DE19620025A1 - Trägerelement für einen Halbleiterchip - Google Patents
Trägerelement für einen HalbleiterchipInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Trägerelement für einen Halblei
terchip, insbesondere zum Einbau in Chipkarten, bei dem eine
metallische Folie auf eine nicht leitende Folie laminiert und
derart strukturiert ist, daß entlang zweier entgegengesetzter
Hauptränder des Trägerelementes angeordnete Kontaktflächen
gebildet sind.
Solche Trägerelemente sind beispielsweise aus der DE 34 24 241 C2
bekannt und werden in großem Umfang in Chipkarten ein
gesetzt. Zu ihrer Herstellung wird eine nicht leitende Folie,
die heute bevorzugt aus glasfaserverstärktem Epoxitharz be
steht, mit einer leitenden, vorzugsweise aus oberflächenver
edelten Kupfer bestehenden Folie kaschiert. In diese leitende
Folie werden Strukturen geätzt, die voneinander isolierte
Kontaktflächen bilden, die in zwei zueinander parallelen Rei
hen an den Längsseiten einer mittleren Fläche angeordnet
sind. Meistens ist eine der äußeren Kontaktflächen einstückig
mit der mittleren Kontaktfläche ausgebildet. In die nicht
leitende Folie werden vor dem Laminiervorgang Löcher ge
stanzt, die einen Zugang zu den Kontaktflächen ermöglichen,
um einen Halbleiterchip elektrisch mit den Kontaktflächen
verbinden zu können, so daß dieser über die Kontaktflächen
von einem Lesegerät kontaktiert werden kann. Es kann auch ei
ne zentrale Stanzung zur Aufnahme des Halbleiterchips vorge
sehen sein, wie dies beispielsweise in der DE 34 24 241 C2
der Fall ist, um die Gesamthöhe der Anordnung Trägerelement -
Chip zu verringern.
Die bekannten Trägerelemente haben heute zumeist eine etwa
rechteckige Grundfläche, wobei die zwei Reihen von Kontakt
flächen entlang zweier entgegengesetzter Ränder des Trägere
lementes verlaufen.
Halbleiterchips für Chipkarten erfüllten früher fast aus
schließlich spezielle Speicherfunktionen und waren aufgrund
ihres seriellen Dateneingangs nur für die Verwendung in Chip
karten geeignet. Mit der zunehmenden Verbreitung von Chipkar
ten mit Mikroprozessorfunktionen wurden die hierfür verwende
ten Halbleiterchips jedoch allgemeiner verwendbar, da Mikro
prozessoren mit seriellem Eingang insbesondere solche mit
speziellem Koprozessoren auch Verwendung finden, wenn sie
nicht in einer Chipkarte verpackt sind. Sie können beispiels
weise auch in PCMCIA-Karten eingebaut werden oder allgemein
auf Platine eine Anwendung finden.
Die heute bevorzugte Verbindungstechnik zwischen Halbleiter
chip und einer Platine ist ein Löten entsprechend der
SMD-Technologie (Surface Mounted Device). Hierbei wird eine Löt
paste mittels Siebdruck auf die Platine gebracht und dann die
Halbleiterchips, die als SMDs gehäust sind, darauf positio
niert. Anschließend wird die Platine in einen Ofen gebracht
um das Lot aufzuschmelzen, und hierdurch eine Verbindung zwi
schen der Platine und dem Halbleiterchip herzustellen.
SMD-fähige Chipgehäuse haben speziell geformte Anschlüsse,
die eine automatische Bestückung und einen ebenfalls automa
tischen Lötvorgang erlauben. Die Lötverbindung muß dabei zu
verlässig sein und an definierten Stellen zustande kommen,
ohne daß das Lot zerfließt und sich dadurch Kurzschlüsse er
geben bzw. kein guter Kontakt zustande kommt.
Im Gegensatz dazu haben die heutigen Trägerelemente für Chip
karten relativ großflächige Kontakte, die in erster Linie da
zu dienen, einen sicheren Kontakt zu Abtastspitzen eines Le
segerätes herzustellen. Insbesondere ist durch den ISO-Stan
dard ISO 7810 festgelegt, welche Mindestgröße und Lage die
Kontaktflächen haben müssen.
Es ist also für unterschiedliche Anwendungsfälle nötig, ver
schiedene Gehäuse bzw. Chipträger vorzusehen, was zu einer
Erhöhung der Herstellungskosten aufgrund verschiedener Ferti
gungsprozesse, Logistik, Materialien usw. führt.
Die Aufgabe vorliegender Erfindung ist es also, ein Trägere
lement für Halbleiterchips anzugeben, das sowohl die für
Chipkarten geltenden ISO-Normen erfüllt als auch SMD-fähig
ist.
Die Aufgabe ist durch ein Trägerelement gemäß Anspruch 1 ge
löst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprü
chen angegeben.
Bei der Herstellung eines kupferkaschierten Glasepoxid-Trä
gerelements werden in erfindungsgemäßer Weise nicht nur Kon
taktflächen sondern auch einstückig mit diesem verbundene
schmale Leiterbahnen geätzt. Die Kupferfolie soll hierbei ei
ne Dicke von mindestens 35 µm, vorzugsweise etwa 70 µm haben,
um einen genügend großen Abstand zwischen der Platine und der
nicht leitenden Kunststoffolie zu gewährleisten, so daß die
Gefahr eines elektrischen Kurzschlusses durch die Lötpaste
verringert ist. Vorzugsweise ist die nicht leitende Folie aus
Kapton, das genügend temperaturstabil für das SMD-Löten ist.
Durch die schmalen, vorzugsweise etwa 0,4 mm breiten und da
mit der SMD-Norm entsprechenden Leiterbahnen ist eine klar
definierte Lötung möglich.
In vorteilhafter Weise verlaufen die Leiterbahnen parallel
zueinander und haben dabei vorzugsweise einen Abstand ihrer
Mittellinien von etwa 1,27 mm, was ebenfalls SMD-Norm ent
spricht. Die Leiterbahnen können hierbei sowohl parallel zu
den Reihen von Kontaktflächen als auch senkrecht dazu verlau
fen. Prinzipiell ist jedoch jede beliebige Richtung möglich.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung enden die Lei
terbahnen am Rand des Trägerelementes, so daß eine optische
Kontrolle der Lötverbindung möglich ist. In weiterer Ausge
staltung weisen sie eine Einschnürung als Fließbarriere auf,
so daß die Lötung nur in einem bestimmten Bereich erfolgen
kann und dazu gleichzeitig eine gute Verbindung gewährleistet
ist.
In weiterer Weiterbildung der Erfindung sind die Leiterbahnen
in zwei Gruppen eingeteilt, die an entgegengesetzten Rändern
des Trägerelementes enden.
Wenn die Leiterbahnen am Rand des Trägerelementes enden, kann
dies dazu führen, daß in der Mitte des Trägerelementes keine
Kupferfolie mehr vorhanden ist. Beim elektrischen Kontaktie
ren des auf der anderen Seite des nicht leitenden Substrates
angeordneten Halbleiterchips mit den Kontaktflächen mittels
der Wire-Bond-Technik kann es dazu führen, daß die Substrat
folie durchgebogen wird, was zu schlechten Bond-Ergebnissen
führen kann. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung
sind deshalb im Mittelbereich des Trägerelementes Flächen der
Kupferfolie stehengelassen, die mit den Leiterbahnen und/oder
Kontaktflächen verbunden sind, um keine parasitären Kapazitä
ten zu erzeugen. Diese Flächen fungieren als Stützelemente,
um ein Durchbiegen der nicht leitenden Folie beim Wire-Bonden
zu verhindern.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispie
len mit Hilfe von Figuren näher erläutert werden. Dabei zei
gen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Rück- und Vor
deransicht eines erfindungsgemäßen Trägerelementes,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Trägerelement gemäß Fig. 1
und
Fig. 3 eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Trä
gerelementes.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Trägerelement in perspek
tivischer Darstellung von der Ober- und der Unterseite. In
der rechten Bildhälfte ist die Oberseite dargestellt, die ein
nicht leitendes Substrat 1 aus einem möglichst temperaturbe
ständigen Kunststoff wie beispielsweise Kapton zeigt. Auf dem
Substrat 1 ist ein Kunststoffgehäuse 2 angeordnet, in dessen
Innerem ein nicht dargestellter Halbleiterchip ist. Das
Kunststoffgehäuse 2 kann mittels einer Spritzform aber auch
durch Gießen aufgebracht werden. Im letzteren Fall kann ein
stützender Rahmen auf dem Substrat vorgesehen werden.
Im linken Teil der Fig. 1 ist die Unterseite des Trägerele
mentes dargestellt, die die Kontaktflächen 3 sowie die damit
einstückig verbundenen Leiterbahnen 4 zeigt.
In Fig. 2 ist diese Unterseite in Draufsicht gezeigt. Die
Kontaktflächen 3 verlaufen in zwei parallelen Reihen entlang
zweier entgegengesetzter Ränder des Trägerelementes. Ihre
Flächen bedecken dabei die von einem Lesegerät zu kontaktie
renden Bereiche deren Größe und Lage durch die ISO-Norm ISO
7810 definiert sind.
Zwischen den zwei Reihen von Kontaktflächen 3 verlaufen par
allel hierzu Leiterbahnen 4, die in zwei Gruppen unterteilt
sind, wobei jede der Leiterbahnen 4 mit je einem der Kontakt
flächen 3 verbunden ist. Die beiden Gruppen enden dabei an
entgegengesetzten Rändern des Trägerelementes, so daß zwi
schen den Mittellinien der Leiterbahnen 4 ein Abstand von et
wa 1,27 mm gelassen werden kann, um die Norm für SMD-Löten zu
erfüllen. Die Leiterbahnen 4 haben dabei zumindest an ihren
Enden, wo die Lötung stattfindet, eine Breite von etwa 0,4
Anm.
Beim in Fig. 2 gezeigten Trägerelement haben die Leiterbah
nen 4 eine konstante Breite. Dadurch würden sich in der Mitte
des Trägerelementes und in den Bereichen, wo die Ecken eines
auf der gegenüberliegenden Seite des Trägerelementes angeord
neten Halbleiterchips zu liegen kommen, Bereich ergeben, an
denen die Kupferfolie weggeätzt ist. Dadurch ergibt sich das
Problem, daß beim Wire-Bonden des Chips, also bei dessen
elektrischen Verbinden mit den Kontaktflächen, sich das nicht
leitende Substrat durchbiegen kann. Aus diesem Grund sind in
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung Kupferbereiche 5,
6, 7, 8, 9 stehengelassen worden, die einstückig mit einigen
der Leiterbahnen 4 verbunden sind, um parasitäre Kapazitäten
zu vermeiden. Prinzipiell könnten aber auch die Leiterbahnen
4 an ihren mit den Kontaktflächen 3 verbundenen Enden breiter
ausgebildet werden.
Die Leiterbahnen 4 weisen nahe ihrer freien Enden Ein
schnürungen 10 auf, die als Fließbarrieren für das Lot wir
ken. Dadurch kann ein noch genaueres Löten erfolgen.
Die Leiterbahnen 4 sind in der Ausführungsform gemäß Fig. 2
an den Rand des Trägerelementes geführt. Sie könnten aber
ebenso in der Mitte des Trägerelementes enden. Dann wäre aber
keine optische Kontrolle der Lötung mehr möglich.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Trägerelementes gezeigt. Die Kontaktflächen 11 ver
laufen hier ebenfalls in zwei parallelen Reihen, jedoch ent
lang einer mittleren Fläche 12, die einstückig mit einem der
Eckkontaktflächen 11a ausgebildet ist. Der Verbund aus mitt
lerer Fläche 12 und Eckkontaktfläche 11a weist einen Schlitz
13 auf, der etwa so lang ist, wie die mittlere Fläche 12
breit ist. Er verläuft parallel zum Rand des Trägerelementes
in einem Abstand, der etwa der Bereite eines Klebefilmes ent
spricht, mit dem das Trägerelement in eine Plastikkarte ein
geklebt wird. Es wird hierzu ein Heißklebeverfahren verwen
det, d. h. ein heißer Stempel drückt das Trägerelement für
eine bestimmte Zeit auf die Karte, bis der Klebefilm ge
schmolzen ist. Der Schlitz 13 verhindert, daß die Wärme des
Stempels über die Kupferfolie zum Halbleiterchip, der im Be
reich der Fläche 12 aufgebracht wird, gelangt und diesen mög
licherweise schädigt.
Aus demselben Grund reicht die mittlere Fläche 12 auch nicht
bis zum entgegengesetzten Rand des Trägerelementes. Statt
dessen ist eine der dortigen Eckkontaktflächen 11b entlang
des dortigen Trägerelementrandes verlängert ausgebildet.
Die erfindungsgemäßen, zum SMD-Löten dienenden Leiterbahnen
14 verlaufen bei diesem Ausführungsbeispiel senkrecht zur
Richtung der Kontaktflächenreihen und befinden sich zwischen
den Eckkontaktflächen 11a, . . . 11d. Aus diesem Grund reichen
die mittleren Kontaktflächen 11e, . . . 11h nicht bis zum Rand
des Trägerelementes sondern nur bis zur - strichliert ange
deuteten - durch die ISO-Norm ISO 7810 vorgegebenen Linie.
Die Mindestgröße und Lage der Kontaktfläche 11 ist durch
strichlierte Bereich 15 dargestellt.
Die Leiterbahnen 14 sind hier wesentlich kürzer als beim Aus
führungsbeispiel nach Fig. 2, erlauben aber trotzdem ein si
cheres Löten. Auch hier können Einschnürungen als Fließbar
riere vorgesehen werden. Dies ist in Fig. 3 jedoch nicht
dargestellt. Auch im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ent
sprechen Breite und Abstand der Leiterbahnen der Norm
SMD-Löten.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Kontaktseite eines
metallkaschierten Kunststoffsubstrat-Trägerelementes mit ein
stückig mit den Kontaktflächen ausgebildeten Leiterbahnen
können die Trägerelemente sowohl in Chipkarten eingebaut als
auch auf Platinen gelötet werden.
Claims (8)
1. Trägerelement für einen Halbleiterchip, insbesondere zum
Einbau in Chipkarten, bei dem eine metallische Folie auf eine
nicht leitende Folie (1) laminiert und derart strukturiert
ist, daß entlang zweier entgegengesetzter Hauptränder des
Trägerelementes in zwei parallelen Reihen angeordnete Kon
taktflächen (3; 11) gebildet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Kontaktflächen (3; 11) mit einer im Verhältnis
zur Abmessung einer Kontaktfläche schmalen, aus der metalli
schen Folie entstandenen Leiterbahn (4; 14) einstückig ver
bunden ist.
2. Trägerelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiterbahnen (4; 14) zum Rand des Trägerelementes
führen.
3. Trägerelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiterbahnen (4) jeweils eine Einschnürung (10) auf
leisen.
4. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiterbahnen (4; 14) in zwei Gruppen aufgeteilt sind,
wobei die Leiterbahnen (4; 14) einer jeweiligen Gruppe an
entgegengesetzten Rändern des Trägerelementes enden.
5. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiterbahnen (14) an den Haupträndern des Trägerele
mentes enden.
6. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiterbahnen (4) an den senkrecht zu den Haupträndern
verlaufenden Rändern des Trägerelementes enden.
7. Trägerelement nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine der Leiterbahnen (4) im Bereich der Mitte
des Trägerelementes eine Anformung aufweist.
8. Trägerelement nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine der Anformungen breiter als die Leiterbah
nen (4) ist.
Priority Applications (14)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19620025A DE19620025A1 (de) | 1996-05-17 | 1996-05-17 | Trägerelement für einen Halbleiterchip |
| KR1019980709020A KR20000010876A (ko) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | 반도체칩용 기판 부재 |
| EP97923818A EP0902973B1 (de) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | Trägerelement für einen halbleiterchip |
| RU98122611/28A RU2156521C2 (ru) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | Несущий элемент для полупроводниковой микросхемы |
| ES97923818T ES2166082T3 (es) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | Elemento de soporte para un chip de semiconductores. |
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| DE59704976T DE59704976D1 (de) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | Trägerelement für einen halbleiterchip |
| CNB971946736A CN1134064C (zh) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | 半导体芯片用的载体元件 |
| JP09541367A JP3080175B2 (ja) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | 半導体チップ用の支持部材 |
| AT97923818T ATE207243T1 (de) | 1996-05-17 | 1997-05-14 | Trägerelement für einen halbleiterchip |
| IN885CA1997 IN190208B (de) | 1996-05-17 | 1997-05-16 | |
| US09/193,577 US6326683B1 (en) | 1996-05-17 | 1998-11-17 | Carrier element for a semiconductor chip |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19620025A DE19620025A1 (de) | 1996-05-17 | 1996-05-17 | Trägerelement für einen Halbleiterchip |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19620025A1 true DE19620025A1 (de) | 1997-11-20 |
Family
ID=7794638
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19620025A Ceased DE19620025A1 (de) | 1996-05-17 | 1996-05-17 | Trägerelement für einen Halbleiterchip |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19620025A1 (de) |
Cited By (1)
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| EP0311435A2 (de) * | 1987-10-09 | 1989-04-12 | The De La Rue Company Plc | Trägereinheit für integrierte Schaltung |
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- 1996-05-17 DE DE19620025A patent/DE19620025A1/de not_active Ceased
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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