DE19616428A1 - Hydraulischer Speicher für ein Fahrzeugbremssystem - Google Patents
Hydraulischer Speicher für ein FahrzeugbremssystemInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem hydraulischen Speicher für
ein Fahrzeugbremssystem nach der Gattung des Anspruchs 1.
Ein derartiger hydraulischer Speicher ist durch die Offen
legungsschriften DE-A-42 02 905 und GB-A-2 263 753 bekannt
geworden. Der bekannte hydraulische Speicher ist in einem
Gehäuseblock mit einer Sackbohrung als Zylinderbohrung ver
sehen, in der ein Trennkolben in Achsrichtung verschiebbar
angeordnet ist, der von einer Feder in Richtung des ge
schlossenen Endes der Bohrung gedrückt wird. Der hydrau
lische Speicher hat eine volumenveränderbare Kammer mit
einem veränderlichen Speichervolumen zur vorübergehenden
Aufnahme von in dem Fahrzeugbremssystem vorhandener Druck
flüssigkeit, beispielsweise bei Auftreten bestimmter Regel
zustände des Fahrzeugbremssystems.
Der bekannte hydraulische Speicher ist in dem Gehäuseblock
im Fahrzeug so angeordnet, daß die Bohrung nach unten aus
dem Gehäuseblock mündet. Um zu verhindern, daß Spritzwasser
oder Schmutz in die Bohrung gelangt, ist diese mit einer
Schutzkappe abgedeckt. Die Schutzkappe weist eine
Belüftungsöffnung auf, die neben ihrer Belüftungsfunktion
auch den Zweck erfüllt, eventuell zwischen dem Kolben und
der Bohrung austretende Flüssigkeit aus der Bohrung aus
fließen zu lassen, damit sich diese Flüssigkeit nicht auf
der Kolbenrückseite sammelt und damit die Bewegung des
Kolbens nicht behindert wird. Die Schutzkappe ist an der
Stirnfläche zum Gehäuseblock mit Aussparungen versehen.
Dadurch entstehen Spaltsegmente. Diese Spaltsegmente
zwischen dem Gehäuseblock und der Schutzkappe bilden die
Belüftungsöffnungen.
Von Nachteil bei dem bekannten hydraulischen Speicher ist,
daß, obwohl die Bohrung im Gehäuseblock nach unten weist,
Spritzwasser und Schmutz durch die Belüftungsöffnungen in
die zur Führung des Kolbens dienende Bohrung eindringen kön
nen. Eindringendes Spritzwasser kann zur Korrosion führen,
und eindringender Schmutz führt bei Bewegung des Trenn
kolbens zu einer Beschädigung der als Lauffläche für den
Trennkolben dienenden Bohrungswand und zu einer Beschädigung
der Dichtung zwischen dem Trennkolben und der Bohrung.
Ferner gelangt durch den Luftaustausch zwischen der Umgebung
und dem Inneren der Bohrung Feuchtigkeit in das Innere der
Bohrung, was ebenfalls zu einer Korrosion der Bohrungswand
führen kann.
Um die Gefahr so klein wie möglich zu machen, daß Spritz
wasser und Schmutz in die Bohrung eindringen können, muß bei
dem bekannten hydraulischen Speicher die Bohrung nach unten
aus dem Gehäuseblock führen. Dies erschwert bei manchen
Fahrzeugen den Einbau des Gehäuseblocks wesentlich.
In einer noch nicht veröffentlichten Patentanmeldung wurde
ein hydraulischer Speicher mit einer Schutzkappe angemeldet,
bei der die Schutzkappe Belüftungsöffnungen mit spezieller
Formgebung besitzt, so daß die aus dem Gehäuseblock
weisende, den Trennkolben aufnehmende Bohrung auch in
horizontaler Richtung aus dem Gehäuseblock herausführen
kann. Wegen der speziellen, nicht rotationssymmetrischen
Formgebung ist der Zusammenbau des Speichers erheblich
erschwert. Auch bei dieser Ausführung besteht das Problem
des Eindringens von Luftfeuchtigkeit.
Gegenüber dem bisher bekannten hydraulischen Speicher bietet
der erfindungsgemäß ausgeführte hydraulische Speicher mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 den Vorteil,
daß das Innere des Speichers unabhängig von der Einbaulage
hervorragend gegen das Eindringen eines unerwünschten
Mediums geschützt ist. Zum unerwünschten Medium gehören ins
besondere Schmutz, Spritzwasser und Luftfeuchtigkeit. Die
Gegenkammer des Speichers kann vorteilhafterweise in
beliebige Richtung aus dem Gehäuseblock weisen.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Hauptanspruch angegebenen hydraulischen Speichers möglich.
Über die Federstütze in der Gegenkammer kann sich die den
Trennkolben beaufschlagende Feder abstützen, ohne daß davon
insbesondere die drucknachgiebige Abdeckung betroffen ist.
Der Durchlaß sorgt für einen Druckausgleich beiderseits der
Federstütze. Der Durchlaß kann beispielsweise in der Feder
stütze oder im Gehäuseblock vorgesehen sein.
Die Hülse hat den Vorteil, daß die drucknachgiebige Ab
deckung auf einfache Weise mit dem Gehäuseblock verbunden
werden kann, bei einem Minimum benötigter Bauteile. Des
weiteren ist vorteilhafterweise keine Vergrößerung des
Gehäuseblocks erforderlich.
Wird die drucknachgiebige Abdeckung als Membran, insbe
sondere als Rollmembran ausgebildet, dann bietet dies den
Vorteil, daß insgesamt wenig Bauraum benötigt wird.
Ausgewählte, besonders vorteilhafte Ausführungsbeispiele der
Erfindung sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und
in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
die Fig. 1 ein ausgewähltes Fahrzeugbremssystem mit zwei
hydraulischen Speichern, die Fig. 2 beispielhaft einen Aus
schnitt aus dem in der Fig. 1 dargestellten Fahrzeugbrems
system mit dem hydraulischen Speicher und die Fig. 3 in
abgewandelter Form ebenfalls einen Ausschnitt aus dem in der
Fig. 1 gezeigten Speicher.
Der hydraulische Speicher ist für ein Fahrzeugbremssystem
vorgesehen, insbesondere dann, wenn das Fahrzeugbremssystem
mit einer Regelung zum Verhindern vom Blockieren der Räder
des Fahrzeugs ausgerüstet ist. Dieses System wird als Anti
blockiersystem (ABS) bezeichnet. Das Fahrzeugbremssystem
kann zusätzlich oder statt dessen auch mit einer Antriebs
schlupfregelung (ASR) ausgestattet sein.
Die Fig. 1 zeigt ein beispielhaft ausgewähltes Fahrzeug
bremssystem mit einem Antiblockiersystem (ABS). Das Fahr
zeugbremssystem hat einen Elektromotor 1 für zwei Rück
förderpumpen 2, 2′, die zwischen je einem Speicher 3, 3′ und
je einem Dämpfer 4, 4′ angeordnet sind. Ferner sind zwei
Hauptzylinder 5, 5, sowie zwei Radbremszylinder 6, 6′ vorge
sehen, die über je ein Einlaßmagnetventil 7, 7′ und je ein
Auslaßmagnetventil 8, 8′ an die Druckflüssigkeit ange
schlossen sind. Außerdem gibt es in diesem Fahrzeugbrems
system noch je ein das Einlaßmagnetventil 7 bzw. 7′ über
brückendes Rückschlagventil 9, 9′ und eine Drossel 10, 10′
am Dämpfer 4, 4′. Wie die Zeichnung zeigt, sind die Rück
förderpumpen 2, 2′, Speicher 3, 3′, Dämpfer 4, 4′, Haupt
zylinder 5, 5′, Radbremszylinder 6, 6′, Einlaßmagnetventil
7, 7′ und Auslaßmagnetventile 8, 8′ über eine Verbindungs
leitung 12 hydraulisch miteinander verbunden. In der Ver
bindungsleitung 12 befindet sich eine Druckflüssigkeit. Die
Druckflüssigkeit ist beispielsweise eine Bremsflüssigkeit
oder ein Hydrauliköl.
Ein solches Fahrzeugbremssystem mit dem Antiblockiersystem
(ABS) arbeitet derart, daß beim Bremsen die Einlaßmagnet
ventile 7, 7′ offen und die Auslaßmagnetventile 8, 8′
geschlossen sind. Ein Druckanstieg im Hauptzylinder 5, 5′,
der wahlweise als Tandemzylinder oder Parallelzylinder,
jedenfalls vorzugsweise als Zweikreishauptzylinder ausge
bildet ist, gelangt über zwei getrennte Kanäle zu den Rad
bremszylindern 6, 6′. Bei Blockiergefahr schalten die
Einlaßmagnetventile 7, 7′ und die Auslaßmagnetventile 8, 8′
um, so daß die Druckflüssigkeit über den Speicher 3, 3′ zur
Rückförderpumpe 2, 2′ und von dort über den Dämpfer 4, 4′
zum Hauptzylinder 5, 5′ zurückgelangen kann. Damit wird der
Radbremszylinder 6, 6′ entlastet und die Blockiergefahr
beseitigt. Zum eventuell notwendigen Druckhalten und zum
Druckwiederanstieg werden die Magnetventile 7, 7′ bzw. 8, 8′
von einer in der Zeichnung der besseren Übersichtlichkeit
wegen nicht dargestellten elektronischen Schalteinrichtung
entsprechend angesteuert.
Dieses beispielhaft dargestellte und beschriebene Zweikanal-
Fahrzeugbremssystem kann durch entsprechende Verviel
fältigung, insbesondere der Magnetventile, zu einem Drei
kanal- oder Vierkanal-Antiblockiersystem (ABS) erweitert
werden, und es kann auch ohne großen Aufwand mit einer
Antriebsschlupfregelung (ASR) komplettiert werden.
Bei dem bevorzugt ausgewählten Ausführungsbeispiel sind die
Rückförderpumpen 2, 2′, die Speicher 3, 3′, die Dämpfer 4,
4′, die Einlaßmagnetventile 7, 7′, die Auslaßmagnetventile
8, 8′, die Rückschlagventile 9, 9′ und die Drosseln 10, 10′
in einem gemeinsamen Gehäuseblock 11 angeordnet. Der
Gehäuseblock 11 ist in der Fig. 1 der besseren Übersicht
lichkeit wegen mit strichpunktierten Linien angedeutet. Der
Gehäuseblock 11 besteht beispielsweise aus wenigen, fest
miteinander verbundenen Einzelblöcken, oder er ist ein
stückig. In die Seitenwände des Gehäuseblocks 11 sind
mehrere Bohrungen eingelassen, in denen sich die genannten
Teile befinden. Auch der Speicher 3 befindet sich in einer
im Gehäuseblock 11 vorgesehenen Bohrung 18.
Die Fig. 2 zeigt mit geändertem Maßstab einen Ausschnitt
aus dem Gehäuseblock 11, wobei der Ausschnitt so gewählt
wurde, daß ein Längsschnitt durch den Speicher 3 sichtbar
ist.
In allen Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Teile mit
denselben Bezugszeichen versehen. Sofern nichts Gegen
teiliges erwähnt bzw. in der Zeichnung dargestellt ist, gilt
das anhand eines der Figuren Erwähnte und Dargestellte auch
bei den anderen Ausführungsbeispielen. Sofern sich aus den
Erläuterungen nichts anderes ergibt, sind die Einzelheiten
der verschiedenen Ausführungsbeispiele miteinander
kombinierbar.
Der bevorzugt ausgewählte Speicher 3 umfaßt im wesentlichen
einen Trennkolben 20, eine Feder 22, eine Federstütze 24,
einen Sicherungsring 26 und eine drucknachgiebige Abdeckung
30.
Durch die Bohrung 18 wird in dem Gehäuseblock 11 ein Hohl
raum gebildet. Der Trennkolben 20 ist innerhalb der Bohrung
18 axial verschiebbar gelagert. Der Trennkolben 20 teilt den
Hohlraum in eine volumenveränderbare Kammer 32 und in eine
Gegenkammer 34. Die volumenveränderbare Kammer 32 steht in
ständiger Verbindung mit der Verbindungsleitung 12. Zwecks
Abdichtung zwischen der volumenveränderbaren Kammer 32 und
der Gegenkammer 34 ist am Außenumfang des Trennkolbens 20
ein Dichtring 36 vorgesehen.
Die Bohrung 18 hat ein nach außen aus dem Gehäuseblock 11
weisendes äußeres Ende 18a und ein in entgegengesetzter
Richtung weisendes inneres Ende 18b. Im Verlauf der Bohrung
18 sind ein umlaufender Einstich 18c und ein Absatz 18d vor
gesehen. Abgewandelt kann die Bohrung 18 auch glatt sein, d. h.
der Absatz 18d entfällt, oder die Bohrung 18 ist mehrfach
abgestuft. Der an einer Stelle seines Außenumfangs
geschlitzte Sicherungsring 26 ist mit Vorspannung in den
Einstich 18c eingelegt. Der Trennkolben 20 wird von der
Feder 22 in Richtung des inneren Endes 18b beaufschlagt. Die
Feder 22 stützt sich einerseits am Trennkolben 20 und
andererseits an der Federstütze 24 ab. Die Federstütze 24
hat eine Schulter 24a. Die Federstütze 24 kann sich mit
ihrer Schulter 24a über den Sicherungsring 26 am Gehäuse
block 11 abstützen und somit die Feder 22 gegen den Trenn
kolben 20 halten.
Die Federstütze 24 hat eine topfartige Form mit einem Boden
24b. Im Boden 24b gibt es einen zentrisch angeordneten
Durchlaß 24c. Die Gegenkammer 34 unterteilt sich in einen
ersten Bereich 34a und in einen zweiten Bereich 34b. Der
erste Bereich 34a befindet sich im wesentlichen zwischen dem
Trennkolben 20 und der Federstütze 24, und der zweite
Bereich 34b befindet sich im wesentlichen zwischen der
Federstütze 24 und der drucknachgiebigen Abdeckung 30. Die
beiden Bereiche 34a und 34b sind über den Durchlaß 24c mit
einander verbunden.
Die Abdeckung 30 dient als Trennwand zum Abtrennen der
Gegenkammer 34 gegen eine den Gehäuseblock 11 umgebende Um
gebung. Beim in der Fig. 2 dargestellten Ausführungs
beispiel besteht die Abdeckung 30 im wesentlichen aus einer
Membran 30a und einer Hülse 30b. Die Hülse 30b hat einen
Außenumfang 30c, einen Innenumfang 30d, ein inneres Ende 30e
und ein äußeres Ende 30f. Die Hülse 30b ist in das äußere
Ende 18a der Bohrung 18 eingepreßt, bis das innere Ende 30e
der Hülse 30b an dem Absatz 18d zur Anlage kommt. Zur
Erleichterung des Einbaus der Hülse 30b in die Bohrung 18
ist die Hülse 30b am Außenumfang ihres inneren Endes 30e
abgeschrägt.
Die Membran 30a hat vorzugsweise in etwa die Form einer
Rollmembran. Die Membran 30a kann beispielsweise auch
plattenförmig wie eine runde Scheibe sein. Die Membran 30a
hat ein umlaufendes äußeres Ende 30g. Die Hülse 30b besteht
vorzugsweise aus Metall. Das umlaufende Ende 30g ist an das
äußere Ende 30f der Hülse 30b anvulkanisiert. Durch die
Vulkanisierung wird eine umlaufende Abdichtung zwischen der
Hülse 30b und der Membran 30a erreicht. Der Innenumfang 30d
ist im Bereich des äußeren Endes 30f kleiner als im Bereich
des inneren Endes 30e. Dadurch kann die Vulkanisierung
zwischen der Hülse 30b und der Membran 30a erleichtert
werden. Diese Abstufung des Innenumfangs 30d ist jedoch
nicht unbedingt erforderlich.
Die Membran 30a besteht aus einem plattenförmigen gummi
artigen Material. Die Membran 30a gibt bei von einer Seite
auf sie einwirkendem Druck sehr leicht nach, so daß beider
seits der Membran praktisch kein, oder mit anderen Worten
ausgedrückt, so gut wie kein Druckunterschied entstehen
kann. Mit der Membran 30a ist die Abdeckung 30 so nach
giebig, daß kein, bzw. so gut wie kein Unterschied des
Drucks beiderseits der Abdeckung 30 entstehen kann. Das
heißt, die Abdeckung 30 ist drucknachgiebig. Dadurch kann in
der Gegenkammer 34 kein gegenüber dem Druck in der Umgebung
des Gehäuseblocks 11 erhöhter Gegendruck entstehen. Bzw. der
Gegendruck in der Gegenkammer 34 ist höchstens unwesentlich
höher als der Druck in der Umgebung, so daß der Gegendruck
die Funktionsweise des Speichers 3 nicht negativ beeinträch
tigen kann.
In der Verbindungsleitung 12 und in der volumenveränderbaren
Kammer 32 befindet sich die Druckflüssigkeit. Ist der Druck
der Druckflüssigkeit in der volumenveränderbaren Kammer 32
relativ niedrig, dann befindet sich der Trennkolben 20 am
inneren Ende 18b, wie in der Fig. 2 dargestellt. Ist der
Druck der Druckflüssigkeit in der volumenveränderbaren Kam
mer 32 relativ hoch, dann ist der Trennkolben 20 gegen die
Kraft der Feder 22 verschoben (in der Fig. 2 nach rechts),
bis der Trennkolben 20 im Extremfall an der Schulter 24a der
Federstütze 24 zur Anlage kommt. Die Federstütze 24 dient
auch als Endanschlag für den Trennkolben 20. In der Gegen
kammer 34 befindet sich Luft. Bewegt sich der Trennkolben 20
aus der in der Fig. 2 dargestellten Stellung in Richtung
der Federstütze 24, dann gelangt ein Teil der Luft aus dem
ersten Bereich 34a der Gegenkammer 34 durch den Durchlaß 24c
in den zweiten Bereich 34b. Die Membran 30a der druck
nachgiebigen Abdeckung 30 ist so nachgiebig, daß sich in der
Gegenkammer 34 gegenüber dem Druck in der Umgebung kein
höherer Druck ausbilden kann. Die Abdeckung 30 ist so nach
giebig, daß bei einer Bewegung des Trennkolbens 20 die
Membran 30a der Abdeckung 30 eine entsprechende Bewegung
durchführen kann, ohne störenden Druckanstieg in der Gegen
kammer 34.
Die Hülse 30b ist in die Bohrung 18 fest eingepreßt, so daß
auch an dieser Stelle die Gegenkammer 34 gegenüber der Um
gebung abgedichtet ist. Die Hülse 30b kann beispielsweise
auch in den Gehäuseblock 11 eingeklebt sein, und/oder es
kann zusätzlich ein Dichtring zwischen dem Außenumfang 30c
und der Bohrung 18 vorgesehen werden. Wie die Fig. 2 zeigt,
ist der Durchmesser der Bohrung 18 im Bereich des äußeren
Endes 18a größer als im Bereich des inneren Endes 18b, so
daß sich der Absatz 18d bildet. Das Ausführungsbeispiel kann
auch so abgewandelt werden, daß der Durchmesser der Bohrung
18 im Bereich des äußeren Endes 18a gleich ist wie im
Bereich des inneren Endes 18b, so daß der Absatz 18d ent
fällt. Durch wegabhängig gesteuertes Einpressen der Hülse
30b in die Bohrung 18 kann die Hülse 30b gegenüber dem
Gehäuseblock 11 auch ohne den Absatz 18d exakt positioniert
werden.
Die Hülse 30b bietet den Vorteil, daß ausreichend Bewegungs
spielraum für die Membran 30a zur Verfügung gestellt werden
kann, ohne daß dazu der Gehäuseblock 11 vergrößert werden
muß. Die relativ steife Hülse 30b erleichtert wesentlich den
Anbau der drucknachgiebigen Abdeckung 30 an den Gehäuseblock
11. Die aus der Hülse 30b und der Membran 30a bestehende
drucknachgiebige Abdeckung 30 kann als fertiges Teil zum An
bau an den Gehäuseblock 11 bereitgestellt werden.
Die Fig. 3 zeigt ein weiteres besonders ausgewähltes, be
sonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel, mit gegenüber der
Fig. 2 abgewandelter drucknachgiebiger Abdeckung 30.
Bei dem in der Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
entfällt die in der Fig. 2 gezeigte Hülse 30b. Wie die
Fig. 3 zeigt, ist die Membran 30a der drucknachgiebigen Ab
deckung 30 im Bereich des umlaufenden Endes 30g direkt mit
dem Gehäuseblock 11 fest und abdichtend verbunden.
Wie die Fig. 3 zeigt, kann zur besseren Verbindung zwischen
dem Gehäuseblock 11 und der drucknachgiebigen Abdeckung 30
im Bereich des äußeren Endes 18a der Bohrung 18 ein um
laufender Einstich 18e vorgesehen sein. Ferner kann die
Membran 30a im Bereich ihres umlaufenden Endes 30g einen
Wulst 30h aufweisen, der in den Einstich 18e eingelegt
werden kann. Um die Verbindung zwischen der Abdeckung 30 und
dem Gehäuseblock 11 weiter zu verbessern, kann ein aus
Metall oder aus festem Kunststoff bestehender Spannring 30i
vorgesehen sein, der das umlaufende Ende 30g zusätzlich
gegen den Gehäuseblock 11 preßt, insbesondere dadurch, daß
der Spannring 30i den Wulst 30h in den Einstich 18e drückt.
In Abwandlung des bildlich in der Fig. 3 dargestellten Aus
führungsbeispiels kann der Spannring 30i auch direkt in den
Wulst 30h eingegossen sein, was zur Reduktion der Anzahl der
benötigten Bauteile beiträgt.
Ist der Speicher 3 mit dem Trennkolben 20 und der Feder
stütze 24 in den Gehäuseblock 11 fertig einmontiert, so
kann, bevor die drucknachgiebige Abdeckung 30 hinzugefügt
wird, durch den in der Federstütze 24 vorgesehenen Durchlaß
24c das einwandfreie Arbeiten des Speichers 3, insbesondere
die Beweglichkeit des Trennkolbens 20, leicht überprüft
werden.
Der Druck der Druckflüssigkeit in der Kammer 32 ist relativ
hoch. Im Verlauf langer Betriebszeit des Speichers 3 kann
gegebenenfalls zwischen dem Trennkolben 20 und der Bohrung
18 etwas von der Druckflüssigkeit aus der Kammer 32 in die
Gegenkammer 34 gelangen. Wegen dem Dichtring 36 ist diese
Menge relativ gering. Die drucknachgiebige Abdeckung 30 kann
so ausreichend nachgiebig dimensioniert werden, daß auch bei
längerer Betriebszeit die aus der Kammer 32 in die Gegen
kammer 34 gelangende Flüssigkeit zwar die Membran 30a
stärker nach außen wölbt, aber, wegen der hohen Nachgiebig
keit der Membran 30a, sich trotzdem der Gegendruck in der
Gegenkammer 34 dadurch nicht merkbar erhöht.
Claims (9)
1. Hydraulischer Speicher für ein Fahrzeugbremssystem, mit
einem in einem Gehäuseblock verschiebbar gelagerten, eine
eine Druckflüssigkeit enthaltende, volumenveränderbare
Kammer (32) von einer Gegenkammer trennenden Trennkolben
(20), dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenkammer (34) von
einer drucknachgiebigen Abdeckung (30, 30a, 30b) gegenüber
einer Umgebung abgeschlossen ist.
2. Hydraulischer Speicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Trennkolben (20) in einer in dem
Gehäuseblock (11) vorgesehenen Bohrung (18) gelagert ist,
die Bohrung (18) ein nach außen aus dem Gehäuseblock (11)
weisendes äußeres Ende (18a) und ein in entgegengesetzter
Richtung weisendes inneres Ende (18b) hat, wobei der
Trennkolben (20) von einer Feder (22) in Richtung des
inneren Endes (18b) der Bohrung (18) beaufschlagt wird, die
volumenveränderbare Kammer (32) zwischen dem inneren Ende
(18b) der Bohrung (18) und dem Trennkolben (20) vorgesehen
ist und sich die Feder (22) an einer in der Gegenkammer (34)
vorgesehenen Federstütze (24) abstützt.
3. Hydraulischer Speicher nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ausgehend von der Federstütze (24), ein
dem Trennkolben (20) zugewandter erster Bereich (34a) der
Gegenkammer (34) und ein der drucknachgiebigen Abdeckung
(30, 30a, 30b) zugewandter zweiter Bereich (34b) der
Gegenkammer (34) über einen Durchlaß (24c) verbunden sind.
4. Hydraulischer Speicher nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß eine mindestens einen Teil der
drucknachgiebigen Abdeckung (30, 30a, 30b) abgedichtet
tragende Hülse (30b) vorgesehen ist und die Hülse (30b)
abgedichtet zumindest indirekt in den Gehäuseblock (11)
eingesetzt ist.
5. Hydraulischer Speicher nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die drucknachgiebige Abdeckung
(30, 30a, 30b) einen Außenumfang (30c) hat, an dem sie
abgedichtet mit dem Gehäuseblock (11) zumindest indirekt
verbunden ist.
6. Hydraulischer Speicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die drucknachgiebige
Abdeckung (30, 30a, 30b) mindestens teilweise als Membran
(30a), insbesondere als Rollmembran (30a), ausgebildet ist.
7. Hydraulischer Speicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgiebigkeit
der drucknachgiebigen Abdeckung (30, 30a, 30b) so
ausreichend bemessen ist, daß eine betriebsbedingte Leckage
der Druckflüssigkeit aus der Kammer (32) in die Gegenkammer
(34) einen Gegendruck in der Gegenkammer (34) höchstens
unwesentlich verändert.
8. Hydraulischer Speicher nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Bewegung des
verschiebbar gelagerten Trennkolbens (20) sich ein
Gegendruck in der Gegenkammer (34) höchstens unwesentlich
verändert.
9. Hydraulischer Speicher nach Anspruch 7 und/oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gegendruck in der
Gegenkammer (34) im wesentlichen einem in der Umgebung
herrschenden Umgebungsdruck entspricht.
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