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DE19614781A1 - Befestigungssystem für Autoradios - Google Patents

Befestigungssystem für Autoradios

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DE19614781A1
DE19614781A1 DE19614781A DE19614781A DE19614781A1 DE 19614781 A1 DE19614781 A1 DE 19614781A1 DE 19614781 A DE19614781 A DE 19614781A DE 19614781 A DE19614781 A DE 19614781A DE 19614781 A1 DE19614781 A1 DE 19614781A1
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DE
Germany
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retaining spring
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built
spring
installation
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DE19614781A
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English (en)
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Inventor
Heinz Duss
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Harman Becker Automotive Systems GmbH
Original Assignee
Becker GmbH
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Publication date
Application filed by Becker GmbH filed Critical Becker GmbH
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Publication of DE19614781A1 publication Critical patent/DE19614781A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Befestigungssystem für Autoradios und andere Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge in einer Konsole eines Kraftfahrzeuges, im allgemeinen der Armaturentafel.
Da die Einbauverhältnisse je nach Kraftfahrzeugtyp verschieden sind, befestigt man Autoradios herkömmlicherweise nicht direkt in der Armaturentafel, sondern verwendet regelmäßig einen zum Autoradio passenden Einbaurahmen. Der Einbaurahmen wird unter Anpassung an die jeweiligen Einbauverhältnisse in einer geeigneten Öffnung in der Armaturentafel befestigt, und anschließend wird das Autoradio in den Einbaurahmen eingeschoben. Zum Festhalten des Autoradios in seinem Einbaurahmen sind Haltefedern bekannt, die seitlich aus dem Gehäuse des Autoradios herausragen und beim Einschieben des Autoradios in den Rahmen zunächst in das Innere des Autoradios gedruckt werden, bis sie hinter dem Einbaurahmen herausspringen und das Autoradio arretieren, siehe z. B. die EP-A-0 570 732.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfacheres System zur Befestigung eines Einbaugerätes in einer Konsole eines Kraftfahrzeuges zu schaffen.
Diese Aufgabe wird bei einem im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen System erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Da die Haltefedern gemäß der Erfindung verschiebbar am Gehäuse angeordnet sind, bestehen Befestigungsmöglichkeiten für die verschiedensten Fahrzeuge mit jeweils unterschiedlichen Einbautiefen der Konsolen, welche zur Fixierung der Einbaugeräte verwendet werden können. Das Autoradio oder andere Einbaugeräte können unmittelbar mit der Konsole verbunden und daran befestigt werden, ohne daß irgendein Einbaurahmen benötigt wird, der auf die Einbauverhältnisse des Kraftfahrzeugs angepaßt werden muß.
Als weiterer Vorteil ergibt sich, daß durch den Wegfall des Einbaurahmens das für das Einbaugerät zur Verfügung stehende Maß vergrößert wird. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge immer unter einem Mangel an Platz leiden, was insbesondere bei Temperaturproblemen oder EMV-Problemen deutlich wird. Durch den Wegfall des Einbaurahmens gewinnt man z. B. bei einem Autoradio in der Breite 3,5 mm und in der Höhe 2 mm an Platz, und der genormte Querschnitt des Einbauschachtes in der Armaturentafelöffnung kann durch ein entsprechend vergrößertes Gerät voll ausgenutzt werden.
Die Anpassung an die Dicke der jeweiligen Armaturentafel, genauer die Einstellung der verschiebbaren Haltefeder auf den zur sicheren Fixierung des Einbaugerätes erforderlichen Abstand zwischen der Blende des Einbaugerätes und der der Blende zugewandten Seite der Haltefeder, kann entweder vor dem Einschieben in den Einbauschacht oder nach dem Einschieben durch einen geeigneten Entriegelungs- und Verriegelungsmechanismus erfolgen.
Für die erste Methode wird an der Armaturentafel Maß genommen, wonach die Haltefeder in der passenden Position am Gehäuse festgeschraubt oder z. B. durch Drehen einer Exzenterschraube mit dem Gehäuse verklemmt wird. Ferner besteht die Möglichkeit, entweder das Gehäuse oder die Haltefeder mit einer Vielzahl von aufeinanderfolgenden Vertiefungen bzw. Erhebungen zu versehen, die eine Sperrverzahnung bilden, in die eine oder mehrere Sperrglieder an dem jeweils gegenüberliegenden Teil formschlüssig einrasten können. Die Haltefeder kann entweder in der gewünschten Position festgeschraubt werden, oder der Formschluß wird durch eine Federvorspannung herbeigeführt, wobei der Formschluß von Hand bzw. mit einem geeigneten Werkzeug aufhebbar ist, um die Haltefeder vor dem Einbau in die passende Position verschieben zu können.
Für die zweite Methode wird dafür gesorgt, daß nach dem Einschieben des Einbaugerätes eine Verschiebung der Haltefeder bis zum Anschlag an die Konsole möglich ist, vorzugsweise mittels eines von der von der Vorderseite her eingeführten Werkzeuges. Ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung kann z. B. durch eine einseitig sperrende Sperrverzahnung oder durch federnd vorgespannte Exzenter- oder Keilelemente verhindert werden. Auf diese Weise ergibt sich ein von Fahrzeugtypen und Fertigungstoleranzen unabhängiges Befestigungssystem, das sehr bequem gehandhabt werden kann.
Ein noch bequemerer Einbau wird durch eine Automatik möglich, welche die Haltefeder nach dem Einschieben des Einbaugerätes in die Konsole selbsttätig in die richtige Position verschiebt. Dies kann auf einfache Weise durch Federn bewerkstelligt werden, die vor dem Einschieben des Einbaugerätes in die Konsole von Hand vorgespannt werden.
Um das Gerät leicht wieder ausbauen zu können, kann in allen erwähnten Fällen ein Flachbandschlüssel vorgesehen werden, der durch einen Schlitz in der Blende des Einbaugerätes eingeführt werden kann, um in an sich bekannter Weise die Haltefeder zu entriegeln und das Gerät aus dem Schacht zu ziehen, vgl. z. B. die bereits erwähnte EP-A-0 570 732. Die vorgenannten Werkzeuge, welche die Anwendung der Erfindung erleichtern, lassen sich vorteilhaft in einen solchen Flachbandschlüssel integrieren.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Mit der Erfindung lassen sich nicht nur Autoradios, sondern die verschiedenartigsten Einbaugeräte für Kraftfahrzeuge auf einfache Weise in vorgeformten Einbauöffnungen in der Armaturentafel oder an anderen dafür vorgesehenen Stellen montieren, insbesondere elektronische Geräte wie CD-Spieler, Funkgeräte, Navigationsgeräte, Bildschirmanzeigen oder sogenannte Man-Machine-Interfaces zur Steuerung und Überwachung sowohl einer Vielzahl von Einbaugeräten als auch von Betriebsfunktionen des Fahrzeuges selbst.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele und aus der Zeichnung, auf die Bezug genommen wird. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer verschiebbaren Haltefeder zur Befestigung eines Autoradios in einer Armaturentafel;
Fig. 2 eine Perspektivansicht der Haltefeder von Fig. 1, wie sie im Gehäuse des Autoradios angeordnet ist, und eines dazugehörigen Flachbandschlüssels;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht eines Teils eines Autoradiogehäuses mit einer dazugehörigen Haltefeder, die eine Art der Befestigung der Haltefeder am Gehäuse zeigt;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines Teils eines Autoradiogehäuses mit einer dazugehörigen Haltefeder, die eine weitere Art der Befestigung der Haltefeder am Gehäuse zeigt;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine verschiebbare Haltefeder, die Wand eines Autoradiogehäuses, an der die Haltefeder angebracht ist, einen Teil einer Armaturentafel, in die das Autoradio eingeschoben worden ist, und einen Flachbandschlüssel in einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 6 die Ausführungsform von Fig. 5 in einer Position, in der die Haltefeder mit dem Flachbandschlüssel bis an die Armaturentafel herangezogen worden ist;
Fig. 7 eine vergrößerte Teilansicht der Anordnung von Fig. 6;
Fig. 8 die Ausführungsform von Fig. 5 in einer Position, in der das Autoradio aus der Armaturentafel herausgezogen werden kann;
Fig. 9 eine Ansicht der Haltefeder und der Seitenwand des Gehäuses in der Anordnung von Fig. 6 von der Gehäuseinnenseite her;
Fig. 10 eine Schnittansicht der Haltefeder und eines Teils des Autoradiogehäuses von Fig. 6 bzw. 9 von der Frontseite des Gehäuses aus gesehen;
Fig. 11 und 12 Ansichten der Haltefeder und des Autoradiogehäuses, die der Anordnung von Fig. 6 entsprechen, einschließlich eines zwecks Verschiebung der Haltefeder angesetzten Flachbandschlüssels und einer Ausschnittsvergrößerung der Sperrverzahnung am Gehäuse;
Fig. 13 eine Perspektivansicht einer Haltefeder, die sich auf eine alternative Art und Weise in einer Richtung im Gehäuse verriegelt; und
Fig. 14 einen Mechanismus zur automatischen Verschiebung der Haltefeder von Fig. 13 in eine Position zur Arretierung des Autoradios.
Die in Fig. 1 gezeigte Haltefeder 1 ist aus einem länglichen, entlang seiner Längsrichtung L-förmig abgewinkelten Stück Federblech gebildet. Ein erster Schenkel des Federblechs ist in der Längsrichtung des Federblechs ungefähr bis zu seiner Mitte eingeschnitten, wodurch eine Federzunge 2 gebildet wird, die an einem Ende mit einem im wesentlichen starren Basisteil 3 der Haltefeder 1 verbunden ist. Die Federzunge 2 ist an der Verbindungsstelle mit dem Basisteil 3 etwas nach außen gebogen, d. h. in der entgegengesetzten Richtung wie der zweite Schenkel der Haltefeder 1, und ein Ende 4 der Federzunge 2 ist wiederum nach innen gebogen und erstreckt sich ungefähr rechtwinklig zur Längsrichtung der Haltefeder 1.
Der nach außen gebogene Teil der Federzunge 2 kann eine oder mehrere Ausnehmungen zur Herstellung einer gewünschten Federcharakteristik aufweisen, in Fig. 1 nicht gezeigt.
Das Ende 4 der Federzunge 2 weist eine Nase 5 auf, die sich senkrecht in die Ebene des zweiten Schenkels der Haltefeder 1 hinein erstreckt. Ein Ende des zweiten Schenkels der Haltefeder 1 weist einen Fortsatz 6 auf, der sich in der Ebene des zweiten Schenkels senkrecht zur Längsrichtung der Haltefeder 1 und dicht an der Nase 5 vorbei erstreckt. Der Fortsatz 6 stützt die Nase 5 in der Längsrichtung der Haltefeder 1 ab, wobei die der Nase 5 zugewandte Kante des Fortsatzes 6 etwas nach oben gebogen ist, um ein Abrutschen der Nase 5 zuverlässig zu verhindern.
In dem nicht als die Federzunge 2 ausgebildeten Teil des ersten Schenkels der Haltefeder 1 ist ein Langloch 7 ausgestanzt, das sich in der Längsrichtung der Haltefeder 1 erstreckt.
Das Langloch 7 dient zur Befestigung der Haltefeder 1 an einem Gehäuse 8 eines Autoradios, wie in Fig. 2 gezeigt. Das Gehäuse 8 ist ein rechtwinkliger Metallrahmen, von dem in Fig. 2 nur die Bodenseite und die von vorne gesehen linke Seite dargestellt ist. Eine Vorderkante 9 des Gehäuses 8 ist ein Stück weit rechtwinklig nach außen umgebogen. Beim Einbau in eine entsprechende Öffnung in einer Armaturentafel wird das Gehäuse 8 in einer Einbaurichtung R eingeschoben, bis die Vorderkante 9 außen an die Armaturentafel anschlägt, in Fig. 2 nicht dargestellt. Die Breite und die Höhe des Gehäuses 8 müssen nur um ein geringes Einbauspiel kleiner als die Maße der Öffnung in der Armaturentafel sein, so daß der zur Verfügung stehende Einbauquerschnitt voll durch das Autoradio ausgenutzt werden kann.
Die Haltefeder 1 schmiegt sich von innen in die von vorne gesehen linke untere Ecke des Gehäuses 8, wobei die Federzunge 2 durch eine längliche Ausnehmung 10 im Gehäuse 8 seitlich aus dem Gehäuse 8 herausragt. Die Haltefeder 1 wird mittels einer in Fig. 2 nicht dargestellten Schraube am Gehäuse 8 befestigt, die durch das Langloch 7 und eine Bohrung 11 im Gehäuse 8 hindurchgeht. Bei gelöster Schraube ist die Haltefeder 1 entsprechend der Länge des Langlochs 7 in der Einbaurichtung R hin- und her bewegbar, wobei sie durch die Schraube und durch rechtwinklig umgebogene Zungen 12, 13 am Gehäuse 8 geführt wird. Anstelle der Zungen 12, 13 können auch irgendwelche anderen Führungselemente am Gehäuse 8 verwendet werden.
Vor dem Einbau des Autoradios wird an der Armaturentafel Maß genommen, und die Haltefeder 1 wird in einer Position festgeschraubt, in der der Abstand zwischen der Vorderkante 9 des Gehäuses 8 und dem Ende 4 der Federzunge 2 der Dicke der Armaturentafel bzw. dem Abstand zwischen seiner Vorderkante und einem inneren Montagevorsprung darin entspricht. Anschließend wird das Gehäuse 8 in die Öffnung in der Armaturentafel eingeschoben, wobei die Federzunge 2 zunächst in das Gehäuse 8 gedrückt wird und anschließend wieder herausschnappt, wobei sie das Autoradio in seiner Einbauposition festhält.
Zur Demontage des Autoradios bzw. für eine Korrektur der Einstellung der Haltefeder 1 kann durch einen passenden Schlitz in der nicht dargestellten vorderen Blende des Autoradios ein Flachbandschlüssel 14 eingeführt werden. Der Flachbandschlüssel 14 weist vorne eine Rampenfläche 15 auf, auf der die Nase 5 der Haltefeder 1 gleitet und die Federzunge 2 in das Innere des Gehäuses 8 zieht, wenn der Flachbandschlüssel 14 in der Einbaurichtung R eingeführt wird. Die Nase 5 fällt schließlich in eine an die Rampenfläche 15 angrenzende Quernut 16 im Flachbandschlüssel 14 ein. In dieser Stellung ragt die Federzunge 2 nicht mehr aus dem Gehäuse 8 heraus, und das Autoradio kann mit Hilfe des Flachbandschlüssels 14 aus der Armaturentafel herausgezogen werden.
Im allgemeinen ist auf der rechten Seite des Gehäuses 8 eine weitere, spiegelbildlich ausgebildete Haltefeder vorgesehen. Falls erforderlich, können zusätzliche Haltefedern vorgesehen sein. Entsprechendes gilt für die später beschriebenen Ausführungsformen.
Statt in der Haltefeder 1 kann das Langloch im Gehäuse des Autoradios vorgesehen sein. In Fig. 3, die eine Querschnittsansicht eines solchen Gehäuses mit einer darin angeordneten Haltefeder 17 von vorne ist, sind obere und untere Kanten 18 des Langlochs etwas nach innen gebogen, um Platz für den Kopf einer Blechschraube 19 zu schaffen, so daß dieser bündig mit der Seitenwand 20 des Gehäuses abschließt. Die Haltefeder 17, in der die Blechschraube 19 greift, ist im Bereich des Langlochs entsprechend ausgewölbt.
Fig. 4 ist Fig. 3 ähnliche Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform für die längsverstellbare Befestigung einer Haltefeder 21 in einem Gehäuse 22, in dem ein Langloch mit oberen und unteren Kanten 23 ausgebildet ist. In dieser Ausführungsform wird eine Exzenterschraube 24 verwendet, die mit einem axialen Abschnitt 25 drehbar in der Haltefeder 21 gelagert ist, wobei sie in Axialrichtung festgehalten wird. An den axialen Abschnitt 25 grenzt ein weiterer axialer Abschnitt 26 der Exzenterschraube 24 an, der exzentrisch zu dem ersten Abschnitt 25 und in dem Langloch angeordnet ist. Durch Drehen der Exzenterschraube 24 kann der exzentrische Abschnitt 26 z. B. gegen die obere Kante 23 des Langlochs gedrückt werden, wodurch die Haltefeder 21 am Gehäuse 22 verklemmt wird. Im Bereich eines Kopfs 27 der Exzenterschraube 24 weist das Gehäuse 22 eine Einbuchtung 28 auf, so daß der Kopf 27 der Exzenterschraube 24 bündig mit der Gehäuseseitenwand 29 abschließt.
Eine weitere Ausführungsform des Befestigungssystem wird anhand von Fig. 5 bis Fig. 12 erläutert. Fig. 5 ist ein Längsschnitt durch eine verschiebbare Haltefeder 30, die Seitenwand 31 eines Autoradiogehäuses, an der die Haltefeder 30 in der Einbaurichtung R verschiebbar angebracht ist, und einen Teil einer Armaturentafel 32, in die das Autoradio eingeschoben worden ist.
Die Innenseite der Seitenwand 31 ist teilweise mit einer Sperrverzahnung 33 versehen, die in Fig. 11 bzw. 12 in einer Ausschnittsvergrößerung gezeigt ist. Die Haltefeder 30 weist eine angeformte federnde Sperrklinke 34 auf, die gegen die Sperrverzahnung 33 drückt und formschlüssig in die Vertiefungen der Sperrverzahnung 33 einrasten kann. Die Sperrverzahnung 33 ist sägezahnförmig, so daß eine Bewegung der Haltefeder 30 in der Einbaurichtung R verhindert wird.
Wie in Fig. 5 gezeigt, ist das Autoradio bis zum Anschlag an eine nach außen umgebogene Vorderkante 35 in die Armaturentafel 32 eingeschoben, wobei die Haltefeder 30 an einem hinteren Anschlag 36 (Fig. 9) gehalten worden ist, d. h. in maximalem Abstand von der Armaturentafel 32. An die Haltefeder 30 ist eine U-förmige Lasche 37 angeformt, die quer zu der Einbaurichtung R verläuft, wie außerdem in Fig. 10 zu sehen ist. Von der Vorderseite des Autoradios her ist ein Flachbandschlüssel 38 einführbar, der an seiner Spitze 39 eine Nase 40 aufweist. Die Spitze 39 ist in das "U" der Lasche 37 einführbar, wobei die Nase 40 hinter die Lasche 37 greifen kann.
In dieser Position kann die Haltefeder 30 mit Hilfe des Flachbandschlüssels 38 in Richtung des Pfeils P aus der in Fig. 5 gezeigten hinteren Position in die Position von Fig. 6 gezogen werden, in der eine ähnlich wie in Fig. 1 oder 2 ausgebildete Federzunge 41, die an der Haltefeder 30 angeformt ist, fest gegen die Armaturentafel 32 drückt. Die Sperrklinke 34 rastet formschlüssig in die nächstliegende Vertiefung der Sperrverzahnung 33 ein, und die Haltefeder 30 hält das Autoradio an der Armaturentafel 32 fest.
Wie in Fig. 7 vergrößert dargestellt, weist der Flachbandschlüssel 38 ein seitliches Spiel B2 auf, wenn seine Spitze 39 in die Lasche 37 eingeführt ist. Das Spiel B2 ist etwas größer als die Breite B1 der Nase 40, so daß der Flachbandschlüssel 38 nach der Montage aus dem Gerät herausgezogen werden kann, indem er ohne Zug ein wenig seitlich bewegt und/oder gedreht wird.
Zur Demontage des Autoradios wird der Flachbandschlüssel 38 nochmals in das Gerät eingeführt, und zwar so weit, bis eine vordere Rampenfläche 42 am Flachbandschlüssel 38 die Federzunge 41 mittels der Lasche 37 in das Gerät gezogen hat, wie in Fig. 8 gezeigt und ähnlich wie in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben. Anders als in Fig. 2 dient zum Herausziehen jedoch eine Nase 43 an der Kante des Flachbandschlüssel 38, die der Rampenfläche 42 entgegengesetzt ist. Auf Grund des seitlichen Drucks der Federzunge 41 über die Lasche 37 auf den Flachbandschlüssel 38 rastet die Nase 43 in eine Ausnehmung 44 in der Seitenwand 31 ein, so daß das Gerät mit Hilfe des Flachbandschlüssels 38 aus der Armaturentafel 32 herausgezogen werden kann (in Richtung des Pfeils P).
In der in Fig. 9 gezeigten Ansicht der Haltefeder 30 und der Seitenwand 31 von der Gehäuseinnenseite her ist außerdem zu sehen, daß in der Seitenwand 31 mehrere Zungen 45 ausgestanzt sind, die den hinteren Teil der Haltefeder 30 umgreifen und eine Führung bilden, in der die Haltefeder 30 in Längsrichtung verschiebbar ist. Die Sperrverzahnung 33 wird in dieser Ansicht eigentlich von der Haltefeder 30 und der Sperrklinke 34 verdeckt, ist aber zur Veranschaulichung ihrer Lage mit eingezeichnet. Übrigens kann die Sperrverzahnung alternativ auch auf der Haltefeder 30 ausgebildet sein; in diesem Fall würde die Sperrklinke am Gehäuse ausgebildet werden.
Um die Haltefeder 30 vor dem Einbau leicht in ihre Grundstellung verschieben zu können, d. h. bis zu ihrem hinteren Anschlag 36 in Fig. 9, weist der Flachbandschlüssel 38 hinten an seinem Griff 46 eine weitere Nase 47 auf. Wie in Fig. 11 gezeigt, kann die Nase 47 in eine Ausnehmung in der Seitenwand 31 und der Haltefeder 30 eingeführt werden, und wenn der Flachbandschlüssel 38 wie durch Pfeile in Fig. 11 angezeigt in die Stellung von Fig. 12 gedreht wird, greift die Nase 47 des Flachbandschlüssels 38 hinter die Haltefeder 30, und eine Hinterkante 48 des Flachbandschlüssels 38 drückt die Sperrklinke 34 von der Sperrverzahnung 33 weg, so daß die Haltefeder 30 nach Belieben hin- und hergeschoben werden kann. Dabei ist die Hinterkante 48 so ausgebildet, daß durch die Wahl ihrer Länge und ihres Aufsetzpunkts an der Sperrklinke 34 ein Überbiegen dieser und damit die Zerstörung der dauerhaft federnden Wirkung der Sperrklinke 34 verhindert ist.
Zur Bildung einer fein differenzierten Arretierungsposition hat es sich bewährt, die durch die Ausnehmung in der Seitenwand 31 in zwei Teilverzahnungen aufgeteilte Sperrverzahnung 33 so auszubilden, daß die Teilverzahnungen vorzugsweise um einen halben Sperrverzahnungsabstand versetzt auszubildet sind. Dadurch gelingt es bei gleicher Fertigungstechnik kostenoptimiert eine etwa doppelt so feine Abstufung der Arretierungspositionen bei gleicher Rastsicherheit zu schaffen.
Bei der Ausführungsform von Fig. 5 bis 13 wird die Haltefeder 30 nach dem Einbau des Autoradios in der zur Armaturentafel passenden Position fixiert, wodurch sich der Einbau besonders einfach gestaltet.
Alternativ kann die Haltefeder 30 auch vor dem Einbau in die der Armaturentafel angepaßte Position gebracht werden. In einem solchen Fall muß der Sperrmechanismus nicht zugrichtungsabhängig ausgebildet sein, sondern die Haltefeder kann in beiden Richtungen arretiert sein, wobei die Arretierung nur zwecks einer Verschiebung der Haltefeder gelöst wird.
Eine zugrichtungsabhängige Sperrung der Haltefeder läßt sich andererseits auch auf andere Art und Weise als durch einen Rastmechanismus wie in Fig. 5 bis 12 gezeigt erreichen. Eine alternative Ausführungsform eines Sperrmechanismus für die Haltefeder ist in Fig. 13 gezeigt.
Fig. 13 zeigt perspektivisch ein Befestigungssystem ähnlich wie in Fig. 2, wobei übereinstimmende oder ähnliche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind und nicht nochmals beschrieben werden.
In Fig. 13 ist auf einer gehäusefesten Achse 50, die senkrecht durch das Langloch 7 im ersten Schenkel der Haltefeder 1 verläuft, ein zweiseitiger Hebel 51 frei drehbar gelagert. Eine schematisch eingezeichnete Feder 52 spannt den Hebel 51 in einer Drehrichtung vor, so daß ein Arm 53 des Hebels 51, der etwas länger als der Abstand zwischen der Achse 50 und dem zweiten Schenkel der Haltefeder 1 ist, unter einem Winkel nahe 90 Grad in Richtung auf den zweiten Schenkel der Haltefeder 1 weist, sich aber nicht darüber hinaus drehen kann, da die Spitze des Arms 53 an den zweiten Schenkel der Haltefeder 1 anschlägt. Die abgerundete Spitze des Arms 53, die durch die Feder 52 gegen den zweiten Schenkel der Haltefeder 1 gedrückt wird, erlaubt in der Einbaurichtung R eine Verschiebung der Haltefeder 1 am Gehäuse 8, während sie die Haltefeder 1 selbsttätig am Gehäuse 8 verkeilt, wenn die Haltefeder 1 in der entgegengesetzten Richtung belastet wird.
Der in Fig. 13 gezeigte zugrichtungsabhängige Sperrmechanismus kann auf die gleiche Weise wie in der Ausführungsform in Fig. 5 bis 12 verwendet werden, um die Haltefeder 1 nach dem Einbau des Autoradios in einer der Armaturentafel angepaßten Position zu arretieren. Ein in Fig. 13 nicht gezeigter Flachbandschlüssel ist so ausgebildet, daß die in Verbindung mit Fig. 5 bis 12 beschriebenen Montage- und Demontageschritte durchführt werden können.
Anstelle des Hebels 51, der an einem Ende richtungsabhängig an der Haltefeder 1 reibt, kann z. B. auch eine Exzenterschraube im Langloch 7 verwendet werden, wie in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben.
Eine weitere Möglichkeit zur Realisierung einer zugrichtungsabhängigen Sperrwirkung, die nicht im einzelnen dargestellt ist, besteht zum Beispiel darin, einen in der Einbaurichtung R verschiebbaren und federbelasteten Keil vorzusehen, der die Haltefeder bei einer Belastung entgegen der Einbaurichtung mit dem Gehäuse verkeilt.
Fig. 14 ist eine Ansicht der Ausführungsform von Fig. 13, die zusätzlich mit einer Automatik für eine selbsttätige Verschiebung der Haltefeder in eine der Armaturentafel angepaßte Position ausgestattet ist.
In Fig. 14 wird die Haltefeder 1 entgegen der Einbaurichtung R durch eine an Gehäuse 8 abgestützte Feder 54 belastet, die kräftig genug ist, um die Haltefeder 1 unter Überwindung der Restreibung des Sperrmechanismus aus dem Hebel 51 und der Feder 52 in Richtung auf die Vorderkante 9 des Gehäuses 8 zu drücken. Am Boden des Gehäuses 8 ist ein langgestreckter Hebel 55 drehbar gelagert, der durch eine Feder 56 in einer Drehrichtung vorgespannt wird, so daß ein in der Einbaurichtung R weisender Arm 57 des Hebels 55 quer zur Einbaurichtung R in Richtung des Pfeils Q vorgespannt ist.
Vor dem Einbau des Autoradios wird die Haltefeder 1 in der Einbaurichtung R ganz nach hinten geschoben, wobei die Nase 5 an der Federzunge 2 den Hebel 55 über eine Rampenfläche 58 vorne am Arm 57 zur Seite drückt, bis eine Klinke 59 an dem Arm 57 hinter der Nase 5 einrastet und die Haltefeder 1 in ihrer hinteren Position festhält.
Anschließend wird das Autoradio in die Armaturentafel eingeschoben. Während des Einschiebens drückt die Armaturentafel die Federzunge 2 der Haltefeder 1 in das Gehäuse 8, wobei der Arm 57 unter Beibehaltung des Eingriffs der Klinke 59 zurückschwenkt, so daß die Haltefeder 1 in ihrer hinteren Position bleibt. Sobald die Federzunge 2 der Haltefeder 1 an der Armaturentafel vorbeigeschoben worden ist, entspannt sie sich und rastet hinter der Armaturentafel ein. Während sich die Federzunge entspannt, gleitet die Klinke 59 von der Nase 5 an der Federzunge 2 ab, da ein Anschlag 60 am Boden des Gehäuses 8 den anderen Arm 61 des Hebels 55 festhält. In der in Fig. 14 gezeigten Anordnung der Bauteile vor dem Einbauvorgang wird der Anschlag 60 unwirksam gehalten, da ein Fortsatz 62 am zweiten Schenkel der Haltefeder 1 den Arm 61 des Hebels 55 über den Anschlags 60 hinweghebt.
Anschließend drückt die Feder 54 die Haltefeder 1 entgegen der Einbaurichtung R fest an die Armaturentafel, und in dieser Position wird die Haltefeder 1 durch den Hebel 51 arretiert.
Um das Autoradio wieder auszubauen, wird ein Flachbandschlüssel 14 ähnlich wie in Fig. 2 verwendet.
Das Ausführungsbeispiel von Fig. 14 ist zwecks leichterer Veranschaulichung mehr oder weniger schematisch dargestellt, und es ergeben sich eine Vielzahl von praktischen Möglichkeiten, eine automatische Einstellung der Haltefeder auf die jeweiligen Bedürfnisse zu verwirklichen. Unter anderem ist die in Fig. 14 gezeigte Einstellautomatik auch in Verbindung mit einem Rastmechanismus wie in Fig. 5 bis Fig. 12 gezeigt anwendbar, welcher die Haltefeder im Anschluß an den Einstellvorgang nicht durch einen Hebel 51, sondern durch eine Sperrklinke 34 und Sperrverzahnung 33 arretiert.
Bezugszeichenliste
1 Haltefeder
2 Federzunge
3 Basisteil
4 Ende der Federzunge
5 Nase
6 Fortsatz
7 Langloch
8 Gehäuse
9 Vorderkante
10 Ausnehmung
11 Bohrung
12, 13 Zunge
14 Flachbandschlüssel
15 Rampenfläche
16 Quernut
17 Haltefeder
18 Kanten
19 Blechschraube
20 Seitenwand
21 Haltefeder
22 Gehäuse
23 Kanten
24 Exzenterschraube
25, 26 axiale Abschnitte
27 Kopf
28 Einbuchtung
29 Gehäuseseitenwand
30 Haltefeder
31 Seitenwand
32 Armaturentafel
33 Sperrverzahnung
34 Sperrklinke
35 Vorderkante
36 Anschlag
37 Lasche
38 Flachbandschlüssel
39 Spitze
40 Nase
41 Federzunge
42 Rampenfläche
43 Nase
44 Ausnehmung
45 Zungen
46 Griff
47 Nase
48 Hinterkante
50 Achse
51 Hebel
52 Feder
53 Arm
54 Feder
55 Hebel
56 Feder
57 Arm
58 Rampenfläche
59 Klinke
60 Anschlag
61 Arm
62 Fortsatz

Claims (21)

1. System zur Befestigung eines Einbaugerätes in einer Öffnung in einer Konsole eines Kraftfahrzeuges, mit wenigstens einer an dem Einbaugerät angebrachten Haltefeder, die wenigstens teilweise quer zur Einbaurichtung des Einbaugerätes von dem Gehäuse des Einbaugerätes hervorsteht und in Richtung auf das Gehäuse nachgiebig ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefeder (1; 17; 21; 30) entlang der Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes verschiebbar und an einer beliebigen aus einer Vielzahl von Positionen entlang des Verschiebeweges arretierbar ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens ein Langloch in dem Gehäuse (20) oder in der Haltefeder (17), das sich in der Einbaurichtung (R) erstreckt, und wenigstens eine Schraubvorrichtung (19) umfaßt, die durch das Langloch hindurchgeht.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubvorrichtung eine Blechschraube (19) ist, die in der Haltefeder (17) oder in dem Gehäuse (20) greift.
4. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubvorrichtung eine Exzenterschraube (24) ist, die zwei axial benachbarte und zueinander exzentrische Abschnitte (25, 26) aufweist, von denen einer (25) in dem Langloch und der andere in einer Bohrung durch die Haltefeder (21) oder das Gehäuse (22) angeordnet ist.
5. System nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20; 22) und/oder die Haltefeder (17; 21) im Bereich der Schraubvorrichtung (19; 24) eine Einbuchtung zur Innenseite des Gehäuses hin aufweisen.
6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Sperrverzahnung (33) an dem Gehäuse (31) oder der Haltefeder (30) und wenigstens eine Sperrklinke (34) an einer an die Sperrverzahnung angrenzenden Seite der Haltefeder oder des Gehäuse umfaßt.
7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Einrichtung umfaßt, die eine Verschiebung der Haltefeder (1; 30) entgegen der Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes gestattet und ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung verhindert.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die eine Verschiebung der Haltefeder (30) entgegen der Einbaurichtung (R) gestattet und ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung verhindert, eine Sperrverzahnung (33) an dem Gehäuse (31) oder der Haltefeder (30) und wenigstens eine federnd gegen die Sperrverzahnung vorgespannte Sperrklinke (34) an der Haltefeder (30) oder dem Gehäuse (31) aufweist.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (34) an der Seite (31) des Gehäuses des Einbaugerätes für ein Werkzeug (38) zum Aufheben ihres Eingriffs in die Sperrverzahnung (33) zugänglich ist.
10. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die eine Verschiebung der Haltefeder (1) entgegen der Einbaurichtung gestattet und ein Zurückrutschen der Haltefeder in der Einbaurichtung verhindert, ein federnd vorgespanntes bewegliches Element (51) aufweist, das die Haltefeder selbsttätig gegen das Gehäuse (8) verkeilt.
11. System nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Einrichtung (54) zum selbsttätigen Verschieben der Haltefeder (1) entgegen der Einbaurichtung (R) umfaßt.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum selbsttätigen Verschieben der Haltefeder (1) entgegen der Einbaurichtung (R) eine Feder (54) zwischen der Haltefeder und dem Gehäuse ist und daß eine Klinke (59) vorgesehen ist, welche die Haltefeder vorübergehend festhält, nachdem sie in der Einbaurichtung (R) verschoben worden ist, wobei sich die Haltefeder (1) bei ihrer Entspannung nach dem Einschieben des Einbaugerätes in die Konsole von der Klinke (59) löst.
13. System nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefeder (30) eine quer zu der Einbaurichtung (R) verlaufende Lasche (37) aufweist, die mittels einer Nase (40) an einem von der Vorderseite des Einbaugerätes her eingeführten Werkzeug (38) hintergreifbar ist, um die Haltefeder im eingebauten Zustand des Einbaugerätes entgegen der Einbaurichtung zu ziehen.
14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (38) zumindest in einer teilweise in das Einbaugerät eingeführten Position ein seitliches Spiel (B2) aufweist, wobei die Nase (40) des Werkzeuges durch eine seitliche Bewegung und/oder Drehung des Werkzeuges von der Lasche (37) an der Haltefeder (30) lösbar ist.
15. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein von der Vorderseite her in das Einbaugerät einführbarer Flachbandschlüssel (38) zum Entriegeln der Haltefeder (30) eine Nase (43) aufweist, die bei entriegelter Haltefeder in eine Ausnehmung (44) im Gehäuse des Einbaugerätes greift, wodurch das Einbaugerät mit Hilfe des Flachbandschlüssels aus der Konsole herausziehbar ist.
16. System nach Anspruch 13 und Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug zum Ziehen der Haltefeder entgegen der Einbaurichtung durch den Flachbandschlüssel (38) gebildet wird.
17. System nach Anspruch 8 und nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug zum Aufheben des Eingriffs der Sperrklinke (34) in die Sperrverzahnung (33) an einem Griff (46) des Flachbandschlüssels (38) ausgebildet ist.
18. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Haltefeder (1) ein langgestrecktes, im wesentlichen starres Basisteil (3) mit L-förmigem Querschnitt und eine durch einen Teil eines Schenkels des Basisteils gebildete Federzunge (2) mit einem quer zur Längsrichtung des Basisteils verlaufenden Ende (4, 5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der andere Schenkel des Basisteils einen quer zur Längsrichtung des Basisteils verlaufenden Fortsatz (6) aufweist, an dem sich das Ende (4, 5) der Federzunge entgegen der Einbaurichtung (R) des Einbaugerätes abstützt.
19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse des Einbaugerätes Zungen (12, 13; 45) ausgestanzt sind, die das Basisteil (3) in der Einbaurichtung (R) verschiebbar führen.
20. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbaugerät ein Telekommunikationsgerät, ein Navigationsgerät, ein Gerät zum Abspielen von Aufzeichnungsträgern, ein Bildanzeigegerät und/oder ein Man-Machine-Interface ist.
21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbaugerät ein Autoradio ist.
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