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DE19612499B4 - Zahnradmaschine (Pumpe oder Motor) - Google Patents

Zahnradmaschine (Pumpe oder Motor) Download PDF

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DE19612499B4 DE1996112499 DE19612499A DE19612499B4 DE 19612499 B4 DE19612499 B4 DE 19612499B4 DE 1996112499 DE1996112499 DE 1996112499 DE 19612499 A DE19612499 A DE 19612499A DE 19612499 B4 DE19612499 B4 DE 19612499B4
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Abstract

Zahnradmaschine (10) (Pumpe oder Motor) mit wenigstens zwei in einem Gehäuse auf Wellen (18, 19) angeordneten Zahnrädern (12, 13), deren Verzahnungen zur Förderung eines Druckmittels von einem Saugraum (15) zu einem Druckraum (16) entlang einer Berührungslinie miteinander kämmen,
wobei insbesondere die drehmomentübertragenden Vorderflanken der Zahnräder (12, 13) so ausgebildet sind, daß sich die zwischen den Zahnrädern (12, 13) ergebende Übersetzung abhängig von der momentanen Winkelstellung des treibenden Zahnrads (12) periodisch ändert, so daß das getriebene Zahnrad (13) mit einer stetig und periodisch wechselnden Winkelgeschwindigkeit angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Zahnrädern (12, 13) wirkende Mittel (26, 27, 31) vorhanden sind, von denen die Vorderflanken der Zahnräder (12, 13) aneinander andrückbar sind.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Eifindung geht aus von einer Zahnradmaschine (Pumpe oder Motor) mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine Zahnradmaschine, deren Verzahnung zur Geräuschreduzierung so ausgelegt ist, daß das getriebene Zahnrad mit einer sich stetig ändernden und sich pro Zahnteilung periodisch wiederholenden Winkelgeschwindigkeit rotiert ist aus der EP 0 539 396 B1 oder der DE 43 09 859 A1 bekannt. Dadurch werden Druckpulsationen im geförderten Volumenstrom im Vergleich zu Zahnradmaschinen mit gleich bleibender Winkelgeschwindigkeit des angetriebenen Zahnrades zumindest reduziert. Maßgeblich für das augenblickliche Förderverhalten der Zahnradmaschine ist hierbei die momentane Lage des Eingriffspunkts der drehmomentübertragenden Vorderflanken der Zahnräder.
  • Neben der Vermeidung von Druckpulsationen ist es für einen geräuscharmen Betrieb einer Zahnradmaschine auch wichtig, daß die Vorderflanken der in Eingriff miteinander stehenden Zähne der Zahnräder während der gesamten Eingriffsdauer nicht voneinander abheben, sondern stets aneinander anliegen. Das getriebene Zahnrad darf also in der Bewegungsphase, in der es innerhalb einer Periode des Profils seiner Winkelgeschwindigkeit abgebremst und relativ zum treibenden Zahnrad langsamer wird, dem treibenden Zahnrad nicht voreilen.
  • Letzteres wäre der Fall, wenn in der betrachteten Bewegungsphase das sich aufgrund der Masse ergebende Trägheitsmoment größer als des Betriebsmoment würde, in das verschiedene Einzeldrehmomente wie das durch den Förderdruck und das die Reibung verursachte Drehmoment eingehen. Die Einzeldrehmomente sind in ihrer Größe von Parametern abhängig, die den augenblicklichen Betriebszustand der Zahnradmaschine beschreiben. Diese Parameter sind unter anderem die Drehzahl der Zahnräder, der Förderdruck und die momentane Übersetzung zwischen den Zahnräder, die sich aus der Verzahnungskontur ergibt.
  • Um gegenüber der Zahnradmaschine nach der EP 0 539 396 B1 den Betriebsbereich hinsichtlich des Betriebsdrucks und der Drehzahl zu erweitern, ist bei der aus der DE 43 09 859 A1 bekannten Zahnradmaschine, das getriebene Zahnrad als Hohlrad auszubilden, das drehbar auf einer gehäusefesten Achse gelagert ist. Hier ist also der Weg einer Reduzierung des Trägheitsmoments eingeschlagen worden. Hingewiesen wird außerdem darauf, daß man auch das Reib- und damit das Betriebsmoment erhöhen könnte, daß damit jedoch der Wirkungsgrad verringert würde. Die Verringerung der Masse findet ihre Begrenzung in der notwendigen Festigkeit des angetriebenen Zahnrades.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Zahnradmaschine mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so weiterzuentwickeln, daß bei ausreichender Festigkeit des angetriebenen Zahnrades das Anliegen der Vorderflanken der Zahnräder in einem weiten Betriebsbereich ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wirkungsgrades sichergestellt ist.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Zahnradmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 hat den Vorteil, daß sie über einen weiten Betriebsbereich geräuscharm arbeitet, wobei das angetriebene Zahnrad ausreichend stabil gestaltet werden kann. Es sind Mittel vorhanden, die die Vorderflanken der Zähne der beiden Zahnräder mit einer gewissen Kraft aneinander drücken, insbesondere die beiden Zahnräder gegeneinander verspannen und damit ein Lösen der Vorderflanken voneinander verhindern. Weil die Mittel nur zwischen den beiden Zahnrädern wirken und kein zusätzliches Reibmoment von außen aufgebracht wird, wird der Wirkungsgrad vom Prinzip her nicht verschlechtert. Durch die zusätzliche Kraft wird auf das getriebene Zahnrad sozusagen ein zusätzliches Bremsmoment aufgebracht, das unabhängig von den betriebsbestimmenden Parametern der Zahnradmaschine ist und sich in Abhängigkeit von den späteren Einsatzbedingungen der Zahnradmaschine in seiner Größe variieren läßt. Das zusätzliche Bremsmoment kann insofern als extern bezeichnet werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Zahnradmaschine ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • So ist es zum Beispiel von Vorteil, daß die baulichen Maßnahmen an der Zahnradmaschine zur Aufnahme der zwischen den beiden Zahnrädern wirkenden Mitteln zumindest teilweise in vorhandene Bauteile integrierbar sind. Dadurch vergrößert sich das Bauvolumen der Zahnradmaschine nur unwesentlich. Ferner können als Mittel herkömmliche und als Massenware beziehbare Bauteile, wie Federn oder Magnete verwendet werden. dies erlaubt relativ günstige Material- und Herstellungskosten.
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen 1 schematisch eine Seitenansicht einer Pumpenverzahnung, 2 ein Diagramm mit dem Verlauf der verschiedenen am getriebenen Zahnrad angreifenden Drehmomente in Abhängigkeit von der Antriebsdrehzahl der Zahnradmaschine, 3 einen Längsschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel, 4 einen Querschnitt durch dieses erste Ausführungsbeispiel entlang der Achse IV-IV nach 3, 5 ein zweites Ausführungsbeispiel im Längsschnitt und 6 schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel ebenfalls im Längsschnitt.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt zur Erläuterung der Momentwirkungen, die an einem Zahnradpaar 11 einer Zahnradmaschine 10 wirken, in einer schematischen Darstellung zwei außenverzahnte und miteinander kämmende Zahnräder 12,13. Die Zahnräder 12,13 sind in einer Ausnehmung 14 eines nicht näher dargestellten Gehäuses einer Zahnradmaschine 10 angeordnet und trennen einen gehäuseseitig ausgebildeten Saugraum 15 von einem ebensolchen Druckraum 16. Das treibende Zahnrad 12 rotiert entgegen dem Uhrzeigersinn mit einer konstanten Drehzahl und überträgt mit seinen Vorderflanken ein Antriebsmoment auf das Zahnrad 13, das sich dementsprechend im Uhrzeigersinn dreht. Das sich zwischen beiden Zahnrädern 12,13 ergebende Übersetzungsverhältnis wird durch eine besonders ausgebildete Verzahnungskontur bestimmt und soll einen schwankenden Zeitverlauf aufweisen. Dadurch dreht sich das getriebene Zahnrad 13 in Abhängigkeit von der momentanen Winkelstellung des treibenden Zahnrads 12 mit einer sich periodisch ändernden Winkelgeschwindigkeit. Neben dem bereits erwähnten Antriebsmoment Tan wirken auf die Zahnräder 12,13 des Zahnradpaars 11 jeweils ein hydraulisches Moment T1h bzw. T2h, ein Reibmoment T1r bzw. T2r und ein Moment aus den Zahnflankennormalkräften T1n bzw. T2n ein. Auf das ungleichförmig getriebene Zahnrad 13 wirkt infolge der schwankenden Winkelgeschwindigkeit zusätzlich das von der Massenträgheit verursachte Trägheitsmoment T2t ein. Die Momente sind entsprechend ihrer Wirkungsrichtung symbolisch als Wirkungspfeile eingetragen.
  • Grundvoraussetzung zur Förderung eines Förderstroms mit möglichst geringer Pulsation ist, daß sich die Zahnflanken der Zahnräder 12,13 während des gesamten Zahneingriffs berühren. Die Zahnnormalkraft ist in diesem Fall so gerichtet, daß ein Abheben der Zahnflanken voneinander verhindert wird. Sind die auf das getriebene Zahnrad 13 bremsend wirkenden Momente allerdings zu gering, so kann diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt werden. Die Folge davon sind Unterbrechungen im Kontakt der Vorderflanken, ein hydraulischer Kurzschluß sowie eine starke Schwingungsanregung von Ölsäule und Zahnradpaar 11. Der damit verbundene Anstieg des Betriebsgeräuschs der Zahnradmaschine 10 wird als Klappern bezeichnet. Zum Klappern kann es entweder beim Steigern der Betriebsdrehzahl oder beim Absenken des Betriebsdrucks der Zahnradmaschine 10 kommen. Die auf das getriebene Zahnrad 13 wirkenden Momente sind in ihrer Höhe von den momentanen Betriebsbedingungen der Zahnradmaschine 10 abhängig. Dies ist aus dem in 2 dargestellten Diagramm ersichtlich, das typische Momentenkennlinien einer Zahnradmaschine 10 mit ungleichförmig übersetzten Zahnradpaaren 11 zeigt.
  • Im Diagramm nach 2 ist der Wert der entsprechenden Momente zu Beginn des Zahneingriffs und damit zu Beginn der Verzögerungsphase des getriebenen Zahnrads 13 (1) in Abhängigkeit von der Antriebsdrehzahl der Zahnradmaschine 10 dargestellt. Mit T2h ist das hydraulische Moment bezeichnet, es wird von der Eingriffslinie der Verzahnung bestimmt und ist in seiner Größe von der Höhe des Systemdrucks abhängig. Das hydraulische Moment ist drehzahlunabhängig und hat stets eine bremsende Wirkung auf das getriebene Zahnrad 13. Demgegenüber hat das Trägheitsmoment T2h nur dann eine bremsende Wirkung auf das getriebene Zahnrad 13, wenn sich dieses auf Grund der veränderlichen Übersetzung in einer Beschleunigungsphase befindet. Während der Bremsphase ist das Trägheitsmoment T2t demnach negativ. Sein Betrag wird von der augenblicklichen Antriebsdrehzahl bestimmt. Auch das Reibmoment T2r steigt in seinem Betrag mit der Drehzahl der Zahnradmaschine 10 an. Das Reibmoment T2r wirkt, wie das hydraulische Moment T2h , stets bremsend auf das getriebene Zahnrad 13 ein. Die Werte der dargestellten Momentenkennlinien gelten jeweils zu Beginn des Zahneingriffs. Zu diesem Zeitpunkt nehmen die Größen T2h und T2t ihre Minimalwerte über den gesamten Eingriff der Zahnräder 12,13 an.
  • Die Summe aus dem hydraulischen Moment T2h, dem Reibmoment T2r und dem Trägheitsmoment T2t entspricht dem Moment der Zahnflankennormalkraft T2n. Zu einer Unterbrechung des Vorderflankenkontakts kommt es, sobald die Zahnradmaschine 10 in einem Betriebsbereich betrieben wird, in dem das über die Vorderflanken übertragene Moment der Zahnflankennormalkraft T2n gleich 0 oder kleiner wird. Im Diagramm nach 2 ist dies bei Drehzahlen ab ca. 2300 1/min der Fall. Diese mit K bezeichnete Grenze ist allerdings abhängig vom Systemdruck, der im dargestellten Fall 100 bar beträgt.
  • Der Betriebsbereich, in dem das Moment aus der Zahnflankennormalkraft größer als 0 ist, kann zu höheren Drehzahlen bzw. geringeren Systemdrücken hin erweitert werden, wenn ein zusätzliches Bremsmoment T2br auf das getriebene Zahnrad 13 einwirkt und dadurch ein Abheben der Zahnflanken voneinander erschwert. Dieses zusätzliche Bremsmoment T2br kann auf verschiedene Arten erzeugt werden.
  • 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel für eine Fördereinrichtung 17 einer Zahnradmaschine 10, deren getriebenes Zahnrad 13 von einem externen Bremsmoment beaufschlagt wird, um ein Abheben der im Eingriff befindlichen Flanken der Zahnräder 12,13 voneinander zu vermeiden. Da das die Fördereinheit 17 umschließende Gehäuse und die Lagerkörper für die Wellenlagerung nicht erfindungswesentlich sind, wurde auf deren Darstellung der Einfachheit halber verzichtet. Die Fördereinrichtung 17 wird von außenverzahnten und miteinander kämmenden Zahnrädern 12,13 gebildet, wobei das treibende Zahnrad 12 auf nicht dargestellte Weise drehfest mit einer Antriebswelle 18 verbunden ist oder einteilig mit dieser ausgebildet ist. Mit diesem treibenden Zahnrad 12 kämmen zwei koaxial aneinandergereihte Einzelräder 13.1, 13.2, die auf einer gemeinsamen Lagerwelle 19 relativ zueinander verdrehbar angeordnet sind. In axialer Richtung ist zwischen den Einzelrädern 13.1, 13.2 kein Abstand vorhanden. Die Einzelräder 13.1, 13.2, die eine identische Verzahnungskontur aufweisen, sind unterschiedlich breit ausgebildet, wobei das Einzelrad 13.1 als Zahnscheibe ausgeführt ist. Aneinandergereiht ergeben die Einzelräder 13.1, 13.2 eine Gesamtbreite, die der Zahnbreite des treibenden Zahnrads 12 entspricht. Die einander zugewandten Stirnflächen 22,23 der beiden Einzelräder 13.1, 13.2 weisen im Bereich zwischen dem Wellenaußendurchmesser der Lagerwelle 19 und den Fußkreisen ihrer Verzahnungen wenigstens eine nutförmige Ausnehmung 24 (4) auf, die auf einem konstanten Radius zum Radmittelpunkt in Umfangsrichtung der Einzelräder 13.1, 13.2 verläuft. Die Ausnehmungen 24 der beiden Einzelräder 13.1, 13.2 liegen einander gegenüber und begrenzen einen gemeinsamen Hohlraum 25. In Längsrichtung dieses Hohlraums 25 ist eine unter Vorspannung stehende Druckfeder 26 eingesetzt. Die Druckfeder 26 stützt sich mit ihren beiden Federenden an den Nutenden der Ausnehmung 24 so ab, daß die beiden Einzelräder 13.1, 13.2 in den Zahnlücken des treibenden Zahnrads 12 verspannt werden. Hierbei stützt sich das Zahnrad 13.1 auf der Rückflanke des treibenden Zahnrads 12 ab. Die von der Druckfeder 26 erzeugte Druckkraft bewirkt auf diese Weise ein auf das getriebene Zahnrad 13 einwirkendes Bremsmoment, wodurch ein Anliegen der Vorderflanken des getriebenen Zahnrads 13.2 und des treibenden Zahnrads 12 in einem erweiterten Betriebsbereich der Zahnradmaschine 10 sichergestellt wird.
  • 4 zeigt, daß die Verspannung der beiden Einzelräder 13.1, 13.2 gegeneinander zur Entstehung eines Spaltes 32 zwischen den Vorderflanken des treibenden Zahnrads 12 und der Zahnscheibe 13.1 führt. Dieser Spalt 32 muß zur Vermeidung eines hydraulischen Kurzschlusses zwischen dem Druckraum 15 und dem Saugraum 14 der Zahnradmaschine 10 abgedichtet werden. Dazu wird eine Profildichtung 33 verwendet, die aus einem elastischen Kunststoffmaterial hergestellt ist und die sich in ihrem abdichtenden Bereich über die gesamte Breite der Zahnscheibe 13.1 erstreckt. Zur Erzeugung einer geschlossenen Dichtungskontur sind die abdichtenden Bereiche der Profildichtung 33 durch Stränge miteinander verbunden. Um ein axiales Verschieben der Profildichtung 33 auf den abzudichtenden Zahnflanken zu vermeiden, können an der Innenseite ihres abdichtenden Bereichs Stege bzw. Noppen ausgebildet sein, die in entsprechend ausgebildete Ausnehmungen auf den abzudichtenden Zahnflanken eingreifen.
  • 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Fördereinrichtung 17a einer nicht näher dargestellten Zahnradmaschine 10, deren getriebenes Zahnrad 13a wiederum von einem externen Bremsmoment beaufschlagt wird. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel wird das Bremsmoment nun von einem Torsionsstab 27 erzeugt. Desweiteren ist in diesem zweiten Ausführungsbeispiel der druckmittelfördernde Bereich, von dem das Bremsmoment erzeugenden Bereich, räumlich getrennt. Die Fördereinrichtung 17a wird wiederum von zwei außenverzahnten und miteinander kämmenden Zahnrädern 12a,13a gebildet. Beide Zahnräder 12a,13a sind drehfest mit ihren Antriebs- bzw. Lagerwellen 18a,19a gekoppelt oder jeweils einteilig mit diesen ausgeführt. Die Lagerwelle 19a des getriebenen Zahnrads 13a ist als Hohlwelle ausgebildet. In ihrem Inneren ist ein unter Vorspannung stehender Torsionsstab 27 angeordnet. Dessen eines Ende ist verdrehsicher mit der Lagerwelle 19a verbunden, während das gegenüberliegende Ende frei beweglich ausgebildet ist. Dort wirkt der Torsionsstab 27 durch eine drehfeste Verbindung mit einem das Torsionsmoment übertragenden Zahnrad 28 zusammen. Das torsionsmomentübertragende Zahnrad 28 ist auf der Lagerwelle 19a angeordnet, auf der gleichzeitig das druckmittelfördernde Zahnrad 13a angeordnet ist. Zwischen den beiden lagerwellenseitigen Zahnrädern 13a,28 besteht ein axialer Abstand. Das trosionsmomentübertragende Zahnrad 28 kämmt mit seiner Außenverzahnung mit einem ebenfalls außenverzahnten Gegenrad 29 und leitet dadurch das Drehmoment des Torsionsstabs 27 an das Gegenrad 29 weiter. Dieses Gegenrad 29 ist durch eine drehfeste Wellen/Naben-Verbindung auf der Antriebswelle 18a angeordnet.
  • Das vom Torsionsstab 27 erzeugte Drehmoment gelangt somit zum druckmittelfördernden triebenen Zahnrad 12a und bewirkt dadurch eine gegenseitige Verspannung der Vorderflanken der druckmittelfördernden Zahnräder 12a,13a. Das aus der Verspannung resultierende Bremsmoment auf das getriebene druckmittelfördernde Zahnrad 13a stellt ein Anliegen der im Eingriff befindlichen Zahnflanken sicher und erweitert den Betriebsbereich der Zahnradmaschine 10 in Richtung höherer Drehzahlen bzw. geringeren Systemdrucks.
  • Anzumerken bleibt, daß die Verzahnung der torsionsmomentübertragenden Zahnräder 28a,29a als gleichförmig übersetzende Verzahnung, z.B. als preisgünstige Evolventenverzahnung, ausgebildet sein kann.
  • Alternativ dazu können diese, der Verspannung dienende Zahnräder 28a,29a neben ihrer Verspannfunktion auch eine Druckmittelförderfunktion erfüllen, wenn sie zwischen den Saugraum 14 und den Druckraum 15 der Zahnradmaschine 10 geschaltet werden. In diesem Fall ist die Verzahnungskontur so zu wählen, daß sie zur Verringerung von Pulsationen im Förderstrom nach den gleichen Berechnungsgrundlagen ausgelegt ist wie die des druckmittelfördernden Zahnradpaars 11. Durch entsprechende Abstimmung der Phasenlagen der beiden pulsationsarmen Teilstöme zueinander kann eine weitere Pulsationsverringerung des Gesamtförderstroms erreicht werden.
  • 6 zeigt schematisch in einem dritten Ausführungsbeispiel eine weitere Möglichkeit zur Beaufschlagung eines getriebenen Zahnrads 13b mit einem Bremsmoment, um den Betriebsbereich einer Zahnradmaschine 10, in dem ein Anliegen der Zahnradflanken sichergestellt ist, auszuweiten. Das Bremsmoment wird in diesem Fall von magnetischen Kräften erzeugt.
  • Dazu wird von einer hinlänglich bekannten und daher nicht näher dargestellten Zahnradmaschine 10 ausgegangen, deren außenverzahnte und miteinander kämmende Zahnräder 12b,13b im Bereich ihrer Zahnflanken modifiziert sind. Die Modifikation der Zahnflanken besteht darin, daß auf den Zahnflanken permanentmagnetische Abschnitte 31 ausgebildet sind, bzw. daß die Zahnflanken mindestens teilweise aus einem permanentmagnetischen Material bestehen. Die Polung der miteinander in Wechselwirkung tretenden permanentmagnetischen Abschnitte 31 ist dabei so gerichtet, daß die drehmomentübertragenden Vorderflanken einander anziehen. Die zwischen den beiden Zahnrädern 12b,13b wirkenden magnetischen Kräfte bewirken eine zusätzliche Haftkraft zwischen den beiden Zahnrädern 12b,13b, aus der ein auf das getriebene Zahnrad 13b einwirkendes Bremsmoment hervorgeht.
  • Selbstverständlich sind Änderungen oder Ergänzungen an den gezeigten Ausführungsformen möglich, ohne vom Gedanken der Erfindung abzuweichen. Diesbezüglich zu erwähnen ist, daß der Erfindungsgedanke nicht auf außenverzahnte Zahnradpaarungen eingeschränkt ist, sondern z.B. auch auf innenverzahnte Zahnradpaarungen ütbertragen werden kann. Desweiteren weist die Erfindung keine Einschränkungen in Bezug auf die Zähnezahlen bzw. die Außendurchmesser der miteinander im Eingriff befindlichen Zahnräder 12,13 auf.

Claims (12)

  1. Zahnradmaschine (10) (Pumpe oder Motor) mit wenigstens zwei in einem Gehäuse auf Wellen (18, 19) angeordneten Zahnrädern (12, 13), deren Verzahnungen zur Förderung eines Druckmittels von einem Saugraum (15) zu einem Druckraum (16) entlang einer Berührungslinie miteinander kämmen, wobei insbesondere die drehmomentübertragenden Vorderflanken der Zahnräder (12, 13) so ausgebildet sind, daß sich die zwischen den Zahnrädern (12, 13) ergebende Übersetzung abhängig von der momentanen Winkelstellung des treibenden Zahnrads (12) periodisch ändert, so daß das getriebene Zahnrad (13) mit einer stetig und periodisch wechselnden Winkelgeschwindigkeit angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Zahnrädern (12, 13) wirkende Mittel (26, 27, 31) vorhanden sind, von denen die Vorderflanken der Zahnräder (12, 13) aneinander andrückbar sind.
  2. Zahnradmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel ein Federelement (26, 27) umfassen, das eine gegenseitige Verspannung der Zahnräder (12, 13) bewirkt.
  3. Zahnradmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement eine Schraubendruckfeder (26) ist, die in das getriebene Zahnrad (13) integriert ist, und daß das getriebene Zahnrad (13) aus zwei Einzelrädern (13.1, 13.2) zusammengesetzt ist, die von der Schraubendruckfeder (26) in den im Eingriffbefindlichen Zahnlücken des treibenden Zahnrads (12) gegeneinander verspannt sind.
  4. Zahnradmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einzelräder (13.1, 13.2) eine identische Zahnflankenkontur aufweisen, koaxial und ohne Abstand zueinander angeordnet sind und in Umfangsrichtung gegeneinander verdrehbar sind.
  5. Zahnradmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einzelräder (13.1, 13.2) unterschiedliche Breiten aufweisen und daß die Gesamtbreite der aneinandergereihten Einzelräder (13.1, 13.2) gleich der Breite des treibenden Zahnrads (12) ist.
  6. Zahnradmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt (32) zwischen den Vorderflanken des einen Einzelrads (13.1) und den Vorderflanken des treibenden Zahnrads (12) mittels einer Profildichtung (33) abgedichtet ist.
  7. Zahnradmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Profildichtung (33) aus einem elastischen Material besteht, eine geschlossene ringförmige Kontur aufweist und sich im abzudichtenden Bereich über die gesamte Zahnbreite des ihr zugeordneten Einzelrads (13.1) erstreckt.
  8. Zahnradmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement ein Torsionsstab (27) ist, der in der als Hohlwelle ausgebildeten und das getriebene Zahnrad (13) drehfest tragenden Welle (19) angeordnet ist und der das treibende Zahnrad (12) und das getriebene Zahnrad (13), die eine druckmittelfördernde, erste Zahnradpaarung (11) bilden, mittels einer zweiten Zahnradpaarung (30) verspannt.
  9. Zahnradmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnräder (28, 29) der zweiten Zahnradpaarung (30) in einem axialen Abstand zur ersten Zahnradpaarung (11) auf den deren Zahnräder (12, 13) tragenden Wellen (18,19) angeordnet sind und daß die Zahnräder (28, 29) der zweiten Zahnradpaarung gleichförmig übersetzende Verzahnungen aufweisen.
  10. Zahnradmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Zahnradpaarung (30) so angeordnet ist, daß sie den Saugraum (15) und den Druckraum (16) voneinander trennt, und daß die zweite Zahnradpaarung (30) zur Förderung von Druckmittel dient und dazu eine Verzahnung aufweist, die nach den gleichen Berechnungsgrundlagen ausgebildet sind wie die Verzahnung der ersten Zahnradpaarung (11).
  11. Zahnradmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel magnetische Bereiche (31) sind, die auf den Zahnflanken der miteinander kämmenden Zahnräder (12, 13) ausgebildet sind.
  12. Zahnradmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetischen Bereiche (31) von Permanentmagneten oder Elektromagneten erzeugt werden.
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