DE19622217A1 - Fahrzeugwaschanlage - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugwaschanlage mit den
Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Fahrzeugwaschanlage ist aus der
DE-OS 43 07 046 bekannt. Ein Teil der Komponenten der
Abwasserbehandlungseinrichtung sind oberirdisch in einem
Gestell zusammengefaßt. Wesentliche andere Komponenten,
wie Schlammfang, Filtratbehälter etc. sind jedoch extern
und unterhalb des Anlagebodens angeordnet. Diese Anordnung
erfordert einen erheblichen Bauaufwand. Sie ist auch durch
die Auslegung der Abwasserbehandlungseinrichtung auf eine
hohe Speicherkapazität für eine Vielzahl von
Fahrzeugwäschen bedingt.
Die DE-OS 40 40 007 zeigt eine demontierbare
Selbstbedienungs-Autowaschanlage, bei der ein Teil der
Komponenten der Abwasserbehandlungseinrichtung im
Anlageboden angeordnet sind. Der Anlageboden besteht aus
mehreren demontierbaren Hohlkammern. Weitere Teile der
Abwasserbehandlungseinrichtung sind in den Seitenwänden
untergebracht. Die Zugabe von Waschmittel und anderen
Behandlungssubstanzen erfolgt vollkommen getrennt und an
anderer Stelle von der Abwasserbehandlung. Die Waschanlage
ist daher örtlich und funktionell in viele verstreute
Einzelkomponenten unterteilt. Dies ist letztendlich auch
ein Problem der eingangs genannten Druckschrift.
Einfache Anlagen zur bloßen Schlammentwässerung sind in
Form von Entwässerungscontainern z. B. aus der DE-OS 32 31 186
und der DE-OS 38 18 997 bekannt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
einfachere und kostengünstiger zu betreibende Waschanlage
aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs.
Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeugwaschanlage ist eine
integrierte Versorgungseinheit zur vorzugsweise kompletten
Behandlung des Wassers vorgesehen, die neben einer
Abwasserbehandlungseinrichtung zumindest eine
Dosiervorrichtung für ein Waschmittel und einen
Frischwasseranschluß enthält. Darüber hinaus können
weitere Vorrichtungen für Zusatzprodukte vorgesehen sein.
In einer besonders günstigen Ausführungsform ist auch eine
Stromversorgung und/oder -steuerung in die
Versorgungseinheit integriert. Diese hohe Integration
ermöglicht eine optimale Vernetzung und ein Zusammenspiel
der einzelnen Komponenten. Außerdem ergeben sich
platzmäßige und funktionelle Vorteile.
Die gesamte Versorgungseinheit ist oberhalb des
Anlagebodens angeordnet. Dies verbessert entscheidend die
Umweltverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit der
gesamten Fahrzeugwaschanlage. In einer besonders günstigen
Ausführungsform der Fahrzeugwaschanlage in Container- oder
Fertigbauweise sind auch noch der Ablauf bzw. die
Auffangwanne in den Anlageboden integrierbar und haben
keine Berührung mit dem Erdreich.
Die Versorgungseinheit kann als Kompletteil an bestehenden
Autowaschanlagen nachgerüstet werden, die noch nicht über
eine Abwasserbehandlung verfügen. Dabei kommt der Vorteil
der Genehmigungserleichterung besonders zum Tragen.
Außerdem sind keine umständlichen Veränderungen oder
Einbauten an der bestehenden Fahrzeugwaschanlage nötig.
Andererseits erlaubt es die hochintegrierte
Versorgungseinheit, die Wascheinrichtung selbst zu
vereinfachen. Dies kommt besonders transportablen oder
sehr kostengünstigen Waschanlagenlösungen zugute.
Spezielle Vorteile ergeben sich in Verbindung mit
Hängeportalen, die eine besonders kostengünstige, einfache
und wenig bauaufwendige Anlagelösung erlauben. Die
Wirtschaftlichkeit der Fahrzeugwaschanlage wird
gesteigert. Außerdem werden Wartungs-, Instandhaltungs-,
Inspektions- und Reparaturarbeiten wesentlich vereinfacht
und erleichtert.
Besondere Vorteile hat die Versorgungseinheit in
Verbindung mit mechanischen Fahrzeugwaschanlagen, die mit
ein oder mehreren Portalen ausgerüstet sind. Bei diesen
ist im Stand der Technik eine besonders hohe,
kostenträchtige Zergliederung der Einzelkomponenten zu
finden. Die Versorgungseinheit bringt hier entscheidende
Vorteile. Sie läßt sich aber auch in Verbindung mit
Selbstbedienungswaschanlagen einsetzen.
Die Kapazitätsbeschränkung der
Abwasserbehandlungseinrichtung und ihrer Komponenten auf
die Abwassermenge von vorzugsweise maximal fünf
Autowäschen, insbesondere sogar nur ein bis zwei
Autowäschen, kommen die Integrations- und
Funktionsvorteile der Versorgungseinheit besonders zum
Tragen. Die Kapazitätsbeschränkung erlaubt es auch, die
Versorgungseinheit besonders klein zu Bauen. Außerdem ist
dadurch das Abwasser fast ständig in Bewegung und im
Umlauf, was den Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung
verbessert.
Besonders vorteilhaft ist die Kombination der
Abwasserbehandlungseinrichtung mit einer
konzentrationsabhängigen Dosiervorrichtung für die
Behandlungssubstanz(en) im Waschwasser. Dadurch kann
einerseits ohne Qualitätsverlust mit biologisch abbaubaren
Tensiden gearbeitet werden. Andererseits werden
Überdosierungen des Waschmittels vermieden, was wiederum
die Abwasserbehandlung entlastet. Außerdem steigt die
Wirtschaftlichkeit. Die Zuordnung dieser Dosiervorrichtung
in den Bereich des Filtratbehälters ist für die
Integration in die Versorgungseinheit besonders
förderlich.
Für eine oberirdisch angeordnete Versorgungseinheit ist es
außerdem von Vorteil, wenn sie zumindest teilweise aus
durchsichtigen Wänden und/oder Komponenten besteht. Die
Umweltfreundlichkeit und die mit der Abwasserbehandlung
einhergehende Waschqualität wird dem Kunden sichtbar vor
Augen geführt. Dies erhöht nicht nur das Vertrauen des
Benutzers in eine umweltgerechte und vollständige
Filtration und Aufbereitung des bei seiner Fahrzeugwäsche
erzeugten Abwassers. Es erleichtert dem Betreiber der
Waschanlage außerdem eine Kontrolle der
Abwasserbehandlungseinrichtung und eine leichtere
Erkennbarkeit von Störungen.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und
schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Fahrzeugwaschanlage mit Versorgungseinheit
und Hängeportal,
Fig. 2 eine Fahrzeugwaschanlage mit Versorgungseinheit
und Ständerportal,
Fig. 3 eine Versorgungseinheit mit Anschlüssen und
Fig. 4 eine Abwasserbehandlungseinrichtung im Detail.
Die Waschanlage (27) ist gemäß Fig. 1 und 2 vorzugsweise
als mechanische Fahrzeugwaschanlage in Form einer
Portalwaschanlage, Taktanlage, Waschstraße oder dgl.
ausgeführt. Alternativ ist auch eine
Selbstbedienungs-Waschanlage möglich. Die Waschanlage (27)
hat eine mechanisierte oder handgeführte Wascheinrichtung
(21, 29), die beliebig ausgebildet sein kann und z. B.
mehrere Waschbürsten (29) und/oder Textilbürsten,
Hochdruckdüsen, Waschlanzen oder dgl. aufweist. Daneben
können beliebige andere Behandlungsaggregate, z. B.
Schäumvorrichtungen, Trockenvorrichtungen,
Spülvorrichtungen, Poliereinrichtungen oder dgl. vorhanden
sein. In den Zeichnungen sind die verschiedenen Aggregate
der Einfachheit halber nur durch Waschbürsten (21, 29)
symbolisiert.
Die Waschanlage (27) umfaßt eine
Abwasserbehandlungseinrichtung (1), die mit weiteren
Komponenten, insbesondere ein oder mehreren
Dosiervorrichtung(en) (22, 36), Frischwasserzufuhr (38)
etc., zu einer kompletten Versorgungseinheit (33)
kombiniert ist. Die Versorgungseinheit (33) behandelt
vorzugsweise das gesamte in der Waschanlage (27)
anfallende Wasser, d. h. das Abwasser, das Waschwasser, das
Spülwasser, das Frischwasser und dgl. Fig. 3 und 4
zeigen den Aufbau. Das in der Waschanlage (27) anfallende
Abwasser wird recycelt, mit Frischwasser ergänzt, im
Kreislauf geführt und mehrmals wiederverwendet.
Die Versorgungseinheit (33) von Fig. 3 beinhaltet
darüberhinaus eine Stromversorgung und/oder eine Steuerung
(35) zumindest für die Abwasserbehandlungseinrichtung (1).
Vorzugsweise wird die gesamte Stromversorgung und/oder
Steuerung der Waschanlage (27) in die Versorgungseinheit
integriert. Alle Komponenten der Versorgungseinheit (33)
sind zusammen in einem kompakten Gestell oder Gehäuse (34)
untergebracht. Das Gehäuse (34) hat vorzugsweise eine
kubische Turmform, wobei die einzelnen Komponenten in
mehreren Lagen oder Fächern übereinander angeordnet sind.
In die Versorgungseinheit (33) führen der Abwasser- und
Frischwasseranschluß (14, 38) und der elektrische
Netzanschluß (nicht dargestellt). Aus der
Versorgungseinheit (33) heraus kommen die
Waschwasserleitung (20) und die Stromversorgungs- bzw.
Steuerleitungen (nicht dargestellt) zu den Verbrauchern.
Die Versorgungseinheit (33) bildet ein Kompletteil, das
der Waschanlage (27), in verschiedener Weise zugeordnet
werden kann. Fig. 1 und 2 zeigen zwei Varianten in
Verbindung mit Portalwaschanlagen, Taktanlagen,
Waschstraßen oder dgl., die ein oder mehrere Portale
(30, 31) haben.
In Fig. 1 ist die schmale, turmartige Versorgungseinheit
(33) separat neben dem Portal aufgestellt. Die Anordnung
kann ortsfest oder beweglich sein. Die Waschanlage (27)
hat ein oder mehrere Hängeportale (31), die mit ihren
Querträgern auf hochliegenden Schienen (32) verfahrbar
sind. Die Schienen (32) können an den Seitenwänden (39)
befestigt oder auf Ständern gelagert sein.
Diese Anlagenform ist besonders einfach, platzsparend und
kostengünstig. Sie läßt sich auch in einem transportablen
Container (40), einer Art Fertiggarage oder dgl.
unterbringen und per LKW verfrachten. Der Container (40)
kann stationär oder ortsveränderlich aufgestellt werden.
Er ist weitgehend autark und hat nach außen nur einen
Strom- und Frischwasseranschluß sowie ggf. auch einen
Kanalanschluß. Das nicht recycelte Abwasser kann
alternativ intern in einem Tank gespeichert und auf
geeignete Weise zu gegebener Zeit entsorgt werden, indem
es z. B. verdunstet oder verdampft wird.
Die Wascheinrichtung (29) bzw. die anderen Aggregate sind
am Querträger höhen- oder seitenbeweglich gelagert. Bei
dieser Ausführung sind am Hängeportal (31) nur die
Aggregate mit ihren Antrieben angeordnet. Die
Versorgungseinheit (33) beinhaltet vorzugsweise alle
anderen Komponenten und ist mit den Portalen (31) über
geeignete Schleppleitungen für die Betriebsmittel,
insbesondere Wasser und Strom, verbunden.
In der Variante von Fig. 2 handelt es sich um eine
stationäre Waschanlage (27), die z. B. in einer Halle auf
bestem Boden steht. Das Portal (30) ist hier als
konventionelles, bodengebundenes Ständerportal
ausgebildet. Die Versorgungseinheit (33) kann in einen
oder beide Portalständer integriert sein. Alternativ, kann
sie wie in Fig. 1 separat daneben stehen.
Das vom Fahrzeug (12) ablaufende oder verspritzte Abwasser
wird am Anlagenboden (28) durch einen trichterartigen
Ablauf oder eine Auffangwanne (13) gesammelt und über eine
Abwasserleitung (14) mittels einer Pumpvorrichtung (15)
der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zugeführt. Die
Kapazität des Ablaufs bzw. der Auffangwanne (13) ist
beschränkt und vorzugsweise auf das Abwasser von maximal
fünf Fahrzeugwäschen ausgelegt. In der bevorzugten
Ausführungsform wird das anfallende Abwasser sofort
abgepumpt, so daß die Speicherkapazität nur auf eine
Wäsche dimensioniert ist.
Bei stationären Waschanlagen (27) wie in Fig. 2 befindet
sich die Auffangwanne (13) im Erdboden oder Fundament. Bei
einem Containerbau oder einer Art Fertiggarage ist sie in
den Gehäuseboden integriert.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) bzw. die
Versorgungseinheit (33) sind im Gestell (34) oder Gehäuse
oberhalb des Anlagenbodens (28) angeordnet. Im Boden
befindet sich nur der Ablauf (13) bzw. die Auffangwanne.
Alle anderen Wasserbehandlungskomponenten sind
oberirdisch.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) bzw. die
Versorgungseinheit (33) sind als sehr kompakte,
kleinbauende Einheiten ausgebildet. Die in Fig. 3
gezeigte Variante mit dem turmartigen Gehäuse braucht
besonders wenig Platz und kommt mit einer Grundfläche von
ca. 1 m² bei einer Höhe von ca. 2 m aus. Die Variante von
Fig. 4 hat eine ungefähre Länge von 2 m, eine Breite von
ca. 1 m und eine Höhe von ca. 1,5 m oder kleiner.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) ist in ihrer
Speicher- und Behandlungskapazität ebenfalls beschränkt
und auf das Abwasser bzw. Wasch- und Spülwasser von
vorzugsweise maximal fünf Fahrzeugwäschen ausgelegt. In
der bevorzugten Ausführungsform wird sie auf ein bis zwei
Wäschen dimensioniert.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) umfaßt zumindest
eine mechanische Filtervorrichtung (4) mit ein oder
mehreren Filterstufen. Sie kann weitere, in Fig. 4 näher
beschriebene Filtrations- oder Reinigungsstufen (17, 18)
aufweisen. Für das gereinigte Abwasser, das sogenannte
Filtrat, ist ein Filtratbehälter (19) vorgesehen. Er hat
ein Volumen von maximal 200 l, vorzugsweise 50-100 l. Hier
mündet auch ein Frischwasserzulauf (38) zur Ergänzung der
durch Verschleppung und Verdunstung entstandenen
Wasserverluste. Das Filtrat wird der Wascheinrichtung
(21, 29) und eventuell anderen Aggregaten über eine
Waschwasserleitung (20) zurückgeführt.
Die in Fig. 3 und 4 gezeigte Versorgungseinheit (33) ist
vorzugsweise als transportable Einheit ausgebildet. Das
Gehäuse (34) ist auf Rollen (11) gelagert und somit
verfahrbar. Alternativ kann es auch fest installiert sein.
Die Außenwände (24) des Gehäuses (34) und der einzelnen
Komponenten der Versorgungseinheit (33) bzw. der
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) können durchsichtig
ausgebildet sein, um einen Blick in das innere zu
ermöglichen.
Nachfolgend wird der Innenaufbau einer Versorgungseinheit
(33) bzw. Abwasserbehandlungseinrichtung (1) anhand von
Fig. 4 näher erläutert.
Vom Ablauf (13) führt eine externe Abwasserleitung (14)
zur Abwasserbehandlungseinrichtung (1), wobei der Leitung
(14) eine Pumpvorrichtung (15) für das Abwasser zugeordnet
ist. Am stromabwärtigen Ende (16) der Leitung (14) mündet
diese in einen innerhalb der transportablen Einheit
abgetrennten Hohlraum, der eine Filtervorrichtung (4) und
eine Schlammtrennvorrichtung (2) bildet. Die
Schlammtrennvorrichtung (2) besitzt einen nach oben
herausnehmbaren korbartigen, z. B. aus Lochblech
gefertigten Schlamm-Sammelbehälter (3), in den ein
mechanischer Filter (4) aus Gewebematerial eingelegt ist.
Die Schlammtrennvorrichtung (2) oder der
Schlamm-Sammelbehälter (3) kann aber auch über eine feste
Achse (25) im Gehäuse (34) gelagert sein und durch
einfaches Kippen um die Achse (25) entleert werden.
Am äußeren Umfangsrand des Schlamm-Sammelbehälters (3) ist
eine erste Einrichtung zum Lockern von Schlamm in Form
einer Vibrationseinrichtung (5) vorgesehen. Unterhalb des
Schlamm-Sammelbehälters (3) ist eine zweite Einrichtung
zum Lockern von Schlamm in Form einer Einrichtung zum
Einblasen von Gas (6) angeordnet, von der aus Gasleitungen
(7) an die Unterseite des seitlich in geeigneter Weise
abdichtbaren Schlamm-Sammelbehälters (3) führen. Weitere
Gasleitungen (8) und (9) führen von der als Gaspumpe
ausgeführten Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) zu der
externen Abwasserleitung (14) bzw. zu einer internen
Abwasserleitung (10).
Die Abwasserleitung (10) verbindet eine am bodenseitigen
Ende der Schlammtrennvorrichtung (2) vorgesehene
Auslaßöffnung mit einer Einlaßöffnung einer der
Schlammtrennvorrichtung (2) in Strömungsrichtung
nachgeschalteten Flockungsfiltrationsstufe (17). Je nach
Lage der Flockungsfiltrationsstufe (17) relativ zu der
Schlammtrennvorrichtung (2) kann auch eine in der
Zeichnung nicht dargestellte Pumpe zwischengeschaltet
sein.
Stromabwärts der Flockungsfiltrationsstufe (17) ist eine
mit dieser in Strömungsverbindung stehende biologische
Reinigungsstufe (18) vorgesehen, deren Auslaß zugleich
Einlaß für den Filtratbehälter (19) bildet. Der Behälter
(19) weist an einem bodenseitigen Ende einer Seitenwand
eine Auslaßöffnung auf, an die eine zur Wascheinrichtung
(21, 29) führende Waschwasserleitung (20) anschließbar ist.
Außerdem kann in den Filtratbehälter (19) ein steuerbarer
Frischwasseranschluß (38) münden.
Im Bereich des Filtratbehälters (19) oder der
Waschwasserleitung (20) ist eine Dosiervorrichtung (22)
für Behandlungssubstanz(en), insbesondere Waschmittel,
z. B. biologisch abbaubare Tenside oder dgl., angeordnet.
Die Dosierung erfolgt in das Filtrat oder in das abgehende
Waschwasser und in Abhängigkeit von der vorhandenen
Konzentration oder Waschaktivität von
Behandlungssubstanz(en) im Filtrat. Nachdem die Substanzen
vorzugsweise biologisch abbaubar sind, kann sich die
Konzentration nicht nur im Betrieb, sondern auch im
Stillstand der Waschanlage (27) ändern.
Die Konzentration wird von einer Meßvorrichtung (26)
ermittelt, die in den Filtratbehälter (19) ragt. Sie
steuert über eine geeignete programmierbare Steuerung
(nicht dargestellt) die Dosiervorrichtung (22). Das
Waschwasser hat dadurch immer die gleiche Waschaktivität.
Über- und Unterdosierungen werden vermieden. Das
Waschwasser wird über eine nicht gezeigte Pumpe zur
Wascheinrichtung (21, 29) gefördert.
Mittel zur Rückführung von teilweise gereinigtem Abwasser
in Form von Rückführleitungen können die Auslässe von
Reinigungsstufen mit Einlässen von bereits durchlaufenen
Reinigungsstufen verbinden. In der Zeichnung ist
exemplarisch die Rückführleitung (23) gezeigt.
Die Schlammtrennvorrichtung (2) kann vorzugsweise bis ca.
200 l unmittelbar anfallendes Abwasser aufnehmen und
eventuell zwischenspeichern. Darüber hinaus sind je nach
Anforderung auch Abwasserbehandlungseinrichtungen (1) mit
größerer oder kleinerer Wasserauffangkapazität denkbar,
beispielsweise wenn eine vollautomatische Waschstraße
vorgesehen ist, in der gleichzeitig mehrere Fahrzeuge
gewaschen werden. Auch können weitere Reinigungsstufen,
wie zusätzliche Filter, Sedimentationsbecken,
Flockungsanlagen und sonstige Einrichtungen zur Reinigung
und Aufbereitung des Abwassers eingesetzt werden.
Die Funktionsweise wird nun anhand eines Waschvorgangs
kurz erläutert. Die in Fig. 4 enthaltenen Pfeile geben
dabei die Fließrichtung des Abwassers an. Das aus der
Wascheinrichtung (21, 29) ausströmende Wasser wird im
Ablauf (13) zum Großteil wieder aufgefangen und in die
Schlammtrennvorrichtung (2) gepumpt, welche das Abwasser
von oben nach unten durchströmt. Sand und Schlamm werden
durch den mechanischen Filter (4) zurückgehalten. Mit
steigender Anzahl von Waschvorgängen füllt sich der
Schlamm-Sammelbehälter (3) mit Schlamm. Durch die
Vibrationseinrichtung (5) und die Einrichtung zum
Einblasen von Gas (6) werden jedoch zusätzliche
Strömungswege für das neu hinzukommende Abwasser
geschaffen, so daß mit zunehmender Schlammenge der
Schlamm-Sammelbehälter (3) nicht verstopfen kann.
Das teilweise gereinigte Abwasser strömt anschließend in
die Flockungsfiltrationsstufe (17) und von dort zur
biologischen Reinigungsstufe (18). Die Einrichtung zum
Einblasen von Gas (6) pumpt Luft nicht nur in die
Schlammtrennvorrichtung (2), sondern wirkt auch als
Einrichtung zur Belüftung des Abwassers, indem sie Luft in
die Leitung (14) und die Abwasserleitung (10) pumpt und so
die bei Waschanlagen oft auftretenden Geruchsbelästigungen
verhindert. Das aus der biologischen Reinigungsstufe (18)
ausströmende und gereinigte Abwasser gelangt in den
Filtratbehälter (19), wobei in diesen auch noch
Frischwasser zugeführt werden kann, welches die
Verlustwassermenge, die bei jedem Waschvorgang auftritt,
ausgleicht. Das sich im Behälter (19) befindliche Wasser
wird durch die Meßvorrichtung (26) auf die vorhandene
Konzentration von noch enthaltenen waschaktiven
Behandlungssubstanz(en) gemessen, da nicht alle
Behandlungssubstanzen ausgefiltert werden. Die für eine
erforderliche Waschaktivität noch nötige Menge an
Behandlungs- oder Waschsubstanz(en) wird durch die
Dosiervorrichtung (22) dem beim nächsten Waschvorgang zur
Wascheinrichtung (21, 29) strömenden Waschwasser
hinzugefügt.
Der Benutzer der Waschanlage kann während des
Waschvorgangs durch die durchsichtigen Außenwände (24) und
die überwiegend durchsichtigen Leitungen und Innenwände in
der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) den Durchlauf, das
Filtern und das Aufbereiten des Abwassers beobachten und
sich so von der umweltgerechten Aufbereitung des von ihm
erzeugten Abwassers vor Ort überzeugen.
Der Betreiber der Waschanlage wiederum kann auf einfache
Weise die Funktionsfähigkeit der Anlage überprüfen und
feststellen, wann der Schlamm-Sammelbehälter (3) voll ist.
Ist dies der Fall, wird der Schlamm-Sammelbehälter (3)
zusammen mit dem mechanischen Filter (4) nach oben aus der
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) per Hand
herausgenommen, und der Schlamm wird in einen separaten
Entsorgungscontainer oder einen
Schlamm-Entwässerungscontainer geleert. Bei der
Schlammentsorgung können geeignete Mikroorganismen,
insbesondere Bakterien, beigegeben werden, die die
Schadstoffe im Schlamm auffressen. Das Füllvermögen des
Schlamm-Sammelbehälters (3) ist so ausgelegt, daß eine
Entleerung, abhängig von der Menge der durchgeführten
Waschvorgänge und vom Verschmutzungsgrad des Wassers, ein- bis
zweimal pro Woche erfolgen könnte.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) ist auch in schon
bestehende Autowaschanlagen integrierbar und nachrüstbar,
wobei lediglich die Leitung (14) mit dem schon bestehenden
Ablauf (13) zu verbinden ist.
Fig. 3 zeigt eine Variante der Versorgungseinheit (33)
bzw. Abwasserbehandlungseinrichtung (1). An der obersten
Stelle im Gehäuse (34) ist die Stromversorgungs- bzw.
Steuereinrichtung (35) angeordnet. Darunter befindet sich
eine Filtereinheit, die zumindest aus einer ein- oder
mehrstufigen mechanischen Filtereinrichtung (4) besteht.
Zusätzlich können eine Schlammtrennvorrichtung (2) und ein
oder mehrere andere der vorbeschriebenen Filtrationsstufen
(17, 18) zugeschaltet sein. Unterhalb dieser Filterebene
befindet sich eine sogenannte Chemieebene, in der z. B.
die Dosiervorrichtung (22) für die Behandlungssubstanz(en)
angeordnet ist. Sie steht auch hier vorzugsweise mit einer
Meßvorrichtung (26) in Verbindung und dosiert in
Abhängigkeit der vorhandenen Behandlungskonzentration bzw.
Waschaktivität im Filtrat. Die Dosierung kann vor dem
Filtratbehälter (19) in die Abwasserleitung (10) erfolgen
oder in den Filtratbehälter (19) oder in die
Waschwasserleitung (20). Auf gleicher Ebene befindet sich
eine weitere Dosiervorrichtung (36) für ein oder mehrere
Konservierungsmittel. Diese speist in die
Waschwasserleitung (20) ein. Bei den Konservierungsmitteln
kann es sich um eine chemische Trockenhilfe, Wachse,
Spülmittel oder dergleichen andere Produkte handeln.
Alternativ können mehrere solcher Dosiervorrichtungen (36)
vorhanden sein. Sie lassen sich außerdem auch in der
Ausführung von Fig. (4) nachrüsten.
In der untersten Ebene des Gehäuses (24) befinden sich der
Filtratbehälter (19) und eine Netztrennung (37), die die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) vom Frischwassernetz
trennt und Rückschläge in das Frischwassernetz vermeidet.
Die Abwasserleitungen (10, 14) sind strichpunktiert, die
Frischwasserleitung (38) gestrichelt und die
Waschwasserleitung mit Strichen und Doppelpunkten in
Fig. 3 dargestellt.
Abwandlungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels sind
in verschiedener Weise möglich. So können z. B. die
Wasserführung sowie die Filtrations- und Reinigungsstufen
geändert werden, was durch Weglassen, Umstellen, Ergänzen
etc. geschehen kann. Ferner können die Einrichtungen zur
Schlammbehandlung konstruktiv abgewandelt werden.
Bezugszeichenliste
1 Abwasserbehandlungseinrichtung
2 Schlammtrennvorrichtung
3 Schlamm-Sammelbehälter
4 Filtervorrichtung, mechanischer Filter
5 Vibrationseinrichtung
6 Einrichtung zum Einblasen von Gas
7 Gasleitung
8 Gasleitung
9 Gasleitung
10 Abwasserleitung
11 Rollen
12 Fahrzeug
13 Ablauf, Auffangwanne
14 Leitung
15 Pumpvorrichtung
16 stromabwärtiges Ende der Leitung
17 Flockungsfiltrationsstufe
18 biologische Reinigungsstufe
19 Filtratbehälter
20 Waschwasserleitung
21 Wascheinrichtung, Reinigungsbürste
22 Dosiervorrichtung, Waschmittel
23 Rückführleitung
24 Außenwände
25 Achse
26 Meßvorrichtung
27 Fahrzeugwaschanlage
28 Boden, Anlagenboden
29 Waschbürsten
30 Portal
31 Hängeportal
32 Schiene
33 Versorgungseinheit, Versorgungsturm
34 Gehäuse
35 Stromversorgung, Steuerung
36 Dosiervorrichtung, Konservierungsmittel,
37 Netztrennung
38 Frischwasser
39 Seitenwand
40 Container
2 Schlammtrennvorrichtung
3 Schlamm-Sammelbehälter
4 Filtervorrichtung, mechanischer Filter
5 Vibrationseinrichtung
6 Einrichtung zum Einblasen von Gas
7 Gasleitung
8 Gasleitung
9 Gasleitung
10 Abwasserleitung
11 Rollen
12 Fahrzeug
13 Ablauf, Auffangwanne
14 Leitung
15 Pumpvorrichtung
16 stromabwärtiges Ende der Leitung
17 Flockungsfiltrationsstufe
18 biologische Reinigungsstufe
19 Filtratbehälter
20 Waschwasserleitung
21 Wascheinrichtung, Reinigungsbürste
22 Dosiervorrichtung, Waschmittel
23 Rückführleitung
24 Außenwände
25 Achse
26 Meßvorrichtung
27 Fahrzeugwaschanlage
28 Boden, Anlagenboden
29 Waschbürsten
30 Portal
31 Hängeportal
32 Schiene
33 Versorgungseinheit, Versorgungsturm
34 Gehäuse
35 Stromversorgung, Steuerung
36 Dosiervorrichtung, Konservierungsmittel,
37 Netztrennung
38 Frischwasser
39 Seitenwand
40 Container
Claims (20)
1. Fahrzeugwaschanlage mit einer
Abwasserbehandlungseinrichtung, die in einem Gestell
oberhalb des Anlagebodens angeordnet ist und eine
Filtereinrichtung und einen Filtratbehälter
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) mit einer
Dosiervorrichtung (22) für ein Waschmittel und mit
einem Frischwasseranschluß (38) in eine oberhalb des
Anlagebodens (28) angeordnete Versorgungseinheit
(33) integriert ist.
2. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Dosiervorrichtung (22) für das Waschmittel dem
Filtratbehälter (19) zugeordnet ist, wobei am
Filtratbehälter (19) eine Meßvorrichtung (26) für
die Waschmittelkonzentration im Filtrat angeordnet
ist und die Dosiervorrichtung (22) steuert.
3. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Versorgungseinheit (38) eine Dosiervorrichtung (36)
für Konservierungsmittel aufweist.
4. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Versorgungseinheit (38) eine Einrichtung (35) zur
Stromversorgung und/oder Steuerung der Waschanlage
(27) aufweist.
5. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Versorgungseinheit (38) in einem Portal (30) der
Waschanlage (27) angeordnet ist.
6. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Versorgungseinheit (38) in einem turmartigen Gehäuse
(34) angeordnet ist.
7. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34)
auf Rollen (11) beweglich angeordnet ist.
8. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Waschanlage (27) ein oder mehrere Hängeportale (31)
aufweist.
9. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Waschanlage (27) in einem Container (40) angeordnet
ist.
10. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung auf eine beschränkte
Kapazität für das Abwasser von maximal fünf
Fahrzeugwäschen ausgelegt ist.
11. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest eine
Schlammtrennvorrichtung (2) mit zumindest einem
entnehmbaren und entleerbaren Schlamm-Sammelbehälter
(3) umfaßt.
12. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Schlammtrennvorrichtung (2) um eine feste Achse (25)
kippbar gelagert ist.
13. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlammtrennvorrichtung (2) eine Einrichtung zum
Lockern des Schlammes zugeordnet ist.
14. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
Lockern des Schlammes eine Vibrationseinrichtung (5)
und/oder eine Einrichtung zum Einblasen von Gas (6)
in den Schlamm umfaßt.
15. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) eine oder mehrere
Flockungsfiltrationsstufen (17) aufweist.
16. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) eine oder mehrere
biologische Reinigungsstufen (18) aufweist.
17. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) Mittel (23) zur
Rückführung von teilweise gefiltertem Abwasser in
bereits durchlaufene Reinigungsstufen aufweist.
18. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest eine
Einrichtung zur Abwasserbelüftung umfaßt.
19. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest
teilweise mit durchsichtigen Teilen ausgestattet
ist.
20. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Waschanlage (27) im Boden (28) eine Auffangwanne
(13) mit einer beschränkten Kapazität für das
Abwasser von maximal fünf Fahrzeugwäschen aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19622217A DE19622217A1 (de) | 1995-06-01 | 1996-06-03 | Fahrzeugwaschanlage |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29508604U DE29508604U1 (de) | 1995-06-01 | 1995-06-01 | Waschanlage |
| DE19622217A DE19622217A1 (de) | 1995-06-01 | 1996-06-03 | Fahrzeugwaschanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19622217A1 true DE19622217A1 (de) | 1996-12-05 |
Family
ID=8008494
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29508604U Expired - Lifetime DE29508604U1 (de) | 1995-06-01 | 1995-06-01 | Waschanlage |
| DE19622217A Withdrawn DE19622217A1 (de) | 1995-06-01 | 1996-06-03 | Fahrzeugwaschanlage |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29508604U Expired - Lifetime DE29508604U1 (de) | 1995-06-01 | 1995-06-01 | Waschanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29508604U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202013105323U1 (de) * | 2013-08-21 | 2014-11-24 | Aquadetox International Gmbh | Fahrzeugwaschanlage |
| DE102018116546A1 (de) * | 2018-07-09 | 2020-01-09 | Kärcher Futuretech GmbH | Mobiles Dekontaminationssystem zum Entstrahlen, Entseuchen oder Entgiften von großformatigen mobilen Gegenständen, wie insbesondere Fahrzeugen |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN105216760A (zh) * | 2015-10-08 | 2016-01-06 | 苏州普仕达清洗设备有限公司 | 一种洗车场用水循环处理免擦拭清洗机 |
Family Cites Families (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2626697C3 (de) * | 1976-06-15 | 1979-03-29 | Schwelmer Eisenwerk Mueller & Co Gmbh, 5830 Schwelm | Anlage zur Schlammentsorgung fUr Fahrzeugwaschanlage!! |
| DE4126528A1 (de) * | 1991-08-10 | 1993-02-11 | Guenther Weikmann | Klaerschlammentwaesserungssystem |
| DE9208900U1 (de) * | 1992-07-03 | 1993-11-04 | Crema Erhard | Anordnung zum Reinigen von Abwasser |
| AT397647B (de) * | 1992-09-18 | 1994-05-25 | Fiedler Johann | Anlage zur reinigung von waschwasser, insbesondere bei fahrzeugwaschanlagen |
| DE4300709C2 (de) * | 1993-01-13 | 1995-02-23 | Allguth Mineraloel Gmbh | Verfahren zum Entsorgen von aus einer Kraftfahrzeug-Waschstraße stammenden Abwässern und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
| DE4315408C2 (de) * | 1993-05-08 | 1995-08-17 | Kaercher Gmbh & Co Alfred | Abwasserreinigungsanlage, insbesondere für Fahrzeugwaschanlagen |
-
1995
- 1995-06-01 DE DE29508604U patent/DE29508604U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1996
- 1996-06-03 DE DE19622217A patent/DE19622217A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE202013105323U1 (de) * | 2013-08-21 | 2014-11-24 | Aquadetox International Gmbh | Fahrzeugwaschanlage |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29508604U1 (de) | 1996-10-24 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ALFRED KAERCHER GMBH & CO, 71364 WINNENDEN, DE |
|
| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: SEIBUSCH, WILHELM, 81377 MUENCHEN, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |