DE19614781A1 - Befestigungssystem für Autoradios - Google Patents
Befestigungssystem für AutoradiosInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Befestigungssystem für Autoradios und andere
Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge in einer Konsole eines Kraftfahrzeuges, im
allgemeinen der Armaturentafel.
Da die Einbauverhältnisse je nach Kraftfahrzeugtyp verschieden sind, befestigt man
Autoradios herkömmlicherweise nicht direkt in der Armaturentafel, sondern
verwendet regelmäßig einen zum Autoradio passenden Einbaurahmen. Der
Einbaurahmen wird unter Anpassung an die jeweiligen Einbauverhältnisse in einer
geeigneten Öffnung in der Armaturentafel befestigt, und anschließend wird das
Autoradio in den Einbaurahmen eingeschoben. Zum Festhalten des Autoradios in
seinem Einbaurahmen sind Haltefedern bekannt, die seitlich aus dem Gehäuse des
Autoradios herausragen und beim Einschieben des Autoradios in den Rahmen
zunächst in das Innere des Autoradios gedruckt werden, bis sie hinter dem
Einbaurahmen herausspringen und das Autoradio arretieren, siehe z. B. die
EP-A-0 570 732.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfacheres System zur Befestigung
eines Einbaugerätes in einer Konsole eines Kraftfahrzeuges zu schaffen.
Diese Aufgabe wird bei einem im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
System erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Da die Haltefedern gemäß der Erfindung verschiebbar am Gehäuse angeordnet
sind, bestehen Befestigungsmöglichkeiten für die verschiedensten Fahrzeuge mit
jeweils unterschiedlichen Einbautiefen der Konsolen, welche zur Fixierung der
Einbaugeräte verwendet werden können. Das Autoradio oder andere Einbaugeräte
können unmittelbar mit der Konsole verbunden und daran befestigt werden, ohne
daß irgendein Einbaurahmen benötigt wird, der auf die Einbauverhältnisse des
Kraftfahrzeugs angepaßt werden muß.
Als weiterer Vorteil ergibt sich, daß durch den Wegfall des Einbaurahmens das für
das Einbaugerät zur Verfügung stehende Maß vergrößert wird. Dies ist von
besonderer Bedeutung, da Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge immer unter einem
Mangel an Platz leiden, was insbesondere bei Temperaturproblemen oder
EMV-Problemen deutlich wird. Durch den Wegfall des Einbaurahmens gewinnt man z. B.
bei einem Autoradio in der Breite 3,5 mm und in der Höhe 2 mm an Platz, und der
genormte Querschnitt des Einbauschachtes in der Armaturentafelöffnung kann
durch ein entsprechend vergrößertes Gerät voll ausgenutzt werden.
Die Anpassung an die Dicke der jeweiligen Armaturentafel, genauer die Einstellung
der verschiebbaren Haltefeder auf den zur sicheren Fixierung des Einbaugerätes
erforderlichen Abstand zwischen der Blende des Einbaugerätes und der der Blende
zugewandten Seite der Haltefeder, kann entweder vor dem Einschieben in den
Einbauschacht oder nach dem Einschieben durch einen geeigneten Entriegelungs- und
Verriegelungsmechanismus erfolgen.
Für die erste Methode wird an der Armaturentafel Maß genommen, wonach die
Haltefeder in der passenden Position am Gehäuse festgeschraubt oder z. B. durch
Drehen einer Exzenterschraube mit dem Gehäuse verklemmt wird. Ferner besteht
die Möglichkeit, entweder das Gehäuse oder die Haltefeder mit einer Vielzahl von
aufeinanderfolgenden Vertiefungen bzw. Erhebungen zu versehen, die eine
Sperrverzahnung bilden, in die eine oder mehrere Sperrglieder an dem jeweils
gegenüberliegenden Teil formschlüssig einrasten können. Die Haltefeder kann
entweder in der gewünschten Position festgeschraubt werden, oder der Formschluß
wird durch eine Federvorspannung herbeigeführt, wobei der Formschluß von Hand
bzw. mit einem geeigneten Werkzeug aufhebbar ist, um die Haltefeder vor dem
Einbau in die passende Position verschieben zu können.
Für die zweite Methode wird dafür gesorgt, daß nach dem Einschieben des
Einbaugerätes eine Verschiebung der Haltefeder bis zum Anschlag an die Konsole
möglich ist, vorzugsweise mittels eines von der von der Vorderseite her
eingeführten Werkzeuges. Ein Zurückrutschen der Haltefeder in der
Einbaurichtung kann z. B. durch eine einseitig sperrende Sperrverzahnung oder
durch federnd vorgespannte Exzenter- oder Keilelemente verhindert werden. Auf
diese Weise ergibt sich ein von Fahrzeugtypen und Fertigungstoleranzen
unabhängiges Befestigungssystem, das sehr bequem gehandhabt werden kann.
Ein noch bequemerer Einbau wird durch eine Automatik möglich, welche die
Haltefeder nach dem Einschieben des Einbaugerätes in die Konsole selbsttätig in
die richtige Position verschiebt. Dies kann auf einfache Weise durch Federn
bewerkstelligt werden, die vor dem Einschieben des Einbaugerätes in die Konsole
von Hand vorgespannt werden.
Um das Gerät leicht wieder ausbauen zu können, kann in allen erwähnten Fällen
ein Flachbandschlüssel vorgesehen werden, der durch einen Schlitz in der Blende
des Einbaugerätes eingeführt werden kann, um in an sich bekannter Weise die
Haltefeder zu entriegeln und das Gerät aus dem Schacht zu ziehen, vgl. z. B. die
bereits erwähnte EP-A-0 570 732. Die vorgenannten Werkzeuge, welche die
Anwendung der Erfindung erleichtern, lassen sich vorteilhaft in einen solchen
Flachbandschlüssel integrieren.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Mit der Erfindung lassen sich nicht nur Autoradios, sondern die
verschiedenartigsten Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge auf einfache Weise in
vorgeformten Einbauöffnungen in der Armaturentafel oder an anderen dafür
vorgesehenen Stellen montieren, insbesondere elektronische Geräte wie
CD-Spieler, Funkgeräte, Navigationsgeräte, Bildschirmanzeigen oder sogenannte
Man-Machine-Interfaces zur Steuerung und Überwachung sowohl einer Vielzahl
von Einbaugeräten als auch von Betriebsfunktionen des Fahrzeuges selbst.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele und aus der Zeichnung, auf die
Bezug genommen wird. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer verschiebbaren Haltefeder zur Befestigung eines
Autoradios in einer Armaturentafel;
Fig. 2 eine Perspektivansicht der Haltefeder von Fig. 1, wie sie im Gehäuse des
Autoradios angeordnet ist, und eines dazugehörigen Flachbandschlüssels;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht eines Teils eines Autoradiogehäuses mit einer
dazugehörigen Haltefeder, die eine Art der Befestigung der Haltefeder am Gehäuse
zeigt;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines Teils eines Autoradiogehäuses mit einer
dazugehörigen Haltefeder, die eine weitere Art der Befestigung der Haltefeder am
Gehäuse zeigt;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine verschiebbare Haltefeder, die Wand eines
Autoradiogehäuses, an der die Haltefeder angebracht ist, einen Teil einer
Armaturentafel, in die das Autoradio eingeschoben worden ist, und einen
Flachbandschlüssel in einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 6 die Ausführungsform von Fig. 5 in einer Position, in der die Haltefeder mit
dem Flachbandschlüssel bis an die Armaturentafel herangezogen worden ist;
Fig. 7 eine vergrößerte Teilansicht der Anordnung von Fig. 6;
Fig. 8 die Ausführungsform von Fig. 5 in einer Position, in der das Autoradio aus
der Armaturentafel herausgezogen werden kann;
Fig. 9 eine Ansicht der Haltefeder und der Seitenwand des Gehäuses in der
Anordnung von Fig. 6 von der Gehäuseinnenseite her;
Fig. 10 eine Schnittansicht der Haltefeder und eines Teils des Autoradiogehäuses
von Fig. 6 bzw. 9 von der Frontseite des Gehäuses aus gesehen;
Fig. 11 und 12 Ansichten der Haltefeder und des Autoradiogehäuses, die der
Anordnung von Fig. 6 entsprechen, einschließlich eines zwecks Verschiebung der
Haltefeder angesetzten Flachbandschlüssels und einer Ausschnittsvergrößerung der
Sperrverzahnung am Gehäuse;
Fig. 13 eine Perspektivansicht einer Haltefeder, die sich auf eine alternative Art und
Weise in einer Richtung im Gehäuse verriegelt; und
Fig. 14 einen Mechanismus zur automatischen Verschiebung der Haltefeder von
Fig. 13 in eine Position zur Arretierung des Autoradios.
Die in Fig. 1 gezeigte Haltefeder 1 ist aus einem länglichen, entlang seiner
Längsrichtung L-förmig abgewinkelten Stück Federblech gebildet. Ein erster
Schenkel des Federblechs ist in der Längsrichtung des Federblechs ungefähr bis zu
seiner Mitte eingeschnitten, wodurch eine Federzunge 2 gebildet wird, die an
einem Ende mit einem im wesentlichen starren Basisteil 3 der Haltefeder 1
verbunden ist. Die Federzunge 2 ist an der Verbindungsstelle mit dem Basisteil 3
etwas nach außen gebogen, d. h. in der entgegengesetzten Richtung wie der zweite
Schenkel der Haltefeder 1, und ein Ende 4 der Federzunge 2 ist wiederum nach
innen gebogen und erstreckt sich ungefähr rechtwinklig zur Längsrichtung der
Haltefeder 1.
Der nach außen gebogene Teil der Federzunge 2 kann eine oder mehrere
Ausnehmungen zur Herstellung einer gewünschten Federcharakteristik aufweisen,
in Fig. 1 nicht gezeigt.
Das Ende 4 der Federzunge 2 weist eine Nase 5 auf, die sich senkrecht in die
Ebene des zweiten Schenkels der Haltefeder 1 hinein erstreckt. Ein Ende des
zweiten Schenkels der Haltefeder 1 weist einen Fortsatz 6 auf, der sich in der
Ebene des zweiten Schenkels senkrecht zur Längsrichtung der Haltefeder 1 und
dicht an der Nase 5 vorbei erstreckt. Der Fortsatz 6 stützt die Nase 5 in der
Längsrichtung der Haltefeder 1 ab, wobei die der Nase 5 zugewandte Kante des
Fortsatzes 6 etwas nach oben gebogen ist, um ein Abrutschen der Nase 5
zuverlässig zu verhindern.
In dem nicht als die Federzunge 2 ausgebildeten Teil des ersten Schenkels der
Haltefeder 1 ist ein Langloch 7 ausgestanzt, das sich in der Längsrichtung der
Haltefeder 1 erstreckt.
Das Langloch 7 dient zur Befestigung der Haltefeder 1 an einem Gehäuse 8 eines
Autoradios, wie in Fig. 2 gezeigt. Das Gehäuse 8 ist ein rechtwinkliger
Metallrahmen, von dem in Fig. 2 nur die Bodenseite und die von vorne gesehen
linke Seite dargestellt ist. Eine Vorderkante 9 des Gehäuses 8 ist ein Stück weit
rechtwinklig nach außen umgebogen. Beim Einbau in eine entsprechende Öffnung
in einer Armaturentafel wird das Gehäuse 8 in einer Einbaurichtung R
eingeschoben, bis die Vorderkante 9 außen an die Armaturentafel anschlägt, in Fig.
2 nicht dargestellt. Die Breite und die Höhe des Gehäuses 8 müssen nur um ein
geringes Einbauspiel kleiner als die Maße der Öffnung in der Armaturentafel sein,
so daß der zur Verfügung stehende Einbauquerschnitt voll durch das Autoradio
ausgenutzt werden kann.
Die Haltefeder 1 schmiegt sich von innen in die von vorne gesehen linke untere
Ecke des Gehäuses 8, wobei die Federzunge 2 durch eine längliche Ausnehmung
10 im Gehäuse 8 seitlich aus dem Gehäuse 8 herausragt. Die Haltefeder 1 wird
mittels einer in Fig. 2 nicht dargestellten Schraube am Gehäuse 8 befestigt, die
durch das Langloch 7 und eine Bohrung 11 im Gehäuse 8 hindurchgeht. Bei
gelöster Schraube ist die Haltefeder 1 entsprechend der Länge des Langlochs 7 in
der Einbaurichtung R hin- und her bewegbar, wobei sie durch die Schraube und
durch rechtwinklig umgebogene Zungen 12, 13 am Gehäuse 8 geführt wird.
Anstelle der Zungen 12, 13 können auch irgendwelche anderen Führungselemente
am Gehäuse 8 verwendet werden.
Vor dem Einbau des Autoradios wird an der Armaturentafel Maß genommen, und
die Haltefeder 1 wird in einer Position festgeschraubt, in der der Abstand zwischen
der Vorderkante 9 des Gehäuses 8 und dem Ende 4 der Federzunge 2 der Dicke
der Armaturentafel bzw. dem Abstand zwischen seiner Vorderkante und einem
inneren Montagevorsprung darin entspricht. Anschließend wird das Gehäuse 8 in
die Öffnung in der Armaturentafel eingeschoben, wobei die Federzunge 2 zunächst
in das Gehäuse 8 gedrückt wird und anschließend wieder herausschnappt, wobei
sie das Autoradio in seiner Einbauposition festhält.
Zur Demontage des Autoradios bzw. für eine Korrektur der Einstellung der
Haltefeder 1 kann durch einen passenden Schlitz in der nicht dargestellten vorderen
Blende des Autoradios ein Flachbandschlüssel 14 eingeführt werden. Der
Flachbandschlüssel 14 weist vorne eine Rampenfläche 15 auf, auf der die Nase 5
der Haltefeder 1 gleitet und die Federzunge 2 in das Innere des Gehäuses 8 zieht,
wenn der Flachbandschlüssel 14 in der Einbaurichtung R eingeführt wird. Die Nase
5 fällt schließlich in eine an die Rampenfläche 15 angrenzende Quernut 16 im
Flachbandschlüssel 14 ein. In dieser Stellung ragt die Federzunge 2 nicht mehr aus
dem Gehäuse 8 heraus, und das Autoradio kann mit Hilfe des Flachbandschlüssels
14 aus der Armaturentafel herausgezogen werden.
Im allgemeinen ist auf der rechten Seite des Gehäuses 8 eine weitere,
spiegelbildlich ausgebildete Haltefeder vorgesehen. Falls erforderlich, können
zusätzliche Haltefedern vorgesehen sein. Entsprechendes gilt für die später
beschriebenen Ausführungsformen.
Statt in der Haltefeder 1 kann das Langloch im Gehäuse des Autoradios
vorgesehen sein. In Fig. 3, die eine Querschnittsansicht eines solchen Gehäuses mit
einer darin angeordneten Haltefeder 17 von vorne ist, sind obere und untere
Kanten 18 des Langlochs etwas nach innen gebogen, um Platz für den Kopf einer
Blechschraube 19 zu schaffen, so daß dieser bündig mit der Seitenwand 20 des
Gehäuses abschließt. Die Haltefeder 17, in der die Blechschraube 19 greift, ist im
Bereich des Langlochs entsprechend ausgewölbt.
Fig. 4 ist Fig. 3 ähnliche Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform für
die längsverstellbare Befestigung einer Haltefeder 21 in einem Gehäuse 22, in dem
ein Langloch mit oberen und unteren Kanten 23 ausgebildet ist. In dieser
Ausführungsform wird eine Exzenterschraube 24 verwendet, die mit einem axialen
Abschnitt 25 drehbar in der Haltefeder 21 gelagert ist, wobei sie in Axialrichtung
festgehalten wird. An den axialen Abschnitt 25 grenzt ein weiterer axialer
Abschnitt 26 der Exzenterschraube 24 an, der exzentrisch zu dem ersten Abschnitt
25 und in dem Langloch angeordnet ist. Durch Drehen der Exzenterschraube 24
kann der exzentrische Abschnitt 26 z. B. gegen die obere Kante 23 des Langlochs
gedrückt werden, wodurch die Haltefeder 21 am Gehäuse 22 verklemmt wird. Im
Bereich eines Kopfs 27 der Exzenterschraube 24 weist das Gehäuse 22 eine
Einbuchtung 28 auf, so daß der Kopf 27 der Exzenterschraube 24 bündig mit der
Gehäuseseitenwand 29 abschließt.
Eine weitere Ausführungsform des Befestigungssystem wird anhand von Fig. 5 bis
Fig. 12 erläutert. Fig. 5 ist ein Längsschnitt durch eine verschiebbare Haltefeder
30, die Seitenwand 31 eines Autoradiogehäuses, an der die Haltefeder 30 in der
Einbaurichtung R verschiebbar angebracht ist, und einen Teil einer Armaturentafel
32, in die das Autoradio eingeschoben worden ist.
Die Innenseite der Seitenwand 31 ist teilweise mit einer Sperrverzahnung 33
versehen, die in Fig. 11 bzw. 12 in einer Ausschnittsvergrößerung gezeigt ist. Die
Haltefeder 30 weist eine angeformte federnde Sperrklinke 34 auf, die gegen die
Sperrverzahnung 33 drückt und formschlüssig in die Vertiefungen der
Sperrverzahnung 33 einrasten kann. Die Sperrverzahnung 33 ist sägezahnförmig,
so daß eine Bewegung der Haltefeder 30 in der Einbaurichtung R verhindert wird.
Wie in Fig. 5 gezeigt, ist das Autoradio bis zum Anschlag an eine nach außen
umgebogene Vorderkante 35 in die Armaturentafel 32 eingeschoben, wobei die
Haltefeder 30 an einem hinteren Anschlag 36 (Fig. 9) gehalten worden ist, d. h. in
maximalem Abstand von der Armaturentafel 32. An die Haltefeder 30 ist eine
U-förmige Lasche 37 angeformt, die quer zu der Einbaurichtung R verläuft, wie
außerdem in Fig. 10 zu sehen ist. Von der Vorderseite des Autoradios her ist ein
Flachbandschlüssel 38 einführbar, der an seiner Spitze 39 eine Nase 40 aufweist.
Die Spitze 39 ist in das "U" der Lasche 37 einführbar, wobei die Nase 40 hinter die
Lasche 37 greifen kann.
In dieser Position kann die Haltefeder 30 mit Hilfe des Flachbandschlüssels 38 in
Richtung des Pfeils P aus der in Fig. 5 gezeigten hinteren Position in die Position
von Fig. 6 gezogen werden, in der eine ähnlich wie in Fig. 1 oder 2 ausgebildete
Federzunge 41, die an der Haltefeder 30 angeformt ist, fest gegen die
Armaturentafel 32 drückt. Die Sperrklinke 34 rastet formschlüssig in die
nächstliegende Vertiefung der Sperrverzahnung 33 ein, und die Haltefeder 30 hält
das Autoradio an der Armaturentafel 32 fest.
Wie in Fig. 7 vergrößert dargestellt, weist der Flachbandschlüssel 38 ein seitliches
Spiel B2 auf, wenn seine Spitze 39 in die Lasche 37 eingeführt ist. Das Spiel B2 ist
etwas größer als die Breite B1 der Nase 40, so daß der Flachbandschlüssel 38 nach
der Montage aus dem Gerät herausgezogen werden kann, indem er ohne Zug ein
wenig seitlich bewegt und/oder gedreht wird.
Zur Demontage des Autoradios wird der Flachbandschlüssel 38 nochmals in das
Gerät eingeführt, und zwar so weit, bis eine vordere Rampenfläche 42 am
Flachbandschlüssel 38 die Federzunge 41 mittels der Lasche 37 in das Gerät
gezogen hat, wie in Fig. 8 gezeigt und ähnlich wie in Verbindung mit Fig. 2
beschrieben. Anders als in Fig. 2 dient zum Herausziehen jedoch eine Nase 43 an
der Kante des Flachbandschlüssel 38, die der Rampenfläche 42 entgegengesetzt ist.
Auf Grund des seitlichen Drucks der Federzunge 41 über die Lasche 37 auf den
Flachbandschlüssel 38 rastet die Nase 43 in eine Ausnehmung 44 in der
Seitenwand 31 ein, so daß das Gerät mit Hilfe des Flachbandschlüssels 38 aus der
Armaturentafel 32 herausgezogen werden kann (in Richtung des Pfeils P).
In der in Fig. 9 gezeigten Ansicht der Haltefeder 30 und der Seitenwand 31 von
der Gehäuseinnenseite her ist außerdem zu sehen, daß in der Seitenwand 31
mehrere Zungen 45 ausgestanzt sind, die den hinteren Teil der Haltefeder 30
umgreifen und eine Führung bilden, in der die Haltefeder 30 in Längsrichtung
verschiebbar ist. Die Sperrverzahnung 33 wird in dieser Ansicht eigentlich von der
Haltefeder 30 und der Sperrklinke 34 verdeckt, ist aber zur Veranschaulichung
ihrer Lage mit eingezeichnet. Übrigens kann die Sperrverzahnung alternativ auch
auf der Haltefeder 30 ausgebildet sein; in diesem Fall würde die Sperrklinke am
Gehäuse ausgebildet werden.
Um die Haltefeder 30 vor dem Einbau leicht in ihre Grundstellung verschieben zu
können, d. h. bis zu ihrem hinteren Anschlag 36 in Fig. 9, weist der
Flachbandschlüssel 38 hinten an seinem Griff 46 eine weitere Nase 47 auf. Wie in
Fig. 11 gezeigt, kann die Nase 47 in eine Ausnehmung in der Seitenwand 31 und
der Haltefeder 30 eingeführt werden, und wenn der Flachbandschlüssel 38 wie
durch Pfeile in Fig. 11 angezeigt in die Stellung von Fig. 12 gedreht wird, greift die
Nase 47 des Flachbandschlüssels 38 hinter die Haltefeder 30, und eine Hinterkante
48 des Flachbandschlüssels 38 drückt die Sperrklinke 34 von der Sperrverzahnung
33 weg, so daß die Haltefeder 30 nach Belieben hin- und hergeschoben werden
kann. Dabei ist die Hinterkante 48 so ausgebildet, daß durch die Wahl ihrer Länge
und ihres Aufsetzpunkts an der Sperrklinke 34 ein Überbiegen dieser und damit die
Zerstörung der dauerhaft federnden Wirkung der Sperrklinke 34 verhindert ist.
Zur Bildung einer fein differenzierten Arretierungsposition hat es sich bewährt, die
durch die Ausnehmung in der Seitenwand 31 in zwei Teilverzahnungen aufgeteilte
Sperrverzahnung 33 so auszubilden, daß die Teilverzahnungen vorzugsweise um
einen halben Sperrverzahnungsabstand versetzt auszubildet sind. Dadurch gelingt
es bei gleicher Fertigungstechnik kostenoptimiert eine etwa doppelt so feine
Abstufung der Arretierungspositionen bei gleicher Rastsicherheit zu schaffen.
Bei der Ausführungsform von Fig. 5 bis 13 wird die Haltefeder 30 nach dem
Einbau des Autoradios in der zur Armaturentafel passenden Position fixiert,
wodurch sich der Einbau besonders einfach gestaltet.
Alternativ kann die Haltefeder 30 auch vor dem Einbau in die der Armaturentafel
angepaßte Position gebracht werden. In einem solchen Fall muß der
Sperrmechanismus nicht zugrichtungsabhängig ausgebildet sein, sondern die
Haltefeder kann in beiden Richtungen arretiert sein, wobei die Arretierung nur
zwecks einer Verschiebung der Haltefeder gelöst wird.
Eine zugrichtungsabhängige Sperrung der Haltefeder läßt sich andererseits auch
auf andere Art und Weise als durch einen Rastmechanismus wie in Fig. 5 bis 12
gezeigt erreichen. Eine alternative Ausführungsform eines Sperrmechanismus für
die Haltefeder ist in Fig. 13 gezeigt.
Fig. 13 zeigt perspektivisch ein Befestigungssystem ähnlich wie in Fig. 2, wobei
übereinstimmende oder ähnliche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen
bezeichnet sind und nicht nochmals beschrieben werden.
In Fig. 13 ist auf einer gehäusefesten Achse 50, die senkrecht durch das Langloch 7
im ersten Schenkel der Haltefeder 1 verläuft, ein zweiseitiger Hebel 51 frei drehbar
gelagert. Eine schematisch eingezeichnete Feder 52 spannt den Hebel 51 in einer
Drehrichtung vor, so daß ein Arm 53 des Hebels 51, der etwas länger als der
Abstand zwischen der Achse 50 und dem zweiten Schenkel der Haltefeder 1 ist,
unter einem Winkel nahe 90 Grad in Richtung auf den zweiten Schenkel der
Haltefeder 1 weist, sich aber nicht darüber hinaus drehen kann, da die Spitze des
Arms 53 an den zweiten Schenkel der Haltefeder 1 anschlägt. Die abgerundete
Spitze des Arms 53, die durch die Feder 52 gegen den zweiten Schenkel der
Haltefeder 1 gedrückt wird, erlaubt in der Einbaurichtung R eine Verschiebung der
Haltefeder 1 am Gehäuse 8, während sie die Haltefeder 1 selbsttätig am Gehäuse 8
verkeilt, wenn die Haltefeder 1 in der entgegengesetzten Richtung belastet wird.
Der in Fig. 13 gezeigte zugrichtungsabhängige Sperrmechanismus kann auf die
gleiche Weise wie in der Ausführungsform in Fig. 5 bis 12 verwendet werden, um
die Haltefeder 1 nach dem Einbau des Autoradios in einer der Armaturentafel
angepaßten Position zu arretieren. Ein in Fig. 13 nicht gezeigter Flachbandschlüssel
ist so ausgebildet, daß die in Verbindung mit Fig. 5 bis 12 beschriebenen Montage- und
Demontageschritte durchführt werden können.
Anstelle des Hebels 51, der an einem Ende richtungsabhängig an der Haltefeder 1
reibt, kann z. B. auch eine Exzenterschraube im Langloch 7 verwendet werden, wie
in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben.
Eine weitere Möglichkeit zur Realisierung einer zugrichtungsabhängigen
Sperrwirkung, die nicht im einzelnen dargestellt ist, besteht zum Beispiel darin,
einen in der Einbaurichtung R verschiebbaren und federbelasteten Keil
vorzusehen, der die Haltefeder bei einer Belastung entgegen der Einbaurichtung
mit dem Gehäuse verkeilt.
Fig. 14 ist eine Ansicht der Ausführungsform von Fig. 13, die zusätzlich mit einer
Automatik für eine selbsttätige Verschiebung der Haltefeder in eine der
Armaturentafel angepaßte Position ausgestattet ist.
In Fig. 14 wird die Haltefeder 1 entgegen der Einbaurichtung R durch eine an
Gehäuse 8 abgestützte Feder 54 belastet, die kräftig genug ist, um die Haltefeder 1
unter Überwindung der Restreibung des Sperrmechanismus aus dem Hebel 51 und
der Feder 52 in Richtung auf die Vorderkante 9 des Gehäuses 8 zu drücken. Am
Boden des Gehäuses 8 ist ein langgestreckter Hebel 55 drehbar gelagert, der durch
eine Feder 56 in einer Drehrichtung vorgespannt wird, so daß ein in der
Einbaurichtung R weisender Arm 57 des Hebels 55 quer zur Einbaurichtung R in
Richtung des Pfeils Q vorgespannt ist.
Vor dem Einbau des Autoradios wird die Haltefeder 1 in der Einbaurichtung R
ganz nach hinten geschoben, wobei die Nase 5 an der Federzunge 2 den Hebel 55
über eine Rampenfläche 58 vorne am Arm 57 zur Seite drückt, bis eine Klinke 59
an dem Arm 57 hinter der Nase 5 einrastet und die Haltefeder 1 in ihrer hinteren
Position festhält.
Anschließend wird das Autoradio in die Armaturentafel eingeschoben. Während
des Einschiebens drückt die Armaturentafel die Federzunge 2 der Haltefeder 1 in
das Gehäuse 8, wobei der Arm 57 unter Beibehaltung des Eingriffs der Klinke 59
zurückschwenkt, so daß die Haltefeder 1 in ihrer hinteren Position bleibt. Sobald
die Federzunge 2 der Haltefeder 1 an der Armaturentafel vorbeigeschoben worden
ist, entspannt sie sich und rastet hinter der Armaturentafel ein. Während sich die
Federzunge entspannt, gleitet die Klinke 59 von der Nase 5 an der Federzunge 2
ab, da ein Anschlag 60 am Boden des Gehäuses 8 den anderen Arm 61 des Hebels
55 festhält. In der in Fig. 14 gezeigten Anordnung der Bauteile vor dem
Einbauvorgang wird der Anschlag 60 unwirksam gehalten, da ein Fortsatz 62 am
zweiten Schenkel der Haltefeder 1 den Arm 61 des Hebels 55 über den Anschlags
60 hinweghebt.
Anschließend drückt die Feder 54 die Haltefeder 1 entgegen der Einbaurichtung R
fest an die Armaturentafel, und in dieser Position wird die Haltefeder 1 durch den
Hebel 51 arretiert.
Um das Autoradio wieder auszubauen, wird ein Flachbandschlüssel 14 ähnlich wie
in Fig. 2 verwendet.
Das Ausführungsbeispiel von Fig. 14 ist zwecks leichterer Veranschaulichung mehr
oder weniger schematisch dargestellt, und es ergeben sich eine Vielzahl von
praktischen Möglichkeiten, eine automatische Einstellung der Haltefeder auf die
jeweiligen Bedürfnisse zu verwirklichen. Unter anderem ist die in Fig. 14 gezeigte
Einstellautomatik auch in Verbindung mit einem Rastmechanismus wie in Fig. 5 bis
Fig. 12 gezeigt anwendbar, welcher die Haltefeder im Anschluß an den
Einstellvorgang nicht durch einen Hebel 51, sondern durch eine Sperrklinke 34 und
Sperrverzahnung 33 arretiert.
Bezugszeichenliste
1 Haltefeder
2 Federzunge
3 Basisteil
4 Ende der Federzunge
5 Nase
6 Fortsatz
7 Langloch
8 Gehäuse
9 Vorderkante
10 Ausnehmung
11 Bohrung
12, 13 Zunge
14 Flachbandschlüssel
15 Rampenfläche
16 Quernut
17 Haltefeder
18 Kanten
19 Blechschraube
20 Seitenwand
21 Haltefeder
22 Gehäuse
23 Kanten
24 Exzenterschraube
25, 26 axiale Abschnitte
27 Kopf
28 Einbuchtung
29 Gehäuseseitenwand
30 Haltefeder
31 Seitenwand
32 Armaturentafel
33 Sperrverzahnung
34 Sperrklinke
35 Vorderkante
36 Anschlag
37 Lasche
38 Flachbandschlüssel
39 Spitze
40 Nase
41 Federzunge
42 Rampenfläche
43 Nase
44 Ausnehmung
45 Zungen
46 Griff
47 Nase
48 Hinterkante
50 Achse
51 Hebel
52 Feder
53 Arm
54 Feder
55 Hebel
56 Feder
57 Arm
58 Rampenfläche
59 Klinke
60 Anschlag
61 Arm
62 Fortsatz
2 Federzunge
3 Basisteil
4 Ende der Federzunge
5 Nase
6 Fortsatz
7 Langloch
8 Gehäuse
9 Vorderkante
10 Ausnehmung
11 Bohrung
12, 13 Zunge
14 Flachbandschlüssel
15 Rampenfläche
16 Quernut
17 Haltefeder
18 Kanten
19 Blechschraube
20 Seitenwand
21 Haltefeder
22 Gehäuse
23 Kanten
24 Exzenterschraube
25, 26 axiale Abschnitte
27 Kopf
28 Einbuchtung
29 Gehäuseseitenwand
30 Haltefeder
31 Seitenwand
32 Armaturentafel
33 Sperrverzahnung
34 Sperrklinke
35 Vorderkante
36 Anschlag
37 Lasche
38 Flachbandschlüssel
39 Spitze
40 Nase
41 Federzunge
42 Rampenfläche
43 Nase
44 Ausnehmung
45 Zungen
46 Griff
47 Nase
48 Hinterkante
50 Achse
51 Hebel
52 Feder
53 Arm
54 Feder
55 Hebel
56 Feder
57 Arm
58 Rampenfläche
59 Klinke
60 Anschlag
61 Arm
62 Fortsatz
Claims (21)
1. System zur Befestigung eines Einbaugerätes in einer Öffnung in einer
Konsole eines Kraftfahrzeuges, mit wenigstens einer an dem Einbaugerät
angebrachten Haltefeder, die wenigstens teilweise quer zur Einbaurichtung
des Einbaugerätes von dem Gehäuse des Einbaugerätes hervorsteht und in
Richtung auf das Gehäuse nachgiebig ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltefeder (1; 17; 21; 30) entlang der Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes
verschiebbar und an einer beliebigen aus einer Vielzahl von Positionen
entlang des Verschiebeweges arretierbar ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens ein
Langloch in dem Gehäuse (20) oder in der Haltefeder (17), das sich in der
Einbaurichtung (R) erstreckt, und wenigstens eine Schraubvorrichtung (19)
umfaßt, die durch das Langloch hindurchgeht.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schraubvorrichtung eine Blechschraube (19) ist, die in der Haltefeder (17)
oder in dem Gehäuse (20) greift.
4. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schraubvorrichtung eine Exzenterschraube (24) ist, die zwei axial
benachbarte und zueinander exzentrische Abschnitte (25, 26) aufweist, von
denen einer (25) in dem Langloch und der andere in einer Bohrung durch die
Haltefeder (21) oder das Gehäuse (22) angeordnet ist.
5. System nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (20; 22) und/oder die Haltefeder (17; 21) im Bereich der
Schraubvorrichtung (19; 24) eine Einbuchtung zur Innenseite des Gehäuses
hin aufweisen.
6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine
Sperrverzahnung (33) an dem Gehäuse (31) oder der Haltefeder (30) und
wenigstens eine Sperrklinke (34) an einer an die Sperrverzahnung
angrenzenden Seite der Haltefeder oder des Gehäuse umfaßt.
7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Einrichtung
umfaßt, die eine Verschiebung der Haltefeder (1; 30) entgegen der
Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes gestattet und ein Zurückrutschen der
Haltefeder in der Einbaurichtung verhindert.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die
eine Verschiebung der Haltefeder (30) entgegen der Einbaurichtung (R)
gestattet und ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung
verhindert, eine Sperrverzahnung (33) an dem Gehäuse (31) oder der
Haltefeder (30) und wenigstens eine federnd gegen die Sperrverzahnung
vorgespannte Sperrklinke (34) an der Haltefeder (30) oder dem Gehäuse
(31) aufweist.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (34)
an der Seite (31) des Gehäuses des Einbaugerätes für ein Werkzeug (38)
zum Aufheben ihres Eingriffs in die Sperrverzahnung (33) zugänglich ist.
10. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die
eine Verschiebung der Haltefeder (1) entgegen der Einbaurichtung gestattet
und ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung verhindert, ein
federnd vorgespanntes bewegliches Element (51) aufweist, das die
Haltefeder selbsttätig gegen das Gehäuse (8) verkeilt.
11. System nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es
eine Einrichtung (54) zum selbsttätigen Verschieben der Haltefeder (1)
entgegen der Einbaurichtung (R) umfaßt.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
selbsttätigen Verschieben der Haltefeder (1) entgegen der Einbaurichtung
(R) eine Feder (54) zwischen der Haltefeder und dem Gehäuse ist und daß
eine Klinke (59) vorgesehen ist, welche die Haltefeder vorübergehend
festhält, nachdem sie in der Einbaurichtung (R) verschoben worden ist,
wobei sich die Haltefeder (1) bei ihrer Entspannung nach dem Einschieben
des Einbaugerätes in die Konsole von der Klinke (59) löst.
13. System nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltefeder (30) eine quer zu der Einbaurichtung (R) verlaufende Lasche (37)
aufweist, die mittels einer Nase (40) an einem von der Vorderseite des
Einbaugerätes her eingeführten Werkzeug (38) hintergreifbar ist, um die
Haltefeder im eingebauten Zustand des Einbaugerätes entgegen der
Einbaurichtung zu ziehen.
14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (38)
zumindest in einer teilweise in das Einbaugerät eingeführten Position ein
seitliches Spiel (B2) aufweist, wobei die Nase (40) des Werkzeuges durch
eine seitliche Bewegung und/oder Drehung des Werkzeuges von der Lasche
(37) an der Haltefeder (30) lösbar ist.
15. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein von der Vorderseite her in das Einbaugerät einführbarer
Flachbandschlüssel (38) zum Entriegeln der Haltefeder (30) eine Nase (43)
aufweist, die bei entriegelter Haltefeder in eine Ausnehmung (44) im
Gehäuse des Einbaugerätes greift, wodurch das Einbaugerät mit Hilfe des
Flachbandschlüssels aus der Konsole herausziehbar ist.
16. System nach Anspruch 13 und Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Werkzeug zum Ziehen der Haltefeder entgegen der Einbaurichtung durch
den Flachbandschlüssel (38) gebildet wird.
17. System nach Anspruch 8 und nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkzeug zum Aufheben des Eingriffs der
Sperrklinke (34) in die Sperrverzahnung (33) an einem Griff (46) des
Flachbandschlüssels (38) ausgebildet ist.
18. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Haltefeder (1)
ein langgestrecktes, im wesentlichen starres Basisteil (3) mit L-förmigem
Querschnitt und eine durch einen Teil eines Schenkels des Basisteils gebildete
Federzunge (2) mit einem quer zur Längsrichtung des Basisteils verlaufenden
Ende (4, 5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der andere Schenkel des
Basisteils einen quer zur Längsrichtung des Basisteils verlaufenden Fortsatz
(6) aufweist, an dem sich das Ende (4, 5) der Federzunge entgegen der
Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes abstützt.
19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse des
Einbaugerätes Zungen (12, 13; 45) ausgestanzt sind, die das Basisteil (3) in
der Einbaurichtung (R) verschiebbar führen.
20. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einbaugerät ein Telekommunikationsgerät, ein Navigationsgerät, ein
Gerät zum Abspielen von Aufzeichnungsträgern, ein Bildanzeigegerät
und/oder ein Man-Machine-Interface ist.
21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbaugerät ein
Autoradio ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19614781A DE19614781C2 (de) | 1996-04-04 | 1996-04-04 | Befestigungssystem für Autoradios |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19614781A DE19614781C2 (de) | 1996-04-04 | 1996-04-04 | Befestigungssystem für Autoradios |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19614781A1 true DE19614781A1 (de) | 1997-10-09 |
| DE19614781C2 DE19614781C2 (de) | 1999-08-05 |
Family
ID=7791286
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19614781A Expired - Lifetime DE19614781C2 (de) | 1996-04-04 | 1996-04-04 | Befestigungssystem für Autoradios |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19614781C2 (de) |
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Owner name: HARMAN BECKER AUTOMOTIVE SYSTEMS (BECKER DIVISION) |
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Owner name: HARMAN BECKER AUTOMOTIVE SYSTEMS GMBH, 76307 KARLS |
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