DE19616963A1 - Laderaumeinsatz - Google Patents
LaderaumeinsatzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Laderaumeinsatz für den Laderaum
eines Kombifahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentan
spruchs 1.
Bei einem bekannten Personenkraftwagen (DE 92 17 039 U1) ist zum
einfachen, bequemen und mit wenig Körperbelastung verbundenen
Be- und Entladen des Laderaums, insbesondere mit schweren Gegen
ständen, eine separate Ladefläche vorgesehen, die aus dem Lade
raum heraus und in denselben hinein bewegbar ist, was motorisch
oder von Hand zu bewerkstelligen ist. In Abhängigkeit von dem
Vorhandensein einer Ladekante im Hecktürbereich läßt sich die
Ladefläche auch vertikal anheben und absenken. Die Ladefläche
kann dabei Einsätze, wie eine Gitterbox und/oder Wanne, tragen,
so daß das Ladegut mit größerer Standsicherheit auf der Lade
fläche abgelegt werden kann. Eine solche Ladefläche setzt einen
weitgehend ebenen Laderaumboden und gerade Wandkonturen des La
deraums voraus. Die Verschiebbarkeit der Ladefläche erfordert
einen relativ hohen Konstruktionsaufwand.
Ein bekannter Laderaumeinsatz der eingangs genannten Art
(US-PS 5 167 433) hat einen ebenen Wannenboden und eine daran
einstückig angeformte umlaufende Seitenwand, deren Verlauf den
Begrenzungswänden des Laderaums angepaßt ist. Ein solcher
wannenartiger Ladeeinsatz dient zur Aufnahme von Schüttgut oder
von Verunreinigungen verursachendem Ladegut. In den
Laderaumeinsatz einsetzbare Trennwände ermöglichen die
Unterteilung des Einsatzes in einzelne Aufnahmefächer. Beim
Beladen des Laderaums mit schweren oder sperrigen Gegenständen
muß der Laderaumeinsatz entfernt werden, um ihn einerseits gegen
Beschädigungen zu schützen und andererseits nicht die schweren
Gegenstände über die Seitenwand des Einsatzes hinwegheben zu
müssen. Auch dieser Laderaumeinsatz benötigt einen ebenen
Laderaumboden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Laderaumeinsatz
der eingangs genannten Art für den Laderaum von Kombifahrzeugen
zu schaffen, der konstruktiv einfach und preiswert zu fertigen
ist und unabhängig von der Ausgestaltung des Laderaumbodens oder
dem Fahrzeugbenutzer eine bis zur Hecktür reichende plane Lade
fläche bietet, die ein einfaches Einschieben, insbesondere von
schweren Gegenständen, und damit ein kräftesparendes Beladen des
Laderaums ermöglicht.
Die Aufgabe ist bei einem Laderaumeinsatz der im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die
Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Laderaumeinsatz hat den Vorteil, daß bei
Aufliegen auf seinem Aufsetzfuß die äußere Oberfläche der Boden
platte dem Nutzer eine ebene Ladefläche bietet. Zusätzlich kann
der Laderaumeinsatz als Aufnahmebehälter für beliebiges Ladegut
genutzt werden, der den Laderaum gegen Verschmutzung schützt.
Hierzu kann gemäß alternativen Ausführungsformen der Erfindung
der Laderaumeinsatz entweder um 180° gedreht eingesetzt werden,
so daß nunmehr die äußere Oberfläche der Bodenplatte auf dem La
deraumboden aufliegt und der Laderaumeinsatz eine Wanne bildet,
oder in der Bodenplatte mindestens eine Öffnung vorgesehen wer
den, in die eine separate Wanne mit Spiel eingesetzt wird. Der
erfindungsgemäße Laderaumeinsatz kann seine Vorteile besonders
in solchen Kombifahrzeugen zur Geltung bringen, die keinen im
Hecktürbereich frei endenden Laderaumboden aufweisen, sondern
dort aus konstruktiven Gründen mit einer Ladekante versehen
sind, so daß das Ladegut immer über die Ladekante gehoben werden
muß, bevor es auf den Laderaumboden abgelegt werden kann. Wenn
dann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die
Höhe des sich längs der Ladekante erstreckenden Wandbereichs der
Seitenwand des Laderaumeinsatzes so bemessen ist, daß bei auf
dem Laderaumboden aufliegendem Aufsetzfuß die äußere Oberfläche
der Bodenplatte bündig mit dem oberen Ende der Ladekante ab
schließt, ist die Ladekante kaschiert und dem Nutzer steht wie
bei anderen Kombifahrzeugen eine frei endende Ladefläche zur
Verfügung, auf die schwere Gegenstände mühelos aufgeschoben
werden können.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Laderaum
einsatzes mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind in
dem Laderaumeinsatz Trennwände angeordnet, die von der Boden
platte rechtwinklig abstehen, bis zur Seitenwand reichen und mit
dieser bündig abschließen und zwischen sich Aufnahmefächer bil
den. Durch diese der Steifigkeit des Laderaumeinsatzes dienende
Trennwände kann der Laderaumeinsatz bei um 180° gedrehtem Ein
schub in den Laderaum als Behälter für die standsichere Auf
nahme von Ladegut, wie Getränkekästen, Flaschen oder sonstigen
Behältnissen, genutzt werden.
Für die Verwendung des Laderaumeinsatzes in einem Kombifahrzeug
mit einem Laderaumboden, der im vorderen Hecktürbereich etwa ho
rizontal und im hinteren, den Sitzen zugekehrten Laderaumbereich
davon abgewinkelt ansteigend verläuft, sind gemäß einer vorteil
haften Ausführungsform der Erfindung die Bodenplatte und die
Seitenwand längs der Knicklinie des Laderaumbodens zweigeteilt
und die beiden Teile der Bodenplatte können durch ein Scharnier
miteinander verbunden sein. Bei Aufsetzen des Laderaumeinsatzes
auf den Aufsetzfuß bietet die Bodenplatte des Laderaumeinsatzes
wie beschrieben dem Nutzer die ebene Ladefläche, und bei gewen
detem Aufsetzen des Laderaumeinsatzes auf die Bodenplatte kann
sich der hintere Teil des Laderaumeinsatzes gegenüber dem vorde
ren Teil des Laderaumeinsatzes verschwenken, und der Laderaum
einsatz bietet ebenfalls einen Behälter zur standsicheren Auf
nahme von Ladegut. Sind beide Teile der Bodenplatte nicht durch
ein Scharnier miteinander verbunden, so kann z. B. ein Teilab
schnitt des hecktürnahen Teiles, falls dieser in Fahrzeuglängs
richtung nochmals unterteilt ist, separat gewendet werden.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung besteht der
Laderaumeinsatz aus mehreren Teilen, die durch eine steckbare
formschlüssige Verbindung miteinander verbunden sind. Hierzu ist
die Bodenplatte mit Seitenwand in eine Mehrzahl von Teilen un
terteilt, die durch Trennwandteile, deren freie Stirnkante eben
falls als Aufsetzfuß ausgebildet ist, zu je einem Laderaumein
satzmodul ergänzt sind. Durch Aneinanderfügen einer beliebigen
Anzahl von Laderaummodulen läßt sich die Größe des Laderaumein
satzes variieren.
Ein Laderaumeinsatz mit gleichhohem umlaufenden Aufsetzfuß, wie
er im Laderaum mit ebenem Ladeboden zum Einsatz kommt, kann
gleichfalls wenigstens eine Teilung in Fahrzeugquerrichtung auf
weisen, so daß zwei voneinander unabhängige Einsatzteile ge
schaffen werden, wobei der hecktürseitige Einsatzteil zumindest
einmal in Fahrzeugquerrichtung unterteilt sein kann. So ist es
möglich, ein oder mehrere Teile unabhängig voneinander zu wen
den.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Aus
führungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Laderaumeinsatzes für
den Laderaum eines Kombifahrzeugs,
Fig. 2 ausschnittweise einen Längsschnitt des Laderaums eines
Kombifahrzeugs mit einliegendem, modifizierten Laderaum
einsatz,
Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 mit gewendet ein
gesetztem Laderaumeinsatz,
Fig. 4 und 5 jeweils einen Längsschnitt des Laderaumeinsatzes
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel und
Fig. 6 eine weitere Unterteilungsmöglichkeit eines Laderaumein
satzes.
Der in Fig. 1 perspektivisch dargestellte Laderaumeinsatz 20 ist
zum Einsetzen in den Laderaum 10 eines Kombifahrzeuges konzi
piert, wie es in Fig. 2 ausschnittweise dargestellt ist. Der La
deraum 10 hat einen Laderaumboden 11, der sich von der hinteren
Sitzbank 12 bis hin zur Hecktür 13 des Fahrzeugs erstreckt und
hier von einer vom Laderaumboden 11 senkrecht emporstehenden La
dekante 14 begrenzt ist. Die aus konstruktiven Gründen vorgese
hene Ladekante 14 nimmt das Hecktürschloß auf und dient zur Ab
dichtung des Laderaums 10 im Hecktürbereich. Der Laderaumboden
11 ist in seinem vorderen Hecktürbereich etwa horizontal aus
gerichtet, während er in seinem hinteren, der Sitzbank 12 Zuge
kehrten Bereich davon abgewinkelt ansteigend verläuft. Diese
beiden Teile des Laderaumbodens 11 sind in Fig. 2 und 3 mit 111
und 112 bezeichnet. Die Knicklinie zwischen dem ebenen vorderen
Teil 111 und dem spitzwinklig ansteigenden hinteren Teil 112 des
Laderaumbodens 11 ist mit 113 angedeutet.
Der Laderaumeinsatz 20 weist eine ebene Bodenplatte 21 und eine
davon rechtwinklig abstehende, umlaufende Seitenwand 22 auf. Der
von der Bodenplatte 21 abgekehrte, freie Stirnrand der Seiten
wand 22 ist als umlaufender Aufsetzfuß 23 ausgebildet, der dem
ggf. unebenen Verlauf des Laderaumbodens 11 angepaßt ist. Die
Anpassung des Aufsetzfußes 23 an den Laderaumboden 11 ist dabei
so vorgenommen, daß bei auf dem Laderaumboden 11 aufliegendem
Aufsetzfuß 23 (Fig. 2) die Bodenplatte 21 sich mit Abstand vom
Laderaumboden 11 im wesentlichen horizontal über den gesamten
Laderaum 10, also von der Sitzbank 12 bis hin zur Hecktür 13,
erstreckt. Die Höhe des längs der Ladekante 14 verlaufenden
Wandbereichs der Seitenwand 22 ist so bemessen, daß dabei die
äußere Oberfläche der Bodenplatte 21 bündig mit dem oberen Ende
der Ladekante 14 abschließt.
Wie in Fig. 1 strichliniert angedeutet ist, sind in den Lade
raumeinsatz 20 Trennwände 24, die quer zur Längsrichtung des La
deraumeinsatzes 20 verlaufen, und Trennwände 24′ eingesetzt,
die in Längsrichtung des Laderaumeinsatzes 20 verlaufen. Die
Trennwände 24 und 24′ stehen von der Bodenplatte 21 rechtwinklig
ab, reichen bis zur Seitenwand 22 und schließen mit dieser bün
dig ab. Diese zunächst zur Versteifung vorgesehenen Trennwände
24, 24′ bilden aber auch zusammen mit der umlaufenden Seitenwand
22 Aufnahmefächer 25, die von der den Aufsetzfuß 23 tragenden
Unterseite des Laderaumeinsatzes 22 aus zugänglich sind. Diese
Aufnahmefächer 25 könnten dann genutzt werden, wenn der Lade
raumeinsatz 20 gewendet, also um 180° gedreht, in den Laderaum
10 eingesetzt wird (Fig. 3), so daß die Bodenplatte 21 auf dem
Laderaumboden 11 aufliegt und die Aufnahmefächer 25 von oben be
schickt werden können. Der Laderaumeinsatz 20 könnte dann zu
sätzlich zur standsicheren Aufnahme von Ladegut, wie Flaschen
kästen, Flaschen, Behälter oder sonstigem Stückgut verwendet
werden.
Um bei dem abgeknickten Laderaumboden 11, wie er in Fig. 2 und 3
dargestellt ist, diese zusätzliche Nutzung des Laderaumeinsatzes
20 zu ermöglichen, ist in der in Fig. 2 und 3 dargestellten be
vorzugten Ausführungsform des Laderaumeinsatzes 20 die Boden
platte 21 und die Seitenwand 22 längs der Knicklinie 13 des La
deraumbodens 11 zweigeteilt und die beiden Teile 211 und 212 der
Bodenplatte 21 über ein Scharnier 26 gelenkig miteinander ver
bunden. Wird nunmehr der Laderaumeinsatz 20 zwecks Nutzung der
Aufnahmefächer 25 umgekehrt in den Laderaum 10 eingesetzt, also
so, daß die Bodenplatte 21 auf dem Laderaumboden 11 aufliegt und
der Aufsetzfuß 23 nach oben weist, so knickt der Bodenplatten
teil 212 der im hinteren Teil 112 des Laderaumbodens 11 aufliegt
gegenüber dem anderen Bodenplattenteil 211 ab, wodurch beide Bo
denplattenteile 211, 212 auf dem Laderaumboden 11 im vorderen
Teil 111 und im hinteren Teil 112 jeweils plan aufliegen (Fig.
3). Um jetzt eine Schrägstellung der im hinteren Teil 112 des
Laderaumbodens 11 durch die Trennwände 24 vorgegebenen Aufnahme
fächer zu vermeiden, sind die Trennwände 24 in diesem Bereich so
angeordnet, daß sie um den Winkel α (Fig. 2) gegenüber dem Bo
denplattenteil 212 geneigt, also rechtwinklig zum Aufsetzfuß 23
ausgerichtet sind. Dieser Winkel α ist der Anstiegswinkel des
hinteren Teils 112 des Laderaumbodens 11 gegenüber dem vorderen
Teil 111.
Eine andere Möglichkeit, den Laderaumeinsatz 20 zusätzlich als
Aufnahmebehälter für Flaschen, Flaschenkästen oder anderes Lade
gut zu verwenden, ist in Fig. 4 und 5 illustriert. Der dort ge
zeigte Laderaumeinsatz 20 ist gegenüber dem Laderaumeinsatz 20
gemäß Fig. 1 insofern modifiziert, als in der Bodenplatte 21
eine oder mehrere Öffnungen 27 vorgesehen sind. Jede Öffnung 27
erstreckt sich in Längsrichtung des Laderaumeinsatzes 20 von ei
ner quer zur Längsrichtung verlaufenden Trennwand 24 bis hin zur
nächsten querverlaufenden Trennwand 24. Zusätzlich, aber nicht
zwingend, ist jede Öffnung 27 aufsetzfußseitig von einem
Wandelement 28 abgedeckt, das sich parallel zur Bodenplatte 21
und im Abstand davon ebenfalls zwischen den beiden querverlau
fenden Trennwänden 24 erstreckt und bündig mit dem Aufsetzfuß 23
ist. Die Wandelemente 28 sind mit den Trennwänden 24 und diese
mit der Bodenplatte 21 einstückig aus Kunststoff gefertigt.
Des weiteren ist eine der Zahl der Öffnungen 27 entsprechende
Zahl von Wannen 30 vorgesehen, die den Öffnungen 27 und der Höhe
des Laderaumeinsatzes 20 so angepaßt sind, daß sie mit Spiel in
jeweils eine der Öffnungen 27 ein- und auf die Wandelemente 28
aufgesetzt werden können. Dabei können die Wannen 30 in zwei
verschiedenen Stellungen in die Öffnungen 27 eingesetzt werden,
wie dies in Fig. 4 und 5 dargestellt ist. In der in Fig. 4 skiz
zierten Einsetzlage der Wanne 30 liegt der Wannenboden 301 oben
und schließt die Öffnung 27 bündig mit der Bodenplatte 21 ab. In
der in Fig. 5 gezeigten Einsetzlage der Wanne 30 liegt der Wan
nenboden 301 unten auf dem Wandelement 28 auf, und die Wanne 30
kann als Aufnahmebehälter für Ladegut genutzt werden. Im Innern
können die Wannen 30 leer oder mit unterschiedlich ausgebildeten
Einsätzen versehen sein, so beispielsweise zur Bildung von Ein
stellboxen 31 für Flaschen mit einem gitterartigen Einsatz 32,
wie dies in Fig. 4 und 5 skizziert ist.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Aus
führungsbeispiele des Laderaumeinsatzes beschränkt. So kann der
Laderaumeinsatz zur besseren Anpassung an die Gegebenheiten ei
nes Laderaums in einzelne Module unterteilt sein, die form
schlüssig zusammengesteckt werden können und in ihrer Gesamtheit
den beschriebenen Laderaumeinsatz mit allen Funktionen ergeben.
Durch Weglassen von Modulen kann der Laderaumeinsatz verkleinert
und durch Hinzufügen weiterer Module vergrößert werden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist der Laderaumeinsatz 20,
dessen Aufsetzfuß 23 auch umlaufend gleich hoch ausgebildet sein
kann, etwa mittig in Fahrzeugquerrichtung und der so geschaffene
hecktürseitige Abschnitt nochmals in Fahrzeuglängsrichtung ge
teilt, so daß ein hecktürferner Teil 212 und zwei hecktürnahe
Teile 211a und 211b entstehen. Je nach Bedarfsfall kann ein Teil
oder mehrere Teile gewendet werden, so daß in den durch die
Trennwände 24 und 24′ geschaffenen Flächen Gegenstände aufgenom
men werden können.
Claims (13)
1. Laderaumeinsatz für den Laderaum eines Kombifahrzeugs, der
sich mit einem Laderaumboden von den Sitzen bis hin zu einer
Hecktür erstreckt, mit einer ebenen Bodenplatte und einer davon
rechtwinklig abstehenden, umlaufenden Seitenwand,
dadurch gekennzeichnet,
daß der von der Bodenplatte (21) abgekehrte freie Stirnrand der
Seitenwand (22) als umlaufender Aufsetzfuß (23) ausgebildet und
dem ggf. unebenen Laderaumboden (11) derart angepaßt ist, daß
bei auf dem Laderaumboden aufliegendem Aufsetzfuß (23) die Bo
denplatte (21) sich mit Abstand vom Laderaumboden (11) im we
sentlichen horizontal über den Laderaum (10) erstreckt.
2. Einsatz nach Anspruch 1 für ein Kombifahrzeug mit an der
Hecktür über den Laderaumboden emporragender Ladekante,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe des längs der Ladekante (14) sich erstreckenden
Wandbereichs der Seitenwand (22) so bemessen ist, daß bei auf
dem Laderaumboden (11) aufliegendem Aufsetzfuß (23) die äußere
Oberfläche der Bodenplatte (21) bündig mit dem oberen Ende der
Ladekante (14) abschließt.
3. Einsatz nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß von der Bodenplatte (21) zwischen sich Aufnahmefächer (25)
bildende Trennwände (24) rechtwinklig abstehen, die bis zur Sei
tenwand (22) reichen und mit dieser bündig abschließen.
4. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenplatte (21) Öffnungen (27) aufweist, und daß Wannen
(30) zum Einsetzen in die Öffnungen (27) vorgesehen sind, die so
ausgebildet sind, daß beim umgedrehten Einsetzen der Wanne (30)
deren Wannenboden (301) die jeweilige Öffnung (27) bündig ab
schließt.
5. Einsatz nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wannen (30) zur Bildung von Einstellboxen (31) gitterar
tig unterteilt sind.
6. Einsatz nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (27) in der Bodenplatte (21) in Längsrichtung
von einer querverlaufenden Trennwand (24) bis zur nächsten
Trennwand (24) reichen.
7. Einsatz nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich zwischen den die Öffnungen (27) begrenzenden, querver
laufenden Trennwänden (24) parallel zur Bodenplatte (21) ausge
richtete Wandelemente (29) erstrecken, die mit dem Aufsetzfuß
(23) bündig die Öffnungen (27) aufsetzfußseitig abdecken und als
Aufsetzboden für die Wannen (30) dienen.
8. Einsatz nach Anspruch 3 für ein Kombifahrzeug mit einem Lade
raumboden, der im vorderen Hecktürbereich etwa horizontal und im
hinteren Sitzbereich davon abgewinkelt verläuft,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenplatte (21) mit Seitenwand (22) längs der Knickli
nie (113) des Laderaumbodens (11) unterteilt ist.
9. Einsatz nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die Unterteilung geschaffenen beiden Teile (211,
212) der Bodenplatte (21) durch ein Scharnier (26) verbunden
sind.
10. Einsatz nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der hecktürseitige Abschnitt der Bodenplatte (21) wenigstens
einmal in Fahrzeuglängsrichtung unterteilt ist, so daß zumindest
drei voneinander unabhängige Teile (211a, 211b und 212) geschaf
fen werden, von denen vorzugsweise die hecktürnahen Teile (211a,
211b) bedarfsweise gewendet werden.
11. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenplatte (21) mit Seitenwand (22) in eine Mehrzahl
von Teilen unterteilt ist, die miteinander durch Stecken ver
bindbar sind.
12. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (20) wenigstens eine Teilung in Fahrzeugquer
richtung aufweist, so daß zwei voneinander unabhängige Teile ge
schaffen werden.
13 Einsatz nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der hecktürseitige Teil zumindest einmal in Fahrzeugquer
richtung unterteilt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19616963A DE19616963A1 (de) | 1995-12-13 | 1996-04-27 | Laderaumeinsatz |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19546552 | 1995-12-13 | ||
| DE19616963A DE19616963A1 (de) | 1995-12-13 | 1996-04-27 | Laderaumeinsatz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19616963A1 true DE19616963A1 (de) | 1997-06-19 |
Family
ID=7780024
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19616963A Withdrawn DE19616963A1 (de) | 1995-12-13 | 1996-04-27 | Laderaumeinsatz |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19616963A1 (de) |
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- 1996-04-27 DE DE19616963A patent/DE19616963A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART, |
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70567 STUTTGART, DE |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |