DE19618747C1 - Stromabnehmer - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60L—PROPULSION OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; SUPPLYING ELECTRIC POWER FOR AUXILIARY EQUIPMENT OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRODYNAMIC BRAKE SYSTEMS FOR VEHICLES IN GENERAL; MAGNETIC SUSPENSION OR LEVITATION FOR VEHICLES; MONITORING OPERATING VARIABLES OF ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES; ELECTRIC SAFETY DEVICES FOR ELECTRICALLY-PROPELLED VEHICLES
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- B60L5/18—Current collectors for power supply lines of electrically-propelled vehicles using bow-type collectors in contact with trolley wire
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Description
Die Erfindung betrifft einen Stromabnehmer, der mittels einer
Stellvorrichtung entgegen der Neigung eines Wagenkastens um
einen Stellwinkel rückführbar ist.
Ein derartiger Stromabnehmer ist durch die EP 0 436 993 A1
bekannt. Im bekannten Fall ist der Stromabnehmer auf einem
neigbaren Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs angeordnet. Bei
Kurvenfahrt ist der Stromabnehmer mittels einer hydraulischen
Stellvorrichtung um einen Stellwinkel γ entgegen der Neigung
des Wagenkastens rückführbar. Durch die Rückführung des
Stromabnehmers soll erreicht werden, daß dessen Schleifleiste
auch bei einer Neigung des Wagenkastens im wesentlichen waag
recht am Fahrdrahtspiegel, das ist die Gleitfläche für die
Schleifleiste des Stromabnehmers, entlanggleitet. Die Stell
vorrichtung ist über Hydraulikleitungen mit dem hydraulischen
Stellantrieb für die Neigung des Wagenkastens verbunden. Die
Rückstellung des Stromabnehmers ist damit an den Neigevorgang
des Wagenkastens bei Kurvenfahrt gekoppelt. Bei einem Ausfall
der Stellvorrichtung für den Stromabnehmer verbleibt der
Stromabnehmer in der gerade eingenommenen Position. Tritt
eine Funktionsstörung der Stellvorrichtung bei einer Neigung
des Stromabnehmers relativ zum Wagenkasten auf, so nimmt der
Stromabnehmer eine undefinierte bzw. labile Seitenlage ein
und kann somit über das Lichtraumprofil des Schienenfahrzeugs
hinausragen.
Weiterhin ist durch die DE-AS 18 06 601 ein Stromabnehmer für
Schienenfahrzeuge bekannt, der quer zur Fahrtrichtung kippbar
ist. Die Tragkonstruktion des Stromabnehmers ist auf dem Dach
des Schienenfahrzeugs in einem Lager drehbar gehalten und
über Nachstellglieder verstellbar. Die Nachstellglieder sind
gleisneigungs- oder fliehkraftabhängig derart betätigbar, daß
der Stromabnehmer stets am Fahrdraht geführt wird. Das Lager,
in dem die Tragkonstruktion des Stromabnehmers gelagert ist,
kann entweder in der Mitte oder auf einer Seite der Tragkon
struktion angebracht sein. Im ersten Fall sind zwei symme
trisch zum Lager angreifende Nachstellglieder vorgesehen. Bei
einer einseitigen Lagerung der Tragkonstruktion ist nur ein
auf der anderen Seite angeordnetes Nachstellglied notwendig.
Bei einem Ausfall der Nachstellglieder für den Stromabnehmer
verbleibt der Stromabnehmer in der gerade eingenommenen Posi
tion. Tritt bei einer Neigung des Stromabnehmers relativ zum
Wagenkasten eine Funktionsstörung in den Nachstellgliedern
auf, so nimmt der Stromabnehmer eine undefinierte bzw. labile
Seitenlage ein und kann somit über das Lichtraumprofil des
Schienenfahrzeugs hinausragen. Tritt die Funktionsstörung bei
nicht geneigtem Stromabnehmer auf, dann kann dieser bis zur
Beseitigung der Funktionsstörung auf nicht näher beschriebene
Weise durch eine Sperre in seiner Mittelstellung gesichert
werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen
Stromabnehmer der eingangs genannten Art zu schaffen, der
auch bei Ausfall seiner Stellvorrichtung eine definierte Lage
zum Fahrdraht einnehmen kann.
Die Aufgabe wird bei einem Stromabnehmer, der mittels einer
Stellvorrichtung entgegen der Neigung eines Wagenkastens um
einen Stellwinkel rückführbar ist, erfindungsgemäß durch die
Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Vor
teilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Ansprüchen beschrieben.
Der Stromabnehmer gemäß Anspruch 1 ist mittels einer Stell
vorrichtung entgegen der Neigung eines Wagenkastens um einen
Stellwinkel rückführbar. Der erfindungsgemäße Stromabnehmer
weist eine Sicherheitseinrichtung auf, die gegenüber der
Stellvorrichtung nachläuft und die bei einer Störung der
Stellvorrichtung deren Funktion übernimmt. Damit ist bei dem
Stromabnehmer nach Anspruch 1 sichergestellt, daß dieser auch
bei einer Störung oder bei einem Ausfall seiner Stelleinrich
tung eine definierte Lage zum Fahrdraht einnimmt.
Der erfindungsgemäße Stromabnehmer ist auch für Schienenfahr
zeuge geeignet, die keinen durch einen Stellantrieb neigbaren
Wagenkasten aufweisen, sondern bei denen die Neigung des Wa
genkastens ausschließlich aus der Wankbewegung des Wagenka
stens aufgrund einer extrem weichen Federung hervorgerufen
wird. Diese Wankbewegung kann so groß sein, daß auch hier
eine Rückführung des Stromabnehmers in eine im wesentlichen
waagrechte Lage zum Fahrdrahtspiegel notwendig oder zumindest
vorteilhaft sein kann.
Die Sicherheitseinrichtung kann (elektro-)mechanisch, pneuma
tisch oder hydraulisch (Ansprüche 2 bis 5) ausgebildet sein,
wobei eine konstruktiv besonders einfache Sicherheitseinrich
tung bei einem Stromabnehmer gemäß Anspruch 6 vorgesehen ist.
Ein Stromabnehmer gemäß Anspruch 7 ist dann besonders vor
teilhaft, wenn der Stromabnehmer bei einer Störung seiner
Stellvorrichtung abgesenkt werden kann bzw. abgesenkt werden
muß, da in diesem Fall durch ein weiteres Hydraulik-Wegeven
til der abgesenkte Stromabnehmer in der Wagenkastenmitte ver
riegelt wird.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung und in Verbindung mit weiteren Ansprü
chen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Schienenfahrzeug, das mit
einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromabnehmers ausgestattet ist,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Sicherheitseinrichtung bei dem
in Fig. 1 dargestellten Stromabnehmer,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform ei
ner Sicherheitseinrichtung für einen neigbaren Strom
abnehmer,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform ei
ner Sicherheitseinrichtung für einen neigbaren Strom
abnehmer.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Wagenkasten bezeichnet, der sich auf
zwei Fahrwerken 2 abstützt. Die Fahrwerke 2 umfassen bei dem
in Fig. 1 gezeigten Schienenfahrzeug jeweils ein Drehgestell
3 und einen Pendelträger 4, der über eine Federung 5 federnd
auf dem Drehgestell 3 abgestützt ist. Der Pendelträger 4 ist
über ein Viergelenk 15 mit dem Wagenkasten 1 verbunden. In
Fig. 1 ist nur eines der beiden Fahrwerke 2 sichtbar. Auf dem
Dach 6 des Wagenkastens 1 ist ein Stromabnehmer 7 mit seinem
Träger 8 angeordnet.
Der Wagenkasten 1 ist bei Kurvenfahrt durch einen Stellan
trieb 9 um einen Neigewinkel gegen den Fahrweg 10 (Gleis
oberkante) neigbar, wobei mit 11 der Neigepol des Wagenka
stens 1 bezeichnet ist. Der Stellantrieb 9 ist hierfür mit
seinem einen Ende drehbar am axial äußeren Bereich des Pen
delträgers 4 und mit seinem anderen Ende (Hubstange) drehbar
im Lager 14 des Wagenkastens 1 befestigt, wobei die Hubstange
des Stellantriebs 9 zur Längsseite des Wagenkastens zeigt.
Der Träger 8 des Stromabnehmers 7 ist mittels eines Stellan
triebs 12 entgegen der Neigung des Wagenkastens 1 um einen
Stellwinkel γ rückführbar. Der Stellantrieb 12 ist hierzu mit
seinem einen Ende drehbar am Dach 6 des Wagenkastens 1 und
mit seinem anderen Ende (Hubstange) drehbar am Träger 8 des
Stromabnehmers 7 befestigt. Die Hubstange des Stellantriebs
12 zeigt hierbei zur Längsachse des Wagenkastens 1. Bei einer
Neigung des Wagenkastens 1 wird der Stromabnehmer 7 dadurch
zum Fahrdraht 13 ausgerichtet.
Das Schienenfahrzeug gemäß Fig. 1 weist eine hydraulische Si
cherheitseinrichtung 20 auf, die einen ersten Hydraulikzy
linder 21 und einen zweiten Hydraulikzylinder 22 umfaßt. Der
erste Hydraulikzylinder 21 ist mit seinem einen Ende
(Hubstange) drehbar im Lager 14 des Wagenkastens 1 und mit
seinem anderen Ende etwa in der Mitte des Pendelträger 4
drehbar an diesem befestigt. Die Hubstange des ersten Hydrau
likzylinders 21 zeigt hierbei im wesentlichen in die gleiche
Richtung wie die Hubstange des Stellantriebs 9. Der zweite
Hydraulikzylinder 22 ist mit seinem einen Ende drehbar am
Dach 6 des Wagenkastens 1 und mit seinem anderen Ende (Hub
stange) drehbar am Träger 8 des Stromabnehmers 7 befestigt.
Die Hubstange des zweiten Hydraulikzylinders 22 und die Hub
stange des Stellantriebs 12 sind hierbei einander zugewandt.
Beide Hydraulikzylinder 21 und 22 sind durch Hydrauliklei
tungen 23 und 24, die über ein schaltbares Hydraulik-Wegeven
til 25 führen, miteinander verbunden. In Fig. 2 ist dies im
Detail dargestellt.
Bei einer störungsfreien Funktion des Stellantriebs 12 ist
das Hydraulik-Wegeventil 25 geöffnet (Stellung A-B) und die
beiden Hydraulikzylinder 21 und 22 laufen der Stellvorrich
tung 12 für den Stromabnehmer 7 sowie dem Stellantrieb 9 des
Wagenkastens 1 nach. Tritt im Stellantrieb 12 eine Störung
auf, wie z. B. ein mechanischer Defekt und/oder ein Stromaus
fall bei einem elektrischen Stellantrieb, dann schließt das
Hydraulik-Wegeventil 25 automatisch (Stellung C-D) und die
beiden Hydraulikzylinder 21 und 22 übernehmen dann Funktion
des Stellantriebs 12 und damit die Ausrichtung des Stromab
nehmers 7.
Beide Hydraulikzylinder 21 und 22 wirken gegensinnig, d. h.
bei geneigtem Wagenkasten 1 bewegen sich die Hubstangen der
beiden Hydraulikzylinder 21 und 22 gegenläufig. Durch die Hy
draulikleitungen 23 und 24 wird die Bewegung der Hubstange
beim ersten Hydraulikzylinder 21 gegensinnig auf die Hub
stange des zweiten Hydraulikzylinders 22 übertragen, wodurch
bei einer Störung im Stellantrieb 12 der Träger 8 des Strom
abnehmers 7 um einen Stellwinkel γ verstellt wird.
Man erhält bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung auf
konstruktiv einfache Weise eine passive Sicherung des Strom
abnehmers 7 durch eine hydraulische Rückfallebene.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in den
beiden Hydraulikleitungen 23 und 24 ein weiteres gemeinsames
Hydraulik-Wegeventil 26 angeordnet. Dadurch kann ein aufgrund
einer Störung abgesenkter Stromabnehmer zweckmäßigerweise in
Wagenkastenmitte M verriegelt werden. Das Hydraulik-Wegeven
til 26 ist hierbei für den Durchfluß gesperrt (Stellung C-D).
Ist der Stellantrieb 12 für die Neigung des Stromabnehmers 7,
wie in Fig. 4 gezeigt, als selbsthemmender Stellantrieb aus
gebildet, dann muß ein dritter Hydraulikzylinder 27 in der
Verbindung 28 zwischen dem Träger 8 des Stromabnehmers 7 und
dem Wagenkasten 1 vorgesehen werden. Der Zylinderkolben 29
des dritten Hydraulikzylinders 27 ist durch ein Hydraulik-We
geventil 30 in Hubmitte 31 fixiert. Eine Mitten-Sicherung 32
ist über eine Leitung 33 mit einem Ausgleichs-Druckgefäß 34
und einem Rückschlagventil 35 verbunden.
Im Störfall werden die Hydraulik-Wegeventile 25 und 28
gleichzeitig automatisch geschaltet. Das Hydraulik-Wegeventil
28 ist dann geöffnet und die Verbindung 28 zwischen dem Trä
ger 8 des Stromabnehmers 7 und dem Wagenkasten 1 ist freigän
gig. Somit ist die Zentrierung des Stromabnehmers 7 über den
ersten Hydraulikzylinder 21 sowie den zweiten Hydraulikzylin
der 22 gesichert.
Claims (7)
1. Stromabnehmer, der mittels einer Stellvorrichtung (12)
entgegen der Neigung eines Wagenkastens (1) um einen Stell
winkel (γ) rückführbar ist, gekennzeichnet
durch eine Sicherheitseinrichtung (20), die gegenüber der
Stellvorrichtung (12) nachläuft und die bei einer Störung der
Stellvorrichtung (12) deren Funktion übernimmt.
2. Stromabnehmer nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung
(20) als mechanische Sicherheitseinrichtung ausgebildet ist.
3. Stromabnehmer nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung
(20) als elektromechanische Sicherheitseinrichtung
ausgebildet ist.
4. Stromabnehmer nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung
(20) als pneumatische Sicherheitseinrichtung ausgebildet ist.
5. Stromabnehmer nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung
(20) als hydraulische Sicherheitseinrichtung ausgebildet ist.
6. Stromabnehmer nach Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung
(20) wenigstens einen zwischen Wagenkasten (1) und Fahrwerk
(2) angeordneten ersten Hydraulikzylinder (21) und wenigstens
einen zwischen Wagenkasten (1) und Stromabnehmer (7)
angeordneten zweiten Hydraulikzylinder (22) umfaßt, die durch
wenigstens zwei Hydraulikleitungen (23, 24) miteinander
verbunden sind, die über mindestens ein schaltbares Wegeven
til (25) führen.
7. Stromabnehmer nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß in den Hydraulikleitungen
ein weiteres gemeinsames Hydraulik-Wegeventil (26) angeordnet
ist, durch das der abgesenkte Stromabnehmer (7) in der
Wagenkastenmitte (M) fixierbar ist.
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