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DE19619897A1 - 2-Schicht-Sonnen- oder Lichtschutzmittel - Google Patents

2-Schicht-Sonnen- oder Lichtschutzmittel

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Publication number
DE19619897A1
DE19619897A1 DE1996119897 DE19619897A DE19619897A1 DE 19619897 A1 DE19619897 A1 DE 19619897A1 DE 1996119897 DE1996119897 DE 1996119897 DE 19619897 A DE19619897 A DE 19619897A DE 19619897 A1 DE19619897 A1 DE 19619897A1
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sun
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Withdrawn
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DE1996119897
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q17/00Barrier preparations; Preparations brought into direct contact with the skin for affording protection against external influences, e.g. sunlight, X-rays or other harmful rays, corrosive materials, bacteria or insect stings
    • A61Q17/04Topical preparations for affording protection against sunlight or other radiation; Topical sun tanning preparations
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
    • A61K8/19Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing inorganic ingredients
    • A61K8/27Zinc; Compounds thereof
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
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    • A61K8/29Titanium; Compounds thereof

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  • Birds (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein 2-Schicht-Sonnen- oder Lichtschutzmittel zum Auftrag auf die menschliche Haut.
Sonnenstrahlung wirkt auf die menschliche Haut am stärksten im Be­ reich der UV-B-Strahlung (280-320 nm). Diese biologische Wirkfunktion wird Erythemfunktion genannt.
Die spektrale Empfindlichkeit der menschlichen Haut bezüglich der Erythembildung ist wissenschaftlich hervorragend erforscht. Nach DIN ist sie national, nach CIE ist sie international genormt.
Die Erythemwirksamkeit ändert sich sehr stark mit der Wellenlänge. Zwischen 300 nm und 330 nm fällt die Empfindlichkeit der Haut um 3 Zehnerpotenzen ab.
Idealerweise folgt die Auslöschungskurve eines UV-Sonnenschutzmittels genau der Empfindlichkeitskurve der Haut.
Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirkungsweise von Licht­ schutz- (Sonnenschutz) Stoffen ermöglicht die Definition verschiede­ ner Stoffklassen.
Primäre Lichtschutzstoffe (chem. UV-Filter, Pigmente, Mikropigmente) absorbieren, reflektieren oder streuen die UV Strahlung auf der Hautoberfläche.
Sekundäre Lichtschutzstoffe (Antioxidantien, Antiphlogistika) un­ terbrechen die photochemische Reaktionskette, die in der Haut nach Auftreffen der UV-Strahlung ausgelöst wird.
Man unterscheidet nach den Wirkmechanismen primär zwei Gruppen von spektral wirksamen Lichtschutzstoffen:
1. Chemische UV-Filter
Diese absorbieren die energiereiche UV-Strahlung und geben nach che­ misch-physikalischen Wechselwirkungen im Molekül längerwellige, und damit energieärmere Strahlung ab.
Man unterscheidet UV-A-Filter, UV-B-Filter und UV-AB-Breitbandfilter. Die Deutsche Kosmetikverordnung enthält im Teil A die zugelassenen, im Teil B die bis 31.12.96 vorläufig zugelassenen UV-Filter. Darin sind geregelt die Höchstmenge der spektral wirksamen Stoffe, Ein­ schränkungen in der Verwendung dieser Stoffe sowie Warnhinweise.
Die in Sonnenschutzmitteln zulässigen Höchstmengen an spektral wirk­ samen Stoffen liegen aus toxikologischen Gründen zwischen 2 und 10 Gew.-% je nach Substanz. So wird in der Literatur in Verbindung mit der Verwendung dieser Mittel von massiven allergischen, photoallergi­ schen und allgemein irritativen Effekten bei der menschlichen Haut berichtet (z. B. Mallorca-Akne). Nach neuesten mathematischen Modellen werden bis zu 80 mg chemisches Sonnenschutzmittel nach 6 Std. Einwir­ kungszeit vom Körper resorbiert. Toxische und systemische Reaktionen, vor allem bei Kindern, sind nicht auszuschließen.
2. Mechanische UV-Filter
Derartige Stoffe umfassen Pigmente und Mikropigmente, vor allem die Kombination von Zinkoxid und Titandioxid. Sie erlauben die Verringe­ rung der chemischen UV-Filter, bzw. in Kombination eine Erhöhung che­ misch allein nicht erreichbarer Schutzfaktoren.
Mechanische Filter wirken absorbierend, streuend, vor allem aber re­ flektierend. Um hier jedoch einen optimalen UV-Schutz zu erreichen, ist aus optischen Gründen eine bestimmte Partikelgröße mit geringen Toleranzen zwingend notwendig.
Eine marginale Veränderung der Korngröße verschiebt den Auslöschungs­ bereich in den kurzwelligen oder langwelligen Spektralbereich und macht diese Stoffe für den UV-Sonnenschutz unbrauchbar.
Diese genannten mechanischen UV-Filter weisen jedoch nach neuestem Kenntnisstand folgende weitere erhebliche Nachteile und Risiken auf.
Die oben beschriebene Partikelgrößenabhängigkeit der mechanischen UV- Filter bedingt eine enge Partikelgrößenverteilung in einem Bereich von wenigen µm. Gerade für diese Partikelgrößen ist eine Penetration dieser Pigmente in das Stratum Corneum bewiesen. Diese Penetration wird auch durch die derzeit angewandte Ummantelung (Coating), die die Korngröße kaum verändert, nicht vermieden.
Nach neuesten Untersuchungen kann nicht mehr ausgeschlossen werden, daß derartige Mikropigmente auf mechanischem Weg die lebende Epider­ mis erreichen. Bekannt ist im Zusammenhang mit anderen Stoffen glei­ cher Partikelgröße ( < 10 µm) eine Autoimmunerkrankung (Sklerodermie). Diese Erkrankung ist derzeit therapeutisch nicht zu beeinflussen und führt zum Tode. Der Toxikologie dieser Mikropigmente sollte nach vermehrten Warnhinweisen besondere Beachtung geschenkt werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Stoff bereitzustellen, der die genannten Nebenwirkungen und Gefahren zugelassener UV-Filter nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird durch ein 2-Schicht-Lichtschutzmittel gemäß An­ spruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Ge­ genstand der Unteransprüche.
Auf die menschliche Haut wird zuerst eine erste Schicht (z. B. Salbe, Creme, Lotion, Öl, Kunststoff) aufgebracht, der im wesentlichen zwei Aufgaben zukommen:
Die erste Aufgabe besteht darin, eine Trennschicht (Isolationsschicht) zwischen menschliche Haut und die später aufzu­ tragenden UV-Filtersubstanzen zu legen. Damit wird eine Penetration und nachfolgende Resorption dieser spektral wirksamen Substanzen in die Haut mit allen genannten Nebenwirkungen vermieden. Unabhängig von der Verwendung chemischer oder mechanischer UV-Filter werden somit allergische oder toxische Einflüsse der Filtersubstanzen auf die Haut vermieden.
Die zweite Aufgabe der ersten Schicht besteht darin, die Haftung zwi­ schen der Haut und der primär UV-wirksamen zweiten Schicht herzustel­ len. Es existieren eine Reihe von zugelassenen UV-Filtersubstanzen, die wegen schlechter chemischer Verarbeitbarkeit, hoher Toxizität oder wegen ihrer schlechten Haftung auf menschlicher Haut bisher kaum Verwendung fanden. Durch die Verwendung eines entsprechend chemisch angepaßten "Isolations-Haftgrundes" lassen sich zukünftig auch solche Substanzen vermehrt einsetzen.
Zudem kann die erste Schicht mit Hautpflegestoffen, wie z. B. Feuch­ tigkeitscremes oder rückfettenden Stoffen, mit sekundären Lichtschutzstoffen, wie z. B. Antiphlogistika, Antioxidan­ tien, Enzymen und Vitaminen, oder Substanzen wie Antihistaminen und Repair-Substanzen versehen sein, um die Haut gerade in einer bean­ spruchten Situation, wie sie z. B. bei einem Sonnenbad vorliegt, zu pflegen, heilen und/oder zu schützen.
Vitamin E ist in der Lage, Hautschäden unmittelbar zu reparieren, in­ dem freie Radikale, die unter der UV-Strahlung entstehen, unschädlich gemacht werden. Die erste Schicht kann weiterhin Stoffe mit derarti­ gen Wirkmechanismen auf pflanzlicher Basis aufweisen. Eine weitere Möglichkeit der Anwendung sind DNA-Reparaturenzyme, die in Fetttröpf­ chen verpackt, durch UV-Strahlung verursachte Fehler an der DNA behe­ ben.
Die zweite Schicht ist auf die erste Schicht aufzutragen. Die zweite Schicht enthält die primären UV-wirksamen Stoffe. Sie hat eine gute Haftung auf der ersten Schicht. Durch die Auswahl geeigneter Träger­ substanzen für beide Schichten kann man eine Wasserlöslichkeit der zweiten Schicht auf der Haut einstellen. Vorzugsweise ist die zweite (Wirk)Schicht so beschaffen, daß ohne vorherigen Auftrag des Haft­ grundes (erste Schicht) keine Haftung auf menschlicher Haut möglich ist. Damit ist eine versehentliche Verwendung direkt auf der Haut und somit eine Gefährdung der Haut und der Gesundheit ausgeschlossen.
Das 2-Schicht-Verfahren bietet gerade für Kinder wegen der bisher un­ geklärten toxikologischen, allergologischen und immunologischen Pro­ bleme enorme gesundheitliche Vorteile.
Auch lassen sich in der zweiten Schicht die maximal zulässigen Kon­ zentrationen der Filtersubstanzen einsetzen. Damit kann problemlos ein höherer UV-Schutz des Produktes erreicht werden.
Selbstverständlich läßt sich der erfindungsgemäße 2-Schicht-Licht­ schutz nicht nur für den UV-Bereich sondern auch für andere spektrale Bereiche verwenden.

Claims (5)

1. Sonnen- oder Lichtschutzmittel, bestehend aus zumindest zwei Schichten, umfassend eine erste Schicht zum Auftrag auf die mensch­ liche Haut, welche erste Schicht einen Penetrationsschutz für spek­ tral wirksame primäre Lichtschutzstoffe, insb. mit geringer Korn­ größe, darstellt, die in zumindest einer zweiten Schicht enthalten sind, welche zweite Schicht auf der ersten Schicht haftet.
2. Sonnen- oder Lichtschutzmittel nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zweite Schicht derart ausgebildet ist, daß sie kein Haftungsvermögen auf menschlicher Haut aufweist.
3. Sonnen- oder Lichtschutzmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die erste Schicht zusätzlich sekundäre Lichtschutz­ stoffe (z. B. Antioxidantien, Antiphlogistika) enthält, die die Wir­ kung der primären Lichtschutzstoffe der zweiten Schicht unterstützen.
4. Sonnen- oder Lichtschutzmittel nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht Enzyme und Vitamine, Antihistamine und Repair-Substanzen enthält.
5. Sonnen- oder Lichtschutzmittel nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht eine Kombina­ tion von chemischen und mechanischen UV-Filtern enthält.
DE1996119897 1996-05-18 1996-05-18 2-Schicht-Sonnen- oder Lichtschutzmittel Withdrawn DE19619897A1 (de)

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Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Chem. Abstr. 121:163708t (1994) *

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