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DE19622225B4 - Airbag mit Haltemitteln - Google Patents

Airbag mit Haltemitteln Download PDF

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DE19622225B4
DE19622225B4 DE19622225A DE19622225A DE19622225B4 DE 19622225 B4 DE19622225 B4 DE 19622225B4 DE 19622225 A DE19622225 A DE 19622225A DE 19622225 A DE19622225 A DE 19622225A DE 19622225 B4 DE19622225 B4 DE 19622225B4
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DE
Germany
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airbag
panels
area
inflation fluid
blank
Prior art date
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Application number
DE19622225A
Other languages
English (en)
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DE19622225A1 (de
Inventor
Pongdet P. Rochester Wipasuramonton
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Passive Safety Systems US Inc
Original Assignee
TRW Vehicle Safety Systems Inc
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Publication date
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Application filed by TRW Vehicle Safety Systems Inc filed Critical TRW Vehicle Safety Systems Inc
Publication of DE19622225A1 publication Critical patent/DE19622225A1/de
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung (10) zum Einsatz zwischen einer Seite eines Fahrzeugs und dem Kopf eines Fahrzeuginsassen, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
einen ersten Zuschnitt (70) mit einem Mittelteil (116) und einem Außenumfangsteil (128);
einen zweiten Zuschnitt (80) mit einem Mittelteil und einem Außenumfangsteil (132);
wobei die Außenumfangsteile (128, 132) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) miteinander vernäht sind, und zwar längs einer äußeren Nahtlinie (170) zur Verbindung der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) zur Bildung eines Körperteils (82) der aufblasbaren Schutzvorrichtung (10);
wobei die Mittelteile (116) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) mindestens teilweise voneinander beabstandet sind, wenn sich die aufblasbare Schutzvorrichtung (10) im aufgeblasenen Zustand befindet, um ein Aufblasströmungsmittelvolumen (86) zwischen den Mittelteilen (116) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) zu definieren; und
eine Vielzahl von nicht ausdehnbaren Bereichen (100, 102), die innerhalb der erwähnten äußeren Nahtlinie (170) angeordnet sind und...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeuginsassensicherheitsvorrichtung. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung zum Einsatz zwischen einer Seite eines Fahrzeugs und dem Kopf eines Fahrzeuginsassen, beispielsweise einen Airbag, welcher mehrere nicht ausdehnbare Bereiche aufweist, um die Form des Airbags beim Aufblasen oder im aufgeblasenen Zustand zu steuern.
  • Eine aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung wie beispielsweise ein Airbag wird dazu verwendet, um einen Fahrzeuginsassen im Falle einer Fahrzeugkollision, die eine derartige Rückhaltung oder einen Schutz erfordert zurückzuhalten oder zu schützen. Ein typischer Airbag weist Stoffzuschnitte oder Stoffbahnen auf, die ein Aufblasströmungsmittelvolumen definieren. Wenn unter Druck stehendes Aufblasströmungsmittel an den Airbag geliefert wird, so bewegen sich die Zuschnitte voneinander weg, wenn der Airbag den aufgeblasenen Zustand annimmt.
  • Es ist bekannt Haltemittel zu verwenden, die sich zwischen den Teilen eines Airbags erstrecken, um die Form und Größe eines aufgeblasenen Airbags (Gassacks) zu steuern. Die Haltemittel sind Fangbänder aus Stoffmaterial, die innerhalb des Airbags angeordnet sind, wobei entgegengesetzt liegende Enden der Fangbänder an den Stoffzuschnitten angenäht sind. Wenn der Airbag vollständig aufgeblasen ist, so sind die Fangbänder vollständig gestreckt oder auf ihre volle Länge gebracht, und sie stoppen die weitere Bewegung der Stoffzuschnitte weg voneinander.
  • Ein Airbag zum Schutze eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Seitenaufpralls am Fahrzeug bläst sich in den relativ schmalen Raum auf, der zwischen dem Insassen und der Fahrzeugseitenstruktur besteht. Mehrfache Haltemittel sind erforderlich, um eine schmale aufgeblasene Dimension über die Erstreckung eines aufgeblasenen Seitenairbag aufrechtzuerhalten. Es kann relativ schwierig und teuer sein, einen Airbag herzustellen, welcher mehrfache Haltemittel aufweist, die als Fangbänder aus Stoffmaterial gebildet sind und sich zwischen den Airbagteilen oder Stoffzuschnitten erstrecken.
  • DE 39 10 007 A1 offenbart ein aufblasbares Sicherheitsluftkissen zum Schutz eines Fahrzeuginsassen durch Aufnahme des Sekundärstoßes, den der Fahrzeuginsasse beim Vorwärtsschleudern unter der Wirkung der Trägheit erleidet. Das Luftkissen weist folgendes auf: ein erstes Befestigungsteil auf der Gaseinströmseite, ein zweites Befestigungsteil auf der Auftreffseite, und eine Vielzahl von füllungssteuernden Bauteilen, die zwischen den Befestigungsteilen an Verbindungsstellen mit ihnen angeordnet und mit ihnen verbunden sind. Wenigstens diejenigen Abschnitte des ersten Befestigungsteils, welche die Verbindungsstellen mit den füllungssteuernden Bauteilen bilden, sind elastisch, derart, daß sie Energie absorbieren und die Stoßkräfte herabsetzen, welche auf die füllungssteuernden Bauteile ausgeübt werden, wenn diese die Bewegung der Auftreffseite des Luftkissens beim Füllen stoppen. Die füllungssteuernden Bauteile sind als vier Fangbänder ausgebildet.
  • In der DE 40 33 835 A1 wird ein Luftsack angegeben, der eine Haltelitze aufweist, die zwischen einem Grundgewebe auf der dem Fahrgast im Fahrzeug zugewandten Seite und der mit dem festen Teil der Fahrzeugkarosserie zu verbindenden Grundgewebe oder zwischen dem erstgenannten Grundgewebe und dem festen Teil der Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist. Wenn der Luftsack aufgeblasen wird, behält der Luftsack eine vorbestimmte Form durch die Haltelitze bei. Die Haltelitze umfaßt eine Mehrzahl von Einzellitzen, und diese Einzellitzen haben genähte Teile, die an dem Grundgewebe auf der dem Fahrgast im Fahrzeug zugewandten Seite anzunähen sind, und alle oder nahezu alle genähten Teile der Einzellitzen überlappen sich miteinander. Diese sind mit dem Grundgewebe auf der dem Fahrgast im Fahrzeug zugewandten Seite zusammengenäht. Hierdurch wird ermöglicht, daß sich die Festigkeit der genähten Teile steigern läßt und daß man das Grundgewebe zuverlässig zuschneiden kann.
  • DE 44 43 027 A1 offenbart einen Seitenaufprall-Gassack für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, der aus einer Wandung mit einer Einlaßöffnung sowie einer Trennwand im Inneren des Gassackes versehen ist, welche den Innenraum des Gassackes in zwei benachbarte Kammern unterteilt, die durch eine in der Trennwand ausgebildete Verbindungsöffnung miteinander in Verbindung stehen können. Der Gassack ist so ausgebildet, daß die beiden Kammern länglich sind und ihre Längsrichtung mit der bevorzugten Entfaltungsrichtung übereinstimmt, daß die Einlaßöffnung an einem ersten Längsende und die Verbindungsöffnung an einem zweiten Längsende der ersten Kammer angeordnet ist und daß die Verbindungsöffnung im zusammengelegten Zustand der Wandung durch darüberliegende Wandungsteile verschlossen ist sowie bei der Entfaltung der Wandung erst bei Erreichen der Nähe des zweiten Längsendes der ersten Kammer freigegeben wird.
  • Schließlich wird auf EP 0 653 335 A2 verwiesen, die einen Gassack zeigt, bei dem durch Abnäher Ober- und Unterteil des Gassacks zusammengenäht sind. Bei diesem Gassack wird jedoch der Gassack durch die geraden Nähte der Abnäher in verschiedene Kammern geteilt, die sodann mehr oder weniger unabhängig voneinander aufgeblasen werden. Ein freies Strömen von Strömungsmittel innerhalb des gesamten Airbags ist nicht möglich.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Airbag zum Schutze eines Fahrzeuginsassen im Falle eines Seitenaufpralls am Fahrzeug vorzusehen, welcher einfach herzustellen ist und beim Aufblasen zuverlässig in eine flächige Form gebracht wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung gelöst durch eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine schematische Vorderansicht einer Fahrzeugsicherheitsvorrichtung mit einer erfindungsgemäßen aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung, und zwar angebracht in einem Fahrzeugsitz;
  • 2 eine Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung gemäß 1 in einem entfalteten Zustand;
  • 3 einen Schnitt längs Linie 3-3 in 2;
  • 4 einen Schnitt längs Linie 4-4 in 2;
  • 5 einen Schnitt längs Linie 5-5 in 2;
  • 6 einen Schnitt längs Linie 6-6 der 2;
  • 7 eine Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung der 1, wobei ein erster Schritt eines Verfahrens zum Falten der aufblasbaren Rückhaltevorrichtung dargestellt ist;
  • 8 einen Schnitt längs Linie 8-8 der 7;
  • 9 eine Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung gemäß 1, wobei ein weiterer Schritt im Verfahren zum Falten der aufblasbaren Rückhaltevorrichtung dargestellt ist;
  • 10 eine Ansicht der aufblasbaren Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung der 1, wobei ein weiterer Schritt im Verfahren des Faltens der aufblasbaren Rückhaltevorrichtung dargestellt ist;
  • 11 eine Rückansicht der Fahrzeugsicherheitsvorrichtung der 1;
  • 12 einen Schnitt der Fahrzeugsicherheitsvorrichtung der 1;
  • 13 eine Ansicht ähnlich 2, wobei die aufblasbare Rückhaltevorrichtung in einem aufgeblasenen Zustand gezeigt ist;
  • 14 einen Schnitt längs Linie 14-14 in 13;
  • 15 eine Ansicht ähnlich 5, und zwar von einem Teil einer aufblasbaren Rückhaltevorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
  • 16 eine Schnittansicht längs Linie 16-16 der 15.
  • Es sei nunmehr ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Die vorliegende Erfindung sieht eine Fahrzeuginsassensicherheitsvorrichtung vor, und insbesondere eine aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung wie beispielsweise einen Airbag. Die vorliegende Erfindung ist bei verschiedenen aufblasbaren Rückhaltevorrichtungskonstruktionen anwendbar. 1 veranschaulicht repräsentativ für die vorliegende Erfindung eine aufblasbare Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichung oder einen Airbag 10.
  • Der Airbag 10 ist Teil eines Airbagmoduls 12 (1). Der Airbagmodul 12 der im folgenden im einzelnen unter Bezugnahme auf die 11 und 12 beschrieben wird, weist eine Aufblasvorrichtung 14 auf, und zwar zum Aufblasen des Airbags 10. Ein Befestigungsbügel oder ein Befestigungsteil 16 und eine Basisplatte 18 befestigen den Airbag 10 und die Aufblasvorrichtung 14 an einem Sitzrahmenglied 20 eines Fahrzeugsitzes 22. Das Airbagmodul 12 weist auch einen Trichter oder Führungsmittel 24, um das Aufblasen des Airbag 10 zu führen, ferner weist das Modul 12 einen Diffuser 26 und ein Klemm- oder Befestigungsglied oder eine Scheibe 28 auf.
  • Der Fahrzeugsitz 22 (1) ist als vorderer Passagiersitz eines Fahrzeugs 40 dargestellt und weist einen Sitzbodenteil 42 und ein Sitzrückenteil 44 auf. Der Sitzrückenteil 44 besitzt eine Innenbord oder eine Innenseite 46 und eine Außenbord oder Außenseite 48. Der Sitz 22 kann auch eine (nicht gezeigte) Kopfstütze aufweisen, die von dem Fahrzeugsitzrückteil 44 getragen oder von diesem gebildet wird.
  • Der Sitz 22 wird durch Schienen 50 an einem Körperteil 52 des Fahrzeugs 40 getragen oder abgestützt. Der Fahrzeugkörper 52 besitzt auch eine im ganzen als 54 bezeichnete Seitenstruktur. In der dargestellten Ausbildung oder Konfiguration weist die Fahrzeugseitenstruktur 54 eine Tür 56 und ein Fenster 58 auf, die benachbart zum Fahrzeugsitz 22 angeordnet sind. Es sei bemerkt, daß die Erfindung auf Fahrzeuge anwendbar ist, die andere Arten von Seitenstrukturen besitzen, beispielsweise ist die Erfindung anwendbar bei einem Van (Lieferwagen oder Campingwagen), wo benachbart zum Sitz 22 kein Fenster oder keine Tür vorgesehen sind.
  • Das Sitzrahmenglied 20 ist im Sitzrückenteil 44 des Fahrzeugsitzes 22 angeordnet. Das Sitzrahmenglied 20 besitzt einen rohrförmigen Querschnitt und hat eine im ganzen L-förmige Konfiguration. Die L-förmige Konfiguration des Sitzrahmenglieds 20 ist mit einem ersten Schenkel 64 versehen, der sich im ganzen vertikal im Sitzrückenteil 44 erstreckt und mit einem zweiten Schenkel 66, der sich im ganzen horizontal im Sitzrücken oder Sitzrückenteil 44 erstreckt.
  • Der Airbag 10 ist in den 2 bis 6 in einem nicht aufgeblasenen Zustand dargestellt (in den 3 bis 6 sind die verschiedenen Schichten oder Lagen aus Stoffmaterial im Airbag aus Gründen der Klarheit beabstandet voneinander gezeigt).
  • Der Airbag 10 weist ein Innenteil oder eine Innenpanele 70 (2) auf und ferner eine Außenpanele oder ein Außenteil 80, wobei jede dieser Panele aus einem Stoffmaterial hergestellt ist, und wobei ferner diese Panelen miteinander vernäht sind, um einen Körperteil 82 und einen Halsteil 84 des Airbags zu bilden. Die Panele 86 definieren zusammen ein Aufblasströmungsmittelvolumen 86 zur Aufnahme von Aufblasströmungsmittel von der Aufblasvorrichtung 14. Der Airbag 10 weist auch eine innere partielle Panele (Innenteilpanele) 90 auf und eine äußere partielle Panele (Außenteilpanele) 92 (3) auf, die beschichtet oder überzogen sind, und die sich über den Halsteil 84 des Airbags erstrecken, und über nur einen kleinen Teil des Körperteils 82, wie dies mit gestrichelten Linien in 2 gezeigt ist. Der Airbag 10 weist ferner eine Vielzahl von Haltemitteln 100 und 102 auf, und zwar zur Steuerung der Bewegung der inneren und äußeren Panele 70 und 80 weg voneinander.
  • Die Innenpanele 70 (2) ist ein einziges Teil oder Stück aus Stoffmaterial, vorzugsweise nicht beschichtetem gewebten Nylon, welches eine Innenseitenoberfläche 104 (6) und eine entgegengesetzt liegende Außenseitenoberfläche 106 besitzt. Eine Außenumfangskante 128 der Innenpanele 70 erstreckt sich zwischen den Innenund Außenseitenoberflächen 104 und 106. Die Innenpanele 70 weist einen schmalen Halsteil 108 (2) auf, in dem eine Aufblasvorrichtungsöffnung 110 ausgeformt ist. Sechs Befestigungsöffnungen 112 in der Form von rechteckigen Schlitzen sind in einer Kreisanordnung um die Aufblasvorrichtungsöffnung 110 herum angeordnet, um den Airbag 10 an dem Modul 12 in der unten beschriebenen Art und Weise zu befestigen.
  • Der Halsteil 108 der Innenpanele 70 vereinigt sich oder geht über in einen im allgemeinen rechteckigen Körperteil 114 der Innenpanele. Der Körperteil 114 weist einen Mittelteil 116 auf, mit dem die acht Haltemittel 100, 102 verbunden sind. Ein C-förmiger äußerer Umfangsteil 120 des Körperteils 114 umgibt den Mittelteil 116. Der C-förmige Außenumfangsteil 120 weist einen oberen Seitenabschnitt 122, der über den Haltemitteln 100 und 102, wie in 2 gezeigt, angeordnet ist, ferner einen unteren Seitenabschnitt 124, angeordnet unterhalb der Haltemittel, wie in 2 gezeigt, und einen äußeren Endabschnitt 126, angeordnet am linken oder äußeren Ende des Airbags 10, wie in 2 zu sehen.
  • Die äußere Panele 80 (nicht in 2 zu sehen, aber teilweise in den 3 bis 6) weist keine Aufblasvorrichtungsöffnung oder Befestigungsöffnungen auf, ist aber ansonsten identisch zur Innenpanele 70. Die Außenpanele 80 kann eine oder mehrere (nicht gezeigt) Ablässe aufwei sen, um Aufblasströmungsmittel aus dem Aufblasströmungsmittelvolumen 86 in bekannter Weise abzulassen. Die Außenpanele 80 besitzt eine Innnenseitenoberfläche 130 (6), die zur Innenseitenoberfläche 104 der Innenpanele hinweist. Eine Außenumfangskante 132 der Außenpanele 180 erstreckt sich zwischen der Innenseitenoberfläche 130 und einer entgegengesetzt liegenden Außenoberfläche 134 der Außenpanele.
  • Die Innenteilpanele 90 (2) ist aus einem einzigen Stück oder Teil aus Stoffmaterial hergestellt, und zwar mit einer Innenseitenoberfläche 140 (3) und einer Außenseitenoberfläche 142. Die Innenteilpanele 80 besteht vorzugsweise aus gewebtem Nylon. Ein Überzug oder eine Schicht 144 aus einem strömungsmittelundurchlässigen Material wie beispielsweise Neopren ist auf der Innenseitenoberfläche 140 der Innenteilpanele 90 angebracht oder angeordnet.
  • Ein Halsteil 146 (2) der Innenteilpanele 90 erstreckt sich gemeinsam mit dem Halsteil 108 der Innenpanele 70. Der Halsteil 146 der Innenteilpanele 90 besitzt eine Aufblasvorrichtungsöffnung und Befestigungsöffnungen, die sich in gleicher Weise erstrecken wie diejenigen an der Innenpanele 70. Ein Körperteil 148 der Innenteilpanele 90 erstreckt über nur einen Teil des Körperteils 82 der Innenpanele 70. Der Körperteil 148 der Innenteilpanele 90 ist im allgemeinen durch eine Reihe von geraden Kanten 150, 152, 154 und 156 definiert.
  • Die Außenteilpanele 92 (3) liegt unter und ist im wesentlichen identisch zu der Innenteilpanele 90, aber weist nicht eine Aufblasvorrichtungsöffnung oder Befestigungsöffnungen auf. Die Außenteilpanele 92 besitzt eine Innenseitenoberfläche 160 und eine Außenseitenoberfläche 166. Die Innenseitenoberfläche 160 der Außenteilpanele 92 weist zu der Innenseitenoberfläche 140 der Innenteilpanele 90 hin. Ein Überzug 162 aus strömungsmittelundurchlässigem Material wie beispielsweise Neopren ist auf der Innenseitenoberfläche 160 der Außenteilpanele 92 angeordnet.
  • Eine äußere Nahtlinie 170 (2 und 3) verbindet die Innenpanele 70, die Außenpanele 80, die Innenteilpanele 90 und die Außenteilpanele 92. Die Außennaht oder Stichlinie 170 weist eine Reihe von Stichen oder Nahtteilen auf, die sich vollständig um den Außenumfang des Airbags 10 erstrecken. Da die Außennahtlinie 170 genäht wird, wenn die Panele umgedreht sind oder mit der Innenseite nach außen weisen, und zwar gegenüber dem Zustand, der in den Zeichnungen gezeigt ist, liegen die Außenumfangskanten 120 und 132 der Panele 70 bzw. 80 zwischen den Innenseitenoberflächen 104 und 132 der Panele, wenn sie nach dem Nähen umgedreht werden.
  • Der Körperteil 82 (2) des Airbags 10 weist den Körperteil 114 der Innenpanele 70 und auch den Körperteil der Außenpanele 80 auf. Der Körperteil 82 des Airbags 10 besitzt ein Außenumfangsteils 180, der den C-förmigen Außenumfangsteil 120 der Innenpanele 70 und den C-förmigen Außenumfangsteil der Außenpanele 80 aufweist. Der Körperteil 82 des Airbags 10 weist ferner ein Mittelteil 182, der den Mittelteil 116 in Panele 70 und den Mittelteil der Außenpanele 80 aufweist, und auch die am weitesten links gelegenen (vergleiche 2) der Innen- und Außenteilpanele 90 und 92. Der Halsteil 84 des Airbags 10 weist den Halsteil 108 der Innenpanele 70 und den Halsteil der Außenpanele 80 auf und auch die Halsteile der Innen- und Außenteilpanele 90 und 92.
  • Die Haltemittel 100 und 102 sind innerhalb der Außennahtlinie 170 umschlossen und sind in dem Mittelteil 182 des Körperteils 82 des Airbags 10 angeordnet. Die Haltemittel 100 und 102 verbinden die Innenpanele 70 und die Außenpanele 80, um die Bewegung der Panele 70 und 80 weg voneinander zu steuern. In dem dargestellten Airbag 10 verbinden die sechs Haltemittel 100, die identisch zueinander sind, die Innen- und Außenpanele 70 und 80, aber verbinden nicht die Innen- und Außenteilpanele 90 und 92. Die zwei Haltemittel 102, die identisch zueinander sind, verbinden die Innen- und Außenteilpanele 90 und 92 und auch die Innen- und Außenpanele 70 und 80.
  • Ein beispielhaftes Haltemittel 100, welches man am besten in den 2 und 5 sieht, weist einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt der Innenpanele 70, einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80, zwei Stoffstärkungskissen oder -flächen 204 und 206 und mehrere Anheft- oder Nahtabschnitte, welche die verschiedenen Stoffteile verbinden.
  • Das Innenverstärkungskissen 204 (2 und 5) ist von kreisförmiger Gestalt und weist entgegengesetzt liegende erste und zweite Seitenoberflächen 208 und 210 (5) auf und eine kreisförmige Außenumfangskante 212. Das Innenverstärkungskissen 204 ist zwischen den Innenund Außenpanelen 70 und 80 angeordnet, und zwar an einer Stelle benachbart zur Innenpanele 70. Die erste Seitenoberfläche 208 des inneren Verstärkungskissens 204 liegt über und steht in anstoßendem Eingriff mit der Innenseitenoberfläche 104 der Innenpanele 70. Ein kreisförmiger Naht- oder Anheftabschnitt 214 am Außenumfang des Innenverstärkungskissens 204 verbindet das Innenverstärkungskissen mit der Innenpanele 70.
  • Das Außenverstärkungskissen 206 ist identisch zum Innenverstärkungskissen 204. Auf diese Weise ist das Außenverstärkungskissen 206 kreisförmig in seiner Gestalt und besitzt entgegengesetzt liegende erste und zweite Seitenoberflächen 220 und 222 und eine kreisförmige Außenumfangskante 224. Das Außenverstärkungskissen 206 ist zwischen den Innen- und Außenpanelen 70 und 80 angeordnet, und zwar an einer Stelle benachbart zur Außenpanele 80. Die erste Seitenoberfläche 220 des Außenverstärkungskissens 206 liegt über und ist in anstoßendem Eingriff oder in Berührung mit der Innenseitenoberfläche 130 der Außenpanele 80. Das Außenverstärkungskissen 206 ist an seinem Außenumfang mit der Außenpanele 80 vernäht, und zwar mit einem kreisförmigen Anheft- oder Nähabschnitt 226.
  • Die Verstärkungskissen 204 und 206 sind an die Innen- bzw. Außenpanele 70 bzw. 80 angenäht, wenn die Panele 70 und 80 umgedreht sind oder mit der Innenseite außen vorgesehen sind, und zwar gegenüber dem in der Zeichnung dargestellten Zustand. Nachdem die Innenpanele und die Außenpanele 80 mit der Außennahtlinie 170 vernäht sind, werden die Innen- und Außenpanele umgedreht oder mit der richtigen Seite nach außen gedreht, und zwar in den in der Zeichnung gezeigten Zustand. Die Innen- und Außenpanele 70 und 80 werden sodann mit den Innen- und Außenverstärkungskissen 204 und 206 miteinander vernäht, und zwar mit einem kreisförmigen Näh- oder Abheftabschnitt 230 zur Bildung der Haltemittel 100.
  • Der Näh- oder Anheftabschnitt 230 weist eine Reihe von Nähten oder Stichen auf, die in einem kreisförmigen Muster angeordnet sind, und die sich durch die Innenpanele 70, das Innenverstärkungskissen, das Außenverstärkungskissen 206 und Außenpanele 80 erstrecken. Der Nähab schnitt 230 umschließt und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 200 der Innenpanele 70. Der Anheftoder Nähabschnitt 230 umschließt in ähnlicher Weise und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80.
  • Der kreisförmige Haltemittelabschnitt 200 der Innenpanele 70 liegt über dem kreisförmigen Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80. Die zweite Seitenoberfläche 210 des Innenverstärkungskissens 204 liegt über und ist in berührendem Eingriff mit der zweiten Seitenoberfläche 222 des Außenverstärkungskissens 206. Der kreisförmige Stich- oder Anheft- oder auch Nähabschnitt 230 blockiert den Fluß von Aufblasströmungsmittel von dem Aufblasströmungsmittel 86 zu einer Stelle zwischen dem Haltemittelabschnitt 200 der Innenpanele 70 und dem Haltemittelabschnitt 202 der Außenpanele 80.
  • Jedes der sechs Haltemittel 100 weist einen identischen kreisförmigen Nahtabschnitt 230 auf. Jedes Haltemittel 100 ist von den anderen der Haltemittel 100 beabstandet. Auf diese Weise ist jeder der Nahtabschnitte 230 von den anderen der Nahtabschnitte 230 beabstandet.
  • Jedes Haltemittel 102 (2 und 4) weist einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele 70 auf und ferner einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 242 der Außenpanele 80. Jedes Haltemittel 102 weist auch einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 244 der Innenteilpanele 90, einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 246 der Außenteilpanele 92, und zwei Stoffverstärkungskissen 248 und 250. Eine Vielzahl von Nahtabschnitten verbinden miteinander diese verschiedenen Stoffteile.
  • Das Innenverstärkungskissen 248 (4) ist identisch zu den Verstärkungskissen 204 und 206, die in 5 gezeigt sind. Eine erste Seitenoberfläche 254 des Innenverstärkungskissens 248 liegt über und ist in berührendem Eingriff mit der nicht beschichteten Außenseitenoberfläche 142 der Innenpanele 90. Das Innenverstärkungskissen 248 ist angenäht zwischen der Innenpanele und der Innenteilpanele 90 mit einem kreisförmigen Nahtabschnitt 252, der sich um den Außenumfang des Kissens 248 herum erstreckt.
  • Das Außenverstärkungskissen 250 ist identisch zum Innenverstärkungskissen 248. Eine erste Seitenoberfläche 256 des Außenverstärkungskissens 250 liegt über und ist in Anstoß- oder Berührungseingriff mit der nicht beschichteten Seitenoberfläche 166 der Außenteilpanele 92. Das Außenverstärkungskissen 250 ist genäht zwischen die Außenpanele 90 und die Außenteilpanele 92, und zwar mit einem kreisförmigen Naht- oder Stichabschnitt 258, der sich um den Außenumfang des Kissens 250 herum erstreckt.
  • Ein kreisförmiger Naht- oder Stichabschnitt 260 verbindet die inneren und äußeren Panele 70 und 80, die inneren und äußeren Teilpanele 90 und 92 und die Verstärkungskissen 248 und 250. Der Nahtabschnitt 260 umschließt und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele 70 und umschließt und definiert den kreisförmigen Haltemittelabschnitt 242 der Außenpanele 80. Der Stich- oder Nahtabschnitt 260 blockiert den Fluß von Aufblasströmungsmittel von dem Aufblasströmungsmittelvolumen 86 zu einer Stelle zwischen dem Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele und dem Haltemittel 242 der Außenpanele 80.
  • Der Haltemittelabschnitt 240 der Innenpanele 70 liegt über dem Haltemittelabschnitt 242 der Außenpanele 80. Der Überzug oder die Beschichtung 144 auf der Innenoberfläche 140 der Innenteilpanele 90 liegt über und steht in Berührungseingriff mit dem Überzug 162 auf der Innenseitenoberfläche 160 der Außenteilpanele 92.
  • Nachdem der Airbag 10 vollständig genäht und zusammengebaut ist, wird der Airbag mit den anderen Teilen des Airbagmoduls 12, wie in den 11 und 12 gezeigt, zusammengebaut. (In 12 ist der Airbag 10 aus Gründen der Klarheit aus nur einer Schicht eines nicht beschichteten Stoffmaterials dargestellt).
  • Die Basisplatte 18 (11 und 12) des Airbagmoduls 12 ist ein im ganzen ebenes Teilblechstanzteil. Die Basisplatte 18 weist zwei radial vorspringende Befestiungsohren 270 und 272 (11) auf, deren jedes eine entsprechende Befestiungsöffnung besitzt. Eine ringförmige sich axial erstreckende Innenkantenoberfläche 274 (12) der Basisplatte 18 definiert eine kreisförmige Mittelöffnung in der Basisplatte 18. Die Mittelöffnung ist auf einer Achse 276 zentriert. Sechs identische Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte 18 sind in einer kreisförmigen Anordnung zentriert auf der Achse 276 mit gleichem Abstand angeordnet. Die Schlitze 278 besitzen die gleiche Konfiguration wie die Befestigungsöffnung 112 in dem Halsteil 108 der Innenplatte oder Innenpanele 70 des Airbags 10.
  • Der Trichter oder die Führungsmittel 24 sind an die Basisplatte 18 angeschweißt, könnten aber auch in anderer Weise als ein Teil mit der Basisplatte 18 ausgebildet sein. Der Trichter 24 besitzt eine breite, flache, rohrförmige Gestalt und weist eine Innenseitenwand 248 und eine Außenseitenwand 286 auf. Die Wände des Trichters 24 definieren eine Einlaßöffnung 288 und eine Auslaßöffnung 290 des Trichters. Eine Kammer oder ein Durchlaß 292 wird umschlossen innerhalb und definiert durch die Wände des Trichters 24, erstreckt sich zwischen der Einlaßöffnung 288 und der Auslaßöffnung 290 des Trichters 24. Der Trichter 24 besitzt eine Mittelachse 294, die sich parallel zu den Trichterwänden 284 und 286 erstreckt. Die Trichterachse 294 erstreckt sich zwischen der Einlaßöffnung 288 und der Auslaßöffnung 290 mit einem Winkel gegenüber der Ebene der Basisplatte 18.
  • Der Diffuser 26 ist ein einstückiges, im ganzen napfförmiges Glied und weist eine zylindrische, sich axial erstreckende Seitenwand 300 auf, die auf der Achse 276 des Moduls 10 zentriert ist. Eine Vielzahl von beabstandeten Strömungsmittelflußöffnungen 302 (12) sind in der Seitenwand des Diffusers 26 ausgebildet, und zwar zwischen der Aufblasvorrichtung 14 und dem Trichter 24. Ein ringförmiger Befestigungsflansch 304 des Diffusers 26 erstreckt sich radial von der Diffuserseitenwand 300 nach außen. Sechs identische Befestigungsansätze oder Loppen 306 ragen axial vom Befestigungsflansch 304 des Diffusers 26 weg. Die Befestigungsansätze 306 sind mit gleichem Abstand in einer kreisförmigen Anordnung zentriert auf der Achse 276 angeordnet. Jeder Befestigungsansatz 306 besitzt eine rechteckige Konfiguration derart bemessen, daß er durch die Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte 18 paßt und durch die Befestigungsöffnungen 112 im Airbag 10.
  • Die Scheibe 28 (3 bis 5) ist ein flaches ringförmiges Teil aus Metall mit parallelen, sich radial erstreckenden Innen- und Außenseitenoberflächen. Sechs identische Befestigungsschlitze (12) (nicht nume riert) in der Scheibe 28 ist gleichmäßig beabstandet in einer kreisförmigen Anordnung zentriert auf der Achse 276 vorgesehen, und zwar zur Aufnahme der Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26. Jeder Befestigungsschlitz in der Scheibe 28 besitzt die gleiche rechteckige Konfiguration wie die Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte 18.
  • Der Befestigungsbügel oder das Befestigungsteil 16 (9 und 10) ist ein einziges Teil aus Metallblech, und zwar gestanzt und formt mit einer allgemeinen Jförmigen Gestalt, wie man am besten in 11 erkennt. Der Befestigungsbügel 16 ist im ganzen eben oder Planar und weist einen ersten Endteil 310 und einen zweiten Endteil 312 auf, die jeweils eine Befestigungsöffnung besitzen.
  • Die Aufblasvorrichtung 14 (3 und 4) ist eine bekannte pyrotechnische Airbagaufblasvorrichtung mit einer Vielzahl von Gasauslaßöffnungen 320. Ein sich radial erstreckender Befestigungsflansch der Aufblasvorrichtung 14 besitzt parallele innere und äußere Seitenoberflächen. Zuleitungsdrähte (nicht gezeigt) erstrecken sich von der Aufblasvorrichtung 14 aus. Die Zuleitungsdrähte sind mit einer (nicht gezeigten) elektrischen Schaltung verbunden, und zwar einer Schaltung des Fahrzeugs, die einen Kollisionssensor und eine Leistungsquelle wie beispielsweise die Fahrzeugbatterie aufweist.
  • Das Airbagmodul 10 wird dadurch zusammengebaut, daß man zuerst den Diffuser 26 und die Scheibe 28 durch die Aufblasvorrichtungsöffnung 110 im Halsteil 108 der Innenpanele 70 des Airbags 10 in eine Position innerhalb des Airbags schiebt oder bewegt. Der Diffuser 26 ist mit der Scheibe 28 derart in Eingriff, daß die Befestigungsansätze 306 am Diffuser sich durch die (nicht numerierten) Befestigungssschlitze in der Scheibe erstrecken. Der Diffuser 26 und die Scheibe 28 sind innerhalb des Airbags 10 derart positioniert, daß die Befestigungsansätze 306 am Diffuser sich auch durch die Befestigungsöffnungen 112 im Halsteil 24 des Airbags erstrecken. Die Scheibe 28 ist somit angeordnet zwischen dem Befestigungsflansch 304 des Diffusers 12 und dem Airbag 10. Die Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26 erstrecken sich nur axial und sind noch nicht radial nach innen gebogen, wie dies in den 11 und 12 gezeigt ist.
  • Die Aufblasvorrichtung 14 wird axial in den Airbag 10 durch die Aufblasvorrichtungsöffnungen 110 eingesetzt, und zwar in eine Position innerhalb der Seitenwand 300 des Diffusers 26. Der Befestigungsflansch an der Aufblasvorrichtung 14 kommt mit einem Teil der Scheibe 28 in Eingriff oder Berührung. Der Basisteil 18 wird als nächstes an dem Airbag 10 und der Aufblasvorrichtung 14 derart positioniert, daß die Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26 sich durch die Befestigungsschlitze 278 in der Basisplatte erstrecken. Die wegragenden Endteile der Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26 werden sodann radial nach innen gebogen, um so über der Basisplatte 18 zu liegen, wie man dies in 12 erkennt. Die Befestigungsansätze 306 am Diffuser 26 klammern die folgenden Bauteile zusammen oder befestigen sie aneinander: die Basisplatte 18, den Airbag 10, die Scheibe 28, die Aufblasvorrichtung 14 und den Diffuser 26.
  • Der Airbag 10 ist zusammengefaltet und aufbewahrt in der Kammer 292 im Trichter 24 in der Art und Weise, wie das schematisch in den 7. bis 10 gezeigt ist. Eine Reihe von Faltungen 330, 332, 334, 336 sind im Körperteil 82 des Airbags 10 gebildet. Die Faltungen oder Falten 330 bis 336 werden dadurch gebildet, daß man das Material der Innenpanele 70 weg vom Material der Außenpanele 80 bewegt, wie man dies am besten in 8 erkennt. Die Faltungen 330 bis 336 werden zwischen den Haltemitteln 100, 102 gebildet und erstrecken sich von dem Oberseitenteil 122 des Airbags 10 zum Unterseitenteil 124 des Airbags.
  • Der Körperteil 82 des Airbags 10 wird daraufhin in den Halsteil 84 des Airbags, wie in den 9 und 10 gezeigt, geschoben oder gebracht, und zwar in einer Richtung nach rechts in 9. Speziell wird das Stoffmaterial, welches den Halsteil 108 der Innenpanele 70 des Airbags 10 bildet vom Stoffmaterial wegbewegt, welches den Halsteil der Außenpanele 90 des Airbags bildet, um eine Tasche oder einen Sack zu bilden, in den der Körperteil 82 des Airbags bewegt wird. Der Körperteil 82 des Airbags 10 wird entlang der Faltungen 330 bis 336 derart gefaltet, daß die oberen und unteren (vergleiche die 9 und 10) Seitenteile des Airbags sich um den Außenendteil herumwickeln und diesen umschließen.
  • Wenn der Airbag 10 auf diese Weise gefaltet ist, so ist im wesentlichen der gesamte gefaltete Körperteil 82 des Airbags in dem Trichter 24 gespeichert oder aufbewahrt, wie man am besten in den 11 und 12 erkennt. Ein Teil des gefalteten Körperteils 82 des Airbags 10 kann zwischen dem Trichter 24 und dem Diffuser 26 angeordnet sein. Vorzugsweise ragt nur eine Minimalmenge oder überhaupt kein Teil des gefalteten Körperteils 82 des Airbags 10 über die Auslaßöffnung 290 des Trichters 24 hinaus. Der Halsteil 84 des Airbags 10 erstreckt sich um die Aufblasvorrichtung 14 und den Diffuser 24 herum und wickelt diese ein, wie man am besten in 3 erkennt. Der Halsteil 84 des Airbags 10 ist mit der Basisplatte 18 an einer Stelle verbunden, die beabstandet ist von und außerhalb des Trichters 24 liegt.
  • Um das zusammengebaute Airbagmodul 10 in dem Fahrzeugsitzrückenteil 44 zu befestigen oder festzulegen, wird der Befestigungsbügel 16 als erstes mit dem Sitzrahmenglied 20 verschweißt. Die Basisplatte 18 des zusammengebauten Airbagmoduls 10 wird sodann am Befestigungsbügel 16 durch Befestigungsmittel 350 (12) befestigt, und zwar durch die Befestigungsteile 310 und 312 des Befestigungsbügels und durch die Befestigungsöffnungen in den Befestigungsohren 270 und 272 der Basisplatte. Infolgedessen sind die Basisplatte 18, die Aufblasvorrichtung 14, der Airbag 10, der Trichter 24, der Diffuser 26 und die Scheibe 28 fest am Sitzrahmenglied 20 befestigt oder angebracht.
  • Das Airbagmodul 10 ist, wenn es am Sitzrahmenglied 20 angebracht ist, innerhalb eines Hohlraums in dem Schaummaterial (nicht gezeigt) des Fahrzeugsitzrückteils 22 angeordnet. Der Hohlraum ist groß genug derart, daß die Strömung von Aufblasströmungsmittel von der Aufblasvorrichtung 14 durch den Halsteil 84 des Airbags 10 in den Körperteil 82 des Airbags nicht verhindert wird. Der Trichter 24 ist zusammen mit dem Körperteil 82 des Airbags 10 von der Außenseite des Sitzrückens oder Sitzrückenteils 44 abgedeckt, und zwar durch das Schaummaterial und durch das Außenüberzugstoffmaterial des Sitzrückenteils. Das Schaummaterial und das Stoffüberzugsmaterial sind ausgewählt und eingebaut derart, daß das Aufblasen des Airbags 10 in dem Raum zwischen dem Fahrzeugsitz 22 und der Fahrzeugseitenstruktur 54 nicht verhindert wird.
  • Im Falle eines seitlichen Stoßes oder Aufschlags am Fahrzeug 40 mit einer Größe ausreichend, die einen Schutz des Fahrzeugsinsassen erforderlich macht, wird die elektrische Fahrzeugschaltung, die einen Kollisionssensor aufweist, einen elektrischen Strom an die Aufblasvorrichtung 14 schicken. Die Aufblasvorrichtung 14 wird in bekannter Weise betätigt und leitet Aufblasströmungsmittel unter Druck in den Diffuser 26. Die Wände des Diffusers 26 leiten Aufblasströmungsmittel durch die Strömungsmittelflußöffnungen 302 im Diffuser und in den Halsteil 84 des Airbags 10. Neoprenschichten 144 und 162 auf den inneren und äußeren Teilpanelen 90 und 92 des Airbags 10 verhindern, daß Aufblasströmungsmittel aus dem Halsteil 84 des Airbags ausleckt.
  • Der Halsteil 84 des Airbags 10 leitet Aufblasströmungsmittel vom Diffuser 26 in den Körperteil 82 des Airbags. Der Körperteil 82 des Airbags 10 bläst sich von dem gefalteten Aufbewahrungszustand gemäß den 11 und 12 auf, und zwar in einen Aufblaszustand, wie er schematisch in 13 gezeigt ist, nämlich benachbart zur Fahrzeugsitzstruktur 54, um den Fahrzeuginsassen zu schützen. Der Trichter oder die Führungsmittel 24 führen den Airbag 10 zum Aufblasen in Richtung der Mittelachse 294. Der Körperteil 82 des Airbags 10 bläst sich nach vorwärts und nach auswärts auf, und zwar relativ zum Fahrzeugssitzrückteil 44 zwischen dem Kopf eines auf dem Sitz 22 des im Fahrzeug Sitzenden und der Seitenstruktur 54 des Fahrzeugs 52.
  • Der Druck des Aufblasströmungsmittels im Aufblasströmungsmittelvolumen 86 im Airbag 10 bewirkt, daß die Innenpanele 70 und die Außenpanele 80 sich voneinander wegbewegen, wenn der Airbag einen aufgeblasenen Zustand einnimmt. Wenn diese Relativbewegung der Panele 70 und 80 auftritt, so setzen die Führungsmittel 100 und 102 der Bewegung der Innenpanele und der Außenpanele weg voneinander Widerstand entgegen. Wegen des Strömungsmitteldrucks im Airbag 10 zwischen den Panelen 70 und 80 wird eine Zugbelastung auf die Führungs- oder Haltemittel 100 und 102 ausgeübt, und zwar in einer Richtung, die sich zwischen der Innenpanele 70 und der Außenpanele 80 erstreckt. Die Haltemittel 100 und 102 Strecken oder dehnen sich nicht und somit begrenzen und definieren sie die Dicke oder die aufgeblasenen Dimension des Airbags, und zwar gemessen zwischen der Innenpanele 70 und der Außenpanele 80.
  • Die Haltemittel 100 und 102 sind beabstandet voneinander in einem gitterartigen Muster über den Körperteil 82 des Airbags 10 hinweg angeordnet, wie man am besten in 2 und 13 erkennt. Die Dicke des Airbags 10 im aufgeblasenen Zustand an der Stelle der Haltemittel 100 und 102 ist effektiv 0. Das heißt, es gibt kein Rufblasströmungsmittel zwischen den Haltemittelabschnitten der Innenpanele 70 und den Halteabschnitten der Außenpanele 80 an diesen Stellen der Haltemittel 100 und 102. Auch ist die Dicke des Airbags 10 an der Außennahtlinie 170 im aufgeblasenen Zustand effektiv 0, da die Innenpanele 70 und die Außenpanele 80 miteinander in Anstoßbeziehung an der äußeren Nählinie vernäht sind.
  • An anderen Stellen am Körperteil 82 besitzt der Airbag 10 in seinem aufgeblasenen Zustand eine meßbare und beträchtliche Dicke. Das heißt, an diesen anderen Stellen werden die Innenpanele 70 und die Außenpanele 80 voneinander entfernt gehalten, und zwar nicht durch das Aufblasströmungsmittel und definiert zwischen sich eine miteinander verbundene Reihe von Abständen 350 des einzigen Aufblasströmungsmittelvolumens 86, wie man am besten in 14 erkennt. In diesen Aufblasströmungsmittelabständen 350 versucht der Körperteil 82 des Airbags 10 eine kugelförmige Form oder Gestalt anzunehmen, da das Aufblasströmungsmittel die Innenpanele 70 und die Außenpanele 80 voneinander wegdrückt.
  • Die Beabstandung zwischen benachbarten Haltemitteln 100 und/oder 102 wird ausgewählt und bestimmt gemäß der folgenden Gleichung:
    Figure 00230001
    dabei ist "X" (13) der Abstand zwischen einem Paar von benachbarten Nähabschnitten 230 und/oder und "t" (14) ist die Dicke des Airbagabschnitts 350 im aufgeblasenen Zustand, und war angeordnet zwischen diesen Nähabschnitten 230 und/oder 260. Die Beabstandung zwischen den Haltemitteln 100 oder 102 und der äußeren Nähoder Haftlinie 170 wird ebenfalls gemäß der gleichen Gleichung bestimmt. In diesem Falle repräsentiert in Gleichung 1 "X" den senkrechten Abstand zwischen der äußeren Näh- oder Haftlinie 170 und dem Näh- oder Haftabschnitt 230 und/oder 260. Die Haltemittel 100 und 102 sind derart am Airbag 10 angeordnet, daß die Gesamtdicke der aufgeblasenen Teile des Airbags 10 im wesentlichen gleichförmig über die Erstreckung des Körperteils 82 hinweg ist.
  • Die Haltemittel 100 und 102 sind vorteilhaft insofern, als sie nicht das Nähen von langgestreckten Stoffstreifen zwischen den Innen- und Außenpanelen 70 und 100 erforderlich machen. Die einzigen innenliegenden oder internen Teile der Haltemittel 100 und 102, das heißt die Verstärkungskissen 204, 206, 248 und 250 werden an die Panele 70 und 80 von der Außenseite her angenäht. Diese Konstruktion vereinfacht die Herstellung des Airbags 10 beträchtlich, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, daß Mehrfachhaltemittel verwendet werden. Die 15 und 16 veranschaulichen ein Haltemittel 400, welches im Airgab 402 eingeschlossen ist, und zwar konstruiert gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der Airbag 402 ist im allgemeinen ähnlich dem Airbag 10 und ähnliche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der Airbag 402 weist eine Innenpanele 60a und eine Außenpanele 80a auf. Die Haltemittelanordnung 400 weist keine Verstärkungskissen zwischen der Innenpanele 70a und der Außenpanele 80a auf. Somit verbindet ein Näh- oder Stichoder Heftabschnitt 230a die Innenpanele 70a in anstoßendem Eingriff mit der Außenpanele 80a. Der Näh- oder Stich- oder Heftabschnitt 230a ist eliptisch und nicht kreisförmig. Der Nähabschnitt 230 umschließt und definiert einen eliptischen Haltemittelabschnitt 200a der Innenpanele 70a und einen eliptischen Haltemittelabschnitt 202a der Außenpanele 80a.
  • Aus der obigen Beschreibung erkennt man, daß Abwandlungen der Erfindung im Rahmen fachmännischen Handelns liegen. Beispielsweise können die Näh- oder Heftabschnitte in den Haltemitteln eine andere als eine kreisförmige oder eliptische Konfiguration besitzen. Auch die beschichteten Teilpanele brauchen nicht im Airbag vorgesehen zu sein.
  • Zusammenfassend sieht die Erfindung folgendes vor:
    Airbag 10 für seitlichen Aufschlag mit einer Vielzahl von beabstandeten Haltemitteln 100, 102 zur Steuerung der Dicke des Airbags im aufgeblasenen Zustand. In jedem Haltemittel 100, 102 verbindet ein kreisförmiger Nahtabschnitt 230, 260 eine Innenpanele 70 und eine Außenpanele 80 des Airbags 10. Der Nahtabschnitt 230, 260 definiert einen kreisförmigen Haltemittelabschnitt 200, 202 in jeder Panele 70, 80. Der Nahtabschnitt 230, 260 blockiert das Aufblasströmungsmittel hinsichtlich eines Flusses zwischen den Haltemittelabschnitten 200, 202 der Haltemittel 100, 102. Die Haltemittel 100, 102 erstrecken oder erweitern oder dehnen sich beim Aufblasen des Airbags 10.

Claims (12)

  1. Aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzvorrichtung (10) zum Einsatz zwischen einer Seite eines Fahrzeugs und dem Kopf eines Fahrzeuginsassen, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist: einen ersten Zuschnitt (70) mit einem Mittelteil (116) und einem Außenumfangsteil (128); einen zweiten Zuschnitt (80) mit einem Mittelteil und einem Außenumfangsteil (132); wobei die Außenumfangsteile (128, 132) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) miteinander vernäht sind, und zwar längs einer äußeren Nahtlinie (170) zur Verbindung der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) zur Bildung eines Körperteils (82) der aufblasbaren Schutzvorrichtung (10); wobei die Mittelteile (116) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) mindestens teilweise voneinander beabstandet sind, wenn sich die aufblasbare Schutzvorrichtung (10) im aufgeblasenen Zustand befindet, um ein Aufblasströmungsmittelvolumen (86) zwischen den Mittelteilen (116) der ersten und zweiten Zuschnitte (70, 80) zu definieren; und eine Vielzahl von nicht ausdehnbaren Bereichen (100, 102), die innerhalb der erwähnten äußeren Nahtlinie (170) angeordnet sind und den Mittelteil (116) des ersten Zuschnitts (70) dem Mittelteil des zweiten Zuschnitts an einer Vielzahl von beabstandeten Stellen verbinden, um die Breite des erwähnten Aufblasströmungsmittelvolumens (86), gemessen zwischen den ersten und zweiten Zuschnitten (70, 80) zu steuern, wobei jeder der Bereiche (100, 102) folgendes aufweist: a) einen ersten Bereich (200) des Mittelteils (116) des ersten Zuschnitts (70); b) einen zweiten Bereich (202) des Mittelteils des zweiten Zuschnitts; und c) eine Naht (230), die sich um den ersten Bereich (200) und den zweiten Bereich (202) herum erstreckt und diesen umschließt, wobei die Naht (230) den ersten Zuschnitt (70) und den zweiten Zuschnitt (80) miteinander verbindet und eine Aufblasströmungsmittelströmung von dem Aufblasströmungsmittelvolumen (86) in die Bereiche (100, 102) blockiert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der erste Bereich (200) flächig an dem zweiten Bereich (202) anliegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Naht (230) ein Kreismuster bildet, so daß jeder der ersten und zweiten Bereiche (200, 202) eine kreisförmige Konfiguration aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens ein flächig anliegender Verstärkungsflecken (204, 206) zwischen dem ersten Bereich (200) und dem zweiten Bereich (202) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein erster Verstärkungsflecken (204) über dem ersten Bereich (200) liegt und am ersten Zuschnitt (70) angenäht ist, wobei ein zweiter Verstärkungsflecken (206) über dem zweiten Bereich (202) liegt und am zweiten Zuschnitt (80) angenäht ist, wobei die ersten und zweiten Verstärkungsflecken (204, 206) zwischen den ersten und zweiten Zuschnitten (70, 80) übereinanderliegend angeordnet sind, und wobei die Naht (230) die ersten und zweiten Verstärkungsflecken (204, 206) und die ersten und zweiten Bereiche (200, 202) miteinander verbindet.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Halsteil (84) vorgesehen ist zur Verbindung mit einer Aufblasströmungsmittelquelle (14) und mit einem Körperteil (16, 18) zum Aufblasen in eine Position zum Schutz des Fahrzeuginsassen, wobei der Halsteil (84) eine Vielzahl von Befestigungsöffnungen (112) zur Verbindung mit der Aufblasströmungsmittelquelle (14) besitzt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die aufblasbare Schutzvorrichtung (10) ein einziges kontinuierliches Aufblasströmungsmittelvolumen (86) besitzt, einschließlich einer Vielzahl von Abschnitten (360), die miteinander in Strömungsmittelverbindung stehen und zwischen den Bereichen (100, 102) angeordnet sind, wobei die Bereiche (100, 102) und die äußere Nahtlinie (170) die Vielzahl der Aufblasströmungsmittelvolumenabschnitte (360) bilden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Abschnitte (360) des erwähnten Aufblasströmungsmittelvolumens (86), die zwischen benachbarten Bereichen (100, 102) angeordnet sind, im aufgeblasenen Zustand im wesentlichen die gleiche Dicke besitzen wie die Abschnitte (360) des Aufblasströmungsmittelvolumens (86), die zwischen den Bereichen (100, 102) und der äußeren Nahtlinie (170) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Bereiche (100, 102) in einem gitterartigen Muster über einen Körperteil (82) des Airbags hinweg beabstandet voneinander angeordnet sind, wobei jedes Paar von benachbarten Bereichen (100, 102) dazwischen einen Abschnitt des Körperteils (82) des Airbags definiert mit einer Dicke im aufgeblasenen Zustand, wobei der Abstand zwischen einem Paar von benachbarten Bereichen (100, 102) mit der folgenden Gleichung bestimmt wird:
    Figure 00280001
    dabei ist "X" der Abstand zwischen benachbarten Bereichen (100, 102) und "t" ist die Dicke des Abschnitts des Körperteils (82) des Airbags zwischen benachbarten Bereichen (100, 102) im aufgeblasenen Zustand.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der erste Bereich (200) des ersten Zuschnitts (70) gegenüber dem zweiten Bereich (202) des zweiten Zuschnitts (80) um einen ersten vorbestimmten Abstand beabstandet ist, und zwar sowohl wenn sich die aufblasbare Schutzvorrichtung (10) in einem nicht aufgeblasenen Zustand befindet, als auch wenn sich die aufblasbare Schutzvorrichtung (10) im aufgeblasenen Zustand befindet.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der erste vorbestimmte Abstand annähernd Null ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der erste Bereich (200) des ersten Zuschnitts (70) von dem zweiten Bereich (202) des zweiten Zuschnitts (80) durch mindestens einen Verstärkungsflecken (204, 206) getrennt ist, so daß der erste vorbestimmte Abstand annähernd gleich der Dicke des mindestens einen Verstärkungsfleckens (204, 206) ist.
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