeigt,
geschoben oder gebracht, und zwar in einer Richtung nach rechts
in 9. Speziell wird das Stoffmaterial, welches den
Halsteil 108 der Innenpanele 70 des Airbags 10 bildet
vom Stoffmaterial wegbewegt, welches den Halsteil der Außenpanele 90 des
Airbags bildet, um eine Tasche oder einen Sack zu bilden, in den
der Körperteil 82 des
Airbags bewegt wird. Der Körperteil 82 des
Airbags 10 wird entlang der Faltungen 330 bis 336 derart
gefaltet, daß die
oberen und unteren (vergleiche die 9 und 10)
Seitenteile des Airbags sich um den Außenendteil herumwickeln und
diesen umschließen.
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Wenn
der Airbag 10 auf diese Weise gefaltet ist, so ist im wesentlichen
der gesamte gefaltete Körperteil 82 des
Airbags in dem Trichter 24 gespeichert oder aufbewahrt,
wie man am besten in den 11 und 12 erkennt.
Ein Teil des gefalteten Körperteils 82 des
Airbags 10 kann zwischen dem Trichter 24 und dem Diffuser 26 angeordnet
sein. Vorzugsweise ragt nur eine Minimalmenge oder überhaupt
kein Teil des gefalteten Körperteils 82 des
Airbags 10 über
die Auslaßöffnung 290 des
Trichters 24 hinaus. Der Halsteil 84 des Airbags 10 erstreckt
sich um die Aufblasvorrichtung 14 und den Diffuser 24 herum
und wickelt diese ein, wie man am besten in 3 erkennt.
Der Halsteil 84 des Airbags 10 ist mit der Basisplatte 18 an
einer Stelle verbunden, die beabstandet ist von und außerhalb
des Trichters 24 liegt.
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Um
das zusammengebaute Airbagmodul 10 in dem Fahrzeugsitzrückenteil 44 zu
befestigen oder festzulegen, wird der Befestigungsbügel 16 als
erstes mit dem Sitzrahmenglied 20 verschweißt. Die
Basisplatte 18 des zusammengebauten Airbagmoduls 10 wird
sodann am Befestigungsbügel 16 durch
Befestigungsmittel 350 (12) befestigt,
und zwar durch die Befestigungsteile 310 und 312 des
Befestigungsbügels
und durch die Befestigungsöffnungen
in den Befestigungsohren 270 und 272 der Basisplatte.
Infolgedessen sind die Basisplatte 18, die Aufblasvorrichtung 14,
der Airbag 10, der Trichter 24, der Diffuser 26 und
die Scheibe 28 fest am Sitzrahmenglied 20 befestigt
oder angebracht.
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Das
Airbagmodul 10 ist, wenn es am Sitzrahmenglied 20 angebracht
ist, innerhalb eines Hohlraums in dem Schaummaterial (nicht gezeigt)
des Fahrzeugsitzrückteils 22 angeordnet.
Der Hohlraum ist groß genug derart,
daß die
Strömung
von Aufblasströmungsmittel
von der Aufblasvorrichtung 14 durch den Halsteil 84 des Airbags 10 in
den Körperteil 82 des
Airbags nicht verhindert wird. Der Trichter 24 ist zusammen
mit dem Körperteil 82 des
Airbags 10 von der Außenseite
des Sitzrückens
oder Sitzrückenteils 44 abgedeckt,
und zwar durch das Schaummaterial und durch das Außenüberzugstoffmaterial
des Sitzrückenteils.
Das Schaummaterial und das Stoffüberzugsmaterial
sind ausgewählt
und eingebaut derart, daß das
Aufblasen des Airbags 10 in dem Raum zwischen dem Fahrzeugsitz 22 und
der Fahrzeugseitenstruktur 54 nicht verhindert wird.
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Im
Falle eines seitlichen Stoßes
oder Aufschlags am Fahrzeug 40 mit einer Größe ausreichend,
die einen Schutz des Fahrzeugsinsassen erforderlich macht, wird
die elektrische Fahrzeugschaltung, die einen Kollisionssensor aufweist,
einen elektrischen Strom an die Aufblasvorrichtung 14 schicken.
Die Aufblasvorrichtung 14 wird in bekannter Weise betätigt und
leitet Aufblasströmungsmittel
unter Druck in den Diffuser 26. Die Wände des Diffusers 26 leiten
Aufblasströmungsmittel
durch die Strömungsmittelflußöffnungen 302 im
Diffuser und in den Halsteil 84 des Airbags 10.
Neoprenschichten 144 und 162 auf den inneren und äußeren Teilpanelen 90 und 92 des
Airbags 10 verhindern, daß Aufblasströmungsmittel
aus dem Halsteil 84 des Airbags ausleckt.
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Der
Halsteil 84 des Airbags 10 leitet Aufblasströmungsmittel
vom Diffuser 26 in den Körperteil 82 des Airbags.
Der Körperteil 82 des
Airbags 10 bläst
sich von dem gefalteten Aufbewahrungszustand gemäß den 11 und 12 auf,
und zwar in einen Aufblaszustand, wie er schematisch in 13 gezeigt
ist, nämlich benachbart
zur Fahrzeugsitzstruktur 54, um den Fahrzeuginsassen zu
schützen.
Der Trichter oder die Führungsmittel 24 führen den
Airbag 10 zum Aufblasen in Richtung der Mittelachse 294.
Der Körperteil 82 des
Airbags 10 bläst
sich nach vorwärts
und nach auswärts
auf, und zwar relativ zum Fahrzeugssitzrückteil 44 zwischen
dem Kopf eines auf dem Sitz 22 des im Fahrzeug Sitzenden
und der Seitenstruktur 54 des Fahrzeugs 52.
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Der
Druck des Aufblasströmungsmittels
im Aufblasströmungsmittelvolumen 86 im
Airbag 10 bewirkt, daß die
Innenpanele 70 und die Außenpanele 80 sich
voneinander wegbewegen, wenn der Airbag einen aufgeblasenen Zustand
einnimmt. Wenn diese Relativbewegung der Panele 70 und 80 auftritt,
so setzen die Führungsmittel 100 und 102 der
Bewegung der Innenpanele und der Außenpanele weg voneinander Widerstand entgegen.
Wegen des Strömungsmitteldrucks
im Airbag 10 zwischen den Panelen 70 und 80 wird
eine Zugbelastung auf die Führungs-
oder Haltemittel 100 und 102 ausgeübt, und
zwar in einer Richtung, die sich zwischen der Innenpanele 70 und
der Außenpanele 80 erstreckt.
Die Haltemittel 100 und 102 Strecken oder dehnen
sich nicht und somit begrenzen und definieren sie die Dicke oder
die aufgeblasenen Dimension des Airbags, und zwar gemessen zwischen
der Innenpanele 70 und der Außenpanele 80.
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Die
Haltemittel 100 und 102 sind beabstandet voneinander
in einem gitterartigen Muster über
den Körperteil 82 des
Airbags 10 hinweg angeordnet, wie man am besten in 2 und 13 erkennt.
Die Dicke des Airbags 10 im aufgeblasenen Zustand an der
Stelle der Haltemittel 100 und 102 ist effektiv
0. Das heißt,
es gibt kein Rufblasströmungsmittel
zwischen den Haltemittelabschnitten der Innenpanele 70 und
den Halteabschnitten der Außenpanele 80 an
diesen Stellen der Haltemittel 100 und 102. Auch
ist die Dicke des Airbags 10 an der Außennahtlinie 170 im
aufgeblasenen Zustand effektiv 0, da die Innenpanele 70 und
die Außenpanele 80 miteinander
in Anstoßbeziehung
an der äußeren Nählinie vernäht sind.
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An
anderen Stellen am Körperteil 82 besitzt
der Airbag 10 in seinem aufgeblasenen Zustand eine meßbare und
beträchtliche
Dicke. Das heißt,
an diesen anderen Stellen werden die Innenpanele 70 und
die Außenpanele 80 voneinander
entfernt gehalten, und zwar nicht durch das Aufblasströmungsmittel
und definiert zwischen sich eine miteinander verbundene Reihe von
Abständen 350 des
einzigen Aufblasströmungsmittelvolumens 86,
wie man am besten in 14 erkennt. In diesen Aufblasströmungsmittelabständen 350 versucht der
Körperteil 82 des
Airbags 10 eine kugelförmige
Form oder Gestalt anzunehmen, da das Aufblasströmungsmittel die Innenpanele 70 und
die Außenpanele 80 voneinander
wegdrückt.
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Die
Beabstandung zwischen benachbarten Haltemitteln
100 und/oder
102 wird
ausgewählt
und bestimmt gemäß der folgenden
Gleichung:
dabei ist "X" (
13) der
Abstand zwischen einem Paar von benachbarten Nähabschnitten
230 und/oder
und "t" (
14)
ist die Dicke des Airbagabschnitts
350 im aufgeblasenen
Zustand, und war angeordnet zwischen diesen Nähabschnitten
230 und/oder
260.
Die Beabstandung zwischen den Haltemitteln
100 oder
102 und
der äußeren Nähoder Haftlinie
170 wird
ebenfalls gemäß der gleichen
Gleichung bestimmt. In diesem Falle repräsentiert in Gleichung 1 "X" den senkrechten Abstand zwischen der äußeren Näh- oder
Haftlinie
170 und dem Näh-
oder Haftabschnitt
230 und/oder
260. Die Haltemittel
100 und
102 sind
derart am Airbag
10 angeordnet, daß die Gesamtdicke der aufgeblasenen
Teile des Airbags
10 im wesentlichen gleichförmig über die
Erstreckung des Körperteils
82 hinweg
ist.
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Die
Haltemittel 100 und 102 sind vorteilhaft insofern,
als sie nicht das Nähen
von langgestreckten Stoffstreifen zwischen den Innen- und Außenpanelen 70 und 100 erforderlich
machen. Die einzigen innenliegenden oder internen Teile der Haltemittel 100 und 102,
das heißt
die Verstärkungskissen 204, 206, 248 und 250 werden
an die Panele 70 und 80 von der Außenseite
her angenäht.
Diese Konstruktion vereinfacht die Herstellung des Airbags 10 beträchtlich,
insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, daß Mehrfachhaltemittel verwendet
werden. Die 15 und 16 veranschaulichen
ein Haltemittel 400, welches im Airgab 402 eingeschlossen
ist, und zwar konstruiert gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Der Airbag 402 ist im allgemeinen ähnlich dem
Airbag 10 und ähnliche
Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Airbag 402 weist
eine Innenpanele 60a und eine Außenpanele 80a auf.
Die Haltemittelanordnung 400 weist keine Verstärkungskissen
zwischen der Innenpanele 70a und der Außenpanele 80a auf.
Somit verbindet ein Näh-
oder Stichoder Heftabschnitt 230a die Innenpanele 70a in
anstoßendem
Eingriff mit der Außenpanele 80a.
Der Näh-
oder Stich- oder Heftabschnitt 230a ist eliptisch und nicht
kreisförmig.
Der Nähabschnitt 230 umschließt und definiert
einen eliptischen Haltemittelabschnitt 200a der Innenpanele 70a und
einen eliptischen Haltemittelabschnitt 202a der Außenpanele 80a.
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Aus
der obigen Beschreibung erkennt man, daß Abwandlungen der Erfindung
im Rahmen fachmännischen
Handelns liegen. Beispielsweise können die Näh- oder Heftabschnitte in den
Haltemitteln eine andere als eine kreisförmige oder eliptische Konfiguration
besitzen. Auch die beschichteten Teilpanele brauchen nicht im Airbag
vorgesehen zu sein.
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Zusammenfassend
sieht die Erfindung folgendes vor:
Airbag 10 für seitlichen
Aufschlag mit einer Vielzahl von beabstandeten Haltemitteln 100, 102 zur
Steuerung der Dicke des Airbags im aufgeblasenen Zustand. In jedem
Haltemittel 100, 102 verbindet ein kreisförmiger Nahtabschnitt 230, 260 eine
Innenpanele 70 und eine Außenpanele 80 des Airbags 10.
Der Nahtabschnitt 230, 260 definiert einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 200, 202 in
jeder Panele 70, 80. Der Nahtabschnitt 230, 260 blockiert
das Aufblasströmungsmittel
hinsichtlich eines Flusses zwischen den Haltemittelabschnitten 200, 202 der
Haltemittel 100, 102. Die Haltemittel 100, 102 erstrecken
oder erweitern oder dehnen sich beim Aufblasen des Airbags 10.