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DE19616963A1 - Laderaumeinsatz - Google Patents

Laderaumeinsatz

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Publication number
DE19616963A1
DE19616963A1 DE19616963A DE19616963A DE19616963A1 DE 19616963 A1 DE19616963 A1 DE 19616963A1 DE 19616963 A DE19616963 A DE 19616963A DE 19616963 A DE19616963 A DE 19616963A DE 19616963 A1 DE19616963 A1 DE 19616963A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
base plate
floor
use according
loading
insert
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19616963A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegfried Wacker
Wolfgang Dr Laurick
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler Benz AG
Mercedes Benz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler Benz AG, Mercedes Benz AG filed Critical Daimler Benz AG
Priority to DE19616963A priority Critical patent/DE19616963A1/de
Publication of DE19616963A1 publication Critical patent/DE19616963A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/02Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in separate luggage compartment

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Laderaumeinsatz für den Laderaum eines Kombifahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Bei einem bekannten Personenkraftwagen (DE 92 17 039 U1) ist zum einfachen, bequemen und mit wenig Körperbelastung verbundenen Be- und Entladen des Laderaums, insbesondere mit schweren Gegen­ ständen, eine separate Ladefläche vorgesehen, die aus dem Lade­ raum heraus und in denselben hinein bewegbar ist, was motorisch oder von Hand zu bewerkstelligen ist. In Abhängigkeit von dem Vorhandensein einer Ladekante im Hecktürbereich läßt sich die Ladefläche auch vertikal anheben und absenken. Die Ladefläche kann dabei Einsätze, wie eine Gitterbox und/oder Wanne, tragen, so daß das Ladegut mit größerer Standsicherheit auf der Lade­ fläche abgelegt werden kann. Eine solche Ladefläche setzt einen weitgehend ebenen Laderaumboden und gerade Wandkonturen des La­ deraums voraus. Die Verschiebbarkeit der Ladefläche erfordert einen relativ hohen Konstruktionsaufwand.
Ein bekannter Laderaumeinsatz der eingangs genannten Art (US-PS 5 167 433) hat einen ebenen Wannenboden und eine daran einstückig angeformte umlaufende Seitenwand, deren Verlauf den Begrenzungswänden des Laderaums angepaßt ist. Ein solcher wannenartiger Ladeeinsatz dient zur Aufnahme von Schüttgut oder von Verunreinigungen verursachendem Ladegut. In den Laderaumeinsatz einsetzbare Trennwände ermöglichen die Unterteilung des Einsatzes in einzelne Aufnahmefächer. Beim Beladen des Laderaums mit schweren oder sperrigen Gegenständen muß der Laderaumeinsatz entfernt werden, um ihn einerseits gegen Beschädigungen zu schützen und andererseits nicht die schweren Gegenstände über die Seitenwand des Einsatzes hinwegheben zu müssen. Auch dieser Laderaumeinsatz benötigt einen ebenen Laderaumboden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Laderaumeinsatz der eingangs genannten Art für den Laderaum von Kombifahrzeugen zu schaffen, der konstruktiv einfach und preiswert zu fertigen ist und unabhängig von der Ausgestaltung des Laderaumbodens oder dem Fahrzeugbenutzer eine bis zur Hecktür reichende plane Lade­ fläche bietet, die ein einfaches Einschieben, insbesondere von schweren Gegenständen, und damit ein kräftesparendes Beladen des Laderaums ermöglicht.
Die Aufgabe ist bei einem Laderaumeinsatz der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Laderaumeinsatz hat den Vorteil, daß bei Aufliegen auf seinem Aufsetzfuß die äußere Oberfläche der Boden­ platte dem Nutzer eine ebene Ladefläche bietet. Zusätzlich kann der Laderaumeinsatz als Aufnahmebehälter für beliebiges Ladegut genutzt werden, der den Laderaum gegen Verschmutzung schützt. Hierzu kann gemäß alternativen Ausführungsformen der Erfindung der Laderaumeinsatz entweder um 180° gedreht eingesetzt werden, so daß nunmehr die äußere Oberfläche der Bodenplatte auf dem La­ deraumboden aufliegt und der Laderaumeinsatz eine Wanne bildet, oder in der Bodenplatte mindestens eine Öffnung vorgesehen wer­ den, in die eine separate Wanne mit Spiel eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Laderaumeinsatz kann seine Vorteile besonders in solchen Kombifahrzeugen zur Geltung bringen, die keinen im Hecktürbereich frei endenden Laderaumboden aufweisen, sondern dort aus konstruktiven Gründen mit einer Ladekante versehen sind, so daß das Ladegut immer über die Ladekante gehoben werden muß, bevor es auf den Laderaumboden abgelegt werden kann. Wenn dann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Höhe des sich längs der Ladekante erstreckenden Wandbereichs der Seitenwand des Laderaumeinsatzes so bemessen ist, daß bei auf dem Laderaumboden aufliegendem Aufsetzfuß die äußere Oberfläche der Bodenplatte bündig mit dem oberen Ende der Ladekante ab­ schließt, ist die Ladekante kaschiert und dem Nutzer steht wie bei anderen Kombifahrzeugen eine frei endende Ladefläche zur Verfügung, auf die schwere Gegenstände mühelos aufgeschoben werden können.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Laderaum­ einsatzes mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind in dem Laderaumeinsatz Trennwände angeordnet, die von der Boden­ platte rechtwinklig abstehen, bis zur Seitenwand reichen und mit dieser bündig abschließen und zwischen sich Aufnahmefächer bil­ den. Durch diese der Steifigkeit des Laderaumeinsatzes dienende Trennwände kann der Laderaumeinsatz bei um 180° gedrehtem Ein­ schub in den Laderaum als Behälter für die standsichere Auf­ nahme von Ladegut, wie Getränkekästen, Flaschen oder sonstigen Behältnissen, genutzt werden.
Für die Verwendung des Laderaumeinsatzes in einem Kombifahrzeug mit einem Laderaumboden, der im vorderen Hecktürbereich etwa ho­ rizontal und im hinteren, den Sitzen zugekehrten Laderaumbereich davon abgewinkelt ansteigend verläuft, sind gemäß einer vorteil­ haften Ausführungsform der Erfindung die Bodenplatte und die Seitenwand längs der Knicklinie des Laderaumbodens zweigeteilt und die beiden Teile der Bodenplatte können durch ein Scharnier miteinander verbunden sein. Bei Aufsetzen des Laderaumeinsatzes auf den Aufsetzfuß bietet die Bodenplatte des Laderaumeinsatzes wie beschrieben dem Nutzer die ebene Ladefläche, und bei gewen­ detem Aufsetzen des Laderaumeinsatzes auf die Bodenplatte kann sich der hintere Teil des Laderaumeinsatzes gegenüber dem vorde­ ren Teil des Laderaumeinsatzes verschwenken, und der Laderaum­ einsatz bietet ebenfalls einen Behälter zur standsicheren Auf­ nahme von Ladegut. Sind beide Teile der Bodenplatte nicht durch ein Scharnier miteinander verbunden, so kann z. B. ein Teilab­ schnitt des hecktürnahen Teiles, falls dieser in Fahrzeuglängs­ richtung nochmals unterteilt ist, separat gewendet werden.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung besteht der Laderaumeinsatz aus mehreren Teilen, die durch eine steckbare formschlüssige Verbindung miteinander verbunden sind. Hierzu ist die Bodenplatte mit Seitenwand in eine Mehrzahl von Teilen un­ terteilt, die durch Trennwandteile, deren freie Stirnkante eben­ falls als Aufsetzfuß ausgebildet ist, zu je einem Laderaumein­ satzmodul ergänzt sind. Durch Aneinanderfügen einer beliebigen Anzahl von Laderaummodulen läßt sich die Größe des Laderaumein­ satzes variieren.
Ein Laderaumeinsatz mit gleichhohem umlaufenden Aufsetzfuß, wie er im Laderaum mit ebenem Ladeboden zum Einsatz kommt, kann gleichfalls wenigstens eine Teilung in Fahrzeugquerrichtung auf­ weisen, so daß zwei voneinander unabhängige Einsatzteile ge­ schaffen werden, wobei der hecktürseitige Einsatzteil zumindest einmal in Fahrzeugquerrichtung unterteilt sein kann. So ist es möglich, ein oder mehrere Teile unabhängig voneinander zu wen­ den.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Aus­ führungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Laderaumeinsatzes für den Laderaum eines Kombifahrzeugs,
Fig. 2 ausschnittweise einen Längsschnitt des Laderaums eines Kombifahrzeugs mit einliegendem, modifizierten Laderaum­ einsatz,
Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 mit gewendet ein­ gesetztem Laderaumeinsatz,
Fig. 4 und 5 jeweils einen Längsschnitt des Laderaumeinsatzes gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel und
Fig. 6 eine weitere Unterteilungsmöglichkeit eines Laderaumein­ satzes.
Der in Fig. 1 perspektivisch dargestellte Laderaumeinsatz 20 ist zum Einsetzen in den Laderaum 10 eines Kombifahrzeuges konzi­ piert, wie es in Fig. 2 ausschnittweise dargestellt ist. Der La­ deraum 10 hat einen Laderaumboden 11, der sich von der hinteren Sitzbank 12 bis hin zur Hecktür 13 des Fahrzeugs erstreckt und hier von einer vom Laderaumboden 11 senkrecht emporstehenden La­ dekante 14 begrenzt ist. Die aus konstruktiven Gründen vorgese­ hene Ladekante 14 nimmt das Hecktürschloß auf und dient zur Ab­ dichtung des Laderaums 10 im Hecktürbereich. Der Laderaumboden 11 ist in seinem vorderen Hecktürbereich etwa horizontal aus­ gerichtet, während er in seinem hinteren, der Sitzbank 12 Zuge­ kehrten Bereich davon abgewinkelt ansteigend verläuft. Diese beiden Teile des Laderaumbodens 11 sind in Fig. 2 und 3 mit 111 und 112 bezeichnet. Die Knicklinie zwischen dem ebenen vorderen Teil 111 und dem spitzwinklig ansteigenden hinteren Teil 112 des Laderaumbodens 11 ist mit 113 angedeutet.
Der Laderaumeinsatz 20 weist eine ebene Bodenplatte 21 und eine davon rechtwinklig abstehende, umlaufende Seitenwand 22 auf. Der von der Bodenplatte 21 abgekehrte, freie Stirnrand der Seiten­ wand 22 ist als umlaufender Aufsetzfuß 23 ausgebildet, der dem ggf. unebenen Verlauf des Laderaumbodens 11 angepaßt ist. Die Anpassung des Aufsetzfußes 23 an den Laderaumboden 11 ist dabei so vorgenommen, daß bei auf dem Laderaumboden 11 aufliegendem Aufsetzfuß 23 (Fig. 2) die Bodenplatte 21 sich mit Abstand vom Laderaumboden 11 im wesentlichen horizontal über den gesamten Laderaum 10, also von der Sitzbank 12 bis hin zur Hecktür 13, erstreckt. Die Höhe des längs der Ladekante 14 verlaufenden Wandbereichs der Seitenwand 22 ist so bemessen, daß dabei die äußere Oberfläche der Bodenplatte 21 bündig mit dem oberen Ende der Ladekante 14 abschließt.
Wie in Fig. 1 strichliniert angedeutet ist, sind in den Lade­ raumeinsatz 20 Trennwände 24, die quer zur Längsrichtung des La­ deraumeinsatzes 20 verlaufen, und Trennwände 24′ eingesetzt, die in Längsrichtung des Laderaumeinsatzes 20 verlaufen. Die Trennwände 24 und 24′ stehen von der Bodenplatte 21 rechtwinklig ab, reichen bis zur Seitenwand 22 und schließen mit dieser bün­ dig ab. Diese zunächst zur Versteifung vorgesehenen Trennwände 24, 24′ bilden aber auch zusammen mit der umlaufenden Seitenwand 22 Aufnahmefächer 25, die von der den Aufsetzfuß 23 tragenden Unterseite des Laderaumeinsatzes 22 aus zugänglich sind. Diese Aufnahmefächer 25 könnten dann genutzt werden, wenn der Lade­ raumeinsatz 20 gewendet, also um 180° gedreht, in den Laderaum 10 eingesetzt wird (Fig. 3), so daß die Bodenplatte 21 auf dem Laderaumboden 11 aufliegt und die Aufnahmefächer 25 von oben be­ schickt werden können. Der Laderaumeinsatz 20 könnte dann zu­ sätzlich zur standsicheren Aufnahme von Ladegut, wie Flaschen­ kästen, Flaschen, Behälter oder sonstigem Stückgut verwendet werden.
Um bei dem abgeknickten Laderaumboden 11, wie er in Fig. 2 und 3 dargestellt ist, diese zusätzliche Nutzung des Laderaumeinsatzes 20 zu ermöglichen, ist in der in Fig. 2 und 3 dargestellten be­ vorzugten Ausführungsform des Laderaumeinsatzes 20 die Boden­ platte 21 und die Seitenwand 22 längs der Knicklinie 13 des La­ deraumbodens 11 zweigeteilt und die beiden Teile 211 und 212 der Bodenplatte 21 über ein Scharnier 26 gelenkig miteinander ver­ bunden. Wird nunmehr der Laderaumeinsatz 20 zwecks Nutzung der Aufnahmefächer 25 umgekehrt in den Laderaum 10 eingesetzt, also so, daß die Bodenplatte 21 auf dem Laderaumboden 11 aufliegt und der Aufsetzfuß 23 nach oben weist, so knickt der Bodenplatten­ teil 212 der im hinteren Teil 112 des Laderaumbodens 11 aufliegt gegenüber dem anderen Bodenplattenteil 211 ab, wodurch beide Bo­ denplattenteile 211, 212 auf dem Laderaumboden 11 im vorderen Teil 111 und im hinteren Teil 112 jeweils plan aufliegen (Fig. 3). Um jetzt eine Schrägstellung der im hinteren Teil 112 des Laderaumbodens 11 durch die Trennwände 24 vorgegebenen Aufnahme­ fächer zu vermeiden, sind die Trennwände 24 in diesem Bereich so angeordnet, daß sie um den Winkel α (Fig. 2) gegenüber dem Bo­ denplattenteil 212 geneigt, also rechtwinklig zum Aufsetzfuß 23 ausgerichtet sind. Dieser Winkel α ist der Anstiegswinkel des hinteren Teils 112 des Laderaumbodens 11 gegenüber dem vorderen Teil 111.
Eine andere Möglichkeit, den Laderaumeinsatz 20 zusätzlich als Aufnahmebehälter für Flaschen, Flaschenkästen oder anderes Lade­ gut zu verwenden, ist in Fig. 4 und 5 illustriert. Der dort ge­ zeigte Laderaumeinsatz 20 ist gegenüber dem Laderaumeinsatz 20 gemäß Fig. 1 insofern modifiziert, als in der Bodenplatte 21 eine oder mehrere Öffnungen 27 vorgesehen sind. Jede Öffnung 27 erstreckt sich in Längsrichtung des Laderaumeinsatzes 20 von ei­ ner quer zur Längsrichtung verlaufenden Trennwand 24 bis hin zur nächsten querverlaufenden Trennwand 24. Zusätzlich, aber nicht zwingend, ist jede Öffnung 27 aufsetzfußseitig von einem Wandelement 28 abgedeckt, das sich parallel zur Bodenplatte 21 und im Abstand davon ebenfalls zwischen den beiden querverlau­ fenden Trennwänden 24 erstreckt und bündig mit dem Aufsetzfuß 23 ist. Die Wandelemente 28 sind mit den Trennwänden 24 und diese mit der Bodenplatte 21 einstückig aus Kunststoff gefertigt.
Des weiteren ist eine der Zahl der Öffnungen 27 entsprechende Zahl von Wannen 30 vorgesehen, die den Öffnungen 27 und der Höhe des Laderaumeinsatzes 20 so angepaßt sind, daß sie mit Spiel in jeweils eine der Öffnungen 27 ein- und auf die Wandelemente 28 aufgesetzt werden können. Dabei können die Wannen 30 in zwei verschiedenen Stellungen in die Öffnungen 27 eingesetzt werden, wie dies in Fig. 4 und 5 dargestellt ist. In der in Fig. 4 skiz­ zierten Einsetzlage der Wanne 30 liegt der Wannenboden 301 oben und schließt die Öffnung 27 bündig mit der Bodenplatte 21 ab. In der in Fig. 5 gezeigten Einsetzlage der Wanne 30 liegt der Wan­ nenboden 301 unten auf dem Wandelement 28 auf, und die Wanne 30 kann als Aufnahmebehälter für Ladegut genutzt werden. Im Innern können die Wannen 30 leer oder mit unterschiedlich ausgebildeten Einsätzen versehen sein, so beispielsweise zur Bildung von Ein­ stellboxen 31 für Flaschen mit einem gitterartigen Einsatz 32, wie dies in Fig. 4 und 5 skizziert ist.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Aus­ führungsbeispiele des Laderaumeinsatzes beschränkt. So kann der Laderaumeinsatz zur besseren Anpassung an die Gegebenheiten ei­ nes Laderaums in einzelne Module unterteilt sein, die form­ schlüssig zusammengesteckt werden können und in ihrer Gesamtheit den beschriebenen Laderaumeinsatz mit allen Funktionen ergeben. Durch Weglassen von Modulen kann der Laderaumeinsatz verkleinert und durch Hinzufügen weiterer Module vergrößert werden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist der Laderaumeinsatz 20, dessen Aufsetzfuß 23 auch umlaufend gleich hoch ausgebildet sein kann, etwa mittig in Fahrzeugquerrichtung und der so geschaffene hecktürseitige Abschnitt nochmals in Fahrzeuglängsrichtung ge­ teilt, so daß ein hecktürferner Teil 212 und zwei hecktürnahe Teile 211a und 211b entstehen. Je nach Bedarfsfall kann ein Teil oder mehrere Teile gewendet werden, so daß in den durch die Trennwände 24 und 24′ geschaffenen Flächen Gegenstände aufgenom­ men werden können.

Claims (13)

1. Laderaumeinsatz für den Laderaum eines Kombifahrzeugs, der sich mit einem Laderaumboden von den Sitzen bis hin zu einer Hecktür erstreckt, mit einer ebenen Bodenplatte und einer davon rechtwinklig abstehenden, umlaufenden Seitenwand, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Bodenplatte (21) abgekehrte freie Stirnrand der Seitenwand (22) als umlaufender Aufsetzfuß (23) ausgebildet und dem ggf. unebenen Laderaumboden (11) derart angepaßt ist, daß bei auf dem Laderaumboden aufliegendem Aufsetzfuß (23) die Bo­ denplatte (21) sich mit Abstand vom Laderaumboden (11) im we­ sentlichen horizontal über den Laderaum (10) erstreckt.
2. Einsatz nach Anspruch 1 für ein Kombifahrzeug mit an der Hecktür über den Laderaumboden emporragender Ladekante, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des längs der Ladekante (14) sich erstreckenden Wandbereichs der Seitenwand (22) so bemessen ist, daß bei auf dem Laderaumboden (11) aufliegendem Aufsetzfuß (23) die äußere Oberfläche der Bodenplatte (21) bündig mit dem oberen Ende der Ladekante (14) abschließt.
3. Einsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß von der Bodenplatte (21) zwischen sich Aufnahmefächer (25) bildende Trennwände (24) rechtwinklig abstehen, die bis zur Sei­ tenwand (22) reichen und mit dieser bündig abschließen.
4. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (21) Öffnungen (27) aufweist, und daß Wannen (30) zum Einsetzen in die Öffnungen (27) vorgesehen sind, die so ausgebildet sind, daß beim umgedrehten Einsetzen der Wanne (30) deren Wannenboden (301) die jeweilige Öffnung (27) bündig ab­ schließt.
5. Einsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wannen (30) zur Bildung von Einstellboxen (31) gitterar­ tig unterteilt sind.
6. Einsatz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (27) in der Bodenplatte (21) in Längsrichtung von einer querverlaufenden Trennwand (24) bis zur nächsten Trennwand (24) reichen.
7. Einsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen den die Öffnungen (27) begrenzenden, querver­ laufenden Trennwänden (24) parallel zur Bodenplatte (21) ausge­ richtete Wandelemente (29) erstrecken, die mit dem Aufsetzfuß (23) bündig die Öffnungen (27) aufsetzfußseitig abdecken und als Aufsetzboden für die Wannen (30) dienen.
8. Einsatz nach Anspruch 3 für ein Kombifahrzeug mit einem Lade­ raumboden, der im vorderen Hecktürbereich etwa horizontal und im hinteren Sitzbereich davon abgewinkelt verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (21) mit Seitenwand (22) längs der Knickli­ nie (113) des Laderaumbodens (11) unterteilt ist.
9. Einsatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Unterteilung geschaffenen beiden Teile (211, 212) der Bodenplatte (21) durch ein Scharnier (26) verbunden sind.
10. Einsatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der hecktürseitige Abschnitt der Bodenplatte (21) wenigstens einmal in Fahrzeuglängsrichtung unterteilt ist, so daß zumindest drei voneinander unabhängige Teile (211a, 211b und 212) geschaf­ fen werden, von denen vorzugsweise die hecktürnahen Teile (211a, 211b) bedarfsweise gewendet werden.
11. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (21) mit Seitenwand (22) in eine Mehrzahl von Teilen unterteilt ist, die miteinander durch Stecken ver­ bindbar sind.
12. Einsatz nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (20) wenigstens eine Teilung in Fahrzeugquer­ richtung aufweist, so daß zwei voneinander unabhängige Teile ge­ schaffen werden.
13 Einsatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der hecktürseitige Teil zumindest einmal in Fahrzeugquer­ richtung unterteilt ist.
DE19616963A 1995-12-13 1996-04-27 Laderaumeinsatz Withdrawn DE19616963A1 (de)

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