DE19622722A1 - Mikromotor und Mikropumpe - Google Patents
Mikromotor und MikropumpeInfo
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- F04C2/08—Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing
- F04C2/10—Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of internal-axis type with the outer member having more teeth or tooth-equivalents, e.g. rollers, than the inner member
- F04C2/102—Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of internal-axis type with the outer member having more teeth or tooth-equivalents, e.g. rollers, than the inner member the two members rotating simultaneously around their respective axes
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Description
Das technische Gebiet der Erfindung sind die Pumpen und Motoren
kleinster Baugröße, im folgenden als Mikropumpe oder Mikromotor
bezeichnet, wobei unter diesen Begriffen Größenordnungen
verstanden werden, die im Durchmesserbereich unter 10 mm liegen,
insbesondere unter 3 mm. Solche Pumpen können in technischen und
medizinischen Bereichen vielseitig Einsatz finden, zum Beispiel
in der Mikrosystemtechnik in Dosiergeräten, in der
Medizintechnik als Antrieb für einen Mikrofräser oder als
Blutstrom-Unterstützungspumpe.
Im Stand der Technik gibt es ein reichhaltiges Angebot an
Beschreibungen zum Prinzip und der Funktionsweise von
Zahnradpumpen mit einem Innenrad und einem Außenrad, wobei diese
beiden Räder in einem kämmenden Eingriff stehen (vgl.
DE-A 17 03 802, dort Anspruch 1, Seite 4 letzter Absatz und
Seite 6, letzter Absatz, wo radial gerichtete Zuström- und
Abströmkanäle beschrieben werden). Kennzeichnend für diese als
Pumpen oder Motoren zu verwendenden Funktionseinheiten sind zwei
gegeneinander versetzte Achsen, eine Achse des Innenrotors und
die andere Achse des Außenrotors, wobei die beiden im kämmenden
Eingriff stehenden Rotoren Druckräume (Druckkammern) umfänglich
bilden, die sich in ihrer Größe und ihrer Lage zyklisch
verändern.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Mikropumpe minimalen
Bauvolumens zur Verfügung zu stellen, mit der eine
kontinuierliche Strömung des zu fördernden Fluids erreicht und
gleichwohl eine hohe Förderleistung bzw. ein hoher Förderdruck
zur Verfügung gestellt wird.
Erreicht wird das mit einer Mikropumpe dann, wenn die
auslaßseitige Drucköffnung eines stirnseitigen Einsetzteiles für
eine im Durchmesser etwas größere Hülse in axialer Richtung
ausgerichtet ist (Anspruch 1). Auch die Einlaßöffnung des
zweiten stirnseitigen Einsetzteiles für die im Durchmesser etwas
größere Hülse kann in axialer Richtung ausgerichtet sein
(Anspruch 2). Die gesamte Pumpe kann so in Achsrichtung einen
durchgehenden Flüssigkeitsstrom erzeugen, der nur im
Innenbereich, in den kämmenden Rotoren und bei der umfänglichen
Verlagerung der Druckräume, in Umfangsrichtung orientiert ist.
Sobald der zu fördernde Flüssigkeitsstrom in das stirnseitige
Einsetzteil am Auslaßende eintritt, wird es von dort in axialer
Richtung durch eine Drucköffnung herausgeführt, die in
Achsrichtung gerichtet ist. Die Drucköffnung kann aus mehreren
umfänglich beabstandeten Einzelbohrungen bestehen, sie kann aus
einer Bohrung bestehen und sie kann aus einer Bohrung zusammen
mit einer an der Innenseite des Auslaß-Einsetzteils vorgesehenen
nierenförmigen Auffangnut gebildet werden (Anspruch 3).
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Pumpen liegt in ihrem
einfachen Aufbau trotz ihrer nahezu unvorstellbaren
Miniaturisierung, wobei der Zusammenbau der Mikropumpe mit einem
Fertigungsverfahren (Anspruch 11) erfolgen kann, bei dem die
weitgehend zylindrischen Teile in uniaxialer Richtung
ineinandergefügt werden. Die beiden stirnseitigen Einsetzteile
kommen in der Achsrichtung eingefügt dabei an den beiden Enden
des Hülsenmantels zu liegen, während sie zwischen sich die
ebenfalls in (derselben) Achsrichtung eingesetzten kämmenden
Räder (Innenrad und Außenrad) axial lagern.
Der Antrieb der Pumpe erfolgt z. B. an einem verlängerten Stück
der Achse des Innenrotors (Anspruch 6) oder radial über die
Hülse auf rein mechanischem oder elektromechanischem Weg
(Anspruch 7). Bei elektromechanischer Antriebsweise kann zur
weitgehendesten Miniaturisierung z. B. das Außenrad oder die
Hülse integrierte Magnete besitzen, um als Läufer eines
Synchronantriebs zu dienen, wobei die radial weiter außen
liegende Hülse die elektromagnetischen Felder hindurchtreten
läßt.
Vorteilhaft werden geringfügige Förderverluste durch
Umfangs-Ungenauigkeiten zur Lagerung des jeweils drehbaren Teiles im
Mantel verwendet (Anspruch 8).
Ein Motor zum Antreiben der erwähnten Pumpe zeichnet sich durch
ebenfalls kleinste Bauweise aus, wobei er hohe Leistungsdichte
zur Verfügung stellt und dabei sogar eine günstige Kennlinie
(Drehmoment gegenüber Drehzahl) bereithält. Bei nicht allzu
hohen Drehzahlen erreicht der Motor ein Drehmoment, mit dem eine
Pumpe ohne Getriebe angetrieben werden kann. Die Antriebsenergie
des Motors wird aus einem fluidischen Strom erzeugt, der durch
die kämmenden Räder (Innenrad und Außenrad) läuft und am
auslaßseitigen Ende in die Umgebung abgegeben wird. Das
Antriebsfluid tritt durch einen Zufuhrschlauch oder -stutzen
ein, der an der Hülse des Einsetzteiles oder am Einsetzteil
selbst fest anbringbar ist (Anspruch 9).
Bei Anbringung am stirnseitigen Einsetzteil kann dieses
gegenüber der Hülse leicht bis deutlich verlängert sein, um
einen festen Sitz für den Zufuhrschlauch zu erhalten.
Die Anbringung des Zufuhrschlauches impliziert, daß der
Durchmesser des Zufuhrschlauches etwa in der Größe des
Durchmessers des Mikromotors liegt, die im Anspruch 10
umschrieben ist.
Bei Verwendung des fluidischen Antriebes bestehen keine
Schwierigkeiten hinsichtlich einer elektrischen Isolation bei
kleinsten Baugrößen. Das fluidische Antriebsmedium kann
gleichzeitig als Kühlmedium, Schmiermedium, Spülmedium und
Lagerflüssigkeit dienen.
Der Motor (Anspruch 9) ist mit gleichen Bauelementen aufgebaut,
wie die Pumpe (Anspruch 1), lediglich andere Funktionselemente
sind jeweils fest oder drehbar miteinander verbunden. Für den
Motor und für die Pumpe gibt es bei einem uniaxialen
Ineinanderstecken (Anspruch 11) der erwähnten Funktionselemente
mehrere Möglichkeiten, sie zu realisieren, je nachdem welches
Teil an welchem fest angeordnet ist, welches Teil an welchem
drehbar angeordnet ist und mit welchem Teil sich die Anordnung
an einem festen Punkt abstützt. Beim Antrieb mit einem
Zuführschlauch wird der Abstützort der Zuführschlauch selbst
sein. Beim Betreiben der Pumpe mittels eines verlängerten
Achsabschnitts wird eine langgestreckte Antriebswelle verwendet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele erläutert und ergänzt.
Fig. 1 ist ein Beispiel für eine Pumpe 1 mit Einsetzteil 41
und Antriebsachse 50.
Fig. 1a ist eine Möglichkeit, die Bauelemente der Fig. 1 fest
bzw. drehbar zueinander zu gestalten, wobei eine
Schraffur eine feste Anbringung andeutet. Flächen, die
aneinander angrenzen ohne im Grenzbereich schraffiert
zu sein, sind gegeneinander beweglich.
Fig. 2 ist ein Beispiel für einen Motor 2 mit verlängertem
Einsetzteil 41, auf das ein Zuführschlauch für ein
Antriebsfluid gesteckt werden kann.
Fig. 2a ist ein Beispiel der Schaffung zueinander beweglicher
oder fester "Grenzzonen" für den Motor der Fig. 2,
wobei eine Schraffur eine feste Grenzzone andeutet.
Fig. 3a, 3b und 3c zeigen drei radiale Stellungen eines Innenrotors 20
gegenüber einem Außenrad 30, die beide im kämmenden
Eingriff stehen.
Fig. 4 veranschaulicht eine Seitenansicht einer Hülse 60 mit
darin eingesetzten zwei Stirnteilen 41, 42, sowie eine
Schnittansicht A-A.
Fig. 5 ist ein Aufbau, bei dem im praktischen Versuch eine
Pumpe 1 in einen Förderkanal geschaltet ist, der von
einem Saugende S zu einem Druckende D führt. Gewählt
ist hier eine umfängliche Antriebsrichtung an der Hülse
60 der Pumpe 1.
Fig. 6a, 6b und 6c zeigen Anschlußmöglichkeiten für einen Schlauch SH, mit
dem Fluid für den Antrieb des Motors 2 zugeführt wird.
Der Schlauch ist undrehbar befestigt.
Fig. 7a, 7b, 7c und 7d zeigen Anschlußmöglichkeiten für einen Antrieb A
entweder an der Welle 50 oder am Einsetzteil 41 oder am
Außenmantel 60 mit einem umfänglichen Antrieb 63a, 63b,
wie er im Aufbau in der Fig. 5 verdeutlicht ist.
Fig. 7b ist ein elektromechanischer Antrieb nach dem
Prinzip des Synchronmotors.
Fig. 8 veranschaulicht in drei Skizzen A, B und C drei
unterschiedliche Ausgestaltungen von Einlaß- oder
Auslaßöffnungen 41n, 42n in den Stirnteilen 41, 42 gemäß
Fig. 1.
Die Fig. 1 zeigt eine Schemaskizze einer Mikropumpe 1, die in
einer Größenordnung von unter 10 mm Durchmesser liegt, die aber
insbesondere mit dem Fertigungsverfahren der Draht- und
Senkerosion auf Größenordnungen reduzierbar ist, die unter
2,5 mm Durchmesser liegen. Die Länge der Pumpe beträgt bei dem
Außendurchmesser von 2,5 mm nur noch etwa 4 mm, gemessen in
Achsrichtung 100.
Auch andere Fertigungsverfahren sind einsetzbar, so die LIGA-Technik,
Kunststoffspritzguß, Keramikspritzguß, Strangpressen,
Metallsintern oder Mikrofräsen oder -drehen oder allgemeines
Mikrozerspanen.
Die Mikropumpe 1 besteht aus einer Hülse 60, in der fünf
Funktionselemente teilweise beweglich und teilweise fest
integriert sind, wobei im Fall der "festen Integration"
Funktionselemente, die keine relative Bewegung zueinander
ausführen oder deren Funktion eine feste Verbindung erfordert
auch aus einem Teil bestehen können, wenn dies die Fertigung
zuläßt. An jeder Stirnseite der Hülse 60 ist jeweils ein
Stirneinsatz 41 bzw. 42 vorgesehen, die beide eine außermittige
Bohrung zur Aufnahme einer Pumpenachse 50 aufweisen. Die
Bohrungen fluchten entlang einer ersten Achse 100, die gegenüber
der Mittenachse 101 der Hülse 60 nach radial außen geringfügig
versetzt ist.
Die beiden Stirneinsätze 41, 42 sind axial beabstandet und
zwischen ihnen sind zwei miteinander rotierende und ineinander
kämmende Rotoren vorgesehen, ein Außenrotorteil 30 und ein
Innenrotorteil 20. Der Innenrotor 20 hat nach außen gerichtete,
umfänglich gleichmäßig beabstandet verteilt angeordnete Zähne.
Die Zähne kämmen mit dem Außenrotorteil 30, das nach innen
offene Längsnuten 30a, 30b, . . . aufweist, die umfänglich
gleichmäßig beabstandet sind und in ihrer Gestalt zu den Zähnen
des Innenrotors 20 so passen, daß jeder Zahn des Innenrotors bei
seiner kämmenden Drehbewegung eine in axialer Richtung
gerichtete Dichtlinie auf der Innenfläche der zugehörigen
Nut 30a, 30b, . . . des Außenrades 30 bildet. Alle Dichtlinien
bewegen sich in der Antriebsrichtung A um die Achse 100, wobei
die zwischen jeweils zwei Dichtlinien definierten Förder- oder
Pumpenkammern 20a, 30a; 20b, 30b (etc.) sich bei der Drehbewegung
zu der Auslaßbohrung 42n hin in ihrem in Fig. 3a bis 3c
gezeigten Volumen reduzieren, auf der einen Hälfte der Pumpe,
und auf der gegenüberliegenden Hälfte sich stetig vergrößern, um
einen sich wiederholenden Zyklus von minimalem zu maximalem
Kammervolumen und zurück zu ergeben.
Das Innenrad 20 beschreibt zusammen mit der Antriebsachse 50
eine Rotationsbewegung, ein Antrieb kann über eine längere
biegsame Welle eine Drehbewegung A einkoppeln, es kann auch ein
elektrischer Antrieb direkt an der Achse 50 angeordnet sein.
Ein Beispiel der Definition fester Grenzzonen (eng benachbarte
Flächen zweier aneinandergrenzender Teile der Pumpe) ist in
Fig. 1a dargestellt. Schraffuren kennzeichnen eine feste (nicht
drehbare) Grenzzone, die übrigen Grenzzonen erlauben eine
Drehbewegung der angrenzenden Teile.
Während die Drehachse 50 zusammen mit dem fest daran
angeordneten Innenrad 20 und das Außenrad 30 in der Hülse 60
drehbar sind, sind die anderen Teile dieses Beispiels der
Mikropumpe - die Stirneinsätze 41, 42 und die sich über die
Länge der Pumpe 1 erstreckende Hülse 60 - umfänglich fest
miteinander verbunden. Die Achse 50 ist drehgelagert in den
Bohrungen der Stirneinsätze 41, 42, ebenso drehgelagert ist das
Außenrad 30 in der fest stehenden Hülse 60. Damit bewegen sich
bei einem Drehantrieb über die Achse 50 gemäß Fig. 1a,
repräsentiert durch einen Winkelgeschwindigkeits-Vektor A,
sowohl das Außenrad 30 als auch das Innenrad 20 unter
rotatorischer Bewegung der Dichtungslinien gemäß Fig. 3 und
gleichzeitiger Drehung der sich dabei verändernden Kammervolumen
20a, 30a (usw.) zwischen dem Außenrad und dem Innenrad.
Die festen Grenzzonen können z. B. durch Klebung hergestellt
werden.
Die Kammervolumina werden dabei in Richtung zum geringsten
Abstand der Achse 100 der Drehachse 50 von der Hülse 60 hin
jeweils kleiner, womit die in ihnen geförderte Flüssigkeit unter
erhöhten Druck gesetzt wird, während sie sich auf der anderen
Seite nach Überschreiten des geringsten Abstandes zwischen
Achse 100 und innerer Mantelfläche 61 der Hülse 60 wieder
vergrößern.
Zusammen mit nierenförmigen Öffnungen 41n, 42n in den
Stirnseiten 41, 42, die so angeordnet sind, daß ihre geringste
radiale Breite jeweils an dem Ort beginnt, an dem der Abstand
zwischen der Achse 100 und dem Innenmantel 61 der Hülse 60 am
geringsten ist, während sich ihre maximale radiale Breite an dem
Ort befindet, der nahe dem größten Abstand von Achse 100 zu der
inneren Mantelfläche 61 der Hülse 60 liegt, wird eine
Förderpumpe erhalten. Die Einström-Niere 41n, die sich auf der
Seite der Zuströmung der zu fördernden Flüssigkeit V′ befindet,
ist gegensinnig zu derjenigen Ausströmniere 42n gelagert, die in
der erwähnten Fig. 1a am Ausströmort des unter Druck
geförderten Fördervolumens V dargestellt ist. Die Fig. 1a zeigt
also an der Ausströmseite eine Ausström-Niere 42n, die sich in
der gezeigten Drehrichtung A der Pumpe vom geringsten Abstand
der Achse 100 zum größten Abstand der Achse 100 von der inneren
r61 hin radial gesehen verbreitert, während sich die Einström-Niere
41n in dem Stirneinsatz 41 befindet und sich mit ihrer
größten radialen Breite vom Ort des größten Abstandes der
Achse 100 zur inneren Mantelfläche 61 der Hülse 60 zum
geringsten Abstand der Achse 100 von der inneren Mantelfläche 61
der Hülse 60 in ihrem radialen Ausmaß verringert.
Die Abmessung und die Breitenveränderung der beiden
Nieren 41n, 42n sind abgestimmt auf folgende Kriterien:
- - Ein Kurzschluß der Förderung, d. h. eine durchgehende Verbindung zwischen der Einlaß-Niere und der Auslaß-Niere wird in allen Drehpositionen verhindert; damit wird-die umfängliche Erstreckung der Nieren 41n, 42n definiert.
- - Der Ein- und Auslaßquerschnitt der Nieren - die radiale Abmessungsveränderung - orientiert sich an dem Fußkreisdurchmesser des Außenrades 30 und dem Fußkreisdurchmesser des Innenrades 20, wobei die Querschnittsfläche so groß als möglich gewählt werden sollte, um geringen Druckverlust zu erhalten, allerdings bei Einhaltung der erwähnten Dimensionierungsvorschrift.
Die beiden Nieren können auch als gekrümmte Nuten 41k, 42k in die
innere flache Wandung der Stirnseiten eingebracht sein, wobei
dann jeweils eine zylindrische Bohrung 41b, 42b jeweils in
Achsrichtung der Pumpe als Auslaß und Einlaß vorgesehen wird.
Das erhöht die Stabilität, die bei den geringen Bauelementgrößen
nicht unwichtig ist. Verschiedene Möglichkeiten der Einlaßniere
und Auslaßniere sind in der Fig. 8 gezeigt.
Claims (12)
1. Mikropumpe (1) zur weitgehend kontinuierlichen Förderung
eines Massenstroms, welche Pumpe eine Hülsenachse (101) und
eine versetzte Drehachse (100) aufweist, bei der
- (a) in einer Hülse (60) ein Innenrotor (20) mit einem Außenrotor (30) in kämmendem Eingriff steht; dadurch gekennzeichnet, daß
- (b) zumindest eine auslaßseitige Drucköffnung (42n) eines ersten stirnseitigen Einsetzteiles (42), das in die im Durchmesser etwas größere Hülse (60) eingesetzt ist, in axialer Richtung (100, 101) ausgerichtet ist.
2. Mikropumpe nach Anspruch 1, bei der die Einlaß-Saugöffnung
(41n) eines zweiten stirnseitigen Einsetzteiles (41) am
anderen Ende der Hülse (60) (auch) in axialer Richtung
(100,101) ausgerichtet ist.
3. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche, bei der auf
der Innenseite der stirnseitigen Einsetzteile (41, 42) je
eine nierenförmige Nut (41k, 42k) vorgesehen ist, die in
einen Großteil der Hälfte der durch Kämmung sich zyklisch im
Volumen verändernden Förderkammern (30a, 20a) zwischen
Innenrotor und Außenrotor (20, 30) münden.
4. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche, bei der die
Einsetzteile (41, 42) weitgehend dicht mit ihren inneren
Stirnflächen an den äußeren Stirnflächen des Innenrotors
(20) und Außenrotors (30) angrenzen bzw. anliegen.
5. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche, bei der die
Einlaßöffnung (41n) und die Auslaßöffnung (42n) axial
gegenüber liegen, aber radial um etwa 180° gegeneinander
versetzt bzw. verdreht sind.
6. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche, bei der die
Drehachse (50) in Achsrichtung (100) einseitig länger ist,
um eine Ankopplung für eine mechanische Drehkraft (A) zu
bilden.
7. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche 1 bis 5, bei
der eines seiner von außen direkt oder durch
elektromagnetische Felder indirekt zugänglichen Teile,
insbesondere der Außenrotor (30) oder die Hülse (60)
elektromechanisch (63a, 63b) bzw. mechanisch (63)
drehantreibbar sind.
8. Mikropumpe nach einem der erwähnten Ansprüche, bei der
geringe Förderverluste am Innenumfang (61) des Mantels (60)
als Drehlager verwendet werden, entstehend durch
geringfügigen Unterschied im Durchmesser oder
Fertigungstoleranzen.
9. Motor zum Antreiben einer Pumpe nach einem der erwähnten
Ansprüche oder zum Drehen eines Werkzeugs, wie Mikrofräser,
bei dem
- (a) ein Innenrotor (20) in kämmendem Eingriff (20a, 30a) mit einem Außenrad (30) steht, die beide stirnseitig von Einsetzteilen (41, 42) gefaßt in einer längeren Hülse (60) angeordnet sind, wobei die Achse (100) des Innenrotors (20) und die Achse der Hülse (101) parallel versetzt sind;
- (b) ein Zufuhrschlauch (SH) an der Hülse (60) oder einem (41) der Einsetzteile (41, 42) fest anbringbar ist, um ein Antriebsfluid (V) durch eine axiale Einlaßöffnung (41n) eines der Einsetzteile (41) zu den kämmenden Rädern (20, 30) zu führen.
10. Motor oder Pumpe nach einem der vorigen Ansprüche, die in
einer Größenordnung gefertigt sind, die unterhalb von 10 mm
Durchmesser, insbesondere unterhalb von 3 mm Durchmesser
liegt, bei einer axialen Länge von unter 10 mm, wobei die
Pumpe oder der Motor weitgehend durch Drahterosion, ggf.
unter vom Fertigungsumfang her stark begrenzter Senkerosion
für die nicht zylindrischen Formen, wie Nierenuten (41k, 42k)
gefertigt sind.
11. Verfahren zum uniaxialen Ineinanderfügen und Montieren von
- in Fügerichtigung weitestgehend zylindrischen -
Funktionsteilen (20, 30, 50, 41, 42, 60) einer Pumpe oder eines
Motors kleinster Baugröße (Mikropumpe, Mikromotor), insb. im
Bereich unter 10 mm Durchmesser, bei dem ein erstes und ein
zweites Einsetzteil (41, 42) stirnseitig in eine Hülse (60)
eingeschoben werden, um zwischen ihnen einen Innenrotor (20)
und einen Außenrotor (30) mit gegeneinander versetzten
Achsen (101, 100) in axialer Richtung zu halten.
12. Motor nach Anspruch 10 oder 9, bei dem auch die
Auslaßöffnung (42n) eine axiale Richtung, parallel zu den
Achsen (100, 101) von Hülse und Innenrotor (20) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996122722 DE19622722A1 (de) | 1996-06-06 | 1996-06-06 | Mikromotor und Mikropumpe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996122722 DE19622722A1 (de) | 1996-06-06 | 1996-06-06 | Mikromotor und Mikropumpe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19622722A1 true DE19622722A1 (de) | 1997-12-11 |
Family
ID=7796301
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996122722 Withdrawn DE19622722A1 (de) | 1996-06-06 | 1996-06-06 | Mikromotor und Mikropumpe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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1996
- 1996-06-06 DE DE1996122722 patent/DE19622722A1/de not_active Withdrawn
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