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DE19622217A1 - Fahrzeugwaschanlage - Google Patents

Fahrzeugwaschanlage

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Publication number
DE19622217A1
DE19622217A1 DE19622217A DE19622217A DE19622217A1 DE 19622217 A1 DE19622217 A1 DE 19622217A1 DE 19622217 A DE19622217 A DE 19622217A DE 19622217 A DE19622217 A DE 19622217A DE 19622217 A1 DE19622217 A1 DE 19622217A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
washing system
vehicle
vehicle washing
waste water
sludge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19622217A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Seibusch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alfred Kaercher SE and Co KG
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19622217A priority Critical patent/DE19622217A1/de
Publication of DE19622217A1 publication Critical patent/DE19622217A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/28Mechanical auxiliary equipment for acceleration of sedimentation, e.g. by vibrators or the like
    • B01D21/283Settling tanks provided with vibrators
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/0018Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation provided with a pump mounted in or on a settling tank
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/01Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation using flocculating agents
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F9/00Multistage treatment of water, waste water or sewage
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02F9/00Multistage treatment of water, waste water or sewage
    • C02F9/20Portable or detachable small-scale multistage treatment devices, e.g. point of use or laboratory water purification systems
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02F1/001Processes for the treatment of water whereby the filtration technique is of importance
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    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/52Treatment of water, waste water, or sewage by flocculation or precipitation of suspended impurities
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/68Treatment of water, waste water, or sewage by addition of specified substances, e.g. trace elements, for ameliorating potable water
    • C02F1/685Devices for dosing the additives
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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    • C02F2103/00Nature of the water, waste water, sewage or sludge to be treated
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    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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Description

Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugwaschanlage mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Fahrzeugwaschanlage ist aus der DE-OS 43 07 046 bekannt. Ein Teil der Komponenten der Abwasserbehandlungseinrichtung sind oberirdisch in einem Gestell zusammengefaßt. Wesentliche andere Komponenten, wie Schlammfang, Filtratbehälter etc. sind jedoch extern und unterhalb des Anlagebodens angeordnet. Diese Anordnung erfordert einen erheblichen Bauaufwand. Sie ist auch durch die Auslegung der Abwasserbehandlungseinrichtung auf eine hohe Speicherkapazität für eine Vielzahl von Fahrzeugwäschen bedingt.
Die DE-OS 40 40 007 zeigt eine demontierbare Selbstbedienungs-Autowaschanlage, bei der ein Teil der Komponenten der Abwasserbehandlungseinrichtung im Anlageboden angeordnet sind. Der Anlageboden besteht aus mehreren demontierbaren Hohlkammern. Weitere Teile der Abwasserbehandlungseinrichtung sind in den Seitenwänden untergebracht. Die Zugabe von Waschmittel und anderen Behandlungssubstanzen erfolgt vollkommen getrennt und an anderer Stelle von der Abwasserbehandlung. Die Waschanlage ist daher örtlich und funktionell in viele verstreute Einzelkomponenten unterteilt. Dies ist letztendlich auch ein Problem der eingangs genannten Druckschrift.
Einfache Anlagen zur bloßen Schlammentwässerung sind in Form von Entwässerungscontainern z. B. aus der DE-OS 32 31 186 und der DE-OS 38 18 997 bekannt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfachere und kostengünstiger zu betreibende Waschanlage aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeugwaschanlage ist eine integrierte Versorgungseinheit zur vorzugsweise kompletten Behandlung des Wassers vorgesehen, die neben einer Abwasserbehandlungseinrichtung zumindest eine Dosiervorrichtung für ein Waschmittel und einen Frischwasseranschluß enthält. Darüber hinaus können weitere Vorrichtungen für Zusatzprodukte vorgesehen sein. In einer besonders günstigen Ausführungsform ist auch eine Stromversorgung und/oder -steuerung in die Versorgungseinheit integriert. Diese hohe Integration ermöglicht eine optimale Vernetzung und ein Zusammenspiel der einzelnen Komponenten. Außerdem ergeben sich platzmäßige und funktionelle Vorteile.
Die gesamte Versorgungseinheit ist oberhalb des Anlagebodens angeordnet. Dies verbessert entscheidend die Umweltverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit der gesamten Fahrzeugwaschanlage. In einer besonders günstigen Ausführungsform der Fahrzeugwaschanlage in Container- oder Fertigbauweise sind auch noch der Ablauf bzw. die Auffangwanne in den Anlageboden integrierbar und haben keine Berührung mit dem Erdreich.
Die Versorgungseinheit kann als Kompletteil an bestehenden Autowaschanlagen nachgerüstet werden, die noch nicht über eine Abwasserbehandlung verfügen. Dabei kommt der Vorteil der Genehmigungserleichterung besonders zum Tragen. Außerdem sind keine umständlichen Veränderungen oder Einbauten an der bestehenden Fahrzeugwaschanlage nötig. Andererseits erlaubt es die hochintegrierte Versorgungseinheit, die Wascheinrichtung selbst zu vereinfachen. Dies kommt besonders transportablen oder sehr kostengünstigen Waschanlagenlösungen zugute. Spezielle Vorteile ergeben sich in Verbindung mit Hängeportalen, die eine besonders kostengünstige, einfache und wenig bauaufwendige Anlagelösung erlauben. Die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeugwaschanlage wird gesteigert. Außerdem werden Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten wesentlich vereinfacht und erleichtert.
Besondere Vorteile hat die Versorgungseinheit in Verbindung mit mechanischen Fahrzeugwaschanlagen, die mit ein oder mehreren Portalen ausgerüstet sind. Bei diesen ist im Stand der Technik eine besonders hohe, kostenträchtige Zergliederung der Einzelkomponenten zu finden. Die Versorgungseinheit bringt hier entscheidende Vorteile. Sie läßt sich aber auch in Verbindung mit Selbstbedienungswaschanlagen einsetzen.
Die Kapazitätsbeschränkung der Abwasserbehandlungseinrichtung und ihrer Komponenten auf die Abwassermenge von vorzugsweise maximal fünf Autowäschen, insbesondere sogar nur ein bis zwei Autowäschen, kommen die Integrations- und Funktionsvorteile der Versorgungseinheit besonders zum Tragen. Die Kapazitätsbeschränkung erlaubt es auch, die Versorgungseinheit besonders klein zu Bauen. Außerdem ist dadurch das Abwasser fast ständig in Bewegung und im Umlauf, was den Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung verbessert.
Besonders vorteilhaft ist die Kombination der Abwasserbehandlungseinrichtung mit einer konzentrationsabhängigen Dosiervorrichtung für die Behandlungssubstanz(en) im Waschwasser. Dadurch kann einerseits ohne Qualitätsverlust mit biologisch abbaubaren Tensiden gearbeitet werden. Andererseits werden Überdosierungen des Waschmittels vermieden, was wiederum die Abwasserbehandlung entlastet. Außerdem steigt die Wirtschaftlichkeit. Die Zuordnung dieser Dosiervorrichtung in den Bereich des Filtratbehälters ist für die Integration in die Versorgungseinheit besonders förderlich.
Für eine oberirdisch angeordnete Versorgungseinheit ist es außerdem von Vorteil, wenn sie zumindest teilweise aus durchsichtigen Wänden und/oder Komponenten besteht. Die Umweltfreundlichkeit und die mit der Abwasserbehandlung einhergehende Waschqualität wird dem Kunden sichtbar vor Augen geführt. Dies erhöht nicht nur das Vertrauen des Benutzers in eine umweltgerechte und vollständige Filtration und Aufbereitung des bei seiner Fahrzeugwäsche erzeugten Abwassers. Es erleichtert dem Betreiber der Waschanlage außerdem eine Kontrolle der Abwasserbehandlungseinrichtung und eine leichtere Erkennbarkeit von Störungen.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Fahrzeugwaschanlage mit Versorgungseinheit und Hängeportal,
Fig. 2 eine Fahrzeugwaschanlage mit Versorgungseinheit und Ständerportal,
Fig. 3 eine Versorgungseinheit mit Anschlüssen und
Fig. 4 eine Abwasserbehandlungseinrichtung im Detail.
Die Waschanlage (27) ist gemäß Fig. 1 und 2 vorzugsweise als mechanische Fahrzeugwaschanlage in Form einer Portalwaschanlage, Taktanlage, Waschstraße oder dgl. ausgeführt. Alternativ ist auch eine Selbstbedienungs-Waschanlage möglich. Die Waschanlage (27) hat eine mechanisierte oder handgeführte Wascheinrichtung (21, 29), die beliebig ausgebildet sein kann und z. B. mehrere Waschbürsten (29) und/oder Textilbürsten, Hochdruckdüsen, Waschlanzen oder dgl. aufweist. Daneben können beliebige andere Behandlungsaggregate, z. B. Schäumvorrichtungen, Trockenvorrichtungen, Spülvorrichtungen, Poliereinrichtungen oder dgl. vorhanden sein. In den Zeichnungen sind die verschiedenen Aggregate der Einfachheit halber nur durch Waschbürsten (21, 29) symbolisiert.
Die Waschanlage (27) umfaßt eine Abwasserbehandlungseinrichtung (1), die mit weiteren Komponenten, insbesondere ein oder mehreren Dosiervorrichtung(en) (22, 36), Frischwasserzufuhr (38) etc., zu einer kompletten Versorgungseinheit (33) kombiniert ist. Die Versorgungseinheit (33) behandelt vorzugsweise das gesamte in der Waschanlage (27) anfallende Wasser, d. h. das Abwasser, das Waschwasser, das Spülwasser, das Frischwasser und dgl. Fig. 3 und 4 zeigen den Aufbau. Das in der Waschanlage (27) anfallende Abwasser wird recycelt, mit Frischwasser ergänzt, im Kreislauf geführt und mehrmals wiederverwendet.
Die Versorgungseinheit (33) von Fig. 3 beinhaltet darüberhinaus eine Stromversorgung und/oder eine Steuerung (35) zumindest für die Abwasserbehandlungseinrichtung (1). Vorzugsweise wird die gesamte Stromversorgung und/oder Steuerung der Waschanlage (27) in die Versorgungseinheit integriert. Alle Komponenten der Versorgungseinheit (33) sind zusammen in einem kompakten Gestell oder Gehäuse (34) untergebracht. Das Gehäuse (34) hat vorzugsweise eine kubische Turmform, wobei die einzelnen Komponenten in mehreren Lagen oder Fächern übereinander angeordnet sind.
In die Versorgungseinheit (33) führen der Abwasser- und Frischwasseranschluß (14, 38) und der elektrische Netzanschluß (nicht dargestellt). Aus der Versorgungseinheit (33) heraus kommen die Waschwasserleitung (20) und die Stromversorgungs- bzw. Steuerleitungen (nicht dargestellt) zu den Verbrauchern.
Die Versorgungseinheit (33) bildet ein Kompletteil, das der Waschanlage (27), in verschiedener Weise zugeordnet werden kann. Fig. 1 und 2 zeigen zwei Varianten in Verbindung mit Portalwaschanlagen, Taktanlagen, Waschstraßen oder dgl., die ein oder mehrere Portale (30, 31) haben.
In Fig. 1 ist die schmale, turmartige Versorgungseinheit (33) separat neben dem Portal aufgestellt. Die Anordnung kann ortsfest oder beweglich sein. Die Waschanlage (27) hat ein oder mehrere Hängeportale (31), die mit ihren Querträgern auf hochliegenden Schienen (32) verfahrbar sind. Die Schienen (32) können an den Seitenwänden (39) befestigt oder auf Ständern gelagert sein.
Diese Anlagenform ist besonders einfach, platzsparend und kostengünstig. Sie läßt sich auch in einem transportablen Container (40), einer Art Fertiggarage oder dgl. unterbringen und per LKW verfrachten. Der Container (40) kann stationär oder ortsveränderlich aufgestellt werden. Er ist weitgehend autark und hat nach außen nur einen Strom- und Frischwasseranschluß sowie ggf. auch einen Kanalanschluß. Das nicht recycelte Abwasser kann alternativ intern in einem Tank gespeichert und auf geeignete Weise zu gegebener Zeit entsorgt werden, indem es z. B. verdunstet oder verdampft wird.
Die Wascheinrichtung (29) bzw. die anderen Aggregate sind am Querträger höhen- oder seitenbeweglich gelagert. Bei dieser Ausführung sind am Hängeportal (31) nur die Aggregate mit ihren Antrieben angeordnet. Die Versorgungseinheit (33) beinhaltet vorzugsweise alle anderen Komponenten und ist mit den Portalen (31) über geeignete Schleppleitungen für die Betriebsmittel, insbesondere Wasser und Strom, verbunden.
In der Variante von Fig. 2 handelt es sich um eine stationäre Waschanlage (27), die z. B. in einer Halle auf bestem Boden steht. Das Portal (30) ist hier als konventionelles, bodengebundenes Ständerportal ausgebildet. Die Versorgungseinheit (33) kann in einen oder beide Portalständer integriert sein. Alternativ, kann sie wie in Fig. 1 separat daneben stehen.
Das vom Fahrzeug (12) ablaufende oder verspritzte Abwasser wird am Anlagenboden (28) durch einen trichterartigen Ablauf oder eine Auffangwanne (13) gesammelt und über eine Abwasserleitung (14) mittels einer Pumpvorrichtung (15) der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zugeführt. Die Kapazität des Ablaufs bzw. der Auffangwanne (13) ist beschränkt und vorzugsweise auf das Abwasser von maximal fünf Fahrzeugwäschen ausgelegt. In der bevorzugten Ausführungsform wird das anfallende Abwasser sofort abgepumpt, so daß die Speicherkapazität nur auf eine Wäsche dimensioniert ist.
Bei stationären Waschanlagen (27) wie in Fig. 2 befindet sich die Auffangwanne (13) im Erdboden oder Fundament. Bei einem Containerbau oder einer Art Fertiggarage ist sie in den Gehäuseboden integriert.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) bzw. die Versorgungseinheit (33) sind im Gestell (34) oder Gehäuse oberhalb des Anlagenbodens (28) angeordnet. Im Boden befindet sich nur der Ablauf (13) bzw. die Auffangwanne. Alle anderen Wasserbehandlungskomponenten sind oberirdisch.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) bzw. die Versorgungseinheit (33) sind als sehr kompakte, kleinbauende Einheiten ausgebildet. Die in Fig. 3 gezeigte Variante mit dem turmartigen Gehäuse braucht besonders wenig Platz und kommt mit einer Grundfläche von ca. 1 m² bei einer Höhe von ca. 2 m aus. Die Variante von Fig. 4 hat eine ungefähre Länge von 2 m, eine Breite von ca. 1 m und eine Höhe von ca. 1,5 m oder kleiner.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) ist in ihrer Speicher- und Behandlungskapazität ebenfalls beschränkt und auf das Abwasser bzw. Wasch- und Spülwasser von vorzugsweise maximal fünf Fahrzeugwäschen ausgelegt. In der bevorzugten Ausführungsform wird sie auf ein bis zwei Wäschen dimensioniert.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) umfaßt zumindest eine mechanische Filtervorrichtung (4) mit ein oder mehreren Filterstufen. Sie kann weitere, in Fig. 4 näher beschriebene Filtrations- oder Reinigungsstufen (17, 18) aufweisen. Für das gereinigte Abwasser, das sogenannte Filtrat, ist ein Filtratbehälter (19) vorgesehen. Er hat ein Volumen von maximal 200 l, vorzugsweise 50-100 l. Hier mündet auch ein Frischwasserzulauf (38) zur Ergänzung der durch Verschleppung und Verdunstung entstandenen Wasserverluste. Das Filtrat wird der Wascheinrichtung (21, 29) und eventuell anderen Aggregaten über eine Waschwasserleitung (20) zurückgeführt.
Die in Fig. 3 und 4 gezeigte Versorgungseinheit (33) ist vorzugsweise als transportable Einheit ausgebildet. Das Gehäuse (34) ist auf Rollen (11) gelagert und somit verfahrbar. Alternativ kann es auch fest installiert sein.
Die Außenwände (24) des Gehäuses (34) und der einzelnen Komponenten der Versorgungseinheit (33) bzw. der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) können durchsichtig ausgebildet sein, um einen Blick in das innere zu ermöglichen.
Nachfolgend wird der Innenaufbau einer Versorgungseinheit (33) bzw. Abwasserbehandlungseinrichtung (1) anhand von Fig. 4 näher erläutert.
Vom Ablauf (13) führt eine externe Abwasserleitung (14) zur Abwasserbehandlungseinrichtung (1), wobei der Leitung (14) eine Pumpvorrichtung (15) für das Abwasser zugeordnet ist. Am stromabwärtigen Ende (16) der Leitung (14) mündet diese in einen innerhalb der transportablen Einheit abgetrennten Hohlraum, der eine Filtervorrichtung (4) und eine Schlammtrennvorrichtung (2) bildet. Die Schlammtrennvorrichtung (2) besitzt einen nach oben herausnehmbaren korbartigen, z. B. aus Lochblech gefertigten Schlamm-Sammelbehälter (3), in den ein mechanischer Filter (4) aus Gewebematerial eingelegt ist. Die Schlammtrennvorrichtung (2) oder der Schlamm-Sammelbehälter (3) kann aber auch über eine feste Achse (25) im Gehäuse (34) gelagert sein und durch einfaches Kippen um die Achse (25) entleert werden.
Am äußeren Umfangsrand des Schlamm-Sammelbehälters (3) ist eine erste Einrichtung zum Lockern von Schlamm in Form einer Vibrationseinrichtung (5) vorgesehen. Unterhalb des Schlamm-Sammelbehälters (3) ist eine zweite Einrichtung zum Lockern von Schlamm in Form einer Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) angeordnet, von der aus Gasleitungen (7) an die Unterseite des seitlich in geeigneter Weise abdichtbaren Schlamm-Sammelbehälters (3) führen. Weitere Gasleitungen (8) und (9) führen von der als Gaspumpe ausgeführten Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) zu der externen Abwasserleitung (14) bzw. zu einer internen Abwasserleitung (10).
Die Abwasserleitung (10) verbindet eine am bodenseitigen Ende der Schlammtrennvorrichtung (2) vorgesehene Auslaßöffnung mit einer Einlaßöffnung einer der Schlammtrennvorrichtung (2) in Strömungsrichtung nachgeschalteten Flockungsfiltrationsstufe (17). Je nach Lage der Flockungsfiltrationsstufe (17) relativ zu der Schlammtrennvorrichtung (2) kann auch eine in der Zeichnung nicht dargestellte Pumpe zwischengeschaltet sein.
Stromabwärts der Flockungsfiltrationsstufe (17) ist eine mit dieser in Strömungsverbindung stehende biologische Reinigungsstufe (18) vorgesehen, deren Auslaß zugleich Einlaß für den Filtratbehälter (19) bildet. Der Behälter (19) weist an einem bodenseitigen Ende einer Seitenwand eine Auslaßöffnung auf, an die eine zur Wascheinrichtung (21, 29) führende Waschwasserleitung (20) anschließbar ist. Außerdem kann in den Filtratbehälter (19) ein steuerbarer Frischwasseranschluß (38) münden.
Im Bereich des Filtratbehälters (19) oder der Waschwasserleitung (20) ist eine Dosiervorrichtung (22) für Behandlungssubstanz(en), insbesondere Waschmittel, z. B. biologisch abbaubare Tenside oder dgl., angeordnet. Die Dosierung erfolgt in das Filtrat oder in das abgehende Waschwasser und in Abhängigkeit von der vorhandenen Konzentration oder Waschaktivität von Behandlungssubstanz(en) im Filtrat. Nachdem die Substanzen vorzugsweise biologisch abbaubar sind, kann sich die Konzentration nicht nur im Betrieb, sondern auch im Stillstand der Waschanlage (27) ändern.
Die Konzentration wird von einer Meßvorrichtung (26) ermittelt, die in den Filtratbehälter (19) ragt. Sie steuert über eine geeignete programmierbare Steuerung (nicht dargestellt) die Dosiervorrichtung (22). Das Waschwasser hat dadurch immer die gleiche Waschaktivität. Über- und Unterdosierungen werden vermieden. Das Waschwasser wird über eine nicht gezeigte Pumpe zur Wascheinrichtung (21, 29) gefördert.
Mittel zur Rückführung von teilweise gereinigtem Abwasser in Form von Rückführleitungen können die Auslässe von Reinigungsstufen mit Einlässen von bereits durchlaufenen Reinigungsstufen verbinden. In der Zeichnung ist exemplarisch die Rückführleitung (23) gezeigt.
Die Schlammtrennvorrichtung (2) kann vorzugsweise bis ca. 200 l unmittelbar anfallendes Abwasser aufnehmen und eventuell zwischenspeichern. Darüber hinaus sind je nach Anforderung auch Abwasserbehandlungseinrichtungen (1) mit größerer oder kleinerer Wasserauffangkapazität denkbar, beispielsweise wenn eine vollautomatische Waschstraße vorgesehen ist, in der gleichzeitig mehrere Fahrzeuge gewaschen werden. Auch können weitere Reinigungsstufen, wie zusätzliche Filter, Sedimentationsbecken, Flockungsanlagen und sonstige Einrichtungen zur Reinigung und Aufbereitung des Abwassers eingesetzt werden.
Die Funktionsweise wird nun anhand eines Waschvorgangs kurz erläutert. Die in Fig. 4 enthaltenen Pfeile geben dabei die Fließrichtung des Abwassers an. Das aus der Wascheinrichtung (21, 29) ausströmende Wasser wird im Ablauf (13) zum Großteil wieder aufgefangen und in die Schlammtrennvorrichtung (2) gepumpt, welche das Abwasser von oben nach unten durchströmt. Sand und Schlamm werden durch den mechanischen Filter (4) zurückgehalten. Mit steigender Anzahl von Waschvorgängen füllt sich der Schlamm-Sammelbehälter (3) mit Schlamm. Durch die Vibrationseinrichtung (5) und die Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) werden jedoch zusätzliche Strömungswege für das neu hinzukommende Abwasser geschaffen, so daß mit zunehmender Schlammenge der Schlamm-Sammelbehälter (3) nicht verstopfen kann.
Das teilweise gereinigte Abwasser strömt anschließend in die Flockungsfiltrationsstufe (17) und von dort zur biologischen Reinigungsstufe (18). Die Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) pumpt Luft nicht nur in die Schlammtrennvorrichtung (2), sondern wirkt auch als Einrichtung zur Belüftung des Abwassers, indem sie Luft in die Leitung (14) und die Abwasserleitung (10) pumpt und so die bei Waschanlagen oft auftretenden Geruchsbelästigungen verhindert. Das aus der biologischen Reinigungsstufe (18) ausströmende und gereinigte Abwasser gelangt in den Filtratbehälter (19), wobei in diesen auch noch Frischwasser zugeführt werden kann, welches die Verlustwassermenge, die bei jedem Waschvorgang auftritt, ausgleicht. Das sich im Behälter (19) befindliche Wasser wird durch die Meßvorrichtung (26) auf die vorhandene Konzentration von noch enthaltenen waschaktiven Behandlungssubstanz(en) gemessen, da nicht alle Behandlungssubstanzen ausgefiltert werden. Die für eine erforderliche Waschaktivität noch nötige Menge an Behandlungs- oder Waschsubstanz(en) wird durch die Dosiervorrichtung (22) dem beim nächsten Waschvorgang zur Wascheinrichtung (21, 29) strömenden Waschwasser hinzugefügt.
Der Benutzer der Waschanlage kann während des Waschvorgangs durch die durchsichtigen Außenwände (24) und die überwiegend durchsichtigen Leitungen und Innenwände in der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) den Durchlauf, das Filtern und das Aufbereiten des Abwassers beobachten und sich so von der umweltgerechten Aufbereitung des von ihm erzeugten Abwassers vor Ort überzeugen.
Der Betreiber der Waschanlage wiederum kann auf einfache Weise die Funktionsfähigkeit der Anlage überprüfen und feststellen, wann der Schlamm-Sammelbehälter (3) voll ist. Ist dies der Fall, wird der Schlamm-Sammelbehälter (3) zusammen mit dem mechanischen Filter (4) nach oben aus der Abwasserbehandlungseinrichtung (1) per Hand herausgenommen, und der Schlamm wird in einen separaten Entsorgungscontainer oder einen Schlamm-Entwässerungscontainer geleert. Bei der Schlammentsorgung können geeignete Mikroorganismen, insbesondere Bakterien, beigegeben werden, die die Schadstoffe im Schlamm auffressen. Das Füllvermögen des Schlamm-Sammelbehälters (3) ist so ausgelegt, daß eine Entleerung, abhängig von der Menge der durchgeführten Waschvorgänge und vom Verschmutzungsgrad des Wassers, ein- bis zweimal pro Woche erfolgen könnte.
Die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) ist auch in schon bestehende Autowaschanlagen integrierbar und nachrüstbar, wobei lediglich die Leitung (14) mit dem schon bestehenden Ablauf (13) zu verbinden ist.
Fig. 3 zeigt eine Variante der Versorgungseinheit (33) bzw. Abwasserbehandlungseinrichtung (1). An der obersten Stelle im Gehäuse (34) ist die Stromversorgungs- bzw. Steuereinrichtung (35) angeordnet. Darunter befindet sich eine Filtereinheit, die zumindest aus einer ein- oder mehrstufigen mechanischen Filtereinrichtung (4) besteht. Zusätzlich können eine Schlammtrennvorrichtung (2) und ein oder mehrere andere der vorbeschriebenen Filtrationsstufen (17, 18) zugeschaltet sein. Unterhalb dieser Filterebene befindet sich eine sogenannte Chemieebene, in der z. B. die Dosiervorrichtung (22) für die Behandlungssubstanz(en) angeordnet ist. Sie steht auch hier vorzugsweise mit einer Meßvorrichtung (26) in Verbindung und dosiert in Abhängigkeit der vorhandenen Behandlungskonzentration bzw. Waschaktivität im Filtrat. Die Dosierung kann vor dem Filtratbehälter (19) in die Abwasserleitung (10) erfolgen oder in den Filtratbehälter (19) oder in die Waschwasserleitung (20). Auf gleicher Ebene befindet sich eine weitere Dosiervorrichtung (36) für ein oder mehrere Konservierungsmittel. Diese speist in die Waschwasserleitung (20) ein. Bei den Konservierungsmitteln kann es sich um eine chemische Trockenhilfe, Wachse, Spülmittel oder dergleichen andere Produkte handeln. Alternativ können mehrere solcher Dosiervorrichtungen (36) vorhanden sein. Sie lassen sich außerdem auch in der Ausführung von Fig. (4) nachrüsten.
In der untersten Ebene des Gehäuses (24) befinden sich der Filtratbehälter (19) und eine Netztrennung (37), die die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) vom Frischwassernetz trennt und Rückschläge in das Frischwassernetz vermeidet. Die Abwasserleitungen (10, 14) sind strichpunktiert, die Frischwasserleitung (38) gestrichelt und die Waschwasserleitung mit Strichen und Doppelpunkten in Fig. 3 dargestellt.
Abwandlungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels sind in verschiedener Weise möglich. So können z. B. die Wasserführung sowie die Filtrations- und Reinigungsstufen geändert werden, was durch Weglassen, Umstellen, Ergänzen etc. geschehen kann. Ferner können die Einrichtungen zur Schlammbehandlung konstruktiv abgewandelt werden.
Bezugszeichenliste
1 Abwasserbehandlungseinrichtung
2 Schlammtrennvorrichtung
3 Schlamm-Sammelbehälter
4 Filtervorrichtung, mechanischer Filter
5 Vibrationseinrichtung
6 Einrichtung zum Einblasen von Gas
7 Gasleitung
8 Gasleitung
9 Gasleitung
10 Abwasserleitung
11 Rollen
12 Fahrzeug
13 Ablauf, Auffangwanne
14 Leitung
15 Pumpvorrichtung
16 stromabwärtiges Ende der Leitung
17 Flockungsfiltrationsstufe
18 biologische Reinigungsstufe
19 Filtratbehälter
20 Waschwasserleitung
21 Wascheinrichtung, Reinigungsbürste
22 Dosiervorrichtung, Waschmittel
23 Rückführleitung
24 Außenwände
25 Achse
26 Meßvorrichtung
27 Fahrzeugwaschanlage
28 Boden, Anlagenboden
29 Waschbürsten
30 Portal
31 Hängeportal
32 Schiene
33 Versorgungseinheit, Versorgungsturm
34 Gehäuse
35 Stromversorgung, Steuerung
36 Dosiervorrichtung, Konservierungsmittel,
37 Netztrennung
38 Frischwasser
39 Seitenwand
40 Container

Claims (20)

1. Fahrzeugwaschanlage mit einer Abwasserbehandlungseinrichtung, die in einem Gestell oberhalb des Anlagebodens angeordnet ist und eine Filtereinrichtung und einen Filtratbehälter aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) mit einer Dosiervorrichtung (22) für ein Waschmittel und mit einem Frischwasseranschluß (38) in eine oberhalb des Anlagebodens (28) angeordnete Versorgungseinheit (33) integriert ist.
2. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosiervorrichtung (22) für das Waschmittel dem Filtratbehälter (19) zugeordnet ist, wobei am Filtratbehälter (19) eine Meßvorrichtung (26) für die Waschmittelkonzentration im Filtrat angeordnet ist und die Dosiervorrichtung (22) steuert.
3. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungseinheit (38) eine Dosiervorrichtung (36) für Konservierungsmittel aufweist.
4. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungseinheit (38) eine Einrichtung (35) zur Stromversorgung und/oder Steuerung der Waschanlage (27) aufweist.
5. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungseinheit (38) in einem Portal (30) der Waschanlage (27) angeordnet ist.
6. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungseinheit (38) in einem turmartigen Gehäuse (34) angeordnet ist.
7. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (34) auf Rollen (11) beweglich angeordnet ist.
8. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschanlage (27) ein oder mehrere Hängeportale (31) aufweist.
9. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschanlage (27) in einem Container (40) angeordnet ist.
10. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung auf eine beschränkte Kapazität für das Abwasser von maximal fünf Fahrzeugwäschen ausgelegt ist.
11. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest eine Schlammtrennvorrichtung (2) mit zumindest einem entnehmbaren und entleerbaren Schlamm-Sammelbehälter (3) umfaßt.
12. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlammtrennvorrichtung (2) um eine feste Achse (25) kippbar gelagert ist.
13. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlammtrennvorrichtung (2) eine Einrichtung zum Lockern des Schlammes zugeordnet ist.
14. Fahrzeugwaschanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Lockern des Schlammes eine Vibrationseinrichtung (5) und/oder eine Einrichtung zum Einblasen von Gas (6) in den Schlamm umfaßt.
15. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) eine oder mehrere Flockungsfiltrationsstufen (17) aufweist.
16. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) eine oder mehrere biologische Reinigungsstufen (18) aufweist.
17. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) Mittel (23) zur Rückführung von teilweise gefiltertem Abwasser in bereits durchlaufene Reinigungsstufen aufweist.
18. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest eine Einrichtung zur Abwasserbelüftung umfaßt.
19. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasserbehandlungseinrichtung (1) zumindest teilweise mit durchsichtigen Teilen ausgestattet ist.
20. Fahrzeugwaschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschanlage (27) im Boden (28) eine Auffangwanne (13) mit einer beschränkten Kapazität für das Abwasser von maximal fünf Fahrzeugwäschen aufweist.
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